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Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Betriebstättenbegriffs im e-commerce

Die Betriebsstättentauglichkeit eines Internetservers bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit

©2001 Diplomarbeit 51 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die grenzenlose Ortsungebundenheit ist eines der markantesten Merkmale des e-Commerce und zugleich das größte Problem der Finanzminister. Mit traditionellen Methoden wie dem alteingesessenen Betriebstättenprinzip kann einem Internetserver nur schwerlich die Betriebstättentauglichkeit zugesprochen werden, weshalb weltweit über die Einführung neuer Besteuerungsprinzipien diskutiert wurde. Den letzten Meldungen folgend tendiert die Fachwelt allerdings immer mehr in Richtung einer Adaption bestehender Regelungen. Grund dafür sind die Schwierigkeiten in der Umsetzung und die Gefährdung der „Neutralität der Besteuerung“, weshalb die Bit Tax u.a. wohl nicht über das Planungsstadium hinauskommen werden.
Ist die Umsatzsteuer ein möglicher Ausweg? Europaweit harmonisiert und nicht gebunden an die einkommensteuerrechtliche Betriebstätte räumt die Fachwelt ihr durchaus Chancen ein. Auch der argentinische Ansatz, wo eine Abzugsteuer als Auffangtatbestand fungiert, wird erörtert. Eine neue Auslegung in der Frage, ob eine Serverbetriebstätte auch ohne Personal begründet wird, findet sich in der Ergänzung zum Kommentar des OECD-MA vom Dezember 2000, wohingegen die Klärung des Begriffs „intelligent software agent“ noch ausständig ist.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Die Entstehung der virtuellen Welt1
2.Die Problematik der e-Commerce Besteuerung –Ziele der Arbeit und Abgrenzung des Themas2
3.Begriffe des elektronischen Handels4
4.Die Geschichte des Betriebstättenbegriffs6
5.Steuerliche Anknüpfungsmerkmale zur Betriebstättenbegründung eines Internetservers7
5.1Das statische Element – Feste Geschäftseinrichtung7
5.2Das statische Element – Verfügungsmacht11
5.3Das zeitliche Element – Dauer der Geschäftseinrichtung14
5.4Das funktionale Element – Unternehmerische Tätigkeit16
5.5Der Negativkatalog des Art 5 Abs 4 OECD-MA21
5.6Der abhängige bzw. ständige Vertreter23
6.Lösungsvorschläge und Diskussionsansätze29
6.1Alternative Besteuerungskonzepte29
6.1.1Die Abzugsteuer29
6.1.2Die Bit Tax30
6.1.3Die Transaktionsteuer31
6.2Wohnsitzstaat- vs. Quellenstaatbesteuerung31
6.3Verfahrensweisen beim e-Commerce außerhalb Europas34
6.3.1Die Kanadische Rechtslage34
6.3.2Der Argentinische Ansatz35
6.3.3Der US-amerikanische Vorschlag36
6.4Die Umsatzsteuer als Ausweg?!37
7.Ausblick auf die Besteuerung des e-Commerce39
Literaturverzeichnis

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 5191
Philipp Heimbach
Die einkommensteuerrechtliche
Behandlung des
Betriebstättenbegriffs im
e-commerce
Die Betriebsstättentauglichkeit eines Internetservers bei
grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit
Diplomarbeit
an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, 7
Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Mai 2001 Abgabe

ID 5191
Heimbach, Philipp: Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des
Betriebstättenbegriffs im e-commerce: Die Betriebsstättentauglichkeit eines
Internetservers bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit / Philipp Heimbach -
Hamburg: Diplomica GmbH, 2002
Zugl.: Innsbruck, Universität, Diplomarbeit, 2001
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2002
Printed in Germany

