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Diskussion und voraussichtliche Auswirkungen des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen

©2001 Studienarbeit 45 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen zur sicheren Lieferung, zum Schutz der Waren und zur Darbietung dieser. Sie bestehen aus Glas, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Dies sind alles wertvolle Rohstoffe, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient. Man unterscheidet zwischen ökologisch vorteilhaften und nachteiligen Verpackungen. Laut einer Ökobilanz des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2000 gelten Mehrwegflaschen, Getränkekartons und PE-Schlauchbeutel als ökologisch vorteilhafte Verpackungen. Zu ökologisch nachteiligen Verpackungen zählen Getränkedosen sowie Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff.
Da seit Jahren eine Zunahme der nachteiligen Getränkeverpackungen zu erkennen ist, wird über Einschränkungsmaßnahmen nachgedacht und diskutiert. In der folgenden Arbeit soll ein Gesamtüberblick über die Thematik und Problematik des Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen als eine dieser Maßnahmen geschaffen werden. Die Auswirkungen und der gesamte Verlauf der öffentlichen Diskussion um das sogenannte „Dosenpfand“ stehen dabei im Vordergrund.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
VORWORTI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISV
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNISVI
1.EINLEITUNG1
2.ENTSTEHUNG DER VERPACKUNGSVERORDNUNG1
2.1Die Verpackungsverordnung2
2.2Gründe, Folgen und Erläuterungen der Verpackungsverordnung4
3.DIE ENTWICKLUNG DES PFLICHTPFANDES AUF EINWEG-GETRÄNKEVERPACKUNGEN IM SPIEGEL DER ZEIT4
3.1Die Entwicklung von Einweg- und Mehrwegverpackungen4
3.2Die Novelle der Verpackungsverordnung8
4.VOM BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT ERWÜNSCHTE LENKUNGSWIRKUNG9
5.WIE ÄUßERN SICH DIE BETEILIGTEN GRUPPEN?11
5.1Die politische Debatte und ihre Alternativvorschläge11
5.2Ist die Wirtschaft gegen ein Pfand?13
5.2.1Verpackungshersteller und große Unternehmen15
5.2.2Kleine und mittelständische Unternehmen16
5.2.3Handel16
5.3Verbraucher17
6.ABLÄUFE, ERLÖSE UND INVESTITIONSKOSTEN BEI DER EINFÜHRUNG DES DOSENPFANDES19
6.1Rücknahmeablauf19
6.2Erlöse aus der Rücknahme des Einweggutes20
6.3Kosten und Investitionen für Rücknahmeeinrichtungen20
6.4Laufende Erhaltungskosten der Automaten22
7.STUDIEN23
7.1Roland Berger & Partner: Untersuchung der Lenkungswirkung und Kosten des Pflichtpfands auf nicht-wiederbefüllbare Getränkeverpackungen23
7.2Ewringmann-Studie/Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln: Ökonomische und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Entstehung der Verpackungsverordnung
2.1 Die Verpackungsverordnung
2.2 Gründe, Folgen und Erläuterungen der Verpackungsverordnung

3. Die Entwicklung des Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen im Spiegel der Zeit
3.1 Die Entwicklung von Einweg- und Mehrwegverpackungen
3.2 Die Novelle der Verpackungsverordnung

4. Vom Bundesministerium für Umwelt erwünschte Lenkungswirkung

5. Wie äußern sich die beteiligten Gruppen?
5.1 Die politische Debatte und ihre Alternativvorschläge
5.2 Ist die Wirtschaft gegen ein Pfand ?
5.2.1 Verpackungshersteller und große Unternehmen
5.2.2 Kleine und mittelständische Unternehmen
5.2.3 Handel
5.3 Verbraucher

6. Abläufe, Erlöse und Investitionskosten bei der Einführung des Dosenpfandes
6.1 Rücknahmeablauf
6.2 Erlöse aus der Rücknahme des Einweggutes
6.3 Kosten und Investitionen für Rücknahmeeinrichtungen
6.4 Laufende Erhaltungskosten der Automaten

7. Studien
7.1 Roland Berger & Partner: Untersuchung der Lenkungswirkung und Kosten des Pflichtpfands auf nicht-wiederbefüllbare Getränkeverpackungen
7.2 Ewringmann-Studie / Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln: Ökonomische und umweltpolitische Beurteilung einer Pfandpflicht bei Einwegverpackungen
7.3 Sprenger-Studie / Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung: Förderung ökologisch sinnvoller Getränkeverpackungen
7.4 Golding-Studie: Gutachterliche Stellungnahme zur Wirksamkeit einer Pfandpflicht auf Einweg-Bier- und Mineralwasser-Verpackungen zur Stabilisierung der Mehrwegquote

