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Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss

©2005 Studienarbeit 72 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Der Ausgangspunkt der Studienarbeit bildet der Missbrauch der Bilanzierungs-, und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss seitens der Muttergesellschaft und die eventuellen negativen Folgen für die Tochter- und Enkelgesellschaften. In dieser Arbeit sollen die unterschiedlichen Techniken und rechtlichen Möglichkeiten der Muttergesellschaft dargestellt werden, wie durch geschickte Auslegung der Bilanzierungs-, und Bewertungswahlrechte die Konzernbilanz manipuliert werden kann. Diese Maßnahmen sind vor allem für publizitätspflichtige Rechtsformen, in der Regel börsennotierte Kapitalgesellschaften von zentraler Bedeutung, um sich so gut wie möglich nach außen darzustellen. Dies gilt ebenso für nicht börsennotierte Gesellschaften. Im Rahmen dieser Arbeit soll sich der Blickwinkel jedoch nur auf die börsennotierten Gesellschaften begrenzen.
Ein weiterer Punkt auf den im Verlauf dieser Arbeit eingegangen wird, ist die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber der Muttergesellschaft seitens der Tochter- und Enkelgesellschaft, die in Folge einer nachteiligen Weisung durch die Muttergesellschaft einen Schaden erlitten haben.
Der gestalterische Spielraum, den die Verantwortlichen der Tochter- und Enkelgesellschaften durch die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in der Bilanz haben, kann das Mutterunternehmen, um ihre Interessen durchzusetzen durch das ihr gegebene Weisungsrecht eingeschränkt wird. Im Rahmen dieser Arbeit sollen deshalb die Möglichkeiten und Grenzen des Weisungsrecht der Muttergesellschaft gegenüber der untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaft dargestellt werden, sowie die Haftungsansprüche der Tochter- und Enkelgesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft im faktischen als auch im Vertragskonzern aufgezeigt werden.

Ziel der Arbeit ist die klare Darstellung des konzernpolitischen Gestaltungspotentials der Muttergesellschaft durch das gegebene Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht, das im Zuge der Konsolidierung gemäß den §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB gegeben wird. Außerdem sollen zusätzlich die Konsequenzen für die untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaften innerhalb des Konzerns aufgezeigt werden, die im Zuge des Missbrauchs der §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB durch die Muttergesellschaft entstehen.
Ein weiteres Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Rechtsfolgen für die Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft im faktischen AG-Konzern und Vertragskonzern, wenn der Missbrach der Bilanzierungs- […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 5547
Dittmann, Oliver: Der Missbrauch der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
im Konzernabschluss
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Technische Universität Darmstadt, Studienarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung... 1
1.1. Problemstellung und Abgrenzung... 1
1.2. Zielsetzung ... 2
1.3. Gang der Untersuchung ... 3
2. Der Konzern ... 4
2.1 Was ist ein Konzern ... 4
2.2 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung... 5
2.2.1 Die Abgrenzung des Konsolidierungskreis... 6
2.2.2 Die Vollkonsolidierung von verbundenen Unternehmen... 6
2.2.2.1 Die Kapitalkonsolidierung ... 6
2.2.2.2 Die Folgekonsolidierung... 11
2.2.2.3 Die Schuldenkonsolidierung ... 11
2.2.2.4 Die Zwischenergebniskonsolidierung ... 13
2.3 Unternehmensverträge ... 14
2.3.1 Der Beherrschungsvertrag... 14
2.3.2 Der Gewinnabführungsvertrag ... 16
2.4 Die aktienrechtlichen Konzernunternehmen ... 16
2.4.1 Konzernarten... 16
2.4.2 Der Unterordnungskonzern... 17
2.4.2.1 Merkmale eines Unterordnungskonzerns ... 18
2.4.2.2 Der Faktische Konzern... 18
2.4.2.3 Der Vertragskonzern ... 19
2.5 Mehrstufige Konzerne ... 20
2.5.1 Erscheinungsform ... 20
2.5.2 Die Anwendbarkeit der konzernrechtlichen Normen auf
mehrstufige Konzerne... 21
3. Die Bilanzpolitik als Bestandteil der Unternehmensstrategie .. 22
3.1 Die Bedeutung eines hohen Gewinnausweises ... 24
3.2 Instrumente der Bilanzpolitik... 24
4. Die Bewertungswahlrechte als strategisches Instrument in der
Konzernbilanzpolitik ... 28
4.1 Eigenständige Konzernbilanzpolitik durch die
Konzernleitung ... 28
i

