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Vor- und Nachteile eines Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen

Eine ökonomische Analyse aus der Perspektive eines Aktionärs

©2002 Masterarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die sich ändernden ökonomischen Rahmenbedingungen für Unternehmen insbesondere in Folge der Globalisierung der Wirtschaft stellen immer höhere Anforderungen an die Unternehmen, um sich an internationalen Märkten positionieren und behaupten zu können. Betroffen sind dabei nicht nur die Unternehmen die neue Märkte erschließen, sondern auch diese, die auf den heimischen Märkten mit neuen Konkurrenzsituationen durch internationale Wettbewerber konfrontiert werden. Mit ein Schlüsselfaktor des unternehmerischen Erfolges ist die Finanzierung des Unternehmens, die neben der kurzfristigen Liquiditätssicherung die langfristige Unternehmensentwicklung sichert. Eine der wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten von Aktiengesellschaften besteht darin, dass Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen gegen Einlagen zu erhöhen. Als Form der Eigenfinanzierung betreffen die Auswirkungen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen alle Anteilseigner, also alle Aktionäre. Zum Schutz der Aktionäre vor möglichen negativen Folgen einer Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft steht den Aktionären nach deutschem Aktienrecht ein Bezugsrecht auf die neuen Anteile zu. Mit diesem Bezugsrecht einhergehende Vor- und Nachteile für die Altaktionäre ist der Betrachtungsgegenstand dieser Arbeit.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen zum Bezugsrecht auf internationalen Märkten kann in dieser Arbeit nur auf die deutschen Regelungen zum Bezugsrecht und dessen Ausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen eingegangen werden. Beispielhaft für diese Vielfalt sei lediglich angeführt, dass ein zwingendes Bezugsrecht vergleichbar den deutschen Regelungen in den USA nur in wenigen Bundesstaaten existiert. Trotz dieser Einschränkung auf nationales Recht ist die internationale Diskussion um das Bezugsrecht für die vorliegende Arbeit nicht irrelevant, da Resultate aus der Diskussion um die ökonomischen Konsequenzen des Bezugsrechts aus der internationalen Literatur in die deutsche Literatur eingeflossen sind.
Weiterhin beschränkt sich diese Arbeit wegen der unterschiedlichen Handelsvoraussetzungen auf Kapitalerhöhungen gegen Einlagen von Aktiengesellschaften, die bereits an einer deutschen Börse gehandelt werden und dort in den Börsensegmenten des amtlichen Handel, geregelten Marktes oder Neuen Marktes zugelassen sind.
Gang der Untersuchung:
Um zu einer Bewertung über die Vor- oder Nachteilhaftigkeit des Bezugsrechts nach deutschem […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 5517
Schmitz, Jörn: Vor- und Nachteile eines Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen: Eine
ökonomische Analyse aus der Perspektive eines Aktionärs / Jörn Schmitz -
Hamburg: Diplomica GmbH, 2002
Zugl.: Hagen, Universität - Gesamthochschule, MBA-Arbeit / Master of Business Administration,
2002
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2002
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... I
Abkürzungsverzeichnis ... III
Verzeichins über die verwendeten Gesetzestexte ...IV
Abbildungsverzeichnis ...V
Symbolverzeichnis ...VI
1
Einleitung ... 1
2
Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss... 3
2.1
Gesetzliches Bezugsrecht ... 3
2.2
Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschluss... 3
2.2.1
Ausschluss nach § 186 Absatz 3 AktG ... 3
2.2.2
Der vereinfachte Ausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ... 4
2.2.3
Ausschluss beim Genehmigten Kapital ... 5
3
Durchführung von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen ... 7
3.1
Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung / Einrichtung des
Genehmigten Kapitals ... 8
3.2
Ordentliche Kapitalerhöhung ... 8
3.2.1
Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht ... 8
3.2.2
Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des
Bezugsrechts ... 9
3.3
Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital ... 10
3.3.1
Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht ... 10
3.3.2
Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des
Bezugsrechts ... 10
4
Rechnerischer Wert von Aktie und Bezugsrecht ... 12
4.1
Mischkurs der Aktie ... 12
4.2
Der Wert des Bezugsrechts ... 13
5
Vor- und Nachteile des Bezugsrechts... 15
5.1
Verwässerungseffekt ... 15
5.1.1
Einflussnahme auf die Gesellschaft... 15
5.1.2
Sperrminorität ... 17
5.1.3
Minderheitenrechte ... 17