8. Betrachtung anderer Länder

9. Der aktuelle Stand
9.1 Die Abstimmungen und Beschlüsse der einzelnen Gremien
9.2 Reaktionen auf die Beschlüsse
9.3 Fortgang des Verfahrens

10. Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

Abbildungen

Abbildung 1 Mehrweganteile seit 1988 in % vom Verbrauch

Abbildung 2 Vergleich Getränke- und Verpackungsmengen in Deutschland

Abbildung 3 Getränkeverpackungsmengen in Deutschland (in Tonnen)

Tabellen

Tabelle 1 AT-Rücknahme: Automateninvestitionen [Mio. DEM]

Tabelle 2 Voraussichtliche benötigte Anzahl von Automaten

VORWORT

Die vorliegende Hausarbeit wurde von Marc Köhler im Rahmen der Vorlesung Volkswirtschaftslehre im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz erstellt.

Sie befasst sich mit dem Thema „Pflichtpfand auf Getränke-Einwegverpackungen“ und dient darüber hinaus als Grundlage für eine Präsentation, die ebenfalls in dem obengenannten Fach gehalten wird.

Ich möchte mich vor allem beim Bundesministerium für Umwelt in Berlin sowie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung in Wiesbaden für die Unterstützung durch Literatur, Statistiken und Abbildungen bedanken.

Mainz, den 04.12.2001 Marc Köhler

1. Einleitung

Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen zur sicheren Lieferung, zum Schutz der Waren und zur Darbietung dieser. Sie bestehen aus Glas, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Dies sind alles wertvolle Rohstoffe, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient.[1] Man unterscheidet zwischen ökologisch vorteilhaften und nachteiligen Verpackungen. Laut einer Ökobilanz des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2000 gelten Mehrwegflaschen, Getränkekartons und PE-Schlauchbeutel als ökologisch vorteilhafte Verpackungen.[2] Zu ökologisch nachteiligen Verpackungen zählen Getränkedosen sowie Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff.[3]

Da seit Jahren eine Zunahme der nachteiligen Getränkeverpackungen zu erkennen ist, wird über Einschränkungsmaßnahmen nachgedacht und diskutiert. Im Folgenden soll ein Gesamtüberblick über die Thematik und Problematik des Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen als eine dieser Maßnahmen geschaffen werden. Die Auswirkungen und der gesamte Verlauf der öffentlichen Diskussion um das sogenannte „Dosenpfand“ stehen dabei im Vordergrund.

2. Entstehung der Verpackungsverordnung

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hatte der Umweltschutz keinen besonderen Stellenwert in Deutschland. Diese Zeit war geprägt vom Wiederaufbau und von der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Erst 1971 wurde von der Bundesregierung ein Umweltprogramm verabschiedet. Nachdem aber die Deponiereserven immer weiter schrumpften, wurde im Jahre 1982 eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 GG) und das Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz wurde mehrmals novelliert, bis es 1986 in ein „Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen“ (Abfallgesetz) umbenannt wurde.

Im Jahr 1991 entstand das Verpackungsverordnungsgesetz.[4] In der Verpackungsverordnung von 1991 haben die Bundesregierung unter dem damaligen CDU-Umweltminister Klaus Töpfer und der Bundesrat mit einer deutlichen Mehrheit aller Länder erstmals Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, Verpackungen nach dem Gebrauch zurückzunehmen und bei der Entsorgung mitzuwirken. Am 12. Juni 1991 trat diese Verordnung dann in Kraft.

Am 20. Dezember 1995 wurde ein Entwurf zur Novelle dieser Verpackungsverordnung vorgelegt, der für die Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinien nötig war. Ziel der Europäischen Verpackungsrichtlinie von 1994 sind die Harmonisierung der Rechtslage sowie die Erhöhung von Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung. Der Bundestag verabschiedete am 12. Dezember 1996 einen Entwurf zur Novellierung der Verpackungsverordnung, der aber am 25. April vom Bundesrat abgelehnt wurde. Der überarbeitete Entwurf vom 25. Mai 1997 wurde sowohl vom Bundeskabinett als auch vom Bundestag bestätigt. Seit dem 27. August 1998 ersetzt die Neufassung die ursprüngliche Verpackungsverordnung von 1991. Die Neufassung, wie auch die Ursprungsfassung, war im parlamentarischen Beratungsverfahren sehr umstritten. Die überarbeitete Version umfasst die EG-Verpackungsrichtlinien und die Vorgaben des KrWG/AbfG. Durch diese Verordnung konnten die Wiederverwertungsquoten enorm erhöht und die Abfallvermeidung vorangetrieben werden.[5]

2.1 Die Verpackungsverordnung

Nachfolgend werden die relevantesten Paragraphen bezüglich der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen der bestehenden Verpackungsverordnung genannt.[6]

Nach § 1 „Abfallwirtschaftliche Ziele“ der Verpackungsverordnung bezweckt die Verordnung die Auswirkung von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern; im Übrigen wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung, Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt.

