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Spekulation in der Bauwirtschaft

Gratwanderung zwischen Liberalisierung und Regulierung der Baupreisbildung

©2000 Doktorarbeit / Dissertation 296 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Diese Arbeit liefert weder eine Pauschalverurteilung der Spekulation im Bereich des Bauwesens noch soll sie ein Freibrief für alle spekulativen Vorgänge sein. Intention ist vielmehr eine differenzierte, wissenschaftlich objektive Behandlung dieser Thematik unter Beachtung verschiedenster Einflußbereiche und Sichtweisen. Während die Spekulation in den letzten Jahrzehnten vor allem im finanzwirtschaftlichen Bereich in umfangreicher Weise wissenschaftlich untersucht wurde, fehlt eine solche Analyse für die Bauwirtschaft gänzlich. Dieser Umstand stellte auch den wichtigsten Beweggrund für die Behandlung dieser Thematik dar, wobei das Ziel verfolgt wurde, ein Gesamtwerk zu schaffen, das nicht nur einen bestimmten Teilbereich, sondern das Problem als Ganzes von unterschiedlichen Perspektiven aus und mit allen interdisziplinären Interdependenzen beleuchtet und sowohl Probleme als auch Lösungsansätze aufzeigt.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit versucht daher diesem Ziel entsprechend nach einer allgemeinen Einführung in die Thematik (Kapitel I) zunächst die Grundlagen für die weitere Untersuchung zu erarbeiten (Kapitel II). Dabei stehen zunächst die exakten Begriffsabgrenzungen und die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Grundlagen - insbesondere der Vergleich der Situation der Bauwirtschaft mit anderen Wirtschaftsbereichen - im Vordergrund der Analyse. Anhand einer phänomenologischen Untersuchung möglicher Spekulationsformen in der Bauwirtschaft wird das hier behandelte Problem dann in praktischer Form aufgezeigt und konkrete Fragen im Einzelfall aufgeworfen. In weiterer Folge wird dann der Begriff des Spekulationspotentials geprägt, auf den im Zuge der Arbeit immer wieder zurückgegriffen wird.
Kapitel III stellt dann den eigentlichen Kern der Arbeit dar, der sich der Analyse der Spekulation in der Bauwirtschaft widmet. Dabei werden mögliche Preisuntergrenzen und Preisbegriffe (Unterpreis, überhöhter Preis, angemessener Preis, usw.) behandelt, ehe eine umfassende vertrags- und vergaberechtliche Analyse folgt. Darauf aufbauend erfolgt die Aufarbeitung und Weiterentwicklung bereits bestehender Bestimmungen zur Behandlung von Angeboten mit preislichen Besonderheiten während der Vergabephase mit dem Ziel, eine Aussage bezüglich der Frage zuzulassen, wann ein solches Angebot auszuscheiden bzw. wie es zu werten ist. Den Abschluß dieses Hauptteiles bildet die Behandlung möglicher Leistungsänderungen in bestehenden […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 5648
Reckerzügl, Walter: Spekulation in der Bauwirtschaft: Gratwanderung zwischen Liberalisierung
und Regulierung der Baupreisbildung / Walter Reckerzügl -
Hamburg: Diplomica GmbH, 2002
Zugl.: Wien, Technische Universität, Dissertation / Doktorarbeit, 2000
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2002
Printed in Germany

Kurzfassung
Spekulation in der Bauwirschaft
Walter Reckerzügl
KURZFASSUNG
Diese Arbeit liefert weder eine Pauschalverurteilung der Spekulation im Bereich des
Bauwesens noch soll sie ein Freibrief für alle spekulativen Vorgänge sein. Intention ist
vielmehr eine differenzierte, wissenschaftlich objektive Behandlung dieser Thematik unter
Beachtung verschiedenster Einflußbereiche und Sichtweisen. Während die Spekulation in
den letzten Jahrzehnten vor allem im finanzwirtschaftlichen Bereich in umfangreicher Weise
wissenschaftlich untersucht wurde, fehlt eine solche Analyse für die Bauwirtschaft gänzlich.
Dieser Umstand stellte auch den wichtigsten Beweggrund für die Behandlung dieser
Thematik dar, wobei das Ziel verfolgt wurde, ein Gesamtwerk zu schaffen, das nicht nur
einen bestimmten Teilbereich, sondern das Problem als Ganzes von unterschiedlichen
Perspektiven aus und mit allen interdisziplinären Interdependenzen beleuchtet und sowohl
Probleme als auch Lösungsansätze aufzeigt.
Die vorliegende Arbeit versucht daher diesem Ziel entsprechend nach einer allgemeinen
Einführung in die Thematik (Kapitel I) zunächst die Grundlagen für die weitere Untersuchung
zu erarbeiten (Kapitel II). Dabei stehen zunächst die exakten Begriffsabgrenzungen und die
Aufarbeitung der wirtschaftlichen Grundlagen - insbesondere der Vergleich der Situation der
Bauwirtschaft mit anderen Wirtschaftsbereichen - im Vordergrund der Analyse. Anhand einer
phänomenologischen Untersuchung möglicher Spekulationsformen in der Bauwirtschaft wird
das hier behandelte Problem dann in praktischer Form aufgezeigt und konkrete Fragen im
Einzelfall aufgeworfen. In weiterer Folge wird dann der Begriff des Spekulationspotentials
geprägt, auf den im Zuge der Arbeit immer wieder zurückgegriffen wird.
Kapitel III stellt dann den eigentlichen Kern der Arbeit dar, der sich der Analyse der
Spekulation in der Bauwirtschaft widmet. Dabei werden mögliche Preisuntergrenzen und
Preisbegriffe (Unterpreis, überhöhter Preis, angemessener Preis, usw.) behandelt, ehe eine
umfassende vertrags- und vergaberechtliche Analyse folgt. Darauf aufbauend erfolgt die
Aufarbeitung und Weiterentwicklung bereits bestehender Bestimmungen zur Behandlung
von Angeboten mit preislichen Besonderheiten während der Vergabephase mit dem Ziel,
eine Aussage bezüglich der Frage zuzulassen, wann ein solches Angebot auszuscheiden
bzw. wie es zu werten ist. Den Abschluß dieses Hauptteiles bildet die Behandlung möglicher
Leistungsänderungen in bestehenden Vertragsverhältnissen bei Vorliegen eines
spekulativen Preisgefüges.
Um die umfassende Behandlung des Themenbereiches Spekulation in der Bauwirtschaft zu
vervollständigen, folgt am Ende dieser Arbeit eine Untersuchung der laut bestehender
Rechtsvorschriften möglichen Maßnahmen zur Verhinderung von Spekulation bzw. ihrer
finanziell nachteiligen Folgen.

Vorwort
,,Was ist der Unterschied zwischen Spekulation und Geschäft?"
,,Eine Spekulation, die aufgeht, ist ein Geschäft;
ein Geschäft, das schiefläuft, ist eine Spekulation."
Zitat aus einer Doppelconference zwischen
Karl Farkas und Ernst Waldbrunn
Diese Arbeit entstand, weil mich dieses Thema aufgrund der damit verbundenen
unwahrscheinlich weitreichenden, interdisziplinären Verflechtungen interessierte, und
Unklarheiten in der Praxis zumindest eines Ansatzes zur Lösung bedurften. Im Zuge der
Bearbeitung hatte ich die Gelegenheit, mich auch in Wissensgebieten außerhalb der
klassischen Ingenieurwissenschaften zu vertiefen. Mein besonderer Dank gilt in diesem
Zusammenhang Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Wolfgang Oberndorfer, dem ich für seine
Anregung zur Bearbeitung dieser Thematik und für die Betreuung der Arbeit zu großem
Dank verpflichtet bin. Durch die Möglichkeit der Mitarbeit bei diversen Gutachten und Studien
hatte ich während meiner Assistentenzeit Gelegenheit, einerseits die Probleme der Praxis
kennenzulernen, und andererseits das Grundwissen zu erarbeiten, das zur Verfassung
dieser Arbeit notwendig war.
Mein Dank gilt auch Univ. Prof. Dr. iur. Manfred Straube für seine Zweitbegutachtung und
nicht zuletzt Dr. H. Gölles, MR. Mag.rer.soc.oec. F. Pachner und Dipl.-Ing. Dr. techn. G.
Kaufmann für interessante Diskussionen und Gedankenanstöße zu dieser Arbeit.
Ein besonderer Dank gilt auch meiner Familie, die mich auch in ,,Schwächeperioden"
unterstützte und ohne deren indirekte Mitwirkung die Entstehung dieser Arbeit nicht möglich
gewesen wäre.
Wien,
im
November
2000
Walter
Reckerzügl

Inhaltsverzeichnis
Seite
I
INHALTSVERZEICHNIS - ÜBERSICHT
I. EINLEITUNG
1
I.A.
Situationsanalyse des österreichischen Baumarktes
2
I.B.
Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit
4
I.C.
Ziel der Arbeit
5
I.D.
Aufbau und Gliederung der Arbeit
6
I.E.
Abgrenzung der Arbeit
7
II.
GRUNDLAGEN DER SPEKULATION
8
II.A.
Spekulation - Begriffsbestimmung
8
II.B.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Spekulation
21
II.C.
Bauwirtschaftliche Grundlagen der Spekulation
37
II.D. Spekulationspotential
77
III. ANALYSE DER SPEKULATION IN DER BAUWIRTSCHAFT
85
III.A. Preisanalyse
85
III.B. Vertragsrechtliche
Analyse der Spekulation
118
III.C.
Vergaberechtliche Analyse der Spekulation
173
III.D.
Korrekte Behandlung von Angeboten mit preislichen Besonderheiten im Vergabeverfahren
192
III.E.
Vertragsrechtliche Behandlung von Leistungsänderungen bei Verträgen mit spekulativer
Preisstruktur
244
IV. MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON SPEKULATION BZW. DEREN
NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN
256
IV.A. Ausschreibungsphase
257
IV.B. Vergabephase
265
IV.C. Ausführungsphase
266
IV.D. Abrechnungsphase
266
V.
ERGEBNIS DER ARBEIT
267
V.A. Zusammenfassung
267
V.B.
Beantwortung der eingangs gestellten Fragen
269
V.C. Weiterer
Forschungsbedarf
272
V.D. Schlussbemerkung
272
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
273
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
274
LITERATURVERZEICHNIS
275
LEBENSLAUF
285

Inhaltsverzeichnis
Seite
II
INHALTSVERZEICHNIS
I. EINLEITUNG
1
I.A.
Situationsanalyse des österreichischen Baumarktes
2
I.B.
Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit
4
I.C.
Ziel der Arbeit
5
I.D.
Aufbau und Gliederung der Arbeit
6
I.E.
Abgrenzung der Arbeit
7
II.
GRUNDLAGEN DER SPEKULATION
8
II.A.
Spekulation - Begriffsbestimmung
8
II.A.1. Geschichtlicher
Rückblick
10
II.A.2. Wirtschaftswissenschaftliche
Definition
11
II.A.3. Finanzwirtschaftliche
Definition
13
II.A.4. Bauwirtschaftliche
Definition
14
II.A.5.
Die Problematik der Anwendung spekulativer Ansätze
17
II.A.5.1 Der
Konflikt
17
II.A.5.2
Aus Sicht des Auftragnehmers
18
II.A.5.3
Aus Sicht des Auftraggebers
19
II.B.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Spekulation
21
II.B.1. Der
Markt
21
II.B.1.1 Vollkommener
Markt
22
II.B.1.2 Unvollkommener
Markt
23
II.B.1.3 Marktklassifikationen
23
II.B.2.
System der Preisbildung
25
II.B.3.
Preis- und Absatzstrategien
27
II.B.3.1 Preispolitik
27
II.B.3.2
Produkt- und Sortimentsgestaltung
29
II.B.3.3 Werbung
30
II.B.3.4 Distributionspolitik
31
II.B.3.5
Marketing - Mix
31
II.B.3.6 Staatliche
Einflüsse
32
(1) Gebundene
Preise
32
(2) Preisdumping
33
(3) Kartellgesetz
33
(4)
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
33
(5) Vergaberegelungen
34
II.B.3.7
Beschränkungen der Freiheit des Unternehmers bei der Preisfestsetzung in der
Konsumgüterindustrie 34
II.B.4.
Spekulation in der Konsumgüterindustrie
35
II.C.
Bauwirtschaftliche Grundlagen der Spekulation
37
II.C.1. Der
Baumarkt
37
II.C.2.
Marktstrategien in der Bauwirtschaft
38
II.C.3. Kalkulation
41
II.C.3.1
Vollkostenrechnung - Zuschlagskalkulation
42
II.C.3.2
Teilkostenrechnung - Deckungsbeitragsrechnung
43
II.C.3.3
ÖNORM B 2061
46
(1)
Prinzip der Zuschlagskalkulation
46
(2) Lineare
Kostenfunktion
46
(3) Vollkostendeckung
46
(4)
Einheitlicher Gesamtzuschlag auf alle Positionen
47
(5)
Allgemeines Kalkulationsschema nach ÖN B 2061
49

Inhaltsverzeichnis
Seite
III
II.C.4. Kostenelastizität
einer Einheitspreisposition
50
II.C.4.1
Elastizität der Einzelkosten
51
(1)
Leistungsansätze und Aufwandswerte
51
(2)
Kostengrundlagen der Produktionsmittel
53
II.C.4.2
Elastizität der Herstellkosten
56
II.C.4.3
Elastizität der Selbstkosten
56
(1) Bauzinsen
56
(2) Geschäftsgemeinkosten
57
II.C.5.
Kostenelastizität des Gesamtpreises
57
II.C.6.
Phänomenologische Betrachtung der Spekulation in der Bauwirtschaft
58
II.C.6.1
Möglichkeiten des Auftraggebers zur Beeinflussung der künftigen
Abrechnungssumme
58
(1)
Überwälzung von ungewöhnlichen Risken
59
(2)
Absichtliche Fehler bei den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses
60
II.C.6.2 Möglichkeiten
der Auftragnehmerspekulation
61
(1)
Spekulationen auf Basis einer mangelhaften Ausschreibung
63
(2)
Spekulation auf Basis einer ,,korrekten" Ausschreibung
70
(3) Sonderproblem
Kostenumlage
74
II.D. Spekulationspotential
77
II.D.1.
Spekulationspotential der Position
77
II.D.2.
Spekulationspotential des Auftrages
79
II.D.3.
Spekulationspotential des Angebotes
84
III. ANALYSE DER SPEKULATION IN DER BAUWIRTSCHAFT
85
III.A. Preisanalyse
85
III.A.1.
Unterpreis - Preiselastizität
85
III.A.1.1 Allgemeines
85
(1) Einzelwirtschaftliche
Betrachtung
91
(2)
Aus dem Blickwinkel der Volkswirtschaft
93
III.A.1.2 Einzelwirtschaftlicher
Schwellenwert
94
(1) Preisschwelle:
Selbstkosten
96
(2) Preisschwelle:
Herstellkosten
98
(3)
Preisschwelle: Ausgabewirksame Kosten
101
(4)
Preisschwelle: Auftragsabhängige Kosten
103
(5) Preisschwelle:
Grenzkosten
105
(6)
Preisschwelle: Ausgabewirksame, projektabhängige Kosten
107
(7)
Erkenntnisse zur einzelwirtschaftlichen Preisuntergrenze
108
III.A.1.3 Volkswirtschaftlicher Schwellenwert
110
III.A.2. Überhöhter
Preis
112
III.A.3. Auskömmlicher
Preis
113
III.A.4. Spekulativer
Preis
113
III.A.5. Angemessener
Preis
113
III.A.5.1 ABGB
§1152
114
III.A.5.2
ÖNORMEN B 2061 bzw. A 2050
115
III.B.
Vertragsrechtliche Analyse der Spekulation
118
III.B.1. Grundsätzliches
118
III.B.1.1 Gesetzliche
Bauvertragsgrundlagen
118
III.B.1.2
ÖNORMEN des Verdingungswesens
119
(1) Ausschreibung
120
(2) Vorkenntnisse
122
(3) Vertragsformen
123

