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Kalkulationen zur Bioschweinehaltung

Kostenvergleich verschiedener Stall- und Fütterungssysteme

©2001 Diplomarbeit 178 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammnefassung:
In dieser Arbeit wurde versucht, die Kosten in der Bioschweinehaltung unter Berücksichtigung der seit 24.08.2000 in Kraft getretenen EG-Verordnung zur Tierhaltung für verschiedene Stall- und Fütterungssysteme zu berechnen. Da die Erfüllung der Tierhaltungsvorschriften in konventionellen Haltungssystemen kaum möglich ist, wurde die Errichtung neuer Anlagen unterstellt. Aus Kostengründen wurden nur Außenklimasysteme berücksichtigt. Auch wurden verschiedene Abferkelsysteme miteinander verglichen.
Die Kostenunterschiede sind zwischen Getreide- und Mais- bzw. CCM-betonten Futterkombinationen gering. Der Einsatz von Abfallspeisekartoffeln, in der Sauenfütterung auch von Grassilagen bringt deutliche Einsparungen bei den Futterkosten. Die Phasenfütterung ist in der Mast der Universalfuttermethode vorzuziehen.
In der Zuchsauenhaltung als auch in der Mast wurden Festmist- als auch Güllesysteme miteinander verglichen. Bei vergleichbaren Aufstallungssystemen sind wegen der höheren Investitionskosten für die Flüssigentmistung die Fixkosten um rund 20 bis 35 % höher, jedoch die Gesamtkosten sind aufgrund des wesentlich geringeren Einstreu, Maschinen- und AKh-Bedarfes deutlich niedriger.
Die Kosten pro Stück werden wesentlich vom Leistungsniveau bestimmt. In der Zucht können durch Steigerung der Ferkelzahl um ein Stück pro Sau und Jahr die Kosten um 50,-- öS pro Ferkel gesenkt werden. In der Mast ist vor allem die Verbesserung der Futterverwertung eine Möglichkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Bei Freilandhaltung liegen vor allem wegen der hohen Arbeitsbelastung und des Maschineneinsatzes, aber auch wegen der notwendigen Investitionen die Gesamtkosten pro Ferkel deutlich über denen von Stallhaltungssystemen.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
1.1Problemstellung1
1.2Zielsetzung3
1.3Aufbau der Arbeit3
2.Rahmenbedingungen4
2.1Rechtliche Grundlagen4
2.2Vorschriften vonVerbänden oder Markenprogrammen9
2.3Förderungen für Investitionen in die Tierhaltung9
3.Grundlagen der Schweinehaltung13
3.1Biologische Grundlagen der Schweinehaltung13
3.2Leistungskennzahlen in der Schweinehaltung16
3.3Aktueller Leistungsstandard20
3.4Wirtschaftsdüngeranfall22
3.5Produktionsablauf und Platzbedarf in der Ferkelproduktion22
3.6Produktionsablauf in der Mast29
4.Methodische Grundlagen30
4.1Kostenblockmethode30
4.2Kostenrechnung und Einteilung der Kosten in der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Rahmenbedingungen
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.1.1 Verordnung (EWG) „Ökologischer Landbau“ 2092/91
2.1.2 Vorschriften auf Bundesebene
2.1.3 Tierschutzgesetze der Länder
2.2 Vorschriften von Verbänden oder Markenprogrammen
2.3 Förderungen für Investitionen in die Tierhaltung
2.3.1 Förderungsgrundlagen
2.3.2 Förderungsvoraussetzungen
2.3.3 Förderungsarten

3 Grundlagen der Schweinehaltung
3.1 Biologische Grundlagen der Schweinehaltung
3.2 Leistungskennzahlen in der Schweinehaltung
3.2.1 Kennzahlen in der Ferkelproduktion
3.2.2 Kennzahlen in der Mast
3.3 Aktueller Leistungsstandard
3.4 Wirtschaftsdüngeranfall
3.5 Produktionsablauf und Platzbedarf in der Ferkelproduktion
3.5.1 Produktionsablauf
3.5.2 Platzbedarf bei dreiwöchigem Abferkeln
3.5.2.1 Wartestall
3.5.2.2 Abferkelstall
3.5.2.3 Deckstall
3.5.2.4 Ferkelaufzuchtstall
3.5.3 Dimensionierung der Stallabteile
3.6 Produktionsablauf in der Mast

4 Methodische Grundlagen
4.1 Kostenblockmethode
4.2 Kostenrechnung und Einteilung der Kosten in der Schweinehaltung
4.3 Verfahrensvergleich
4.4 Konkrete Vorgangsweise beim Verfahrensvergleich

5 Futtermittel und Futterkosten
5.1 Futtermittel in der biologischen Schweinehaltung
5.1.1 Getreide
5.1.2 Hülsenfrüchte
5.1.3 Knollen und Wurzeln
5.1.4 Grünfutter und deren Konservierungsprodukte
5.1.5 Industrielle Nebenerzeugnisse
5.1.6 Produkte der Ölgewinnung
5.1.7 Milch und Milchverarbeitungsprodukte
5.1.8 Mineralstoffe
5.1.9 Obergrenzen von Futtermitteln in Mischungen
5.2 Einzelfuttermittelpreise
5.3 Lager- und Bearbeitungskosten der Futtermittel
5.3.1 Lager- und Schrotkosten hofeigener Futtermittel
5.3.2 Lager- und Schrotkosten für CCM
5.3.3 Kartoffelaufbereitung
5.3.4 Kosten der Mischanlage
5.3.5 Grassilage und Heu
5.3.6 Fertigfuttermittel, vorgemischte Komponenten und Mineralstoffmischungen
5.4 Ernährungsphysiologische Bedarfswerte
5.5 Mengenbedarf an Futtermitteln
5.6 Futtermischungen und deren Kosten
5.6.1 Rationen auf Getreidebasis
5.6.2 Rationen auf Mais- bzw. CCM-Basis
5.6.3 Rationen auf Kartoffel- und Grassilagebasis
5.7 Futterkosten in Abhängigkeit von der Leistung

6 Bestandesführung
6.1 Remontierungskosten
6.2 Hygienekosten
6.3 Tierarzt- und Medikamentenkosten
6.4 Lagerung, Aufbereitung und Kosten der Einstreu
6.5 Wasserbedarf und -kosten
6.6 Energiekosten

7 Ferkelproduktion in Stallsystemen
7.1 Warte- und Deckstall – Bauvarianten, Funktionsweise und Kosten
7.1.1 Arbeitszeitaufwand in Deck- und Wartestall
7.1.2 Entmistungskosten
7.1.3 Einstreubedarf und -kosten
7.2 Abferkelstall – Systeme, Bauvarianten, Funktionsweise und Kosten
7.2.1 Einphasiges Verfahren – Möglichkeiten und Kosten
7.2.1.1 Arbeitszeitbedarf
7.2.1.2 Entmistungskosten
7.2.1.3 Einstreubedarf und -kosten
7.2.2 Umstallverfahren – Möglichkeiten und Kosten
7.2.2.1 Arbeitszeitbedarf im zweiphasigen Verfahren
7.2.2.2 Entmistungskosten
7.2.2.3 Einstreubedarf und -kosten
7.2.3 Kostenvergleich zwischen den Abferkelsystemen
7.3 Ferkelaufzuchtboxen – Bauvarianten, Funktionsweise und Kosten
7.3.1 Ferkelbungalow
7.3.1.1 Arbeitszeitbedarf
7.3.1.2 Kosten für Laderarbeiten
7.3.1.3 Einstreubedarf und -kosten
7.3.2 Ferkelaufzucht in Ställen
7.3.2.1 Kosten für Laderarbeiten
7.3.2.2 Arbeitszeitbedarf
7.3.2.3 Einstreubedarf und -kosten
7.4 Stallkombinationen
7.5 Kosten der Ferkelproduktion bei verschiedenen Stallkombinationen
7.5.1 System- und leistungsunabhängige variable Kosten
7.5.1.1 Remontierung und Jungsauenhaltung
7.5.1.2 Zinsansatz für die Zuchttiere
7.5.1.3 Energie und Wasser
7.5.1.4 Summe system- und leistungsunabhängige variable Kosten pro Sau
7.5.2 Leistungsabhängige variable Kosten pro Sau
7.5.2.1 Fütterungskosten
7.5.2.2 Kosten für Tiergesundheit und Hygiene
7.5.2.3 Summe leistungsabhängige variable Kosten
7.5.3 Systemabhängige variable Kosten
7.6 Summe der variablen Kosten
7.7 Fix- und Gesamtkosten in der Ferkelproduktion

8 Ferkelproduktion in Freilandhaltung
8.1 Anforderungen an Boden, Geländeform, Klima und Vegetation
8.2 Produktionsablauf und Ausstattung der Anlage
8.2.1 Produktionsablauf
8.2.2 Technische Ausstattung
8.2.2.1 Maschinen und Geräte
8.2.2.2 Einzäunung
8.2.2.3 Hütten
8.2.2.4 Suhle und Schattendach
8.2.2.5 Fütterungs- und Tränketechnik
8.3 Flächen und Abteilbedarf
8.3.1 Flächenbedarf
8.3.2 Abteilbedarf
8.4 Kosten der Freilandhaltung
8.4.1 Investitionskosten
8.4.2 Arbeitszeitbedarf
8.4.3 Maschinenkosten
8.4.4 Kosten der Remontierung und Jungsauenhaltung
8.4.5 Zinsansatz für die Zuchttiere
8.4.6 Futteraufwand und -kosten
8.4.7 Einstreubedarf und -kosten
8.4.8 Kosten für Tiergesundheit und Hygiene
8.4.9 Energiekosten
8.4.10 Kosten für Wasser
8.5 Summe variable Kosten
8.6 Fix- und Gesamtkosten

9 Mastschweinehaltung in Stallsystemen
9.1 Stallsysteme und deren Kosten
9.2 Variable Kosten in der Mast
9.2.1 Kosten für Ferkelzukauf, Kapitaleinsatz und Verluste
9.2.2 Arbeitsbedarf und -kosten
9.2.3 Entmistungskosten
9.2.4 Einstreubedarf und -kosten
9.2.5 Kosten für Energie und Wasser
9.2.6 Kosten für Tiergesundheit und Hygiene
9.2.7 Futteraufwand und -kosten
9.3 Summe variabler Kosten
9.4 Fix- und Gesamtkosten in der Mast

10 Zusammenfassung

11 Ausblick

12 Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang A: Baukostenermittlung und –aufstellung
Anhang B: Kostenaufstellung
Anhang C: Rationsberechnung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mindeststall- und Mindestauslaufflächen

