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Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe

Sozialrechtliche und -pädagogische Rahmenbedingungen

©1999 Projektarbeit 125 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein großer Wandel vollzieht sich in der stationären Altenhilfe, Schlagworte aus der Wirtschaft wie Wirtschaftlichkeit und Qualität, die verstärkt sozialrechtliche Rahmenbedingungen bestimmen, illustrieren den Verlauf. Viele Einrichtungen haben dabei mit einem erhöhten Konkurrenzdruck sowie mit Problemen einer Umstellung alter Strukturen zu kämpfen. Insbesondere geraten dabei manche Träger mit ihrer ideellen Zielsetzung und den neuen Anforderungen in Konflikt.
Diese Umstrukturierungsprobleme stellen sich nicht für einen Träger, der sich neu auf dem stationären Altenhilfemarkt etablieren will, dennoch muss er die verschiedenen Anforderungen beim Aufbau ebenso ins Auge fassen. Als angehender Sozialpädagoge kann und möchte ich mich im Rahmen dieser Arbeit vor allem mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung befassen und im Anschluss versuchen, sozialpädagogische Konzeptionsinhalte und Rahmenbedingungen zu entwickeln, welche z.T. durch den Einsatz von Sozialpädagogen selbst zu verwirklichen sind. Dabei soll versucht werden, die multiprofessionelle Funktion des Sozialpädagogen als Chance zu begreifen, welche ein bewohner- bzw. kunden- und mitarbeiterorientiertes Qualitätsbewusstsein stärken und realisieren helfen kann.
Bei der Bearbeitung des Themas gehe ich dabei weniger auf betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte als auf Rahmenbedingungen ein, die eher Ausbildungs- und Aufgabeninhalte eines Sozialpädagogen darstellen.
Meine persönlichen Motivationsgründe für dieses Gebiet sind vielfältig: Einerseits bilden Ideen wie Selbständigkeit, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung die Grundlage hierfür, andererseits könnte eine Existenzgründung auch als Weg aus einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Zudem kommen eigene Erfahrungen im stationären Altenhilfebereich sowie ein soziales und berufliches Interesse daran hinzu, wie Missstände, gesellschaftliche Ausgrenzung und schlechtes Image von Heimen beseitigt werden können.
Mir erschien bei der Bearbeitung des Themas die Darstellung des stationären Altenhilfemarktes (Kapitel 1) und seine neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen (Kapitel 2) erforderlich, welche zusammen mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (Kapitel 3) die Ausgangslage für meine in Kapitel 4 entworfenen sozialpädagogischen Konzeptionsinhalte bilden.
Die vorliegende Arbeit möchte dabei helfen, die demografischen und rechtlichen Rahmenbedingungen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Kapitel 1: Überblick über die stationäre Altenhilfe
1. Stationäre Altenhilfe
2. Definitionen der verschiedenen stationären Einrichtungstypen
2.1 Heim
3. Situation auf dem Anbietermarkt
3.1 Der Gesamtmarkt
3.2 Verteilung auf dem Markt der Altenhilfe
3.3 Anbieterstrukturen
3.4 Zukunftspläne der Heime

Kapitel 2: Die neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe
1. Demographische Entwicklung
1.1 Der Strukturwandel in der Bevölkerung der BRD
1.1.1 Was sind alte Menschen ?
1.1.2 Alternde Gesellschaft und Bevölkerungsrückgang
1.1.3 Der Trend der „neuen Alten“
1.1.4 Verjüngung des Alters
1.1.5 Feminisierung des Alters
1.1.6 Zunehmende Hochaltrigkeit
1.1.7 Singularisierung
1.1.8 Wachsender Anteil ausländischer Senioren
1.1.9 Zunehmende Anzahl an älteren Aussiedlern
1.1.10 Gesamteuropäische Dimension des demographischen Wandels
1.1.11 Wanderungstendenzen der europäischen Senioren
1.2 Die demographisch induzierte Hilfe- und Pflegesituation
1.2.1 Höheres Alter – Wachsender Hilfe- und Pflegebedarf?
1.2.2 Familiäre Hilfe- und Pflege- Ressourcen
1.2.3 Personalsituation auf dem Pflegemarkt
1.3 Nutzungsveränderungen durch Bedarfsverschiebungen
1.3.1 Nutzungsveränderung der Heime
1) Bedeutungsverlust des Altenwohnheims
2) Rückgängige Nachfrage von Altenheimen
3) Bedeutungsgewinn des Pflegeheims
1.3.2 Strukturwandel der Heime
2. Zwischenresümee

Kapitel 3: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
1. Die Sozialversicherung
1.1 Die Krankenversicherung
1.1.1 Häusliche Krankenpflege
1.1.2 Fahrtkosten
1.1.3 Härtefälle
1.1.4 Hilfsmittel
1.2 Die Rentenversicherung – finanzielle Situation älterer Menschen
1.2.1 Die verschiedenen Formen der Alterssicherung
1.2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
1) Frührente
2) Altersruhegeld
3) Hinterbliebenenrente
1.2.3 Überblick über die finanzielle Situation bundesdeutscher Senioren
1) Überblick Geschlechtspezifische Verteilung
2) Ost- West- Situation
3) Finanzielle Unterschiede zwischen den jüngeren und älteren Senioren
4) Einkommensdifferenzen zwischen Arbeitnehmer-, Angestellten-, Beamten- und Selbständigenposition
1.2.4 Gegenwärtige und zukünftige materiellen Versorgung deutscher Senioren
1.3 Die Pflegeversicherung/ SGB XI
1.3.1 Betroffener Personenkreis – Pflegebedürftige
1.3.2 Leistungsbereiche in einer stationären Alteneinrichtung im Rahmen des SGB XI
1) Häusliche Pflege
2) Teilstationäre Pflege
3) Stationäre Pflege
1.3.3 Direkte Bedeutung des PflegeV für den Aufbau einer stationären Alteneinrichtung
1) Die Kooperation der Pflegeinrichtungen mit den Pflegekassen
2) Zulassung
3) Qualitäts(sicherungs)vereinbarung
4) Rechtsschutz
1.3.4 Die Finanzierung stationärer Versorgung: SGB XI und prospektive Pflegesätze
1) Die prospektiven Pflegesätze
2) Vergütungsvereinbarungen
3) Investitionsfinanzierung
2. Das Bundessozialhilfegesetz
2.1 Allgemeine Grundlagen
2.1.1 Grundsätze der Sozialhilfe
2.1.2 Leistungsformen
2.1.3 Hauptaufgaben
2.1.4 Träger der Sozialhilfe
2.2 Leistungen in Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim
2.2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt
1) Laufende Hilfe zu Lebensunterhalt
2) Einmalige Beihilfen
Hilfe in besonderen Lebenslagen
1) Hilfe zur Pflege
2) Hilfen zur Weiterführung des Haushalts
3) Altenhilfe
2.3 Sozialhilfe in Heimen
2.4 Einsatz von Einkommen und Vermögen
3. Wohngeldgesetz
4. Beihilfen für Beamte
5. Das Heimgesetz
5.1 Die wichtigsten Regelungen des HeimG
5.2 Die Rechtsverordnungen zum HeimG
5.2.1 Die Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauVO)
5.2.2 Heimmitwirkungsverordnung (HeimMitwirkungsVO)
5.2.3 Heimsicherungsverordnung (HeimsicherungsVO)
5.2.4 Heimpersonalverordnung (HeimPersV)
1) Eignung der Heimleitung
2) Pflegedienstleitung
3) Weitere wichtige Regelungen
5.2.5 Heimbuchführungsverordnung
5.3 Heimkosten
5.3.1 Sicherheitsleistungen
5.3.2 Finanzierungsbeiträge
5.3.3 Aufnahmegebühr
5.3.4 Zusatzleistungen
5.3.5 Geringwertige Aufmerksamkeiten
5.4 Der Heimvertrag
5.4.1 Die Heimbewohner – Altenheim-Beziehung
5.4.2 Inhalt des Heimvertrags
5.4.3 Entgelterhöhung
5.5 Die Heimordnung
5.6 Die Heimaufsicht
6. Zusammenfassung

Kapitel 4: Sozialpädagogische Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe
1. Analyse der Qualifikation und Leistungspotentiale
1.2 Qualifikation eines Sozialpädagogen
1.2.1 Beratungskompetenz
1.2.2 Interessensvertretungskompetenz
1.2.3 Kompetenz der Gruppenleitung
1.2.4 Systemische Vernetzungskompetenzen
1.3 Ergänzung durch andere Berufe
1.4 Einsatzgebiete für Sozialpädagogen in der stationären Altenhilfe
1.5 Inhaltliche Bedeutung von Sozialarbeit in Einrichtungen der stationären Altenhilfe
2. Qualität(ssicherung)
2.1 Unternehmensqualität
2.2 Was ist eine Konzeption?
2.3 Sozialpädagogische Überlegungen zu Konzeptinhalten
2.4 Grundsätze des sozialpädagogischen Berufsethos
2.4.1 Hilfe zur Selbsthilfe
2.4.2 Achtung der Individualität
2.4.3 Ganzheitliche Betrachtung des Menschen
2.4.4 Gemeinwesenorientierung
2.5 Konzeptionsinhalte auf der Kundenebene
2.5.1 Individuelles Wohnen
1) Privatsphäre
2) Lebenskontinuität/ Wahlrecht
2.5.2 Einzug ins Heim
1) Die Vorbreitung
2) Einzug
3) Begleitung beim Einzug
2.5.3 Individuelle Hilfe
2.5.4 Qualität durch Begleitung statt Betreuung
1) Begleitung von Lebensaktivitäten
2) Begleitung bei existenziellen Erfahrungen
2.5.5 Lebensqualität für verwirrte alte Menschen
1) Erforschung und Unterstützung des persönlichen Wohlbefindens
2) Interessenwahrung verwirrter Menschen
2.5.6 Mitwirkung der Heimbewohner
2.5.7 Integrative und individuelle Angebote bei ethnischer und religiöser Verschiedenheit
2.5.8 Angehörigenarbeit
2.6 Konzeptionsinhalte auf der Institutions- und Mitarbeiterebene
2.6.1 Angemessene Mitarbeitersituation im Heim
2.6.2 Mitarbeiterpflege
1) Einführung neuer Mitarbeiter
2) Konsequente Delegation von Aufgaben
3) Partnerschaftliche Kommunikation und Information
4) Zufriedenheit durch Verantwortung
5) „Corporate Identity“
2.6.3 Anreize für neue Mitarbeiter
2.6.4 Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen
2.6.5 Aufgabenfelder von Sozialpädagogen
1) Betriebliche Sozialarbeit/-pädagogik
2) Fortbildung/ Supervision
3) Maßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftsgefühls
2.7 Konzeptionsinhalte auf der umfeld- und gemeinwesenorientierten Ebene
2.7.1 Öffnung der stationären Alteneinrichtung nach Außen
2.7.2 Gemeinwesenarbeit als sozialpädagogische Methode
2.7.3 Gemeinwesenorientierte Animation
2.7.4 Voraussetzungen für das Gelingen von Gemeinwesenarbeit
2.7.5 Ziele von Gemeinwesenarbeit

Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Ein großer Wandel vollzieht sich in der stationären Altenhilfe, Schlagworte aus der Wirtschaft wie Wirtschaftlichkeit und Qualität, die verstärkt sozialrechtliche Rahmenbedingungen bestimmen, illustrieren den Verlauf. Viele Einrichtungen haben dabei mit einem erhöhten Konkurrenzdruck sowie mit Problemen einer Umstellung alter Strukturen zu kämpfen. Insbesondere geraten dabei manche Träger mit ihrer ideellen Zielsetzung und den neuen Anforderungen in Konflikt.

