Der Pfarrkirchenrat
Eine kanonistische Bestandsaufnahme
©1999
Doktorarbeit / Dissertation
309 Seiten
Zusammenfassung
Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Pfarrkirchenrat ist als jenes Gremium der Pfarre ins Leben gerufen worden, da für die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens, die Wahrnehmung von Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung zuständig ist. Seine Schaffung wurde notwendig, nachdem dem bisherigen Modus, die Verwaltung des Kirchenvermögens mit Hilfe staatlicher Organe durchzuführen, ein Ende gesetzt worden war und nun zur Erfüllung dieser Aufgabe kirchliche Organe herangezogen werden mussten.
Seine Organisation und Kompetenzen wurden erstmals in der Pfarrkirchenratsordnung vom April 1938 festgeschrieben.
In den siebziger Jahren wurden der Pfarrkirchenrat mit dem eben erst gegründeten Pfarrgemeinderat verbunden, indem die Funktionen Pfarrkirchenrats vielfach auf den Pfarrgemeinderat beziehungsweise auf dessen Finanzausschuss übertragen wurden. Die bisherigen Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen waren weitgehend identisch gewesen. Die änderte sich nun, da nicht alle österreichischen Diözesen den mit der Einführung des Pfarrgemeinderats verbundenen Änderungen auf gleiche Weise Rechnung trugen.
Auf universellrechtlicher Ebene wurden beide Räte das erste Mal im Codex Iuris Canonici 1983 normiert. Ihre nähere Ausgestaltung blieb dem Partikularrecht überlassen und erfolgte durch die Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen.
Ein abschließender Vergleich des universellen Rechts mit den in Geltung stehenden Pfarrkirchenratsordnungen zeigt, dass das Verhältnis beider nicht frei von Spannungen ist.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Historische Entwicklung der Vermögensverwaltung
I.Vermögensverwaltung vor 19381
II.Vermögensverwaltung zwischen 1938 und 194512
III.Vermögensverwaltung nach 194533
Gründung der Pfarrkirchenräte
A.Pfarrkirchenratsordnung vom April 193937
Kompetenzen des Pfarrkirchenrats37
I.Kompetenzen in den Agenden der Vermögensverwaltung in der Pfarre37
II.Kompetenzen in Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten39
Organisation des Pfarrkirchenrats64
I.Zusammensetzung des PfKR64
II.Die Bestellung der Mitglieder64
III.Die Amtsführung des PfKR65
IV.Die einzelnen Organe des PfKR66
V.Ausscheiden aus dem PfKR67
B.Pfarrkirchenratsordnung vom September 193968
C.Die Pfarrkirchenratsordnung von 195272
D.Die Pfarrkirchenratsordnung von 197674
Kompetenzen des Pfarrkirchenrats74
I.Die Verwaltung des Vermögens in der Pfarre74
Die Organisation des […]
Der Pfarrkirchenrat ist als jenes Gremium der Pfarre ins Leben gerufen worden, da für die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens, die Wahrnehmung von Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung zuständig ist. Seine Schaffung wurde notwendig, nachdem dem bisherigen Modus, die Verwaltung des Kirchenvermögens mit Hilfe staatlicher Organe durchzuführen, ein Ende gesetzt worden war und nun zur Erfüllung dieser Aufgabe kirchliche Organe herangezogen werden mussten.
Seine Organisation und Kompetenzen wurden erstmals in der Pfarrkirchenratsordnung vom April 1938 festgeschrieben.
In den siebziger Jahren wurden der Pfarrkirchenrat mit dem eben erst gegründeten Pfarrgemeinderat verbunden, indem die Funktionen Pfarrkirchenrats vielfach auf den Pfarrgemeinderat beziehungsweise auf dessen Finanzausschuss übertragen wurden. Die bisherigen Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen waren weitgehend identisch gewesen. Die änderte sich nun, da nicht alle österreichischen Diözesen den mit der Einführung des Pfarrgemeinderats verbundenen Änderungen auf gleiche Weise Rechnung trugen.
Auf universellrechtlicher Ebene wurden beide Räte das erste Mal im Codex Iuris Canonici 1983 normiert. Ihre nähere Ausgestaltung blieb dem Partikularrecht überlassen und erfolgte durch die Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen.
Ein abschließender Vergleich des universellen Rechts mit den in Geltung stehenden Pfarrkirchenratsordnungen zeigt, dass das Verhältnis beider nicht frei von Spannungen ist.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Historische Entwicklung der Vermögensverwaltung
I.Vermögensverwaltung vor 19381
II.Vermögensverwaltung zwischen 1938 und 194512
III.Vermögensverwaltung nach 194533
Gründung der Pfarrkirchenräte
A.Pfarrkirchenratsordnung vom April 193937
Kompetenzen des Pfarrkirchenrats37
I.Kompetenzen in den Agenden der Vermögensverwaltung in der Pfarre37
II.Kompetenzen in Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten39
Organisation des Pfarrkirchenrats64
I.Zusammensetzung des PfKR64
II.Die Bestellung der Mitglieder64
III.Die Amtsführung des PfKR65
IV.Die einzelnen Organe des PfKR66
V.Ausscheiden aus dem PfKR67
B.Pfarrkirchenratsordnung vom September 193968
C.Die Pfarrkirchenratsordnung von 195272
D.Die Pfarrkirchenratsordnung von 197674
Kompetenzen des Pfarrkirchenrats74
I.Die Verwaltung des Vermögens in der Pfarre74
Die Organisation des […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 1999
- ISBN (eBook)
- 9783832451400
- ISBN (Paperback)
- 9783838651408
- DOI
- 10.3239/9783832451400
- Dateigröße
- 15.8 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Johannes Kepler Universität Linz – Rechtswissenschaften
- Erscheinungsdatum
- 2002 (März)
- Schlagworte
- vermögensverwaltung pfarrgemeinderat pfarrgemeinde baulast pfarrkirchenrat
- Produktsicherheit
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