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Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten

©2002 Diplomarbeit 109 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer verfolgen zunehmend das Leitbild des „aktivierenden Staates“. Dieses sieht den Rückzug des Staates auf seine originären Kernbereiche vor. Die Gründe hierfür sind zumeist ökonomischer und rechtlicher Natur. Auch der Bereich der Materialprüfung ist von dieser dynamischen Entwicklung erfasst und taucht in der öffentlichen Diskussion vermehrt auf. Dabei bewegt sich die Materialprüfung in einem Spannungsfeld zwischen Kostendruck, europäischer Harmonisierung und individuellem Sicherheitsbedürfnis. Jedes Bundesland stellt derzeit seine Landeseinrichtungen auf den Prüfstand. Vielfach ist eine Privatisierung bereits vollzogen, angeschoben oder angedacht. Regelmäßig handelt es sich um autonome Aktionen der einzelnen Bundesländer. Eine übergeordnete Betrachtung der zukünftigen Organisation der Materialprüfung in Deutschland ist dagegen noch nicht versucht worden. Diese Arbeit soll dafür ein erster Anstoß sein.
Das Ziel dieser Arbeit besteht in der Entwicklung eines möglichen Modells für die Materialprüfung in Deutschland. Dabei soll versucht werden die veränderten Rahmenbedingen, als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Für das Erreichen dieses Zieles ist ein methodischer Aufbau notwendig, der Theorie und Praxis miteinander vereint.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit besteht aus 8 Kapiteln und lässt sich in 2 Teile gliedern: Der erste Teil (2. bis 5. Kapitel) enthält die theoretischen Grundlagen, der zweite Teil (6. bis 8. Kapitel) sieht die praktische Ausgestaltung in Form eines Modells vor.
Um ein praktikables Modell der Materialprüfung zu erreichen, ist es notwendig im theoretischen Teil der Arbeit folgenden Themenfeldern fokussiert zu untersuchen: Staatsaufgaben, Privatisierung, Public Private Partnership und Materialprüfung.
Der theoretische Teil der Arbeit eröffnet mit einer Staatsaufgabendiskussion, bei der es um die Beleuchtung der Frage geht: Was sind die ureigenen Aufgaben des Staates und wie kann man diese abgrenzen? Dabei lehnt sich die Arbeit an Aufsätze von GROSSEKETTLER und NASCHOLD zu den Staatsaufgaben aus ökonomischer Sicht an. Aus dieser Betrachtung heraus leitet sich eine Reflexion der aktuellen wirtschaftlichen Betätigung des Staates ab. Durch diesen Einstieg soll deutlich werden, inwieweit sich der Staat auf Feldern bewegt, die nicht seinen Kernaufgaben entsprechen.
Sollte der Staat vorhaben sich von Aufgaben, aus welchen Gründen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 6277
Herrmann, Bastian: Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen
Materialprüfanstalten
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Wernigerode, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2003
Printed in Germany

VORWORT
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - I -
VORWORT
Die vorliegende Diplomarbeit stellt die abschließende wissenschaftliche Arbeit
meines Studiums dar. Sie ist in der Zeit vom 1. September bis 30. November 2002
mit Unterstützung von Deloitte Consulting entstanden.
Bedanken möchte ich mich zunächst bei Herrn Dr. Guido Benzler, der mich aktiv
und kritisch bei der Diplomarbeit begleitet hat. Dabei unterstützte er mich
zusammen mit Herrn Steffen Baumann besonders beim richtigen systematischen
und inhaltlichen Aufbau meiner Arbeit. Durch ihr methodisches Können und
fachliches Wissen haben sie dazu beigetragen, meine Erläuterungen zu
systematisieren und Unklarheiten zu beseitigen. Weiterhin gilt mein Dank meinem
betreuenden Professor, Herrn Dr. Jürgen Stember, der durch seine Hinweise und
Anregungen zum Gelingen der Arbeit beitrug.
Ohne die Unterstützung der vorgenannten Personen und meinen zahlreichen
Interviewpartnern wäre die nun vorliegende Arbeit nicht möglich gewesen.

INHALTSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - II -
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT... I
INHALTSVERZEICHNIS... II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...V
TABELLENVERZEICHNIS ...VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...VII
1.
EINFÜHRUNG ... 1
1.1.
Begründung der Themenwahl ... 1
1.2.
Ziel der Arbeit ... 1
1.3.
Aufbau der Arbeit... 1
2.
STAATSAUFGABEN ... 3
2.1.
Differenzierung von Staatsaufgaben und öffentlichen Aufgaben ... 6
2.2.
Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand... 7
2.3.
Notwendigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ... 11
2.4.
Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ... 12
3.
PRIVATISIERUNG... 13
3.1.
Definitionsansatz ... 13
3.2.
Formen der Privatisierung ... 13
3.2.1.
Die formale Organisationsprivatisierung... 13
3.2.2.
Funktionale Privatisierung ... 14
3.2.3.
Die materielle Aufgabenprivatisierung... 14
3.2.4.
Vermögensprivatisierung... 15
3.3.
Einordnung von Public Private Partnership... 16
3.4.
Privatisierung als Herausforderung des Staates ... 16
3.5.
Gegenstandsbereiche der Privatisierung ... 19
3.6.
Privatisierungsstrategien ... 19
3.6.1.
Privatisierungsstrategien im Bereich der Produktsicherheit... 20
3.6.2.
Beispiele für Privatisierungsstrategien bei der Produktsicherheit ... 20
3.6.2.1.
Beleihung im Bereich der Produktsicherheit... 20
3.6.2.2.
Private sachverständige Kontrolleure nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(GSG)... 21
3.6.2.3.
Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz (UAG) ... 21
3.6.2.4.
,,Konformitätsverfahren" nach dem Medizinproduktgesetz (MPG) ... 23
3.6.2.5.
Qualitätssicherungsverfahren nach der Ersten Sprengstoffverordnung (1.
SprengV)... 24
4.
PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP ... 25
4.1.
Definitionsansatz ... 25
4.2.
Herkunft und Geschichte der Public Privat Partnership ... 27
4.3.
Rechtliche Regelungen... 28

INHALTSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - III -
4.4.
Formenvielfalt von Public Private Partnerships... 29
4.5.
Abgrenzung ... 31
4.5.1.
Ausgliederung... 31
4.5.2.
Deregulierung ... 31
4.5.3.
Dekonzentration... 31
4.5.4.
Reprivatisierung... 32
4.5.5.
Entstaatlichung ... 32
4.5.6.
Contracting out ... 32
5.
MATERIALPRÜFUNG IN DEUTSCHLAND... 33
5.1.
Einordnung der Materialprüfung ... 33
5.2.
Geschichtlicher Abriss der Materialprüfung in Deutschland... 33
5.3.
Organisations- und Rechtsformen... 34
5.3.1.
Hochschulinstitut... 36
5.3.2.
Einrichtungen an Fachhochschulen ... 36
5.3.3.
Landesbetrieb/Nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ... 36
5.3.4.
Körperschaft des öffentlichen Rechts... 37
5.3.5.
Eingetragener Verein... 38
5.3.6.
Private Stiftung ... 38
5.3.7.
Privatwirtschaftliche GmbH ... 38
5.4.
Materialprüfanstalten und ihr Umfeld... 39
5.5.
Begrifflichkeiten ... 42
5.6.
Aufgaben ... 45
5.6.1.
Analyse der Aufgaben der Materialprüfeinrichtungen ... 48
5.7.
Privatisierungsbemühungen bei der Materialprüfung... 51
5.8.
Argumente für die privatisierte Materialprüfung ... 53
5.8.1.
Ökonomische Argumente ... 54
5.8.2.
Finanzielle Argumente... 54
5.8.3.
Rechtliche Argumente ... 55
5.8.4.
Weitere Argumente... 55
5.9.
Argumente für eine staatliche Materialprüfung... 56
5.9.1.
Sachorientierung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit... 56
5.9.2.
Wissens- und Technologietransfer ... 56
5.9.3.
Mitarbeit bei Normungsgremien ... 57
5.9.4.
Neutralität ... 57
5.10.
Marktsituation der Materialprüfung ... 57
6.
FORSCHUNGSMODELLE UND HYPOTHESEN ... 59
6.1.
Untersuchungshypothesen... 60
6.2.
Testen der Untersuchungshypothesen... 60
6.2.1.
Untersuchungshypothesen ,,Volkswirtschaftliche Kosten"... 60
6.2.2.
Untersuchungshypothesen ,,Anpassungsfähigkeit" ... 61
6.2.3.
Untersuchungshypothesen ,,Sicherheitsbedürfnis"... 61

INHALTSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - IV -
6.2.4.
Untersuchungshypothesen ,,Schutz" ... 61
6.2.5.
Untersuchungshypothesen ,,Neutralität/Objektivität" ... 62
6.2.6.
Untersuchungshypothesen ,,Fachliche Kompetenz"... 62
6.3.
Auswertung der Untersuchungshypothesen... 63
7.
ENTWICKLUNG EINES ZUKUNFTSMODELL DER MATERIALPRÜFUNG . 64
8.
RESÜMEE ... 71
ANLAGE 1 ...X
ANLAGE 2 ...XI
ANLAGE 3 ...XII
ANLAGE 4 ...XIII
ANLAGE 5 ... XIV
ANLAGE 6 ... XV
ANLAGE 7 ... XVIII
LITERATURVERZEICHNIS...XXX
QUELLENVERZEICHNIS ...XXXIII
INTERVIEWPARTNER ... XXXV

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - V -
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Zusammenhang von Spezifität, strategischer Relevanz und
Leistungstiefenentscheidung...5
Abbildung 2: Verhältnis von Staatsaufgaben und öffentlichen Aufgaben...7
Abbildung 3: Beteiligungen und Sondervermögen des Bundes im Vergleich 2000
und 2001 ...8
Abbildung 4: Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und Anstalten öffentlichen
Rechts mit Sitz in Berlin oder Brandenburg ...10
Abbildung 5: EG-Öko-Audit-Verordnung und Umweltauditgesetz...23
Abbildung 6: PPP und der intermediäre Bereich...25
Abbildung 7: PPP-Portfolio...28
Abbildung 8: PPP-Handlungsfelder und ihre operativen Ziele ...30
Abbildung 9: Organisations- und Rechtsformen...34
Abbildung 10: Darstellung des Umfeldes der Materialprüfung ...39
Abbildung 11: Aufbau der DAP ...41
Abbildung 12: Aufbau des DAR...42
Abbildung 13: Akkreditierung ­ Zertifizierung...43
Abbildung 14: Beispielhafter Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens ...44
Abbildung 15: Technologietransfer...47
Abbildung 16: Materialprüfung zwischen Spezifität und Strategischer Relevanz...50
Abbildung 17: Trennung der Aufgaben ...65
Abbildung 18: Zukunftsmodell (Teil 1)...66
Abbildung 19: Zukunftsmodell (Teil 2)...67
Abbildung 20:Unmittelbare Beteiligung und Anstalten des öffentlichen Rechts des
Landes Berlins 2001 ... X
Abbildung 21: Betriebsführungsmodell... XI
Abbildung 22: Betreibermodell ... XII
Abbildung 23: Kooperationsmodell... XIII
Abbildung 24: Leasingmodell ... XIV

TABELLENVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - VI -
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Organisations- bzw. Rechtsformen staatlicher Materialprüfanstalten ...35
Tabelle 2: Forschungsmodelle ...59
Tabelle 3: Untersuchungshypothesen...60
Tabelle 4: Auswertung der Untersuchungshypothese...63
Tabelle 5: Vergleich von Forschungsmodellen und Zukunftsmodell ...64
Tabelle 6: Ausgestaltung des Akkreditierungsgremiums ...68

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - VII -
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1.BImSchVO
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Artikel 1 der Verordnung zur
Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
(BGBl I 1988, 1059)
1.SprengV
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (BGBl. I 1977,
2141)
a.a.O.
am angegebenen Ort
Abs. Absatz
ACCD
Allergheny Confernce on Community Development
AG Aktiengesellschaft
Art. Artikel
ATI-Küste GmbH
Agentur für Technologietransfer und Innovationsförderung
Küste Gesellschaft mit beschränkter Haftung
BAM
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
BauGB
Baugesetzbuch (BGBl I 1960, 341)
BAnz. Bundesanzeiger
BayVBl. Bayerische
Verwaltungsblätter
BHO
Bundeshaushaltsordnung (BGBl. I 1969 S. 1284)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGBl. I 2002, S. 42)
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMWA
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
bspw. beispielsweise
BT-Drs. Bundestag-Drucksache
BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
bzw. beziehungsweise
CEN
European Committee for Standardization
CENELEC
European Committee for Electrotechnical Standardization
DACH
Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
DAP
Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
DAR Deutscher
Akkreditierungsrates
DEKRA
Deutscher Kraftfahrzeug Überwachungsverein
d.h. das
heißt
DIN
Deutsches Institut für Normung eingetragener Verein
DM Deutsche
Mark
EFTA
European Free Trade Association