Laut § 6 Abs. 1 „Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen“ muss der Vertreiber vom Endverbraucher die gebrauchten, restentleerte Einweg-Verkaufsverpackungen am Point of Sale oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgenommen werden.

Im § 8 Abs.1 „Pfanderhebungspflicht für Getränkeverpackungen sowie für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmittel und von Dispersionsfarben“ ist die Höhe eines Pfandes geregelt. Der Vertreiber von Einwegverpackungen muss ein Pfand von mindestens 0,50 DM einschließlich Umsatzsteuer von seinen Abnehmern erheben; bei einem Füllvolumen von mehr als 1,5 Litern beträgt das Pfand mindestens eine Deutsche Mark einschließlich Umsatzsteuer. Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen zu erstatten.

Nach § 9 Abs. 2 „Befreiung von Pfandpflichten, Schutz von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen“ muss ein Zwangspfand erhoben werden, wenn der Mehrweganteil unter 72 v.H. sinkt. Dies gilt für Bier, Mineralwasser (einschließlich Quellwässer, Tafelwässer und Heilwässer), Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektar, Gemüsesäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure) und Wein (ausgenommen Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertwein). Die Verordnung tritt in Kraft, wenn für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der Bekanntmachung des Unterschreitens der Mehrweganteile eine erneute Erhebung wiederum zu demselben Ergebnis gelangt. Mit anderen Worten, wenn der Mehrweganteil unter 72 v.H. sinkt, wird nach der geltenden Verpackungsverordnung ein Pfandpflicht erhoben.

2.2 Gründe, Folgen und Erläuterungen der Verpackungsverordnung

Im Jahr 1991, als die Verpackungsverordnung entstand, bestand in Deutschland ein „Müllnotstand“, das heißt es gab nicht genügend Entsorgungsmöglichkeiten. Die Gründe dafür waren damals die begrenzten Entsorgungskapazitäten sowie die fehlenden Deponien und Müllverbrennungsanlagen. Die öffentlichen, kommunale Abfallbeseitigung sollte entlastet und geschont werden. Die Entsorgung sollte auf die beteiligte Privatwirtschaft verlagert werden. Deshalb sind den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen Rücknahme- und Verwertungspflichten auferlegt worden.

Seit Einführung der Verpackungsverordnung lässt sich ein drastischer Rückgang des Verpackungsverbrauchs feststellen. Waren es 1991 noch 13,0 Mio. Tonnen (95 kg pro Bundesbürger), so ging der Verbrauch im Jahr 1998 auf 11,5 Mio. Tonnen (82 kg pro Bundesbürger) zurück. Dies entspricht einer Senkung um 13 v.H..[7]

3. Die Entwicklung des Pflichtpfandes auf Einweg-Getränke­verpackungen im Spiegel der Zeit

In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels wird die aktuelle Entwicklung um das sogenannte „Dosenpfand“ näher erläutert. Dabei sollen die Ursachen und Hintergründe der Novelle der Verpackungsverordnung sowie die politische Diskussion näher durchleuchtet werden. Anschließend stehen die aktuellen Beschlüsse und der weitere mögliche Verlauf der Thematik im Mittelpunkt.

3.1 Die Entwicklung von Einweg- und Mehrwegverpackungen

Ausgangspunkt für die gesamte Diskussion um das Pflichtpfand auf Einweggetränke­verpackungen ist die Entwicklung der Mehrwegquoten in den vergangenen Jahren. Die Quoten für die Jahre 1997 und 1998 waren dabei die Steine des Anstoßes. Demnach sank der prozentuale Anteil an ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen in beiden Jahren unterhalb der von der bestehenden Verpackungsverordnung vorgeschriebenen Mindestmarke von 72%. Der Anteil an ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen stieg dagegen im enormen Maße an. Dieser Trend setzte sich auch in den neuesten Zahlen von 1999 fort. Nach geltendem Recht der bereits bestehenden Verpackungsverordnung hätte diese Entwicklung, falls bei Nacherhebungen diese Ergebnisse bestätigt werden, innerhalb von 6 Monaten die Einführung eines Pflichtpfandes auf diejenigen Verpackungen zur Folge, deren Anteil seit 1991 unter ihre individuelle Quote gesunken sind. Dies ist mittlerweile bei Bier und Mineralwasser, nicht aber bei z.B. CO²-haltigen Getränken, der Fall.[8]