Diese Umstrukturierungsprobleme stellen sich nicht für einen Träger, der sich neu auf dem stationären Altenhilfemarkt etablieren will, dennoch muß er die verschiedenen Anforderungen beim Aufbau ebenso ins Auge fassen. Als angehender Sozialpädagoge[1] kann und möchte ich mich im Rahmen dieser Arbeit vor allem mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung befassen und im Anschluß versuchen, sozialpädagogische Konzeptionsinhalte und Rahmenbedingungen zu entwickeln, welche z.T. durch den Einsatz von Sozialpädagogen selbst zu verwirklichen sind. Dabei soll versucht werden, die multiprofessionelle Funktion des Sozialpädagogen als Chance zu begreifen, welche ein bewohner- bzw. kunden- und mitarbeiterorientiertes Qualitätsbewußtsein stärken und realisieren helfen kann.

Bei der Bearbeitung des Themas gehe ich dabei weniger auf betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte als auf Rahmenbedingungen ein, die eher Ausbildungs- und Aufgabeninhalte eines Sozialpädagogen darstellen.

Meine persönlichen Motivationsgründe für dieses Gebiet sind vielfältig: Einerseits bilden Ideen wie Selbständigkeit, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung die Grundlage hierfür, andererseits könnte eine Existenzgründung auch als Weg aus einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Zudem kommen eigene Erfahrungen im stationären Altenhilfebereich sowie ein soziales und berufliches Interesse daran hinzu, wie Mißstände, gesellschaftliche Ausgrenzung und schlechtes Image von Heimen beseitigt werden können.

Mir erschien bei der Bearbeitung des Themas die Darstellung des stationären Altenhilfemarktes (Kapitel 1) und seine neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen (Kapitel 2) erforderlich, welche zusammen mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (Kapitel 3) die Ausgangslage für meine in Kapitel 4 entworfenen sozialpädagogischen Konzeptionsinhalte bilden.

Deshalb sollte diese Arbeit auch als Anregung für alle schon etablierten Einrichtungen dienen, den notwendigen Wandel zu gestalten und hierbei die multiprofessionelle Qualifikation des Sozialpädagogen zu nutzen entdecken.

Denn Qualität erstreckt sich auf die Ganzheit des Menschen, seine Individualität und seine sozialen Bezüge – Sozialpädagogik kann dabei helfen.

Kapitel 1: Überblick über die stationäre Altenhilfe

1. Stationäre Altenhilfe

Die nähere Eingrenzung des zu untersuchenden Gegenstandes macht es notwendig, stationäre Einrichtungen für ältere Menschen als Teil der Altenhilfe zu differenzieren, denn schließlich haben sich in der BRD neben diesem Typus auch andere Einrichtungsarten in der Altenhilfe etabliert:[2]

- offene Altenhilfe: hierzu gehören Altentagesstätten, Altenbegegnungsstätten, Altenclubs und ähnliche Veranstaltungen und Einrichtungen; sie ist eher eine kulturelle Arbeit mit und für alte Menschen;
- ambulante Dienste umfassen hauptsächlich mobile soziale Hilfsdienste wie „Essen auf Rädern“, Besuchsdienste, Fahr- und Begleitdienste u.a.;
- teilstationäre Einrichtungen bieten eher Dienste in der Tages- und Kurzzeitpflege sowie der Tagesbetreuung an, meistens sind diese jedoch an eine stationäre Einrichtung angegliedert.

Stationäre Alteneinrichtungen sind als Institutionen dadurch gekennzeichnet, daß sie verdichtet Betreuungs- und Versorgungsleistungen für alte Menschen erbringen, die nicht mehr in der Lage oder willens sind, in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben.

2. Definitionen der verschiedenen stationären Einrichtungstypen

Um einen genauen Überblick über das zu behandelnde Arbeitsfeld zu geben, möchte ich in diesem Abschnitt gemäß der Nomenklatur des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zuerst auf die drei Haupttypen stationärer Altenhilfe eingehen und in einem Überblick nebeneinander darstellen,[3] daneben wären aber auch Einrichtungstypen zu erwähnen, die sich ebenso auf dem „Altenmarkt“ etabliert haben:

- Demnach wird das Altenwohnheim als Zusammenfassung separater Wohnungen konzipiert, die auf die Bedürfnisse alter Menschen zugeschnitten sind und ihnen dadurch erlauben, möglichst lange selbständig und selbstbestimmt leben zu können. Allerdings besteht im Notfall eine Möglichkeit zur vorübergehenden Versorgung und Betreuung durch das Heim. Wird der Wohnungsnehmer pflegebedürftig, bedeutet dies meistens den Wechsel in eine andere Einrichtungsart.
- Altenheime können als eine Zwischenstufe zwischen Altenwohnheim und Pflegeheim betrachtet werden. In Altenheimen leben hauptsächlich Senioren, die noch nicht pflegebedürftig, aber auch nicht mehr imstande sind, einen eigenen Haushalt weiterhin selbständig zu führen. Eine vollständige Versorgung durch das Heim ist gewährleistet, wohingegen Pflege nur im Notfall und überbrückend geleistet werden soll.
- Das Altenpflegeheim offeriert Betreuung und Pflege für pflegebedürftige und chronisch kranke Senioren. Diese erhalten dort eine umfassende Versorgung im Alltag durch die Einrichtung. Das Altenpflegeheim bietet somit Pflegeleistungen bei Vollversorgung an.

Oft existieren Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim zusammengefaßt als mehrgliedrige Einrichtungen, um den Übergang und die Hemmschwelle von einer Wohnform in die andere zu erleichtern, was auch im Hinblick auf die sozialpädagogische Rolle Hinweise auf integrative Einsatzmöglichkeiten liefern könnte.

Neben diesen typischen und am meisten verbreiteten Formen gibt es auch :

- das gerontopsychiatrische Pflegeheim,[4] welches eine Art Altenpflegeheim ist und der Versorgung (chronisch) psychisch kranker alter Menschen dient. Es ist deutlich von den stationären Einrichtungen des psychiatrischen Versorgungsbereiches des Gesundheitswesens (Kliniken und Abteilungen) zu unterscheiden, die nicht zu Einrichtungen der stationären Altenhilfe gehören.[5] Es wird auch von Einrichtungen der „geschlossenen Altenhilfe“ gesprochen.
Außerdem haben sich auf dem Gebiet der stationären Versorgung noch weitere Formen der langfristigen Versorgung älterer Menschen etabliert:
- Zum einen gibt es Seniorenwohnstifte, welche mittels ihrer baulichen Anpassung an körperliche Bedürfnisse älterer Menschen ihren Bewohnern gestatten, ein verhältnismäßig eigenständiges Leben in ihren – meist qualitativ hochwertigen - Wohnungen bzw. Appartements aufrecht zu erhalten. Auf der einen Seite bieten diese Wohnstifte nur begrenzte medizinische und pflegerische Versorgungen an, andererseits können Bewohner dort oft ein großes soziales und kulturelles Angebot nutzen.[6] Gerade in diesem Zusammenhang bestehen für Sozialpädagogen Einsatzmöglichkeiten.
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen dienen älteren Menschen und ihren Angehörigen als weitere neuere Versorgungsformen, wenn vorübergehend Pflegeleistungen erbracht werden sollen, bspw. um Angehörigen Pflegepausen in Form von Urlaub und Regeneration erlauben zu können oder um die Zeit der Entlassung aus dem Krankenhaus und der Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu überbrücken.[7]
- Ebenfalls sind in der BRD in den letzten Jahren Hospize entstanden. Diese sind zwischen Krankenhaus und Pflegeheim anzusiedeln. Ihre meist begrenzte Anzahl von Betten (i.d.R. zwischen 20 und 30) und besonders ihre intensive personelle Betreuung verleihen ihnen einen wohnlichen und überschaubaren Charakter. In Hospizen werden schwerkranke und sterbende Menschen betreut, deren Pflege und Behandlung zu Hause und in anderen Einrichtungen nicht gewährleistet werden kann. Grundlegender Gedanke ist ein humaner Umgang mit dem Sterben und dem Tod, die intensive Begleitung der Sterbenden und ihrer Angehörigen.[8]

Um nicht auf alle stationären Einrichtungen eingehen zu müssen, möchte ich mich im Rahmen dieser Arbeit eher auf eine herkömmliche mehrgliedrige Einrichtung in der Kombinationsform Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim beschränken, da ich besonders in diesem Kontext Einsatzmöglichkeiten auch für Sozialpädagogen sehe, was Interesse meiner Arbeit ist.

2.1 Heim

Um ein genaues Bild davon zu haben, was einem Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim gemeinsam ist, muß man sinnvollerweise vorab klären, was man unter einem Heim zu verstehen hat, bzw. was dafür charakteristisch ist: Bezüglich der Definition des Heim- Begriffes ergibt sich laut § 1 Heimgesetz (HeimG) folgender Anwendungsbereich: „... für Heime, die alte Menschen sowie Pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen...“ Sie werden entgeltlich betrieben und sind in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl ihrer Bewohner unabhängig.

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Altenwohnanlage und Altenwohnheim ist es entscheidend, daß das Heim – möglicherweise auch durch Leistungen Dritter – in der Lage ist, den Mietern Verpflegung und Betreuung gewährleisten zu können.[9]

Allerdings gab es ursprünglich Unterscheidungen hinsichtlich des Inhalts des „Heimbegriffs“ des PflegeVG,[10] des „Anwendungsbereiches des Heimgesetzes“[11] und der Definition des Begriffs von „Anstalt, Heim und gleichartigen Einrichtungen“[12] nach dem BSHG. Das Pflegeversicherungsgesetz setzt jedoch auch neue Maßstäbe für den Inhalt des BSHG und des Heimgesetzes.

3. Die Situation auf dem Anbietermarkt

Einen Überblick über die gegenwärtige Situation auf dem Altenhilfemarkt sollen Aspekte wie Anzahl und Trägerschaft der Einrichtungen geben.

Im Auftrag vom Vincentz Verlag wurden Untersuchungen durch die Forschungsinstitute „Marmas“ und „Emnid“ von November 1992 bis einschließlich Oktober 1996 hinsichtlich der Angebotsstruktur im Altenhilfesektor durchgeführt.[13]

3.1 Der Gesamtmarkt

Trotz Pflegeversicherung bzw. SGB XI hat es im stationären Altenhilfebereich kaum Veränderungen (ca. 8900 Einrichtungen in der BRD bieten stationäre und teilstationäre Dienstleistungen für hilfebedürftige Senioren an) gegeben. Daß es vor allem im stationären Bereich zum damaligen Zeitpunkt (1996) noch keinen bemerkbaren Aufschwung bzw. Zuwachs an Einrichtungen im Vergleich zu den ambulanten Diensten gab, scheint mir zum einen daran zu liegen, daß die Pflegeversicherung hinsichtlich der ambulanten Pflege zum Zeitpunkt der letzten Erhebung im Oktober 1996 schon fast zweieinhalb Jahre galt, wohingegen die Pflegevergütung bei stationärer Pflege nach dem SGB XI mit gerade drei Monaten Laufzeit noch in den Kinderschuhen steckte.

