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Kritische Analyse der neueren Literatur zum Income Smoothing

©2002 Diplomarbeit 110 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die externe Rechnungslegung stellt ein wesentliches Medium für ein Unternehmen dar, um sich einem interessierten Personenkreis zu präsentieren. Ein wichtiges Kommunikationsmittel der externen Rechnungslegung ist dabei der gesetzliche Jahresabschluss/Konzernabschluss. In diesem sind zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume enthalten, die vom Gesetzgeber gewährt werden, um den unterschiedlichen unternehmensspezifischen Situationen gerecht zu werden und es den Unternehmen so zu ermöglichen, ihre externe Kommunikation an ein sich änderndes Tätigkeitsumfeld und an die spezifische Unternehmenssituation anzupassen. Die im Rahmen der Generally Accepted Accounting Standards (GAAP) gewährten Wahlrechte und Ermessensspielräume lassen sich jedoch durch das Unternehmen - ebenso wie realwirtschaftliche Transaktionen - auch für die Erfüllung subjektiver Zwecke nutzen. So können dem Kapitalmarkt beispielsweise positive Signale über die potentielle zukünftige Entwicklung des Unternehmens übermittelt werden. Dem Bilanzersteller bietet sich aber auch die – der Intention ihrer Gewährung durch den Gesetzgeber entgegenstehende – Möglichkeit der Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen aus opportunistischen Motiven. Hierunter fällt beispielsweise die Optimierung erfolgsabhängiger Managementvergütungspläne.
Diese unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Ein Teil dieser Untersuchungen beschäftigt sich speziell mit den Ausübungsmöglichkeiten, die vom Management vor dem Hintergrund vorgenommen werden das Periodenergebnis dahingehend zu beeinflussen, einen konstanten oder gleichmäßig wachsenden Gewinn zu zeigen. In der Literatur wird dabei eingehend diskutiert, welche Gründe für dieses, als Gewinnglättung bezeichnete Verhalten vorliegen können und welches Instrumentarium den Unternehmen zur Beeinflussung des Gewinnausweises zur Verfügung steht.
Dieser Themenkomplex der Gewinnglättung, auf Englisch Income Smoothing, ist Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit. Ziel dieser Arbeit ist, einen Überblick über die zahlreichen theoretischen und empirischen Forschungsarbeiten, die das Gewinnausweisverhalten von Unternehmen untersuchen, zu geben.
Gang der Untersuchung:
Der Gliederung dieser Arbeit in einen theoretischen und einen empirischen Teil folgend wird in Abschnitt zwei zunächst eine Einordnung des Begriffs Gewinnglättung in die umfassendere […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Bilanzpolitik und Gewinnglättung
2.1 Begriff der Bilanzpolitik
2.2 Bilanzpolitische Ziele
2.3 Instrumente der Bilanzpolitik
2.4 Grenzen der Bilanzpolitik

3 Das Konzept der Gewinnglättung
3.1 Begriff der Gewinnglättung (Income Smoothing)
3.2 Erklärungsansätze für Gewinnglättung
3.2.1 Die Efficient Market Perspektive
3.2.2 Die Contracting Perspektive
3.2.3 Die Informational Perspektive
3.3 Möglichkeiten eines glatten Gewinnausweises
3.4 Gewinnglättungstechniken
3.4.1 Glättungsobjekte
3.4.2 Glättungsinstrumente
3.4.3 Glättungsdimensionen

4 Empirische Studien zur Gewinnglättung
4.1 Kritische Darstellung der Methoden zum Nachweis von Gewinnglättung
4.1.1 Betrachtung konkreter Glättungsinstrumente
4.1.2 Discretionary Accruals als Glättungsinstrument
4.1.3 Korrelation von Cash Flows und Accruals
4.1.4 Vergleich der Varianz von Umsatzerlösen und Gewinnen (Eckel-Index)
4.2 Ergebnisse der Studien zur Gewinnglättung
4.2.1 Untersuchungen zum Allgemeinen Nachweis von Gewinnglättungsverhalten
4.2.2 Untersuchungen zu Gewinnglättungsinstrumenten
4.2.3 Untersuchungen zu Motiven der Gewinnglättung
4.2.4 Untersuchungen zur Auswirkung von Gewinnglättung auf den Marktwert des Unternehmens
4.2.5 Internationale Studien zum Gewinnglättungsverhalten
4.3 Kritische Würdigung der empirischen Studien

5 Schlussbetrachtung

LiteraturverzeichnisL

Anhang A
Anlage 1: Studien zum Allgemeinen Nachweis von Gewinnglättung
Anlage 2: Studien zur Untersuchung von Glättungsinstrumenten
Anlage 3: Untersuchungen zu den Motiven der Gewinnglättung
Anlage 4: Untersuchungen zur Auswirkung von Gewinnglättung auf den Marktwert von Unternehmen
Anlage 5: Internationale Studien zum Gewinnglättungsverhalten

Ehrenwörtliche ErklärungA

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gewinnglättung als bilanzpolitisches Ziel

Abbildung 2: Instrumente der Bilanzpolitik

Abbildung 3: Möglichkeiten eines glatten Ergebnisausweises

Abbildung 4: Glättungsdimensionen

Abbildung 5: Wirkungsbereiche der Glättungsdimensionen

Abbildung 6: Systematisierung der empirischen Gewinnglättungsstudien

Abbildung 7: Methoden zum Nachweis von Gewinnglättung (nach Autoren)

Einleitung

1.1 Problemstellung

Die externe Rechnungslegung stellt ein wesentliches Medium für ein Unternehmen dar, um sich einem interessierten Personenkreis zu präsentieren.[1] Ein wichtiges Kommunikationsmittel der externen Rechnungslegung ist dabei der gesetzliche Jahresabschluss/Konzernabschluss. In diesem sind zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume[2] enthalten, die vom Gesetzgeber gewährt werden, um den unterschiedlichen unternehmensspezifischen Situationen gerecht zu werden und es den Unternehmen so zu ermöglichen, ihre externe Kommunikation an ein sich änderndes Tätigkeitsumfeld und an die spezifische Unternehmenssituation anzupassen.[3] Die im Rahmen der Generally Accepted Accounting Standards (GAAP) gewährten Wahlrechte und Ermessensspielräume lassen sich jedoch durch das Unternehmen - ebenso wie realwirtschaftliche Transaktionen[4] - auch für die Erfüllung subjektiver Zwecke nutzen.[5] So können dem Kapitalmarkt beispielsweise positive Signale über die potentielle zukünftige Entwicklung des Unternehmens übermittelt werden.[6] Dem Bilanzersteller[7] bietet sich aber auch die – der Intention ihrer Gewährung durch den Gesetzgeber entgegenstehende – Möglichkeit der Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen aus opportunistischen Motiven.[8] Hierunter fällt beispielsweise die Optimierung erfolgsabhängiger Managementvergütungspläne.

Diese unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Ein Teil dieser Untersuchungen beschäftigt sich speziell mit den Ausübungsmöglichkeiten, die vom Management vor dem Hintergrund vorgenommen werden das Periodenergebnis dahingehend zu beeinflussen, einen konstanten oder gleichmäßig wachsenden Gewinn zu zeigen.[9] In der Literatur wird dabei eingehend diskutiert, welche Gründe für dieses, als Gewinnglättung bezeichnete Verhalten vorliegen können und welches Instrumentarium den Unternehmen zur Beeinflussung des Gewinnausweises zur Verfügung steht.[10]

Dieser Themenkomplex der Gewinnglättung, auf Englisch Income Smoothing, ist Gegenstand der vorliegenden Diplomarbeit. Ziel dieser Arbeit ist, einen Überblick über die zahlreichen theoretischen und empirischen Forschungsarbeiten, die das Gewinnausweisverhalten von Unternehmen untersuchen, zu geben.

1.2 Gang der Untersuchung

Der Gliederung dieser Arbeit in einen theoretischen und einen empirischen Teil folgend wird in Abschnitt zwei zunächst eine Einordnung des Begriffs Gewinnglättung in die umfassendere Thematik der Bilanzpolitik vorgenommen. Nach einer kurzen Erläuterung des Begriffs Bilanzpolitik folgt eine Darstellung der Ziele und Instrumente, die Bilanzpolitik verfolgt, respektive derer sie sich bedient. Abgeschlossen wird der zweite Abschnitt durch das Aufzeigen der Grenzen, innerhalb derer sich Bilanzpolitik legalerweise bewegen muss.

Anschließend werden in Abschnitt drei die theoretischen Grundlagen zum Gewinnglättungsverhalten dargestellt und der Begriff der Gewinnglättung definiert. Im Rahmen der folgenden Darstellung von Erklärungsansätzen für Gewinnglättungsverhalten werden insbesondere die efficient market Perspektive, die contracting Perspektive und die informational Perspektive betrachtet. Da die efficient market und die informational Perspektive die kapitalmarktorientierte Sichtweise für Gewinnglättungsverhalten betonen,[11] wird unter anderem untersucht, wie Gewinnglättung als eine Art von Bilanzpolitik in den Kontext der Kapitalmarkttheorie eingeordnet werden kann. Im Weiteren werden in diesem Abschnitt die Arten der Gewinnglättung erläutert sowie die bilanzpolitischen Mittel zur Realisierung eines glatten Gewinnausweises aufgezeigt. Im Rahmen dieser Darstellung wird im Besonderen auf mögliche Glättungsobjekte, Glättungsinstrumente und Glättungsdimensionen eingegangen.

Im vierten Abschnitt werden verschiedene empirische Studien zur Gewinnglättung vorgestellt. Der erste Teil dieses Abschnitts beschäftigt sich dabei mit vier häufig angewendeten Methoden zum Nachweis von Gewinnglättung. Die generellen Vorgehensweisen der einzelnen Methoden werden jeweils kurz erläutert und im Anschluss kritisch beurteilt, mögliche Schwächen werden identifiziert. Daran anschließend werden die wesentlichen Ergebnisse der zahlreichen Forschungsarbeiten zum Gewinnglättungsverhalten systematisiert nach Forschungsinhalten dargestellt. Es werden dabei unter anderem Untersuchungsergebnisse von Studien, die die Auswirkungen von Gewinnglättungverhalten auf den Marktwert von Unternehmen untersuchen und Ergebnisse von Studien, die die Gewinnglättungsaktivitäten des Managements im internationalen Vergleich betrachten, vorgestellt. Abschließend wird eine zusammenfassende kritische Beurteilung der empirischen Studien zu diesem Thema vorgenommen.

