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Familienpolitik in Österreich und in den USA

Ein Vergleich unterschiedlicher Typen von Wohlfahrtsstaaten

©2001 Diplomarbeit 142 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In meiner Arbeit sollen zwei Wohlfahrtsstaaten, Österreich und die USA, einander gegenübergestellt werden. Anhand eines Klassfikationsschemas von Gøsta Esping-Andersen lassen sich beide Staaten einem jeweils anderen Typus von Wohlfahrtsstaat zuordnen. Dieser umfasst ein breites Spektrum an Politikfeldern, so dass der Vergleich auf die familienpolitische Maßnahmengestaltung der beiden Staaten eingegrenzt wurde. Nach einer eingehenden Gegenüberstellung der österreichischen und der US-amerikanischen familienpolitischen Instrumente wird erläutert, inwiefern auch für die Familienpolitik das vorhandene Klassifikationsschema anwendbar ist oder ob es hier Abweichungen gibt.
Die Regimetheorie von Gøsta Esping-Andersen mit ihrem Typologieschema ist wohl die am meisten zitierte. Unterschiede zwischen den Wohlfahrtsstaaten ergeben sich hinsichtlich der sozialen Schichtung, dem Zusammenwirken von Staat, Markt und Familie und der Absicherungsmöglichkeiten der Individuen durch die Sozialleistungen. So lassen sich drei Typen von Wohlfahrtsstaaten festmachen, der liberale Wohlfahrtsstaat, der im angelsächsischen Raum auftritt, der konservative Wohlfahrtsstaat, zu dem Staaten wie Österreich, Deutschland oder Frankreich zählen, sowie der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat, dem die skandinavischen Länder angehören.
Im Vergleich von österreichischer und US-amerikanischer Familienpolitik finden sich verschiedene Ansätze zur Unterstützung und Lösung von Problemen von Familien. Die Unterschiede lassen sich vor allem hinsichtlich der ihnen zu Grunde liegenden Ideologien und der Reichweite der Sicherungsmaßnahmen ausmachen, die den Geist und das Ausmaß der sozialen Wohlfahrt in beiden Staaten bestimmen. Aber auch in Hinsicht auf den Politikstil, das Ausmaß der Zentralisierung und die familienpolitischen Einrichtungen sind Gegensätze festzustellen. Ein Vergleich der Sozialausgaben zeigt, dass in Österreich 29,4 Prozent des BIP für soziale Zwecke bestimmt waren. In den USA lagen diese Ausgaben bei 20 Prozent.
Die heutige Familienpolitik in Österreich soll das Zusammenleben in Familien, vor allem zur Versorgung und Erziehung der Kinder fördern. Verantwortung und Gleichberechtigung haben eine besondere Bedeutung. Die derzeitigen Schwerpunktsetzungen umfassen die Vereinbarkeit von Kinderwunsch, individueller Lebensplanung und Erwerbstätigkeit sowie die materielle Unterstützung von einkommensschwachen Familien. Mit Ausnahme des […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Anmerkungen und Abgrenzungen

2 Der Wohlfahrtsstaat – Begriffsdefinition und Klassifikation
2.1 Was ist ein Wohlfahrtsstaat?
2.2 Klassifikationen von Wohlfahrtsstaaten
2.3 Die drei Wohlfahrtsstaatenregime von Esping-Andersen
2.3.1 Das Konzept der Dekommodifizierung
2.3.2 Das Konzept der Stratifikation
2.3.3 Das Zusammenwirken von Staat, Markt und Familie
2.3.4 Die drei Typen von Wohlfahrtsstaaten
2.4 Weiterentwicklungen der Esping-Andersen-Typologie
2.5 Gemeinsamkeiten der Ansätze
2.6 Kritik an Esping-Andersen
2.6.1 Allgemeines
2.6.2 Methodologische Kritik
2.6.3 Inhaltliche Kritik
2.6.4 Familienpolitische Kritik

3 Familie und Familienpolitik
3.1 Der Begriff „Familie“ und seine Definitionsproblematik
3.2 Was ist Familienpolitik?
3.3 Was hat Familienpolitik zu leisten?

4 Familienpolitik in Österreich
4.1 Entwicklungstendenzen und Struktur der Familie
4.2 Die soziale Lage der Familien
4.3 Allgemeines zur österreichischen Familienpolitik
4.3.1 Ausgestaltung
4.3.2 Sozialausgaben
4.3.3 Politischer Hintergrund
4.3.4 Familienlastenausgleichsfonds
4.3.5 Sozialversicherung
4.4 Die familienpolitischen Maßnahmen in Österreich
4.4.1 Direkte Geldleistungen
4.4.2 Steuerliche Familienförderung
4.4.3 Rechtliche Regelungen
4.4.4 Gesundheitsversorgung
4.4.5 Sach- und Serviceleistungen
4.5 Die Zukunft der österreichischen Familienpolitik
4.6 Resümee

5 Familienpolitik in den USA
5.1 Entwicklungstendenzen und Struktur der Familie
5.2 Die soziale Lage der Familien
5.3 Allgemeines zur US-amerikanischen Familienpolitik
5.3.1 Ausgestaltung
5.3.2 Die Rolle der Bundesstaaten
5.3.3 Ausgaben
5.3.4 Werte und sensible Themen
5.3.5 Politischer Hintergrund
5.3.6 Die Wohlfahrtsreform von 1996
5.4 Die familienpolitischen Maßnahmen in den USA
5.4.1 Direkte Geldleistungen
5.4.2 Steuerliche Familienförderung
5.4.3 Rechtliche Regelungen
5.4.4 Gesundheitsversorgung
5.4.5 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
5.4.6 Energiebeihilfe
5.4.7 Ernährungsbeihilfen
5.4.8 Sach- und Serviceleistungen
5.5 Die Zukunft der US-amerikanischen Familienpolitik
5.6 Resümee

6 Vergleich der beiden Staaten
6.1 Allgemeiner Vergleich
6.1.1 Sozialausgaben
6.1.2 Der US-amerikanische Exzeptionalismus
6.2 Vergleich der Maßnahmen
6.2.1 Einteilung der Maßnahmen in Geld- und Sachleistungen
6.3 Vergleich mit der Typologie von Esping-Andersen

7 Zusammenfassung

8 Literatur

Abbildungen

Abbildung 1: Familieneinkommen nach Rassen in Prozent des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung (1999)

Tabellen

Tabelle 1: Demographische Entwicklung und Familienstruktur in Österreich

Tabelle 2: Pro-Kopf Einkommen der österreichischen Haushalte nach der Kinderzahl (1995)

Tabelle 3: Auswirkung der Kinderzahl auf das Nettohaushaltseinkommen (1995)

Tabelle 4: Verteilung und Risiko der Armutsgefährdung

Tabelle 5: Die wichtigsten Leistungen aus dem FLAF (1997)

Tabelle 6: Familienrelevante Ausgaben der Sozialversicherung, inkl. Krankenversicherungsbeiträge (1997)

Tabelle 7: Familienbeihilfe pro Kind und Monat (2000)

Tabelle 8: Demographische Entwicklung und Familienstruktur in den USA

Tabelle 9: Die US-amerikanische Bevölkerung in Armut

Tabelle 10: Unter der Armutsgrenze lebende Familien mit Kindern unter 18 Jahren

Tabelle 11: Der Anteil jedes Fünftels der Familien am aggregierten Einkommen

Tabelle 12: Ausgewählte Programme für Kinder und deren Eltern (2000)

Tabelle 13: Sozialausgaben in Prozent des BIP (1993)

Übersichten

Übersicht 1: Indikatoren zur Klassifikation von Wohlfahrtsstaaten

Übersicht 2: Zusammenfassung der Typologien

Übersicht 3: Überblick über die drei Wohlfahrtsstaatenregime

Übersicht 4: Esping-Andersens Regimetypen und deren Erweiterungen

Übersicht 5: Eine weltweite Typologie von Wohlfahrtsstaaten

Übersicht 6: Die Maßnahmen der österreichischen Familienpolitik auf einen Blick

Übersicht 7: Die Maßnahmen der US-amerikanischen Familienpolitik auf einen Blick

Übersicht 8: Generelle Geldleistungen in Österreich und in den USA

Übersicht 9: Spezielle Geldleistungen in Österreich und in den USA

Übersicht 10: Generelle Sachleistungen in Österreich und in den USA

Übersicht 11: Spezielle Sachleistungen in Österreich und in den USA

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In dieser Arbeit sollen zwei Wohlfahrtsstaaten, Österreich und die USA, einander gegenübergestellt werden. Nach einem Klassfikationsschema von Gøsta Esping-Andersen werden beide Staaten einem jeweils anderen Typus von Wohlfahrtsstaat zugeordnet. Da innerhalb eines Wohlfahrtsstaates viele einzelne Aspekte zusammenkommen, wurde der Vergleich auf die familienpoli­tische Maßnahmengestaltung der beiden Staaten eingegrenzt. Zum Abschluss soll nach einem eingehenden Vergleich von Österreich und den USA noch kurz erläutert werden, inwiefern auch für die Familienpolitik das vorhandene Klassifikationsschema anwendbar ist oder ob es hier Abweichungen gibt.

