Lade Inhalt...

Der Foucaultsche Überwachungsbegriff

Implikationen und Relevanz für das (Wirtschafts)leben

©2001 Magisterarbeit 110 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Spaziert man in der Tiroler Gemeinde Patsch auf den Goldbühel, so kann man dort seit einiger Zeit durch Ausgrabungen freigelegte Bauwerke aus der Eisenzeit bewundern. Es handelt sich dabei vermutlich um eine Kult- und Opferstätte, umgeben von einer Art Burg. Der Goldbühel ist ein kleiner Hügelberg, von dem aus man nahezu unbemerkt große Teile des Wipp- und Inntals überblicken kann, und somit ein strategisch sehr klug gewählter Ort. Die Burgfriede im Mittelalter, das metternichsche Spitzelwesen, die Geheimdienste während des kalten Krieges - sehen ohne gesehen zu werden; beobachten, überwachen, kontrollieren. Das Thema Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Menschheit. Manchmal brutal und offensichtlich, andere Male wiederum auf das Äußerste subtil und dennoch hervorragend wirkend, spielte und spielt Überwachung in jeder Gesellschaft eine Rolle. Im Dritten Reich oder in der DDR war die konsequente Überwachung weiter Teile der Bevölkerung sogar einer der expliziten Hauptgründe für das Funktionieren eines sozialen Gesamtsystems.
Überwachung isoliert zu sehen wäre demnach der falsche Zugang zu diesem Thema. Überwachung ist kein Selbstzweck, etwas, das ohne weitere Rechtfertigung existieren kann. Überwachung braucht einen Kontext und muss stets darin gesehen werden. Überwachung ist Teil einer Gesamtheit, eingebettet in ein Netzwerk von verschiedensten Mechanismen. Michel Foucault hat in „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ den Versuch gewagt, dieses Netzwerk verständlich zu machen. Foucault sieht Überwachung und deren Idealform, den „Panoptismus“ als Mittel und Weg zur Disziplinierung. Disziplinierung ist wiederum ein Instrument der Macht.
Gang der Untersuchung:
Der erste Teil dieser Diplomarbeit wird sich ausführlich Michel Foucault und „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ widmen. Es soll ein Versuch sein, Foucault, dessen Intentionen und Schlussfolgerungen zu analysieren, zu verstehen und zu interpretieren.
Foucault nähert sich dem Überwachungsbegriff nicht ausschließlich von der technologischen Seite, wie dies etwa in der traditionellen Managementliteratur der Fall ist. Er fokussiert viel mehr den sozialen Aspekt des Überwachens und des Überwacht-Werdens. Dieser Zugang gibt Foucault die Möglichkeit nicht auf einer banal – offensichtlichen Ebene zu bleiben, sondern tiefer zu schürfen. Er ergründet jene gesellschaftlichen Bereiche, in denen Überwachung nicht […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Teil I
Souveränitätsmacht – Disziplinarmacht
Die Macht des Souveräns
Historischer Hintergrund - Begriffserklärung
Die Ablösung der Souveränitätsmacht
Disziplinarmacht und Panoptismus
Disziplinierung des Körpers
Die Werkzeuge der Disziplinierung
Panoptismus
Zusammenfassung
Umsetzung, Erweiterung und Ergänzung des Disziplinarmachtbegriffes
Detailkritik an der Disziplinarmacht
Konkrete Anwendungen der Disziplinarmacht – Barbara Townley_
Ergänzungen zum Begriff der Disziplinarmacht – Gilles Deleuze/Ian Munro
Zusammenfassung

Teil II
Das heutige (Wirtschafts)leben unter dem Aspekt des Disziplinarmachtdiskurses
Architektur
Glas – oder die offenherzige Art der Disziplinierung
Die „klassische“ Disziplinararchitektur
Elektronische Überwachung
Das Internet
Netzwerkadministrationsprogramme
Cookies
Kommunikationsnetzwerke in Unternehmen
Computerverbindungsprogramme
Know-how-Engineering
Erweiterungen der Netzwerktechnologie
Flottenmanagementprogramme
GPS - Technologie
Handys
Zukunftsausblick
Die Zentralservertechnologie
Das Hypernet
Zusammenführung und gesamtgesellschaftlicher Kontext – Relativierung der Disziplinarmacht
Vorwort
Gesamtgesellschaftliche Phänomene
Auswirkungen auf die subjektive Wahrnehmung
Relativierung
Zusammenfassung_

Indexe und Verzeichnisse

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Bücher und Artikel

Homepages

Einleitung.

„Macht braucht Kontrolle“ (Th. Klestil, 1991).

Spaziert man in der Tiroler Gemeinde Patsch auf den Goldbühel, so kann man dort seit einiger Zeit durch Ausgrabungen freigelegte Bauwerke aus der Eisenzeit bewundern. Es handelt sich dabei vermutlich um eine Kult- und Opferstätte, umgeben von einer Art Burg[1]. Der Goldbühel ist ein kleiner Hügelberg, von dem aus man nahezu unbemerkt große Teile des Wipp- und Inntals überblicken kann, und somit ein strategisch sehr klug gewählter Ort. Die Burgfriede im Mittelalter, das metternichsche Spitzelwesen, die Geheimdienste während des kalten Krieges - sehen ohne gesehen zu werden; beobachten, überwachen, kontrollieren. Das Thema Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Menschheit. Manchmal brutal und offensichtlich, andere Male wiederum auf das Äußerste subtil und dennoch hervorragend wirkend, spielte und spielt Überwachung in jeder Gesellschaft eine Rolle. Im Dritten Reich oder in der DDR war die konsequente Überwachung weiter Teile der Bevölkerung sogar einer der expliziten Hauptgründe für das Funktionieren eines sozialen Gesamtsystems[2].

Überwachung isoliert zu sehen wäre demnach der falsche Zugang zu diesem Thema. Überwachung ist kein Selbstzweck, etwas, das ohne weitere Rechtfertigung existieren kann. Überwachung braucht einen Kontext und muss stets darin gesehen werden. Überwachung ist Teil einer Gesamtheit, eingebettet in ein Netzwerk von verschiedensten Mechanismen. Michel Foucault hat in „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ den Versuch gewagt, dieses Netzwerk verständlich zu machen. Foucault sieht Überwachung und deren Idealform, den „ Panoptismus “ (vgl. M. Foucault 1977, S. 251)[3] als Mittel und Weg zur Disziplinierung (vgl. S. 225). Disziplinierung ist wiederum ein Instrument der Macht (vgl. S. 237)[4]

Der erste Teil dieser Diplomarbeit wird sich ausführlich Michel Foucault und „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ widmen. Es soll ein Versuch sein, Foucault, dessen Intentionen und Schlussfolgerungen zu analysieren, zu verstehen und zu interpretieren[5].

Foucault nähert sich dem Überwachungsbegriff nicht ausschließlich von der technologischen Seite, wie dies etwa in der traditionellen Managementliteratur der Fall ist (vgl. u. a. Steinmann/Schreyögg 2000, S. 241 ff.). Er fokussiert viel mehr den sozialen Aspekt des Überwachens und des Überwacht-Werdens (vgl. u. a. S. 269). Dieser Zugang gibt Foucault die Möglichkeit nicht auf einer banal – offensichtlichen Ebene zu bleiben, sondern tiefer zu schürfen. Er ergründet jene gesellschaftlichen Bereiche, in denen Überwachung nicht transparent ist, wo Überwachung subtil und zumeist unerkannt, ja oft sogar unintendiert aber nichtsdestotrotz sehr wirkungsvoll funktioniert. Konsequent gedacht und auf die Mechanismen unserer Zeit umgelegt[6] kann man damit jene Aspekte zumindest kritischer betrachten, die auf den auf den ersten Blick als natürliche Gegebenheiten oder technische Notwendigkeiten erscheinen und damit der kritischen Aufmerksamkeit zu entgehen drohen. Neben persönlichen Präferenzen zur Denkweise Foucaults ist dies der erste Hauptgrund, weshalb ich gerade „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ als Ausgangspunkt für diese Diplomarbeit auserkoren habe.

Der zweite Grund ist, dass Foucault selbst sein Werk als „historischen Hintergrund für verschiedene Untersuchungen über die Normierungsmacht und die Formierung des Wissens in der modernen Gesellschaft“ (S. 397) definiert. Er umschreibt damit jenen Themenbereich, dem ich mich im zweiten Teil meiner Diplomarbeit widmen will und bietet sich somit als nahezu perfektes Fundament für weitergehende Recherchen an. Konkret wird sich der zweite Teil dieser Arbeit um jene Bereiche des (Wirtschafts)lebens[7] drehen, in denen Überwachung eine zentrale Rolle spielt. Es soll also ein fließender Übergang von Foucaults genealogischen Studien zum heutigen Leben werden[8]. Ich werde dabei in die (zweifellos weit auseinander liegenden) Fußstapfen von Townley (1993, 1998), von Ortmann (1984), von Laske/Weiskopf (1996) oder auch von McKinley/Starkey (1998) treten, die versucht haben zu zeigen, wie das panoptische Überwachungsprinzip und die Praktiken der Disziplinarmacht z.B. in den unterschiedlichen Techniken des Managements von Organisationen auffindbar und implementierbar sind.