Am Ende des vierten Abschnitts erfolgt eine zusammenfassende kritische Beurteilung der empirischen Gewinnglättungsstudien.

Im fünften Abschnitt wird das Thema resümiert und gewürdigt.

Da die Literatur zum Thema sehr umfassend und fragmentiert ist und die Erforschung von Gewinnglättungsverhalten keineswegs abgeschlossen ist,[12] erhebt die vorliegende Arbeit keinen Vollständigkeitsanspruch. Vordergründiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es vielmehr, einen Überblick über theoretische Konzepte und empirische Studien zum Income Smoothing zu geben und den derzeitigen Erkenntisstand aufzuzeigen. Da die Untersuchungsergebnisse älterer und neuerer Studien grundsätzlich nicht in einem Widerspruch zueinander stehen und die Erkenntnisse älterer Studien für ein Verständnis der neueren Literatur unabdingbar sind, wird darauf verzichtet, eine explizite Unterscheidung zwischen neuerer und älterer Literatur zu machen.

In der vorliegenden Arbeit wird hierbei nicht zwischen Bilanzpolitik im Einzel- und Konzernabschluss unterschieden, da beide gleichermaßen Ziel von Bilanzpolitik sind bzw. sein können.[13] Da die empirischen Erkenntnisse zum Gewinnglättungsverhalten insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften gewonnen wurden, wird diese Rechtsform als Basis der folgenden Überlegungen angesehen.[14] Aus Übersichtlichkeitsgründen und aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit wird im Folgenden darauf verzichtet, auf länderspezifische Rechnungslegungsvorschriften einzugehen.[15]

Bilanzpolitik und Gewinnglättung

Aufgrund von Ermessensspielräumen, gesetzlich ausdrücklich gewährter Wahlrechte und der Möglichkeit, durch tatsächliche und rechtliche Gestaltungen die üblichen Bilanzierungsregeln und –grundsätze zu bilanzoptischen Zwecken zu benutzen, ist der Jahres- bzw. Konzernabschluss in einem gewissen Umfang vom Bilanzersteller gestaltbar.[16]

1.3 Begriff der Bilanzpolitik

In der Literatur wird vor allem die zielorientierte Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen betont. Bilanzpolitik wird im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen im Unternehmen und im Rahmen ihrer Auswirkungen auf den Jahresabschluss charakterisiert.

Dieser Sichtweise folgend kann Bilanzpolitik definiert werden:

„… als die bewusste praktische Gestaltung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Ausnutzung von Freiheiten, die die Rechnungslegungsvorschriften (…) gewähren. Die Bilanzpolitik beeinflusst den Jahresabschluss und den Lagebericht durch den Einsatz von Instrumenten, mit deren Hilfe individuell gesetzte Ziele verfolgt werden.“[17]

Das Verständnis von Bilanzpolitik wird also nicht nur auf die Bilanz beschränkt, sondern bezieht sich auf die Beeinflussung des Jahresabschlusses, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei Kapitalgesellschaften aus dem Anhang besteht. Darüber hinaus wird auch der Lagebericht, der von Kapitalgesellschaften ebenfalls zu erstellen ist, in die Betrachtung von Bilanzpolitik einbezogen.[18] Im Wesentlichen werden zwei große Bereiche von Bilanzpolitik unterschieden:[19]

- Beeinflussung des Ausweises der Vermögens- und Kapitalstruktur (formelle Bilanzpolitik) und
- Beeinflussung des Erfolgsausweises (materielle Bilanzpolitik).

Da in der Regel ergebniswirksame Veränderungen der Wertansätze der Bilanzpositionen auch die Strukturen des Jahresabschlusses berühren und gegebenenfalls Konsequenzen für die Berichterstattung im Anhang haben, bestehen meist Interdependenzen zwischen beiden Bereichen der Bilanzpolitik.[20] Eine Definition, die vor allem die Auswirkungen von Bilanzpolitik auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinn[21] und daneben den zielgerichteten Aspekt von Bilanzpolitik betont, lautet:

„Managing earnings refers to a process of taking deliberate steps within the constraints of generally accepted accounting principles to bring about a desired level of reported earnings.“ [22]

Diese Art von Bilanzpolitik, die vor allem die Beeinflussung des Gewinns betont, wird im Anglo-Amerikanischen als Earnings Management bezeichnet.[23] Earnings Management bzw. die Beeinflussung des Gewinns kann dabei drei Ausprägungen haben: Gewinnerhöhung, Gewinnreduzierung und Gewinnglättung.[24] Das bilanzpolitische Ziel der Gewinnglättung ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Abbildung eins zeigt die Einordnung von Gewinnglättung in die Thematik der Bilanzpolitik.

Abbildung 1: Gewinnglättung als bilanzpolitisches Ziel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Folgenden wird zunächst eine generelle Betrachtung von möglichen Zielen der Bilanzpolitik vorgenommen. Zu diesem Zweck wird dem übergreifenden Verständnis des Begriffs Bilanzpolitik gefolgt, der über die Beeinflussung des Gewinnausweises hinausgeht.

Dabei wird im Rahmen der vorgenommenen Betrachtungen der herrschenden Auffassung von Bilanzpolitik gefolgt, d. h. unter Bilanzpolitik und Gewinnglättungsverhalten werden nur solche Praktiken verstanden, die sich im rechtlich zulässigen Rahmen abspielen und nicht außerhalb des Bereichs der Rechnungslegungsnormen stehen.[25]

1.4 Bilanzpolitische Ziele

In der Literatur wird Bilanzpolitik als ein Instrument zur Realisierung unternehmerischer Zielsetzungen betrachtet, das insbesondere der Finanzierungs-, Investitions-, Rücklagen-, Ausschüttungs-, Steuer- und Informationspolitik dient.[26] Für Bilanzpolitik selbst kristallisieren sich dabei zwei Ziele heraus, die sich aus den gesetzlichen Funktionen des Jahresabschlusses, der Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion,[27] ableiten lassen:[28]

- Beeinflussung des finanziellen Bereichs des Unternehmens, wie z. B. die Bestimmung der Höhe des ausgewiesenen Gewinns, die Verwendung des Gewinns zur Thesaurierung oder Dividendenzahlung, die Liquiditäts- und Rentabilitätsverbesserung durch Steuerersparnisse oder Steuerverschiebungen auf spätere Perioden.[29]
- Beeinflussung der am Jahresabschluss interessierten Personengruppen in einer Weise, die dem guten Ruf des Unternehmens dient und diese Personen zu günstigen Entscheidungen für das Unternehmen veranlasst. Je nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann das sowohl durch eine über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende, großzügige Unterrichtung über Einzelheiten als auch durch Nichtunterrichtung und Verschleierung von Risiken und Verlusten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – geschehen.[30]

Bilanzpolitik kann aber auch zur Realisierung von Zielen dienen, die nicht mit den Unternehmenszielen identisch sind.[31] Das Management kann mit Bilanzpolitik eigene Ziele, wie z. B. die Optimierung der erfolgsabhängigen Vergütung verfolgen, die den Zielen der am Unternehmen Beteiligten entgegenstehen können.[32] Im Weiteren ist es durch Bilanzpolitik möglich, die Auswirkungen von Fehlmaßnahmen der Geschäftsführung auf den Jahresabschluss zu kompensieren[33] oder auch Verhandlungen über eine bevorstehende Veräußerung des Unternehmens zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit einem Wechsel in der Geschäftsführung kann auch eine Gewinnreduktion angestrebt werden, um künftige Ergebnisse von abzusehenden Belastungen zu befreien.[34]

Da die bilanzpolitischen Ziele nicht unbedingt an der Verwirklichung unternehmerischer Zielsetzungen ausgerichtet sein müssen, kann es folglich zu divergierenden Interessen zwischen dem Management als Bilanzersteller, den Eigentümern und anderen am Unternehmen interessierten Parteien kommen. Allerdings ist es nicht zwingend, dass sich die Ziele entgegenstehen, es kann durchaus sein, dass mit derselben Bilanzpolitik verschiedene Ziele verfolgt werden.[35]

Zur Erreichung der eben aufgeführten bilanzpolitischen Zielsetzungen stehen dem Management verschiedene bilanzpolitische Instrumente zur Verfügung.

1.5 Instrumente der Bilanzpolitik

Grundsätzlich lassen sich die Instrumente, die zur Gestaltung von Bilanzpolitik existieren nach verschiedenen Kriterien systematisieren. Im Rahmen dieser Arbeit ist dabei im Besonderen die Differenzierung der bilanzpolitischen Mittel in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Veränderung des Bilanzinhalts relevant.[36]

Unter dem zeitlichen Aspekt unterscheidet man zwischen Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Bilanzstichtag und solchen nach dem Bilanzstichtag. Bei Ersteren spricht man auch von Bilanzpolitik durch Sachverhaltsgestaltung. Hierbei werden unternehmerische Sachverhalte (zumeist Rechtsgeschäfte) zeitlich oder sachlich so gestaltet, dass sie von der Unternehmensleitung gewünschte bilanzielle Effekte auslösen. Diese im Vorfeld der Bilanzerstellung durchgeführten Maßnahmen sind häufig für einen Bilanzleser aus dem Jahresabschluss nicht erkennbar und stellen deshalb ein wirksames bilanzpolitisches Instrument dar. Bilanzpolitik nach dem Bilanzstichtag umfasst die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen in der Phase der Erstellung des Jahresabschlusses.[37]

Bezüglich ihrer Wirkung auf den Bilanzinhalt wird im Wesentlichen zwischen materieller und formeller Bilanzpolitik unterschieden.[38] Mit Hilfe formeller bilanzpolitischer Mittel werden die Posten des Jahresabschlusses unterschiedlich präsentiert, ohne dass der in die Bilanz aufzunehmende Stoff materiell verändert wird. Durch eine detaillierte Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und durch zusätzliche Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht kann demzufolge nur das Informationsniveau beeinflusst werden.[39] Materielle Bilanzpolitik verändert dagegen die Höhe des ausgewiesenen Vermögens und Erfolgs. Derartige Veränderungen können sowohl vor dem Bilanzstichtag durch Maßnahmen der Sachverhaltsgestaltung als auch nach dem Bilanzstichtag durch Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen vorgenommen werden. Abbildung zwei gibt einen Überblick über die eben dargestellten bilanzpolitischen Instrumente.[40]

Abbildung 2: Instrumente der Bilanzpolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Fischer, Haller [1993], S. 39.

