Finanzrisiken in der internationalen Rechnungslegung
Zusammenfassung
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität an den internationalen Finanzmärkten stark zugenommen. Da Finanzrisiken wie Risiken generell Unternehmen in ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sogar in ihrem Bestand gefährden können, wurden vom deutschen Gesetzgeber daher generalklauselartig Verhaltensvorschriften im Bereich der Risikofrüherkennung (§ 91 Abs. 2 AktG) und Risikotransparenz (§ 289 Abs. 1, S.2 HGB) aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen geben allerdings keinen Aufschluß darüber, wie die geforderten Maßnahmen im Detail auszusehen haben. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften findet sich daher in Deutschland in den Standards des IDW zur Aufstellung des Lageberichts (RS1) und seiner Prüfung (PS 350) sowie der Errichtung und Prüfung des Risikomanagementsystems (PS 340). Die Darstellung der Risiken aus Finanzgeschäften, insbesondere aus außerbilanziellen Geschäften, ist um so wichtiger, je eher Ergebnisglättungsmöglichkeiten durch Bewertungswahlrechte bestehen.
International wird mit der Einführung von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zum 01.01.2001 die Bewertung verschiedener aktiver und passiver Finanzposten geregelt. Die Konzeption nach IAS unterscheidet sich grundlegend von der des HGB. Nach den deutschen Rechnungslegungsprinzipien sind Finanzinstrumente mit dem jeweils vorsichtigsten Wert anzusetzen und dürfen nicht höher als mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden (Imparitäts- bzw. Anschaffungskostenprinzip). Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften müssen Rückstellungen gebildet werden, unrealisierte Gewinne dürfen aber nicht vereinnahmt werden. Nach IAS gilt dagegen das Prinzip der umfassenden Bilanzierung aller Finanzinstrumente und der Marktbewertung, nach der auch unrealisierte Gewinne auszuweisen sind.
Finanzrisiken können definiert werden als diejenigen Risiken, die sich direkt auf den finanziellen Bereich eines Unternehmens, also auf die Einnahmen- und Ausgabenströme auswirken. Der Begriff Risiko beinhaltet dabei einerseits die Unsicherheit über den Eintritt eines Ereignisses und andererseits die relative Tragweite der Konsequenzen. Das Management von Finanzrisiken besteht daher darin, die Unsicherheit durch Informationsgewinnung und die Tragweite durch entsprechende Absicherungstechniken zu reduzieren.
Da […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Internationale Rechnungslegungssysteme
2.1 Rechnungslegung nach IAS
2.1.1 Ziele der Rechnungslegung nach IAS
2.1.1.1 true and fair view
2.1.1.2 decision usefulness ( Entscheidungsrelevanz)
2.1.1.3 understandability (Verständlichkeit)
2.1.1.4 reliability (Verläßlichkeit)
2.1.1.5 comparability ( Vergleichbarkeit)
2.1.2 Publizitäts- und Prüfungsbestimmungen
2.1.3 Instrumente der Rechnungslegung
2.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.5 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
2.1.6 Bedeutung der IAS für die Internationale Rechnungslegung
2.2 Rechnungslegung nach US-GAAP
2.2.1 Ziele der Rechnungslegung nach US-GAAP
2.2.2 GAAP im engeren Sinne
2.2.3 GAAP im weiteren Sinne
2.2.4 Bewertungsgrundsätze
2.2.5 Wesentliche Elemente des Geschäftsberichts
2.2.6 Bilanzierung von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten
2.2.7 Besonderheiten der Form 20-F
2.3 Gegenüberstellung von IAS und US-GAAP
3 Finanzrisiken
3.1 Definition
3.2 Arten von Finanzrisiken
3.2.1 Zinsrisiken
3.2.2 Währungsrisiken
3.2.3 Risiken bei Optionsgeschäften
3.2.4 Sonstige Risiken
3.3 Messung quantifizierbarer Risiken
3.3.1 Regressionsanalysen
3.3.2 Cash-Flow-at-Risk-Simulationen
3.3.3 Value at Risk
3.4 Risikobegrenzung
3.4.1 Maßnahmenübersicht
3.4.2 Volumenlimite
3.4.3 Netting
3.4.4 Risikolimite
3.4.5 Derivative Finanzinstrumente
3.4.5.1 Forward-Kontrakte
3.4.5.2 Futures-Kontrakte
3.4.5.3 Swapvereinbarungen
3.4.5.4 Optionen
3.4.5.5 Zinsbegrenzungsvereinbarungen
3.4.5.6 Geldmarktabsicherung
4 Offenlegung von Finanzrisiken in Jahresabschlüssen 2001
4.1 Bilanzielle Erfassung von Hedges
4.2 Berücksichtigung der Grundsätze und Empfehlungen in den
Jahresabschlüssen
4.2.1 Untersuchte Konzerne
4.2.2 Offenlegung von Informationen
4.2.3 SAP AG
4.2.3.1 Angaben im Lagebericht
4.2.3.2 Angaben im Anhang
4.2.3.3 Angaben in der Kapitalflußrechnung
4.2.3.4 Angaben in der Form 20-F
4.2.4 Infineon Technologies AG
4.2.4.1 Angaben im Lagebericht
4.2.4.2 Angaben im Anhang
4.2.4.3 Angaben in der Form 20-F
4.2.5 Daimler Chrysler
4.2.5.1 Angaben im Lagebericht
4.2.5.2 Angaben im Anhang
4.2.6 BMW Group
4.2.6.1 Angaben im Lagebericht
4.2.6.2Angaben im Anhang
4.2.7 Volkswagen AG
4.2.7.1 Angaben im Lagebericht
4.2.7.2 Angaben im Anhang
4.3 Erfüllung der Anforderungen bezüglich der Berichterstattung über