II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...II
Abriss ... III
Abstract ... III
Abkürzungsverzeichnis ... IV
1 Die Entstehung der virtuellen Welt... 1
2 Die Problematik der e-commerce Besteuerung ­ Ziele der Arbeit und Abgrenzung
des Themas... 2
3 Begriffe des elektronischen Handels... 4
4 Die Geschichte des Betriebstättenbegriffs ... 6
5 Steuerliche Anknüpfungsmerkmale zur Betriebstättenbegründung eines
Internetservers... 7
5.1
Das statische Element ­ Feste Geschäftseinrichtung... 7
5.2
Das statische Element ­ Verfügungsmacht... 11
5.3
Das zeitliche Element ­ Dauer der Geschäftseinrichtung... 14
5.4
Das funktionale Element ­ Unternehmerische Tätigkeit ... 16
5.5
Der Negativkatalog des Art 5 Abs 4 OECD-MA ... 21
5.6
Der abhängige bzw ständige Vertreter... 23
6 Lösungsvorschläge und Diskussionsansätze ... 29
6.1
Alternative Besteuerungskonzepte... 29
6.1.1
Die Abzugsteuer... 29
6.1.2
Die Bit Tax... 30
6.1.3
Die Transaktionsteuer ... 31
6.2
Wohnsitzstaat- vs Quellenstaatbesteuerung... 31
6.3
Verfahrensweisen beim e-commerce außerhalb Europas ... 34
6.3.1
Die Kanadische Rechtslage ... 34
6.3.2
Der Argentinische Ansatz... 35
6.3.3
Der US-amerikanische Vorschlag... 36
6.4
Die Umsatzsteuer als Ausweg ?! ... 37
7 Ausblick auf die Besteuerung des e-commerce ... 39
Literaturverzeichnis ... VI
Eidesstattliche Erklärung ... X
Beurteilung der Diplomarbeit ... XI

III
Abriss
Die grenzenlose Ortsungebundenheit ist eines der markantesten Merkmale des e-
commerce und zugleich das grösste Problem der Finanzminister. Mit traditionellen
Methoden wie dem alteingesessenen Betriebstättenprinzip kann einem Internetserver
nur schwerlich die Betriebstättentauglichkeit zugesprochen werden, weshab weltweit
über die Einführung neuer Besteuerungsprinzipien diskutiert wurde. Den letzten
Meldungen folgend tendiert die Fachwelt allerdings immer mehr in Richtung einer
Adaption bestehender Regelungen. Grund dafür sind die Schwierigkeiten in der
Umsetzung und die Gefährdung der ,,Neutralität der Besteuerung", weshalb die Bit Tax
ua wohl nicht über das Planungsstadium hinauskommen werden. Ist die Umsatzsteuer
ein möglicher Ausweg? Europaweit harmonisiert und nicht gebunden an die
einkommensteuerrechtliche Betriebstätte räumt die Fachwelt ihr durchaus Chancen ein.
Auch der argentinische Ansatz, wo eine Abzugsteuer als Auffangtatbestand fungiert,
wird erörtert. Eine neue Auslegung in der Frage, ob eine Serverbetriebstätte auch ohne
Personal begründet wird, findet sich in der Ergänzung zum Kommentar des OECD-MA
vom Dezember 2000, wohingegen die Klärung des Begriffs ,,intelligent software agent"
noch auständig ist.
Abstract
One of the major characteristics of e-commerce is that there are no fixed locations or
borders which results in taxation problems. Old fashioned methods like the permanent
establishment concept cannot award the ability to constitute a permanent establishment
to internet servers. Therefor new ways for taxation had to be discussed. However
according to the latest news adopting current rules seems to be a more favourable
approach. The reason for that can be seen in difficulties in transforming and
endangering the "neutrality of taxation" which is why the bit tax and others probably
won´t escape from the planing stage. Can the VAT be seen as a possible way out? As it
is harmonized over Europe and not dependent on the income tax permanent
establishment the international opinion is granting it quite good chances. The argentine
approach with its withholding tax should be considered too. The latest changes to the
OECD commentary shows that a server can constitute a permanent establishment even
witout any additional human input. Whereas the question how to handle an "intelligent
software agent" remains still to be answered.

IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs ...Absatz
ARPA...Advanced Research Projects Agency
Art...Artikel
AO...deutsche Abgabenordnung
Aufl ...Auflage
B2B...Business-to-Business
B2C ...Business-to-Consumer
BAO ...österreichische Bundesabgabenordnung
BB...Betriebsberater
BFH...(deutscher) Bundesfinanzhof
BGBl...Bundesgesetzblatt
BGH...deutscher Bundesgerichtshof
BMF ...österreichisches Bundesministerium für Finanzen
CP...Content Provider
DBA...Doppelbesteuerungsabkommen
dh...das heißt
DStR...Deutsches Steuerrecht
dt...deutsch (er, es)
EAS ...Espress-Antwort-Service der Abteilung für Internationales Steuer-
recht des österreichischen BMF
EuGH...Europäischer Gerichtshof
EStG ...Einkommensteuergesetz
f...und folgende
ff...und die folgenden
FG...(deutsches) Finanzgericht
FJ...Finanzjournal
Fn...Fußnote
FR...Finanzrundschau
gem...gemäß
hA...herrschende Auffassung
Hrsg...Herausgeber
hM ...herrschende Meinung