1.6 Grenzen der Bilanzpolitik

Der Verfolgung bilanzpolitischer Ziele bzw. dem Umfang der gewählten Bilanzpolitik sind verschiedene Schranken gesetzt. Bilanzpolitik unterliegt de jure - und de facto -Beschränkungen. De jure -Grenzen existieren, weil sich die Bilanzpolitik erlaubter Mittel bedienen muss, da sie sonst zur Bilanzmanipulation wird. Hierzu gehören insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der externen Rechnungslegung, deren Einhaltung zusätzlich durch den Wirtschaftprüfer als Überwachungsinstanz überprüft wird und der Bilanzierungsgrundsatz der „Stetigkeit“.[41] Mit dem Stetigkeitsgrundsatz soll beispielsweise sichergestellt werden, dass die Jahresabschlüsse zeitlich vergleichbar sind und nicht durch willkürliche Wechsel in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beeinflusst werden.[42]

Eine de facto -Grenze ist beispielsweise das Wirtschaftlichkeitspostulat, worunter der Grundsatz verstanden wird, dass der Nutzen bilanzpolitischer Maßnahmen grundsätzlich die Kosten respektive die Nutzeneinbuße der Maßnahme übersteigen muss. Insbesondere stellt auch die Berichtspflicht im Anhang für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie für Änderungen dieser Methoden eine de facto -Grenze dar.[43]

Das Konzept der Gewinnglättung

Nachdem im vorhergehenden Abschnitt eine kurze Darstellung verschiedener mit Bilanzpolitik im Zusammenhang stehender Aspekte vorgenommen wurde, steht im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen die Erläuterung des Konzepts der Gewinnglättung, einer Ausprägung von Earnings Management zum Erreichen bilanzpolitischer Zielsetzungen.[44]

1.7 Begriff der Gewinnglättung (Income Smoothing)

Nach allgemeiner Auffassung wird unter Gewinnglättung die bewusste Ausnutzung gesetzlich bestehender Wahlrechte und Ermessensspielräume sowie die bewusste Vornahme realer Transaktionen mit dem Ziel, die Schwankungen des veröffentlichten Gewinns um einen bestimmten Soll- oder Zielgewinn zu minimieren, verstanden.[45] Ziel dabei ist der Ausweis eines im Zeitablauf annähernd konstanten oder gleichmäßig wachsenden Gewinns.[46]

Die Grundidee von Gewinnglättung ist, dass in erfolgreichen Jahren stille Rücklagen gebildet werden, mit denen sich der ausgewiesene Erfolg in Zeiten schlechter Ertragslage erhöhen lässt.[47] Gewinnglättung ist demzufolge eine konzeptionell mehrperiodische Strategie zur Verringerung der Volatilität der Jahresergebnisse. Diese mehrperiodische Ausrichtung von Gewinnglättungsverhalten zur Verminderung des Gewinnausweises in Zeiten guter Ertragslage zur Bildung stiller Rücklagen für Zeiten schlechter Ertragslage, unterscheidet Gewinnglättungsverhalten von Strategien zur Gewinnmaximierung oder zur Gewinnminimierung, da diese tendenziell einperiodische Ziele sind.[48]

Neben der bewussten Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen kann Gewinnglättungsverhalten noch einen weiteren Aspekt umfassen und zwar das sogenannte regulatory smoothing.[49] Das Management versucht durch Organisation in Berufsverbänden Einflussnahme auf den Normsetzungsprozess von Rechnungslegungs-standards zu nehmen.[50] Das verfolgte Ziel ist dabei die Beeinflussung der normsetzenden Instanz, sodass Rechnungslegungsstandards, die von Vorteil für das Streben nach einem gleichmäßigen oder gleichmäßig wachsenden Gewinnausweis sind, implementiert werden und dass Änderungen bestehender Rechnungslegungsstandards, die die Volatilität der Gewinne erhöhen könnten, nicht eingeführt werden.[51]

Vor dem Hintergrund des inhaltlichen Schwerpunktes der empirischen Studien und dem begrenzten Umfang der vorliegende Arbeit erscheint es sinnvoll, Gewinnglättung als die bewusste Einflussnahme auf ein gegebenes Set von Variablen zu definieren und Gewinnglättung im Rahmen der Einflussnahme auf den Normsetzungsprozess von Rechnungslegungsstandards nicht zu betrachten.

1.8 Erklärungsansätze für Gewinnglättung

Es lassen sich verschiedene Gründe aufzeigen, die die Unternehmensleitung dazu motivieren können, den Gewinn zu glätten. Im Wesentlichen können die Gründe für Gewinnglättung drei Perspektiven zugeordnet werden:[52]

- der efficient market Perspektive,
- der contracting Perspektive,
- der informational Perspektive.

In der folgenden Darstellung wird der zeitlichen Entwicklung dieser Erklärungsansätze gefolgt.[53]

1.8.1 Die Efficient Market Perspektive

In theoretische Überlegungen zu den Gründen für Gewinnglättung werden in der Literatur sehr häufig die Erhöhung des Unternehmenswerts oder die Senkung der Eigenkapitalkosten des Unternehmens angeführt. Beispielsweise vermuten Hepworth [1953] und Gordon [1964] schon in den ersten Gewinnglättungsstudien, dass Unternehmen mit einem stabilen Gewinnausweis in den Augen der Anteilseigner vertrauenswürdiger erscheinen und die Zufriedenheit der Aktionäre durch einen stetigen Gewinnausweis gesteigert wird.[54]

Inwieweit diese Effekte jedoch tatsächlich eintreten, hängt unter anderem davon ab, ob der Kapitalmarkt auf bilanzpolitisch geglättete Ergebnisausweise anders reagiert als auf ungeglättete.[55] In der anglo-amerikanischen Literatur wird dabei häufig von der Prüfung der functional fixation der Rechnungslegungsadressaten gesprochen.[56] Die Theorie der functional fixation beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Investoren mechanistisch ihr Verhalten nach der Höhe des Jahresüberschusses ausrichten oder ob sie die rechnerische Zusammensetzung des Ergebnisses in ihr Kalkül einbeziehen. Untersuchungsergebnisse empirischer Studien[57] zu diesem Thema haben dabei ergeben, dass die Wirkung bilanzpolitischer Maßnahmen von der Effizienz des Kapitalmarktes abhängig ist. Da in einem effizienten Kapitalmarkt in den Wertpapierpreisen zu jedem Zeitpunkt alle verfügbaren Informationen enthalten sind,[58] folgt für bilanzpolitische Maßnahmen, dass die Regulierung des Ergebnisausweises durch Bilanzpolitik erkannt und insoweit richtig interpretiert wird, insofern dies aus extern verfügbaren Informationen, insbesondere also aus dem Geschäftsbericht, möglich ist.[59] Aufgrund von Berichtspflichten über die Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (cosmetic changes) wird es den am Unternehmen interessierten Personengruppen ermöglicht, den Gewinn zu berechnen, der ohne Anwendung bilanzpolitischer Instrumente ausgewiesen worden wäre. Dies impliziert, dass Bilanzpolitik keine Auswirkungen auf die Wertpapierpreise des Unternehmens und demzufolge keine positiven Auswirkungen auf das Entscheidungsverhalten von Investoren hat,[60] solange bilanzpolitische Maßnahmen keine Auswirkungen auf die cash flows haben und in irgendeiner Form öffentlich zugänglich sind.[61]

Wenn durch die Theorie der Kapitalmarkteffizienz gezeigt wird, dass Bilanzpolitik bzw. Gewinnglättung wirkungslos ist, stellt sich die Frage, warum das Management von Unternehmen trotzdem Gewinnglättung bzw. Bilanzpolitik betreibt. Als ein Argument dafür wird in der Literatur mitunter aufgeführt, dass die Bilanzersteller selbst nicht an einen effizienten Kapitalmarkt glauben.[62] Mayer-Sommer [1979] fand in einer Studie heraus, dass unter Rechnungslegungspraktikern die efficient market Hypothese entweder weitgehend unbekannt ist oder abgelehnt wird.[63]

Neben dieser Überlegung werden in der Literatur weitere Erklärungen für Gewinnglättungsverhalten gegeben, ohne dass die Theorie der Kapitalmarkteffizienz aufgegeben werden muss.[64] Als Gründe werden unter anderem vertragliche Vereinbarungen (contracting motivations), managers signalling [65] (informational motivations) und nicht rationale Investoren (d. h. Investoren reagieren automatisch auf Änderungen der Gewinne ohne auf die Ursache der Änderung zu achten) angeführt.[66] Es wird gezeigt, dass bilanzpolitische Maßnahmen, selbst wenn sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf den cash flow des Unternehmens haben, den Marktwert des Unternehmens und den Nutzen von Vertragspartnern des Unternehmens beeinflussen können.[67] Da in der Literatur im Besonderen die Motivationen für Gewinnglättung, die auf der contracting und der informational Perspektive beruhen, diskutiert werden, wird hierauf im Folgenden detaillierter eingegangen.