Tabelle 2: Obergrenzen anrechenbarer Gesamtkosten

Tabelle 3: Temperaturuntergrenzen in Schweineställen

Tabelle 4: Qualitätsklasseneinteilung und Preismaske

Tabelle 5: Gewichtsregelung und Preisabschläge

Tabelle 6 : Wirtschaftsdüngeranfall in m³/Jahr von Sauen und Mastschweinen

Tabelle 7: Anzahl an Abteilen und Aufenthaltsdauer

Tabelle 8: Obergrenzen von Futtermitteln in % der Gesamtmischung

Tabelle 9: Einzelfuttermittelpreise 2000/2001

Tabelle 10: Lagerfixkosten

Tabelle 11: Kosten für Getreide und Hülsenfrüchte

Tabelle 12: Fixe und variable Kosten von CCM

Tabelle 13: Kosten von Mischfuttermitteln

Tabelle 14: Richtwerte Nährstoffgehalte pro kg Mischfutter

Tabelle 15: Bedarfsempfehlungen für Sauen und Eber pro Tag

Tabelle 16: Maximale Futteraufnahme abhängig von Alter und Lebendmasseabschnitt und Gesamtfutterbedarf

Tabelle 17: Futtermittelart und Dauer des Bedarfes

Tabelle 18: Getreidebetonte Rationen, Anteile in % Frischmasse

Tabelle 19: Mais bzw. CCM-betonte Rationen, Anteile in % Frischmasse

Tabelle 20: Kartoffelbetonte Rationen, Angaben in % Frischmasse

Tabelle 21: Leistungs- und rationsabhängige Futterkosten und Arbeitsaufwand bei Sauen

Tabelle 22: Leistungs- und rationsabhängige Futterkosten und Arbeitsaufwand in der Mast

Tabelle 23: Therapiekosten von notwendigen routinemäßigen Behandlungsprogrammen in der Schweineproduktion pro Tier und Periode

Tabelle 24: Medizinisch nicht korrigierbare oder in der Praxis nicht behandelte Erkrankungen

Tabelle 25: Kosten für Einzelbehandlungen

Tabelle 26: Kosten für Stroh, Transport und Einlagern

Tabelle 27: Fixkosten pro Sau und Jahr für Deck- und Warteabteile

Tabelle 28: Arbeitszeitaufwand im Deck- und Wartestall pro Durchgang pro Sau

Tabelle 29: Kosten für Einstreu Im Warte und Deckstall pro Sau und Jahr

Tabelle 30: Fixkosten pro Sau und Jahr für Abferkelabteile

Tabelle 31: Arbeitszeitaufwand im Abferkelstall pro Durchgang pro Sau

Tabelle 32: Einstreugesamtbedarf und -kosten für im Abferkelstall pro Sau und Jahr

Tabelle 33: Fixkosten pro Sau und Jahr für Abferkelabteile in mehrphasigen Verfahren

Tabelle 34: Arbeitszeitaufwand im Abferkelstall pro Durchgang und Sau

Tabelle 35: Einstreugesamtbedarf und -kosten im Abferkelstall pro Sau und Jahr

Tabelle 36: Vergleich systemabhängiger Kosten pro Produktivsau und Jahr inkl. Strohlager

Tabelle 37: Fixkosten pro Sau und Jahr für Ferkelaufzucht im Bungalow

Tabelle 38: Arbeitszeitaufwand im Abferkelstall pro Durchgang und Box

Tabelle 39: Einstreubedarf und -kosten im Bungalow pro Sau und Jahr

Tabelle 40: Fixkosten pro Sau und Jahr für Ferkelaufzuchtställe

Tabelle 41: Arbeitszeitaufwand im Abferkelstall pro Durchgang und Abteil

Tabelle 42: Einstreubedarf und -kosten im Ferkelaufzuchtstall pro Sau und Jahr

Tabelle 43: Summe system- und leistungsunabhängige variable Kosten in der Ferkelproduktion

Tabelle 44: Kosten für Tiergesundheit und Hygiene

Tabelle 45: Leistungsabhängige variable Kosten pro Sau bzw. Ferkel

Tabelle 46: Systemabhängige variable Kosten bei verschiedenen Stallkombinationen

Tabelle 47: Variable Kosten pro Ferkel ohne Arbeitskosten bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen bei Laderentnahme

Tabelle 48: AKh-Bedarf pro Sau und Summe variabler Kosten bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen bei Laderentnahme inkl. Arbeitskosten

Tabelle 49: Fix- und Gesamtkosten pro Ferkel bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen bei Laderentnahme mit Arbeitskosten

Tabelle 50: Maschinen- und Geräteausstattung, Einsatzbereich und Einsatzhäufigkeit

Tabelle 51: Investitionskosten für Anlage mit 48 Sauen ohne Quarantänestall

Tabelle 52: Fixkosten der Anlage pro Sau und Jahr

Tabelle 53: Schleppereinsatzstunden pro Sau und Jahr und Kosten zu ÖKL-Tarifen;

Tabelle 54: Futterkosten pro Sau mit Ferkel, 20 % Umrauscher, 168 Tage Produktions-rhythmus

Tabelle 55: Variable Kosten pro Sau bei verschiedenen Leistungsniveaus ohne Arbeitskosten

Tabelle 56: Arbeitskosten und Summe variabler Kosten pro Ferkel abhängig vom Leistungsniveau und der Futterbasis

Tabelle 57: Fix- und Gesamtkosten pro Ferkel

Tabelle 58: Bau- und Fixkosten von Mastställen

Tabelle 59: Kosten für Ferkel und Verzinsung bei unterschiedlichen Ausfallprozentsätzen

Tabelle 60: Arbeitsbedarf pro Mastdurchgang und Abteil mit 50 Stück

Tabelle 61: AKh-Bedarf und Arbeitskosten pro Mastschwein in Abhängigkeit von der Rationen und vom Stallsystem

Tabelle 62: Kosten für Einstreu in der Mast pro Mastschwein

Tabelle 63: Futterkosten bei verschiedener Futterverwertung je Mastschwein

Tabelle 64: Variable Kosten pro Mastschwein bei Futterverwertung 1:3 mit und ohne Arbeitskosten ohne Ferkel, Ausfälle und Verzinsung

Tabelle 65: Variable Kosten bei Phasenfütterung, Futterverwertung 1:3

Tabelle 66: Fixkosten pro Mastschwein, Stall, Futter- und Strohlager

Tabelle 67: Gesamtkosten pro Mastschwein bzw. pro kg SG bei 3 % Ausfall, Phasenfütterung, Futterverwertung 1:3 und Laderentnahme

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufteilung eines schweinehaltenden Betriebes in Betriebszweige

Abbildung 2: Gliederung der Kosten in der Schweinehaltung

Abbildung 3: Stallkombinationen in der Ferkelproduktion

Abbildung 4: Arbeitszeitbedarf nach Tätigkeiten in der Sommer- und Winterperiode pro Sau

Tabellenverzeichnis Anhang A

Tabelle A 1: Preise für Kalkulationen

Tabelle A 2: Kostenaufstellung Wartestall mit mechanischer Entmistung

Tabelle A 3: Mehrkosten Wartestall mit Güllekeller und Spaltenboden

Tabelle A 4: Kostenaufstellung Deckstall mit mechanischer Entmistung

Tabelle A 5: Mehrkosten Wartestall mit Güllekeller und Spaltenboden

Tabelle A 6: Kostenaufstellung FAT-Abferkelbuchten mit Auslauf

Tabelle A 7: Kostenaufstellung Gruppenabferkelstall mit Auslauf

Tabelle A 8: Kostenaufstellung FAT-Abferkelbox ohne Auslauf für 10 Tage

Tabelle A 9: Kostenaufstellung Gruppensäugestall mit Auslauf

Tabelle A 10: Kostenaufstellung Ferkelbungalow

Tabelle A 11: Kostenaufstellung Piglet Port mit Auslauf

Tabelle A 12: Kostenaufstellung Nürtinger Kistenstall mit Auslauf

Tabelle A 13: Kostenaufstellung Pig Port mit Auslauf

Tabelle A 14: Kostenaufstellung Nürtinger Kistenstall (NKS) für die Mast mit Auslauf

Tabellenverzeichnis Anhang B

Tabelle B 1: Variable Kosten pro Ferkel ohne Arbeit bei verschiedenen Stall- und Futterkombinationen

Tabelle B 2: Arbeitszeitaufwand pro Sau bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen

Tabelle B 3: Arbeitskosten pro Ferkel bei 130,-- öS pro Stunde

Tabelle B 4: Variable Kosten pro Ferkel bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen

Tabelle B 5: Fixkosten pro Ferkel bei verschiedenen Stall- und Rationskombinationen

Tabelle B 6: Gesamtkosten pro Ferkel bei verschiedenen Stallkombinationen, Leistungsniveaus und Rationen

Tabellenverzeichnis Anhang C

Tabelle C 1: Rationen für die Mast, Gehaltswerte, Bedarf und Kosten

Tabelle C 2: Rationen für die Zucht, Gehaltswerte, Bedarf und Kosten

Abbildungsverzeichnis Anhang A

Abbildung A 1: Warteabteil, Festmist

Abbildung A 2: Warteabteil, Gülle

Abbildung A 3: Deckabteil, Festmist

Abbildung A 4: Deckabteil, Gülle

Abbildung A 5: FAT-Bucht, Abferkelabteil mit Auslauf

Abbildung A 6: Gruppenabferkelstall

Abbildung A 7: FAT-Abferkelbuchten ohne Auslauf

Abbildung A 8: Gruppensäugestall, 2 Abteile, Gülle

Abbildung A 9: Piglet Port-Ferkelaufzuchtstall

Abbildung A 10: NKS-Ferkelaufzuchtstall

Abbildung A 11: Pig Port-Vormaststall mit 4 Boxen

Abbildung A 12: Pig Port-Endmaststall mit 8 Boxen

Abbildung A 13: Nürtinger Kistenstall (NKS) Vor- und Endmaststall

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Derzeit werden in Österreich rund 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaues bewirtschaftet. Doch die Zeiten der großen Zuwachsraten Mitte der 90er Jahre sind vorbei, 1999 gab es erstmals sogar einen Rückgang um rund 500 Betriebe und auch im Jahr 2000 hat sich die Zahl der Betriebe weiter reduziert (vgl. Schneeberger und Eder, 2001). Gründe dafür sind unter anderem der mangelnde Absatz und die geringen Preiszuschlägen. So konnten bisher von den 15 % biologisch gehaltenen Biorindern nur weniger als die Hälfte als „Bioware“ vermarktet werden. Auch wird nur ein Teil der Milchproduktion getrennt gesammelt und erhält so einen Zuschlag, der Rest muss konventionell vermarktet werden (vgl. Aigner, 2001).

Eines der wenigen Bioprodukte, das noch nie Absatzschwierigkeiten hatte ist Schweinefleisch. Hier konnte der Bedarf bei weitem noch nicht gedeckt werden. Im Jahr 1999 wurden von 8.315 Betrieben 38.432 Schweine gehalten. Das sind 4,6 Stück pro Halter. Diese geringe Dichte spiegelt sich auch darin wieder, dass nur in 104 Betrieben Bestände mit über 5 GVE vorhanden sind (vgl. Schneeberger und Eder, 2001). Das weist darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil nur zur Deckung des Eigenbedarfes gehalten wird. Im Vergleich dazu wurden gesamt rund 3,43 Mio. Schweine auf rund 95.000 Betrieben gehalten, das sind durchschnittlich 36 Stück pro Halter (vgl. BMLF, 2000a, 177ff).