4.2 Ansatz- und Bewertungswahlrechte als strategisches
Instrument in der Konzernbilanzpolitik... 30
4.2.1 Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben... 30
4.2.2 Bewertungswahlrecht bei der Einbeziehung von
Gemeinkosten zur Ermittlung der Konzernherstellungskosten .. 32
4.2.2.1 Der § 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB ... 32
4.2.2.2 Konzerbilanzgewinnsteigerungen durch die Anwendung
der §§ 255 und 304 HGB ... 32
4.2.2.3 Der Einfluss der Zwischenergebniseliminierung auf den
Konzernerfolg... 36
4.2.3 Abschreibungswahlrecht bei kurzfristiger Wertminderung
von Finanzanlagen ... 37
4.2.3.1 Das Recht zur Abschreibung des Anlagevermögens im
Konzernabschluss... 37
4.2.3.2 Konzerbilanzgewinnsteigerungen durch die Anwendung
der §§ 253 Abs. 2 Satz 3 und 303 HGB ... 38
4.2.4 Wahlrecht bei der Aktivierung und Abschreibung des
Disagios... 39
4.2.5 Wahlrecht bei der Periodisierung der latenten Steuer ... 40
4.2.6 Das Ansatzwahlrecht hinsichtlich Aktivierung von
Rückstellungen ... 41
4.2.7 Aktive Abgrenzung von Zöllen und Verbrauchssteuer auf
Vorratsvermögen sowie von Umsatzsteuern auf Anzahlungen... 42
4.2.8 Abschreibungswahlrechte bei der Erfassung von
Wertschwankungen ... 44
4.3 Wahlrecht beim Währungsumrechnungsverfahren ... 45
4.3.1 Die Pflicht zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss
... 45
4.3.2 Die Anwendung der Stichtagskursmethode ... 46
4.3.3 Die Anwendung der Zeitbezugsmethode ... 47
4.3.4 Behandlung von Umrechnungsdifferenzen ... 48
5. Grenzen des Missbrauchs bei der Festlegung der Ansatz- und
Bewertungswahlrechte ... 50
5.1 Organe, die maßgeblichen Einfluss bei der Bestimmung der
Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausüben ... 50
ii

5.2 Mögliche Benachteiligungen und ihre Rechtsfolgen im
Faktischen Konzern ... 52
5.2.1 Merkmale nachteiliger Anweisungen... 52
5.2.2 Ansprüche des Tochterunternehmens gegen das
Mutterunternehmen... 53
5.2.3 Die Haftung der gesetzlichen Vertreter des herrschenden
Mutterunternehmens ... 54
5.2.4 Ansprüche der Minderheitsaktionäre des
Tochterunternehmens gegen das Mutterunternehmen... 56
5.2.5 Ansprüche der Minderheitsaktionäre und Gläubiger des
Enkelunternehmens gegen das Mutterunternehmen ... 57
5.2.5.1 Haftungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern des
Mutter-, Tochter- und Enkelunternehmens... 57
5.2.5.2 Schadensersatzansprüche der Minderheitsaktionäre und
der Gläubiger59
5.3 Mögliche Benachteiligungen und ihre Rechtsfolgen im
Vertragskonzern... 60
5.3.1 Die Bevollmächtigung des herrschenden
Mutterunternehmens Weisungen an das untergebende
Tochterunternehmen zu erteilen ... 60
5.3.2 Die Folgen für das Mutterunternehmen bei bewussten
Missbrauch des gegebenen Weisungsrechtes nach § 308 AktG ... 61
5.3.3 Die Bevollmächtigung der Mutter- und Tochtergesellschaft
Weisungen an die Enkelgesellschaften zu erteilen... 61
5.3.4 Haftung der Tochtergesellschaft gegenüber der
Enkelgesellschaft ... 62
5.3.5 Haftung der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft
gegenüber der Enkelgesellschaft ... 62
iii

Abkürzungsverzeichnis
A Aufwand
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
Art. Artikel
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
a.F. alte
Fassung
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
bzw. beziehungsweise
d.h. das
heißt
EG Europäische
Gemeinschaft
f. folgende
ff. fortfolgende
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
GoF
Geschäfts- oder Firmenwert
GuV
Gewinn und Verlustrechnung
H Haben
HB Handelsbilanz
HGB Handelsgesetzbuch
Hs. Halbsatz
iv

KgaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
lit. Buchstabe
Nr. Nummer
S Soll
S. Seite
TabSTG. Tabaksteuergesetz
vgl. vergleiche
z.B. zum
Beispiel
v

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Abgrenzung
Der Ausgangspunkt der Studienarbeit bildet der Missbrauch der Bilanzierungs-,
und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss seitens der Muttergesellschaft
und die eventuellen negativen Folgen für die Tochter- und Enkelgesellschaften. In
dieser Arbeit sollen die unterschiedlichen Techniken und rechtlichen
Möglichkeiten der Muttergesellschaft dargestellt werden, wie durch geschickte
Auslegung der Bilanzierungs-, und Bewertungswahlrechte die Konzernbilanz
manipuliert werden kann. Diese Maßnahmen sind vor allem für
publizitätspflichtige Rechtsformen, in der Regel börsennotierte
Kapitalgesellschaften von zentraler Bedeutung, um sich so gut wie möglich nach
außen darzustellen. Dies gilt ebenso für nicht börsennotierte Gesellschaften. Im
Rahmen dieser Arbeit soll sich der Blickwinkel jedoch nur auf die börsennotierten
Gesellschaften begrenzen.
Ein weiterer Punkt auf den im Verlauf dieser Arbeit eingegangen wird, ist die
Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber der Muttergesellschaft seitens
der Tochter- und Enkelgesellschaft, die in Folge einer nachteiligen Weisung
durch die Muttergesellschaft einen Schaden erlitten haben.
Der gestalterische Spielraum, den die Verantwortlichen der Tochter- und
Enkelgesellschaften durch die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in der
Bilanz haben, kann das Mutterunternehmen, um ihre Interessen durchzusetzen
durch das ihr gegebene Weisungsrecht eingeschränkt wird. Im Rahmen dieser
Arbeit sollen deshalb die Möglichkeiten und Grenzen des Weisungsrecht der
Muttergesellschaft gegenüber der untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaft
dargestellt werden, sowie die Haftungsansprüche der Tochter- und
Enkelgesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft im faktischen als auch im
Vertragskonzern aufgezeigt werden.
1

1.2. Zielsetzung
Ziel der Arbeit ist die klare Darstellung des konzernpolitischen
Gestaltungspotentials der Muttergesellschaft durch das gegebene Bilanzierungs-
und Bewertungswahlrecht, das im Zuge der Konsolidierung gemäß den §§ 300
Abs. 2 und 308 HGB gegeben wird. Außerdem sollen zusätzlich die
Konsequenzen für die untergebenden Tochter- und Enkelgesellschaften innerhalb
des Konzerns aufgezeigt werden, die im Zuge des Missbrauchs der §§ 300 Abs. 2
und 308 HGB durch die Muttergesellschaft entstehen.
Ein weiteres Ziel der Arbeit ist die Darstellung der Rechtsfolgen für die Mutter-,
Tochter- und Enkelgesellschaft im faktischen AG-Konzern und Vertragskonzern,
wenn der Missbrach der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Zuge der
Konsolidierung gemäß den §§ 300 Abs. 2 und 308 HGB erkannt wird. In diesem
Kontext wird auf die diesbezüglichen Rechtsansprüche und Vorraussetzungen der
beteiligten Parteien eingegangen.
1.3. Gang der Untersuchung
Kapitel Eins ­ Einleitung ­ beschreibt die allgemeinen Gebiete der Studienarbeit.
Es geht auf die Problemstellung und grenzt den Themenkomplex ein. Es
spezifiziert das Ziel dieser Arbeit.
Das zweite Kapitel ­ der Konzern ­ behandelt die wichtigsten Definitionen, sowie
die Grundlagen der Konzernrechnungslegung. Bei den Definitionen werden die
Begriffe erläutert, die für das Verständnis der Arbeit maßgeblich sind. Die
Behandlung der Grundlagen der Konzernrechnungslegung wird beitragen, die
Technik und Auswirkungen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 300 Abs. 2 HGB
in Bezug auf die Erstellung der Konzernbilanz zu verstehen. Weiteres wird in
diesem Teil auch auf die Systematik von Konzernarten und den ihnen zu Grunde
liegenden Unternehmensverträgen gemäß § 291 HGB, um die Zusammenhänge in
Kapitel fünf zu verstehen.
In Kapitel Drei - Die Bilanzpolitik als Bestandteil der Unternehmensstrategie ­
werden die maßgeblichen Ziele der Bilanzpolitik erläutert und die wichtigsten
bilanzpolitische Instrumente vorgestellt.
2

