Basel II: Implikationen für kleine und mittlere Unternehmen des Baugewerbes
Zusammenfassung
Im Mai 2001 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein zweites Konsultationspapier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung veröffentlicht, das die geltende Eigenkapitalvereinbarung von 1988 ablösen soll. Hintergrund dieser Revision sind verschiedene internationale Bankenkrisen in den vergangenen Jahren. Nach einer weiteren dritten Konsultationsperiode ist zu erwarten, dass die neue Eigenkapitalvereinbarung für Banken im Jahr 2005 in Kraft tritt und für alle deutschen Banken Gültigkeit erlangen wird. Das Papier sieht im Wesentlichen vor, Kreditrisiken in Abhängigkeit von der Bonität stärker zu differenzieren. Die Bonitätseinschätzung der Unternehmen kann entweder von Banken oder Ratingagenturen vorgenommen werden. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind daher unter anderem die Veränderungen, die sich in der Kreditvergabe ergeben. Die allgemeine Meinung ist, dass Unternehmen mit vergleichsweise schlechter Bonität zukünftig höhere Finanzierungskosten zu erwarten haben. In einer Ifo-Telefonumfrage vom März 2000 unter 502 deutschen Mittelständlern aus den Bereichen Industrie, Handel, Bau und Dienstleistung gaben etwa 37% an, dass sie mit schwierigeren Kreditaufnahmen rechnen, während lediglich ca. 19% eine Erleichterung erwarten. Daher haben mittelständische Unternehmen gegenüber der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung sehr große Vorbehalte.
Aufgrund des in einer Studie der PwC Deutsche Revision aufgezeigten geringen Vorbereitungsstandes der Unternehmen wird in dieser Arbeit neben den Änderungen, die sich im Kreditgeschäft ergeben, die grundsätzliche Unternehmensstrategie von Banken erläutert, um so die Akzeptanz unter den Unternehmen gegenüber Basel II zu steigern. Des weiteren können sich Unternehmen nur dann der Kreditpolitik anpassen, wenn die Sicht der Banken bekannt wird.
Angesichts der bekanntlich niedrigen Eigenkapitalquote deutscher Bauunternehmen im nationalen Branchenvergleich sowie der massiven konjunkturellen und strukturellen Probleme stellt sich die Frage, ob Bauunternehmen von Kreditinstituten auch in Zukunft noch als kreditwürdig erachtet werden. Hinzu kommt, dass die Bauwirtschaft schon fast traditionell mit hohen Risiken, vor allem bezüglich der Produktion, umgehen muss. Es ist davon auszugehen, dass Bauunternehmen von vorneherein mit dem Malus ihrer Branche in ein Rating gehen. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich vor allem in den seit einigen Jahren zunehmenden Insolvenzzahlen im deutschen […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Gegenstand der Untersuchung
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
1.3 Gang der Untersuchung
2 Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1 Überblick
2.2 Die geltende Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
2.3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
2.3.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
2.3.2 Säule 2: Überprüfung durch die Aufsicht
2.3.3 Säule 3: Marktdisziplin
2.4 Konsequenzen von Basel II bezüglich der Kreditvergabe
2.4.1 Berücksichtigung des Bonitätsgewichtungsfaktors
2.4.2 Berücksichtigung der Sicherheitenstellung
2.4.3 Strategie der Banken
2.4.4 Auswirkungen auf die Kreditvergabe
3 Ermittlung des Bonitätsgewichtungsfaktors
3.1 Externes Rating
3.1.1 Überblick
3.1.2 Mindestanforderungen
3.1.3 Ratingklassifikation und Bonitätsgewichtungsfaktor
3.2 Internes Rating
3.2.1 Überblick
3.2.2 Ermittlung der Risikoparameter
3.2.3 Mindestanforderungen
3.3 Ratingkriterien
3.3.1 Kriterien der externen Ratingagenturen
3.3.2 Kriterien der bankinternen Ratings
3.3.3 Zusammenfassung der Kriterien
4 Ausgewählte Determinanten des Baugewerbes
4.1 Umfeldbezogene Faktoren der Baubranche
4.1.1 Definitorische Grundlagen
4.1.2 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bauwirtschaft
4.1.3 Markt und Perspektiven der Bauwirtschaft
4.1.3.1 Nachfrageseite
4.1.3.2 Angebotsseite
4.2 Unternehmensbezogene Faktoren der Baubranche
4.2.1 Unternehmenssituation
4.2.1.1 Unternehmensgröße
4.2.1.2 Unternehmensstruktur
4.2.1.3 Besonderheiten des betrieblichen Leistungsprozesses
4.2.1.4 Besonderheiten des betrieblichen Finanzprozesses
4.2.2 Ertrags- und Finanzlage
4.2.2.1 Besonderheiten der Bilanzierung
4.2.2.2 Liquiditätslage
4.2.2.3 Erfolgslage
4.2.2.4 Vermögenslage
4.2.3 Güte des Managements
4.3 Gesamtrisiko von Bauunternehmen
4.3.1 Risikodefinition
4.3.2 Unternehmensgesamtrisiko
4.3.2.1 Leistungswirtschaftliches Risiko
4.3.2.2 Finanzwirtschaftliches Risiko
4.3.2.3 Kombination einzelner Teilrisiken
4.3.3 Branchenvergleich des Gesamtrisikos
4.4 Kritische Diskussion und Überleitung
5 Handlungsempfehlungen
5.1 Risikomanagement
5.1.1 Festlegung der Risikostrategie
5.1.2 Risikoidentifikation
5.1.2.1 Festlegung von Beobachtungsbereichen
5.1.2.2 Bestimmung relevanter Indikatoren
5.1.2.3 Ermittlung von Sollwerten und Toleranzgrenzen
5.1.2.4 Festlegung der Informationsverarbeitung
5.1.3 Risikoanalyse
5.1.4 Risikobewertung
5.1.5 Risikosteuerung
5.1.5.1 Risikovermeidung
5.1.5.2 Risikominderung
5.1.5.3 Risikotransfer
5.1.5.4 Risikoübernahme
5.1.6 Risikoüberwachung
5.2 Transparenz
5.2.1 Ratingprozess
5.2.1.1 Vorbereitung auf das Rating
5.2.1.2 Managementgespräch
5.2.1.3 Kontaktpflege
5.2.2 Aufbereitung der erforderlichen Daten
5.2.2.1 Datenerhebung und -generierung
5.2.2.1 Verbesserung der Bilanzoptik
5.2.3 Steigerung der Transparenz durch Rating
6 Schluss
6.1 Zusammenfassung
6.2 Ausblick
Anhang A: Mögliche Parameter eines Ratings
Anhang B: Exemplarische Frageliste zur Beurteilung qualitativer Rating-Kriterien
Anhang C: Risiken der Bauproduktion
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Abgrenzung des Baugewerbes
Abbildung 1-2: Vorbereitungsstand der Unternehmen auf ein Rating – Selbsteinschätzung
Abbildung 2-1: Chronologie der Eigenkapitalvereinbarungen
Abbildung 2-2: Die drei Säulen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Abbildung 2-3: Grundsätzliche Berechnung der Eigenkapitalanforderung (Standardansatz)
Abbildung 2-4: Berechnung der Eigenkapitalanforderung
Abbildung 2-5: Kreditrisikominderungstechniken
Abbildung 2-6: Einfluss der Sicherheitenstellung und des Ratings auf die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung
Abbildung 2-7: Veränderung der Kreditkonditionen nach Basel II
Abbildung 3-1: Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos
Abbildung 3-2: Nachweise für die Anerkennung einer Ratingagentur nach Basel II
Abbildung 3-3: Referenzausfalldefinition für die Anwendung des IRB-Ansatzes
Abbildung 3-4: Berechnung der Eigenkapitalanforderung im IRB-Ansatz
Abbildung 3-5: Risikogewichtungsfunktion für Kredite an Unternehmen bei einer LGD von 50%
Abbildung 3-6: Mindestanforderungen des IRB-Ansatzes im Überblick
Abbildung 3-7: Moody’s Pyramide der Ratinganalyse
Abbildung 3-8: Mindestanforderungen an die Ratingkriterien nach Basel II
Abbildung 3-9: Beispiel zur Ratingklassifikation von mittelständischen Unternehmen
Abbildung 4-1 Baukonjunktur 1960-
Abbildung 4-2: Entwicklung des Bauvolumens seit
Abbildung 4-3: Bauvolumen nach Bausparten
Abbildung 4-4: Bauvolumen nach Produzentengruppen
Abbildung 4-5: Produktionsindex des Produzierenden Gewerbes 1993 bis
Abbildung 4-6: Kostenstruktur der Unternehmen des Bauhauptgewerbes
Abbildung 4-7: Zukunft der Unternehmenslandschaft in der Bauwirtschaft
Abbildung 4-8: Schema einer Organisation auf Ausführungsseite
Abbildung 4-9: Schematisierte Struktur eines kleinen Bauunternehmens
Abbildung 4-10: Schematisierte Struktur eines mittleren Bauunternehmens
Abbildung 4-11: Zusammenhang zwischen Angebots-, Zuschlagsfrist und Bauzeit
Abbildung 4-12: Verlauf der Einnahmen und Ausgaben im Jahresverlauf
Abbildung 4-13: Komponenten des finanziellen Gleichgewichts
Abbildung 4-14: Dokumentation der Aufbauorganisation
Abbildung 4-15: Einstufung der Unternehmensstrategie bezüglich Plausibilität und Dokumentation
Abbildung 4-16: Beurteilung des Berichtswesens
Abbildung 4-17: Risikolandschaft eines Unternehmens
Abbildung 4-18: Gesamtrisiko einer Unternehmung
Abbildung 4-19: Grundmodell der Break-Even-Analyse
Abbildung 4-20: Beispiel zum operativen Leverage
Abbildung 4-21: Beispiel zur Leverage-Chance und zum Leverage-Risiko
Abbildung 4-22: Beispiel zum Grad des kombinierten Leverage-Effektes
Abbildung 4-23: Kostenstruktur ausgewählter Wirtschaftszweige 1998 (jeweils Anteile am Bruttoproduktionswert)
Abbildung 4-24: Ausprägung der Risikokategorien in verschiedenen Branchen
Abbildung 4-25: Risikokreislauf
Abbildung 5-1: Regelkreislauf des Risikomanagements
Abbildung 5-2: Ebenen des Risikomanagementprozesses
Abbildung 5-3: Beobachtungsbereiche eines Bauunternehmens
Abbildung 5-4: Ausgewählte externe Einflüsse auf die Beobachtungsbereiche
Abbildung 5-5: Warn- und Toleranzmarken
Abbildung 5-6: Risikoprofil
Abbildung 5-7: Struktur des wirkungsbezogenen Instrumentariums der Risikopolitik
Abbildung 5-8: Ratingprozess
Abbildung 5-9: Zielgruppen eines externen Ratings
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1-1: Mittelstandsdefinition
Tabelle 3-1: Ratingagenturen im Überblick
Tabelle 3-2: Bonitätsbeurteilungen und -gewichtungsfaktoren im Standardansatz
Tabelle 3-3: Kumulierte historische Ausfallwahrscheinlichkeiten (Standard & Poor’s)
Tabelle 3-4: Externes Rating und Ausfallwahrscheinlichkeit
Tabelle 3-5: Unternehmensinterne Krisenursachen und Insolvenzindikatoren
Tabelle 3-6: Qualitative Prüfkriterien der R@S Rating Services AG
Tabelle 3-7: Gegenüberstellung externer und interner Ratingkriterien
Tabelle 4-1: Bauvolumens in Deutschland seit 1995 (in Mrd. EUR)
Tabelle 4-2: Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen 2000 (vorläufiges Ergebnis)
Tabelle 4-3: Ausfallwahrscheinlichkeit nach Branchen
Tabelle 4-4: Unternehmen, Beschäftigte und Umsatz des Bauhauptgewerbes nach Beschäftigtengrößenklassen
Tabelle 4-5: Unternehmen, Beschäftigte und Umsatz des Baunebengewerbes nach Beschäftigtengrößenklassen