1.8.2 Die Contracting Perspektive

Im Rahmen der contracting Perspektive wird versucht Gewinnglättungsverhalten bzw. Bilanzpolitik durch die Vertragsbeziehungen zwischen den Eigentümern und dem Management und dem Unternehmen und anderen am Unternehmen Beteiligten zu erklären.[68] Es wird untersucht, inwieweit Gewinnglättungsverhalten durch die Verwendung von Rechnungslegungsdaten in spezifischen Vertragsvereinbarungen bestimmt wird.[69] Dabei wird zwischen zwei Szenarien für Gewinnglättung unterschieden: einem Szenario, in dem das Management seinen persönlichen Nutzen steigern möchte und einem Szenario, in dem das Management im Interesse des Unternehmens agiert.[70] In der Mehrzahl der praktischen Fälle sind diese beiden Situationen jedoch nicht als Komplementäre zu betrachten, d. h. das Management kann sowohl danach streben seine Vergütung zu optimieren als auch danach, restriktive Kreditklauseln zu vermeiden. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick einiger in der Literatur besonders betonter Vertragsbeziehungen für Gewinnglättungsverhalten:

- Abhängigkeit der Vergütung des Managements von verschiedenen Ergebnisgrößen aufgrund erfolgsabhängiger Managemententlohnungsverträge (management compensation contracts). Es wird angenommen, dass ein gleichmäßiges Ergebniswachstum oder der Ausweis eines konstant bleibenden Gewinns wünschenswert ist, weil z. B. ein signifikant gestiegener Gewinn die benchmark zukünftiger Boni erhöhen kann bzw. ein gesunkener Gewinn niedrigere Bonuszahlungen zur Folge hat.[71]
- Verhinderung der Implementierung restriktiver Kreditklauseln (debt covenants) in Kreditverträge, da mit diesen Restriktionen in der Regel höhere Kosten verbunden sind. Beispielsweise kann die weitere Aufname von Fremdkapital für das Unternehmen limitiert sein.[72]
- Vermeidung politischer Kosten (political costs). Dieses Argument basiert auf der Idee, dass größere Unternehmen im Gegensatz zu kleinen Unternehmen umfassendere politische Aufmerksamkeit geschenkt wird und aufgrund von signifikanten Gewinnschwankungen schnell mit gesetzlichen Einschränkungen zu rechnen haben. Zur Vermeidung dieser Art von politischen Kosten wird vermutet, dass große Unternehmen einen stärkeren Anreiz haben, Gewinnglättung zu betreiben.[73]
- Vermeidung hoher Mittelabflüsse in Form von Steuern bei sehr hohem Ergebnis. Durch Gewinnglättung haben Unternehmen die Möglichkeit ihre Steuerlast im Zeitablauf zu minimieren bzw. gleichmäßig zu verteilen.[74]
- Sorge des Managements um seinen Arbeitsplatz. Demzufolge trägt ein stetiger Gewinnausweis positiv zur Arbeitsplatzsicherheit für den Manager bei, da die Gefahr, aufgrund eines niedrigen aktuellen Gewinnausweises entlassen zu werden, nicht durch einen entsprechend höheren Gewinnausweis in zukünftigen Perioden ausgeräumt werden kann.[75]
- Verbesserung der Beziehung zu den am Unternehmen Beteiligten. Das Ansehen der Unternehmensleitung steigt, das Vertrauen der Investoren, Kreditgeber und Arbeitnehmer gegenüber dem Management wächst bei gleichmäßigem, idealerweise leicht ansteigendem Ergebnis.[76]
- Minimierung des Unterschieds zwischen dem tatsächlichen Gewinn und dem vom Kapitalmarkt erwarteten bzw. dem von Analysten prognostizierten Gewinn.[77]

Wie die obigen Ausführungen zeigen, gibt es vielfältigeVertragsbeziehungen, die einen Anreiz für Gewinnglättungsverhalten bieten.[78] Im Allgemeinen wird vermutet, dass die Motivation des Managements für Gewinnglättung Bestandteil einer overall income strategy ist, Gewinnglättungsverhalten also auf mehrere Gründe gleichzeitig zurückführbar ist.[79] Im Rahmen der contracting Perspektive wird Gewinnglättung vor allem als eine Reaktion der Unternehmensleitung auf outside pressures betrachtet.[80] Darüber hinaus beeinflussen auch firmenspezifische Besonderheiten, wie z. B. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche, die Rechtsform oder die Nationalität die Vertragsbeziehungen eines Unternehmens.[81] Eine andere Auffassung von Gewinnglättungsverhalten wird mit der informational Perspektive vertreten. Ebenso wie die efficient market Perspektive betont die informational Perspektive die kapitalmarktorientierte Sichtweise von Gewinnglättungsverhalten.

1.8.3 Die Informational Perspektive

Im Rahmen der informational Perspektive wird Bilanzpolitik als ein Signal in einem Informationssystem aufgefasst, das unter anderem zur Verbesserung der Informationsqualität von Rechnungslegungsinformationen beiträgt. Unter der Annahme asymmetrischer Informationsverteilung zwischen dem Management und den am Unternehmen Interessierten kann das Management, da es über Insiderinformationen bezüglich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verfügt, durch Gewinnglättungsverhalten dem Kapitalmarkt glaubwürdig zusätzliche Informationen über das Unternehmen signalisieren.[82] Die glaubhafte Übermittlung von Insiderinformationen ist möglich, da durch Gewinnglättung der aktuelle Gewinnausweis zu Lasten des zukünftigen Gewinnausweises erhöht wird. Dies zeugt von der Einschätzung des Managments, dass es trotz der Vorwegnahme eines Teils des zukünftigen Gewinns auch in der nächsten Periode möglich sein wird, diesen Zielwert erneut zu erreichen, um den glatten Gewinnausweis auch langfritig beibehalten zu können.[83] Einen Überblick der in der Literatur diskutierten Gründe gibt die folgende Aufzählung:

- Verbesserung der Prognosefähigkeit zukünftiger cash flows sowie Steigerung des Informationsgehalts der Ergebnisse und somit Reduktion des Anlegerrisikos.[84]
- Signalisierung einer geringeren Abhängigkeit von Konjunkturschwankungen, da das Unternehmen in der Lage ist, kurzfristige Ergebniseinbrüche zu moderieren.[85]
- Beeinflussung der aktuellen und potentiellen Anteilseigner, da konstante oder gleichmäßig wachsende Gewinne und dadurch ermöglichte konstante Ausschüttungen c. p. ein geringeres Risiko der Aktie signalisieren und damit verbunden einen niedrigeren Beta-Faktor implizieren.[86]
- Beeinflussung der aktuellen und potentiellen Gläubiger, da konstante oder gleichgleichmäßig wachsende Gewinne das Insolvenzrisiko in den Augen der Fremdkapitalgeber vermindern.[87]
- Verringerung der Finanzierungskosten, da die Finanzierungskosten in engem Zusammenhang zur Risikoeinschätzung der Investoren bezüglich des Unternehmens stehen und die Risikoeinschätzung der Investoren unter anderem auf der relativen Varianz der Gewinne basiert.[88]

Diese Überlegungen bezüglich der Signalwirkung von Gewinnglättungsverhalten werden unter anderem auch durch analytische Modellbetrachtungen zementiert. Lambert [1984] zeigt beispielsweise, dass Gewinnglättung ein optimales Gleichgewichtsverhalten darstellen kann, wenn die Aktivitäten des Managers nicht beobachtbar sind.[89] Den Ausführungen Lamberts` [1984] folgend demonstriert Dye [1988], dass ein risikoaverser Manager einen Anreiz zur Gewinnglättung hat, wenn er von Kreditaufnahme und Kreditvergabe am Kapitalmarkt ausgeschlossen ist.[90] Trueman/Titman [1988] zeigen, dass ein stabiler Gewinnausweis die Wahrnehmung der Investoren bezüglich der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz beeinflussen kann.[91] Demski [1998] untersucht in einem zwei-Perioden Model, unter Ausschluss des revelation principle,[92] wann und wie Gewinnglättung socially efficient ist.[93] Auch Srinidhi/Ronen/Maindiratta/ [2001] zeigen, dass Gewinnglättunsverhalten ein rationales Gleichgewichtsverhalten darstellt.[94] Theoretische Überlegungen von Spremann/Bamberg/ [1981] beschäftigen sich mit dem Zusammenhang von Gewinnglättung und Unternehmenswert und finden einen positiven Zusammenhang.[95]

Diese vielfältigen Motivationen und deren Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven machen die Gewinnglättungsforschung zu einem interessanten Gebiet, wie dies auch die Anzahl der empirischen Studien zur Gewinnglättung in den Anlagen eins bis fünf im Anhang zeigt. Bevor jedoch auf die empirischen Studien näher eingegangen werden kann, ist es notwendig allgemeine Erläuterungen zu den Arten eines glatten Gewinnausweises und zu den verschiedenen Glättungstechniken zu geben.

1.9 Möglichkeiten eines glatten Gewinnausweises

Man unterscheidet drei Arten eines glatten Ergebnisausweises. Ein gleichmäßiger Gewinnausweis kann, wie Abbildung drei zeigt, aufgrund von natürlicher Glättung (natural smooth), realer Glättung (real smoothing) und buchmäßiger Glättung (artificial smoothing) ausgewiesen werden.[96]

Abbildung 3: Möglichkeiten eines glatten Ergebnisausweises

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eckel [1981], S. 29; sowie Fischer, Haller [1993], S. 39.

Eine natürliche Glättung ergibt sich, wenn die tatsächlichen betrieblichen und unternehmerischen Prozesse geringen Schwankungen unterliegen, sodass bilanzpolitische Maßnahmen zur Ergebnisglättung gar nicht notwendig sind. Der Gewinnausweis von öffentlichen Versorgungsbetrieben wird beispielsweise als „natürlich“ glatt bezeichnet.[97]

Unter Ergebnisglättung im Sinne von Bilanzpolitik versteht man jedoch den bewussten Versuch des Managements starke Schwankungen der Jahresergebnisse bezüglich eines bestimmten Ziel- oder Sollgewinnes zu vermeiden. Der angestrebte Gewinnausweis orientiert sich dabei üblicherweise am unternehmensbezogenen oder branchendurchschnittlichen Vorjahresergebnis.[98] Für bewusste Gewinnglättungaktivitäten (intentional smoothing) bieten sich der Unternehmensleitung eine Reihe von Möglichkeiten an, man differenziert zwischen realer Glättung (real smoothing) und buchmäßiger Glättung (artificial smoothing). Real smoothing beschreibt realwirtschaftliche Tätigkeiten wie Investitionen, Produktion und Verkauf, die durch das Management ergriffen bzw. nicht ergriffen werden, um einen glatten Gewinnausweis zu erzielen. Diese Maßnahmen beeinflussen nicht nur den Gewinn, sondern auch den cash flow eines Unternehmens.[99] Durch artificial smoothing hingegen ergibt sich ein geglätteter Ergebnisausweis, der keine Veränderung des cash flows zur Folge hat. Durch Wahrnehmung bilanzpolitischer Wahlrechte oder Ermessensspielräume wird lediglich die Periodenzurechnung von Aufwendungen und Erträgen nach dem Bilanzstichtag verändert. Dies kann sowohl durch eine Änderung der Bilanzierungsmethoden als auch durch den Transfer von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen (sog. accruals) erzielt werden.[100]

Da die Entscheidungen des Managements häufig das Ergebnis eines Zusammenwirkens des Unternehmensumfelds (natural smoothing), spezieller Betriebspraktiken (real smoothing) und bilanzpolitischer Entscheidungen (artificial smoothing) sind, sodass die drei Formen eines glatten Gewinnausweises folglich oft nicht eindeutig unterscheidbar sind, gestaltet sich der Nachweis von Gewinnglättungsverhalten schwierig.[101]

