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Studie zum Thema Arbeitsschutz-Management in kleinen und mittleren Bauunternehmen

©2002 Studienarbeit 82 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Arbeitsschutz hat in Deutschland in den letzten Jahren ein hohes Niveau erreicht. Dennoch treten bei der praktischen Umsetzung immer noch Mängel auf. Diese sind vor allem auf unzureichende organisatorische Bedingungen zurückzuführen. Die Problematik zeigt sich besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen. In Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ist die Unfallquote fast dreimal so hoch, wie in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Mehr als ein Drittel aller Arbeitsunfälle im Jahr 2000 ereigneten sich im Baugewerbe.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die systematische Darstellung und Analyse von Managementsystemen im Arbeitsschutz und deren Eignung für kleine mittelständige Unternehmen im Bauwesen.
Im Verlauf dieser Arbeit werden auf Basis der rechtlichen Grundlagen vorhandene Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes in Unternehmen analysiert. Es werden die Möglichkeiten zur Verbesserung der bestehenden Situation im Bereich des Arbeitsschutzes aufgeführt und erläutert. Deren Anwendbarkeit wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen und speziell im Baugewerbe untersucht.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis6
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis7
1.Einleitung8
2.Grundlagen des Arbeitsschutzes9
2.1Begriffe im Arbeitsschutz9
2.2Notwendigkeit des Arbeitsschutzes10
2.3Ziele des Arbeitsschutzes11
2.4Felder des Arbeitsschutzes13
2.5Träger des Arbeitsschutzes14
3.Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften16
3.1Rahmenrichtlinien der Europäischen Union16
3.2Basisgesetze19
3.3Arbeitschutzgesetze19
3.4Vorschriften der Unfallverhütungsträger23
3.5Normen und Regeln24
4.Sicherheitsgerechte Organisation26
4.1Betriebliche Sicherheitsorganisation26
4.1.1Unternehmer und Führungskräfte26
4.1.2Arbeitnehmer27
4.1.3Betriebsrat28
4.1.4Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsausschuss28
4.1.5Fachkraft für Arbeitssicherheit29
4.1.6Betriebsarzt31
4.1.7Arbeitsschutzausschuss32
4.2Strukturen betrieblicher Sicherheitsorganisation32
4.2.1Organisationsmodelle32
4.2.2Besonderheiten der betrieblichen Sicherheitsorganisation in kleinen und mittelständischen Unternehmen35
4.3Außerbetriebliche Sicherheitsorganisation36
4.3.1Europäische Gemeinschaft36
4.3.2Staatliche Gesetzgebung und Aufsicht37
4.3.3Gesetzliche Unfallversicherung38
4.3.4Sachverständige39
4.3.5Koordinierungsgremien und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6288
Thomas, Julia Katharina: Studie zum Thema Arbeitsschutz-Management in kleinen und
mittleren Bauunternehmen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Weimar, Universität, Studienarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
3
Inhaltverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ...6
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ...7
1
Einleitung...8
2
Grundlagen des Arbeitsschutzes...9
2.1
Begriffe im Arbeitsschutz...9
2.2
Notwendigkeit des Arbeitsschutzes ...10
2.3
Ziele des Arbeitsschutzes ...11
2.4
Felder des Arbeitsschutzes ...13
2.5
Träger des Arbeitsschutzes...14
3
Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ...16
3.1
Rahmenrichtlinien der Europäischen Union ...16
3.2
Basisgesetze...19
3.3
Arbeitschutzgesetze ...19
3.4
Vorschriften der Unfallverhütungsträger...23
3.5
Normen und Regeln...24
4
Sicherheitsgerechte Organisation ...26
4.1
Betriebliche Sicherheitsorganisation...26
4.1.1
Unternehmer und Führungskräfte ...26
4.1.2
Arbeitnehmer ...27
4.1.3
Betriebsrat...28
4.1.4
Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsausschuss ...28
4.1.5
Fachkraft für Arbeitssicherheit ...29
4.1.6
Betriebsarzt ...31
4.1.7
Arbeitsschutzausschuss ...32
4.2
Strukturen betrieblicher Sicherheitsorganisation ...32
4.2.1
Organisationsmodelle ...32
4.2.2
Besonderheiten der betrieblichen Sicherheitsorganisation in
kleinen und mittelständischen Unternehmen...35
4.3
Außerbetriebliche Sicherheitsorganisation ...36
4.3.1
Europäische Gemeinschaft ...36