Meiner Ansicht nach hat sich aber im Sektor der stationären Altenhilfe in den letzten Jahren einiges geändert, wenn auch nicht gerade in dem Ausmaß, wie es bei der ambulanten Pflege anzutreffen ist, zumal dort das Risiko zum einen eher beschränkt zum anderen der Einsatz an finanziellen Mitteln weniger aufwendig ist.

3.2 Verteilung auf dem Markt der Altenhilfe

Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege beherrschten zum Zeitpunkt der Untersuchungen weiterhin den Markt. Immerhin 62 Prozent aller stationären und teilstationären Dienstleister waren 1996 als gemeinnützig eingetragen – das waren fünf Prozent mehr als drei Jahre zuvor. Den größten Zuwachs gab es dort in den neuen Bundesländern (Anteil der freigemeinnützigen Träger betrug 69 Prozent).

Einen etwas gegenläufigen Prozeß verzeichnete man zwischen Ost und West hinsichtlich der kommunalen und privaten Betriebe: Während im Osten vor allem die privaten Anbieter (dreizehn Prozent) verstärkt auf den Markt drängten und gleichzeitig die Kommunen ihre Häuser reduzierten, gab es im Westen einen leichten Zuwachs an kommunalen Einrichtungen (auf zwölf Prozent) bei gleichzeitigem leichten Schwund privater Anbieter (auf 26 Prozent).

Stationäre und teilstationäre Einrichtungsträger (Stand: Okt. 96) für Gesamtdeutschland:[14]

3.3 Anbieterstrukturen

Zum Teil erhebliche Veränderungen ergaben die Untersuchungen im Hinblick auf die Strukturen auf der Anbieterseite der stationären Altenhilfe. Besonders im Westen boten immer mehr Dienstleister auch Kurzzeitpflege an ( 1992 noch 11% - 1996 schon 31%).

Ein ähnliches Bild ergibt es sich bei der Entwicklung der Tagespflege. Im Gesamten betrachtet überwog mit 62 Prozent ganz eindeutig die Zahl der mehrstufigen Einrichtungen. Dazu kommen vier Prozent Wohnheime, 13 Prozent Altenheime, 18 Prozent Pflegeheime, ein Prozent gerontopsychiatrische Einrichtungen und ein Prozent sonstige Einrichtungen – hier anzumerken ist der Zuwachs im Pflegeheimbereich um sechs Prozent.

Art der stationären Einrichtungen in der BRD (Stand: Okt.96):[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.4 Zukunftspläne der Heime

Die Pflegeversicherung brachte nicht nur pessimistische Zukunftsperspektiven für die Einrichtungen, dies belegt z.B. die Tatsache, daß fast jede Dritte von ihnen 1996 eine Erweiterung der Bettenkapazität plante – oder zumindest für denkbar hielt. Allerdings gab es auch gegenläufige Tendenzen, nämlich Bettenabbau, was jedoch meiner Meinung nach auf den Zeitpunkt der Untersuchung zurückgeführt werden könnte und auf schlechte Startbedingungen bzw. Voraussetzungen der jeweiligen Träger hinsichtlich den Anforderungen der Pflegeversicherung.

Untersucht wurde auch die Absicht, Altenheimplätze in Pflegeheimplätze umzuwandeln. Es wurde ein Anteil von 15 Prozent aller Einrichtungen in Gesamtdeutschland ermittelt, welche dies vorsahen.

Kapitel 2: Die neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe

In diesem Kapitel möchte ich auf die gründungsrelevanten soziodemographischen Rahmenbedingungen eingehen, die notwendigerweise zu beachten sind. Hierbei ist zu erwähnen, inwieweit die Bedingungen des Marktes die Zukunftsaussichten für eine stationäre Alteneinrichtung gestalten. Ich erachte es als notwendig, verschiedene Aspekte und gesellschaftliche „Trends“ der potentiellen „Kunden“ zu beleuchten, sowie mögliche Tendenzen für den stationären Altenhilfemarkt aufzuzeigen, die z.T. auf den Wandel der gesellschaftlichen Struktur zurückzuführen sind. Ein Zwischenresümee am Ende dieses Kapitels soll für einen groben Überblick über die zu erwartende Situation sorgen.

1. Demographische Entwicklung

Die Bevölkerungsstruktur in der BRD erlebt wie in vielen anderen europäischen Ländern auch momentan eine Phase des Wandels. Zentrale Merkmale bzw. Einflüsse dieses Wandels sind auf der einen Seite eine steigende Lebenserwartung der Bürger und auf der anderen Seite eine immer geringer werdende Geburtenrate. Dies führt zu einer quantitativen Verschiebung hinsichtlich der Versorgungsrelation zwischen den Generationen. Man spricht heutzutage von „alternden Gesellschaften“, da nicht mehr wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts das demographische Bild einer Pyramide, sondern immer mehr einem Pilz gleicht.

Um die Situation zugespitzt zu beschreiben, dient folgendes Zitat aus einem Presseartikel:[16]

„ Eine ,Rentnerschwemme´ (...) unterspüle die Fundamente des Sozialstaats, ein ,Altersberg´ laste unerträglich schwer auf Pflege- und Rentenkassen. Und da ticke eine ,Altenbombe´: Im Jahr 2030 werde jeder dritte Deutsche der ,Kukident-Generation´ (Ex-RTL-Chef Helmut Thoma) angehören, soll heißen: älter sein als 60 Jahre.

Dieses zeigt, wie propagandistisch und diffamierend die gefährliche Schieflage der Lastenverteilung zur Verschärfung des Generationenkonfliktes benutzt werden kann.

In diesem Kapitel sollen u.a. diese Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Strukturwandel der Bevölkerung insbesondere in der BRD und die quantitative Entwicklung des Alters skizziert und diskutiert werden, aber auch andere Entwicklungstendenzen, mit denen die stationäre Altenhilfe zunehmend konfrontiert wird.

1.1 Der Strukturwandel in der Bevölkerung der BRD

In diesem Abschnitt soll zuerst einmal der Begriff „alte Menschen“ definiert bzw. beschrieben werden, da sich diese Arbeit gerade auf diese Bevölkerungsgruppe konzentriert. Im Anschluß daran werden der demographische Strukturwandel mit einem prognostizierten Bevölkerungsschwund sowie gewisse Trends in den älteren Bevölkerungsgruppen dargestellt.

1.1.1. Was sind alte Menschen ?

Der Begriff Alter ist nicht eindeutig zu definieren – entsprechend den Bedingungen des menschlichen Lebens hat das Alter biologische, psychologische und soziologische Aspekte, welche oft verschiedene Kriterien für die Bestimmung, wann das Alter beginnen soll, haben.

In der Statistik wie auch in empirischen Untersuchungen liegt die Grenze für die Zurechnung zu den alten Menschen meist noch bei 65 Jahren, diese ist allerdings willkürlich.

Das Bild des alten Menschen ist in unserer Gesellschaft durch kontroverse Sichtweisen gekennzeichnet, für das teilweise immer noch das weitverbreitete Defizitmodell von Alter gilt,

- welches das Altersbild durch Feststellungen von Krankheit, Abhängigkeit, Hilfebedürftigkeit und Vereinsamung prägt und
- den Abbau geistiger Fähigkeiten als nahezu selbstverständlich annimmt.

Allerdings liefern neue Befunde Hinweise auf eine differenzierte Sicht, die von einer generell negativen Wahrnehmung des Alters abrückt. Dieses neue Bild der „jungen Alten“ wird unter Punkt 1.1.3 vorgestellt. Außerdem zeigt sich ein Auseinanderklaffen von Selbstbild und Fremdbild. So fühlen sich alte Menschen durchaus leistungsfähig und leistungsbereit, sie werden allerdings von der Gesellschaft mit anderen Erwartungen konfrontiert.[17]

1.1.2 Alternde Gesellschaft und Bevölkerungsrückgang

Seit Mitte der sechziger Jahre wird konstant ein Rückgang der Fertilitätsraten und gleichzeitig eine Steigerung der Lebenserwartung aufgrund vielfältiger Einflußfaktoren verzeichnet. In Zukunft kann man deshalb aufgrund der zuvor genannten Datenlage von einer doppelten Veränderung der Bevölkerungsstruktur ausgehen. Einerseits von einer Agglomeration älterer, alter und hochbetagter Mitbürger, d.h. eine alternde Gesellschaft, und andererseits ist eine schrumpfende Population zu erwarten, falls diese nicht mit Immigrationspolitik aufgefangen werden kann.

Im Jahre 1997 lebten 82,1 Millionen Menschen in der Bundesrepublik,[18] 1993 waren es ca. 81 Millionen, davon 65 Millionen in den alten und 16 in den neuen Bundesländern. Mit ca. 6,5 Mio. Menschen betrug der Anteil ausländischer Mitbürger ca. acht Prozent. Bis zum Jahre 2000 soll es noch einen mäßigen Bevölkerungsanstieg auf ca. 83, 7 Mio. Einwohner geben, dann aber nach einer Schätzung des statistischen Bundesamtes bis 2040 auf rund 72,4 Mio. zurückgehen.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle Statistisches Bundesamt[20]

Das Altern der Gesellschaft findet im globalen Kontext besonders in Europa statt, wo das Durchschnittsalter der Gesamtpopulation immer weiter ansteigt.[21]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.1.3 Der Trend der „neuen Alten“

Neben dem defizitären Bild des „alten Menschen“ gibt es eine neue Bewegung in der älteren Bevölkerungsgruppe, die sich von diesem typischen negativen Altersbild abhebt. Das Bild des aktiven, wohlhabenden und gesunden älteren Menschen steht als Kennzeichnung der „neuen“ bzw. „jung-gebliebenen“ Alten im Vordergrund.[22]

Sie zeigen sich leistungsbereit und unternehmungslustig und tragen somit auch eventuell zu einer Aufwertung des Altersbildes bei. Aufgrund ihres meist ausreichend gefüllten Portemonnaies zeigen sie auch eine hohe Konsumbereitschaft, was von der Werbeindustrie schon seit langem erkannt und genutzt wird.

1.1.4 Verjüngung des Alters

Die „Verjüngung des Alters“ beruht auf einem doppelten Effekt: Durch technische Errungenschaften, körperlich weniger belastende Arbeit und medizinische Erkenntnisse sind ältere Mitmenschen biologisch gesünder und vitaler als vor einigen Jahren, aber durch arbeitsmarktbedingte Gegebenheiten scheiden sie früher aus dem Erwerbsleben aus (Frührentner) und werden im Sinne des Gesetzes früher alt. Wenn sie mit 55 Jahren in Rente gehen und bis 85 leben, sind sie theoretisch 30 Jahre „alt“. Das heißt, die Phase des Alters ist länger (als die Jugendphase). Dies wird ergänzt durch die immer höhere Lebenserwartung, das heißt, die Rentner haben eine längere Ruhestandsphase.