Es ist aber nicht nur der Bereich des Managements im engeren Sinn, in dem Überwachung stattfindet. Überwachung scheint vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Syndrom[9] zu sein, das – vor allem in den letzten drei Jahrzehnten - einen unheimlichen Dynamisierungsprozess[10] hinter und vermutlich auch noch vor sich hat. Sei es in der Architektur, sei es das Internet, sei es die Datenvernetzung in Großkonzernen, Handies, groß angelegte Terrorbekämpfungssysteme in verschiedenen Städten, Überwachung ist allgegenwärtig und wird unter dem bisweilen äußerst fadenscheinigen Begründungsaspekt der Notwendigkeit nur allzu oft nicht hinterfragt, in vielen Fällen nicht einmal mehr wahrgenommen. Es gibt – bedingt auch durch fortlaufende technische Innovationen – unendlich viele Optionen für die Überwachung, die, ob gewollt oder nicht, ob subtil oder offensichtlich, in unser Leben einzuziehen und es auch mitzubestimmen vermögen. Mit den Ausführungen Foucaults im Hintergrund will ich mich im zweiten Teil meiner Arbeit besonders den verdeckten, den subtilen Wirkungsweisen der Überwachung widmen. Es sollen einzelne Knotenpunkte der Überwachung(smacht) aufgezeigt und analysiert werden. Diese Knotenpunkte will ich als letzten Schritt zu einem gesamtgesellschaftlichen Kontext zusammenweben.

Ein expliziter Teilaspekt dieses gesamtgesellschaftlichen Kontextes wird die Unterhaltungsindustrie sein, expressis verbis, die sogenannten „Reality - Soaps“. „Big Brother“[11] ist plötzlich keine Horrorvision der Überwachungstotalität mehr, sondern ein banaler, mittlerweile fast sogar schon langweiliger Bestandteil des seichten Hauptabendfernsehprogramms. Auf der einen Seite werden die exhibitionistischen Triebe einiger weniger, auf der anderen die voyeuristischen eines relativ großen Teils der Bevölkerung befriedigt. Die Frage nach dem Warum dieser Tatsache drängt sich ebenso auf, wie die nach den Auswirkungen auf die Sensibilität der Zuseher gegenüber dem Thema Überwachung.

Diese Diplomarbeit hat zwei grundsätzliche Intentionen. Zum einen soll mit der Aufbereitung und Ergänzung des foucaultschen Überwachungsbegriffes und dessen Implikationen, sowie mit dessen Übertragung in das heutige Leben sensibilisiert werden. Der Leserschaft soll, so ist es zumindest das Wunschdenken des Autors, in mancherlei Hinsicht ein sprichwörtliches Licht über einige Zusammenhänge aufgehen. Sie soll dazu animiert werden, gesellschaftliche Gegebenheiten zu hinterfragen. Die bisweilen fast unglaubliche Subtilität von Überwachungsmechanismen und deren vielfältige Präsenz sollen als solche erkennbar gemacht werden. Mein Ziel ist es nicht, aus jeder(m) Leser(in) eine(n) militante(n) Gegner(in) jeglicher Form von Überwachung zu machen. Mein Ziel ist es, dass die Leserschaft aufmerksamer, selektiver und reflektierter den Überwachungsmechanismen gegenüber steht.

Zum anderen stellt diese Diplomarbeit auch den Versuch dar, philosophische Theorien oder zu mindest Aspekte daraus in das Wirtschaftsleben hineinzutragen bzw. zu nutzen, um besser oder anders zu verstehen. Sie ist, wenn man so will komplementär zu Martin Kornbergers „Philosophie und Ökonomie“[12] (1998) Kornberger meint „Gegenstand unserer Arbeit wird die Ökonomie sein, die wir aus einer philosophischen Perspektive in Frage stellen“ (S. 5). Eines ähnlichen Ansatzes will auch ich mich bedienen.

Meine Einleitung will ich mit einem dezenten Hinweis beschließen: Wir leben in einem System, in dem Überwachung einen gewissen Stellenwert hat. Weder der Autor noch die Leserschaft dieser Arbeit stehen außerhalb jenes Systems. Demnach wird es auf beiden Seiten notgedrungen zu Verzerrungen bei der Aufnahme und Verarbeitung von „Tatsachen“ rund um das Thema Überwachung kommen. Obwohl ich mir Mühe gegeben habe diese Verzerrungen meinerseits zu minimieren, bitte ich die Leserin und den Leser diesen Absatz stets im Hinterkopf zu behalten. Begeben wir uns auf die Reise.

Teil I

Souveränitätsmacht – Disziplinarmacht

Der erste Teil dieser Arbeit soll in erster Linie dazu dienen zwei Grundformen der Macht zu erkennen. Erstens soll anhand der Macht des Souveräns die Wirkungsweise und die Eigenschaften der Macht als offensichtliches, zu einer Person zugehöriges Instrument dargestellt werden. Zweitens ist es mir ein Anliegen anhand von Foucault aufzuzeigen, dass es noch eine andere Form der Macht, die sogenannte Disziplinarmacht gibt. Sie arbeitet teils parallel zur offensichtlichen und pompösen Macht, teils für sich versteckt auf eine weitaus subtilere, aber umso wirkungsvollere Weise. Der Idealtypus dieser Machtform manifestiert sich im Panoptismus, der in der weiteren Folge auch für die weitere Diplomarbeit von besonderer Bedeutung sein wird.

Die Macht des Souveräns

„Shake my body,

release my soul.

Punish my senses

lose control” (Liedzitat James, Lose Control, 1991)

Historischer Hintergrund - Begriffserklärung

„...nackt bis auf ein Hemd und eine brennende zwei Pfund schwere Wachsfackel in der Hand; auf dem Grève – Platz sollte er dann im Stürzkarren auf einem dort errichteten Gerüst an den Brustwarzen, Armen, Oberschenkeln und Waden mit glühenden Zangen gezwickt werden..“ (zit. In M. Foucault, 1977, S. 9; vgl. Robert – Francois Damiens, 1757)

Michel Foucault lässt „Überwachen und Strafen“ mit einer auf ihre Art grausamen Schilderung einer Hinrichtung eines Vatermörders im Jahre 1757 beginnen. Die Technik zu dieser Hinrichtung ist die Marter (vgl. S. 14) Marter, das ist ein Akt der rein physischen Bestrafung, gepaart allerhöchstens mit dem psychischen Druck der Öffentlichkeit des Hinrichtungsschauspiels. „...der Körper ist die Hauptzielscheibe der strafenden Repression“ (S. 15) – die Strafe muss „ peinlich “ (S. 45) sein, der Körper soll also durch Schmerz zum Empfänger der Sanktion werden. Marter, das ist zugleich auch die Sanktion gegenüber Normabweichungen bis etwa zum Ende des 17. Jahrhunderts. Die Marter muss „ aufsehenerregend “ (S. 47) sein. Nicht primär als Abschreckung vor einer konkreten Tat, sondern hauptsächlich als Triumphzeichen des Souveräns, des Königs/der Königin gegenüber eines Aufrührers. Foucault sieht in diesem Kriterium der Marter also mehr als die Korrelation zwischen einer einzelnen Tat und deren konkreten Bestrafung. Marter ist ein Ausdruck der Macht[13]. Foucault will dies mit jenen Martern beweisen, die erst nach Eintreten des Todes dem Gemarterten zugefügt wurden, etwa am Straßenrand ausgestellte Körper (vgl. S. 47) und kommt schließlich zur Konklusion, dass „ die peinliche Strafe nicht jede beliebige körperliche Bestrafung abdeckt. Sie ist eine differenzierte Produktion von Schmerzen, ein um die Brandmarkung der Opfer und die Kundgebung der strafenden Macht herum organisiertes Ritual.Im Übermaß der Martern ist eine ganze Ökonomie der Macht investiert “ (S. 47).