Abkürzungsverzeichnis
V
IP-Nummer ...Internet Protokoll Nummer
IP...Information Provider
iS...im Sinne
ISP...Internet Service Provider
IStR...Internationales Steuerrecht
iwS...im weiteren Sinne
lit...litera (Buchstabe)
lat...lateinisch
mA...meiner Ansicht
mM ...meiner Meinung
MMR...Multimedia und Recht
MwST-RL...Mehrwertsteuerrichtlinie der EU
ö...österreichisch (es, er)
OECD...Organisation for Economic Cooperation and Development
OECD-MA...OECD-Musterabkommen
OFD...Oberfinanzdirektion
OLG...(deutsches) Oberlandesgericht
ÖStZ...Österreichische Steuerzeitung
PC...Personal Computer
Rn ...Randnummer
Rz...Randziffer
sog ...sogenannt
StbJb...Steuerberaterjahrbuch
SWK...Steuer- und Wirtschaftskartei
SWI ...Steuer und Wirtschaft International
Tz...Textziffer
ua ...unter anderem
udgl ...und der gleichen
ugs...umgangssprachlich
Urt...Urteil
UStG...Umsatzsteuergesetz
vgl...vergleiche
vs ...versus
zB...zum Beispiel

1. Die Entstehung der virtuellen Welt
1
1 Die Entstehung der virtuellen Welt
[...]
,,Ich werde ein L eintippen", brüllt Kline über den Lärm des Computers hinweg
in das Mikrofon. ,,Hast du das L bekommen?"
,,Ich habe Eins-Eins-Vier", antwortet der Forscher aus Stanford, der ebenfalls
seinen Computer übertönen muss. Es ist der Code seines Rechners für den
Buchstaben ,,L".
Kline tippt das ,,O" ein. ,,Hasst du das O bekommen?", ruft er.
,,Ich habe Eins-Eins-Sieben" ­ ein ,,O".
Kline tippt das ,,G" ein.
,,Jetzt ist der Computer abgestürzt", schreit der Mann aus Stanford.
[...]
1
Das eben geschilderte ereignete sich im Oktober 1969 und war der Versuch zweier ame-
rikanischer Wissenschafter Daten zwischen zwei miteinander über Telefonleitung ver-
bundene Computer auszutauschen. So unspektakulär beginnt das Internet.
Waren es schon bald darauf ­ 1973 ­ 35 hosts
2
über die eine Anbindung an das World
Wide Web möglich wurde, so stieg die Zahl im Jahr 1993 auf 2 Millionen und beträgt
heute bereits 60 Millionen, Tendenz steigend. Der Hauptverwendungszweck des AR-
PAnet ­ so die erste Bezeichnung ­ war von Beginn an die zivile Forschung; vorerst
beschränkt auf einige wenige amerikanische Universitäten. Email ­ entstanden 1972 ­
wird die ,,killer application"
3
des Internet und gepaart mit der Entwicklung des Personal
Computer im Jahr 1978 war der Siegeszug des Internets nicht mehr aufzuhalten. Es
entwickelte sich schnell vom anarchischen Tummelplatz seiner Erfinder aus der Hippie-
zeit zum Spielfeld der Konzerne und als im Jahr 1985 die erste kommerzielle Adresse
(
www.symbolics.com
) registriert wurde, war auch der Grundstein für den elektroni-
schen Handel gelegt.
Betrachtet man die Umsatzentwicklung des weltweiten e-commerce sowohl im Busi-
ness-to-Business als auch Business-to-Consumer Bereich, so wurden im Jahr 1998 US$
1
Rademacher, C., Das Netz der Netze, in GEO 3/2001, S. 67 ff
2
Ein ,,host computer" (kurz: ,,host") erfüllt Netzwerkkontrollfunktionen und stellt damit die Versorgung
mit notwendigen Ressourcen zur Anbindung an das Internet dem Enduser zur Verfügung.
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_host_computer.html
, 6.4.2001, 13:55
3
Als eine ,,killer application" (ugs ,,killer app") wird jene erfolgreiche Software Anwendung bezeichnet,
die sowohl beste Funktionalität als auch neueste Technologie vereint und somit einem Produkt weltweit
zum Durchbruch verhilft.
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_killer_app.html
, 6.4.2001,
13:55

