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Messung der Konvergenz von internen und externen Rechungswesen anhand der Geschäftsberichte ausgewählter börsennotierter Unternehmen

©2002 Diplomarbeit 129 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das betriebliche Rechnungswesen in deutschen Unternehmen ist überwiegend durch eine systematische Differenzierung in ein internes und ein externes Rechnungswesen charakterisiert. Diese Zweiteilung wurde über Jahre hinweg nicht in Frage gestellt, bis Hasso Ziegler auf der Schmalenbach-Tagung am 27.04.1993 in Neuss über die Annäherung des internen Rechnungswesens an das externe Rechnungswesen im Hause Siemens berichtet hat.
Das Referat löste eine breite Diskussion in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis aus, da Ziegler von Fachvertretern dahingehend verstanden wurde, dass Siemens die Kostenrechnung zugunsten des externen Rechnungswesens abschaffen würde. So wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Vorhabens mehr oder weniger grundsätzlich gestellt.
Mittlerweile wird die Diskussion unter verschiedenen Schlagworten wie „Harmonisierung“, „Integration“, „Konversion“ oder auch „Konvergenz“ von internem und externem Rechnungswesen geführt. Die Möglichkeit der Errichtung eines Einheitsrechnungswesens, mit dem alle Rechnungszwecke und Rechnungsziele abgedeckt werden sollen, wurde im Laufe der Diskussion ausgeschlossen. Stattdessen wurden Überlegungen laut, welche Bereiche des internen und externen Rechnungswesens in ein konvergentes Rechnungswesen einzubeziehen sind. Darauf aufbauend wurden Empfehlungen gegeben, wie internes und externes Rechnungswesen anzupassen sind, um die Konvergenz im festgelegten Konvergenzbereich zu ermöglichen.
Seit Beginn der Diskussion im Kreis der Wissenschaft ist viel Zeit vergangen, die die Unternehmen zur Umstrukturierung ihres zweigeteilten betrieblichen Rechnungswesens nutzen konnten. Dem Verfasser ist jedoch keine Untersuchung bekannt, die den Grad der Umsetzung der theoretischen Empfehlungen in der Praxis zum Gegenstand hat. Da sich Lufthansa-Finanzvorstand Karl-Ludwig Kley auf der Schmalenbach-Tagung am 21.04.2002 in Köln dahingehend äußerte, dass die Lufthansa schon seit einigen Jahren Zahlen aus dem externen Rechnungswesen für die interne Steuerung verwendet, hält der Verfasser den Zeitpunkt einer Untersuchung für gekommen.
Aus diesem Grund besteht das Ziel dieser Arbeit darin, die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen zu messen. Dabei bleibt dem Verfasser zwar der direkte Blick in das jeweilige interne Rechnungswesen verwehrt, aber dennoch ist er davon überzeugt, auch auf Basis von in Geschäftsberichten publizierten Daten seine Zielstellung verwirklichen zu […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Begriffsbestimmungen

2 Umstellung des traditionellen Rechnungswesens auf ein konvergentes Rechnungswesen
2.1 Das konvergente Rechnungswesen
2.1.1 Allgemeines
2.1.2 Bedeutung international anerkannter Rechnungslegungsstandards
2.1.3 Bedeutung des Gliederungsverfahrens der Gewinn- undlVerlustrechnung
2.1 Konvergenzprozess
2.2 Konvergenzgrad

3 Das Analysekonzept
3.1 Die Erfolgsspaltungsmatrix als Ausgangspunkt
3.1.1 Allgemeines
3.1.2 Vertikale Erfolgsspaltung
3.1.3 Horizontale Erfolgsspaltung
3.1.4 Wahl einer geeigneten Überleitungsgröße
3.2 Vorgehensweise
3.3 Messkonzept

4 Die Analyse ausgewählter Unternehmen
4.1 Unternehmen aus dem DAX
4.1.1 Eingrenzung
4.1.2 Unternehmen mit US-GAAP als Rechnungslegungsstandard
4.1.2.1 ThyssenKrupp
4.1.2.2 Degussa
4.1.2.3 SAP
4.1.2.4 DaimlerChrysler
4.1.3 Unternehmen mit IAS als Rechnungslegungsstandard
4.1.3.1 Schering
4.1.3.2 MAN
4.1.3.3 adidas-Salomon
4.1.3.4 Henkel
4.2. Unternehmen aus dem NEMAX
4.2.1 Eingrenzung
4.2.2 Unternehmen mit US-GAAP als Rechnungslegungsstandard
4.2.2.1 Lambda Physik
4.2.2.2 STEAG HamaTech
4.2.2.3 IDS Scheer
4.2.2.4 D.Logistics
4.2.3 Unternehmen mit IAS als Rechnungslegungsstandard
4.2.3.1 Funkwerk
4.2.3.2 Senator Entertainment
4.2.3.3 Balda
4.2.3.4 MobilCom

5 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ablauf der Untersuchung

Abb. 2: Unterteilung des Rechnungswesens in internes und externes

Rechnungswesen

Abb. 3: Zwecke des Jahresabschlusses

Abb. 4: Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung

Abb. 5: Relevanter Konvergenzbereich

Abb. 6: Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen

Abb. 7: Darstellung der Gliederungsverfahren für die Gewinn- und Verlustrechnung

Abb. 8: Umstellungsschritte

Abb. 9: Stufen des Konvergenzprozesses und Konvergenzgrad

Abb. 10: Betriebswirtschaftliche Erfolgsspaltung

Abb. 11: Schematische Gegenüberstellung des betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzepts und der Erfolgsspaltung im HGB

Abb. 12: Konvergenz zwischen betriebswirtschaftlicher Erfolgsspaltung und Erfolgsspaltung gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

Abb. 13: Abgestimmte vertikale Erfolgsspaltung

Abb. 14: Horizontale Erfolgsspaltung (Segmentberichterstattung)

Abb. 15: Vollständige Erfolgsspaltungsmatrix

Abb. 16: Beispielhafte Ausgestaltung der vertikalen Erfolgsspaltung in der Gewinn- und Verlustrechnung im konvergenten Rechnungswesen

Abb. 17: Ablaufschema zur Messung der Konvergenz von internemlund externem Rechnungswesen

Abb. 18: Darstellung der Konvergenzvariablen im Konvergenznetz

Abb. 19: Analyseformular ThyssenKrupp

Abb. 20: Analyseformular Degussa

Abb. 21: Analyseformular SAP

Abb. 22: Analyseformular DaimlerChrysler

Abb. 23: Analyseformular Schering

Abb. 24: Analyseformular MAN

Abb. 25: Analyseformular adidas-Salomon

Abb. 26: Analyseformular Henkel

Abb. 27: Analyseformular Lambda Physik

Abb. 28: Analyseformular STEAG HamaTech

Abb. 29: Analyseformular IDS Scheer

Abb. 30: Analyseformular D.Logistics

Abb. 31: Analyseformular Funkwerk

Abb. 32: Analyseformular Senator Entertainment

Abb. 33: Analyseformular Balda

Abb. 34: Analyseformular MobilCom

Abb. 35: Zusammenfassende Übersicht

Abb. 36: Zusammenfassende Übersicht

Abb. 37: Zusammenfassende Übersicht

Abb. 38: Zusammenfassende Übersicht

Abb. 39: Zusammenfassende Übersicht

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zentrale Fragen zur Formulierung einer individuellen Anpassungsstrategie

Tabelle 2: Vertikale Erfolgsspaltung in einem konvergenten Rechnungswesen

Tabelle 3: Formeln zur Ermittlung der Konvergenzvariablen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Problemstellung

Das betriebliche Rechnungswesen in deutschen Unternehmen ist überwiegend durch eine systematische Differenzierung in ein internes und ein externes Rechnungswesen charakterisiert.[1] Diese Zweiteilung wurde über Jahre hinweg nicht in Frage gestellt, bis Hasso Ziegler auf der Schmalenbach-Tagung am 27.04.1993 in Neuss über die Annäherung des internen Rechnungswesens an das externe Rechnungswesen im Hause Siemens berichtet hat.[2]

Das Referat löste eine breite Diskussion in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis aus, da Ziegler von Fachvertretern dahingehend verstanden wurde, dass Siemens die Kostenrechnung zugunsten des externen Rechnungswesens abschaffen würde. So wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Vorhabens mehr oder weniger grundsätzlich gestellt.[3]

Mittlerweile wird die Diskussion unter verschiedenen Schlagworten wie „Harmonisierung“, „Integration“, „Konversion“ oder auch „Konvergenz“ von internem und externem Rechnungswesen geführt.[4] Die Möglichkeit der Errichtung eines Einheitsrechnungswesens, mit dem alle Rechnungszwecke und Rechnungsziele abgedeckt werden sollen, wurde im Laufe der Diskussion ausgeschlossen. Stattdessen wurden Überlegungen laut, welche Bereiche des internen und externen Rechnungswesens in ein konvergentes Rechnungswesen einzubeziehen sind. Darauf aufbauend wurden Empfehlungen gegeben, wie internes und externes Rechnungswesen anzupassen sind, um die Konvergenz im festgelegten Konvergenzbereich zu ermöglichen.