Mit Kapitel Vier ­ Die Bewertungswahlrechte als strategisches Instrument in der
Konzernbilanzpolitik ­ beginnt der Hauptteil der Arbeit. In Kapitel Vier werden
die im Konzernabschluss zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechte behandelt. Diese werden im einzelnen dargestellt und
analysiert werden. Bei der Analyse der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
im Konzernabschluss wird zum einen der Aspekt untersucht und dokumentiert,
welche Auswirkungen der Missbrauch der Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechte seitens der Muttergesellschaft auf die untergebenden
Tochter- und Enkelgesellschaften.
Kapitel Vier ­ Grenzen des Missbrauchs bei der Festlegung der Bilanzierungs-
und Bewertungswahlrechte ­ ist der zweite Teil des Hauptteils der Arbeit. Hier
erfolgt die Darstellung des Weisungsrechtes der Muttergesellschaft auf die
Tochter- und Enkelgesellschaft sowie auch das Weisungsrecht der
Tochtergesellschaft auf die Enkelgesellschaft. Der Schwerpunkt dieses Kapitels
ist jedoch die Analyse und Dokumentation der Rechtsfolgen bei nachteiligen
Beeinträchtigungen der Untergesellschaft durch die herrschende Gesellschaft im
faktischen AG-Konzern und Vertragskonzerns.
3

2. Der Konzern
2.1 Was ist ein Konzern
In den meisten betriebswirtschaftlichen Lehrbüchern beschreibt man einen
Konzern im weitesten Sinne als eine wirtschaftliche Zusammenfassung von
mindestens zwei rechtlichen selbstständig bleibenden Unternehmen unter einer
einheitlichen Einleitung.
1
Die Gründe zur Bildung von Konzernen sind vielfältig.
In erster Linie werden bei Bildung von Konzernen oder ähnlichen
Unternehmensverbindungen Ziele wie Wachstum, Risikostreuung und
Ausnutzung von Synergieeffekten als mögliche Motive gesehen.
Durch die wirtschaftliche Zusammenfassung zwei oder mehr rechtlich
selbstständiger Unternehmen in Konzernbeziehungen wird die wirtschaftliche
Selbstständigkeit eines Beteiligten enorm beeinflusst. Dies wird deutlich bei der
Ausschüttung des Gewinns an die Gläubiger und Anteilseigner eines
eingebundenen Konzernunternehmens. Sie haben deshalb ein großes Interesse an
der Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse und an der Absicherung vor
Benachteiligungen, die im Zuge von Konzernverbindungen entstehen können. Der
Gesetzgeber muss daher Richtlinien festlegen, die die beteiligten Organe und
Personen, bei der Gründung und während des fortlaufenden Geschäftsbetriebes
vor rechtlichen und wirtschaftlichen Benachteiligungen schützen.
Im Rahmen der vorliegenden Studienarbeit wird ausschließlich auf die
Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach HGB und AktG beschränkt.
2.2 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr, haben alle Unternehmen, die die
genannten Voraussetzungen des § 290 Abs. 1 HGB erfüllen.
1
Vgl. Thommen/Achleitner, S. 88; Domschke /Scholl, S. 16.
4

Es muss sich um einen Konzern handeln, der dadurch gekennzeichnet ist, dass das
rechtlich selbstständige Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung stehen
oder unter der Beherrschung des Mutterunternehmens. Das Mutterunternehmen
muss in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden und ihren Sitz
im Inland haben. Zusätzlich muss die Muttergesellschaft eine Beteiligung im
Sinne des § 271 Abs. 1 HGB an dem oder den Unternehmen unter einheitlicher
Leitung stehenden Unternehmen nachweisen. Werden alle genannten
Vorraussetzungen von dem Mutterunternehmen und allen einbezogenen
Tochterunternehmen erfüllt, besteht die Pflicht, zur Aufstellungen eines
Konzernabschlusses für die genannten Unternehmen. Unter bestimmten
Rahmenbedingungen gestattet der Gesetzgeber eine Befreiung von der
Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nach § 293 Abs. 1 HGB von der
Aufstellungspflicht befreit, wenn die jeweiligen Größenmerkmale erfüllt werden.
Außerdem besteht ebenfalls eine Befreiung, wenn das Tochterunternehmen im
Sinne des § 291 Abs. 1 HGB ebenso ein Mutterunternehmen im Konzern ist.
2.2.1 Die Abgrenzung des Konsolidierungskreis
§ 294 Abs. 1 HGB verpflichtet Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen
ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
mit einzubeziehen, sofern die Einbeziehung nicht nach §§ 295, 296 HGB
unterbleibt.
Nach dem Wortlaut des § 295 Abs. 1 HGB besteht ein Konsolidierungsverbot für
Tochterunternehmen, wenn sich ihre Tätigkeit von der Tätigkeit aller anderen im
Konzern mit einzubeziehenden Unternehmen derartig unterscheidet, dass die
Einbeziehung in den Konzernabschluss mit der Verpflichtung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- , und
Ertragslage des Konzerns zu vermitteln unvermeidlich ist. Das
Konsolidierungsverbot kann nur greifen, wenn die Gesamtheit aller grundsätzlich
konsolidierungspflichtigen Unternehmen das betreffende Tochterunternehmen in
einem Geschäftszweig tätig ist, welches auf das Gesamtbild des Konzerns
bezogen als konzernuntypisch anzusehen gilt.
5

