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Das Currency Board als Instrument wirtschaftlicher Stabilisierung

Das Beispiel Argentinien

©2001 Diplomarbeit 81 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise Argentiniens hat das Land zum Ende des Jahres 2001 an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geführt: Allein für den November dieses Jahres betrug die von der argentinischen Zentralregierung zu begleichende Summe des monatlichen Schuldendienstes – Zinsen und Tilgung der staatlichen Verbindlichkeiten – etwas 2,6 Mrd. US$. Diesem Betrag stand Mitte des Monats aber lediglich eine eher unsichere Finanzierung von 1,5 Mrd. US$ gegenüber (vgl. FAZ v. 13.11.2001). Diese offensichtliche Liquiditätsschwäche lieferte, vor dem Hintergrund der argentinischen „Verschuldungsgeschichte“, begründeten Anlaß für die Annahme, daß die derzeit an Argentinien gestellten Zinsforderungen lediglich nur noch für kurze Zeit bedient werden könnten und daß des weiteren womöglich mit Argentinien sogar der größte „Zahlungsausfall der Geschichte“ (FAZ v. 15.11.2001) bevorstehen würde (vgl. Walter 2001: S 46).
Im Zusammenhang mit diesen Zahlungsschwierigkeiten Argentiniens wurde auch das CB - die Kopplung des Peso an den US$ - deswegen wieder in das Blickfeld der aktuellen Diskussion gerückt, weil insbesondere Kritiker in dem argentinischen Wechselkurssystem die Hauptursache für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Landes sehen (vgl. FAZ v. 9.11.2001).
Von wissenschaftlicher Seite erfährt das CB- System als mögliche Lösungsstrategie für wirtschaftspolitische Probleme, insbesondere von Entwicklungs- und Transformationsländern, eine uneinheitliche Beurteilung: Verfechter sehen in ihm ein Allheilmittel, während Kritiker diese Art von Wechselkurssystem grundsätzlich ablehnen. Von diesen „Hardliner- Positionen“ abgesehen, werden in aller Regel jedoch keine allgemeingültigen Aussagen über Eignung oder Leistungsfähigkeit von CB- Systemen zu erwarten sein. Vielmehr wird es eher darauf ankommen, im konkreten potentiellen Anwendungsfall auf die für ein Land entstehenden Vor- und Nachteile einzugehen, diese gegeneinander abzuwägen, um dann, basierend auf einer solchen Diskussion, Einzelfall- orientierte Empfehlungen abgeben zu können (vgl. Feuerstein 2000: S. 228; Schmücker 1998: S. 29).
Gang der Untersuchung:
In den folgenden Ausführungen werden in einem ersten Abschnitt die theoretischen Grundlagen der Institutionalisierung eines CBS betrachtet. Eine diesen Teil abschließende Betrachtung der Vor- und Nachteile von CB- Systemen wird die Grundpositionen der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion um die Leistungsfähigkeit […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

Die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise Argentiniens hat das Land zum Ende des Jahres 2001 an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geführt: Allein für den November dieses Jahres betrug die von der argentinischen Zentralregierung zu begleichende Summe des monatlichen Schuldendienstes – Zinsen und Tilgung der staatlichen Verbindlichkeiten – etwas 2,6 Mrd. US$. Diesem Betrag stand Mitte des Monats aber lediglich eine eher unsichere Finanzierung von 1,5 Mrd. US$ gegenüber (vgl. FAZ v. 13.11.2001). Diese offensichtliche Liquiditätsschwäche lieferte, vor dem Hintergrund der argentinischen „Verschuldungsgeschichte“, begründeten Anlaß für die Annahme, daß die derzeit an Argentinien gestellten Zinsforderungen lediglich nur noch für kurze Zeit bedient werden könnten und daß des weiteren womöglich mit Argentinien sogar der größte „Zahlungsausfall der Geschichte“ (FAZ v. 15.11.2001) bevorstehen würde (vgl. Walter 2001: S 46).

Im Zusammenhang mit diesen Zahlungsschwierigkeiten Argentiniens wurde auch das CB - die Kopplung des Peso an den US$ - deswegen wieder in das Blickfeld der aktuellen Diskussion gerückt, weil insbesondere Kritiker in dem argentinischen Wechselkurssystem die Hauptursache für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Landes sehen (vgl. FAZ v. 9.11.2001).

Von wissenschaftlicher Seite erfährt das CB- System als mögliche Lösungsstrategie für wirtschaftspolitische Probleme, insbesondere von Entwicklungs- und Transformationsländern, eine uneinheitliche Beurteilung: Verfechter sehen in ihm ein Allheilmittel, während Kritiker diese Art von Wechselkurssystem grundsätzlich ablehnen. Von diesen „Hardliner- Positionen“ abgesehen, werden in aller Regel jedoch keine allgemeing-ltigen Aussagen über Eignung oder Leistungsfähigkeit von CB- Systemen zu erwarten sein. Vielmehr wird es eher darauf ankommen, im konkreten potentiellen Anwendungsfall auf die für ein Land entstehenden Vor- und Nachteile einzugehen, diese gegeneinander abzuwägen, um dann, basierend auf einer solchen Diskussion, Einzelfall- orientierte Empfehlungen abgeben zu können (vgl. Feuerstein 2000: S. 228; Schm-cker 1998: S. 29).

In den folgenden Ausführungen werden in einem ersten Abschnitt die theoretischen Grundlagen der Institutionalisierung eines CBS betrachtet. Eine diesen Teil abschließende Betrachtung der Vor- und Nachteile von CB- Systemen wird die Grundpositionen der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion um die Leistungsfähigkeit dieser Wechselkurssysteme in ihren Grundz-gen darstellen.