In weiterer Folge schürft Foucault etwas tiefer, er beschreibt die konkreten Formalitäten der Marter und des dazugehörigen Prozesses (vgl. S. 49 ff.).Er verweist darauf, dass „ innerhalb der Rekonstruktion des Verbrechens in einem schriftlichen Verfahren der geständige Verbrecher die Rolle der lebenden Wahrheit spielt “ (S. 52). Die Folge dieses Faktums ist absehbar: man setzt alle erdenklichen Mittel und Wege ein, um dem Angeklagten ein Geständnis zu entlocken – die Folter. Die Folter ist gleichsam ein Paradoxon, sie ist einerseits „ eine Strafe “ und andererseits ein „ Mittel zur Untersuchung “ (S. 56). Foucault kommt zwar nicht expressis verbis zu diesem Schluss, dennoch ist es naheliegend, dass der Folter der Glaube an eine höhere Gerechtigkeit zu Grunde liegt. Anders formuliert: da die irdischen Instrumente der Beweisführung nicht mehr ausreichen, behilft man sich der Folter quasi als Interaktionsinstrument mit Gott. Gott als die alles sehende Institution wird als ultimativer Zeuge zur Beratung herangezogen und spricht indirekt durch die Folter zu den Prozessführenden. Wenn der Angeklagte die Folter übersteht, ist er nicht schuldig. Gott hat geurteilt[14]. Auf das Foltergeständnis folgt das Urteil und auf das Urteil die Bestrafung. Wie bereits erwähnt, soll die Bestrafung ergo die Martern in einen direkten Bezug zum Verbrechen stehen. „ Das kann so weit gehen, dass die Hinrichtung des Schuldigen zu einer theatralischen Wiedergabe des Verbrechens wird: dieselben Instrumente, dieselben Gesten “ (S. 60). Tat, Folter, Urteil, Martern, all das ist ein in sich homogenes und schlüssiges Gebilde, das eine geht fließend in das andere über.

Als nächsten Schritt fügt Foucault den Souverän, den Gesetzgeber diesem Gebilde hinzu. „ Die peinliche Strafe ist also auch als ein politisches Ritual zu verstehen. Sie gehört auf ihre Weise zu den Zeremonien, in denen sich die Macht [Anm.: des Souveräns] manifestiert “ (S. 63). Der Souverän als legislative Institution muss sich durch jede Übertretung seiner Gesetze persönlich angegriffen fühlen (vgl. S. 61 ff.), seine Würde wird dadurch verletzt. Die Art und Weise, wie der Souverän sich dafür rächt, ist die Marter. Die Marter ist zusätzlich zur Bestrafung für eine konkrete Untat die Sühne für die Ehrenbeleidigung gegenüber dem König. „ Nicht die Gerechtigkeit, sondern die Macht wurde durch die Marter wiederhergestellt – Die Vollstreckung der Strafe ist kein Schauspiel des Ebenmaßes, sondern des Übergewichts und des Übermaßes“ (S. 65). Foucault vergleicht die Marter mit Kriegen, die der Souverän zur Bekämpfung seiner Feinde außerhalb seines Territoriums führt (vgl. S. 66). Marter, das ist der Krieg des Königs zur Bekämpfung seiner Feinde innerhalb seines Territoriums. Da wie dort soll seine uneingeschränkte Macht anerkannt werden. Einen Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang der Königsmord dar. Er ist die physisch konkreteste Ausprägung des persönlichen Angriffes gegen die Jurisprudenz des Königs. Dementsprechend soll und muss den Königsmörder die maximale Härte des Gesetztes treffen. Die Marter für den Königsmörder müsste konsequent gedacht die Summe aller möglichen Martern sein (vgl. S. 71).

Die Erkenntnis, dass es die Macht des Souveräns ist, die durch die Martern zum Ausdruck kommt, ist der erste wichtige Aspekt in Foucaults Werk. Die Macht des Souveräns steht stellvertretend für all jene Systeme, in denen Macht etwas Offensichtliches und Nachvollziehbares darstellt, zumindest in deren Idealtyp. Man kann sich dabei das Machtgefüge als hierarchisches Diagramm (siehe Abb. 1) vorstellen, der Souverän steht an der Spitze, die Verbindung zum Volk ist die Macht des Königs. Ähnliche Hierarchiegefüge lassen sich auch in der Kirche, in militärischen Einrichtungen und auch in einer Vielzahl von Unternehmen finden[15]. Foucault erwähnt es an dieser Stelle noch nicht explizit, aber es ist mehr oder weniger offensichtlich, das dieses System bestenfalls einen theoretischen Idealtypus darstellt. Betrachtet man die oben genannten Beispiele der Königsmacht, der Kirche und der Unternehmen nämlich genauer, so kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass die Macht neben ihrem offensichtlichen, organigrammartigen Weg noch andere Kanäle benutzt. Zum einen weil eine einzige Person niemals in der Lage sein kann die gesamte Macht auf sich zu konzentrieren und somit notgedrungen delegieren muss. Zum anderen, weil es auch eine andere Form der Macht, eine Art „Selbstorganisation von unten“, vom Volk aus gibt. Informelle Netzwerke, welche die Macht des Souveräns umgehen und ihre eigene Dynamik entwickeln. Bisweilen sind diese subtilen und verborgenen Netzwerke der Macht um ein Vielfaches stärker als der offensichtliche Machtverlauf vom Souverän zum Volk. Genau deshalb sind viele dieser Systeme, so auch das der Martern langfristig gesehen Selbstbetrug des Souveräns und somit instabil.

Abb. 1: Diagramm der Souveräitätsmacht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Doch zurück zu „Überwachen und Strafen“. Das Ende der Martern (vgl. S. 72 ff.) wird hauptsächlich durch eine bis jetzt noch kaum beachtete Gruppe eingeleitet: das Volk, das der peinlichen Strafe beiwohnt. Das gemeine Volk, nicht primär die/der Gemarterte ist der Empfänger der Botschaft, die durch die peinliche Bestrafung ausgesendet wird. Durch die Marter wird dem Volk ein Exempel der Macht des Souveräns sowie der Folgen einer Straftat statuiert. Das Volk ist nicht nur Zuschauer, sondern darf auch aktiv am Marterprozess teilnehmen (vgl. S. 76), sei es durch Schmährufe oder auch durch physische Übergriffe. Ab einem gewissen Zeitpunkt jedoch, funktioniert dieser Mechanismus nicht mehr, er scheint sich plötzlich gegen die zu wenden, deren Macht er eigentlich kund tun soll. „ Es gibt in diesen Hinrichtungen, welche die Schreckensgewalt des Fürsten kundtun sollen, etwas Karnevaleskes, etwas, das die Rollen vertauscht, die Gewalten verhöhnt und die Verbrecher heroisiert. Der Abscheu schlägt um.die Schreie der Verbrecher erregen nur noch Misstrauen gegen das Gesetz“ (S. 79). Der direkte Kontakt zum Volk als Empfänger einer Botschaft ist gestört, die Zeit der Martern als Racheinstrument des Souveräns, die Zeit der Souveränitätsmacht selbst scheint zu Ende zu gehen.

Die Ablösung der Souveränitätsmacht

Doch was tritt nun an die Stelle der Marter? „...die Strafjustiz muss anstatt zu rächen, endlich bestrafen“ (S.94). Züchtigung ohne Marter also, wobei die Grenzen zwischen Rache und Bestrafung weitaus fließender und weniger klar formuliert gewesen sein dürften, als dies Foucault mit seinem zweifellos prägnanten, aber eben auch überspitzten Statement ausdrückt. Es gibt ergo einen Prozess, der die Marter sukzessive zur Bestrafung konvertiert, indem er sie zuerst menschlicher werden lässt und schlussendlich gänzlich auslöscht. Doch noch einmal zurück zum Warum. Wie es Foucault bereits ausgeführt hat, scheinen die Martern mit der Zeit beim Volk nicht mehr die gewünschte Wirkung gehabt zu haben, die direkte Machtbeziehung vom Souverän zum Volk ist gestört. Anstatt den Gepeinigten zu verachten sympathisiert sich das gemeine Volk immer öfter mit ihm, eine wichtige Funktion der Marter ist somit außer Kraft gesetzt (vgl. S. 83) bzw. stellt selbst eine potentielle Gefahr für den Souverän dar. Doch dieser erste Erklärungsversuch Foucaults beschreibt nur ein Symptom und nicht das dahinterliegende Problem. Foucault ist sich dieser Problematik bewusst und schürft daher tiefer (vgl. S. 95 ff.). Er findet einen durchaus plausiblen Ansatz zur Erklärung dieser Entwicklung: „ Vor der Milderung der Gesetze, gab es eine Milderung der Verbrechen“ (S. 97). Es ändern sich also die Verbrechen bzw. vielmehr deren gesellschaftliche Konstruktion und Bewertung, sodass die Härte der Martern als übertrieben empfunden wird, es kommt zu einer Umbewertung. Die Gesetzwidrigkeit wendet sich von der Gewalttätigkeit gegen den Körper ab und der „ Entwendung von Gütern zu“ (S. 96). Doch noch sind wir nicht am Ende der Kausalkette. Dass die Empfindung der Verbrechen „milder“, oder vielleicht treffender formuliert, anders wurden ist noch nicht der endgültige Grund für das Ende der Martern. Dieser liegt viel mehr darin, dass es im 18. Jahrhundert parallel dazu tiefgreifende gesellschaftliche Änderungen gibt, wie etwa eine rapide anwachsende Bevölkerung, eine Steigerung des Lebensstandards, usw. und dass sich damit auch die ökonomischen Notwendigkeiten ändern (vgl. S. 97 ff). Die Grunderkenntnis, die sich daraus ableiten lässt[16], ist jene, dass der Weg von der Marter zur „milden“ Bestrafung nicht für sich gesehen werden kann. Viel mehr war es so, dass das langsame Aussterben der Marter in einer Vielzahl gesamtgesellschaftlicher Ereignisse eingebettet war. Manche dieser Einflüsse hatten direkten oder indirekten Einfluss auf die Marter, andere wiederum wurden von der Marter beeinflusst.

