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Der Aussagegehalt von Kapitalflussrechnungen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse

©2002 Diplomarbeit 69 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Gemäß § 264 Abs.2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (Konzernabschluss analog § 297 Abs.2 Satz 2 HGB) „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln“. Neben der Bilanz als Darstellung der Vermögenslage und der GuV als Darstellung der Ertragslage sollen durch die Publizierung einer Kapitalflussrechnung (KFR) in erster Linie Informationen über die Finanzlage gegeben werden. Dies geschieht durch einen verbesserten Einblick in die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten der Unternehmung und deren Auswirkungen auf die Liquidität.
Im Rahmen der Liquiditätsanalyse soll sie neben den statischen Kennzahlen wie z.B. den Deckungsrelationen eine dynamische Analyse der Zahlungsströme im Unternehmen ermöglichen.
In Deutschland sind Unternehmen zur Aufstellung einer KFR durch § 297 Abs.1 Satz 2 HGB explizit verpflichtet. Er bezieht sich jedoch nur auf börsennotierte Mutterunternehmen. Die Aufstellungs- und Gliederungsformen regelt der DRS 2, welcher inhaltlich aus der Stellungnahme HFA 1/1995 des IDW entstand. Er stellt die Basis dieser Arbeit dar.
Eine weitere Verpflichtung zur Aufstellung einer KFR entsteht durch den § 292a HGB (KapAEG), wonach ein Mutterunternehmen auch einen befreienden Konzernabschluss nach IAS oder US-GAAP aufstellen kann. Auch nach diesen Standards ist die Aufstellung einer KFR verpflichtend und in IAS 7 und SFAS No.95 geregelt. Der DRS 2 ist mit deren Anforderungen kompatibel.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen der Arbeit werden zuerst die Möglichkeiten einer externen Erstellung einer KFR aus den veröffentlichten Jahresabschlussdaten dargestellt. Dies ist notwendig, falls keine KFR publiziert wird (werden muss). Hierbei wird auch detailliert auf die dabei auftretenden Probleme eingegangen, sowie auf die Systematik und Darstellungsmöglichkeiten einer KFR.
Daran anschliessend werden ausführlich die Interpretationsmöglichkeiten und aus einem solchen Rechenwerk ableitbare Kennzahlen erarbeitet (s. Inhaltsverzeichnis).
Abschliessend werden noch auf einer KFR basierende Verfahren der Unternehmensbewertung erörtert.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis).
Abschliessend werden noch auf einer KFR basierende Verfahren der Unternehmensbewertung erörtert.

Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
2.Erstellung und Erscheinungsformen von […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erstellung und Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen
2.1 Erstellung von Kapitalflussrechnungen
2.1.1 Originäre vs. derivative Ermittlung
2.1.2 Die Beständedifferenzenbilanz
2.1.3 Die Veränderungsbilanz
2.1.4 Die Bewegungsbilanz
2.1.5 Erweiterung der Bewegungsbilanz zur Kapitalflussrechnung
2.1.5.1 Einbeziehung der Kontenumsätze
2.1.5.2 Einbeziehung der Gewinn- und Verlustrechnung
2.1.5.3 Saldierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge
2.1.5.4 Die Ausgliederung eines Finanzmittelfonds
2.1.6 Besonderheiten einer Konzernkapitalflussrechnung
2.1.6.1 Ableitung der Konzernkapitalflussrechnung
2.1.6.2 Änderung des Konsolidierungskreises
2.1.6.3 Währungsumrechnung
2.2 Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen
2.2.1 Kontoform vs. Staffelform
2.2.2 Die Gliederung
2.2.3 Direkte vs. indirekte Darstellung
2.2.4 Sonderausweis des Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG
2.2.5 Sonderausweis des EBITDA

3 Bilanzanalytische Probleme bei der externen Erstellung
3.1 Saldierung der erweiterten Bewegungsbilanz
3.2 Zuordnungsprobleme bestimmter Zahlungsströme zu den betrieblichen Bereichen
3.2.1 Zinsen und Dividenden
3.2.2 Ertragsteuern
3.2.3 Forderungen und Verbindlichkeiten
3.3 Der Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG

4 Analyse und Aussagegehalt einer Kapitalflussrechnung
4.1 Aussageziele einer Kapitalflussrechnung
4.2 Die Analyse der einzelnen Bereiche der Kapitalflussrechnung
4.2.1 Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
4.2.2 Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
4.2.3 Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
4.2.4 Der Finanzmittelfonds
4.2.5 Exkurs: Das Lebenszykluskonzept als Interpretationshilfe
4.3 Der Cash-Flow nach DVFA/SG
4.3.1 Aussagegehalt des Cash-Flow nach DVFA/SG
4.3.2 Beispiel zur Analyse
4.4 Kennzahlenanalyse der Kapitalflussrechnung
4.4.1 Kennzahlen zur Analyse der Innenfinanzierungskraft
4.4.1.1 Der Investitionsgrad
4.4.1.2 Wachstumsquote und Bruttoinvestitionen
4.4.1.3 Exkurs: Die Portfoliobetrachtung
4.4.1.4 Mandatory funds flow
4.4.1.5 Discretionary funds flow
4.4.2 Kennzahlen zur Analyse der Verschuldungsfähigkeit
4.4.2.1 Der dynamische Verschuldungsgrad
4.4.2.2 Die Cash-Burn-Rate
4.4.3 Kennzahlen zur Analyse der Ergebnisqualität
4.4.3.1 Quality of Earnings
4.4.3.2 Die Finanzierungspolitik
4.4.4 Kennzahlen zur Analyse der Rentabilität
4.4.4.1 Die Umsatzrentabilität
4.4.4.2 Free-Cash-Flow-Raten
4.5 Ansätze zur Bestimmung und Analyse des Unternehmenswertes
4.5.1 Das Discounted Cash-Flow-Verfahren
4.5.2 Das Ertragswertverfahren
4.5.3 Die Wertlückenanalyse
4.5.4 Bruttomarktwert und Free-Cash-Flow-Multiple

5 Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Schema einer Bewegungsbilanz

Abbildung 2-2: Berechnung der Abgänge zu Restbuchwerten

Abbildung 2-3: Saldo des konsolidierungstechnischen Verrechnungsbereichs

Abbildung 2-4: Sonderausweis des Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG

Abbildung 2-5: Ermittlung des EBITDA (sowie EBIT)

Abbildung 4-1: Daten zur Beispielanalyse

Abbildung 4-2: Beispieldaten für den Zeitvergleich

Abbildung 4-3: Abgrenzung der Bruttoinvestitionen (Postenbezeichnung gem. Gliederungsschema I/II)

Abbildung 4-4: Sollnormen der Kennziffern „Wachstumsquote“ und „Investitionsgrad“

Abbildung 4-5: Definition des „mandatory funds flow“

Abbildung 4-6: Berechnung der Netto-Finanzschulden

Abbildung 4-7: Berechnung des Free-Cash-Flow

Abbildung 4-8: Berechnung des Brutto Free-Cash-Flow

Abbildung 4-9: Berechnung des Netto Free-Cash-Flows

Abbildung 4-10: Berechnung des Bruttomarktwertes

Abbildung Anhang 1: Schematische Darstellung einer erweiterten Bewegungsbilanz

Abbildung Anhang 2: Gliederungsschema I des DRS 2 („Direkte Methode“)

Abbildung Anhang 3: Gliederungsschema II des DRS 2 („Indirekte Methode“)

Anhang Abbildung 4: Schema zur externen Erstellung einer KFR

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Gemäß § 264 Abs.2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (Konzernabschluss analog § 297 Abs.2 Satz 2 HGB) „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ... zu vermitteln“. Neben der Bilanz als Darstellung der Vermögenslage und der GuV als Darstellung der Ertragslage sollen durch die Publizierung einer Kapitalflussrechnung in erster Linie Informationen über die Finanzlage gegeben werden. Dies geschieht durch einen verbesserten Einblick in die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten der Unternehmung und deren Auswirkungen auf die Liquidität.[1]

Im Rahmen der Liquiditätsanalyse soll sie neben den statischen Kennzahlen wie z.B. den Deckungsrelationen eine dynamische Analyse der Zahlungsströme im Unternehmen ermöglichen.