Insgesamt werden in Österreich wöchentlich zwischen 200 und 220 Bioschweine für den Handel und Verarbeiter gesammelt und geschlachtet. Etwa zwei Drittel davon werden an die Fa. Rewe geliefert, der Rest geht in erster Linie an verschiedene Verarbeitungsbetriebe und in geringen Mengen auch an andere Handelsketten. Hauptverantwortlich für die Vermittlung ist derzeit die Fa. Ökoland. Allerdings ist die zu geringe Angebotsmenge nicht das einzige Problem. Auch müssen noch Anstrengungen zur Verbesserung der Schlachtkörperqualität unternommen werden. Die Magerfleischanteile liegen bei 56,7 %, die Gewichte schwanken aber sehr stark. Dies wirkt sich negativ auf die Verarbeitung aus, da vor allem in der Frischfleischportionierung ein Schlachtkörpergewicht zwischen 80 und 95 kg sich am verlustärmsten verwerten lässt. Derzeit liegt die Schwankungsbreite zwischen 60 und über 120 kg. Daher müssen momentan alle für Rewe bestimmten Schlachtkörper zu einem Verarbeitungsbetrieb in der Steiermark gebracht werden, um sie dort dann zu einheitlichen Teilstücken zerlegen und zu verpacken, bevor sie dann in die Filialen ausgeliefert werden können. Diese Maßnahme ist notwendig, da die hohen Zerteilungsverluste nur bei zentralem Anfallen auch wieder als Bioware verarbeitet werden können (vgl. Aigner, 2001).

Ursprünglich wurde Schweinefleisch nur ins Sortiment aufgenommen, um die Vermarktungsmöglichkeiten von Rindfleisch zu verbessern. Hochwertige Fleischstücke lassen sich problemlos verkaufen, der Absatz der Vorderviertel ist fast nur in verarbeiteter Form möglich und zur Verwurstung von Rindfleisch ist eine gewisse Menge Schweinefleisch und besonders Fett nötig. Inzwischen wäre der Bedarf weit höher, allerdings konnten die Liefermengen in den letzten Jahren nicht bedeutend gesteigert werden. Alleine die Fa. Rewe wäre bereit, sofort mindestens die doppelt so viele Schweine pro Woche, mindestens 500 - 600 Stück, zu kaufen. Diese Menge ist unbedingt notwendig, um zumindest in den Merkur Filialen ausreichend Ware zur Verfügung zu haben und dann auch Werbemaßnahmen starten zu können. Einschätzungen der absetzbaren Menge in zwei bis drei Jahren belaufen sich zwischen 1000 und 1800 Stück pro Woche, abhängig vom Preisniveau (vgl. Rogy und Aigner, 2000). Das sind rund 50.000 bis 90.000 Stück pro Jahr!

Das geringe Interesse der Landwirte dürfte mehrere Ursachen haben. Bei den Schweinehal-tern herrscht die Meinung vor, dass die Eiweißversorgung im Ökolandbau in der Rations-gestaltung nur schwierig zu bewerkstelligen ist. Im Gegensatz zur Rinderhaltung können in der Schweineproduktion die herkömmlichen Haltungsverfahren nicht genutzt werden und so sind sofort Umbauten nötig. Der Mangel an Kalkulationsgrundlagen sorgt für zusätzliche Verunsicherung.

Derzeit bestehen in Österreich leider erst wenige Stallsysteme, die der EWG-VO 2092/91 und der ergänzenden VO (EG) 1804/1999 vollständig entsprechen und über das Experimentierstadium hinausgehen. Daten einer Erhebung des Institutes für Tierhaltung der veterinärmedizinischen Universität Wien zum Thema Schweinehaltung im Biolandbau bieten wichtige Grundlagen. Auf Basis von Literaturrecherchen und Expertengesprächen, speziell im Bereich Haltungssysteme, werden in dieser Arbeit Kalkulationen zur Bioschweinehaltung durchgeführt.

1.2 Zielsetzung

In dieser Arbeit sollen die direkt der Schweinehaltung zuordenbaren Kosten sowohl für Ferkel, als auch für Mastschweine bzw. ein Kilogramm Schweinefleisch eruiert werden. Dabei wird von einer Neuerrichtung aller benötigten Anlagen ausgegangen, Adaptierungsmöglichkeiten von Altgebäuden werden nicht in Betracht gezogen, da diese zu betriebsspezifisch sind. Als Alternativen werden sowohl die Freilandhaltung als auch Außenklimasysteme miteinander verglichen. Konventionelle Warmställe werden aufgrund der hohen Investitionskosten nicht berücksichtigt. Die Kostenvergleiche beziehen auch mehrere auf verschiedene Futtergrundlagen basierende Rationen ein. Der Arbeitsbedarf der betrachteten Haltungssysteme wird aus Literaturangaben, ergänzt mit Erhebungen auf Betrieben festgestellt und für den Kostenvergleich bewertet.

1.3 Aufbau der Arbeit

Im ersten Teil der Arbeit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben, die Einfluss auf die Bioschweinehaltung haben. Auch werden dort die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Förderungen für Investitionen in die Tierhaltung angeführt. Im nächsten Kapitel werden die Grundlagen der Tierhaltung beschrieben. Das folgende Kapitel befasst sich mit der Fütterung. Es werden die für die Bioschweinehaltung verfügbaren Futtermittel kurz erörtert, der Nährstoffbedarf der Tiere angeführt, darauf abgestimmte Rationen vorgestellt und die Kosten erhoben. Außerdem wird auf die Lagerung und Aufbereitung der Futtermittel eingegangen. Kapitel sechs befasst sich mit der Bestandesführung, speziell mit der Remontierung und der Tiergesundheit. In den folgenden Kapiteln werden dann die Ferkelproduktion, sowohl Stall- als auch Freilandhaltungssysteme, sowie die Mast bei verschiedenen Leistungsniveaus, Stall- und Rationsvarianten beschrieben und die Kosten ermittelt. Die Stallskizzen, die Baukostenaufstellung und die detaillierte Auflistungen der Kosten der untersuchten Stallkombinationen finden sich im Anhang.

2 Rahmenbedingungen

2.1 Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Vorgaben können in mehrere „Hierarchiestufen“ unterteilt werden. An erster Stelle stehen in Europa die Verordnungen der EU. Diese sind von den einzelnen Staaten in nationales Recht umzuwandeln. Die Staaten haben die Möglichkeit, weiterführende strengere gesetzliche Vorgaben zu erlassen. In Österreich gilt zusätzlich noch auf Bundesebene das Tiertransportgesetz und das Lebensmittelbuch, in dem die Grundlage der ökologischen Tierhaltung in Form einer nicht rechtlich verpflichtenden, aber allerseits akzeptierten und so auch eingehaltenen Vereinbarung geregelt ist. Dieser Kodex war bis 24.08.2000 die alleinige Basis der biologischen Tierhaltung. Als unterste Ebene sind die Tierschutzgesetze der Länder anzusehen. In diesen sind die Mindeststandards geregelt, die für die gesamte Tierhaltung gelten.

2.1.1 Verordnung (EWG) „Ökologischer Landbau“ 2092/91

Die EWG-VO 2092/91 wurde am 24.06.1991 vom Rat der europäischen Gemeinschaft erlassen. Sie beinhaltet nur Bestimmungen zur pflanzlichen Produktion und zur Deklaration von ökologisch produzierten Produkten, nicht aber Bestimmungen zur Tierhaltung. Es war den Mitgliedsstaaten überlassen, die Tierhaltung selber zu regeln. Erst 1999, mit der Verordnung (EG) 1804/1999 wurde eine europaweit einheitliche und für alle Mitgliedsstaaten verpflichtende Ergänzung beschlossen, die nun auch die Tierhaltung regelt und mit 24.08.2000 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung schreibt auch die Mindestproduktionsstandards für aus Drittstaaten importierte Waren vor.

Es wurde versucht, möglichst alle Bereiche der Tierhaltung zu berücksichtigen, aber auch den Zusammenhang zwischen Tierhaltung und Futterflächen herzustellen. So fordert die Verordnung schon im ersten Kapitel von Anhang B-Tiere und tierische Erzeugnisse: „Die tierische Produktion muss das Gleichgewicht der landwirtschaftlichen Betriebssysteme fördern, indem sie zur Deckung des Bedarfes der Pflanzen an Nährstoffen und zur Verbesserung der organischen Bodensubstanz beiträgt. Sie fördert so den natürlichen Kreislauf zwischen Boden und Pflanze, Pflanze und Tier sowie Tier und Boden“ (Seite 17). Wichtige Forderungen sind die Flächengebundenheit und ein möglichst umweltschonendes, emissionsminimierendes Produktionsverfahren. „Die ökologische Tierhaltung wird flächengebunden betrieben; die Tierbelegung je Flächeneinheit ist so zu begrenzen, dass Pflanzenbau und Tierhaltung in der Produktionseinheit miteinander kombiniert werden können und jede Belastung der Umwelt, insbesondere des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers, auf ein Minimum reduziert wird.“(Seite 17). Der maximale Stickstoff-Anfall ist auf 170 kg pro Hektar (2 GVE) begrenzt. Auch müssen prinzipiell alle Tiere innerhalb der Produktionseinheit gemäß der VO gehalten werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es sich um verschiedene Tierarten und deutlich getrennte Betriebsstätten handelt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Grenze von 2 GVE zu umgehen, indem mit anderen anerkannten Betrieben „Düngerabnahmeverträge“ geschlossen werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass auf diesen Betrieben auch die Düngergrenzwerte eingehalten werden müssen.

Wie in der pflanzlichen Produktion ist auch in der Tierhaltung die Umstellung genau geregelt. Grundsätzlich können Tiere nur mit anerkannten bzw. mit als Umstellungsware deklarierten Futtermitteln umgestellt werden. Erst mit der entsprechenden Fütterung und Haltung beginnt die Umstellungsfrist, und diese beträgt bei Schweinen sechs Monate. Für Neueinsteiger gibt es allerdings eine Ausnahme. Bei Umstellung des gesamten Betriebes ist ein auf zwei Jahre verkürztes Verfahren möglich, allerdings darf der Betrieb in dieser Zeit keine neuen konventionellen Flächen zupachten oder zukaufen. Es würde die Umstellung sonst mindestens 2,5 bis 3 Jahre dauern, weil die Umstellung der Tiere erst mit der ersten anerkannten Ernte nach mindestens zwei Jahren möglich ist (Seite 18f).