Seit Beginn der Diskussion im Kreis der Wissenschaft ist viel Zeit vergangen, die die Unternehmen zur Umstrukturierung ihres zweigeteilten betrieblichen Rechnungswesens nutzen konnten. Dem Verfasser ist jedoch keine Untersuchung bekannt, die den Grad der Umsetzung der theoretischen Empfehlungen in der Praxis zum Gegenstand hat. Da sich Lufthansa-Finanzvorstand Karl-Ludwig Kley auf der Schmalenbach-Tagung am 21.04.2002 in Köln dahingehend äußerte, dass die Lufthansa schon seit einigen Jahren Zahlen aus dem externen Rechnungswesen für die interne Steuerung verwendet,[5] hält der Verfasser den Zeitpunkt einer Untersuchung für gekommen.

Aus diesem Grund besteht das Ziel dieser Arbeit darin, die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen zu messen. Dabei bleibt dem Verfasser zwar der direkte Blick in das jeweilige interne Rechnungswesen verwehrt, aber dennoch ist er davon überzeugt, auch auf Basis von in Geschäftsberichten publizierten Daten seine Zielstellung verwirklichen zu können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ablauf der Untersuchung

In Abb. 1 werden die weiteren Schritte dieser Untersuchung dargestellt. Im nachfolgenden Abschnitt der Einleitung werden für diese Arbeit wesentliche Begriffe kurz erläutet, um so ein einheitliches Begriffsverständnis für die anschließenden Überlegungen zu schaffen.

In Kapitel 2 werden grundsätzliche Aspekte eines konvergenten Rechnungswesens aufgegriffen. So werden zum einen die einzubeziehenden Bereiche des internen und externen Rechnungswesens abgegrenzt und zum anderen die Bedeutung der international anerkannten Rechnungslegungsstandards und der Gliederungsverfahren der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die Konvergenz dargestellt. Abschließend wird der Verfasser auf den Prozess der Anpassung von internem und externem Rechnungswesen sowie den Konvergenzgrad als mögliches Maß des Fortschritts bei der Anpassung eingehen. Ziel dieses Abschnitts ist es, die Richtung für die spätere praktische Untersuchung vorzugeben.

Aufbauend auf der Erfolgsspaltungsmatrix von Winfried Melcher wird der Verfasser in Kapitel 3 sein Analysekonzept vorstellen. Dabei wird er einerseits die einzelnen Schritte der praktischen Untersuchung beschreiben und andererseits die Anwendung des integrierten Messkonzepts kurz erläutern.

In Kapitel 4 wird das Analysekonzept auf die Geschäftsberichte ausgewählter Unternehmen angewendet, wobei die praktische Untersuchung entsprechend der Ergebnisse des 2. Kapitels strukturiert wird. Nach der Anwendung des Analysekonzepts wird der Verfasser die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen im jeweils betrachteten Unternehmen kurz einschätzen.

In Kapitel 5 werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst.

Nachdem der weitere Ablauf dieser Arbeit kurz dargestellt wurde, soll im nachfolgenden Abschnitt auf wesentliche Begriffe eingegangen werden.

1.2 Begriffsbestimmungen

Als Ausgangspunkt für die folgenden Betrachtungen soll der Begriff des betrieblichen Rechnungswesens dienen. „Als betriebliches Rechnungswesen bezeichnet man die systematische, regelmäßig und/oder fallweise durchgeführte Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Übermittlung der das Betriebsgeschehen betreffenden quantitativen Daten (Mengen- und Wertgrößen) mit dem Ziel, sie für Planungs-, Steuerungs- und Kontrollzwecke innerhalb des Betriebes sowie zur Information und Beeinflussung von Außenstehenden (z.B. Eigenkapitalgebern, Gläubigern, Gewerkschaften, Staat) zu verwenden.“[6] Die meisten Unternehmen in Deutschland gestalten ihr Rechnungswesen als Zweikreissystem, was zu einer Trennung von internem und externem Rechnungswesen geführt hat.[7] Diese Trennung ist in Abb. 2 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Unterteilung des Rechnungswesens in internes und externes Rechnungswesen (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 17)

Das externe Rechnungswesen bildet die Vorgänge finanzieller Art ab, die sich zwischen dem Unternehmen und seiner Umwelt abspielen. Als Instrumente stehen dafür die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss zur Verfügung. In der Finanzbuchhaltung werden insbesondere erfolgs-, kapital- und vermögenswirksame Konsequenzen der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie bestehende Geschäftsbeziehungen zu Dritten erfasst. Aus diesen Daten wird unter Beachtung umfangreicher gesetzlicher Vorschriften der Jahresabschluss erstellt, der die Informationsbedürfnisse der hauptsächlich externen Informationsempfänger befriedigen soll.[8]

Das interne Rechnungswesen stellt im Gegensatz dazu nur betriebszweckbezogene Vorgänge dar, die von den Verantwortlichen im Wesentlichen beeinflusst bzw. gesteuert werden können. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als zentralem Instrument soll die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewährleistet werden. Dafür benötigt das verantwortliche Management detailliertere Informationen, als die durch das externe Rechnungswesen zur Verfügung gestellten.[9]

Die Konvergenz ist ein weiterer zentraler Begriff der folgenden Betrachtungen. Der Duden[10] gibt dazu folgende Hinweise:

- Konvergenz: allgemein: Annäherung, Übereinstimmung von Meinungen, Zielen u.Ä., mathematisch: Vorhandensein einer Annäherung oder eines Grenzwertes konvergenter Linien und Reihen; Ggs. Divergenz.

Übertragen auf den Bereich des Rechnungswesens soll Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen dann angenommen werden, wenn deren Ziele übereinstimmen oder das Vorhandensein einer Annäherung an einen gemeinsamen Grenzwert im Sinne der mathematischen Bedeutung des Wortes beobachtet werden kann.[11]

An diesem Punkt soll zum Begriff des konvergenten Rechnungswesens hingeführt werden. Unter Beachtung des eben aufgezeigten Konvergenzbegriffes ist darunter ein Rechnungswesen zu verstehen, bei dem eine deutliche Annäherung von internem und externem Rechnungswesen bereits vollzogen ist, wobei der Annäherungsprozess noch nicht abgeschlossen sein muss.[12]

Im nachfolgenden Kapitel wird das konvergente Rechnungswesen einer näheren Betrachtung unterzogen. Der Verfasser wird einerseits auf Möglichkeiten, Einschränkungen und bedeutende Einflussfaktoren bei der Realisierung eingehen und andererseits den Konvergenzprozess und den Konvergenzgrad vorstellen.

2 Umstellung des traditionellen Rechnungswesens auf ein konvergentes Rechnungswesen

2.1 Das konvergente Rechnungswesen

2.1.1 Allgemeines

Die Verfolgung des Ziels, „... das interne und externe Rechnungswesen schrittweise zu einem einheitlichen Planungs-, Steuerungs- und Informationssystem mit höherer Effizienz zusammenzufügen“[13], darf nicht mit der Forderung nach einem Einheitsrechnungswesen einhergehen, mit dem alle Rechnungszwecke und Rechnungsziele abgedeckt werden sollen.[14] Im Extremfall des Einheitsrechnungswesens wäre festzulegen, welche Rechnungszwecke weiterhin verfolgt werden sollen und welche zur Disposition stehen. Dies kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht jedoch nicht unterstützt werden.[15]

Vielmehr muss es Ziel der Betrachtungen sein, einen relevanten Konvergenzbereich zu finden.[16] Einen Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Konvergenzbereiches stellen die verschiedenen Rechnungszwecke des internen und externen Rechnungswesens dar, die in den folgenden Abbildungen dargestellt sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zwecke des Jahresabschlusses (in Anlehnung an Coenenberg, A.G. (2000), S. 41)

Wie in Abb. 3 ersichtlich, lassen sich für den Jahresabschluss[17] zwei Hauptfunktionen unterscheiden. Auf der einen Seite steht die Zahlungsbemessungsfunktion, die sowohl für die Shareholders als auch für den Fiskus bedeutsam ist. Auf der anderen Seite steht die Informationsfunktion, die den Shareholders und Stakeholders einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben soll.[18] Als Nebenfunktion ist noch die Dokumentationsfunktion hinzuzufügen, die der Unterstützung der genannten Hauptfunktionen dient.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung

(Quelle: Melcher, W. (2002), S. 30)

Als Zwecke der KLR[20] sind, wie in Abb. 4 dargestellt, die Preiskalkulation und Preisbeurteilung, die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, die Bereitstellung von Unterlagen für Entschei-dungsrechnungen sowie die Erfolgsermittlung und Bestandsbewertung zu nennen.[21]

Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Zwecke des internen und externen Rechnungswesens lässt sich der in der nachfolgenden Abb. 5 dargestellte Konvergenzbereich folgendermaßen abgrenzen. Die Zahlungsbemessungs- und die Dokumentationsfunktion werden nicht in den Konvergenzbereich einbezogen, da handels-, steuer- und preisrechtliche sowie andere Regelungen einer Konvergenz entgegenstehen.[22] Vom Konvergenzbereich ausgeschlossen bleibt außerdem die Entscheidungsvorbereitungsfunktion. So besteht weiterhin die Notwendigkeit einer eigenständigen entscheidungsorientierten Kostenrechnung.[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Relevanter Konvergenzbereich (in Anlehnung an Melcher, W. (2002), S. 60)