derivative Finanzinstrumente
4.3.1 Berichterstattung über Finanzinstrumente
4.3.2 Offenlegung von Hedges
4.3.3 Zusatzangaben zu Hedges
4.3.4 Angaben zu Risiken von Derivaten
4.4 Die Auswertung im Überblick (Erfüllung der Anforderungen)
5 Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Versicherung
1 Einführung
Die finanzwirtschaftlichen Risiken von Unternehmen haben in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung und der stark gestiegenen Volatilität[1] an den internationalen Finanzmärkten stark zugenommen[2]. Da Finanzrisiken – wie Risiken generell – Unternehmen in ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sogar in ihrem Bestand gefährden können, wurden vom deutschen Gesetzgeber daher generalklauselartig Verhaltensvorschriften im Bereich der Risikofrüherkennung (§ 91 Abs. 2 AktG) und Risikotransparenz (§ 289 Abs. 1, S.2 HGB) aufgestellt[3]. Die gesetzlichen Regelungen geben allerdings keinen Aufschluß darüber, wie die geforderten Maßnahmen im Detail auszusehen haben. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften findet sich daher in Deutschland in den Standards des IDW zur Aufstellung des Lageberichts (RS1) und seiner Prüfung (PS 350) sowie der Errichtung und Prüfung des Risikomanagementsystems (PS 340). Die Darstellung der Risiken aus Finanzgeschäften, insbesondere aus außerbilanziellen Geschäften, ist um so wichtiger, je eher Ergebnisglättungsmöglichkeiten durch Bewertungswahlrechte bestehen[4].
International wird mit der Einführung von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zum 01.01.2001 die Bewertung verschiedener aktiver und passiver Finanzposten geregelt[5]. Die Konzeption nach IAS unterscheidet sich grundlegend von der des HGB. Nach den deutschen Rechnungslegungsprinzipien sind Finanzinstrumente mit dem jeweils vorsichtigsten Wert anzusetzen und dürfen nicht höher als mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden (Imparitäts- bzw. Anschaffungskostenprinzip). Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften müssen Rückstellungen gebildet werden, unrealisierte Gewinne dürfen aber nicht vereinnahmt werden. Nach IAS gilt dagegen das Prinzip der umfassenden Bilanzierung aller Finanzinstrumente und der Marktbewertung, nach der auch unrealisierte Gewinne auszuweisen sind.
Finanzrisiken können definiert werden als diejenigen Risiken, die sich direkt auf den finanziellen Bereich eines Unternehmens, also auf die Einnahmen- und Ausgabenströme auswirken. Der Begriff Risiko beinhaltet dabei einerseits die Unsicherheit über den Eintritt eines Ereignisses und andererseits die relative Tragweite der Konsequenzen. Das Management von Finanzrisiken besteht daher darin, die Unsicherheit durch Informationsgewinnung und die Tragweite durch entsprechende Absicherungstechniken zu reduzieren[6].
Da Rationalisierungspotentiale im Produktionsbereich weitgehend ausgeschöpft sind und komparative Vorteile fast nur noch im Dienstleistungs- und Finanzierungsbereich erreicht werden können, ist eine intelligente Absicherung von Währungsrisiken und die globale Nutzung von Leasing- oder Kreditangeboten außerdem im Preiswettbewerb ein entscheidender Kostenvorteil. Die Aufwertung der eigenen Währung beispielsweise wirkt sich durch einen Exportumsatzeinbruch nicht nur kostenprogressiv auf die Gesamtproduktion aus (die Stückkosten steigen durch sinkende economies of scale [7] ), sondern macht auch die konkurrierenden Importprodukte billiger. Die internationale Orientierung eines Unternehmens wird somit zur Notwendigkeit im globalen Wettbewerb[8]. Bei vielen international orientierten Unternehmen kommen deshalb Zulieferungen schon zu mehr als der Hälfte aus dem Ausland.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst auf die Besonderheiten der beiden Rechnungslegungssysteme IAS und US-GAAP eingegangen. Dann werden insbesondere die Risiken bei Zins- und Wechselkursänderungen und die Risiken bei Derivatgeschäften erläutert sowie die Möglichkeiten der Risikominimierung beschrieben. Schließlich wird eine Auswertung der Geschäftsberichte von fünf im DAX-30 notierten Unternehmen vorgenommen, um die Befolgung und Auslegung der entsprechenden Normen zu überprüfen. Alle fünf Unternehmen bilanzieren nach internationalen Normen und nehmen die Befreiung von der Aufstellung eines Abschlusses nach deutschem Recht gemäß § 292a HGB in Anspruch.
2 Internationale Rechnungslegungssysteme
Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards soll es Anlegern und Analysten erleichtern, die Abschlüsse von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern zu vergleichen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch die nach internationalen Standards aufgestellten Abschlüsse die landestypischen sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen widerspiegeln, da sie die Realität abbilden sollen[9].