Auf die medizinische Betreuung und die Vorsorge wurde besonderes Augenmerk gelegt. Grundsätzlich soll die Prophylaxe besonders beachtet werden. Sowohl die Wahl geeigneter Rassen, die tiergerechte Haltung mit Auslauf, hochwertige Fütterung und angemessene Besatzdichte soll den Krankheitsdruck möglichst gering halten. Bei Schweinen ist dabei besonders auf stressstabile Genotypen zu achten. Wenn trotzdem Tiere erkranken, ist eine sofortige Behandlung durchzuführen. Zu bevorzugen sind homöopathische und phytotherapeutische Mittel (ohne Antibiotika). „Kann mit den genannten Mitteln eine Krankheit oder Verletzung tatsächlich oder voraussichtlich nicht wirksam behandelt werden und ist eine Behandlung zur Vermeidung von Leiden oder Qualen des Tieres erforderlich, so dürfen in Verantwortung eines Tierarztes chemisch-synthetische alleopathische Tierarzneimittel oder Antibiotika verabreicht werden“(Seite 21f). Jede präventive Behandlung mit diesen Mitteln ist verboten. Alle behandelten Tiere sind eindeutig zu kennzeichnen, und automatisch gilt eine Mindestwartezeit von 48 Stunden. Wenn die Mittel gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten aufweisen, so sind mindestens die doppelten Wartezeiten einzuhalten. Bei Zuchtschweinen dürfen maximal drei Behandlungen mit chemisch-synthetischen alleopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika pro Jahr durchgeführt werden, bei Mastschweinen maximal eine Behandlung. Zu beachten ist bei zweiphasigen Produktionsverfahren, wenn bereits der Ferkelproduzent eine Behandlung durchgeführt hat, dass der Mäster keine zweite durchführen dürfte, da das Mastschwein niemals 12 Monate alt wird.

Prinzipiell müssen beim Viehzukauf alle Tiere aus ökologischen Produktionseinheiten stammen. Sollte das nicht möglich sein, was speziell bei Zuchtschweinen derzeit noch schwierig ist, gibt es Ausnahmeregelungen, wobei dann wieder die Umstellungsfristen zu beachten sind. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der Kontrollstelle in Anspruch genommen werden. Gründe dafür sind der Bestandsaufbau, die Erneuerung oder der Wiederaufbau eines Bestandes zum Zwecke der Fleischerzeugung. Die Ferkel dürfen maximal 25 kg wiegen und müssen nach dem Absetzen nach den Richtlinien der EWG-VO gehalten werden. In Österreich werden derzeit keine solchen Bewilligungen erteilt, da laut Angabe des ERNTE-Verbandes ausreichend Tiermaterial vorhanden ist. Auch dürfte es schwierig sein, Ferkel, die der VO entsprechen von konventionellen Züchtern zu erhalten. Wesentlich bedeutender ist die Ausnahmeregelung bezüglich des Zuchttierzukaufes. Es ist gestattet, bis zu 20 % des Bestandes an Tieren vor der ersten Geburt aus konventionellen Betrieben zur Ergänzung und Vergrößerung zuzukaufen. Zuchteber können beliebig zugekauft werden (Seite 19f).

Grundsätzlich hat die Fütterung ausschließlich mit anerkannten oder sich in Umstellung befindlichen Futtermitteln zu erfolgen, wobei der Anteil der Umstellungsware maximal 60 % bei Eigenproduktion und 30 % im Falle des Zukaufs betragen darf. Derzeit ist der Einsatz von maximal 20 % konventionellem Futter zulässig, sofern der Nachweis erbracht wird, dass es weder gentechnisch verändert noch mit einem solchen Stoff behandelt wurde. Diese Regelung läuft am 24.08.2005 aus. Die minimale Säugezeit beträgt 40 Tage. Weiters muss den Schweinen die Raufutteraufnahme ermöglicht werden (Seite 20f).

Der Tiertransport ist kaum geregelt. Nur der Einsatz von Elektroschockgeräten ist dezidiert untersagt und es soll mit den Tieren möglichst sorgsam umgegangen werden um den Stress zu minimieren (Seite 23f).

Zur Haltung enthält die Verordnung konkrete Vorschriften. „Es muss eine artgerechte Unterbringung der Tiere gewährleistet sein, die ihren biologischen und ethologischen Bedürfnissen Rechnung trägt.“ „Bei den Gebäuden müssen reichliche natürliche Belüftung und ausreichender Tageslichteinfall gewährleistet sein“(Seite 24). Allen Säugetieren ist Weide- und Freigeländezugang oder Auslauf zu gewähren, wobei ausreichende Schutzeinrichtungen gegen extreme Klimaeinflüsse vorhanden sein müssen. Zu diesem Zweck können die Auslaufflächen teilweise überdacht sein. Sauen sind grundsätzlich in Gruppen zu halten, in der späten Träch-tigkeitsperiode und in der Säugezeit ist eine Einzelhaltung zulässig, wobei aber ständig freier Auslaufzutritt gewährleistet sein muss. Flatdecks und Ferkelkäfige sind untersagt, Wühlflächen müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Böden müssen glatt und rutschsicher sein. Mindestens 50 % der Stallfläche muss aus festem Material bestehen und im Ruhebereich ist stets Einstreu zur Verfügung zu stellen. Auch sind die Mindeststall- und Auslaufflächen geregelt (Tabelle 1). Aus hygienischen Gründen sind alle Stallungen, Einrichtungen und Gerätschaften in regelmäßigen Abständen in geeigneter Weise zu reinigen und zu Desinfizieren, um den Krankheitsdruck in Grenzen zu halten. Dem Natursprung ist der Vorzug zu geben, die künstliche Besamung ist aber gestattet. Embryotransfer ist untersagt. Bedeutsam für die Schweinehaltung ist das Untersagen des Zähneabkneifens und des Schwanzkupierens. Kastration der männlichen Mastferkel ist zulässig. „Dieser Eingriff ist an Tieren im geeignetsten Alter von qualifiziertem Personal so durchzuführen, dass das Leiden für die Tiere dabei auf ein Minimum reduziert wird“ (Seite 23). Eine nähere Definition von geeignetsten Alter und qualifizierter Person erfolgt allerdings nicht.

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Tabelle 1: Mindeststall- und Mindestauslaufflächen

1: Strengerer Wert des Lebensmittelbuches

Quelle: EWG-VO 2092/91, Lebensmittelbuch,

2.1.2 Vorschriften auf Bundesebene

Als weiterführende Vorschriften auf Bundesebene sind das Tiertransportgesetz Straße, Eisenbahn, Luft und Schiff BGBl Nr. 411/1994 mit Folgeänderungen und dann noch etwas bedeutender, der Lebensmittelkodex zu nennen.

Die wichtigsten Punkte zum Transport von Tieren sind: die Beschränkung der Transportdauer auf maximal 6 Stunden bzw. 130 km (260 km Autobahn) ohne Pause und Tränke, Mindeststandards bezüglich technischer Ausstattung der Fahrzeuge (Bodenstruktur, Belüftung) und Abtrennung bei gemeinsamen Transport von Ebern, Sauen und Jungtieren. Weiters sind die Besatzdichten mit 200 kg/m2 im Sommer und 235 kg/m2 im Winter festgelegt. Das Fahrzeug ist eindeutig als Tiertransport zu kennzeichnen. Die Transportfähigkeit muss vom Tierhalter mittels Tiertransportbescheinigung bestätigt werden. Darin müssen Zweck und Ziel des Transportes, Kennzeichen des Fahrzeuges, Zeitpunkt der letzten Fütterung und Tränkung und die Zahl der Tiere vermerkt werden. Das Original ist bei den Tieren mitzuführen, eine Kopie muss am Betrieb verbleiben. Diese Vorschriften sind auch bei vom Betrieb selbst durchgeführten Transporten zu beachten (vgl. TGSt, BGBl Nr. 411/1994).

Der Lebensmittelcodex war bis zum 24.08.2000 die einzige Grundlage für die Tierhaltung im Ökolandbau. Mit dem Inkrafttreten der EWG-VO 2092/91 Teil B wurde er in weiten Bereichen durch die strengeren Vorschriften ersetzt. Von Bedeutung ist er noch in der Regelung der Übergangsfristen der EWG-VO 2092/91 bezüglich Auslauf und den Mindeststandmaßen für Sauen und Mastschweine zwischen 65 kg und 85 kg (Tabelle 1). Die Vorschriften der EWG-VO 2092/91 gelten für den Auslauf bei Ställen, die vor dem 24.08.1999 errichtet wurden bis zum 31.12.2010 nicht, allerdings fordert der Codex in diesem Fall mindestens 180 Tage an denen Freigeländezutritt gewährt werden muss ( vgl. BMSG, 1993).

2.1.3 Tierschutzgesetze der Länder

Der Tierschutz ist in Österreich im Kompetenzbereich der Länder, die Tierschutzgesetze regeln die Mindeststandards in der Tierhaltung, wie zulässige Haltungssysteme und Untergrenzen für Standmaße. In der Praxis betreffen diese Gesetze die Bioschweinehaltung nicht, da alle zur Anerkennung geforderten Mindeststandards über den Werten dieser Gesetze liegen.

2.2 Vorschriften von Verbänden oder Markenprogrammen

Die Vorschriften von Verbänden oder Markenprogrammen können noch strengere Maßstäbe für die Produktion und Haltung als die gesetzlichen Grundlagen beinhalten. Diese betreffen aber nur die Mitglieder dieser Programme oder Verbände. Derzeit gibt es für Schweine, im Gegensatz zur Rinderproduktion mit den Babybeef-Programmen, noch keine Anstrengungen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch in der Schweinehaltung künftig Markenprogramme mit strengeren Vorschriften entstehen.

2.3 Förderungen für Investitionen in die Tierhaltung

Da beim Einstieg in die Bioschweineproduktion höhere Investitionen nötig sind, ist es von besonderer Bedeutung, die Förderungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen. In Frage kommen neben dem Agrarinvestitionskredit noch die Investitionsförderung. Junglandwirte können noch die Niederlassungsförderung beanspruchen. Die Durchführungsverordnung (BGBl. 1992/375) gibt über die Förderungsgrundlagen, die Förderungsvoraussetzungen und die Förderungsarten Auskunft. Sie wird auszugsweise wiedergegeben

2.3.1 Förderungsgrundlagen

Die Förderungsgrundlagen basieren auf der EWG-VO 1257/99 vom 17.05.99, dem österreichischen Landwirtschaftsgesetz LWG 1992, BGBl. 1992/375 und auf der Verordnung des Bundesministers zur Übertragung der Förderungsdurchführung auf die Landeshauptmänner BGBl. 141/1992 (vgl. BMLF, 2000a, 1f).

Förderungswerber und Projektträger können alle natürlichen und juristischen Personen sein (auch Personenvereinigungen), die mit Sitz in Österreich einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (Seite 2f). „Ein Vorhaben wird nur gefördert, wenn die Durchführung ohne Förderung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang wirtschaftlich zumutbar ist, die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit gegeben sind und seine Gesamtfinanzierung gesichert ist. Weiters dürfen an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung sowie an der Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Förderungswerbers keine Zweifel bestehen“ (Seite 3). Als Befähigung sind entweder fünf Jahre praktische Erfahrung oder eine Fachschulausbildung erforderlich. Mehrfachförderungen aus verschiedenen Programmen des BMLF mit Ausnahme des AIK sind nicht zulässig.

