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Nutzenwertbasierter Produktvergleich von Kapital-Lebensversicherungen aus der Sicht eines Versicherers und eines Versicherungsnehmers anhand eines Scoring-Modells

©2002 Diplomarbeit 116 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Kapital-Lebensversicherung ist seit vielen Jahren für die Versicherungswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland eine der bedeutendsten und am meisten abgesetzten Lebensversicherungen schlecht hin.
Bei der Wahl des besten Angebotes stehen viele Versicherungsnehmer oftmals aber bei der Fülle der Alternativen vor einem schier unlösbaren Problem. Dabei gibt es nicht ‚die’ beste Alternative, wie es viele Zeitschriften häufig suggerieren. Stattdessen ist jeder Bedarf an einer Kapital-Lebensversicherung individuell, so dass letztendlich jeder Kunde unterschiedlichste Verträge bevorzugt. Vor diesem Hintergrund soll diese Diplomarbeit einen konstruktiven Beitrag liefern zur Hilfestellung für den Kunden bei seiner Vertragswahl einer Kapital-Lebensversicherung.
Aber auch Versicherungsunternehmen sind nicht nur in Zeiten schwacher Aktienmärkte und einer anhaltenden Wirtschaftskrise stets bedacht, die Verträge derart zu kalkulieren und anzubieten, dass sie den lang- und kurzfristigen Unternehmenszielen entsprechend ein gesundes Wirtschaften und Wachstum ermöglichen. Dieses stellt die Motivation dar, sich in der Diplomarbeit auch mit der Entscheidungsfindung eines Versicherers ausführlich zu beschäftigen.
Für eine Entscheidungsfindung bedarf es neben einer sachgerechten Darstellung aller möglichen Alternativen in all ihren qualitativen und quantitativen Dimensionen in erster Linie eines akzeptablen Entscheidungsmodells, das die Alternativen entweder in eine Reihenfolge (Ranking) oder in Klassen (Rating) einteilt. In dieser Diplomarbeit wird vorgeschlagen, die Alternativen mittels Nutzenwerten in einem Scoring-Modell in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen. Eine Diskussion der hiermit verbundenen Vor- und Nachteile gibt dem Leser einen fundierten Überblick über die Qualität des verwendeten Modells.
In den folgenden Kapiteln wird zudem eine Analyse möglicher Angebote der preissetzenden Versicherungsunternehmen unter dem Gesichtspunkt der sog. Pareto-Optimalität aufgestellt. Als Hilfestellung dient ein kurzer Einblick in die statistische Auswertung der Pareto-Optimalität mittels sog. Korrelationsanalysen.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
1.1Problemstellung1
1.2Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes3
1.3Ziel und Gang der Untersuchung3
2.Unterschiedliche Sichtweisen für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen5
2.1Intentionen eines Versicherungsnehmers und eines […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes
1.3 Ziel und Gang der Untersuchung

2. Unterschiedliche Sichtweisen für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen
2.1 Intentionen eines Versicherungsnehmers und eines Versicherungsunternehmens
2.2 Definition des Leistungsvergleichs
2.2.1 Leistungsvergleiche aus Sicht eines Versicherungsnehmers
2.2.2 Leistungsvergleiche aus Sicht eines Versicherungsunternehmens

3. Bisherige Ansätze zum Vergleich von Lebensversicherungs-Produkten
3.1 Rating versus Ranking
3.2 Bisherige Rating- und Ranking-Ansätze
3.2.1 Bisherige Ansätze für ein Versicherungsunternehmen
3.2.2 Bisherige Ansätze für einen Versicherungsnehmer

4. Anforderungen an einen Leistungsvergleich

5. Das Scoring-Modell
5.1 Einführung eines Scoring-Modells als mögliches Entscheidungsverfahren
5.1.1 Die generelle Struktur eines Scoring-Modells
5.1.2 Darstellung ausgewählter durchführungsrelevanter Aspekte
5.1.2.1 Berücksichtigung des Effizienzprinzips
5.1.2.2 Transformation der Kriterienausprägungen in Punktwerte
5.1.2.3 Bestimmung der Gewichtungsfaktoren
5.1.3 Vor- und Nachteile der Verwendung eines Scoring-Modells
5.2 Ein mögliches Scoring-Modell für einen Versicherungsnehmer
5.2.1 Konkretisierung der Zielsetzungen
5.2.2 Bestimmung der Zielkriterien
5.2.2.1 Bedarfsadäquate mengengerechte Versorgung
5.2.2.2 Zukünftige Entwicklung der Überschussbeteiligung
5.2.2.3 Zeitliche Struktur der Auszahlungsleistungen
5.2.2.4 Serviceniveau
5.2.2.5 Mögliche Zusatzoptionen
5.3 Ein mögliches Scoring-Modell für ein Versicherungsunternehmen
5.3.1 Konkretisierung der Zielsetzungen
5.3.2 Bestimmung der Zielkriterien
5.3.2.1 Gewinnmaximierung
5.2.3.2 Finanzierbarkeit der Auszahlungen
5.2.3.3 Wachstum
5.2.3.4 Kundenfreundliche Vertragszusätze

6. Überlegungen zur Pareto-Optimalität
6.1 Der Begriff der Pareto-Optimalität
6.2 Die Rolle des Versicherungsunternehmens
6.2.1 Ein Versicherungsunternehmen als Monopolist
6.2.2 Ein Markt mit mindestens zwei Versicherungsunternehmen

7. Korrelationsanalysen
7.1 Der Korrelationskoeffizient (nach Bravais-Pearson)
7.2 Auswirkungen von Korrelationen auf die Vorteilhaftigkeit einer Alternative

8. Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Prinzip der Kapitallebensversicherung

Abbildung 2 : Schematische Darstellung des Aufbaus der Arbeit

Abbildung 3: Die Idee des Ratings

Abbildung 4 : Die Berechnung der WIMM-Kennzahl

Abbildung 5: Leistungskurven (im Todesfall) für verschiedene Vertragsangebote

Abbildung 6: Normierte Leistungskurven für verschiedene Vertragsangebote

Abbildung 7 : Ideal-Leistungskurven für verschiedene Typen von Kunden

Abbildung 8: Differenz zwischen normierter Angebots- und Ideal-Leistungskurve

Abbildung 9: Eintrittswahrscheinlichkeiten des Rechnungszinses für die Periode t

Abbildung 10: Ober- und Untergrenze für den Rechnungszins

Abbildung 11: Beispiele für verschiedene Korrelationen

Abbildung 12: Scheinkorrelation zwischen zwei Merkmalen A & B

Abbildung 13: Das Ableiten von Verhältnissen

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Versicherung ist ein abstraktes Gut, dessen Nutzen vor allem für nicht-professionelle Versicherungsnehmer (VN) oft nur schwer fassbar ist. Betrachtet man einmal nur den Zweig der Lebensversicherung, so nimmt die Bedeutung der gemischten Kapitallebensversicherung (im Folgenden kurz KLV genannt) eine herausragende Stellung ein.[1] Dabei handelt es sich bei der KLV um einen Vertrag mit oftmals langer Laufzeit, der eine Kombination aus Todesfallschutz und Kapitalanlage gegen Einmalprämie oder laufende Prämie darstellt. Für den möglichen, im Voraus ungewissen Todes-, Erlebens- oder Stornofall werden Mindestzahlungen an den Versicherungsnehmer vereinbart. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung, die insbesondere vom bilanziell gemessenen wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens (VU) abhängt.[2] Eine schematische Darstellung des Prinzips der KLV ist in Abbildung 1 auf der nächsten Seite festgehalten.

Ist erst einmal der Bedarf bei dem einzelnen VN nach einer KLV geweckt[3], so stellt sich für diesen sofort bei der großen Fülle an Angeboten die Frage nach dem für ihn geeigneten Vertrag. Der VN ist oftmals aber nicht in der Lage, die Qualität eines Versicherungsvertrages in all seinen Dimensionen zu beurteilen.[4] Dabei bedarf es aber gerade für einen funktionierenden Wettbewerb für jeden verständlicher und zugänglicher Beurteilungsmaßstäbe[5], wobei noch nicht einmal das Problem der aufwendigen nötigen Informationsbeschaffung[6] an dieser Stelle eingeschlossen sei. Um dem mündigen VN ein Werkzeug an die Hand zu geben, das ihm bei der obigen Vertragsauswahl helfen kann, sind seit etwa Mitte der siebziger Jahre[7] verschiedenste Ansätze hierzu in der Literatur und in der Praxis zu beobachten. Als ein Vertreter für die Praxis sei exemplarisch die Stiftung Warentest zu nennen, deren Ansätze in der Vergangenheit zwar auch gelobt[8], nicht selten aber auch von namenhaften Kritikern angezweifelt wurden.[9] Diese Arbeit bemüht sich einerseits, einige ausgewählte Vorschläge und Kritiken zu der oben vorgestellten Problematik aus der Vergangenheit in ein überarbeitetes Modell, das einfach und überschaubar sein soll, einfließen zu lassen.

Aber nicht nur der einzelne VN steht vor einer komplexen Entscheidung bei der Wahl des geeigneten Angebotes, auch bei einem VU entsteht ein Entscheidungsproblem bei der Wahl desjenigen Angebotes, mit dem es bei gewissen Zielen an den Markt treten möchte. Bisher war es die alleinige Aufgabe des verantwortlichen Aktuars, die für einen Versicherungsvertrag notwendige Prämie mathematisch zu ermitteln, mittels derer dann ein entsprechendes Angebot für den Markt erstellt wurde. Dagegen existieren in Theorie und Praxis mehrere Ausgestaltungsmöglichkeiten der verschiedenen Dimensionen eines Versicherungsvertrages, die zwar unterschiedliche Prämien erfordern, aber auch einen unterschiedlichen Nutzen für das einzelne Unternehmen beinhalten können. Gerade im Hinblick auf das zu analysierende Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage erscheint es sinnvoll, sich auch einmal Gedanken über den Entscheidungsprozess zur Angebotsfindung bei einem VU zu machen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Prinzip der Kapitallebensversicherung

Entworfen und gezeichnet: Verfasser, in Anlehnung an: o.V. (1999), S. 84.

1.2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes

Die folgende Arbeit befasst sich allein mit der KLV. Dabei ließen sich Teilaspekte auch auf andere Bereiche der Lebensversicherung übertragen, die allerdings im weiteren nicht betrachtet werden sollen. Es sei zum einen davon ausgegangen, dass ein potentieller VN einen bewussten Bedarf an einer KLV hat und eine solche auch auf jeden Fall abschließen möchte. Dabei seien die notwendigen Parameter Eintrittsalter und Geschlecht fest vorgegeben, sowie die gewünschte Laufzeit, der Beitrag und die Zahlungsweise[10] vom VN fest gewählt. Relativ kurz soll dabei nur auf die Thematik eines Unternehmensvergleiches eingegangen werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf einem möglichen Produktvergleich für eine KLV mit fest vorgegebenen Parametern. Dieses wird zum einen aus der Sicht eines potentiellen VN, zum anderen aus der Sicht eines VU analysiert.