1.1.5 Feminisierung des Alters

Laut einer Untersuchung von 1991 betrug der Anteil von Frauen in der Altersgruppe der über 60jährigen rund 63 Prozent. Diese Relation von Frauen zu Männern beträgt allerdings bei den über 80jährigen bereits 3:1, in einer weiteren Gruppe der über 100jährigen schon fast 6:1.[23]

Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Altersentwicklung werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand auch in Zukunft bestehen bleiben und das hohe Alter bestimmen. Deshalb ist „das Alter“ weiterhin weiblich.[24] Gründe liegen in der höheren Lebenserwartung und zum anderen momentan noch in den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges. Außerdem gibt es für die Lebenserwartung auch eine soziale Determinante. Demnach leben Menschen in einer Partnerschaft und mit einem gehobeneren sozio-ökonomischen Status länger.[25]

1.1.6 Zunehmende Hochaltrigkeit

Ein sehr wesentliches Kennzeichen des demographischen Wandels der bundesdeutschen Bevölkerung ist eine zunehmende Hochaltrigkeit. Als Definitionsgrenze für Hochaltrigkeit wird das Alter von 80 Jahren gesetzt, d.h. zu dieser Bevölkerungsgruppe gehören Senioren, die die aktuell geltende Lebenserwartung erreicht oder überschritten haben.

Im Jahre 1994 betrug ihr Anteil an der deutschen Bevölkerung mit fast 3 Mio. Menschen ca. 3,8 Prozent,[26] die steigende Lebenserwartung sowie das Nachrücken stark besetzter älterer Jahrgänge läßt die Prognose zu, daß die Zahl der über 80jährigen weiterhin zunehmen wird; bis zum Jahr 2000 wird ein Anstieg mit leichten Schwankungen auf rund 4,35 Mio. Menschen erwartet.[27] Auch bei der Gruppe der „Langlebigen“, die Menschen ab dem Alter von 100 Jahren vereint, ist mit einem tendenziellen Anstieg zu rechnen.[28]

1.1.7 Singularisierung

Ein weiteres wichtiges Strukturmerkmal ist die zunehmende Singularisierung besonders der weiblichen Bevölkerung bei steigendem Alter. Der Drei- und Mehrgenerationen- Haushalt (Großeltern, Kinder, Enkel) schrumpft weiterhin, selbst die Zweigenerationen- Haushalte nehmen konstant bei den älteren Generationen ab. Die meisten der alleine lebenden über 60jährigen Menschen sind mit durchschnittlich 86,3 Prozent in den neuen und 83,5 Prozent in den alten Bundesländern weiblich.[29] Gründe hierfür sind u.a. die Veränderung des Familienstands durch den Tod des (meist männlichen) Partners und das Alleinleben bei zunehmendem Alter in einem Ein-Personen-Haushalt.[30]

1.1.8 Wachsender Anteil ausländischer Senioren

Auch die Folgen der Arbeiteranwerbung zum „Aufschwung West“ nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges sind in Form wachsender Zahlen älterer ausländischer Gastarbeiter zu bemerken. Immer mehr Migranten und Migrantinnen werden ihren Lebensabend auch in der BRD verbringen und somit neue Anforderungen an stationäre Alteneinrichtungen stellen. Es ist davon auszugehen, daß diese ausländischen Senioren verstärkt unter physischen und psychischen Probleme zu leiden haben, da sie i.d.R. gesundheitlichen Belastungen im Arbeitsleben ausgesetzt waren und durch ihre meist geringeren und kürzeren Beitragszahlungen in ihrer finanziellen Absicherung tendenziell schlechter als die bundesdeutschen Senioren gestellt sind.[31]

1.1.9 Zunehmende Anzahl an älteren Aussiedlern

In Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird zwischen der Migration von Deutschstämmigen (Aussiedlern) und Ausländern unterschieden. Die 7. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung unterstellt, daß sich zwar bis zur Jahrtausendwende der Zuzug von Aussiedlern sich stark abschwächt, allerdings muß ich die Vermutung äußern, daß auch für den stationären Altenhilfebereich zunehmend mit älteren Aussiedlern zu rechnen ist.

1.1.10 Gesamteuropäische Dimension des demographischen Wandels

Die bundesdeutschen Tendenzen und Merkmale sind auch auf fast alle anderen europäischen Länder übertragbar, nur in Irland gibt es eine abweichende Entwicklung in der demographischen Struktur, denn dort zeigt das demographische Bild immer noch ein stabiles Fundament. Ansonsten werden die skizzierten Trends zur Überalterung der westeuropäischen Gesellschaften allen Ländern auf steigende Lebenserwartung bei abnehmender Fertilitätsrate zurückgeführt. Insbesondere sind demnach höhere Altersgruppen der EU in allen Ländern weiblich.[32]

1.1.11 Wanderungstendenzen der europäischen Senioren

Für den europäischen Altenhilfemarkt werden Wanderungsbewegungen prognostiziert. Nicht nur im Inland soll es Binnenwanderungen zu attraktiveren Standorten der Senioren geben, so daß vermehrt Standorte entweder mit guter Infrastruktur (Stadtumgebung) oder mit landschaftlichen Reizen das Rennen machen. Es sind auch Bastionen im Ausland zu erwähnen, die vermehrt einen Zulauf von Deutschen verzeichnen dürfen,[33] z.B. liest man immer mehr vom Lebensabend auf der „deutschen“ Mittelmeerinsel Mallorca, wo vermehrt deutsche Unternehmen Seniorenheime eröffnen. Andererseits scheint es mir auch nicht unwahrscheinlich, daß andere europäische Bürger in Deutschland ihren Lebensabend verbringen wollen.

1.2 Die demographisch induzierte Hilfe- und Pflegesituation

Trotz der Tatsache, daß es auch viele jüngere Menschen gibt, die pflegebedürftig sind, ist es vor allem die Pflegebedürftigkeit eher ein begleitendes Merkmal von Personengruppen höheren Alters. Denn mit dem Fortschreiten des Alters steigt auch das Risiko des Angewiesenseins auf familiale und/oder ambulante oder stationäre Betreuung. Deshalb ist zu vermuten, daß aufgrund der demographischen Entwicklung mit einer anwachsenden Alterspopulation eine Bedarfsentwicklung hinsichtlich institutioneller und ambulanter Hilfe zu erwarten ist.

Diese Prognose über die Entwicklung des Pflegebedarfs und seiner Befriedigung soll nun im folgenden durch gesellschaftliche Trends belegt werden.

1.2.1 Höheres Alter – Wachsender Hilfe- und Pflegebedarf?

Trotz medizinischer Errungenschaften ist und bleibt das Altern verbunden mit psychischen und physischen Abbauprozessen. Das teilweise immer noch vorherrschende Defizitmodell geht davon aus, daß vermehrt chronische Krankheiten und komorbide Störungen, d.h. mehrere Krankheiten auf einmal, mit zunehmendem Alter auftreten,[34] was oft zu Gebrechen und verminderter Selbständigkeit führt. Diese wachsenden funktionalen Einschränkungen vor allem im höheren Alter führen wiederum zu einem individuellen Hilfe-, meist bei höheren Altersgruppen verstärkten Pflegebedarf.[35]

Neben den körperlichen Beschwerden erleben die älteren Mitmenschen oftmals auch Modifikationen im sozialen Umfeld und meist damit verbunden eine veränderte Wahrnehmung ihrer Persönlichkeit. Besonders bei älteren Frauen, die vermehrt an Osteoporose erkranken, können triviale Knochenfrakturen, die normalerweise in jüngeren Jahren relativ schnell wieder heilen, weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der selbständigen Versorgung nach sich ziehen. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn „Hilfsbedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer“ besteht .[36]

In höheren und hohen Phasen des Alters treten zudem neben den multimorbiden bzw. chronisch- degenerativen Krankheitsbildern vermehrt gerontopsychiatrische Erkrankungen hinzu. Um die 30-50 Prozent aller erheblich kranken Senioren haben nach gegenwärtigem Erkenntnisstand entweder vorübergehende Hirnleistungsstörungen mit Verwirrtheitszustand oder konstante kognitive Defizite im Sinne der senilen Demenz.[37]

Vergleicht man den Pflegebedarf differenziert hinsichtlich Altersgruppe und Geschlecht, stellt man fest, daß neben einem beträchtlichen Anstieg des Risikos der Pflegebedürftigkeit ab etwa 80 Jahren, erst in diesem Alter mehr Frauen als Männer betroffen sind.[38]

Außerdem scheint die soziale Schichtzugehörigkeit einen Einfluß auf den Gesundheitszustand zu haben,[39] denn Angehörige der sozialen Unterschicht werden meist in früheren Jahren pflegebedürftig, was auf die meist körperlich schädliche Arbeit zurückzuführen ist, wohingegen ein höherer sozio-ökonomischer Status bessere Lebenschancen bedingt. Die Angehörigen der Mittel- und Oberschicht behalten dadurch oft eine höhere Lebenserwartung, deshalb ist auch bei ihnen bei fortschreitendem Alter mit einer Zunahme an Pflegebedarf zu rechnen.

Je nach Familienstand und Haushaltsstruktur kann auf einen potentiell verstärkten Hilfebedarf geschlossen werden, denn gerade Alleinstehende werden mit zunehmenden Alter von externen Hilfen abhängig, da sie keine Haushaltsmitglieder und oft auch keine Verwandte zur Disposition haben.

Das dominante Geschlecht besonders in Alteneinrichtungen wird das weibliche sein, denn mit einer höheren Lebenserwartung und einer damit verbundenen Multimorbidität und fehlender familiärer Unterstützung werden sie auf externe Versorgung angewiesen sein.

Nur mit Zunahme der männlichen Ledigen bzw. Singles steigt auch der Bedarf an institutioneller Hilfe bei Männern, allerdings nehmen diese meist viel früher diese Art von Hilfe in Gebrauch.[40]

Einen insgesamten Anstieg der Pflegebedürftigen[41] belegen Modellrechnungen, die von einem Ausgangswert in Höhe von 1,24 Millionen im Jahr 1995 ausgehen, welcher bis 2040 auf 1,77 Millionen Pflegebedürftige mit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ansteigen wird.[42]

1.2.2 Familiäre Hilfe- und Pflege- Ressourcen

Das wichtigste und größte Hilfe- und Pflegepotential ist nach wie vor die Familie, deren Hilfe auch sinnvollerweise vom Gesetzgeber unterstützt werden soll. Im Jahre 1980 ging man noch ungefähr von einem Anteil von 80 Prozent der Familienpflege am gesamten Pflegeleistungspotential aus.[43] In vielen Fällen ist ein Verbleiben in der eigenen Wohnung oder außerhalb einer Institution oft nur durch familiäre Unterstützung möglich. Auch das PflegeVG weist auf den subsidiären Charakter des Sozialstaats hin, indem er zur Unterstützung der familiären und eigenen Ressourcen ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen bereitstellt, einerseits um ein würdevolles Leben soweit bzw. solange wie möglich in vertrauter Umgebung gewähren zu können und andererseits um die familiären Ressourcen weitgehend auszuschöpfen, die zur Entlastung des Sozialsystems beitragen.