Tabelle 4-6: Kurzfristige Liquiditätskennzahlen westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-7: Langfristige Liquiditätskennzahlen westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-8: Rentabilitätskennzahlen westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-9: Anlagen- und Umlaufintensität westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-10: Anteil der Finanzanlagen am Anlagen- und Gesamtvermögen westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-11: Kennzahlen zur Finanzierungsstruktur westdeutscher Unternehmen 1998 nach Wirtschaftsbereichen
Tabelle 4-12: Steuerpflichtige Unternehmen des Baugewerbes nach Rechtsformen
Tabelle 4-13: Bewertungskriterien des Vorbereitungsstandes
Tabelle 5-1: Ausgewählte Beispiele für interne und externe Frühindikatoren
Tabelle 5-2: Baukasten der Transparenzmodule
1 Einleitung
1.1 Gegenstand der Untersuchung
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit sind kleine und mittlere Unternehmen des Baugewerbes in Deutschland.[1] Der Begriff des Baugewerbes entstammt der amtlichen Statistik und soll nach einer engen Auslegung dem Begriff „Bauwirtschaft“ synonym sein. Daneben existiert zur Umschreibung aller bauproduzierenden Unternehmungen der Begriff „Bau ausführende Wirtschaft“, der gewöhnlich nochmals unterteilt wird in die Begriffe „Bauindustrie“ und „Bauhandwerk“.[2]
Bauunternehmen werden in der Statistik des Statistischen Bundesamtes als Unternehmen des Baugewerbes geführt. In deren Abgrenzung setzt sich das Baugewerbe aus dem Bauhauptgewerbe und dem Ausbaugewerbe zusammen. Die Unterteilung des Baugewerbes erfolgt im Zuge der Harmonisierung auf EU-Ebene in Deutschland auf Basis der „Klassifikation der Wirtschaftszweige-Ausgabe 1993-(WZ 93)“. Das Bauhauptgewerbe errichtet überwiegend Hoch- und Tiefbauten bis zum Rohbau. Die Tätigkeit des Ausbaugewerbes liegt in der weiteren Fertigstellung der Bauten bis zur Gebrauchsfähigkeit.[3]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1-1: Abgrenzung des Baugewerbes[4]
Um die Unternehmungen hinsichtlich der Implikationen von Basel II untersuchen zu können, müssen weiterhin kleine und mittlere Unternehmen von Großunternehmen abgegrenzt werden.[5] Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden im Allgemeinen zu dem Begriff Mittelstand zusammengefasst. Wegen der unterschiedlichen Größenstrukturen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handel, Handwerk etc. gibt es keine einheitliche Definition für den Begriff Mittelstand.[6] Eine allgemein akzeptierte Definition gibt die folgende Tabelle 1-1 wieder.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1-1: Mittelstandsdefinition[7]
Nach diesen definitorischen Abgrenzungen werden in dieser Arbeit mittelständische Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes untersucht, die weniger als 500 Beschäftigte und einen Umsatz von bis zu 100 Millionen DM aufweisen.
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
Im Mai 2001 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein zweites Konsultationspapier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung veröffentlicht, das die geltende Eigenkapitalvereinbarung von 1988 ablösen soll. Hintergrund dieser Revision sind verschiedene internationale Bankenkrisen in den vergangenen Jahren. Nach einer weiteren dritten Konsultationsperiode ist zu erwarten, dass die neue Eigenkapitalvereinbarung für Banken im Jahr 2005 in Kraft tritt und für alle deutschen Banken Gültigkeit erlangen wird. Das Papier sieht im Wesentlichen vor, Kreditrisiken in Abhängigkeit von der Bonität stärker zu differenzieren. Die Bonitätseinschätzung der Unternehmen kann entweder von Banken oder Ratingagenturen vorgenommen werden. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sollen daher unter anderem die Veränderungen sein, die sich in der Kreditvergabe ergeben. Die allgemeine Meinung ist, dass Unternehmen mit vergleichsweise schlechter Bonität zukünftig höhere Finanzierungskosten zu erwarten haben. In einer Ifo-Telefonumfrage vom März 2000 unter 502 deutschen Mittelständlern aus den Bereichen Industrie, Handel, Bau und Dienstleistung gaben etwa 37% an, dass sie mit schwierigeren Kreditaufnahmen rechnen, während lediglich ca. 19% eine Erleichterung erwarten.[8] Daher haben mittelständische Unternehmen gegenüber der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung sehr große Vorbehalte.
Trotz dieser Erwartung zeigt sich in einer Studie der PwC Deutsche Revision aus dem Jahr 2001, dass lediglich 37% aller befragten Unternehmen in einer Selbsteinschätzung glauben, gut oder sehr gut auf ein Rating vorbereitet zu sein. Trotzdem planen nur wenige Unternehmen in den nächsten 12 Monaten Maßnahmen, um diesen Missstand zu beseitigen. Noch ausgeprägter ist dieser Umstand bei inhabergeführten Unternehmen im Vergleich zu Unternehmen mit Fremdgeschäftsführer. In einem Vergleich zwischen unterschiedlichen Branchen schneidet das Baugewerbe hinsichtlich des Vorbereitungsstandes sowie der geplanten Maßnahmen am schlechtesten ab.[9]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1-2: Vorbereitungsstand der Unternehmen auf ein Rating – Selbsteinschätzung[10]
Aufgrund dieses geringen Vorbereitungsstandes der Unternehmen muss neben den Änderungen, die sich im Kreditgeschäft ergeben, die grundsätzliche Unternehmensstrategie von Banken erläutert werden, um so die Akzeptanz unter den Unternehmen gegenüber Basel II zu steigern. Des weiteren können sich Unternehmen nur dann der Kreditpolitik anpassen, wenn die Sicht der Banken bekannt wird.
Angesichts der bekanntlich niedrigen Eigenkapitalquote deutscher Bauunternehmen im nationalen Branchenvergleich sowie der massiven konjunkturellen und strukturellen Probleme stellt sich die Frage, ob Bauunternehmen von Kreditinstituten auch in Zukunft noch als kreditwürdig erachtet werden. Hinzu kommt, dass die Bauwirtschaft schon fast traditionell mit hohen Risiken, vor allem bezüglich der Produktion, umgehen muss. Es ist davon auszugehen, dass Bauunternehmen von vorneherein mit dem Malus ihrer Branche in ein Rating gehen.[11] Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich vor allem in den seit einigen Jahren zunehmenden Insolvenzzahlen im deutschen Baugewerbe.[12] Die sich daraus ergebende Frage ist zunächst, welche Konsequenzen sich aus Basel II bezüglich der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen ergeben. Aus diesem Grund muss erörtert werden, wie die Kreditrisiken gemessen werden und welche Einflüsse die verschiedenen Faktoren auf das Bonitätsurteil der Banken haben.
Des weiteren stellt sich die Frage, welche spezifischen Faktoren das Baugewerbe beeinflussen. Es ist zu untersuchen, ob die Risiken der Bauwirtschaft insgesamt so hoch sind, dass diese Unternehmen mit erheblichen Finanzierungsproblemen zu rechnen haben. Dazu muss festgestellt werden, wo die Risiken der Baubranche liegen und wie gut oder schlecht Bauunternehmen im Falle eines Ratings abschneiden könnten. Auf dieser Grundlage ergibt sich die abschließende Fragestellung nach Handlungsempfehlungen für bauausführende Unternehmen. Diese Empfehlungen sollen eine Orientierung geben, um einer möglichen Erhöhung der Kreditkonditionen vorzubeugen, indem sich Bauunternehmen adäquat auf den Ratingprozess vorbereiten. Zu betonen ist, dass die neue Eigenkapitalvereinbarung schon bald in Kraft tritt. Daher ist Handlungsbedarf dringend vonnöten.
Auf ein Fallbeispiel wird in dieser Arbeit bewusst verzichtet, weil die Handlungsempfehlungen Allgemeingültigkeit besitzen sollen. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Änderungen im Kreditvergabegeschäft und vermittelt Ansatzpunkte, auf denen Unternehmen des Baugewerbes individuelle Maßnahmen und Lösungen aufbauen können.
Es ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sich die Arbeit auf den Stand von November 2001 bezieht, weil die Diskussionen um einige Punkte des zweiten Konsultationspapiers noch nicht abgeschlossen sind und ein drittes Konsultationspapier folgen wird. Aus diesem Grunde wird an einigen Stellen dieser Arbeit auf eventuell noch zu erwartende Änderungen hingewiesen. Die Kernproblematik der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung ist jedoch eindeutig und lässt sich anhand der vorliegenden Papiere untersuchen.
1.3 Gang der Untersuchung
Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile. Im ersten Kapitel wird der Gegenstand der Untersuchung anhand der Aufgabenstellung abgegrenzt. Weiterhin wird die Problemstellung und Zielsetzung sowie der Aufbau und das Vorgehen erörtert. Das zweite Kapitel thematisiert die wesentlichen Änderungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung im Vergleich zur geltenden Eigenkapitalvereinbarung bezüglich des Kreditgeschäftes. Des weiteren wird die Kreditvergabepolitik von Banken beleuchtet und deren Auswirkungen auf die Kreditkonditionen nach Implementierung der neuen Eigenkapitalvereinbarung dargestellt.
Im dritten Kapitel werden die Faktoren aufgezeigt, welche die Bonität des Schuldners aus Sicht der Banken und Ratingagenturen beeinflussen. Dazu werden die verschiedenen möglichen Verfahren zur Ermittlung der Bonität eines Schuldners analysiert und anschließend ein Überblick über das Rating von Ratingagenturen sowie der Banken gegeben. Auf dieser Grundlage lassen sich Erkenntnisse über die Relevanz wesentlicher Kriterien zur Messung des Kreditausfallrisikos gewinnen. Diese Kriterien werden schließlich gesammelt und zusammengefasst. Sie zeigen, welche Faktoren die Bonität eines Schuldners bewerten.
Das vierte Kapitel stellt die wesentlichen Determinanten des Baugewerbes dar und orientiert sich an den im dritten Kapitel erarbeiteten Ratingkriterien. Dazu wird das Umfeld von Bauunternehmen hinsichtlich der Konjunktur und des Wettbewerbes analysiert. Neben den umfeldbezogenen Faktoren müssen ebenso die unternehmensspezifischen Faktoren des Baugewerbes erarbeitet werden, um weitere mögliche Risikopotentiale aufzuzeigen. Die einzelnen Faktoren werden so verdichtet, dass aus ihnen das Unternehmensgesamtrisiko von Bauunternehmen hervorgeht. Das Gesamtrisiko wird mit Hilfe des operativen und finanzwirtschaftlichen Leverage-Effektes gemessen. Auf Basis der Ratingkriterien und der Determinanten des Baugewerbes werden im letzten Abschnitt des vierten Kapitels Überlegungen bezüglich der Handlungsempfehlungen erörtert. Diese werden im fünften Kapitel dargestellt, um zu zeigen, welche Möglichkeiten Bauunternehmen haben, sich auf den Ratingprozess adäquat vorbereiten zu können. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung ab.