Im relevanten Konvergenzbereich verbleiben die Planungs-, die Verhaltenssteuerungs- und die Kontrollfunktion. So zählen sowohl Budgetrechnungen und verantwortungsbereichsbezogene Rechnungen als auch Kontrollrechnungen wie der Konzernabschluss oder die Betriebsergebnisrechnung dazu. Alle diese einbezogenen Rechnungen bauen auf gleichen Größen und Wertmaßstäben auf, was zu Transparenz und Eindeutigkeit in der Berichterstattung führt und eine Verbindung von externer und interner Kommunikation ermöglicht.[24]

Im Konvergenzbereich erfolgt eine bilaterale Annäherung. So sollen einerseits die Daten des externen Rechnungswesens als Grundlage für interne Rechnungen zur Planung, Steuerung und Kontrolle des Gesamtunternehmens oder von Unternehmenseinheiten dienen. Andererseits werden Daten des internen Rechnungswesens zunehmend an externe Informationsadressaten kommuniziert.[25]

Die dazu notwendige Anpassung des Rechnungswesens hat gegenseitig von interner und externer Seite zu erfolgen. Unter Beachtung des zeitlichen Horizonts ist festzustellen, dass das interne Rechnungswesen schneller an externe Vorschriften angepasst werden kann, als dass sich das externe Rechnungswesen durch Einflüsse des internen Rechnungswesens ändert. Langfristig ist jedoch eine Annäherung der Vorschriften des externen Rechnungswesens an die Anforderungen des internen Rechnungswesens anzustreben.[26]

In dieser Arbeit stellen die Geschäftsberichte der Unternehmen die Grundlage für die Messung der Konvergenz dar. Dem Verfasser bleibt somit der direkte Blick in das jeweilige interne Rechnungswesen verwehrt. Aus diesem Grund soll im Folgenden auf die Möglichkeiten der Annäherung durch das externe Rechnungswesen eingegangen werden. Dabei kann jedoch nicht der Einzelabschluss Ausgangspunkt der Betrachtungen sein, da er wegen des dominierenden Zwecks der Zahlungsbemessungsfunktion nicht als Annäherungsmodell in Frage kommt. Insofern muss der Konzernabschluss Ausgangspunkt sein, da er für eine betriebswirtschaftliche Bilanzierung eher genutzt werden kann.[27] Nachfolgend wird der Verfasser auf die Möglichkeiten der Annäherung durch die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsstandards und die Wahl des Gliederungsverfahrens der GuV eingehen.

2.1.2 Bedeutung international anerkannter Rechnungslegungsstandards

Die Errichtung eines konvergenten Rechnungswesens ist nicht auf Basis eines jeden Rechnungslegungsstandards möglich.[28] So steht eine am deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) orientierte Rechnungslegung den Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des internen Rechnungswesens entgegen.[29] In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Rechnungen auf internen Daten aufzubauen.

Ausgehend vom Konzernabschluss als Basis für die Annäherung seitens des externen Rechnungswesens zeigt § 292 a HGB Alternativen auf. Nach Änderung des Paragraphen durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz[30] und das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz[31] besteht für bestimmte Mutterunternehmen die Möglichkeit, einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Dieser Konzernabschluss befreit von der Pflicht, einen weiteren Konzernabschluss nach den ursprünglichen Vorschriften des HGB zu erstellen. Ein handelsrechtlicher Einzelabschluss ist aber trotzdem anzufertigen.

Als international anerkannt gelten die International Accounting Standards (IAS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Abgesehen von der unterschiedlichen Regelungstiefe und -breite besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass die IAS mit dem Ziel entwickelt wurden, einen internationalen Weltstandard zu generieren, während die US-GAAP ein nationales Normensystem darstellen.[32] Eine Alternative zum Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards wäre die Veröf-fentlichung dualer Rechnungslegungsdaten. Das bedeutet, dass durch Ausübung von Wahlrechten ein handelsrechtlicher Abschluss in Übereinstimmung mit IAS oder US-GAAP erstellt wird. Dem sind jedoch vielfach Grenzen gesetzt, so dass diese Möglichkeit bei den nachfolgenden Betrachtungen ausgeklammert wird.[33]

Damit ein konvergentes Rechnungswesen auf Basis des externen Rechnungswesens errichtet werden kann, ist es notwendig, dass die an den betreffenden externen Rechnungslegungsstandard gestellten Anforderungen denen an das interne Rechnungswesen gestellten entsprechen.[34] Die Übereinstimmung der Anforderungen wurde sowohl für IAS[35] als auch für US-GAAP[36] untersucht. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen

(in Anlehnung an Melcher, W. (2002), S. 55)

Wie in Abb. 6 zu erkennen ist, kann von einer Übereinstimmung der untersuchten Anforderungen ausgegangen werden. So findet sich die Anforderung der Wirtschaftlichkeit explizit in der Ausgewogenheit von Nutzen und Kosten (balance between benefit and cost). Die Kommunikationsfähigkeit wird durch die Merkmale der Verständlichkeit (understandability), Relevanz (relevance), Verlässlichkeit (reliability), Wesentlichkeit (materiality), Abbildungstreue (faithful representation) und Wertfreiheit (neutrality) gesichert. Die Anforderung der Analysefähigkeit spiegelt sich in den Prinzipien der Relevanz (relevance), Abbildungstreue (faithful representattion), wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form), Vollständigkeit (completeness), Zeitnähe der Berichterstattung (timeliness) und Vergleichbarkeit (comparability) wider. Die Anreizverträglichkeit wird durch die Kriterien der Verlässlichkeit (reliability), Abbildungstreue (faithful representation), Wertfreiheit (neutrality), Unternehmensfortführung (going concern), periodengerechten Erfolgsermittlung (accrual basis) und der Ausgewogenheit der qualitativen Eigenschaften (balance between qualitative characteristics) aufgegriffen.[37]

Die Übereinstimmung der Anforderungen zeigt, dass die IAS bzw. US-GAAP den Aufbau eines konvergenten Rechnungswesens begünstigen. Somit wird durch eine Umstellung auf IAS bzw. US-GAAP die gleichzeitige Verwendung von Daten für interne und externe Berichts- und Steuerungszwecke positiv beeinflusst.[38] Außerdem wird deutlich, warum sich in den USA und innerhalb des Systems der IAS eine konsequente Trennung von interner und externer Erfolgsermittlung gar nicht entwickeln konnte.[39] So gibt es zwar auch ein internes und ein externes Rechnungswesen, aber keine vollständig voneinander getrennten Erfolgsrechnungssysteme.[40]

Doch auch die international anerkannten Rechnungslegungsstandards bleiben von Kritik nicht unberührt. Die Kritikpunkte reichen vom House of GAAP in seiner Gesamtheit[41] bis hin zu einzelnen Regelungen wie bspw. der Fair Value-Bewertung, die der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen entgegenstehen sollen.[42] Trotzdem kommen für ein konvergentes Rechnungswesen nur die IAS und US-GAAP in Betracht, da sie ein realitätsnäheres Bild der wirtschaftlichen Lage zeigen[43] und somit als Performance-Maßstab eher in Betracht kommen als die Regelungen des HGB.[44] Trotz des Umstands, dass IAS und US-GAAP nur grundsätzlich als gleichwertig zu betrachten sind,[45] bevorzugt der Verfasser keinen der beiden Standards.

Eng mit der Festlegung des zugrunde gelegten Rechnungslegungsstandards verbunden ist die Wahl des Gliederungsverfahrens der GuV, das nachfolgend näher betrachtet wird.

2.1.3 Bedeutung des Gliederungsverfahrens der Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gliederung der GuV stehen grundsätzlich zwei alternative Verfahren zur Wahl, die in Abb. 7 dargestellt sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Darstellung der Gliederungsverfahren für die Gewinn- und Verlustrechnung (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 108)

Um das Betriebsergebnis zu ermitteln, werden beim Gesamtkostenverfahren (GKV) die Aufwendungen nach primären Faktoreinsatzarten gegliedert,[46] wogegen die Aufwendungen beim Umsatzkostenverfahren (UKV) nach sekundären Faktoreinsatzarten dargestellt werden.[47]

Bei Anwendung der US-GAAP ist die GuV generell nach dem UKV zu gliedern,[48] wogegen die GuV bei Anwendung der IAS[49] nach dem GKV oder dem UKV[50] aufgestellt werden kann. Das deutsche HGB[51] bietet seit Umsetzung der 4. EG-Bilanzrichtlinie[52] in nationales Recht ein Wahlrecht zwischen dem bis dahin vorgeschriebenen GKV und dem UKV. Seitdem ist es deutschen Unternehmen durch Anwendung des UKV möglich, sich einerseits international vergleichbar darzustellen[53] und anderseits die Konvergenz des betrieblichen Rechnungswesens voranzutreiben.[54]

Davon ausgehend, dass zur internen Steuerung von Management- und Abrechnungseinheiten schon immer nach dem UKV berichtet wird,[55] stellen sich dessen Vorteile verschiedenartig dar. Ein Vorzug im Hinblick auf die Unternehmenssteuerung ist, dass die GuV des Gesamtunternehmens horizontal relativ flexibel nach Unternehmenseinheiten bis hin zu Produktgruppen aufgelöst werden kann. Die Gliederung bleibt dabei erhalten, nur die Tiefengliederung nimmt sukzessive ab. Außerdem lassen sich die Funktionen vertikal in Teilfunktionen auflösen.[56] Somit stellt die GuV in der Form des UKV erstens einen brauchbaren Einstieg in eine aufgabenorientierte Unternehmenssteuerung dar[57] und zweitens bildet der absatzorientierte und funktionsbezogene Aufbau des UKV eine geeignetere Grundlage für ein funktionales Controlling als das produktionsorientierte GKV.[58] Als Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass eine Gliederung nach dem UKV der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen dienlich ist.

