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E-Government in der Stadt Brandenburg a.d. Havel

Konzept zur Einführung von E-Procurement in der Beschaffungsstelle des Haupt- und Personalamtes

©2002 Diplomarbeit 71 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die nunmehr zehn Jahre andauernde Entwicklung des Internets hat grundlegende Veränderungen in der Gesellschaft bewirkt. Die Weltwirtschaft prägte den Begriff der New Economy und die internationalen Aktienmärkte erlebten einen Hype. Auch wenn die Euphorie nach den hohen Kursverlusten in den vergangenen zwei Jahren nachgelassen hat, kann das Internet nach wie vor steigende Nutzerzahlen verzeichnen und seinem Ruf als Massenmedium gerecht werden. Diese in dieser Form bisher nicht da gewesene Entwicklung ist konsequenterweise an den öffentlichen Verwaltungen nicht spurlos vorbeigegangen.
Diese Ausarbeitung versucht am Beispiel einer Kommune darzustellen, welche Potenziale für öffentliche Verwaltungen bei fachgerechter Umsetzung von E-Government- bzw. E-Procurement-Strategien entstehen.
Gang der Untersuchung:
Die ersten beiden Kapitel beschäftigen sich eingehend mit den Themen E-Government und E-Procurement, um den Lesern den Einstieg zu erleichtern und ein grundlegendes Verständnis zu vermitteln. Der historische Ursprung, Definitionen aus verschiedenen Blickwinkeln, Vorteile als auch Barrieren, rechtliche Grundlagen sowie Zukunftsbetrachtungen definieren diese beiden Abschnitte.
Da diese Arbeit ein Änderungskonzept für eine Kommune beinhaltet, werden im dritten Kapitel die momentanen Abläufe der Beschaffungsvorgänge in Form einer IST-Analyse dokumentiert, um darauf aufbauend im letzten Kapitel ein E-Procurement-Konzept für die Beschaffungsstelle der Kommune zu entwickeln. Dazu werden neben der Auflistung interner Reorganisationsmaßnahmen zwei verschiedene, für die Größenordnung der Kommune infrage kommende E-Procurement-Anbieter miteinander verglichen und eine Empfehlung abgegeben, mit der die Kommune zukünftig ihre Beschaffungen auf elektronischem Wege abwickeln kann.
Aufgrund der umfangreichen theoretischen Komponente ist es mithilfe dieser Diplomarbeit möglich, Schlussfolgerungen für jede andere Größenordnung von Kommune zu ziehen. Demzufolge kann diese Ausarbeitung einen allgemeingültigen Leitfaden darstellen, der wertvolle Hinweise bei der Einführung elektronischer Beschaffungsvorgänge in öffentlichen Verwaltungen gibt.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis3
Abbildungsverzeichnis4
1.Einleitung5
2.Grundlagen7
2.1Auf dem Weg zum E-Government7
2.2Was meint E-Government8
2.2.1Verschiedene Betrachtungsweisen9
2.2.2Unterscheidung nach Interaktionsstufen9
2.2.3Unterscheidung nach […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Auf dem Weg zum E-Government
2.2 Was meint E-Government?
2.2.1 Verschiedene Betrachtungsweisen
2.2.2 Unterscheidung nach Interaktionsstufen
2.2.3 Unterscheidung nach Kommunikationspartnern
2.3 Warum E-Government?
2.4 Barrieren bei der Umsetzung
2.5 Zukunftsbetrachtung

3 E-Procurement
3.1 Der Umbruch im Beschaffungswesen
3.2 Begriffsklärung
3.2.1 Beschaffungsverfahren über das Internet
3.2.2 Das richtige Betreibermodell
3.3 Potenziale in öffentlichen Verwaltungen
3.4 Gründe für schleppende Umsetzung
3.5 Rechtliche Basis in Deutschland