Im Einzelnen soll sie

- als Liquiditätsnachweis die Veränderung und die Zusammensetzung der im Unternehmen (Konzern) vorhandenen liquiden und kurzfristig liquidisierbaren Mittelbestände,
- die Herkunft und die Verwendung der liquiden Mittel als Einzahlungen und Auszahlungen und
- zumindest die Zu- und Abflüsse aus den betrieblichen Bereichen „Laufende Geschäftstätigkeit“, „Investition“ und „Finanzierung“

während einer Abrechnungsperiode darstellen.[2]

Im Rahmen dieser Aufgaben soll sie Informationen vermitteln, die, zumindest direkt, dem Jahres- bzw. Konzernabschluss nicht zu entnehmen sind.[3]

In Deutschland sind Unternehmen zur Aufstellung einer KFR durch § 297 Abs.1 Satz 2 HGB explizit verpflichtet. Er bezieht sich jedoch nur auf börsennotierte Mutterunternehmen. Die Aufstellungs- und Gliederungsformen regelt der DRS 2, welcher inhaltlich aus der Stellungnahme HFA 1/1995 des IDW[4] entstand.

Eine weitere Verpflichtung zur Aufstellung einer KFR entsteht durch den § 292a HGB (KapAEG), wonach ein Mutterunternehmen auch einen befreienden Konzernabschluss nach IAS oder US-GAAP aufstellen kann. Auch nach diesen Standards ist die Aufstellung einer KFR verpflichtend und in IAS 7 und SFAS No.95 geregelt. Der DRS 2 ist mit deren Anforderungen kompatibel.

Es werden jedoch auch auf freiwilliger Basis KFR publiziert, welche aber zum Teil nur rudimentäre Informationen enthalten.[5] Denn der DRS 2 ist nur für pflichtpublizierte KFR bindend. Gemäss DRS 2.3 sollten aber auch freiwillig publizierte KFR unter Beachtung des DRS 2 aufgestellt werden.

Im Folgenden sollen nun kurz die Erstellungs- und Gliederungsformen einer KFR dargestellt werden. Daran anschließend werden die Möglichkeiten ihrer Auswertung und Analyse erörtert.

2 Erstellung und Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen

2.1 Erstellung von Kapitalflussrechnungen

2.1.1 Originäre vs. derivative Ermittlung

Originäre Ermittlung einer KFR bedeutet, dass sie direkt aus den Daten der Finanzbuchhaltung gewonnen wird. Hierfür muss das Rechnungswesen so organisiert sein, dass die Zahlungswirksamkeit eines Geschäftsvorfalles gleich bei seiner Verbuchung vermerkt wird. Diese Form der Erstellung ist die genaueste, da hier ausschließlich die zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle in die KFR eingehen.[6]

Derivative Ermittlung bedeutet, dass die KFR aus den Daten des Jahresabschlusses abgeleitet wird. Hierbei werden die Bestandsveränderungen der Bilanz, die Stromgrößen der GuV und evtl. weitere Informationen des internen Rechnungswesens herangezogen. Ziel ist hierbei die vollständige Eliminierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge und der damit zusammenhängenden Periodisierungen in Bilanz und GuV.[7]

Eine KFR kann unternehmensintern erstellt werden, wie dies bei den pflichtpublizierten der Fall ist, oder sie kann von einem Externen aus dem veröffentlichten Jahresabschluss zu Zwecken der Analyse abgeleitet werden.

Unternehmensinterne Ersteller haben grundsätzlich die Wahl zwischen einer originären und einer derivativen Ermittlung. Aufgrund des Organisationsaufwands für das Rechnungswesen für eine originäre Ermittlung werden intern erstellte KFR jedoch meist derivativ ermittelt.

Externen Erstellern wie z.B. Bilanzanalysten bleibt meist nur die derivative Ermittlung der KFR, da sie zu unternehmensinternen Informationen i.d.R. keinen Zugang haben.

Das Problem der externen Erstellung stellt sich nur bei Unternehmen, die keine KFR offenlegen müssen, dies nicht freiwillig tun oder nur in ungenügendem Umfang. Das Ziel ist es hierbei, so nahe wie möglich an die Genauigkeit einer originären KFR heranzukommen.[8]

Die folgenden Ausführungen zur Erstellung konzentrieren sich auf eine derivative Erstellung unter Beachtung des DRS 2. Hierbei werden die aus externer Sicht auftretenden Probleme hervorgehoben.