2.1 Rechnungslegung nach IAS
Aus den Schwierigkeiten einer länderübergreifenden Analyse von Jahresabschlüssen ergeben sich Bemühungen um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften[10]. Die IAS werden vom IASC erarbeitet und veröffentlicht[11]. Die IAS sind für die Unternehmen in den verschiedenen Ländern im allgemeinen rechtlich nicht verbindlich, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter. Die nationalen Mitgliedsorganisationen des IASC haben sich jedoch verpflichtet, die Durchsetzung der IAS in ihren Ländern zu fördern[12]. Außerdem arbeitet das IASC mit der IOSCO zusammen, um den IAS als internationalem Börsenzulassungsstandard zum Durchbruch zu verhelfen[13].
2.1.1 Ziele der Rechnungslegung nach IAS
Im Framework wird zwischen den Basisgrundsätzen (underlying assumptions) und den an die externe Rechnungslegung zu stellenden qualitativen Anforderungen (qualitative characteristics) unterschieden[14]. Zu den underlying assumptions zählen der Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung (accrual basis, IAS 1.25 f.) sowie der Grundsatz der Unternehmensfortführung (IAS 1.23)[15]. Aufbauend auf diesen Basisgrundsätzen definiert das IASC als qualitative characteristics die Grundsätze Entscheidungsrelevanz, Verständlichkeit, Verläßlichkeit und Vergleichbarkeit (decision usefulness / relevance, understandability, reliability und comparability). Letztlich soll der Jahresabschluß einen true and fair view vermitteln.
2.1.1.1 true and fair view
Die Darstellung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (true and fair view bzw. fair presentation) steht im Vordergrund, dieser Grundsatz hat im Gegensatz zu den US-GAAP aber keinen Vorrang vor speziellen Normen[16]. Sie soll ihrerseits durch die Einhaltung der qualitativen Merkmale Verständlichkeit (Klarheit und Wahrheit), Relevanz, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit gewährleistet werden. Weiterhin wird die Beachtung der Basisannahmen (periodengerechte Erfolgsermittlung, Unternehmensfortführung) und der Nebenbedingungen (Ausgewogenheit zwischen den qualitativen Merkmalen des Jahresabschlusses, Zeitnähe der Rechnungslegung und Ausgewogenheit der Kosten-/ Nutzenrelation von Informationen) vorausgesetzt[17].
2.1.1.2 decision usefulness / relevance (Entscheidungsrelevanz)
Das IASC legt in seinem Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements die Zielsetzung der Unternehmensberichterstattung fest[18]. Demnach hat die externe Unternehmensrechnung vollständig dem Gedanken der decision usefulness zu entsprechen. Entscheidungsrelevante Informationen sind insbesondere solche, die es dem Nutzer ermöglichen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erwirtschaftung von Cash Flows und damit der Zahlungsfähigkeit zu beurteilen. Zur Relevanz gehört auch die Wesentlichkeit (materiality) von Daten.
Das IASC geht davon aus, daß Rechnungslegungsinformationen, die den Bedürfnissen der Investoren gerecht werden, auch die Informationsansprüche der anderen Adressaten (Kreditgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, der Staat und die allgemeine Öffentlichkeit) befriedigen[19]. Der Rechnungslegungsansatz der IAS ist also durchaus mit dem shareholderorientierten Ansatz der Rechnungslegung in den USA vergleichbar.
2.1.1.3 understandability(Verständlichkeit)
Die dargestellten Informationen sind verständlich darzustellen. Dies beinhaltet einerseits, daß sie dem Jahresabschlußaddressaten klar offengelegt werden, andererseits, daß sie die tatsächlichen Gegebenheiten wahrheitsgemäß widerspiegeln[20].
2.1.1.4 reliability (Verläßlichkeit)
Zuverlässig ist die Rechnungslegung dann, wenn sie die Merkmale Vollständigkeit, Willkürfreiheit, Sorgfalt und wirtschaftliche Betrachtungsweise erfüllt. Vollständig sind die Angaben wiederum dann, wenn sie unter Beachtung des Kosten- / Nutzenverhältnisses alle entscheidungsrelevanten Informationen zugänglich machen. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird durch den Grundsatz substance over form (der Informationsgehalt ist wichtiger als die formale Darstellung) unterstützt.
2.1.1.5 comparability (Vergleichbarkeit)
Im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit sind die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte stark eingeschränkt. Das Vorsichtsprinzip (prudence) spielt eine nur gleichgeordnete Rolle und bedarf einer entsprechenden Offenlegung und Erörterung[21]. Bei unsicheren Wertansätzen ist stets jener mit der höheren Eintrittswahrscheinlichkeit heranzuziehen. Dies darf allerdings nicht der Bildung stiller Reserven dienen (IAS 37)[22].
2.1.2 Publizitäts- und Prüfungsbestimmungen
Die Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften der IAS sind größen- und rechtsformunabhängig von allen Unternehmen anzuwenden. Für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige gibt es Spezialvorschriften, z.B. IAS 30 für Kreditinstitute. Pflichtangaben wie der Segmentbericht oder das Ergebnis je Aktie (IAS 33) gelten nur für börsennotierte Unternehmen[23].