Inhaltsverzeichnis
II
5.1.4
Verlust von Gewinn-Liquidationsanteilen... 19
5.1.5
Konsequenzen im Konzernverhältnis ... 19
5.1.6
Teilergebnis zum Verwässerungseffekt ... 20
5.2
Kompensationseffekt ... 21
5.2.1
Kursverluste beim Bezugsrechtsausschluss... 22
5.2.1.1
Einfluss der Wahl des Konsortiums ... 23
5.2.1.2
Wirtschaftliche Konsequenzen aus differierenden Börsen- und
Ausgabekursen... 24
5.2.2
Mittelbare Vermögenskonsequenz ... 25
5.2.3
Gefahr der Kursmanipulation bei Kapitalerhöhungen ... 26
5.2.4
Teilergebnis zum Kompensationseffekt ... 26
5.3
Zeitbedarf der Kapitalerhöhung ... 26
5.3.1
Zeitbedarf im Bezugsrechtsfall... 27
5.3.1.1
Zeitbedarf der ordentlichen Kapitalerhöhung... 27
5.3.1.2
Zeitbedarf beim Genehmigten Kapital ... 29
5.3.1.3
Teilergebnis zum Zeitbedarf im Bezugsrechtsfall ... 30
5.3.2
Zeitbedarf bei Ausschluss des Bezugsrechts ... 31
5.3.2.1
Zeitbedarf im Anwendungsfall des § 186 Abs. 4 AktG... 31
5.3.2.2
Zeitbedarf beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss... 33
5.3.2.3
Zeitbedarf beim Bezugrechstausschluss unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals ... 34
5.3.2.4
Teilergebnis zum Zeitbedarf bei Bezugsrechstausschluss ... 35
5.3.3
Gewährung eines Vorab - Bezugsrechts ... 36
5.3.4
Resümee der Analyse des Zeitbedarfs... 37
5.4
Kosten des Bezugsrechts ... 38
5.4.1
Kosten des Scheiterns ... 38
5.4.2
Folgekosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht ... 39
5.5
Eigeninteresse des Managements... 40
6
Schlussbetrachtung ... 42
7
Summary ... 44
Literaturverzeichnis ...VII
Eidesstattliche Versicherung ...VIII

Einleitung
1
1 Einleitung
Die sich ändernden ökonomischen Rahmenbedingungen für Unternehmen
insbesondere in Folge der Globalisierung der Wirtschaft stellen immer höhere
Anforderungen an die Unternehmen, um sich an internationalen Märkten posi-
tionieren und behaupten zu können. Betroffen sind dabei nicht nur die Unter-
nehmen die neue Märkte erschließen, sondern auch diese, die auf den heimi-
schen Märkten mit neuen Konkurrenzsituationen durch internationale Wettbe-
werber konfrontiert werden. Mit ein Schlüsselfaktor des unternehmerischen
Erfolges ist die Finanzierung des Unternehmens, die neben der kurzfristigen
Liquiditätssicherung die langfristige Unternehmensentwicklung sichert. Eine
der wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten von Aktiengesellschaften be-
steht darin, dass Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen gegen Einlagen zu
erhöhen. Als Form der Eigenfinanzierung betreffen die Auswirkungen einer
Kapitalerhöhung gegen Einlagen alle Anteilseigner, also alle Aktionäre. Zum
Schutz der Aktionäre vor möglichen negativen Folgen einer Erhöhung des
Grundkapitals der Aktiengesellschaft steht den Aktionären nach deutschem
Aktienrecht ein Bezugsrecht auf die neuen Anteile zu. Mit diesem Bezugsrecht
einhergehende Vor- und Nachteile für die Altaktionäre ist der Betrachtungsge-
genstand dieser Arbeit.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen zum Be-
zugsrecht auf internationalen Märkten kann in dieser Arbeit nur auf die deut-
schen Regelungen zum Bezugsrecht und dessen Ausschluss im Rahmen ei-
ner Kapitalerhöhung gegen Einlagen eingegangen werden. Beispielhaft für
diese Vielfalt sei lediglich angeführt, dass ein zwingendes Bezugsrecht ver-
gleichbar den deutschen Regelungen in den USA nur in wenigen Bundesstaa-
ten existiert. Trotz dieser Einschränkung auf nationales Recht ist die internati-
onale Diskussion um das Bezugsrecht für die vorliegende Arbeit nicht irrele-
vant, da Resultate aus der Diskussion um die ökonomischen Konsequenzen
des Bezugsrechts aus der internationalen Literatur in die deutsche Literatur
eingeflossen sind.
Weiterhin beschränkt sich diese Arbeit wegen der unterschiedlichen Handels-
voraussetzungen auf Kapitalerhöhungen gegen Einlagen von Aktiengesell-
schaften, die bereits an einer deutschen Börse gehandelt werden und dort in