4 Die Beschaffung der Stadt Brandenburg a. d. Havel
4.1 Allgemeine Angaben
4.2 Vergabearten
4.3 Der Beschaffungsprozess
4.3.1 Freihändige Vergabe
4.3.2 Beschränkte und Öffentliche Ausschreibung
4.3.3 Zuschlagserteilung

5 Konzeption zur Einführung von E-Procurement
5.1 Interne Reorganisation
5.2 Lösungsvorschlag
5.2.1 Die cosinex GmbH
5.2.1.1 Unternehmensprofil
5.2.1.2 Leistungen
5.2.2 Die Intersource AG
5.2.2.1 Unternehmensprofil
5.2.2.2 Leistungen
5.2.3 Empfehlung und Begründung

6 Schlussbetrachtung

Quellenverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Barrieren bei der praktischen Umsetzung von E-Government

Abbildung 2: Welche Informationen werden im Internet abgerufen?

Abbildung 3: Von der Wiege bis zur Bahre – Anwendungsbeispiel eines Lebenslagenkonzepts aus Dänemark

Abbildung 4: Hindernisse bei der Einführung von E-Procurement-Systemen in Deutschland

Abbildung 5: Entwicklung der IT-Ausgaben der Stadt Brandenburg a. d. Havel in TDM

1 Einleitung

Die nunmehr zehn Jahre andauernde Entwicklung des Internets hat grundlegende Veränderungen in der Gesellschaft bewirkt. Die Weltwirtschaft prägte den Begriff der New Economy und die internationalen Aktienmärkte erlebten einen Hype. Auch wenn die Euphorie nach den hohen Kursverlusten in den vergangenen zwei Jahren nachgelassen hat, kann das Internet nach wie vor steigende Nutzerzahlen verzeichnen und seinem Ruf als Massenmedium gerecht werden. Kaum ein anderes Medium konnte in so kurzer Zeit die Akzeptanz der breiten Bevölkerung gewinnen. Diese in dieser Form bisher nicht da gewesene Entwicklung ist konsequenterweise an den öffentlichen Verwaltungen nicht spurlos vorbeigegangen. Der Begriff des E-Government war geboren.

Im Zuge der nationalen Entwicklungen versucht die Stadt Brandenburg a. d. Havel ebenfalls auf diesem Gebiet tätig zu werden. Um an das notwendige Know-how zu gelangen, wurden in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Brandenburg mehrere Themen ausgearbeitet, die sowohl einen wissenschaftlichen Hintergrund als auch einen potenziellen Nutzen für die Stadt haben. Gegenstand dieser Diplomarbeit ist es, ein Konzept zur Einführung von E-Procurement in der Beschaffungsstelle des Haupt- und Personalamtes zu entwickeln. Die vorliegende Ausarbeitung strukturiert sich in vier Kapitel.

Im ersten Abschnitt wird auf das Wesen des E-Government eingegangen, um dem Leser die Einführung in das Thema zu erleichtern und ein grundlegendes Verständnis zu vermitteln. Dabei wird zunächst der Begriff eingegrenzt und der Ursprung sowie der gegenwärtige Entwicklungsstand in Deutschland reflektiert. Im Anschluss werden die wesentlichsten Motive, warum E-Government eine so bedeutungsvolle Position in Deutschland einnimmt, genannt. Welche Hindernisse Bund, Länder und Kommunen bei der Umsetzung ihrer Konzepte überwinden müssen, wird ebenfalls in diesem Abschnitt ausführlich dokumentiert. Abschließend werden verschiedene Auffassungen zusammengetragen, um eine möglichst realitätsnahe Zukunftsperspektive aufzuzeigen.