Inhaltsverzeichnis
Seite
IV
III.B.2.
Prüf- und Warnpflicht
126
III.B.2.1 Rechtliche
Grundlagen
126
(1)
§ 1168a ABGB
126
(2)
ÖNORM B 2110
127
III.B.2.2 Vertragsstadium
128
(1)
Gegenstand der Prüf- und Warnpflicht
129
(2)
Umfang der Prüf- und Warnpflicht
130
III.B.2.3 Vorvertragliches
Stadium
132
(1) Ausschreibungsmängel
136
(2)
Prüfung der Ausschreibung
139
III.B.2.4
Spekulation im Spannungsfeld der (vorvertraglichen) Prüf- und Warnpflicht
142
III.B.3.
Der Begriff der ,,Guten Sitten" im ABGB
143
III.B.3.1 Sittenwidrigkeit
143
III.B.3.2
§ 864a - Geltungskontrolle
147
III.B.3.3
§ 879 Abs 3 - Gröbliche Benachteiligung
148
III.B.3.4
§ 879 Abs. 2 - Wucher
151
III.B.3.5
Die Generalklausel des § 879 Abs 1
152
III.B.3.6
Die Anwendung der Überlegungen zum Begriff der ,,Guten Sitten" beim Bauvertrag
153
(1)
Die Verwendung von AGB bzw. vorformulierten Individualverträgen - §§ 864a und
879 Abs 3
153
(2)
Der Wuchertatbestand im Bauvertrag
157
III.B.3.7
Spekulation und Sittenwidrigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB
158
III.B.4.
Die Anfechtungstatbestände des ABGB
161
III.B.4.1 Irrtum
161
(1)
Wesentlicher - Unwesentlicher Irrtum
162
(2)
Erklärungs,- Geschäfts, - und Motivirrtum
162
III.B.4.2 List
164
III.B.4.3
Wegfall der Geschäftsgrundlage
165
III.B.4.4
Rechtsfolgen der Anfechtungstatbestände
165
III.B.4.5
Spekulation und die Anfechtungstatbestände nach ABGB
167
(1)
Spekulation und Irrtum
167
(2)
Spekulation und List
170
III.C.
Vergaberechtliche Analyse der Spekulation
173
III.C.1. Allgemeines
173
III.C.1.1
ÖNORM A 2050
175
III.C.1.2 Bundesvergabegesetz
175
III.C.1.3 Vergabeverfahren
176
(1) Offenes
Verfahren
176
(2)
Nicht offenes Verfahren
176
(3) Verhandlungsverfahren
177
(4) Direktvergabe
177
III.C.2. Bestbieterermittlung
177
III.C.2.1
Regelungen der VOB
179
(1)
§ 23: Prüfung der Angebote
179
(2)
§ 24: Aufklärung des Angebotsinhalts
181
(3)
§ 25: Wertung der Angebote
182
III.C.2.2
Regelungen der VOÖB bzw. ÖN A 2050 (Fassung 1957)
184
III.C.2.3
Aktuelle Regelungen der ÖNORM A 2050 bzw. des BVergG
185

Inhaltsverzeichnis
Seite
V
III.D.
Korrekte Behandlung von Angeboten mit preislichen Besonderheiten im
Vergabeverfahren 192
III.D.1.
Vergaberechtliche Grundlagen zur Ausscheidung von Angeboten mit preislichen
Besonderheiten 192
III.D.1.1 Vergabeordnungen
192
III.D.1.2
Relevante Urteile der Vergabekontrollorgane
193
(1) Vergabekontrollkommission
(VKK)
194
(2) Bundes-Vergabekontrollkommission
195
(3) Bundesvergabeamt
196
(4) Tiroler
Landesvergabeamt
197
(5) Vergabekontrollsenat
Steiermark
197
(6) Wiener
Vergabekontrollsenat
198
III.D.2. Preisliche
Angebotsprüfung
199
III.D.2.1
Angemessenheit - Plausibilität
200
III.D.2.2
Gesamtpreis - Einheitspreis
203
III.D.2.3 Preisangemessenheitsprüfung
203
(1)
Instrumente zur Angemessenheitsprüfung
204
(2) Wesentliche
Positionen
208
(3)
Maßstab der Angemessenheit
210
III.D.2.4 Preisliche
Aufklärung
gemäß Punkt 7.3.4.4 ÖN A 2050 bzw. § 49 Abs 1 BVergG 212
III.D.2.5 Preisplausibilitätsprüfung
214
(1) Vertiefte
Angebotsprüfung
217
III.D.2.6 Aufklärungsgespräch
220
III.D.2.7
Übersicht Preisliche Angebotsprüfung und Konsequenzen
221
III.D.3.
Ausscheiden von Angeboten mit preislichen Besonderheiten
222
III.D.3.1
Bestehende vergaberechtliche Bestimmungen
222
III.D.3.2
Analyse der Regelungen und Änderungsvorschläge
222
(1) Problemkreis
Aufklärung
223
(2) Kriterium
Gesamtpreis
224
(3)
Kriterium Wesentliche Positionen
226
(4)
Sonstige (nicht wesentliche) Positionen
232
III.D.4.
Wertung eines Angebotes mit preislichen Besonderheiten
236
III.D.5. Siedlungswasserbau
239
III.D.5.1
Zuschlagsfähigkeit eines Groschenangebotes
241
III.D.5.2
Vorschlag für den Bereich des Siedlungswasserbaues
242
III.E.
Vertragsrechtliche Behandlung von Leistungsänderungen bei Verträgen mit
spekulativer Preisstruktur
244
III.E.1.
Gültigkeit der Vertragspreise
244
III.E.1.1 Einheitspreisvertrag
244
III.E.1.2 Pauschalpreisvertrag
245
III.E.2.
Preisanpassung bei Leistungsänderungen gemäß ÖN B 2110
246
III.E.2.1
Geänderte Art und Umstände der Leistungserbringung und zusätzliche Leistungen -
Punkt 5.23.3
246
III.E.2.2
Änderung der Bezugsquellen - Punkt 5.23.5
247
III.E.2.3
Mengenänderungen - Punkt 5.23.6 (20% - Klausel)
247
III.E.3.
Grenzen der Gültigkeit der Vertragspreise bei Leistungsänderung
251
III.E.3.1 Kalkulationsirrtum
252
III.E.3.2
Unangemessene Preise bzw. Preise mit nicht plausibler Zusammensetzung
253
III.E.3.3 Sittenwidrigkeit
253
III.E.3.4
Wegfall der Geschäftsgrundlage
254
III.E.3.5
Treu und Glauben
254

Inhaltsverzeichnis
Seite
VI
IV. MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON SPEKULATION BZW. DEREN
NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN
256
IV.A. Ausschreibungsphase
257
IV.A.1. Leistungsbeschreibung
257
IV.A.2. Planungsstand
258
IV.A.3. Leistungsverzeichnis
258
IV.A.4.
Wahl der Vertragspreisfestsetzung 259
IV.A.4.1 Preisangebotsverfahren
260
IV.A.4.2
Preisaufschlags- und Preisnachlaßverfahren
260
(1)
Das Wesen des Zu- und Abschlagverfahrens
261
(2)
Anwendungsgebiet des Zu- und Abschlagsverfahrens
262
IV.A.5.
Wahl der geeigneten Vertragsform ­ Risken und Garantien
263
IV.A.5.1 Einheitspreisvertrag
263
IV.A.5.2 Mengengarantievertrag
263
IV.A.5.3 Pauschalpreisvertrag
264
IV.A.5.4 Festpreisvertrag
265
IV.B. Vergabephase
265
IV.C. Ausführungsphase
266
IV.D. Abrechnungsphase
266
V. ERGEBNIS DER ARBEIT
267
V.A. Zusammenfassung
267
V.B.
Beantwortung der eingangs gestellten Fragen
269
V.C. Weiterer
Forschungsbedarf
272
V.D. Schlussbemerkung
272
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 273
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 274
LITERATURVERZEICHNIS 275
Bücher
275
Artikel
278
Gesetze, Normen und Kommentare
280
Sonstige Quellen
282
LEBENSLAUF
285

Kapitel 1: Einleitung
Seite 1
I. Einleitung
Die Geschichte der Spekulation reicht mehrere tausend Jahre zurück bis in das alte Ägypten
und hat vor allem seit dem 16. Jhd. die Wirtschaft wesentlich beeinflußt. Der Themenbereich
Spekulation wurde auch in der Literatur bereits vielschichtig behandelt, wobei allerdings in
der Regel vor allem der Wertpapierspekulation in jeder Form größtes Augenmerk geschenkt
wurde. In diesem Bereich wurde vor allem im 20.Jhd. intensiv geforscht und wissenschaftlich
untersucht [vgl. etwa B1; B2; B3].
Spekulative Überlegungen waren aber auch dem Bauwesen schon immer immanent und aus
der täglichen Baustellenpraxis nicht wegzudenken; allerdings gibt es kaum Literatur, die sich
mit den theoretischen Hintergründen dieser speziellen Thematik beschäftigt. Diese Lücke
soll durch diese Arbeit geschlossen werden.
Die Spekulation in ihrer ursprünglichen Form (Wertpapierspekulation) war lange Zeit als
etwas Dubioses betrachtet worden, das ,,Spielern" vorbehalten war, die auf diese
,,unehrenhafte Weise" rasch zu viel Geld kamen [B1]. Vor allem wegen der oft spektakulären
Verluste, die einige Anleger dabei hinzunehmen hatten, wurde sie aber von den meisten
Menschen gemieden. Erst in den letzten Jahrzehnten hat sich die Literatur vermehrt mit den
wissenschaftlichen Hintergründen der Spekulation befaßt und auch ihren Wert für Wirtschaft
und Handel untersucht [z.B.: B1; B2].
Die eher spärlichen Beiträge der jüngsten Zeit für den Bereich der Bauwirtschaft
beschäftigen sich fast ausschließlich mit der vergaberechtlichen Problematik, die mit
Spekulation verbunden ist, und zwar insbesondere mit der Frage, wann spekulative
Angebote auszuscheiden sind bzw. ausgeschieden werden können. In diversen rechtlichen
Bestimmungen wurde daher auch stets versucht festzulegen, wie die Identifikation eines
spekulativen Angebotes erfolgen könnte. Eine zufriedenstellende, allgemein anerkannte
Beantwortung der Fragen, wann einerseits ein spekulatives Angebot vorliegt und was
andererseits in diesem Fall die korrekten Konsequenzen sind, ist allerdings noch immer
ausständig. Zur Klärung dieser Frage möchte diese Arbeit unter Beachtung
unterschiedlichster Einflüsse (vertragsrechtliche, vergaberechtliche, betriebs- und
bauwirtschaftliche Faktoren) einen Beitrag leisten. Gerade diese umfassende Betrachtung
der Spekulation im Bauwesen fehlt nämlich bislang und ist essentiell, um die komplexe
Problematik in allen Facetten zu erfassen. Eine einseitige Betrachtung kann dagegen nur zu
unbefriedigenden Ergebnissen führen.
Eine Hilfestellung bzw. Klärung in diesem Bereich liegt aber sowohl im Interesse der
Auftraggeber als auch der Auftragnehmer. Da beide Seiten der Wunsch nach fairem,
korrektem Wettbewerb verbindet, müssen alle Beteiligten an Vorschlägen, die zu diesem Ziel
beitragen, interessiert sein. So läßt sich etwa Pöchhacker - als VIBÖ-Präsident (Vereinigung
der industriellen Bauunternehmungen Österreichs) einer der bedeutendsten
Auftragnehmervertreter - zitieren, der meint: ,,Spekulative Kalkulationen oder mangelnde
Kompetenz sollten nicht honoriert werden." [A1; S.3]

Kapitel 1: Einleitung
Seite 2
Gerade die Bauwirtschaft mit ihrer gewaltigen volkswirtschaftlichen Bedeutung verdient im
Zusammenhang mit Spekulation eine eingehendere wissenschaftliche Behandlung, als ihr
bislang zuteil wurde.
I.A. Situationsanalyse des österreichischen Baumarktes
Der folgende kurze Einblick in die wirtschaftliche Situation der heimischen Baubranche ist
nötig, um gewisse Besonderheiten der Branche und spezielle Verhaltensweisen, die in
weiterer Folge angesprochen werden, verständlich zu machen. Außerdem gilt es, das
Umfeld zu analysieren, das der vorliegenden Arbeit zu Grunde liegt.
In der Betriebswirtschaftslehre werden verschiedene Formen des wirtschaftlichen Konfliktes,
insbesondere bei verschärften Wettbewerbsbedingungen, unterschieden. In der Regel sind
dies der Verdrängungskampf (monopolistischer Verwandlungsprozeß), der Überlebenskampf
einzelner Unternehmungen oder der Überlebenskampf vieler Unternehmungen (häufig als
ruinöser Wettbewerb bezeichnet) [A2]. Auf diese wirtschaftlichen Wettbewerbsstrategien soll
an dieser Stelle nicht genauer eingegangen werden (vgl.II.B.3.1); es soll aber ihre praktische
Bedeutung im Bereich der österreichischen Bauwirtschaft untersucht werden.
Die bereits länger andauernde Strukturanpassung der österreichischen Bauwirtschaft hat
während der letzten Jahre Überlebenskämpfe vieler Unternehmungen ausgelöst, die sich
deutlich in den Insolvenzstatistiken abbildeten, in denen regelmäßig die Baubranche eine
traurige Führungsrolle einnahm. Mit einer Insolvenzquote von 2,59 Insolvenzen pro 100
Unternehmen liegt dieser Wirtschaftszweig weit über dem Durchschnitt von 1,89
1
.
INSOLVENZSTATISTIK 1990-1999
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
Gesamtzahl eröffneter Insolvenzen
Gesamtpassiva
Eröffnete Insolvenzen Bauwirtschaft
Passiva Bauwirtschaft
Passiva in
Mrd. ATS
12,2
13,5
23,6
32,2
34,6
63,1
53,4
34,9
35,9
38,5
1,1
1,5
2,3
3,0
6,8
5,9
18,3
6,1
5,6
8,4
Passiva in
Mrd. ATS
Abbildung 1: Insolvenzstatistik der Bauwirtschaft und gesamt 1990-1999 [Daten: A3, S1]
1
Wirtschaftsblatt vom 27.01.2000, S. D3

