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Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung

©2002 Diplomarbeit 63 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Aufnahme von Kreditrisiko kann für Banken existenzbedrohende Wirkung haben. Deswegen werden von ihnen Instrumente entwickelt, die eine Steuerung des Kreditrisikos und letzten Endes eine Optimierung ihres Kreditportefeuilles ermöglichen. Dazu sind flexibel gestaltbare Instrumente nötig, die im Idealfall Kreditrisiko transferieren, ohne die Beziehung zwischen Bank und Kunde zu beeinträchtigen und außerdem die aufsichtsbehördlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung von Kreditrisikopositionen reduzieren. Kreditderivate gehören zu den Instrumenten, die zur Erfüllung der o.g. Anforderungen konstruiert wurden.
Die existenzbedrohende Wirkung der Aufnahme von Kreditrisiko liefert die Motivation sowohl für ein internes Kreditrisikomanagement als auch für aufsichtsbehördliche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Beide Aspekte prägen die Einsatzfelder für Kreditderivate und werden im zweiten Kapitel dieser Arbeit erörtert. Da einer wirksamen Steuerung von Kreditrisiko die Erfassung desgleichen vorausgehen muss, werden im dritten Kapitel bankinterne und aufsichtsbehördliche Modelle zur Erfassung von Kreditrisiko vorgestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Vorgaben des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gerichtet, an denen sich weltweit die meisten nationalen Aufsichtsbehörden orientieren. Daran anschließend werden im vierten Kapitel Instrumente des Kreditrisikotransfers erläutert, wobei der Fokus auf den Konstruktionsmerkmalen von und Risikotransfer durch Kreditderivate gelegt wird. Kapitel Fünf widmet sich dem Einfluss von Kreditderivaten auf Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs nach dem neuen Konsultationspapier des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie auf gegenwärtige deutsche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Im abschließenden Kapitel wird ein Ausblick über die weitere Entwicklung des Kreditderivatemarktes gegeben.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung und Aufbau1
2.Bedeutung des Kreditrisikos1
2.1Gründe für ein internes Management von Kreditrisiko3
2.2Begründung aufsichtsbehördlicher Vorgaben für die Unterlegung von Kreditrisikopositionen4
2.3Einsatzfelder für Kreditderivate im Risikomanagement von Banken6
3.Erfassung des Kreditrisikos9
3.1Bankinterne Kreditrisikomodelle9
3.2Empfehlungen zur Quantifizierung von Kreditrisiko durch den Baseler Ausschuss für […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Aufbau

2. Bedeutung des Kreditrisikos
2.1 Gründe für ein internes Management von Kreditrisiko
2.2 Begründung aufsichtsbehördlicher Vorgaben für die Unterlegung von Kreditrisikopositionen
2.3 Einsatzfelder für Kreditderivate im Risikomanagement von Banken

3. Erfassung des Kreditrisikos
3.1 Bankinterne Kreditrisikomodelle
3.2 Empfehlungen zur Quantifizierung von Kreditrisiko durch den Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht
3.2.1 Standardansatz
3.2.2 IRB-Ansatz

4. Instrumente zur Steuerung des Kreditrisikos
4.1 Herkömmliche Instrumente des Kreditrisikotransfers
4.2 Kreditderivate: Konstruktionsmerkmale und Risikotransfer
4.2.1 Asset Backed Securities
4.2.2 Credit Default Swap
4.2.3 Total (Rate of) Return Swap
4.2.4 Credit Spread Option
4.2.5 Credit Linked Note
4.3 Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten

5. Einfluß von Kreditderivaten auf aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung
5.1 Empfehlungen des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht
5.1.1 Kreditderivate im Standardansatz
5.1.2 Kreditderivate im IRB-Ansatz
5.1.3 Asset Backed Securities
5.2 Gegenwärtige Behandlung von Kreditderivaten in Deutschland
5.2.1 Credit Default Swap
5.2.2 Total (Rate of) Return Swap
5.2.3 Credit Linked Note
5.2.4 Asset Backed Securities

6. Schlußfolgerung und Ausblick

1. Einleitung und Aufbau

Die Aufnahme von Kreditrisiko kann für Banken existenzbedrohende Wirkung haben. Deswegen werden von ihnen Instrumente entwickelt, die eine Steuerung des Kreditrisikos und letzten Endes eine Optimierung ihres Kreditportefeuilles ermöglichen. Dazu sind flexibel gestaltbare Instrumente nötig, die im Idealfall Kreditrisiko transferieren, ohne die Beziehung zwischen Bank und Kunde zu beeinträchtigen und außerdem die aufsichtsbehördlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung von Kreditrisikopositionen reduzieren. Kreditderivate gehören zu den Instrumenten, die zur Erfüllung der o.g. Anforderungen konstruiert wurden.