Methodisch wird auf Basis eines weiten Literaturspektrums die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung sowie die Situation des Baugewerbes beleuchtet. Die Erarbeitung der Ratingkriterien stützt sich außerdem auf diverse Studien und Telefoninterviews von Ratingagenturen, um den Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Zur Bestimmung der Risikopotentiale von Bauunternehmen wurden aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes sowie der Deutschen Bundesbank ausgewertet, um verschiedene Kennzahlen zur Ertrags- und Finanzlage aufzuzeigen. Die umfangreich vorhandene Literatur zu den Handlungsempfehlungen bezieht sich in erster Linie auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Unter Beachtung der im vierten Kapitel erarbeiteten spezifischen Faktoren des Baugewerbes werden diese Erkenntnisse auf bauausführende Unternehmen übertragen.
2 Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1 Überblick
Jede Wirtschaftseinheit muss ausreichend Eigenkapital vorhalten, um in wirtschaftlich schwachen Perioden Vermögensertragskraftschwankungen zu kompensieren. Banken (Kreditinstitute)[13] verwalten zu hohen Graden Fremdmittel und können nur in begrenztem Umfang Ertragskraftschwankungen, z.B. in Form von Forderungsausfällen, auffangen.[14] Um der Insolvenz von Banken vorzubeugen, wurden in den letzten Jahrzehnten sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene im Rahmen des Kreditwesengesetzes (KWG)[15] die Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung sowie zur Liquiditätssicherung verschärft.
Auslöser für die Verschärfung des Bankrechts waren Liquiditätskrisen einiger kleiner Privatbanken, vor allem aber der Konkurs der Herstatt-Bank in den siebziger Jahren.[16] Nicht nur in Deutschland gab es eine Bankenkrise, sondern auch auf internationaler Ebene. Als Reaktion wurde daraufhin 1974 der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet.[17] Das vorrangige Ziel des Baseler Ausschusses ist es, neben der Sicherung der Finanzmärkte, die Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechts international voranzutreiben, um so den Weg für einen intensiveren grenzüberschreitenden Wettbewerb der Banken zu schaffen.[18] In Deutschland übt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) die Aufsicht über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus. Unterstützt wird das Amt durch die Deutsche Bundesbank.[19]
Um der Globalisierung des Bankgeschäfts Rechnung zu tragen, wurde 1988 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 („Basel I“)[20] erlassen. Gegenwärtig gibt es Bestrebungen, die geltende Eigenkapitalvereinbarung zu revidieren. Im Juni 1999 wurde daher ein erstes Konsultationspapier zur Überarbeitung der geltenden Eigenkapitalvereinbarung publiziert. Nach einem fortlaufenden Dialog mit dem Bankgewerbe und Bankaufsichtsinstanzen sowie der Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen, wurde im Januar 2001 ein zweites Konsultationspapier veröffentlicht. Weitere Stellungnahmen sollten bis Mai 2001 bei den entsprechenden Behörden und Banken eingehen. Der endgültige Veröffentlichungstermin der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen („Basel II“)[21] war ursprünglich für Ende 2001 angesetzt, ist aber aufgrund der besonders in Deutschland kritisch geführten Diskussion nochmals verschoben worden.[22] Aus diesem Grunde soll ein drittes Konsultationspapier zu Beginn des Jahres 2002 vorgelegt werden. Laut der Presseerklärung vom 25.Juni 2001[23] erwartet der Baseler Ausschuss eine endgültige Verabschiedung der Vereinbarung für Anfang 2002 und eine Implementierung der neuen Regelungen für das Jahr 2005.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-1: Chronologie der Eigenkapitalvereinbarungen
Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 hat sich mittlerweile zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt und findet gegenwärtig in mehr als 100 Ländern Anwendung. Eine ähnliche Entwicklung ist auch für die neue Eigenkapitalvereinbarung zu erwarten, obwohl die Papiere des Baseler Ausschusses lediglich die Basis für freiwillige Vereinbarungen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und den international tätigen Großbanken sind. Jedoch finden die Vorgaben des Baseler Ausschusses in der Regel über entsprechende EU-Richtlinien Eingang in das deutsche Aufsichtsrecht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Vorschriften für alle nationalen Kreditinstitute Gültigkeit erlangen.
2.2 Die geltende Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
Im Jahre 1988 hat der Baseler Ausschuss erstmals eine international abgestimmte Eigenkapitalnorm verabschiedet (Basel I). Dieses derzeitig noch geltende Regelwerk ist im Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a Kreditwesengesetz (KWG) enthalten und verlangt grundsätzlich eine Eigenkapitalunterlegung aller Bankkredite von mindestens 8%, um so das Insolvenzrisiko der Bank zu verringern. Mögliche Kreditausfälle, d.h. ausbleibende Zahlungen sollen durch das Eigenkapital der Bank aufgefangen werden. Weniger riskante Kredite, z.B. an Banken oder den öffentlichen Sektor können mit weniger Eigenkapital unterlegt werden. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 enthält dazu fünf verschiedene Risikogruppen, denen verschiedene Risikogewichte zugeordnet werden (0, 10, 20, 50 und 100%).[24]
Folglich kann beispielsweise ein Kredit über 1 Mio. Euro an eine Bank (Risikogewichtungsklasse 20%) mit 1,6% Eigenkapital,[25] also 16.000 Euro, unterlegt sein, während ein Kredit an ein inländisches Unternehmen (Risikogewichtungsklasse 100%) mit mindestens 8% Eigenkapital, also 80.000 Euro, unterlegt sein muss. Im Falle des Unternehmenskredites sieht die geltende Eigenkapitalvereinbarung eine einzige Risikogewichtung in Höhe von 100% vor. Die notwendige Eigenkapitalunterlegung ist unabhängig von der Bonität des Schuldners.
Aufgrund des anhaltenden Strukturwandels auf den Finanzmärkten und der zunehmenden Bedeutung von Finanzderivaten zur Risikoumverteilung wurde im Januar 1996 das Marktrisikopapier[26] vom Baseler Ausschuss veröffentlicht. Es wurden somit Marktpreisrisiken[27] von Banken in die Kapitalunterlegungspflicht einbezogen.
Die geltende Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahre 1988 ist in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden, weil sich auch die Struktur der Kreditmärkte in den letzten Jahren grundlegend gewandelt hat.[28] Die alleinige Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen an Kredit- und Marktpreisrisiken entspricht nicht dem Gesamtrisikoprofil einer Bank.[29] Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die standardisierte Berechnung der Unternehmenskreditrisiken die ökonomischen Risiken der Banken nur unzureichend abbildet. In den Jahren 1997 und 1998 gab es z.B. mehrere Bankenzusammenbrüche in Südostasien und Russland, weil die dort agierenden Banken zum Teil Kredite mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit vergaben, die nicht mit ausreichend Eigenkapital unterlegt waren.[30] Außerdem finden neue Finanzinstrumente und Methoden der Kreditrisikosteuerung bisher keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen.
2.3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
Die im Jahre 1996 begonnene Entwicklung mit der Veröffentlichung des Marktrisikopapiers wurde mit der Berücksichtigung der ökonomischen Risiken konsequent weiter entwickelt und mit der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) umgesetzt. Die neueren Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Kreditinstitute sollen zukünftig noch mehr in den Kapitalanforderungen der Institute Berücksichtigung finden. Es soll ein flexibleres System zur Erfassung und Unterlegung von Kreditrisiken geschaffen werden, welches in der neuen Eigenkapitalvereinbarung als Antwort auf die Veränderungen der internationalen Kreditmärkte, die sich aus der Entwicklung neuer Finanzinstrumente ergeben haben, zu sehen ist.[31] Vor allem aber soll sich die Kreditvergabe stärker als bisher an den Bonitäten der Schuldner, also an den tatsächlichen Risiken, orientieren.[32] „Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich grösser sind als der Aufwand und dazu führen werden, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.“[33] Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene führt Basel II zu einer verbesserten Allokation des Eigenkapitals der Banken und somit zu einer erhöhten Stabilität des Finanzsystems.[34]
Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung gründet sich auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die die Stabilität des nationalen und internationalen Finanzsystems gewährleisten sollen. Eine allein dem Risikoprofil der Bank angepasste Eigenkapitalausstattung (Säule 1) könnte die Solvenz einer Bank nicht gewährleisten. Nur unter Hinzuziehung eines bankeigenen Risikosteuerungssystems und dessen Überprüfung durch die zuständigen Aufsichtsinstanzen (Säule 2) sowie einer erweiterten Offenlegungspflicht (Säule 3), was zu einer erhöhten Marktdisziplin führt, lässt sich das Finanzsystem dauerhaft aufrechterhalten.[35]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-2: Die drei Säulen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.3.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die erste Säule (Pillar I) legt die Mindesteigenkapitalanforderung einer Bank fest. Die Eigenkapitalanforderung ist nach Basel II abhängig vom Marktrisiko und dem operationellen Risiko sowie der Summe der risikogewichteten Aktiva[36], die für das Kreditrisiko zusammengestellt wurden. Während die Messverfahren für das Marktrisiko, die schon 1996 mit dem Marktrisikopapier geregelt worden sind, unverändert bleiben, werden in der neuen Eigenkapitalvereinbarung auch die operationellen Risiken berücksichtigt.[37] Vor allem im Bereich des Kreditrisikos wurde basierend auf den gesammelten Erfahrungen die Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 weiterentwickelt. Basel II enthält wichtige Änderungen gegenüber der alten Eigenkapitalvereinbarung bezüglich der Behandlung von Kreditrisiken. Es werden sowohl neue Ansätze zur Messung der Kreditrisiken aufgenommen als auch differenziertere Betrachtungen hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung von Krediten vorgenommen.[38]
Die Höhe der Mindesteigenkapitalanforderung berechnet sich nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung wie folgt:[39]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](Formel 2-1)
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](Formel 2-2)
Der so genannte Kapitalkoeffizient (Solvabilitätskoeffizient) darf täglich 8% nicht unterschreiten. Weder die Definition des Eigenkapitals[40] noch die prinzipielle Mindestanforderung in Höhe von 8% im Verhältnis zu den gewichteten Risikoaktiva (G x RA) hat sich im Vergleich zu Basel I geändert. Die erforderliche Eigenkapitalquote muss den Solvabilitätskoeffizienten in Höhe von 8% übersteigen. Der Nenner ergibt sich aus der Summe der risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko sowie dem 12,5-fachen der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko und das operationelle Risiko.
Die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung und die Auswirkungen auf die Kreditvergabe werden in Abschnitt 2.4 ausführlich erläutert, wobei der Fokus des Abschnittes im Kreditrisiko liegen soll. Sowohl das operationelle als auch das Marktrisiko sind im Rahmen dieser Arbeit nicht von Relevanz. Aus demselben Grund finden auch die Säule 2 und Säule 3 der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung nur kurz Erwähnung.