Inhaltsverzeichnis
4
4.3.2
Staatliche Gesetzgebung und Aufsicht...37
4.3.3
Gesetzliche Unfallversicherung ...38
4.3.4
Sachverständige...39
4.3.5
Koordinierungsgremien und Forschungsinstitute ...39
4.3.6
Sozialpartner ...40
4.3.7
Normensetzer ...40
4.3.8
Wissenschaftliche Gesellschaften...40
4.3.9
Berufsständige Organisationen ...41
4.4
Zusammenwirken betrieblicher und außerbetrieblicher Organe ...41
5
Arbeitsschutzmanagement...43
5.1
Notwendigkeit und Anforderungen...43
5.2
Konzepte ...45
5.3
Vorhandene Ansätze ...48
6
Arbeitschutzmanagementsysteme für kleine und mittelständische
Bauunternehmen...52
6.1
Grundlagen ...52
6.1.1
Besonderheiten in kleinen und mittelständischen
Bauunternehmen...52
6.1.2
Anforderungen an AMS-Konzepte für kleine und mittelständische
Bauunternehmen...54
6.1.3
Anforderungen an kleinbetriebstaugliche
Arbeitsschutzmanagementsysteme ...55
6.2
Praktische Umsetzung im Unternehmen...61
6.2.1
Rahmenbedingungen...61
6.2.2
Vorgehensweise...62
6.3
AMS auf Baustellen...67
6.4
Unterstützung für KMU...69
6.4.1
Anleitungen, Checklisten, Handbücher und Leitfäden...69
6.4.2
Informationsmaterial, Datenbanken und Netzwerke ...70
6.4.3
Beratung und Schulung ...72
6.4.4
Weitere Instrumente und Datenquellen...72

Inhaltsverzeichnis
5
7
AMS in der betrieblichen Praxis ...73
7.1
Einstellung zum Arbeitsschutz und Anwendung der AMS ...73
7.2
Defizite der Arbeitsschutzmanagementsysteme...74
7.3
Verbesserungsmöglichkeiten...76
8
Zusammenfassung...78
Literaturverzeichnis ...79

Abkürzungsverzeichnis
6
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AMS
Arbeitsschutzmanagementsystem
AS
Arbeitsschutz
BaustellV
Baustellenverordnung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGV
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
BMA
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
d. h.
das heißt
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
ff.
folgende
GewO
Gewerbeordnung
ggf.
gegebenenfalls
HGB
Handelsgesetzbuch
HVGB
Hauptverband der Berufsgenossenschaften
i. d. R.
in der Regel
Kap.
Kapitel
o. g.
oben genannte
PSA
persönliche Schutzausrüstung
RVO
Reichsversicherungsordnung
S.
Seite
s. a.
siehe auch
SGB
Sozialgesetzbuch
SHK
Sanitär, Heizung, Klima
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
u. a.
unter anderem
usw.
und so weiter
UVT
Unfallversicherungsträger
UVV
Unfallverhütungsvorschrift
VBG
Vorschrift der Berufgenossenschaft
VDSI
Verein Deutscher Sicherheitsingenieure
vgl.
vergleiche
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
7
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 2-1 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland ...15
Abbildung 4-1 Arbeitsschutzorganisation im Großunternehmen ...34
Abbildung 4-2 Sicherheitsorganisation in kleinen Unternehmen ...35
Abbildung 4-3 Sicherheitsorganisation in mittelständischen Unternehmen...36
Abbildung 5-1 Beziehung zwischen den Ebenen...46
Abbildung 5-2 Struktur eines prozessorientierten AMS-Konzepts...47
Abbildung 5-3 Handlungsfelder eines Managementsystems ...50
Abbildung 5-4 Übersicht über die Systemelemente eines AMS...51
Abbildung 6-1 Schematische Darstellung der Schritte zur Einführung eines
AMS...65
Abbildung 6-2 AMS auf der Baustelle ...67
Abbildung 6-3 Mögliche Einbindung der Arbeit eines SiGeKo in ein AMS auf
Baustellen...69
Tabelle 3-1
Umsetzung der EU-Richtlinien...18
Tabelle 6-1
Elemente eines kleinbetrieblichen AMS im Vergleich zu den
Eckpunkte für AMS-Konzepte des BMA...56
Tabelle 6-2
Zuordnung der Arbeitsschritte zu den Systemelementen und
Elementen eines kleinbetrieblichen AMS ...66
Tabelle 6-3
Beispiele für Arbeitschritte und Maßnahmen während der
Einführung des AMS im Bauunternehmen bzw. auf
Baustellen...68