Einleitung
2
den Börsensegmenten des amtlichen Handel, geregelten Marktes oder Neuen
Marktes zugelassen sind.
Um zu einer Bewertung über die Vor- oder Nachteilhaftigkeit des Bezugs-
rechts nach deutschem Rechtsstand zu gelangen lässt sich der Gang der Ar-
beit in folgende Abschnitte einteilen: Zuerst werden die rechtlichen Rahmen-
bedingungen nach deutschem Aktienrecht über das Bezugsrecht und dessen
Möglichkeiten des Ausschlusses dargestellt. Aufbauend auf diese Rahmenbe-
dingungen wird im Anschluss die Durchführung von Kapitalerhöhungen für die
Varianten der Kapitalerhöhung mit und ohne Bezugsrecht beschrieben. Als ein
wesentlicher Bestandteil für die Diskussion um das Bezugsrecht wird nachfol-
gend die Beziehung von Aktienkurs und Wert des Bezugsrechts kurz skizziert.
In der anschließenden ökonomischen Diskussion werden die Vor- und
Nachteile des Bezugsrechts herausgearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei
auf der Schutzfunktion des Bezugsrechts vor Kapitalverwässerung und
Stimmrechtsverwässerung, sowie dem Zeitbedarf von Kapitalerhöhungen. Im
Abschluss werden die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt und das Be-
zugsrecht nach deutschem Rechtsstand beurteilt.

Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
3
2 Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
2.1 Gesetzliches
Bezugsrecht
Das deutsche Aktienrecht gesteht mit dem § 186 Aktiengesetz (AktG) jedem Ak-
tionär im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen ein Bezugsrecht auf neue
Aktien zu. Dieses Bezugsrecht stellt sicher, dass der Altaktionär sein Stimm-
rechts- und Vermögensanteil auch nach der Kapitalerhöhung zu gleichen Teilen
beibehalten kann und ist ein untrennbarer Bestandteil der Mitgliedschaft
1
. Die
Mitgliedschaftsrechte umfassen insbesondere das Teilnahme- und Stimmrecht
an der Hauptversammlung, bestimmte Auskunftsrechte, den Anspruch auf den
Jahresabschluss in ausführlicher Fassung, den Dividendenanteil, Bezugsrechte
und den Anteil am Liquidationserlöse im Falle der Auflösung der Gesellschaft
2
.
Es dient folglich dem Schutz der Mitgliedschaft des Aktionärs insbesondere hin-
sichtlich des Wertes und der Stimmkraft seiner Beteiligung
3
und stellt eine spe-
zielle Ausprägung des Gleichbehandlungsgebots des § 53a AktG dar
4
.
2.2 Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschluss
Aus den bereits einleitend angeführten Gründen lässt das Gesetz allerdings Ka-
pitalerhöhungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unter Ausschluss
des Bezugsrechts zu. Die generellen Ausschlussmöglichkeiten des Bezugsrechts
nach § 186 Abs. 3 AktG, der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss nach § 186
Abs. 3 S. 4 AktG und der Bezugsrechtsausschluss beim Genehmigten Kapital
(§ 203 Abs. 2 AktG), welche die Aktiengesellschaft (AG) hat, werden im Folgen-
den kurz dargestellt.
2.2.1 Ausschluss nach § 186 Absatz 3 AktG
Der Vorstand einer AG hat die Möglichkeit eine Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft unter ganzem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der
Altaktionäre nach § 186 Absatz (Abs.) 3 AktG durchzuführen. Um diese Möglich-
keit auszuschöpfen bedarf es der Zustimmung durch die Hauptversammlung mit
1
Vgl. Henn, G. (1984) S. 63.
2
Vgl. Bitz, M. (2000) S. 189.
3
Vgl. Aubel, St. (1998) S. 9.
4
Vgl. Cahn, A. (1999) S. 5.

Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
4
einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals, sofern
die Satzung der AG nicht eine größere Kapitalmehrheit und zusätzliche Erforder-
nisse festschreibt. Diese Zustimmung muss zeitgleich mit dem Beschluss über
die Kapitalerhöhung ausgesprochen werden. Zusätzlich darf das Bezugsrecht
nur ausgeschlossen werden, wenn nach § 186 Abs. 4 AktG die Ausschließung
ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist und der Vorstand der Hauptver-
sammlung schriftlich den Grund des Ausschlusses mitteilt. Das bedeutet, der
Vorstand muss den Aktionären gegenüber sachlich begründen warum bei gebüh-
render Berücksichtigung der Folgen des Eingriffs in die Mitgliedschaftsrechte des
Aktionärs der Ausschluss im Interesse der Gesellschaft gerechtfertigt ist
5
.
Die aus der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) abzuleitenden
sachlichen Erfordernisse gehen allerdings über die einfache drei Viertelmehrheit
und der Gebote der Gleichbehandlung und der guten Sitten weit hinaus. Je
,,schwerer der Eingriff in die mitgliedschaftliche und vermögensrechtliche Stel-
lung der ausgeschlossenen Aktionäre wiege"
6
, desto strengere Anforderungen
seien an die sachliche Begründung für den Bezugsrechtsausschluss zu stellen.
Nach Lutter resultiert aus den Rechtsprechungen des BGH die Notwendigkeit,
das Interesse der Aktiengesellschaft, die Erforderlichkeit und Eignung des Be-
zugsrechtsausschlusses, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Ange-
messenheit der Maßnahme zu prüfen, wobei die Prüfung ergeben muss, dass
das Ziel der Kapitalerhöhung mit einem Bezugsrecht für Altaktionäre nicht er-
reichbar ist
7
. Dadurch soll vermieden werden, dass die Kapitalmehrheit oder der
Verwaltung nahestehende Erwerber zu Lasten anderer Aktionäre illegitime Vor-
teile erlangen können
8
.
2.2.2 Der vereinfachte Ausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
Die bereits angesprochenen formellen wie sachlichen Anforderungen an den
Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 AktG stellen aus der Sicht des
Praktikers eine Situation dar, die flexibles und schnelles Handeln der Verwaltung
erschwert und Unternehmensstrategien durch die frühzeitige öffentliche Be-
kanntgabe möglicherweise von vornherein zum Scheitern verurteilt
9
. Zum Zwe-
cke der Erleichterung der Kapitalaufnahme und zur Vermeidung von Wettbe-
5
Vgl. Kübler, F. (1993) S. 2.
6
Vgl. Heinsius, Th. (1991) S. 120.
7
Vgl. Heinsius, Th. (1991) S. 120.
8
Vgl. Kübler, F. (1993) S. 2.
9
Vgl. Heinsius, Th. (1991) S. 120.

Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
5
werbs- und Standortnachteilen von deutschen Aktiengesellschaften hat der Ge-
setzgeber 1994 den § 186 Abs. 3 Satz (S.) 4 zum vereinfachten Bezugs-
rechtsausschluss eingeführt
10
. Demzufolge ist ein Bezugsrechtsausschluss ins-
besondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn
vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Des weiteren
darf der Ausgabebetrag nicht wesentlich den Börsenpreis unterschreiten. Die
Erleichterung des Bezugsrechtsausschlusses war das erklärte Ziel dieser Rege-
lung
11
, wobei die schutzwürdigen Interessen der Altaktionäre, insbesondere der
Kleinaktionäre nicht beeinträchtigt werden sollten
12
. Dieser Argumentation liegt
zugrunde, dass das Maximalvolumen der Kapitalerhöhung im Rahmen des ver-
einfachten Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von 10% nur unwesentliche Ver-
schiebungen der Stimmrechtsquoten nach sich ziehen kann und mit einem nur
geringfügig den Börsenkurs unterschreitenden Ausgabekurs der Kurswertverlust
gering gehalten werden kann. Als einen weiteren Grund für die Einführung des §
186 Abs. 3 S.4 AktG ist die Rechtsunsicherheit zu sehen, die aus einem Anfech-
tungsrisiko einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach den
allgemeinen Regeln des § 186 Abs. 3 AktG resultiert, da die materiellen Anforde-
rungen an den Bezugsrechtsausschluss in Gesetz und Rechtsprechung sehr
vage bleiben
13
.
2.2.3 Ausschluss beim Genehmigten Kapital
Dem Genehmigten Kapital nach Maßgabe der §§ 202 ff. AktG kommt vor dem
Hintergrund der Flexibilität und Schnelligkeit des unternehmerischen Handelns
besondere Bedeutung zu
14
. Beim Genehmigten Kapital ist der Vorstand durch die
Satzung binnen maximal 5 Jahren befugt das Grundkapital durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Einlagen bis zu der Höhe des Genehmigten Kapitals zu erhöhen.
Um eine entsprechende Satzungsänderung zugunsten des Genehmigten Kapital
zu beschließen bedarf es einer drei Viertel Mehrheit des bei Abstimmung durch
die Hauptversammlung, sofern die Satzung nicht eine größere Mehrheit und wei-
tere Erfordernisse vorsieht, vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 203 Abs. 2 AktG
kann auch beim Genehmigten Kapital die Hauptversammlung den Vorstand dazu
ermächtigen über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden. In diesem
10
Vgl. Aubel, St. (1998) S. 30.
11
Vgl. Terstege, U. (1999) S. 2.
12
Vgl. Aubel, St. (1998) S. 30.
13
Vgl. Terstege, U. (2001); Seiten 65-67.
14
Vgl. Cahn, A. (1999) S. 4.

Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss
6
Fall gelten die Vorschriften des § 186 Abs. 4 AktG sinngemäß. Aus der Recht-
sprechung werden in der Literatur generelle Voraussetzungen abgeleitet, bei de-
ren Zutreffen in der Praxis ein Ausschluss des Bezugsrechts unter Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals legitim ist. Dabei kommt dem ,,Siemens/Nold" ­ Urteil
vom 23.06.1997 besondere Bedeutung zu, da der BGH mit diesem Urteil die bis
dato oft zitierte Haltung aus dem ,,Philip-Holzmann" Urteil von 1982 mit der Be-
gründung aufgegeben hat, dass die bisherigen Anforderungen an den Bezugs-
rechtsausschluss im Rahmen des Genehmigten Kapitals zu streng und unprakti-
kabel seien und damit dem Instrument des Genehmigten Kapitals die Flexibilität
um rasch und erfolgreich vorteilhafte Angebote und Möglichkeiten zu Unterneh-
menserweiterungen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre auszunut-
zen genommen werde.
15
Die grundlegenden Voraussetzungen dem ,,Siemens /
Nold"-Urteil entsprechend sind demnach Folgende:
Bei Beschlussfassung der Maßnahme, bei der das Bezugsrecht ausgeschlossen
werden soll, muss diese mindestens allgemein umschrieben und in dieser Form
der Hauptversammlung bekannt gemacht werden sowie im Interesse der Gesell-
schaft liegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Hauptversammlung
das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen oder den Vorstand zum Ausschluss
ermächtigen
16
. Bei Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals unter Bezugs-
rechtsausschluss hat der Vorstand des weiteren zu prüfen, ob aus unternehmeri-
schen Ermessen der Ausschluss des Bezugsrechts im Interesse der Gesellschaft
liegt. Dabei ist im unternehmerischen Ermessen insbesondere zu prüfen, ob die
Maßnahme in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgegenstand erfolgt, das
konkrete Vorhaben mit der bei Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital
umschriebenen Maßnahme übereinstimmt und ferner die Maßnahme im wohlver-
standenen Interesse der Gesellschaft liegt
17
. Auf die aus § 186 Abs. 3 AktG
resultierenden besonderen Vorschriften sei an dieser Stelle auf den Gliederungs-
punkt 2.2.1 verwiesen.
15
Vgl. Cahn, A. (1999) S. 10 und 11.
16
Vgl. BGHZ 136, 133, 139.
17
Vgl. BGHZ 136, 133, 140 und 2. Leitsatz.