Abbildung 1: Mehrweganteile seit 1988 in % vom Verbrauch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH: Einweg- und Mehrwegverpackungen von Getränken, Wiesbaden Januar 2001

Obwohl die Pfandpflicht zumindest für Bier- und Mineralwasser-Einwegverpackungen für absehbare Zeit zu erwarten waren, wollte das Bundesministerium für Umwelt (BMU) zusammen mit Umweltminister Jürgen Trittin, in Erwartung einer positiven Lenkungswirkung, noch weitergehen: Eine generelle Pfandpflicht für alle Dosen und Einwegverpackungen mit einigen wenigen Ausnahmen.[9] Bestärkt zu einem solchen Vorhaben wurde Trittin zum einen durch den ersten Teil der in Auftrag des Umweltbundesamtes erstellten Ökobilanz von Getränkeverpackungen aus dem Jahre 2000. Sie zeigt nachweislich die Nachteiligkeit von Getränkedosen sowie Einwegflaschen aus Aluminium und Weißblech für die Umwelt auf, da hier zum größten Teil keine Wiederverwertung bzw. keine besonders hochwertige Verwertung vorliegt. Mehrwegverpackungen erweisen sich dagegen als durchgängig ökologisch vorteilhaft, da gerade sie mehrmals wiederaufgefüllt bzw. verwertet werden können.[10] Sie fallen also in einem nicht zu starkem Maße als Müll wieder an, wodurch auch ihre jährliche Zahl an neuen Verpackungen niedrig bleibt. Dies ist auch gleichzeitig der andere Punkt den Trittin bestärkt: Weniger als 30 % des Getränkevolumens in Einwegabfüllungen, machen 75% der Verpackungen aus. Von allen Getränkeverpackungen entfielen rund 1.850.000 Tonnen auf Einweg- und rund 630.000 Tonnen auf Mehrwegverpackungen. Es entfällt also der Großteil des Getränkemülls auf Einweg, welcher jedoch nur einen vergleichsweise geringen Anteil an Getränken beinhaltet.[11]

Abbildung 2: Vergleich Getränke- und Verpackungsmengen in Deutschland 1998

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH: Einweg- und Mehrwegverpackungen von Getränken, Wiesbaden 2000

Abbildung 3: Getränkeverpackungsmengen in Deutschland 1998 (in Tonnen)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH: Einweg- und Mehrwegverpackungen von Getränken, Wiesbaden 2000

Trittin und das BMU hatten damit aus ihrer Sicht ausreichend Argumente in der Hand, um einen Vorschlag zur Novellierung der VerpackVO, mit Hinblick auf einen generellen Pflichtpfand, auszuarbeiten. Diese Novelle lag dann alsbald vor.

3.2 Die Novelle der Verpackungsverordnung

Die vom BMU vorgeschlagene und von der Umweltministerkonferenz am 25.10.2000 in Berlin vorgelegte Novelle der VerpackVO sieht – wie in Punkt 3.1 bereits erwähnt - eine Pfandpflicht auf sämtliche Getränkedosen aus Weißblech und Aluminium, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) zum 1. Januar 2002 vor. Die geplante Höhe des Pfandes soll entsprechend der alten Fassung der Verordnung 0,25 Euro je Flasche und ab einer Füllgröße von 1,5 Litern 0,50 Euro betragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wein, Sekt und Spirituosen, da es in diesen Bereichen branchenspezifische Besonderheiten gibt:

- Die wenigen deutschen Winzer (rund 60.000) tragen mehrheitlich keine Schuld an der Unterschreitung der Mehrwegquote, da die meisten Einweg-Weinflaschen aus dem Ausland kommen. Das Gleiche gilt bei Sekt.[12]
- Die Hälfte des gesammelten Altglases besteht aus Wein-, Sekt- und Spirituosenflaschen.[13]
- Wein wird nur in bestimmten Regionen Deutschlands angebaut, wodurch der Verbraucher in anderen Teilen der BRD gar nicht die Möglichkeit besitzt, eine Mehrweg-Weinflasche zu erwerben.[14]
- Flaschen dieser Getränkesegmente werden vergleichsweise weniger in die Umweltlandschaft weggeworfen.[15]

Desweiteren sind auch Getränkekartons und Milchschläuche (PE-Schlauchbeutel) vom Pfand befreit, da Studien und Ökobilanzen ihnen Umweltverträglichkeit bescheinigen.

