Risikoberichterstattung
Dargestellt am Beispiel der Unternehmen des DAX 100
					
	
		©2002
		Diplomarbeit
		
			
				81 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Einleitung:	
Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft.
Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung (§ 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB) geändert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: ... dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ergänzt. Diese sehr allgemein gehaltene Pflicht zur Risikoberichterstattung wurde vom Deutschen Standardisierungsrat durch Verabschiedung des DRS 5 am 3. April 2001 konkretisiert.
Welche Berichtspflichten sich daraus ergeben und wie die tatsächliche Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung von 90 Risikoberichten wurden 23 Tabellen erstellt und ausgewertet, die die Diskrepanz zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitätspraxis deutscher Großunternehmen verdeutlichen.
	
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.Problemstellung
2.Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den Risikobericht
2.1Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht
2.1.1Vorschriften des HGB
2.1.1.1Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung
2.1.1.2Inhalt des Lageberichts
2.1.2Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
2.1.2.1Zielsetzung
2.1.2.2Wesentliche Änderungen
2.2Zweck und Aufgaben des Lageberichts
2.3Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
2.3.1Grundsatz der Richtigkeit
2.3.2Grundsatz der Vollständigkeit
2.3.3Grundsatz der Klarheit
2.3.4Grundsatz der Vergleichbarkeit
2.3.5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw der Wesentlichkeit
2.3.6Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe des Unternehmens
2.3.7Grundsatz der Vorsicht
2.4Grenzen der Berichterstattung
3.Der Risikobericht
3.1Berichtspflichtige Risiken
3.2Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken
3.3Formale und materielle Anforderungen an den Risikobericht
3.4Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5)
3.4.1Gegenstand und Geltungsbereich des DRS 5
3.4.2Anforderungen des DRS 5
3.4.2.1Berichtspflichtige […]
	Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft.
Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung (§ 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB) geändert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: ... dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ergänzt. Diese sehr allgemein gehaltene Pflicht zur Risikoberichterstattung wurde vom Deutschen Standardisierungsrat durch Verabschiedung des DRS 5 am 3. April 2001 konkretisiert.
Welche Berichtspflichten sich daraus ergeben und wie die tatsächliche Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung von 90 Risikoberichten wurden 23 Tabellen erstellt und ausgewertet, die die Diskrepanz zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitätspraxis deutscher Großunternehmen verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.Problemstellung
2.Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den Risikobericht
2.1Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht
2.1.1Vorschriften des HGB
2.1.1.1Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung
2.1.1.2Inhalt des Lageberichts
2.1.2Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
2.1.2.1Zielsetzung
2.1.2.2Wesentliche Änderungen
2.2Zweck und Aufgaben des Lageberichts
2.3Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
2.3.1Grundsatz der Richtigkeit
2.3.2Grundsatz der Vollständigkeit
2.3.3Grundsatz der Klarheit
2.3.4Grundsatz der Vergleichbarkeit
2.3.5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw der Wesentlichkeit
2.3.6Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe des Unternehmens
2.3.7Grundsatz der Vorsicht
2.4Grenzen der Berichterstattung
3.Der Risikobericht
3.1Berichtspflichtige Risiken
3.2Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken
3.3Formale und materielle Anforderungen an den Risikobericht
3.4Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5)
3.4.1Gegenstand und Geltungsbereich des DRS 5
3.4.2Anforderungen des DRS 5
3.4.2.1Berichtspflichtige […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 5873 
Mayer, Marcus: Risikoberichterstattung - Dargestellt am Beispiel der Unernehmen des 
DAX 100 
Hamburg: Diplomica GmbH, 2002  
Zugl.: Berlin, Fachhochschule für Wirtschaft, Diplomarbeit, 2002 
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, 
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von 
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der 
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, 
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung 
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen 
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik 
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich 
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des 
Urheberrechtes. 
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in 
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, 
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei 
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. 
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können 
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die 
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine 
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. 
Diplomica GmbH 
http://www.diplom.de, Hamburg 2002 
Printed in Germany
____________________________
 Inhaltsübersicht  
   I 
__________________________ 
Inhaltsübersicht 
1.  Problemstellung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.  Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den 
Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1  Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht . . . . . . . . . . . 