Durchführung von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen
7
3 Durchführung von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen
Wesentlicher Bestandteil der Argumentation über Vor- und Nachteile des Be-
zugsrechts in der Literatur sind die zeitlichen Anforderungen an die Durchfüh-
rung einer Kapitalerhöhung, die sich zum Teil aus den Vorgaben des Aktien-
rechts als auch aus der Ausgestaltung der praktischen Durchführung der Kapi-
talerhöhung ergeben. Aus den unterschiedlichen verfahrensbedingten Anfor-
derungen in zeitlicher Hinsicht ist die Unterscheidung in eine ordentliche Kapi-
talerhöhung und eine Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital sinnvoll. Aus
diesem Grunde soll im Folgenden der Ablauf von Kapitalerhöhungen unter
verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten in Anlehnung an den Zeitraum X
bis X + 51 in Abbildung (Abb.) 1 kurz skizziert werden. Der Zeitraum X ­ 30
bis X wird durch die Monatsfrist des § 246 AktG bestimmt, binnen der ein
Hauptversammlungsbeschluss angefochten werden kann. Dieser Zeitraum ist
unabhängig von der Art der Kapitalerhöhung zu beachten. Die generelle Be-
schlussfassung der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung oder Ein-
richtung des Genehmigten Kapitals (vgl. Gliederungspunkt 3.3) ist identisch
und nicht in Abb. 1 enthalten.
Abb. 1 Zeitplan für die Ausnutzung genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht
18
18
Vgl. Heinsius, Th. (1991) S. 124.

Durchführung von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen
8
3.1 Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung / Einrichtung des Ge-
nehmigten Kapitals
Entsprechend dem § 182 Abs. 1 AktG kann eine Kapitalerhöhung gegen Ein-
lagen nur mit einer drei Viertelmehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals beschlossen werden. Diese Voraussetzung impliziert, dass
überhaupt erst einmal eine Hauptversammlung einberufen worden ist. Die
Einberufung einer Hauptversammlung erfordert entsprechend den §§ 121 ff.
AktG eine Einberufungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Tage der
Versammlung (§ 123 AktG). Bei Einberufung sind die Tagesordnungspunkte
bekannt zumachen (§ 124 AktG). Zu diesem Zeitpunkt wird die Intention des
Vorstandes das Grundkapital der AG zu erhöhen oder zumindest im Falle des
Genehmigten Kapitals die Möglichkeit zur Kapitalerhöhung der Öffentlichkeit
bekannt gemacht. Sofern die Kapitalerhöhung oder die Einrichtung eines Ge-
nehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung beschlossen wurde, ist die-
se Beschlussfassung als Satzungsänderung zur Eintragung im Handelsregis-
ter anzumelden (§ 184 AktG).
Von der Einberufung der Hauptversammlung bis zur Anmeldung der Eintra-
gung des Hauptversammlungsbeschluss ist es für die zeitlichen Erfordernisse
vollkommen indifferent, ob die Kapitalerhöhung mit oder ohne Bezugs-
rechtsausschluss als ordentliche Kapitalerhöhung oder im Rahmen des Ge-
nehmigten Kapitals stattfinden soll. Es ergeben sich im weiteren Verlauf aller-
dings unterschiedliche zeitliche Anforderungen, die nachfolgend für die or-
dentliche Kapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital
aufgezeigt werden.
Mit Hinblick auf weitergehende Schritte ist dem § 246 AktG, der die Anfech-
tungsfrist von Hauptversammlungsbeschlüssen mit einem Monat definiert,
Beachtung zu schenken. Eben diese Rechtsunsicherheit ist im Gliederungs-
punkt 2.2.2 bereits angesprochen worden.
3.2 Ordentliche
Kapitalerhöhung
3.2.1 Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht ist die Erstellung
und Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes mindestens einen Tag vor
Beginn der Einführung der Wertpapiere (nach Genehmigung durch das Bun-
desaufsichtsamt) gem. Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV). Diese An-

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2002
ISBN (eBook)
9783832455170
ISBN (Paperback)
9783838655178
DOI
10.3239/9783832455170
Dateigröße
835 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (Juni)
Schlagworte
aktie analyse bezugsrecht kapitalerhöhung aktionär
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