1.10 Gewinnglättungstechniken

Zur Umsetzung von Gewinnglättung stehen dem Bilanzersteller verschiedene Mittel zur Verfügung. Im Folgenden werden mögliche Glättungsobjekte, Glättungsinstrumente (z. B. Bilanzansatz- und Bewertungswahlrechte) und Glättungsmethoden, mit denen ein glatter Gewinnausweis realisierbar ist, erläutert.[102]

1.10.1 Glättungsobjekte

Glättungsobjekte sind das primäre Ziel der unternehmerischen Gewinnglättungsaktivitäten. Glättungsobjekte repräsentieren die Variablen, deren Schwankungen im Zeitablauf vermindert werden sollen.[103] Da der Jahresabschluss unterschiedliche Gewinnbegriffe kennt, können verschiedene Gewinngrößen bzw. damit zusammenhängende Rentabilitätsmaße Objekte von Gewinnglättungsverhalten sein. Gewinnglättungsobjekte können, wie unter anderem aus Abbildung fünf ersichtlich ist, z. B. das Betriebsergebnis (operating income), das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ordinary income), der Jahresüberschuss (net income) oder auch Rentabilitäskennzahlen wie Gewinn pro Aktie (earnings per share) und Dividende pro Aktie (dividend per share) sein.[104] In vielen empirischen Untersuchungen wird angenommen, dass der absolute Wert des im Jahresabschluss veröffentlichten Gesamtgewinns (net income) oder dessen auf eine Aktie bezogene Wert, der Gewinn je Aktie (earnings per share), geglättet werden soll. Glättungsobjekt kann aber auch der Gewinn vor außerordentlichen Posten (income before extraordinary items) sein.[105] Eine Verallgemeinerung der besonderen Eignung einer Gewinngröße als Glättungsobjekt ist nicht möglich. Wichtig ist, dass die Auswahl des zu untersuchenden Glättungsobjekts den firmenspezifischen Gegebenheiten entsprechend erfolgt. Die Vielfältigkeit der in empirischen Studien zugrunde gelegten Glättungsobjekte ist auch den Anlagen eins bis fünf zu den empirischen Studien im Anhang zu entnehmen.

1.10.2 Glättungsinstrumente

Ein Gewinnglättungsinstrument ist die Variable (real oder artificial), welche das Management benutzt, um bestimmte Gewinngrößen (Glättungsobjekte) zu glätten.[106] In der Literatur wird anstelle des englischen Begriffs smoothing instrument für Gewinnglättungsinstrument auch der Begriff smoothing device verwendet.[107]

Analog zur Einteilung bilanzpolitischer Instrumente werden auch die Glättungsinstrumente in die beiden Kategorien Instrumente vor dem Bilanzstichtag und Instrumente nach dem Bilanzstichtag eingeteilt. Gebräuchliche Glättungsinstrumente vor dem Abschlussstichtag sind beispielsweise Entscheidungen des Managements über die Höhe des Werbeaufwands oder der Forschungs- und Entwicklungskosten. Im Bereich der Glättungsinstrumente nach dem Abschlussstichtag geschieht das durch Bilanzansatzwahlrechte (z. B. in Deutschland: Disagio, derivativer Firmenwert, Bilanzierungshilfen), durch Bewertungswahlrechte (z. B. Abschreibungsbemessung, Bemessung von Rückstellungen oder Ausübung von Wertaufholungen) und durch Ausweiswahlrechte bestimmter Aufwendungen im ordentlichen oder außerordentlichen Ergebnis.[108]

Glättungsinstrumente werden in der Literatur viel diskutiert und sind immer wieder Gegenstand empirischer Untersuchungen.[109] Copeland [1968] vermutet, dass ein Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrecht bestimmte Eigenschaften haben muss, damit es als Glättungsinstrument eingesetzt werden kann. Er identifiziert fünf Merkmale eines optimalen Glättungsinstruments.[110]

Da diese Kriterien jedoch unter anderem als zu restriktiv kritisiert wurden,[111] kristallisierten sich in der Diskussion um die Eigenschaften einer Glättungsvariablen zwei wesentliche Merkmale heraus:[112]

1. Es muss dem Mangement die Möglichkeit geben, die Gewinnschwankungen reduzieren zu können und der Realisierung eines langfristig gleichmäßigen Gewinnwachstums von Nutzen sein.

2. Es sollte keinen verpflichtenden Charakter haben, d. h. das Unternehmen sollte nach einmaliger Verwendung nicht an eine erneute (zukünftige) Anwendung gebunden sein.

Da häufig erst durch das Zusammenwirken verschiedener Glättungsinstrumente ein stabiler Gewinnausweis realisiert wird, werden in der Regel auch die verwendeten Glättungsinstrumente als Bestandteil einer umfassenden smoothing Strategie betrachtet.[113] Dieser Auffassung folgend schlägt Buckmaster [2001] vor, den traditionellen Begriff des Glättungsinstruments in Glättungsstrategien (smoothing tactics) [114] und Glättungsinstrumente zu untergliedern. Seiner Argumentation folgend ist diese Unterscheidung wünschenswert, da auf ein Glättungsinstrument verschiedene smoothing tactics anwendbar sind bzw. eine bestimmte smoothing tactic auf verschiedene Glättungsinstrumente angewendet werden kann.[115] Da dem Management eine Vielzahl von Glättungsinstrumenten zur Verfügung steht und diese aufgrund verschiedener Rechnungslegungsysteme unterschiedlich stark ausgenutzt werden können, wird an dieser Stelle darauf verzichtet, eine detailliertere Aufzählung von Glättungsinstrumenten vorzunehmen.[116]

1.10.3 Glättungsdimensionen

Ein gleichmäßiger Gewinnstrom kann durch intertemporal und/oder classificatory smoothing verwirklicht werden.[117] Abbildung vier zeigt die Glättungsdimensionen.

Abbildung 4: Glättungsdimensionen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Stolowy, Breton [2000], S. 65.

Die intertemporal smoothing Dimension bezeichnet die Verschiebung von Aufwendungen und Erträgen zwischen Perioden, was sowohl durch artificial (ohne Auswirkung auf den cash flow) als auch durch real (mit Auswirkung auf den cash flow) smoothing erreicht werden kann.

Bestehen in der Gewinn- und Verlustrechnung Möglichkeiten, bestimmte Erträge bzw. Aufwendungen unter verschiedenen Positionen auszuweisen, ergibt sich im Rahmen von artificial smoothing eine weitere Glättungsdimension. Dem Management ist es durch Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten möglich, bestimmte Komponenten des Jahresüberschusses in ihrer Höhe und Zusammensetzung willkürlich zu beeinflussen. Diese Glättungsdimension wird in der Literatur als classificatory smoothing bezeichnet. Als Glättungsobjekt wird dabei meist das ordentliche Ergebnis bzw. das Ergebnis vor außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen angenommen.[118] Vorzufinden ist diese Form des artificial smoothing vor allem, wenn die Managervergütungen nicht vom Jahresüberschuss, sondern von einem Teilergebnis abhängig gemacht werden.[119]

Abbildung fünf veranschaulicht anhand der Komponenten einer amerikanischen Gewinn- und Verlustrechnung, wie die Glättungsdimensionen intertemporal und classificatory smoothing die einzelnen Ergebniskomponenten gleich, teilweise aber auch entgegengesetzt, beeinflussen. Die Richtung der Pfeile gibt dabei das Glättungsobjekt an, das beeinflusst wird. Es wird deutlich, dass sich z. B. das ordinary income entweder von oben durch intertemporal smoothing oder von unten durch classificatory smoothing glätten lässt, das net income jedoch nur intertemporal zu glätten ist.[120]

Abbildung 5: Wirkungsbereiche der Glättungsdimensionen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Fischer, Haller [1993], S. 40; sowie Kamin, Ronen [1978], S. 154.

Wie die Erläuterungen dieses Abschnitts deutlich machen, verfügt das Management über zahlreiche bilanzpolitische Instrumente bzw. Glättungstechniken, um die verschiedenen Komponenten des Periodenergebnisses beeinflussen zu können. Die Gründe für Gewinnglättung sind zahlreich und können meist, wie im Abschnitt 3.2 dargestellt, einer der drei Perspektiven, insbesondere der contracting oder der informational Perspektive von Gewinnglättung bzw. Bilanzpolitik zugeordnet werden.

Inwieweit Unternehmen durch bilanzpolitische Maßnahmen tatsächlich versuchen, Jahreabschlussergebnisse zu glätten, steht deshalb seit vielen Jahren im Mittelpunkt empirischer Untersuchungen.[121] Im Folgenden werden nun einige wesentliche Untersuchungen zu diesem Thema zusammenfassend vorgestellt und der Erkenntnisstand kurz erläutert.

[...]


[1] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 36.

[2] Von Wahlrechten wird gesprochen, wenn die Gesetzgebung die Auswahl zwischen mindestens zwei sich gegenseitig ausschließenden Alternativen erlaubt. Ermessenspielräume resultieren dagegen aus der Tatsache, dass es nicht möglich ist, eine lückenlose Normierung von Wahlmöglichkeiten vorzunehmen. Vgl. Pfleger [1991], S. 33-35. In der Literatur werden Wahlrechte mitunter auch als explizite Wahlrechte und Ermessenspielräume als implizite Wahlrechte bezeichnet. Vgl. Kahle [2002], S. 105.

[3] Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 4-7. Ein grundlegendes Problem bei einem rigiden Rechnungslegungssystem ist, dass es nicht möglich ist, für alle unternehmerischen Situationen und Rahmenbedingungen gesetzliche Regelungen zu verfassen. Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 6.

[4] Die Steuerung realwirtschaftlicher Transaktionen stellt auch – in Grenzen – einen Ermessensspielraum des Managements dar.

[5] Vgl. Weber [1990], S. 92 sowie Pfleger [1991], S. 21.

[6] Vgl. Schipper [1989], S. 93; Watts/Zimmermann [1986], S. 166 sowie Holthausen [1990],

S. 208-209.

[7] Die Anwendung bilanzpolitischer Instrumente liegt im Entscheidungsbereich des Managements. Aus Vereinfachungsgründen wird der für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortliche Personenkreis, i.d.R. das Top-Management, im Weiteren nur als Management oder Manager bezeichnet. Außerdem wird ebenfalls aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass dieses Management nur aus einer Person besteht, um Konflikte innerhalb der Unternehmensleitung aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen auszublenden.