Arten der Förderungen sind entweder einmalige Zuschüsse oder Zinszuschüsse (AIK). Die bewilligte Gesamtsumme darf die festgelegte Förderungsintensität nicht überschreiten, wobei die Barwerte der Zinszuschüsse der Gesamtsumme angerechnet werden. Förderungswürdige Investitionen sind alle Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Gütern, die zu einem Zugang im Anlagevermögen des Investors führen. Dazu zählen alle Aufwendungen über der Grenze von 5000,-- öS für geringwertige Wirtschaftsgüter, die zu der Errichtung und Instandhaltung der Anlage dienen. Berechnungsgrundlage sind die Rechnungsbeträge zuzüglich der durch Aufzeichnungen dokumentierten und mittels ÖKL-Richtwerte bewerteten Eigenleistungen. Zur Bewertung von baulichen Maßnahmen können auch die vom BMLF anerkannten Baurichtpreise herangezogen werden. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe gelten natürlich die Netto-, für pauschalierte Landwirte die Bruttosummen (Seite 5f).

Die Zahlstelle ist das BMLF. Mit der Bewilligung und Kontrolle ist in manchen Bundesländern die Landesregierung, in manchen die Landwirtschaftskammer betraut (Seite 4ff). Für die anrechenbaren Gesamtkosten gibt es Obergrenzen (Tabelle 2). Diese gelten für 7 Jahre, in denen maximal diese Grenzwerte förderungswürdig sind.

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Tabelle 2: Obergrenzen anrechenbarer Gesamtkosten

Quelle: BMLF, 2000a, 27ff

2.3.2 Förderungsvoraussetzungen

Um förderungswürdig zu sein, muss der Betrieb einige Förderungsvorrausetzungen erfüllen:

Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN oder Haltung von mindestens 2 GVE. Einen Arbeitsbedarf von mindestens 0,3 VAK, die geeignete berufliche Qualifikation und den Nachweis der Wirtschaftlichkeit (siehe 2.3.1). Letzteres erfolgt mittels Betriebsverbesserungsplan, bzw. Projektbeurteilung (nur bei nicht erfolgswirksamen Investitionen).

Der Betriebsverbesserungsplan muss eine Beschreibung der Ist-Situation, eine Investitionsbeschreibung, der Berechnung der Kapitaldienstgrenze, des Kapitaldienstes und die Darstellung der Auswirkung der Investition auf den Betrieb beinhalten. In der Projektbeschreibung muss eine Darstellung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation (Rentabilität des Betriebes) beinhalten. Zusätzlich ist die Höhe des Gesamteinkommens (landwirtschaftliches und außerlandwirtschaftliches) des Antragstellers und des Ehegatten bzw. Lebensgefährten zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Bedeutung. Beim Stallbau sind dann noch weiters die Einhaltung der Art. 15a Vereinbarung, die Richtlinien des BAL-Arbeitsblattes „Gehobener Tiergerechtigkeitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung“ und ein maximaler Tierbestand von 2,5 GVE / ha LN notwendig. Nur bei der Errichtung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten ist die Einhaltung des ÖKL-Baumerkblattes Nr. 24 notwendig (Seite 22ff).

2.3.3 Förderungsarten

Beim Agrarinvestitionskredit (AIK) werden Zinszuschüsse gewährt. Die Finanzierung des AIK erfolgt ausschließlich national, 2/3 trägt das Land, 1/3 der Bund bei. Es werden Zuschüsse zur Zinsbelastung für das jeweils aushaftende Kreditvolumen gewährt, sofern das Land seinen Anteil zusagt. Die Förderungshöhe beträgt 50 % des verrechneten Bruttozinssatzes im benachteiligten Gebiet und für Hofübernehmer, in den anderen Fällen 36 %. Mindesthöhe des AIK sind 200000,-- öS, die Laufzeit für bauliche Investitionen 20 Jahre, für technische Investitionen 10 Jahre. Zuschüsse werden nur gewährt, sofern der Zinssatz maximal die Sekundärmarktrendite zuzüglich 0,5 % inkl. Spesen beträgt. Die Auszahlung erfolgt bei baulichen Investitionen bis 400000,-- öS sofort nach schriftlicher Auszahlungsermächtigung der bewilligenden Stelle, bei größeren Investitionen nach Maßgabe des nachgewiesenen Baufortschritt bzw. durch Vorlage der einlaufenden Baurechnungen, bei Maschinenkäufen bei Fälligkeit der Rechnung. Die Tilgung muss spätestens ein Jahr nach Auszahlung beginnen, die fälligen Zinsen sind aber auch schon während der tilgungsfreien Zeit zu entrichten. Eine Zusage des AIK muss innerhalb eines Jahres ausgenützt werden, sonst verfällt die Gültigkeit (Seite 11ff).

Die Investitionsförderung soll zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen, der Lebensqualität, der Tierschutzstandards, zur Modernisierung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe dienen. Die Finanzierung erfolgt sowohl aus nationalen als auch aus EU-Mitteln. Es sind sowohl bauliche aber auch technische Investitionen förderungswürdig. Für den Bioschweinehalter kommen vor allem Stallbauten, Futterlager und Wirtschaftsdüngerlager als Förderungsgegenstände in Frage. Die Höhe des Zuschusses hängt sowohl von der Lage des Betriebes, als auch vom Zeitpunkt der Hofübernahme und der Art der Investition ab. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur bis zum Erreichen der maximalen Förderungsintensität möglich. Die Untergrenze beträgt grundsätzlich 100000,-- öS, zur Erreichung der Tierhaltungsvorschriften in biologisch wirtschaftenden Betrieben nur 50000,-- öS (Seite 20ff).

3 Grundlagen der Schweinehaltung

3.1 Biologische Grundlagen der Schweinehaltung

Die domestizierten Nutztiere sind keine vom Menschen neu geschaffenen Tierarten. Neben den wenigen tausend Jahren, in denen der Mensch züchterisch auf das Verhalten der Haustiere einwirken konnte, sind die Jahrmillionen in Betracht zu ziehen, in denen sich die Wildformen an den natürlichen Lebensraum anpassten. So wurde zwar das Aussehen der Tiere stark beeinflusst, aber auf das instinktgesteuerte Verhalten konnte in dieser Zeit kaum Einfluss genommen werden. Die Kenntnis der Bedürfnisse ist notwendig, um die Ställe zumindest annähernd so zu konstruieren, dass diese für die Tiere gerecht werden (vgl. Konrad, 1995, 12ff).

Der bevorzugte Lebensraum der Wildschweine sind lichte Laubwälder mit ausreichender Deckung. Grundsätzlich sind sie tagaktiv, nur im Sommer wird die Aktivitätsphase in die Dämmerung verlegt, um der Hitze zu entgehen. Rund 40 % der Zeit wird mit der Nahrungsaufnahme verbracht, wobei die Tiere ihre Umgebung mit ihrem Geruchssinn erkunden und nach Futter wühlen. Aufgenommen werden tierische Nahrung, Körner, Wurzeln und Gras. Zum Koten werden eigene Plätze aufgesucht, die meist Revierbegrenzungen darstellen. Sie liegen in der Nähe der Ruhe- und Fressplätze und werden meist nach Ruheperioden aufgesucht. Ein Koten außerhalb dieser Stellen erfolgt nur bei Angstverhalten, sowohl bei sozialen Auseinandersetzungen als auch bei exogenen Störungen. Zum Schlafen und Rasten werden an den Ruheplätzen eigene Liegen (Kessel) an geschützten Standorten angelegt. Im Sommer bevorzugen die Schweine gesäuberten Boden in kühlen Lagen, im Winter werden sonnige Plätze aufgesucht, und die Kessel werden sorgfältig mit Streumaterial ausgestattet. Wohlbefinden, Entspannung und Ruhe spiegelt sich in gestreckter Bauch- und Seitenlagen wider, Kauerlagen deuten auf Störungen des Allgemeinbefindens hin. Von Bedeutung für das Wohlbefinden sind auch Kratzen und Scheuern, da die Tiere wegen der eingeschränkten Beweglichkeit des Halses kaum auf Hautreizungen reagieren können. Im Sommer kommt noch das Suhlen zur Regulation der Körpertemperatur und der Ektoparasitenbekämpfung hinzu (vgl. Baumgartner, 2001).

Eine weitere, vor allem in den meisten derzeit üblichen Sauenhaltungsverfahren vernach-lässigte Komponente, ist das Sozialverhalten. Schweine sind sehr soziale Tiere und eignen sich nicht zur Einzelhaltung. So ist für das Wohlbefinden eine bestimmte soziale Struktur nötig. Diese ist aber nicht immer gleich, sondern ändert sich im Reproduktionszyklus der Sauen. Die Rangordnung ist sehr klar strukturiert, und die Tiere halten sich sehr genau daran. Leittier in der Rotte (außer Überläuferrotte) ist eine dominante Altsau. Sie ist maßgeblich neben externen Faktoren wie Nahrungsmittelangebot und Temperatur für die Steuerung der Rausche verantwortlich, da dieses Tier als erste brünstig wird und dann alle Sauen nachfolgen. Die Zahl der Würfe hängt vom Klima ab. In milden Gebieten sind auch zwei Würfe pro Jahr möglich. Durch das gleichzeitige Decken werden alle Ferkel beinahe zeitgleich gefrischt, wobei der Bau eines geschützten Wurfkessels abseits der Rotte von besonderer Bedeutung ist. Erst nach ca. einer Woche kehrt die Sau mit den Ferkeln zur Rotte zurück. Die kritische Gruppengröße liegt bei 30 Tieren, darüber kommt es zu Teilungen. Werden Sauen aus der Rotte „entfernt“, kommt es zu heftigen Rangordnungskämpfen, auch fremde Tiere werden in der Regel in der Natur kaum oder schwer aufgenommen (vgl. Konrad, 1995, 45ff).

Aus diesen von der „Urform“ des Hausschweines beobachteten Verhaltensweisen lassen sich nun die Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung ableiten. Natürlich ist es sehr schwierig, einen Stall so zu gestalten, dass 40 % des Tages zur Nahrungsaufnahme verwendet werden können. So ist zumindest das Erkundungsverhalten durch Stroh und „Spielgegenstände“ möglichst weit auszubauen. Bei rationierter Fütterung muss für jedes Tier ausreichend Fressplatz vorhanden sein. Sauen ist ein absperrbarer Einzelfressplatz zur Verfügung zu stellen, um Raufereien wegen Futterneid zu vermeiden. Auch bei ad-libitum Fütterung sind ausreichend Fressplätze notwendig. Die Flüssigfütterung ist aufgrund der kurzen Fresszeiten und der hohen Stressbelastung abzulehnen (vgl. Hörning et al., 1993, 74ff).

Der Kotbereich sollte möglichst weit vom Fress- und Liegeplatz entfernt sein. Auch „verstecken“ sich die Tiere während des Abkotens gerne, und so werden Ecken gerne angenommen. Die Akzeptanz des Platzes wird durch den Kontakt zur Nachbarbox gefördert, da das dem Territorialverhalten entgegen kommt (vgl. Konrad, 1995, 83).