Einen großen Einfluss auf die Größe des Konsolidierungskreises haben laut § 296
HGB außerdem noch mehrere Konsolidierungswahlrechte. Nach seinem Wortlaut
brauchen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nicht einbezogen werden,
wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des
Mutterunternehmens in bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsleitung dieses
Unternehmens nachhaltig beeinflussen, die Aufstellung des Konzernabschlusses
erforderlichen Angaben, nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder
Verzögerungen zu erhalten sind, oder es handelt sich um ein Tochterunternehmen
von geringer Bedeutung.
2.2.2 Die Vollkonsolidierung von verbundenen Unternehmen
2.2.2.1 Die Kapitalkonsolidierung
Das vorliegende Kapitel soll einen allgemeinen Überblick über die
Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 HGB übermitteln, um die bilanziellen
Auswirkungen zu verstehen, die durch die Ausnutzung der Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechte entstehen.
Die Kapitalkonsolidierung hat im Sinne des § 301 Abs. 1 HGB die Aufgabe, die
Beteiligungswerte des Mutterunternehmens mit dem auf diese Anteile
entfallenden Eigenkapitalbetrag des einzubeziehenden Unternehmens zu
verrechnen.
2
Hinsichtlich der Bewertung des der Konsolidierung zugrunde
liegenden Eigenkapitals gewährt das HGB im Rahmen der Erstkonsolidierung ein
Methoden-Wahlrecht. Die Konsolidierung kann entweder nach der
Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
3
oder nach der
Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen werden
4
.
Die Buchwertmethode ist dadurch charakterisiert, dass der Beteiligungsbuchwert
des Mutterunternehmens mit dem konsolidierungspflichtigen Eigenkapital aus der
Einzelbilanz verrechnet wird. Der daraus resultierende
Konsolidierungsausgleichsposten enthält jedoch noch nicht aufgelöste Stille
Reserven und Lasten des Tochterunternehmens.
5
Sie werden in einem zweiten
2
Gräfer/Scheld, S. 89.
3
Gräfer/Scheld, S. 98; Becker, S. 97; Küting/Weber, S. 183 f..
4
Gräfer/Scheld, S. 104; Becker, S. 97; Küting/Weber, S. 188f..
5
Gräfer/Scheld, S. 98 f..
6

Schritt zusätzlich mit dem Konsolidierungsausgleichspostens verrechnet. Entsteht
hieraus ein Restbetrag oder Unterschiedsbetrag, so muss dieser als Geschäfts-
oder Firmenwert gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen werden.
Genau zu demselben Ergebnis führt die Neubewertungsmethode gemäß § 301
Abs. 1 Nr. 2 HGB bei der Erstkonsolidierung. Im Vergleich zur Buchwertmethode
erfolgt im Rahmen der Neubewertungsmethode die Aufdeckung der Stillen
Rücklagen und Lasten bereits vor der Kapitalkonsolidierung. Vor der
Konsolidierung sind allerdings erst die Bilanzposten von der Bilanz des
Tochterunternehmens auf ihre beizuliegenden Zeitwerte umzubewerten. Man
erhält somit die HB II des Tochterunternehmens. Der Beizulegende Zeitwert ist
der Betrag, zu dem im Bewertungszeitpunkt zwischen geschäftsbereiten und
sachverständigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert ausgetauscht oder eine
Schuld beglichen werden kann.
6
Er stellt einen Oberbegriff dar, der je nach
Sachverhalt durch spezielle Wertbegriffe konkretisiert wird, z.B. durch den
Börsen- oder Marktwert.
Somit kommt es im Falle der Anwendung der Neubewertungsmethode bereits
innerhalb der HB II zur Aufdeckung der Stillen Reserven und Lasten. Der
Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens wird jetzt mit dem
konsolidierungspflichtigen Eigenkapital, das sich aus der entsprechenden HB II
des Tochterunternehmens ergibt, verrechnet. Verbleibt ein Unterschiedsbetrag, so
muss dieser äquivalent zur Buchwertmethode als Geschäfts- oder Firmenwert in
der Konzernbilanz ausgewiesen werden. Zum besseren Verständnis soll die
Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode anhand des folgenden
Beispiels erläutert werden.
Das Mutterunternehmen der M-AG hat während des laufenden Geschäftsjahres
eine Beteiligung an der T-AG erworben. Zum Ende des Geschäftsjahres soll nun
eine Konzernbilanz erstellt werden. Die M-AG ist zu 100% an der T-AG beteiligt.
Aus der Bilanz der M-AG lässt sich entnehmen dass, der Buchwert und die
Anschaffungskosten jeweils 500 Mio. betragen.
6
Gräfer/Scheld, S. 104
7