1.3 Ziel und Gang der Untersuchung

Ziel der Arbeit ist es, Modelle zu entwickeln, mittels derer zum einen ein VN bei gegebenen benötigten Informationen eine nach seinen Wünschen geeignete Wahl einer KLV treffen könnte, zum anderen mittels derer bei einem VU der Entscheidungsprozess bei der Wahl des für das Unternehmen geeigneten an den Markt zu bringenden Angebots unterstützt werden kann. Dabei sei vorweg darauf hingewiesen, dass es sich bei den beiden Entscheidungsmodellen lediglich jeweils um eine von vielen denkbaren Möglichkeiten handelt, die im Vergleich mit anderen Modellen durchaus Vor- und Nachteile

aufweisen können. Ziel ist es aber, zumindest einige Kritiken an Modellen aus der Vergangenheit in einem neuen überarbeiteten Modell umzusetzen, auch wenn einige Kritiker äußern, dass „es generell nicht möglich zu sein [scheint, der Verfasser], Testverfahren zu entwickeln, die einem Interessenten die sichere Auswahl eines für ihn günstigsten Anbieters ermöglichen“.[11] Nach dieser Vorarbeit sollen dann beide Modelle derart zusammengeführt werden, dass sich anschließend Analysen über Pareto-Optimalität und Korrelationen anstellen lassen. Der allgemeine Aufbau der Arbeit ist in der folgenden Abbildung graphisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Schematische Darstellung des Aufbaus der Arbeit

2. Unterschiedliche Sichtweisen für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen

2.1 Intentionen eines Versicherungsnehmers und eines Versicherungsunternehmens

Zu Beginn der Arbeit soll kurz auf die Ausgangsfragestellung eingegangen werden, mit welchen Interessen sich jeweils ein VN und ein VU mit dem Thema des Produktvergleiches von Versicherungen (hier speziell der KLV) beschäftigen können. Die sich hieraus ergebenden einzelnen Intentionen geben Anlass zum weiteren Aufbau der Arbeit. Die anschließenden Abschnitte sind dabei derart gewählt, dass sie dem Leser eine Möglichkeit präsentieren, wie die im Folgenden vorzustellenden Interessen sinnvoll in Handlungen umgesetzt werden können.

Der VN besitzt i.d.R. keine bewussten Kenntnisse[12] über seinen individuellen Bedarf an Versicherungsschutz. Nicht umsonst wird immer wieder unterstrichen, dass Versicherung eher verkauft als gekauft wird. Demnach muss ein Bedarf oftmals erst geweckt werden, wobei die Rolle der Bedarfsweckung in vielen Fällen der persönliche Verkauf übernimmt. Einen Bedarf zu haben ist aber ein Resultat daraus, eine bestimmte Zielsetzung zu verfolgen. Folglich fehlt es nicht an bewussten Kenntnissen über den persönlichen Bedarf, sondern über die eigenen Zielsetzungen. Die geschulten Berater einer Versicherung verfügen hierbei i.d.R. über weitreichende Erfahrungen möglicher Zielsetzungen eines VN und können diese verstärkt ins Bewusstsein rücken. Letztendlich muss sich der Kunde aber selber einen (Ziel-)Katalog zusammenstellen, nach dem seine Handlungen ausgerichtet sind. Die Kenntnisse der persönlichen Ziele reichen allerdings für ein Handeln noch nicht aus, da Handeln (nach den Zielen) immer Entscheiden bedeutet, und Entscheiden gleichbedeutend ist mit der Auswahl einer aus mehreren Alternativen.[13] Unter der Prämisse der Nutzenmaximierung sucht der VN gemäß individueller Entscheidungsregeln also die Handlungsalternative, die seine Ziele am ehesten umzusetzen vermag.

Aus Sicht eines VU ergibt sich eine ähnliches Bild. Auch ein VU betreibt die Unternehmung gemäß individueller Zielsetzungen. Die Zielsetzungen alleine reichen aber auch hier nicht aus. Stattdessen ist die Unternehmensführung daran interessiert, Möglichkeiten an die Hand zu bekommen, die es erlauben, unter der Prämisse der Nutzenmaximierung das Handeln derart auszurichten, dass die Unternehmensziele maximal erreicht werden. Da das Handeln eines Versicherers im Wesentlichen daraus besteht, Versicherungsverträge auszugestalten und anschließend am Markt abzusetzen, stellt sich für das Unternehmen primär die Frage nach der optimalen Produktgestaltung im Sinne der Ziele.[14] Das Unternehmen kann dabei auswählen, welche Produkte es überhaupt anbieten möchte und wie die einzelnen Parameter bei dem jeweiligen Versicherungsprodukt auszugestalten sind. Entscheidend ist dabei die Ausrichtung auf die Kundenwünsche (vereinfacht gemessen in der sog. Preis-Absatz-Funktion), da letztendlich ein Wechselspiel zwischen dem Angebot eines VU und der Nachfrage eines VN stattfindet.[15]

2.2 Definition des Leistungsvergleichs

2.2.1 Leistungsvergleiche aus Sicht eines Versicherungsnehmers

Zunächst sollen kurz die zwei allgemeinen Vergleichsmöglichkeiten dargestellt werden, die ein VN prinzipiell anstellen kann.[16]

Zum einen eröffnet sich für den VN die Möglichkeit eines sog. Unternehmensvergleichs.[17] Anhand von Jahresabschlüssen aller betrachteten VU werden dabei einzelne Kennzahlen abgeleitet, mittels derer die Unternehmen dann insgesamt einander gegenübergestellt werden. Wird die Wahl eines Vertragsangebotes aber anhand eines Unternehmensvergleiches getroffen, so wird implizit unterstellt, dass die Qualität des offerierten bzw. gewünschten Produktes mit der Qualität des Unternehmens übereinstimmt oder zumindest positiv korreliert ist.[18]

Im Gegensatz hierzu steht der sog. Produktvergleich. Bei dieser Vergleichsmöglichkeit liegen als Ausgangslage konkrete Vertragsangebote (wie sie potentiellen Kunden vorgelegt würden) mehrerer Unternehmen für einen bestimmten Modellfall vor. Anhand dieser Angebote wird nach bestimmten Entscheidungskriterien das für die Zielsetzungen geeignetste Angebot ausgewählt. Dabei können auch Gesamtunternehmensdaten, wie sie z.B. bei einem Unternehmensvergleich herangezogen werden, in die Entscheidung mit einfließen.

In der folgenden Arbeit wird für einen potentiellen VN ein Entscheidungsmodell basierend auf einem Produktvergleich aufgestellt. Um die Vorteile eines Unternehmensvergleiches aber nicht ungenutzt zu lassen, und aufgrund der Tatsache, dass „Produkt- und Unternehmensqualität in der Versicherungswirtschaft nicht unabhängig voneinander betrachtbar (sind, der Verfasser)“[19], soll diese Vergleichsmöglichkeit an geeigneter Stelle mit einbezogen werden, auch wenn im Folgenden unter einem Leistungsvergleich für den VN die subjektive Bewertung unterschiedlicher konkreter Angebote mit gleichen Parametervoraussetzungen anhand bestimmter objektiver Kriterien verstanden wird.

2.2.2 Leistungsvergleiche aus Sicht eines Versicherungsunternehmens

Das VU ist zwar auch an der Leistung seiner Versicherungsprodukte für den VN interessiert, primär ist aber zu analysieren, welchen Nutzen ein Vertrag bzw. ein Angebot für das Gesamtunternehmen haben kann. Dabei muss der Nutzen nicht nur monetäre Aspekte beinhalten, auch strategische Aspekte können mit einfließen. Allerdings gestaltet sich die Bestimmung des Nutzens für das Gesamtunternehmen zunächst schwieriger als die Bestimmung des Nutzens für lediglich den Teil des Unternehmens, der dieses Produkt produziert. Hiermit wird auf mögliche Cross-Selling-Effekte[20] hingewiesen, die für die weitere Untersuchung allerdings ausgeklammert werden sollen. Aus Vereinfachungsgründen wird deshalb im Folgenden unter einem Leistungsvergleich für ein VU ein Nutzenvergleich möglicher Angebotsalternativen für den Teil eines Versicherungsunternehmens verstanden, der diese Alternativen entwickelt. Von weiteren internen Nutzenverflechtungen soll abgesehen werden.

3. Bisherige Ansätze zum Vergleich von Lebensversicherungs-Produkten

3.1 Rating versus Ranking

Zu unterscheiden ist bei einem Produktvergleich (wie auch bei einem Unternehmensvergleich) zwischen einem Rating und einem Ranking.

Beim Rating werden zu bewertende Objekte in verschiedene Klassen eingestuft.[21] Jede Klasse steht dabei für einen bestimmten subjektiv festgelegten Qualitätsstandard.[22] Die übliche Einteilung der Klassen erfolgt z.B. in empfehlenswert, mittel und ungeeignet oder in ein Stern, zwei Sterne, drei Sterne usw.. Die Anzahl der Klassen ist dabei gemäß psychometrischer Erkenntnisse sinnvoller Weise auf maximal neun limitiert.[23] Der Vorteil dieses Bewertungsansatzes ist bei akzeptierten Bewertungsmaßstäben die Unabhängigkeit der Aussagekraft von der Anzahl der untersuchten Produkte. Ein z.B. mit ‚gut’ bewertetes Produkt erfüllt alle zuvor gestellten Anforderungen und bleibt auch ‚gut’, wenn es das einzige bewertete Produkt ist. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist dagegen die prinzipiell unbefriedigende Handlungsempfehlung bezüglich der Auswahl eines Produktes. Enthält die höchstbesetzte Klasse nur ein Produkt, während alle anderen zu bewertenden Produkte in niedrigere Klassen eingestuft werden, so fällt die Wahl nicht schwer. Sobald aber mehr als ein Produkt in der höchst besetzten Klasse enthalten ist, kann eine Wahl nur getroffen werden getreu dem Motto, mit einem dieser Produkte „nichts falsch machen zu können“.

Beim Ranking wird nach vorab festgelegten Regeln eine Rangfolge der untersuchten Produkte anhand einer Vergleichskennziffer erstellt. Mit einer hohen Platzierung muss allerdings nicht zwangsläufig eine hohe Qualität verbunden sein. Ein Ranking ermittelt prinzipiell zunächst einmal nur unter den gegebenen Produkten das unter den geforderten Kriterien geeigneteste Produkt. Einer Platzierung auf den letzten Platz kommt bei ausnahmslos qualitativ hochwertigen Produkten eine ganz andere Aussagekraft zu als bei stark unterschiedlichen Qualitäten. Somit wird nur eine relative und keine absolute

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Die Idee des Ratings

Entworfen und gezeichnet: Verfasser, in Anlehnung an: Sönnichsen (1994), S. 26

Bewertung vorgenommen. Der Vorteil dieser Methode liegt allerdings in der eindeutigen Empfehlung (unter der eben genannten Einschränkung bzgl. der Qualität) zur Wahl des höchst platzierten Produktes.