Im zweiten Kapitel wird E-Procurement als eine Möglichkeit der Effizienzsteigerung in den öffentlichen Verwaltungen erläutert. Dieser Abschnitt enthält auf den heutigen Stand aufgearbeitetes, theoretisches Wissen zu diesem Thema. Anfangs wird prägnant die Entwicklung des Beschaffungswesens in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen Deutschlands aufgeführt, bevor eine umfangreiche Definition und Einordnung des Begriffes dargelegt wird. Beweggründe, aber auch Hemmnisse dieser E-Government-Maßnahme werden ebenfalls innerhalb dieses Abschnittes diskutiert. An welchen rechtlichen Rahmen sich die Behörden bei deren Umsetzung zu halten haben, wird abschließend behandelt und dieses Kapitel abrunden.

Der momentane Ablauf der Beschaffungsvorgänge wird in Form einer IST-Analyse im dritten Teil dokumentiert, um darauf aufbauend im letzten Kapitel ein E-Procurement-Konzept für die Beschaffungsstelle des Haupt- und Personalamtes der Stadt Brandenburg a. d. Havel entwickeln zu können. Neben allgemeinen Angaben und der Darstellung der drei potenziellen Vergabearten werden ausführlich die Prozesse, die zu einer Beschaffung von Bedarf führen, erläutert.

Auf Grundlage der im vorangegangenen Kapitel gewonnenen Informationen werden im letzten Abschnitt Lösungsansätze für die Beschaffungsstelle des Haupt- und Personalamtes der Stadt Brandenburg a. d. Havel entwickelt. Dazu werden zwei verschiedene, für die Größenordnung der Kommune infrage kommende E-Procurement-Anbieter miteinander verglichen und eine Empfehlung abgegeben, mit der die Stadt zukünftig ihre Beschaffungen auf elektronischem Wege bestmöglichst abwickeln kann.

Durch die Aktualität des Gegenstandes dieser Ausarbeitung besteht die Gefahr der schnellen Veraltung. Es ist daher selbstverständlich, dass aktuelle Recherchen nicht ersetzt werden können und die Arbeit als ein Wegweiser anzusehen ist.

2 Grundlagen

2.1 Auf dem Weg zum E-Government

Das Internet mit seinen mittlerweile etwa 550 Millionen Nutzern weltweit[1] hält seit kurzem verstärkt in den öffentlichen Verwaltungen Einzug. Als Vorreiter diesbezüglich gelten – wie so oft – die Vereinigten Staaten von Amerika unter der Regierung Clinton/Gore. Die Potenziale des Internets wurden dort schon frühzeitig erkannt und entsprechende Entwicklungen vorangetrieben. Auch auf dem Gebiet der Computertechnologie mit dem wohl bekanntesten Produktions- und Forschungsstandort der Welt, Silicon Valley, waren die USA Branchenführer im globalen Dorf. Somit war es nur legitim, dass sich die amerikanische Bundesregierung als eine der ersten bereits 1994 die Entwicklung von E-Government (Definition siehe Kapitel 2.2) zum Ziel gesetzt hat[2].

Im Gegensatz dazu hat Deutschland diese Aufbruchstimmung mehr oder weniger verschlafen. Zwar besitzt nahezu jede Kommune oder staatliche Organisation mittlerweile eine eigene Website, aber über das Zustandekommen lässt sich bekanntermaßen streiten. Nur wenige haben ihren Auftritt vor dem Hintergrund, E-Government betreiben zu wollen, ins Netz gestellt. Vielerorts wollte man allein dem Trend, als Kommune eine eigene Webseite zu besitzen, in nichts nachstehen. Diese Entwicklung brachte etliche Internetauftritte hervor, die zum Teil konzeptlos und softwareergonomisch nicht sehr anspruchsvoll waren. Im Zuge der Entstehung immer neuer Softwaretools im Bereich der Webseitenprogrammierung haben sich viele Homepages, zumindest was die angesprochenen Kritikpunkte angeht, deutlich verbessert. Vor allem Autorenprogramme wie aus dem Hause Macromedia oder Adobe unterstützen die Erstellung von Webseiten, ohne dass die HTML-Beschreibungssprache bis ins Detail beherrscht werden muss, da der entsprechende Quellcode automatisch generiert wird.