Zunächst soll eine Definition des Wohlfahrtsstaates gegeben und seine Ziele aufgelistet werden. Es ergibt sich an dieser Stelle eine gewisse Problematik, da es viele verschiedene Klassifikationen von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen und Übermittlungsarten sowie Abgrenzungsmöglichkeiten gibt. In der verglei­chenden Sozialforschung werden Wohlfahrtsstaaten klassifiziert, um sie international vergleichbar zu machen. Viele AutorInnen haben sich mit diesem Thema befasst und die verschiedenen Typologieschemata sollen an dieser Stelle präsentiert werden. Den Hauptteil dieses Kapitels bildet die Regimetheorie von Gøsta Esping-Andersen, in welcher drei Typen von Wohl­fahrtsstaaten ausgemacht werden. Auch die Erweiterungen, Gemeinsamkeiten mit anderen Typologien und Kritikpunkte hinsichtlich Methodologie, Inhalt und familienpolitischen Ansätzen werden erläutert.

Im nächsten, kurzen Kapitel werden die notwendigen Definitionen und Abgren­zungen der Begriffe „Familie“ und „Familienpolitik“ getroffen, zum einen, um auf die vielfachen Definitionsmöglichkeiten und -bereiche hinzuweisen und zum anderen, um eine Klärung der Begriffe zu bieten, wie sie in dieser Arbeit verwendet werden. Des Weiteren werden kurz die Leistungen, welche die Familie erbringen soll, beschrieben.

Die beiden folgenden Kapitel befassen sich mit den familienpolitischen Instrumentarien in Österreich und den USA. Nach einem Überblick über die demographische Entwicklung, Struktur und soziale Lage der Familien wird in diesen Kapiteln auf allgemeine Punkte der Familienpolitik, wie Ausgestaltung, Finanzierung und politischer Hintergrund eingegangen. Den Hauptteil der Ka­pitel machen die Maßnahmen der Familienpolitik beider Staaten aus, die in Art und Umfang sowie Finanzierung besprochen werden. Den Abschluss bildet ein kurzer Blick in die Zukunft, da sich durch die Regierungswechsel in der jüngeren Vergangenheit, auf der einen Seite eine neue Regierungskoalition in Österreich, auf der anderen Seite ein neuer Präsident in den USA, Änderungen im System abzeichnen.

Den Abschluss meiner Diplomarbeit bildet eine Gegenüberstellung der Charak­teristika des österreichischen und des US-amerikanischen Wohlfahrtsstaates, die insbesondere in Bezug auf Familienpolitik miteinander verglichen werden. Zunächst werden generelle Punkte wie das Sozialsystem im Allgemeinen, die politischen Hintergründe, ideologische Richtungen, etc., behandelt und anschließend die einzelnen Maßnahmen einander gegenübergestellt, geordnet nach Anwendungsgebiet bzw. eingeteilt in Geld- und Sachleistungen. Im letzten Teil des Kapitels werden dann die Ergebnisse dieses Vergleichs und das Typologieschema von Esping-Andersen gegeneinander abgewogen.

Die wichtigsten Punkte meiner Arbeit werden in der anschließenden Zusammenfassung noch einmal aufgelistet.

1.1 Anmerkungen und Abgrenzungen

Aufgrund des beschränkten Ausmaßes dieser Arbeit bzw. deren Zweck wird im Vergleich zwischen Österreich und den USA, auch aufgrund ihrer Klassifizie­rung als Wohlfahrtsstaatentypen, nur auf nationalstaatliche Maßnahmen des Bundes eingegangen. Für die USA ist diese Abgrenzung ganz wichtig, weil die Bundesstaaten vielfach eigene Gesetze und Sozialleistungen haben und auch für Österreich sind die Familienleistungen der Länder nicht zu unterschätzen.

Der zweite Punkt, der für die Auswahl der in dieser Arbeit dargestellten Maß­nahmen ausschlaggebend war, ist die Frage, ob ein Großteil der familienpolitischen Leistung zu der Zeit erfolgt, solange das Kind noch abhängig von den Eltern ist[1]. Es ist mir wohl bewusst, dass dies eine rein subjektive Abgrenzung darstellt. Trotzdem wurde versucht, ein so umfassendes Bild wie möglich zu geben.

Gerade in Österreich gibt es viele Sonderregelungen für gewisse Bevölkerungs­gruppen wie beispielsweise BeamtInnen oder LandwirtInnen. Diese werden in dieser Arbeit ausgeklammert, da die verschiedenen Regelungen größtenteils ähnlich konzipiert sind. Auch bei Bereichen, die eigentlich nicht speziell familienpolitische sind (z.B. Pensionsversicherung), wurden nur die wichtigsten Regelungen und nicht alle Details erfasst.

Für die USA gestaltete sich die Auswahl der familienpolitischen Maßnahmen als schwierig, denn viele Maßnahmen sind in der Literatur nicht im Rahmen der Familienpolitik klassifiziert, sondern anderen Bereichen, wie Gesundheit, Ernährung, Sozialhilfe, etc., zugeordnet. Denn der Großteil ist eigentlich zu den Armutsfürsorgeleistungen zu zählen. Trotzdem betreffen aber die meisten von ihnen die Familien und gehen hauptsächlich auch an sie.

Familie im Blickpunkt öffentlicher Politik bringt natürlich mit sich, dass ein gesellschaftliches Interesse an der Institution Familie entsteht und Familienangelegenheiten nicht nur Privatsache sind. Oft kommt es dann auch noch zu Überschneidungen mit anderen Bereichen der Gesellschaftspolitik, wie der Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, der Frauenpolitik, der Formen des Zusammenlebens zwischen Menschen, der Rolle und den Funktionen von Kindern in der Gesellschaft, etc. Somit beinhaltet Familie mehr emotionalen Sprengstoff als andere Bereiche der Sozialpolitik. Dazu kommt noch, dass jeder selbst seine Erfahrungen mit Familie hat und es schwierig ist, objektiv zu bleiben (vgl. Badelt/Österle 1998a: 133).

Es ist mir an dieser Stelle ein großes Anliegen, eine Abgrenzung zur Frauen­politik herzustellen. Meiner Ansicht nach sind Frauen und ihre Angelegenheiten nicht auf Familienpolitik reduzierbar und umgekehrt. Sie betreffen einen weitaus größeren gesellschaftspolitischen Bereich. Gewisse Maßnahmen der Familienpolitik (z.B. Karenzregelungen, Kinderbetreuung) zielen ohnehin verstärkt auf die Situation von Frauen ab. Fairerweise sollten für Männer selbst­verständlich immer dieselben Bestimmungen gelten. Österreich ist mit vielen familienpolitischen Regelungen bereits auf dem Weg dazu, und im amerikanischen System wird überhaupt erst gar keine Wahl zwischen Familien- und Erwerbsarbeit zugelassen. Es sollte keine Isolierung auf Frauen oder Männer stattfinden, sondern eine Gleichbehandlung. Mir ist durchaus bewusst, dass dies in vielen gesellschaftlichen Bereichen leider noch immer nicht der Fall ist. Aber es ist nicht das Ziel dieser Arbeit, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten (die es sehr wohl gibt) aufzuzeigen. Hier geht es „lediglich“ um die Darstellung der politischen Maßnahmen für Familien, wie auch immer sie gestaltet sein mögen, und ihre Einbettung in eine Typologie von Wohlfahrts­staaten. Badelt und Österle (1998a: 140-141) grenzen ebenfalls Familien- und Frauenpolitik voneinander ab, deren Berührungspunkte ja vielfach öffentliche Kontroversen hervorrufen. Eine an Individuen orientierte Politik, wie die Frauen­politik, hat andere Ergebnisse oder Schwerpunkte als eine, die sich auf größere soziale Einheiten konzentriert, wie die Familienpolitik. In der Praxis stellt das ein Problem dar, weil familiäre Strukturen oft eine Quelle von Frauendiskriminierung darstellen und politische Aufgabenzuweisungen an „die Familien“ in der Praxis Frauen mehr binden als Männer. Vielmals resultiert die implizite oder explizite Propagierung von Rollenmustern in einer Benachteiligung von Frauen.