Kapitel 1: Einleitung
Seite 3
Diese negative Entwicklung hat in der österreichischen Baubranche mit der Großinsolvenz
von Hofmann & Maculan einen markanten Höhepunkt erreicht. In Abbildung 1 bildet sich
diese Tatsache in Form der markanten Spitze bei den Passiva der Baubranche im Jahr 1996
ab. Die nach dieser Spitze erkennbare Trendumkehr dauerte allerdings nur kurz, wie der
jüngste, steile Anstieg im Jahr 1999 in sämtlichen Bereichen der Insolvenzstatistik (sowohl
bei der Anzahl als auch bei den Passiva) zeigt. Nach Einschätzung des Autors hängt auch
die scheinbare Trendwende der Jahre 1996 - 1998 insbesondere in der Baubranche nicht
nur mit einem konjunkturell besseren Umfeld und verbesserter Auftragslage zusammen,
sondern vor allem mit dem Wechsel der Methode der Strukturanpassung in Richtung
Verdrängungskampf. Die teils spektakulären Firmenübernahmen dieser Zeit gerade in der
österreichischen Bauindustrie bestätigen diese Annahme
2
.
Während allerdings mit der Insolvenz eines Unternehmens zwangsläufig zumeist auch ein
gewisser Kapazitätsabbau verbunden ist, trägt eine Übernahme nicht unmittelbar zum Abbau
von Überkapazitäten bei. Die Gefahr, daß der Kampf um Wettbewerbsanteile weiterhin
praktisch nur über den Preis geführt wird, ohne überschüssige Kapazitäten abzubauen, ist
damit nicht gebannt. Die Folge kann daher noch immer ein extremer Preiskampf sein, der zu
einem allgemein tiefen Preisniveau und in weiterer Folge vielleicht sogar zur Entstehung
eines ruinösen Wettbewerbes führt, wenn nicht auch seitens der Auftraggeber versucht wird,
Unterpreise aufs schärfste zurückzuweisen. Die aktuelle negative Entwicklung in Abbildung 1
scheint diese Annahme eindrucksvoll zu bestätigen. Die öffentliche Hand trägt an dieser
Entwicklung zweifelsohne Mitschuld, weil ,,das Bestbieterprinzip in Österreich weitgehend nur
auf dem Papier existiert und oft der Billigste baut"
3
. Bereits 1979 meinte Denk, daß ,,die
österreichische Bauwirtschaft gekennzeichnet sei durch den Überlebenskampf einer
beachtlichen Anzahl von Unternehmungen, weiters durch das Vorhandensein von
Überkapazitäten, deren Schaffung durch die unstetige Auftragsvergabe der öffentlichen
Hand und den daraus resultierenden Spitzenbedarf an Kapazitäten noch begünstigt wurde
und durch eine schlechte Eigenkapitalausstattung und hohe Zinsbelastung" [A4, S. 3].
Dieses Umfeld sah er als Gefahr für das Einsetzen ruinöser Konkurrenz, die sich in den
Insolvenzzahlen ansatzweise tatsächlich ausgedrückt hat.
Bei dem nun in Europa langsam einsetzenden, verstärkten Konjunkturaufschwung steigt in
letzter Zeit allerdings die Hoffnung, daß das Ende des Prozesses der Kapazitätsanpassung
und Strukturveränderung in der Baubranche etwa ab dem Jahr 2001 erreicht sein könnte
[A3]. Diese Annahme wird unter anderem dadurch genährt, daß die durchschnittliche
Insolvenzsumme seit dem Jahr 1996 (mit Maculan 29 Mio.; ohne Maculan 11,4 Mio. ATS)
kontinuierlich sinkt und 1999 mit 9,3 Mio. ATS einen Wert erreicht hat, der wieder etwa
jenem Mitte der 90er Jahre entspricht [A3]. Diese Zahl zeigt aber auch, daß sich der Prozeß
der Strukturanpassung nunmehr von den Großunternehmen auf Klein- und Mittelbetriebe
verlagert, denn dieser Umstand drückt sich in der größeren Anzahl an Insolvenzen aber
geringeren Passiva aus
4
.
Solange sich die Situation mit all ihren komplexen Rahmenbedingungen allerdings nicht
deutlich verbessert, hat diese wichtige Branche weiterhin mit Liquiditätsproblemen und
2
Bsp: STUAG und STRABAG zu BAUHOLDING, TEERAG ASDAG zu PORR, usw.
3
Meldung des KSV in einem Artikel im Kurier vom 24.09.1999
4
Wirtschaftsblatt 27.01.2000, S. D3

Kapitel 1: Einleitung
Seite 4
einem miserablen Preisniveau zu kämpfen. Bei den Auftragseingängen wirken sich dabei vor
allem die geringeren Investitionen der öffentlichen Hand negativ aus, deren Investitionen (ca.
45 Mrd. ATS jährlich) etwa 35% des Gesamtbauvolumens ausmachen und die infolge des
Sparkurses der öffentlichen Hand in den letzten Jahren teilweise drastisch reduziert wurden
5
.
In regelmäßigen Abständen finden sich in den Medien warnende Worte von
Auftragnehmervertretern aber auch des Kreditschutzverbandes 1870, daß der enorme
Preisdruck in der Bauwirtschaft immer häufiger zu ernsthaften Anzeichen eines ruinösen
Wettbewerbes führt, die sich in beständig hohen Insolvenzzahlen ausdrücken.
Um diesem Phänomen, das nicht nur die Baubranche, sondern vielmehr alle Bereiche des
Wirtschaftslebens betrifft (siehe auch Gesamtzahl der Insolvenzen in Abbildung 1), auch
durch gesetzliche Maßnahmen entgegenzuwirken, wurde etwa das Kartellgesetz 1999 durch
eine Kartellgesetznovelle [G1] insofern geändert, als der Verkauf unter dem Einstandspreis
bei marktbeherrschender Stellung als Tatbestand für Mißbrauch dieser Marktstellung
aufgenommen wurde. Damit wird vor allem im Lebensmittelbereich, der von den
Auswüchsen des Preisdumpings wohl am schlimmsten getroffen wird, eine Entschärfung des
Wettbewerbes erwartet
6
.
Gerade die österreichische Baubranche hat aber neben den niedrigen Preisen und den
übrigen Spezifika des Baumarktes, die später erläutert werden, noch weitere erschwerende
Faktoren zu bewältigen, die Denk bereits 1979 [A4] ansprach und die für die beständig
hohen Insolvenzzahlen verantwortlich gemacht werden können:
· Unterkapitalisierung: lt. Statistik der Österr. Nationalbank vom September 1999 liegt
die Eigenkapitalquote der Baubranche bei 2,71% (Vergleich Großhandel: 9,25%,
Industriebetriebe: 30,15%) [A5]. Dieser katastrophale Wert bewirkt natürlich, daß
konjunkturell schlechte Zeiten nicht überbrückt werden können und Ertragseinbußen
bereits nach kürzester Zeit zur Insolvenz führen.
· Erlittene Bonitätseinbußen einer längeren Rezession lassen sich nicht kurzfristig
durch steigende Umsätze und Erträge kompensieren [A3].
Diese schwierige Situation der Bauunternehmungen auf der einen und der öffentlichen
Auftraggeber auf der anderen Seite erzeugt ein enormes Spannungsfeld, das den
Nährboden für umfangreiche kontroversielle Diskussionen und auch die Basis dieser Arbeit
bildet.
I.B. Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit
Im Zusammenhang mit Spekulation im Bauwesen ergeben sich vielschichtige
Fragestellungen, von denen die wesentlichsten im Zuge dieser Arbeit behandelt und
beantwortet werden sollen.
5
Bericht Wirtschaftsblatt am 24.11.1999
6
Jüngste Erfahrungen zeigen allerdings, daß auch diese scheinbare Verschärfung infolge fehlender
Nachweisbarkeit relativ zahnlos bleibt.

Kapitel 1: Einleitung
Seite 5
Am wichtigsten erscheint zunächst die Frage, wann ein Angebot als spekulativ bezeichnet
werden kann bzw. muß. Um diese Frage beantworten zu können, müssen unter anderem
folgende Einzelprobleme gelöst werden:
· Was sind die typischen Merkmale einer Spekulation im allgemeinen?
· Wie erfolgt die Adaptierung dieser Merkmale im Falle der Baukalkulation ­ wo
liegen die Grenzen zwischen notwendiger Voraussicht im Zuge der Kalkulation und
der möglicherweise mißbräuchlichen Verwendung von Voraussicht zur Spekulation?
· Können konkrete Kennzahlen oder Prozeduren festgelegt werden, die eine
Beurteilung auf Vorliegen einer Spekulation erlauben und wenn ja, welche?
Außerdem gilt es zu klären, welche Auswirkungen ein spekulatives Angebot auf den
Auftragnehmer bzw. Auftraggeber hat. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zu
beantworten:
· Welche Formen der Spekulation gibt es?
· Können die mit den verschiedenen Spekulationsformen verbundenen
Risikoverlagerungen zwischen dem AG und AN bzw. deren monetären
Auswirkungen berechnet oder zumindest abgeschätzt werden?
Aufbauend auf den so gewonnenen Erkenntnissen sollte es schließlich möglich sein, die
wesentliche Frage zu beantworten, wie mit einem spekulativen Angebot verfahren werden
soll. Dabei treten unter anderem folgende Einzelprobleme auf:
· Mit welchen Rechtsmitteln können Spekulationen bekämpft werden?
· Welche preislichen Anomalien muß ein Angebot letztlich aufweisen, um vom
Auftraggeber ausgeschieden werden zu können?
· Ist jedes spekulative Angebot zwingend auszuscheiden oder gibt es
Entscheidungsspielräume für den Auftraggeber?
· Wie soll mit sogenannten Schilling- bzw. Groschenpreisen umgegangen werden?
· Wie erfolgt die Wertung eines spekulativen Angebotes im Zuge der Vergabephase?
· Welche Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Vertragsabwicklung bei Abschluß
eines Vertrages mit spekulativer Preisgestaltung?
In weiterer Folge soll auch geklärt werden, welche konkreten Mittel einem Auftraggeber zur
Verfügung stehen, Spekulationen bzw. deren Auswirkungen zu verhindern.
I.C. Ziel der Arbeit
Der Themenkomplex Spekulation, der im finanzwirtschaftlichen Bereich seit langer Zeit
anerkannt, gründlich untersucht und auf seine Auswirkungen hin getestet wurde, fristet in der
Bauwirtschaft aus Sicht der wissenschaftlichen Forschung ein Schattendasein. Gerade in
diesem Industriezweig, der infolge seiner enormen Auftragssummen und der gerade
Bauprojekten immanenten Risiken spekulative Aspekte nahezu herausfordert, halten sich
wissenschaftliche Publikationen in Grenzen. Behandelt wird dieses Thema im Moment
praktisch nur im Bereich des Vergabewesens, wo es primär um die Frage geht, wann ein
spekulatives Angebot ausgeschieden werden kann bzw. muß.

Kapitel 1: Einleitung
Seite 6
Diese Arbeit versucht die vorhandenen Lücken zu schließen und sich dem Themenbereich
objektiv und wissenschaftich zu nähern. In diesem Sinne werden aufbauend auf einer
allgemeinen Definition des Spekulationsbegriffes die betriebswirtschaftlichen,
bauwirtschaftlichen, vertrags- und vergaberechtlichen Grundlagen erörtert.
Interessant wird dabei der Vergleich der rechtlichen - insbesonders der preisrechtlichen -
Situation der Bauwirtschaft mit jener anderer Branchen sein. Einen wesentlichen
Schwerpunkt stellt die zivilrechtliche Untersuchung eines Vertrages mit spekulativer
Preisbildung dar. Die Frage der Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit aus verschiedenen Titeln
(Sittenwidrigkeit, Irrtum, usw.) soll hier behandelt werden. Gerade diese Komponente fehlt in
der bisherigen Behandlung von Spekulation im Bauwesen praktisch völlig.
Darüber hinaus sollen mögliche Formen der Spekulation systematisiert und einige
wesentliche davon exemplarisch untersucht werden.
Ein Kernanliegen der Arbeit muß aber - unter Beachtung der bereits angesprochenen
Aspekte - die Untersuchung der Spekulation in vergaberechtlicher Hinsicht sein. Ausgehend
von den vorliegenden Extremstandpunkten, nämlich einerseits der Ansicht, daß jede
Spekulation zu verurteilen ist und zwingend zum Ausschluß führen muß, und andererseits
der Meinung, daß verschiedenste Umlagen im Zuge der Preisbildung infolge der harten
Konkurrenz zwangsläufig nötig sind und nur den Ausfluß der kaufmännischen Vorsicht und
eines gewissen Wissensvorsprunges darstellen, sollen neue Ansätze der Beurteilung eines
spekulativen Angebotes entwickelt werden. Besondere Beachtung wird in diesem
Zusammenhang auch dem Gebiet des Siedlungswasserbaues geschenkt, in dem die
sogenannten ,,Groschenpositionen" in letzter Zeit zu besonderen Auswüchsen in spekulativer
Hinsicht geführt haben.
Damit soll sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer ein Instrument in die Hand
gegeben werden, Spekulationen frühzeitig zu erkennen und deren Auswirkungen
abzuschätzen. Außerdem wird versucht, Vorschläge zur Klärung der teilweise unsicheren
Rechtssituation (speziell in vergaberechtlicher Hinsicht) bei Vorliegen von spekulativen
Angeboten so weit zu klären, daß die Zahl der Streitfälle reduziert wird, und die Beteiligten
die Rechtsfolgen ihrer spekulativen Bemühungen klar abschätzen bzw. die entsprechenden
Rechtsmittel korrekt anwenden können.
I.D. Aufbau und Gliederung der Arbeit
Die vorliegende Arbeit zeichnet sich durch ihre Vielzahl an interdisziplinären Verknüpfungen
aus. Daher ist es wesentlich, in den einzelnen Teilgebieten zunächst gezielt die Grundlagen
und ihre Interdependenzen mit spekulativen Ansätzen zu erarbeiten, um dann
gesamtheitliche Aussagen treffen zu können. Die systematisch aufbereiteten Grundlagen im
Kapitel II ermöglichen schließlich in Kapitel III die Beantwortung der zuvor erarbeiteten
Fragen. Kapitel III.A, die Preisanalyse, widmet sich der Frage nach den betriebs-, und
bauwirtschaftlichen (Preisunter)Grenzen der Spekulation, Kapitel III.B den
vertragsrechtlichen Problemen und sämtliche Erkenntnisse münden schließlich ins Kapitel
III.D, das der Untersuchung der vergaberechtlichen Situation gewidmet ist und die Frage

Kapitel 1: Einleitung
Seite 7
nach der korrekten Behandlung von Angeboten mit preislichen Besonderheiten in Form
eines empfohlenen Ablaufschemas beantwortet. Dabei werden aufbauend auf den
Erkenntnissen der Vorkapitel die bestehenden Bestimmungen analysiert und
Verbesserungsvorschläge entwickelt. Den Abschluß der Arbeit bildet schließlich eine
Aufzählung von möglichen Maßnahmen zur Verhinderung von Spekulation und zwar in
gesamtheitlicher Betrachtung bezogen auf den gesamten Projektablauf.
I.E.
Abgrenzung der Arbeit
Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, werden gewisse Randbedingungen definiert,
die als Basis der weiteren Untersuchungen dienen. Die im Zuge dieser Arbeit aufgezeigten
Überlegungen lassen sich aber auf die nicht behandelten Bereiche übertragen bzw. werden
Auswirkungen teilweise erwähnt. Folgende grundsätzlichen Einschränkungen werden
vorgenommen:
· Die Arbeit behandelt den Bereich der Vergabe aus der Sicht öffentlicher Auftraggeber auf
Basis des BVergG bzw. der ÖN A 2050.
· Materielle Leistungen im Bereich der Bauaufträge im Sinne des BVergG.
Weitere inhaltliche Einschränkungen ergeben sich teilweise im Zuge der Bearbeitung.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 8
II.
Grundlagen der Spekulation
II.A. Spekulation - Begriffsbestimmung
Eine etymologische Untersuchung des Begriffes Spekulation führt zum lateinischen Ursprung
,,speculari", was übersetzt ,,Ausschau halten, belauern" bedeutet bzw. zu verwandten
Wörtern wie ,,specula" (= Wartturm) und ,,specere" (= sehen).
In der Literatur finden sich verschiedenste Definitionen, wobei die meisten allerdings auf den
Bereich der Wertpapierspekulation beschränkt bleiben. Als Basis dieser Arbeit, die sich unter
anderem zum Ziel gesetzt hat, spekulative Angebote zu identifizieren, kann natürlich nur eine
enge und sehr spezifische Definition sinnvoll sein. Denn wie bereits von Steinmann [B1, S.3]
richtig erkannt wurde, ist eine Definition wie ,,Spekulation ist jede Handlung, die in der
Gegenwart aufgrund bestimmter Erwartungen über die zukünftige Entwicklung durchgeführt
wird" zwar korrekt, aber insofern nicht zielführend, als in diesem Fall Spekulation praktisch
synonym ist mit fast jeglichem wirtschaftlichen Handeln.
Ausgehend von allgemeinen Definitionen des Spekulationsbegriffes soll zunächst aufgrund
verschiedenster Überlegungen eine speziell für die Bauwirtschaft gültige, sinnvolle und auch
brauchbare Definition entwickelt werden, die der weiteren Arbeit zu Grunde gelegt wird.
Im Duden finden sich folgende Erläuterungen [S2]:
,,Spekulation: Das Denken, das über die reine Erfahrung hinaus durch Überlegung
Erkenntnis zu gewinnen sucht; (gewagtes) Geschäft, Unternehmen
·
·
·
·
Spekulativ: ... gewagt, mit Wagnis verbunden
Spekulieren: grübeln, nachsinnen, überlegen
Spekulant: jemand, der um hoher Gewinne willen sich in unsichere Geschäfte
einläßt."
Aus diesen sprachlichen Herleitungen läßt sich folgern, daß mit dem Begriff Spekulation
bestimmte Eigenschaften verknüpft sind:
1. Intensive Beschäftigung mit einer Sache ist unbedingte Notwendigkeit einer
Spekulation, ansonsten kann nicht von einem Spekulanten, sondern muß vielmehr
von einem Hasardeur gesprochen werden.
2. Wagnis, Risiko, Unsicherheit: Nur wenn die Auswirkung der getroffenen
Entscheidung nicht vollkommen feststeht, also zumindest eine gewisse Unsicherheit
besteht, kann von Spekulation gesprochen werden. Eine spekulative Entscheidung
zeichnet sich dadurch aus, daß damit bewußt auch ein mögliches Verlustrisiko in
Kauf genommen wird und unterscheidet sich dadurch von anderen Entscheidungen
im Wirtschaftsleben (z.B.: der Kalkulant wird ein Angebot abgeben, das aller
Voraussicht nach zumindest die Kosten deckt, der Spekulant riskiert wissentlich
einen möglichen Verlust, geht also ein deutlich höheres Risiko ein).