Die existenzbedrohende Wirkung der Aufnahme von Kreditrisiko liefert die Motivation sowohl für ein internes Kreditrisikomanagement als auch für aufsichtsbehördliche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Beide Aspekte prägen die Einsatzfelder für Kreditderivate und werden im zweiten Kapitel dieser Arbeit erörtert. Da einer wirksamen Steuerung von Kreditrisiko die Erfassung desgleichen vorausgehen muß, werden im dritten Kapitel bankinterne und aufsichtsbehördliche Modelle zur Erfassung von Kreditrisiko vorgestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Vorgaben des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht gerichtet, an denen sich weltweit die meisten nationalen Aufsichtsbehörden orientieren. Daran anschließend werden im vierten Kapitel Instrumente des Kreditrisikotransfers erläutert, wobei der Fokus auf den Konstruktionsmerkmalen von und Risikotransfer durch Kreditderivate gelegt wird. Kapitel Fünf widmet sich dem Einfluß von Kreditderivaten auf Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs nach dem neuen Konsultationspapier des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht sowie auf gegenwärtige deutsche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Im abschließenden Kapitel wird ein Ausblick über die weitere Entwicklung des Kreditderivatemarktes gegeben.

2. Bedeutung des Kreditrisikos

In diesem Abschnitt soll der gewachsenen Aufmerksamkeit für Kreditrisiko Rechnung getragen und die Gründe für diese Entwicklung eruiert werden. Conditio sine qua non für dieses Unterfangen ist eine Definition und Erläuterung des Begriffs Kreditrisiko, um darauf aufbauend sowohl die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Quantifizierung und Steuerung von Kreditrisiko aus bankinterner Sicht als auch die Gründe für Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung von Kreditrisikopositionen nach deutschem Aufsichtsrecht sowie die Vorschriften des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht in Bezug auf die Unterlegung von Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs mit haftendem Eigenkapital zu motivieren.

Folgende Definition von Kreditrisiko wird im weiteren zugrunde gelegt:

„Das Kreditrisiko besteht in der Gefahr, dass ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder will. Ein Verlust kann dabei durch einen konkreten Ausfall oder durch einen Wertverlust der Position entstehen, der dadurch bewirkt wird, dass sich die Wahrscheinlichkeit oder das Ausmaß eines möglichen Ausfalls erhöht haben.“[1]

Mit der Vergabe von Krediten schwingt für Banken immer die Gefahr potentieller Insolvenz aufgrund des oben definierten Kreditrisikos. In den Neunziger Jahren trat dieser Aspekt des Kreditgeschäfts während einiger Finanzkrisen in Asien und dem Moratorium russischer Rubelanleihen deutlich zutage.[2]

Als Resultat dessen ist ein Wandel im Kreditgeschäft zu beobachten. Der Trend geht weg von einer rein einzelgeschäftsbezogenen Sichtweise und damit verbundenen Strategie eine enge Bank-Kunde-Beziehung einzugehen, indem vergebene Kredite bis zur Fälligkeit gehalten werden, unabhängig davon, ob sie einen positiven Ergebnisbeitrag für die Bank erzeugen. Vielmehr wird dazu übergegangen, Kredite in einem Portefeuillezusammenhang zu betrachten und das Kreditportefeuille in Hinblick auf Ertrag und Risiko gezielt zu strukturieren. Dies hat Banken dazu veranlaßt, Kreditrisiken in Form von Asset Backed Securities zu verbriefen und Finanzinstrumente wie Kreditderivate zu schaffen, die eine Steuerung von Kreditrisiko als Teil des Risikomanagements von Banken ermöglichen.[3]

Für die weitere Diskussion wird nachstehender Definition für Kreditderivate im engeren Sinne gefolgt: „Kreditderivate sind derivative Finanzinstrumente, deren Auszahlung von dem Kreditrisiko eines Referenzwertes (Underlying, Basiswert) abhängt.“[4]

In der Literatur werden, neben den reinen derivativen Erscheinungsformen wie Credit Default Swap, Total Rate of Return Swap und Credit Spread Option, auch hybride Konstruktionen, die Verknüpfung eines Kreditderivats i.e.S. mit einer Anleihe (Credit Linked Note) sowie die Verbriefung eines Portefeuilles von Vermögensgegenständen oder Kreditforderungen (Asset Backed Securities) unter dem Begriff der Kreditderivate subsumiert, da sie ebenfalls als Instrument zur Übertragung von Kreditrisiko dienen.[5]

Die Rolle der genannten Kreditderivate im weiteren Sinne innerhalb des Risiko-managements von Banken wird im folgenden näher beleuchtet. Dazu werden die schon eingangs angesprochenen Gründe für ein Management von Kreditrisiko als Teil des internen Risikomanagements von Banken erläutert. Daran anschließend wird näher auf aufsichtsbehördliche Vorgaben zur Behandlung von Kreditrisiko sowie deren Begründung eingegangen. Unter den Begriff Aufsichtsbehörden werden in dieser Arbeit sowohl die nationalen Aufsichtsbehörden, für Deutschland etwa das Bundesamt für Kreditwesen (BAKred), als auch der, bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich angesiedelte, Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht subsumiert, der mit seinen Empfehlungen quasi gesetzgeberischen Einfluß auf die meisten nationalen Aufsichtsbehörden ausübt.[6] Auf diesen Überlegungen aufbauend werden abschließend die zentralen Einsatzfelder für Kreditderivate im internen Risikomanagement von Banken diskutiert.