Für die familiäre Hilfe und Pflege sind folgende Merkmale charakteristisch:

- Die Mehrzahl der Hilfe- und Pflegebedürftigen verfügt über eine Hauptpflegeperson,
- Der Großteil der wichtigsten Helfer ist weiblich und lebt meistens mit den Hilfe- und Pflegebedürftigen im selben Haushalt, in der Regel handelt es sich hierbei um die Ehefrau, Mutter oder Tochter.
- Die meisten Hauptpflegepersonen und ca. die Hälfte der Helfer von Hilfebedürftigen stehen fast rund um die Uhr zur Verfügung und sind deshalb extrem belastet.[44]
- Die Motivation zum Helfen begründet sich meist durch emotionale Bindungen z.B. durch ein Solidaritätsgefühl.
- Bei Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit werden überwiegend institutionelle Hilfen in Anspruch genommen.
- Außerdem ist die Familienpflege meistens mit geringer Unterstützung durch ambulante Dienste vor allem in Familien mit einem niedrigeren sozi-ökonomischen Status üblich.[45]

Dies bedeutet, daß Familienpflege eher in den unteren und mittleren sozialen Schichten vertreten ist, sei es aus finanziellen und traditionellen Gründen oder mangels Informationen, wohingegen Personengruppen mit materiellem Kapital und/ oder Bildungskapital zunehmend außerfamiliäre Hilfesysteme in Anspruch nehmen können, wollen oder müssen.

In Zukunft wird es zu einer Reduktion der familienpflegerischen Ressourcen kommen, dazu tragen unter anderem folgende gesellschaftlichen Strömungen und Entwicklungen bei:[46]

- Die zunehmende Frauenerwerbstätigkeit führt zu einem Verlust an Hauptpflegepersonen oder zumindest zu einer verkürzten Dauer der Hilfeleistungen.
- Auch die traditionelle Frauenrolle wird durch soziale Emanzipation und Frauenbewegungen so umgeschrieben, daß die typische weibliche Verbindung zur Familienpflege abnimmt.
- Durch räumliche und lebenstilspezifische Trennungen der Generationen, nimmt eine generationenübergreifende Versorgung in vielen Fällen ab. Z. B. erfordert oftmals der Beruf eine hohe Mobilität, was nicht mit den Anforderungen einer Pflegebedarfssituation harmonisiert.
- Ein zunehmender Anteil an älteren Menschen wünscht keine Pflege durch Verwandte und Bekannte und wahrt somit eine gewisse Distanz.[47]
- Da momentan sehr viele Frauen, die selbst schon über 60 und 70 Jahre alt sind, Hilfe- und Pflegeleistungen erbringen, kann man davon ausgehen, daß diese Ressourcen schwinden werden.[48]

Insgesamt geht man aus sozio- strukturellen Gründen von einem quantitativen Funktionsverlust der Familienpflege und –hilfe aus. Trotz einiger Maßnahmen, die dieser Entwicklung entgegenwirken sollen (wie Pflegegeld für Angehörige nach dem SGB XI, betriebliche Regelungen für Pflegeurlaub, ambulante und teilstationäre Hilfsangebote, Beratungsangebote, Wohnungsanpassungsmaßnahmen),[49] werden diese nicht in der Lage sein, die sozio- demographischen Rahmenbedingungen sowie die Tendenz zur außerfamiliären Hilfe zu kompensieren.

Es wird prognostiziert, daß besonders die stark belasteten Familien zunehmend auf Kundenberatungen und Marktangebote ansprechen und sich Leistungen dort nach ihren Vorstellungen und Möglichkeiten kaufen werden.

1.2.3 Personalsituation auf dem Pflegemarkt

Da in der stationären Altenhilfe von einem sozialen Dienstleistungsunternehmen ausgegangen wird, ist ein wesentlich bestimmender Faktor qualitativer und quantitativer Leistungssicherung das Personal. Für eine sozialverträgliche Versorgung hilfs- und pflegebedürftiger Senioren in Heimen ist neben der zu fordernde fachlichen Qualifikation des Pflegepersonals vor allem eine ausreichende Anzahl von diesen Mitarbeitern notwendig.

Zwar waren nachweisbar während dem Zeitraum von 1970 bis 1990 bessere Personalschlüssel zu verzeichnen,[50] allerdings ist und gerät die Altenpflege in Personalnot. Denn eine Untersuchung des Bundesinstitutes für Berufsbildung erbrachte eine Ausstiegsquote von 82 Prozent innerhalb der ersten fünf Jahre nach Ausbildungsende. Verantwortlich seien dafür schlimmste physische und psychische Belastungen, fehlende gesellschaftliche Anerkennung und eine viel zu geringe Bezahlung.

Die Zahl der Auszubildenden stieg stark in den vergangen Jahren stark an und es wird von momentan 200.000 Altenpfleger in der BRD ausgegangen, doch für das Jahr 2010 werden zusätzlich 114.000 Pflegekräfte gebraucht, was zu einer Verschärfung der Personalsituation führen wird.[51] Selbst das soziale Ehrenamt bedeutet meist keine große Entlastung für stationäre Dienstleistungen der Altenhilfe, es dient eher als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für professionelle Hilfe.

Aus diesen Gründen wird in Zukunft ein großes Problem in der Personalbeschaffung liegen, denn aufgrund des zunehmenden älteren Bevölkerungsanteils auf der Nachfrageseite und den Engpässen beim Pflegepersonal auf der Angebotsseite, vor allem durch den schwindenden Nachwuchs, läßt sich eine „Scherenentwicklung“ erwarten, die Einrichtungsträger und auch Politiker vor neue Aufgaben stellt.[52]

1.3 Nutzungsveränderungen durch Bedarfsverschiebungen

Wie schon unter den Kapiteln „Anbieterstruktur“ und „Zukunft der Anbieter“ erwähnt, gibt es Tendenzen, daß zunehmend der Pflegebereich der stationären Altenhilfe ausgebaut und viele Altenheimplätze in Pflegeplätze umgewandelt worden sind oder werden.

Um diese Angebotsverschiebung, die sich zunehmend vor allem auf dem Gebiet der „typischen“ Versorgungsformen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim verdeutlicht, zu erklären, muß der weitreichende Bedeutungswandel dieser Versorgungsformen und die mit diesem korrelierende Veränderung der sozio- strukturellen Zusammensetzung der Bewohner, näher skizziert werden.[53]

1.3.1 Nutzungsveränderung der Heime

Der Trend der Umwandlung bzw. Verlagerung von Altenwohnheim- und Altenheimplätzen in Pflegeheimplätze läßt sich folgendermaßen analysieren und begründen:

1) Bedeutungsverlust des Altenwohnheims

Diese Wohnform, welche normalerweise nur im Notfall vorübergehend Betreuung und Versorgung gewährt, mußte aus folgenden Gründen einen Bedeutungsverlust hinnehmen:

- Die Senioren bevorzugen eher den Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung.
- Diese Versorgungsform entspricht offenbar nicht den Bedürfnissen und Ansprüchen der Senioren.
- Ambulante Dienste ermöglichen einen längeren Verbleib zu Hause und ersetzen so zunehmend den Bedarf an Altenwohnheimen.

2) Rückgängige Nachfrage von Altenheimen[54]

Aufgrund der veränderten sozialpolitischen Rahmenbedingungen hat die Zahl von alten Menschen in Altenheimen abgenommen. Viele Senioren ziehen heutzutage eher erst in Krisensituationen in ein Heim, meist wenn körperliche Einschränkungen befürchtet werden oder schon eingetreten sind. Manchmal aber auch, weil sie alleine stehen und im Akutfall auf fremde Hilfe angewiesen sind.[55] Ebenso wie Altenwohnheime sind die Altenheime zunehmend der Konkurrenz der wachsenden Anzahl an ambulanten Diensten ausgesetzt, zumal viele der Altenheime in ihrer Konzeption auch nicht den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Ein weiterer Grund für das Meiden eines Altenheims könnte in der „Angst vor Veränderungen“ liegen, vor dem Wohnungswechsel, der veränderten Umgebung, dem Miteinander mit fremden Menschen, aber auch vor den Auswirkungen einer neuen finanziellen Situation und vor der Angst, eventuell gezwungen zu sein, Sozialhilfe beantragen zu müssen. Wahrscheinlich bleibt aber der Wunsch nach einer möglichst lang anhaltenden Selbständigkeit das wichtigste Motiv.

3) Bedeutungsgewinn des Pflegeheims

Hinsichtlich der demographischen Entwicklung und den sozialpolitischen Vorgaben kann man als Gewinner den Pflegebereich betiteln. Dies beruht zum einen darauf, daß der ambulante Dienst eine gute Stütze für die Pflege zu Hause ist und somit eine starke Konkurrenz zum schwachen Betreuungs- und Versorgungsangebot in Altenheimen und Altenwohnheimen darstellt, zum anderen aber gerade die stationäre Hilfe in Pflegeheimen bei erhöhtem Pflegebedarf eine günstigere Versorgungsform als die ambulante Hilfe aufgrund ihrer Rund-um-die-Uhr-Betreuung darstellt und deswegen vom Gesetzgeber in diesen Fällen bevorzugt wird.

Auch gibt es bisher im Pflegebereich einen Mangel an alternativen Versorgungsformen bei Pflegebedarf wie z.B. geriatrisch-rehabilitative Einrichtungen oder Tagespflegeheime, was einen quanitativ wachsenden Bedarf an Pflegeheimplätzen rechtfertigt.

1.3.2. Strukturwandel der Heime

Die Nutzungsveränderung von Heimen hängt stark mit den veränderten Charakteristika der Bewohner zusammen. Besonders die länger andauernde Verweildauer hilfe- und pflegebedürftiger ebenso wie vitaler Senioren in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bewirken auf dem stationären Altenhilfemarkt bedeutsame Veränderungen. Betrachtet man die Bewohner stationärer Alteneinrichtungen können richtungsweisende Daten ermittelt werden.[56]

- Das Durchschnittsalter der Bewohner stationärer Einrichtungen beträgt ca. 85 Jahre. Prognosen zeichnen jedoch einen zunehmenden Anteil an hochaltrigen Menschen in diesen stationären Versorgungsformen ab.
- Ein weiterer Trend sind alleinstehende oder verwitwete ältere Singles, zumal die meisten Ehepaare nicht gleichzeitig pflegebedürftig werden und somit immer einer von beiden sich um den anderen kümmern kann. Deshalb sind nur wenige Ehepaare in stationären Alteneinrichtungen untergebracht.
- Ein Zuwachs wird in letzter Zeit vor allem an Schwer- und Schwerstpflegebedürftigen in Alten- und Pflegeheimen konstatiert.
- Auch wächst der Anteil an psychisch erkrankten Bewohnern, was mit dem zunehmenden Alter zu begründen ist.

Aus diesen Gründen werden für die Heime wachsende Anforderungen - bezogen auf die bauliche Ausstattung, Qualifikation der Mitarbeiter und insbesondere auf die Konzeption - erwartet.