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 9
Allerdings muß die Spekulation aber auch klar von jeglicher Form des Glücksspiels
abgegrenzt werden. Der Unterschied liegt dabei in der möglichen Abschätzbarkeit
des Risikos der eigenen Handlung. Während nämlich ein ,,Spieler" bei seiner
Entscheidung nur auf Glück vertraut, versucht der ,,Spekulant" seine Entscheidung
aufgrund von Erfahrungswerten und basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen
zu treffen [B3, S.13]. Während die Spekulation demnach trotz der ihr immanenten
Unsicherheit eine gewisse Abschätzung der künftigen Ergebnisse erlaubt, bleibt
beim Spiel alles dem Zufall überlassen und eine Abschätzung ist vollkommen
unmöglich. Während der Spekulant ein ,,Risiko" eingeht, stürzt sich der Spieler in
,,Ungewißheit"
7
.
3. Zukunftsorientiertheit: Der Zeitfaktor spielt bei der Spekulation eine wesentliche
Rolle. Spekuliert wird immer mit unsicheren Werten, die erst in Zukunft endgültig
feststehen werden. Typisches Beispiel sind hier die Kurse diverser Aktien. Der
Spekulant an der Börse versucht als Grundlage seiner Geschäfte abzuschätzen,
welchen Kurswert ein bestimmtes Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt haben
wird. Damit unterscheidet sich die Spekulation etwa von der Arbitrage, bei der
örtliche Unterschiede ausgenützt werden (etwa unterschiedliche Kurse an
verschiedenen Börsen).
4. Gewinnabsicht: Den Spekulanten zeichnet die Absicht aus, durch die Spekulation
Gewinne zu erwirtschaften, bzw. Verluste zu minimieren. Ansonsten würde er das
damit zwangsläufig verbundene Risiko nicht eingehen.
Die folgende Abbildung zeigt diese Zusammenstellung grafisch:
Intensive Beschäftigung
Unsicherheit / Risiko
Zukunftsorientiertheit
Gewinnabsicht
SPEKULATION
Abbildung 2: Eigenschaften der Spekulation
Alle diese Eigenschaften sind untrennbar mit Spekulation verbunden, fehlt eine dieser
Voraussetzungen, kann keine Spekulation vorliegen.
7
Nach Storch läßt sich die Unsicherheit des Risikos wissenschaftlich oder durch Erfahrung erforschen,
während dies bei Ungewißheit per definitionem ausgeschlossen ist [B4, S.51 zitiert Storch in diesem Sinne, aber
auch B5, S.114].

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 10
II.A.1. Geschichtlicher
Rückblick
Die Spekulation als Wirtschaftsfaktor - und nur dieser Zutritt ist in der vorliegenden Arbeit
von Interesse - existierte bereits vor etlichen Jahrhunderten. Bereits im 12 Jhd. wurde im
Bereich der oberitalienischen Städte Venedig, Genua und Florenz mit verschiedensten
Waren und Effekten gehandelt [S3; Begriff ,,Börse", Sp. 905]. Erste Mißbräuche der
Spekulation sind teilweise sogar aus noch viel früheren Zeiten überliefert, etwa in Gestalt der
ägyptischen Kornwucherer [B6; S.1]. Bereits an dieser Stelle muß aber darauf hingewiesen
werden, daß der Wucher als rechtlich relevanter Anfechtungstatbestand klar von der
Spekulation an sich unterschieden werden muß.
Aus dem 15. und 16. Jhd. sind bereits richtige Spekulationswellen überliefert und damit
zusammenhängende, spektakuläre Firmenzusammenbrüche der reichsten Häuser [B6; S.3
ff.]. Die damaligen Warenspekulationen, die bei einzelnen Gütern zu schier unglaublichen
Preisen geführt haben, waren dabei regelmäßig ein Ergebnis nicht gedeckter Nachfrage.
Eine große Spekulationswelle erfaßte etwa Holland in den Jahren 1634 - 1639, wobei Tulpen
bzw. Tulpenzwiebel mit unglaublichen Werten gehandelt wurden, die so übersteigert waren,
,,daß sie buchstäblich in Gold aufgewogen wurden" [B6; S.4]. Auch in den darauffolgenden
Jahren gab es immer wieder solche Spekulationswellen, die aber schließlich alle mit dem
unvermeidlichen Zusammenbruch dieser ,,Spekulationsblase" geendet haben
8
.
Neben diesen bereits sehr frühen, eindrucksvollen Beispielen von Spekulationen im
klassischen Sinne der Wirtschaftswissenschaften in den Ausprägungen Waren-, Effekten-
bzw. Devisenspekulation existierten aber schon immer auch andere Formen der Spekulation,
die sich nicht im rein finanzwirtschaftlichen Bereich abspielten, sondern im alltäglichen
(Wirtschafts)Leben beim Treffen von notwendigen laufenden Entscheidungen. Bei der
klassischen Spekulation wird die Spekulation aus eigenem Antrieb, losgelöst vom
Produktionsprozeß aktiv angestrebt (klassisch bei jeglicher Form der Aktien- aber auch bei
den erwähnten Warenspekulationen), während die ,,alltägliche" Spekulation im Zuge einer zu
treffenden Entscheidung zwangsläufig oder bewußt mit einfließt. Nur wenn im Zuge eines
Entscheidungsfindungsprozesses bewußt ein mögliches Verlustrisiko in Kauf genommen
wird, kann von einer spekulativen Entscheidung gesprochen werden.
Natürlich ist auch nicht von Spekulation zu sprechen, wenn ein Unternehmer aufgrund
plötzlicher Preisänderungen seiner Rohstoffe zufällig und unabsichtlich einen Gewinn
erwirtschaftet, der in den Büchern aufscheint. In diesem Fall fehlt das Element der
Gewinnabsicht. Neidig spricht in diesem Fall von ,,ungewollten Spekulationsgewinnen" [B6;
S.24 ff].
Die einzelnen Definitionen und Unterschiede dieser hier in ersten Ansätzen angedachten
Klassifikation werden in der Folge erläutert.
8
Galbraith beschreibt etwa eindrucksvoll diese Regelmäßigkeit des spekulativen Aufblasens und schließlich
Platzens jeglicher Spekulationseuphorie [B7].

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 11
II.A.2. Wirtschaftswissenschaftliche Definition
Die zuvor erarbeiteten, allgemeinen Grundsätze der Spekulation - intensive Beschäftigung
mit der Materie, Unsicherheit, Zukunftsorientiertheit und Gewinnabsicht - sind
Grundvoraussetzung für das Vorliegen jeglicher Spekulation. Allerdings können diese
Voraussetzungen in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten und ermöglichen daher eine
weitere Differenzierung.
Bei wirtschaftswissenschaftlicher Betrachtung der Spekulation, und diese Sichtweise wird
der weiteren Arbeit zu Grunde liegen, kommt zu diesen Voraussetzungen eine weitere,
wesentliche hinzu, nämlich die Tatsache, daß der mögliche Gewinn unmittelbar aus der
spekulativen Unsicherheit heraus ermittelt werden kann. Das Spekulationsobjekt selbst
ergibt den damit verbundenen Gewinn bzw. Verlust (z.B.: Aktienkurs ist gestiegen).
Sämtliche Formen von Wetten scheiden hingegen aus dieser Definition aus, weil in diesem
Fall der Gewinn losgelöst vom spekulativen Ereignis erzielt wird (z.B.: das Pferd, auf das
gesetzt wurde, gewinnt tatsächlich; aber aus dieser Tatsache allein, ergibt sich kein Gewinn,
dieser wird separat ermittelt).
Die Literatur sieht als typisches Merkmal der wirtschaftlichen Spekulation nur die Ausnützung
möglicher Preisänderungen [B6; S.31] und differenziert dabei nochmals zwei verschiedene
Bereiche [B2; S.4; B6; S.18]:
Weite Definition: Als wirtschaftliche Spekulation im weiteren Sinn wird im allgemeinen
jegliches Verhalten bezeichnet, das von der Erwartung einer
Preisveränderung ausgelöst wird.
Enge Definition: Wirtschaftliche Spekulation im engeren Sinn liegt laut spezifischer Literatur
dann vor, wenn die Erzielung von Gewinn aufgrund der bloßen
Preisänderung eines Gutes durch Kauf und Verkauf auf demselben Markt
angestrebt wird [B2; S.3-5]. Kennzeichen dieser ,,reinen Spekulation" ist,
daß die spekulative Handlung materiell vollkommen losgelöst vom
Produktionsprozeß durchgeführt wird [B6; S.21]. Diese Definition umfaßt
eine Teilmenge der durch die weite Definition umschriebenen
Verhaltensformen.
Zur verbleibenden Restmenge der weiten Definition (in der Folge ,,Sonstige Spekulation mit
Preisänderungen" genannt) gehören alle Verhaltensmuster, die infolge erwarteter
Preisänderungen, aber in Verbindung mit dem normalen Produktionsprozeß denkbar sind.
Dazu zählen etwa folgende Handlungen:
· Berücksichtigung des Kaufzeitpunktes und eventuelle Lagerhaltung (etwa
Bewehrungsstahl), weil eine Preissteigerung erwartet wird.
· Investition in ein Asphaltmischwerk, weil Preissteigerungen im Bitumenbereich
erwartet werden.
· Preisliche Verschiebungen vom Preisanteil Sonstiges in den Preisanteil Lohn bei
Verträgen mit veränderlichen Preisen, weil Lohnsteigerungen erwartet werden.
Neidig bezeichnet diese Spekulationen im weiteren Sinn als ,,Spekulation in der Industrie"
und unterscheidet sie ebenfalls von der ,,reinen Spekulation" [B6; S.6].

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 12
Diese hier vorgestellten Definitionen der wirtschaftlichen Spekulation, die sich nur an der Art
der Unsicherheit (nämlich der erwarteten Preisänderung) orientieren, sind aber für den hier
betrachteten Themenkomplex nicht umfassend genug. Sie decken zwar den
finanzwirtschaftlichen Bereich ab, aber gerade Spekulationsformen in der produzierenden
Industrie, also in jenem Bereich, mit dem sich diese Arbeit auseinandersetzt, werden davon
teilweise nicht erfaßt. Eine klassische Spekulation in der Bauwirtschaft setzt nämlich zumeist
nicht auf Preisänderungen, sondern auf andere Formen der Unsicherheit, die sich aufgrund
von Leistungsänderungen ergeben, so etwa auf ein bestimmtes Verhältnis der tatsächlichen
zu den vor Leistungsbeginn erwarteten Mengen. Da auch diese Form der Spekulation
zweifelsfrei der wirtschaftlichen Spekulation zuzuordnen ist, muß die wirtschafts-
wissenschaftliche Definition aufgeweitet werden.
Entscheidendes Kriterium zur Klassifikation als wirtschaftliche Spekulation ist das Element
der Kausalität zwischen spekulativem Ereignis und erzieltem Gewinn; die Preisänderung als
Grundlage der spekulativen Überlegungen ist keine zwingende Voraussetzung zur
Klassifikation als wirtschaftliche Spekulation. Basieren Spekulationen allerdings auf
zukünftigen Preisänderungen (weite Definition oben), so sollen sie hier in der Folge als
Preisänderungsspekulationen bezeichnet werden. Diese Spekulationsart ist daher nur
eine mögliche Teilmenge der wirtschaftlichen Spekulation, die darüber hinaus noch weitere
Spekulationsformen enthält, die sich aufgrund anderer Spekulationsobjekte (etwa
Mengenänderungen, usw.) ergeben. Unter reiner Spekulation wird wie in der zitierten
Definition jede Spekulation verstanden, die losgelöst vom eigentlichen Produktionsprozeß
durchgeführt wird. Jene Teilmenge der Preisänderungsspekulation, die eine reine
Spekulation darstellt, ist die Finanzspekulation (Börse), die auch auf der Abschätzung
zukünftiger Preisänderungen basiert. Reine Spekulationen existieren aber natürlich
theoretisch auch außerhalb des Bereiches der Preisänderungsspekulation in der
produzierenden Industrie. Hier ist allerdings die Anwendung stark eingeschränkt, weil der
Produktionsprozeß im Vordergrund steht und Spekulation in der Regel nur im Prozeß der
ohnehin nötigen Entscheidungsfindung Verwendung findet (es wird etwa ein bestimmter
Bagger angeschafft, weil erwartet wird, daß dieser der zukünftigen Nachfrage ideal
entsprechen wird).
Damit läßt sich wirtschaftliche Spekulation zusammenfassend in folgender Weise definieren:
Unter wirtschaftlicher Spekulation ist allgemein der Versuch eines Marktteilnehmers
zu verstehen, aus einem vermeintlichen Informationsvorsprung (oftmals bezüglich
bevorstehender Preisänderungen) wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Dabei läßt sich
der erzielte Spekulationsgewinn bzw. -verlust unmittelbar auf Basis des
Zielerreichungsgrades des spekulativen Ansatzes des Spekulationsobjektes ermitteln
(z.B.: Spekulationsobjekt Aktien - Aktienkurs steigt - Gewinn läßt sich direkt aus der
Kurserhöhung errechnen).
Aufgrund dieser Überlegungen ergibt sich folgende Gliederung der Spekulationsbereiche,
auf der in weiterer Folge aufgebaut werden soll:

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 13
Spekulation
Wirtschaftliche
Spekulation
Sonstige
Spekulation
Preisänderungs-
spekulation
Leistungs-
änderung, ...
Unterscheidungsebene
Art der Unsicherheit:
Unterscheidungsebene
Motivation:
Unterscheidungsebene
Kausalität Spekulation - Gewinn:
Unterscheidungsebene
Unsicherheit:
Gesichertes Wissen
Spiel
reine
Spekulation
bauwirtschaftl.
relevante
Spekulation
Sonstige Spek. mit
Preisänderungs-
möglichkeiten
Finanz -
spekulation
Abbildung 3: Klassifikation der Spekulation
Diese Abbildung zeigt stark umrandet jene Bereiche, die für den Bereich Bauwirtschaft
relevant sind und in dieser Arbeit behandelt werden. Alle anderen Bereiche sind für die
vorliegende Arbeit irrelevant (Sonstige Spekulationen), an anderer Stelle bereits ausreichend
behandelt bzw. nicht Thema dieser Arbeit (reine bzw. Finanzspekulation) oder grundsätzlich
im Zuge einer wirtschaftlichen Handlung abzulehnen (Spiel)
9
. Das Interesse beschränkt sich
damit primär auf jenen Bereich der wirtschaftlichen Spekulationsmöglichkeiten, die sich
aufgrund von Unsicherheiten ergeben, die nicht preislicher Natur sind. Dabei werden in der
Bauwirtschaft in der Regel keine reinen Spekulationen auftreten, da immer der Bezug zur
Produktion erhalten bleibt
10
. Auch die ,,Sonstige Spekulation mit Preisänderungs-
möglichkeiten" wird im Vergleich dazu nur untergeordnete Bedeutung im Zuge dieser Arbeit
erlangen (etwa bei Verträgen mit veränderlichen Preisen)
11
. Bei gesichertem Wissen liegt
zwar per Definition keine Spekulation im Sinne dieser Arbeit vor, die Behandlung dieser
Aspekte ist aber teilweise nötig, um dieses Feld von der Spekulation abzugrenzen und die
Rechtsfolgen einer solchen Vorgangsweise zu beleuchten.
II.A.3. Finanzwirtschaftliche Definition
Das klassische Anwendungsgebiet der Spekulation im finanzwirtschaftlichen Bereich,
nämlich die Waren-, Effekten- und Devisenspekulation, wird in der Literatur in der Regel
durch die Definition einer ,,Spekulation im engeren Sinne" ausgedrückt, die davon ausgeht,
daß eine solche Spekulation nur dann vorliegt, wenn die Erzielung von Gewinn aufgrund der
bloßen Preisänderung eines Gutes durch Kauf und Verkauf auf demselben Markt angestrebt
wird [B2; S.3-5]. In diesem Fall werden Waren nicht in der Absicht gekauft, sie
weiterzuverarbeiten oder aus ihrem Besitz einen Nutzen zu ziehen, sondern nur deswegen,
weil aufgrund der erwarteten Preisveränderungen bei ihrem neuerlichen Verkauf ein Nutzen
erzielt werden soll. Dazu zählt natürlich vor allem die gesamte Börsenspekulation. Es wird in
diesem Fall auf Hausse bzw. Baisse
12
spekuliert, und indem versucht wird, die zukünftige
Entwicklung der Kurse abzuschätzen, wird durch entsprechenden Kauf bzw. Verkauf der
Aktien oder Derivate das mögliche Gewinnpotential ausgeschöpft. Entscheidend ist dabei,
daß die alleinige Motivation für eine solche spekulative Entscheidung die Spekulation an sich
9
Aleatorische Elemente haben in einem Bauvertrag nichts verloren. Darüber herrscht auch Einverständnis bei
Auftragnehmern und Auftraggebern [S4].
10
Jegliches spekulative Angebot versucht im Zuge der Leistungserstellung Vorteile zu lukrieren; damit ist
jedenfalls der Bezug zur Produktionserstellung gegeben.
11
Bei Interesse sei auf Neidig verwiesen, der sich mit ,,Spekulation in der Industrie" beschäftigt [B6] .
12
Steigende bzw. fallende Kurse

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 14
mit dem Ziel der Gewinnerzielung ist. Von den täglich nötigen Managemententscheidungen
im Zuge des laufenden, betrieblichen Geschehens ist diese Entscheidung völlig entkoppelt;
es stellt sich nicht die Frage, welche Entscheidung getroffen werden soll, sondern vielmehr
die Frage, ob die Spekulation durchgeführt wird oder eben nicht. In diesem Sinne liegt also
eine reine Spekulation im Bereich der Preisänderungsspekulation vor (vgl. Abbildung 3).
Unter finanzwirtschaftlicher Spekulation ist der Versuch eines Marktteilnehmers zu
verstehen, aus einem vermeintlichen Informationsvorsprung bezüglich bevor-
stehender Preisänderungen wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, wobei die spekulative
Handlung als reine Spekulation losgelöst vom eigentlichen Produktionsprozeß gesetzt
wird und zwangsläufig mit gewissen Risiken verbunden ist.
II.A.4. Bauwirtschaftliche
Definition
Entsprechend dem in Abbildung 3 entwickelten Klassifikationsschema findet sich die
,,Spekulation im Bauwesen" in einem ganz schmalen Segment dieser Spekulations-
klassifikation wieder, dessen Zuteilung sich aufgrund der spezifischen Randbedingungen
dieser Branche zwangsläufig ergibt.
Neben dieser bereits erfolgten Einordnung der Spekulation in der Bauwirtschaft in die
Gesamtheit des Spekulationsspektrums soll aber an dieser Stelle versucht werden, die
anfangs hergeleiteten, allgemeinen Merkmale der Spekulation an die besonderen
Gegebenheiten der Baubranche anzupassen, um daraus eine passende, spezifische
Definition zu erarbeiten.
Die Zukunftsorientiertheit der Spekulation im Bauwesen ist zweifelsohne gegeben, da
sämtliche Spekulationen im Zuge des Bauvorhabens ihren Ursprung bereits im
vorvertraglichen Bereich haben und Umstände betreffen, bezüglich derer erst während bzw.
nach Bauerstellung Gewißheit erlangt wird.
Die intensive Beschäftigung mit der Materie ist gerade im bauwirtschaftlichen Bereich
äußerst wichtig, wenn das mit der Spekulation verbundene Risiko zumindest in seiner
Größenordnung abschätzbar sein soll. Eine willkürliche Handlung (z.B.: willkürliche
Preisfestsetzung) ist im Sinne einer wirtschaftlichen Unternehmensführung abzulehnen und
stellt keine Spekulation dar, sondern erfüllt aufgrund der aleatorischen Hintergründe vielmehr
die Voraussetzungen eines Glückspieles.
Die Hoffnung auf Gewinn als Kriterium für das Vorliegen einer Spekulation muß in der
praktischen, bauwirtschaftlichen Anwendung
wohl etwas erweitert werden. Insbesondere in
schwierigen konjunkturellen Situationen wird das
primäre Ziel des spekulierenden Bieters nämlich
nicht die unmittelbare Gewinnmaximierung sein,
sondern vielmehr der Versuch, durch die
Spekulation einen möglichst billigen
Angebotspreis festsetzen zu können (ohne
Abbildung 4: Ziele der Spekulation
SPEKULATION
1. ZUSCHLAG
2. MEHRERLÖS

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 15
danach Verluste zu erleiden), um so die Zuschlagswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Primär
wird damit also in der Regel ein absatzpolitisches Ziel verfolgt. Erst in zweiter Linie kann der
Unternehmer natürlich auch versuchen, durch die vorgenommenen Preisumlagerungen eine
so große Differenz zwischen Angebots- und Abrechnungspreis zu erzielen, daß sogar ein
überdurchschnittlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Die Möglichkeit, dieses Ziel anzupeilen,
wird allerdings von verschiedenen Umständen abhängen, auf die später genauer
eingegangen wird (Konjunktur, gesetzliche Rahmenbedingungen, Aufmerksamkeit des
Bauherrn und der Mitbewerber)
13
.
Bislang kein eindeutiges Erkennungsmerkmal der Spekulation in der Bauwirtschaft ist die
zuvor angesprochene Unsicherheit. Es hat sich in der Baubranche fälschlich eingebürgert,
auch dann von spekulativen Preisen zu sprechen, wenn mit den vorgenommenen
Preisverschiebungen keinerlei Risiko für den Spekulierenden verbunden ist.
Spekulation ist aber definitionsgemäß immer mit Risiko verbunden. Sogar die sehr freie und
unabhängige Börsenspekulation kennt Grenzen, die wegen dieser zwingenden
Voraussetzung nötig werden. Wird an der Börse aufgrund von gesichertem Wissen eines
Insiders gehandelt, schreitet die Börsenaufsicht mit allen strafrechtlichen Konsequenzen ein.
Dies erscheint auch insofern logisch, als durch eine solche Vorgangsweise der
Gleichheitsgrundsatz zwischen den Marktteilnehmern aufs Schärfste verletzt wird
14
. Diese
Aussagen gelten aber auch im Bereich der Bauwirtschaft; daher geht der Autor davon aus,
daß auch hier nur dann von Spekulation gesprochen werden kann, wenn für den
spekulierenden Marktteilnehmer mit seiner Handlung unmittelbar ein Risiko verbunden ist.
Laut Branchenusance ist es jedoch üblich, auch dann von einem spekulativen Angebot zu
sprechen, wenn der Bieter genau weiß, daß in der Ausschreibung ein Fehler enthalten ist,
den er durch Preisumlagerungen ausnützen kann. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Bieter
den Baugrund aus einem früheren Bauvorhaben an der gleichen Stelle genau kennt und die
vorgelegten Bodenuntersuchungen unzureichend sind und zwangsläufig zu einem falschen
Schluß führen müssen. Ebenso wäre denkbar, daß ein Fehler bei der Ermittlung der
Ausschreibungsmengen vom Auftragnehmer im Zuge der Ausschreibungsprüfung entdeckt
wird. In diesem Fall geht der Bieter (wenn es eindeutig verifizierbar sein sollte, daß ein
Fehler vorliegt) kein direktes, monetäres Risiko dadurch ein, daß er Preisumlagerungen aus
diesem Umstand vornimmt
15
. Allerdings ist ein solcher Fall wohl als juristisches Problem
anzusehen, bei dem sich u.U. die Frage stellt, ob ein solcherart zustande gekommener
Vertrag, bei dem eine Seite offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausging, nicht
anfechtbar sein müßte mit allen daraus entstehenden Konsequenzen. Mit dieser Problematik
beschäftigt sich diese Arbeit allerdings erst bei der Darlegung der vertragsrechtlichen
Grundlagen im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Prüf- und Warnpflicht des
Unternehmers, mit der der spekulierende Unternehmer in diesem Fall möglicherweise in
Konflikt gerät. Auch diese Randbereiche, die demnach nicht der hier entwickelten Definition
von Spekulation entsprechen, werden daher in dieser Arbeit auf ihre rechtlichen
Auswirkungen hin untersucht (vgl. Abbildung 3).
13
Auf diese beiden Zielsetzungen, nämlich Zuschlag einerseits und Gewinn andererseits, machen bereits Bata
und Gölles aufmerksam [B9; S.5 bzw. S5].
14
Eine sogenannte ,,self-fulfilling prophecy" zur Erzielung übermäßiger Gewinne ist auch aus ethischer Sicht
nicht vertretbar [S6].
15
Vergaberechtliche Aspekte, etwa der Widerruf der Ausschreibung, sollen hier noch ausgeklammert bleiben