2.1 Gründe für ein internes Management von Kreditrisiko

Bevor auf die spezielle Problematik des Managements von Kreditrisiko eingegangen wird, erscheint es sinnvoll, zuerst allgemein die Notwendigkeit eines internen Risiko-managements für Unternehmen hervorzuheben.

Risikomanagement läßt sich definieren „[...]als die Gesamtheit von Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Unter-nehmenserfolges zu optimieren.“, d.h. ein „[...]Abwägen von Ertrag und Risiko gemäß den Präferenzen der Kapitalgeber.“[7]

Auf einem vollkommenen Kapitalmarkt besteht für Unternehmen kein Anlaß Risiken abzusichern, da die Kapitalgeber durch private Transaktionen dieselbe Risikoallokation wie die Unternehmen mit ihrer Finanzierungspolitik hervorbringen können. Da Finanzierungspolitik die Zuweisung von Risiken an die Kapitalgeber beinhaltet, ist diese folglich auf einem vollkommenen Kapitalmarkt irrelevant und damit auch Risikomanagement. Ein unvollkommener Kapitalmarkt verhindert die Irrelevanz der Finanzierungspolitik, weswegen Risikomanagement Bedeutung erlangt, um Kosten zu mindern, die aus dem Zusammenspiel von Risiko und Marktunvollkommenheiten resultieren.[8]

Führt man sich in diesem Zusammenhang die anfangs vorgestellte Definition von Kreditrisiko vor Augen, bedeuten hohe Kreditausfälle nicht nur eine Schmälerung des Unternehmenserfolges, sondern, bei zu geringer Haftungsmasse, eine Bedrohung für die Existenz einer Bank. Management von Kreditrisiko als integraler Bestandteil eines internen Risikomanagements von Banken erlaubt eine Minderung der Insolvenzwahrscheinlichkeit und damit verbundener Kosten.[9]

Dies ist nicht nur allein für die Kapitalgeber von Interesse, sondern auch für andere Anspruchsgruppen wie bspw. die Arbeitnehmer einer Bank, die bei Insolvenz Gefahr laufen ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Eine Insolvenz steht natürlich auch der Geltendmachung von Ansprüchen der Gläubiger oder Kunden entgegen.[10]

Als Fazit bleibt festzuhalten, daß ein internes Management von Kreditrisiko Insolvenzkosten verringert, indem es die Insolvenzwahrscheinlichkeit einer Bank reduziert. Dieses Ziel ist für alle Anspruchsgruppen einer Bank von großem Interesse.

2.2 Begründung aufsichtsbehördlicher Vorgaben für die Unterlegung von Kreditrisikopositionen

Obwohl ein internes Kreditrisikomanagement durchaus im Interesse von Banken liegt, weil es ihre Überlebensfähigkeit sichert, sehen sie sich einer Vielzahl aufsichtsrechtlicher Regularien gegenüber.[11]

Die Begründung dafür ist hauptsächlich darin zu finden, daß Banken wichtige volks-wirtschaftliche Funktionen im Transaktions- und Transformationsprozeß übernehmen. Sie gleichen Kapitalangebot und –nachfrage hinsichtlich Losgrößen, also quantitativer Unterschiede, Fristen, unterschiedlicher zeitlicher Präferenzen über die Überlassung von Kapital, und Risiko, d.h. Risikopräferenzen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern, aus.[12] Dabei ist charakteristisch, daß Banken Transaktionskosten und Kosten aufgrund asymmetrischer Informationsverteilung reduzieren, indem sie sich als Vermittler zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern betätigen. Inwieweit eine Reduzierung der o.g. Kosten erfolgt, ist allerdings nicht ganz unumstritten.[13]

Dennoch läßt sich konstatieren, daß Banken einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wohlfahrt leisten. Deswegen unterliegen sie aufsichtsbehördlichen Vorschriften, die das Ziel verfolgen, die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu gewährleisten.[14]