Nachdem nun einige für die Konvergenz relevante Aspekte aufgegriffen wurden, sollen diese nachfolgend im Konvergenzprozess zusammengeführt werden.

2.2 Konvergenzprozess

Ausgehend von der Zweiteilung des betrieblichen Rechnungswesens sind verschiedene Maßnahmen notwendig, um eine Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen zu erreichen. Deshalb ist die Annäherung als Prozess anzusehen, in dem bestehende Unterschiede schrittweise reduziert werden. Dieser Prozess wird Konvergenzprozess genannt.[59]

Für die Gestaltung des Konvergenzprozesses lässt sich kein allgemein gültiges Konzept benennen. Stattdessen sind von den Unternehmen Umstellungsstrategien zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen und Ausgestaltungen der Unternehmensrechnungen gerecht werden. Dabei sind die in Tabelle 1 benannten Anpassungsmerkmale zu berücksichtigen.[60]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Zentrale Fragen zur Formulierung einer individuellen Anpassungsstrategie (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 68)

Bei der Festlegung der einzubeziehenden Bereiche liegt es nahe, sich auf den relevanten Konvergenzbereich zu konzentrieren. Dabei sollte aber nicht die ganzheitliche Änderung der Unternehmensrechnung das Ziel sein, sondern vielmehr eine partielle Verbesserung des Rechnungswesens angestrebt werden.[61]

Das Ausmaß der Anpassung sollte möglichst vollständig sein, d.h. die einbezogenen Bereiche sollen vollständig aneinander angepasst werden, um das Ziel der Konvergenz zu erreichen. Ausnahmen sind dann zu machen, wenn dies nicht realisierbar ist oder die Kosten den Nutzen übersteigen. In diesen Fällen sollte eine der Ideallösung nahe kommende Alternative gewählt und die Zahl der Überleitungen und Abstimmposten möglichst gering gehalten werden.[62]

Die Wahl der Richtung der Anpassung ist abhängig von der Wahl der beizubehaltenden und zu ändernden Größen. Grundsätzlich wird jedoch eine zweistufige Vorgehensweise empfohlen. Als erstes ist die externe Rechnungslegung auf einen international anerkannten Rechnungslegungsstandard[63] umzustellen. Als zweites ist dann die interne an die externe Rechnungslegung anzupassen, da bei dieser im Vergleich zur externen Rechnungslegung größere Freiräume bestehen.[64]

Neben der Planung von Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Anpassung ist außerdem festzulegen, ob eine gleichzeitige oder eine schrittweise Anpassung erfolgen soll.[65]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: Umstellungsschritte (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 70)

Abb. 8 zeigt zusammenfassend die notwendigen Schritte des Konvergenzprozesses. Zunächst sollte die Umstellung der externen Rechnungslegung vorgenommen und anzuwendende externe Rechnungslegungsnormen benannt werden. Anschließend sind die einzubeziehenden Bereiche zu bestimmen und notwendige Schnittstellen und Überleitungen für die einzelnen Rechenwerke zu gestalten. Sinnvoll wäre die Begleitung durch ein Projektmanagement.[66]

Als Maß für den gegenwärtigen Stand des jeweiligen Konvergenzprozesses wird der Verfasser im folgenden Abschnitt den Konvergenzgrad vorstellen.

2.3 Konvergenzgrad

Der Konvergenzgrad dient der Messung des Fortschritts des Konvergenzprozesses und drückt dabei den Grad der Annäherung von internem und externem Rechnungswesen aus. In Abb. 9 sind die einzelnen Stufen des Konvergenzprozesses und der daraus abgeleitete Konvergenzgrad dargestellt.[67]

Der Punkt „0“ soll dabei den Zustand der völligen Verschiedenheit (Diversität) kennzeichnen, der gleichbedeutend mit einem Fehlen jedweder Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zwecke, Adressaten, Verwendung alternativer Wertbasen und Definitionen des operativen Ergebnisses zwischen internem und externem Rechnungswesen ist. Mit Fortschreiten des Konvergenzpro-

zesses vermindern sich die konzeptionellen Unterschiede, was theoretisch zur Identität von internem und externem Rechnungswesen führen kann. Zwischen beiden Extrema können die Bereiche der Divergenz und der Konvergenz unterschieden werden, je nachdem, ob die Anzahl der Unterschiede oder die der Gemeinsamkeiten überwiegt.[68]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Stufen des Konvergenzprozesses und Konvergenzgrad (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 72)

Ausgehend von den Überlegungen zum relevanten Konvergenzbereich[69] kann bei der praktischen Anwendung davon ausgegangen werden, dass der Konvergenzprozess nicht im Punkt „0“ begonnen werden muss, aber auch nicht im Punkt „1“ enden kann. So bedeutet die Bestimmbarkeit eines Konvergenzbereiches, dass es übereinstimmende Zwecke von internem und externem Rechnungswesen gibt. Dafür kann der Konvergenzprozess aber auch nicht zu einer vollständig integrierten Rechnung im Sinne eines Einheitsrechnungswesens führen.[70]

Nachdem grundsätzliche Aspekte der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen abgehandelt wurden, wird der Verfasser im nachfolgenden Kapitel ein Analysekonzept entwickeln, mit dem die Konvergenz in der praktischen Anwendung gemessen werden kann.

3 Das Analysekonzept

3.1 Die Erfolgsspaltungsmatrix als Ausgangspunkt

3.1.1 Allgemeines

Der Verfasser baut sein Analysekonzept zur Messung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen auf dem Konzept der Erfolgsspaltungsmatrix von Melcher auf.[71] Der Erfolgsspaltungsmatrix liegt der Gedanke zugrunde, dass in einem konvergenten Rechnungswesen zentrale Größen definiert sein müssen, mit denen die in den Konvergenzbereich einbezogenen internen und externen Rechenwerke korrespondieren. Dadurch wird eine Überleitung zwischen dem internen und externen Rechnungswesen ermöglicht.[72]

Die Erfolgsspaltungsmatrix stellt eine Verbindung der Konzepte der vertikalen und der horizontalen Erfolgsspaltung dar und kann in einem konvergenten Rechnungswesen als Grundlage für die Erfolgsanalyse und Unternehmenssteuerung verwendet werden.[73] Um diesem Zweck vollständig gerecht werden zu können, sind bei der Ausgestaltung der zugrunde liegenden Konzepte bestimmte Anforderungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werden diese in den beiden nachfolgenden Abschnitten einer näheren Betrachtung unterzogen.

3.1.2 Vertikale Erfolgsspaltung

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Erfolgsspaltungsmatrix im Sinne ihres Zweckes ist das Vorhandensein eines konvergenten Rechnungswesens. Um dieses zu erreichen, ist in der externen Rechnungslegung das betriebswirtschaftliche Erfolgsspaltungskonzept anzuwenden.[74]

Das Wesen der Erfolgsspaltung als Erfolgsquellenanalyse besteht darin, das Unternehmensergebnis in seiner Gesamtheit nach verschiedenen Kriterien aufzuspalten. Dadurch soll ein möglichst weitgehender Einblick in die Komponenten des Erfolgs erreicht werden.[75] Das betriebswirtschaftliche Erfolgsspaltungskonzept kommt unter Berücksichtigung der Kriterien der Regelmäßigkeit und der Betriebszugehörigkeit[76] zu der in Abb. 10 dargestellten Gliederung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10: Betriebswirtschaftliche Erfolgsspaltung

Die periodischen und somit nachhaltig erzielbaren Ergebniskomponenten werden dem ordentlichen Betriebsergebnis oder dem ordentlichen Finanzergebnis zugeordnet.[77] Das ordentliche Betriebsergebnis umfasst dabei diejenigen Ertrags- und Aufwandskomponenten, die mit dem eigentlichen Betriebszweck in direktem Zusammenhang stehen.[78] Das ordentliche betriebsfremde Ergebnis umfasst dann die Ergebniskomponenten, die zwar durch Betätigung des Unternehmens entstehen, aber eben nicht durch Verfolgung des eigentlichen Betriebszwecks.[79] Wegen des überwiegenden Zusammenhangs mit Finanzinvestitionen wird das ordentliche betriebsfremde Ergebnis auch als ordentliches Finanzergebnis bezeichnet.[80]

Zum außerordentlichen Ergebnis zählen verschiedene, nicht überschneidungsfrei definierte Ergebniskomponenten. Einerseits sind die Komponenten einzubeziehen, die nach dem zugrunde gelegten Rechnungslegungsstandard unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmenssituation als außerordentlich klassifiziert werden.[81] Nach HGB[82] sind hier die Aufwendungen und Erträge zuzuordnen, die selten und in ungewöhnlicher Höhe auftreten.[83] Andererseits sind periodenfremde Ergebniskomponenten zu berücksichtigen. Hierzu zählen Liquidations- und Bewertungserfolge sowie sonstige periodenfremde Komponenten, die nicht durch eine regelmäßige Wiederkehr gekennzeichnet sind.[84] Abschließend sind außerdem die unregelmäßig auftretenden und betriebsfremden Ergebniskomponenten in das außerordentliche Ergebnis einzubeziehen.[85]

Für die Rechnungslegungsstandards HGB, IAS und US-GAAP ist festzuhalten, dass sie zwar erfolgsspaltungsorientiert aufgebaut sind, dabei aber vom betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept abweichen.[86] Diese Abweichung soll in Abb. 11 beispielhaft für die Erfolgsspaltung nach HGB dargestellt werden.