Zur Rast während der Hauptruhezeit in der Nacht ziehen sich die Tiere gerne in geschützte Bereiche zurück, allerdings bevorzugen die Tiere Plätze, bei denen sie dennoch freie Sicht nach außen haben (vgl. Hörning et al., 1993, 82ff). Da Hausschweine im Gegensatz zu den Wildformen ein sehr dünnes Borstenkleid haben, reagieren sie wesentlich empfindlicher auf Witterungseinflüsse, und so müssen auch in Außenklimaställen Temperaturuntergrenzen beachtet werden. Diese hängen vom Gewicht der Tiere ab und sinken mit zunehmender Masse (Tabelle 3). Stehen den Tieren geschlossene Ruhekisten zur Verfügung, können die Temperaturen um bis zu 8°C unterschritten werden. Für Eber liegen die Untergrenzen aufgrund der Einzelhaltung etwas höher als bei Sauen (vgl. Simantke, 2000, 20f).

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Tabelle 3: Temperaturuntergrenzen in Schweineställen

Quelle: Simantke, 2000

Im Abferkelbereich sind die derzeit üblichen Lösungen als nicht tiergerecht einzustufen, da fast keines der natürlichen Verhaltensmuster ausgelebt werden kann (vgl. Konrad, 1995, 122ff). Eine Isolierung der Sau während der Geburt ist zulässig, allerdings sollte die Sauengruppe wieder zusammengebracht werden. Wichtig für das Geburtsverhalten ist, dass dem Tier ein geschütztes „Nest“ angeboten wird. Auch muss ausreichend Einstreu vorhanden sein, um das Nestbauverhalten zu ermöglichen. Da die Hausschweine im Gegensatz zu ihren „wilden“ Verwandten wesentlich an Körperlänge und Gewicht dazu gewonnen haben, ist bei der Konstruktion des Abferkelbereiches auf ausreichend Platz und Abweisvorrichtungen an den Wänden zu achten, um dem Tier eine Stütze während des Abliegens zu bieten und die Erdrückungsverluste zu reduzieren. Bei Gruppenabferkelsystemen sollen „Palisaden“ die Ferkel am Verlassen des Nestbereiches hindern (vgl. Hörning et al., 1993, 82ff).

Um den Komfortverhalten gerecht zu werden, sollten zumindest Kratzmöglichkeiten angeboten werden. Dazu eignen sich schräg in den Boden einbetonierte Rundhölzer. Suhlen wären optimal, stellen aber ein hohes Hygieneproblem dar, da nur durch häufige Wasserwechsel der Parasitendruck reduziert werden kann und dadurch enorme Güllemengen entstehen. Als Ersatz sollten aber zumindest im Hochsommer „Duschen“ mit Intervallsteuerung angeboten werden (vgl. Konrad, 1995, 84f).

Dem Sozialverhalten würde der Familienstall von „Stolba“ am besten entsprechen. Allerdings ist der Arbeitsaufwand sehr hoch, und so stellt diese Stallform derzeit noch keine besonders interessante Alternative dar (vgl. Hörning et al., 1993, 87ff). Die Einzelhaltung, mit Ausnahme von Deckebern, ist gänzlich abzulehnen. Die Gruppengröße sinkt mit zunehmendem Entwicklungsstand. So werden Absetzferkel auch in der konventionellen Haltung in Gruppengrößen von über 40 Stück gehalten. In der Endmast verringern sich die Größen auf 20 bis 30 Stück. Sauengruppen mit 6 Tieren bilden stabile Gefüge, mehr als 8 sollten nicht zusammen gehalten werden, denn je größer die Gruppe, desto labiler ist das soziale Gefüge und Rangordnungskämpfe häufen sich (vgl. Konrad, 1995, 83ff).

Eine interessante Möglichkeit zur Reduktion des Reproduktionszyklus bietet die Gruppenhaltung säugender Sauen. Bei Anwesenheit eines Ebers und hohem Futterangebot tritt ein sogenannter Laktationsöstrus ein und ein erfolgreiches Decken erfolgt bereits 35 Tage nach der Geburt (vgl. Konrad, 1995, 86). Diese Variante wurde in Familienställen erprobt und die Erfolge waren beachtlich: So wurden von 72 Sauen alle nach durchschnittlich 33,4 Tagen trächtig und bei Säugezeiten von weit über 40 Tagen wurden 2,47 Würfe pro Jahr beobachtet (vgl. Hörning et al., 1993, 86ff).

3.2 Leistungskennzahlen in der Schweinehaltung

Der wirtschaftliche Erfolg oder Misserfolg spiegelt sich im Gewinn oder Verlust wider, dieser ist aber eine Folge einer Vielzahl von Faktoren, die sich kaum trennen lassen. Zur Beurteilung und zum Vergleich werden Leistungskennzahlen verwendet, damit durch konsequentes Beobachten und Auswerten Schwachstellen gefunden werden. Zur Beurteilung der Bioschweinehaltung werden derzeit zur Gänze die in der konventionellen Produktion üblichen Kennzahlen verwendet. Ein wichtiger Grund dafür ist sicherlich die Tatsache, dass noch kein Abrechnungsschema existiert welches zum Beispiel den intramuskulären Fettanteil, der für den Geschmack wesentlich ist, berücksichtigt.

3.2.1 Kennzahlen in der Ferkelproduktion

In der Ferkelproduktion stellt die Basis für die Wirtschaftlichkeit die verkaufte Stückzahl pro Sau und Jahr dar. Bis zu diesem Ergebnis sind allerdings eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Die Tragzeit der Sau beträgt 114 Tage (113 bis 115). Sieben Tage nach dem Absetzen wird sie brünstig. Bei einer vorgeschriebenen Säugezeit von 40 Tagen ergibt sich eine Reproduktionsdauer von 161 Tage oder maximal 2,26 Würfe pro Jahr. Gelingt allerdings bei entsprechender Haltung ein Decken während der Säugezeit (Laktationsöstrus, siehe 3.1), reduziert sich die Reproduktionsdauer auf 139 Tagen und es sind bis zu 2,62 Würfe möglich. Die tatsächliche durchschnittliche Dauer eines Zyklusses hängt allerdings von der Zahl der umrauschenden (nicht trächtig werdenden) Sauen ab, da die folgende Rausche erst nach 21 Tagen wieder einsetzt. Die Häufigkeit von Fruchtbarkeitsstörungen hängt neben den hygienischen Bedingungen und der Fütterung stark vom Haltungssystem ab. So ist die Häufigkeit von „Umrauschern“ in Betrieben mit Gruppenhaltungssystemen mit 7 % wesentlich geringer als zum Beispiel in Vollspaltenanbindeställen mit 71 % (vgl. Sambraus und Boehncke, 1990, 180ff).

Bei tiergerechter Haltung und Ernährung sind Fruchtbarkeitsstörungen nicht begrenzend für die Nutzungsdauer, allerdings verschlechtert sich die Versorgung der Uterusspitzen mit zunehmender Zahl der Würfe und der Anteil von untergewichtigen und lebensschwachen Ferkeln steigt an. Mit dem Ausscheiden der Zuchtsau ist nach etwa 7 bis 8 Würfen zu rechnen, da sonst die Qualität der Ferkel stark abnimmt. Die Vitalität hängt vom Geburtsgewicht ab, dieses sollte über 1,40 kg liegen.

Neben der Anzahl der Würfe ist die Anzahl der geborenen Ferkel pro Wurf wichtig, wobei mit ca. 6 bis 10 % Totgeburten zu rechnen ist. Die Zahl der lebendgeborenen Ferkel vermindert sich weiters um die Aufzuchtverluste aufgrund von Erdrücken, Durchfällen, und lebensschwachen Tieren um 12 bis 16 %. Von Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit sind die Gewichtszunahmen der Jungtiere. In der konventionellen Produktion wird gefordert, dass am Ende der 12. Woche ein Lebendgewicht von mindestens 25 kg erreicht wird (vgl. Huber, 1992, 117ff). In diesem Lebensabschnitt wird der Muskelfleischansatz ausgebildet. Schlecht ernährte Ferkel können sich davon nicht mehr erholen. Die Folge sind Kümmerer in der Mast. Auch entstehen bei schlechteren Zunahmen höhere Futterkosten aufgrund der längeren Aufzuchtdauer (vgl. Burgstaller, 1991, 74ff).

3.2.2 Kennzahlen in der Mast

Im Gegensatz zur Ferkelerzeugung wird in der Mastschweineabrechnung die „Qualität“ mit einbezogen. Die Bewertung erfolgt nur nach dem Magerfleischanteil (Tabelle 4).

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Tabelle 4: Qualitätsklasseneinteilung und Preismaske

Quelle: Schlederer, 2001, 4f

Zusätzlich werden bei Nichteinhaltung bestimmter Gewichtsgrenzen Preisabschläge verrechnet. Die Grenzen liegen zwischen 80 und 105 kg Warmgewicht (Tabelle 5). Derzeit ist aufgrund des geringen Angebots in der Bioschweineproduktion diese Maßnahme nicht üblich, bei gesättigter Marktlage allerdings denkbar. Bei Lebendgewichten von über 110 kg muss den Tieren die selbe Stallfläche wie für tragende Zuchtsauen zur Verfügung gestellt werden (vgl. EWG-VO 2091/91, 1999, 24). So dürfte ein Überschreiten der Normgewichtsgrenze kaum vorkommen. Die Kennzahlen „Verkaufsgewicht“ und „Magerfleischanteil“ lassen sich leicht aus den Verkaufsabrechnungen ermitteln und sind sicherlich wichtig. Allerdings lässt sich mit diesen Werten noch keine Aussage über die Effektivität der Mast machen.

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Tabelle 5: Gewichtsregelung und Preisabschläge

Quelle: Schlederer, 2001, 4f

Die Mastdauer wird von den täglichen Zunahmen beeinflusst. Zuwachsraten bis zu 800 g pro Tag und auch höher, sind bei fachgerechter Fütterung auch im Biolandbau möglich (vgl. Simantke, 2000, 57). Das würde eine Mastdauer bei einer Aufmast von 30 auf 110 kg eine durchschnittliche Mastdauer von 100 Tagen ergeben. Diese Werte liegen im Bereich von sehr erfolgreichen konventionellen Mästern (vgl. Bäck, 2000).

Da das Futter neben den Ferkeln die höchsten Kosten in der Schweinemast verursachen, ist die Futterverwertung zu beachten. Diese hängt mit den Zuwachsraten direkt zusammen. In klimatisierten Ställen werden Verwertungsraten von bis zu 2,60 kg Futter pro kg Zuwachs erzielt, in Außenklimaställen sind Werte um 3,00 bis 3,30 kg als befriedigend anzusehen (vgl. Simantke, 2000, 57).

Besonders bei hohen Ferkelkosten erhöhen die Tierverluste die Kosten je Mastschwein. Als „normal“ werden in der konventionellen Haltung Verluste zwischen 1,5 und über 3 % angesehen. Abhängig ist die Verlusthöhe vor allem vom Stallsystem. In Stallungen mit Vollspaltenböden ist mit wesentlich höheren Ausfällen zu rechnen als bei Haltungsformen auf Stroh. Auch ist die Ferkelherkunft zu beachten. So sind die niedrigsten Ausfälle bei geschlossenen Betrieben zu erwarten, mit steigender Lieferantenzahl steigen auch die Verluste (vgl. Blendl, 1988, 18ff).