Eine weitere Abgrenzung muss zwischen Familien- und Seniorenpolitik erfol­gen. Viele familienpolitische Entscheidungen wirken sich auf die Lage der älteren Menschen aus (z.B. die Pensionsproblematik von nicht-erwerbstätigen Frauen) und natürlich sind auch Senioren Teil einer Familie, für die politisch gehandelt wird. So ist Generationensolidarität nicht nur ein Thema über die Finanzierung des Pensionsversicherungssystems, sondern auch über praktisches familiäres Zusammenleben, denn die Pflege und Betreuung älterer Menschen muss ebenso wie Kindererziehung und -betreuung politisch unterstützt werden (vgl. Badelt/Österle 1998a: 141). Aber auch das Zusammen­leben von mehr als zwei Generationen ist für die Aufarbeitung in dieser Arbeit zu spezifisch und deshalb muss auch hinsichtlich familienpolitischer Maß-nahmen, die sich speziell auf Senioren beziehen, eine Grenze gezogen werden.

In dieser Arbeit ist neben den beiden genannten Politikbereichen auch die Darstellung von bildungspolitischen, wohnungspolitischen sowie (mit wenigen Ausnahmen) arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgenommen, die die Familien­politik tangieren. Die sozialpolitischen Systeme in Österreich und insbesondere in den USA erweisen sich als sehr fragmentiert, was oftmals eine einheitliche, vollständige und exakte Darstellung erschwert und es vorkommen kann, dass gewisse Maßnahmen nicht eindeutig zuordenbar sind. Trotzdem wurde versucht, ein so umfassendes Bild der Familienpolitik beider Staaten wie möglich zu geben. Alle diese Einschränkungen müssen erwähnt werden, weil sie im sozialpolitischen Umfeld auf keinen Fall vernachlässigbar sind, aber in Anzahl und Umfang den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden.

2 Der Wohlfahrtsstaat – Begriffsdefinition und Klassifikation

2.1 Was ist ein Wohlfahrtsstaat?

Der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ kommt aus den international vergleichenden Sozial­wissenschaften und wird zur Abgrenzung vom (nationalen) Sozialstaat verwendet. Er kann in verschiedenen nationalen Varianten auftreten. „Der Wohlfahrtsstaat ist der institutionelle Ausdruck der Übernahme einer legalen und damit formalen und ausdrücklichen Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder in grundlegenden Belangen“ (Girvetz zit. in Kaufmann 1997: 21).

Eine andere Definition geben Schmid und Niketta (1998: 14). Unter dem modernen Wohlfahrtsstaat „verstehen wir (...) eine institutionalisierte Verpflich­tung zur sozialen Sicherung und Förderung der Staatsbürger durch den Staat, weshalb er dementsprechend umfangreiche Ressourcen auf sich zieht und in Form von monetären Transfers und sozialen Diensten zur Verfügung stellt bzw. in die wirtschaftlichen Abläufe und besonders in den Arbeitsmarkt interveniert“.

Der Wohlfahrtsstaat ist gekennzeichnet durch (Alber zit. in Butterwegge 1999: 14)

- „einen Satz politischer Reaktionen auf gesellschaftliche Strukturwandlungen im Rahmen der Modernisierung,
- der aus staatlichen Interventionen in die gesellschaftliche Verteilung von Lebenschancen in den Dimensionen Einkommen, Gesundheit, Wohnen und Bildung besteht,
- die auf die Förderung der Sicherheit und Gleichheit der BürgerInnen abzielen“.

Nach Badelt und Österle (1998b: 37) kann der Wohlfahrtsstaat auf zwei Arten definiert werden:

- „über eine Art Mindestkatalog sozialpolitischer Instrumente (...): in der Regel sind dies elementare Regulierungen zum Schutz von Gesundheit und Arbeitsverhältnissen, monetäre Transfers zur wirtschaftlichen Absicherung bei Alter, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit, ein Minimum an öffentlich finanzierten Sozialen Diensten, insbesondere im Bildungs- und Gesund­heitswesen; oder
- über den Grad der Realisierung bestimmter gesellschaftspolitischer Ziele (...): dazu zählen insbesondere die Erreichung von (sozialer) Sicherheit für eine möglichst große Zahl der Mitglieder einer Gesellschaft, aber auch die Vermeidung extremer Ungleichheiten in der Verteilung von Einkommen, Vermögen oder immateriellen Rechten; (...) einer Minimierung der sozialen Ausgrenzung“.

- Definitionsproblematik

Es ist nicht leicht, eine genaue Definition für „Wohlfahrtsstaat“ zu finden, da es Unterschiede in der Herkunft der Unterstützung (staatlich, privat, Arbeitsmarkt) und in der Art der Übermittlung (Eigenproduktion oder Ankauf von Leistungen durch den Staat, Geld- oder Sachleistungen) gibt. Auch in der Abgrenzung des Wohlfahrtsstaates gibt es Schwierigkeiten, da die Rolle des Staates variieren kann. Trotz allem ist in den meisten Industrieländern der Staat der wichtigste Lieferant von Wohlfahrtsleistungen (Barr/Whynes 1993: 2-3). Eine genaue Zu-ordnung wäre aufgrund der Spielräume, welche die vorgestellten Definitionsver-suche bieten, auch nicht sinnvoll. Eine Beschreibung alternativer wohlfahrts-staatlicher Konzepte ist weitaus aussagekräftiger (Badelt/Österle 1998b: 37), was die weiter unten dargestellten Wohlfahrtsstaatentypologien zeigen.

- Die Ziele des Wohlfahrtsstaates

Barr and Whynes (1993: 4-6) haben folgende Ziele eines Wohlfahrtsstaates ausgemacht:

- Effizienz;
- Unterstützung des Lebensstandards durch Armutsbekämpfung, Sicherung von bereits erlangten Lebensstandards, Einkommensglättung (private Pensionsvorsorge, etc., um während der gesamten Lebensspanne ein Einkommensniveau halten zu können);
- Reduktion der Ungleichheit durch vertikale und horizontale Umverteilung;
- Soziale Integration durch soziale Solidarität und Beibehaltung der Würde der EmpfängerInnen;
- administrative Durchführbarkeit durch Verständlichkeit und minimale Missbrauchsmöglichkeiten.

2.2 Klassifikationen von Wohlfahrtsstaaten

Jeder moderne demokratische Staat wendet sich auf irgendeine Weise den Schwierigkeiten zu, die durch die Aktivitäten von unregulierten Märkten entstehen. Alle Regierungen haben verminderte Formen von Besitzrechten, und alle intervenieren auf verschiedene Weise auf den Märkten. Da die verschiedenen Staaten unterschiedliche Interventionspolitiken für unterschied­liche Ziele (Furniss/Tilton 1977: 15) haben, wurden Wohlfahrtsstaaten von vielen AutorInnen ungleich klassifiziert. Die Entwicklung der Wohlfahrtsstaaten kann aber nicht einfach durch die Veränderung der Sozialausgaben beobachtet werden. Esping-Andersen (1990: 118) formuliert es folgendermaßen: „The crucial issue is not aggregate expenditures, but welfare state structuration“. Aus diesem Grund ist es notwendig, Wohlfahrtsstaatentypen zu bilden (Pierson 1998: 173).

Bei der Klassifizierung von Wohlfahrtsstaaten könnte anhand folgender Indikatoren vorgegangen werden (Alber zit. in Pierson 1998: 173):

Übersicht 1: Indikatoren zur Klassifikation von Wohlfahrtsstaaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Pierson 1998: 173

Diese Indikatoren reichen nach Pierson (1998: 173) jedoch nicht aus, um eine linke oder rechte Orientierung eines Wohlfahrtsstaates zu definieren. Einkommensabhängige Sozialleistungen können beispielsweise sowohl in einem rechtsgerichteten (zur Erhaltung des Ist-Zustandes bzw. Einkommens­differenzierung) als auch in einem linkesgerichteten Staat (um breite Unterstützung für den Wohlfahrtsstaat zu erreichen und Residualismus-Vorwürfe zu entkräften) eingesetzt werden. Aus diesem Grund müssen diese Indikatoren in einem „strategischen“ Kontext betrachtet werden, in einer Typologie der Wohlfahrtsstaaten. Im Folgenden sollen nun einige dieser Klassifikationen dargestellt werden.