1 Einleitung
8
1
Einleitung
Der Arbeitsschutz hat in Deutschland in den letzten Jahren ein hohes Niveau er-
reicht. Dennoch treten bei der praktischen Umsetzung immer noch Mängel auf.
Diese sind vor allem auf unzureichende organisatorische Bedingungen zurückzu-
führen. Die Problematik zeigt sich besonders in kleinen und mittelständischen Un-
ternehmen. In Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ist die Unfallquote
fast dreimal so hoch, wie in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten [1, S.
7]. Mehr als ein Drittel aller Arbeitsunfälle im Jahr 2000 ereigneten sich im Bauge-
werbe [2].
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die systematische Darstellung und Analyse von
Managementsystemen im Arbeitsschutz und deren Eignung für kleine mittelstän-
dige Unternehmen im Bauwesen.
Im Verlauf dieser Arbeit werden auf Basis der rechtlichen Grundlagen vorhandene
Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes in Unternehmen analysiert. Es wer-
den die Möglichkeiten zur Verbesserung der bestehenden Situation im Bereich
des Arbeitsschutzes aufgeführt und erläutert. Deren Anwendbarkeit wird in kleinen
und mittelständischen Unternehmen und speziell im Baugewerbe untersucht.

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
9
2
Grundlagen des Arbeitsschutzes
2.1 Begriffe im Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
Unter dem Begriff Arbeitsschutz ist die Summe aller rechtlichen, organisatori-
schen, medizinischen und technischen Maßnahmen zu verstehen, die zum Schutz
der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und der Persönlichkeitsrechte der
Arbeitnehmer bei der Arbeit getroffen werden müssen
.
Es wird zwischen
·
technischem, sozialem und medizinischem Arbeitsschutz (sachliche Be-
trachtungsweise) und
·
staatlichem und selbstverwalteten Arbeitsschutzrecht (formelle Betrach-
tungsweise)
unterschieden [3, S. 218 ff.].
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bezeichnet den Zustand, bei dem die Berufausübung gefahren-
frei erfolgen kann [4]. Arbeitssicherheit ist das Ziel der Maßnahmen des Arbeits-
schutzes.
Arbeitsschutzvorschrift
Nach dem allgemeinen Begriffverständnis umfassen Arbeitsschutzvorschriften alle
staatlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) und die von den Beruf-
genossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Rechtssystematisch
zählen zu den Arbeitsschutzvorschriften nur die staatlichen Bestimmungen [3, S.
219]. Im Weiteren wird der Begriff der Vorschrift sowohl für die staatlichen als
auch für die nicht staatlichen Verordnungen und Regelungen verwendet.
Richtlinie
Richtlinien sind Verwaltungsvorschriften, die dazu dienen, Organisation und Han-
deln der Verwaltung näher zu bestimmen [3, S. 231].