2.3.2 Säule 2: Überprüfung durch die Aufsicht
Eine neue Komponente der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung ist das aufsichtliche Überprüfungsverfahren. Diese zweite Säule (Pillar II) soll dafür sorgen, dass die Banken über solide interne Verfahren zur Messung ihrer Risikosituation verfügen. Weiterhin sollen die Banken angehalten werden, ihre Eigenkapitalausstattung dem Risiko entsprechend anzupassen. In die zweite Säule fließen solche Faktoren ein, die in der ersten Säule (Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen) keine Berücksichtigung finden. Damit sind vor allem externe Faktoren wie z.B. der Einfluss der Konjunkturentwicklung gemeint.[41] Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Bankenaufsicht verlangt, mehr Eigenkapital vorzuhalten als die Standardvorgaben es ergeben haben.[42]
2.3.3 Säule 3: Marktdisziplin
Die dritte Säule (Pillar III) zielt auf eine Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung der Banken ab. Dies soll den Marktteilnehmern einen besseren Einblick in das Risikoprofil der Bank geben. Man erwartet, dass die Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement in ihren Anlage und Kreditentscheidungen honorieren.[43]
2.4 Konsequenzen von Basel II bezüglich der Kreditvergabe
Das Ausfallrisiko von Forderungen nimmt eine zentrale Stellung im Rahmen der Risikopolitik der Bank ein. Als Haftungspolster dient der Bank das Eigenkapital.[44] Die pauschale Berechnung der Mindesteigenkapitalunterlegung einer Bank, die lediglich von der Risikogruppe abhängt, wird zukünftig in Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit weiter differenziert. Im Falle von Unternehmenskrediten bedeutet dies, dass sie in Zukunft nicht mehr grundsätzlich mit 8% Eigenkapital unterlegt werden müssen, sondern eine feinere Bonitätsstaffelung stattfindet.
2.4.1 Berücksichtigung des Bonitätsgewichtungsfaktors
Zunächst müssen Kreditinstitute für die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung die Risikoaktiva bestimmen. Diese berechnen sich aus der Multiplikation der Bemessungsgrundlage eines Geschäftes und einem Kreditumrechnungsfaktor. Bei bilanzwirksamen Geschäften entspricht der Nominalwert grundsätzlich der Bemessungsgrundlage, d.h. der Kreditumrechnungsfaktor beträgt 100%. Bilanzunwirksame Geschäfte[45] hingegen müssen mit Hilfe des Kreditumrechnungsfaktors, der zwischen 0 und 100% variiert,[46] in Kreditbeträge umgerechnet werden. Ein Unternehmenskredit ist bilanzwirksam und muss somit nicht umgerechnet werden.
Im nächsten Schritt werden die ermittelten Risikoaktiva mit den entsprechenden Bonitätsgewichtungsfaktoren (G) gewichtet. Nach der geltenden Eigenkapitalvereinbarung werden die Geschäftspartner in abstrakte Kontrahentengruppen eingeteilt, denen bestimmte Bonitätsgewichte zugeordnet sind.[47] Dies sind z.B. Staat, Banken und Nichtbanken (siehe Abschnitt 2.2). Demnach errechnet sich die Eigenkapitalunterlegung für einen Kredit an ein inländisches Unternehmen mit einem Bonitätsgewichtungsfaktor von 100%. Dies bedeutet, dass jeder Kredit pauschal mit 8% Eigenkapital zu unterlegen ist. Nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung hingegen werden diese Risikogruppen noch stärker differenziert. Vor allem im Bereich der Unternehmenskredite wird die Eigenkapitalunterlegung von der Bonität der Schuldner abhängen. Basel II sieht eine differenziertere Betrachtung der Kreditrisiken vor. Jedem Unternehmen soll in einer einzelfallorientierten Betrachtungsweise unmittelbar ein Bonitätsgewichtungsfaktor zugeordnet werden. Die Bonitätsgewichte werden durch zwei alternative Methoden ermittelt. Entweder nützt das Kreditinstitut den gegebenen Bonitätsgewichtungsfaktor einer Ratingagentur (Standardansatz) oder sie schätzt ihn über ein bankinternes Ratingsystem.
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Abbildung 2-3: Grundsätzliche Berechnung der Eigenkapitalanforderung (Standardansatz)
Im Standardansatz kann der Bonitätsgewichtungsfaktor im Falle einer sehr guten oder guten Bonität 20% bzw. 50% erreichen und im Falle einer schlechten 150%. Das bedeutet, dass der Kredit über 1 Mio. Euro nun nicht mehr mit 80.000 Euro unterlegt sein muss, sondern mit 16.000 bzw. 40.000 Euro und im schlechten Fall mit 120.000 Euro. Beim bankinternen Ratingansatz streut die Spannbreite der Risikogewichte für Unternehmenskredite sogar zwischen 14 und 625 Prozent,[48] wodurch dieser Ansatz risikogerechter ist. Das Beispiel in Abbildung 2-4 zeigt anhand unterschiedlicher Bonitätsgewichtungsfaktoren die Auswirkungen auf die Mindesteigenkapitalanforderungen im Standardansatz.
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Abbildung 2-4: Berechnung der Eigenkapitalanforderung
Die Ermittlung des Bonitätsgewichtungsfaktors über den Standardansatz und über den internen Ratingansatz wird in Kapitel 3 ausführlich erläutert. An dieser Stelle sollen noch die Auswirkungen einer Variation des Bonitätsgewichtungsfaktors gezeigt werden. Zur Verdeutlichung der Abhängigkeit der Eigenkapitalquote vom Bonitätsgewichtungsfaktor G wird die Formel 2-2 zur Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung umgeformt. Es ergibt sich Folgendes:
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Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten (Formel 2-3)
Ziel einer Bank muss es neben der Verringerung des Markt- und operationellen Risikos sein, den Nenner, also die Summe der gewichteten Risikoaktiva, zu verringern, um das Solvabilitätskriterium (8%) zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Faktor G (Bonitätsgewichtungsfaktor) im Nenner zu reduzieren, wodurch sich die Eigenkapitalanforderung und infolgedessen die Eigenkapitalquote der Bank verringert. Dies führt zu einer höheren Eigenkapitalrendite, weil Eigenkapital grundsätzlich teurer als Fremdkapital ist und Banken das freigesetzte Eigenkapital in höher rentablere Objekte investieren können. Eine höhere Eigenkapitalrendite ist ein Partialziel einer jeden Unternehmung, weil dadurch der Unternehmenswert gesteigert wird.
2.4.2 Berücksichtigung der Sicherheitenstellung
Die neue Eigenkapitalvereinbarung berücksichtigt, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl von Techniken und Instrumenten zur Begrenzung des Kreditrisikos entwickelt wurden. Banken können durch Techniken zur Kreditrisikominderung (Credit Risk Mitigation Techniques) die Mindesteigenkapitalanforderung reduzieren. Zu einer Absenkung der Eigenkapitalanforderung führen risikoreduzierende Garantien und Kreditderivate sowie Sicherheiten und das Netting von Bilanzpositionen.[49]
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Abbildung 2-5: Kreditrisikominderungstechniken
Kleine und mittlere Unternehmen können durch vorhandene wertbeständige Sicherheiten ihre Position gegenüber der Bank stärken, weil die Kredit gebende Bank im Falle eines Kreditausfalls einen Vermögensgegenstand erhält, den sie verwerten kann. Für den Fall, dass Banken Sicherheiten als Technik der Kreditrisikominderung nutzen, können sie außerdem weniger Eigenkapital vorhalten, weil mögliche Verluste aufgefangen werden können. Der Sicherheitenstellung kommt eine größere Bedeutung zu als der Absicherung über Kreditderivate oder des bilanziellen Nettings.[50] Zu den anerkennungsfähigen Sicherheiten gehören nach der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung:[51]
- Bareinlagen bei der Kredit gebenden Bank
- Wertpapiere von
- Staaten,
- sonstigen öffentlichen Stellen,
- Kreditinstituten,
- Wertpapierfirmen,
- Unternehmen
- Aktien
- Investmentfondanteile
- Gold
Beim derzeitigen Diskussionsstand ist noch nicht geklärt, ob weitere anerkennungsfähige Sicherheiten in die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung aufgenommen werden.[52] Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Sicherheiten dann von Banken akzeptiert werden, wenn die Verwertbarkeit im Insolvenzfall des Schuldners sichergestellt ist. Mögliche Kreditsicherheiten nach nationalem Bankrecht sind
- Bürgschaften,
- Abtretung von Forderungen (Zession),
- Verpfändung von beweglichen Sachen oder Rechten,
- Sicherungsübereignung und
- Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld).[53]
Zu beachten ist außerdem, dass die Sicherheitenstellung nach Basel II beim derzeitigen Diskussionsstand in zweifacher Weise bei der Kreditvergabe Berücksichtigung findet. Bislang kann eine Bank von einer umfassenden Bonitätsprüfung absehen, falls dies im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten nicht erforderlich ist. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung sieht hingegen vor, dass die gestellten Sicherheiten sowohl als eigenständige Komponente als Technik zur Kreditrisikominderung die Mindesteigenkapitalunterlegung reduziert als auch über die Berücksichtigung im Rahmen der Bonitätsbeurteilung (Rating) Eingang findet.[54] Beide Faktoren fließen in die Berechnung der Mindesteigenkapitalunterlegung der Bank (siehe Abbildung 2-6). Selbst wenn die Doppelberücksichtigung in der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung entschärft wird, so ist die Sicherheitenstellung bezüglich der Kreditvergabe in jedem Fall von Bedeutung. Vorhandene Sicherheiten können die Kreditvergabe positiv beeinflussen.
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Abbildung 2-6: Einfluss der Sicherheitenstellung und des Ratings auf die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung
2.4.3 Strategie der Banken
Grundsätzlich sollte jede Unternehmung unter Beachtung der finanzwirtschaftlichen Entscheidungskriterien wie Rentabilität, Liquidität, Sicherheit (Risiko) und Unabhängigkeit agieren.[55] Innerhalb der bankwirtschaftlichen Aktivitäten nimmt das Kreditgeschäft eine zentrale Stellung ein und bestimmt im Wesentlichen deren Ertragslage.[56]
Eine Möglichkeit für Banken, ihren Ertrag zu steigern, liegt darin, ihre Mindesteigenkapitalanforderung zu reduzieren, indem sie versuchen, weniger riskanten Krediten den Vorzug geben oder aber riskante Kredite verweigern. Der Grund liegt darin, dass Eigenkapital grundsätzlich teurer ist als Fremdkapital. Kredite an Unternehmen binden also Eigenkapital, dass z.B. am Kapitalmarkt Objekte mit höheren Renditen investiert werden könnte.[57] Deswegen werden Banken Interesse daran haben, ihr Eigenkapital zu reduzieren (siehe Abschnitt 2.4.1). Dadurch verbessert sich gleichzeitig das Gesamtrisikoprofil der Bank. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit darf in keinem Fall als inquisitorische Maßnahme der Kreditinstitute verstanden werden, sondern als Regulativ der Unternehmensführung.[58]
Der Bonitätsgewichtungsfaktor bzw. die Bonität des Schuldners dient neben der Ermittlung der Eigenkapitalanforderung somit auch der Preisfindung für Kredite. Im Kreditgeschäft von Banken ist die Beziehung zwischen Rendite und Risiko von großer Bedeutung. Die mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit vorhersehbaren Kreditverluste werden in die Kreditkonditionen einbezogen, damit die kalkulierten Standard-Risikokosten den erwarteten Verlust („expected loss“) abdecken. Darüber hinaus versuchen Banken, den unerwarteten Verlust („unexpected loss“), der sich in Ausfall- und Bonitätsrisiko gliedert, mit Hilfe von Simulationsmodellen zu berechnen. Wenngleich Interdependenzen zwischen erwartetem und unerwartetem Verlust bestehen, lassen sich in Analogie zur Kapitalmarkttheorie das systematische und unsystematische Risiko differenzieren. Banken versuchen dementsprechend unter bestimmten Einschränkungen, ihr Kreditportfolio zu diversifizieren, um ihr Gesamtrisiko zu reduzieren.[59] Andere Ansätze zur Begrenzung des Kreditrisikos liegen z.B. in der Risikovermeidung, d.h. in dem Verzicht auf das Kreditgeschäft oder der Risikominderung, was einer effizienten Kreditwürdigkeitsanalyse entspricht sowie im Risikotransfer und in der Risikovorsorge.[60]
Zur Verdeutlichung soll die Portfoliotheorie von Markowitz erwähnt werden. Diese Theorie untersucht eine Investition (hier: Kredit) unter Einbeziehung der Erwartungswerte der Rendite und der Standardabweichung. Die Standardabweichung ist die Maßgröße für das Risiko.[61] Entsprechend dieser Portfoliotheorie ergeben sich bei Verfolgung der Risikodiversifikationsstrategie zwei Handlungsalternativen.[62] Banken werden ihr Kreditportfolio verbessern, indem sie
a) Kredite mit geringem Risiko (zinsgünstig) vergeben und
b) risikobehafteten Krediten einen höheren Spread (Risikoprämie) aufschlagen, damit das eingegangene Risiko entgolten wird.