2.1.2 Die Beständedifferenzenbilanz

Als erster Schritt bei der derivativen Ermittlung wird aus der Saldierung der einzelnen Bilanzposten zweier aufeinanderfolgender Stichtagsbilanzen eine sog. Beständedifferenzenbilanz gewonnen. Die Veränderung der einzelnen Bilanzposten stellt sich dann durch das entsprechende Vorzeichen in folgender Form dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

wobei A für Aktiva und P für Passiva steht.

2.1.3 Die Veränderungsbilanz

Nun werden die Posten mit negativen Vorzeichen auf die jeweils andere Bilanzseite umgegliedert, so dass ausschließlich positive Beträge zum Ausweis kommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.4 Die Bewegungsbilanz

In der Bewegungsbilanz werden nun die Posten der Veränderungsbilanz derart interpretiert, dass die Aktivzunahmen und die Passivabnahmen als Mittelverwendung und die Passivzunahmen und die Aktivabnahmen als Mittelherkunft wie folgt ausgewiesen werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-1: Schema einer Bewegungsbilanz

2.1.5 Erweiterung der Bewegungsbilanz zur Kapitalflussrechnung

2.1.5.1 Einbeziehung der Kontenumsätze

Der Einbezug von Kontenumsätzen der einzelnen Bilanzposten durch die Soll- und Habenbuchungen ist nun der erste Schritt hin zu einer dynamischen KFR mit echten Stromgrößen.[9]

Bei einer externen Erstellung können aber lediglich die Kontenumsätze des Anlagevermögens dem Anlagespiegel entnommen werden, weitere Informationen sind dem veröffentlichten Jahresabschluss nicht zu entnehmen.

Die Netto-Bestandsveränderungen des Anlagevermögens werden durch die entsprechenden Zugänge und Zuschreibungen als Aktivzunahme unter der Mittelverwendung und die Abgänge zu Restbuchwerten und Abschreibungen als Aktivabnahme unter der Mittelherkunft ersetzt.[10] Sie werden also in eine Bruttorechnung überführt.

Die Abgänge zu Restbuchwerten berechnen sich aus den Angaben des Anlagespiegels wie folgt:

Buchwert zu Beginn des GJ

+ Zugänge des GJ

- Abschreibungen des GJ

+ Zuschreibungen des GJ

+/- Umbuchungen des GJ

- Buchwert am Ende des GJ

= Abgänge zum Restbuchwert

Abbildung 2-2: Berechnung der Abgänge zu Restbuchwerten

2.1.5.2 Einbeziehung der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Zuge der Einbeziehung der GuV muss zuerst die Gewinnverwendung rückgängig gemacht werden, um den ausgewiesenen Jahresüberschuss/-fehlbetrag in die Bewegungsbilanz übernehmen zu können. Sie wird also um die Veränderung des EK erweitert. Hierzu wird die Veränderung des Bilanzgewinns wie folgt aufgespalten:[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nachdem wieder die Umgliederung nach positiven und negativen Vorzeichen erfolgt ist (letzte Zeile in Formel (3)), sind die Werte in der linken Klammer dann der Mittelherkunftseite zuzuordnen und die Werte in der rechten Klammer der Mittelverwendungsseite.

Im Anschluss wird dann der Jahresüberschuss/-fehlbetrag durch die ihn verursachenden Erträge (Mittelherkunft) und Aufwendungen (Mittelverwendung) ersetzt.

Eine schematische Darstellung der resultierenden erweiterten Bewegungsbilanz bei externer Erstellung befindet sich im Anhang.[12] Zu ihr sei noch angemerkt, dass die dort doppelt auftretenden Posten je nach Ausprägung (ihrer Unterpositionen) im konkreten Fall natürlich entweder der Mittelherkunfts- oder der Mittelverwendungsseite, wie in Abbildung 2-1 dargestellt, zugeordnet werden.

2.1.5.3 Saldierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge

Ziel der Einbeziehung der Erträge und Aufwendungen der GuV ist es einerseits, in der KFR alle Zahlungsströme zu erfassen. Andererseits müssen gerade aus dem Grund, dass die KFR zahlungsstromorientiert sein soll, alle zahlungsunwirksamen Vorgänge aus ihr eliminiert werden. Diese sind enthalten, da die GuV auch erfolgswirksame, aber zahlungsunwirksame Vorgänge enthält.