2. Zwischenresümee

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die demographische Entwicklung in der BRD zu einer schrumpfenden und alternden Population führt. Zumindest für die nächsten 40 Jahre kann von einem quantitativen Anstieg der älteren, alten und insbesondere der sehr alten Menschen ausgegangen werden, dagegen kommt es vor allem auf der Nachwuchsseite zu einem Schwund an jungen Menschen, was zu einem gesellschaftlich belastenden Mißverhältnis führt.

Für die Altenhilfe insgesamt bedeutet der quantitative Anstieg an Alten und besonders der Hochaltrigen aufgrund eines verstärkten Hilfe- und Pflegebedarfs eine wachsende Inanspruchnahme von Leistungen. Bereits die letzten zwei Dekaden belegen die Entwicklung einer Zunahme von Senioren, einer steigenden Lebenserwartung und eines erhöhten Hilfebedarfs.

In Zukunft kann man wegen des zunehmenden Pflege- und Hilfebedarfs, der abnehmenden familiären Pflegeressourcen, der wachsenden Singularisierung und vor allem durch Erreichen eines hohen Alters davon ausgehen, daß trotz vieler außerinstitutioneller Dienste ein Heimeintritt wahrscheinlicher wird.

Außerdem hat sich auf dem Altenhilfemarkt wegen Bedarfsveränderungen bei den Bewohnern eine Verlagerung der Angebotsstrukturen abgezeichnet. Dies läßt sich aus einer abnehmenden Nutzung von Altenheimen und Altenwohnheimen sowie einer steigenden Nachfrage bei Altenpflegeheimen schließen. Diese Tendenz basiert wiederum auf den Tatsachen einer wachsenden Gruppe von Hochaltrigen, einer verschlechterten gesundheitlichen Konstitution der Heimbewohner, eines erhöhten Bedarfs an Pflege, einer kürzeren Verweildauer in Pflegeheimen als in den anderen Wohnformen und auf einer Singularisierungstendenz.

Um diesen Entwicklungen entgegenwirken zu können, müßte man die medizinische und psychogerontologische Versorgungsstruktur in Altenwohnheimen und Altenheimen ausbauen, sowie besonders für die „neuen“ Alten eine gewisse Angebotspalette ermöglichen, die ihnen einen Heimaufenthalt angenehmer machen könnte. Hierbei denke ich hauptsächlich an sozio- kulturelle Veranstaltungen und an aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Besonders mehrstufige Einrichtungen scheinen mir hierfür am besten geeignet zu sein. Selbst wenn der Schwerpunkt auf Pflegeheimplätzen beruht, denke ich, würde eine Mischung der Angebote und Bewohnerstruktur erstens den Bewohnern selbst zu gute kommen, im Sinne einer besseren Bewältigung der „Begleiterscheinungen“ des Altwerdens, und zweitens würde auch für die Mitarbeiter durch verschiedene Arbeitssituationen die psychische und physische Belastung reduziert, was wiederum bei dem prognostizierten Wettbewerb auch bei der Personalaquisition den Einrichtungen Vorteile verschafft.

Generell wird der Schwerpunkt einer stationären Alteneinrichtung im Pflegebereich liegen. Deswegen werden vermutlich Altenwohnheime und Altenheime, in denen Pflege üblicherweise nur marginal und vorübergehend eine Rolle spielt, nur dann einen großen Teil einer mehrstufigen Einrichtung darstellen, wenn den Bewohnern dort ein eigener Haushalt gewährt werden kann, damit ihnen dort einerseits solange wie möglich ein selbständiges Leben ermöglicht bleibt und andererseits die Einrichtung im Falle der Pflegebedürftigkeit auch häusliche Pflege anbieten kann. Auf jeden Fall wird die Anzahl an Pflegeheimplätzen steigen. Zusätzlich sollten Überlegungen angestellt werden, ob zusätzlich Kurzzeitpflege angeboten wird, wonach zunehmend eine Nachfrage aufkommt, um die Alternativmöglichkeiten der Hilfen breiter zu streuen.

Kapitel 3: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Nach dem allgemeinen Erkenntnisstand gibt es keinen feststehenden Begriff des „Sozialrechts“ im Recht der BRD. Man kann nur grobe Richtlinien aufstellen, die den Inhalt dieses „schwammigen“ Begriffs näher eingrenzen. Und zwar fallen in das Gebiet des Sozialrechts „all diejenigen rechtlichen Regelungen, die ‚soziale Gerechtigkeit‘ und ‚soziale Sicherheit‘ gewährleisten sollen.“[57]

Demnach handelt es sich hierbei nicht um ein uniform geordnetes Rechtsgebiet, sondern vielmehr um ca. 200 Einzelgesetze, welche zum Teil im großen Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefaßt werden sollen, soweit sie es noch nicht sind.

Die Forderung nach „Sozialer Gerechtigkeit“ ist vom sogenannten Sozialstaatsgebot in Art. 20 Abs. 1 GG abzuleiten, welches für die drei demokratischen Gewalten Legislative, Exekutive und Jurisdiktion u.a. folgende Aufgaben in Form von Programmsätzen in § 1 SGB I formuliert:[58]

- Sicherung eines menschenwürdigen Daseins,
- Schaffung gleicher Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch der jungen Menschen,
- Schutz und Förderung der Familie,
- Ermöglichung eines Erwerbs des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit,
- Abwendung oder Ausgleich für besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe (dies ist das Sozialstaatsprinzip der Subsidiarität)

Bis heute sind im Sozialgesetzbuch folgende Rechtsgebiete in Kraft getreten bzw. in Planung:[59]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Selbstverständlich werden im Rahmen dieser Arbeit nur jene Rechtsgebiete behandelt, welche für ältere und alte Menschen in stationären Alteneinrichtungen und damit auch für den Heimträger von Bedeutung sind.

Besonders wichtig sind für ältere Menschen (und deshalb auch für die Heimträger) Sozialversicherungsleistungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Denn zur persönlichen Bedarfsabsicherung sind ältere und alte Menschen dann auf laufende Geldleistungen wie z.B. Rente oder auf Sachleistungen, wie sie bei Krankheit und Pflege gewährt werden, angewiesen.

1. Die Sozialversicherung

Mit Einführung der Pflegeversicherung basiert die gesetzliche soziale Absicherung auf fünf Säulen:

- Die Krankenversicherung schützt vor Krankheit und folgender Arbeitsunfähigkeit,
- die Pflegeversicherung deckt einen Teil des Pflegebedarfs ab bei erheblicher Pflegebedürftigkeit;
- die Rentenversicherung deckt die Risiken der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und zahlt bei Erreichen der Altersgrenze ein Altersruhegeld;
- die Unfallversicherung schützt vor Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
- die Arbeitslosenversicherung schützt vor Risiken des Beschäftigungsrückgangs wie Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit.

Diese Versicherungen werden nicht primär durch Steuern finanziert, sondern durch Beiträge, die die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zahlen, nur bei der Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber die volle Last, diese kann er jedoch minimieren, wenn er das Unfallrisiko in seinem Betrieb so weit wie möglich reduziert.

Allerdings gibt es einige Regelungen in der Sozialversicherung, die manchen Erwerbstätigen auch von der Sozialversicherungspflicht befreien. Deswegen muß man meistens zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten sowie verschiedenen Zusatzversicherungen differenzieren.

Was besonders der Beachtung bedarf, ist die Einkommensseite zukünftiger Kunden bzw. ihre finanzielle Absicherung, denn bei Austritt aus dem Erwerbsleben spielen für den Großteil der deutschen Bevölkerung hauptsächlich nur noch Krankenversicherung, Rentenversicherung und die Pflegeversicherung eine tragende Rolle, der Arbeitslosenversicherung muß jedoch nur im laufenden Betrieb und bei der Kostenkalkulation des Personals Beachtung geschenkt werden, bei der Einkommenssituation von Heimbewohnern ist dieser Versicherungszweig jedoch auszuschließen, da sie sich nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt befinden.

Beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung ist auch die Unfallversicherung nur marginal zu beachten, zwar erwachsen aus ihr Entschädigungsansprüche für Personen, die während eines Arbeits- oder Wegeunfalls pflegebedürftig werden und deshalb Leistungen zur Haus-, und Anstaltspflege erhalten, doch braucht diesem Versicherungszweig keine große Bedeutung hinsichtlich der materiellen Versorgung zugemessen werden. Auch in Bezug auf die dem Arbeitgeber obliegende Finanzierung der Unfallversicherung beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung kann vernachlässigt werden, denn im Dienstleistungsgewerbe dürfte das Risiko und deshalb der Beitrag zur Berufsgenossenschaft im Vergleich zur Industrie verhältnismäßig gering sein. Deshalb möchte ich hier nur auf die relevanten Bestandteile der Sozialversicherung bezüglich des Aufbaus einer stationären Alteneinrichtung eingehen.

1.1 Die Krankenversicherung

Bezogen auf die älteren Generationen als Zielgruppe dieser Arbeit, muß in erster Linie die mit zunehmendem Alter korrelierende Multimorbidität und das steigende Risiko von chronischen Krankheiten angesprochen werden. Um diesem Risiko vorzubeugen bzw. zu begegnen, existiert die Krankenversicherung. Heutzutage ist der Großteil der deutschen Bundesbürger entweder über eine gesetzliche Krankenkasse oder über eine private versichert. Natürlich gibt es auch immer Leute, die nicht versichert sind, für diese sind im Notfall die zuständigen Sozialämter als Kostenträger zuständig.

Wie bei allen Versicherungen ist in erster Linie der Versicherte Leistungsempfänger, allerdings hat dieser bei der Krankenversicherung nur einen Sachleistungsanspruch, d.h. der Leistungserbringer erhält direkt von der gesetzlichen Krankenkasse nach Abrechnung sein Geld oder wie es auch in der privaten Krankenversicherung oft der Fall ist, daß der Patient zuerst das Geld vorstreckt und später bei seiner Krankenkasse dies zurückfordern kann.

Leistungsbereiche der Krankenversicherung in der stationären Altenhilfe können folgende sein:

1.1.1 Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege wird hauptsächlich von den Krankenkassen (sowie gegebenfalls von der Unfallversicherung, Versorgungsamt oder bei nicht Versicherten von der Sozialhilfe) finanziert. In Bezug auf die Heimsituation kann häusliche Krankenpflege nur dann gewährt werden, wenn ein eigener Haushalt der Bewohner vorhanden ist. Dies ist vor allem in Altenwohn- oder Altenheim möglich, wenn diese Einrichtungen den Bewohnern grundsätzlich über die hauswirtschaftliche Versorgung freie Hand lassen. In Pflegeheimen, in denen dieser Leistungsbereich vertraglich geregelt ist, kann häusliche Krankenpflege schon im vorhinein ausgeschlossen werden.[60] Nach § 37 Abs. 1 SGB V wird sie als Pflichtleistung gewährt, wenn Krankenhauspflege durch sie vermieden werden kann. Diese „Vermeidungspflege“ läßt sich in drei Situationen (Ersatzpflege, Vermeidungspflege und Verkürzungspflege) differenzieren.[61]

Eine weitere Voraussetzung ist, daß auf jeden Fall ambulante ärztliche Behandlung zusätzlich notwendig sein muß. Falls nämlich nur Maßnahmen der Grundpflege benötigt werden, besteht nach § 37 SGB V kein Anspruch.