Nach Implementierung der neuen Eigenkapitalvereinbarung kann davon ausgegangen werden, dass Banken noch mehr als bislang Krediten mit geringerer Ausfallwahrscheinlichkeit den Vorzug geben werden. Je geringer der Bonitätsgewichtungsfaktor ausfällt, umso besser werden die Kreditkonditionen.
In der Diskussion um die neue Eigenkapitalvereinbarung steht immer noch die Behandlung der langfristigen Kredite. Es ist umstritten, ob diese Kredite mit mehr Eigenkapital zu unterlegen sind als kurzfristige. Argumentiert wird in diesem Zusammenhang damit, dass mit steigender Laufzeit eines Kreditvertrages das Bonitätsrisiko aufgrund der schwieriger zu prognostizierenden Entwicklung des Kreditnehmers ebenfalls steigt.[63] Langfristige Kredite haben allerdings Laufzeiten von mehr als vier Jahren und stehen somit mittelständischen Unternehmen kaum zur Verfügung. In der Regel wird eine Aussicht auf Prolongation gestellt.[64] Außerdem finanzieren sich z.B. Hochbauunternehmungen in der Regel durch Kredite, die eine Laufzeit von weniger als fünf Jahren haben. Der Grund liegt darin, dass die Nutzungsdauer der meisten Investitionsanlagegüter wegen der starken Belastung der Geräte und den zusätzlichen Witterungseinflüssen innerhalb dieses Zeitraums liegt.[65] Aus diesem Grund spielt diese Diskussion hinsichtlich der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen keine entscheidende Rolle.
2.4.4 Auswirkungen auf die Kreditvergabe
Die Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit Krediten nach Einführung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung ist nach Aussage der Kreditwirtschaft gesichert. Es ist jedoch zu erwarten, dass Banken ihre Risikoprüfung verschärfen, wodurch es zu einer Spreizung der Kreditkonditionen kommen kann.[66] Basel II liefert Banken aufgrund der dem Risiko angepassten Eigenkapitalunterlegungspflicht einen konkreten Anreiz, ihre Kreditkonditionen dem eingegangenen Risiko anzupassen (Risiko-Pricing). Die Risikoübernahme der Banken wird vor Abschluss eines jeden Kreditvertrags gemessen und in den Kreditkonditionen zu Grunde gelegt.
Institute, die die vorhandenen Bonitätsunterschiede bisher nicht ausreichend in ihren Kreditkonditionen berücksichtigt haben, müssen deutliche Anpassungen vornehmen, damit sie erfolgreich tätig sein können.[67] Eine Quersubventionierung schlechterer Bonitäten ist wegen der Rahmenbedingungen von Basel II sowie der durch Ratings[68] zwangsläufig höheren Transparenz kaum noch möglich. Andernfalls bestände die Gefahr, dass gute Bonitäten wegen der Konditionenvorteile zu anderen Banken abwandern und schlechte Bonitäten zuwandern. Dies hätte mittel- bis langfristig eine Verschlechterung der Risikostruktur des Kreditportfolios zur Folge.[69] Riskante Kredite, die schon immer mit einem höheren Risikozuschlag ausgegeben wurden, könnten nun noch teurer werden, weil sie künftig mit mehr Eigenkapital zu unterlegen sind, während sich Kredite an wirtschaftlich starke Kreditnehmer mit guter Bonität verbilligen. Durch Basel II, so sagen einige Fachleute, werden die Kreditkonditionen zwischen Krediten mit einem guten Rating und Krediten mit einem schlechten Rating um bis zu sieben Prozentpunkte differieren.[70]
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Abbildung 2-7: Veränderung der Kreditkonditionen nach Basel II[71]
Der Extremfall dieser Entwicklung ist, dass Banken sich aus der Finanzierung von Unternehmen mit schlechter Bonität zurückziehen (Risikovermeidung). Dies betrifft überwiegend kleine und mittlere Unternehmen mit weniger guter Bonität. Die Studie „Finanzierung Mittelstand“ des Instituts für Industriebetriebslehre und Organisation der Universität Hamburg belegt dies. Demnach klagen z.B. ein Viertel aller befragten Unternehmen über eine abnehmende Bereitschaft der Banken zur Kreditvergabe sowie über eine Verschlechterung der Kundenbetreuung.[72] Allerdings kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass es immer eine Bank geben wird, die Kredite an weniger kreditwürdige Unternehmen vergibt. Jedoch muss dann wiederum damit gerechnet werden, dass das von der Bank eingegangene Risiko auch bezahlt werden muss.
Vorhandene, anerkennungsfähige Sicherheiten können diesem Trend entgegenwirken, weil sich ein geringeres von der Bank zu tragendes Risiko positiv auf die Kreditkonditionen auswirken kann. Die Kreditkonditionen werden sich, wenn von einer Berücksichtigung der Sicherheitenstellung in der Preiskalkulation ausgegangen wird, verbessern. Die Relevanz der Sicherheitenstellung wird durch die oben gezeigte doppelte Berücksichtigung - sowohl im Rating, als auch als Technik zur Kreditrisikominderung - noch verstärkt. Banken werden grundsätzlich ausreichend gesicherten Krediten den Vorzug geben und die Höhe der zur Verfügung stehenden Sicherheiten in ihren Kreditkonditionen berücksichtigen.
Es bleibt somit festzuhalten, dass sich die Kreditkonditionen verbessern,
a) je besser das Ratingergebnis und
b) je höher die anerkennungsfähigen Sicherheiten.
In welchem Maße sich Sicherheitenstellung und Ratingergebnis zukünftig in den Kreditkonditionen bzw. in der Kreditvergabe niederschlagen werden, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Es ist anzunehmen, dass sich die Änderungen in Grenzen halten werden. Jedoch kann man sich nicht ohne weiteres darauf verlassen und sollte sich daher intensiv mit dem Thema Rating beschäftigen. Vor allem die Unternehmen der Baubranche, die schon fast traditionell mit hohen Risiken umzugehen haben, sollten die Gefahr einer schlechteren oder ungesicherten Finanzierung immer vor Augen haben. Bei Bauunternehmen kommt erschwerend hinzu, dass sich auch die Provisionen für Avalkredite (Bankbürgschaften, Bankgarantien)[73] erhöhen werden.[74] Bankbürgschaften werden zum Teil benötigt, dies sei vorweggenommen, um die erforderlichen Sicherheiten zur Ausführung von Bauaufträgen zu stellen. Es ist allerdings auch hervorzuheben, dass vor dem Hintergrund des in der Baubranche herrschenden Preisdumpings einiger Wettbewerber ein ganzer Wirtschaftzweig unter Druck gerät. Eine Marktbereinigung im Sinne der Branche erscheint notwendig.[75]
In Anbetracht der immer noch kritisch geführten Diskussion über die Einführung von Basel II ist unbedingt darauf zu verweisen, dass es keine Rolle spielt, wann und ob die neuen Regelungen in Kraft treten. Viele Kreditinstitute haben die internen Maßstäbe der Kreditvergabe schon jetzt entsprechend angepasst, weil Basel II eine statistisch gesicherte Datenbasis und ausreichend lange historische Zeitreihen für die aufgrund des Ratings geschätzten Parameter erfordert. Spätestens zum 1. Januar 2003 werden Banken beginnen müssen, die erforderlichen Zeitreihen aufzustellen.[76] Viele Banken führen außerdem schon längst Bonitätsprüfungen zur internen Risikokontrolle durch und beziehen die Risiken des Kreditausfalls in den Zinssatz mit ein.[77] Aus diesem Grund sollte sich kein Unternehmen dem Thema Rating verweigern. Es muss im Interesse eines jeden Unternehmens sein, sich gegen mögliche steigende Finanzierungskosten zu wehren.
3 Ermittlung des Bonitätsgewichtungsfaktors
Zur Ermittlung des Bonitätsgewichtungsfaktor hat der Baseler Ausschuss zwei Hauptoptionen für Banken festgelegt. Im Standardansatz werden Bonitätsgewichte aus externen Ratings von Ratingagenturen direkt abgeleitet, während es im internen Ratingansatz (IRB-Ansatz, Internal Ratings-Based Approach) Banken gestattet ist, die Bonitätsgewichtungsfaktoren selbst zu schätzen. Beim IRB-Ansatz unterscheidet die neue Eigenkapitalvereinbarung nochmals zwischen dem Basisansatz und dem fortgeschrittenen Ansatz.
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Abbildung 3-1: Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos
Der Standardansatz lehnt sich an die geltende Eigenkapitalvereinbarung an, während der bankinterne Ratingansatz erst nach langwierigen Konsultationen in das zweite Konsultationspapier aufgenommen worden ist. Eine allein auf externen Ratings basierende neue Eigenkapitalvereinbarung hätte sowohl Banken als auch Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Im Vergleich zu den USA besitzen nur relativ wenige deutsche Unternehmen ein externes Rating (so genannte „Rating-Lücke“).[78] Der bankinterne Ansatz ist nach dem zweiten Konsultationspapier dem Standardansatz gleichberechtigt. Der Unterschied besteht darin, dass Banken im IRB-Ansatz eigene Schätzungen von Risikoparametern zur Messung von Kreditrisiken verwenden können. Der Anreiz für Banken, den internen Ansatz zu nutzen, besteht darin, dass insgesamt eine Verminderung der anzurechnenden Risikoaktiva in einer Höhe von ungefähr zwei bis drei Prozent eintritt.[79]
Sofern eine Bank sich einmal für einen Ansatz entschieden hat, kann sie bei der nächsten Kreditvergabeentscheidung nicht auf einen anderen Ansatz zurückgreifen. Diese Vorschrift steht vor dem Hintergrund, dass es andernfalls bei der Kreditvergabe zu einer Bevorzugung von Unternehmen, die ein gutes externes Rating besitzen, kommen könnte („Cherry Picking“)[80]. Banken würden sich damit den Aufwand einer Bonitätsprüfung ersparen. Erste Reaktionen aus der Kreditwirtschaft lassen erwarten, dass sich die meisten deutschen Banken für den internen Ratingansatz entscheiden werden.[81] Das externe Rating darf aber dennoch nicht außer acht gelassen werden, weil sich für Unternehmen durch ein externes Rating auch Vorteile ergeben können (siehe Abschnitt 5.2) und Banken das Rating als Informationslieferanten für das bankinterne Rating nutzen können.