Allein die Insolvenz einer einzelnen Bank kann dieses Ziel gefährden, wenn das Vertrauen der Einleger nachhaltig erschüttert wird. Im Extremfall kann dies zu einem vollständigen Abzug der Einlagen bei allen Banken führen (Banken-Run). Der Zusammenbruch des Bankensystems wäre die Konsequenz. Ein solcher Zusammenbruch hätte überdies starke negative Effekte auf andere Bereiche einer Volkswirtschaft.[15] Gestützt wird diese These durch Statistiken der Bundesbank, wonach der Löwenanteil an der Außenfinanzierung deutscher Unternehmen auf Bankkredite abfällt und durch die Tatsache, daß das Volumen von Bankkrediten bei der Fremdfinanzierung deutscher Unternehmen von 1990-1998 auf hohem Niveau kontinuierlich gestiegen ist.[16]

Durch diese extreme Vertrauensempfindlichkeit des Bankensektors und wegen der negativen Auswirkungen eines Zusammenbruchs desselben erscheinen aufsichtsbehördliche Vorschriften zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems gerechtfertigt. Aufgrund des bislang Ausgeführten sollten solche Vorschriften vor allem Regelungen zur Behandlung von Kreditrisiko beinhalten, da Verluste aufgrund des Ausfalls von Krediten ein starke Bedrohung für die Existenz von Banken darstellen.

In Deutschland kommt dieses Ziel neben den Vorschriften zur Vergabe von Groß- und Millionenkrediten, vor allem im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) zum Ausdruck. Banken müssen gemäß §10 KWG verschiedene Risikopositionen (Markt- und Kreditrisikopositionen sowie Währungs- und Rohwarenpositionen) mit Eigenmitteln als Haftungsmasse unterlegen. Zu den Eigenmitteln des §10 KWG zählt das haftende Eigenkapital, das aus Kernkapital und Ergänzungskapital zusammengesetzt ist, sowie Dritt-rangmittel. Das haftende Eigenkapital ist im Insolvenzfall die härteste Haftungsmasse, weil es der Bank dauerhaft zur Verfügung steht. Drittrangmittel erfüllen diese Voraussetzung nur bedingt und stellen deswegen im Vergleich zum haftendem Eigenkapital eine relativ weiche Haftungsmasse dar.[17]

Umgesetzt und konkretisiert wird die Eigenmittelunterlegung von Risikopositionen im Grundsatz I. Dabei wird die Gesamtrisikoposition eines Kreditinstituts ermittelt, die aus der Summe aller Risiko-Anrechnungsbeträge der o.g. Risikopositionen besteht. Diese Gesamtrisikoposition muß täglich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens acht Prozent unterlegt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtrisikoposition wird nach verschiedenen Risikoarten unterschieden. Welche Risikopositionen unterlegungspflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Handelsbuch- oder Nichthandelsbuchinstitut betrachtet wird.[18] Kreditrisiko im Grundsatz I tritt nach Auffassung des Gesetzgebers in Form von Adressenausfallrisiko, das Risiko, das der Schuldner eines Kredits ausfällt, oder in Form von Marktwertänderungen des Kredits, die durch Bonitätsveränderungen des Schuldners (besonderes Kursrisiko), oder durch allgemeines Marktrisiko (allgemeines Kursrisiko), wie Zinsänderungsrisiko, induziert werden.[19]

Da die Bestimmung der Risiko-Anrechnungsbeträge im Grundsatz I auf den Beschlüssen des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht von 1988 basiert, wird das Prinzip der Ermittlung von Risiko-Anrechnungsbeträgen im Zusammenhang mit den Empfehlungen zur Erfassung von Kreditrisiko im Anlagebuch im Rahmen des neuen Baseler Konsultationspapiers deutlich gemacht (Kapitel 3.2). Eine Überarbeitung der Vorschriften des Grundsatz I ist allerdings in den nächsten Jahren zu erwarten, da der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht 2001 mit seinen aktuellen Vorschlägen vor allem die aufsichtsbehördliche Unterlegung von Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs mit haftendem Eigenkapital modifiziert. Der Baseler Ausschuß hat sich in diesem Konsultationspapier explizit das Ziel gesetzt, mit seinen Empfehlungen zur Behandlung von Kreditrisiko Banken Anreize zu verschaffen, ein internes Risikomanagement zu etablieren.[20]

2.3 Einsatzfelder für Kreditderivate im Risikomanagement von Banken

Aus dem bisher Gesagten bleibt festzuhalten, daß ein internes Management von Kreditrisiko unumgänglich ist, wenn es darum geht, die Überlebensfähigkeit einer Bank zu sichern. Gleichzeitig bildet die Beachtung aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die das Ziel verfolgen, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems aufrechtzuerhalten, eine wichtige Nebenbedingung für ein internes Kreditrisikomanagement von Banken.

Ziel dieses Abschnitts ist es nun, mögliche Einsatzfelder für Kreditderivate als Instrumente des Risikomanagements von Banken aufzuzeigen und deren spezifische Vorteile darzustellen.