Vor dem Hintergrund der mit diesem ersten Abschnitt gewonnenen Erkenntnisse um die Theorie des Stabilisierungsinstruments CB wird anschließend auf das argentinische System der Wechselkursanbindung mit dessen Besonderheiten in seiner Ausprägung sowie in seiner Entwicklungsgeschichte bis zur Gegenwart eingegangen werden. Die dem Text vorgeheftete Chronologie soll hierbei insbesondere einen ersten Überblick über die wesentlichen Schlaglichter der Entwicklungsgeschichte des argentinischen CBS vermitteln. Dieser zweite Teil meiner Arbeit schließt mit Erörterungen über die aktuellen Probleme dieses Wechselkurssystems und den hierauf von der argentinischen Regierung eingeleiteten (Gegen-) Maßnahmen, sowie mit einer Darstellung des gegenwärtigen Dissens um geeignete Problemlösungsvorschläge für die „angeschlagene“ argentinische Volkswirtschaft.

Ziel dieser Arbeit ist es, mittels der Darstellung der theoretischen Grundz-ge von CB- Systemen, allgemein die grundsätzlich mit dem Betreiben dieser Wechselkurssysteme verbundenen potentiellen Möglichkeiten und Risiken darzustellen.

Am Beispiel des argentinischen CB sind dann konkret, differenziert nach den einzelnen Entwicklungsphasen, die hier mit einer solchen Wechselkursanbindung erzielten Erfolge, aber auch die offensichtlich gewordenen Schwachstellen dieses Systems zu erörtern.

2. Zur Theorie des Currency Boards

2.1. Einleitende Definition und begriffliche Abgrenzung

Das CB stellt eine „spezielle Art von Festkurssystem“ (Kr-ger 1994: S. 783) dar, in dem eine „monetäre Institution“[1] (Aschinger 2000: S.125) nur durch den An- und Verkauf von Devisen, vornehmlich einer internationalen Reservewährung, Basisgeld[2] schaffen kann. Der Wechselkurs zwischen der heimischen Währung und der Reservewährung, auch Ankerwährung genannt, wird dabei einseitig festgelegt[3] (vgl. Freytag 1999: S. 612; Aschinger 2000: S. 125). Wird diese „policy rule for monetary base creation“ ohne Abweichungen befolgt, so ist in einem solchen Wechselkurssystem eine Abwertung nahezu ausgeschlossen (vgl. Zarazaga 1995: S. 15).

Im Gegensatz zu einer Zentralbank vergibt das CB keine Kredite. Die Geldschöpfung erfolgt hier ausschließlich über den Ankauf der Ankerwährung. Somit kommt es (theoretisch) zu einer mindestens 100prozentigen Deckung der durch das Board emittierten heimischen Währung durch die „angekaufte“ Reservewährung (auch eine über 100prozentige Deckung ist möglich). Nicht in dieser Reservedeckung enthalten sind üblicherweise Sichteinlagen bei den Banken, zu deren Einlösung das CB nicht verpflichtet ist (vgl. Kr-ger 1994: S. 783).[4]

In der einschlägigen Literatur wird hinsichtlich der Verwendung des Begriffs CB mit Betonung in orthodoxe und unorthodoxe bzw. CB ähnliche Boards unterschieden (vgl. Schuler 2001: S. 3; ).[5] Eine Gegenüberstellung der Kriterien, die ein solche terminologische Unterscheidung rechtfertigen, wird noch vorzunehmen sein. Für den weiteren Verlauf des theoretischen Grundlagenteils über „Das Currency Board“ werden die Termini Currency Board bzw. Currency Board System, i.S. der orthodoxen Definition des CB verwendet, die an den Ursprung des CB aus der britischen Kolonialzeit ankn-pft, in der erfolgreich mit einer solchen Form des Festkurssystems operiert wurde. Abweichungen davon werden stets als „Currency Board ähnlich“ oder „unorthodox“ deutlich gemacht (vgl. Sachon 1998: S. 7).

2.2. Herkunft und historische Entwicklung des Currency Boards im Überblick

Das CB wurde im frühen 18. Jahrhundert von Ökonomen der britischen „Currency School“ mit dem Ziel entwickelt, den zu dieser Zeit zwischen den Geschäftsbanken Großbritanniens vorherrschenden unregulierten Wettbewerb um die Banknotenausgabe zu beenden. Ursächlich für diesen Wettbewerb war das britischen Kreditinstituten zugestandene Recht, eigene Banknoten emittieren zu dürfen („Free Banking“). Aus Besorgnis darüber, daß dieses „Free Banking“ die Sicherheit der Banknotenausgabe in Großbritannien aber grundsätzlich gefährden könnte, beabsichtigten die politisch sehr einflußreichen Wirtschaftswissenschaftler der „Currency School“ mit dem „Bank Act“ von 1844 die „Bank of England“ in ein CB zu konvertieren, um damit die Notenausgabe in Großbritannien zu monopolisieren (vgl. Schuler 2001: S. 8; Schuler 1992: S. 5 f). Da es den Wissenschaftlern aber nicht gelang, mit der 100prozentigen Absicherung der heimischen Währung (das Pfund Sterling) durch R-cklagen bildende Devisenreserven (zu dieser Zeit galt Gold als international anerkanntes Zahlungmittel) eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines CB zu erf-llen, mußte das Vorhaben der „Currency School“- Ökonomen letztlich scheitern (vgl. Williamson 1995: S. 4 f). Obwohl das CB nicht realisiert werden konnte, hatte die Initiative der Gelehrten der „Currency School“ aber in jener Zeit das Bewußtsein um die Notwendigkeit einer sicheren Banknotenausgabe geschärft: So wurde mit Erlaß des „Bank Act“ dem „Free Banking“- Problem in der Form begegnet, daß die „Bank of England“ nicht in ein CB, sondern zu einer Zentralbank umgeformt wurde. Für viele andere Länder hatte das hier 1844 erlassene Gesetz signalwirkenden Charakter: Sie folgten der zu damaliger Zeit fortschrittlichsten Wirtschaftsnation Großbritannien, indem sie ebenfalls eigene Zentralbanken errichteten (vgl. Schuler 2001: S. 8).