Grundsätzlich ist Rating ein Instrument zur Beurteilung der Bonität und Schuldendienstkapazität von Kreditnehmern.[82] Ein Rating spiegelt die Meinung über die Fähigkeit eines Emittenten bzw. Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wider.[83] Schuldner werden durch ein Ratingurteil ähnlich einer Benotung für einen Zeithorizont von in der Regel einem Jahr klassifiziert. Das Urteil gilt als subjektive, juristisch nicht angreifbare Meinung.[84] Ziel des Ratings ist es, eine Risikokennzahl[85] durch intensive Unternehmensanalysen abzuleiten.[86] Die Risikoklasse ist ein Maßstab für die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers. Nach Ermittlung der Risikokennzahl wird anschließend der Bonitätsgewichtungsfaktor zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderung der Bank aus den Vorgaben des Baseler Ausschusses abgeleitet.
Eine Bonitätsbeurteilung einer Ratingagentur oder einer Bank kann sich zum einen auf einen bestimmten Emittenten bzw. in Bezug auf das Kreditgeschäft auf einen Kreditnehmer (Unternehmensrating oder Emittentenrating) und zum anderen auf einen bestimmten Finanzierungstitel eines emittierenden Unternehmens bzw. auf einen einzelnen Kredit (Credit Rating oder Emissionsrating) beziehen.[87] Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch von kapitalmarktorientierten Ratings gesprochen. Sie richten sich hauptsächlich an Großunternehmen, da nur sie im Normalfall Zugang zum Kapitalmarkt haben. Die Kapitalmarkt orientierten Ratings lassen sich von den Mittelstandsratings abgrenzen, die im Fokus dieser Arbeit liegen. Die verarbeiteten Informationen sind jedoch ähnlich.[88]
3.1 Externes Rating
Der Standardansatz (Standardised Approach) nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung gestattet den Kreditinstituten, zur Festlegung des Bonitätsgewichtungsfaktors, auf Unternehmensratings von externen Ratingagenturen bzw. externen Bonitätsbeurteilungsinstitutionen (External Credit Assessment Institution, ECAI) zurückzugreifen.
3.1.1 Überblick
Die Entwicklung des (externen) Ratings begann zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA. Wegen der Struktur und Größe der nordamerikanischen Geld- und Kapitalmärkte erschien es erforderlich, sich einen Überblick über eine relativ große Anzahl von Emittenten zu verschaffen. Im Vordergrund stand dabei der Gedanke des Anlegerschutzes. Mittlerweile sind in den USA mehr als 2500 Unternehmen sowie zahlreiche öffentliche Emittenten mit Ratings versehen.[89]
Externe Ratings werden häufig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Rating kann dann als Bonitätssignal für den Markt verwendet werden, z.B.
- bei Kreditverhandlungen mit verschiedenen Banken,
- bei Anleiheemissionen,
- bei Aktienemissionen oder
- als Gütesiegel im B2B- oder B2C-Geschäft.[90]
Des weiteren ermöglicht ein Rating den Kapitalanlegern, in Fremdsprachen – und zudem nach verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften – abgefasste Unternehmensberichte supranational zu vergleichen.
Weltmarktführer unter den Ratingagenturen ist die Agentur Moody’s Investors Service (USA) vor Standard & Poor’s (USA) und Fitch Ratings (Frankreich).[91] Die Marktstellung der führenden Agenturen kann als beschränktes Oligopol angesehen werden, da es nur wenige Anbieter auf dem Markt für Ratings vorhanden sind. Kleinere Ratingagenturen besetzen lediglich Marktnischen, indem sie ihre Spezialisierungsvorteile ausschöpfen. Oftmals werden jedoch diese kleineren Agenturen von den großen übernommen oder scheitern, weil sie vom Markt nicht anerkannt werden.[92]
In Europa, vor allem aber in Deutschland, geschieht die Bonitätsanalyse noch überwiegend individuell durch die Kredit gebenden Banken. Auch im Falle einer Emission nehmen die Banken die Risikoeinschätzung vor.[93] Im Wesentlichen vorangetrieben durch die europäische Integration, die eine gewisse Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen erforderlich macht, entwickelt sich seit einigen Jahren auch in Europa ein Markt für Ratings.
In Deutschland besitzen bisher ca. 100 Großunternehmen außerhalb des Bankensektors ein Rating der großen Agenturen.[94] Der Mittelstand hat sich bislang nur selten einem externen Rating unterzogen. Mit einem Rating versehene Unternehmen erhoffen sich vor allem einen besseren internationalen Kapitalmarktzugang, weil ihre emittierten Finanztitel auf dem Kapitalmarkt mehr Akzeptanz unter den Anlegern finden. Zum Kapitalmarkt haben in der Regel lediglich Großunternehmen Zugang.[95] Bei kleinen und mittleren Unternehmen spielt der nationale und internationale Kapitalmarkt hinsichtlich der Finanzierung keine wesentliche Rolle, weil ihre Bonität in der Regel nicht ausreicht, um sich über Aktien und Anleihen zu finanzieren.[96] Ein Rating findet daher nur selten statt. Ausnahmen bilden wachsende mittelständische Unternehmen, die sich über den Neuen Markt finanzieren wollen.[97] Die Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen ist in Deutschland geprägt durch das Universalbankensystem[98] mit der weit verbreiteten Rolle der Bank als Hausbank.[99] Die Kreditwürdigkeitsprüfung mittelständischer Unternehmen erfolgt bislang nahezu ausschließlich durch die Gläubiger selbst. Es zeichnet sich jedoch ein Wandel ab, der hervorgerufen wird durch
- die Attraktivität der Finanzmärkte,
- den allgemein auf Grund der Insolvenzentwicklung gestiegenen Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement sowie durch
- die Einführung der neuen Eigenkapitalvereinbarung (Standardansatz).[100]
Bestätigt wird diese Entwicklung durch die Gründung neuer Ratingagenturen seit Ende der 90er Jahre, die vor allem den Mittelstand als potentielle Kunden ansehen. Es entwickelt sich allmählich ein Markt für Mittelstandsratings. In Deutschland haben mittlerweile vier Ratingagenturen einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt. Die Tabelle 3-1 listet in Deutschland agierende Ratingagenturen sowie die drei größten international tätigen Ratingagenturen mit einigen ihrer Merkmale auf. Erstratings werden nur nach der Einverständniserklärung des Unternehmens publiziert.[101]
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Tabelle 3-1: Ratingagenturen im Überblick[102]
Die Preisangaben beziehen sich auf ein Erstrating und reduzieren sich in der Regel im Falle eines Folgeratings. Preise werden oftmals nach einem ersten Gespräch zwischen Unternehmen und Ratingagentur festgelegt, wenn der Aufwand für ein Rating eingeschätzt werden kann. Ein Maßstab ist häufig auch die Größe und die vorgelegten Umsatzzahlen des zu bewertenden Unternehmens. Bei Bauunternehmen ist der Aufwand und somit auch der Preis des Ratings häufig höher, weil in der Regel Baustellen bewertet werden müssen und Risiken schwerer zu erkennen sind, wofür häufig Experten akquiriert werden müssen.[103]
3.1.2 Mindestanforderungen
Weil immer mehr Marktteilnehmer ihre Kreditvergabe- und Anlageentscheidungen auf Grund von Ratings treffen, muss die Qualität der externen Ratings gewährleistet werden.[104] Ein grundlegender Vorteil von Ratings ist, dass Ratingagenturen mehr Informationen in ihr Urteil mit einbeziehen können als es unternehmensexternen Finanzanalysten möglich ist, weil sich die Unternehmen bei Beauftragung einer Ratingagentur verpflichten, alle für die Bonitätsbeurteilung benötigten Informationen bereit zustellen.
Aufgrund der hohen Bedeutung eines Ratingurteils stellt auch der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Mindestanforderungen an die Qualität von Ratings. Dies gilt sowohl für bankinterne Ratingsysteme als auch für die Ratingagenturen. Die Agenturen müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, damit die Vergleichbarkeit zwischen internen und externen Ratings gewährleistet wird. Ansonsten könnte dies zu Verzerrungen führen.[105] Daher müssen die Ratingagenturen von den jeweiligen Bankaufsichtsbehörden anerkannt sein, damit Banken die Ratingergebnisse zur Ableitung von bankaufsichtsrechtlichen Risikogewichten für die Berechnung der Eigenkapitalanforderung nutzen können. In Deutschland muss eine Ratingagentur gemäß Basel II vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als zuständige nationale Aufsichtsbehörde anerkannt werden. Die Nachweise für die Anerkennung einer Ratingagentur nach Basel II sind in Abbildung 3-2 angeführt.
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Abbildung 3-2: Nachweise für die Anerkennung einer Ratingagentur nach Basel II[106]
Nur wenn unterschiedliche Ratingsysteme zu selben Urteilen kommen, kann die risiko- und ratingabhängige Eigenkapitalunterlegung bei Banken auch praktisch umgesetzt werden.[107]
3.1.3 Ratingklassifikation und Bonitätsgewichtungsfaktor
Die von den Ratingagenturen geschätzte Risikokennzahl wird durch ein knappes Ratingsymbol in eine konzise Form gebracht, so dass Kapitalanleger einen Risikomaßstab bekommen und ihre Anlagen in z.B. Aktien oder Anleihen besser einordnen können. Betrachtet man ein Unternehmen ebenso als Kapitalanlageobjekt von Banken, so erhalten die Banken durch das Ratingergebnis einen Maßstab, den sie für das Risikomanagement nutzen können.
Ein Ratingurteil ist nicht exakt quantifiziert. Es beschränkt sich vielmehr auf den Vergleich, ob einzelne Anlagen riskanter oder weniger riskant sind.[108] Ratingagenturen verwenden zur Publikation ihrer Bonitätsbeurteilungen ihre eigenen Symbole, die in der Regel durch Buchstabenkombinationen ausgedrückt werden. Beispielhaft werden in Tabelle 3-2 die Ratingklassifikationen für langfristige Ratings der beiden bekanntesten Agenturen Moody’s und Standard & Poor’s (S&P’s) mit einer kurzen Klassenbeschreibung dargestellt.[109] Zur differenzierteren Abstufung werden innerhalb der jeweiligen Klasse Modifikatoren in Form von Zahlen oder +/- Symbolen benutzt.
Weiterhin gibt die Tabelle für die jeweiligen Ratingklassifikationen die daraus abzuleitenden Bonitätsgewichtungsfaktoren nach Basel II wieder. Die Einteilung in verschiedene Risikogruppen (Staaten, Banken, Unternehmen) bleibt wie in der geltenden Eigenkapitalvereinbarung bestehen. Der Unterschied zu Basel I liegt in der feineren Differenzierung innerhalb der jeweiligen Kategorie. Grundsätzlich werden drei Kategorien unterschieden. In die erste Kategorie fallen Zentralstaaten und deren Zentralbanken und in die zweite Banken, Wertpapierhäuser, multilaterale Entwicklungsbanken und sonstige, wobei innerhalb der zweiten Kategorie unter zwei Optionen gewählt werden kann. Zur dritten Kategorie zählen Ansprüche gegenüber übrigen Unternehmen (Nichtbanken).[110]
Sofern zwei Ratings von unterschiedlichen Ratingagenturen existieren, ist das schlechtere maßgebend. Falls mehr als zwei Ratings aufzuweisen sind, ist von den beiden besten Ratings dasjenige zu verwenden, das den höheren Bonitätsgewichtungsfaktor nach sich zieht.