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - VIII -
EG Europäische
Gemeinschaft
EichG
Gesetz über das Mess- und Eichwesen (BGBl I 1969, 759)
EOTC
European Organization for Testing and Certification
et al.
und andere
EU Europäische
Union
EUROLAB
European Federation of National Associations
of Measurement, Testing and Analytical Laboratories
e.V. eingetragener
Verein
EWG Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende
(Seite)
ff. fortfolgende
(Seiten)
FRAPORT AG
Frankfurt Airport Services Worldwide Aktiengesellschaft
GEWOBAG
Gemeinnützige Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BGBl.
1949, 1)
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GSG
Gerätesicherheitsgesetz (BGBl. I 1993, 1793)
h.M. herrschende
Meinung
Hrsg. Herausgeber
i.d.R.
in der Regel
IEC
International Electrotechnical Commission
i.S. im
Sinne
ISO
International Organization for Standardization
ITU
International Telecommunications Union
ITU-T
ITU-Telecommunications Standardization Sector
IWS
Institut für Werkstoffkunde und Schweißtechnik
KMU
Klein- und mittelständische Unternehmen
KrW-/AbfG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (BGBl I
1994, 2705)
LGA Landesgewerbeanstalt
LHO Landehaushaltsordnung
LME
Landesamt für Mess- und Eichwesen
LMPA Landesmaterialprüfamt
LMWi
Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes
MFPA
Materialforschungs- und Prüfungsanstalt
Mio. Million(en)
MPA Materialprüfanstalt/Materialprüfamt
MPG
Gesetz über Medizinprodukte (BGBl. I 1994, 1963)
Mrd. Milliarde(n)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - IX -
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
o.g. oben
genannten
PostG
Postgesetz (BGBl I 1997, 3294)
PPP
Public Private Partnership
PTB Physikalisch-Technische
Bundesanstalt
S. Seite
sog. sogenannten
StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (BGBl. I 1988, 1793)
TKG
Telekommunikationsgesetz (BGBl I 1996, S. 1120)
TÜV Technischer
Überwachungsverein
TWBA Technisch-wissenschaftliche
Bundesanstalten
UAG
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93
des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung
gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
(Umweltauditgesetz) (BGBl. I 1995, 1591)
UAG-ZertVfR
Richtlinie des Umweltgutachterausschusses nach dem
Umweltauditgesetz für die Akkreditierung von
Zertifizierungsstellen für Umweltmanagementsysteme und
entsprechende Zertifizierungsverfahren (BAnz. Nr. 105, 7942)
UmwG
Umwandlungsgesetz (BGBl I 1994, 3210, (1995, 428))
USA
United States of America
VEBA
Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks- Aktiengesellschaft
Vgl. Vergleiche
VMPA
Verband der Materialprüfungsämter eingetragener Verein
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz (BGBl I 1976, 1253)
WIP GmbH
WIP Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg mit
beschränkter Haftung
WIR GmbH
WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mit beschränkter
Haftung
z.B. zum
Beispiel
z.T. zum
Teil

1. EINFÜHRUNG
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 1 -
1. EINFÜHRUNG
1.1.
Begründung der Themenwahl
Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer verfolgen zunehmend das
Leitbild des ,,aktivierenden Staates". Dieses sieht den Rückzug des Staates auf
seine originären Kernbereiche vor. Die Gründe hierfür sind zumeist ökonomischer
und rechtlicher Natur. Auch der Bereich der Materialprüfung ist von dieser
dynamischen Entwicklung erfasst und taucht in der öffentlichen Diskussion vermehrt
auf. Dabei bewegt sich die Materialprüfung in einem Spannungsfeld zwischen
Kostendruck, europäischer Harmonisierung und individuellem Sicherheitsbedürfnis.
Jedes Bundesland stellt derzeit seine Landeseinrichtungen auf den Prüfstand.
Vielfach ist eine Privatisierung bereits vollzogen, angeschoben oder angedacht.
Regelmäßig handelt es sich um autonome Aktionen der einzelnen Bundesländer.
Eine übergeordnete Betrachtung der zukünftigen Organisation der Materialprüfung
in Deutschland ist dagegen noch nicht versucht worden. Diese Arbeit soll dafür ein
erster Anstoß sein.
1.2.
Ziel der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit besteht in der Entwicklung eines möglichen Modells für die
Materialprüfung in Deutschland. Dabei soll versucht werden die veränderten
Rahmenbedingen, als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Für das Erreichen dieses Zieles ist ein methodischer Aufbau notwendig, der Theorie
und Praxis miteinander vereint.
1.3.
Aufbau der Arbeit
Die Arbeit besteht aus 8 Kapiteln und lässt sich in 2 Teile gliedern: Der erste Teil (2.
bis 5. Kapitel) enthält die theoretischen Grundlagen, der zweite Teil (6. bis 8.
Kapitel) sieht die praktische Ausgestaltung in Form eines Modells vor.
Um ein praktikables Modell der Materialprüfung zu erreichen, ist es notwendig im
theoretischen Teil der Arbeit folgenden Themenfeldern fokussiert zu untersuchen:
- Staatsaufgaben,
- Privatisierung,
- Public Private Partnership und
- Materialprüfung.
Der theoretische Teil der Arbeit eröffnet mit einer Staatsaufgabendiskussion, bei der
es um die Beleuchtung der Frage geht: Was sind die ureigenen Aufgaben des
Staates und wie kann man diese abgrenzen? Dabei lehnt sich die Arbeit an
Aufsätze von GROSSEKETTLER und NASCHOLD zu den Staatsaufgaben aus
ökonomischer Sicht an. Aus dieser Betrachtung heraus leitet sich eine Reflexion der
aktuellen wirtschaftlichen Betätigung des Staates ab. Durch diesen Einstieg soll