Wie man anhand der obigen Ausführungen erkennt, ist keine dieser beiden Bewertungsmethoden ohne Nachteil anwendbar. Keines der beiden Verfahren kann unter der Zielsetzung der Entscheidungsfindung für sich alleine betrachtet ein aussagefähiges Ergebnis liefern. Erst durch die Mischung beider Vorgehensweisen lassen sich die Nachteile der jeweils anderen Methode eliminieren. Lediglich die Kombination von Rating und Ranking bietet die Möglichkeit, eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Hierzu gibt es mehrere denkbare Vorgehensweisen. Exemplarisch seien folgende beiden Alternativen vorgestellt:

1.) Die erste Alternative besteht darin, in einem vorgeschalteten Schritt zunächst ein Rating aller Produkte durchzuführen.[24] Anhand dieses Ergebnisses läßt sich zuerst überprüfen, ob mindestens ein Produkt ein (selbstgewähltes) minimales Qualitätsniveau erreicht. Liefert das Rating mehrere akzeptable Produkte in der höchst besetzten Klasse, so ist nachträglich zur Entscheidungsfindung ein Ranking auf diese Produkte anzuwenden.

2.) Eine weitere denkbare Lösung stellt das Einfügen von Mindeststandards bereits in das Ranking dar. Nach Festlegung von Mindestanforderungen könnte ein Produkt bei Unterschreitung von mindestens einem kritischen Wert sofort mit einer negativen Vergleichskennziffer oder mit einer Kennziffer mit dem Wert Null[25] belegt werden, die auch nicht mehr durch andere Kriterien verbessert werden kann. Somit ergibt sich zwar wieder eine Rangfolge, beginnend mit positiven Vergleichswerten bis hin zu eventuell negativen Vergleichskennziffern, dabei gilt eine Empfehlung allerdings nur für Produkte mit positiver Platzierung.

In dieser Arbeit soll es lediglich um Vergleiche durch ein noch vorzustellendes Ranking-Verfahren gehen, welches sich gelöst von der obigen Problematik behandeln läßt. Ob und in welcher Weise letztendlich ein Rating dem Ranking vorzuschalten ist, soll an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden.

3.2 Bisherige Rating- und Ranking-Ansätze

3.2.1 Bisherige Ansätze für ein Versicherungsunternehmen

Für die Fragestellung, in welcher Art und Weise bzw. nach welchen Kriterien ein VU bei der Wahl der am Markt anzubietenden Alternative eines Versicherungsproduktes vorgehen könnte, existiert nur sehr wenig Literatur. Dieses mag zum einen an dem mangelnden Bedarf an weitverbreiteten Vorschlägen hierfür liegen, da ein Unternehmen sich gerade durch individuelle Konzeptlösungen einen Marktvorteil verschaffen kann. Zum anderen sind aber auch (durch das bei den Führungskräften und im gesamten Unternehmen vorhandene Fachwissen sowie durch lange Unternehmenstraditionen) bereits bewährte Lösungen intern vorhanden. Wissenschaftliche Literatur hierzu ist deshalb eher zu neuen mathematischen und weniger zu betriebswirtschaftlichen Aspekten zu finden. Exemplarisch sei das später weiter verwendete sog. Ertragsbarwertverfahren kurz vorgestellt.

Bei dem Ertragsbarwertverfahren wird ein Versicherungsvertrag als ein Investitionsobjekt angesehen, dessen Vorteilhaftigkeit für das Unternehmen mit der aus der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung bekannten Kapitalwertmethode (auch Ertragsbarwertmethode genannt) ermittelt werden kann. Dazu wird der Kapitalwert oder auch Ertragsbarwert (EBW) bestimmt, indem alle während der Laufzeit des Vertrages ausgelösten und zurechenbaren originären Zahlungsströme mit ihren jeweiligen periodischen Stornowahrscheinlichkeiten gewichtet und mit einem geeigneten Zinssatz[26] auf einen gewählten Bezugszeitpunkt (z.B. den Versicherungsbeginn) abgezinst werden.[27] Formal läßt sich der EBW wie folgt darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zur Formel (1) [28] ist anzumerken, dass die periodischen Stornowahrscheinlichkeiten Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten prinzipiell für jede ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer getrennt zu ermitteln sind, da z.B. die bedingte Wahrscheinlichkeit, [29] dass ein zunächst auf 15 Jahre abgeschlossener Vertrag auch das zwanzigste Vertragsjahr erreicht, i.d.R. eine andere sein wird als bei einem Zwanzigjahresvertrag. Die problematische Bestimmung von Stornowahrscheinlichkeiten für neu eingeführte Produkte ohne Erfahrungswerte sei hier nur am Rande erwähnt. [30],[31] Weiter könnte der kritische Leser anmerken, dass Rückversicherungskosten nicht berücksichtigt werden. Diese wurden bewusst aufgrund der nicht verursachungsgerechten Zurechenbarkeit und der Dispositionsabhängigkeit ausgeklammert.

Eine vom Inhalt her identische Berechnung stellt der sog. Profit-Test dar, der den EBW aus einer leicht anderen Sichtweise wiedergibt.[32] Hierbei wird zunächst der sog. Profit am Ende des m-ten Jahres berechnet, der sich als Saldo von Erträgen und Aufwendungen, die einem Lebensversicherungsunternehmen aus einem Lebensversicherungsvertrag entstehen können, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein x-jähriger m-1 Jahre überlebt, ergibt. Formal läßt sich dieses wie folgt schreiben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei entsprechender [33] Diskontierung der einzelnen Profite und Berücksichtigung der Stornowahrscheinlichkeiten ergibt sich der oben bereits vorgestellte EBW.

3.2.2 Bisherige Ansätze für einen Versicherungsnehmer

Die ergiebigsten Quellen für bisher veröffentlichte Ansätze zur Hilfestellung bei der Identifikation des geeigneten Lebensversicherers sind zum einen wissenschaftliche Aufsätze, zum anderen diverse Presseartikel. Insbesondere sind hierbei die Wirtschaftsmagazine „Capital“ und „Finanztest“, letzteres herausgegeben von der Stiftung Warentest, zu nennen. Da eine vollständige Aufzählung sämtlicher Veröffentlichungen den Rahmen der Arbeit sprengen würde, seien an dieser Stelle einige interessante Ansätze exemplarisch ohne vertiefende Bewertungen aufgelistet. Eine ausführliche Liste mit Quellenangaben und Kurzbeschreibungen ist im Anhang ohne Anspruch auf Vollständigkeit festgehalten.

Schon im Jahre 1960 befasste sich Parthier mit der Frage der Vorteilhaftigkeit der Lebensversicherung. Hierzu stellte er acht verschiedene Rentabilitätsbegriffe vor, mittels derer nach seiner Meinung Lebensversicherungen einander gegenüber gestellt werden können.[34] Farny betrachtete dagegen im Jahre 1975 die KLV als ein Investitionsobjekt für die Familienversorgung, wobei er nicht nur mögliche Ziele für eine derartige Versorgungsinvestition anführte, sondern auch entscheidende Steueraspekte bei der Bestimmung der Rentabilität berücksichtigte.[35] Auch Helbig stütze sich 1978 in seinem Aufsatz hauptsächlich auf Rentabilitätsaspekte, allerdings zum ersten Mal aus Versicherungsnehmer- und aus Versicherungsunternehmenssicht. Zusätzlich erörterte er die Möglichkeit, Lebensversicherungen mittels des sog. Ertragswertes zu vergleichen.[36] Die Zeitschrift „Capital“ erstellte dagegen z.B. im Jahre 1981 eine Rangliste von Lebensversicherungen anhand vergangener und zukünftiger Ablaufleistungen eines bestimmten Modellvertrages, allerdings lediglich für einen männlichen Versicherungsnehmer.[37] Erhebliche Kritik verursachte der Aufsatz von Finsinger im Jahre 1982, in dem angebliche Leistungsunterschiede zwischen einer Versicherungs-AG, einem VVaG und einem öffentlich-rechtlichen Versicherer mittels einer statistischen Varianzanalyse herausgearbeitetet wurden.[38] Das von der Zeitschrift „test“ im Jahre 1983 verwendete Vergleichskriterium basierte auf dem Verhältnis von Versicherungssumme (VS) zu Beitragsaufwand[39], das Todesfallrisiko fand dabei allerdings keinerlei Beachtung. Schwake analysierte im Jahre 1983 die Aussagekraft der zu veröffentlichenden Beispielrechnung sowie des dem BAV gegenüber zu erstellenden Finanzierbarkeitsnachweises und kam wie auch andere Autoren zu dem Ergebnis, dass in beiden Fällen die Aussagekraft für einen Leistungsvergleich nur einen geringen Wert für den VN hat.[40] Auf der Basis eines Unternehmensvergleiches veröffentlichte schließlich die Wirtschaftswoche in der Ausgabe vom 21.10.1983 folgende Vergleichskennzahl:

Kennzahl[41] = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (4)