2.2  Zweck und Aufgaben des Lageberichts  . . . . . . . . . . . . . 
2.3 Grundsätze 
ordnungsmäßiger 
Lageberichterstattung  . . 
2.4  Grenzen der Berichterstattung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.  Der Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.1  Berichtspflichtige Risiken  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.2  Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken . . . . . . . . . . . . 
3.3  Formale und materielle Anforderungen an den 
Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.4  Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5) . 
4.  Empirische Untersuchung der Risikoberichte der 
Unternehmen des DAX 100  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.1  Einführung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.2  Darstellung der Grundgesamtheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.3 Untersuchungskriterien 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4  Auswertung der Berichterstattung  . . . . . . . . . . . . . . . . . 
5.  Vergleich zwischen den theoretischen Anforderungen und 
der Publizitätspraxis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
6.  Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
1
3
3
13
14
20
22
22
24
26
28
33
33
33
37
38
58
60
____________________________
 Inhaltsverzeichnis 
   II 
__________________________ 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsübersicht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Inhaltsverzeichnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abkürzungsverzeichnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
1.  Problemstellung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.  Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den 
Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1  Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht . . . . . . . . . . . 
2.1.1  Vorschriften des HGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1.1.1  Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung . . . . .    
2.1.1.2  Inhalt des Lageberichts  . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1.2  Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im 
Unternehmensbereich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1.2.1  Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.1.2.2  Wesentliche Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.2  Zweck und Aufgaben des Lageberichts  . . . . . . . . . . . . . 
2.3 Grundsätze 
ordnungsmäßiger 
Lageberichterstattung  . . 
2.3.1 Grundsatz der Richtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.2  Grundsatz der Vollständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.3 Grundsatz der Klarheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.4 Grundsatz der Vergleichbarkeit  . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw. der 
Wesentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.6 Grundsatz der Informationsabstufung nach Art 
und Größe des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.3.7  Grundsatz der Vorsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
2.4  Grenzen der Berichterstattung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.  Der Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
I
II
V
VI
1
3
3
4
4
6
9
10
11
13
14
16
16
17
17
18
19
19
20
22
22
24
3.1  Berichtspflichtige Risiken  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.2  Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken . . . . . . . . . . . . 
____________________________
 Inhaltsverzeichnis 
   III 
__________________________ 
3.3  Formale und materielle Anforderungen an den 
Risikobericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.4  Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5) . 
3.4.1  Gegenstand und Geltungsbereich des DRS 5 . . . . 
3.4.2  Anforderungen des DRS 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.4.2.1 Berichtspflichtige Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.4.2.2 Detaillierungsgrad der 
Risikoberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
3.4.2.3  Erläuterung des Risikomanagements . . . . . . . 
3.4.2.4  Formale Gestaltung des Risikoberichts  . . . . . 
4.  Empirische Untersuchung der Risikoberichte der 
Unternehmen des DAX 100  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.1  Einführung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.2  Darstellung der Grundgesamtheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.3 Untersuchungskriterien 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.3.1 Formale Untersuchungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . 
4.3.2 Materielle Untersuchungskriterien  . . . . . . . . . . . . . 
4.4  Auswertung der Berichterstattung  . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.1  Auswertung nach formalen Untersuchungskriterien 
4.4.1.1  Umfang der Risikoberichterstattung . . . . . . . . 
4.4.1.2  Stellung und Bezeichnung der 
Risikoberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.1.3 Risikokategorisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.2  Auswertung nach materiellen 
Untersuchungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
26
28
29
29
29
30
31
32
33
33
33
37
37
37
38
38
38
40
43
44
44
46
47
49
4.4.2.1  Umfang und Inhalt des Berichts über das 
Risikomanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.2.2  Angaben zu bestandsgefährdenden und zu 
sonstigen Risiken mit wesentlichem Einfluss 
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
4.4.2.3 Gegenstandsbereiche und Häufigkeit der 
genannten Risiken  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.2.4  Präzisionsgrade der Risikoberichterstattung  . 
____________________________
 Inhaltsverzeichnis 
   IV 
__________________________ 
4.4.2.5  Beschreibung der Maßnahmen zur 
Risikobegrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.2.6 
Zeithorizonte der Risiken  . . . . . . . . . . . . . . . . 