1. EINFÜHRUNG
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 2 -
deutlich werden, inwieweit sich der Staat auf Feldern bewegt, die nicht seinen
Kernaufgaben entsprechen.
Sollte der Staat vorhaben sich von Aufgaben, aus welchen Gründen auch immer, zu
entledigen, so erfolgt dies im Wege der Privatisierung. Ihre unterschiedlichen
Formen und die möglichen Strategien stehen im Mittelpunkt des 3. Kapitels. In der
aktuellen Diskussion ist neben dem Begriff der Privatisierung zunehmend von Public
Privat Partnership die Rede. Dieses Instrument versucht dabei den öffentlichen und
privaten Sektor für die Aufgabenerfüllung zusammen zu bringen. Es bedient sich
dabei verschiedener Modelle und Ausprägungen, die innerhalb des 4. Kapitels
vorgestellt werden. Zur Sicherstellung eines eindeutigen Arbeitsbegriffes ist zum
Abschluss dieses Kapitels eine Abgrenzung zu anderen in der öffentlichen
Diskussion gebrauchten Begriffe unumgänglich.
Den Abschluss des theoretischen und eher deskriptiven Teils bildet die Darstellung
der Materialprüfung in Deutschland. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss
werden die Organisationsformen der staatlichen Materialprüfanstalten vorgestellt.
Die Skizzierung des Umfeldes und der Aufgaben der Materialprüfung sowie deren
Analyse leiten die Diskussion einer staatlichen oder privatisierten Materialprüfung
ein. Dabei werden die Argumente beider Positionen kontrastiert und die
Privatisierungsbemühungen der Bundesländer reflektiert. Mit dieser Synopse endet
der theoretische Teil der Arbeit. Die aufgeworfenen Positionen bilden die Grundlage
für die praktische Überführung in ein eigenes Modell.
Der praktische Teil der Arbeit sieht die Modellierung zweier Erscheinungsformen der
Materialprüfung vor. Hier werden zwei Forschungsmodelle aufgebaut, die die
diametralen Formen der Materialprüfung widerspiegeln. Durch den Einsatz von
Untersuchungshypothesen sollen die Modelle miteinander verglichen werden. Das
Testen der einzelnen Untersuchungshypothesen auf die Forschungsmodelle erfolgt
in enger Anlehnung an die im theoretischen Teil vorgebrachten Argumente. Die
Analyse dieses Tests reflektiert in bündiger Form die Vor- und Nachteile der
jeweiligen Forschungsmodelle.
Die Erkenntnisse aus der ersten Diskussion der Untersuchungsergebnisse bilden
die Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Modells. Durch den Rückgriff
auf die Darstellungsform der Forschungsmodelle wird die Vergleichbarkeit
gewährleistet und die Stringenz der Arbeit gewahrt. Die vertiefende inhaltliche und
schematische Darstellung des Modells bildet das Ende des 7. Kapitels.
Abschließend werden die zuvor gewonnenen Erkenntnisse kurz resümiert.

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 3 -
2. STAATSAUFGABEN
,,Eine abstrakte und damit allgemeingültige Lehre von den Staatsaufgaben ist oft
versucht, aber nie erreicht worden"
1
. Diese Aussage des ehemaligen
Bundespräsidenten ROMAN HERZOG findet auch unter Juristen in aller Regel
Zustimmung. Aus juristischer Sicht mag dieses Zitat auch zutreffen, aber aus
ökonomischer Sicht gibt es daran Zweifel.
2
Der verständliche Wunsch der Staatsrechtler und Juristen nach einem Güterkatalog,
der alle Güter beinhaltet, für deren Versorgung der Staat schon immer zuständig
war und in Zukunft auch auf ewig zuständig bleiben sollte, kann sicher auch von den
Ökonomen nicht erfüllt werden.
3
Trotzdem ist es möglich, ohne einen Anspruch auf
Vollständigkeit zu erheben, dass bestimmte Sachaufgaben in der einen oder
anderen Form in staatlicher Obhut stehen. Dies sind insbesondere:
4
- Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit,
- strafrechtliche Regelungen und Streitschlichtung (Justiz),
- bestimmte rechtliche Ordnungsstrukturen für das Wirtschaftsleben, das
Währungs- und Steuerwesen,
- ein Mindestmaß an staatlichen Verwaltungs- und Versorgungsleistungen
oder zumindest deren Sicherstellung durch die Bereitstellung von
entsprechender Infrastruktur zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse
(Wasser, Energie, ärztliche Versorgung),
- ein Minimum an Verkehrswegen und Planungen sowie
- an Bildungseinrichtungen.
Diese Aufgaben sind unabhängig von jeder Staatsform jedem politischen System
immanent. Die spezifischen Inhalte und Ausprägungen der einzelnen Sachaufgabe
unterscheiden sich dann aber erheblich entsprechend dem jeweiligen politischen
System.
5
Für die Bestimmung des Aufgabenbereiches des Staates gilt es zunächst
anzuerkennen, dass der Staat ein ganz einzigartiges Wirtschaftssubjekt ist, da er
über ein legitimes Machtmonopol verfügt und damit Institutionen gestalten kann.
Fraglich ist nun, welche Gütereigenschaften es erforderlich machen, dass der Staat
sein Machtmonopol zu Organisationszwecken einsetzt, um eine Nicht- oder
Schlechtversorgung von seinen Bürgern in bestimmten Bereichen zu verhindern.
Diese Fragestellung kann man auf Grund der ökonomischen marktzugewendeten
Sicht für die Nachfrage- und Angebotsseite klären. Für die Nachfrageseite, die im
1 HERZOG: Artikel "Ziele, Vorbehalte und Grenzen der Staatstätigkeit", in: ISENSEE/KIRCHHOF (Hrsg.) 1996, S.
84
2 Vgl. GROSSEKETTLER 1998, S. 1
3 Vgl. GRAMM 2001, S. 82
4 Die folgende Aufzählung ist entlehnt den Ausführungen von ebenda S. 40.
5 ebenda