Als richtungsweisende Initiative wurde 1998 der MEDIA@Komm-Städtewettbewerb durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufen, um gezielt die Entwicklung und Anwendung von Multimedia in Städten und Gemeinden zu fördern. Aus den 136 teilnehmenden Städten und Gemeinden wurden im darauffolgenden Jahr drei Preisträger (Bremen, Esslingen, Städteverbund Nürnberg) ermittelt, deren Konzepte im Zeitraum Herbst 1999 bis Ende 2002 umgesetzt und mit bis zu 50 Millionen DM gefördert werden. Ziel dieses Wettbewerbes war es, Transaktionen zwischen öffentlicher Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft elektronisch ohne Medienbrüche unter Berücksichtigung von rechtlichen, technischen und ökonomischen Voraussetzungen zu realisieren, um die Effizienz und Transparenz von Verwaltungs- und Geschäftsvorgängen zu verbessern[3].

Als Gegenstück zum kommunalen Wettbewerb startete mit der Tagung „BundOnline 2005 – eGovernment für eine moderne Verwaltung“ am 14. Mai 2001 ein Projekt, was sich zum Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online zur Verfügung zu stellen[4].

Trotz dieser vom Staat initiierten Projekte hinkt Deutschland im Weltvergleich hinterher. Zu diesem Ergebnis kam die Unternehmensberatung Accenture mit ihrer aktuellen E-Government-Studie vom Januar 2002, bei der 22 Länder aus Amerika, Asien, Afrika und Europa auf ihren Entwicklungsstand hin untersucht wurden. Deutschland belegte lediglich den 15. Platz weit abgeschlagen hinter den meisten europäischen Nachbarn sowie den USA und Kanada.[5]

2.2 Was meint E-Government?

E-Commerce, E-Learning, E-Government – Begriffe mit dem „E“ haben ohne Zweifel Konjunktur. Electronic Government, oftmals als staatliches Pendant zum E-Business genannt, gilt als relativ junger Begriff und ist in der Literatur noch nicht gefestigt. Daher wird an dieser Stelle keine allgemeingültige Definition festgelegt, sondern versucht, aus verschiedenen Auffassungen ein Verständnis von E-Government zu konstruieren. Des Weiteren werden die Anwendungsbereiche von E-Government, unterteilt nach Interaktionsstufen und Kommunikationspartnern, dargestellt.

2.2.1 Verschiedene Betrachtungsweisen

Zunächst kann E-Government im weitesten Sinne mit „elektronische Behördendienste“ aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt werden. Folgt man der Speyerer Definition von Electronic Government, so umfasst der Begriff „die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“[6], wobei das Internet als weltumspannendes Netzwerk eine herausragende Position einnimmt. Martin Hagen ergänzt die Darstellung, indem er im Mittelpunkt „die Unterstützung von Beziehungen zu externen Partnern der Verwaltung“[7] sieht. Diese Auffassungen sind wohl unumstritten, nur wo fängt das Spektrum des E-Government eigentlich an? Genau an diesem Punkt spalten sich die Meinungen. Während das Resümee des Österreichischen Städtetages vom Mai vergangenen Jahres offenbart, dass eine einfache Homepage schon zum Gebiet des E-Government zählt[8], behauptet die Fachzeitschrift Kommune21 in ihrer Ausgabe 3/2001, dass eben nicht nur ein statischer Internetauftritt, „auf der die Stadthistorie beschrieben, ein Stadtplan zur Verfügung gestellt und auf die Öffnungszeiten des Rathauses hingewiesen wird“[9], den Ansprüchen von E-Government genüge.

2.2.2 Unterscheidung nach Interaktionsstufen

Mittlerweile haben sich die Meinungen dahingehend verfestigt, dass eine mit vielfältigen, thematisch klassifizierten, zielgruppenspezifischen Informationen bestückte Webpräsenz als erster Schritt in Richtung E-Government anzusehen ist. Zu solchen Systemen zählen unter anderem Bürgerinformationssysteme im kommunalen Kontext, Touristeninformationssysteme zur Förderung des Fremdenverkehrs oder Wirtschaftsinformationssysteme im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Die Benutzer nehmen in diesem Fall eine passive Rolle ein, da sie lediglich Empfänger der Informationen sind.