Der Leistungsumfang erstreckt sich bei dieser Vermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V auf Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung mit einer Zeitbegrenzung von vier Wochen. Nur mit besonderer Begründung sind diese Leistungen zu verlängern.

Wohingegen bei der Sicherungspflege nach § 37 Abs 2. SGB V die ärztliche Behandlung unterstützt werden soll. Deshalb erstreckt sich der Leistungsumfang nur auf die Behandlungspflege, welche aber keine zeitliche Begrenzung erfährt.

Da in Altenwohn- und Altenheimen üblicherweise keine andere Person in diesem Haushalt lebt (außer bei den wenigen Fällen von Ehepaaren), kann der in § 37 Abs. 3 SGB V geforderte „Selbsthilfevorrang“ meistens ausgeschlossen werden. „Einfache“ Behandlungspflege (z.B. Medikamentenvergabe), die keine medizinischen Kenntnisse voraussetzt, darf jeder übernehmen, wohingegen „qualifizierte“ Behandlungspflege (wie Injektionen und Katheterisierung) nur durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht werden darf. Weisen Altenpflegekräfte entsprechende Kompetenzen nach, müssen Krankenkassen ihre professionelle Hilfe anerkennen und finanzieren. Krankenschwestern wären auf jeden Fall für diese Tätigkeiten geeignet, da sie Fachkräfte des Gesundheitswesens darstellen.[62]

Insgesamt kann diese Form von Leistung nur bei kurzfristigem Pflegebedarf von der Krankenkasse finanziert werden. Bei länger anhaltender Pflegebedürftigkeit greift die Pflegeversicherung.[63]

Es gibt auch die psychiatrische Pflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, welche den psychisch Kranken gewidmet werden soll. Jedoch ist diese erstens noch nicht ausreichend von den Krankenkassen anerkannt worden und zweitens würde der Versorgung und Betreuung psychisch Kranker wohl schlecht in Altenwohnheimen und Altenheimen, wo nur die häusliche Krankenpflege zulässig ist, gerecht.

Die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbracht werden können, sind länderspezifisch. Üblicherweise werden sie in Versorgungsverträgen zwischen den Krankenkassen und ambulanten Diensten, Wohlfahrtsverbänden sowie selbständigen Pflegekräften ausgehandelt.[64] Im Rahmen der stationären Altenhilfe ist die Vergütung für die „einfache“ Behandlungspflege sowie für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Bedarfsfall möglich. Aber nur wie schon erwähnt, wenn die Patienten einen eigenen Haushalt führen können und nicht durch Vertragsbindung zur stationären Versorgung verpflichtet werden.

Aus medizinischen Gründen könnte man im Rahmen einer größeren Einrichtung auch daran denken, eventuell bei einem Neubau eine Arztpraxis mit einzuplanen, die zwar eigenständig geführt werden würde, jedoch eine vorteilhafte Patientennähe erzeugen würde.

1.1.2 Fahrtkosten

Nach § 60 SGB V übernimmt die Krankenkasse Fahrtkosten ihrer Mitglieder ins Krankenhaus und andere Krankentransporte, bei denen eine Begleitperson notwendig ist.[65] Normalerweise hat sich der Patient aber mit einer Anteilspauschale zu beteiligen. Taxifahrten werden nur aus Härtefallgründen finanziert, d.h. wenn eine andere Möglichkeit für den Patienten nicht zu vertreten ist.

1.1.3 Härtefälle

Wegen unzumutbarer Belastung hat laut § 61 SGB V die Krankenkasse die Versicherten auch von den Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich Arznei- und Heilmittel, bei Zahnersatz und Kuren zu befreien (insbesondere Sozialhilfebezieher oder Menschen, die Kriegsopferfürsorge erhalten).

1.1.4 Hilfsmittel

Diese gehören wahrscheinlich zu den wichtigsten Verpflichtungen der Krankenkassen gegenüber Heimbewohnern. Nach § 33 SGB V gehören unter die Rubrik „Hilfsmittel“ Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und andere Mittel, die erforderlich und geeignet sind, eine Behinderung zu mindern oder der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen und den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern. Besonders Dekubitusmatratzen und –betten (gegen Wundliegen), Krankenfahrstühle, Gehilfen und Inkontinenzmittel (zum größten Teil) werden in den Hilfsmittelrichtlinien der Krankenkassen aufgelistet.[66]

Gebrauchsgegenstände wie Einwegwindeln, Einwegkrankenunterlagen und Zellstoffeinlagen gelten gemäß § 33 SGB V nicht als Hilfsmittel und können nur unter besonderer Begründung verschrieben werden, und zwar dann, wenn sie der Behandlung einer Krankheit oder dem Ausgleich eines Funktionsdefizits dienen, nicht aber nur der Pflege.[67]

1.2 Die Rentenversicherung – finanzielle Situation älterer Menschen

Eine nicht gerade unwesentliche Rahmenbedingung für die gegenwärtige und zukünftige Ausgestaltung und Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Altenhilfe ist die materielle Absicherung der Senioren. Beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung ist es notwendig, sich einen klaren Überblick über das finanzielle Leistungspotential zukünftiger „Kunden“ mittels einer Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der deutschen Senioren zu verschaffen.

Aus diesem Grunde soll in diesem Abschnitt zuerst ein Überblick über die verschiedenen Formen der Alterssicherung gegeben, dann insbesondere auf die gesetzliche Rentenversicherung eingegangen, im Anschluß daran das sozio-strukturelle Verteilungsmuster hinsichtlich der Einkommen im Alter kurz dargestellt und schließlich in einem Resümee auf die wesentlichen Aspekte aufmerksam gemacht werden.

1.2.1 Die verschiedenen Formen der Alterssicherung

In der Bundesrepublik gibt es keine staatliche Einheitsfürsorge beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Es haben sich historisch verschiedene Formen der Alterssicherung entwickelt. Die meisten Formen der Alterssicherung sind abhängig vom gewählten Beruf.

Bergleute und Landwirte verfügen jeweils über eine eigene Form der Alterssicherung, die z.T. aus staatlicher Hand bezuschußt wird. Freiberufliche, die auch Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, besitzen eine berufsständische Alterssicherung. Doch nicht nur diese Formen gibt es, sondern auch Lebensversicherungen, Vermietung und Verpachtung spielen neben Rentenfonds, Zinserträgen und Aktiendividenden eine Rolle.

Der größte Teil der Bundesbürger ist Mitglied in einer der gesetzlichen Rentenversicherungen. Die Beamten genießen eine staatlich gesicherte Beamtenversorgung. Außerdem existieren zusätzlich zu den „Basissicherungen“ Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst und Betriebsrenten. Einen Überblick bietet folgendes Schaubild:[68]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Dieses System wurde wie die Krankenversicherung schon unter Bismarck eingeführt, allerdings unter ganz anderen sozialen Bedingungen als sie heutzutage vorherrschen. Die Rentenversicherung wurde in ihrer Geschichte immer wieder sozialpolitisch mißbraucht, dies lag und liegt am großen Wählerpotential der Senioren. Momentan ist zwar die finanzielle Situation bundesdeutscher Rentner eher positiv zu bewerten - Ausnahmen bilden vor allem Frauen, die an oder unter der Armutsgrenze leben müssen - allerdings wird das Rentensystem zunehmend marode. Dieses Problem liegt am System des Umlageverfahrens, d.h. die erwerbstätige Generation muß durch ihre Beiträge die Rentenansprüche der Senioren befriedigen können. Da aber das demographische Bild zunehmend ein sozial ungesundes Ungleichgewicht verdeutlicht, müssen entweder höhere Beiträge entrichtet, das Renteneintrittsalter weiter angehoben und/oder die Renten gesenkt werden.

Träger der Rentenversicherung sind im wesentlichen für Arbeiter die Landesversicherungsanstalt (LVA), für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), für die Bergleute die Knappschaftsversicherung, für alle selbständigen Handwerker die Handwerkerversicherung und für die Landwirte die Altershilfe für Landwirte. Die meisten Regelungen zur Rentenversicherung befinden sich bis auf die Altershilfe für Landwirte im SGB VI.

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind Arbeiter und in der Regel Angestellte, aber auch viele Selbständige sind aufgrund ihres Schutzbedürfnisses pflichtversichert. Von dieser Versicherungspflicht können, wie generell in der Sozialversicherung möglich, einige Ausnahmen existieren. Eine wichtige Ausnahme ist hier das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der GRV.

Zu den Leistungsbereichen der Rentenversicherung gehören Rehabilitation, Frührente, Altersruhegeld und Hinterbliebenenrente.

Da unter dem Aspekt der stationären Altenhilfe der Leistungsbereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr in Frage kommt, wende ich mich nun dem Altersruhegeld, der Frührente und der Hinterbliebenenrente zu.

1) Frührente

Bei vorzeitigem als auch altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kann man Rente wegen Erwerbsminderung („Frührente“) beantragen, welche bis zum 60. Lebensjahr gewährt wird. Diese splittet sich in Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente.[69] Entscheidend hier ist aber noch der Verbleib auf dem Arbeitsmarkt, d.h. nur wenn aufgrund eines Unfalls oder Krankheit der Versicherte z.B. wegen Pflegebedürftigkeit überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzukommen, wäre diese Leistung für die Finanzierung einer stationären Alteneinrichtung relevant.

2) Altersruhegeld

Nach Erreichen der Altersgrenze wird jene Leistung nach § 25 SGB VI gewährt. Normalerweise liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren, allerdings wird für Arbeitslose unter gewissen Voraussetzungen und für Schwerbehinderte sowie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner nach Vollendung des 60. Lebensjahres dieses Altersruhegeld vorgezogen. Aber auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres kann man nach Erfüllung einer gewissen Wartezeit Altersruhegeld beantragen. Hierher gehört auch die Möglichkeit der Altersteilzeit. Besonders für Frauen, die nachweisbar in den letzten 20 Jahren überwiegend Pflichtbeiträge entrichtet haben, besteht schon ab dem 60. Lebensjahr ein Anspruch.

3) Hinterbliebenenrente

Diese wird erst beim Verscheiden des Versicherten bezahlt. Nach §§ 46 ff. SGB VI sind Witwen-, Witwer-, Waisen- und Geschiedenenrente unter diesen Begriff zu subsumieren.

Vor allem für viele ältere Witwen, die kaum in eine Rentenkasse während ihren meist wenigen Erwerbsjahren eingezahlt haben und deshalb über keinen oder einen sehr geringen eigenen Rentenanspruch verfügen, bedeutet die Hinterbliebenenrente oft das einzige Einkommen.

[...]


[1] Ich möchte in dieser Arbeit den Begriff des Sozialpädagogen benutzen, obwohl es mir bewußt ist, daß der Definitionsdiskurs hinsichtlich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialwesen noch nicht vollständig beendet ist. Der Einfachheit zuliebe wähle ich den Begriff der Sozialpädagogik, womit ich als persönliche Ausgangssituation das Studium an der Fachhochschule Darmstadt assoziiere, jedoch allgemeingültige Elemente dieses Berufsbildes und spezielle Anforderungen daran in meine Arbeit einfließen lassen möchte.