Die darauf folgende Kritik zeigte sehr schnell, wie ungeeignet eine derartige Kennzahl für einen Unternehmensvergleich ist.[42] Auch die im selben Jahr von der Zeitschrift „Capital“ vorgestellte Aggregation der vier Kennziffern Vermögensrendite, Kosten-, Extrakosten- und Stornoquote[43] erwies sich schnell für Vergleichszwecke als unvollständig.[44] Die Kritik der bis dato und auch in der Folgezeit stets verwendeten Renditekennzahlen (wie z.B. die Gesamt-[45], Vermögens-[46], Erlebensfall-[47], Todesfall-[48], Kapitalanlage-[49], Versicherungs-[50], Storno-[51] oder Sparrendite[52] ), die sich dahingehend kritisieren lassen, dass zum einen Vergangenheitsrenditen nicht notwendiger Weise auch für die Zukunft gelten müssen[53], zum anderen Renditen, die auf prognostizierten Leistungen basieren, nichts über den Wahrheitsgehalt der vom VU erstellten Prognose aussagen, veranlasste im Jahre 1997 Finsinger in Zusammenarbeit mit Marx dazu, die sog. WIMM-Kennzahl vorzustellen[54], um diese Kritik sinnvoll umzusetzen. Die WIMM-Kennzahl gibt dabei die intersubjektiv überprüfbare Ertragskraft eines VU wieder. Heftige Kritik löste dagegen in der Folgezeit der Ansatz der Zeitschrift „FINANZtest“ im Heft 04/1998 aus, bei dem zum ersten Mal neben der Kapitalanlagerendite, den Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie der prognostizierten Erlebensfallrendite auch die Gleichmäßigkeit des prognostizierten Vertragsverlaufes in die Bewertung mit einbezogen wurde.[55] Dieser Ansatz wurde in späteren Vergleichen der Zeitschrift allerdings nicht weiter angewendet. Stattdessen rückte immer mehr das Kriterium der Plausibilität der Beispielrechnungen in den Vordergrund, das sich aus einem Vergleich sowie einer anschließenden Bewertung von Soll- und Anlagerendite des VU ergibt und mit einer Bewertung der prognostizierten Ablaufleistung gekoppelt ist.[56] Hierzu sollte bekannt sein, dass das VU nur einen geringen Teil der Ablaufleistung bei Vertragsabschluss garantiert, der restliche in Aussicht gestellte Auszahlungsbetrag basiert auf einer reinen Willenserklärung und ist nicht zwingend vom VU einzuhalten.[57] An dieser Stelle zeigt sich bereits die Schwierigkeit bei einem KLV-Leistungsvergleich: Wird ein Vergleich mittels einer Prognose erstellt, so kann ein VU übertrieben hohe unverbindliche Prognosen abgeben, um möglichst viele Kunden „täuschend anzulocken“. Werden allerdings monetäre Aspekte vollständig ausgeklammert, so bleibt der in der KLV enthaltene nicht unwichtige Sparvorgang völlig unberücksichtigt. Aber auch der Ansatz der Plausibilitätsprüfung konnte dieses Manko in der Vergangenheit nicht überwinden. Selbst wenn fehlende Glaubwürdigkeit mit Abzügen in der Bewertung der Auszahlungsleistungen attestiert wurde, so konnten VU doch theoretisch mit sehr hohen Prognosen dieses wieder ausgleichen und dennoch inkonsequenterweise eine hohe Platzierung erlangen. Infolgedessen setzt sich seit kurzer Zeit immer mehr die Meinung durch, dass die von einem VU erstellten Prognosen nicht weiter in einen Leistungsvergleich einzubeziehen seien.[58] Aber auch die Auswirkungen möglicher stiller Gewinne und seit März 2002 auch stiller Verluste im Deckungsstock[59] eines VU auf die Entwicklung bzw. die Stabilität der zukünftigen Rendite werden gerade in Zeiten eines relativ schwachen Zinsmarktes[60] für Leistungsvergleiche immer stärker in den Vordergrund gehoben.[61]

4. Anforderungen an einen Leistungsvergleich

Eine Lebensversicherung, hier speziell eine KLV, ist ein im Verhältnis zu anderen Dienstleistungen relativ komplexes und für viele Kunden schwer verständliches Produkt, dessen Beurteilung dieser Komplexität entsprechend Rechnung tragen muss. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, aber auch um die Leistung einer Lebensversicherung realitätsnah in einem Modell abzubilden sowie hieraus ein einfach handhabbares und überschaubares Entscheidungsmodell abzuleiten, sollte ein Leistungsvergleich aus Verbraucher- und aus Unternehmenssicht gewisse (Mindest-)Anforderungen erfüllen. Ein Produktvergleich von Lebensversicherungen sollte derart konzipiert sein, dass

i) alle relevanten Vertragsangebote[62] vollständig[63] und zuverlässig[64] erfasst werden,

ii) die Zukunftsorientierung berücksichtigt wird,

iii) dem VN bzw. dem VU genau die Angebotsalternative ausgewiesen wird, die gemäß seinen Zielen[65] und seiner spezifischen Entscheidungssituation am geeignetsten erscheint,

iv) den Grundsätzen der Aktualität und der Wirtschaftlichkeit[66] genügend Rechnung getragen wird.

Wenn dabei unter iii) explizit auf die Berücksichtigung der individuellen Ziele eingegangen wird, so ergeben sich folgende weitere Anforderungen an diese Ziele:

v) Die Ziele müssen mittels vorab festzulegender Kriterien quantifizierbar sein. Dabei ist eine Klassifizierung ausreichend.

vi) Die Ziele müssen präzise, eindeutig und allgemeinverständlich formuliert sein. Dieses ist gleichbedeutend damit, dass die zur Quantifizierung benötigten Kriterien in all ihren Dimensionen (Inhalt, angestrebtes Ausmaß, zeitlicher Bezug) klar definiert sind.

vii) Das Kriteriensystem muss vollständig sein, so dass alle zielrelevanten Folgen erfasst werden.

viii) Die Kriterien müssen technologisch[67] und nutzenunabhängig[68] sein.

Die im nächsten Kapitel vorzustellenden Entscheidungsverfahren für VN und VU sind der Art gewählt, dass sie diesen Anforderungen genügen.

5. Das Scoring-Modell

5.1 Einführung eines Scoring-Modells als mögliches Entscheidungsverfahren

Im Folgenden soll zunächst ein allgemeines Modell vorgestellt werden, das die Möglichkeit bietet, die eingangs erwähnten Entscheidungsprobleme eines VN und eines VU auf praktikable und sinnvolle Weise zu unterstützen. Das sog. Scoring-Modell ist „dadurch charakterisiert, dass verschiedene Handlungsalternativen anhand mehrerer ausgewählter Kriterien beurteilt und die Einzelbeurteilungen (gegebenenfalls gewichtet, der Verfasser) für jede Alternative zu einem Gesamtpunktwert aggregiert werden.“[69]

5.1.1 Die generelle Struktur eines Scoring-Modells

Die generelle Struktur eines Scoring-Modells gliedert sich in folgende Teilschritte: [70]

(1) Konkretisierung der Zielsetzungen:

Zunächst bedarf es von dem Entscheidungsträger einer Konkretisierung der für die Entscheidungssituation relevanten Zielsetzungen Zi. Diese i.d.R. zunächst verbal definierten Zielsetzungen lassen sich formal zusammenfassen in:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(2) Bestimmung der Zielkriterien:

Jede Zielsetzung Zi ist durch die Zuordnung eines oder auch mehrerer Zielkriterien Kr (r = 1,...,n mit n ≥ I) zu operationalisieren. Entsprechend der Entscheidungssituation ist dabei für jedes Kriterium kr eine Ziel-Messskala xr festzulegen[71], mittels derer die jeweiligen möglichen Ausprägungen („Intensitäten“) kr (r = 1,...,n) gemessen werden können.

(3) Bestimmung der möglichen Alternativen:

Entscheiden bedeutet die Auswahl einer Alternative. Demnach bedarf es für ein Entscheidungsproblem einer endlichen Menge A von einander ausschließenden Alternativen Aj,

A = { Aj | j = 1,...,m},

wobei m ≥ 2 vorausgesetzt sei.[72]

(4) Aufstellung der Intensitätsmatrix:

Aus den letzten beiden Teilschritten ergibt sich die sog. Intensitätsmatrix Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](5)

Dabei stellt Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltendie Ausprägung des Kriteriums kr der Alternative Aj dar.

(5) Aufstellung der partiellen Nutzenfunktionen:

Getrennt für jedes Kriterium kr (r = 1,..,n) sind nun individuell von jedem Entscheidungsträger eindeutig definierte partielle (Nutzen-)Funktionen[73] Nr (r = 1,..,n) der Art

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](6)

zu bilden, mittels derer jeder Kriterienausprägung kr ein Punkt- bzw. Nutzenwert nr zugeordnet werden kann. Ziel ist es, die in evtl. verschiedenen Größen gemessenen Ausprägungen in eine einzige kardinale Dimension abzubilden. Somit gelangt man zur sog. Nutzenmatrix Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](7)

Dabei stellt Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenden Nutzen der Kriterienausprägung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenfür den Entscheidungsträger dar.

(6) Gewichtung der Einzelkriterien:

„Man wird feststellen, dass bestimmten Faktoren stets größere Bedeutung in der Entscheidung zukommt“[74] als anderen. Zwar ist mit der Auswahl der Kriterien bereits eine gewisse Gewichtung erreicht[75], allerdings kann gemäß den oben gestellten Anforderungen von der Vermeidung - abgesehen von der Kriterienauswahl - jeglicher impliziter Gewichtung ausgegangen werden. Die relative Wichtigkeit eines Kriteriums kr (r = 1,...,n) läßt sich dabei mittels eines vom Entscheidungsträger individuell festzulegenden Gewichtungsfaktors gr (r = 1,...,n) angeben.[76] „Er ist Ausdruck für den relativen Beitrag, den das Kriterium kr zum Nutzenwert einer Alternative leistet“.[77] Im Ergebnis ergibt sich z.B. mit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (8)

oder[78] mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (9)

die sog. gewichtete Nutzenmatrix Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (10)

(7) Bestimmung der Gesamtpunktzahl:

Der Gesamtpunktwert einer jeden Alternative Aj ergibt sich durch geeignete Zusammenfassung (Kombination, Amalgamation) der gewichteten Nutzenwerte Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (r = 1,...,n) über alle Kriterien hinweg. Als Amalgamationsregeln kommen beispielsweise die einfache Addition in Betracht, d.h. der Gesamtpunktwert Nj der Alternative Aj ergäbe sich gemäß

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](11)

oder die einfache Multiplikation, bei der sich Nj ermittelt gemäß

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Bei der Multiplikation beachte man, dass bei der Ausprägung bereits eines Kriteriums mit dem Werte Null das gesamte Produkt den Wert Null annimmt.[79]

(8) Auswahl einer Alternative:

Die Gesamtpunkte Ňj (j = 1,...,m) bilden die Basis für die endgültige Auswahl einer Alternative entsprechend einer vom Entscheidungsträger vorab zu bestimmenden Entscheidungsregel. Unter der Prämisse der Nutzenmaximierung würde als gebräuchlichste Regel die Alternative Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit zugehörigem Nutzen Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten auszuwählen sein mit

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](13)

5.1.2 Darstellung ausgewählter durchführungsrelevanter Aspekte

Der theoretische Aufbau eines Scoring-Modells läßt sich gemäß dem vorigen Abschnitt nachvollziehen. Wie die einzelnen Punkte allerdings in der Praxis genau vom Entscheidungsträger umzusetzen sind, ist weiter erklärungsbedürftig. Deshalb sollen im Folgenden drei Vorgehensmöglichkeiten dargestellt werden, die einen ersten Eindruck über die praktische Umsetzbarkeit geben.