Prüfungsvorschriften sind nicht in den IAS enthalten, sondern liegen in der Kompetenz der nationalen standard setting bodies [24] . Die Entwicklung internationaler Standards zur Abschlußprüfungsdurchführung erfolgt durch die IFAC.
2.1.3 Instrumente der Rechnungslegung
Ein IAS-Abschluß beinhaltet nach IAS 1.7 die folgenden Bestandteile[25]:
I) Bilanz (balance sheet)
II) GuV-Rechnung (income statement)
III) Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity)
IV) Kapitalflußrechnung (cash flow statement)
V) Anhang (notes)
2.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Framework enthält auch eine Definition der wesentlichen Komponenten von Bilanz und GuV-Rechnung (elements of financial statements)[26]:
- Vermögenswerte (assets) sind alle Ressourcen, aus denen dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Nutzen in der Zukunft in Form von Zahlungseingängen oder niedrigeren Zahlungsabflüssen erwächst.
- Schulden (liabilities) sind gegenwärtige Verpflichtungen, die voraussichtlich zu einem Abfluß von Ressourcen führen, also sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen.
- Eigenkapital (equity) ist die Differenz zwischen Vermögenswerten und Schulden.
- Erträge (income) sind Eigenkapitalmehrungen, die nicht auf Einzahlungen der Anteilseigner zurückgehen. Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden als revenues bezeichnet, Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Erträge aus der Zuschreibung von Vermögenswerten als gains.
- Aufwendungen (expenses) sind analog den Erträgen definiert, Vermögensminderungen aus Anlagenverkäufen und außerplanmäßige Wertminderungen werden als losses bezeichnet.
Für die Betrachtung der Finanzrisiken relevante Posten der Bilanz sind im Anlagevermögen (Non Current Assets) die Finanzanlagen (Financial Assets) und hier insbesondere die sonstigen Wertpapiere (Other Investments). Im Umlaufvermögen (Current Assets) sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Trade and Other Receivables) sowie Zahlungsmittel (Cash) und Zahlungsmitteläquivalente (Cash Equivalents) von besonderer Bedeutung. Zweifelhafte Forderungen sind für Investoren regelmäßig entscheidungsrelevant und müssen deshalb gesondert ausgewiesen werden[27].
Mit Risiken behaftete Posten der Passivseite sind unter den langfristigen Schulden (Non Current Liabilities) die verzinslichen Verbindlichkeiten (Interest bearing borrowings) und unter den kurzfristigen Schulden (Current Liabilities) die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten (Trade and Other payables) sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten (short term borrowings)[28].
In der GuV-Rechnung (Income Statement) werden nach IAS Erträge (Revenues) und Aufwendungen (Expenses) ausgewiesen. Der Saldo aus Revenues und Expenses ist regelmäßig erzielbar. Da bestimmte Gains bzw. Losses, z.B. aus der erfolgsneutralen Fair-Value-Neubewertung von Wertpapieren nicht in der GuV-Rechnung erfaßt werden, stimmen die sich dort ergebenden Eigenkapitaländerungen nicht immer mit der Bilanz überein[29].
Im Anhang sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie postenspezifische Informationen bereitzustellen. Außerdem müssen weitere Informationen angegeben werden, wenn erst hierdurch die Fair Presentation sichergestellt wird[30].
2.1.5 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
IAS 39.68 unterscheidet Wertpapiere in die Kategorien held-to-maturity securities (Anlagebestand), available-for-sale securities (Liquiditätsbestand) und trading securities (Handelsbestand)[31]. Bei Trading Securities ist die Folgebewertung zum Fair Value, in diesem Fall dem Kurswert vorzunehmen[32]. Gewinne bzw. Verluste sind erfolgswirksam zu verbuchen. Available-for-Sale Securities sind ebenfalls zum Fair Value zu bewerten, es besteht allerdings nach IAS 39.103 b) ein Wahlrecht bezüglich der erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen Behandlung. Das Wahlrecht besteht bei Erwerb der Papiere und ist danach stetig fortzuführen[33]. Kann für Trading Assets und Available-for-Sale Assets der beizulegende Zeitwert nicht ermittelt werden, ist gemäß IAS 39.73 ersatzweise die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zulässig[34].
Held-to-Maturity Securities werden mit fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Costs) bewertet. Bei abgezinsten Wertpapieren bedeutet dies, daß der Wert im Zeitablauf durch die Zinsen wächst. Wenn Hinweise auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bestehen, ist nach IAS 39.111 eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung notwendig, die zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder zugeschrieben werden kann[35]. Nach IAS 39.112 ist auch eine Portfoliobewertung möglich, bei der gleichartige Wertpapiere wie z.B. die Aktien der DAX-Unternehmen zusammen bewertet werden[36].
In IAS 39 ist ebenfalls die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Trade Receivables) geregelt. Aufgrund ihres kurzfristigen Charakters sind sie im Umlaufvermögen auszuweisen und nicht abzuzinsen. Nur Einzelwertberichtigungen bei bekannt gewordenen speziellen Kreditrisiken sind zulässig, pauschale Wertberichtungen aufgrund des allgemeinen Kreditrisikos sind nach IAS verboten[37].