- Wilensky and Lebeaux

Die Typologie von Wilensky and Lebeaux stellt den residualen Wohlfahrtsstaat dem instutionellen gegenüber. Die residuale Ansatz bietet ein minimales Sicherheitsnetz für die ärmsten Schichten der Gesellschaft, anstatt die Gesamtbevölkerung zu versorgen. Die Familie und der private Sektor sind der „natürliche“ Versorgungsmechanismus und nur bei deren Versagen darf der Staat eingreifen. Wohlfahrtsstaatliche Leistungen dürfen nur nach einer Bedarfsprüfung erbracht werden. Das System beruht auf Individualismus, persönlicher Verantwortung und Wettbewerb. Sozialpolitik in den USA ist im Wesentlichen residualer Natur. Der institutionelle Ansatz ist im Grunde eine Umkehrung davon, mit einer wesentlichen Rolle für den Staat, wie es in den (west-)europäischen Wohlfahrtsstaaten meist der Fall ist. Eine Vielzahl von sozialen Programmen soll für die gesamte Bevölkerung bereitgestellt und ökonomische mit sozialen Zielen gebündelt werden, um Wohlstand für alle zu gewährleisten (Wilensky/Lebeaux zit. in Johnson 1987: 11-12 und zit. in Midgley 1998: 438).

- Titmuss

Die Ansätze von Wilensky and Lebeaux wurden von Richard Titmuss weiterentwickelt. Er stimmte zu, dass der residuale Typ den amerikanischen Wohlfahrtsstaat charakterisiert und in Europa der institutionelle Ansatz vor-herrscht. Es gäbe jedoch noch Staaten, auf die keiner der beiden Typen zutrifft. Aus diesem Grund fügte er eine dritte Kategorie, das Arbeitsleistungsmodell (industrial achievement-performance model) hinzu. Soziale Wohlfahrt wird als Zusatz zur Wirtschaft betrachtet und Bedürfnisse müssen auf der Basis von Verdienst, Arbeitsleistung und Produktivität erfüllt werden (Titmuss zit. in Pierson 1998: 174). Titmuss charakterisierte seine drei Modelle als ideologische Rahmen, die auf unterschiedlichen Wertvorstellungen beruhen und zur Entscheidungsfindung verschiedene Kriterien heranziehen (Titmuss zit. in Johnson 1987: 12). Diese Typologie wurde kritisiert, weil in der Realität die meisten Wohlfahrtsstaaten Elemente aller drei Modelle beinhalten. Die Klassifikation wurde in der Praxis auch dazu benutzt, um die historische Entwicklung des Wohlfahrtsstaates vom residualen über das industrial achievement-performance model zum institutionellen Typ darzustellen.

- Ware and Goodin

In Anlehnung an das Modell von Titmuss haben Ware and Goodin (zit. in Shaver 1997: 10-11) eine Typologie entwickelt, die sich am Anspruch an staatlichen Sozialleistungen orientiert. Das residualist model ist bedarfsabhängig und setzt eine Bedarfsprüfung voraus. Grundsätzlich sind alle BürgerInnen für ein Minimum an Unterstützung anspruchsberechtigt, die aber nur erteilt wird, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Dagegen hängt das insurance model (Versicherungsmodell) von in der Vergangenheit geleisteten Versicherungsbeiträgen ab, die so einen Anspruch begründen. Auch die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Beiträgen. Jedes Gesellschaftsmitglied hat im social citizenship model (Modell der sozialen StaatsbürgerInnenschaft) gleichberechtigt Anspruch auf Leistungen, etwa aufgrund des Wohnortes oder des gesetzlichen Status.

- Furniss and Tilton

Furniss and Tilton bildeten anhand historischer Daten drei Klassifikationstypen für Wohlfahrtsstaaten, nämlich den positiven Staat (positive state -z.B. USA), den social security state (Soziale Sicherheits-Staat - z.B. Großbritannien) und den social welfare state (sozialer Wohlfahrtsstaat - z.B. Schweden) (Furniss/Tilton 1977: 14ff).

Der positive Staat kann als eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft zu Wachstumszwecken beschrieben werden. Durch politische und finanzielle Unterstützung für die Wirtschaft sind regulatorische Maßnahmen des Staates möglich. Es existiert eine Mindeststrategie, Vollbeschäftigung zu erreichen. Der Wohlfahrtsstaat agiert hauptsächlich über Versicherungs-programme für Alter, Arbeitslosigkeit und Krankheit. Umverteilung findet nur im nicht-ökonomischen Bereich statt und das System soll zur Arbeit ermutigen. Dieser Typ ist strenggenommen kein Wohlfahrtsstaat, da er dessen elementare Funktion, die Gesamtbevölkerung abzusichern, nicht erfüllt. Er baut auf Individualismus im Kontext von Wirtschaftswachstum und Schutz von Körperschaftsinteressen.

Im social security state soll durch das Ziel der Vollbeschäftigung ein garantiertes nationales Minimum an sozialer Absicherung realisiert werden, was durch soziale Versicherungsprogramme allein nicht erreicht werden kann. Unterstützung soll allen im Staat in adäquater Höhe, solange der Anspruch besteht, zukommen. Es gibt kollektive Verantwortung für die Erhaltung des Lebensstandards der Individuen. Ein Existenzminimum kann durch die Verbindung von Sozialversicherungsprogrammen und zusätzlichen Mitteln des Staates für jene, die darauf keinen Anspruch haben, erreicht werden.

Der soziale Wohlfahrtsstaat beruht auf der Kooperation zwischen Regierung, ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenvertretungen und ist gekennzeichnet durch Umweltplanungsmaßnahmen, um soziale und kollektive Werte zur Gewährleistung individueller Lebensqualität zu erlangen, sowie durch Solidarlöhne, um durch Mindestlöhne sozial gerechter zu werden. Die Erreichung von Chancengleichheit und Solidarität ist das Ziel der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Anstelle eines Mindesteinkommens soll eine generelle Gleichheit der Lebensbedingungen erreicht werden. Das Hauptinstrument dafür ist die Bereitstellung von Sozialversicherungsprogrammen und staatlicher Unterstützung in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Rechtsbeistand, etc., wobei kein Unterschied gemacht wird, ob die EmpfängerInnen sich diese Einrichtungen selbst leisten können bzw. in das Versicherungssystem eingezahlt haben. So werden wichtige Lebensbereiche dem Einfluss des Marktes entzogen.

Jeder dieser drei Typen der staatlichen Intervention ist in der Vergangenheit vorgekommen. Die Typologie liefert auch Gegenbeweise für die Aussage, dass Wohlfahrtsausgaben mit der Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens in einem Staat zunehmen.

- Mishra

Ramesh Mishra orientierte sich an der zweifachen Klassifizierung von Wilensky and Lebeaux, aber er betonte die Anstrengungen einiger Länder, starke Allianzen zwischen Regierung, Arbeit und Wirtschaft zu formen, um einen Konsens bezüglich sozialpolitischer Themen zu erreichen. Dieser Ansatz wird als Korporatismus bezeichnet. In solchen Staaten ist Sozialpolitik in die Wirtschaft und andere gesellschaftliche Institutionen eingebettet. Typische Beispiele sind Schweden, Österreich und Australien. Mishra nannte diesen Typ integrierten Wohlfahrtsstaat, um dem korporativen Element Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite stehen nicht-korporative Staaten wie die USA oder Großbritannien, die Sozial- und Wirtschaftspolitik nicht zusammen-schließen und keinen Konsens erreichen wollen. Diese Staaten werden als differenzierte Wohlfahrtsstaaten bezeichnet. Mishra ist einer der ersten WissenschafterInnen, die im Gegensatz zu Titmuss nicht glaubten, dass Großbritannien wie der Rest Europas zu klassifizieren sei, sondern eher wie die Vereinigten Staaten (Mishra zit. in Midgley 1998: 438-439).

- Ginsburg

In der jüngeren Vergangenheit entwickelte Ginsburg eine Klassifikation, die Wohlfahrtsstaaten in vier verschiedene Typen einteilt. Sie besteht aus dem social democratic (sozialdemokratisch - Schweden), dem social market (sozialer Markt - Deutschland), dem corporate market (korporativer Markt - USA) sowie dem liberal collectivist (liberal-kollektivistisch - Großbritannien) Wohlfahrtsstaat (Ginsburg zit. in Midgley 1998: 439).