Erstmalig mit Erfolg implementiert wurde ein CB 1849 auf der britischen Kolonialinsel Mauritius (vgl. Schuler 1992: S. 9f).[6]

Seit seinem Bekanntwerden befindet sich das CB in einem steten Prozeß der Weiterentwicklung und Veränderung. Das 1912 für die Britischen Kolonien Nigeria, Goldk-ste, Sierra Leone und Gambia eingeführte „West African CB“ galt schließlich als relativ ausgereifte Ausprägungsform des urspr-nglichen Konzeptes und hatte Modellcharakter für die Modifizierung damals bestehender sowie für die Entwicklung späterer Boards (vgl. Schuler 2001: S. 8; Schuler 1992: S. 11 ff).

Obwohl das Currency Board System (CBS) mit Recht als „ein Relikt aus der Kolonialzeit“ (Schweickert 1998: S. 421) bezeichnet werden kann, fand es auch Anwendung in unabhängigen Staaten, so z.B. im Argentinien des frühen 20. Jahrhunderts oder in der ehemals freien Stadt Danzig (dem heute zu Polen gehörigen Gdansk) in den frühen dreißiger Jahren.[7]

Seine größte Verbreitung erfuhr das CB in den späten fünfziger Jahren, als etwa 50 Länder mit einem solchen Wechselkurssystem operierten.

Mit Einsetzen der Unabhängigkeitsprozesse in den ehemals britischen Kolonien während der sechziger und siebziger Jahre, wurde gerade in diesen Ländern ein Großteil der CB durch Zentralbanken ersetzt. Dieses Vorgehen scheint verständlich, verbanden doch die ehemaligen Kolonialstaaten mit dem CB Gefühle der Diskriminierung und Unterdrückung aus der britischen Besatzerzeit. Stärker aber wurde das Interesse an einer eigenen Zentralbank in diesen Ländern durch die Aussicht begr-ndet, mit einer solchen Institution eine unabhängigere Geldpolitik betreiben zu können, d.h. insbesondere die Möglichkeit zu besitzen, selber Geld schöpfen zu können (vgl. Schuler 2001: S. 8; Kr-ger 1994: S. 783)[8]. - Die wirtschaftliche Entwicklung dieser ehemaligen Kolonialstaaten in den Folgejahren zeigte aber zumeist die klassischen Auswirkungen, die eine übermäßig betriebene Staatsdefizitfinanzierung mittels Geldschöpfung durch die eigene Zentralbank hervorruft: Steigende Inflationsraten und ein gering ausfallendes Wirtschaftswachstum (vgl. Walter/ Hanke 1992: S. 560).

In der Folgezeit geriet das CBS als denkbare Variante der Wechselkurspolitik durch Wechselkursanbindung bis auf Ausnahmen in Vergessenheit, so führte z.B. Hong Kong 1983das in der j-ngeren Geschichte des CB bekannteste System dieser Art ein (Kr-ger 1994: S. 783).

Eine Art Renaissance erlebt das CB in den neunziger Jahren zunächst mit der Einführung in Argentinien (April 1991) (vgl. Freytag 1999: S.614). Dann beschleunigte der Zusammenbruch der Sowjetunion die Verbreitung dieses speziellen Festkurssystems. Nach politischen und wirtschaftlichen Orientierungsprozessen etablierten schließlich aber Estland am 20. Juni 1992 und Litauen am 1. April 1994 ein eigenes CB- ähnliches System.

Auch andere, nicht dem Ostblock angehörige Staaten, betreiben[9] ein CBS, bzw. erwägen dessen Einführung[10] (vgl. Walters/ Hanke 1992: S. 559 f; Schuler 2001: S. 8f; Schweickert 1998: S. 421).

Bis heute wurde das CB in etwa 70 Ländern angewandt (vgl. Schuler 2001: S. 8; Aschinger 2000: S. 126).[11]

2.3. Beweggr-nde für die Institutionalisierung von CB- Systemen in Schwellen- und Entwicklungsländern

Potentielle Kandidaten für die Einführung von Currency Board Systemen werden erwägen, in Abhängigkeit ihrer individuellen nationalstaatlichen Besonderheiten, aus unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Beweggründen und Zielen die mögliche Realisierung eines solchen Wechselkurssystems durchzuführen (vgl. Freytag 1999: S. 612; Fuhrmann 1999: S. 88). Insbesondere die Schwellen- sowie Entwicklungsländer werden hier zwischen Zielsetzungen unterscheiden, die sie einerseits auf internationaler und andererseits auf nationaler Ebene zu realisieren beabsichtigen:[12]

Das Leitmotive der weniger entwickelten Länder wird größtenteils sicherlich das Bestreben sein, mit einem solchen Wechselkurssystem - insbesondere durch den fixierten Wechselkurs - Stabilität aus dem Ankerwährungsland zu importieren, um somit internationales Vertrauen und Ansehen in die eigenen Kapital- und Finanzmärkte zu erzeugen (vgl. Fuhrmann 1999: S. 88; Freytag 1999: S. 612).

Für den z-gigen Aufbau dieses internationalen Vertrauens wird das CB als Mittel der Wechselkurspolitik gerade in j-ngster Zeit solchen Ländern empfohlen, die nach längere Zeit einer rapiden Geldentwertung auch gewillt sind, die Arbeit eines Board durch zusätzliche Stabilisierungsprogramme aktiv zu unterst-tzen (vgl. Konrad 2000:

S. 111).

In diesem Zusammenhang darf eine gute weltweite Reputation nicht lediglich als „leere Worth-lse“ angesehen werden, denn mit dem Ansehen eines Landes sind u.a. auch gerade die aus dem Ausland zufließenden Direktinvestitionen verbunden. Da bei der Mehrheit der Transformationsländer von Leistungsbilanzdefiziten ausgegangen werden kann, sind solche Kapitalimporte unverzichtbar, um trotz dieser bestehenden Defizite eine zumindest ausgeglichene Zahlungsbilanz zu realisieren (vgl. Aschinger 2000: S. 125 f).