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 16
Die Spekulation als Sonderform der Preisanomalie im Angebot muß jedenfalls laut Prämisse
dieser Arbeit auf Annahmen basieren, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind ­
nur dann kann von Spekulation gesprochen werden. Absolute Gewißheit bezüglich der in der
Ausschreibung enthaltenen Angaben wird es allerdings in den seltensten Fällen geben. Auch
bei dem zuvor angeführten Beispiel kann sich der Bieter letztlich nicht sicher sein, ob der
scheinbare Fehler in den Vordersätzen nicht dadurch zustande kam, daß ein Teil der
Leistung fremd vergeben wird oder andere Umstände geänderte Mengenansätze erforderlich
machen werden. Außerdem besteht die Unsicherheit oftmals nicht in der Tatsache, daß
überhaupt ein Fehler vorliegt, sondern in der Abschätzung seiner monetären Auswirkungen.
Diese fehlende Präzision bei der Abgrenzung hat sich in der Praxis aus dem Umstand
heraus entwickelt, daß die Art und Weise der Durchführung der Spekulation (nämlich die
Preisumlagerung) als Indikator für das Vorliegen von Spekulation gedeutet wurde. Immer
dann, wenn Preisverschiebungen festgestellt werden, wird ­ unabhängig von den Gründen,
die dazu führen ­ von spekulativen Preisen und daher auch von Spekulation gesprochen. So
definiert etwa Oberndorfer Spekulation folgendermaßen: ,,Unter Spekulation verstehen wir
die Verzerrung von selbstkostendeckenden Angebotspreisen (oder ihrer Preisanteile) durch
positionsabhängige, variable Zuschläge für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn" [A6]. An
diese Definition lehnen sich die meisten Erläuterungen an. Es handelt sich dabei allerdings
genau genommen um keine Definition spekulativer Vorgänge; vielmehr wird nur die in der
Regel verwendete Art und Weise der Durchführung und damit auch die Möglichkeit der
Aufdeckung beschrieben. Eine allgemeine, bauwirtschaftliche Definition der Spekulation fehlt
bislang und müßte aufgrund der bisherigen Erkenntnisse folgendermaßen aussehen:
Unter Spekulation im bauwirtschaftlichen Sinne ist der Versuch eines
Marktteilnehmers zu verstehen, aus einem vermeintlichen Informationsvorsprung
(Preisänderungen, Mengenänderungen, Änderungen der Umstände der Leistungser-
bringung, usw.) wirtschaftliche Vorteile (hier: Auftragserhalt, Mehrerlös) zu erzielen.
Dieses Ansinnen, also Spekulation in diesem Sinne, ist aber grundsätzlich sicherlich legitim,
andernfalls wäre ja innovativer Wettbewerb unmöglich und jeder Unternehmer würde
technisch und wirtschaftlich ganz ähnliche Angebote legen. Es stellt sich allerdings die
Frage, wo denn bei der Anwendung spekulativer Ansätze konkret die Probleme und damit
die Grenzen der Anwendung liegen? Damit sollte es dann möglich sein, diese noch immer
sehr allgemeine Definition weiter einzuengen. Aufgrund eingehender Betrachtungen von
verschiedensten Blickpunkten aus soll es möglich werden, Grenzen der Anwendung von
Spekulation aufzuzeigen. Dazu zählt der wirtschaftliche (betriebswirtschaftlich,
volkswirtschaftlich, bauwirtschaftlich), aber auch der rechtliche (vergaberechtlich,
zivilrechtlich) Ansatz einer Abgrenzung zu nicht mehr zumutbarer Spekulation bzw. zu
Umständen bzw. Handlungen, die eigentlich nicht mehr unter diese Definition fallen und
dennoch häufig dazu gezählt werden.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 17
II.A.5. Die Problematik der Anwendung spekulativer Ansätze
II.A.5.1 Der
Konflikt
Bei Spekulationen in der Bauwirtschaft bestehen grundsätzlich zwei unterschiedliche
Problemstellungen. Zum einen geht es um die Feststellung, ob denn Spekulation vorliegt
oder nicht, und zum anderen um die daraus zu ziehende Konsequenz.
Oberndorfer [A8] beschreibt die Problematik durch zwei Extrempositionen, die in diesem
Zusammenhang vertreten werden könnten:
· jede Spekulation ist abzulehnen und daher jedes spekulative Angebot
auszuscheiden,
· striktes Billigstbieterprinzip (jede Spekulation wird toleriert) mit der Hoffnung, eine
eventuelle Spekulation im Zuge der Bauabwicklung nicht aufgehen zu lassen.
Bei Verwendung des Bildes von Kropik [B10; S.49] ist die erste Position als ein sehr
engmaschiges Netz zu verstehen, in dem alle spekulativen Angebote im Zuge der
Angebotsprüfung hängenbleiben, während im zweiten Fall dieses Netz so weitmaschig wäre,
daß alle Angebote durchfallen. Vor dem Hintergrund der Überlegung, daß der Sinn der
Vergaberegelungen hauptsächlich in der Optimierung der Vergaben der öffentlichen
Auftraggeber in wirtschaftlicher Hinsicht besteht, ergäbe sich aber bei Orientierung an der
ersten Extremposition zwangsläufig ein Konflikt mit dem Grundsatz der sparsamen und
wirtschaftlichen Mittelverwendung. Nur über eine differenzierte Bewertung der Angebote läßt
sich nachweisen, daß der Billigstbieter nicht der Bestbieter im Sinne eines wirtschaftlichen
Angebotes sein muß.
Die zweite Extremposition würde hingegen überhaupt den Grundsätzen des Wettbewerbes
und möglicherweise wieder dem Gebot der Wirtschaftlichkeit widersprechen, da in diesem
Fall überhaupt kein sinnvoller Vergleich der verschiedenen Angebote mehr möglich wäre.
Da also beide Positionen in ihrer extremen Form eigentlich nicht zu vertreten sind, in der
wissenschaftlichen Diskussion aber mit Abschwächungen immer wieder vorgebracht werden,
wird die optimale Lösung wohl als Mittelweg zu finden sein. Eine Aufgabe dieser Arbeit wird
daher in der Folge die Festlegung jener Maschenweite sein, die genau jene spekulativen
Angebote aus dem Verkehr zieht, die unter Berücksichtigung jeglicher Interessen beider
Vertragsseiten im Wettbewerb nichts verloren haben. Ähnlich wie bei Kropik [B10; S.49] gilt
auch im Falle der Spekulation, daß die Enge des Netzes durch gesetzliche Regelungen
(vertrags- und vergaberechtliche Bestimmungen) und die Weite durch das Recht bzw. die
Pflicht des öffentlichen AG, so günstig wie möglich einzukaufen, bestimmt wird.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 18
II.A.5.2
Aus Sicht des Auftragnehmers
Der spekulierende Auftragnehmer kann durch seine Spekulation zwei Ziele verfolgen: Zum
einen ist es für ihn erstrebenswert, die Chance auf den Auftragserhalt zu steigern, also
bewußt einen Preis abzugeben, von dem er bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe weiß
oder mit großer Wahrscheinlichkeit annimmt, daß er im Zuge der Abrechnung höher sein
wird. Da er in diesem Fall ein scheinbar billigeres Angebot (in Vergleich zur Konkurrenz)
abgibt, vergrößern sich seine Chancen auf den Auftragserhalt. Gerade in Zeiten der
schlechten Konjunktur dürfte dieses Ziel das wesentlichste sein. Denn tatsächlich ist das
durchschnittliche Preisniveau in den letzten Jahren in den meisten Bereichen so tief (vgl.
Abbildung 5), daß sich Baufirmen Strategien überlegen müssen, um ihr wirtschaftliches
Überleben zu sichern
16
.
Kosten- und Preisentwicklung Straßenbau
0
10
20
30
40
50
60
70
198
3
1984 1985 19
86
1987 1988 19
89
1990 1991 1992 199
3
1994 1995 199
6
1997 1998 1999
Prozent
Kostenentwicklung
Preisentwicklung
Kosten- und Preisentwicklung Brückenbau
0
10
20
30
40
50
60
70
1983 19
84
1985 1986 1987 198
8
1989 1990 1991 1992 1993 1994 19
95
1996 1997 1998 19
99
Prozent
Kostenentwicklung
Preisentwicklung
Kosten- und Preisentw icklung Wohnhaus +
Siedlungsbau
0
10
20
30
40
50
60
70
1983 1984 198
5
1986 1987 198
8
1989 19
90
1991 19
92
19
93
1994 199
5
199
6
1997 1998 1999
Pr
o
z
e
n
t
Kos tenentw icklung
Preis entwicklung
keine W erte bekannt
Abbildung 5: Kosten- und Preisindizes im Zeitablauf
Die Darstellungen in Abbildung 5 basieren auf Veröffentlichungen des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes [S7] und zeigen eindrucksvoll, daß sich in der Bauwirtschaft eine
Schere zwischen steigenden Kosten und nicht gleichziehenden Preissteigerungen auftut.
Auch wenn die Darstellung bewußt vereinfacht wurde
17
, zeigt sich deutlich, daß in den
Jahren 1983 - 1986 die Entwicklung der Preise zumindest im Tiefbau identisch war mit jener
der Kosten, danach bis zum Jahr 1990 etwas hinter den Kosten nachhinkte und seit dieser
Zeit deutlich hinter der Kostenentwicklung zurückblieb. Ausgehend von den Werten 1990
haben sich die Kosten im Vergleich zu den Preisen im Zeitraum 1990 - 1999 um etwa 8% im
Wohnhaus- und Siedlungsbau, um etwa 10% im Brückenbau und um etwa 13% im
Straßenbau schneller entwickelt.
16
Vergleiche dazu auch die Ausführungen im Kapitel I.A.
17
Es wurden die Werte 1986, 1990 und Oktober 1999 verwendet und dazwischen linear interpoliert, außerdem
wurden zeitweilige Änderungen in der Datenermittlung, die sich minimal auswirken, nicht berücksichtigt.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 19
Da der Preisspielraum daher sicherlich minimal ist, sieht Oberndorfer [A8] in
spekulativen
Angeboten eine mögliche strategische Option der Unternehmer, um ihr wirtschaftliches
Überleben zu sichern. Verfolgt der spekulierende Unternehmer nur das Ziel, die
Angebotssumme zu minimieren, ohne letztlich einen Mehrerlös im Vergleich zu einem nicht
spekulativen Angebot zu erzielen, so ergeben sich für den Bauherrn dadurch keine
monetären Nachteile, denn die Überschreitung der (zu nieder) prognostizierten
Angebotssumme hätte sich auf jeden Fall ergeben; außer einer schlechten Optik - natürlich
bei einem öffentlichen Auftraggeber mit dem Zwang der entsprechenden Budgetplanung und
der Gefahr einer Rechnungshofprüfung problematisch - bleibt finanziell an sich alles gleich,
als hätte die Spekulation nie stattgefunden.
Anders verhält sich die Sachlage allerdings, wenn der Unternehmer den Bogen insoweit
überspannt, als er Preisänderungen einzukalkulieren versucht, die ihm nicht nur das billigste
Angebot bei ,,üblichem" Abrechnungspreis ermöglichen, sondern auch eine zusätzliche
Erhöhung seiner Gewinnspanne. In dem Fall führt diese Vorgangsweise zu Mehrkosten für
den Auftraggeber, wenn sich bei der Abrechnung ein Bietersturz ergibt; falls also der
beauftragte Auftragnehmer eigentlich nicht (Billigst-)Bestbieter war. Als Nachteil für den AG
ließe sich in diesem Fall theoretisch die Differenz zwischen Abrechnungssumme des
Beauftragten und der fiktiven Abrechnungssumme des eigentlich besten Bieters ermitteln -
eine solche ,,fiktive" Differenzrechnung ist allerdings mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
Ob diese Vorgangsweise nun als marktwirtschaftlich verständliche Reaktion der
Unternehmer auf die schlechten Randbedingungen der Branche akzeptiert werden muß bzw.
völlig oder teilweise abzulehnen ist, soll im Zuge dieser Arbeit geklärt werden. Aus Sicht der
Unternehmer ist diese Vorgangsweise jedenfalls verständlich, weil sie in einem Markt mit
schlechtem Preisniveau und schwierigen Randbedingungen (vgl. I.A), bei dem bei Vorliegen
einer konstruktiven Leistungsbeschreibung (meistens) qualitativ kaum Unterschiede
zwischen den Angeboten möglich sind, eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, aus den
starren Marktmechanismen auszubrechen.
II.A.5.3
Aus Sicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verfolgt bei der Auftragsvergabe grundsätzlich immer das Ziel, sein Projekt
zum günstigsten Preis an den besten Bieter zu vergeben. Er steht aber dabei regelmäßig vor
dem Dilemma, daß er bereits zum Zeitpunkt der Vergabe abschätzen muß, welches Angebot
unter den späteren Bedingungen der Leistungserstellung das wirtschaftlich beste sein wird.
Insbesondere bei Vorliegen von ,,spekulativen" Angeboten, können sich dabei beträchtliche
Differenzen zwischen dem scheinbar besten und dem tatsächlich besten Angebot ergeben.
Gerade der öffentliche Auftraggeber steht damit unter Druck, weil er einerseits am
einfachsten den Billigstbieter beauftragt, um sich langwierige Erklärungen gegenüber den
jeweiligen Prüfungsinstanzen zu ersparen, andererseits aber gerade dieser Bieter manchmal
- im Nachhinein betrachtet - nicht der Wirtschaftlichste ist und der Auftraggeber daher wieder
von diversen Kontrollinstanzen getadelt wird.
Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Situation für beide Vertragspartner gilt es
verschiedene Handlungen, die im Zuge dieser Arbeit untersucht werden, zu betrachten.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation - Begriffsbestimmung
Seite 20
Zur Spekulation selbst kann gesagt werden, daß sich der Auftraggeber grundsätzlich in der
besseren Position befindet. Immerhin legt er in der Ausschreibung sämtliche
Randbedingungen der Leistungserstellung fest, kann Voruntersuchungen durchführen und
damit den Unsicherheitsfaktor reduzieren und hat schließlich die Möglichkeit - allerdings im
sehr engen Rahmen der rechtlichen Bestimmungen - jenes Angebot auszuwählen, das den
in der Ausschreibung bekanntgegebenen Vorstellungen am besten entspricht. Gerade in der
Zeit vor Vertragsabschluß - und in diesem Bereich werden die Grundlagen jeder Spekulation
gelegt - ist der Auftraggeber daher in der stärkeren Position. Natürlich muß aber
berücksichtigt und untersucht werden, welche Freiheiten der Auftraggeber in seiner Auswahl
tatsächlich hat bzw. welche Einschränkungen durch die Vergabevorschriften bestehen.
Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob es auch eine Form der
Auftraggeberspekulation gibt. Zweifellos geht die Spekulation im klassischen Sinne immer
seitens des Auftragnehmers - genauer eigentlich in dieser Phase vom Bieter - aus, weil der
Bieter durch seine Preisangaben immer das Preis/Leistungsverhältnis letztlich festlegt.
Unabhängig davon, in welcher Form der Ausschreibende die Leistung beschreibt, hat der
Bieter daher grundsätzlich immer die Möglichkeit, durch sein Angebot darauf entsprechend
zu reagieren. Täuscht der Ausschreibende wissentlich falsche Tatsachen vor, so liegt keine
Spekulation im Sinne der hier entwickelten Definition vor, da für den Ausschreibenden keine
Unsicherheitssituation vorliegt und damit auch kein Risiko verbunden ist. In diesem Falle
sind vielmehr zivilrechtliche Anfechtungstatbestände seitens des Auftragnehmers (etwa
Irrtum oder Sittenwidrigkeit) denkbar.
Es kann daher im Sinne der hier entwickelten Definition keine Auftraggeberspekulation im
eigentlichen Sinne geben, weil ihr regelmäßig das Unsicherheitselement im Sinne der einer
echten Spekulation immanenten Aufteilung zwischen Chance und Risiko fehlt. Im Zuge
dieser Arbeit sollen aber dennoch auch Maßnahmen des Ausschreibenden auf ihre
Rechtmäßigkeit bzw. Rechtsfolgen analysiert werden, die nach Branchenusancen als
,,spekulativ" bezeichnet werden, obwohl sie de facto keine Auftraggeberspekulation
darstellen (vgl.II.C.6.1).

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 21
II.B. Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Spekulation
II.B.1. Der Markt
Unter dem klassischen Begriff ,,Markt" versteht die Wirtschaftswissenschaft ,,einen
ökonomischen Ort des Tausches, an dem sich durch Zusammentreffen von Angebot und
Nachfrage Preise bilden" [S3; Begriff ,,Markt", Sp.283]. Dabei tritt immer das Problem auf,
daß die Interessen der Anbieter und Nachfrager praktisch genau entgegengesetzt sind.
Während der Anbieter ein möglichst hohes Preisniveau anstrebt, versucht der Nachfrager
das entsprechende Gut zu einem möglichst günstigen Preis zu erwerben. Steigt daher der
Marktpreis eines Gutes, führt dies dazu, daß einerseits weniger nachgefragt wird, dafür aber
die Produktionsmenge steigt, weil der Markt für zusätzliche Anbieter interessant wird. Die
Zusammenhänge zwischen diesen Faktoren und dem Preis des Gutes lassen sich durch
Angebots- bzw. Nachfragefunktionen grafisch darstellen.
Abbildung 6: Idealisierte Nachfrage- und Angebotsfunktion
Diese Konfrontation der gegensätzlichen Interessen kann theoretisch zu einem
Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei einem ganz bestimmten Preis führen.
Diese Konstellation zeigt die folgende Abbildung, wobei im Punkt S der Preis und jene
entsprechende Stückzahl auftreten, die gegensätzliche Interessen der Anbieter und
Nachfrager optimal vereinen. In diesem Zustand entspricht die produzierte Menge genau der
nachgefragten Menge, der Markt wird daher geräumt, und bei unveränderten
Randbedingungen hat kein Marktteilnehmer ein Interesse, die Gleichgewichtssituation durch
Preisänderungen zu gefährden.
Nachgefragte
Stückzahl
Preis
Nachfragefunktion
Produzierte
Stückzahl
Preis
Angebotsfunktion
Stückzahl
Preis
S
Gleichgewicht im
vollkommenen Markt
------ Angebotsfunktion
Nachfragefunktion
Preis 1
Preis 2
Abbildung 7: Gleichgewicht im vollkommenen Markt