Finanzielle Verbindlichkeiten sind zunächst mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten (IAS 39.66)[38]. In den Folgejahren sind die fortgeführten Anschaffungskosten (IAS 39.93) anzuwenden, bei denen die Verbindlichkeit um die Tilgungen zu mindern ist[39]. Langfristige Verbindlichkeiten (Laufzeit über ein Jahr) sind dabei mit dem Marktzinssatz abzuzinsen (Barwert). Weicht der tatsächliche Kreditzins vom Marktzins wesentlich ab, ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen Barwert und Rückzahlungsbetrag. Sinkt der Marktzins unter den tatsächlichen Zins, entsteht ein Agio (Premium). Im umgekehrten Fall entsteht ein Disagio (Discount). Es wird in den Folgejahren nach der Effektivzinsmethode aufgelöst und der Verbindlichkeit zugeschrieben. Die Differenzen müssen ins Gewicht fallen, damit die Abzinsung entscheidungsrelevant ist[40].
2.1.6 Bedeutung der IAS für die Internationale Rechnungslegung
Mit der zunehmenden Globalisierung der Kapitalmärkte Anfang der 90er Jahre hat die Diskussion um die internationale Harmonisierung der Rechnungslegung kontinuierlich zugenommen. Immer mehr Unternehmen reagieren auf die Informationsbedürfnisse ausländischer Investoren, indem sie insbesondere ihre Konzernabschlüsse nach IAS oder US-GAAP erstellen[41]. Während dies zunächst nur im Rahmen eines dualen Abschlusses (nationales Recht vor ausländische Normen) oder eines parallelen (zweiten) Abschlusses möglich war, erkennen immer mehr nationale Gesetzgeber und Standard-Setter die Notwendigkeit, ihre nationalen Rechnungslegungsnormen der Übernahme internationaler Rechnungslegungsgrundsätze zu öffnen.
Die Verlautbarungen des IASC haben seit einigen Jahren einen zunehmenden Einfluß auf die Normenentwicklung einiger Staaten, z.B. Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Japan und Spanien. In einigen Ländern, so auch in Deutschland, ist eine befreiende Konzernabschlußerstellung nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen möglich. In einer Reihe von Staaten ist diese Öffnungsklausel befristet, um die Anpassung der nationalen Normen zu beschleunigen.
2.2 Rechnungslegung nach US-GAAP
2.2.1 Ziele der Rechnungslegung nach US-GAAP
Auch die US-GAAP verlangen als qualitative Kriterien (qualitative characteristics of accounting information) Entscheidungsrelevanz, Verständlichkeit, Verläßlichkeit und Vergleichbarkeit der Informationen. Die fair presentation hat in den US-GAAP aber den Charakter eines overriding principles, d.h. eines übergeordneten Rechnungslegungs-grundsatzes, wie in APB 22 ausgeführt wird[42]. Die wahrheitsgemäße Darstellung der wirtschaftlichen Lage stellt somit die Generalnorm der US-amerikanischen Rechnungslegung dar.
Vorrangiges Ziel der US-GAAP ist die bestmögliche Gewährleistung der Kapitalmarkteffizienz. Investoren sollen dabei alle entscheidungsrelevanten Informationen in verständlicher Form zur Verfügung gestellt bekommen (decision usefulness)[43]. Jahresabschlüsse müssen nicht nur aktuelle Informationen über Vermögen, Schulden und die Übertragungen dieser Posten auf und durch das Unternehmen enthalten, sondern sollen auch den Betrag, Zeitpunkt und Sicherheitsgrad des zukünftigen Cash Flows einschätzbar machen[44]. Das Ausmaß der Informationen wird nur durch die Prinzipien der Wesentlichkeit (materiality) und Wirtschaftlichkeit (benefits > costs) begrenzt.
Nach SFAC 2 müssen die Informationen geeignet sein, dem Bilanzleser die zugrunde liegenden Sachverhalte verständlich zu vermitteln. Außerdem müssen quantitative Informationen meßbar (representational faithfulness) und objektiv im Sinne von nachprüfbar (neutrality) sein, damit sie als verläßlich angesehen werden können[45]. Im Sinne der decision usefulness müssen die zur Verfügung gestellten Informationen im zeitlichen und unternehmensübergreifenden Sinne vergleichbar (Grundsatz der comparability) sein, was die Konsistenz der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze einschließt.
Vermögensgegenstände werden nach SFAC 6 im Sinne der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausschließlich als mögliche zukünftige Nutzenpotentiale (probable future economic benefits) verstanden, Schulden als mögliche zukünftige Belastungen (probable future sacrifices)[46].
2.2.2 GAAP im engeren Sinne
Die GAAP sind als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu verstehen. Der ersten Stufe der GAAP, der Verpflichtungsebene sind zuzuordnen:
- FASB Statements
- FASB Interpretations
- APB Opinions
- Accounting Research Bulletins des CAP.
Zusammen mit den Verlautbarungen, die für den Wirtschaftsprüfer verbindlichen Charakter haben, kann man diese Kategorie auch als GAAP im engeren Sinne[47] bzw. als promulgated (formelle) GAAP[48] bezeichnen.