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 4 -
Rahmen dieser Arbeit nicht weiter beleuchtet wird, gibt die sog. Kollektivgütertheorie
die notwendige Antwort.
6
Bei der Angebotsseite des Staates ergeben sich durch die sog. ,,Kaufen-oder-
Selbermachen-Diskussion"
7
Antworten über die Notwendigkeit von staatlicher
Aufgabenerfüllung in bestimmten Bereichen. Dabei wird aus ökonomischer Sicht die
Frage beantwortet was günstiger ist. Dies erfolgt in Anlehnung an
GROSSEKETTLER über den Verweis der Summe dreier Kostenarten:
8
- Transformationskosten,
- Transaktionskosten und
- Verfahrenspräferenzkosten.
Unter Transformationskosten versteht man denjenigen bewerteten Faktorverzehr,
der über Hersteller- und Händlerleistungen aufgewandt wird, um aus Vorprodukten
konsumfähige Leistungen zu erstellen. Beispielsweise ein vordefiniertes Produkt am
vorgesehenen Ort, zur vorgegebenen Zeit und in der vorgegebenen Qualität zu
erstellen.
9
Transaktionskosten gehen dagegen nicht in das entsprechende Endprodukt ein,
sondern treten in Form von Nebenkosten auf. Dies können Kosten für die Suche
nach dem besten Lieferanten, Kosten für den Notar bei einschlägigen Verträgen
oder Qualitätsprüfungskosten sein.
10
Die Verfahrenpräferenzkosten treten nur bei bestimmten Gütern auf, und zwar bei
solchen, die mit erheblichen Machtmissbrauchsmöglichkeiten gekoppelt sind. Für
das Gut der ,,Inneren Sicherheit" könnte man auf Leistungen privater
Sicherheitsunternehmen oder der staatlichen Polizei zurückgreifen. Die Polizei ist
dabei regelorientiertem Handeln unterworfen, da ihr Regelwerk in das öffentliche
Recht integriert ist. Dies gilt für private Sicherheitsunternehmen nicht, da sie wie
alle privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen ergebnisorientiert handeln. Die
Verfahrenspräferenzkosten sind jene Mehrkosten, die der Bürger bereit ist in Kauf
zu nehmen, um Machtmissbräuche auszuschalten.
11
Über diese ,,normale" wirtschaftliche Betrachtungsweise (,,Was ist billiger?") hinaus
hat sich in der Literatur eine weitere Methode durchgesetzt. Diese erweitert die reine
6 Vgl. GROSSEKETTLER a.a.O., S. 3 - 9
7 In der Privatwirtschaft wird in diesem Zusammenhang der Begriff ,,Make or Buy" verwendet.
8 Das folgende Bewertungsraster mit den 3 Kostenarten ist dem Aufsatz GROSSEKETTLERS entlehnt.
9 ebenda
10 ebenda
11 ebenda

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 5 -
Kostenbetrachtung durch die Begriffe der ,,Strategischen Relevanz" und
,,Spezifität".
12
Der Begriff der ,,Strategischen Relevanz" beinhaltet die These, dass bestimmte
Leistungen, die für eine Organisation von strategischer Relevanz (Bedeutung) sind
i.d.R. nicht ausgelagert werden.
13
Das zweite Kriterium, die ,,Spezifität", hat
unterschiedliche Erscheinungsformen und ist nur durch ,,Analyse, Reflexion und
Diskurs"
14
zu erschließen.
15
Durch die Beurteilung der ,,Strategischen Relevanz" und der ,,Spezifität" einer
Leistung erhält man eine Leistungstiefen-Matrix vergleichbar mit Abbildung 1.
Abbildung 1: Zusammenhang von Spezifität, strategischer Relevanz und
Leistungstiefenentscheidung
Spezifität
Strategische Relevanz
hoch
hoch
gering
gering
A
B
C
D
Staatliche Kernaufgabe
Gewährleistungsaufgabe
Ergänzungsaufgabe
Private Kernaufgabe
Quelle: Eigener Entwurf 2002 in Anlehnung an NASCHOLD et al. 1996, S. 76
Die Identifizierung von Staatsaufgaben ist also auf verschiedene Weise möglich. Sie
ist aber immer eine Momentaufnahme, da sich durch technologischen Wandel,
wirtschaftlichen Fortschritt und rechtliche Veränderungen die Aufgabenerfordernisse
verlagern können. Beispielhaft kann hier die Telekommunikation, das Postwesen,
die Energieversorgung, die Abfallbeseitigung oder die Flugsicherung genannt
werden.
12 Vgl. NASCHOLD et al. 1996, S. 45 ff.
13 ebenda, S. 46
14 zitiert aus ebenda S. 70
15 Eingehend zum Begriff der Spezifität und seinen Erscheinungsformen in ebenda S. 70 ff.

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 6 -
Die Staatsaufgaben stehen somit immer auf dem Prüfstand. Der eingangs erwähnte
gewünschte Staatsaufgabenkatalog erscheint auch aus dieser Sicht eine Illusion zu
bleiben.
Trotz dieser Möglichkeiten der Identifizierung von Staatsaufgaben spielen auch
normative Gründe für die Erfüllung einer Aufgabe durch den Staat eine Rolle. Diese
sind dann durch parteipolitische Entscheidungen und Strömungen getragen und
nicht der Logik von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und anderen objektiven
Entscheidungsrastern unterworfen.
2.1.
Differenzierung von Staatsaufgaben und öffentlichen Aufgaben
Da ein juristisch abgesicherter Begriff der ,,öffentlichen Aufgaben"
16
nicht existiert,
gibt es im Schrifttum unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen.
17
GRAMM
geht davon aus, dass es sich um inhaltliche Aufgaben handelt, die in irgend einer
Form dem Gemeinwohl dienen.
18
Das Bundesverfassungsgericht pflegt einen eher
ungenauen Umgang mit diesem Begriff und setzt ihn oftmals mit staatlichen oder
kommunalen Aufgaben gleich.
19
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass
KÄMMERER den Begriff der ,,öffentlichen Aufgaben" als einen wolkigen, rechtlich
kaum fassbaren und einsetzbaren Begriff bezeichnet.
20
Eine Abgrenzung und Differenzierung zu dem ebenfalls unterschiedlich
dargestellten Begriff der Staatsaufgaben sollte das Verhältnis beider zueinander
klären. Staatsaufgaben können ungeachtet ihrer begrifflichen Unzulänglichkeiten
prinzipiell als öffentliche Aufgaben angesehen werden.
21
Aber nicht alle öffentlichen
Aufgaben sind deswegen bereits Staatsaufgaben oder gar notwendige
Staatsaufgaben.
22
Die schematische Abbildung 2 verdeutlicht das Verhältnis beider
Aufgaben zueinander.
16 Vielfach wird auch der Begriff hoheitliche Aufgaben als Synonym verwandt.
17 Vgl. GRAMM 2001, S. 56 ff.
18 ebenda
19 Vgl. dazu BVerfGE 12, 205 ff.; 17, 376 f.; 31, 329
20 KÄMMERER 2000, S. 34
21 WALLERATH 1988, S. 175 ff.
22 Eine strenge Begriffstrennung von öffentlichen Aufgaben und Staatsaufgaben PETERS 1965, S. 877 ff.