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 22
Das Gesetz von W. S. Jevons von der ,,Unterschiedslosigkeit des Preises", das hinter dieser
Abbildung steht, besagt, daß laut mikroökonomischer Theorie theoretisch davon auszugehen
ist, daß für ein bestimmtes Gut zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ein bestimmter Preis am
Markt gebildet werden kann [B11; S.231]. Liegt der Marktpreis unter diesem ,,optimalen"
Preis (Preis 1), so übersteigt die Nachfrage das Angebot und der Preis wird angesichts der
enormen Nachfrage wieder steigen, was einerseits zusätzliche Angebote aber auch weniger
Nachfrage bewirkt. Bei Preis 2 ist der Preis schließlich so hoch, daß sehr viel produziert aber
wenig abgenommen wird; diese überschüssigen Waren bewirken daher wieder fallende
Preise. Diese Entwicklung kann schließlich zur Ausbildung eines Gleichgewichtes im Punkt S
führen. Diese Gleichgewichtssituation kann natürlich theoretisch auch über die Betrachtung
der Mengen hergeleitet werden. Auch in diesem Fall werden bei geringeren bzw. größeren
Stückzahlen im Vergleich zur Gleichgewichtssituation Kräfte freigesetzt, die den Markt in
Richtung Marktgleichgewicht drängen. Für diese ausgeglichene Endsituation wurden daher
die Bezeichnungen ,,Walras/Hicks-Stabilität" (Ansatz über die Preise) oder ,,Marshall-
Stabilität" (Mengenherleitung) eingeführt [B11; S.254].
Diese Überlegungen gelten aber alle nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, nämlich
bei Vorliegen eines vollkommenen Marktes.
II.B.1.1 Vollkommener
Markt
Von einem vollkommenen Markt kann gesprochen werden, wenn folgende Voraussetzungen
gegeben sind [B12; Sp.2605; B11; S.232]:
· Gleichartigkeit der Produkte und damit keinerlei sachliche Präferenzen der
Nachfrager,
· keinerlei persönliche, standortmäßige oder zeitlichen Präferenzen,
· vollständige Markttransparenz.
· Da die Marktteilnehmer keinerlei Präferenzen haben dürfen, wird ihnen rein
rationales Handeln im Sinne der wirtschaftlichen Regeln unterstellt (es wird immer
der ,,optimale" Preis festgelegt).
Bei vollständiger Konkurrenz im vollkommenen Markt existiert das Problem der
Angemessenheit des Preises nicht. Der vorliegende Marktpreis ist ein fester Wert, ergibt sich
als Konsens im Kräftespiel Angebot - Nachfrage und ist jedenfalls angemessen. Jeder
Anbieter, der in diesen Markt eindringt, muß versuchen, seine Kostenstruktur so zu
gestalten, daß er mit diesem Preis sein Auslangen findet. Möchte ein Anbieter seinen
Gewinn steigern, so ist der gleiche Absatz bei höherem Preis durch Erzeugung von
Präferenzen für sein Produkt (z.B.: Werbung) oder durch das Ausbrechen aus der
Gleichartigkeit der Produkte
18
möglich.
18
In weiten Bereichen des Wirtschaftslebens wird dies versucht, z.B.: in der Versicherungsbranche
unterscheiden sich Produkte, die an sich vergleichbar wären regelmäßig durch Kleinigkeiten, um einen direkten
Vergleich zu verhindern.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 23
II.B.1.2 Unvollkommener
Markt
Ist nur eine der für das Vorliegen eines vollkommenen Marktes als notwendig genannten
Voraussetzungen nicht gegeben, liegt ein unvollkommener Markt vor. Dies gilt für praktisch
alle Bereiche des Wirtschaftslebens; einzig im Börsenhandel ist das Konzept des
vollkommenen Marktes annähernd verwirklicht. Der vollkommene Markt ist daher ein rein
wissenschaftlicher Ansatz, um Marktbeziehungen in theoretisch vereinfachter Form
untersuchen zu können. Bei praktischer Anwendung der so ermittelten
wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse muß daher je nach Ausprägung des Marktes
eine Anpassung an den vorliegenden Grad der Unvollkommenheit vorgenommen werden.
Während im vollkommenen Markt der Preis durch die Marktumstände praktisch fix
vorgegeben ist, wird der Preisfaktor im unvollkommenen Markt zu einem bestimmenden
Marketinginstrument. Der Preisspielraum des einzelnen Unternehmers wird aufgrund der
fehlenden Vergleichbarkeit der Produkte oder wegen der mangelnden Markttransparenz der
Abnehmerseite ungleich größer und kann in Form unterschiedlicher Preispolitik als
Instrument im Wettbewerb eingesetzt werden.
Das Vorliegen eines unvollkommenen Marktes führt auch zum für die Bauwirtschaft
typischen Submissionswettbewerb. Da im Falle einer Nachfrage (Ausschreibung) kein
einheitlicher Marktpreis existiert, wird versucht, durch die Submission einen individuellen,
projektabhängigen Wettbewerb zu organisieren, um so einen konstitutiven Marktpreis
(Wettbewerbspreis) zu erhalten [B13; S. 40].
II.B.1.3 Marktklassifikationen
Der Markt kann theoretisch nach unterschiedlichsten Kriterien klassifiziert werden, wobei
folgende, auszugsweise angeführte, Faktoren wesentlich die Preisbildung beeinflussen [B11;
S.268]:
· Anbieterzahl: wie viele Anbieter bieten das gleiche Produkt an und machen sich
dabei gegenseitig Konkurrenz
· Nachfragerzahl: wie viele Nachfrager wollen das Gut erwerben
· Relative Größe der Marktteilnehmer: Verteilung der Marktanteile auf die einzelnen
Anbieter bzw. Nachfrager
· Reaktionsgeschwindigkeit der Marktteilnehmer
· Vergleichbarkeit der Güter
· Vorhandene Markttransparenz
· Markteintrittsbarrieren: wie leicht kann ein neuer Konkurrent in den Markt eindringen
(eine niedrige Barriere liegt etwa bei Dienstleistungsbetrieben vor)
Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, ermöglicht aber etwa im
Bereich der Anbieter- und Nachfrageranzahl folgende, bekannte Klassifikation:

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 24
einer
wenige
viele
einer
Bilaterales
Monopol
Beschränktes
Monopson
Monopson
wenige
Beschränktes
Monopol
Bilaterales
Oligopol
Oligopson
viele
Monopol
Oligopol
Polypol
Nachfrager
Anbieter
Abbildung 8: Marktformen [nach Vorbild B11; S.271]
Diese Darstellung unterstellt die Prämisse, daß jeder Marktteilnehmer den gleichen
Marktanteil hält, denn ansonsten könnte etwa auch bei wenigen Anbietern ein
Quasimonopolist dabei sein, der einen überwiegenden Marktanteil besitzt und damit völlig
andere Marktprozesse auslöst.
Die grau unterlegten Felder sind jene, die im Bereich der Bauwirtschaft relevant sind. Der
Bereich mit nur einem Anbieter ist unrealistisch, weil dies die Wettbewerbssituation nicht
zuläßt, und viele Nachfrager sind im klassischen Baugeschäft nicht denkbar, weil in der
überwiegenden Zahl der Fälle jedes Bauwerk individuell nachgefragt und daher nicht einer
Vielzahl von Nachfragern zum Kauf dargeboten wird.
Das Polypol käme bei dieser Darstellung der Theorie des vollkommenen Marktes am
nächsten. Bei einem vollkommenen Markt ergäbe sich durch die vielen Anbieter und vielen
Nachfrager vollständige Konkurrenz. Im unvollkommenen Markt wird diese Form Polypol
genannt, wodurch ausgedrückt wird, daß jeder Marktteilnehmer für sich - aufgrund der
reichhaltigen Präferenzen und Differenzierungen - eine Art monopolistische Stellung
einnimmt.
Der Regelfall in der Bauwirtschaft ist ein bilaterales Oligopol, und im Bereich der Aufträge
der öffentlichen Hand ist teilweise auch ein (beschränktes) Monopson vorstellbar. Vor
diesem theoretischen Hintergrund muß die Preisbildung in der Bauwirtschaft gesehen
werden.
Eine andere Form der Marktklassifikation wurde mit der Unterscheidung vollkommener -
unvollkommener Markt bereits näher erläutert.
Eine dritte Klassifikation ergibt sich aufgrund der Markteintrittsschranken. Die Konkurrenz
ist frei, wenn der Marktzugang für alle Marktteilnehmer mit keinen Beschränkungen
verbunden ist. Bei beschränkter Konkurrenz ist der Markteintritt mit gewissen Bedingungen
verknüpft und bei geschlossener Konkurrenz ist ein Marktzutritt praktisch unmöglich.
Vollkommener Markt ist natürlich nur bei offener Konkurrenz denkbar.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 25
Die folgende Abbildung zeigt diese Klassifikationsmöglichkeiten im Überblick:
Anzahl der
Marktteilnehmer
vollkommener Markt
Markt-
klassifikation
Vollkommenheit
des Marktes
unvollkommener Markt
freie Konkurrenz
Markteintritts-
schranken
beschränkte Konkurrenz
geschlossene Konkurrenz
einer
wenige
viele
einer
Bilaterales
Monopol
Beschränktes
Monopson
Monopson
wenige
Beschränktes
Monopol
Bilaterales
Oligopol
Oligopson
viele
Monopol
Oligopol
Polypol
Nachfrager
Anbieter
Abbildung 9: Marktklassifikationen
II.B.2. System der Preisbildung
Grundsätzlich ist jeder Marktteilnehmer berechtigt, jeden beliebigen Preis für sein Produkt zu
verlangen. Grenzen sind ihm dabei nur durch staatliche Zwänge
19
(Gesetzes- und
Sittenwidrigkeit) etwa zum Schutze volkswirtschaftlicher Interessen gesetzt.
Bei Markteinführung eines neuen Produktes bzw. bei Abgabe eines Angebotes, erfolgt die
Preisbildung grundsätzlich nach folgendem Schema:
19
Vgl. Kapitel II.B.3.6.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 26
Konsumgüterindustrie Bauwirtschaft
SYSTEM DER
PREISBILDUNG
Anpassung an
das Marktpreisniveau
Verkaufs- bzw. Angebotspreis
Ermittlung der Selbstkosten
In der Konsumgüterindustrie in
der Regel eindeutig ermittelbarer
Wert der Kostenträgerrechnung
des Unternehmens
In der Baubranche ist die
Ermittlung aufgrund der
Unsicherheiten der zukünftigen
Produktion schwierig
- Preissteigerungen bei Produktionsfaktoren
- Änderungen in der Produktion
- Änderung der Unternehmensfixkosten
- wie Konsumgüterindustrie
- Preisfestlegung vor Produkterstellung,
dadurch zusätzliche Risken wie Witterung
oder sonstige projektspezifische Risken
Es existiert kein spezifischer Marktpreis,
da jedes Produkt individuell ist, sondern
nur Anhaltspunkte (Preisdatenbanken,
usw.)
Je nach branchenspezifischer
Marktform liegt ein mehr oder
weniger unveränderlicher
Marktpreis für das Produkt vor
Gewählte Marktstrategie
Preise der Konkurrenz
Gewählte Marktstrategie
Reaktion der Konkurrenz
- Rechtliche Schranken
- Konjunkturelle Situation
- Rechtliche Schranken
- Konjunkturelle Situation
- Nachfrager (öffentlich?)
Abbildung 10: System der Preisbildung
Wesentlich ist dabei in beiden Fällen die klare Trennung zwischen der Ermittlung der
Selbstkosten (eigentliche Kalkulation) und der erst danach folgenden Anpassung an das
aktuelle Marktpreisniveau unter Beachtung verschiedenster marktpolitischer aber auch
rechtlicher Vorgaben. Die genaue Unterscheidung ist wesentlich, da Kosten und Preise
betriebswirtschaftlich völlig unterschiedlich definiert sind. Während nämlich Kosten den
wertmäßigen Verzehr von Gütern und Dienstleistungen im Zuge der Leistungserbringung
darstellen, drückt der Preis den Tauschwert einer Ware am Markt aus [S10]. Diese strikte
Trennung der Kalkulation von der Preisfestsetzung ist praktisch so wichtig, um in weiterer
Folge eine sinnvolle Nachkalkulation zuzulassen (nur ein Vergleich mit der Kalkulation ist
sinnvoll!). Die Preisbildung gliedert sich daher in ein technisch-wirtschaftliches Problem
(Kostenermittlung) und in ein politisch-menschliches Problem (Preisfestsetzung) [B14, S.X].
Damit ist aber auch klar, daß die hier zu untersuchende Spekulation als absatzpolitisches
Instrument erst in der zweiten Phase der Preisbildung eine Rolle spielen kann. Abbildung 10
zeigt auszugsweise einige wichtige Einflußfaktoren bei der Preisbildung auf, wobei
unterschieden wurde zwischen exogenen Faktoren (in den runden Blasen), die von außen
auf das Unternehmen einwirken, und endogenen Faktoren (Gedankenblasen), die sich
aufgrund der Überlegungen, Ziele und Einschätzungen des Managements ergeben.
Als wesentlichste Unterschiede zwischen der Konsumgüterindustrie und der Bauwirtschaft
lassen sich folgende Merkmale herausarbeiten:

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 27
· Die Ermittlung des Selbstkostenpreises ist in der Bauwirtschaft mit wesentlich
größeren Unsicherheiten behaftet, da ein Preis für ein noch nicht produziertes Gut
genannt werden muß, wobei die Produktion noch dazu mit großen Unsicherheiten
behaftet ist.
· Die Güte der ,,Selbstkostenabschätzung" (mehr kann es im Bauwesen nicht sein),
hängt in der Bauwirtschaft wesentlich von der Erfahrung des Kalkulanten ab. Bei
einem Konsumgut ergeben sich die Selbstkosten als fixer Wert aus der
Kostenrechnung des Unternehmens. Mögliche Unsicherheiten der zukünftigen
Produktion wirken sich nur in relativ geringem Umfang aus.
· Auch bei der Anpassung an den Marktpreis stellt sich die Situation in der
Bauwirtschaft wesentlich schwieriger dar, weil in den meisten Fällen kein solcher
Marktpreis existiert. Die vorhandenen Anhaltspunkte (Preisdatenbanken,
Angebotsstatistiken, usw.) müssen wieder mit entsprechendem Fachwissen an den
individuellen Fall angepaßt werden.
·
Zum Unterschied der Konsumgüterindustrie, die vor allem die Reaktion des Marktes
auf ihre Preisstrategie abschätzen muß (relativ einfach, weil die Preise der
Konkurrenz evident sind), gilt es für das Management des Bauunternehmens vor
allem die noch nicht bekannten Preise der Konkurrenz abzuschätzen, um sie in die
eigenen Überlegungen einzubeziehen.
II.B.3. Preis- und Absatzstrategien
Jedes Unternehmen, das am Markt wirtschaftlich reüssieren will, muß sich dazu
absatzpolitischer Instrumente bedienen, um in seinem Sinne auf die Vorgänge auf den
Absatzmärkten einzuwirken. Die Literatur unterscheidet dabei grundsätzlich vier Gruppen
von Instrumenten [B15; S.291, B16; S.122ff]:
· Preispolitik
· Produkt- und Sortimentsgestaltung
· Werbung
· Distributionspolitik
Mit Hilfe dieser Möglichkeiten kann es gelingen, Nachfrage- und Angebotsfunktion zu
beeinflussen und damit den Gewinn zu steigern. Die Einflußnahme auf die
Nachfragefunktion gelingt einerseits über die Schaffung von Präferenzen für das eigene
Produkt (Werbung) und andererseits durch qualitative Abhebung von Konkurrenzprodukten
(kürzere Lieferzeiten durch bessere Distribution, höhere Qualitätsstandards, usw.). Welche
Instrumente eingesetzt und mit welcher Intensität sie letztlich verwendet werden, ist
verschieden. Die individuelle Zusammenstellung wird als ,,Marketing-Mix" [B15; S.297, B18;
S.383, B16; S.124] bezeichnet.
II.B.3.1 Preispolitik
Eine aktive Preispolitik im Sinne der Marktpreisbeeinflussung wird in vielen Fällen nicht
möglich sein, weil das Unternehmen keinen ausreichenden Marktanteil und damit auch
keinen bestimmenden Markteinfluß besitzt. Unter diesen Umständen wird das Unternehmen

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 28
zu einem ,,Mengenanpasser" [B15; S.292], das versuchen muß, durch Ermittlung der idealen
Produktionsmenge eine möglichst große Differenz zwischen Erlösen (vorgegebener
Marktpreis) und Kosten zu erzielen. Die Preispolitik degeneriert in diesem Fall zu einer
bloßen Mengenpolitik [B18; S.380]; der Unternehmer vom Preis- zum Mengenanpasser. Dies
gilt jedenfalls immer unter den Voraussetzungen eines vollkommenen Marktes, daher ist es
in der Folge nur sinnvoll, den unvollkommenen Markt zu behandeln.
Polypolistische Konkurrenz
(entspricht der Atomistischen Konkurrenz im vollkommenen Markt)
Da in diesem Fall ein unvollkommener Markt vorliegt, haben die Marktteilnehmer die
Möglichkeit, in bestimmten Grenzen aktive Preispolitik zu betreiben. Dies ist möglich, weil
aufgrund bestimmter Präferenzen (besondere Verläßlichkeit, örtl. Präferenz, usw.) und
bestimmter Produktvorteile die Bereitschaft seitens der Nachfrager besteht, die gleiche
Menge auch zu einem höheren Preis abzunehmen. Die Breite des Preisbandes, in dem sich
der Anbieter ohne Konsequenzen der Nachfrager praktisch monopolistisch bewegen kann,
ist individuell verschieden und hängt stark mit der Ausprägung der Präferenzen zusammen.
Erst wenn diese Freiheit der Preisfestsetzung nach oben oder unten überschritten wird,
ergeben sich Auswirkungen auf die Nachfrage
20
.
Oligopolistische Konkurrenz
Charakteristisch für das Oligopol (typisch für den Baumarkt!) ist die direkte gegenseitige
Beeinflussung der Marktteilnehmer in allen Richtungen (auch der Anbieter untereinander).
Jede absatzpolitische Handlung löst in diesem System eine Gegenreaktion der übrigen
Anbieter aus, die wiederum eine weitere Reaktion des ersten Marktteilnehmers auslöst und
so schließlich zu einem längeren Reaktionsprozeß führt, der typisch ist für diese Form der
Konkurrenz. Auch beim Oligopol gibt es wie bei der polypolistischen Konkurrenz aufgrund
der Unvollkommenheit des Marktes einen gewissen Preisspielraum des Unternehmers, ehe
die Reaktion der Nachfrager einsetzt. Die Situation ist aber ungemein schwieriger, weil bei
jeder Entscheidung die wahrscheinliche Reaktion der Konkurrenz mitberücksichtigt werden
muß. Oligopolistische Märkte werden daher oft als ,,gleichgewichtslos" bezeichnet, weil sich
im Gegensatz zu anderen Marktformen kein eindeutiges Marktverhalten und kein eindeutiger
Preisbildungsprozeß festlegen lassen [B12; Sp.2613].
Die Literatur sieht beim Oligopol zum Thema Preispolitik folgende drei konkrete
Vorgangsweisen vor, mittels derer die Preissituation langfristig beeinflußt werden kann [B18;
S. 430]:
· Stillschweigende Vereinbarung oder
· Kartellvertrag, wobei zwischen beiden die Vermeidung des gegenseitigen Ruins und
die Anpassung an die jeweilige Preissituation festgelegt werden kann oder
· scharfer Verdrängungskampf gegen die Konkurrenz mit ungewissem Ausgang.
Das Monopol wird wegen der Irrelevanz für den Baumarkt hier nicht näher erläutert.
20
Typisch für eine örtliche Präferenz wäre etwa ein Nahversorger, der 10 Minuten vom nächsten Geschäft
entfernt liegt. Eine minimale Preissteigerung wird in diesem Fall wohl kaum den Absatz ändern. Überschreitet er
allerdings das Preisband der ,,Marktträgheit", so werden die Kunden wechseln.