Eine Möglichkeit der Geschmacks- und Qualitätsdifferenzierung zu konventionellem Schweinefleisch bestünde in einem höheren intramuskuläre Fettanteil. Je größer dieser Wert, desto besser ist das subjektive Geschmacksempfinden, da das Fleisch als saftiger empfunden wird. In der herkömmlichen Produktion sind Werte um 0,5 bis 1,5 % üblich. Mit entsprechender Fütterung und auch Züchtung wären Werte von über 3 % erreichbar. Derzeit gibt es vor allem über den züchterischen Anteil noch wenig aussagekräftige Versuche und Forschungsergebnisse. Fütterungsmäßig wirken sich vor allem Lupinen positiv aus (vgl. Sundrum, 2001, 114f).

3.3 Aktueller Leistungsstandard

Im konventionellen Bereich sind Grunddaten, die aus den Liefermengen und den gemeldeten Sauen errechnet werden können von den Erzeugergemeinschaften (Ferkelring) bekannt. Da nur wenige Biosauenhalter organisiert sind, gibt es nicht diese Daten nicht.

Im Rahmen einer Studie zur aktuellen Situation in der Bioschweinehaltung erhob Leeb (2001a) auch Leistungsdaten. Von insgesamt 32 Betrieben hatten 13 Betriebe auswertbare Aufzeichnungen. Sechs Betriebe setzten die Ferkel bereits nach weniger als 40 Tagen ab, nur sieben hielten die vorgeschriebenen 40 Tage ein. Es wurden 11,7 Ferkel lebend geboren, davon 9,3 abgesetzt. Bei 2,13 Würfen pro Jahr ergibt das 19,8 Ferkel pro Sau und Jahr. Die Aufzuchtverluste wurden leider nicht miterhoben. Unterstellt man Verluste in Höhe von 10% verbleiben pro Sau 17,8 verkaufte Ferkel (vgl. Granz, 1990, 477). Zu berücksichtigen ist aber, dass die Wurfzahlen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Säugedauer niedriger sind, und so die Ferkelzahlen weiter zu reduziert sind.

Es wurden nur auf 10 von 32 Betrieben die Sauen nicht in Kastenständen oder mit Brustgurten gehalten. Der Anteil von Erstlingssauen ist auch nicht bekannt. Auslauf wurde nur den tragenden Sauen gewährt, auf 27 Betrieben allen, auf fünf Betrieben einem Teil der Tiere. Säugenden Sauen wurde nur auf zwei Betrieben zeitweise, Ferkeln nur auf vier Betrieben ständig oder zumindest zeitweise die Nutzung des Auslaufes ermöglicht. Zum Teil wurden schwere Mängel in der Hygiene, der Tiergesundheit und Klimatisierung im Ferkelbereich festgestellt.

Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit einem zweiten Projekt die Futtermischungen erhoben und ausgewertet. Zusätzlich zu den Züchtern wurden auch Mastbetriebe berücksichtigt. Die Analyse der Proben wurde am Institut für Tierernährung der veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von Wlcek (2001) und im Rahmen dieser Arbeit ausgewertet. In der Auswertung wurden nur der Energie- Eiweiß- und Aminosäuregehalt berücksichtigt. Als geeignet werden jene Mischungen beurteilt, bei denen kein deutlicher Mangel bei den ausgewerteten Inhaltsstoffen vorhanden ist. Überversorgungen, die sich auch negativ auswerten können (siehe 5.4), wurden nicht berücksichtigt.

In der Sauenfütterung wurden die Futtermischungen von 30 Betrieben überprüft. Nur zehn davon hatten unterschiedliche Mischungen für tragende und laktierende Tiere. Von diesen konnten nur vier als zufriedenstellend beurteilt werden, die restlichen sechs wiesen Mängel beim Laktationsfutter auf. 20 Betriebe hatten nur ein Universalfuttermittel. 50 % davon waren für die Laktation ausreichend, der Rest ist nur als Futter für tragende Sauen geeignet. Der Einsatz von Laktationsfutter während der Tragzeit ist wegen der hohen Energie- und Eiweißgehalte als problematisch anzusehen (siehe 5.4).

Von 30 Ferkelrationen war nur eine einzige befriedigend. Diese Mischung enthielt aber 20 % Erbse. Alle anderen haben Mängel im Aminosäure- und meist auch im Eiweißgehalt. Ferkelbeifutter wurde von keinem Betrieb eingesetzt.

Für Mastschweine wurden 46 Rationen auf 39 Betrieben erhoben. Sieben Landwirte hatten Phasenfütterung, von denen aber nur zwei den Bedarfswerten entsprachen. Die restlichen 32 Betriebe verfütterten während der ganzen Mast nur eine Mischung, 13 davon wiesen Mängel auf. Auffallend ist, dass die Mängel immer beim Aminosäurebereich zu finden waren. Zusätzlich war auch der Eiweißgehalt in den meisten Fällen beschränkend. Nur in einer Ration fand zusätzlich noch zu wenig Energie. Der Großteil der Mischungen (85 %) hatte mit über 13 MJ ME zu hohe Energiegehalte.

3.4 Wirtschaftsdüngeranfall

Der Wirtschaftsdünger ist im Biolandbau noch wesentlich wertvoller als in der konventionellen Tierhaltung, da er eine wesentliche Nährstoffquelle für die Pflanzenproduktion darstellt. Die Bewertung von K2O und P2O5 kann über nicht leicht lösliche Dünger erfolgen. Bei Stickstoff ist eine Bewertung schwierig, da es keine Zukaufalternative gibt und die Wirkung stark von der Fruchtfolge und vom Ertragsniveau abhängt. Richtwerte für den Düngeranfall enthält Tabelle 6.

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Tabelle 6 : Wirtschaftsdüngeranfall in m³/Jahr von Sauen und Mastschweinen

Quelle: BMLF, 1989

Der Lagerraum muss je nach Landesgesetz zwischen drei und vier Monate ausreichen, allerdings sollte eher eine Lagerkapazität von mindestens fünf Monaten angestrebt werden, da sonst Wirtschaftsdünger zu nicht optimalen Zeitpunkten ausgebracht werden muss, und so wichtige Nährstoffe verloren gehen.

3.5 Produktionsablauf und Platzbedarf in der Ferkelproduktion

3.5.1 Produktionsablauf

Im Zuchtbereich ist die Planung des Produktionsablaufes auf den natürlichen Reproduktionszyklus der Sauen abzustimmen. Besonders wegen der Notwendigkeit der Gruppenhaltung sind die Anforderungen an das Management besonders hoch, da erstens die Sauen einer Gruppe möglichst „synchron gehalten“ werden sollten, aber auch alle Gruppen so aufeinander abgestimmt sein müssen, dass nicht trächtige Tiere in die nachfolgende Gruppe integriert werden können. Der Reproduktionszyklus setzt sich aus Tragzeit (113 bis 115 Tage), Säugezeit (mindestens 40 Tage) und Güstzeit (ca. 7 Tage nach dem Absetzen) zusammen. Rauscht die Sau um, verlängert sich diese noch einmal um 21 Tage. Die Mindestzeit im Biolandbau beträgt zwischen 160 und 162 Tage (vgl. Baey-Ernsten, 1997, 16ff). In der Regel verhalten sich die Sauen einer stabilen Gruppe sehr brunstsynchron. Um das zu gewährleisten ist vor allem die Altersstruktur zu beachten, wobei die schwersten und ältesten Tiere ranghöher als die jüngeren sind. Eine der Altsauen ist das Leittier, an der sich dann die anderen Gruppenmitglieder orientieren. Auch Jungsauen, wenn sie rechzeitig in die Gruppe eingegliedert werden, kommen dann gleichzeitig in Brunst (innerhalb 48 h). Leider reagiert dieses System empfindlich auf Störungen, wie Fütterungsfehler, Stress oder Krankheitseinbrüche. Auch kann die Gruppengröße nicht beliebig gewählt werden. Die Obergrenze ist bei etwa 8 Tieren erreicht (vgl. Konrad, 1995, 15ff).

Nimmt ein Tier nicht auf, kommt es in drei Wochen wieder in die Rausche. Dann kann dieses Tier nicht auf Dauer in der Gruppe bleiben, da es erst 21 Tage später wirft. Die Ferkel der anderen Sauen sind schon zu stark und bilden eine zu große Konkurrenz. Um dieses Tier wieder in eine passende Gruppe eingliedern zu können, ist es notwendig, dass die nächste Gruppe 21 Tage im Reproduktionszyklus der ersten nachfolgt (vgl. Baey-Ernsten, 1997, 16ff). Da sowohl die Tragzeit als auch die Güstzeit vorgegeben sind, kann die Dauer eines Reproduktionszyklus nur durch die Anpassung der Säugezeit variiert werden. In der konventionellen Produktion hat sich inzwischen ein „Dreiwochenrhythmus“ mit 7 Gruppen, und 147 Tagen Zwischenwurfzeit mit einer Säugezeit von etwa 27 Tagen etabliert. Da in der Biotierhaltung mindestens 40 Tage gefordert werden, ist dieses System nur mit 8 Gruppen und 168 Tagen Zwischenwurfzeit bei etwa 46 Säugetagen zu erreichen.

Andere Wurfinterwalle, wie zum Beispiel der „Vierwochenrhythmus“, bei dem man weniger Gruppen benötigt, wären für kleinere Bestände besser geeignet. Sie lassen sich aufgrund des schwierigen Managements, besonders der Brunstsynkronisation, fast nur durch Hormoneinsatz erreichen. Damit sind diese im Ökolandbau nicht einsetzen. Auch ist die Platzausnutzung im Vergleich mit anderen Verfahren am ungünstigsten (vgl. Ahrling et al., 2001). Ein wöchentliches Abferkeln im „Einwochen-Rhythmus“ kommt aufgrund des hohen Reserveplatzbedarfes erst ab Herden von über 180 Tieren in Frage (vgl. Baey-Ernsten, 1997, 18).

Eine weitere Variante zeichnet sich eventuell mit dem Familienstall nach „Stolba“ ab. Durch Zugabe des Ebers zur Sauengruppe ca. 14 Tage nach dem Abferkeln lässt sich ein Laktationsöstrus erreichen. In Versuchen konnten die Sauen 33 Tage nach dem letzten Wurf wieder erfolgreich gedeckt werden. Leider werden in der derzeitigen Bauform des Stalles die höheren Ferkelzahlen aufgrund des kürzeren Produktionszyklusses durch die relativ hohen Erdrückungsverluste wieder wettgemacht. Auch ist der AKh-Bedarf in der aktuellen Version sehr hoch und so ist der „Stolba-Stall“ derzeit nur eine bedingt praxisreife Lösung (vgl. Wechsler, 1991, 54ff).