Überdies wird sich eine verbesserte Reputation wahrscheinlich auch positiv auf das Kooperationsverhalten der Wirtschaftspartner auswirken. So wird mit der Einführung eines CB die Hoffnung verbunden sein, die Zusammenarbeit mit dem Ankerwährungslandes selber, und dadurch auch mit anderen Staaten oder Institutionen wie dem IMF, verbessern zu können (vgl. Fuhrmann 1999: S. 88 f).

Charakteristisch für die bisher angeführten Ziele ist daher eine eher internationale Ausrichtung. Für die Verwirklichung dieser Ziele ist aber ein zunächst auf nationaler Ebene herbeizuführender Stabilisierungsprozeß notwendig. Dieser wird von einer Reihe unterschiedlichster Veränderungen abhängen, die innerstaatlich vorzunehmen sind und sich letztendlich auch international auswirken sollen.

Die „nationale Stabilität“ und von ihr ausgehende „internationale Folgewirkungen“ sind jedoch nur dann zu erreichen, wenn vorab sonstiger denkbarer Stabilisierungsmaßnahmen das Problem der Zeitinkonsistenz einer Regierungspolitik gelöst wird. Die theoretischen Grundz-ge dieser Problematik (in dem Kontext von internationalem Reputationsaufbau, nationaler Stabilität und Glaubwürdigkeit von Regierunsgmaßnahmen) stellt Freytag (1999) zusammenfassend wie folgt dar:

Auslöser der Zeitinkonsistenz sind solche politischen Maßnahmen, die von einer Regierung angek-ndigt aber in der Öffentlichkeit als unrealistisch eingestuft werden. Die Öffentlichkeit reagiert auf diese Ankündigungen in entsprechender Form (z.B. bei Tarifverträgen) auf eine solche Weise, die es nun wiederum für die Regierung unattraktiv erscheinen läßt, die eigenen Ankündigungen auch einzuhalten. Die Regierung wird also von den Ankündigungen abweichen und gibt somit den Skeptikern hinsichtlich deren Einschätzung der Regierungsarbeit Recht.

Die Theorie fordert also als Lösung für das Zeitinkonsistenzproblem eine strenge Regelbindung der Regierung an die eigenen Ankündigungen. In der Praxis ist das CB in dem speziellen Politikfeld der Geldpolitik also eine denkbare Form solcher Regelbindung, mit der Regierungen der eigenen Politik ein „Mehr an Glaubwürdigkeit“ verleihen können (vgl. Freytag 1999: S. 612).

Auf nationaler Ebene existieren weitere denkbare Ziele, deren Verwirklichung man sich mit der Institutionalisierung eines CB erhoffen wird:

Aus ordnungspolitischer Sicht wird ein Mehr an Sicherheit und Stabilität für das eigene Wirtschaftssystem angestrebt. Gemeint ist hiermit beispielsweise, daß die ein Wirtschaftssystem begründenden Aspekte der Wirtschaftsordnung nicht ständig als diskussionsbedürftige Problempunkte die Tagespolitik behindern dürfen. Es gilt vielmehr, solche Bereiche als dauerhaft konstituierend anzuerkennen, denn nur so wird die Möglichkeit geschaffen, sich mit der Politik ausschließlich den tagesaktuellen Problemfeldern und den hier zu erarbeitenden Lösungen zu widmen.

Mit dem CB soll des weiteren auch ein Konsolidierungsdruck auf den Staatshaushalt und die Arbeitsmarktparteien ausge-bt werden. Die hierbei zum Einsatz kommenden Mittel sind weitreichend. So sind Privatisierungsmaßnahmen ebenso denkbar wie der Ausschluß der Regierung von Möglichkeiten der Geldschöpfung zwecks Haushaltsdefizitfinanzierung.

Wesentliche positive Impulse werden auch für den Aufbau eines effizienten nationalen Kapitalmarktsystems erwartet: Durch die für gewöhnlich mit der Institutionalisierung eines CB einhergehenden Reformmaßnahmen werden sich insbesondere im Bereich der Devisen- und Finanzmärkte sowie im Risikomanagement der Banken ein Vermeiden von Fehlern sowie eine wesentliche Effizienzsteigerung für den gesamten Sektor erhofft (vgl. Fuhrmann 1999: S. 88f).

Es wurde bereits betont, daß in Abhängigkeit der nationalstaatlichen Gegebenheiten das Betreiben von Currency Board Systemen mit unterschiedlichsten Zielen verbunden ist.[13] Daher zeigen die von mir dargestellten Aspekte lediglich beispielhaft, welche Möglichkeiten das Betreiben eines CB prinzipiell eröffnen kann.

2.4. Voraussetzungen einer erfolgreiche Implementierung von Currency Boards

In den vorausgehenden Erörterungen wurde gezeigt, daß eine Kernaufgabe von CB im z-gigen Aufbau internationaler Reputation besteht. Um diesen Aufbau zu unterst-tzen ist es zweckdienlich, vorab der Institutionalisierung eines Board, zunächst eine neue Währung mittels einer Währungsreform zu etablieren. Eine solche Währung könnte in diesem Zusammenhang dann als ein positives Signal verstanden werden, das symbolisch den Bruch mit der bisherigen Politik eines Landes verdeutlicht und somit als Zeichen für einen Neuanfang fungiert (vgl. Fuhrmann 1999: S. 88).