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
10
Unfall
Als Unfall wird ein plötzliches, ungewolltes, einen Personenschaden bewirkendes
Ereignis bezeichnet. Dieses resultiert durch Aufeinanderwirken von Mensch und
einen die Köperverletzung bewirkenden Gegenstand [4, S. 523].
Im Gegensatz dazu bezeichnet ein Störfall ein ungewolltes Ereignis, welches Per-
sonen- und/oder Sachsschäden bewirkt.
2.2 Notwendigkeit des Arbeitsschutzes
Arbeitssicherheit als Ziel des Arbeitsschutzes ist ein anzustrebender gefahrenfrei-
er Zustand bei der Berufsausführung. Die auf den Menschen bezogenen Auswir-
kungen sind Personenschäden als Folge von [4, S. 20]:
·
Verletzungen (Unfällen),
·
Berufskrankheiten und
·
sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.
Das Wohlbefinden und die wirtschaftliche Existenz eines Beschäftigten sind ab-
hängig von der Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen. Es
liegt folglich ein grundlegendes Bedürfnis nach Selbsterhaltung vor [4, S. 20].
Davon ausgehend ergibt sich die gesellschaftsorientierte Begründung der Not-
wendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Es wird unter-
schieden zwischen humanen (moralisch-ethischen) sowie wirtschaftlichen und
volkswirtschaftlichen Gründen [4, S. 20].
Humane Gründe
Die Achtung der Menschenwürde steht in unserer Gesellschaftsordnung an erster
Stelle. Demnach ist die Vermeidung berufbedingter Personenschäden eine selbst-
verständliche menschliche Aufgabe aller Beteiligten.
Diese humane Verpflichtung wird durch den Artikel 1 des Grundgesetzes unter-
mauert. Entsprechend Ziffer 1 ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Der Artikel 2
Ziffer 2 des Grundgesetzes sichert darüber hinaus jedem das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit zu [4, S. 20].

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
11
Wirtschaftliche Gründe
Unternehmen sind auf die Wertschöpfung ausgerichtet. Jeder Unfall stellt einen
kostenverursachenden Störfaktor im betrieblichen Ablauf dar. Störfälle und die
damit oftmals verbundenen Personen- und Sachschäden beeinflussen die Produk-
tionsfaktoren Organisation, Arbeit und Kapital. Insbesondere sind die Kosten für
Lohnfortzahlungen und für Maßnahmen zum Ausgleich für den entstandenen Leis-
tungsausfall (Überstunden, Ersatz von Personal) zu nennen. Darüber hinaus ent-
stehen Kosten durch Ertrags- und Umsatzverluste, zusätzliche Verwaltungsarbeit
und Imageverlust.
Eine erhöhte Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen und die
Verbesserung der Arbeitssicherheit vergrößern den wirtschaftlichen Erfolg eines
Unternehmens unmittelbar [4, S. 20].
Volkswirtschaftliche Gründe
Kosten für berufsbedingte Personenschäden (Unfälle, Berufskrankheiten) und für
die damit zusammenhängenden Sachschäden belasten die volkswirtschaftliche
Erfolgsrechnung. Jede Verhütung dieser Schäden wirkt sich positiv auf die betrieb-
liche Wertschöpfung und somit auf das Nettosozialprodukt aus. Dies hat eine Stei-
gerung des Einkommens der Bevölkerung zur Folge [4, S. 20].
2.3 Ziele des Arbeitsschutzes
Oberstes Ziel aller Beteiligten ist das Erreichen der Arbeitssicherheit, d. h. eines
Zustandes, bei dem die Ausübung der Arbeit gefahrenfrei erfolgen kann. Es soll
dem Menschen das Bewusstsein einer weitgehenden technischen und sozialen
Absicherung bei der Ausübung seines Berufes gegeben werden. Diese Zielstel-
lungen folgen in erster Linie aus dem sozialpolitischen Konzept der Gesellschaft
[5, S. 45].