- Zusammenfassender Überblick

Übersicht 2 soll einen zusammenfassenden Überblick über die oben besprochenen Typologien geben:

Übersicht 2: Zusammenfassung der Typologien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3 Die drei Wohlfahrtsstaatenregime von Esping-Andersen

Der wohl am meisten zitierte Autor in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung ist Gøsta Esping-Andersen, der die unterschiedlichen Typen von Wohlfahrtsstaaten in sogenannte regime clusters klassifiziert. Als „Regime“ bezeichnet er die Wohlfahrtsstaaten der kapitalistischen entwickelten Welt, wobei auf familienpolitische Konzepte im Typologieschema nicht explizit eingegangen wird. Unterschiede zwischen den Regimen ergeben sich nicht nur aus der Höhe der Sozialausgaben, sondern sie unterliegen auch drei anderen Faktoren, dem Ausmaß der Dekommodifizierung und der Stratifikation sowie dem Zusammenwirken von Staat, Markt und Familie. Diese drei die Wohlfahrtsstaatentypen bestimmenden Konzepte sollen nachstehend erläutert werden.

2.3.1 Das Konzept der Dekommodifizierung

Dekommodifizierung ist dann gegeben, wenn ein Anrecht auf eine (Sozial-) Leistung besteht, und Personen ihr Leben meistern können, ohne auf den Markt angewiesen zu sein (Esping-Andersen 1990: 21-22). Sie bedeutet also die Befreiung der Menschen von ihrer Marktabhängigkeit und von der Notwendigkeit, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu verdienen, was durch die Bereitstellung von alternativen, d.h. nichtmarktförmigen, Mitteln der Wohlfahrtsproduktion geschieht. „Dekommodifizierung kann sich entweder auf die erbrachten Dienste oder den Status einer Person beziehen, aber in jedem Fall steht sie für das Maß, in dem Verteilungsfragen vom Marktmechanismus entkoppelt sind“ (Esping-Andersen 1998: 36).

Eine minimale Definition beinhaltet, dass sich die BürgerInnen ohne Schwierigkeiten und drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, Einkommens oder überhaupt ihres Wohlergehens gegen ein Arbeitsverhältnis entscheiden können, wenn sie es für notwendig erachten, etwa aus familiären, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen, oder um sich weiterzubilden (Esping-Andersen 1990: 23, 1998: 38).

Das Ausmaß der mit sozialer Wohlfahrt ermöglichten Dekommodifizierung gibt nun Aufschluss darüber, welchem Regimetyp ein Staat zuzuordnen ist. Ein hohes Dekommodifizierungspotential ist gegeben, wenn ein einfacher Zugang zum System gewährleistet ist und das Recht auf einen adäquaten Lebensstandard garantiert wird, unabhängig von Beitragszahlung, Beschäftigung oder Bedarfsprüfung (Esping-Andersen 1990: 47). Dies ist in den skandinavischen Wohlfahrtsstaaten der Fall. Den niedrigsten Grad an Dekommodifizierung weisen die angelsächsischen Wohlfahrtsstaaten auf.

2.3.2 Das Konzept der Stratifikation

Bei diesem Konzept geht es um die Frage, inwiefern staatliche Sicherungsmaßnahmen Einfluss auf die soziale Schichtung (Stratifikation) nehmen. „Der Wohlfahrtsstaat ist nicht allein ein Instrument zur Beeinflussung und gegebenenfalls Korrektur der gesellschaftlichen Ungleichheitsstruktur. Er stellt vielmehr ein eigenständiges System der Stratifizierung dar, indem er in aktiver und direkter Weise soziale Beziehungsmuster ordnet“ (Esping-Andersen 1998: 39). Die organisatorische Ausgestaltung eines Wohlfahrtsstaates bestimmt die Artikulation von sozialer Solidarität, Klassenteilung und Statusdifferenzierung (Esping-Andersen 1990: 55).

In vergleichend-historischer Perspektive können verschiedene Systeme der Stratifikation ausgemacht werden. Sozialer Dualismus wird beispielsweise durch die Stigmatisierung der EmpfängerInnen von Armenfürsorgeleistungen bewirkt. Auch ein staatliches Sozialversicherungsmodell fördert die Klassendifferenzierung, da es verschiedene Programme für unterschiedliche Klassen und Statusschichten gibt, mit denen auch einzigartige Rechte und Privilegien verbunden sind. So genießen BeamtInnen Privilegien als Belohnung für ihre Loyalität zum Staat. Ein universalistisches System, in dem Statusgleichheit beworben wird, will eine klassenübergreifende Solidarität erreichen, mit ähnlichen Rechten für alle StaatsbürgerInnen, unabhängig von deren sozialer Klasse oder Position am Markt. Die Antwort auf Prosperität und Wachstum der Mittelschicht kann also ganz unterschiedlicher Art sein, ebenso wie die daraus resultierende soziale Schichtung (Esping-Andersen 1990: 24-25, 1998. 39-41).

2.3.3 Das Zusammenwirken von Staat, Markt und Familie

Aus internationalen Variationen von sozialen Rechten und Stratifikation in den Wohlfahrtsstaaten ergeben sich auch qualitativ verschiedene Arrangements zwischen den Institutionen Staat, Markt und Familie. Die feststellbaren Unterschiede zwischen den einzelnen Wohlfahrtsstaaten sind daher nicht linear verteilt, sondern lassen sich in Regime-Cluster zusammenfassen (Esping-Andersen 1990: 26, 1998: 43).

2.3.4 Die drei Typen von Wohlfahrtsstaaten

Unter Berücksichtigung dieser drei Konzepte können drei Wohlfahrtsstaaten­regime unterschieden werden. Jeder Typ wird bestimmt durch eine eigene Logik von Organisation, sozialer Schichtung sowie gesellschaftlicher Integration und ist abhängig von unterschiedlichen historisch-politischen Kräften und Entwicklungsgeschichten (Esping-Andersen 1990: 3).

- Der liberale Wohlfahrtsstaat

Die liberalen Wohlfahrtsstaaten sind gekennzeichnet durch bedarfsgeprüfte Sozialfürsorge, niedrige universelle Transfers und Sozialversicherungs­programme, die in erster Linie ein Klientel aus den niedrigsten Einkommensschichten, meist aus der Arbeiterklasse, unterstützen sollen. Das Versorgungsmodell solcher Staaten beruht auf den traditionellen Normen einer liberalen Arbeitsethik, was in strengen Zugangsregeln und Stigmatisierungen sowie einem niedrigen Leistungsniveau resultiert. Der Staat versucht, die Rolle des Marktes zu stärken. Aus diesem Grund gibt es nur minimale Dekommodifizierungseffekte. Die soziale Schichtungsordnung wird zum Dualismus und umfasst LeistungsempfängerInnen mit relativ gleicher Armut und eine Mehrheit der BürgerInnen, die dem privaten Wohlfahrtsmarkt angehören. Archetypische VertreterInnen dieses Modells sind die USA, Kanada und Australien (Esping-Andersen 1990: 26-27, 1998: 43-44).

- Der konservative Wohlfahrtsstaat

In den konservativen Wohlfahrtsstaaten wurde die staats-korporative Vergangenheit zu einer neuen postindustriellen Klassenstruktur erweitert. „(D)ie liberale Kommodifizierungs- und Effizienzbesessenheit (war) niemals vorherrschend und die Gewährleistung sozialer Rechte im Grunde nicht ernsthaft umstritten“ (Esping-Andersen 1998: 44). Private Versicherungen und betriebsbezogene Wohlfahrtsleistungen sind nur in einem minimalen Ausmaß vorhanden. Der Erhalt von Statusunterschieden ist ein Hauptthema, und deshalb sind soziale Rechte eng mit Klasse und Status verbunden. Aus diesem Grund sind die Umverteilungseffekte gering. Anderseits verdrängt der Staat den Markt als Anbieter von Wohlfahrtsleistungen. Die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates unterlag auch dem Einfluss der Kirche, so dass das System ein Hauptaugenmerk auf die Erhaltung von Familienformen legt. Nicht-erwerbstätige Frauen sind in der Regel nicht sozialversichert, familienpolitische Leistungen sollen zur Mutterschaft ermutigen. Kinderbetreuungseinrichtungen und ähnliche Dienste sind deutlich unterentwickelt. Das Subsidaritätsprinzip stellt hier sicher, dass der Staat nur dann einzugreifen hat, wenn die Familie bei der Bereitstellung von Unterstützung versagt hat. Diesem Regimetyp sind Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien zugeordnet (Esping-Andersen 1990: 27, 1998: 44).

- Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat

Universalismus und Dekommodifizierung von sozialen Rechten wurden in den sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten auf die Mittelschichten ausgeweitet. Dominante Kraft hinter den Reformen war die Sozialdemokratie, die im Wohlfahrtsstaat Gleichheit auf höchstem Niveau einführte, und nicht eine Minimalbefriedigung der Bedürfnisse. Die Sozialleistungen genügen den Ansprüchen der neuen Mittelschichten und Gleichheit wird dadurch hergestellt, dass auch die Arbeiterklasse mit den gleichen sozialen Rechten wie Bessergestellte ausgestattet ist. So herrscht eine Mischung aus höchst dekommodifizierenden und universalistischen Programmen vor, die trotzdem unterschiedlichen Erwartungen gerecht werden. Ein einziges, universelles Versicherungssystem schließt alle Klassen und Schichten ein, obwohl die Höhe der Leistungen einkommensabhängig ist. Dieses Modell drängt den Markt zurück und stellt Solidarität her. Alle profitieren, sind zugleich abhängig und fühlen sich voraussichtlich verpflichtet, Beträge zu leisten. Das System soll familiale Kosten vorauseilend vergesellschaften, anstatt auf die Erschöpfung der Unterstützungsfähigkeiten der Familie zu warten. Individuelle Unabhängigkeit steht vor familialer Abhängigkeit, was in dieser Hinsicht auf eine Verschmelzung von Liberalismus und Sozialismus hinweist. Der Wohlfahrtsstaat vergibt Leistungen direkt an Kinder und übernimmt die Verantwortung für soziale Dienste, einerseits um die Familie zu entlasten, anderseits um Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen Erwerbs- und Familienarbeit zu geben. Dieses Cluster ist eindeutig das kleinste und umfasst die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten (Esping-Andersen 1990: 27-28, 1998: 44-46).

Übersicht 3 soll die drei Wohlfahrtsstaatenregime und ihre drei Bestimmungsfaktoren zusammenfassen und veranschaulichen:

Übersicht 3: Überblick über die drei Wohlfahrtsstaatenregime

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die drei vorgestellten Modelle beschreiben Idealtypen, denen aufgrund der von Esping-Andersen ausgewählten Merkmale Wohlfahrtsstaaten zugeteilt werden können. Dadurch ergeben sich deutliche Cluster, denn zumindest die wesentlichen Elemente des sozialen Sicherungssystems der meisten Staaten sind einem der drei Typen zuordenbar. Einzelne Teile des Sozialsystems können mit der grundsätzlichen Klassifizierung nicht übereinstimmen und deshalb kann es zu Überschneidungen kommen (Esping-Andersen zit. in Badelt/Österle 1998b: 49).

2.4 Weiterentwicklungen der Esping-Andersen-Typologie

Eine Erweiterung der Typologie von Gøsta Esping-Andersen nahm Stephan Leibfried vor (zit. in Jones Finer 1999: 24). Er fügte einen vierten Typus des Wohlfahrtsstaates hinzu, den rudimentären Wohlfahrtsstaat. Dieser ist bestimmt durch fehlende Rechtsansprüche auf Wohlfahrtsleistungen, durch „die Fortdauer nichtstaatlicher (vor allem kirchlicher) älterer Traditionen des Sozialstaates“ (Leibfried zit. in Tálos/Obinger 1998: 12) Dieser Kategorie gehören südeuropäische Länder wie Portugal, Spanien und Griechenland an.

In den Analysen von Deacon (zit. in Tálos/Obinger 1998: 13) findet sich, welchen Platz die ehemals kommunistischen osteuropäischen Staaten einnehmen. Er beschreibt ihr Wohlfahrtssystem als bürokratisch und kollektivistisch.

Jones Finer (1999: 24) stellt die Klassifikation von Esping-Andersen und seine Erweiterungen folgendermaßen dar:

Übersicht 4: Esping-Andersens Regimetypen und deren Erweiterungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jones Finer 1999: 24

2.5 Gemeinsamkeiten der Ansätze

Die Typologie von Esping-Andersen ist trotz aller anderen vorhandenen Klassifikationen wohl die am weitesten akzeptierte (Midgley 1998: 439).

Allen besprochenen theoretischen Ansätzen ist gemeinsam, dass sie ähnliche Kriterien zur Klassifikation der Wohlfahrtsstaaten verwenden, auch wenn die Typologien Unterschiede aufweisen. Sie alle heben die staatlichen Programme hervor und vernachlässigen die Rolle von freiwilligen Hilfsorganisationen und anderen, nicht gesetzlich geregelten Aktivitäten in Wohlfahrtsstaaten. Die Typologien unterstreichen auch die normativen Präferenzen der AutorInnen. Während die Typologien die einzelnen Staaten für analytische Zwecke klassifizieren sollen, äußern sich auch die Meinungen über die Wünschbarkeit der staatlichen Einflussnahme in der Sozialpolitik. Jene WissenschafterInnen, die eine umfassende Einflussnahme des Staates bevorzugen, haben in ihren Typologien solche Länder positiver dargestellt als Typen, die einem solchen Einfluss weniger unterliegen. Deshalb ist es nach Ansicht von Midgley (1998: 439) nicht verwunderlich, dass die USA in solchen Klassifizierungen im Vergleich zu Europa immer negativ abschneiden.

2.6 Kritik an Esping-Andersen

2.6.1 Allgemeines

Die Frage der Zuordnung der südeuropäischen Länder oder auch das Beispiel Großbritannien, das wesentliche Elemente des liberalen und des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatsmodells in sich vereint, zeigt die „Grenzen von Klassifizierungen“ auf (Badelt/Österle 1998b: 49). Real existierende Wohlfahrtsstaaten können durch kein Modell umfassend beschrieben werden.

Da mit Ausnahme von USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan nur europäische Staaten in die Typoligieschemata aufgenommen wurden, ist die Europa-Zentriertheit der oben besprochenen Typologien ein Kritikpunkt, der hauptsächlich von Nichteuropäern vorgetragen wird (Jones Finer 1999: 24). Pierson spricht vom Fokus der Klassifikationen auf die am meisten entwickelten Länder der Welt, welche die ausgiebigsten statistischen Daten aufweisen und in denen die meisten WissenschafterInnen leben. Zu kritisieren ist daran, dass die aufstrebenden asiatischen Wirtschaftsstandorte ebenso ausgenommen sind wie die sich im Übergang befindenden Staaten der ehemaligen Sowjetunion oder Lateinamerikas (Pierson 1998: 177). Francis Castles argumentiert, dass, ebenso wie es mehr als einen korporativen Typus (Anm.: sozialdemokratisch und konservativ) gibt, auch auf die unterschiedlichen liberalen Wohlfahrts-staaten eingegangen werden sollte. Insbesondere kritisiert er, dass Australien mit den USA in einen Topf geworfen wird, da deren egalitärer Liberalismus, der Bedarfsprüfungen unterliegt, einen großen Unterschied zum stigmatisierenden Wohlfahrtsresidualismus der USA aufweist. Ähnliche Beispiele sind Neuseeland, Kanada und Großbritannien (zit. in Jones Finer 1999: 24).

Der US-amerikanische Wohlfahrtsstaat wird im eigenen Land als eine andere Art von Wohlfahrtsstaat kommentiert. Er sei ein Produkt einer anderen popu-lären Einstellung, wie eine „gute“ Gesellschaft auszusehen hat. Es macht nach Rose (zit. in Jones Finer 1999: 24f.) keinen Sinn, das US-System als exzeptio-nell zu bezeichnen, wenn es näher an dem System liegt, in welchem die meisten Menschen der entwickelten demokratischen Welt leben, als irgendein europäisches Modell. Eine neu entwickelte Typologie würde demnach weniger Raum für Europa lassen. In Zukunft wird der asiatisch-pazifische Raum sicher auch eine Rolle in der Klassifikation von Wohlfahrtsstaaten spielen und nach Jones Finer (1999: 25) könnte eine weltweite Typologie, die gerade im Entstehen ist, folgendermaßen aussehen:

Übersicht 5: Eine weltweite Typologie von Wohlfahrtsstaaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jones Finer 1999: 25[2]

2.6.2 Methodologische Kritik

Die Studie der drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus unterliegt einer Querschnittsananlyse, deren Zeithorizont beschränkt ist. Ihre Ergebnisse werden aber „im Sinne historischer Verursachungsmechanismen interpretiert“ (Kohl zit. in Schmidt 1998: 222). Vernachlässigt wird auch eine genaue Aufgliederung der Regierungsparteien und deren Kräfteverhältnisse.

Im Dekommodifizierungsindex werden die sozialpolitischen Ziele der schwedischen Sozialdemokratie als Maß genommen und die Vorstellungen anderer Wohlfahrtsstaatsmodelle ignoriert. Aus diesem Grund wird vor allem in den nordeuropäischen Wohlfahrtsstaaten ein hoher Grad an Dekommodifizierung erreicht. Kohl (zit. in Schmidt 1998: 222) spricht auch von tautologischer Beweisführung. Die Messung des Dekommodifizierungsgrades und der Regimetypen beruht auf Alters-, Kranken- und Arbeitslosen­versicherung, jedoch Unfall- und Pflegeversicherung sowie familien- und frauenpolitische Leistungen werden nicht berücksichtigt (Schmidt 1998: 222).