Da außerdem die Währungsämter in CB- Systemen (üblicherweise) weder für die „eigene“ Regierung noch für die Geschäftsbanken des heimischen Bankensystems die „lender of last resort“ – Funktion ausüben, ist ein funktionsfähiger Finanzsektor für die Stabilität innerhalb eines CB- Landes unabdingbar. Ausdrücklich ist hierbei ausländischen Kreditinstituten die Möglichkeit einzuräumen, am Bankenwettbewerb innerhalb des CBS partizipieren zu können. Für die Stabilität des CBS bringen diese ausländischen Geldinstitute den Vorteil, daß sie als liquiditätssichernde Refinanzierungsinstanzen für ihre Niederlassungen im CB- Land gerade dann fungieren können, wenn eine Unterdeckung der heimischen Geldnachfrage durch die vom Board vorgegebenen Geldmenge vorliegt.

In diesem Zusammenhang ist die Überprüfung und ggf. Verbesserung der Bankenregulierung zu berücksichtigen (vgl. Freytag 1999: S. 614).

Flexible Faktor- und G-terpreise sind ebenfalls für ein funktionsfähiges CBS ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt. Fehlt es an dieser Preisflexibilität[14], so kann es im Fall einer schrumpfenden Basisgeldmenge[15] zu einem Nachfrageausfall und steigender Arbeitslosigkeit kommen (vgl. Freytag 1999: S. 614; Konrad 2000: S. 111). In diesem Zusammenhang sind für die Finanzierung eines denkbaren Leistungsbilanzdefizits die Kosten für das aus dem Ausland zufließende Kapital zu reduzieren, sowie als Investitionsanreiz gezahlte Risikoprämien zu senken (vgl. Fuhrmann 1999).

Des weiteren wird ein CBS um so erfolgreicher operieren, je strenger Maßnahmen der Fiskal- und Geldpolitik an feste Regeln gebunden werden; insbesondere der (gesetzlich festgelegte) Verzicht auf eine Haushaltsdefizitfinanzierung durch Geldschöpfung ist hier offensichtlich die wohl härteste denkbare Form einer solchen Regelbindung für eine Regierung. Wurden diese Verhaltensregeln formuliert, so ist es dann für das Wiedererlangen internationaler Reputation und zur Stärkung des Anlegervertrauens ebenso bedeutend, daß diese selbst auferlegten Handlungsmaxime auch ausnahmslos und fortdauernd eingehalten werden (vgl. Aschinger 2000: S. 125; Hanke 1992: S. 561).

Außerdem bedingt ein erfolgreich operierendes CBS die Notwendigkeit für die Regierung, Maßnahmen der Geldpolitik ausschließlich für das Erschaffen und Erhalten der Stabilität des Wirtschaftssystems einsetzen zu können.[16] Hieraus ergibt sich eine notwendige strikte Trennung von Geld- und Fiskalpolitik, die bspw. für die Regierung die Notwendigkeit bedingt, ggf. existierende staatliche Haushaltsdefizite über die Kapitalmärkte finanzieren zu m-ssen, da das Währungsamt im Rahmen der Fiskalpolitik nicht als „Geldpresse“ verwendet werden kann (vgl. Freytag 1999: S. 614; Dichtl/ Issing 1994: S. 133 f).

Bedeutend für den ökonomischen Erfolg eines CB ist ebenso die Wahl der Ankerwährung (Fuhrmann 1999: S. 94). Häufig sind hierbei insbesondere handelspolitische und stabilitätsorientierte Überlegungen zu beachten.[17] Ebenso wie Export- und Importg-termärkte spielen auch Anlagemöglichkeiten für Investoren eine wichtige Rolle. Bestehen zwischen dem Inland und einem anderen Land eine Vielzahl wirtschaftlicher Verflechtungen und Abhängigkeiten, so könnten auch Währungen solcher Haupthandelspartnerländer als Ankerwährung fungieren. In diesem Zusammenhang ist ein CB auch mit einem „Peg“[18] gegenüber einem Währungskorb denkbar, in dem die Währungen der wichtigsten Handelspartner, den jeweiligen Handelsanteilen entsprechend gewichtet, zusammengefaßt werden und gemeinsam dem CBS als „Anker“ dienen. Gewöhnlich jedoch wird in einem CBS aus Gründen einer höheren Transparenz und Glaubwürdigkeit lediglich eine Reservewährung verwendet (vgl. Aschinger 2000: S. 125f).

Gängigste Lösung ist bei der Frage nach der Reservewährung die Wahl einer international anerkannten Leitwährung[19]. Diese verfügt über eine hohe Reputation[20] und bietet den Vorteil, daß sie häufig von Investoren verwendet wird und daher für das Inland eine Zunahme von Direktinvestitionen infolge eines geringeren Wechselkursrisikos erwarten läßt.

Wurde eine Ankerwährung bestimmt, so ist mit Sorgfalt die Parität zwischen dieser Reservewährung und der heimischen Währung festzulegen. Auf eine ausreichende Unterbewertung der Inlandswährung ist hierbei zu achten. In erster Linie erleichtert diese Unterbewertung ökonomische Anpassungsprozesse in Ländern mit einer instabilen und tendenziell abwertenden heimischen Währung (vgl. Freytag 199: S. 614; Aschinger 2000: S. 126). Es erscheint sinnvoll, in einer Vorbereitungsphase auf das CB die heimische Währung gegenüber der Reservewährung frei „floaten“[21] zu lassen, um somit die Risiken realer Fehlbewertungen weitestgehend ausschließen zu können (vgl. Freytag 1999: S. 614; Schweickert 1998: S. 423).

Bevor das CB genutzt werden kann, ist schließlich für einen ausreichenden Devisenbestand an Ankerwährung zu sorgen. Diese Devisenreserven m-ssen ggf. durch Kredite finanziert werden (vgl. Aschinger 2000: S. 125).