Sie werden dadurch erkennbar, dass zahlungsunwirksame Vorgänge in der erweiterten Bewegungsbilanz doppelt erfasst sind. Dies lässt sich leicht am klassischen Beispiel von erfolgswirksamen, aber zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfällen, den Abschreibungen, gut erkennen. Sie erscheinen als Aktivabnahme auf der Mittelherkunftsseite und als Abschreibung auf der Mittelverwendungsseite. Solche Vorgänge gilt es nun zu erkennen und zu saldieren.[13]

Weitere Beispiele zu zahlungsunwirksamen Vorgängen in der Bilanz bzw. GuV und ihren Gegenpositionen finden sich in der Literatur.[14]

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die vollständige Identifikation dieser Beträge im Rahmen der externen Erstellung einer KFR erhebliche Probleme bereitet. Doch hierauf wird unter Abschnitt 3.1 noch ausführlicher eingegangen.

2.1.5.4 Die Ausgliederung eines Finanzmittelfonds

Unter einer Fondsausgliederung versteht man das Zusammenfas­sen und Ausgliedern von bestimmten Bilanzposten aus der er­weiterten Bewegungsbilanz. Deren Veränderung soll transpa­rent gemacht werden. Sie werden in dem sogenannten Fondsän­derungsnachweis zusammengefasst. Die verbleibende Bewegungs­bilanz wird dann auch als Ursachenrechnung bezeichnet, da aus dem Saldo der verbleibenden Posten die Fondszu- oder -abnahme resultiert.

Als geeignete Abgrenzung hat sich international der Fonds „cash and cash equivalents“ durchgesetzt. Dies hat sich auch im DRS 2 niedergeschlagen, der diesen Fonds vorschreibt.

Demnach soll der Fonds nur aus Zahlungsmitteln (Posten Aktiva B.IV) und Zahlungsmitteläquivalenten bestehen. Zahlungsmitteläquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene Vermögensgegenstände, die kurzfristig liquidisierbar sind und nur geringen Wertschwankungen und Bewertungseinflüssen unterliegen. Zahlungsmitteläquivalente haben i.d.R. eine Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten ab Erwerb.[15] Als Beispiel seien die Wertpapiere des Umlaufvermögens genannt (Posten Aktiva B.III), welche häufig einbezogen werden.

Als Wahlrecht wird die Einbeziehung von jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten genannt[16], was quasi zu einem Fonds der Netto-Liquidität führt.[17]

Der ausgegliederte Finanzmittelfonds soll eine Brutto-Größe sein. Daher müssen die jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten, für den Fall ihres Einbezugs, getrennt ausgewiesen werden. Saldierungen sollen nicht vorgenommen werden.[18]

2.1.6 Besonderheiten einer Konzernkapitalflussrechnung

2.1.6.1 Ableitung der Konzernkapitalflussrechnung

Eine KonzernKFR kann auf zwei Arten erstellt werden.

Sie kann einerseits durch Konsolidierung aller KFR der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelunternehmen aus diesen abgeleitet werden. Dazu müssen alle KFR zuerst in die Konzernberichtswährung umgerechnet werden. Danach werden sie (gegebenenfalls gemäß ihrer Beteiligungsquote bei quotenkonsolidierten Unternehmen) summiert und die konzerninternen Zahlungen eliminiert. Hierzu muss jedoch von allen einbezogenen Unternehmen eine KFR vorgelegt werden.[19] Diese Vorgehensweise wird auch als „Bottom-up-Konzept“ bezeichnet.[20]

Sie kann auch aus dem Konzernabschluss analog wie eine KFR aus einem Einzelabschluss entwickelt werden. Dabei müssen jedoch noch zahlungsunwirksame Auswirkungen aus Änderungen des Konsolidierungskreises einerseits und aus der Umrechnung in die Konzernberichtswährung andererseits berücksichtigt werden.[21] Diese Vorgehensweise wird auch als „Top-down-Konzept“ bezeichnet.[22] Da dies, zumindest aus externer Sicht, als das praktikablere Vorgehen erscheint, sollen nun hierzu noch einige Erläuterungen gegeben werden.