2.6.3 Inhaltliche Kritik

Nach der Einschätzung von Offe (zit. in Schmidt 1998: 221) ist Esping-Andersens Theorie von politischer und institutioneller Entwicklung stark rationalistisch geprägt. Der moderne Sozialstaat sei demnach als „Erbe von Gründungseliten“ zu verstehen, entstanden aus einer „Kette gewollter historischer Verursachungen“. Dabei werden aber Konflikte und unbeabsichtigte Folgen von Handlungen nicht einbezogen. Es wird ihm auch „Institutionenblindheit“ (Schmidt 1998: 222) vorgeworfen, hinsichtlich der Staatsstrukturen und der Institutionen als Schnittstelle zwischen Politik und Ökonomie (z.B. Interessensvermittlung zwischen Staat und Privatwirtschaft).

Die Idealtypen basieren auf konkreten Fällen zu einem bestimmten Zeitpunkt und wurden konstruiert. Borchert (1998: 141-142) vermutet dahinter eine Tautologie. Es wird von Esping-Andersen in seiner Untersuchung angemerkt, dass in der Realität nur Mischtypen vorkommen, was er aber im Verlauf seiner Untersuchung nicht mehr berücksichtigt, sondern von den (eigentlich idealtypischen) Klassifikationstypen ausgeht. Lediglich die USA und Schweden sind typische VertreterInnen ihres Regimes, alle anderen Wohlfahrtsstaaten sind weniger klar zuordenbar, wobei Österreich, Frankreich, Italien (konservativ), Australien, Kanada (liberal), Dänemark und Norwegen (sozialdemokratisch) wesentliche Merkmale ihres Typs aufweisen.

Vernachlässigt im Modell der drei Regimetypen wurde der Entwicklungsprozess der Wohlfahrtsstaaten anhand einer historisch-komparativen Analyse. Obwohl Esping-Andersen sich kurz auf die Veränderungsstadien bezieht, bleibt die historische Dynamik unerklärt und die Typologie damit statisch. Das Regimemodell beruht jedoch auf einer Theorie über Wandel und Kontinuität, die es nach Borchert (1998: 143-144, 172-173) verdient, an der empirischen Realität gemessen zu werden. Die Wohlfahrtsstaaten haben sich über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren entwickelt und werden sich auch weiterentwickeln, was durch die fehlende Darstellung des historischen Wandels und mangelnde Definition eines zeitlichen Bezugspunktes nicht berücksichtigt wird.

Esping-Andersen geht von einer linearen Beziehung zwischen dem traditionellen sozialdemokratischen Modell und dem Wohlfahrtsstaat aus, was nach Meinung vieler AutorInnen (z.B. Pierson 1998: 177) inakkurat ist. Die Annahmen dieses Modells beeinflussen und limitieren nicht nur die Dimensionen, welche die Typologie bestimmen, sondern setzen eine Beziehung zwischen den leistungsstellenden Institutionen und deren Effekt voraus (Bussemaker/van Kersbergen 1994: 14). Ein Vergleich von Schweden mit den restlichen Wohlfahrtsstaaten, aber nicht abstrakte Kriterien bestimmen die Bildung der Regimetypen. Der liberale Typ stellt einen unterentwickelten Wohlfahrtsstaat dar, was nachvollziehbar ist. Der konservative Typ jedoch wird unter anderem zum Auffangbecken für alle Staaten, die sich keiner der beiden anderen Kategorien zuordnen ließen (Borchert 1998: 141).

Die größte Kritik an den Wohlfahrtsstaatenregimen stammt aus dem Feminismus. In eine Typologie sollte auch eingebracht werden, inwieweit im Staat das male-breadwinner -Modell (männlicher Ernährer der Familie) die Regel ist, und wie sich die geschlechtsspezifische staatliche Behandlung von bezahlter und unbezahlter Arbeit bemerkbar macht, sowie die „Geschlechterblindheit“ beim Konzept der Dekommodifizierung (Lewis/Orloff zit. in Pierson 1998: 177-178). Die Geschlechterkomponente beim Regimekonzept wird weitgehend ignoriert. Es werden zwar die unterschiedlichen Positionen von Frauen in den drei Wohlfahrtsstaatentypen beschrieben, aber nicht weiter berücksichtigt. Dem theoretische Rahmen, auf den die Typologie aufbaut, fehlt diese Dimension ebenfalls (Borchorst 1994: 27).

Der Terminus „Stratifikation“ wird primär durch die sozialen Ungleichheiten charakterisiert, die die Klassenstruktur im demokratischen Kapitalismus betreffen. Die Wichtigkeit anderer auftretender Ungleichheiten wird unterschätzt, insbesondere jener, die geschlechtsspezifisch sind. Stratifikation sollte sich nicht nur auf die Ungleichheit von (männlichen) Arbeitskräften beziehen, sondern auch auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Rassen und ethnischen Gruppen. Das Konzept sollte neben den Effekten des kapitalistischen Marktes und ökonomischer Leistung auch gesellschaftliche Differenzierung und kulturellen Pluralismus beinhalten (Bussemaker/van Kersbergen 1994: 13, 24-25).

Esping-Andersens Klassifikation bezieht sich eher auf „traditionelle Beschäftigungsgesellschaften“ (Pierson 1998: 178), deren Versorgungsapparat um die lebenslange (männliche) Einbindung in bezahlte Arbeit aufgebaut ist, auch wenn Vollbeschäftigung kein erklärtes Ziel ist. In jüngerer Vergangenheit haben sich mehr Staaten von diesem Modell losgesagt, einerseits aufgrund steigender Arbeitslosigkeit, anderseits aufgrund einer Veränderung des Geschlechterverhältnisses am Arbeitsplatz, dem Gleichgewicht von Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigkeit, etc. Der Eintritt in den Arbeitsmarkt kann später erfolgen, der Ausstieg früher, die Teilnahme kann periodisch sein. Ein sinkender Anteil der Bevölkerung entwickelt demnach Anspruch auf beschäftigungsbezogene Leistungen.

2.6.4 Familienpolitische Kritik

Obwohl die Regime auch durch die Beziehung zwischen Staat, Markt und Familie definiert werden, bleibt die Familie in diesem Konzept eher unberücksichtigt. Die Theorie bezieht sich mehr auf das Ausmaß, in welchem der Staat (öffentlich) im Vergleich zum Markt (privat) Wohlfahrtsleistungen erbringt. Somit wird in der Analyse die Rolle der Familie sowie halb-öffentlicher und freiwilliger Organisationen ausgeklammert. Der Status der Familie in diesem theoretischen Rahmen bleibt unsicher und es könnte daraus gefolgert werden, dass die Familie in den sozialdemokratischen und liberalen Clustern keine und im konservativen auch nur eine unklare Rolle spielt. Es wird in der Theorie lediglich verdeutlicht, dass auf die Familie zurückgegriffen wird, wenn der Markt versagt. Es stellt sich dann aber die Frage, was die Familie tut, wenn der Markt nicht versagt (Bussemaker/van Kersbergen 1994: 13,15).

Ein ähnlicher Punkt ist, dass der Familie keine eigene Stellung im Gefüge von Staat, Markt und Familie zugestanden wird. Die Familie an sich ist nicht interessant, sondern nur ihre Relation zu Markt oder Staat, z.B. in Bezug auf die Frauenerwerbsarbeit oder die öffentliche Dienstleistungsproduktion. Die „Besonderheit familialer Wohlfahrtsproduktion“ wird vernachlässigt, die hauptsächlich in der Unentgeltlichkeit der Leistungen und der Ungleichheit der Beiträge von Frau und Mann bestehen (Ostner 1998: 228-229).

Familie ist zwar im Konzept inkludiert, hat aber nur eine nebensächliche Rolle. Korrekterweise werden die konservativen kontinentaleuropäischen Wohlfahrtsstaaten mit der katholischen Soziallehre in Verbindung gebracht, die der Familie eine zentrale Rolle bei der Unterstützung bei sozialen Problemen gibt. Auch wird richtig bemerkt, dass die Familie, Kirche und Gemeinschaft aufgrund ihrer sozialen Verantwortung niemals mit dem Markt in Konkurrenz treten können oder sollen. Beim liberalen sowie beim sozialdemokratischen Typ wird aber das spezifische Wechselspiel dieser Institutionen untereinander und mit Markt und Staat vollständig außer Acht gelassen (Borchorst 1994: 28).