Die bisher genannten Voraussetzungen für die Etablierung eines CBS sind Faktoren, die von den Regierungen betroffener Länder beeinflußbar sind und in diesem Zusammenhang als endogen charakterisiert werden können. In der einschlägigen Literatur wird, ergänzend zu den genannten endogenen Faktoren, bezüglich der Eignung des CB mit der Theorie eines „kleinen Landes“ insbesondere auf einen (zumindest mittelfristig) eher exogenen Aspekt hingewiesen: Demnach sollten CBS um so erfolgreicher operieren, je kleiner das dieses System einführende Land im Verhältnis zur restlichen Wirtschaftswelt ist und je offener dieses Land seinen Außenhandel gestaltet. Hinter dieser Theorie steht die Annahme, daß ein solches Land um so stärker in die Weltwirtschaft integriert ist, je geringer sein Außenhandelsanteil am Weltmarkt ist. In solchen „kleinen Ländern“ wird der Anteil der Exporte und Importe am Bruttosozialprodukt dann um so höher sein. Außerdem wird es solchen Ländern leichter fallen, ein hohes Maß an Devisenreserven zu halten. Solche „kleinen Volkswirtschaften“ sind wesentlich von internationalen Einflüssen[22] abhängig, wobei theoretisch die nationale Wirtschaftspolitik nicht auf ausländische ökonomische Daten durchschlägt.[23]

2.5. Funktionsweise, Organisation und Konzeption

Die Funktionsweise eines CB läßt sich zusammenfassend an einem einfachen, von Zarazaga (1995) angeführten Beispiel verdeutlichen:

Wird unterstellt, daß alle Haushalte eines Landes zur selben Zeit ihr gesamtes in heimischer Währung notiertes Geld in US- Dollar tauschen wollen, so wird dieser „massive speculative attack against the local currency“ (Zarazaga 1995: S. 16) im Fall fehlender Devisenreserven zu einer Abwertung führen. In einem unter einem CB operierenden Land besteht diese Gefahr in einer solchen Situation (theoretisch) nicht, denn das (streng die Regeln des Board befolgende) Währungsamt ist jederzeit in der Lage, mit der Ankerwährung (in diesem Beispiel: dem US- Dollar) die monetäre Basis zu dem urspr-nglich festgelegten Wechselkurs aufzukaufen (vgl. Zarazaga 1995: S. 16).

Aus diesem Beispiel lassen sich die Aufgaben der monetären Institution eines CBS ableiten. Sie erstrecken sich lediglich über zwei Kernbereiche, die mit einem relativ geringen personellen Einsatz abgedeckt werden können:

Zum einen ist das Währungsamt für den An- und Verkauf sowie die Aussortierung von beschädigten Noten verantwortlich. Die Rahmenbedingungen für diese Arbeit sind per Gesetz zu fixieren. So ist nicht nur die Parität zwischen Ankerwährung und heimischer Währung festzulegen, sondern es ist auch zu bestimmen, ob ausschließlich Geschäftsbanken mit dem Amt in Kontakt treten sollen, oder ob dies auch Privatpersonen gestattet sein soll.[24]

In der Anlage der Währungsreserven besteht die zweite Aufgabe des Währungsamtes. Prägend für das Erf-llen dieser Pflicht ist die an das Währungsamt gestellte Forderung jederzeit die von ihm herausgegebenen Noten in die Reservewährung umtauschen zu können.[25] Daher werden Aktiva ausschließlich in der Reservewährung gehalten. Diese Aktiva bestehen lediglich zu einem geringen Teil aus Bargeld. Der -brige Teil wird (üblicherweise) in relativ sichere und schnell liquidierbare Aktiva investiert. Die somit erzielten Zinseinkünfte sollten bei weitem die laufenden Kosten des Währungsamtes decken. Diese erzielten Übersch-sse werden vom Währungsamt, einer öffentlich rechtlichen Institution, an den Staat abgeführt.[26]

Der funktionale Kern eines CBS besteht in seinem „automatischen Ausgleichsmechanismus“ (Konrad 200: S. 111):

Die Geldpolitik wird mit der Institutionalisierung eines CBS streng an den Zahlungsbilanzsalden des Landes ausgerichtet. Somit bestimmen Angebot- und Nachfrage am Devisenmarkt die Entwicklung der Geldbasis. Im Fall eines Zahlungsbilanzdefizits besteht dann automatisch die Notwendigkeit der Kontraktion der Geldmenge, da, wie in der eingangs angeführten Definition bereits indirekt erwähnt, in Currency Board Systemen die Währungsämter (üblicherweise) weder für die Regierung, noch für die Geschäftsbanken oder sonstige Wirtschaftssubjekte die Funktion eines „lender of last resort“[27] ausüben werden. Den Akteuren in solchen Wechselkurssystemen wird somit ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Sicherung der eigenen Liquidität abverlangt (vgl. Hanke/ Jonung/ Schuler 1993: S. 9; Konrad 2000: S. 111).[28]

Die Geldversorgung in einem CBS kann aber nur funktionieren, wenn die eigene Währung voll konvertibel ist und auch bleibt, d.h. sie muß für die Bürger des CB- Landes jederzeit in die Reservewährung oder eine andere Fremdwährung umtauschbar sein. Einmal eingeführt, sollte die Konvertibilität, welche durch das Währungsamt und die Geschäftsbanken zu gewähren ist, nicht aufgehoben werden. Die Folgen einer Einschränkung der Konvertibilität können weitreichend sein sein:

Es sei beispielsweise unterstellt, daß es zu einem Kapitalabfluß aus dem CB Land kommt und die Regierung beschließt, die Konvertibilität einzuschränken, um somit diese Kapitalflucht zu verhindern. Als Folge der Beschränkung werden Kapitalzuflüsse in das CB- Land ausbleiben, da das Vermögen ausländischer Investoren nicht mehr gesichert ist. Des weiteren werden auch die Bürger in einem solchen System selber versuchen, ihr Geld ins Ausland zu transferieren. Eine Kapitalflucht findet also im Fall begrenzter Konvertibilität sehr wahrscheinlich „erst Recht“ statt (vgl. Freytag 1998: S. S. 385 f).