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Abb. 11: Schematische Gegenüberstellung des betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzepts und der Erfolgsspaltung im HGB (in Anlehnung an Melcher, W. (2002), S. 122)

Der Unterschied besteht in der Behandlung der periodenfremden und betriebsfremden Komponenten. Während diese nach dem betriebswirtschaftlichen Konzept in das außerordentliche Ergebnis einbezogen werden, rechnet sie das HGB dem Betriebs- bzw. Finanzergebnis und damit dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu. Im Vergleich dazu werden die periodenfremden Ergebniskomponenten nach US-GAAP gar nicht einbezogen, sondern ohne Berührung der GuV verrechnet.[87]

Für die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen ist die Anwendung des betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzepts in der externen Rechnungslegung jedoch sehr bedeutend.[88] Dies wird dadurch deutlich, da das Betriebsergebnis des internen Rechnungswesens durch Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten und ohne Berücksichtigung von neutralen Aufwendungen und Erträgen ermittelt wird.[89] Dadurch, dass in den neutralen Aufwendungen und Erträgen periodenfremde, betriebsfremde und außerordentliche Ergebniskomponenten subsumiert werden,[90] dürfen diese im Betriebsergebnis des externen Rechnungswesens nicht enthalten sein. Da diese Ergebniskomponenten bei Anwendung des betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzepts dem außerordentlichen Ergebnis und nicht dem Betriebsergebnis zugeordnet werden, wird die Konvergenz gefördert. Auf diesen Gedanken aufbauend schlägt Melcher das in Abb. 12 dargestellte Erfolgsspaltungskonzept vor.

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Abb. 12: Konvergenz zwischen betriebswirtschaftlicher Erfolgsspaltung und Erfolgsspaltung gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (in Anlehnung an Melcher, W. (2002), S. 123)

Das aufgezeigte Erfolgsspaltungskonzept ermöglicht eine weitgehende Konvergenz und erleichtert Überleitungen zwischen internen und externen Teilergebnissen, da sich die interne betriebswirtschaftliche Betrachtung und die externe Darstellung in der GuV nicht unterscheiden.[91] Wichtig ist dabei, dass die periodischen Ergebniskomponenten nur in das Betriebs- bzw. Finanzergebnis eingehen, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Operativen Ergebnis zusammengeführt werden können.[92] Außerdem werden die gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung der GuV berücksichtigt. So werden durch den getrennten Ausweis von betriebsfremden, periodenfremden und außerordentlichen Ergebniskomponenten die sehr restriktiven gesetzlichen Definitionen des außerordentlichen Ergebnisses beachtet.[93]

Aus Abb. 12 lässt sich dann auch die für die Erfolgsanalyse und Unternehmenssteuerung notwendige vertikale Erfolgsspaltung ableiten. So ist das Gesamtergebnis des Unternehmens zumindest in die in Tabelle 2 aufgeführten Teilergebnisse Betriebsergebnis, Finanzergebnis, Operatives Ergebnis, Betriebsfremdes Ergebnis, Periodenfremdes Ergebnis und Außerordentliches Ergebnis aufzuspalten.[94]

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Tabelle 2: Vertikale Erfolgsspaltung in einem konvergenten Rechnungswesen (in Anlehnung an Melcher, W. (2002), S. 124)

Zu beachten ist, dass die vertikale Erfolgsspaltung in allen Unternehmensbereichen in der gleichen Weise erfolgt und das sowohl im internen als auch im externen Rechnungswesen. Nur so lässt sich die in der nachfolgenden Abb. 13 dargestellte abgestimmte vertikale Erfolgsspaltung verwirklichen.[95]

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Abb.13: Abgestimmte vertikale Erfolgsspaltung (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 128)

In Abb. 13 ist zu erkennen, dass bei einer abgestimmten vertikalen Erfolgsspaltung sowohl in der externen GuV als auch in der internen KLR die gleichen Zwischenergebnisse, hier das Betriebsergebnis und das Operative Ergebnis, definiert werden. Dadurch sind die Teilergebnisse des internen und des externen Rechnungswesens direkt miteinander vergleichbar und können voneinander abgeleitet werden. Somit wird deutlich, dass auf Basis einer abgestimmten Erfolgsspaltung relativ leicht ein konvergentes Rechnungswesen realisiert werden kann.[96]

Aufbauend auf den Überlegungen zur vertikalen Erfolgsspaltung soll im nachfolgenden Abschnitt die horizontale Erfolgsspaltung näher betrachtet werden.

3.1.3 Horizontale Erfolgsspaltung

Im Hinblick auf den Zweck der Erfolgsspaltungsmatrix kommt neben der vertikalen Erfolgsspaltung auch der Darstellung der Ergebnisbeiträge der einzelnen Unternehmenssegmente eine besondere Bedeutung zu. Dies entspricht der Aufgabe der Erfolgsspaltung in einer Segmentberichterstattung (SBE), die Melcher im Rahmen der Erfolgsspaltungsmatrix als horizontale Erfolgsspaltung bezeichnet.[97]

Für börsennotierte Mutterunternehmen besteht nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB die Pflicht zur Aufstellung einer SBE. Die inhaltlichen Einzelheiten für die Ausgestaltung der SBE sind dabei dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 3 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu entnehmen. In den Fällen, in denen berechtigte Mutterunternehmen nach § 292 a HGB einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen, sind die entsprechenden Regelungen des SFAS 131 bzw. IAS 14 (revised 1997) anzuwenden.[98]

Durch die SBE soll der Informationsnutzen von Konzernabschlüssen verbessert werden. So soll die Darstellung disaggregierter Daten den Nutzern der Konzernabschlüsse eine realistischere Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines diversifizierten Unternehmens ermöglichen.[99] Bei der Ermittlung der Segmentdaten lassen sich zwischen den einzelnen Standards jedoch Unterschiede hinsichtlich der anzuwendenden Rechnungslegungsprinzipien und -methoden erkennen.[100] Die Unterschiede bei der Definition der Segmente und beim Format der einbezogenen Daten entstehen dabei durch die mehr oder weniger konsequente Umsetzung des „Management Approach“.

Bei Anwendung des Management Approach stellt die Struktur der tatsächlichen unternehmensinternen Berichterstattung die Grundlage der externen SBE dar. So bewirkt eine konsequente Anwendung, dass die interne Segmentabgrenzung, die intern angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und die internen Segmentinformationen für die externe SBE übernommen werden. Dabei setzt der SFAS 131 den Management Approach konsequenter um als der IAS 14.[101] Es folgt zwar auch IAS 14 dem Management Approach, aber nur innerhalb gewisser Bandbreiten.[102] So hat zwar die extern berichtete Segmentierung grundsätzlich der internen Struktur zu folgen, dies aber nur insoweit, wie dadurch die Risiko/Ertrags-Situation des Unternehmens am besten wiedergegeben wird. Durch Berücksichtigung des „Risk and Reward Approach“, der die Segmente nach Chancen- und Risikoaspekten abgrenzt,[103] muss für den externen Segmentbericht eventuell von der internen Struktur abgewichen werden. In diesem Zusammenhang wird von einem „Management Approach with a Risks und Rewards Safety Net“ gesprochen.[104] Im Gegensatz zu SFAS 131 und IAS 14 unterstellt der DRS Nr. 3, dass Management Approach und Risk and Reward Approach bei der Segmentierung zum gleichen Ergebnis kommen.[105]

Ausgehend von dem Ziel, Daten der internen Berichterstattung in die externe Rechnungslegung zu transferieren,[106] wird deutlich, dass die SBE eine Verbindung zwischen internem und externem Rechnungswesen darstellt. Somit kommt besonders in der SBE die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen zum Ausdruck.[107]

Doch nicht jeder Rechnungslegungsstandard fördert die Konvergenz in gleichem Maße. So kann die konsequente Umsetzung des Management Approach im SFAS 131 der Konvergenz entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn einzelne Konzernunternehmen Teilergebnisse in den internen Berichten unterschiedlich definieren und in dieser Form in die externe SBE übernehmen. Wenn aber sowohl das interne als auch das externe Rechnungswesen einschließlich der SBE in abgestimmter Weise nach dem betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept aufgebaut werden, steht auch US-GAAP einem konvergenten Rechnungswesen nicht entgegen.[108]

Wenn eine solche abgestimmte Vorgehensweise zugrunde gelegt wird, können in einem konvergenten Rechnungswesen die Daten der SBE auf den in der nachfolgenden Abb. 14 dargestellten Wegen ermittelt werden. Einerseits kann die SBE durch Aggregation der Daten der KLR und andererseits durch Disaggregation der relevanten Daten der GuV erstellt werden.[109]

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Abb.14: Horizontale Erfolgsspaltung (Segmentberichterstattung) (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 130)

Nachdem nun sowohl die vertikale als auch die horizontale Erfolgsspaltung getrennt betrachtet wurden, sollen sie im nachfolgenden Abschnitt wieder zur Erfolgsspaltungsmatrix verbunden werden. Sie soll Ausgangspunkt der späteren Konvergenzmessung sein.