2.2.3 GAAP im weiteren Sinne
Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle von weiteren Empfehlungen, die auch eine gewisse Bindungswirkung entfalten. Insbesondere bedürfen Abweichungen von diesen Verlautbarungen vor der SEC einer näheren Begründung. Zu diesen GAAP im weiteren Sinne bzw. non promulgated (informellen) GAAP zählen insbesondere[49]:
- AICPA Industry Audit and Accounting Guides
- AICPA Statements of Position
- AICPA Interpretations on APB Opinions
- FASB Technical Bulletins.
Darüber hinaus erhält der Abschlußersteller und dessen Prüfer aus dem Conceptional Framework, dem theoretischen Rahmen des FASB eine Richtschnur für eine mögliche Lösung eines vorher noch nicht näher behandelten Problems[50].
2.2.4 Bewertungsgrundsätze
Grundgedanke der US-amerikanischen Rechnungslegung ist auf allen Ebenen der GAAP die Bewertung zum „Fair Value“ (beizulegender Wert, Veräußerungswert)[51].
Die fair presentation, d.h. die wirtschaftlich richtige Wiedergabe der finanziellen Lage und des Ergebnisses eines Unternehmens ist die Generalnorm für die amerikanische externe Rechnungslegung und damit Hauptanforderung an einen bei der SEC einzureichenden Jahresabschluß[52]. Nach SFAC No.2 müssen insbesondere die Kriterien Verläßlichkeit, Relevanz und Vergleichbarkeit erfüllt sein[53]. Dennoch können GAAP in den USA nicht unter Berufung auf die fair presentation übergangen werden, die Generalnorm besitzt also nicht die Funktion eines overriding principles [54] .
Der Einbezug von unrealisierten Gewinnen in den Jahresabschluß erlaubt eine bessere Einsicht in die Situation des Unternehmens, deshalb werden nach US-GAAP auch unrealisierte Gewinne aus Finanzinstrumenten und Fremdwährungsumrechnungen berücksichtigt[55].
2.2.5 Wesentliche Elemente des Geschäftsberichts
Der Jahresabschluß besteht aus income statement (GuV-Rechnung), balance sheet (Bilanz), cash-flow-statement (Kapitalflußrechnung), statement of stockholders equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung) und den notes (Anhang).
Für die GuV-Rechnung ist ausschließlich das Umsatzkostenverfahren zulässig. Der Endwert der GuV-Rechnung ist das Net Income (Jahresüberschuß bzw. –fehlbetrag). Der Gesamterfolg (Comprehensive Income) wird definiert als Summe von Net Income und Other Comprehensive Income (Ergebnis erfolgsneutraler Eigenkapitaländerungen)[56]. Aufgegebene bzw. aufzugebende Geschäftsbereiche werden unter discontinued operations gesondert ausgewiesen. In Ergänzung der GuV-Rechnung sind Angaben zu den earnings per share (Ergebnis je Aktie) zu machen.
In der Bilanz sind neben dem Umlaufvermögen (current assets, Verkauf oder Verbrauch innerhalb eines Jahres) die kurzfristigen Verpflichtungen (current liabilities) explizit in der Bilanz aufzuführen, um die kurzfristige Liquidität hervorzuheben. Zur Vereinfachung des zeitlichen Vergleichs (Comparability) ist außerdem zu jedem Posten der entsprechende Vorjahresbetrag anzugeben.
Unter dem Gesichtspunkt der Risikoanalyse sind auf der Aktivseite (asset side) die Current Assets zu betrachten. Hier sind insbesondere Cash or Cash Equivalents (Bargeld bzw. Schecks / Wechsel / Termingelder), Marketable Securities (zum Verkauf bestimmte Wertpapiere) und Accounts and Notes Receivables zu untersuchen. Letztere bestehen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Trade Receivables) sowie den sonstigen Forderungen (Other Receivables). Unter den Non Current Assets sind insbesondere die Long Term Investments von entsprechender Bedeutung. Hierzu gehören einerseits die langfristigen Wertpapiere, andererseits die Vermögensgegenstände, die Anlagezwecken dienen, aber keine Wertpapiere oder Forderungen darstellen, wie z.B. betrieblich nicht genutzte Grundstücke[57].
Auf der Passivseite (Liabilities and Equity side) sind unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (to Trade Creditors) und die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern (to Others) zu untersuchen. Bei den langfristigen Schulden (Long Term Debt) sind Other Liabilities wie z.B. Bankkredite einer genaueren Betrachtung zu unterziehen[58].
Die Cash-Flow-Rechnung nach SFAS 95 untergliedert die Cash-Flow-Quellen in den Betriebsbereich, den Finanzbereich und den Investitionsbereich. Cash Flow ist dabei definiert als Veränderung des Bestands an flüssigen Mitteln, risikolosen Wertpapieren des Umlaufvermögens und dem Saldo aus kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 3 Monate)[59].
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt in tabellarischer Form die Veränderungen des Nominalkapitals, der Kapitalrücklagen und der Gewinnrücklagen, die erfolgsneutrale Anpassung vorjähriger Bilanzpositionen und erfolgsunwirksame Bewertungsdifferenzen. Die Notes umfassen die Erläuterung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, Zusatzinformationen zu bestimmten Positionen oder speziellen Transaktionen sowie die Segmentberichterstattung, die eine bessere Abwägung von Chancen und Risiken bei diversifizierten Unternehmen ermöglicht[60]. Auch nach US-GAAP sind ergänzende Informationen bereitzustellen, wenn sie zur Erfüllung der Fair Presentation notwendig sind[61].