A
Bilanz der M-AG
H
Anlagevermögen 500
1000 Gezeichnetes
Kapital
Beteiligung T-AG
500
200
Rücklagen
Umlaufvermögen 700
400 Bilanzgewinn
100
Fremdkapital
1700
1700
A
Bilanz der T-AG
H
Anlagevermögen 200
200 Gezeichnetes
Kapital
Umlaufvermögen 300
100 Rücklagen
100
Bilanzgewinn
100
Fremdkapital
500
500
In der Bilanz der T-AG ist nicht zu erkennen, dass sie selbst erstellte Patente im
Wert von 40 Mio. aktiviert hat. Darüber hinaus liegen Stille Reserven im
Anlagevermögen in einer Höhe von 20 Mio. , im Umlaufvermögen von 20 Mio.
und im Fremdkapital von 40 Mio. vor. Für diese Werte ist zunächst die
Handelsbilanz II für das Tochterunternehmen aufzustellen.
A
Bilanz der T-AG zu Zeitwerten
H
Anlagevermögen 220
200
Gezeichnetes
Kapital
Umlaufvermögen 320
120
Rücklagen
100
Bilanzgewinn
120
Fremdkapital
540
540
Die Handelsbilanz II des Tochterunternehmens zeigt nun die zu Tageswerten
umgewandelten Bewertungen der Vermögensgegenstände und Schulden der T-
AG.
Nachdem die Neubewertung nun vorgenommen wurde, wird gemäß § 301 Abs. 1
HGB der Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens mit dem darauf
entfallenen Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Nach § 266 Abs. 3
A HGB sind dies die Positionen des gezeichneten Kapitals, der Kapitalrücklage,
8

der Gewinnrücklagen, der Gewinn-/Verlustvortrag und der Jahresüberschuss/-
fehlbetrag.
Sodann ergibt sich ein konsolidierungspflichtiges Eigenkapital bei der T-AG in
Höhe von 420 Mio. .
Aus dem konsolidierungspflichtigen Kapital wird anschließend der Geschäfts-
oder Firmenwert ermittelt.
Anschaffungskosten der Beteiligung
Mio. 500
- konsolidierungspflichtiges Kapital
Mio. 420
= Geschäfts- oder Firmenwert
Mio. 80
Gezeichnetes Kapital (T-AG)
Mio. 200
+ Rücklagen
Mio. 120
+ Jahresüberschuss
Mio. 100
= konsolidierungspflichtiges Kapital
Mio. 420
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 80 Mio. stellt im vorliegenden
Fall ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung dar und
muss gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen werden.
Nach den Vorschriften der Neubewertungsmethoden kann aus den bisher
ermittelten Informationen die Konzernbilanz erstellt werden. Die Bilanzposten des
Mutterunternehmens werden mit den entsprechenden Bilanzposten der
Handelsbilanz II des Tochterunternehmens summiert. Daraus werden die
Korrekturbuchungen zur Summenbilanz vorgenommen.
9

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832455477
ISBN (Paperback)
9783838655475
DOI
10.3239/9783832455477
Dateigröße
569 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Darmstadt – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2005 (August)
Note
2,3
Schlagworte
konzernbilanzpolitik konzernbilanzmanipulation bilanzmanipulation schuldenkonsolidierung
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