3.1.4 Wahl einer geeigneten Überleitungsgröße

Durch die Verbindung von vertikaler und horizontaler Erfolgsspaltung soll eine möglichst vollständige Erfolgsspaltungsmatrix erreicht werden, die in nachfolgender Abbildung beispielhaft dargestellt ist.

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Abb. 15: Vollständige Erfolgsspaltungsmatrixl(Quelle: Melcher, W. (2002), S. 133)

Wie in Abb. 15 ersichtlich, zeichnet sich eine vollständige Erfolgsspaltungsmatrix durch eine abgestimmte vertikale Erfolgsspaltung in GuV, SBE und KLR aus. Außerdem ist zu erkennen, dass der Überleitungsgröße, in diesem Fall dem Operativen Ergebnis, eine besondere Bedeutung zukommt. Sie wird in allen drei Rechnungen mit identischem Inhalt verwendet und ermöglicht so eine leichte Überleitung der Zahlen des internen Rechnungswesens in die Zahlen des externen Rechnungswesens et vice versa.[110]

Um eine solche Überleitung zu ermöglichen, muss die Überleitungsgröße all die Aktivitäten des Unternehmens widerspiegeln, die im Zusammenhang mit dessen Betriebszweck stehen. Dadurch ergibt sich eine Größe, die sowohl in den erfolgsorientierten internen als auch erfolgsorientierten externen Rechnungen Verwendung finden kann.[111] Diese Überleitungsgröße kann aber nur unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmensbesonderheiten ermittelt werden. Für die Bestimmung der Überleitungsgröße ist insbesondere das Finanzergebnis einer näheren Betrachtung zu unterziehen. So ist bspw. das Ergebnis aus Finanzdienstleistungen eines Automobilkonzerns in das Operative Ergebnis einzubeziehen, da durch absatzpolitische Entscheidungen das Zinsergebnis zum Teil beeinflusst werden kann. Somit sind Zinsaufwendungen und -erträge entgegen der üblichen Behandlung in das Operative Ergebnis einzubeziehen.[112] Problematisch ist hierbei aber, dass die SEC-Vorschriften im Rahmen der US-GAAP ein Operatives Ergebnis ohne Finanzergebnisse definieren. Dennoch bleibt festzuhalten, dass sowohl US-GAAP als auch IAS so flexibel sind, dass die Gliederungen der externen Rechenwerke an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens angepasst werden können.[113]

Aufbauend auf diesen Überlegungen schlägt Melcher eine an den Kriterien „operativ“ und „nicht-operativ“ orientierte Gliederung vor. Eine solche Gliederung der GuV zeigt die nachfolgende Abb. 16. In der dargestellten GuV wird ein Operatives Ergebnis ausgewiesen, das dem der Kosten- und Leistungsrechnung entspricht und so als geeignete Überleitungsgröße in einem konvergenten Rechnungswesen angesehen werden kann.[114]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 16: Beispielhafte Ausgestaltung der vertikalen Erfolgsspaltung in der Gewinn- und Verlustrechnung im konvergenten Rechnungswesen (Quelle: Melcher, W. (2002), S. 140)

Auf diesen Erkenntnissen aufbauend soll im Anschluss die Durchführung der Konvergenzmessung erläutert werden.

3.2 Vorgehensweise

Ziel dieser Untersuchung ist es, die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen für ausgewählte Unternehmen anhand ihrer Geschäftsberichte zu bestimmen. Dabei wird deutlich, dass dem Verfasser der direkte Blick in das interne Rechnungswesen des jeweiligen Unternehmens verwehrt bleibt. Stattdessen stellen die Geschäftsberichte die einzige Informationsquelle für die Messung der Konvergenz dar. Gegenstand der Betrachtung werden jedoch nur Geschäftsberichte sein, die bis einschließlich 11. Mai 2002 über die Internetseiten der Unternehmen aus dem DAX 30 bzw. NEMAX 50 verfügbar waren.

Bei der Bearbeitung steht der Verfasser wie jeder andere externe Analytiker vor verschiedenen Problemen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die einschränkende Wirkung der Publizitätspolitik der Unternehmen.[115] So sieht sich der Analytiker oft aggregierten Daten gegenüber, die nur den unbedingt notwendigen Gliederungsanforderungen gerecht werden. Der Verfasser ist sich dieser Einschränkungen bewusst und wird die Analyse entsprechend der in Abb. 17 dargestellten Schritte durchführen. Dabei wird er des öfteren von Annahmen und Vermutungen ausgehen müssen, die dann jedoch explizit angegeben werden.

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Abb. 17: Ablaufschema zur Messung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen

Als Ausgangspunkt für die Durchführung der Konvergenzmessung dient der Konzernabschluss aus den Geschäftsberichten der betrachteten Unternehmen. Der Grund hierfür ist zum einen darin zu sehen, dass nur der Konzernabschluss als Grundlage für die Annäherung von internem und externem Rechnungswesen in Frage kommt. Zum anderen zeigt die enthaltene SBE Informationen, die für die Wahrnehmung der in den Konvergenzbereich einbezogenen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben auf Gesamtunternehmensebene und auf Segmentebene relevant sind.[116]

Im Abschnitt 3.1.4 wurde die besondere Bedeutung der Überleitungsgröße in einem konvergenten Rechnungswesen aufgezeigt. Deshalb wird der Verfasser im 1. Schritt feststellen, ob in den externen Rechenwerken eine einheitliche Größe vorhanden ist, die diese Funktion übernehmen kann. Dafür ist zuerst der in der SBE verwendete Erfolgsmaßstab zu bestimmen. Anschließend ist zu überprüfen, ob dieser Erfolgsmaßstab auch in der GuV verwendet wird oder ob eine Überleitungsrechnung zu einer anderen GuV-Position notwendig ist.

Des weiteren baut das Analysekonzept auf dem Gedanken auf, dass für ein konvergentes Rechnungswesen die in den Konvergenzbereich einbezogenen internen und externen Rechenwerke in abgestimmter Weise nach dem betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept aufzubauen sind. Bei der späteren Untersuchung der ausgewählten Unternehmen wird der Verfasser alle außerordentlichen, periodenfremden und betriebsfremden Ergebniskomponenten dem außerordentlichen Ergebnis zuordnen[117] und auf eine Unterteilung in ein periodenfremdes, betriebsfremdes und außerordentliches Ergebnis verzichten.[118] Außerdem wird er alle in das Operative Ergebnis[119] einzubeziehenden Aufwendungen und Erträge als operativ und alle nicht dort einzubeziehenden Ergebniskomponenten als nicht-operativ werten. Dies erleichtert die Untersuchung und vereinfacht die im Messkonzept[120] berücksichtigten Formeln erheblich.

Zunächst soll die SBE einer näheren Betrachtung unterzogen werden. So wird im 2. Schritt der Erfolgsmaßstab der SBE daraufhin überprüft, ob in ihm nur operative Ergebniskomponenten enthalten sind. Dementsprechend dürfen hier weder nicht-operative Ergebniskomponenten des Finanzergebnisses noch andere Ergebniskomponenten des außerordentlichen Ergebnisses berücksichtigt sein.

Das betriebswirtschaftliche Erfolgsspaltungskonzept ist aber nicht nur auf die SBE, sondern auch auf die GuV und die Rechenwerke des internen Rechnungswesens, wie z.B. die Betriebsergebnisrechnung, anzuwenden. Der direkte Blick in das interne Rechnungswesen der Unternehmen ist dem Verfasser zwar nicht möglich, aber er geht davon aus, dass sich die internen Rechnungen am betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept orientieren. Darum ist im 3. Schritt der 2. Schritt auf die GuV anzuwenden, wonach diese auf nicht-operative Ergebniskomponenten hin zu untersuchen ist. Die Ergebnisse des 2. und des 3. Schrittes stimmen dann überein, wenn im 1. Schritt eine einheitliche Überleitungsgröße in der SBE und der GuV gefunden wurde.

Im 4. Schritt wird wieder der Erfolgsmaßstab der SBE betrachtet. Nun ist er auf operative Ergebniskomponenten zu überprüfen, die zwar nicht enthalten sind, aber nach dem betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept einzubeziehen wären.