Ein besonderer Vorteil von Kreditderivaten gegenüber herkömmlichen Instrumenten des Kreditrisikotransfers liegt insbesondere darin, daß Bestandteile eines Kreditportefeuilles handelbar gemacht werden, deren Handel, vornehmlich aufgrund hoher Transaktionskosten oder Kosten aus asymmetrischer Informationsverteilung, bislang kaum möglich war.[21]

So ermöglicht die Verbriefung von Forderungen gegenüber kleinen oder mittel-ständischen Unternehmen über Asset Backed Securities den Handel mit solchen Krediten, die auf dem Sekundärmarkt für Kredite aufgrund hoher Kosten aus Informationsasymmetrien nicht handelbar sind.[22] Dies wird dadurch erreicht, daß die Zahlungsströme dieser Forderungen verbrieft und als Wertpapiere emittiert werden. Da diese Wertpapiere von einer Ratingagentur beurteilt werden, können sich Investoren bei ihrer Einschätzung der Qualität der Wertpapiere am externen Rating orientieren. Kosten aufgrund asymmetrisch verteilter Informationen bezüglich der zugrundeliegenden Forderungen werden somit reduziert. Im Kapitel 4.2.1 erfolgt eine genauere Darstellung dieser Zusammenhänge.

Des weiteren erlauben Kreditderivate die Aufspaltung von Kreditrisiko in die Komponenten Ausfall- und Marktwertänderungsrisiko. Damit wird ein separater Handel, gleichbedeutend mit separater Absicherung, dieser Kreditrisikokomponenten ermöglicht (siehe 4.2). Dies eröffnet neue Handlungsspielräume zur Absicherung gegen Kreditrisiko, da ansonsten ein Kreditrisikotransfer nach Kreditvergabe nur über den Verkauf der gesamten Forderung erfolgen kann. Damit leisten Kreditderivate auch einen wichtigen Beitrag zur Vervollständigung der Märkte.[23]

Außerdem ermöglichen Kreditderivate im engeren Sinne eine flexible Vertragsgestaltung, da sie zumeist außerbörslich gehandelt werden. Den individuellen Bedürfnissen der Vertragspartner hinsichtlich der Vertragsgestaltung wird somit ein großer Spielraum gewährt.[24]

Wie im Kapitel 2.2 zum Ausdruck gekommen ist, sehen sich Banken nach deutschem Recht gezwungen, Risikopositionen mit Eigenmitteln zu unterlegen. Hierbei können Kreditderivate als risikotransferierende und damit risikomindernde Instrumente eine Reduzierung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelunterlegung für Banken herbeiführen. Eine genauere Erörterung der Anrechnungsvoraussetzungen und eventuell eigenmittelreduzierenden Wirkung von Kreditderivaten nach aktuellem deutschen Recht sowie den Vorschlägen des Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht erfolgt im fünften Kapitel dieser Arbeit.

Neben der Reduzierung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelunterlegung liegt das wichtigste Einsatzfeld für Kreditderivate in der Diversifizierung des Kreditportefeuilles. In der Literatur wird dies vor allem unter dem Stichwort Reduzierung von Konzentrationsrisiko diskutiert. Konzentrationsrisiko bedeutet, daß ein schlecht diversifiziertes Portefeuille von Krediten vorliegt. D.h., innerhalb des Kreditportefeuilles existiert unsystematisches, schuldnerspezifisches Kreditrisiko, das durch Diversifizierung abgebaut werden kann. Aufgabe des Risikomanagements ist es dann, Risikokonzentrationen des Kreditportefeuilles aufzuspüren und dieses Risiko zu reduzieren, indem es bspw. an andere weitergegeben wird. Eine Reduzierung von Konzentrationsrisiko könnte eine Bank dadurch erreichen, daß sie Kreditforderungen auf dem Sekundärmarkt für Kredite verkauft. Hierbei wird sie mit der Schwierigkeit zu kämpfen haben, daß dieser Markt relativ illiquide ist, somit die Suche nach einem Vertragspartner schwierig wird und hohe Transaktionskosten zur Folge hat. Außerdem setzt der Verkauf einer Kreditforderung meistens das Einverständnis bzw. die vorherige Benachrichtigung des Kreditnehmers voraus. Dies würde aber die Beziehung zum Kunden und damit das mit der Kreditvergabe induzierte Nachfolgegeschäft beeinträchtigen.[25]

Kreditderivate können hier Abhilfe schaffen, weil sie es ermöglichen das gesamte Kreditrisiko eines Aktivums, durch einen Total Return Swap oder nur bestimmte Komponenten des Kreditrisikos, wie Ausfallrisiko, durch einen Credit Default Swap, bzw. Marktwertänderungsrisiko, durch eine Credit Spread Option, zu verkaufen, ohne das Aktivum aus der Bilanz zu nehmen und die Kundenbeziehung zu berühren.[26]