Ich glaube, dass es nun an der Zeit ist den Begriff der „milden“ Strafe etwas näher zu erklären, deren Eigenschaften genauer zu ergründen. Foucault spricht von zwei wesentlichen Aufgaben (vgl. S. 104 ff.), die diese neue Art der Bestrafung erfüllen soll. Erstens soll sie systematisierend wirken, ergo die Wirkungsweise der Strafgewalt offensichtlicher und einsichtiger gestalten, gleiches Recht für alle. Zum Zweiten will man dadurch effektiver bestrafen. Nicht mehr und nicht weniger, nicht strenger und nicht milder, sondern einfach genau jene mit der Bestrafung treffen, die sie auch verdienen. Drittens soll dadurch erreicht werden, „... dass vielleicht mit einer gemilderten Strenge, aber jedenfalls mit größerer Universalität und Notwendigkeit gestraft wird“ (S. 104). Zu guter letzt soll mit dieser neuen Art der Bestrafung auch die Strafgewalt und deren Macht tiefer im Bewusstsein der Gesamtgesellschaft[17] verankert werden. Diesen letzten Gedankengang führt Foucault weiter, um zum Schluss zu kommen: „ Das geringste Vergehen greift die ganze Gesellschaft an; und die ganze Gesellschaft, einschließlich des Kriminellen, ist in der geringsten Bestrafung anwesend“ (S. 104).

An dieser Stelle sei dem Autor dieser Zeilen der Vorwurf an Foucault gestattet, dass diese Schlussfolgerung als solche nicht konsistent ist. Foucault führt nämlich weiter aus (vgl. S. 104 ff.), dass mit dem Begehen eines Verbrechens die Exkommunizierung aus der Gesellschaft einhergeht. Stellt sich nun die Gesellschaft, sobald eines ihrer Mitglieder ein Verbrechen begangen hat gegen dieses oder nicht? Oder, präziser gefragt, was passiert mit dem Mitglied der Gesellschaft in jenem Augenblick, in dem es ein Verbrechen begeht? Wird es in diesem Augenblick exkommuniziert oder bleibt die Gesellschaft ihrem Mitglied treu und begeht ergo ein Verbrechen an sich selber und muss sich auch selbst dafür bestrafen? Die Klärung dieser Frage wäre insofern von Interesse, als dass man dadurch Aufschlüsse über das grundsätzliche Selbstverständnis der Gesellschaft generieren könnte. Akzeptiert sie ihr nicht – perfektes - Funktionieren, so muss sie den Straftäter weiter integrieren und mit dem Verbrecher sich selbst bestrafen. Negiert sie es, so muss der Verbrecher aus der Gesellschaft verbannt werden, der Verbrecher ist allein gegenüber der gesamten Gesellschaft und wird von ihr gesamtheitlich bestraft.

Wie dem auch sei, es bleibt zusammenfassend anzumerken, dass sich mit der Abschaffung der Martern nicht nur der Akt der Bestrafung geändert hat sondern auch deren Wesen. Weg vom Machtinstrument des Souveräns hin zum Machtinstrument der Gesellschaft (vgl. S. 115), war die Macht bei den Martern noch eindeutig

identifizierbar[18], so ist sie nun divergent und im gesamten Gesellschaftskörper präsent. Sie ist zwar nicht mehr eindeutig identifizierbar und ganz sicher nicht jedem einzelnen Gesellschaftsmitglied als solche bewusst, aber gerade diese Tatsache macht sie beständiger als die Macht des Souveräns. Die gesellschaftliche Macht[19] arbeitet subtiler und kann deshalb viel unbehelligter existieren ohne hinterfragt oder gar revolutionär gestürzt zu werden. Fügt man zu diesem Faktum noch die Annahme hinzu, dass die Gesellschaft ein straffälliges Mitglied nicht exkommuniziert, dann, und nur dann, ist auch jener Schluss zulässig, zu dem Foucault auch auf Seite 118 kommt: „Die Strafe ist nicht nach dem Verbrechen, sondern nach seiner möglichen Wiederholung zu bemessen. Nicht auf den vergangenen Rechtsbruch, sondern auf die künftige Unordnung soll sie gezielt sein: der Übeltäter soll weder den Wunsch haben können, seine Tat noch einmal zu begehen, noch die Möglichkeit, von anderen nachgeahmt zu werden“ (S. 118).

Zusammenfassend lässt sich die Wirkungsweise der verallgemeinerten Strafen auf sechs Hauptregeln pointieren (vgl. S. 120 ff.). Die Regel der minimalen Quantität (vgl. S. 120) besagt, dass eine Straftat nur dann begangen wird, wenn sich der Täter dadurch einen Vorteil gegenüber dem Nichtbegehen des Verbrechens verspricht. Die Strafe und deren Konsequenzen sollten also den Vorteil der Straftat soweit aufwiegen, dass sie nicht mehr interessant ist. Die zweite Regel, die der ausreichenden Idealität (S. 120) bezieht sich auf die Strafe selbst: „...nicht die körperliche Wirksamkeit der Strafe muss auf ein Höchstmaß gesteigert werden, sondern die Vorstellung davon “ (S. 121). Die Regel der Nebenwirkung (S. 121) besagt, dass die Strafe vor allem auf Dritte wirken sollte. Es soll quasi ein Exempel statuiert werden, um andere vor dem Begehen einer Untat abzuhalten. Die Regel der vollkommenen Gewissheit (S. 122) soll zum Ausdruck bringen, dass jeder, der ein Verbrechen begehen will, die Gewissheit der Verfolgung dieses Verbrechens haben soll[20]. Die Regel der gemeinen Wahrheit (S. 123) besagt, dass ein Angeklagter bis zur endgültigen Überführung als unschuldig zu gelten hat. Diese Regel mag aus unserem Rechtsverständnis heraus zwar banal klingen, ist aber insofern von historischer Bedeutung, als dass es zur Zeit der Martern Halbschuldige und Halbbeweise gab. An dieser Stelle sei an die Ausführungen über die Folter verwiesen. Neben der Regel der optimalen Spezifizierung (S. 125), die besagt, dass durch die Rechtssprechung auch möglichst alle Teile der anfallenden Gesetzeswidrigkeiten abgedeckt werden sollen, identifiziert Foucault noch die Regel der Individualisierung der Strafen. „ Je mehr die Kriminalität anstelle des Verbrechens Gegenstand der Strafintervention wird, um so wichtiger wird der Gegensatz zwischen Ersttäter und Rückfälligem“ (S. 128). Man muss also von Fall zu Fall ergo von Individuum zu Individuum das Strafmaß neu überdenken. Diesen Punkt gilt es etwas genauer zu betrachten. Er steht nämlich keinesfalls im Widerspruch zur Vergesellschaftlichung, also der Verallgemeinerung der Bestrafung. Mit der Vergesellschaftlichung ist nicht der Akt der Strafe als solcher gemeint – auf diesen trifft ja die Individualisierung zu - sondern primär die Machtinteressen, die hinter der Bestrafung stecken. Die Machtinteressen hinter der Bestrafung werden also verallgemeinert, wohingegen die Strafe als solche individualisiert wird.