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
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Ruinöser Wettbewerb
Diese Bezeichnung benennt eine spezielle wirtschaftliche Kampfsituation, bei der der
Wettbewerb vieler Unternehmer nur über den Parameter Preis ausgetragen wird [A4; S.2].
Denk sieht als Hauptauslöser die notorische Unterauslastung von Kapazitäten in Folge
falscher, weil teilweise überdimensionierter Kapazitätspolitik [A4; S.3]. Diese Problematik
wurde in den letzten Jahren durch verstärkte Einbeziehung von Subunternehmer-
beauftragung und verstärkte Verwendung von Mietgeräten sicherlich entschärft, besteht
allerdings in gemäßigtem Umfang noch immer. Wenn nun aufgrund der vorliegenden
Wettbewerbssituation eine Beeinflussung der Nachfrage nur über die Preispolitik möglich ist
(dies trifft teilweise auf die Bauwirtschaft zu), und aufgrund des erhöhten Deckungsbedarfes
infolge der Überkapazitäten die Preise zu niedrig sind, führt diese Politik nicht selten in den
wirtschaftlichen Ruin eines Unternehmens.
Problematisch für die gesamte Branche wird die Situation dann, wenn diese
Überlebensstrategie des einzelnen Anbieters das gesamte Preisniveau beeinflußt. Gerade
das Oligopol (Bauwirtschaft) zeichnet sich aber dadurch aus, daß es Interdependenzen
zwischen den einzelnen Anbietern gibt. Führt dieses Absenken des Preisniveaus nicht zu
einem erheblichen Anstieg der Nachfrage oder werden die Überkapazitäten nicht abgebaut,
wird der Überlebenskampf einzelner Unternehmungen zum Überlebenskampf einer ganzen
Branche [A2; S.299]. In dieser Situation kann dann von ruinöser Konkurrenz gesprochen
werden, die in letzter Konsequenz zur langsamen Verschlechterung der wirtschaftlichen
Lage und schließlich zum Ausscheiden vieler Unternehmungen aus dem Markt führt. Die
damit verbundene Kapitalvernichtung gilt es möglichst zu vermeiden. Denk sah diese Gefahr
des beginnenden isopolistischen Verwandlungsprozesses in der österreichischen
Bauwirtschaft bereits 1979, und die Insolvenzstatistiken der folgenden Jahre haben seine
Befürchtungen bestätigt.
Natürlich findet die Auslese in der Praxis nicht mit jener letzten Konsequenz statt, die sich in
der Theorie durchspielen läßt, aber die volkswirtschaftlich negativen Auswirkungen, die mit
der Zerschlagung von Unternehmen verbunden sind, und die damit verbundene
Einschränkung des Wettbewerbes werden gefürchtet und müssen als Hintergrund etlicher
Preisfestlegungen gesehen werden, die seitens des Staates vorgenommen wurden, um eine
solche Entartung des Marktes zu verhindern.
II.B.3.2
Produkt- und Sortimentsgestaltung
Einen wesentlichen Einfluß auf die Absatzmöglichkeiten hat natürlich das Produkt selbst. Je
deutlicher sich das Produkt von den Konkurrenzprodukten unterscheidet, umso eher können
Präferenzen dafür aufgebaut werden (Ästhetik) bzw. umso deutlicher nimmt die
Vergleichbarkeit ab, was zu einem unvollkommeneren Markt und damit einem vergrößerten
Preisspielraum führt. Gerade im Polypol ist dieses absatzpolitische Instrument oft gebraucht,
weil die Konkurrenz auf Produktveränderungen träger reagiert als auf Preisveränderungen.
Hier werden im einzelnen folgende Instrumente unterschieden [B15; S.293]:

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 30
Produktinnovation: Aufnahme und Einführung neuer Produkte oder Produktgruppen in
Form von:
Produktdifferenzierung: die Gesamtzahl an angebotenen Produkten bleibt in diesem
Fall gleich. Allerdings werden bestehende durch innovative Produkte ersetzt, die
den Bedürfnissen des Marktes besser entgegenkommen.
Diversifikation:
Hinzunahme von weiteren Produkten zur bestehenden Produktpalette.
Bei horizontaler Diversifikation erfolgt die Ausweitung der Aktivitäten auf gleicher
Wirtschaftsstufe (z.B.: ein ausländisches Unternehmen wird gekauft, das in der
gleichen Sparte tätig ist oder neue Sparten werden erschlossen
21
), bei vertikaler
Diversifikation werden Produkte aus vor- oder nachgelagerten Wirtschaftsstufen in
das Produktionsprogramm aufgenommen (z.B.: ein Bauunternehmen kauft ein
Splitt- oder Zementwerk oder bietet Dienstleistungen neben der originären
Produktion an
22
). Bei der lateralen Diversifikation erstreckt sich die Erweiterung auf
völlig andere Branchen
23
.
Produktvariation: Durch geschickte Produktvariationen wird einerseits versucht, den
Lebenszyklus der Produkte zu verlängern, und andererseits wesentliche
Preisdifferenzierungen zu erreichen. Der Käufer ist nämlich oftmals bereit, für eine
bestimmte Ausgestaltung wesentlich mehr zu bezahlen, als diese Ausgestaltung
tatsächlich Zusatzkosten verursacht. So werden etwa in der Autoindustrie praktisch
immer unterschiedliche Ausstattungskategorien angeboten, wobei die
Luxusausführungen in der Regel erheblich, unverhältnismäßig teurer sind. Durch
diese Preisdifferenzierung gelingt es, die höhere Kaufkraft bestimmter
Käuferschichten auszunützen [B18; S. 564].
Produktelimination: Produkte, die nicht den Anforderungen der Nachfrager genügen oder
aufgrund der vorgegebenen Kostenstruktur nicht ausreichend billig produziert
werden können, sind auszuscheiden. Wenn nötig kann diese Programmbereinigung
zu einer Nischenpolitik führen, bei der sich das Unternehmen auf seine
Kernproduktion zurückzieht und versucht, dort einen hohen Marktanteil zu
erreichen, um aktive Preispolitik betreiben zu können
24
.
II.B.3.3 Werbung
21
Hier haben sich in den letzten Jahren vor allem im Umweltbereich einige Möglichkeiten für die Bauwirtschaft
herauskristallisiert, um weitere Standbeine neben dem klassischen Baugeschäft aufzubauen (Energietechnik,
Abfalltechnik, Wassertechnik, usw.) [B16; S.126].
22
Leimböck spricht hier von ,,Industriellen Dienstleistungen", die letztlich eine Entwicklung in Richtung
Komplettanbieter einleiten [B16; S.125f].
23
In Österreich oder Deutschland gibt es noch sehr wenige Ansätze in Richtung Aufbau eines klassischen
Mischkonzerns. In anderen europäischen Ländern (etwa Frankreich, England) existieren diese bereits
(BOUYGUES mit Telekommunikation oder TRAFALGAR HOUSE mit Hotels und Reedereien) [B16; S.127].
24
Die Firma Wienerberger operiert etwa erfolgreich mit dieser Strategie, nämlich in ihren Kernbereichen jeweils
Marktführerschaft anzustreben [Vortrag Dr. Tanos am 18.01.2000 am Institut für Baubetrieb und
Bauwirtschaft].

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
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Die moderne Wirtschaft setzt mehr denn je auf Werbung als absatzpolitisches Instrument.
Hauptziel ist es, Produkte bekannt zu machen und Präferenzen zu erzeugen. Dies bringt im
Idealfall mehrere Vorteile mit sich:
· Der Gesamtabsatz wird gesteigert (vor allem bei Luxusgütern, die nicht unbedingt
benötigt werden z.B.: Schmuck).
· Aufgrund der erzeugten Präferenzen fällt die Wahl bei an sich gleicher Qualität und
gleichem Preis auf ein bestimmtes Produkt
Absatzsteigerung, höherer
Marktanteil.
· Aufgrund der Präferenzen sind teilweise bessere Preise zu erzielen, weil die
Nachfrageelastizität (= Änderung der Kaufentscheidung bei Preisänderung)
nachläßt.
II.B.3.4 Distributionspolitik
Hier geht es um die Frage, mit welchen Mitteln das Produkt am Ort und zum Zeitpunkt der
Nachfrage angeboten wird. In diesem Bereich gibt es unterschiedlichste Systeme mit
individuellen Vor- und Nachteilen, auf die hier nicht näher eingegangen wird
25
. Erwähnt
werden soll hier aber das neue Medium Internet, das in vielen Bereichen bereits zu völlig
veränderten Distributionswegen geführt hat und auch in Zukunft den Absatzmarkt wesentlich
beeinflussen wird.
II.B.3.5
Marketing - Mix
Entscheidend für ein erfolgreiches Unternehmen ist schließlich die Kombination der zuvor
genannten, absatzpolitischen Instrumente, die in der Regel als Marketing - Mix bezeichnet
wird [B15; S.297]. Entsprechend der individuellen Situation (Marktanteil, Eigenkapitalquote,
usw.) und den Branchenspezifika (Einordnung entsprechend den genannten
Klassifikationen) muß der optimale Marketing - Mix gefunden werden, um die Marktstruktur
im Sinne des Unternehmens und seiner verfolgten Marketing - Strategie zu beeinflussen.
Alle denkbaren Unternehmensstrategien können grundsätzlich folgendermaßen eingeteilt
werden [B16; S.131ff]:
· Wachstumsstrategie,
· Stabilisierungsstrategie und
· Desinvestitionsstrategie
Die Umsetzung der gewählten Strategie erfolgt dann durch die zuvor angeführten
absatzpolitischen Instrumente, wobei hier einige konkrete angeführt werden [B12; Sp.2614]:
· Individualisierung des Erzeugnisses, um es von Vergleichsprodukten abzuheben
und damit den absatzpolitischen Spielraum zu vergrößern (Produktdifferenzierung).
· Aufspaltung des Marktes durch unterschiedliche Produktgestaltung (Standard- und
Luxusausführung), um dadurch eine Preisdifferenzierung zu ermöglichen.
25
Bei Interesse wird auf die umfangreiche einschlägige Literatur verwiesen [etwa B15, B18, usw.].

Kapitel 2: Grundlagen der Spekulation ­ Bauwirtschaftliche Grundlagen
Seite 32
· Marktabsprachen
· Verdrängungskampf (über den Preis) bzw. Erhöhung der Markteintrittsschranken
(etwa durch hohe Werbeausgaben), um die Konkurrenz zu verringern
26
.
· Schaffung von Präferenzen (Werbung), um eine Erhöhung des Preisniveaus ohne
Absatzeinbußen umsetzen zu können.
· Veränderung der Absatzwege durch Ein- oder Ausschaltung von Handelsstufen.
II.B.3.6 Staatliche
Einflüsse
Eine Einschränkung der an sich vielfältigen Verhaltensweisen ergibt sich einerseits durch
staatliche Beeinflussung auf Basis der Rechtsordnung, die gewisse Verhaltensregeln nicht
zuläßt, und andererseits durch direkte Einflußnahme des Staates auf die Preispolitik, um
volkswirtschaftlich negative Auswirkungen zu verhindern. Vorrangiges Ziel ist es, den Einsatz
von gesetzes- oder sittenwidrigen Mitteln im Wettbewerb zu verhindern. Zu diesem Zweck
versucht der Gesetzgeber, den ,,lauteren" vom ,,unlauteren" Wettbewerb zu trennen, um
damit den ,,freien Wettbewerb" zu sichern [B19; S.25]. In Bereichen, in denen bei freiem
Spiel der Marktkräfte aber die Gefahr einer einsetzenden ruinösen Konkurrenz besteht, wird
der freie Wettbewerb durch Festlegung von Preisuntergrenzen eingeschränkt.
Den direkten Eingriff auf die Preispolitik sichert sich der Staat über das Preisgesetz [G2], das
zur zumindest vorübergehenden Anordnung von Preisen ermächtigt, falls in sensiblen
Versorgungsbereichen (z.B.: Arzneimittel oder Energieversorgung) Versorgungsstörungen
oder ungerechtfertigte Preise auftreten [G2; §3].
(1) Gebundene
Preise
Alle vom Staat festgelegten Preise werden als gebundene Preise bezeichnet und basierten
ursprünglich auf dem Preisgesetz. Diese Form der Marktbeschränkung wurde vor allem in
der Nachkriegszeit in praktisch allen relevanten Lebensbereichen eingesetzt, um
gemeinwirtschaftliche Interessen zu unterstützen.
Dementsprechend werden bei gebundenen Preisen in der Regel Preisobergrenzen
festgelegt. Als System der Preisregulierung ist diese strikte Form der staatlichen
Beeinflussung allerdings schon lange dem Prinzip des freien Wettbewerbes gewichen, und
nur noch in Sonderbereichen, in denen eine Regelung sinnvoll erscheint, kann der
Gesetzgeber über das Preisgesetz vorübergehend regelnd eingreifen
27
. Bei Vorliegen von
gebundenen Preisen liegt eine sogenannte vertikale Preisbindung vor, die im Gegensatz zu
horizontaler Preisbindung steht, die durch Absprache von Unternehmen der gleichen
Wirtschaftsstufe entsteht [B12; Sp.3028]. Dabei werden unterschieden [G2; §6]:
26
Ein aktuelles Beispiel lieferte dazu die Telekommunikationsbranche in der ersten Jahreshälfte 2000, als
Kostensteigerungen nicht an den Endverbraucher weitergegeben wurden, um den Markteinstieg des vierten
heimischen Handynetzbetreibers zu erschweren [KURIER, 11.2.2000,S. 20].
27
Arzneimittel und Lieferung von Energie, Gas und Fernwärme [G2; §3].

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2000
ISBN (eBook)
9783832456481
ISBN (Paperback)
9783838656489
DOI
10.3239/9783832456481
Dateigröße
2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Wien – Bauingenieurwesen, Baubetrieb und Bauwirtschaft
Erscheinungsdatum
2002 (Juli)
Note
1,0
Schlagworte
preisuntergrenze preisangemessenheit angebotsprüfung baupreisbildung preisplausibilität
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