Vielerorts hat man jedoch schnell begriffen, dass Informieren allein nicht ausreicht. Zu diesem Zweck werden zunehmend Kommunikationssysteme in die vorhandenen Lösungen integriert, um mit den Nutzern interagieren zu können. Diese reichen von einfachen Anwendungen wie Email und Newsletter (asynchrone Kommunikation) bis hin zu umfangreichen Videokonferenzsystemen (synchrone Kommunikation). Aufgrund der besseren Integration in den Arbeitsablauf hat sich vor allem die zeitversetzte Kommunikation in der Berufswelt durchgesetzt. Etwa drei Viertel der Internetuser benutzen Email privat. Von vielen Verwaltungen wird dennoch häufig der Fehler begangen, zwar den Kontakt per Email anzubieten, aber auf Anfragen keine Antworten zu liefern. Infolgedessen wird das ohnehin angeschlagene Image der Verwaltungen noch mehr ins schlechte Licht gerückt, sodass es sich empfiehlt, falls keine Zuständigkeiten definiert sind, diese Möglichkeit des In-Kontakt-Tretens nicht zur Verfügung zu stellen.

Die größten Potenziale des E-Government liegen jedoch, ähnlich wie beim E-Commerce, in der Transaktion. Dieser Bereich umfasst die unmittelbare Abwicklung von Geschäftsvorgängen zwischen den öffentlichen Verwaltungen und ihren Kommunikationspartnern. Dazu gehören z.B. die elektronische Bearbeitung von Anträgen oder die Bereitstellung von sogenannten E-Forms (Online-Formulare), die vom Benutzer direkt am Computer ausgefüllt und an den Empfänger versandt werden können. Im direkten Zusammenhang können elektronische Zahlungssysteme, wie sie im Internet ohnehin üblich sind, zum Ausgleich von anfallenden Gebühren oder Rechnungen verwendet werden. Die Anwendungsmöglichkeiten scheinen nahezu unerschöpflich.

In neueren Artikeln wird von einer vierten Interaktionsstufe gesprochen – der Integration. Hierbei handelt es sich im Speziellen um die Abstimmung bzw. Anpassung externer und interner Systeme, um medienbruchfrei Informationen von außen in der Verwaltung verwerten zu können. Bisher handhaben es viele Kommunen noch so, dass sie zwar den Benutzern Formulare auf ihren Webseiten bereitstellen, diese jedoch ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an die Verwaltung zurückgeschickt werden müssen und dort im Verwaltungssystem erneut eingegeben werden. Somit hat man den Nutzern zwar den Gang zur Behörde erspart, aber die Verwaltung hat nach wie vor den gleichen Bearbeitungsaufwand.[10]

2.2.3 Unterscheidung nach Kommunikationspartnern

Eine weitere Möglichkeit der Kategorisierung von E-Government ist die Einteilung in Anwendergruppen. Dabei werden die drei Beziehungen Administration-to-Administration (A2A oder G2G), Administration-to-Business (A2B oder G2B) und Administration-to-Citizen (A2C oder G2C) unterschieden.