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
12
Weitere, aus der Notwendigkeit des Arbeitsschutzes abgeleitete, Zielstellungen
sind:
·
Kontinuität der Wertschöpfungskette (Vermeidung von Störungen im Pro-
duktionsablauf),
·
Verringerung der durch Arbeitsunfälle entstehenden Belastung der Volks-
wirtschaft und
·
Erhöhung des unternehmerischen Gewinnes durch Arbeitssicherheit.
Zum Erreichen der dieser Ziele muss das Arbeitssystem die folgenden Zieleigen-
schaften besitzen [4, S. 27 ff.]:
1.
Gefahrenbewusstsein (Information des Menschen über Gefahren, z. B
durch Ausbildung)
2.
Sicherheitsbewusstsein (Motivation zu sicherheitsgerechtem Verhalten,
bspw. durch Prämiensystem)
3.
Eignung (zu sicherheitsgerechtem Verhalten, z. B. durch Training und Aus-
bildung)
4.
sicherheitsgerechte persönliche Arbeitsumwelt (z. B. durch entsprechende
Organisation)
5.
Funktionssicherheit (der Arbeitsgegenstände und -mittel)
6.
Gestaltungssicherheit (der Arbeitsgegenstände und ­mittel, z. B. durch An-
passung an die menschlichen Fähigkeiten)
7.
sicherheitsgerechte außerbetriebliche Arbeitsumwelt (z. B. durch Vermei-
dung von Staubemissionen)
8.
sicherheitsgerechte gegenständliche Arbeitsumwelt (z. B. durch ausrei-
chende Beleuchtung)
9.
Verringerung der Unfallfolgen (z. B. durch Erste-Hilfe-Einrichtungen)

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
13
2.4 Felder des Arbeitsschutzes
Aus den Zielstellungen im Arbeitsschutz ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben.
Die traditionellen Aufgaben im Arbeitsschutz sind:
·
der Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen,
·
die Erhaltung der Arbeitskraft und
·
die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Der Arbeitsschutz umfasst ferner Regelungen zur Arbeitszeit, zum Jugendschutz
und zum Schutz werdender Mütter sowie anderer Personengruppen [5].
Der moderne Arbeitsschutz in Deutschland geht über eine reine Gefahrenabwehr
hinaus [5, S. 45]. Zunehmend gewinnt auch die umfassende Prävention an Bedeu-
tung. Dazu gehören [6, S. 13 ff.]:
·
vorausschauender Schutz vor Unfällen, Berufkrankheiten und sonstigen ar-
beitsbedingten Erkrankungen,
·
die gezielte Förderung der Gesundheit und
·
die Erhöhung der Leistungsbereitschaft, der Leistungsfähigkeit und der
Kompetenz der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Es wird zwischen technischem, sozialem und medizinischem Arbeitsschutz unter-
schieden (sachliche Betrachtungsweise). Die Aufgaben der einzelnen Arbeits-
schutzfelder sind [5, S. 45]:
·
technischer Arbeitschutz:
Schutz vor Verletzungen, Erkrankungen sowie Humanisierung der Arbeit
durch überwiegend technische und organisatorische Maßnahmen,
·
sozialer Arbeitschutz:
Unfallversicherung, Arbeitszeitschutz, Schutz bestimmter Personengrup-
pen,
·
medizinischer Arbeitsschutz:
Schutz vor negativen Auswirkungen durch den Arbeitsablauf oder die Ar-
beitsumgebung auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Arbeitneh-
mer durch Prophylaxe und Heilbehandlung, Vorgabe arbeitsmedizinischer
Normen, Beurteilung und Beeinflussung der Arbeitssicherheit im Betrieb
durch vorwiegend arbeitshygienische Maßnahmen.