2. Die Problematik der e-commerce Besteuerung ­ Ziele der Arbeit und Abgrenzung des Themas
2
102 Milliarden umgesetzt ­ Schätzungen zufolge soll sich diese Zahl bis 2003 fast ver-
fünfzehnfachen und somit einen Wert von US$ 1,4 Trillionen erreichen.
4
Auch in Öster-
reich wird ein ebenso rasantes Wachstum bei der Nutzung des Internet erwartet, wie
dies die erst kürzlich für das vierte Quartal 2000 erschienenen Ergebnisse des Austria
Internet Monitor (AIM) belegen.
5
Der e-commerce ­ obwohl erst in den Anfängen ­ ist schon heute ein fixer Bestandteil
der Wirtschaftswelt und trägt in dieser Funktion nicht unwesentlich zur Bereicherung
der virtuellen Welt bei.
2 Die Problematik der e-commerce Besteuerung ­
Ziele der Arbeit und Abgrenzung des Themas
Die virtuelle Welt ermöglicht es binnen Sekunden, Reisen an die entlegensten Orte der
Erde zu unternehmen. Ebenso verhält es sich am elektronischen Markt, wo jedem die
Möglichkeit offen steht, Produkte im virtuellen Raum anzubieten und zu kaufen ohne
jemals physisch präsent zu werden. War es früher oft nicht möglich ­ oder nur mit
langwierigen Marktanalysen feststellbar ­ welche Firma den Bedarf an speziellen Pro-
dukten befriedigen kann, so lässt sich diese Frage heute oft in wenigen Minuten klären.
Die Entwicklung des elektronischen Handels ermöglicht aber auch die Ausschaltung der
Zwischenhändler ­ Agenten, Makler, Kommissionäre ­ und führt damit zu einer nicht
unwesentlichen Kostensenkung beim Verbraucher. Ein globaler Marktplatz
6
mit Vortei-
len für alle Beteiligten entsteht. So scheint es auf den ersten Blick, doch aus der Sicht
des Finanzministers zeigt sich ein etwas weniger euphorisches Bild der neuen Entwick-
lungen, welche abseits von klassischen Geschäftsabläufen des ,,brick and mortar"-
Zeitalters ein grundlegendes Überdenken der bestehenden Besteuerungsgrundsätze nö-
tig machen.
4
Vgl Department of Commerce United States of America, The Emerging Digital Economy II: Electronic
Commerce in the digital economy,
http://www.ecommerce.gov/ede/chapter1.html
, 1.2.2001, 7:25
5
Vgl INTEGRAL und FESSEL GFK, AIM ­ Austria Internet Monitor, Oktober ­ Dezember 2000; sowie
vgl
http://www.orf.at/orfon/010130-35872/35873txt_story.html
, 30.1.2001, 13:10
6
Vgl Kessler, W., Besteuerung digitaler Transaktionen, in StbJb 1998/99, S. 334 f, vgl dazu auch Portner,
R., Ertragssteuerliche Problemfelder des Internet, in StbJb 1998/99, S. 352 ff

2. Die Problematik der e-commerce Besteuerung ­ Ziele der Arbeit und Abgrenzung des Themas
3
§
Der wesentlichste Vorteil auf Seiten der Steuerzahler, die Ortsungebundenheit, ist
zugleich das größte Problem des Fiskus. Durch die obsolet gewordene ,,Notwen-
digkeit der Ansässigkeit" um den Markt zu bearbeiten, schwindet für den Quel-
lenstaat die Möglichkeit der Besteuerung aufgrund fehlender Steueranknüpfung in
Form einer Betriebstätte. Ein Paradigmenwechsel hin zur Wohnsitzstaatbesteue-
rung (siehe Kapitel 6.2) und somit Steuereinkünfteumverteilung könnte sich ab-
zeichnen.
7
Doch auch der Wohnsitzstaat wird aufgrund der ,,räumlichen Entkop-
pelung"
8
nicht gänzlich vom Abfluss an Steuersubstrat verschont bleiben. Die
heutigen technischen Kommunikationsmöglichkeiten erlauben es, Unternehmen
von jedem Ort der Erde zu leiten und somit sogar einer Betriebstättenbegründung
im Wohnsitzstaat zu entgehen. Sicherlich wird dies nur in wenigen Fällen tatsäch-
lich praktiziert, denn der dafür notwendige organisatorische Aufwand spricht
meist nicht für eine solche Konstruktion, doch wäre dies durchaus denkbar.
§
Eine weitere Hürde neben der fehlenden Ortgebundenheit ist im ,,Verlust von An-
haltspunkten zur Ermittlung und Prüfung der Besteuerungsgrundlagen" zu sehen.
Die weitgehende Anonymität zwischen Verkäufer und Käufer macht es für den
Fiskus fasst unmöglich, die an der Internettransaktion beteiligten Parteien ausfin-
dig zu machen. Der einzige Nexus zwischen den Vertragsparteien ist die IP-
Nummer
9
beider beteiligten Computer. Diese jedoch lässt keinerlei Rückschlüsse
auf die Identität der am Kauf beteiligten Personen zu.
10
Die Geschäftsabwicklung ohne Einschalten einer natürlichen oder juristischen Person
und das damit in der Einkommensteuer verbundene Problem der Steueranknüpfung ­
dem Begründen einer Betriebstätte durch Geschäftsabwicklung mit Hilfe eines Internet-
servers ­ steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Im speziellen wird dabei auf die Argumen-
te der unterschiedlichen Literaturmeinungen und Vergleiche der entsprechenden Geset-
zesstellen in Zusammenhang mit der Betriebstättenbegründung eingegangen. Die
Diskussion der einzelnen Tatbestandsmerkmale des OECD-MA, sowie des Kommentars
7
Vgl Thiele, C., Cybertax, ecolex 1998, S. 871
8
Vgl Kessler, W., Besteuerung digitaler Transaktionen, in StbJb 1998/99, S. 341
9
Die Internet Protokoll Nummer (auch Internet Adresse) ist gleichbedeutend einer Postanschrift, jeder
Rechner im weltweiten Datennetz verfügt über eine eindeutige IP-Adresse zur Identifizierung, bestehend
aus vier Zifferngruppen, jeweils getrennt durch einen Punkt (zB 138.232.1.4), vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_ip_address.html
, 1.2.2001, 13:15
10
Vgl Portner, R., Ertragsteuerliche Problemfelder des Internet, in StbJb 1998/99, S. 356