A2C beinhaltet das Verhältnis zwischen den öffentlichen Verwaltungen und den Bürgern, während G2C neben der Verwaltung auch die Exekutive, Legislative und Judikative des Staates einbezieht.[11] Diesem Bereich wird die größte Breitenwirkung zugesprochen, sofern die Angebote die alltäglichen Interessen der Bürger unterstützen. Da über die Kommunen die meisten Verwaltungskontakte der Bürger erfolgen, gelten die gleichnamigen Internetauftritte als natürliche Anlaufpunkte, an denen die Verwaltungen ihre Dienstleistungen anbieten. Transaktionen stellen in diesem Bereich noch immer die große Ausnahme dar. Wenn überhaupt, werden nur einfache Dienste, wie z.B. die An- oder Abmeldung eines Hundes, angeboten, was unter anderem daran liegt, dass der durchschnittliche Bürger lediglich 1,5 Verwaltungskontakte pro Jahr[12] hat und somit kaum Einsparungspotenzial für die öffentlichen Verwaltungen gegeben ist, zumal die bisherige Offline-Variante aufgrund rechtlicher Vorschriften weiterhin angeboten werden muss.

Unter A2B werden die Geschäftsbeziehungen zwischen den Verwaltungen und Unternehmen der Privatwirtschaft verstanden. Gerade diesem Bereich sollten Behörden hochgradige Aufmerksamkeit schenken, denn das Internet findet in den Firmen weitestgehend Anwendung und wird verstärkt zur Abwicklung von Prozessen eingesetzt. Sich als Verwaltung an derartige Abläufe anzupassen und eigene Angebote zu platzieren, kann enorme Kosteneinsparungen für die Unternehmen bedeuten und dadurch den Wirtschaftsstandort für andere attraktiver gestalten. Ein weiterer Grund, als Verwaltung vor allem auf diesem Gebiet aktiv zu werden, ist die Tatsache, dass das Feld der Anwendungen gegenüber A2C-Projekten überschaubarer und zielgruppenspezifischer ist und mehr Kontakte mit Verwaltungsstellen zustande kommen als mit der allgemeinen Bevölkerung.[13]

A2A umfasst sämtliche Beziehungen zwischen verschiedenen Organisationen der öffentlichen Verwaltung untereinander. Entgegen den ersten beiden Darstellungen (externes E-Government oder front office) bezeichnet man diesen Bereich auch als internes E-Government (back office). Als Beispiel sei die Beantragung und Ausstellung von Personalausweisen zwischen den Kommunen und der Bundesdruckerei genannt. Eine weiter gefasste Auslegung des Begriffs schließt ferner die verwaltungsinternen Abläufe ein. Im Zuge der Umsetzung von E-Government ist es notwendig, sämtliche Offline-Prozesse online abzubilden. Sofern rechtliche Bestimmungen nicht dagegen sprechen, bietet sich für die Verwaltungen damit die Chance, ihre internen Strukturen umzustellen und effizienter zu gestalten. Staatssekretärin Brigitte Zypries vom Bundesministerium des Innern geht soweit, dass die E-Government-Strategie gezielt darauf auszurichten sei, um strukturelle Veränderungen in den Behörden zu erreichen.[14] Um Aufwand und Nutzen einander abzuwägen, wird des Öfteren der Vergleich mit einem Eisberg herangezogen, wobei der verborgene Teil die notwendigen internen Umstrukturierungen reflektiert und lediglich der sichtbare Teil die nutzenbringenden Beziehungen nach außen widerspiegelt. Voraussetzung für eine derartige Reorganisation ist jedoch ein Local Area Network (LAN). Genau hier liegt der Kern des Problems, denn die IT-Infrastruktur in den deutschen Verwaltungen ist noch häufig unzureichend ausgebaut. Laut einer Studie der PwC Deutsche Revision vom August 2000 verfügen nur etwa 25 Prozent der Beschäftigten über einen Internetzugang und eine eigene Email-Adresse.[15] Die Gründe werden im Kapitel 2.4 vertiefend dargestellt. Dass die zukünftige Richtung von den Verwaltungen erkannt wurde, zeigt eine KPMG-Studie vom September 2001, die auf eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2000 aufmerksam macht. Demnach nutzten bereits 87 Prozent der befragten Angestellten im Bereich Beschaffung die Möglichkeit des Email-Kontakts und 77 Prozent verfügten über einen Internetzugang.[16]