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
14
Aus diesen Aufgaben ergeben sich eine Vielzahl von Arbeitsschutzmaßnahmen,
die sich inhaltliche in die Sachgebiete
·
Arbeitsstätten und Betriebshygiene,
·
Maschinen, Geräte und technische Anlagen,
·
Gefahrstoffe,
·
Arbeitszeitregelungen,
·
Schutz bestimmter Personengruppen,
·
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb und
·
Arbeitsmedizinische Vorsorge
gliedern.[5, S. 45].
Da die einzelnen Sachgebiete sich teilweise über mehrere Felder erstrecken, ist
eine eindeutige Zuordnung in diese Felder nicht möglich.
2.5 Träger des Arbeitsschutzes
Der deutsche Arbeitsschutz ist historisch gewachsen und stark zergliedert. Die
vorhandene Unübersichtlichkeit beruht zum einen auf dem Föderalismus in
Deutschland und zum anderen auf dem dualen System im Arbeitsschutz.
Der Arbeitsschutz untergliedert sich in den staatlichen Arbeitsschutz der Bundes-
republik Deutschland und den selbstverwalteten (autonomen) Arbeitsschutz der
Unfallversicherungsträger (formelle Betrachtungsweise). Abbildung 2-1 zeigt die,
als duales System im Arbeitsschutz bezeichnete, Teilung.

2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
15
Überwachung
der Einhaltung der staatlichen
Vorschriften durch Staatliche
Gewerbeaufsicht bzw. Staatliche
Ämter für Arbeitsschutz
Überwachung
der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften durch
Technische Aufsichtsdienste
Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
Verordnungen und
Richtlinien der EU
Arbeitsschutzsystem in der
Bundesrepublik Deutschland
Staatliches Arbeitsschutzrecht
der Bundesrepublik Deutschland und
der 16 Länder
Rechtsetzung
Bund und Länder:
Gesetze, Verordnungen,
Genehmigung von
Unfallverhütungsvorschriften
Selbstverwaltetes
Arbeitsschutzrecht
der Unfallversicherungsträger
Rechtsetzung
Beschluss von
Unfallverhütungsvorschriften durch
Vertreterversammlungen der
Unfallversicherungsträger
Abbildung 2-1 Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland [2, S. 16]
Der staatliche Arbeitsschutz beschäftigt sich vor allem mit der Rechtsetzung und
der Überwachung der daraus resultierenden Aufgaben. Auf Grund des föderalisti-
schen Systems kann die Gesetzgebung sowohl auf Bundes- als auch auf Länder-
ebene erfolgen. Da es sich beim Arbeitsschutzrecht um bundeseinheitliche Geset-
ze handelt, obliegt die Gesetzgebungsbefugnis dem Bund. Die Bundesländer füh-
ren die Arbeitsschutzgesetze aus und überwachen deren Einhaltung. Die Überwa-
chung erfolgt durch die Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Ar-
beitsschutz) der einzelnen Bundesländer[7].
Die Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist unter anderem die Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
mit geeigneten Mitteln. Daneben gewährleisten sie auch Versicherungsschutz [8].
Zu den Unfallversicherungsträgern gehören die Berufgenossenschaften und die
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Beide unterhalten technische
Aufsichtsdienste zur Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen sind Pflichtmitglieder, so dass jeder
Arbeitnehmer Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ge-
nießt.

3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
16
3
Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvor-
schriften
3.1 Rahmenrichtlinien der Europäischen Union
Der Arbeitsschutz wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) einzelstaatlich
und auf sehr unterschiedlichem Niveau geregelt. Dies veranlasste die EU zur Ver-
abschiedung einer Rahmenrichtlinie mit Mindestvorschriften zum Schutz der Be-
schäftigten. In Folge dieser
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989
über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
wurden bis zum heutigen
Tag 15 Einzelrichtlinien erlassen. Diese beschäftigen sich u. a. mit Anforderungen
an Arbeitsstätten, der Nutzung von Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüs-
tungen [9, 10].
EU-Baustellenrichtlinie
Als achte Einzelrichtlinie in Sinne der o. g. Rahmenrichtlinie wurde die
Richtlinie
92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder
ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicher-
heit und den Gesundheitsschutz
(EU-Baustellenrichtlinie) erlassen. Sie stellt die
grundlegendste Vorschrift für das Baugewerbe dar. Unbeschadet der in der EU-
Baustellenrichtlinie enthaltenen strengeren bzw. spezifischeren Bestimmungen gilt
die Richtlinie 89/391/EWG in vollem Umfang [11, Artikel 1 Absatz 3].
Die EU-Baustellenrichtlinie hat die wesentliche Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes auf Baustellen zum Ziel. Die wichtigsten Regelungen
sind [12]:
·
die Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitnehmer auf der
Baustelle tätig werden,
·
die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größe-
ren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten und
·
die Ankündigung größere Baustellen bei der Behörde.