[8] In der Literatur wird deswegen mitunter die Gefahr beschrieben, dass die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung durch die bewusste Ausübung von Wahlrechten und Ermessenspielräumen leidet. Der ehemalige Vorsitzende der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Arthur Levitt spricht beispielsweise davon, dass die Glaubwürdigkeit des amerikanischen financial reporting Systems durch Bilanzpolitik in Gefahr gerät. Er kritisiert unter anderem auch die Gewinnglättungspraktiken von Unternehmen und bezeichnet diese als eine bewusste Irreführung der Jahresabschlussadressaten. Vgl. Arthur Levitt [1998], Speech: „The Numbers Game“ sowie Loomis [1999], S. 76.

[9] Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 4-5 sowie Chaney/Jeter/Lewis [1996], S. 5-6. In diesem Zusammenhang wird häufig auch von einer Untersuchung der Kosten und des Nutzens der Möglichkeit der Ausnutzung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen gesprochen. Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 6 sowie Schipper [1989], S. 91.

[10] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 36.

[11] Vgl. Healy/Palepu [1993], S. 1.

[12] Vgl. Buckmaster [2001], S. 8 sowie Fischer/Haller [1993], S. 35.

[13] Von einer alleinigen Betrachtung des Konzernabschlusses wurde im Rahmen dieser Arbeit abgesehen, weil, insbesondere in Deutschland, aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips der Einzelabschluss in bilanzpolitische Überlegungen einbezogen wird.

[14] Vgl. Packmohr [1998], S. 509. Aus Vereinfachungsgründen wird im Weiteren anstelle des Begriffs börsennotiertes Unternehmen nur die Bezeichnung Unternehmen verwendet.

[15] Zu Erläuterungen der Besonderheiten von Bilanzpolitik in den USA und in Deutschland vgl. Heintges [1997].

[16] Vgl. Busse von Colbe/Pellens [1998], S. 117-118.

[17] Heintges [1997], S. 5. Pfleger [1991] spricht in diesem Zusammenhang von der eigentlich passenderen Bezeichnung „Rechnungslegungspolitik“, verweist aber darauf, dass der Begriff „Bilanzpolitik“ in der Praxis weiter verbreitet ist. Vgl. Pfleger [1991], S. 22.

[18] Vgl. hierzu Kofahl/Pohmer [1950], S. 541. Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen i.R. der Nennung des Jahresabschlusses angenommen, dass der Lagebericht in diesem eingeschlossen ist.

[19] Vgl. Wöhe [1992], S. 59.

[20] Vgl. Pfleger [1991], S.23 sowie Wöhe [1992], S. 59.

[21] Aus Vereinfachungsgründen wird in der vorliegenden Arbeit keine explizite Unterscheidung zwischen den Begriffen „Jahresüberschuss“, „Periodenergebnis“ und „Gewinn“ vorgenommen.

[22] Davidson/Stickey/Wiel [1987], S. 124.

[23] Heintges [1997] verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass eine wortwörtliche Übersetzung des deutschen Begriffes “Bilanzpolitik“ im amerikanischen Sprachgebrauch mit “accounting policy“ in die Irre führen würde. Accounting policy drückt aus, unter welchen Gesichtspunkten die FASB ihre Rechnungslegungsvorschriften gestaltet. Vgl. Heintges [1997], S. 5. Earnings Management muss sich aber nicht zwangsläufig nur mit dem ausgewiesenen Gewinn beschäftigen. Zu einem weitläufigerem Verständnis vgl. Schipper [1989], S. 92.

[24] Vgl. Moore [1973], S. 100. Die Maximierung des Gewinns wird häufig als Earnings Management im engeren Sinne bezeichnet. Die Minimierung des Gewinns wird im Anglo-Amerikanischen als Big Bath Accounting bezeichnet, darunter werden gewinnreduzierende Maßnahmen z. B. im Rahmen eines Management-Wechsels verstanden. Vgl. Stolowy/Breton [2000], S. 3-4 sowie figure 2, S. 63.

[25] Vgl. Kofahl/Pohmer [1950], S. 541; Wöhe [1992], S. 59; Schmidt [1979], S. 16; Sielaff [1977], S. 232. Zur ausdrücklichen Unterscheidung zwischen Bilanzpolitik und Bilanzmanipulation vgl. Kerth/Wolf [1993], S. 297. Gerade im amerikanischen Verständnis ist der Begriff “Earnings Management“ mit einer negativen Bedeutung belegt. Vgl. Loomis [1999], S. 77; Heintges [1997], S. 6.

[26] Bilanzpolitik ist also kein eigenständiges Ziel, sondern ein unternehmenspolitisches Instrument zur Erreichung von Unternehmenszielen. Zwei bedeutsame Unternehmensziele für Bilanzpolitik sind die Befriedigung der Einkommensinteressen der Anteilseigner und die statische und dynamische Sicherung des Unternehmens. Vgl. Heintges [1997], S. 233 sowie Wöhe [1992], S. 52-53.

[27] Je nach nationaler Bilanzauffassung haben diese beiden Funktionen von Land zu Land unterschiedlich gewichtete Bedeutung. Vgl. Weber [1990], S. 90 sowie Fischer/Haller [1993], S. 36.

[28] Vgl. Wöhe [1992], S. 54-55.

[29] Die Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses ist vor allem in Ländern, in denen es detaillierte gesetzliche Regelungen zur Ausschüttungsbemessung gibt und der Maßgeblichkeitsgrundsatz die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Gewinnermittlung verbindet, von Bedeutung.

(z. B. Deutschland, Japan). Aufgrund der noch nicht gänzlich vollkommenen Trennung von Konzern- und Einzelabschluss fließen außerdem meist auch in die Aufstellung des Konzernabschlusses steuerrechtliche Aspekte und Ausschüttungsüberlegungen ein. Vgl. dazu Pfleger [1991], S. 24 sowie Heintges [1997], S. 240.

[30] Diese auch als publizitätspolitische Ziele bezeichneten Ziele werden vor allem im Rahmen der Konzernbilanzpolitik verfolgt, da insbesondere diesem die Informationsfunktion zugerechnet wird. Vgl. Wöhe [1992], S. 57.

[31] Vgl. Pfleger [1991], S. 24.

[32] Da jedem Individuum rationales Verhalten unterstellt wird, ist es möglich, dass das Management auf Kosten anderer versucht den eigenen erwarteten Nutzen zu maximieren und dementsprechend auch Bilanzpolitik anwendet. Vgl. Schmidt/Terberger [1997], S. 40-43 und 390 sowie Watts/Zimmermann [1986], S. 3. Schipper [1989], S. 92 umschreibt diesen Aspekt mit “obtaining a private gain“. Vgl. auch Praag [2001], S. 13-14 sowie Scott [1997], S. 295.

[33] Die Geschäftsführung will damit vermeiden, von Externen für diese Fehler zur Rechenschaft gezogen zu werden. Vgl. Pfleger [1991], S. 25.

[34] Vgl. Pfleger [1991], S. 24-25.

[35] Vgl. Praag [2001], S. 14 sowie Zmijewski/Hagermann [1981], S. 148.

[36] Vgl. Wöhe [1992], S. 59. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit der Instrumente ist die Differenzierung zwischen Mitteln, die die Gewinnerzielung und denen, die die Gewinnverwendung beeinflussen. Ein weiteres bilanzpolitisches Instrument steht der Unternehmensleitung durch die Beeinflussung des Zeitpunktes der Informationsabgabe an die Bilanzadressaten zur Verfügung.

[37] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 36-37.

[38] Vgl. dazu auch Abbildung eins im Abschnitt 2.1 der vorliegenden Arbeit.

[39] Vgl. Wöhe [1992], S. 55.

[40] Auf eine Aufzählung konkreter bilanzpolitischer Instrumente wird an dieser Stelle verzichtet, da dies aufgrund der nationalen Unterschiede der Rechnungslegungssysteme den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Für einen Überblick von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten in Deutschland siehe Busse von Colbe/Pellens [1998], S. 119-120 sowie Coenenberg [2000], S. 955. Anzumerken ist außerdem, dass im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses dem Management über die in Abbildung zwei dargestellten Instrumente hinaus weitere abschlusspolitische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, z. B. bei Erstellung der Handelsbilanz II, bei der Konsolidierung und bei der Erstellung des Konzernabschlusses. Für eine Übersicht und für Erläuterungen der Instrumente für Konzernbilanzpolitik vgl. Busse von Colbe/Pellens [1998], S. 120 sowie Müller/Wulf [2001], S. 2211-2213.

[41] Heintges [1997] stellt fest, dass die Auslegung der de jure -Grenzen der Bilanzpolitik unterschiedlich streng in verschiedenen Ländern erfolgt, z. B. ist der Stetigkeitsgrundsatz in den USA enger als in Deutschland gefasst. Vgl. Heintges [1997], S. 221-225.

[42] Die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland schreiben die Stetigkeit z. B. bei der Anwendung von Bewertungsmethoden (§252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sowie bei der Gestaltung der Jahresabschlussgliederung (§265 Abs. 1 HGB) vor. Vgl. Coenenberg [2000], S. 878.

[43] Für eine ausführliche Erläuterung der de jure- und de facto -Grenzen und zu Unterschieden des Umfangs der Grenzen in den USA und in Deutschland siehe Heintges [1997], S. 221-233.

[44] Vgl. Nagy/Neal [2001], S. 97.

[45] Vgl. Schmidt [1979], S. 58; Ronen/Sadan [1981], S. 6; Ahmed/Lobo/Zhou [2000], S. 1. In der Literatur existieren verschiedene Defintionen zum Income Smoothing insbesondere ist der Zielgewinn teilweise nicht Bestandteil der Definition. Einen Überblick über die zahlreichen Definitionen zum Begriff der Gewinnglättung geben Buckmaster [2001], S. 117-121 sowie Stolowy/Breton [2000], table 6, S. 56.

[46] Vgl. Stolowy/Breton [2000], S. 2.

[47] Vgl. Pfleger [1991], S. 27-28; Fischer/Haller [1993], S. 37; Copeland [1968], S. 101.

[48] Vgl. Fudenberg/Tirole [1995], S. 76.