Ratings, die besser oder gleich BBB- bzw. Baa3 sind, werden auch als „Investment Grade“ (investiv) bezeichnet und Ratings unterhalb von BBB- als „Speculative Grade“ (spekulativ).[111] Die Grenze zwischen investiv und spekulativ dient häufig geschäftspolitischen Beschränkungen zur Vergabe von Krediten.[112]
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Tabelle 3-2: Bonitätsbeurteilungen und -gewichtungsfaktoren [113] im Standardansatz
Die Reputation einer Ratingagentur ist wesentlich für die Akzeptanz des Urteils [114] auf den Kapitalmärkten. Die Akzeptanz steigt und fällt mit der prospektiven Zuverlässigkeit der Ratingergebnisse. Die Qualität eines Ratings kann nur mit Hilfe statistischer Analysen von Ausfällen je Ratingklasse erbracht werden. Jede Ratingklasse entspricht im Prinzip einer Bandbreite von Ausfallwahrscheinlichkeiten, die bisher lediglich von den beiden bekanntesten Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s statistisch nachgewiesen werden können. Die Tabelle 3-3 gibt an, wie sich die Bonität der beurteilten Unternehmen im Zeitablauf verändert. Z.B. beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein im Ausgangsjahr mit BBB beurteiltes Unternehmen nach sieben Jahren zahlungsunfähig ist, 2,00 %. Des weiteren existieren noch eine ganze Reihe anderer oder ergänzender empirischer Untersuchungen.[115]
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Tabelle 3-3: Kumulierte historische Ausfallwahrscheinlichkeiten (Standard & Poor’s)[116]
Die Tabelle 3-3 sowie sämtliche Studien der beiden führenden Ratingagenturen zeigen auf, dass die Einschätzungen über die Bonität der Schuldner zumeist richtig sind. Es gibt jedoch keine Garantie gegen einen möglichen Ausfall. Weiterhin von Bedeutung sind Migrationsmatrizen, die angeben mit welcher Wahrscheinlichkeit Unternehmen mit einem bestimmten Ausgangsrating innerhalb eines Betrachtungszeitraums in eine bestimmte Rating-Klasse migrieren. Eine Verbesserung bezeichnet man als Upgrading und eine Verschlechterung als Downgrading.[117]
Da die Notationen der verschiedenen Ratingagenturen weltweit unterschiedlich sind, sollen Bandbreiten von Ausfallwahrscheinlichkeiten der Vergleichbarkeit dienen. Ebenso müssen bankinterne Ratings mit externen Ratings verglichen werden können. Externe Ratings müssen konsistent mit den bankinternen sein. Daher hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Bandbreiten von Ausfallwahrscheinlichkeiten für externe Ratings als Basis für die Zuordnung zu den einzelnen Gewichtungsklassen definiert.[118] Die Tabelle 3-4 ordnet Ausfallwahrscheinlichkeiten den Ratingklassifikationen zu.
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Tabelle 3-4: Externes Rating und Ausfallwahrscheinlichkeit[119]
3.2 Internes Rating
Im Gegensatz zum externen Rating geht beim internen Rating die Initiative zur Beurteilung der Schuldner bzw. Unternehmen von der Bank aus. Banken nutzen viele unterschiedliche Ratingverfahren, deren Ergebnisse in der Regel nicht veröffentlicht werden. Die Resultate der Ratings werden in verschiedenen Bankbereichen genutzt, so z.B. auch als Grundlage der erforderlichen Mindesteigenkapitalunterlegung und der Konditionengestaltung.[120]
3.2.1 Überblick
Der interne Ratingansatz der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung gestattet den Banken, die Bonität ihrer Kreditnehmer selbst zu schätzen. Dieses Verhalten ist nichts grundsätzlich neues, sondern wird von den Banken schon seit Beginn der 90er Jahre durch Einführung neuer Risikomanagementsysteme praktiziert.[121] Nach Basel II sind die Banken jedoch dazu verpflichtet. Der wesentliche Unterschied eines bankinternen Ratings gegenüber der traditionellen, meist bilanzorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung liegt in einer stärkeren Gewichtung der qualitativen Aspekte sowie der Zukunftsbezogenheit.
Beim bankinternen Rating kann das Kreditinstitut ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechend grundsätzlich zwischen zwei Ansätzen wählen, um einer möglichst großen Zahl von Banken den Zugang zum IRB-Ansatz zu öffnen.[122] Als Varianten existieren der IRB-Basisansatz (Foundation Approach) sowie der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced Approach). In beiden Ansätzen müssen Banken über ein System zur Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten verfügen. Der fortgeschrittene Ansatz ist für Banken mit ausgereiften internen Risikomanagementsystemen gedacht.[123] Der Unterschied zwischen den beiden bankinternen Ansätzen liegt in der Anzahl der Schätzung der Risikoparameter. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwartet, dass der fortgeschrittene Ansatz von nur wenigen Banken weltweit sofort nach Implementierung der neuen Eigenkapitalvereinbarung angewandt werden kann,[124] weil er umfangreiche Kreditrisikomodelle erfordert.
Für die Ermittlung des Bonitätsgewichtungsfaktors sind vier Risikoparameter zu schätzen:[125]
- Forderungsbeträge bei Ausfall (EAD)
- Ausfallwahrscheinlichkeit der Ratingkategorie des Kreditnehmers (PD)
- Verlust bei Ausfall (LGD)
- Restlaufzeit (M)
Die zu ermittelnden Risikokomponenten basieren auf der gängigen Praxis der Kreditrisikomessung und des Kreditrisikomanagements. Die bankinternen Ratings werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Regulär verlaufende Kreditengagements werden mindestens einmal jährlich überprüft und Problemengagements in der Regel häufiger.[126] Banken müssen aufgrund der zu ermittelnden Parameter im Vergleich zum Standardansatz einen erheblichen Mehraufwand leisten. Damit Banken trotzdem einen Anreiz haben, sich für den internen Ratingansatz zu entscheiden, soll der IRB-Ansatz gegenüber dem Standardansatz einen etwas niedrigeren Eigenkapitalbedarf zur Folge haben. Die Entlastungen werden umso größer ausfallen, je genauer die Risikoparameter berechnet werden.[127] Techniken zur Kreditrisikominderung werden im Ergebnis ähnlich berücksichtigt wie im Standardansatz.[128]
3.2.2 Ermittlung der Risikoparameter
Wenn eine Bank einen der beiden bankinternen Ratingansätze nutzen will, muss sie zunächst die Risikoaktiva des Kreditbereichs in eine der sechs verschiedenen Kreditnehmerklassen einordnen:
- Kredite an Unternehmen
- Kredite an Banken
- Kredite an Staaten
- Kredite an Privatkunden
- Kredite für Projektfinanzierungen
- Kredite für Unternehmensanteile
Für Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten ist methodisch eine ähnliche Behandlung vorgesehen. Für die ersten vier Klassen existieren bereits konkret ausgearbeitete Vorschläge. Die Diskussion, ob und wie Projektfinanzierungen und Kredite für Unternehmensanteile mit Eigenkapital unterlegt sein muss, ist noch nicht abgeschlossen. Die Schwierigkeit bei Projektfinanzierungen besteht aufgrund ihrer oft einzigartigen Spezifikationen darin, Verlustdaten zu schätzen.[129] Es fehlen derzeit noch genauere Angaben zu den Risikoparametern. Die Finanzierung von Projekten kann und soll aus diesem Grund nicht weiter verfolgt werden. Zudem liegt der Fokus der Arbeit in der Finanzierung der Unternehmen, d.h. in den Unternehmenskrediten. Die weiteren Ausführungen zur Schätzung der Risikoparameter beziehen sich daher auf Kredite an Unternehmen.
Bei Nutzung der Basisversion schätzt die Bank lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites und die restlichen Parameter werden standardisiert vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bzw. der nationalen Aufsichtsinstanz vorgegeben.[130] Entscheidet sich die Bank für den fortgeschrittenen Ansatz, kann sie sämtliche Risikoparameter selbst schätzen. Dabei müssen die Schätzungen der Risikoparameter konservativ und langfristig orientiert sein.
[...]
[1] Liegt der wirtschaftliche Schwerpunkt einer Unternehmung in der Produktion von Bauwerken, dann handelt es sich um eine Bauunternehmung. Vgl. Gisteren, R. van (1986), S. 22.
[2] Vgl. Gisteren, R. van (1986), S. 10 ff. für eine ausführliche Begriffsdiskussion.
[3] Vgl. Statistisches Bundesamt (2000b), S. 179; Leimböck, E. (2000), S. 48, Statistisches Bundesamt (2000a), S. 295.
[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2000b), S. 179; Leimböck, E. (2000), S. 48.
[5] Der Grund liegt vor allem in den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten über den Kapitalmarkt.
[6] Vgl. BdB (2000), S. 9.
[7] IfM Bonn (2001); BdB (2000), S. 9.
[8] Vgl. Delhaes, D./Gries, L./Ramthun, C. (2000), S. 92 ff.
[9] Vgl. PwC Deutsche Revision (2001).
[10] PwC Deutsche Revision (2001).
[11] Vgl. BDU (2002).
[12] Vgl. Statistisches Bundesamt (2000a), S. 295 f.; Linden, M. (2001), S. 11
[13] Die Begriffe Bank und Kreditinstitut sollen in dieser Arbeit synonym verwendet werden. Vgl. Eilenberger, G. (1993), S. 8 ff. Im Fokus der Arbeit stehen Kreditinstitute, die Kreditgeschäfte im Sinne des § 1 KWG betreiben.
[14] Vgl. Priewasser, E, (1998), S. 352.
[15] Vgl. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (2001). Eine Lesefassung des Kreditwesengesetzes (KWG) findet sich auf der Homepage des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (http://www.bakred.de). Einen Überblick über die Konzeption und Vorschriften des Kreditwesengesetzes gibt z.B. Eilenberger, G. (1993), S. 29 ff.
[16] Vgl. Eilenberger, G. (1993), S. 29 f.
[17] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht setzt sich gegenwärtig aus hochrangigen Vertretern nationaler Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken zusammen. Dazu zählen Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz und die USA. Der Ausschuss tritt in der Regel alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch das ständige Sekretariat des Ausschusses befindet.
[18] Vgl. Heinke, E. (2000), S. 2.
[19] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 463.
[20] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988). Die Baseler Dokumente können von der Homepage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich heruntergeladen werden (http://www.bis.org).
[21] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a).
[22] Vgl. o.V. (2001a), S. 2.
[23] Vgl. BIZ (2001), o. S.
[24] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988), S. 8 ff. und 21 f.
[25] 1,6% = 8% x 20%.
[26] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1996).
[27] Zu den Marktpreisrisiken zählen z.B. Zins- und Aktienkursrisiken, Währungsrisiken, Rohstoffpreisrisiken.