5.1.2.1 Berücksichtigung des Effizienzprinzips

Der obige Auswahlprozess läßt sich nicht nur durch die rational begründbare Einführung von Mindestanforderungen[80], bei der „das Anspruchsniveau ... vom Entscheider nach subjektivem Ermessen festgelegt“[81] wird, vereinfachen, sondern auch durch die Anwendung des sog. Effizienzprinzips.[82] Hiernach können alle die Angebote vernachlässigt werden, die gegenüber mindestens einer anderen Handlungsalternative bezüglich wenigstens einer Zielgröße zu einer geringeren Zielerreichung und bezüglich aller übrigen Zielgrößen zu keiner höheren Zielerfüllung führen.[83] Dieses lässt sich formal wie folgt darstellen:

Die Alternative Aj kann vernachlässigt werden, wenn gleichzeitig gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.1.2.2 Transformation der Kriterienausprägungen in Punktwerte

Um die im Abschnitt 5.1.1 beschriebenen Rechenoperationen durchführen zu können, müssen die partiellen Messskalen letztendlich kardinales Skalenniveau aufweisen. Somit kann es erforderlich werden, ordinale und nominale Skalenniveaus auf ein kardinales Skalenniveau zu transformieren. Wird dabei eingewendet, dass „die Überführung ordinaler (und nominaler Größen, der Verfasser) in kardinale Größen ... nicht möglich“[84] sei, so ist anzumerken, dass diese Feststellung nur für objektive Aussagen gilt.[85] In diesem Fall allerdings wird eine subjektive Bewertung verlangt, bei der der Entscheidungsträger frei wählen kann, wie er Ergebnisse in Nutzenwerte transformieren möchte.

Unter der Prämisse, dass allen Nutzenskalen einheitliche Nullpunkte, Maßeinheiten und Spannweiten zu Grunde gelegt werden, ist eine Vergleichbarkeit der Nutzenwerte möglich und somit die Anwendbarkeit der typischen Additionsregel gewährleistet. Wie diese Prämisse sinnvoll zu realisieren ist, soll an dieser Stelle nicht weiter untersucht werden. Stattdessen sei auf die einschlägige Literatur verwiesen[86] und soll lediglich ein mögliches Verfahren zur Ableitung einer partiellen Nutzenskala vorgestellt werden, das sog. Verfahren der konstanten Summen. Hierbei hat der Entscheidungsträger die Ausprägungen der Alternativen hinsichtlich eines Kriteriums jeweils paarweise einander gegenüberzustellen und das Verhältnis ihrer Nutzenwerte zu schätzen, indem eine bestimmte Anzahl von vorgegebenen Punkten (z.B. 100 Punkte) auf die beiden zu vergleichenden Alternativen zu verteilen ist. Durch die jeweilige Bestimmung des Mittelwertes der zugeordneten Punkte ergibt sich anschließend der einer Ausprägung zugeordnete Nutzenwert. Zur weiteren Veranschaulichung ist hierfür ein Beispiel im Anhang festgehalten.

Es sei an dieser Stelle aber ausdrücklich davor gewarnt, dass bei der Angabe aller Nutzenverhältnisse der Entscheider unbewusst inkonsequente Angaben machen kann. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort ‚kann’. Durch die Angabe der Nutzen-Verhältnisse eines einzigen Kriteriums zu allen anderen Kriterien sind bereits alle weiteren Verhältnisse eindeutig bestimmt, so dass diese nicht mehr explizit anzugeben sind. Der Leser kann sich dieses mittels der Bruchrechnung schnell klar machen. Demnach erscheint es sinnvoll, auf die Angabe aller möglichen Nutzen-Verhältnisse zu verzichten und stattdessen lediglich die Angabe der Verhältnisse eines beliebigen Kriteriums zu allen anderen Kriterien zu fordern. Dadurch läßt sich vermeiden, dass überhaupt erst inkonsequente Angaben gemacht werden können. Selbstverständlich ist dieses aber nur ein praktisches und kein theoretisches Problem, da in der Theorie davon ausgegangen werden kann, dass der Entscheider seine Nutzenfunktionen und demnach auch seine Präferenzen genauestens kennt, so dass er immer die konsequent richtigen Angaben macht.

5.1.2.3 Bestimmung der Gewichtungsfaktoren

Zur Bestimmung der Gewichtungsfaktoren kann ebenfalls das bereits im vorigen Abschnitt vorgestellte Verfahren der konstanten Summen angewendet werden. Hierbei ist es allerdings nicht sinnvoll, das wichtigste Kriterium mit voller Punktzahl und das unwichtigste Kriterium mit Null Punkten zu belegen, da das letztere Kriterium dann aus Sicht des Entscheidungsträgers völlig ohne Bedeutung wäre. Dieses muss aber nicht immer der Fall sein. Demnach erscheint es sinnvoll, im Gegensatz zur Bestimmung der Nutzenwerte hier alle erfassten Kriterien miteinander zu vergleichen. Nach Aufteilung der Höchstpunktzahl jeweils auf die zwei zu vergleichenden Kriterien und der anschließenden Bestimmung des Mittelwertes müssen die sich so ergebenden Gewichtungsfaktoren noch derart normiert werden, dass ihre Summe gerade 1 ergibt. Hierzu sind die einzelnen unnormierten Faktoren jeweils durch die Summe aller unnormierten Faktoren zu teilen.[87] Zur weiteren Veranschaulichung ist auch hierzu ein Beispiel im Anhang festgehalten. Wie zuvor bei der Angabe der Nutzen-Verhältnisse ergibt sich auch hier das Problem der inkonsequenten Angaben bei der Angabe aller Gewichtungs-Verhältnisse. Der Leser möge sich dieses noch einmal anhand des Beispieles im Anhang verdeutlichen, bei dem bewusst inkonsequente Angaben gemacht wurden und die Bestimmung der eigentlichen Verhältnisse erklärt wird.

5.1.3 Vor- und Nachteile der Verwendung eines Scoring-Modells

Bei einem Scoring-Modell handelt es sich um eine „Informationsverarbeitungsmethode..., die besonders geeignet scheint, bei komplexen Kaufentscheidungen mit einer großen Zahl von Alternativen die kognitive Belastung des Konsumenten zu begrenzen und trotzdem zu effizienten Kaufentscheidungen zu führen.“[88] Dieses wird vor allem durch folgende vorteilhafte Eigenschaften deutlich:

- Hohe Flexibilität: Scoring-Modelle sind deshalb hochgradig flexibel, da zum einen die Möglichkeit besteht, die Modellstruktur den jeweiligen realen Bewertungspro-blemen anzupassen, zum anderen nötige subjektive Urteile in die Entscheidungsfindung eingehen.
- Reduzierung der Komplexität: Scoring-Modelle zerlegen multidimensionale Entscheidungssituationen in mehrere überschaubare Teilsituationen, um so ein komplexes Entscheidungsproblem in eine Vielzahl weniger komplexer Entscheidungsprobleme zu ersetzen.[89]
- Erhöhte Transparenz: Mit der Reduzierung der Komplexität geht ebenfalls eine erhöhte Transparenz einher.[90] Indem dem Entscheidungsträger die Kriterien, die Bestimmung von Gewichten und sonstigen Wertungen offengelegt wird, dürfte dieses tendenziell zur Reduzierung „sachfremder Gesichtspunkte“[91] beitragen.

Bei der Auseinandersetzung mit Scoring-Modellen sollen allerdings nicht die damit ebenfalls verbundenen methodischen Probleme verschwiegen werden. Exemplarisch seien hier die beiden folgenden Punkte aufgeführt:

- Scheingenauigkeit: Die Hauptkritik greift an der entstehenden „Scheingenauigkeit“ der Ergebnisse an.[92] An dieser Stelle erscheint es in Bezug auf den Abschnitt 3.1 dringend erforderlich, den Entscheidungsträger noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass mittels eines Rankings alleine nur relative Qualitätsaussagen möglich sind und dass aus einer geringfügig höheren Gesamtpunktzahl eines Angebotes nicht aufgrund der vielen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten auf eine klare Überlegenheit gegenüber dem nächstfolgenden Angebot geschlossen werden darf.[93]

- Wirklichkeitsfremde Prämissen: Unabhängig davon, ob ein derartig nötiges menschliches Differenzierungs- und Bewertungsvermögen vorhanden ist, läßt sich oftmals die geforderte technologische und Nutzenunabhängigkeit der Kriterien (wenn überhaupt) nur schwer erreichen.[94]

5.2 Ein mögliches Scoring-Modell für einen Versicherungsnehmer

5.2.1 Konkretisierung der Zielsetzungen

Gemäß Abschnitt 5.1.1 bedarf es zur Erstellung eines Scoring-Modells im ersten Schritt der Konkretisierung der Zielsetzungen eines VN bei dem Abschluss einer KLV.

Wer sich für eine KLV entscheidet, der entscheidet sich - wie zuvor mehrmals erwähnt - für eine Kombination aus Spar- und Risikoprozess. Gerade nicht-alleinstehende Personen können die Befürchtung haben, dass sich im frühzeitigen Todesfall z.B. finanzielle Probleme für Angehörige ergeben können, da z.B. eine Familie auf das Gehalt der Frau oder des Mannes zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards angewiesen ist. Um ein derartiges Risiko für eine Hinterbliebenenvorsorge abzudecken, ist letztendlich „unter wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen“[95] nur eine Todesfallversicherung als alleinige Versicherung oder in Kombination als KLV sinnvoll, die im Todesfall eine möglichst hohe Versicherungssumme garantiert. Aber auch die eigene Altersvorsorge ist für den möglichen Lebensstandard in späteren Lebensjahren entscheidend. Gerade in Zeiten, in denen abzusehen ist, dass die gesetzliche Rente nicht mehr in der für einen als angemessen angesehenen Lebensstandard benötigten Höhe vom Staat aufrecht erhalten werden kann, kommt der eigenen Vorsorge für die Zukunft eine immer größere Bedeutung zu. Hier gilt es eine Anlagealternative zu wählen, die eine spätere hohe Kapitalauszahlung bzw. hohe Leibrente gewährt. In diesem Bereich konkurriert die KLV mit anderen Sparformen.[96] Ebenfalls kann aber auch die Auszahlungsleistung im vorzeitigen Stornierungsfall entscheidend sein, bei dem aus Sicht des VN das bisher verdiente Kapital mit möglichst wenig Stornogebühren und hohen Zinsen an ihn zurückgezahlt werden sollte. Dieses stellt einen Unterfall der Altersvorsorge dar, bei dem die Laufzeit aus internen oder externen Gründen[97] verkürzt wird. Insgesamt ergibt sich unter dem Stichwort bedarfsadäquate mengengerechte Versorgung die gleichzeitige Maximierung von Todesfall- und Ablaufleistung zum Zweck der Alters- und Todesfallversorgung als eine Zielsetzung des potentiellen VN.