2.1.6.2 Änderung des Konsolidierungskreises

Durch Erst- und Entkonsolidierungen kann sich das Eigenkapital in der Konzernbilanz ändern. Hiervon betroffene Posten sind die Gewinnrücklagen und die Anteile anderer Gesellschafter. Da dies aber keine zahlungswirksamen Vorgänge sind, dürfen sie in der KFR nicht erfasst werden. Um diese zu eliminieren wird im sog. konsolidierungstechnischen Verrechnungsbereich die Differenz zwischen der Veränderung des Konzerneigenkapitals in der Bilanz und in der GuV wie folgt ermittelt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-3: Saldo des konsolidierungstechnischen Verrechnungsbereichs

Ein Saldo auf der Mittelverwendungsseite muss im Fondsänderungsnachweis addiert werden, ein Saldo auf der Mittelherkunftsseite subtrahiert werden.[23]

Des weiteren sind im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung von Unternehmen oder Anteilen nur der gezahlte bzw. erhaltene Kaufpreis abzüglich der erhaltenen bzw. abgegebenen liquiden Mittel im Sinne des Finanzmittelfonds in der KFR unter der Investitionstätigkeit zu erfassen.[24]

2.1.6.3 Währungsumrechnung

Zahlungsströme in Fremdwährung sind in die Berichtswährung umzurechnen. Hierzu ist grundsätzlich der Wechselkurs des Zahlungszeitpunktes anzuwenden, näherungsweise darf auch ein gewogener Durchschnittskurs angewendet werden.[25] Dies gilt für die Einzel- wie die Konzern-KFR. Für die Konzern-KFR erlangt dies besondere Bedeutung durch den Einbezug ausländischer Tochterunternehmen. Für deren Einbezug in die Konzern-KFR müssen insbesondere deren Finanzmittelbestände und Zahlungsströme umgerechnet werden.

Für den Fall einer externen Erstellung der KFR aus dem Konzernabschluss sind die in den Bilanzansätzen enthaltenen (zahlungsunwirksamen) Währungsumrechnungseffekte nicht erkennbar.[26]

2.2 Erscheinungsformen von Kapitalflussrechnungen

2.2.1 Kontoform vs. Staffelform

An diesem Punkt der Erstellung liegt nun eine Kapitalflussrechnung in Kontoform vor. Sie hat den Nachteil, dass die Posten nur zu zwei Gruppen, nämlich der Mittelherkunft und der Mittelverwendung, zusammengefasst werden können. Deswegen hat sich international die Staffelform durchgesetzt, da man mit ihrer Hilfe aussagefähigere Gruppierungen und Zwischensummen bilden kann.

2.2.2 Die Gliederung

Bei Anwendung der Staffelform hat sich die Gliederung nach dem sog. Aktivitätsformat durchgesetzt. Hierbei werden die Posten der Ursachenrechnung den „Aktivitäten“, welche sie generiert haben, nämlich „laufende Geschäftstätigkeit“, „Investition“ und „Finanzierung“, zugeordnet. Sie werden wie folgt bezeichnet:

- Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Ihre Summe weist die Fondsveränderung aus.[27]

Die Mindestgliederung der Kapitalflussrechnung nach DRS 2, die auch im Folgenden beispielhaft verwendet wird, findet sich im Anhang.[28]

2.2.3 Direkte vs. indirekte Darstellung

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann direkt ermittelt werden, d.h. die korrespondierenden Ein- und Auszahlungen werden unmittelbar als solche ausgewiesen.

Er kann aber auch indirekt ermittelt werden, indem das Periodenergebnis (Ziffer 1 des Gliederungsschemas II) um die zahlungsunwirksamen Aufwendungen erhöht und die zahlungsunwirksamen Erträge vermindert wird. Des weiteren wird es um Bestandsveränderungen des Nettoumlaufvermögens (ohne Finanzmittelfonds) und alle Posten, die der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, korrigiert.[29]

Es kann auch vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag anstatt vom Periodenergebnis ausgegangen werden. Dies ist immer möglich, sofern eine Überleitungsrechnung beigefügt wird.[30]

Die Cash-Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind indes immer nach der direkten Methode aufzustellen.