Im 5. Schritt ist der 4. Schritt analog auf die GuV anzuwenden. Auch hier können in Abhängigkeit von dem Ergebnis des 1. Schrittes die Ergebnisse des 3. und 4. Schrittes übereinstimmen.

Der 6. Schritt ergibt sich aus der Umsetzung des Management Approach in der SBE, der zwar einerseits einem konvergenten Rechnungswesen entgegenstehen kann,[121] anderseits aber einen Blick in das interne Rechnungswesen ermöglicht. Bei konsequenter Umsetzung des Management Approach müssen die internen Segmentinformationen und die intern angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze in die externe SBE übernommen werden. Während IAS für die SBE IAS-konforme Informationen verlangt, sind in der SBE nach US-GAAP zwingend interne Daten zu publizieren, auch wenn diese nicht US-GAAP-konform sind.[122] Dadurch können Daten in die SBE übernommen werden, die so nicht in die GuV eingehen bzw. nicht eingehen dürfen. So können sich Abweichungen ergeben, wenn bspw. kalkulatorische Werte oder inflationsbereinigte Größen intern verwendet werden. Diese Abweichungen werden, wenn vorhanden, in der geforderten Überleitung von den disaggregierten Daten der SBE auf die aggregierten Daten der GuV sichtbar. Eventuelle Überleitungsbeträge können sich grundsätzlich aus Konsolidierungsbeträgen, nicht einzelnen Segmenten zuzuordnende Positionen und eben Definitionsunterschieden zwischen Segmentgrößen und Größen der GuV zusammensetzen. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass diese Überleitungsbeträge in nach SFAS 131 erstellten Segmentberichten höhere Werte ausweisen werden als in nach IAS 14 erstellten Segmentberichten.[123]

Anschließend sind im 7. Schritt Konvergenzvariablen zu ermitteln und graphisch darzustellen. Dabei ist das im folgenden Abschnitt 3.3 vorgestellte Messkonzept auf die Ergebnisse der vorangegangenen Schritte anzuwenden.

Im 8. Schritt wird der Verfasser ein kurzes Fazit zur Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen im jeweils betrachteten Unternehmens formulieren. Grundlage hierfür werden die Ergebnisse des Messkonzeptes sein, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Schritten 1 bis 6 zu erörtern sind.

3.3 Messkonzept

Nach Durchführung der aufgezeigten Schritte 1 bis 6 wird der Verfasser den einzelnen Schritten zugehörige Konvergenzvariablen (KV) berechnen. Die KV müssen dabei folgende Kriterien erfüllen. Erstens muss der Wert der KV umso kleiner sein, je größer die jeweils berücksichtigten Abweichungen sind. Zweitens darf der Wert nicht negativ sein und drittens muss er den Wert „1“ zeigen, wenn die berücksichtigten Sachverhalte für eine vorhandene Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen sprechen. Die in Tabelle 3 dargestellten KV sollen eine verbale Einschätzung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen ermöglichen, ohne dabei einen verbindlichen Konvergenzgrad[124] zu ermitteln.

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Tabelle 3: Formeln zur Ermittlung der Konvergenzvariablen

KV ÜG zur Beurteilung der Überleitungsgröße:

Diese KV berücksichtigt sowohl den Erfolgsmaßstab der SBE als auch die mit ihm im Zusammenhang stehende Größe der GuV. Für die Berechnung wird der Erfolgsmaßstab der SBE

zur Summe aus sich selbst und dem Unterschiedsbetrag zu seiner Bezugsgröße aus der GuV ins Verhältnis gesetzt. Diese Form der Berechnung erscheint im ersten Moment etwas befremdlich. Da aber sowohl die Ergebnisse der GuV als auch die der SBE intervallskalierte Merkmale[125] darstellen, sind bestimmte statistische Maße, wie z.B. der Variationskoeffizient,[126] nicht anwendbar. Um rechnerischen Problemen vorzubeugen, wendet der Verfasser die in Tabelle 3 gezeigte Formel an.[127] Dabei ergibt sich der Wert „1“, wenn beide Größen identisch sind, d.h. wenn eine einheitliche Überleitungsgröße vorhanden ist.

KV SBE.NOP zur Beurteilung des Erfolgsmaßstabs der SBE hinsichtlich des Einbezugs nicht-operativer Ergebniskomponenten:

Diese KV setzt den Erfolgsmaßstab der SBE ins Verhältnis zu der Summe aus sich selbst zzgl. enthaltener nicht-operativer Ergebniskomponenten. Dabei hat sich der Verfasser entschieden, die Beträge von im Erfolgsmaßstab enthaltenen nicht-operativen Aufwendungen und Erträgen zu addieren, statt sie zu saldieren. Somit werden Abweichungen vom betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept deutlicher sichtbar.[128] Wenn keine nicht-operativen Ergebniskomponenten enthalten sind, ergibt sich der Wert „1“.

KV GUV.NOP zur Beurteilung der Überleitungsposition der GuV hinsichtlich des Einbezugs nicht-operativer Ergebniskomponenten:

Hier wird die Berechnung der KVSBE.NOP auf die Überleitungsposition der GuV angewendet. Dabei werden die Ergebnisse der KVSBE.NOP und KVGUV.NOP immer dann übereinstimmen, wenn sich für die KVÜG der Wert „1“ ergibt.

KV SBE.OP zur Beurteilung des Erfolgsmaßstabs der SBE hinsichtlich der Nichtberücksichtigung operativer Ergebniskomponenten:

Diese KV orientiert sich hinsichtlich des Aufbaus auch an der KVSBE.NOP. Der Unterschied besteht darin, dass in dieser KV operative Ergebniskomponenten, die entgegen dem betriebswirtschaftlichen Erfolgsspaltungskonzept nicht in den Erfolgsmaßstab der SBE einbezogen wurden, berücksichtigt werden. Sollten keine dieser operativen Ergebniskomponenten vorhanden sein, ergibt sich der Wert „1“.

KV GUV.OP zur Beurteilung der Überleitungsposition der GuV hinsichtlich der Nichtberücksichtigung operativer Ergebniskomponenten: Hier wird die Berechnung der KVSBE.OP auf die Überleitungsposition der GuV angewendet, wobei die Ergebnisse in Abhängigkeit vom Wert der KVÜG wieder übereinstimmen können.

KV MA zur Beurteilung der Abweichung des internen Rechnungswesens von den im externen Rechnungswesen verwendeten Rechnungslegungsstandards mit Hilfe des Management Approach:

Diese KV betrachtet in den Überleitungsrechnungen enthaltene Korrekturbeträge, die sich durch Definitionsunterschiede zwischen Segmentgrößen und Größen der GuV ergeben. Dabei wird der Erfolgsmaßstab der SBE zur Summe aus den Korrekturbeträgen und sich selbst ins Verhältnis gesetzt. Der Verfasser definiert für nach IAS Rechnung legende Unternehmen den Wert „1“, da die in der SBE dargestellten Informationen IAS-konform sein müssen. Der Verfasser wird diese KV aber dennoch angeben, um den nach US-GAAP Rechnung legenden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, konvergenzbegünstigende Sachverhalte darzustellen. Für diese KV ergibt sich der Wert „1“, wenn keine entsprechenden Korrekturen notwendig sind.

Im Anschluss an die Berechnung werden die KV mit Hilfe des Konvergenznetzes graphisch dargestellt. Abb. 18 zeigt ein solches Konvergenznetz, wobei alle KV den Wert „1“ haben, was den Idealfall markiert. Durch die Größe und Gestalt der durch die KV eingeschlossenen Fläche wird die anschließende Einschätzung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen im jeweils betrachteten Unternehmen ermöglicht, die vordergründlich auf die Erreichung des idealen Konvergenznetzes abstellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 18: Darstellung der Konvergenzvariablen im Konvergenznetz

Nachdem das Analysekonzept einschließlich des integrierten Messkonzepts vorgestellt wurde, soll dieses nun auf ausgewählte Unternehmen angewendet werden. Dabei werden für die Untersuchung wichtige Informationen in einem gesonderten Analyseformular zusammenfassend dargestellt.

4 Die Analyse ausgewählter Unternehmen

4.1 Unternehmen aus dem DAX 30

4.1.1 Eingrenzung

Zuerst soll das Analysekonzept auf ausgewählte Unternehmen angewendet werden, die am 11. Mai 2002 in den Deutschen Aktienindex der 30 größten deutschen börsennotierten Unternehmen (DAX 30) einbezogen wurden.[129] Diese Vielzahl von Unternehmen wird dahingehend eingeschränkt, dass weder Banken noch Versicherungen Gegenstand der Betrachtung sind.[130] Da sowohl die international anerkannten Rechnungslegungsstandards[131] als auch die Wahl des Gliederungsverfahrens der GuV[132] für die Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen von besonderer Bedeutung sind, wird weiterhin wie folgt eingegrenzt. In der Analyse werden nur Unternehmen berücksichtigt, die einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen und die GuV nach dem UKV gliedern. Als letzte Eingrenzung werden nur Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 2001 oder für in 2001 endende Geschäftsjahre analysiert.

Im folgenden Abschnitt werden vom Verfasser ausgewählte Unternehmen betrachtet, die nach US-GAAP Rechnung legen und somit gezwungen sind, die GuV nach dem UKV zu gliedern.