3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
17
Weitere Einzelrichtlinien
Weitere, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen bedeutende Ein-
zelrichtlinien der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sind:
·
Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindest-
vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
(erste
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie
89/391/EWG),
·
Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG des Rates über
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung
von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit
(zweite Einzelrichtli-
nie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und
·
Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindest-
vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönli-
cher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit
(dritte Einzel-
richtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG).
Umsetzung der EU-Richtlinien
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, nationale Rechts-
und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um den Anforderungen aus der Rah-
menrichtlinie 89/391/EWG nachzukommen. Die Verpflichtung ergibt sich aus Arti-
kel 18 Absatz 1 der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, gestützt auf den Vertrag
zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere Artikel
118a (neu: Artikel 137). Bestehende oder künftige nationale und gemeinschaftli-
che Bestimmungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeit-
nehmer am Arbeitsplatz günstiger sind, bleiben davon unberührt [13, Artikel 1 Ab-
satz 3].
Die Umsetzung der EU-Einzelrichtlinien zur Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ist in
Tabelle 3-1 dargestellt [10]:

3 Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
18
Tabelle 3-1 Umsetzung der EU-Richtlinien
EU-Richtlinie
Gesetz / Verordnung
89/391/EWG
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Rahmen-
richtlinie)
ArbSchG
89/654/EWG
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (1.
Einzelrichtlinie)
ArbStättV
alt: 89/655/EWG
neu: 2001/45/EG
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von
Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (2. Einzelrichtlinie)
AMBV
89/656/EWG
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung
persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (3. Einzel-
richtlinie)
PSA-BV
90/269/EWG
Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei
der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere
eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (4.)
LasthandhabV
90/270/EWG
Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei
der Arbeit an Bildschirmgeräten (5. Einzelrichtlinie)
BildscharbV
90/394/EWG
97/42/EG
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit
(6. Einzelrichtlinie)
GefStoffV
alt: 90/679/EWG
neu: 2000/54/EW
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
bei der Arbeit (7. Einzelrichtlinie)
BioStoffV
92/57/EWG
Auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendende Min-
destvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (8. Einzelrichtli-
nie)
BaustellV
92/58/EWG
Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkenn-
zeichnung am Arbeitsplatz (9. Einzelrichtlinie)
92/85/EGW
Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen
und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (10. Einzelrichtlinie)
MuSchRiV
92/91/EWG
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen durch Bohrungen Mine-
ralien gewonnen werden (11. Einzelrichtlinie)
92/104/EWG
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen mineralgewinnen-
den Betrieben (12. Einzelrichtlinie)
93/103/EG
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an
Bord von Fischereifahrzeugen (13. Einzelrichtlinie)
98/24/EG
Zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefähr-
dung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (14. Einzelrichtlinie)
GefStoffV
1999/92/EG
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefähr-
det werden können (15. Einzelrichtlinie)
in Vorbereitung
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeit-
nehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)
(16. Einzelrichtlinie)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832462888
ISBN (Paperback)
9783838662886
DOI
10.3239/9783832462888
Dateigröße
584 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bauhaus-Universität Weimar – Bauingenieurwesen
Erscheinungsdatum
2003 (Januar)
Note
1,7
Schlagworte
arbeitsschutz managementsystem baustelle
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Titel: Studie zum Thema Arbeitsschutz-Management in kleinen und mittleren Bauunternehmen
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