In der anschließenden Konkretisierung der Zielsetzungen wird gezeigt, dass ein Maß für die obige bedarfsadäquate mengengerechte Versorgung nur sinnvollerweise auf Vergangenheitsdaten beruhen kann. Von VU selbst erstellte Prognosen dürfen aus Manipulationsgründen nicht für eine Bewertung herangezogen werden. Nun wäre es aber falsch, absehbare[98] zukünftige Entwicklungen z.B. der Überschussbeteiligung eines Unternehmens völlig zu vernachlässigen. Aussagen anhand von Vergangenheitsdaten haben eben nur einen Wert unter den nicht unproblematischen Prämissen, dass der vergangene jeweilige Unternehmenserfolg auch in der Zukunft weiter aufrecht erhalten werden kann. Genauso würde ein Unternehmen mit mangelhaften Unternehmensdaten aus der Vergangenheit unter der Prämisse der Fortführung der vergangenen Geschäftspolitik auch für die Zukunft eine schlechte Beurteilung erhalten. Dass ein Unternehmen aber auch einen Wandel im guten wie im schlechten Sinne vollziehen kann, liegt gerade in der Natur eines volatilen Zinsmarktes und eines Versicherungsmarktes mit Wettbewerb. Um letzten Endes nicht einen Vertrag bei einem VU abzuschließen, das seinen Unternehmenserfolg voraussichtlich nicht mehr in der Zukunft aufrechterhalten kann, ist es ein weiteres Ziel des Kunden, entscheidungsrelevante mögliche zukünftige Entwicklungen (hier vor allem der Überschussbeteiligung) möglichst exakt zu erfassen, soweit dieses nicht bereits durch andere Kriterien geschehen ist.

Unter dem Stichwortwort zeitliche Struktur der Auszahlungsleistungen sollen die beiden Komponenten bedarfsadäquate termingerechte Versorgung und Liquidierbarkeit des gebildeten Kapitals zusammengefasst sein. Ein VN schließt eine KLV nicht nur aus dem Grunde ab, sein eingezahltes Kapital am Ende der Laufzeit möglichst mit hoher Verzinsung wieder ausgezahlt zu bekommen. Für den potentiellen VN ist neben der endgültigen Höhe der Ablauf- und Todesfallleistung ebenfalls die zeitliche Entwicklung der Auszahlungen über die einzelnen Vertragsjahre hinweg von Interesse. Je nach Risikoeinstellung und Bedarf wird er vielleicht ceteris paribus ein Angebot mit hoher Todesfallleistung bereits kurz nach Vertragsabschluss und dafür entsprechend niedriger Erlebensfallleistung einem Angebot mit geringer Todesfall- und dafür hoher Erlebensfallleistung vorziehen. Da ein Kunde z.B. aus externen Gründen wie Arbeitslosigkeit etc. gezwungen sein kann, den Vertrag vorzeitig zu stornieren, kann für ihn ebenfalls die Entwicklung der Rückkaufswerte in der Zeit von Bedeutung sein. Ebenso kann ein gegebenenfalls attraktiveres Konkurrenzangebot den VN dazu veranlassen, sein bisher angesammeltes Kapital ohne große Verluste während der Vertragslaufzeit für eine Umdeckung liquide machen zu wollen. Somit dürften bei einem Kunden nicht nur Präferenzen zur absoluten Höhe der Rückkaufswerte, sondern auch zur zeitlichen Entwicklung mehr oder weniger bewusst vorhanden sein. Insgesamt verfolgt ein VN mit dem Abschluss einer KLV ebenfalls das Ziel, einen Vertrag abzuschließen, dessen zeitliche Struktur hinsichtlich Todesfallleistungen und Rückkaufswerten möglichst bedarfsadäquat ist.

Eine nicht unwesentliche aber schwer messbare Dienstleistungskomponente eines Versicherers ist sein angebotenes Serviceniveau. Unter diesem Oberbergriff sind die Komponenten Verwaltbarkeit und Serviceleistungen zusammengefasst, wobei diese Begriffe nicht überschneidungsfrei sind. Das Streben nach einfacher Handhabung des Versicherungsvertrages wird dabei in der Praxis (wenn überhaupt) nur sehr selten berücksichtigt.[99] Aber auch die Serviceleistungen vor und nach einem Vertragsabschluss sind i.d.R. dem VN nicht gleichgültig. Der Begriff der Serviceleistung ist allerdings sehr weit gefasst und bedarf hier weiterer Erklärungen. Dieses ist im wesentlichen darin begründet, dass es „offensichtlich ... keine allgemeingültige Vorstellung von dem (gibt, der Verfasser), was Service ... in Zusammenhang mit Versicherung ist.“[100] Im Folgenden sollen ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige wesentliche Aspekte der möglichen Serviceleistungen kurz angesprochen werden. Zunächst lässt sich eine Unterscheidung in Versicherungen mit Außendiensttätigkeiten und Versicherungen mit Direktvertrieb vornehmen. Diese beiden verschiedenen Arten der Betreuung dürfen bei einem Produktvergleich nicht in einen Topf geworfen werden, da sich verschiedene Kostensituationen für die Versicherer ergeben.[101] Stattdessen sollte sich der VN vor der Entscheidungsfindung darüber im Klaren sein, welche Art der Betreuung er wünscht. Danach ist eine Selektion der Alternativen auf dieses Absatzverfahren hin vorzunehmen. Ist der VN dagegen gegenüber der Vertriebsart indifferent, so sollte nach Entscheidungsfindung aus allen Alternativen zumindest den Ergebnissen ein Hinweis auf die Vertriebsform beigefügt sein. Bietet ein Unternehmen nun eine Betreuung durch Außendienstmitarbeiter an, so kommt es z.B. für den VN entweder auf die bedarfsgerechte Frequenz der Hausbesuche oder die Nähe und Öffnungszeiten der Außendienststellen an. Aber auch die Verständlichkeit des bereitgestellten Informationsmaterials (z.B. Beispielrechnungen oder Zwischenbescheide mit Auskünften zu Gewinnbeteiligung und Rückkaufswerten) spielt für den einen oder anderen VN eine Rolle. Die Stiftung Warentest hat in diesem Zusammenhang ebenfalls erkannt, dass die Informationstransparenz für den VN von Vorteil ist, und daraufhin die von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen auf verschiedenste Aspekte hin bewertet.[102] Die entscheidende Beratungs- und Betreuungsqualität eines Vermittlers ist in ihrer Dimension her aber nur schwer fassbar und läßt sich letztendlich lediglich an der subjektiven Ex-post Zufriedenheit des Kunden feststellen. Insgesamt wünscht der VN einen hohen Grad an Ser-viceniveau, wobei er entscheiden möchte, ob und wann er die angebotenen Servicedienstleistungen in Anspruch nimmt

Weiter kann es für einen VN wünschenswert sein, dass ein Vertrag bestimmte Zusatzoptionen enthält, die je nach Bedarf während der gesamten Vertragslaufzeit vom VN in Anspruch genommen werden können. Dabei wird z.B. dem VN eine sog. Abruf- bzw. Aufschuboption für die nachträgliche Veränderung der Laufzeit angeboten.[103] Der Kunde kann so im Nachhinein seinen Vertrag wahlweise einige Jahre (i.d.R. 3 bis 5 Jahre) früher enden bzw. ihn um diese Zeitspanne auch verlängert laufen lassen. Das VU gewährt dem VN also eine Abrufphase, in der die Vertragslaufzeit jederzeit ohne Stornogebühren verändert werden kann. Aber auch Optionen wie Beitragsfreistellung oder Dynamisierung können als Vorteil für den einen oder anderen Verbraucher gelten. Die Option, beim Abschluss einer KLV auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abschließen zu können, soll an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden.

Zusammenfassend läßt sich das Streben nach derartigen enthaltenen Optionen mit der Zielsetzung der möglichst hohen flexiblen Vertrags(zusatz-)gestaltung umschreiben.[104] Dabei sei nicht die Produktdifferenzierung mittels externer Parameter des Kunden gemeint, sondern die Gestaltung eines möglichst flexiblen Ablaufs einer KLV.

5.2.2 Bestimmung der Zielkriterien

5.2.2.1 Bedarfsadäquate mengengerechte Versorgung

Die Bewertung der von den Unternehmen in Aussicht gestellten mengengerechten Versorgung ist aufgrund der damit verbundenen Prognosen höchst problematisch. Eine in Aussicht gestellte hohe Ablaufleistung muss nicht immer von dem anbietenden VU eingehalten werden, auch wenn es gute Gründe gibt, dieses zumindest anzustreben.[105] Die Beispielrechnungen sind und bleiben eine reine Willenserklärung. Selbst wenn ein Indikator zur Bestimmung der Glaubwürdigkeit einer Beispielrechnung eingeführt würde, so könnte ein VU trotz negativer Bewertung der Glaubwürdigkeit dieses mit überdurchschnittlich hohen Beträgen in der Beispielrechnung kompensieren und somit eine sehr hohe, vielleicht sogar die höchste Platzierung in der Gesamtbewertung erreichen. Dieses kann aber nicht im Sinne eines VN sein, der dann ein glaubwürdiges, aber viel zu vorsichtig geschätztes Angebot unterbewerten und ein vielleicht sogar bewusst überzogenes Angebot überbewerten würde.

Bei gleichen Parametern wie Geschlecht, Eintrittsalter, Beitrag, Laufzeit und Zahlungsweise lassen sich zunächst nur die garantierten Auszahlungen bewerten. Da es hierbei nur auf den monetären und nicht auf den zeitlichen Aspekt ankommt, ist als Vergleichskriterium für diesen Teilaspekt die aus den garantierten Auszahlungen resultierende garantierte Rendite geeignet. Die (garantierte) Rendite ist dabei definiert als „jener Zinsfuß, der einheitlich über den Betrachtungszeitraum gelten müsste, damit die (garantierten, der Verfasser) Auszahlungen genau aus der verzinslichen Ansammlung der Einzahlungen finanziert werden können“.[106] Diese Definition ist allerdings sehr allgemein gehalten. Wie an der folgenden Formel (14) zu erkennen ist, läßt sich die Rendite genauer charakterisieren als „der Zins, bei dem der Barwert der erwarteten Ausgaben mit dem Barwert der erwarteten Einnahmen übereinstimmt“[107], da Ein- und Auszahlungen in eine KLV unsicher sind. Beiträge werden nur bis zum Eintritt des Todesfalles (maximal bis zum Vertragsende) oder bis zur vorzeitigen Stornierung gezahlt. Ebenfalls ist ungewiss, zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen stattfinden. Somit sind die Ein- und Auszahlungen mit ihren jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu gewichten[108], womit es sich, wie in der zweiten Definition erwähnt, um erwartete Ein- und Auszahlungen handelt. Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der im Folgenden vorgestellten garantierten Rendite gemäß den obigen Ausführungen um einen Erwartungswert und nicht um eine Mindestrendite oder ähnliches handelt. Steuerliche Abgaben und Zulagen können bei der Bestimmung der Rendite vernachlässigt werden, da diese nur bei einem Vergleich der KLV mit alternativen Anlageformen zu berücksichtigen wären.[109] Nimmt man an, dass die Prämien stets zu Periodenbeginn und Auszahlungen stets zu Periodenende gezahlt werden[110], so ergibt sich formal folgende Gleichung für die garantierte [111] Rendite Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten:[112]