Die Hersteller und Vertreiber (Handel) von Getränken sollen durch die Novelle, genau wie bei Mehrwegflaschen, dazu verpflichtet werden, die Dosen und Flaschen zurückzunehmen, welche sie verkauften und diese, die nach Art, Größe und Form ihren verkauften Verpackungen entsprechen. Eine Ausnahme bilden dabei Vertreiber mit Verkaufsflächen unter 200 m². Sie müssen nur die selbst verkauften Verpackungen zurücknehmen. Jeder Point of Sale muss entweder per Hand oder Automat eine Rücknahmemöglichkeit anbieten. Um den Anspruch auf Pfand zu gewährleisten, sollen die Verpackungen ferner mit einem Pfandsiegel versehen werden.[16]

4. Vom Bundesministerium für Umwelt erwünschte Lenkungswirkung

Durch die Verpackungsverordnung bzw. das Pfand auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen soll das Abfallaufkommen vermindert und die Ressourcen geschont werden, indem die Qualität und die Menge der verwerteten Materialien erhöht wird.[17]

Wegen der ungebremsten Zunahme der Einweg-Getränkeverpackungen in den letzten Jahren, ist es das Hauptziel des Dosenpfandes die Mehrwegsysteme bzw. die ökologisch vorteilhafteren Getränkeverpackungen zu stärken. Durch das Einwegpfand erhalten nach Ansicht des Bundesministeriums für Umwelt Abfüller, Handel und Verbraucher wichtige Anreize verstärkt auf Mehrweg umzustellen. Da in Zukunft beide Verpackungsarten zurückgenommen werden müssten, entsteht eine Gleichstellung von Ein- und Mehrwegverpackungen beim Handel. So fallen auch Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Pfand-/ Rücknahmesystems für Dosen und Einwegflaschen an.

Desweiteren fällt beim Verbraucher zukünftig der Convenience-Vorteil weg. Er muss auch Einwegverpackungen zurückbringen, wenn er nicht regelmäßig 50 Pfennig Pfand verschenken will. Auch der bisherige preisliche Vorteil des Einwegs wird nach Meinung des Bundesministerium für Umwelt zumindest in der Wahrnehmung der Verbraucher fast aufgehoben, da Einweg mit 50 Pfennig, eine Mehrwegflasche aber weiterhin nur mit 15 Pfennig bepfandet wird.[18]

Laut einem Gutachten des TÜVs gehen 20% des gesamten Mülls in der Landschaft und auf Strassen in Deutschland auf Getränkeverpackungen zurück, davon sind zwei Drittel Dosen.[19] 250 Millionen werden jährlich ausgegeben, um die Dosen in der Landschaft einzusammeln.[20] Durch die Einführung eines Pfandes auf Einwegverpackungen soll die Vermüllung durch Dosen und Einwegflaschen, Littering genannt, von Landschaft und Strassen erheblich vermindert werden. Außerdem vermutet das Bundesministerium für Umwelt, dass einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, karitative Organisationen und ähnliche fortgeworfene bepfandete Verpackungen sammeln werden, um durch die Abgabe das Pfand zu erhalten. So wird der Pfandschlupf verkleinert und damit ebenfalls zur Stabilisierung des Mehrwegsystems beigetragen. Ferner wird der Anti-Littering-Effekt weiter verstärkt.[21]

Ein weiteres Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in der mittelständischen Getränkeindustrie, da hier aufgrund des bestehenden Rechtes bereits in den 90er Jahren viel Geld im Bereich der Mehrwegsysteme investiert wurde.[22]

Weder Abfüllern noch Verbrauchern wird vorgeschrieben, zu welcher Verpackungsvariante sie greifen sollen. So ist das Pfand nach Meinung des Bundesministerium für Umwelt ein europarechtlich akzeptables, wirtschaftsverträgliches und verbraucherfreundliches Instrument, um durch die sortenreine Sammlung wertvolle Rohstoffe besser zu verwerten und Rohstoffkreisläufe zu schließen.[23]

5. Wie äußern sich die beteiligten Gruppen?

Nach Bekanntgabe der Novelle und ihrer Zielsetzung begann in der Öffentlichkeit und Politik eine hitzig geführte Diskussion um dieses Thema. Von vielen Seiten wurde Kritik an der neuen Pfandpflicht geäußert.