Der Geschäftsbericht wird ergänzt durch die Management´s Discussion and Analysis (MD&A), die umfangreicher als bisherige europäische Lageberichte auf die Lage der Unternehmen und der Märkte, auf denen es tätig ist, eingeht.
2.2.6 Bilanzierung von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten
Nach US-GAAP existiert eine Vielzahl detaillierter Offenlegungsvorschriften, die dem Bilanzleser einen genauen Überblick über die mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken verschaffen. Der Schwerpunkt liegt eher auf dem Risikomanagement im Unternehmen. Der Begriff des Finanzinstruments umfaßt dabei nach SFAS 107, Abschnitt 3[62]:
- Wertpapiere
- Derivate
- Barreserve
- Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Forderungen und Verbindlichkeiten aus Darlehen
Nach SFAS 52 werden Cash-Flow-relevante Fremdwährungspositionen erfolgswirksam erfaßt, während Währungsumrechnungen im Rahmen der Konsolidierung nur als Teil des Eigenkapitals berücksichtigt werden. Ebenso werden Fremdwährungstransaktionen zur Absicherung von Aktiva und Passiva (hedges) nicht in der laufenden Ertragsrechnung berücksichtigt.
Bei der Erarbeitung von IAS 39 hat sich das IASC an der amerikanischen Systematik orientiert[63]. SFAS 115, Abschnitt 12 teilt Wertpapiere wie IAS 39 in die Kategorien held-to-maturity securities, available-for-sale securities und trading securities ein, wobei lediglich die bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapiere mit historischen Anschaffungskosten bewertet werden können. Ein Wahlrecht bezüglich der Bewertung von Gewinnen bei Available-for-Sale Securities besteht jedoch nach US-GAAP nicht. Gewinne werden hier stets erfolgsneutral berücksichtigt, indem im Eigenkapital eine gesonderte Rücklage, die Unrealized Holding Gain (Loss) on Securites (Unrealisierte Gewinn- bzw. Verlustrücklage) gebildet wird.
2.2.7 Besonderheiten der Form 20-F
Ausländische Unternehmen können bei der Erstellung der Form 20-F zwischen Item 17, Item 18, Option 1 und Item 18, Option 2 wählen. Dabei stellt Item 17 die einfacheren Anforderungen, da neben den nationalen Abschlüssen des Emittenten nur ein cash flow statement und eine Übersicht über die Eigenkapitalentwicklung sowie eine Überleitung des Eigenkapitals und des Jahresüberschusses auf US-GAAP verlangt werden[64]. Diese Variante ermöglicht aber nicht die Aufnahme von Eigenkapital, z.B. durch Kapitalerhöhung am amerikanischen Kapitalmarkt. Bei Item 18, Option 1 sind außerdem alle nach US-GAAP geforderten Zusatzangaben zu machen, wie z.B. der Segmentbericht und die Offenlegung der Marktwerte von gehaltenen Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Bei Item 18, Option 2 wird schließlich ein vollständig auf US-GAAP basierter Abschluß erstellt, so daß die Überleitung von Eigenkapital und Jahresüberschuß entfällt.
2.3 Gegenüberstellung von IAS und US-GAAP
Zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen bestehen aufgrund der Einflußnahme des FASB auf die Arbeit des IASC nur noch wenige wesentliche Unterschiede[65]. Auch die SEC übte über die IOSCO indirekt Druck aus, um die Angleichung einiger noch abweichender IAS an die US-GAAP zu erreichen[66]. Bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten unterscheiden sich die SFAS von den IAS lediglich darin, daß unrealisierte Gewinne und Verluste aus available-for-sale securities (Wertpapiere, die voraussichtlich länger, aber nicht bis zur Fälligkeit gehalten werden sollen) nach den SFAS erfolgsneutral behandelt werden müssen[67].
3 Finanzrisiken
3.1 Definition
Unter Finanzrisiken versteht man alle Risiken, die sich direkt auf des finanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken[68]. Aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung von Risikofaktoren ergibt sich die Gefahr eines Verlustes. Im modernen Risikomanagement wird dieses Risiko durch den Value at Risk ausgedrückt. Dies ist die Verlustobergrenze für ein Portfolio, die in einem festgelegten Zeitraum mit der Wahrscheinlichkeit c nicht überschritten wird[69].
3.2 Arten von Finanzrisiken
3.2.1 Zinsrisiken
Durch das Aufstellen einer Zinsbindungsbilanz, d.h. durch die Zusammenstellung aller Finanzbestände entsprechend ihrer Zinsfestschreibung, kann ein Zinsänderungsrisiko festgestellt werden. Dieses besteht, wenn die Aktivseite (Kapitalanlagen) oder die Passivseite (Schulden) überwiegt. Im Falle eines Aktivüberhangs ist bei steigenden Zinsen mit einer Reduktion des Zinsergebnisses zu rechnen, im Falle eines Passivüberhangs bei einer Zinssenkung[70].