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 7 -
Abbildung 2: Verhältnis von Staatsaufgaben und öffentlichen Aufgaben
Öffentliche Aufgaben
Staatsaufgaben
Öffentliche Aufgaben,
die durch staatliche
Stellen
wahrgenommen
werden
Öffentliche Aufgaben,
die durch private
Stellen
wahrgenommen
werden
Quelle: Eigener Entwurf 2002
Eine Staatsaufgabe ist ihrem Wesen nach nur durch den Staat und eine seiner
Institutionen durchführbar.
23
Dagegen kann eine öffentliche Aufgabe auch von einer
privaten Stelle erledigt werden. ,,Tatsächlich werden zahlreiche öffentliche Aufgaben
nicht oder jedenfalls nicht ausschließlich durch staatliche Stellen wahrgenommen."
24
2.2.
Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
Die öffentliche Hand beschränkt sich bei ihrer Tätigkeit nicht auf die öffentlichen
Aufgaben, sondern tritt auch auf wirtschaftlichem Gebiet in Erscheinung. Um der
Thematik der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand näher zu kommen,
sollte eingangs der Begriff der öffentlichen Hand geklärt werden. Dabei ist zwischen
der öffentlichen Hand im engeren und im weiteren Sinne zu unterscheiden.
25
Die öffentliche Hand im engeren Sinne umfasst den Bund, die Länder und die
Kommunen. Der Begriff der öffentlichen Hand im weiteren Sinne bezieht öffentliche
Unternehmen, öffentliche Stiftungen, öffentliche Verbände und ähnliches mit ein.
26
Im Rahmen dieser Arbeit findet eine Fokussierung auf die öffentliche Hand im
engeren Sinne statt.
23 Es handelt sich um eines sog. Staatliche Kernaufgabe, die sich aber im Lauf der Zeit ändern kann. Vgl. dazu
KIßLER in: GUSY (Hrsg.) 1998, S. 61 Zur Problematik der Identifizierung einer Staatsaufgabe siehe Punkt 2. dieser
Arbeit.
24 zitiert aus GRAMM a.a.O., S. 57
25 Diese Charakterisierung ist angelehnt an STOBER in: STOBER/VOGEL 2000, S. 1
26 ebenda

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 8 -
a) Bund
Der aktuelle Beteiligungsbericht des Bundes von 2001 gibt eine Übersicht über die
unmittelbaren und bedeutenden mittelbaren Beteiligungen des Bundes und seiner
Sondervermögen.
27
Abbildung 3: Beteiligungen und Sondervermögen des Bundes im Vergleich 2000
und 2001
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 2001
Insgesamt waren im Jahre 2001 890.050 Mitarbeiter in den 381 Unternehmen, an
denen der Bund und/oder die Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar beteiligt
sind, beschäftigt. Dies entspricht etwa 2,3 % aller inländischen Erwerbstätigen.
Dabei entfällt der größte Teil (rund 72 %) dieser Beschäftigten auf drei
Unternehmen:
- Deutsche Post AG mit 239.719 Mitarbeitern,
- Deutsche Bahn AG mit 234.507 Mitarbeitern und
- Deutsche Telekom AG mit 166.649 Mitarbeitern.
Diese Zahlen verdeutlichen sehr eindrucksvoll wie stark der Bund auf
wirtschaftlichem Gebiet engagiert ist. Im Rahmen seines Leitbildes vom
aktivierenden Staat möchte der Bund auch in den zukünftigen Privatisierungen eine
neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Privaten fördern. Dabei muss er
zunehmend der Globalisierung und auch dem EG-Recht Rechnung tragen. Bei den
Öffnungen der Monopole von Post und Telekommunikation gilt die Bundesrepublik
trotz der Verlängerung des Briefmonopols bis 2007 als Vorreiter in der
Europäischen Union.
28
27 BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2001
28 Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN a.a.O., S. 4 ­5

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 9 -
Auch diese Vorreiterrolle verbirgt nicht, dass der Bund von seinem Ziel eines
aktivierenden Staates, der die Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates und
die stärkere Nutzung betriebswirtschaftlicher Elemente vorsieht, noch immer weit
entfernt ist.
29
b) Länder
Die meisten Bundesländer veröffentlichen ebenfalls regelmäßig einen
Beteiligungsbericht. Exemplarisch für die 16 Bundesländer der Bundesrepublik
werden hier die Beteiligungen des Landes Berlins näher dargestellt.
Das Land Berlin veröffentlichte Ende 2001 seinen jährlichen Beteiligungsbericht
über die unmittelbaren Beteiligungen, den Stand der Privatisierung und die
Entwicklungen beim Aufbau eines Beteiligungsmanagements.
30
Die als Anlage 1 beigefügte Abbildung zeigt die unmittelbaren Beteiligungen inkl.
der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes Berlins. Dabei ist zu beachten,
dass nicht alle Beteiligungen der wirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen sind.
Besonders deutlich wird anhand der Übersicht der Einfluss des Landes Berlins auf
den Wohnungsmarkt, den Verkehr und den Bereichen Kultur und Freizeit. Hierbei
handelt es sich um Randgebiete der wirtschaftlichen Betätigung, die eine erhebliche
Schnittmenge mit Gebieten und Aufgaben der Daseinsvorsorge haben.
Anhand der Beteiligungsberichte der Jahre 1999 bis 2001 ist zu erkennen, dass
beim Land Berlin eine konsequente Privatisierung bisher nicht sehr nachhaltig
betrieben wurde.
31
Die Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet hat sukzessive
zugenommen. Eine materielle Privatisierung wird zumeist abgelehnt. Dagegen ist
häufig, vor allem im Bereich der Wohnungswirtschaft, zu beobachten, dass einzelne
Beteiligungen des Landes an andere Beteiligungen verkauft werden.
32
Hierbei wird
der Anschein einer Privatisierung erweckt, die dann aber faktisch nicht stattfindet,
da der Käufer ebenfalls im Landeseigentum steht.
Die Bereiche, in denen das Land Berlin seine Beteiligungen hat sind dabei sehr
umfangreich. Sie reichen von der Kreditwirtschaft bis zum Bereich Gesundheit.
Die Abbildung 4 veranschaulicht die Dimension der finanziellen Belastungen des
Landes Berlin. Für das Jahr 2000 ergibt sich für das Land Berlin somit eine
Belastung von rund 3,8 Mrd. DM.
33
29 ebenda
30 Der Beteiligungsbericht des Landes Berlin wird jährlich von der SENATSVERWALTUNG FÜR FINANZEN DES
LANDES BERLIN herausgegeben und steht zum Download auf deren Webseite zur Verfügung.
31 Der Vergleich der Beteiligungsberichte 1999, 2000 und 2001 des Landes Berlin zeigt keine nennenswerten
Veränderungen.
32 Beispielhaft für die Unterstreichung dieser Aussage ist der Verkauf der WIR GmbH und der WIP GmbH an die
GEWOBAG im Jahre 2001.
33 Die Berechnung der finanziellen Belastung: Zuschüsse/Zuwendung Berlin ­ Jahresergebnis ­ Gewinnabführung