4.4.2.7 Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken . . . . 
4.4.2.8 
Auswirkungen der Risiken  . . . . . . . . . . . . . . . 
5.  Vergleich zwischen den theoretischen Anforderungen und 
der Publizitätspraxis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
6.  Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Literaturverzeichnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
51
53
55
56
58
60
63
____________________________
 Abbildungsverzeichnis  
   V 
__________________________ 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung   1:  Bestandteile des (Konzern-) Lageberichts  . . . . . . . 
Abbildung   2:  Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger 
  Lageberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   3:  Bestätigungsvermerk  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   4:  Systematisierung der Grundgesamtheit nach 
  Pflicht zur Anwendung des DRS 5  . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   5:  Systematisierung der Grundgesamtheit nach 
  Branchen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   6:  Systematisierung der Grundgesamtheit nach 
  der Konzernbilanzsumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   7:  Umfang der Risikoberichterstattung nach 
  Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   8:  Umfang der Risikoberichterstattung nach 
  Branchen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung   9:  Prozentualer Anteil der Risikoberichterstattung 
  am Lagebericht nach Größenklassen . . . . . . . . . . . 
Abbildung 10:  Prozentualer Anteil der Risikoberichterstattung 
  am Lagebericht nach Branchen  . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung  11:  Stellung der Risikoberichterstattung . . . . . . . . . . . . 
Abbildung 12:  Bezeichnung der Risikoberichterstattung . . . . . . . . 
Abbildung 13:  Risikokategorisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung 14:  Umfang des Berichts über das 
  Risikomanagement nach Branchen  . . . . . . . . . . . . 
Abbildung 15:  Umfang des Berichts über das 
  Risikomanagement nach Größenklassen . . . . . . . . 
Abbildung 16:  Inhalt des Berichts über das Risikomanagement . . 
Abbildung 17:  Angaben über bestandsgefährdende Risiken . . . . . 
Abbildung 18:  Angaben über Risiken mit wesentlichem Einfluss 
  auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage  . . . . 
Abbildung 19:  Gegenstandsbereiche und Häufigkeiten der 
  genannten Risiken nach Branchen . . . . . . . . . . . . . 
6
15
35
35
36
36
39
39
40
40
41
42
44
44
45
46
46
47
48
____________________________
 Abbildungsverzeichnis  
   VI 
__________________________ 
Abbildung 20:  Gegenstandsbereiche und Häufigkeiten der 
  genannten Risiken nach Größenklassen  . . . . . . . . 
Abbildung 21:  Präzisionsgrade der Risiken nach 
  Gegenstandsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung 22:  Beschreibung der Maßnahmen zur 
  Risikobegrenzung nach Gegenstandsbereichen  . . 
Abbildung 23:  Zeithorizonte der Risiken nach 
  Gegenstandsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Abbildung 24:  Angaben zu Eintrittswahrscheinlichkeiten der 
  Risiken nach Gegenstandsbereichen . . . . . . . . . . . 
Abbildung 25:  Angaben zu Auswirkungen nach 
  Gegenstandsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
48
51
53
54
56
57
____________________________
 Abkürzungsverzeichnis  
   VII 
__________________________ 
Abkürzungsverzeichnis 
Abb. Abbildung 
Abs. Absatz 
AG 
Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft 
AktG Aktiengesetz 
Anm. d. V. 
Anmerkung des Verfassers 
Art. Artikel 
Aufl. Auflage 
BB Betriebs-Berater 
BBK Buchführung 
Bilanz Kostenrechnung 
BFuP 
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 
bzw. beziehungsweise 
ca. circa 
DB Der 
Betrieb 
d.h. das 
heißt 
DRS Deutsche 
Rechnungslegungs Standards 
DRSC 
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee 
DStR Deutsches 
Steuerrecht 
ebd. ebenda 
EG Europäische 
Gemeinschaft 
etc. et 
cetera 
EU Europäische 
Union 
f. folgende 
ff. fortfolgende 
GmbH 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GoB 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GoL Grundsätze 
ordnungsmäßiger Lageberichterstattung 
HFA Hauptfachausschuss 
HGB Handelsgesetzbuch 
Hrsg. Herausgeber 
IAS 
International Accounting Standards 
IDW Institut 
der 
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
IT Informationstechnologie 
____________________________
 Abkürzungsverzeichnis  
   VIII 
__________________________ 
KapCoRiLig Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz 
KGaA 
Kommanditgesellschaft auf Aktien 
KonTraG 
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im 
Unternehmensbereich 
nF neue 
Fassung 
NWB Neue 
Wirtschaftsbriefe 
PS Prüfungsstandard 
PublG Publizitätsgesetz 
Rn. Randnummer 
RS Rechnungslegungsstandard 
S. Seite 
Stbg Steuerberatung 
Tz. Textziffer 
u.a. und 
andere 
US-GAAP Generally 
Accepted Accounting Principles 
usw. 