Disziplinarmacht und Panoptismus

Disziplinierung des Körpers

Die Disziplinierung des Körpers, oder – wie es Foucault in diesem Zusammenhang ausdrückt – „ die Disziplinen “ (S. 176) wurde zu Beginn des 17. Jahrhunderts in den verschiedensten Formen betrieben. Als ein Beispiel hierfür sei das militärische „Abrichten“ von Soldaten in Kasernen angeführt. Doch über diese pointierten Formen hinaus gibt es vor allem im Zeitalter der Klassik eine scheinbar zeitgeistliche Affinität zur Abrichtung, zur Dressur des Körpers (vgl. S. 173 ff.). Im Verlauf des 17. und des 18. Jahrhunderts wird die Disziplinierung des Körpers somit zum allgemein gebräuchlichen Mittel des Machtausdrucks. „ Sie [Anm.: die Disziplinen] unterscheiden sich von der Sklaverei, da sie nicht auf dem Besitz des Körpers beruhen; das ist ja gerade die Eleganz der Disziplin, dass sie auf ein so kostspieliges und gewaltsames Verhältnis verzichtet und dabei mindestens ebenso beachtliche Nützlichkeitseffekte erzielt“ (S. 176). Die Disziplinierung ist nicht physisch gewalttätig, sie arbeitet subtiler und eleganter. Ihre Arbeitsweise ist eine sanfte Methodik, die es zum Ziel hat, den Körper des Disziplinierten „ in ihre Gewalt “ (S. 176) zu bringen. Es geht also um die Macht über den Körper. Die Disziplinierung kann und will gar nicht die gesamte Kontrolle über den Körper an sich reißen, nur gerade so viel, dass er das, was man von ihm verlangt, zu dem Zeitpunkt und auf die Art und Weise, wie man will, ausführt. Es stellen sich nun zwei Fragen. Zum einen ist es die Frage nach den Anwendern der Disziplinierung. Es fällt schwer, die Verwender der Disziplinierung klar einzugrenzen oder gar zusammenzufassen. Sicher ist, dass es in Schulen, in Kasernen, in Spitälern, etc. schon immer ansatzweise Disziplinierungsmuster gegeben hat. Diese wurden mit der Zeit, manchmal bewusst, andere Male wiederum unbewusst auf immer mehr Bereiche ausgedehnt, so z.B. auf diverse Manufakturen (vgl. S. 177 ff.). Die zweite Frage bezieht sich auf die konkreten Methoden und in der weiteren Folge auf die Techniken der Disziplinierung des Körpers. Foucault beantwortet diese Frage sehr ausführlich (vgl. S. 181 ff.).

Die erste Methode der Disziplinen ist die Verteilung (vgl. S. 181). Darunter kann man sich konkret die Anordnung von Menschen auf einer bestimmten Fläche unter dem Aspekt des Ordnens und des Kontrollierens vorstellen. Eine mögliche Technik zur Erreichung dieses Zieles ist die Klausur (vgl. S. 181 ff.). Kloster, Einschließungsanstalten für Landstreicher, Kasernen und schlussendlich auch Kollegs. All diese Institutionen bedienten sich der baulichen Abgrenzung von den zu disziplinierenden Individuen von der Außenwelt. Durch die Klausur kann der Körper ungestört von externen, unerwünschten Einflüssen[21] bearbeitet werden, die bearbeiteten Körper sind zudem als Einheit unter Kontrolle, können also überwacht werden. Die Klausur mag zwar in manchen Fällen relativ effektiv sein, dennoch ist sie sehr offensichtlich und deshalb auch bis zu einem gewissen Grad plump und unflexibel. Eine Spur subtiler, oder, wie es Foucault beschreibt, „ feiner und geschmeidiger “ (S. 183) arbeiten die Techniken des Parzellierens und des Lokalisierens (vgl. S. 183 ff.). „ Jedem Individuum seinen Platz und auf jeden Platz ein Individuum. Gruppenverteilungen sollen vermieden, kollektive Einnistungen sollen zerstreut, massive und unübersichtliche Vielheiten sollen zersetzt werden “ (S. 183). Die Parzellierung funktioniert also auf der Mikroebene. Auf der Makroebene sollen die zu disziplinierenden von den restlichen Individuen abgetrennt werden, auf der Mikroebene trennt die Parzellierung die zu – Disziplinierenden untereinander. Das Wort Parzellierung trägt deren Idealform schon implizit in sich, es ist die „ Zelle “ (S. 184). Abgeleitet von der Klosterzelle soll jeder Disziplinierungsraum zellenförmig sein. Man kann jedem Raum ein Individuum zuteilen, in dem es zu verweilen hat, sofern man dies anordnet. Was die Klausur nicht schafft, das gelingt der Parzellierung spielend, jedes einzelne Individuum ist zuordenbar, die Disziplinarmacht hat permanente Kontrolle, kann ohne großen Aufwand überwachen, kontrollieren und sanktionieren. Zudem erlaubt es die Parzellierung beinahe jegliche Art von (unerwünschter) Interaktion zwischen den Individuen zu eliminieren. Diese Punkte werden zwar von Foucault angeschnitten, er verabsäumt es aber in meinen Augen bis zu einem gewissen Grad deren elementare Wichtigkeit für den Disziplinierungsprozess zu betonen (vgl. S. 183), was ich hiermit noch einmal explizit tun will. Die dritte Technik der Verteilung ist die Zuweisung von Funktionsstellen (vgl. S. 184 ff.). Darunter kann man sich die genaue Belegung von Räumlichkeiten mit bestimmten Aufgaben vorstellen. Der Hauptzweck eines solchen Unterfangens liegt in der Optimierung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen des Disziplinarapparates. Man kann sich die Funktionsweise der Zuweisung von Funktionsstellen in etwa wie das Lager eines Großbetriebes vorstellen: es gibt eine unendliche Vielfalt an Gütern, deren Präsenz einzig durch ein striktes Zuweisen von Plätzen für jedes einzelne Gut feststellbar und kontrollierbar ist. Der einzige Unterschied zu einem Disziplinarapparat ist die Tatsache, dass in einem Lager nur Güter und nicht Menschen festgestellt und kontrolliert werden. Die letzte Technik, deren sich die Verteilung bedient, ist die Rangordnung (vgl. S. 187 ff.). Jedes Mitglied eines Disziplinarapparates ist durch einen Rang im System gekennzeichnet. Sei es der Lehrer in der Schule oder, noch weitaus prägnanter, die Rangordnung innerhalb des Militärs, es bedarf einer pyramidenförmigen Machthierarchie um die Disziplinierung effektiv ausführen zu können.[22]

Ich will an dieser Stelle anzumerken, dass gerade diese Pyramidenform ein bis zu einem gewissen Grad paradoxes Element in sich birgt: Der Ranghöhere diszipliniert die ihm Untergeordneten. Diese so einfache Formel wird aber z.B. durch die inflationäre, oder, sanfter ausgedrückt, durch die feine Abstimmung der Ranghierarchie beim Militär untergraben. Erstens sind die Hierarchieabstufungen oft so klein, dass sie nicht mehr hierarchisch wirken und zweitens werden dadurch selbst Disziplinierende dauernd diszipliniert. Es stellt sich die Frage, ob dieses aufgeblasene System noch effektiv funktionieren kann oder ob durch diesen Kleinkrieg der Disziplinarsdisziplinierung nicht das eigentliche Ziel aus den Augen verloren wird. Daraus ergeben sich zwei weitere Problembereiche. Zum einen ist es unklar, ob in einem solchen Disziplinierungssystem alle hierarchischen Elemente wissen, welches Ziel (nämlich die Disziplinierung) eigentlich ihrem Rang zugrunde liegt oder ob sie ihren Rang zur reinen Selbstdarstellung nutzen. Zum anderen taucht die Frage auf, inwieweit ein Disziplinarapparat überhaupt steuerbar ist, inwieweit er sich planen lässt, bevor er eigendynamische Züge annimmt.

Doch nun wieder zurück zu den Methoden der Disziplinierung. Eng mit der Verteilung der Individuen im Raum verbunden ist der Aspekt der Kontrolle der Tätigkeiten der zu disziplinierenden Menge (vgl. S. 192 ff.). Deren erste Technik ist der Zeitplan. „ Die Festsetzung von Rhythmen, Zwang zu bestimmten Tätigkeiten und Regelung der Wiederholungszyklen “ (S. 192). Der Zeitplan wurde als solcher erstmals in Klostergemeinschaften eingesetzt, breitete sich aber sehr rasch von Schulen über militärische Einrichtungen hinweg bis zu den Manufakturen aus. Der Zeitplan nützt nicht nur die Zeit effektiver, er ist auch ein sehr nützliches Instrument zur Kontrolle. Ununterbrochen ist die Disziplinarmacht durch ihre Aufseher und durch den Zeitplan selbst[23] präsent. Zudem kommt noch, dass ein genau geregelter Tagesablauf die Zeit für Zerstreuung minimiert und das Individuum dadurch am Disziplinierungsprozess weitaus unreflektierter teilnimmt. Der Zeitplan auf der Mikroebene, das ist die zeitliche Durcharbeitung der Tätigkeit (vgl. S. 194 ff.). Man hört nicht dabei auf, zwischen verschiedenen Tätigkeiten unter dem Aspekt der Zeit zu unterscheiden, sondern unterteilt und spezifiziert die Tätigkeit selbst wiederum in Zeitschritten (z.B. die genauen Abläufe des militärischen Marschierens). „ Die Zeit durchdringt den Körper und mit der Zeit durchsetzen ihn alle minutiösen Kontrollen der Macht “ (S. 195). Ein zweifellos pathetischer, aber dennoch uneingeschränkt aussagekräftiger Satz – das Individuum internalisiert die Tätigkeit und wird dadurch diszipliniert – ein unintendierter Nebeneffekt für das Individuum. Die nächsten Schritte, die nächsten Techniken in dieser Abfolge sind die Zusammenschaltung von Körper und Geste (vgl. S. 195 ff.) und die Zusammenschaltung von Körper und Objekt (vgl. S. 196 ff.). Bleiben wir bei unserem Beispiel des militärischen Marschierens. Jeder Bewegungsablauf ist geplant, nichts wird dem Zufall überlassen. Die Disziplinarmacht spricht durch die Bewegung selbst genauso wie durch die Waffe. Die Waffe wird ein Teil des Körpers[24] der Körper ein Teil der Disziplinarmacht. Der letzte Aspekt der Kontrolle der Tätigkeiten ist die erschöpfende Ausnutzung (vgl. S. 197 ff.). Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass sich die Zeit theoretisch bis ins Endlose immer effektiver nutzen lässt.