[49] Buckmaster [2001] definiert regulatory smoothing wie folgt: „…to create or retain the ability to reduce the volatility of reported income through convention or the regulatory process.“ Vgl. Buckmaster [2001], S. 7.

[50] Heintges [1997] verweist darauf, dass solches Verhalten seitens des Managements in den USA sehr ausgeprägt ist und der Bilanzpolitik zuzurechnen ist. Durch Organisation in Berufsverbänden ist es möglich, Einfluss auf die normsetzende Instanz zu nehmen. Vgl. Heintges [1997], S. 133; Healy/Wahlen [1999], S. 377.

[51] Für einen Überblik von Studien zum regulatory smoothing vgl. Buckmaster [2001], S 12-16.

[52] In der Literatur wird häufig lediglich eine Unterscheidung zwischen der contracting und der informational Perspektive vorgenommen. Vgl. dazu Schipper [1989], S. 92-93 sowie Praag [2001], S. 12. Da die Auswirkungen von Bilanzpolitik unter anderem auch vor dem Hintergrund effizienter Kapitalmärkte betrachtet werden, wurde in der vorliegenden Arbeit auch die efficient market Perspektive in die Darstellung aufgenommen.

[53] Eine weitere Systematisierungsmöglichkeit der Gründe für Gewinnglättung bzw. Bilanzpolitik schlagen Fields/Lys/Vincent [2000] vor. Sie untergliedern die Gründe in contractual motivations, asset pricing motivations und motivations due to impact on third parties. Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 10.

[54] Vgl. Hepworth [1953], S. 33; Gordon [1964], S. 262.

[55] Vgl. Coenenberg/Schmidt/Werhand [1985], S. 333.

[56] Vgl. Coenenberg [2000], S. 1137; Watts/Zimmermann [1986] wählen eine andere Bezeichnung: mechanistic hypothesis. Vgl. Watts/Zimmermann [1986], S. 74.

[57] Eine Übersicht von Studien zu diesem Thema geben Gonedes/Dopuch [1974], S. 48-129. Für eine Studie für den deutschen Kapitalmarkt siehe Coenenberg/Schmidt/Werhand [1985], S. 336-338.

[58] Vgl. Fama [1970], S. 383. Der Kapitalmarkt ist effizient, wenn die „…security prices at any time fully reflect all available information.“ In Abhängigkeit des Umfangs der Informationsmenge, die sich in den Wertpapierpreisen widerspiegelt, wird zwischen drei Stufen der Effizienz des Kapitalmarktes unterschieden. Vgl. für eine Erläuterung zu den drei Stufen: Fama [1970], S. 383; Coenenberg [1974], S. 649 sowie Franke/Hax [1999], S. 392.

[59] Dieses Argument basiert auf der Annahme der Gültigkeit der mittelstarken Effizienzhypothese des Kapitalmarktes. Sie besagt, dass sämtliche öffentlich zugängigen Informationen, also auch die Informationen publizierter Jahresabschlüsse vollständig in den Preisen enthalten sind. Vgl. Coenenberg [1974], S. 649. In empirischen Studien konnte bestätigt werden, dass der Kapitalmarkt als im mittelstarken Sinne effizient angesehen werden kann. Vgl. Beaver [1998], S. 156; Schmidt [1982], S. 729. Vgl. zu frühen Studien bzgl. der Effizienz des Kapitalmarktes auch Beaver [1983], S. 352.

[60] Vgl. Watts/Zimmerman [1986], S. 72; Kaplan/Roll [1972] folgern beispielsweise : „Earnings Manipulation may be fun, but its profitability is doubtful“ Kaplan/Roll [1972], S. 245; Vgl. hierzu auch Ronen/Sadan/Snow [1977] und Horwitz [1977]. Im Gegensatz dazu vertreten Befürworter der functional fixation Hypothese die Meinung, dass bei einer Ergebnisverbesserung, die aus einer veränderten Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode resultiert und die den cash flow nicht beeinflusst, der Aktienkurs steigt. Vgl. Heintges [1997], S. 40.

[61] Dies kann sowohl in einer ausführlichen Erläuterung als auch in Randbemerkungen oder Fußnoten im Geschäftsbericht sein. Vgl. Scott [1997], S. 67. Aber selbst wenn keine Veröffentlichung entsprechender Informationen in Jahresabschlüssen vorgenommen wird, heißt dies nicht, dass sich diese Informationen nicht in den Preisen widerspiegeln. So kann die öffentliche Zugängigkeit von Informationen auch aus anderen Quellen resultieren. Vgl. Beaver [1998], S. 146.

[62] Die empirischen Arbeiten zur Markteffizienz befassen sich hauptsächlich mit der Frage, wie der Markt Rechnungslegungsinformationen verarbeitet, also ob er durch Bilanzpolitik beeinflusst werden kann, aber nicht mit der Einstellung der Rechnungslegenden selbst. Vgl. Wyatt [1983], S. 56 und 58; Healy/Palepu [1993], S. 1; Stolowy/Breton [2000] vermuten: „...Smoothing may survive through managers not believing in market efficiency.“ Vgl. Stolowy/Breton [2000], S. 18. Ebenso glaubt Beaver [1985], dass Rechnungslegungsprakitker den Markt für nicht effizient halten. Vgl. Beaver [1985], S. 202, in: Financial Accounting Theory, Hrsg. Zeff/Keller.

[63] Die Umfrage richtete sich an Leiter des Rechnungswesens von Fortune 500 Unternehmen und Partner der damals noch Big Eight Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Vgl. Mayer-Sommer [1979], S. 88-106.

[64] Allerdings wird in der aktuellen Diskussion durch das Auftreten von Anomalien wie z.B. postannouncement drifts oder nonearnings Information die Effizienz der Kapitalmärkte teilweise in Frage gestellt. So ist z.B. beim postannouncement drift ein Prozess zu erkennen, bei dem der Aktienkurs über einen längeren Zeitraum in die Richtung driftet, in die sich der Aktienkurs direkt nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bewegt hat, der Anpassungsprozess der Wertpapierpreise an neu veröffentlichte Informationen also verzögert ist. Vgl. Collins/Hribar [2000], S. 102 und 120; Bernard/Thomas [1989], S. 1. Lev [1989] zeigt zwar, dass der Kapitalmarkt auf den Gewinnausweis reagiert. Allerdings beträgt der Anteil, der der Reaktion aufgrund der Jahresabschlussinformationen zugerechnet werden kann, nur 2-5%. Als mögliche Ursache wird die Ineffizienz des Kapitalmarktes angeführt. Es wird angenommen, dass von den Investoren systematisch Fehler bei der Interpretation der veröffentlichten Informationen gemacht werden. Vgl. Lev [1989], S. 174.

[65] Das Management übermittelt dem Kapitalmarkt – rationalen Investoren - private Informationen durch die Ausnutzung von Wahlrechten Vgl. Ronen/Sadan [1981], S. 11; Schipper [1989], S. 93.

[66] Vgl. Fields/Lys/Vincent [2000], S. 21.

[67] Vgl. Holthausen/Leftwich [1983], S. 77 und 83.

[68] Vgl. Coenenberg [2000], S. 1142. Ihre Wurzel hat die contracting Perspektive in der positive accounting theory. Vgl. für Erklärungen zur positive accounting theory Watts/Zimmermann [1978], S. 112; Watts/Zimmermann [1986], S. 180; Watts/Zimmermann [1990], S. 150. Die positive accounting theory baut wiederum auf der property rights theory auf, in deren Rahmen das Unternehmen als „nexus of contracts“, also als ein Konglomerat aus Vertragsbeziehungen, gesehen wird. Vgl. grundlegendes dazu Coase [1937], S. 386-405.

[69] Die Vertragsbeziehungen können dabei sowohl expliziter als auch impliziter Art sein. Implizit meint Verträge, bei denen die Beziehung zwischen dem Unternehmen und den Beteiligten nicht direkt auf zuvor spezifizierten Verträgen begründet ist, sondern bei denen die am Unternehmen Beteiligten erst auf das Ergebnis des Rechnungslegungsprozesses reagieren. Vgl. Praag [2001], S. 13.

[70] Vgl. Praag [2001], S. 13-14.

[71] Vgl. Watts/Zimmermann [1986], S. 201-202. In empirischen Studien konnte die sog. Bonusplan Hypothese durchaus bestätigt werden. Vgl. Moses [1987], S. 374 sowie Gaver/Gaver/Austin [1995], S. 26.

[72] Mit Hilfe von Kreditklauseln kann der Kreditgeber verhindern, dass das Kreditrisiko durch Maßnahmen des Unternehmens erhöht wird. Vgl. Heintges [1997], S. 56-57. In empirischen Studien konnte diese Hypothese unter anderem von Zmijewski/Hagerman [1981] und Holthausen/Leftwich [1983] bestätigt werden. Vgl. Zmijewski/Hagerman [1981], S. 147 sowie Holthausen/Leftwich [1983], S. 86-87.

[73] Beispielsweise werden bei signifikant positiven Gewinnschwankungen große Unternehmen schnell der Erwirtschaftung monopolistischer Profite verdächtigt. Dagegen können signifikant negative Gewinnschwankungen auf eine mögliche Insolvenz hindeuten und die Reputation des Unternehmens mindern. Vgl. Herrmann/Inoue [1996], S. 164-165; Hagermann/Zmijewski [1979], S. 157 sowie Godfrey/Jones [1999], S. 249-250.

[74] Dieser Anreiz besteht vor allem dann, wenn die handelsrechtliche Gewinnermittlung eng an die steuerrechtliche Gewinnermittlung gebunden ist bzw. die Trennung von Einzel- und Konzernabschluss noch nicht vollkommen vollzogen ist. Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 37; Herrmann/Inoue [1996], S. 165; Heintges [1997], S. 240.

[75] Vgl. Fudenberg/Tirole [1995], S. 76-77 sowie DeFond/Park [1997]. Für empirische Tests dieser Theorie vgl. DeFond/Park [1997], S. 116 und 138.

[76] Vgl. Hepworth [1953], S. 33-34; Schmidt [1979], S. 59.