Mit zunehmender Wurfzahl verschlechtert sich die Blutversorgung des Uterus und die Würfe werden immer ungleichmäßiger. Aus diesem Grund, und auch wegen Fruchtbarkeitsstörungen kann durchschnittlich mit rund sechs Würfen pro Sau gerechnet werden, dann muss diese ersetzt werden. Aus seuchenhygienischen Gründen ist eine Quarantänezeit von mindestens 30, besser 40 Tagen einzuhalten, bevor die Jungsau in den Bestand eingefügt wird. Um ein Eingliedern in eine Gruppe zu ermöglichen, dürfen nur nicht trächtige Sauen zugekauft werden, erst in der Gruppe werden sie zum ersten mal gedeckt. Die Nutzungsdauer des Ebers wird durch die ständige Gewichtszunahme und in der Folge durch Deckunlust und Beinschwächen bestimmt. Bei rationierter Fütterung ist sie mit rund drei Jahren begrenzt.

3.5.2 Platzbedarf bei dreiwöchigem Abferkeln

Der Platzbedarf ergibt sich aus der Gruppenzahl und der Reproduktionszeit, bedingt durch den Rhythmus. Auch ist die Zahl der unterschiedlichen Boxenvarianten von der Deck- und Ferkelaufzuchtpraxis abhängig. In der Praxis sind herkömmlichen Verfahren mit Isolierung der Tiere während der Laktation, Gruppensäugen nach etwa 10 Tagen Einzelhaltung, ständige Gruppenhaltung auch während der gesamten Laktation bis hin zur Familienhaltung, bei der die Ferkel bis zum Verkauf mit 25 kg bei der Gruppe bleiben, gebräuchlich. Je mehr Zeit die Sauen zusammen in der Gruppe verbringen, desto stabiler ist diese und desto weniger Probleme mit stressbedingten Brunstsynchronisationsschwankungen und Umrauschern sind zu erwarten.

Außer bei der Familienstallhaltung werden separate Boxen für Decken, Wartezeit und Abferkeln eingesetzt. Die Unterschiede sind hauptsächlich in der Bauausführung des Abferkelbereiches zu finden. Grundsätzlich sind mindestens zwei, eher aber drei unterschiedliche Boxenarten notwendig, weil vor allem in der Säugezeit und wenn der Eber bei der Gruppe ist der Platzbedarf stark ansteigt und so aus Kostengründen ein zusätzliches Umstallen sinnvoll ist.

3.5.2.1 Wartestall

Die Sauen kommen nach dem Decken in den Wartestall und bleiben dort bis etwa eine Woche vor der Geburt. In dieser Phase sind der Platzbedarf und die Anforderungen der Tiere an die Klimatisierung am geringsten. Eine günstige Bauform stellt hier ein Außenklima-Kistenstall dar (siehe 7.1).

3.5.2.2 Abferkelstall

Etwa eine Woche vor der Geburt werden die hochträchtigen Sauen in dieses Abteil gebracht. Die Anforderungen an die Klimatisierung und auch an die Hygiene (Reinigung) sind hier am höchsten. So sollte auf jeden Fall der Stallinnenraum frostfrei gehalten werden, im Nest müssen im Liegebereich der Sau zumindest 18, besser 20°C erreicht werden, da dieser Teil zugleich den Aktivitätsbereich der Ferkel in den ersten zwei Wochen darstellt. Der Liegebereich der Ferkel sollte zumindest 30°C erreichen. Je niedriger die Temperaturen, desto höher sind die Ferkelverluste. Zum Abspänen werden dann die Sauen aus der Box herausgenommen. Die Ferkel sollten noch einige Tage im Abferkelstall bleiben, um die Tiere nicht mit dem Entwöhnungsstress und zugleich mit der Belastung der Umstallung zu überfordern. Stärkere Leistungseinbrüche sind sonst die Folge. In manchen konventionellen Verfahren erfolgt die Ferkelaufzucht in den Abferkelboxen. Das erfordert eine wesentlich höhere Zahl dieser Boxen. Da diese aber wesentlich teurer als Ferkelaufzuchtabteile sind, ist diese Variante nicht sinnvoll.

Die Einzelhaltung der Sau während der Laktation ist in FAT oder Schmidbuchten mit ständigem Auslaufzutritt. Der Vorteil liegt in der leichten Kontrolle und der Handhabung der Ferkel bei Tätigkeiten wie Eisenspritzen Kennzeichnen und Kastrieren. Aber es ist mit Problemen bei der Luftführung im Abferkelabteil zu rechnen, da pro Box ein separater Auslaufzugang gewährleistet sein muss und selbst durch Gummivorhänge Zugluft kaum auszuschließen ist. Die Klimatisierung dieser Ställe ist sehr schwierig. Auch ist verstärkt mit Rangordnungskämpfen und in Folge mit ungleichmäßiger Rausche und auch Umrauschern zu rechnen.

Eine Möglichkeit zwischen Einzel- und ständiger Gruppenhaltung bietet die Variante der Geburt in der Einzelbox und ein Umstallen nach 10 Tagen zum Gruppensäugen. So lassen sich die Vorteile bezüglich Überwachen der Einzelhaltung mit der Möglichkeit des Gemeinschaftsauslaufes kombinieren, da in den ersten 10 Tage nach der Geburt aufgrund einer in Österreich derzeit noch geltenden Ausnahmeregelung der Auslaufzutritt noch nicht gewährt werden muss. Bei Neubauten ist diese Variante nicht zu empfehlen, da es nicht sicher ist, ob die Ausnahme vom Auslauf nach 2010 noch gültig ist. Im Dreiwochenrhythmus lässt sich die Zahl der Abferkelboxen um zwei Drittel reduzieren. Aber es verdoppelt sich der Reinigungsaufwand, da jede abferkelnde Gruppe zwei Abteile benützt. Auch ist mit Problemen bei Erstlingssauen zu rechnen, da diese nach der Gruppenzusammenführung meist aufgrund von Stress und Unerfahrenheit ihre Ferkel oft bis zu 24 h nicht saugen lassen, und diese aufgrund von Hunger durch ihr Geschrei den gesamten Bestand beunruhigen und sich Ausfälle häufen.

Die ethologisch beste Variante ist die ständige Gruppenhaltung. Hier sind die Durchgänge zum Auslauf kein klimatechnisches Problem, da nur ein oder zwei Öffnungen pro Gruppe benötigt werden. Es sollte für jede Sau ein abgegrenzter Nestbereich mit einer Ferkelpalisade zur Verfügung stehen. Die Palisade verhindert ein Verlassen der Ferkel des Nestes in den ersten Tagen. Die Fütterung der Sauen erfolgt am besten in Kastenständen. Bei entsprechender Bauausführung entsteht kein Mehraufwand für das Einfangen der Ferkel bei Behandlungen. Da die Sauen nie getrennt werden entstehen so sehr stabile Gruppen, und die Häufigkeit von Problemen mit Umrauschen und ungleichmäßiger Brunst ist im Vergleich mit Einzelhaltungsvarianten geringer.

3.5.2.3 Deckstall

Der Deckstall ist zugleich der Aufenthaltsbereich des Ebers. Die Eberbucht kann abgetrennt von den Sauen sein. Die Tiere können auch gemeinsam in einem Abteil gehalten werden (vgl. Simantke, 2000, 47f). Ein begrenzender Faktor für die letztere Variante ist das Deckvermögen des Ebers. So stellen zwei bis drei Sauen die Obergrenze dar, da sonst die Deckzuverlässigkeit abnimmt. Bei größeren Gruppen können entweder die Sauen auf zwei Gemeinschaftsdeckbuchten aufgeteilt werden oder die Sauen zum Decken in die Eberbucht gebracht werden. Allerdings steigt der Arbeitsaufwand beträchtlich (vgl. Granz, 1990, 438ff).

In der Praxis wird sich eher die künstliche Besamung (KB) durchsetzen, da schon bei drei gleichzeitig rauschenden Sauen pro Eber die Zuverlässigkeit des Natursprunges stark nachlässt und die Kosten für die Erhaltung mehrerer Eber hoch sind (vgl. Baumgartner, 2001).

Bei Gruppenhaltung und KB kann mit rund 20 Sauen pro Eber gerechnet werden, wenn dieser nur Brunststimulations- und Trächtigkeitskontrollaufgaben zu erfüllen hat. Daher wird in der Kalkulation auch nur die KB unterstellt und die Eberhaltung nicht getrennt berechnet.

Die Ansprüche an die Bauausführung sind nicht wesentlich größer als im Wartebereich. Der Boden sollte möglichst rutschsicher, trocken und nicht zu hart sein (Häckselstroh oder Gummimatte), um den Eber das Decken zu erleichtern und auch die Nutzungsdauer zu erhöhen, da das Gewicht mit zunehmendem Alter und dadurch die Belastungen des Bewegungsapparates stetig zunehmen. Bei Kistenhaltung mit Stroh bewirken niedrige Temperaturen keine negativen Auswirkungen auf den Deckerfolg, sehr wohl aber zu große Hitze. Daher ist vor allem im Hochsommer auf eine gute Durchlüftung zu achten und für Schatten zu sorgen (vgl. Baey-ernsten, 1997, 43ff). Um umrauschende Sauen frühzeitig aufzuspüren und eine intensive Brunst und zuverlässiges Decken zu gewährleisten, sollten die Sauen mindestens 3,5 Wochen nach der ersten Rausche in der Eberbucht verbleiben.

3.5.2.4 Ferkelaufzuchtstall

Einige Tage nach dem Abspänen werden die Ferkel in den Aufzuchtstall umgestellt. Dafür eignen sich alle Kistenstallsysteme. Vor allem ist darauf zu achten, dass die Temperaturen in der Kiste im Bereich von über 20°C gehalten werden (vgl. Plonait und Birkhart, 1997, 11). Die Fütterung und die Wasserversorgung sollte in Außenklimaställen, bei denen die Temperaturen im Auslaufbereich unter 0°C fallen, in der Kiste erfolgen. Allerdings besteht die Gefahr, dass vor allem junge Ferkel bei zu großzügigem Platzangebot in der Kiste den Mistplatz hinein verlegen und so der Arbeitsaufwand stark ansteigt. Um das zu verhindern, werden in der Praxis die Boxen anfangs doppelt belegt und erst mit 15 bis 18 kg auf zwei Abteile aufgeteilt (vgl. Wiedmann, 2001). Wenn der Stallraum so weit geschlossen werden kann, dass die Temperaturen nie in den Frostbereich sinken, können die Wasserversorgung und der Trog auch außerhalb der Kiste platziert werden. Das hat den Vorteil, dass die Tiere regelmäßig die Kiste verlassen müssen, dabei auch abkoten und den Ruhebereich sauberer halten.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832452926
ISBN (Paperback)
9783838652924
DOI
10.3239/9783832452926
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität für Bodenkultur Wien – unbekannt, Agrarökonomik
Erscheinungsdatum
2002 (April)
Note
1,0
Schlagworte
ökonomik ökologische landwirtschaft bioschweinehaltung schweineproduktion
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Titel: Kalkulationen zur Bioschweinehaltung
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