Der zentrale Fokus in Esping-Andersens Theorie ist die Vollzeiterwerbsarbeit und die damit verbundenen sozialen Rechte. Auf die Rolle der Frau als Erbringerin von unentgeltlichen Familienleistungen wird nicht eingegangen, sondern es wird nur die Position von Erwerbstätigen und zum Teil von EhepartnerInnen, die in den Leistungsbezug des anderen eingeschlossen sind, angesprochen. “Bürgerrechte werden so verkürzt auf Rechte von Erwerbsbürgern“ (Ostner 1998: 229). Nach Orloff (zit. in Pierson 1998: 178) sollte die Regimetheorie um zwei Komonenten erweitert werden: den unterschiedlichen Zugang zum (bezahlten) Arbeitsmarkt und die Fähigkeit, einen eigenständigen Haushalt zu bilden und zu erhalten.

Kritik kommt auch von AutorInnen, welche die Fixiertheit der Indikatoren auf den Arbeitsmarkt für deplatziert halten. Das Konzept der Dekommodifizierung ist ein ungeeignetes Messinstrument für die Ansprüche jener, deren mögliche Wohlfahrtsleistungen nicht zum größten Teil durch den formalen Arbeitsmarkt geprägt werden (Pierson 1998: 177). Wenn die Beziehung zwischen Markt und Staat in diesem Modell auf die zwischen Familie und Staat ausgeweitet wird, könnte man unter Dekommodifizierung auch das Ausmaß verstehen, in dem Individuen einen sozial akzeptablen Lebensstandard unabhängig von der (unbezahlten) Versorgungsfunktion von der Familie erhalten können. Das Konzept muss demnach um persönliche Autonomie erweitert werden, als die persönliche Unabhängigkeit von der Familie und/oder die öffentliche Unabhängigkeit von staatlichen Einrichtungen (O’Connor zit. in Bussemaker/van Kersbergen 1994: 17).

In der Theorie wird zwischen Familie und einzelnen Individuen kein Unterschied gemacht, schließlich wird Dekommodifizierung als das Ausmaß definiert, in welchem Familien oder Individuen einen sozial akzeptablen Lebensstandard unabhängig von einer Teilnahme am Markt aufrechterhalten können. Dieser Unterschied ist aber von größter Wichtigkeit. Denn die Rolle der Frau hängt sehr wohl von dieser Unterscheidung ab, ob sie Sozialleistungen als Individuum erhält oder ob die Rechte darauf an den Familienstand gebunden sind, eine Familie, bei der ein männlicher „Vorstand“ vorausgesetzt wird (Borchorst 1994: 28).

Generell wird von Esping-Andersen die familiale Reform- und Wandlungsfähigkeit bei veränderten Bedingungen unterschätzt. Kleine Anpassungen reichen oft schon aus, um die Wohlfahrtsfunktion der Familie beizubehalten und sie an die Stelle des Marktes zu stellen, wenn dieser versagt So wurde beispielsweise in der deutschen Sozialpolitik versucht, die unentgeltlichen Arbeitsleistungen in der Familie durch „Quasi-Entgelte“ zu würdigen und ihren und ihren nicht-erwerbsbezogenen Charakter zu erhalten (Ostner 1998: 250).

Trotz all dieser Kritikpunkte ist Esping-Andersens Theorie von den drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus eine der meistzitierten in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung und wurde zu Recht als Meilenstein gewürdigt, als eine innovative und sachkundige Analyse der Wechselwirkungen von Sozialstaat, politischen Rahmenbedingungen, Gesellschaft und Wirtschaft (Schmidt 1998: 221). Der Ansatz beruht auf einem einfachen und handhabbaren Ordnungsrahmen und ist eine qualitative Studie erweitert mit Korrelationsanalysen, was der „doppelte(n) Verankerung Esping-Andersens in skandinavischen und kontinentaleuropäischen wie in US-amerikanischen Forscherkreisen“ entspricht (Borchert 1998: 138).

3 Familie und Familienpolitik

In diesem Kapitel sollen die Begriffe „Familie“ und „Familienpolitik abgegrenzt und erläutert werden. Des Weiteren werden die Leistungen, die Familienpolitik erbringen soll, beschrieben.

3.1 Der Begriff „Familie“ und seine Definitionsproblematik

„Familie“ ist ein Begriff, der mit Selbstverständlichkeit gebraucht wird und der mit einer Vielfalt von Merkmalen in Verbindung gebracht werden kann. Was unter Familie verstanden werden kann, ist von der „spezifischen historisch-kulturellen Epoche einer spezifischen Gesellschaft“ (Wilk 1998) abhängig, und es werden in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen verschiedene Definitionen verwendet (z.B. Alltag, Statistik, Sozialwissenschaften).

Familie ist keine bestimmte soziale Norm oder Lebensform. Es gibt Familien mit wenigen oder vielen Mitgliedern und sie können ein mehr oder weniger verzweigtes Netzwerk aufweisen. Herrmann (1989: 11) spricht auch von der „vollständigen“ – Mutter, Vater, Kind(er) - und der „unvollständigen“ Familie, in der ein Elternteil fehlt oder keine Kinder vorhanden sind. Es gibt auch Adoptiv- und Pflegefamilien sowie Familien, die auf nichtehelichen Lebens-gemeinschaften beruhen und im juristischen Sinn keine Familie bilden.

Nach Adams (1995: 2-3) ist es ein Problem, eine adäquate Definition für Familie zu liefern. Was eine Familie ausmacht, ist kulturabhängig. Es treten eine Vielzahl von Familienformen auf. In der westlichen Welt jedoch gilt die monogame Kernfamilie (Mutter, Vater, Kind(er)) als die Norm, als das, was man sich unter dem Familienbegriff vorstellt.

- Familie in der Alltagssprache

Hier wird der Begriff äußerst vielschichtig verstanden. So sind nach einer Studie von Kocher (zit. in Wilk 1998) drei Viertel der Personen über 16 Jahre der Meinung, dass eine Familie ein Ehepaar mit Kindern ist. Ein Viertel der Befragten schließen jedoch auch kinderlose Ehepaare in die Definition ein.

- Statistik

Das Österreichische Statistische Zentralamt (zit. in Wilk 1998) hat folgende Beschreibung für Familie: „(...) Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder sowie Elternteile mit Kindern. Kinder nach dem Begriff der Familienstatistik sind alle mit ihren Eltern im selben Haushalt wohnenden leiblichen Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder, die selbst noch nicht verheiratet sind bzw. noch keine Kinder haben – ohne Rücksicht auf Alter und Berufstätigkeit. Eine Familie bilden auch Großeltern mit ihren Enkelkindern, falls die Elterngeneration nicht im selben Haushalt wohnt“. Diese Definition orientiert sich also am Haushaltsbegriff.

Eurostat verwendet die Definition der Vereinten Nationen für Familie, basierend auf dem konjugalen Familienkonzept. Die Familie stellt eine Sub-Kategorie eines Haushaltes dar, bestehend aus einem Paar oder Single und Kind(ern), zu welchem sie biologisch verwandt sind, generell solange die Kinder unverheiratet sind. Dieses Konzept unterscheidet zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und verheirateten Paaren (Eurostat zit. in Hantrais 1999: 102). Im Vergleich internationaler Erhebungsmethoden werden je nach Definition nichteheliche Lebensgemeinschaften in die Daten aufgenommen. Statistiken über Einelternfamilien sind meist unverlässlich, weil diese eine instabile und heterogene Kategorie bilden. Daten können irreführen, wenn das Alter der Kinder nicht angegeben ist, und es ist nicht immer möglich, zwischen den verschiedenen Formen von Einelternfamilien (ledig, geschieden, verwitwet) zu unterscheiden (Bradshaw et al. zit. in Hantrais 1999: 103). Des Weiteren können durch die statistischen Daten, die der Zensus liefert, Stieffamilien und andere Formen (z.B. Mehrelternfamilien) nicht identifiziert werden, da biologische Daten nicht erhoben werden (van Solinge and Wood zit. in Hantrais 1999: 103).

[...]


[1] Hier stellt sich natürlich auch die Frage, was abhängig bedeutet. Generell sind minderjährige Kinder gemeint.

[2] Übersetzung der Verfasserin

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832451967
ISBN (Paperback)
9783838651965
Dateigröße
826 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz – Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Schlagworte
wohlfahrtsstaat österreich familienpolitik ländervergleich
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Titel: Familienpolitik in Österreich und in den USA
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