[28] Vgl. Becker, G. M. (2001), S. 21. Zur Kritik am geltenden Grundsatz I vgl. Rolfes, B./Emse, C. (2000), S. 5.
[29] Vgl. Arnold, W./Boos, K.-H. (2001), S. 714 und Deutsche Bundesbank (2001b), S. 16.
[30] Vgl. Tholen, M. (2000), S. 547.
[31] Vgl. Becker, G. M. (2001), S. 21.
[32] Vgl. Arnold, W./Boos, K.-H. (2001), S. 713.
[33] Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b), S. 2.
[34] Vgl. Arnold, W./Boos, K.-H. (2001), S. 713.
[35] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 17.
[36] Zu den Risikoaktiva zählen neben Krediten u.a. Finanz-Swaps, Terminkontrakte und Optionsrechte. Vgl. Priewasser, E. (1998), S. 25 f.
[37] Das operationelle Risiko wird definiert als Gefahr von Verlusten, die durch Versagen von Menschen, Systemen, internen Verfahren oder externen Ereignissen entstehen. Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 103.
[38] Ein tabellarischer Vergleich der Bestimmungen des derzeitigen Grundsatzes I mit dem nach Basel II findet sich in: Becker, G. M. (2001), S. 22 ff.
[39] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 6; Deutsche Bundesbank (2001b), S. 17. Eine tabellarische Übersicht und ein Beispiel zur Berechnung des gesamten Eigenmittelbedarfs findet sich in: Schierenbeck, H. (2001), S. 391 ff.
[40] Unter dem Eigenkapitalbegriff ist das haftende Eigenkapital zu verstehen, das sich aus der Summe des Kern- und Ergänzungskapitals bildet. 1996 wurde das Nachrangkapital zur expliziten Unterlegung des Marktrisikos hinzugefügt. Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 387 ff. Die Eigenkapitaldefinition des Baseler Ausschusses findet sich in: Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1988), S. 3 ff. i.V.m. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1996), S. 1 ff.
[41] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 30 f.; Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b), S. 5.
[42] Vgl. Heinke, E. (2000), S. 4.
[43] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 31 ff.; Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b), S. 6.
[44] Vgl. Priewasser, E. (1998), S. 172.
[45] Bilanzunwirksame Geschäfte sind derivative Finanzinstrumente wie z.B. Finanz-Swaps, Optionsrechte und Terminkontrakte (Futures). Vgl. Eilenberger, G. (1993), S. 339.
[46] Vgl. Schierebeck, H. (2001), S. 426 ff.
[47] Vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001a), S. 347.
[48] Vgl. Vera, A. (2002), S. 31.
[49] Vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001b), S. 416 ff.; Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001c), S. 470 ff. In beiden Aufsätzen werden die Verfahren zur Risikominderung ausführlich untersucht.
[50] Vgl. Hausmann, M./Jantzen, D. (2000), S. 328.
[51] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 18 f.
[52] Zur Kritik am zweiten Konsultationspapier bezüglich der Sicherheitenstellung in der Standardmethode und im IRB-Ansatz vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001b), S. 416; Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001c).
[53] Vgl. Priewasser, E. (1998), S. 353 ff.
[54] Vgl. Günter, H./Korn, M./Mayer, M. D. (2002), S. 122.
[55] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (1999), S. 9 ff.
[56] Vgl. Dicken, A. J. (1999), S. 1.
[57] Vgl. Wischhof, K. (2001a), S. 23.
[58] Vgl. Wischhof, K. (2001a), S. 22.
[59] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 256 ff.
[60] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 296 ff.; Baetge, J./Jerschensky, A. (1999), S. 172 f.
[61] Die Portfoliotheorie von Markowitz soll lediglich die Strategie der Bank in vereinfachter Weise darstellen. Ein anderes gültiges Risikomaß zur Steuerung von Kreditrisiken ist der Value at Risk. Wehrsporn, U. (2001) zeigt in seinem Beitrag, dass die Standardabweichung als Risikomaß für Kredite ungeeignet ist. Im Rahmen dieser Arbeit ist die Erläuterung anhand der Portfoliotheorie jedoch ausreichend. Zum Value at Risk vgl. auch Schierenbeck, H. (2001), S. 17 ff.
[62] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (1999), S. 252 ff. Ein gestreutes Kreditportfolio kann zudem die Mindesteigenkapitalanforderung reduzieren (s. Abschnitt 3.2.2).
[63] Vgl. Günter, H./Korn, M./Mayer, M. D. (2002), S. 123.
[64] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (1999), S. 375 u. 407.
[65] Vgl. Gisteren, R. van (1986), S. 89.
[66] Vgl. Heinke, E. (2001), S. 174; Krämer-Eis, H. (2001), S. 29.
[67] Vgl. Kütter, G./Loch, F./Thelen-Pischke, H. (2001), S. 185.
[68] Der Begriff des Rating wird in Kapitel 3 erklärt. Rating entspricht grundsätzlich einer Bonitätsbeurteilung.
[69] Vgl. Heinke, E. (2001), S. 178.
[70] Vgl. Finsterer, H./Gulder, M. (2001), S. 13.
[71] In Anlehnung an Barth, T.A./Allmendinger, D. (2001), S. 547. Vgl. auch Jokisch, J. (1997), S. 29 f. zu den Determinanten der vertikalen Zinsstruktur.
[72] Vgl. Hansmann, K.-W./Ringle, C. M. (2001).
[73] Vgl. z.B. Eilenberger, G. (1993), S. 170.
[74] Vgl. Mestre, G. del (2001b), S. 22.
[75] Vgl. Wischhof, K. (2001a), S. 24.
[76] Vgl. Winkeljohann, N./Hölscher, F. (2001), S. 553.
[77] Vgl. o.V. (2001b), S. 15.
[78] Vgl. Rolfes, B./Emse, C. (2001), S. 316.
[79] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 362.
[80] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 24.
[81] Vgl. Heinke, E. (2001), S. 176. Hinzu kommt, dass Ratingagenturen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zertifiziert sein müssesn, damit Banken den externen Ansatz nutzen können. Bislang ist noch keine Ratingagentur in Deutschland anerkannt, so dass Banken immer ein bankinternes Rating durchführen müssen. Zur Zeit laufen Verhandlungen über die Anerkennung externer Ratings, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Banken in absehbarer Zeit das Ratingurteil einer Agentur für den Standardansatz nutzen könnten (Telefonische Auskunft der URA AG, Wiesbaden am 26.03.2002).
[82] Auf eine ausführliche Begriffsbestimmung soll hier verzichtet werden. Es soll unter diesem Begriff die Beurteilung von Kreditrisiken verstanden werden. Vgl. Everling, O. (1991), S. 21 ff.
[83] Vgl. Everling, O. (1991), S. 29.
[84] Vgl. Mestre, G. del (2001b), S. 23.
[85] Der Begriff des Risikos wird aus didaktischen Gründen erst in Abschnitt 4.3.1 erläutert. Zunächst soll unter dem Begriff das umgangssprachliche Verständnis eines negativen Ereignisses verstanden werden.
[86] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 24.
[87] Vgl. Baetge, J./Hollmann, S. (2000), S. 337; Rolfes, B./Emse, C. (2001), S. 316.
[88] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 30 f.
[89] Vgl. Everling, O. (1996), S. 14.
[90] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 24.
[91] Vgl. Everling, O. (2001a), S. 62. Fitch Ratings entstand nach der Übernahme der US-amerikanischen Duff & Phelps Credit Ratings durch die französische Fitch IBCA.
[92] Vgl. Everling, O. (1996), S. 5 ff.
[93] Vgl. Kniese, W. (1996), S. 3.
[94] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 24.
[95] Vgl. Kniese, W. (1996), S. 75 ff.
[96] Vgl. Kniese, W. (1996), S. 8 f.
[97] Vgl. Baetge, J./Hollmann, S. (2000), S. 338.
[98] Der Universalbankbetrieb betreibt sowohl das Einlagen- und Kreditgeschäft, als auch das gesamte Wertpapiergeschäft. Vgl. Eilenberger, G. (1993), S. 20 f.
[99] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 8. Vgl. auch Elsas, R. (2001).
[100] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 7.
[101] Siehe Abschnitt 3.1.3.
[102] In Anlehnung an Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 67; Mestre, G. del (2001a), S. 53 (ergänzt durch eigene Recherchen).
[103] Telefonische Auskunft der RS Rating Services AG, München am 17.01.2002.
[104] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 11 f.
[105] Vgl. Everling, O. (2001b), S. 8.
[106] Deutsche Bundesbank (2001), S. 21. Vgl. auch Everling, O. (2001b), S. 8 f.
[107] Vgl. Munsch, M./Weiß, B. (2001), S. 34.
[108] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (1999), S. 192.
[109] Demgegenüber existieren auch Ratingklassifikationen für kurzfristige Ratings, die jedoch für Unternehmensratings gemäß Basel II irrelevant sind. In Kurzfristratings werden meist besondere Verhältnisse berücksichtigt, die nicht für die nachhaltige Bonität des Kreditnehmers ausschlaggebend sind. Vgl. Everling, O. (2001b), S. 9. Zu den Interdependenzen zwischen kurz- und langfristigen Ratings vgl. Everling, O. (1991), S. 46 ff.
[110] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 441 f.
[111] Vgl. Everling, O. (1991), S. 38 f.
[112] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 29.
[113] Krämer-Eis, H. (2001), S. 25.
[114] Die letzte Zeile in der Tabelle 3-2 ist auf das erste Konsultationspapier zur neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung zurückzuführen. Dort waren noch keine bankinternen Ratings vorgesehen, so dass Forderungen ohne Rating grundsätzlich mit einem Faktor von 100% berechnet worden wären. Diese Zeile ist im Falle von Unternehmenskrediten insofern irrelevant, weil die Bank nach dem zweiten Konsultationspapier selbst Ratings vornehmen darf und auch wird, sofern sie sich für den IRB-Ansatz entschieden hat.
[115] Vgl. z.B. Kniese, W. (1996), S. 31 ff.
[116] Krämer-Eis, H. (2001), S. 26. Quelle dort: S&P’s: Corporate Defaults: Will things get worse before they get better?, S&P’s, 2001.
[117] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 26.
[118] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), S. 18. Zum Vergleich der Ausfallwahrscheinlichkeiten zwischen internen und externen Ratings vgl. insb. Rolfes, B./Emse, C. (2000), S. 7 ff.
[119] Vgl. EZB (2001), S. 70.
[120] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 27; Rolfes, B./Emse, C. (2001), S. 317.
[121] Vgl. Winkeljohann, N./Hölscher, F. (2001), S. 553.
[122] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 24.
[123] Vgl. EZB (2001), S. 68.
[124] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 24.
[125] Vgl. Boos, K.-H./Schulte-Mattler, H. (2001a), S. 350
[126] Vgl. Krämer-Eis, H. (2001), S. 27.
[127] Vgl. Heinke, E. (2001), S. 176.
[128] Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 25.
[129] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 363.
[130] Vgl. Schierenbeck, H. (2001), S. 362.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2002
- ISBN (eBook)
- 9783832461225
- ISBN (Paperback)
- 9783838661223
- DOI
- 10.3239/9783832461225
- Dateigröße
- 4.2 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig – Wirtschaftswissenschaften
- Erscheinungsdatum
- 2002 (November)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- basel rating mittelstand risiko
- Produktsicherheit
- Diplom.de