und so weiter 
vgl. vergleiche 
WP Wirtschaftsprüfer 
WPg Die 
Wirtschaftsprüfung 
WPK-Mitt. Wirtschaftsprüferkammer-Mitteilungen 
z.B. zum 
Beispiel 
ZfbF Schmalenbachs 
Zeitschrift für betriebswirtschaftliche 
Forschung 
ZIR 
Zeitschrift interne Revision 
Problemstellung 
1
1. Problemstellung 
Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in 
den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an 
Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche 
Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und 
Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG.
1
 Das Gesetz 
trat am 1. Mai 1998 in Kraft.
2
 Die Neuerungen des 
Handelsgesetzbuches sind erstmals für die Geschäftsjahre 
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen.
3
Laut der allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfs, werden mit 
dem KonTraG die folgenden zwei Ziele verfolgt:
4
·  Die Schwächen des Unternehmenskontrollsystems sollen 
korrigiert werden und 
·  den Informationsbedürfnissen internationaler Investoren soll 
Rechnung getragen werden. 
Um diese Ziele zu erreichen, wurden durch das KonTraG unter 
anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung (§ 
289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB) geändert. Diese beiden 
Vorschriften wurden um den Zusatz: ,,... dabei ist auch auf die Risiken 
der künftigen Entwicklung einzugehen"
5
 ergänzt.
6
1
 Vgl. Baetge/Schulze, S. 937. 
2
 Vgl. Wiechers, S. 1153. 
3
 Vgl. Moldzio, S. 3713. 
4
 Vgl. Begründung Referenten Entwurf eines Gesetzes zu Kontrolle und Transparenz 
im Unternehmensbereich, S. 23, zitiert nach: Brebeck/Herrmann, S. 381. 
5
 § 289 Abs. 1 2. Halbsatz HGB und § 315 Abs. 1 2. Halbsatz HGB. 
6
 Vgl. Dörner/Bischof, S. 445. 
Problemstellung 
2
Welche Berichtspflichten sich aus dieser Neuregelung ergeben und 
wie die tatsächliche Berichterstattung über die Risiken der künftigen 
Entwicklung (im Folgenden auch als Risikobericht oder 
Risikoberichterstattung bezeichnet) bei den Unternehmen des DAX 
100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit.  
Da der Risikobericht einen Teil des Lageberichts bzw. des 
Konzernlageberichts darstellt, wird zunächst näher auf die 
gesetzlichen Rahmenbedingungen des Lageberichts eingegangen. Im 
HGB sind die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung sowie der Inhalt 
des Lageberichts gesetzlich normiert. Die Pflicht zur Aufstellung eines 
Risikoberichts ist auf das KonTraG zurückzuführen, daher ist es zum 
allgemeinen Verständnis notwendig, die Zielsetzung und die 
wesentlichen Änderungen des KonTraG darzustellen. Im Folgenden 
wird dann auf die Funktion des Lageberichts, auf die Grundsätze 
ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und die Grenzen der 
Berichterstattung näher eingegangen. 
Um die theoretischen Anforderungen an die Risikoberichterstattung 
selbst herauszuarbeiten, ist es weiterhin unerlässlich, die 
berichtspflichtigen Risiken und wie sie ermittelt werden können, 
darzustellen. Diese decken sich im Wesentlichen mit den Regelungen 
des DRS 5, welcher sich mit der Risikoberichterstattung befasst. 