Der nächste Aspekt, die nächste Methode der Disziplinierung, das ist die Organisation von Entwicklungen (vgl. S. 201 ff.). Hinter diesem etwas allgemeinen Ausdruck verbirgt sich nichts anderes als die Entwicklung von Techniken zur Erfassung, zur Planung und letztendlich zur Kontrolle der Zeit eines Individuums. Das erste Mittel hierfür ist die Unterteilung der Zeit einer Person. Man zerlegt sie in Einzelschritte, um sie somit planbarer und überschaubarer gestalten zu können. „ Die Zeit wird also in einzelne aufeinander abgestimmte Stränge zerlegt. Zweitens werden diese Stränge nach einem analytischen Schema organisiert – als Abfolgen von möglichst einfachen Elementen, die sich mit zunehmender Komplexität miteinander verschränken “ (S. 203). Die Unterteilung der Zeit als erste Technik, die Zusammenlegung der unterteilten Zeit als zweite. Die Frage nach dem Warum dieser beiden Techniken impliziert bereits die dritte, nämlich das Hinarbeiten auf ein bestimmtes Ziel, die Prüfung (vgl. S. 204 ff.), doch dazu später. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal das enorme Normierungspotential dieser Maßnahme. Jedes Individuum trägt in sich ein subjektives Zeitgefühl, das durch die Organisation von Entwicklungen zu objektivieren versucht wird. Es wird ein annähernd kollektives Zeitbewusstsein geschaffen, das Individuum verliert somit einen Teil seiner Souveränität, es wird leichter plan-, steuer- und kontrollierbar. Denkt man diesen Gedankengang konsequent zu Ende, so ist bereits die Einführung der Uhrzeit an sich, die Unterteilung der Zeit in immer feinere Einheiten, in Jahre, Wochen, Tage, Stunden, Minuten bis hin zu Sekunden und Millisekunden das Beispiel schlechthin für die Organisation von Entwicklungen. Foucault führt ebenfalls ein sehr prägnantes Beispiel, nämlich den Schulalltag, den Stundenplan (vgl. S. 208) an.

Die letzte Methode zur Disziplinierung des Körpers ist die Zusammensetzung der Kräfte (vgl. S. 209 ff.). Hierbei geht es um eine möglichst optimale Allokation von Individuen. Es soll, um in volkswirtschaftlichen Worten weiterzusprechen, der optimale Schnittpunkt aus den Achsen Individuenanzahl und produziertem Output gefunden werden. „ Diesem Erfordernis muss die Disziplin gerecht werden: sie muss eine Maschine konstruieren, die durch genau abgestimmte Ineinanderfügung ihrer Teilchen ein hohes Maß an Effizienz erreicht“ (S. 212). Zur Erreichung dieses Ziels gibt es drei ineinander greifende Techniken. Die erste dieser Techniken ist es, den Körper zu einem Element zu machen, das beweglich und platzierbar ist und in letzter Konsequenz an andere Elemente angeschlossen werden kann (vgl. S. 212). „ Der Körper wird auf seine Funktion reduziert und gleichzeitig wird dieser segmentierte Körper als ein Segment in eine Gesamtheit eingefügt“ (S. 212). Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist es offensichtlich: die Disziplinen erzeugen ein mechanistisches Weltbild, der Körper wird vom Geist getrennt[25] und dient fortan im Kollektiv gleich einer Maschine einem „höheren“ Ziel, der Disziplinarmacht. Dieses Weltbild wird durch die zweite Technik, das Kombinieren chronologischer Serien zur Bildung einer Zusammengesetzten Zeit, bestärkt (vgl. S. 213 ff.). Diese Technik birgt zwei Aspekte in sich. Zum einen ist es die physische Mobilität des kollektivierten Individuums, dessen Platzierung im Raum. Zum anderen muss das Individuum auch über die (kollektivierte) Zeit hinaus mobil und beliebig kombinierbar sein. Ein sehr schönes Beispiel hierfür findet Foucault in Schulen mit wechselseitigem Unterricht (vgl. S. 214). Wenn ältere Schüler jüngere mit unterrichten, so zeigt sich dadurch nicht nur die beliebige Kombinierbarkeit einzelner Individuen, sondern auch ein weiterer, angenehmer Nebeneffekt für die Disziplinarmacht: man braucht weniger disziplinierende Elemente (in diesem Fall Lehrer) im Disziplinierungsprozess, die Disziplinierten disziplinieren sich bis zu einem gewissen Grad selbst. Ein Selbstregulativ, das eines relativ geringen Ausmaßes an offensichtlicher Kontrolle bedarf und trotzdem funktioniert. Damit dieses System funktionieren kann, muss aber der Rest dieser offensichtlichen Kontrolle und natürlich auch der Prozess des kollektiven Kombinierens einer strengen und präzisen Befehlshierarchie gehorchen (vgl. S. 214 ff.). Diese vor allem sprachlich interessante Technik bedient sich oftmals (sofern es die jeweilige Sprache zulässt) sehr subtiler Werkzeuge (wie etwa das Sie/Du – Gefälle im Deutschen), in anderen Fällen sehr offensichtlicher (bis zu reinen Imperativen verstümmelte und laut geschriene Sätze in der Militärsprache).

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Disziplin.eine Individualität mit vier Merkmalen produziert: diese Individualität ist zellenförmig (aufgrund der räumlichen Parzellierung); sie ist organisch (dank der Codierung der Tätigkeiten); sie ist evolutiv (aufgrund der Zeithäufung); sie ist kombinatorisch (durch die Zusammensetzung der Kräfte) “ (S. 216).

Die Werkzeuge der Disziplinierung

Richtete sich der letzte Teil dieser Arbeit vor allem auf die Methoden und Techniken des Disziplinierens, so ist es nun an der Zeit eine Ebene tiefer zu gehen und die konkreten Werkzeuge der Disziplinen näher zu beleuchten (vgl. S. 220 ff.). Die Disziplinen arbeiten meist verdeckt und subtil, sie sind erst sehr spät, oft gar nicht als solche zu identifizieren, verstecken sich oft hinter dem Deckmantel anderer Notwendigkeiten. Dem leisten auch die Werkzeuge der Disziplinierung Folge, „der hierarchische Blick, die normierende Sanktion und letztendlich die Prüfung.

Der hierarchische Blick[26] (vgl. S. 221 ff) erfordert Technologien. Sehen, ohne gesehen zu werden, das gelingt durch Fernrohre, durch geschickt angelegte Beobachtungsplätze, durch die Architektur. Wie weit die Mittel des hierarchischen Blicks mittlerweile gediehen sind, wird im zweiten Teil noch ausführlich erörtert werden. Foucault fokussiert in seinen Ausführungen vor allem die Architektur: das Militärlager, die Kasernen, Arbeitersiedlungen, Gefängnisse, Erziehungsheime oder Schulen – alle diese Einrichtungen funktionieren nach dem architektonischen Grundprinzip des Überwachens. „ Noch allgemeiner geht es um eine Architektur, die ein Instrument zur Transformation der Individuen ist“ (S. 222). Die Botschaft ist evident: Überwachung, ausgedrückt durch die Architektur soll den Menschen in seinem Verhalten beeinflussen, ihn in seinem Wesen ändern, wenn möglich soweit, dass er mit der Angst vor ständiger Überwachung zu leben lernt[27] und im Idealfall sich auch ohne Überwachung so verhält, als würde er beobachtet werden, die Internalisierung der Überwachung also. Das Optimum Optimorum wäre in diesem Fall ein Disziplinarapparat, der es möglich macht auf einen Blick alles sehen zu können (oder einer der zumindest dem Überwachten diesen Eindruck vermittelt). Ein Beispiel hierfür sieht Foucault in der kreisförmigen Architektur vieler Gebäude der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (vgl. S. 225). Zu dieser Zeit zieht der Überwachungsgedanke auch in die Ökonomie ein und beeinflusst den Ablauf von Produktionsprozessen entscheidend. „ Die Überwachung wird zu einem entscheidenden ökonomischen Faktor, da sie sowohl ein Element im Produktionsapparat wie auch ein Rädchen innerhalb der Disziplinargewalt ist“ (S. 227). Auch im Unterricht an den Schulen lässt sich der Gedanke des hierarchischen Blicks sehr schön herausarbeiten. Teils bewusst geplant und intendiert, teils emergent und unbewusst entstanden und entstehen auch in unserer Zeit informelle Netzwerke, die über die hierarchische Lehrer – Schüler Beziehung hinausgehen, die Überwachung geschieht oft auf der Ebene zwischen den Schülern; die Lehrperson hat als Spitze der Hierarchie dann nicht mehr ausschließlich eine Überwachungs- sondern primär eine Bestrafungsfunktion.