Der direkten Darstellung ist stets der Vorzug zu geben, da nur sie dem eigentlichen Zweck der Kapitalflussrechnung, Zahlungsströme der betrachteten Periode auszuweisen, Rechnung trägt.[31]

Durch die indirekte Darstellung wird, vor allem für den Laien, die Verständlichkeit beeinträchtigt, da zahlungsunwirksame Posten im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit mit zahlungswirksamen in den beiden anderen Bereichen vermengt werden. Außerdem werden die wichtigsten Quellen der Mittelzu- und -abflüsse, nämlich die Umsatzeinzahlungen und die laufenden Betriebsauszahlungen, überhaupt nicht ausgewiesen.[32]

Jedoch sind die in der Praxis publizierte KFR fast alle nach der indirekten Methode aufgestellt, was an dem geringeren hiermit verbundenen Arbeitsaufwand liegt.[33]

Eine externe Erstellung einer an den DRS 2 angelehnten KFR mit direkter oder auch indirekter Darstellung der Zahlungsströme erfordert eine breite Informationsbasis. Ebenso wie die Eliminierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge bereitet die genaue inhaltliche Zuordnung verschiedener Posten der Bewegungsbilanz zu den einzelnen Bereichen der KFR Probleme. Hierauf wird unter Abschnitt 3.2 detaillierter eingegangen.

Ein praktisches Ermittlungsschema zur externen Erstellung einer KFR mit direkter Darstellung der Zahlungsströme unter Verwendung einer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren befindet sich im Anhang.[34]

Für eine detaillierte inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Posten der Gliederungsschemata des DRS 2 sei auf die Literatur verwiesen.[35]

2.2.4 Sonderausweis des Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG

Falls die KFR nach der indirekten Methode aufgestellt wird, so kann zusätzlich der Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG ausgewiesen werden. Dieser wird nun in das Gliederungsschema II des DRS 2 wie folgt eingefügt:[36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-4: Sonderausweis des Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG

Die unter Ziffer 3 ausgewiesenen Rückstellungen müssen in kurz- und langfristige aufgespalten werden. Das primäre Abgrenzungskriterium für langfristige Rückstellungen ist eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese Aufspaltung muss nach dem Schema von DVFA/SG erfolgen, da dieses nur die langfristig im Unternehmen verbleibenden liquiden Mittel ausweisen will. Somit muss die langfristige (zahlungsunwirksame) Rückstellungsbildung rückgängig gemacht werden.

Bei bestimmten Arten von Rückstellungen kann prinzipiell davon ausgegangen werden, dass sie langfristig sind. Dies sind neben den Pensionsrückstellungen z.B. die Rückstellungen für latente Steuern und die Rückstellungen für bestimmte Gewährleistungsrisiken.[37]

Der Jahres-Cash-Flow nach DVFA/SG kann, ebenso wie das Jahresergebnis, als Ausgangsgröße der KFR verwendet werden.[38]

2.2.5 Sonderausweis des EBITDA

Der EBITDA ist eine international anerkannte Kennzahl zur Unternehmensbeurteilung und besitzt eine große Akzeptanz beim Adressatenkreis. Er wird überwiegend bei Aktienkursanalysen verwendet und errechnet sich wie folgt:[39]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-5: Ermittlung des EBITDA (sowie EBIT)

Ähnlich wie der Cash-Flow nach DVFA/SG ist der EBITDA als eine nachhaltige Cash-Flow-Ziffer konstruiert, die die langfristige Innenfinanzierungskraft angeben soll.

Auch er kann bei der indirekten Darstellung der KFR als Ausgangsgröße verwendet werden. Um zum Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu kommen, müssen nur noch die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens sowie der Rückstellungen berücksichtigt werden.[40]

3 Bilanzanalytische Probleme bei der externen Erstellung

3.1 Saldierung der erweiterten Bewegungsbilanz

Bei der externen Erstellung der KFR bereitet die Saldierung der zahlungsunwirksamen Vorgänge in der erweiterten Bewegungsbilanz erhebliche Probleme.

Für den Externen sind die zusammengehörigen Posten von Bewegungsbilanz und GuV nicht immer eindeutig zuzuordnen. Es ergeben sich vor allem aus folgenden Gründen Zuordnungsprobleme:[41]

[...]


[1] Vgl. Schirmeister, Raimund, Ausgestaltung und Aussage der Kapitalflussrechnung nach § 297 Abs.1 HGB, in: Investorientierte Unternehmenspublizität, Laurenz Lachnit u.a. (Hrsg.), Wiesbaden 2000, S. 641.

[2] Vgl. Wysocki, Klaus v., DRS 2: Neue Regeln des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee zur Aufstellung von Kapitalflussrechnungen, in: Der Betrieb, 52. Jg. (1999), S. 2373.