Die Handlungsalternativen zwecks Diversifizierung des Kreditportefeuilles werden für Banken durch den Einsatz von Kreditderivaten vielfältiger. So kann eine Bank, wie schon oben ausgeführt, unerwünschtes, weil unsystematisches, Risiko weitergeben, aber auch neues Risiko aufnehmen, indem sie als Sicherungsgeber in einer Kreditderivatetransaktion fungiert. Durch diese neuen Handlungsspielräume zur Diversifizierung des Kreditportefeuilles steht es Banken frei, Spezialisierungsvorteile durch die Konzentration der Kreditvergabe auf bestimmte Branchen oder Regionen zu nutzen, gleichzeitig aber dieses Risiko abzuwälzen und ein gut diversifiziertes Kreditportefeuille zu erhalten.[27]

Kreditderivate können darüber hinaus für bestimmte Kapitalmarktteilnehmer Zugang zum für sie bislang verschlossenen Segment des Kreditmarktes bedeuten und ihnen den mittelbaren Handel mit Kreditforderungen eröffnen.[28]

Letztendlich ist der Reiz von Kreditderivaten also darin zu sehen, daß sie bis dato nicht handelbare Zahlungsströme liquide machen und damit vielfältige Gestaltungsspielräume zur Diversifizierung eines Kreditportefeuilles ermöglichen.

3. Erfassung des Kreditrisikos

Um die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile von Kreditderivaten im internen Risikomanagement von Banken wirklich nutzen zu können, bedarf es Methoden, die das zu steuernde Risiko meßbar machen. Erst dann kann eine Optimierung des Kredit-portefeuilles mit Hilfe von Kreditderivaten erreicht werden. Umgekehrt ist eine Quantifizierung von Kreditrisiko nutzlos, wenn keine geeigneten Instrumente zur Gestaltung des Kreditportefeuilles zur Verfügung stehen.[29]

Im folgenden werden sowohl bankinterne Modelle als auch die aufsichtsbehördlichen Vorschriften zur Erfassung von Kreditrisiko erörtert.

3.1 Bankinterne Kreditrisikomodelle

Zur internen Erfassung von Kreditrisiko benutzen Banken verschiedene Kreditrisikomodelle, deren gemeinsames Merkmal darin liegt, Kreditrisiko eines Portefeuilles unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zu quantifizieren. Anders als interne Marktrisikomodelle werden diese allerdings noch nicht von Aufsichtsbehörden anerkannt, so daß sie nicht zur Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelunterlegung benutzt werden können. Dies wird damit begründet, daß noch nicht ausreichend Datenmaterial vorhanden ist, um die Qualität solcher Kreditrisikomodelle zu beurteilen. Nichtsdestotrotz erhalten sie ihre Daseinsberechtigung aus der Notwendigkeit bankintern Kreditrisiko zu steuern.[30]

Im folgenden werden die gängigsten internen Kreditrisikomodelle in ihren wesentlichen Grundzügen kurz vorgestellt.

Allen hier vorgestellten Modellen ist gemein, daß sie nicht nur das Kreditrisiko eines Einzelgeschäfts erfassen, sondern auch das Risiko eines Kreditportefeuilles unter Be-rücksichtigung von Diversifikationseffekten quantifizieren. So ist es auch möglich den Risikobeitrag eines einzelnen Kredits zum Risiko des Portefeuilles meßbar zu machen.

J.P. Morgan entwickelte mit Credit Metrics ein Modell, das auf Schätzungen der zukünftigen Wahrscheinlichkeitsverteilung des Kreditportefeuillemarktwertes für einen bestimmten Zeithorizont basiert.[31]

Marktwertänderungen hängen ausschließlich von der aus historischen Daten geschätzten Wahrscheinlichkeit eines Wechsels in der Kreditqualitätsbeurteilung eines Kredit-nehmers ab. Darin eingeschlossen sind Ratingänderungen, also Wechsel in der Kredit- qualitätsbeurteilung, bis zum Ausfall des Kredits. Als Maßzahl für das Risiko des Kreditportefeuilles kann die Standardabweichung oder der Value at Risk, das Verlustpotential des Kreditportefeuilles, dienen. Da die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Kreditportefeuillemarktwertes nicht normalverteilt ist, erscheint die Standardabweichung als Risikomaß aber nicht geeignet.[32]

Deswegen bietet Credit Metrics die Möglichkeit eine Monte Carlo Simulation zur Generierung der Wahrscheinlichkeitsverteilung des Kreditportefeuillemarktwertes am Ende des Planungszeitraums durchzuführen. Dabei wird angenommen, daß man sich den Korrelationen der Gesamtkapitalmarktwerte der Schuldner der Kredite im Portefeuille mit der Schätzung der Korrelationen der jeweiligen Eigenkapitalmarktwerte annähert.