5.1 Die politische Debatte und ihre Alternativvorschläge

Als großer politischer Gegner der Novelle erwies sich die bayrische Landesregierung sowie überraschenderweise der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement (SPD). Ähnlich wie in einer Studie von Roland Berger & Partner[24] erwarteten sie, dass eine Bepfandung das Gegenteil bewirken würde und die Industrie, um eine schnelle Amortisation der Milliardeninvestitionen zu erreichen, noch mehr auf Einweg setzen werden als ohnehin schon.[25] Auch die Umsetzung der bestehenden VerpackVO wurde in Frage gestellt. Bevor ein Pfand auf Bier und Mineralwasser erfolge, sollte zunächst über Alternativvorschläge zur Verhinderung einer weiteren Senkung der Mehrwegquoten nachgedacht werden, hieß es aus den Reihen der Pfandgegner.[26]

So entstanden im Laufe der Debatte eine Reihe von Alternativvorschlägen. Hier wird auf die Bekanntesten und Wichtigsten kurz eingegangen:

- Nach einem Vorschlag des bayrischen Umweltministers Schnappauf soll die Industrie 2/3 aller Getränke in Mehrwegflaschen anbieten, dies würde eine Mehrwegquote von gerade mal 66 Prozent bedeuten. Weiterhin sollen 3/4 aller Einwegflaschen und Dosen wiederverwertet werden. Verstöße hätten Strafen in Höhe von 500 Millionen DM zur Folge.[27]

Die Problematik liegt hierbei in der Kontrolle. Das Litteringproblem wäre nicht einmal ansatzweise gelöst.

- Eine Senkung der Mehrwegquote.[28] Man würde das Problem nur vertagen und nicht wirklich lösen. Es würde sogar noch vergrößert werden.
- Ein generelles Verbot für ökologisch nachteilige Verpackungen. Jedoch ist es nach europäischem Recht nicht durchführbar und würde erheblich in die Wirtschaft eingreifen. Viele Hersteller solcher Verpackungen könnten einen zu großen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Arbeitsplätze wären gefährdet.[29]
- Anstelle der 72 Prozent Mehrwegquote, wurde ein Mindestabfüllvolumen von 23 Milliarden Litern in ökologisch vorteilhaften Verpackungen vorgeschlagen. Bei Unterschreitung dieser Zahl wird die Industrie mit einer Geldstrafe belegt.[30] Dies kann man als kaum akzeptabel bezeichnen, da die Mehrwegquote dann nach derzeitigem Stand nur 62 Prozent betragen würde.
- Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, den Einweganteil zu senken.[31] Daran würde sich vermutlich kaum jemand halten.

Die genannten Punkte sind nur einige, die in der Öffentlichkeit zur Diskussion standen. Keiner von ihnen löst jedoch die Problematik nachhaltig und effizient. Das Zwangspfand auf Einweg verschafft im Vergleich zu den restlichen Ideen und Vorschlägen vermutlich noch am Ehesten die erwünschte Lenkungswirkung.

5.2 Ist die Wirtschaft gegen ein Pfand ?

Teile der betroffenen Wirtschaftskreise lehnen einen Eingriff in den Verpackungsmarkt ab bzw. fordern eine Änderung der Verpackungsverordnung.[32] Hierfür werden folgende Argumente aufgeführt:

Sie prognostizieren unangemessene hohe Zusatzkosten in Milliardenhöhe für diese Maßnahme, die vor allem die Existenz der mittelständischen Einzelhändler bedroht. Angesichts der schwierigen Ertragslage gerade im Lebensmittelhandel können die Einzelhändler sich diese hohen Investitionen kaum leisten.[33] Die Angst vor diesen Ausgaben geht sogar soweit, dass mehrere Unternehmen der Bundesregierung das Angebot unterbreiteten, eine jährliche Abgabe von 250 Millionen DM für die Befreiung der Landschaft von Getränkeverpackungen zu leisten. Auf einen solchen „Deal“ ließ sich die Regierung allerdings nicht ein.[34]

Nach Aussage der Unternehmen haben auch die Verbraucher nur Nachteile durch die Pfandpflicht. Sie müssen nicht nur das Pfand zahlen, sondern auch die Rücknahmekosten über höhere Getränkepreise finanzieren. Zudem wird sie ihre Müllentsorgung deutlich mehr Zeit und Aufwand kosten.