[3] Vgl. Mansch, Helmut, und Klaus Stolberg und Klaus v. Wysocki, Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses, in: Die Wirtschaftsprüfung, 48. Jg. (1995), S. 186.

[4] Vgl. IDW Stellungnahme HFA 1/1995, Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses, in: Die Wirtschaftsprüfung, 48. Jg. (1995), S.210ff.

[5] Vgl. Mansch, Helmut, und Klaus Stolberg und Klaus v. Wysocki, Die Kapitalflussrechnung, a.a.O., S. 186.

[6] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 17.Aufl., Landsberg/Lech 2000, S. 698.

[7] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 698.

[8] Vgl. Küting, Karlheinz, und Claus-Peter Weber, Die Bilanzanalyse, 6.Aufl., Stuttgart 2001, S. 149ff.

[9] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 708.

[10] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, Düsseldorf 1998, S. 279.

[11] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, a.a.O., S. 284f.

[12] Vgl. Abbildung Anhang 1.

[13] Vgl. Küting, Karlheinz, und Claus-Peter Weber, Die Bilanzanalyse, a.a.O., S. 160f.

[14] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, a.a.O., S. 291.

[15] Vgl. DRS 2.18.

[16] Vgl. DRS 2.19.

[17] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 732.

[18] Vgl. Wysocki, Klaus v., Grundlagen, nationale und internationale Stellungnahmen zur Kapitalflussrechnung, in: Kapitalflussrechnung, Klaus v. Wysocki (Hrsg.), Stuttgart 1998, S. 13.

[19] Vgl. Baetge, Jörg, und Hans-Jürgen Kirsch und Stefan Thiele, Konzernbilanzen, 5. Aufl., Düsseldorf 2000, S. 573.

[20] Vgl. Siener, Friedrich, Kapitalflussrechnungen von Industrieunternehmen, in: Kapitalflussrechnung, Klaus v. Wysocki (Hrsg.), Stuttgart 1998, S. 49ff.

[21] Vgl. Baetge, Jörg, und Hans-Jürgen Kirsch und Stefan Thiele, Konzernbilanzen, a.a.O., S. 573.

[22] Vgl. Siener, Friedrich, Kapitalflussrechnungen, a.a.O., S. 52ff.

[23] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, a.a.O., S. 302f.

[24] Vgl. DRS 2.44.

[25] Vgl. DRS 2.22.

[26] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, a.a.O., S. 304.

[27] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S.735f.

[28] Vgl. Abbildung Anhang 2 und 3.

[29] Vgl. Mansch, Helmut, und Klaus Stolberg und Klaus v. Wysocki, Die Kapitalflussrechnung, a.a.O., S. 189, sowie DRS 2.24.

[30] Vgl. DRS 2.28.

[31] Vgl. Baetge, Jörg, Bilanzanalyse, a.a.O., S. 293.

[32] Vgl. Küting, Karlheinz, und Claus-Peter Weber, Die Bilanzanalyse, a.a.O., S. 163.

[33] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 749f.

[34] Vgl. Abbildung Anhang 4.

[35] Vgl. z.B. Mansch, Helmut, und Klaus Stolberg und Klaus v. Wysocki, Die Kapitalflussrechnung, a.a.O., S. 189ff; Auch Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 740ff.

[36] Vgl. Mansch, Helmut, und Klaus Stolberg und Klaus v. Wysocki, Die Kapitalflussrechnung, a.a.O., S. 192.

[37] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierungsrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft, Finanzierungsrechnung im Konzern, ZfbF-Sonderheft 37, Düsseldorf 1996, S. 141f.

[38] Vgl. Küting, Karlheinz, und Claus-Peter Weber, Die Bilanzanalyse, a.a.O., S. 137.

[39] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, a.a.O., S. 938.

[40] Vgl. Stahn, Frank, Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) zur Kapitalflussrechnung aus praktischer und analytischer Sicht, in: Der Betrieb, 53. Jg. (2000), S. 236.

[41] Vgl. Pfuhl, Joerg, Die Kapitalflussrechnung als Instrument der Bilanzanalyse (Teil II), in: Deutsches Steuerrecht, 1991, S. 1672.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832455460
ISBN (Paperback)
9783838655468
DOI
10.3239/9783832455460
Dateigröße
644 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
liquiditätsananlyse unternehmensbewertung cash flow
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Titel: Der Aussagegehalt von Kapitalflussrechnungen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse
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