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 10 -
Abbildung 4: Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und Anstalten öffentlichen
Rechts mit Sitz in Berlin oder Brandenburg
Quelle: SENATSVERWALTUNG FÜR FINANZEN DES LANDES BERLIN 2001, S.
19
Der hohe jährliche Zuschuss und die Übernahme von Milliarden-Bürgschaften, die
ein schwer abzuschätzendes Risiko darstellen, führen auch beim Land Berlin
verstärkt dazu, ,,die öffentlichen oder teilöffentlichen Unternehmen fit (zu) machen
für den Wettbewerb".
34
c) Kommunen
Besonders im kommunalen Bereich ist die Diskussion der wirtschaftlichen
Betätigung in der Literatur ziemlich verbreitet. Dabei wird vor allem auf dem Gebiet
der Abfallbeseitigung und Entsorgung die Konkurrenz der kommunalen
Unternehmen zu privaten Anbietern äußerst kritisch hinterfragt.
35
So steht
grundsätzlich das Prinzip des Steuer- und Abgabenstaates der wirtschaftlichen
Betätigung der öffentlichen Hand entgegen, da das Abgabenprivileg Staat und
Kommunen von der Teilnahme am privaten Wettbewerb freistellen soll und statt
dessen die Einnahmebeschaffung durch Teilnahme am Ertrag privatwirtschaftlicher
Tätigkeit gesichert werden soll.
36
Das Problem des Wettbewerbsrechts und der
nahezu 100%-igen finanziellen Sicherheit der kommunalen Unternehmen ist das
Hauptproblem. Die Gewährträgerschaft der Landkreise für ihre Sparkassen oder der
Kommunen für ihre Abfallentsorgungs-GmbH's stellt dabei zumeist einen
erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber reiner privater Konkurrenz dar.
37
34 Auszug aus der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit vom
21.02.2002
35 STOBER/VOGEL 2000 haben einige Aufsätze zu diesem Thema gesammelt und veröffentlicht.
36 Vgl. STOBER in: STOBER/VOGEL 2000, S. 2

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 11 -
Aber auch Public Private Partnerships können zu Bedenken über einen fairen
Wettbewerb führen, wie das Beispiel der städtischen Entsorgungs-GmbH in
Frankfurt/Main zeigt. Dort ist ein privates Entsorgungsunternehmen zu 49% an der
Entsorgungs-GmbH beteiligt. Da diese GmbH nicht allein Aufträge der kommunalen
Daseinsvorsorge wahrnimmt, sondern auch darüber hinaus gehende Aufgaben
annimmt, ist die Gefahr einer Bevorteilung für den privaten Minderheitsbeteiligten
gegeben. Weiterhin ist auch nicht auszuschließen, dass die GmbH einen
privilegierten Zugang zu öffentlichen Aufträgen genießt.
38
2.3.
Notwendigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen
Hand
Die Notwendigkeit oder die Rechtfertigungsgründe für die wirtschaftliche Betätigung
der öffentlichen Hand als Anbieter von Waren und Dienstleistungen sind nach
SIEKMANN folgende:
39
a) physische Unmöglichkeit der Bereitstellung durch Private
b) rechtliche Unzulässigkeit der Bereitstellung durch Private
c) Marktversagen
Die bloße demokratisch legitimierte Dezision reicht aus ökonomischer Sicht als
Rechtfertigung nicht aus.
40
a) physische Unmöglichkeit der Bereitstellung durch Private
Eine physische Unmöglichkeit der Bereitstellung von bestimmten Waren und
Dienstleistungen ist in der heutigen modernen arbeitsteiligen und global vernetzten
Wirtschaft kaum zu begründen. Dieser Grund für den Markteintritt des Staates fällt
faktisch aus.
41
Vielmehr wird angenommen, dass Private, soweit sie sich
spezialisiert haben, nahezu sämtliche Leistungen die dem Staat obliegen, ebenfalls
und kostengünstiger herstellen können.
42
b) rechtliche Unzulässigkeit der Bereitstellung durch Private
Die rechtliche Unzulässigkeit kann vom Staat per Gesetz weitgehend aufgehoben
werden. Die Grenze dafür liegt sicherlich bei Dienstleistungen, die nicht auf Private
übertragen werden können, wie die Justiz und das Meldewesen.
43
Somit ist der
Staat durch seine Gesetzgebungskompetenz in der Lage einen
37 Vgl. SCHÜNEMANN in: STOBER/VOGEL a.a.O., S. 41 ff.
38 Vgl. WOLF in: STOBER/VOGEL 2000, S. 8 f.
39 Die Unterteilung in diese 3 Punkte ist SIEKMANN in STOBER/VOGEL 2000, S. 114 ­ 116 entlehnt.
40 Vgl. DÖRING/WOHLTMANN 1999, S. 45 ff.
41 SIEKMANN in: STOBER/VOGEL a.a.O., S. 116
42 Vgl. GROSSEKETTLER a.a.O., S. 12
43 SIEKMANN in: STOBER/VOGEL a.a.O., S. 116