Kapitel vier widmet sich der empirischen Untersuchung der 
Risikoberichte der Unternehmen des DAX 100. Hier werden zunächst 
die Untersuchungskriterien kurz vorgestellt und danach die 
gewonnenen Erkenntnisse in Tabellen veranschaulicht und erläutert. 
Abgerundet wird die Arbeit mit einem Vergleich zwischen Theorie und 
Praxis und einem Resümee, in dem die wesentlichen Ergebnisse noch 
einmal zusammengefasst werden. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
3
2. Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen 
für den Risikobericht 
In diesem Teil der Arbeit werden vorab die Anforderungen an einen 
ordnungsgemäßen Risikobericht dargestellt, die dann später mit den 
Ergebnissen der empirischen Untersuchung verglichen werden. Dazu 
ist es notwendig zuerst den Rahmen in den der Risikobericht gebettet 
ist  den Lagebericht  genauer zu betrachten, bevor auf die speziellen 
Anforderungen an die Risikoberichterstattung eingegangen werden 
kann. 
2.1 Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
Ursprünglich entstand der Lagebericht aus dem sogenannten 
Geschäftsbericht, den Aktiengesellschaften und 
Kommanditgesellschaften auf Aktien nach § 160 AktG von 1965 ab 
dem 1. Januar 1966 neben dem Jahresabschluss erstellen mussten. 
Durch das BiRiLiG von 1985, welches die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie in 
deutsches Recht umsetzte, wurden die Vorschriften vom Aktiengesetz 
1965 ins HGB verlagert. Damit waren sie auch für die GmbH 
verpflichtend. Dabei wurde der Begriff Geschäftsbericht aufgegeben, 
aus ihm ging der Anhang, als dritter Teil des Jahresabschlusses, und 
der Lagebericht, als eigenes Rechnungslegungsinstrument, hervor.
7
Seither wurden die Anforderungen an die Lageberichterstattung 
mehrfach verändert; zuletzt durch das KapCoRiLiG von 2000. Die für 
diese Arbeit entscheidende Änderung brachte das KonTraG von 1998. 
§ 289 Abs.1 und § 315 Abs. 1 wurden mit dem Zusatz ,,dabei ist auch 
auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen"
8
 ergänzt, 
woraus sich die Pflicht zur Erstellung eines Risikoberichts ergibt. 
7
 Vgl. Selch, S. 357 ff. 
8
 § 289 Abs. 1 2. Halbsatz HGB und § 315 Abs. 1 2. Halbsatz HGB. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
4
2.1.1 Vorschriften des HGB 
2.1.1.1 
Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung 
Gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter mittlerer und 
großer Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) verpflichtet, in den 
ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres neben dem 
Jahresabschluss auch einen Lagebericht für das abgelaufene 
Geschäftsjahr aufzustellen und innerhalb von 12 Monaten offen zu 
legen (§ 325 HGB). Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe 
branchenspezifischer Sondervorschriften zur Erstellung des 
Lageberichts, auf die hier aber nicht weiter eingegangen wird. Für 
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB besteht 
bezüglich der Lageberichterstattung ein Wahlrecht.
9
Sollten kleine Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften 
freiwillig einen Lagebericht aufstellen, so unterliegt dieser den gleichen 
Anforderungen wie ein Lagebericht, der aufgrund einer gesetzlichen 
Verpflichtung erstellt wurde. Dies wird unter anderem damit begründet, 
dass mit dem Begriff (Konzern-) Lagebericht ein in § 289 bzw. § 315 
HGB festgelegter Inhalt verbunden ist.
10
 Diese Auffassung vertritt auch 
das IDW.
11
Mutterunternehmen haben die Möglichkeit, Lagebericht und 
Konzernlagebericht zusammengefasst aufzustellen und offen zu legen 
(§§ 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB).
12
Bestimmte Mutterunternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, 
einen befreienden Konzernabschluss nach §§ 291, 292 und 292a HGB 
zu erstellen.
13
In diesem Zusammenhang stellt sich  auch im Hinblick auf die 
empirische Untersuchung dieser Arbeit  die Frage, ob eine 
9
 Vgl. Baetge/Schulze, S. 937; Lechtape/Krumbholz, S. 57 f. 
10
 Vgl. Dörner/Bischof, S. 454. 
11
 Vgl. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung, Tz. 8. 