Nach Generierung der zukünftigen Wahrscheinlichkeitsverteilung des Kreditporte- feuillemarktwertes bei gegebenem Planungshorizont durch eine Monte Carlo Simula-tion läßt sich das Risiko des Kreditportefeuilles durch den Value at Risk, das a-Fraktil der Wahrscheinlichkeitsverteilung des Kreditportefeuillemarktwertes mit dem Kon-fidenzniveau 1-a, quantifizieren.[33]

Hauptschwäche von Credit Metrics ist die Abhängigkeit von Schätzungen der Wahr-scheinlichkeit eines Wechsels in der Kreditqualitätsbeurteilung, die auf historischen Daten von Ratingagenturen beruhen. Außerdem abstrahiert Credit Metrics von Marktrisikoeinflüssen wie Zinsänderungen während des betrachteten Zeitraums.[34]

Ein weiterer Ansatz zur Quantifizierung von Kreditrisiko wurde von KMV entwickelt. Der KMV-Ansatz basiert auf dem optionspreistheoretischen Unternehmensmodell von Merton. Merton benutzte die Annahme, daß sich ein Unternehmen nur mit Eigenkapital und einer einzelnen Anleihe finanziert. Wird diese Anleihe fällig und kann das Unter-nehmen sie nicht bedienen, ist es insolvent. Bedient es die Anleihe am Fälligkeitsdatum ist das Unternehmen quasi eigenfinanziert.

Auch Credit Metrics bedient sich dieser Annahme, um Schwellenwerte des Marktwertes eines Kredits für einen Wechsel in der Kreditqualitätsbeurteilung zu bestimmen. Aller-dings wird die Wahrscheinlichkeit des Ratingwechsels aus historischen Daten von Ratingagenturen extrahiert, also exogen vorgegeben.[35]

Dagegen ist im KMV-Ansatz der Prozeß, der die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls widerspiegelt, endogen und in direkter Beziehung zur Kapitalstruktur des Unter-nehmens zu sehen. Ein Kredit fällt aus, wenn der Marktwert des Gesamtkapitals unter einen kritischen Wert fällt. Die tatsächliche Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits wird im KMV-Ansatz also nicht vom externen Rating abgeleitet, sondern durch eine Größe bestimmt, die auf historischen, von KMV gesammelten Daten beruht und berück-sichtigt, daß sich Ausfallwahrscheinlichkeiten ebenso wie Wahrscheinlichkeiten eines Ratingwechsels im Zeitverlauf verändern. Diese unternehmensspezifische Größe wird im KMV-Ansatz Expected Default Frequency (EDF) genannt und ist eine Funktion der Kapitalstruktur des Unternehmens, der Volatilität der Gesamtkapitalrendite und des Marktwertes des Gesamtkapitals für einen bestimmten Zeithorizont.[36]

Für jedes Unternehmen des Kreditportefeuilles wird in Abhängigkeit seiner Kapital- struktur ein Index für das Ausfallrisiko eines Kredits (sog. Distance to Default) ermittelt und bei gegebenem Zeithorizont auf die von KMV abgeleitete historische Ausfallwahrscheinlichkeitsverteilung übertragen, um Vorhersagen über die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits des Unternehmens zu treffen. Die Bewertung der ausfallgefährdeten Zahlungsströme erfolgt über die Berechnung der Kapitalwerte dieser Zahlungsströme mit Hilfe eines Martingale -Ansatzes. Schließlich wird, anders als bei Credit Metrics, die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Verluste des Kreditportefeuilles abgeleitet.[37]

Auch Credit Suisse hat mit Credit Risk + ein internes Kreditrisikomodell geschaffen, das wie der KMV-Ansatz die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Verluste eines Kredit-portefeuilles modelliert.

Dabei wird nur das reine Ausfallrisiko berücksichtigt, das, im Gegensatz zum KMV- Ansatz, nicht von der Kapitalstruktur des Unternehmens abhängt. Credit Risk + trifft über die Gründe eines Ausfalls keine Annahmen. Entweder ein Kredit fällt mit der Wahrscheinlichkeit P aus oder mit der Wahrscheinlichkeit (1-P) nicht. Außerdem wird angenommen, daß die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits in einem vorgegebenen Zeitraum gleich der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits in einem anderen Zeitraum der selben Länge ist. Des weiteren gilt für eine große Anzahl von Schuldnern, daß die Ausfallwahrscheinlichkeit jedes einzelnen Schuldners in einem bestimmten Zeitraum klein ist und die Anzahl der Ausfälle in einer Periode unabhängig von der Anzahl der Ausfallereignisse in einer anderen Periode ist.

Mit diesen Annahmen läßt sich die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Anzahl der Aus-fälle für einen bestimmten Zeithorizont durch eine Poisson-Verteilung annähern.