2. STAATSAUFGABEN
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 12 -
Rechtfertigungsgrund zu schaffen oder ihn zu beseitigen. Dieses Privileg zieht er
sich dabei aus seinem legitimen Machtmonopol.
44
c) Marktversagen
Der Begriff des Marktversagens gilt in der Literatur als nicht klar definiert, da er auf
Grund der unvollkommenen Märkte in seiner Existenz durch den Staat leicht zu
bejahen ist und damit eine Rechtfertigung für staatliches Handeln schafft.
45
Im
Schrifttum hat sich die Bejahung des Marktversagens beim Eintreten eines oder
mehrerer der folgenden Umstände durchgesetzt:
46
- Monopol und Marktmacht
47
,
- Bereitstellung neuer öffentlicher Güter
48
,
- Externe Effekte,
- (schwerwiegende) Informationsasymmetrien
49
,
- Anpassungsmängel
50
.
2.4.
Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
Die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand werden zumeist
auf kommunaler Ebene diskutiert. Dort werden sie mit dem Grundgesetz und den
verfassungsrechtlich vorhandenen Reglementierungen und auch neuerdings mit
dem EU-Recht abgeglichen. Auch die bereits erwähnten kartell- und
wettbewerbsrechtlichen Aspekte finden im Schrifttum ihre Berücksichtigung. Eine
ökonomische Grenze für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ergibt
sich aus der bereits dargestellten ,,Kaufen-oder-Selbermachen-Diskussion".
51
44 Zur Legitimation und der Ausprägung des Machtmonopols vgl. GROSSEKETTLER a.a.O., S. 2
45 SIEKMANN in: STOBER/VOGEL a.a.O., S. 116
46 siehe Ebenda und auch MÜHLENKAMP 1997, S. 29f.
47 Hierunter verstehen die meisten Autoren lediglich den Fall des natürlichen Monopols, aber auch der Mangel an
Wettbewerb infolge monopolistische und oligopolistische Verhaltens gehören dazu.
48 Öffentliche Güter haben als abgrenzende Eigenschaft zu privaten Gütern die Nichtausschließlichkeit und die
Nichtrivalität.
49 Auf vielen Märkten liegen asymmetrische Informationen in der Weise vor, dass Anbieter oder Nachfrager einen
Informationsvorsprung gegenüber den Wirtschaftssubjekten auf der anderen Marktseite haben. Ein einfaches
Beispiel ist der Gebrauchtwagenhandel. Hier wird regelmäßig angenommen, dass der Verkäufer einen
Informationsvorsprung vor dem Käufer hat, was möglicherweise dazu führt, dass im Endeffekt nur noch
Gebrauchtwagen mit schlechter Qualität angeboten werden (,,Market for lemons").
50 Unter Anpassungsmängel werden Fälle verstanden, bei denen kein Marktgleichgewicht existiert oder das
Marktgleichgewicht instabil ist. Weiterhin gehören auch Flexibilitätsmängel zu diesem Punkt.
51 Ausführlich zur ,,Kaufen-oder-Selbermachen-Diskussion" von GROSSEKETTLER unter Punkt 2 dieser Arbeit.

3. PRIVATISIERUNG
Public Private Partnership am Beispiel von staatlichen Materialprüfanstalten - 13 -
3. PRIVATISIERUNG
3.1. Definitionsansatz
Der Versuch der Definition des Privatisierungsbegriffes wird erschwert, da es sich
nicht um einen präzisen Rechtsbegriff handelt, sondern vielmehr eine
Sammelbezeichnung dafür ist, dass sich staatliche Organisationseinheiten in
verschiedensten Formen aus ihrer Aufgabenverantwortung zurückziehen.
52
3.2.
Formen der Privatisierung
Nicht nur bei der Definition, sondern auch bei den Formen der Privatisierung ist das
Schrifttum polyvalent.
53
Neben der wissenschaftlichen Diskussion zum
Privatisierungsbegriff mischt sich auch immer stärker eine politische Debatte, die
das Schlagwort ,,Privatisierung" ebenfalls undifferenziert verwendet. Aus diesem
Grund ist eine Differenzierung der unterschiedlichen Formen der Privatisierung
notwendig. Entscheidend hierbei ist die Frage der Reichweite der
Aufgabenübertragung durch den Staat, also inwieweit der Staat die Aufgabe
tatsächlich auf Dritte überträgt.
54
Neben den Formen die diese Frage beantwortet,
gibt es auch noch die Vermögensprivatisierung, die sich nicht auf die Übertragung
der Aufgabe bezieht. In der Literatur geht man von vier Grundmodellen von
Privatisierungstypen aus.
55
3.2.1.
Die formale Organisationsprivatisierung
Ein großer Teil der Diskussion über die Privatisierung öffentlicher Unternehmen
konzentriert sich auf die Gründung sogenannter Eigen- oder
Beteiligungsgesellschaften. Die ursprünglich von Bund, Land oder Kommune
unmittelbar wahrgenommene Aufgabe wird dabei auf von der öffentlichen Hand
erworbene oder gegründete juristische Personen des Privatrechts übertragen, deren
sämtliche Anteile sich im Besitz des Bundes, des Landes oder der Kommune
befinden. Möglich ist auch die Gründung von Beteiligungsgesellschaften, bei denen
meistens die überwiegende Anzahl der Anteile im Besitz der öffentlichen Hand ist.
56
Eine tatsächliche Übertragung der Aufgabe von der öffentlichen Hand auf Private
wird dabei nicht vollzogen. Es wird lediglich von den privatrechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Ohne einen vollzogenen
Eigentümerwechsel findet somit nur ein Austausch der Rechtsform statt.
57
52 Vgl. GRAMM a.a.O., S. 27
53 Eine detaillierte Diskussion über Typologie und Definition des Privatisierungsbegriffs liefert KÄMMERER 2001,
S. 8 ff.
54 Vgl. SCHNAUDIGEL 1995, S. 50 ff.
55 Vgl. GROß 2000, S. 67 ff.
56 Vgl. VITZTHUM 1979, S. 580 ff.
57 Vgl. SCHNAUDIGEL a.a.O., S. 50

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2002
ISBN (eBook)
9783832462772
ISBN (Paperback)
9783838662770
DOI
10.3239/9783832462772
Dateigröße
2.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2003 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
privatisierung materialprüfung verwaltungswissenschaften staatsaufgaben
Produktsicherheit
Diplom.de
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