Hat ein Unternehmen Investitionen oder den Zeitraum zwischen Ausgaben und Einnahmen festverzinslich refinanziert, besteht die „Gefahr“, daß die Marktzinsen unter die vereinbarten Zinsen sinken. Das Zinsänderungsrisiko bei der Anlage von Finanzmittelüberschüssen besteht hingegen darin, daß die Marktzinsen über die vereinbarten Anlagezinsen steigen. In beiden Fällen besteht die Gefahr entgangener Gewinne, die das Zinsergebnis beeinträchtigen (Einkommensrisiko)[71]. Bei Zinsänderungen für Forderungen spricht man von aktivem, bei Zinsänderungen für Verbindlichkeiten von einem passiven Zinsrisiko[72]. Bei variablen Refinanzierungen besteht das Einkommensrisiko darin, daß die Zinsen steigen und der Erfolg durch höhere Zinszahlungen vermindert wird. Weiterhin besteht bei fester Verzinsung ein Bewertungsnachteil, wenn der Marktzins über den vereinbarten Zins für Zahlungsansprüche steigt bzw. unter den vereinbarten Zins für Zahlungsverpflichtungen fällt.
[...]
[1] Unter Volatilität versteht man üblicherweise die Schwankungsintensität der Kurse eines Basiswerts
[2] Vgl. Bartram, S. 107
[3] Vgl. Hommelhoff / Mattheus, S. 33
[4] Vgl. Scharpf / Luz, S. 787 f.
[5] Vgl. Buchholz, S. 146
[6] Vgl. Stocker, S. 25 f.
[7] Vgl. Steinmann / Schreyögg, S. 172 ff.
[8] Vgl. Stocker, S. 14 f.
[9] Vgl. Bay /Bruns, S. 744
[10] Vgl. Busse von Colbe, S. 491
[11] Vgl. Gräfer / Scheld, S. 6
[12] Vgl. Baukmann / Mandler, S. 11
[13] Vgl. Pellens, S. 369
[14] Vgl. Raffournier, S. 97
[15] Vgl. IASC, S. 13 f.
[16] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 44
[17] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 37
[18] Vgl. Raffournier, S. 96
[19] Vgl. Raffournier, S. 97
[20] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 37
[21] Vgl. Kley, S. 340
[22] Vgl. Baukmann / Mandler, S. 12
[23] Vgl. Raffournier, S. 100
[24] Vgl. Raffournier, S. 101
[25] Vgl. IASC, S. 8
[26] Vgl. Raffournier, S. 115
[27] Vgl. Buchholz, S. 100 f.
[28] Vgl. Buchholz, S. 102
[29] Vgl. Buchholz, S. 186 f.
[30] Vgl. Buchholz, S. 220
[31] Vgl. IASC, S. 967
[32] Vgl. Scharpf / Luz, S. 746
[33] Vgl. IASC, S. 967, 976 f., Buchholz, S. 148 f.
[34] Vgl. IASC, S. 968
[35] Vgl. Buchholz, S. 151, IASC, S. 979
[36] Vgl. IASC, S. 979
[37] Vgl. Buchholz, S. 168 f.
[38] Vgl. IASC, S. 966
[39] Vgl. IASC, S. 973
[40] Vgl. Buchholz, S. 173 - Auf die Kriterien des Hedge-Accounting wird in Kapitel 4.2 näher eingegangen.
[41] Vgl. Raffournier, S. 142
[42] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 8, sowie S. 43 f.
[43] Vgl. Meek, S. 174
[44] Vgl. Niehus / Thyll, S. 11
[45] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 41
[46] Vgl. Selchert / Erhardt, S. 42 f.
[47] Vgl. Sonnemann, S. 36
[48] Vgl. Haller, S. 69
[49] Vgl. Sonnemann, S. 38
[50] Vgl. Sonnemann, S. 42
[51] Vgl. Wiedmann, S. 783, Baetge / Roß, S. 32
[52] Vgl. Haller, S. 71
[53] Vgl. Pellens, S. 150
[54] Vgl. Meek, S. 166
[55] Vgl. Bay / Bruns, S. 740, Raffournier / Walton, S. 944
[56] Vgl. Buchholz, S. 195
[57] Vgl. Buchholz, S. 106 f.
[58] Vgl. Buchholz, S. 108
[59] Vgl. Meek, S. 182
[60] Vgl. Meek, S. 184
[61] Vgl. Buchholz, S. 221
[62] Vgl. Niehus / Thyll, S. 498 f. – Auf die Bewertung von Finanzinstrumenten nach SFAS 107 und 133 wird in Kapitel 4.3 ausführlich eingegangen.
[63] Vgl. Buchholz, S. 154
[64] Vgl. Bay / Bruns, S. 734
[65] Vgl. Bay / Bruns, S. 745
[66] Vgl. Meek, S. 198
[67] Vgl. Meek, S. 188 u. S. 201
[68] Vgl. Sahl, S. 300
[69] Vgl. Deutsch, S. 363 f.
[70] Vgl. Scharpf / Luz, S. 127 f.
[71] Vgl. Scharpf, S. 257
[72] Vgl. Büschgen (1993), S. 262
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2002
- ISBN (eBook)
- 9783832462017
- ISBN (Paperback)
- 9783838662015
- DOI
- 10.3239/9783832462017
- Dateigröße
- 681 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Wirtschaftswissenschaften
- Erscheinungsdatum
- 2002 (Dezember)
- Note
- 1,7
- Schlagworte
- sicherheit rentabilität aktie offenlegung finanzrisiken normensystem us-gaap risikobegrenzung ermessensspielraum interpretation