[...]


[1] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 1.

[2] Vgl. Coenenberg, A.G. (1995), S. 2077.

[3] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1998a), S. 483.

[4] Vgl. ebenda.; Melcher, W. (2002), S. 12.

[5] Vgl. o.V. (2002a), S. 24.

[6] Hummel, S./Männel, W. (1999), S. 4.

[7] Vgl. Männel, W. (1999b), S. 13.

[8] Vgl. Erichsen, J. (2000), S. 56.; Hummel, S./Männel, W. (1999), S. 4f.; Melcher, W. (2002), S. 16f.

[9] Vgl. Erichsen, J. (2000), S. 56.; Hummel, S./Männel, W. (1999), S. 5f.; Melcher, W. (2002), S. 17f.

[10] Vgl. Duden (2001), S. 541f.

[11] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 13.

[12] Vgl. ebenda, S. 14.

[13] Graßhoff, J./Melcher, W. (2001), S. 101.

[14] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1998b), S. 475.

[15] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1999), S. 49.

[16] Vgl. ebenda.

[17] Als wichtigstem Instrument des externen Rechnungswesens.

[18] Vgl. Coenenberg, A.G. (2000), S. 40f.

[19] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 25.

[20] Als zentralem Instrument des internen Rechnungswesens.

[21] Vgl. Hummel, S./Männel, W. (1999), S. 39f.

[22] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 61.

[23] Vgl. Küting, K. (2000), S. 455.; Coenenberg, A.G. (1995), S. 2079.

[24] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 61f.

[25] Vgl. Strauch, J. (2000), S. 180.; Küting, K./Lorson, P. (1998a), S. 493.

[26] Vgl. Klein, G.A. (1999a), S. 23f.

[27] Vgl. Coenenberg, A.G. (1995), S. 2083.; Küting, K. (2000), S. 453.; Janschek, O. (1999), S. 120f.

[28] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 67.

[29] Vgl. Haller, A. (1997a), S. 271.

[30] Vgl. Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) (1998), S. 708.

[31] Vgl. Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz - KapCoRiLiG) (2000), S. 156.

[32] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1998d), S. 2304.

[33] Vgl. Pellens, B. (2001), S. 533ff.

[34] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 46f.

[35] Vgl. Klein, G.A. (1999a), S. 63ff.

[36] Vgl. Haller, A. (1997a), S. 272ff.

[37] Vgl. Klein, G.A. (1999a), S. 91ff.

[38] Vgl. Haller, A. (1997a), S. 276.

[39] Vgl. Lewicki, B. (2001), S. 145.; Bruns, H.G. (1999), S. 591.

[40] Vgl. Haller, A. (1997b), S. 118f.

[41] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 67.; Becker, G.M. (2002), S. 490ff.

[42] Vgl. o.V. (2002a), S. 24.

[43] Vgl. Klein, G.A. (1999b), S. 71.

[44] Vgl. Menn, B.J. (1999), S. 639.

[45] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1999), S. 55.

[46] Vgl. Graßhoff, J. (2000), S. 329.

[47] Vgl. Graßhoff, J. (2000), S. 336.

[48] Vgl. Kieso, D.E./Weygandt, J.J./Warfield T.D. (2001), S. 134.

[49] Vgl. IAS 1.77, in: International Accounting Standards Board (2001), S. 97.

[50] Unter Berücksichtigung von IAS 1.82 und 1.84, in: International Accounting Standards Board (2001), S. 98.

[51] Vgl. § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB.

[52] Vgl. Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz -BiRiLiG) (1985), S. 2365.

[53] Vgl. Eisele, W. (1998), S. 820.

[54] Vgl. Lewicki, B. (2001), S. 144.

[55] Vgl. Würth, H.J. (1997), S. 353.

[56] Vgl. Ziegler, H. (1994), S. 182f.; Küting, K./Lorson, P. (1998c), S. 2255.

[57] Vgl. Sill, H. (1995), S. 17.

[58] Vgl. ebenda, S. 19.

[59] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 71.

[60] Vgl. Küting, K./Lorson, P. (1998a), S. 487.; Melcher, W. (2002), S. 67.

[61] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 68.

[62] Vgl. Klein, G.A. (1999), S. 22f.; Melcher, W. (2002), S. 68.

[63] Vgl. Abschnitt 2.1.2.

[64] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 68f.

[65] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 69.

[66] Vgl. ebenda, S. 69f.

[67] Vgl. ebenda, S. 71f.

[68] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 71f.

[69] Vgl. Abschnitt 2.1.1.

[70] Vgl. Küpper, H.U. (1998), S. 159.

[71] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 131ff.

[72] Vgl. ebenda, S. 113.

[73] Vgl. ebenda, S. 131.

[74] Vgl. ebenda, S. 124.

[75] Vgl. Küting, K./Weber, C.P. (2001), S. 218f.

[76] Vgl. ebenda, S. 230.

[77] Vgl. Küting, K./Weber, C.P. (2001), S. 230.

[78] Vgl. Gräfer, H. (2001), S. 60.

[79] Vgl. ebenda, S. 66.

[80] Vgl. Coenenberg, A.G. (2000), S. 983.

[81] Vgl. Küting, K./Weber, C.P. (2001), S. 231.; Coenenberg, A.G. (2000), S. 985f.

[82] Vgl. Definition von „extraordinary items“ in IAS und US-GAAP: Dexheimer, S. (2002), S. 454ff.;

Hayn, S./Graf Waldersee, G. (2000), S. 214f.

[83] Vgl. o.V. (1998), S. 67.

[84] Vgl. Küting, K./Weber, C.P. (2001), S. 231.; Coenenberg, A.G. (2000), S. 986.

[85] Vgl. Küting, K./Weber, C.P. (2001), S. 231f.

[86] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 115ff.

[87] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 120ff.

[88] Vgl. ebenda, S. 114.

[89] Vgl. Hummel, S./Männel, W. (1999), S. 380.

[90] Vgl. ebenda, S. 378 und S. 385.

[91] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 123.

[92] Vgl. Abschnitt 3.1.4.

[93] Vgl. Dexheimer, S. (2002), S. 454ff.

[94] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 126.

[95] Vgl. ebenda, S. 126.

[96] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 127f.

[97] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 129.

[98] Vgl. Currle, M./Lutz, B. (2000), S. 262.

[99] Vgl. Haller, A. (2000), S. 765.

[100] Vgl. Coenenberg, A.G. (2000), S. 781.

[101] Vgl. Böcking, H.J./Benecke, B. (1998), S. 97 und S. 107.

[102] Vgl. Haller, A./Park, P. (1999), S. 59.

[103] Vgl. ebenda, S. 96f.

[104] Vgl. Haller, A. (2000), S. 773.

[105] Vgl. Coenenberg, A.G. (2000), S. 776.

[106] Vgl. Löw, E. (1999), S. 92.

[107] Vgl. Currle, M./Lutz, B. (2000), S. 260.

[108] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 41ff.

[109] Vgl. ebenda, S. 130.

[110] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 131ff.

[111] Vgl. Abschnitt 3.1.2.; Melcher, W. (2002), S. 133f.

[112] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 138ff.; Männel, W. (1999a), S. 13.

[113] Vgl. Melcher, W. (2002), S. 135f.

[114] Vgl. ebenda, S. 140.

[115] Vgl. Hoensch, W. (2000), S. 528.

[116] Vgl. Abschnitt 2.1.1 und Abschnitt 3.1.3.

[117] Vgl. Abb. 10 in Abschnitt 3.1.2.

[118] Vgl. Abb. 12 in Abschnitt 3.1.2.

[119] Vgl. Abb. 16 in Abschnitt 3.1.4.

[120] Vgl. Abschnitt 3.3.

[121] Vgl. Abschnitt 3.1.3

[122] Vgl. Weißenberger, B.E./Liekweg, A. (1999), S. 167 und S. 169.

[123] Vgl. Haller, A. (2000), S. 782ff.

[124] Vgl. Abschnitt 2.3.

[125] Vgl. Bleymüller, J./Gehlert, G./Gülicher, H. (1998), S. 3.

[126] Vgl. Kück, U. (1999), S. 127.

[127] Die Überlegungen zur Form der Konvergenzvariable gelten auch für die nachfolgenden Variablen.

[128] Auch bei der Berechnung der nachfolgenden Konvergenzvariablen werden die Beträge der zu korrigierenden

Aufwendungen und Erträge addiert und nicht saldiert.

[129] Vgl. Deutsche Börse AG (2002a).

[130] Eine Übersicht mit den verbleibenden Unternehmen ist dem Anhang zu entnehmen.

[131] Vgl. Abschnitt 2.1.2.

[132] Vgl. Abschnitt 2.1.3.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832458829
ISBN (Paperback)
9783838658827
DOI
10.3239/9783832458829
Dateigröße
958 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Rostock – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (Oktober)
Note
1,7
Schlagworte
harmonisierung konvergenzgrad konvergenznetz messkonzept hasso ziegler
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Titel: Messung der Konvergenz von internen und externen Rechungswesen anhand der Geschäftsberichte ausgewählter börsennotierter Unternehmen
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