12
 Vgl. Lechtape/Krumbholz, S. 58. 
13
 Vgl. Dörner/Bischof, S. 451. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
5
Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung 
notwendig ist, um die befreiende Wirkung zu erlangen. 
Börsennotierte Mutterunternehmen, die einen Abschluss nach 
internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS oder US-GAAP) 
erstellen, sind gemäß §292a Abs. 1 HGB von der Aufstellung von 
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach HGB befreit. Weder 
IAS noch US-GAAP sieht ein dem Lagebericht vergleichbares 
Rechnungslegungsinstrument vor, dennoch sind Abschlüsse nach 
diesen Vorschriften um einen Konzernlagebericht zu ergänzen, da der 
Gesetzgeber in § 292a Abs. 2 Nr. 2 HGB dies explizit fordert. Hierbei 
ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen, sonst 
ist die in § 292a Abs. 2 Nr. 3 HGB geforderte Gleichwertigkeit der 
Aussage der befreienden Unterlagen zu einem Konzernabschluss und 
Konzernlagebericht nach HGB aufgrund der zentralen Bedeutung des 
Risikoberichts für den Informationsgehalt des Konzernlageberichts 
nicht gegeben.
14
Auch für die befreiende Wirkung eines Konzernabschlusses eines 
Mutterunternehmens mit Sitz in der EU ist für dessen deutsche 
Zwischenholding nach § 291 Abs. 1 Satz 1 HGB ein 
Konzernlagebericht erforderlich. Dieser muss lediglich nach dem  im  
Einklang mit der 7. EG-Richtlinie stehenden  für das 
Mutterunternehmen maßgeblichen Recht aufgestellt sein. Eine 
Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung im Sinne 
des § 315 Abs. 1 2. Halbsatz HGB ist insoweit nicht erforderlich.
15
Sitzt das Mutterunternehmen außerhalb der EU, hängt die 
Berichtspflicht über die Risiken der künftigen Entwicklung davon ab, ob 
das Drittlandunternehmen, außer der deutschen, weitere 
Zwischenholdings im Geltungsbereich der EU hat, die durch 
Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses tatsächlich von 
ihrer Teilrechnungslegungspflicht befreit werden würde. Ist dies der 
Fall, so besteht eine Berichtspflicht nicht. Wird dagegen nur die 
deutsche Zwischenholding durch Offenlegung des befreienden 
14
 Vgl. ebd., S. 451 ff. 
15
 Vgl. ebd., S. 453. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
6
Konzernabschlusses von ihrer Teilkonzernrechnungslegungspflicht 
befreit, besteht eine Berichtspflicht bezüglich der Risiken der künftigen 
Entwicklung.
16
2.1.1.2 
Inhalt des Lageberichts 
Gesetzlich normiert ist der Inhalt des Lageberichts in § 289 Abs. 1 und 
2 HGB und der des Konzernlageberichts in § 315 Abs. 1 und 2 HGB. 
Dies lässt sich wie folgt grafisch veranschaulichen: 
Abb. 1: Bestandteile des  (Konzern-) Lageberichts 
Quelle: Coenenberg, S. 842 
Die Angaben zum Geschäftsverlauf, zur Lage und zu den Risiken der 
künftigen Entwicklung nach § 289 Abs. 1 bzw. § 315 Abs. 1 HGB, auch 
als Wirtschaftsbericht bezeichnet, sind die zentralen Elemente des 
Lageberichts und werden daher auch als ,,Kern des Lageberichts" 
bezeichnet.
17
 Aus der Formulierung: ,,...sind zumindest ... 
darzustellen..."
18
 geht hervor, dass es sich hierbei um Pflichtangaben 
handelt. 
Die Formulierung ,,... soll auch eingehen auf: ..."
19
 im zweiten Absatz 
der eben genannten Paragrafen, ist nicht als ein Wahlrecht der 
Unternehmen zu sehen, nach Belieben einen Prognose-, Nachtrags-, 
16
 Vgl. ebd., S. 455. 
17
 Vgl. Baetge (1996), S. 10. 
18
 § 289 Abs. 1 HGB; § 315 Abs. 1 HGB. 