2.6. Exkurs: Dollarisierung

In der einschlägigen Literatur wird im Zusammenhang mit CB die Dollarisierung als weitere Möglichkeit der festen Anbindung einer heimischen an eine ausländische „Hartwährung“ (Fuhrmann 2000: S. 132) angeführt. Aufgrund einer festzustellenden Ähnlichkeit zwischen einer gesetzlich beschlossenen Dollarisierung und einem orthodoxen CB sind, meiner Meinung nach, einige klärende Erläuterungen angebracht.

Dollarisierung bedeutet insofern die Übernahme einer ausländischen Währung als das überwiegend verwendete oder sogar einzig zulässige gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes. In Betracht kommt eine Dollarisierung als wirtschaftliche Stabilisierungsmaßnahme überwiegend für Länder mit einer „schwachen“ eigenen Währung.

Für das Curency Board spricht jedoch die Möglichkeit, mit einem solchen Wechselkurssystem „Seigniorage“- Gewinne“[29] im Rahmen der Geldschöpfung zu erzielen. Außerdem können die Währungsreserven durch das Währungsamt zinsbringend angelegt werden. Das im Inland umlaufende Geld wäre somit zu 100 Prozent gedeckt, würde aber gleichzeitig Zinsgewinne abwerfen (die ggf. mit den Schuldenzinsen auf die kreditfinanzierten Reserven des Landes zu saldieren sind).

Im Vergleich dazu bietet die Dollarisierung als ein lediglicher „Umlauf von ausländischen Noten im Inland“ (Kr-ger 1994: S. 787) solche Zinserträge nicht.

In einem CBS als auch bei einer Dollarisierung besteht die Gemeinsamkeit, daß in beiden Fällen die Reservelandwährung als eigenes gesetzliches Zahlungsmittel verwendet wird. Im Vergleich wird eine legitime Dollarisierung aber eine größere Kreditwürdigkeit für ein Land bedeuten, weil die Aufhebung einer Dollarisierung schwerer zu realisieren ist (als das Beenden eines CBS) und hier demnach ein höheres Vertrauen in die Bestandskraft eines solchen Systems gehegt wird.

[...]


[1] In diesem Zusammenhang wird auch von „Währungsamt“ (Kr-ger 1994: S. 783) oder „policy rule for monetary base creation“ (Zarazaga 1995: S. 15) gesprochen.

[2] Das Basisgeld, bzw. die monetäre Basis, beinhaltet normalerweise Bargeldumlauf sowie Giroguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Diese Giroguthaben sind in einem klassischen CB nicht Element der monetären Basis (vgl. Freytag 98: S. 382): Detailliertere Schilderungen bezüglich den Eigenschaften eines CB und denkbaren Varianten dieses Systems folgen an späterer Stelle.

[3] Ein CB zielt nicht auf wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen zwei gleichberechtigten Partnern ab. Das Reserveland übernimmt keine Verpflichtungen gegenüber dem das CB einführenden Land (vgl. Freytag 1999: S. 612 ).

[4] Für die (Geschäfts- ) Banken bedingt dieser Umstand die Notwendigkeit, selber gen-gend Reserven in heimischer Währung halten zu m-ssen, um u.a. Sichteinlagen auszahlen zu können (vgl. Schuler 1992: S. 2).

[5] In diesem Zusammenhang bietet Sachon weitere terminologische (meines Erachtens eher rein synonymisch zu verstehende) Unterscheidungen (Sachon 1998: S. 7, Fn. 12 f).

[6] Mit der Einführung des CB im britischen Commonwealth wurden die im Umlauf befindlichen Währungen (aus den Kolonien) an die heimische britische Währung gebunden (vgl. Kr-ger 1994: S. 783): Mit der Anbindung an das Pfund Sterling sollte den Kolonien eine stabile und konvertible Lokalwährung geschaffen werden. Diese Maßnahme diente in erster Linie dem Zweck, den Handel zwischen Kolonien und Mutterland zu erleichtern (vgl. Aschinger 2000: S. 126; Williamson 1995: S. 5ff).

[7] In der Geschichte des CB ist auch der Name des Ökonomen John Maynard Keynes zu nennen. 1918 entwickelte der für Kriegsfinanzen zuständige Finanzbeamte Keynes das am 28. November 1918 durch die Regierung Nord- Rußlands akzeptierte Konzept des „National Emission Caisse“. Hierbei handelte es sich um ein CB, das den Handel mit den Nord- Rußland unterst-tzenden Allierten erleichtern sollte (ausführlicher siehe hierzu Walters/ Hanke 1992: S. 559).

[8] Für eine Definition der mit der Geldschöpfung zusammenhängenden Seigniorage- Gewinne s. Übersichten 2 und 3 im Anhang.

[9] In seiner Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2000 stellt Aschinger eine andauernde Verwendung von CB- Systemen in folgenden Staaten fest: Hong Kong, Argentinien, Bermuda, Brunei, Cayman Inseln, Estland, Falkland Inseln, Faröer Inseln, Gibralter und Litauen (vgl. Aschinger 2000: S. 127, Fn 43).

[10] Ein CB zu etablieren überlegten noch im Jahr 1999 bspw. Indonesien, Brasilien, Venezuela, Rußland und Polen (vgl. Freytag 1999: S. 614 f).

[11] Eine detaillierte Auflistung über Länder, die mit einem CB operierten bzw. noch immer operieren findet sich bei Schuler (1992): S. 71 ff.

[12] Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die von Schwellen- und Entwicklungsländern mit der Einführung eines Board verfolgten Ziele. Somit wird aber nicht ausgeschlossen, daß CB- Systeme grundsätzlich für Industrieländer gleichermaßen denkbar sind: Bspw. könnten für Industrieländer mit intensivem Außenhandel und Kapitalverkehr Anreize bestehen, mittels Fixierung der eigenen Währung zu den wichtigsten internationalen Währungen Transaktionskosten im Außenhandel senken und auch „sprunghaften Wertänderungen von Vermögen“ (Freytag 1999: S. 612) vorbeugen zu können (vgl. Fuhrmann 1999: S. 86f).