Auf das System des "Grünen Punkt“ kommen Millioneneinbußen durch das Zwangspfand zu. So wird unser bisheriges Recyclingsystem bedroht. Dies könnte nur durch höhere Lizenzgebühren für andere Verpackungen aufgefangen werden.[35] Die flächendeckende Versorgung von Altglascontainern wird sich auf keinen Fall mehr rechnen, wenn 80% der bisher jährlich 2,7 Millionen Tonnen verwerteten Gläsern unter die Pfandpflicht fallen. Eventuell wird nicht mal mehr nach weiß, braun und grün sortiert. Dieses minderwertige Mischglas ist dann nur noch in der Bauindustrie zu gebrauchen.[36]

Weiter wird von Teilen der Wirtschaft die ökologische Lenkungswirkung durch die Pflichtbepfandung der Einwegverpackungen bezweifelt. Es wird ein weiterer Rückgang des Mehrweganteils vermutet.[37] Dies wird dadurch begründet, dass der Handel sein Einwegangebot erhöhen wird, um durch die hohe Auslastung des Rücknahmesystems eine schnelle Amortisation zu erreichen. Dieser Effekt wird durch die Pfandgewinne von nicht zurückgebrachten Einwegverpackungen und durch die eingesparten Lizenzgebühren verstärkt.[38] Weiterhin können sich viele Geschäfte zwei Rücknahmesysteme, sowohl für Einweg als auch für Mehrweg, nicht leisten. Sie werden sich für das bequemere Einwegsystem entscheiden und auf das personal- und flächenintensive Mehrwegsystem verzichten.[39]

Ferner führe ein solches Pfand in Deutschland und in Europa zu Wettbewerbsverzerrungen und bedeute eine Bevormundung des Verbrauchers. Die Wirtschaft fordert, dass der Wirtschaftskreislauf nach marktwirtschaftlichen Gesetzen und nicht nach ordnungspolitischen Zwangsregeln erfolgen soll. Die EU-Kommission klagt bereits gegen die bestehende Mehrwegschutzquote.[40]

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein hochrangiges Beratergremium der Bundesregierung, bezweifelt in seinem Jahresgutachten, dass die Einführung des Pflichtpfandes zu einer Stützung von Mehrwegverpackungen führt. Selbst einige Umweltverbände plädieren gegen das Pfand und empfehlen stattdessen über Alternativen nachzudenken.

Umweltminister Jürgen Trittin hat mehrfach erklärt, nicht kategorisch auf das Zwangspfand bestehen zu wollen. Doch nach einem Jahr Verhandlungen mit den Verbänden der Wirtschaft scheint eine Einigung in weite Ferne gerückt. Der Großteil der Wirtschaft lehnt Zwangspfand sowie Abgabe ab.[41] Die von der Wirtschaft angebotene Selbstverpflichtung zur Verhinderung des Pfands auf Getränkedosen und Einwegflaschen sei ein Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen, kritisierte Trittin. Die Verpackungsverordnung von 1991 mit der Pflicht, mindestens 72 Prozent aller Getränke in Mehrwegflaschen zu verkaufen, sei bereits eine „in Gesetzesform gegossene Selbstverpflichtung“, sagte Trittin. „Diese hat die Industrie aber nicht eingehalten.“[42]

In den folgenden Unterabschnitten werden die Positionen der verschiedenen Gruppen näher erläutert.

5.2.1 Verpackungshersteller und große Unternehmen

Gegen das Pfand sprechen sich vor allem Verpackungshersteller und Produzenten, die hauptsächlich in Einweggetränkeverpackungen abfüllen, aus. Die großen Abfüller besitzen in der Regel sowohl Einweg- als auch Mehrweg-Abfüllanlagen. Sie waren in den letzten Jahren besonders interessiert Getränke in Einwegverpackungen auf den Markt zu bringen, um die Handlingskosten eines Pfandsystems und die Kapitalbindung durch einen Flaschenpool möglichst gering zu halten. Ein Pfand auf Einweg kann diese Entwicklung nach Meinung des Bundesministeriums für Umwelt zurückdrängen, wenn die Einrichtungs- und Betriebskosten des Pfandsystems für Einweg die Einsparungen aus DSD-Lizenzen und Pfandschlupf, also aus nicht zurückgebrachten Einwegverpackungen, übersteigen. Das Bundesministerium für Umwelt ist fest davon überzeugt, dass die großen Abfüller grundsätzlich auch ein Interesse daran haben Mehrweg zu erhalten, da sie ebenfalls Kapital in die Abfüllanlagen und in einem entsprechenden Flaschenpool gebunden haben. Die Entscheidung, ob eine preiswerte Einweg- oder eine investitionsaufwendige Mehrwegabfüllanlage angeschafft wird, wird nach Aussage des Bundesministerium für Umwelt, bei der Aussicht auf die ständige Zuzahlung in einen Einweg-Pfandpool wohl eher zugunsten der Mehrweganlage ausfallen.[43]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Umwelt : Abfallwirtschaft – Verpackungen und Getränke - Kurzinfo