19
 § 289 Abs. 2 HGB; § 315 Abs. 2 HGB. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
7
Forschung- und Entwicklungs- oder Zweigniederlassungsbericht zu 
erstellen. Damit soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass im 
Regelfall berichtet werden muss und nur in Ausnahmefällen darauf 
verzichtet werden kann.
20
 Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die 
Kapitalgesellschaft dazu in objektiver Form nicht in der Lage ist. Damit 
soll verhindert werden, dass Angaben gemacht werden, deren 
Grundlagen nicht genügend gesichert sind.
21
Wichtig ist die Zuordnung zu Absatz eins oder zwei im Hinblick auf die 
Bußgeldvorschriften des § 334 HGB. Diese besagen in Absatz 1 Nr. 3 
bzw. 4, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn gegen § 289 Abs. 
1 bzw. § 315 Abs. 1 HGB verstoßen wird. Diese Ordnungswidrigkeit 
kann gemäß § 334 Abs. 3 mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Deutsche 
Mark geahndet werden. 
Gegenstand dieser Arbeit ist der Risikobericht. Aus Gründen der 
Vollständigkeit werden aber auch die anderen Berichtsteile kurz 
erläutert. Da der Inhalt von Lagebericht und Konzernlagebericht, mit 
Ausnahme des Zweigniederlassungsberichts (dieser ist nicht Teil des 
Konzernlageberichts), identisch ist, gelten die folgenden Angaben  
soweit nicht anders erwähnt  sinngemäß auch für den 
Konzernlagebericht. 
·  Darstellung des Geschäftsverlaufs: 
Hier ist ein Überblick über die Unternehmensentwicklung in der 
Berichtsperiode zu geben und eine Beurteilung dieser 
Entwicklung vorzunehmen. Dabei sind folgende Bereiche 
berichtspflichtig, sofern sie für die Darstellung des 
Geschäftsverlaufs der Gesellschaft wesentlich sind:
22
o  Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft 
o  Umsatz- und Auftragsentwicklung 
o  Produktion 
o  Beschaffung 
20
 Vgl. Lange, S. 2448. 
21
 Vgl. Coenenberg, S. 841. 
22
 Vgl. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung, Tz. 23 f. 
Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 
8
o  Investition 
o  Finanzierung 
o  Personalbereich 
o  Umweltschutz 
o  Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr 
·  Darstellung der Lage 
In diesem Berichtsteil ist die wirtschaftliche Lage (Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage) entsprechend den tatsächlichen 
Verhältnissen zu vermitteln.
23
 Es handelt sich dabei um eine 
Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse zum 
Abschlussstichtag.
24
 Dabei ist auf die selben Bereiche 
einzugehen wie bei der Darstellung des Geschäftsverlaufs. 
·  Hinweis auf die Risiken der künftigen Entwicklung 
Siehe Kapitel 3. Der Risikobericht 
·  Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des 
Geschäftsjahres (Nachtragsbericht): 
Damit sind Vorgänge gemeint, die, wären sie bereits vor dem 
Abschlussstichtag eingetreten, eine andere Darstellung der 
Lage zur Folge hätten (z.B. signifikante 
Wechselkursschwankungen).
25
·  Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht): 
Dieser Berichtsteil soll darstellen, welcher Geschäftsverlauf in 
Zukunft erwartet wird. Die Berichtsbereiche sind mit denen aus 
der Darstellung des Geschäftsverlaufs und der der Lage 
identisch.
26
23
 Vgl. Coenenberg, S. 841 ff. 
24
 Vgl. Baetge u.a. (1989), S. 32. 
25
 Vgl. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung, Tz. 38 ff. 
26
 Vgl. Baetge (1996), S. 643. 
Details
- Seiten
 - Erscheinungsform
 - Originalausgabe
 - Erscheinungsjahr
 - 2002
 - ISBN (eBook)
 - 9783832458737
 - ISBN (Paperback)
 - 9783838658735
 - DOI
 - 10.3239/9783832458737
 - Dateigröße
 - 1 MB
 - Sprache
 - Deutsch
 - Institution / Hochschule
 - Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft
 - Erscheinungsdatum
 - 2002 (September)
 - Note
 - 1,0
 - Schlagworte
 - risikobericht lagebericht
 - Produktsicherheit
 - Diplom.de