2.3 Warum E-Government?

Der Gebrauch von modernen Kommunikationsmitteln und neuester Informationstechnik ist in der Wirtschaft, aber auch im privaten Sektor, oft schon zur Selbstverständlichkeit geworden und wird sich in den kommenden Jahren dem Trend nach fortsetzen. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Verwaltungen einerseits eine große Chance, andererseits stehen sie in der Pflicht, sich diesem Fortschritt anzupassen. Neben der Unabhängigkeit von Öffnungszeiten sowie Zeit- und Wegersparnis für die Kunden der Behörden, wird E-Government immer häufiger für Unternehmen zum Entscheidungskriterium bei der Standortbestimmung. An dieser Stelle sind die zuständigen Verwaltungen gefordert, ein attraktives Angebot bereitzuhalten, denn das Wohl der Kommunen hängt entscheidend von der wirtschaftlichen Lage einer Region ab und definiert ihre soziale Struktur. Da die deutschen Anrainerstaaten diesbezüglich ebenfalls Entwicklungen vorantreiben, steht Deutschland zunehmend unter Druck, selbst fortschrittliche Lösungen zu präsentieren, um nicht als Wirtschaftsstandort im europäischen Vergleich an Bedeutung zu verlieren.

Abgesehen vom wirtschaftspolitischen Hintergrund erhoffen sich die öffentlichen Verwaltungen durch E-Government eine deutliche Effizienzsteigerung und eine Erweiterung des Leistungsangebots durch Reorganisation und Ausstattung mit neuester Informationstechnik. Gelingt es, standardisierte Abläufe unter Berücksichtung der Rechtsvorschriften digital ohne Medienbrüche abzubilden, kann das Personal ihren eigentlichen Kernkompetenzen nachgehen, ohne zeitraubende und personalintensive Tätigkeiten nebenbei ausüben zu müssen. Die damit erzielte Verbesserung der Arbeitsbedingungen hat gesteigerte Arbeitsqualität und -quantität sowie erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit zur Folge, die bspw. an externe Kunden weitergegeben werden. Durch die Verwaltungsmodernisierung eingesparte Mittel könnten z.B. die in den nächsten Jahrzehnten steigenden Sozialausgaben, die unter anderem mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung einhergehen, verwendet werden.

2.4 Barrieren bei der Umsetzung

Nach der prägnanten Darstellung, warum E-Government immer mehr Bedeutung zukommt, wird dieses Kapitel zeigen, dass jedes Für auch sein Wider hat. Die Gründe, warum sich E-Government nur so schleppend entwickelt, sind unterschiedlichster Natur. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt Barrieren der praktischen Umsetzung von E-Government auf. Vergleicht man die Zahlen zum Zeitpunkt der Umfrage mit denen für 2005 prognostizierten, wird sich ein spürbarer Rückgang der Zweifel abzeichnen. Dies zeigt ganz offensichtlich, welche immense Bedeutung der Thematik in Deutschland zukommt und das Anstrengungen diesbezüglich vor allem vonseiten der Bundesregierung unternommen werden, um diese Hürden aus dem Weg zu räumen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie im Kapitel 2.2.3 bereits erläutert, stellen die interne Vernetzung mittels eines LANs sowie der Anschluss der Verwaltung an das Internet grundlegende Voraussetzungen dar, um E-Government zu betreiben. Da die Haushalte der Kommunen und Länder oftmals nur knapp bemessen sind, die konjunkturelle Entwicklung der Wirtschaft seit dem Anschlag auf das World Trade Center vom 11. September 2001 einen starken Rückgang erfahren musste und eine Trendwende vorerst nicht abzusehen ist, stehen oft nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um die dringend benötigte Infrastruktur zu beschaffen. Neben der Hardware wird ferner neue Software erforderlich, die wiederum hohe Lizenzkosten in sich birgt und sehr kostenintensive Schulungen der Mitarbeiter unerlässlich macht.