Dies ermöglicht die Häufigkeit der Ausfälle zu bestimmen und diese zusammen mit der Höhe der Verluste aus den einzelnen Krediten als Input für die Ermittlung der Wahr-scheinlichkeitsverteilung der ausfallbedingten Verluste eines Kreditportefeuilles zu nutzen. Hierbei werden die einzelnen Kredite, in Abhängigkeit von der Höhe ihrer Verluste, in Gruppen geordnet, die wie eigenständige Portefeuilles betrachtet werden. Die Wahrscheinlichkeitsverteilung der einzelnen Kreditgruppen wird danach zur Wahrscheinlichkeitsverteilung des Gesamtportefeuilles zusammengefaßt und daraus die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Verluste des Kreditportefeuilles modelliert.[38]

Credit Risk + bietet den Vorteil nur wenige Modellinputs schätzen zu müssen, dafür beinhaltet es die selben Schwächen wie die o.g. Modelle und darüber hinaus die Annahme, daß die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags eines Kredits während des betrachteten Zeitraums konstant bleibt.[39]

Credit Portfolio View von Mc Kinsey baut auf der Beobachtung auf, daß sowohl Ausfall- als auch Ratingänderungswahrscheinlichkeiten eines Kredits stark von der aktuellen volkswirtschaftlichen Lage abhängen. Deswegen simuliert Credit Portfolio View die gemeinsame Verteilung von Ausfall- und Ratingwechselwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit von makroökonomischen Faktoren wie Arbeitslosenquote oder Wechselkursen. Dies alles für zahlreiche Ratinggruppen in verschiedenen Industriezweigen vieler unterschiedlicher Länder. Dabei wird deutlich, daß Credit Portfolio View eine ungeheure Fülle von Daten erfordert, was auch der Hauptnachteil dieses Modells ist.[40]

[...]


[1] Burghof, H.-P.; Henke, S.; Rudolph, B. (2000) S.3

[2] Landry, S.; Radeke, O. (2000) S.529 und Packer, F. (1999) S.1ff.

[3] Krumnow, J. (1999) S.14f. und Dietrich, R.; Kremar, H. (1999) S.17ff. sowie Dülfer, C. (2000) S.113

[4] Burghof, H.-P.; Henke, S. (2000a) S.22

[5] Burghof, H.-P.; Henke, S. (2000b) S.96 oder Franke, G. (2000) S.270

[6] Hartmann-Wendels, T.; Pfingsten, A.; Weber, M. (2000) S.63

[7] Franke, G.; Hax, H. (1999) S.556

[8] Franke, G.; Hax, H. (1999) S.558

[9] Büschgen, H.E. (1998) S.874ff.

[10] Franke, G.; Hax, H. (1999) S.559f.

[11] Hartmann-Wendels, T.; Pfingsten, A.; Weber, M. (2000) S.319

[12] Büschgen, H.E. (1998) S.36

[13] Hellwig, M (1998) S.330ff.

[14] Hartmann-Wendels, T.; Pfingsten, A.; Weber, M. (2000) S.323

[15] Büschgen, H.E. (1998) S.271f und Meister, E. (2000) S.32

[16] Burghof, H.-P.; Henke, S.; Rudolph, B. (2000) S.8f.

[17] Hartmann-Wendels, T.; Pfingsten, A; Weber, M. (2000) S.363ff.

[18] Hartmann-Wendels, T.; Pfingsten, A; Weber, M. (2000) S.359f.

[19] Burghof, H.-P.; Henke, S. (2000d) S.470

[20] Basel Committee on Banking Supervision (2001a) S.6f.

[21] Burghof, H.-P.; Henke, S. (2000d) S.359f. auch Franke, G. (2000) S.280

[22] Duffee, G.; Zhou, C. (1999) S.1ff.

[23] Das, S. (1998a) S.9

[24] J.P. Morgan (1999) S.2

[25] Das, S. (1998c) S.136

[26] Das, S. (1998c) S.137ff.

[27] Franke, G. (2000) S.270

[28] Das, S. (1998c) S.127

[29] Niethen, S.; Wahrenburg, M. (2000) S.397

[30] Hirtle, B. et al. (2001) S.19f.

[31] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.62

[32] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.63 und Cossin, D.; Pirotte, H. (2000) S.271

[33] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.71ff. und Cossin, D.; Pirotte, H. (2000) S.275ff.

[34] Cossin, D.; Pirotte, H. (2000) S.281

[35] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.84ff.

[36] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.87

[37] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.97

[38] Cossin, D.; Pirotte, H. (2000) S.293f.

[39] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.113

[40] Crouhy, M.; Galai, D.; Mark, R. (2000) S.113ff.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832460327
ISBN (Paperback)
9783838660325
DOI
10.3239/9783832460327
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dortmund – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (November)
Note
2,3
Schlagworte
kreditrisiko risikomanagement basel asset backed securities grundsatz
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Titel: Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung
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