[77] Vgl. Reverte/Strong [2000], S. 17. Der Einhaltung von Analystenprognosen wird ein relativ hoher Stellenwert beigemessen, da Analysten als eine Art Wachhund zwischen dem Kapitalmarkt und dem Unternehmen fungieren. Vgl. o. V., FAZ Nr. 51 vom 1. März 2002, S. 26: „Wachhunde haben nicht gebellt: Enron und die Analysten.“

[78] Als ein weiterer Grund für Gewinnglättungsverhalten wird im Rahmen empirischer Untersuchungen aufgeführt, dass es eine vorteilhafte Kompromisslösung konfligierender Ziele (gewinnerhöhend vs. gewinnmindernd) darstellt. Vgl. Haller [1994b], S. 603.

[79] Einen empirischen Test mit Bestätigung dieser Hypothese führen Zmijewski/Hagerman [1981] durch. Vgl. Zmijewski/Hagerman [1981], S. 148.

[80] Vgl. Praag [2001], S. 12.

[81] So wird beispielsweise in börsennotierten Unternehmen die Managementvergütung verstärkt vom Periodenergebnis abhängig gemacht.

[82] Vgl. Schipper [1989], S. 93; Holthausen [1990], S. 208.

[83] Durch einen langfristig geglätteten Gewinnausweis wird auch die dauerhaft korrekte Einschätzung des Managements bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sichtbar. Vgl. Wang/Williams [1994], S. 104.

[84] Ronen, Sadan [1981] bezeichnen Gewinnglättung als eine signalling technique, mit der Signale bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Gewinne gegeben werden. Vgl. dazu auch Barnea/Ronen/Sadan [1976], S. 110; Wang/Williams [1994], S. 97-98; Givoly/Lakonishok [1988], S. 286; Hunt/Moyer/Shevlin [2000], S. 4.

[85] Vgl. Hepworth [1953], S. 33-34; Ashari et al. [1994], S. 292; Coenenberg [2000], S. 1137 sowie Pfleger [1991], S. 30.

[86] Vgl. Beidleman [1973], S. 654; Lev/Kunitzky [1974], S. 269.

[87] Vgl. Truman/Titman [1988], S. 127-128.

[88] Vgl. Chaney/Jeter/Lewis [1996], S. 12-14; Stolowy/Breton [2000], S. 3; Watts [1992], S. 261.

[89] Er konstruiert ein zwei Perioden Modell, um die Aktionär–Manager Beziehung darzustellen. Er zeigt, dass in einem agency theoretischen Rahmen optimale Entlohnungvereinbarungen zwischen dem Unternehmer (principal) und dem Manager (agent) den Manager motivieren, Gewinnglättung zu betreiben. Vgl. Lambert [1984], S. 604-605. Allerdings bezieht sich das analytische Modell von Lambert auf real smoothing Aktivitäten, er weist jedoch darauf hin, dass seine Untersuchungsergebnisse auch für artificial smoothing gelten. Vgl. Buckmaster [2001], S. 182 und Stolowy/Breton [2000], S. 20. Zur Erklärung von real und artificial smoothing vgl. Abschnitt 3.3 dieser Arbeit.

[90] Vgl. Dye [1988], S. 196.

[91] Im Gegensatz zu Lambert [1984] und Dye [1988] betrachten Trueman/Titman [1988] die Gewinnglättungsmotivation unabhängig von Risikoaversion des Managements oder beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt. Vgl. Trueman/Titman [1988], S. 127-128 und Stolowy/Breton [2000], S. 20-21.

[92] Schipper [1989] bezeichnet diese Situation als blocked communication. Sie besagt, dass die asymmetrische Informationsverteilung zwischen dem Management und externen Adressaten auch durch Veränderung von vertraglichen Absprachen nicht eliminiert werden kann. Wäre es für das Management möglich, sämtliche Insiderinformationen ohne Kosten glaubhaft übermitteln zu können, würden Verträge so gestaltet, dass der Manager einen Anreiz hat, seine Insiderinformationen wahrheitsgemäß aufzuzeigen. Das Management hätte dann keinen Anreiz Bilanzpolitik zu betreiben. Vgl. Schipper [1989], S. 89; Demski [ 1998], S. 276-277; Newman [1998], S. 287-290.

[93] Vgl. Buckmaster [2001], S. 86; Stolowy/Breton [2000], S. 21.

[94] Vgl. Srinidhi/Ronen/Maindiratta/ [2001], S. 283.

[95] Vgl. Spremann/Bamberg [1981], S. 1217.

[96] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 38.

[97] Vgl. Eckel [1981], S. 28-29.

[98] In empirischen Studien werden als Soll- oder Zielgewinn häufig der Gewinn der Vorperiode des Unternehmens, der branchendurchschnittliche Gewinn oder ein bestimmtes Gewinnwachstum zugrunde gelegt. Wird beispielsweise der branchendurchschnittliche Gewinn als bilanzpolitisches Ziel angenommen, wird unterstellt, dass die Unternehmensleitung sich darum bemüht, den durchschnittlichen größenbereinigten Gewinn der Branche zu erreichen. Sollte das erzielte Ergebnis vom Branchendurchschnitt abweichen, greift das Management auf bilanzpolitische Maßnahmen zurück. Für eine Erläuterung weiterer Ausprägungen von Gewinnglättungszielen siehe Schmidt [1979], S. 62-64.

[99] Da diese bilanzpolitischen Maßnahmen für einen Externen nur schwer erkenntlich sind, stellen sie ein besonders wirksames bilanzpolitisches Intrument dar. Ein derartiges Instrument ist die Einflussnahme auf die Kapitalstruktur z. B. durch debt defeasance oder debt equity swaps zu nehmen. Vgl. Jones [1991], S. 206 sowie Hand [1989], S. 595-596.

[100] Vgl. dazu auch Abschnitt 4.1.2 der vorliegenden Arbeit sowie Fischer/Haller [1993], S. 39.

[101] Vgl. Stolowy/Breton [2000], S. 12-13. Außerdem wird der Gewinnausweis eines Unternehmens auch durch andere Einflussgrößen wie seine Rechtsform, seine Branchenzugehörigkeit usw. bestimmt. Vgl. dazu Abschnitt 4.2.3 dieser Arbeit.

[102] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 38-39; Langendijk/Praag [1996], S. 97.

[103] Vgl. Kamin/Ronen [1978], S. 141 und 145.

[104] Eine ausführliche Übersicht zu den in empirischen Studien untersuchten Glättungsobjekten geben Stolowy/Breton [2000], table 7, S. 57.

[105] Vgl. Schmidt [1979], S. 62.

[106] Vgl. Kamin/Ronen [1978], S. 145.

[107] Vgl. Moses [1987], S. 360 sowie Stolowy/Breton [2000], S. 14.

[108] Vgl. Schmidt [1979], S. 64-65 sowie Fischer/Haller [1993], S. 39. Für eine empirische Untersuchung verschiedener Glättungsinstrumente siehe Coenenberg [1985], S. 119-120.

[109] Vgl. auch Anlagen eins bis fünf im Anhang. Einen Überblick verschiedener Glättungsinstrumente geben z. B. Stolowy/Breton [2000], Tabelle 8, S. 58. Für Erläuterungen zu den verschiedenen Variablen siehe Ronen/Sadan/Snow [1977], S. 17-19.

[110] Beispielsweise sollte ein effektives Glättungsinstrument keinen Sachverhalt begründen, auf den das Prinzip der Bewertungsstetigkeit angewendet werden muss. Vgl. Abschnitt 2.4 dieser Arbeit. Für eine ausführliche Erläuterung der fünf Merkmale eines optimalen Glättungsinstruments siehe Copeland [1968], S. 102-105 sowie Stolowy/Breton [2000], S. 14-15.

[111] Vgl. Schiff [1968], S. 120-121; Kirchheimer [1968], S. 118-119; Beidleman [1973], S. 658.

[112] Vgl. Beidleman [1973], S. 658. Buckmaster [2001] kritisiert allerdings, dass diese beiden Merkmale weder den Aspekt der Beobachtbarkeit der gewählten Glättungsinstrumente noch eine Unterscheidung zwischen operativen (short-run) und eher strategischen (long-run) Glättungsinstrumenten vornehmen. Vgl. Buckmaster [2001], S. 66-68. Da die beiden erwähnten Kriterien jedoch eine allgemeine Idee bezüglich der Eigenschaften eines geeigneten Glättungsinstrumentes geben, wurden sie im Rahmen der vorliegenden Arbeit aufgezeigt.

[113] Vgl. Abschnitt 3.2 dieser Arbeit, wo gezeigt wurde, dass auch die verschiedenen Gründe für Gewinnglättung als Bestandteil einer overal income stratey betrachtet werden sollten. Vgl. auch Stolowy/Breton [2000], S. 16.

[114] Er definiert smoothing tactic als eine speziell auf das Glättungsinstrument zugeschnittene Aktivität, die darauf ausgerichtet ist, die Abweichung des tatsächlichen Gewinns vom Sollgewinn zu reduzieren. Vgl. Buckmaster [2001], S. 9.

[115] Vgl. Buckmaster [2001], S. 9.

[116] Vgl. auch Abschnitt 2.3 der vorliegenden Arbeit.

[117] Ronen/Sadan [1975a] systematisierten zum ersten Mal die Gewinnglättungsmethoden in intertemporal und classificatory. Vgl. Ronen/Sadan [1975a], S. 133. Diese Strukturierung wurde in den folgenden Studien häufig als theoretische Grundlage verwendet. Vgl. u. a. Beattie et al. [1994], S. 792; Barnea/Ronen/Sadan [1976], S. 111. Wie aus Abbildung vier hervorgeht, lassen sich den Glättungsdimensionen intertemporal und classificatory auch die beiden Glättungsarten real und artificial smoothing zuordnen.

[118] Vgl. Ronen/Sadan [1975a], S. 111; Barnea/Ronen/Sadan [1976], S. 133; Beattie et al. [1994], S. 799.

[119] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 41 und Ronen/Sadan [1981], S. 46-47 sowie die Anlagen eins bis fünf im Anhang dieser Arbeit, wo unter anderem die Glättungsdimensionen der jeweiligen Studien aufgeführt sind.

[120] Vgl. Fischer/Haller [1993], S. 41 sowie Kamin/Ronen [1978], S. 152.

[121] Vgl. Coenenberg [1985], S. 114.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832460730
ISBN (Paperback)
9783838660738
DOI
10.3239/9783832460730
Dateigröße
873 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2002 (November)
Note
1,3
Schlagworte
gewinnglättung bilanzpolitik earnings management wahlrechte ermessensspielräume
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Titel: Kritische Analyse der neueren Literatur zum Income Smoothing
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