[13] Grundsätzlich wird die Wahl der „ordnungpolitischen Systementscheidung“ CB (Fuhrmann 1999:

S. 88) meist dem Zweck dienen, national sowie international dauerhaft stabile Strukturen (welcher Art auch immer) zu erzeugen (vgl. Fuhrmann 1999: S. 87).

[14] Schweickert leitet mit der Relativpreisdefinition des realen Wechselkurses die Notwendigkeit für ein „kleines Land“ ab, seine Preise für nichthandelbare G-ter, insbesondere von Faktorleistungen wie Arbeit oder Dienstleistung, flexibel zu halten (ausführlicher hierzu siehe Schweickert 1998: S. 422 ff).

[15] Eine kontraktive Basisgeldmenge tritt auf, wenn bspw. in einem CBS mit einem Leistungsbilanzdefizit bei gleichzeitig fehlenden Kapitalimporten Importg-ter mit Devisenreserven bezahlt werden sollen (vgl. Freytag 1999: S. 614).

[16] Die Theorie spricht hier vom Zuordnungsproblem der Stabilitätspolitik und bringt damit die Notwendigkeit zum Ausdruck, für jede wirtschaftspolitische Zielsetzung ein eigenes Mittel verwenden zu m-ssen.

[17] Laut Freytag ist nicht nur die Stabilität der Währung des Reservelandes wichtig. Vielmehr sollte das Reserveland die Unternehmen des CB Landes vor externen Schocks sch-tzen. Dieser Schutz sei dann gegeben, wenn das Reserveland Haupthandelspartner des CB Landes ist, andersartige Produktionsstrukturen als das CB Land aufweist und schließlich Handelspartner des CB Landes ebenfalls ihre Währungen an die Reservelanwährung gekoppelt haben (vgl. Freytag 1999: S. 614).

[18] Meint eine Markt-, Kurs- bzw. Preisst-tzung (Übersetzung aus Hamblock/ Wessels 1990: S. 1006).

[19] Als Charakteristika einer Leitwährung führt u.a. Sachon folgende Aspekte an: vollständige und uneingeschränkte Konvertibilität, ein möglichst hoher Grad an Wertstabilität und politischer Stabilität sowie die ökonomische Größe des Leitwährungslandes (vgl. Sachon 1998: S. 11, Fn. 18).

Unter der Leitwährung i.S. einer „harten“ Währung ist dann des weiteren zu verstehen, daß eine solche Währung aufgrund ihrer Reputation auf hohe Devisenreserven verzichten kann. Umgekehrter Weise muß eine „weiche“ Währung (z.B. der argentinische Peso) darum bem-ht sein, das geringe Vertrauen in die Vermögensqualität des Geldes durch eine hohe Devisendeckung abzusichern (vgl. Nicolas/ Symma 1992: S. 134).

[20] Der „gute Ruf“ der Ankerwährung wird vom CB- Land „ausgenutzt“, um eigenen Nutzen (in welcher Gestalt auch immer) zu generieren (vgl. Aschinger 2000: S. 125).

[21] Bedeutet übersetzt: Wechselkursfreigabe (Übersetzung aus Hamblock/ Wessels 1990: S. 584).

[22] Weltmarktbestimmt sind für ein kleines Land bspw. die Preise international handelbarer G-ter. Eher inlandsbestimmt sind Preise z.B. der international nicht handelbaren G-ter (heimische Löhne oder Geldmenge) (vgl. Dichtl/ Issing 1994: S. 1129).

[23] Vgl. Freytag 1999: S. 614; Dichtl/ Issing 1994: S. 1129 f; Williamson 1995: S. 32 f.

[24] Bei mangelndem Wettbewerb zwischen den Geschäftsbanken sollten Privatleute das CB direkt kontaktieren können; herrscht hier jedoch ein ausreichendes Maß an Wettbewerb vor, so ist es aus Kostengründen sinnvoll, Privatpersonen ihre Transaktionen ausschließlich über die Geschäftsbanken tätigen zu lassen (vgl. Kr-ger 1994: S. 783).

[25] Vollständige Konvertibilität meint in diesem Zusammenhang die jederzeit bestehende Möglichkeit, zu einem festem (im CB also dem gesetzlich fixierten) Wechselkurs die heimisches Banknoten in einem unbegrenzten Umfang in Noten der Ankerwährung eintauschen zu können (vgl. Aschinger 2000: S. 125; Nicolas/ Symma 1992: S. 134).

[26] Vgl. Kr-ger 1994: S. 784; Fuhrmann 1999: S. 91; Freytag 1999: S. 612; Hanke/ Schuler 1994: S. 78.

[27] „Lender of last resort“ meint ein Refinanzierungsinstitut der letzten Instanz i.S., z.B. der ehemaligen Bundesbank der Bundesrepublik Deutschland (Übersetzung aus Hamblock/Wessels: S. 789).

[28] Ausführlicher erörtert werden diese Ausgleichmechanismen bei Hanke/Schuler 1994: S. 33 ff.

[29] Wie bereits angesprochen wurde, meint Seigniorage die Fähigkeit des Staates, durch das ihm exklusiv zugestandene Recht der Geldschöpfung Einnahmen erzielen zu können. Die Einführung des CB hat diese Möglichkeit der Einnahmengewinnung zwar reduziert, sie besteht jedoch weiterhin fort.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832452162
ISBN (Paperback)
9783838652160
DOI
10.3239/9783832452162
Dateigröße
862 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg – Wirtschafts- und Organisationswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (März)
Note
1,7
Schlagworte
wechselkursanbindung currency board tequila-krise argentinien plan cavallo
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Titel: Das Currency Board als Instrument wirtschaftlicher Stabilisierung
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