[2] Vgl.Christa, Harald: Sozio- Marketing für freigemeinnützige Einrichtungen der stationären Altenhilfe, Münster 1997, S.23.

[3] Vgl.Klie, Thomas: Heimaufsicht. Praxis- Probleme- Perspektiven, Hannover 1988, S. 27 f.

[4] Vgl. Lanz, Gerlinde: Sozialarbeit in der stationären Altenhilfe. Konzepte für Sozialarbeit in Heimen, Stuttgart: Evangelische Heimstiftung e.V. 1993 (Manuscripte zur sozialen Gerontologie und Altenpflege. Band 2), S. 3.

[5] Vgl.Klie, Thomas, Heimaufsicht , Hannover 1988, S.28.

[6] Harald Christa nennt an dieser Stelle Hummel, K.: Wohnen im Alter. In Döhring, B. (Hg.): Zuhause leben oder im Altenheim? Frankfurt am Main 1989, S. 25 f. und Albuschkat, U.: Wohlfahrtsmarketing.Strategien für modernens Wohlfahrtsmarketing, Overath 1994, S. 124 zum Vergleich.

[7] Ebd., S. 27f.

[8] Vgl. Lanz, Gerlinde, Sozialarbeit in der stationären Altenhilfe, 1993, S. 3.

[9] Vgl. Klie, Thomas, Lehrbuch der Altenpflege. Rechtskunde, 1997, S. 374.

[10] Laut Neumann: Die Leistungserbringer im Pflegeversicherungsgesetz, S. 519. In: Schulin (Hg.): Jurist. Handbuch des Sozialversicherungsrechts – Band 4 PflegeVG. werden unter den Heimbegriff des PflegeVG im Gegensatz zum ursprünglichen Inhalt des BSHG und HeimG auch Einrichtungen der stationären Kurzzeitpflege subsumiert.

[11] Der Anwendungsbereich des Heimgesetzes nach § 1 Abs.1 Satz 1 stellt als Bedingung die nicht nur vorübergehende Aufnahme des Pflegebedürftigen und schließt dadurch die Kurzzeitpflege aus. Dies wurde dem Inhalt des SGB XI angepaßt.

[12] Laut Schoch, Dietrich: Abschnitt 8. Träger der Sozialhilfe, S.1009. In Bundessozialhilfegesetz. Lehr- und Praxiskommentar – 5. Auflage zum Gesetzesstand vom Juli 1998. wird hier auch (gemäß ZSpr EuG 36, 53) auf eine Mindestgröße i.d.R. von sechs vorhandenen Plätzen verwiesen, wohingegen im HeimG keine Mindestgröße angegeben wird.

[13] Vgl. Altenheim. Zeitschrift für das Altenhilfe- Management, Vincentz Verlag September 1997, S. 12 f.

[14] das Schaubild wurde zusammengestellt aus Daten der Zeitschrift Altenheim, Vincentz Verlag, September 1997, S.14.

[15] Ebd.

[16] Aus Spiegel Special 2/1999, S. 16.

[17] Vgl. Schreiber, Hermann: Ein flotter Senior kann kein würdiger Greis sein. In: Spiegel Special 2/1999, S. 30.

[18] Vgl. Spiegel Special 2/1999, S. 20

[19] Vgl. Sommer, B.:Entwicklung der Bevölkerung bis 2040. Ergebnis der achten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. In: Wirtschaft und Statistik 7/94, S. 501.

[20] Aus: Spiegel Special 2/1999, S.20.

[21] Vgl. Spiegel Special 2/1999, S. 42.

[22] Das Statistische Amt benutzt den Begriff „junge Alte“ altersmäßig für die Gruppe der 60-75Jährigen (in: Stadt Freiburg im Breisgau: Das Sozial- und Jugenddezernat informiert. Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991, S. 5), der Begriff „neue Alte“ bzw. „jung-gebliebene Alte“ geht jedoch von einer Lebensauffassung aus, welche keine Altersgrenzen kennt.

[23] Vgl. Dinkel, R.H. : Demographische Alterung. Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der Mortalitätsentwicklungen. In: Baltes/Mittelstraß 1992, S. 76 interpretiert von Christa, Harald: Sozio- Marketing, S. 103.

[24] Vgl. Meßmer, Manfred: Alte Menschen in Freiburg. In: Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991, S. 18.

[25] Vgl. Gärtner, K.: Sterblichkeit nach Familienstand. In: Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft 1/90, S. 53 ff. interpretiert von Harald Christa, Sozio- Marketing 1997, S. 103.

[26] Vgl. Statistisches Bundesamt 1995, S. 27 f. In: Harald Christa: Sozio- Marketing, S. 105.

[27] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 1993, Anhang, Tab. 16; KDA Pressedienst 4/93 b, S.8. In: Harald Christa: Sozio- Marketing, S. 105.

[28] Vgl. Christa, Harald: Sozio- Marketing, S. 105.

[29] Ebd., S.105f.

[30] Vgl. Meßmer, Manfred: Alte Menschen in Freiburg. In: Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991,S.19.

[31] Vgl. Nachrichten Parität: „Die Gastrentner“. In: Nachrichten Parität 5-619/94, S. 65. interpretiert von Christa, Harald: Sozio- Marketing, S. 107.

[32] Vgl. Christa,Harald, S. 107 – 109.

[33] Ebd., S. 105 f.

[34] Vgl. Dandekar, Thomas: Warum altern wir? Biologische Aspekte des Älterwerdens – Studieneinheit 6. In: Funkkolleg Altern, Deutsches Institut für Fernstudienforschung an der Universität Tübingen, S.28.

[35] Vgl. Daten aus Tabelle A4: Pflegefallwahrscheinlichkeiten nach Infratest für den sationären Bereich. In: Rothgang, Heinz und Vogler, Anke: Die zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2040 und ihre Einflußgrößen, Bremen 1997, S. 37.

[36] Aus: Krahmer, Utz: Abschnitt 3. Hilfe in besonderen Lebenslagen. In: BSHG. Lehr- und Praxiskommentar – 5. Auflage zum Gesetzesstand vom Juli 1998, S. 597.

[37] Vgl. Bruder, J./ Lucke, C. / Schramm, A. et al: Was ist Geriatrie? Expertenkommission der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie zur Definition des Faches Geriatrie. Rügenheim 1994, S.20.

[38] Vgl. Höhn, C./Schwarz, K.: Lebenserwartung heute und morgen – und die Folgen. In: Imhof / Weinknecht 1994, S. 192 interpretiert von Christa, Harald, S. 113.

[39] Vgl. Schneekloth, U.: Künftiger Pflegebedarf – Demographische Herausforderungen, Caritasverband der Erddiözese München und Freising/Innere Mission München 1992, S.21f.

[40] Vgl. Krug, W.: Pflegebedürftige in Heimen, Stuttgart; Berlin; Köln, 1992, S.88.

[41] Der Definition des SGB XI zugeordnete Personengruppen.

[42] Vgl. Rothgang, Heinz und Vogler, Anke: Die zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2040 und ihre Einflußgrößen, Bremen 1997, S.25. Dem entgegen sprechen Zahlen der Zeitschrift Altenpflege(, März 1996, S. 168), in der von 1,7 Mio. Pflegebedürftigen (2,1 Prozent) ausgegangen wird, welche voraussichtlich auf 3,5 Prozent im Jahr 2039 ansteigen werden, allerdings beziehen sich jene Daten auf das Gesamtpotential an Pflegebedürftigen.

[43] Vgl. Brög, W.: Anzahl und Situation zu Hause lebender Pflegebedürftiger. Ermittlung der Repräsentativdaten und Situationsgruppenanalyse, Stuttgart; Berlin; Köln; Mainz, 1980, S.162 interpretiert von Christa, Harald, S.90.

[44] Vgl. Schneekloth, U.: Hilfe- und Pflegebedürftige in privaten Haushalten. Endbericht, 1996, S. 21.

[45] Vgl. Christa, Harald, S. 91f.

[46] Ebd., S. 93 f. und vgl. Dr. Hummel, Konrad: Älter werden in Augsburg. In: Stadt Freiburg i.Breisgau: Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991, S. 15.

[47] Vgl. Thiede, R.: Die besondere Lage der älteren Pflegebedürftigen. Empirische Analysen und sozialpolitische Überlegungen auf der Basis aktuellen Datenmaterials. In: Sozialer Fortschritt 4/ 1991, S. 252. interpretiert von Christa, Harald, S. 94.

[48] Vgl. Schrödel, M.: Bayrischer Geriatrieplan. Planung und Vollzug. In: Der Bayrische Bürgermeister 1/ 1992, S.12. Interpretiert von Christa, Harald, S. 94.

[49] Vgl. Christa, Harald, S. 96.

[50] Vgl. Christa, Harald, S. 136f.

[51] Vgl. Spiegel Special: Fehlende Anerkennung, 2/1999, S. 8.

[52] Vgl. Christa, Harald, S. 138f.

[53] Ebd., S. 141 ff.

[54] Von dieser veränderten Bedarfssituation geht auch Manfred Meßmer in: Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991, S. 23 aus.

[55] Vgl. Paul, Wolfram: Bewertung der Befragungsergebnisse aus der Sicht eines Altenheims. In: Stationäre Altenhilfe in Freiburg, 1991, S.25.

[56] Vgl. Christa, Harald, S.144 ff.

[57] Zitiert aus: Klie, Thomas: Lehrbuch Altenpflege. Rechtskunde, 1997, S. 215.

[58] Vgl. Klie,Thomas: Lehrbuch Altenpflege. Rechtskunde, 1997, S.215 f.

[59] Nach Schmidt, Michael: Guter Rat zur Pflegeversicherung, Beck- Rechtsberater, 2., vollständig überarbeitete Auflage 1995, S.16.

[60] Vgl. Klie, Thomas: Altenheim, 1995, S. 76ff.

[61] Vgl. Klie, Thomas: Lehrbuch Altenpflege. Rechtskunde, 1997, S. 247.

[62] Ebd., S. 249f.

[63] Ebd.

[64] Ebd., S. 252.

[65] Ebd., S. 253.

[66] Vgl. Hilfsmittelkatalog, Bonn, 1997. In: Klie, Thomas: Lehrbuch der Altenpflege. Rechtskunde, S. 241.

[67] Ebd., S. 242-243.

[68] Quelle: Schähl, W., in: Gesetzliche und betriebliche Alterssicherung für verschiedene Gruppen der Bevölkerung in der BRD: Erfahrungen und Zukunftsaufgaben, Deutsche Rentenversicherung 11-12/1986, S. 686. In: Klie, Thomas: Lehrbuch der Altenpflege. Rechtskunde, S. 256, leicht verändert durch den Autor.

[69] Näheres hierzu in Klie, Thomas: Lehrbuch der Altenpflege, S. 260 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1999
ISBN (eBook)
9783832461171
ISBN (Paperback)
9783838661179
DOI
10.3239/9783832461171
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Evangelische Hochschule Darmstadt, ehem. Evangelische Fachhochschule Darmstadt – Sozialpädagogik
Erscheinungsdatum
2002 (November)
Note
2,0
Schlagworte
altenhilfe demografie gesetze finanzierung qualitative aspekte
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Titel: Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe
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