Diese Bestrafungsfunktion bezeichnet Foucault als normierende Sanktion (vgl. S. 229 ff.). „ Im Herzen aller Disziplinarsysteme arbeitet ein kleiner Strafmechanismus, der mit seinen eigenen Gesetzen, Delikten, Strafsanktionen und Gerichtsinstanzen so etwas wie ein Justizprivileg genießt“ (S. 230). Das bereits erwähnte Beispiel der Schule, aber auch das Militär, das Wirtschaftsleben, selbst das zwischenmenschliche Beziehungsleben zeigen, wie wichtig und allgemein gültig diese Erkenntnis ist. Strafaufgaben, Kasernenarrest, Strafgebühren, Hausarrest, die Liste der möglichen Sanktionen ist beliebig prolongierbar, viele davon arbeiten auch weitaus subtiler[28] und dennoch wirkungsvoller als die eben erwähnten Beispiele. Im wesentlichen geht es der Sanktion darum, etwaige Normabweichungen sekundär a posteriori zu bestrafen und primär a priori das Fehlverhalten für die Zukunft zu korrigieren (vgl. S. 232). An dieser Stelle will ich die Leserschaft darauf aufmerksam machen, dass der eigentliche Begriff der Sanktion auch positive Sanktionen beinhaltet und in diesem erweiterten Sinn zu verstehen ist. Eine Belohnung für besonders normkonformes Verhalten kann genauso normierend wirken, wie die Strafe für eine von der Norm abweichende Person. Eine Sanktion ist also nicht einer Bestrafung gleichzusetzen. Denkt man den Gedankengang des Normierens auf der gesellschaftlichen Makroebene weiter, erkennt man leicht, dass der Begriff des Normalisierens sehr eng mit dem des Normierens zusammenhängt. Normalisieren, das heißt nichts anderes, als gesellschaftlich zu normieren. Ein Schluss, zu dem auch Foucault kommt: „ Zusammen mit der Überwachung wird am Ende des klassischen Zeitalters die Normalisierung zu einem der großen Machtinstrumente “ (S. 237). Überwachen und strafen im weiteren Sinne also.

Das letzte große Instrument im Reigen der Werkzeuge der Disziplinierung ist die bereits kurz angeschnittene Prüfung (vgl. S. 238 ff.). Das Wesen der Prüfung besteht aus einer genialen Kombination der normierenden Sanktion mit dem hierarchischen Überwachungsblick. Sie ist ein normalisierender, oder, wie Foucault es ausdrückt, ein „ normierender Blick “ (S. 238). Die Prüfung ist ein pointiertes Manifest des Disziplinarapparates, das laut Foucault im Wesentlichen drei Haupteigenschaften besitzt: „ In dieser prunkvollen Spielart der Prüfung werden die Subjekte als Objekte einer Macht zur Beobachtung vorgeführt, die sich nur durch ihren Blick kundtut “ (S. 242). Die erste Haupteigenschaft der Prüfung ist also die verdeckte, die indirekte Präsenz der Disziplinarmacht. Sie überwacht durch die Prüfungsaufgaben und sie beurteilt durch die konkrete Aufgabenstellung, ob der Normierungsprozess erfolgreich war oder nicht. Die zweite Eigenschaft der Prüfung besteht in der Dokumentierbarkeit der geprüften Person (vgl. S. 243 ff.). Das Individuum lässt sich plötzlich genau definieren, es ist nicht mehr und nicht weniger als das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis lässt sich quantifizieren, archivieren und damit wird das Individuum beliebig vergleichbar. Erstens, zeitlich betrachtet, mit sich selber und zweitens mit jedem anderen Individuum, welches geprüft worden ist. Die Person als intervallskalierte Nummer, Eingangsklausuren an Universitäten, Assessment Centers zur Prognose für die Berufseignung[29], das Subjekt ist zumindest oberflächlich objektiviert. Die dritte Haupteigenschaft der Prüfung ist die Konsequenz daraus: aus jedem Individuum wird ein Fall (vgl. S. 246 ff.).

In meinen Augen sehr wichtig und bei Foucault zumindest in „Überwachen und Strafen“ nicht explizit erwähnt ist eine Sonderform der Prüfung[30]: die sogenannte Selbstbeurteilung. Unter der Voraussetzung einer Prüfungssituation (und nur unter dieser Voraussetzung) ist die Selbstbeurteilung der geprüften Person nämlich eine extreme, wenn auch verdeckte, Zurschaustellung der Disziplinarmacht. Sie hat das Individuum so weit unter Kontrolle, dass es sich selber über die Normierungskriterien des Disziplinierungsapparates definiert, seine Stärken und Schwächen explizit darüber definiert und sich anhand dieses Rasters verbessern will. Die Selbstbeurteilung nötigt das Individuum, bewusst negativ formuliert, zur totalen Kapitulation vor der Disziplin. So paradox es klingen mag: Selbstbeurteilung ist nichts anderes als die Verabschiedung von der eigenen Individualität.

[...]


[1] So zumindest kann man dies von einem am Ausgrabungsort angebrachten Schild ablesen.

[2] Auch George Orwells utopischer Roman „1984“ (1948) kann an dieser Stelle als ein famos – überspitztes Paradeexempel für das Funktionieren einer solchen Gesellschaft angeführt werden.

[3] Alle folgenden Zitate und Vergleiche ohne zusätzliche Angaben beziehen sich bis auf weiteres auf Michel Foucault und „Überwachen und Strafen – Die Geburt des Gefängnisses“ (1977).

[4] Die Leserin/der Leser möge an dieser Stelle noch einmal an das Eingangszitat erinnert werden.

[5] Zumindest der Versuch des Analysierens, Verstehens und Interpretierens von Foucault ist keine „Erfindung“ des Autors dieser Zeilen, weshalb in diesem Zusammenhang auch andere Kritiker Foucaults im ersten Teil dieser Arbeit zu Wort kommen werden.

[6] Einen brillanten Ansatz dies zu tun liefert z.B. Günther Ortmann in „Der Zwingende Blick“ (1984). Ausgehend von den Personalerfassungssystemen verschiedener Großunternehmen nähert sich Ortmann dem Thema Überwachung im Sinne Foucaults und versucht als zweiten Schritt (erfolgreich) Parallelen aufzuzeigen.

[7] Es erscheint mir ein unmögliches und bis zu einem gewissen Grad auch sinnloses Unterfangen zu sein, genau zwischen dem „normalen“ und dem „wirtschaftlichen“ Leben zu unterscheiden. Das optisch in dieser Form etwas eigenwillige „(Wirtschafts)leben“, das auch im Titel dieser Arbeit wiederzufinden ist, stellt den vielleicht etwas halbherzige Versuch dar, diese Trennung (schlussendlich doch nicht ganz) aufzuheben.

[8] Dieser fließende Übergang wird auch im Zeichen von Iain Munros Artikel „Non-disciplinary Power and the Network Society“ (2000) stehen, der aufbauend auf Foucault dessen Theorie der Disziplinarmacht weiterentwickelt und vervollständigt.

[9] Als ein beispielhaftes Indiz hierfür will ich die Tiroler Tageszeitung anführen, die im Zeitraum vom 01.03.2001 bis zum 07.03.2001 nicht weniger als vier Schlagzeilen mit dem Wort „Überwachung“ als Inhalt veröffentlichte.

[10] An dieser Stelle noch einmal ein Verweis zu Günther Ortmanns „Der Zwingende Blick“ (1984). Jene Personalbearbeitungssysteme, die Ortmann im Jahr 1984 in Angst und Panik versetzten gehören mittlerweile (in den Nachfolgeversionen) zum Standard in der Wirtschaftswelt (vgl. http://www.world-information.org). Es wird kaum jemanden geben, der diese Systeme noch grundsätzlich (vom datenschutzrechtlichen Standpunkt aus) hinterfragt.

[11] Der Ausdruck des „ Big Brother “ stammt ursprünglich aus George Orwells „1984“ (1948). Nicht zufällig ist „Big Brother“ auch der Name eines Reality-Soap-Formates, dass 1999 erstmals im deutschsprachigen Raum via Fernsehen ausgestrahlt wurde. Dabei wurden mehrere Personen 100 Tage lang in eine Containerwohnung eingesperrt und permanent von Kameras aufgenommen (das Geschehen konnte auch via Internet mitverfolgt werden). Mittlerweile sendet RTL II bereits die zweite „Big Brother“ Staffel, es gibt weltweit unzählige Formate, die nach dem gleichen Grundkonzept arbeiten.