3. Begriffe des elektronischen Handels
4
zum OECD-MA, als auch die Behandlung der österreichischen und deutschen Gesetzes-
stellen stellt den Hauptteil der Arbeit dar. Im Anschluss daran werden Lösungsvor-
schläge und Diskussionsansätze der Fachliteratur sowie einzelner Länder näher erläu-
tert.
3 Begriffe des elektronischen Handels
Um eine einheitliche Basis bei der Begriffsverwendung in der anschließenden Diskussi-
on zu ermöglichen, folgt an dieser Stelle eine Definition der wesentlichsten Akteure im
e-commerce. Dies geschieht absichtlich abseits des Glossars um die Wichtigkeit der
genauen Unterscheidung der einzelnen Begriffe zu unterstreichen.
Webserver:
Ein Webserver ist ein mit Software ausgestatteter Computer der den Zugang
zum Internet herstellt und die auf ihm abgelegte Website dem Internetuser zugänglich
macht.
11
Website
12
:
Die Website, bestehend aus der Homepage und in den meisten Fällen zusätz-
lichen, über Hyperlinks
13
verbundene ,,Seiten", wird über die Eingabe der URL
14
in der
Adresszeile des Internetbrowser aus dem Internet in den Arbeitsspeicher des PC gela-
den.
15
Sie wird entweder auf dem Webserver des Internet Service Providers oder dem
des Information Providers abgespeichert. Dieser Unterschied, wie wir später sehen wer-
den, ist von größter Wichtigkeit bei der Frage nach der Betriebstättenbegründung.
Webhosting:
Unter Webhosting versteht man das zur Verfügung stellen von Speicher-
platz und Verwalten von Datenbanken auf dem Server des Internet Service Providers.
16
Internet Service Provider (ISP)
oder Zugangsanbieter: Das Hauptbetätigungsfeld des
ISP, organisiert als Firma oder Institution, stellt die Anbindung seiner Privat- bzw Fir-
11
Vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_web_server.html
, 1.2.2001, 12:23
12
In der Literatur findet sich manchmal ,,der Website" (lat situs (m.) = der Sitz), jedoch Duden: Das gro-
ße Fremdwörterbuch: ,,die Website"; 2000, S. 1410
13
,,Hyperlink" ist eine Softwarefunktion, die es erlaubt innerhalb eines Dokumentes durch anklicken des
,,Links"
zu navigieren. Vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_hyperlink.html
,
11.4.2001, 20:33
14
Die ,,URL" (uniform resource locator) ist eine Zeichenfolge, welche den Standort/Server
(
www.sms.at
) und Zugriffsmethode (bspw
http://
) einer Internetadresse beschreibt. Vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_url.html
, 11.4.2001, 20:33
15
Vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_web_site.html
, 1.2.2001, 12:34
16
Vgl
http://www.its.bldrdoc.gov/projects/t1glossary2000/_content_hosting.html
, 1.2.2001, 12:37

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832451912
ISBN (Paperback)
9783838651910
DOI
10.3239/9783832451912
Dateigröße
453 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2002 (März)
Schlagworte
internationales steuerrecht oecd-musterabkommen bundesabgabenordnung ecommerce serverbetriebstätte
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