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](14)

mit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die mathematische Bestimmung der garantierten Rendite lassen sich beispielsweise folgende drei Verfahren anwenden: das Newton-Verfahren[113], bei dem die Nullstellen der einmal stetig differenzierbaren Funktion g: D Ì Rn Rn iterativ mittels der Rekursion

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](15)

und einer guten Näherung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenÎ D als Startwert bestimmt werden, oder das Sekanten-verfahren[114], bei dem die Rekursionsformel wie folgt lautet :

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](16)

mit Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten,Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Î D als Startwerten, oder die D[2]-Methode von Aitken[115], auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Um Verwechslungen und Irritationen vorzubeugen, sei kurz darauf hingewiesen, dass die obige garantierte Rendite r nicht der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantiezins ist. Der Garantiezins[116] gilt nur für die Verzinsung des Sparanteils der Prämie, während Todesfallleistungen und Kosten unberücksichtigt bleiben. Für die garantierte Ablaufleistung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten gilt:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](17)

mit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I.d.R. sind die tatsächlichen Leistungen aber aufgrund von Überschussbeteiligungen, die im Wesentlichen aus Kosten-, Risiko-, Rückversicherungs- und Kapitalanlageergebnissen resultieren, höher als die garantierten Leistungen und somit ebenfalls entscheidend für die Qualität eines Produktes. Würde man allerdings Renditen auf Basis von Beispielrechnungen und dadurch auf Basis von Prognosen bestimmen, so ergäben sich die bereits oben angesprochenen Manipulationsmöglichkeiten. Um dennoch die Ertragskraft, die über die garantierten Leistungen hinausgeht, zu erfassen, erweist sich als weitere Kennzahl die vom Wissenschaftlichen Institut für Marktentwicklung und Management GmbH (kurz: WIMM) entwickelte WIMM-Kennzahl als geeignet. „Sie ist ein Maß dafür, welche der von den Versicherungsgesellschaften erzielten Überschüsse den Versicherten tatsächlich zu Gute kommt“.[117] Um die Produkte der verschiedenen Gesellschaften miteinander vergleichen zu können, ist zunächst das Erstellen einer sog. Modellgesellschaft als Benchmark[118] nötig. Hierbei wird vom Institut vorgeschlagen, aus den derzeit fünfzig beitragsstärksten Lebensversicherungen die fünfundzwanzig am stärksten expandierenden Unternehmen herauszufiltern, um die Modellgesellschaft auf dieser Basis von in der Vergangenheit erfolgreichen (also großen) und voraussichtlich auch in der Zukunft erfolgreichen (also expandierenden) Unternehmen ermitteln zu können.[119] Anhand dieser Unternehmen lassen sich die im Folgenden benötigten Parameter Beitragssumme des Neugeschäfts (BSN), gebuchte Bruttobeiträge (BB) und Kapitalanlagen (KA) der Modellgesellschaft als Durchschnitt über die Unternehmen und über mehrere Jahre bilden.

Um nun die Ertragskraft eines VU zu bestimmen, ist jeweils die Summe aus Kapitalanlage-, Verwaltungskosten- und Abschlusskostenüberschuss zu ermitteln.[120] Dabei sei unter der Überschusskraft eines VU relativ zur Modellgesellschaft der Teil der Ertragskraft verstanden, der nicht zur Deckung eines einheitlich definierten Garantieniveaus benötigt wird. Die einzelnen Überschüsse ermitteln sich für jede Gesellschaft gemäß

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da für den VN aber nicht die Ertragskraft [122] eines Unternehmens von [123] Interesse ist, sondern der Teil der Überschüsse (nach Steuern), der die Zuführung zur RfB [124] ausmacht, ist die Ertragskraft mit der jeweiligen Ausschüttungsquote[125] der betrachteten Gesellschaft zu multiplizieren. Diese ist wie folgt definiert :

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](22)

mit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Berechnung der WIMM-Kennzahl ist zur Veranschaulichung noch einmal in der folgenden Abbildung graphisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Die Berechnung der WIMM-Kennzahl

Entworfen und gezeichnet: Verfasser, in Anlehnung an: Finsinger und Marx (1998), S. 48.

[...]


[1] Vgl. u.a. Gründl, Stehle, Waldow (2001), S. 2-3, Finsinger und Wieser (1997), S. 137, Stark (1997), S. 685.

[2] Zur Einführung in die Versicherungstechnologie vgl. u.a. Hagelschuer (1987), Kurzendörfer (1993), S. 6 ff., Lührs (1997), o.V. (2002b), o.V. (2002c).

[3] Versicherung ist ein Produkt, das eher verkauft als gekauft wird.

[4] Vgl. Milau (1994a) , S. VII.

[5] Vgl. Schütt (1994), S.42.

[6] Vgl. o.V. (2001d), S. 86: „Eine vergleichende Analyse... ist sehr aufwendig“.

[7] Vgl. o.V. (1981).

[8] Vgl. Schmidt (1982), S. 1549.

[9] Vgl. u.a. Siems (1998), Franke (2001), Lier (2002), S. 405.

[10] Die Berücksichtigung der Zahlungsweise ist dann nicht notwendig, wenn unterstellt werden kann, dass alle Versicherer bei unterjähriger Zahlungsweise einen einheitlichen Zinssatz zur Bestimmung des unterjährigen Beitrages verwenden.

[11] Eifert (1997), S.188.

[12] Unbewusst können durchaus mehrere vielfältige Kenntnisse vorhanden sein. Um aber eine Handlung begründen zu können, ist ein spürbares Bewusstsein von Nöten.

[13] Das Problem der Informationsbeschaffung sei in dieser Arbeit nicht weiter behandelt.

[14] Im Folgenden wird gezeigt, dass dieses mehr ist als „nur“ eine aktuarielle Prämienkalkulation.

[15] Auf die Tatsache und die Konsequenzen, dass es sich bei Versicherungsmärkten tendenziell eher um intransparente statt um vollkommene Märkte handelt, sei hier nicht weiter eingegangen.

[16] Vgl. u.a. Blaesius (1988), S. 20 ff., Sönnichsen (1994), S. 25 ff.

[17] Vgl. Hartung (2000).

[18] Zum Begriff positive Korrelation vergleiche die Ausführungen auf S. 65-66.

[19] Sönnichsen (1994), S. 20.

[20] (englisch) Querverkauf; Vgl. Koch und Weiss (1996), S.198: Dieses ist eine „Form des Marketing, bei der das Unternehmen seinen Kunden auch die Produkte und Dienstleistungen ... (z.B. anderer Abteilungen des eigenen Unternehmens, anderer Unternehmen im Konzern oder sogar fremder Unterneh-men, der Verfasser) anbietet (und gegebenenfalls verkauft, der Verfasser)“.

[21] Vgl. u.a. Sönnichsen (1998), S. 27, o.V. (2002a).

[22] Vgl. Poweleit (2002).

[23] Vgl. Strebel (1975), S. 74.

[24] Hierbei kann man sich z.B. auch bereits veröffentlichter Ratingergebnisse bedienen.

[25] Vgl. hierzu die Anmerkungen zu der Amalgamationsregel der Multiplikation in Abschnitt 5.1.1 auf S.

21.

[26] Die theoretische Bedeutung dieses geeigneten Zinssatzes ist klar, während seine Bestimmung in der Praxis häufig starke Probleme bereitet. Vgl. dazu auch Fußnote 28.

[27] Vgl. u.a. Damm (1993), S. 86 ff.; historisch gesehen basiert das EBW-Kalkül auf dem Ertragsbarwert-Ansatz von Helbig, vgl. Helbig (1978).

[28] In dem Beitrag sollen auch dem Vertrag in der Periode t zurechenbare Kapitalanlageerlöse erfasst sein.

[29] Letztlich ist der für die Zukunft unbekannte Zinssatz rt eine Zufallsvariable; hier wird allerdings ange- nommen, dass er eine gegebene, konstante Größe im Sinne eines realistischen aus der Vergangenheit ableitbaren Schätzwertes ist; vgl. hierzu Hipp und Michel (1990), S. 124. Anderenfalls wäre auch hier der Erwartungswert anzusetzen.

[30] Üblicherweise wird die Fälligkeit aller periodischen Zahlungen am Periodenende unterstellt. Wegen des Beitragsvorauszahlungsprinzips wird hier von vorschüssigen Beiträgen am Periodenbeginn ausgegangen. Dieses führt in der Formel (1) bei den Beiträgen zu der Konstanten (-1) im Exponenten des Abzinsungsfaktors der einzelnen Perioden. Da angenommen werden kann, dass die Schäden und Betriebskosten über die gesamte Periode gleichverteilt und nicht vollständig am Ende der Periode anfallen, werden die jeweiligen beiden anderen Abzinsungsfaktoren der einzelnen Perioden im Exponenten entsprechend mit dem Faktor ½ korrigiert.

[31] Der Betrachtungszeitraum T muss nicht mit der Vertragslaufzeit übereinstimmen, da zum einen bei einigen Versicherungsprodukten auch nach Vertragsende noch Schäden, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, beglichen werden und zum anderen bei einigen Versicherern Optionen existieren, Verträge auch nachträglich noch verlängern zu können. Die Wahl des geeigneten Betrachtungszeitraumes ist dabei ein im Unternehmen zu lösendes Entscheidungsproblem.

[32] Vgl. Zwiesler (1996), S. 7-26.

[33] Der Doppelstrich soll bedeuten, dass es sich um Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung handelt. Vgl. hierzu auch die Anmerkungen zu den Rechnungsgrundlagen auf S. 51.

[34] Vgl. Parthier (1960), S.8-35.

[35] Vgl. Farny (1978).

[36] Vgl. Helbig (1978).

[37] Vgl. o.V. (1981b).

[38] Vgl. Finsinger (1982), Gose (1982), S. 498.

[39] Vgl. o.V. (1983b).

[40] Vgl. u.a. Schwake (1983), Finsinger (1998), S. 1042.

[41] Vgl. o.V. (1983a), S. 114 ff.

[42] Vgl. Blaesius (1988), S. 61 ff.

[43] Die Definition der Kennziffern ist im Anhang unter (A.1) auf S. 74 festgehalten.

[44] Vgl. Blaesius (1988), S. 49 ff.

[45] Vgl. Brommler (1976), S. 18, Farny (1983), S. 368, Kürble (1983), S. 1034, Nowak (1980), S. 118.

[46] Vgl. Capital, Heft 11/1983, S. 284.

[47] Vgl. u.a. Blaesius (1988), S. 124, Farny (1975), S. 828, Heveling (1975), S. 688.

[48] Vgl. Blaesius (1988), S. 125.

[49] Vgl. o.V. (1998), S. 17.