[2] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001, S. 4

[3] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001, S. 4

[4] Vgl. www.verpackungsverordnung.org/info/vvo1.php3, 15.01.2001

[5] Vgl. www.verpackungsverordnung.org/info/vvo1.php3, 16.10.2001

[6] Vgl. Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen

[7] Vgl. www.rhombos.de, 25.09.2001

[8] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[9] Vgl. Abschnitt 3.2: Die Novelle der Verpackungsverordnung

[10] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Dosen und Einwegflaschen ökologisch nachteilig, Pressemitteilung des BMU Nr.146/00, Berlin 09.08.2000

[11] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[12] Vgl. o.V.: Pfandpflicht heizt Kostenfrage an, in: Getränkereport 01/2001, S.26

[13] Vgl. o.V.: Pfandpflicht heizt Kostenfrage an, in: Getränkereport 01/2001, S.26

[14] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[15] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[16] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[17] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Seite 4, Berlin, Januar 2001

[18] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Berlin, Januar 2001

[19] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Seite 6, Berlin, Mai 2001

[20] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Bundesumweltminister Trittin vor dem Deutschen Bundestag am 19.05.01, Thema: Beschluss der Verpackungsnovelle

[21] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Seite 13, Berlin, Januar 2001

[22] Vgl. o.V.:Mehrweg sichert Arbeitsplätze, in: Getränkefachgrosshandel 07/2001, S.46

[23] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Seite 8, Berlin Mai 2001

[24] Vgl. Abschnitt 6.1 Roland Berger & Partner: Untersuchung der Lenkungswirkung und Kosten des Pflichtpfands auf nicht-wiederbefüllbare Getränkeverpackungen

[25] Vgl. Dr. von Hadel, Werner: Pflichtpfand: Wessen Interessen stehen auf dem Spiel ?, in: GetränkeReport 01/2001, S.5

[26] Vgl. Abschnitt 3.3.2 Die Alternativvorschläge zur Pfandpflicht

[27] Vgl. o.V.: Dosenpfand: Länder zögern, in: Wiesbadener Kurier vom 20.06.2001, S. 10

[28] Vgl. o.V.: Dosenpfand: Länder zögern, in: Wiesbadener Kurier vom 20.06.2001, S. 10

[29] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[30] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[31] Vgl. Bundesministerium für Umwelt: Pressemappe zur Novellierung der Verpackungsverordnung, Berlin Mai 2001

[32] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Seite 1, Berlin, Januar 2001

[33] Vgl. Peter Strieder und Holger Wenzel: Pfand auf Getränkedosen zur Pflicht machen? In: Focus, 11.06.2000

[34] Vgl. Günstiger Freikauf vom drohenden Pflichtpfand, in: GetränkeReport 02/2001, S.24

[35] Vgl. Peter Strieder und Holger Wenzel: Pfand auf Getränkedosen zur Pflicht machen? In: Focus, 11.06.2000, Seite 102

[36] Vgl. Gefährliches Pfandspiel, in: Focus 05.02.2001, Seite 40-42

[37] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Seite 1, Berlin, Januar 2001

[38] Vgl. Auf Halde gelegt, Lebensmittel report 8/2001, Seite 18-23

[39] Vgl. Gefährliches Pfandspiel, Focus 05.02.2001, Seite 40-42

[40] Vgl. Auf Halde gelegt, Lebensmittel report 8/2001, Seite 18-23

[41] Vgl. Gerd Rosenkranz: Im Namen der Dose, Der Spiegel 29/2000

[42] Trittin schießt gegen die Industrie, Spiegel Online 21.06.2001, www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,140939,00.html

[43] Vgl. Umweltbundesamt: Ökologische Lenkungswirkung bei einer Pflichtbepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen, Seite 10-12, Berlin, Januar 2001

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832460587
ISBN (Paperback)
9783838660585
DOI
10.3239/9783832460587
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mainz – Betriebswirtschaft III
Erscheinungsdatum
2002 (November)
Note
1,0
Schlagworte
dosenpfand zwangspfand getränkeverpackungen lenkungswirkung
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Titel: Diskussion und voraussichtliche Auswirkungen des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen
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