Ein weiteres essenzielles Problem liegt im unzureichenden Know-how bei den Angestellten einerseits und bei den Endnutzern andererseits. Welcher Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung kennt sich schon tiefer gehend mit Informationstechnik oder vielmehr mit deren effektivem Einsatz aus? Zu diesem Zweck ist es notwendig, teures externes Wissen in Form von Fachkräften aus der Wirtschaft heranzuziehen. Der Fakt, dass IT-Experten in der freien Wirtschaft deutlich mehr Geld verdienen können und ohnehin ein Mangel in Deutschland besteht, macht es für die Kommunen unlängst schwerer, aus eigener Kraft Know-how aufzubauen. Viele Firmen, unter anderem Softwareanbieter, IT-Dienstleister, aber auch Unternehmensberatungen, haben diesen Trend erkannt und bieten nach dem Boom des E-Commerce inzwischen Lösungen für E-Government an. Des Weiteren fehlen einem Großteil der Nutzer, vor allem der älteren Bevölkerung, Kenntnisse im Umgang mit dem Internet. An dieser Stelle sind die Verwaltungen gefragt, um dieses Defizit z.B. durch kostenlose Schulungen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit auszugleichen. Wenn E-Government erfolgreich sein soll, müssen sowohl Endnutzer als auch Angestellte der Verwaltungen bereit sein, sich fehlendes Wissen anzueignen. Bis dahin werden die teuren Dienstleistungen der Wirtschaft unentbehrlich bleiben.

Dass der Weg zur modernen Verwaltung sehr steinig sein kann, zeigt die fehlende Akzeptanz. Selbst die eigenen Mitarbeiter stehen eher mit Skepsis der Modernisierung gegenüber, weil E-Government zunächst mit Rationalisierung und Einsparungen in Verbindung gebracht wird. In den Köpfen vieler sitzt der Gedanke, der eigene Arbeitsplatz könnte der Restaurierung des Verwaltungsapparates zum Opfer fallen. Ferner sorgt das eher mäßige Image der öffentlichen Verwaltungen dafür, dass potenzielle Endnutzer die Online-Präsenzen als ähnlich unflexibel einschätzen und aus diesem Grund die neuen Angebote nicht aufsuchen. Hier gilt es, Überzeugungsarbeit zu leisten und auf die Nutzer zuzugehen, um sie vom Gegenteil zu überzeugen.

[...]


[1] vgl. Internetartikel „544 Millionen Internetnutzer“ (21.03.2002)

[2] vgl. Hagen 2001, S. 16

[3] vgl. http://www.mediakomm.net

[4] vgl. http://www.bundonline2005.de

[5] vgl. Accenture-Studie „Online-Angebote der Behörden holen kräftig auf“ (Januar 2002)

[6] vgl. Ausarbeitung „Speyerer Definition von Electronic Government“ (Juli 2000), S. 2

[7] vgl. Hagen 2001, S. 24

[8] vgl. Ausarbeitung „e-Government – Revolution der öffentlichen Verwaltung“ (Mai 2001), S. 1

[9] vgl. Kommune21, Heft 3/2001, S. 18 f.

[10] vgl. Ausarbeitung „Die öffentliche Verwaltung als Teil der Informations- und

Wissensgesellschaft“ (April 2001), S. 8 f.

[11] vgl. Internetartikel „Government to Government (G2G)“ (2002)

[12] vgl. Lenz 2001, S. 27

[13] vgl. Lenz 2001, S. 56

[14] vgl. Picot, Quadt 2001, S. 6

[15] vgl. PwC-Studie „Die Zukunft heißt E-Government“ (August 2000), S. 7

[16] vgl. KPMG-Studie „Internettechnologien in der Beschaffung der öffentlichen Hand“

(September 2001), S. 7

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832459420
ISBN (Paperback)
9783838659428
DOI
10.3239/9783832459420
Dateigröße
5.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Brandenburg – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2002 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
verwaltung beschaffung internet kommune
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