[50] Vgl. o.V. (2001a), S. 85.

[51] Vgl. o.V. (2002d), S. 19.

[52] Vgl. o.V. (2001b), S. 87.

[53] Vgl. Farny (1978), S. 829.

[54] Vgl. Finsinger und Marx (1998), S. 49.

[55] Vgl. o.V. (1998).

[56] Vgl. o.V. (2001c), S. 133.

[57] Vgl. o.V. (1985), S. 132.

[58] Vgl. Finsinger und Marx (1998), S. 48-49.

[59] Siehe hierzu das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes (Versiche-rungskapitalanlangen-Bewertungsgesetz – VersKapAG, BGBl. 2002 I S. 1219), vgl. auch o.V. (2002g).

[60] Vgl. Exner (2002).

[61] Vgl. u.a. Fabricius (2001), o.V. (2002e).

[62] Welche Vertragsangebote dabei als relevant anzusehen sind, muss sich an den besonderen Wünschen und Gegebenheiten des Entscheidungsträgers etwa hinsichtlich Versicherungsform, Laufzeit oder Ein-trittsalter ausrichten.

[63] Vollständigkeit bei einem Produktvergleich bedeutet die Erfassung aller Eigenschaften eines Produktes. Vernachlässigt werden können nur solche Leistungskomponenten, in denen alle Angebote objektiv gesehen übereinstimmen oder die aus Sicht des Entscheiders völlig unerheblich sind.

[64] Das verwendete Zahlenmaterial sollte auf von den Gesellschaften offiziell veröffentlichten Angaben aufbauen und den Tatsachen entsprechen.

[65] Vgl. Heinen (1976), S. 155: „Die moderne Entscheidungstheorie legt den Schluß nahe, dass jeder Mensch eine individuelle Präferenzstruktur besitzt“.

[66] Die Ermittlung sowie die Verwertung der Ergebnisse sollte in einem angemessenen Kosten-Nutzen -Verhältnis stehen.

[67] Die Intensität eines Kriteriums darf nicht durch die Ausprägungen anderer Kriterien beeinflusst werden. Technologische Abhängigkeit zwischen Kriterien würde zu Unterschieden zwischen explizit angegebenen und tatsächlich wirkenden Kriteriengewichten führen; vgl. Strebel (1978), S. 2183.

[68] Der vom Entscheidungsträger subjektiv empfundene Nutzen, der einer bestimmten Ausprägung eines Kriteriums zugemessen wird, wird nicht von der Ausprägung anderer Zielkriterien beeinflusst.

[69] Blaesius (1985), S. 144.

[70] Vgl. z.B. Dreyer (1974), S. 256-258.

[71] Hierbei sind nominale, ordinale und kardinale Messskalen möglich.

[72] Dieses ist bereits dann erfüllt, wenn die Wahl zwischen einer Unterlassung oder einer Umsetzung einer Handlung zu treffen ist.

[73] Hierbei sind sowohl diskrete als auch kontinuierliche Transformationsfunktionen eingeschlossen.

[74] Budde (1982), S. 188.

[75] Würden noch andere Kriterien in den Katalog aufgenommen, so wäre das Gewicht aller ursprünglich im Katalog enthaltenen Faktoren insgesamt geringer. Vgl. hierzu Sabel (1971), S.94.

[76] Demnach unterscheidet sich das hier vorgestellte Verfahren gravierend von z.B. dem üblichen Produktvergleich der Stiftung Warentest, bei dem die Gewichtungsfaktoren auf Basis von Expertenurteilen fest vorgegeben sind.

[77] Strebel (1972), S. 98.

[78] Beide Verfahren führen zur gleichen im nächsten Schritt zu bildenden Rangfolge der Alternativen. Vgl. Blaesius (1988), S. 119.

[79] Diese Vorgehensweise eignet sich beispielhaft für die in Abschnitt 3.1, S. 10 vorgeschlagene Einführung von Mindestanforderungen mit geeigneter Setzung des Nullpunktes einer Kriterienmessskala.

[80] Vgl. Laux (1982), S. 53.

[81] Laux (1982), S. 53.

[82] Vgl. Roglin (1982), S. 484; oftmals wird auch synonym der Begriff des Dominanzprinzips aus der Entscheidungstheorie verwendet, vgl. z.B. Kürble (1983), S. 967.

[83] Vgl. Hettich (1978), S. 484.

[84] Heinen (1976), S. 146.

[85] Vgl. Blaesius (1988), S. 108.

[86] Vgl. Zangemeister (1976), S. 281 ff.

[87] Dabei wurde in diese Überlegung nicht die Möglichkeit miteinbezogen, dass die Gewichtungsfaktoren unter Umständen von der jeweiligen Kriterienausprägung abhängig und somit variabel sein können.

[88] Dedler und andere (1984), S. 171.

[89] Vgl. Bechmann (1978), S. 40.

[90] Vgl. Strebel (1978), S. 2186.

[91] Vgl. Strebel (1975), S. 146.

[92] Vgl. z.B. Blaesius (1988), S. 207 oder Schmengler (1983), S. 93.

[93] Vgl. Blaesius (1988), S. 207.

[94] Vgl. Strebel (1978), S. 2185.

[95] Vgl. Farny (1978), S. 827.

[96] Vgl. Gründl, Stehle, Waldow (2001), Nyfelder und Lehmann (1995), S. 8.

[97] Intern oder extern hier aus Sicht des VN; ein interner Grund wäre z.B. Arbeitslosigkeit, ein externer Grund könnte dagegen eine mangelnde Bestandspflegebemühung des Vermittlers sein.

[98] Es ist dabei egal, ob es sich um objektive oder subjektive Einschätzungen handelt, wobei zu überlegen ist, in wie weit es überhaupt objektive Einschätzungen geben kann.

[99] Vgl. Farny (1978), S. 826.

[100] Henry (1977), S. 305.

[101] Vgl. Siems (1998), S. 20.

[102] Vgl. o.V. (2002e), S. 20.

[103] Diese Option wird hauptsächlich in der fondsgebundenen Lebensversicherung in Anspruch genommen, um auf Kursschwankungen flexibler reagieren zu können.

[104] Vgl. auch o.V. (2001c). Hier wird die Abruf- und Aufschuboption für die private Rentenversicherung vorgeschlagen, um mehr Flexibilität zu erhalten.

[105] Man denke hierbei nur an eine möglicherweise schlechte Presse, die durchaus langfristige Schäden für den Unternehmenserfolg verursachen könnte.

[106] Brommler (1976), S. 13.

[107] Schneider (1985), S. 404.

[108] Exakterweise müsste es sich hierbei um die individuellen Eintrittswahrscheinlichkeiten des Entschei-ders handeln. Ein einzelner Versicherungsnehmer wird aber kaum eine genaue Kenntnis über seine individuellen Eintrittswahrscheinlichkeiten haben. Oftmals sind vor allem fachunkundige Versiche- rungsnehmer nicht einmal in der Lage anzugeben, ob die eigenen Wahrscheinlichkeiten z.B. über oder unterhalb der Wahrscheinlichkeiten aus Verbandsstatistiken liegen. Sind beim VN keine weiteren Kenntnisse vorhanden, so dürften aber Daten aus Verbandsstatistiken eine gute Näherung darstellen.

[109] Vgl. z.B. Schneider (1985), S. 407; Strobel (1990), S. 2-3, Albrecht (2002), S. 62.

[110] Dieses bedeutet, dass bei Erleben des Beginns der letzten Vertragsperiode immer die Ablaufleistung gezahlt wird, auch wenn der Kunde in der letzten Vertragsperiode vorzeitig verstirbt.

[111] Versicherungsmathematisch hängt diese Wahrscheinlichkeit von dem Eintrittsalter und der Vertragslaufzeit ab.

[112] Diese Wahrscheinlichkeit stellt nicht nur die reine Lebenswahrscheinlichkeit des VN in der Periode t dar. In dieser Wahrscheinlichkeit ist ebenfalls berücksichtigt, dass der VN vorzeitig stornieren kann und somit keine weiteren Prämien mehr zahlt.

[113] Vgl. Opfer (1994), S. 256.

[114] Vgl. Hämmerlin und Hoffmann (1992), S. 359-366.

[115] Vgl. Stoer (1976), S. 217-280.

[116] Seit dem 1. Juli 2000 in Höhe von 3,25% (vorher 4,0%).

[117] Finsinger und Marx (1998), S. 51.

[118] englisch: Bezugspunkt, Maßstab.

[119] Vgl. Finsinger und Marx (1998), S. 52.

[120] Da Risikogewinne nicht aus den Geschäftsberichten ermittelbar sind, sollen sie an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigt werden. Dieses läßt sich dadurch rechtfertigen, dass die Unternehmen ähnliche Annahme-Richtlinien haben und Risikoergebnisse zwar kurzfristig differieren, auf lange Sicht aber ähnlich verlaufen dürften. Vgl. hierzu Finsinger und Marx (1998), S. 52.

[121] Für den Abschluss werden i.d.R. 1 Promille der Versicherungssumme als laufende Amortisationskosten kalkuliert. Der sich daraus ergebende Überschuss wird durch 3% der gebuchten Bruttobeiträge recht gut geschätzt. Vgl. hierzu Finsinger (1997), S. 1510.

[122] Die Mindestverzinsung der Sparanteile ist mit Direktgutschriften tendenziell höher als die Garantie-verzinsung von 3,25%. In Anlehnung an Finsinger (1997), S. 1510, sei an dieser Stelle angenommen, dass jeder Versicherer eine Mindestverzinsung von 4,25% gewährt. Dieser Wert ist statt des Garantie- zinses in die Formel einzusetzen.

[123] Es werden üblicherweise 4% der Beitragssumme des Neugeschäfts kalkuliert. Vgl. hierzu Finsinger (1997), S. 1510. Dieser Wert ist hier anzusetzen.

[124] Für die Verwaltung werden üblicherweise 3,0% bis 6,0% der gebuchten Bruttobeiträge kalkuliert. Vgl. hierzu Finsinger (1997), S. 1510. Dem Vorschlag von Herrn Finsinger folgend sei an dieser Stelle der Wert 6,0% eingesetzt.

[125] Die Bestimmung der Ausschüttungsquote sollte als Durchschnittsbildung über mehrere Jahre erfolgen, um eventuelle Sondereffekte auszugleichen.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832462062
ISBN (Paperback)
9783838662060
DOI
10.3239/9783832462062
Dateigröße
990 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Hamburg – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (Dezember)
Note
1,3
Schlagworte
versicherungsbetriebslehre produktvergleich kapitallebensversicherung scoring-modell versicherung
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Titel: Nutzenwertbasierter Produktvergleich von Kapital-Lebensversicherungen aus der Sicht eines Versicherers und eines Versicherungsnehmers anhand eines Scoring-Modells
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