[12] Generell stellt Kornbergers Arbeit einen sehr guten Überblick über (ökonomische) Philosophieansätze dar und ist ein Fundus an Aussagen verschiedenster Philosophen.

[13] Im speziellen geht es dabei um die Macht des Souveräns, des Königs. In der weiteren Folge wird dieser Aspekt noch ausführlicher behandelt werden.

[14] So ist es einigermaßen verwunderlich, dass mit der Zeit Usus wurde, dass Überlebende der Folter zwar nicht mehr hingerichtet, aber dennoch verurteilt werden konnten (vgl. S. 55). Die Kompetenz und die Autorität von Gott wird gleichsam in Frage gestellt und somit auch die gesamte Folter.

[15] Das klassische Gefüge Geschäftsführer – Abteilungsleiter – Mitarbeiter lässt sich z. B. beim Autopark Innsbruck, einem mittelständischen Tiroler Betrieb sehr schön herausarbeiten. Der Geschäftsführer als „Souverän“ übt seine Macht direkt und mittels der Abteilungsleiter an den Mitarbeitern aus

[16] Ich stimme hiermit in das Klagelied vieler Kritikerinnen und Kritiker Foucaults (z.B. M. Wazler, 1986 oder C. Taylor, 1986) mit ein, die ihm vorwerfen Dinge viel lieber implizit zu postulieren denn offensichtlich klarzustellen. So bleibt es sehr oft dem Leser überlassen die Gedanken Foucaults zu interpretieren und konsequent fertig zu denken. Einerseits animiert Foucault die Leserschaft damit zum aufmerksamen Mit- und Fertigdenken, doch andererseits macht er sich mit dieser Technik bisweilen auch unangreifbar, weil man ihm, sobald er sie anwendet, keine direkte Kritik mehr vorwerfen kann.

[17] Die Betonung liegt hierbei auf Gesamtgesellschaft. Es sollte also im Idealfall gleiches Recht für alle gelten.

[18] Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich hier – zusammen mit Foucault – einen idealtypischen Gedankengang verfolge. In der Realität lag auch bei den Martern die Macht nicht ausschließlich beim König alleine. Sie war aber zumindest um den König zentralisiert. Somit ist es zwar bisweilen nicht der Souverän selbst, der seine Macht durch die Martern demonstriert, aber doch zumindest jenes System, dass den König an die Spitze von sich selbst stellt, ganz egal ob nun als realen Beherrscher oder nur als marionettenhafte Galionsfigur.

[19] Wir werden diese Macht in der weiteren Folge als Disziplinarmacht näher beleuchten.

[20] In der Realität ist diese Regel wohl mehr Wunschdenken denn Faktum. Selbst in unserer Zeit, in der durch optimierte Überwachungs- und Verfolgungssysteme Verbrechen immer ausgefeilter werden müssen um unentdeckt zu bleiben, gibt es keine hundertprozentige Aufklärung von Straftaten (vgl. z.B. „News“ 38/1999).

[21] Foucault beschreibt eine Reihe solcher externen Einflüsse. Zu meist sind es Banalitäten wie Ruhestörungen oder Diebstähle, die durch die Klausur unterbunden werden können (vgl. S. 182). Meiner Meinung nach ist es aber auch die Tatsache der Abgeschiedenheit von der Außenwelt per se, die einen wesentlichen Aspekt des Funktionierens der Klausur darstellt. Wenn man es so will, birgt jede der von Foucault beschriebenen Banalitäten für sich einen verständlichen Vorteil. Soll die Disziplinierung aber effektiv sein, bedarf es der Summe dieser Banalitäten, die sich zur Abgeschiedenheit von der Außenwelt aufsummieren, um das Funktionieren der Klausur zu verstehen.

[22] Ich will darauf hinweisen, dass, wenn man Foucaults Auflistung der Techniken der Verteilung analysiert, der Eindruck entstehen kann, diese Techniken könnten nur nach dem entweder – oder Prinzip angewandt werden. Dem ist nicht so. Gerade die Kombination einzelner und vor allem mehrerer Techniken macht den Disziplinierungsprozess ungleich effektiver, da sich die Techniken gegenseitig verstärken. Es sei aber auch angeführt, dass es durchaus Techniken gibt, die sich gegenseitig schwächen, ja sogar eliminieren können, sodass die Wirkung der Disziplinarmacht verloren geht.

[23] Dieser von Foucault nicht erwähnte Aspekt erscheint mir besonders wichtig. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass etwa beim Bundesheer der Dienstplan ein stets präsentes Thema war, durch das sich die Disziplinierungsmaschinerie des Heeres auch in der Freizeit stets indirekt präsent machte.

[24] ohne die Leserschaft durch persönliche Bundesheererfahrungen langweilen zu wollen: jeder, der bereits einen militärischen Dienst durchgemacht hat oder gerade durchmacht wird bestätigen können, wie sehr eine innige Beziehung zur Waffe oder zu anderen Gegenständen fokussiert wird.

[25] Foucault nimmt leider keinen Bezug auf die Konsequenzen dieser Abtrennung des Körpers vom Rest des Individuums. An Stellen wie diesen (vgl. auch S. 202, 206, 209,...) erzeugt Foucault den Eindruck, dass die Psyche des Individuums in Zusammenhang mit der Disziplinierung vernachlässigbar ist, er erwähnt sie höchstens implizit. Mir widerstrebt diese Ansicht, da das einzelne, denkende Individuum sehr wohl in der Lage sein kann durch eigenständiges Denken und Handeln den Disziplinierungsprozess zu beeinflussen und Vice versa auch der Disziplinierungsprozess die psychische Folgen für das einzelne Individuum mit sich trägt.

[26] Foucault verwendet in diesem Zusammenhang auch die Begriffe „ hierarchische Überwachung “ und „ zwingender Blick “ (S. 221). Es ist genau dieser zwingende Blick, der als Namenspate für Günther Ortmanns „Der zwingende Blick“ (1984) fungierte. „Überwachen und Strafen“ und insbesondere die Ausführungen über die hierarchische Überwachung dienten Ortmann als Ausgangspunkt für seinen Diskurs über die Personalinformationssysteme in den frühen 80er Jahren.

[27] George Orwell widmet sich in „1984“ (1948) sehr ausführlich diesem Aspekt der permanenten Überwachung und deren Folgen. „... Aber natürlich stimmte er mit ein; etwas anderes wäre auch undenkbar gewesen. Seine Gefühle zu verbergen, sein Mienenspiel zu kontrollieren, zu tun, was alle taten, war eine reine Instinktreaktion “ (S. 22). Viel mehr als Foucault betrachtet Orwell die individuellen, psychischen Konsequenzen einer permanenten Überwachung, die im konkreten Fall von „1984“ in der völligen Internalisierung des normkonformen Verhaltens mündet, um der Gefahr des ständigen Überwachtwerdens Rechnung zu tragen.

[28] Ein sehr schönes Beispiel hierfür liefert Foucault auf Seite 233. Um die Sanktion möglichst wirkungsvoll zu gestalten, muss ein Lehrer zuerst das Herz eines Schülers gewinnen. Salopp formuliert ist es das Prinzip vom Zuckerbrot und der Peitsche, das eine Sanktion wirkungsvoller gestaltet.

[29] Sowohl Townley (1994), als auch Laske/Weiskopf (1996), Neuberger (1997), Newton (1996) oder Kornberger (1998) beschäftigten sich sehr ausführlich mit dem Assessment Center. „Fassen wir zusammen: Das Assessment Center ist eine multiple Verfahrenstechnik, die aus einer mehrtägigen Prüfung besteht, und in der unter Mithilfe von Psychologen das Individuum, seine Leistungen, seine Verhaltensweisen, seine Persönlichkeitsmerkmale, seine Potentiale erkannt und objektiviert werden “ (Kornberger, 1998, S. 90).

[30] Der Ausdruck „Sonderform der Prüfung“ ist in diesem Zusammenhang vielleicht zu schwach. Sucht man nämlich nach anderen Formen der Selbstbeurteilung (z.B. in Bewerbungsgesprächen, psychologischen Therapien, bei der Beichte,) oder folgt man etwa der Argumentation von Townley (1994), so liegt der Schluss nahe, dass es sich bei der Selbstbeurteilung um eine weiteres, eigenes Instrument der Disziplinierung handelt.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832461140
ISBN (Paperback)
9783838661148
DOI
10.3239/9783832461140
Dateigröße
1.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Architektur/Bauingenieurswesen, Organisation und Lernen
Erscheinungsdatum
2002 (November)
Note
1,0
Schlagworte
michael foucault überwachung internet
Zurück

Titel: Der Foucaultsche Überwachungsbegriff
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
110 Seiten
Cookie-Einstellungen