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Hochschulkostenrechnung

Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung in die Hochschule

©1997 Diplomarbeit 66 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
„’ Macht die Kröten locker!’ Streiks und Proteste der Studenten an mehr als 100 Hochschulen.“ titelte der Spiegel am 8. Dezember 1997 über die Studentendemonstrationen für bessere Studienbedingungen an Deutschlands Hochschulen. Hunderttausende Studierende gingen teilweise gemeinsam mit Professorinnen und Professoren gegen die erheblichen Einsparmaßnahmen an den Hochschulen auf die Straßen. Mehr Geld wird gefordert, z.B. für mehr Tutoren- und Professorenstellen und für den Bau und Ausbau der Hörsäle und Bibliotheken. Das Gegenteil ist z.Zt. der Fall. Den deutschen Hochschulen wird in erheblichem Maße der Haushalt von den Länderparlamenten gekürzt. So wurde die Universität Hamburg 1995 verpflichtet, 28,5 Millionen DM durch Stellenstreichungen einzusparen. „Das wären ungefähr zehn Prozent des Personalhaushalts gewesen - eine undurchführbare Forderung. Jetzt muß die Uni bis zum Jahre 2001 die Hälfte des Kostenvolumens aller freiwerdenden Stellen einsparen, um das Sparsoll erfüllen zu können.“.
Rund 1.8 Millionen (genau 1.808.131) Studierende sind im laufenden Wintersemester 1997/98 an über 330 deutschen Hochschulen eingeschrieben. Aus einer Empfehlungen des Wissenschaftsrats geht hervor, daß an den deutschen Hochschulen eine Kapazität von gut 1 Mio. Studienplätze vorhanden ist, d.h. auf jedem eingerichteten Studienplatz studieren rechnerisch fast zwei Studierende.
Die öffentlichen und privaten Hochschulen Deutschlands hatten 1995 Ausgaben in Höhe von 48,7 Mrd. DM. Den größten Teil der Finanzmittel erhalten die Hochschulen von den Trägern (überwiegend die Ländern).
Die deutschen Hochschulen haben sich zu Massenlehr- und Forschungsanstalten entwickelt. Es zeigt sich, daß die bisherigen Instrumente der Hochschulleitungen nicht mehr ausreichen, um künftig die Qualität von Lehre, Studium und Forschung zu sichern. Deregulierung der Hochschulen und Stärkung der Hochschulautonomie sind Schlagwörter, die immer häufiger aus von Hochschulpolitikern zu hören sind. Im Gegenzug werden die Hochschulen aufgefordert Instrumente zur Sicherung der Qualität in Lehre und Forschung zu schaffen und nachzuweisen, daß die ihr zur Verfügung gestellten Finanzmittel effizient und effektiv einsetzen. Strategien zur Evaluation der Lehre und Forschung wurden und werden bereits entwickelt und teilweise auch angewendet. „Für ein differenziertes Controlling sind moderne betriebswirtschaftliche Informations- und Steuerungssysteme notwendig, die zeitnah […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 4873
Hartmann, Martin: Hochschulkostenrechnung: Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung
in die Hochschule / Martin Hartmann -
Hamburg: Diplomica GmbH, 2002
Zugl.: Berlin, Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Diplom, 1997
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,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
III
Inhalt
1
EINFÜHRUNG ... 1
1.1
D
IE AKTUELLE
S
ITUATION DER
H
OCHSCHULEN
...1
1.2
P
ROBLEMSTELLUNG
...3
1.2.1 Vorgehensweise...4
2
GEGENWÄRTIGES HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN DER
HOCHSCHULEN ... 5
2.1
F
INANZIERUNGSQUELLEN DER
H
OCHSCHULEN
...5
2.1.1 Die Trägerfinanzierung ...5
2.1.2 Drittmittel ...6
2.1.3 Körperschaftsvermögen ...7
2.1.4 Studiengebühren ...7
2.2
B
ESONDERHEITEN DES
H
OCHSCHULHAUSHALTSRECHTS
...8
2.3
H
AUSHALTSVERFAHREN AN
H
OCHSCHULEN
... 12
2.3.1 Haushaltsaufstellungsverfahren ... 12
3
KONZEPTION EINER KOSTENRECHNUNG IN DER HOCHSCHULE . 14
3.1
G
RUNDLAGEN DES
R
ECHNUNGSWESENS
... 14
3.2
V
ON DER
K
AMERALISTIK ZUR
D
OPPIK
... 17
3.3
T
EILGEBIETE DES
R
ECHNUNGSWESENS
... 19
3.3.1 Teilsysteme des Rechnungswesens... 20
3.3.2 Grundbegriffe des Rechnungswesens ... 24
3.4
K
OSTENRECHNUNG IN DER
H
OCHSCHULVERWALTUNG
... 26
3.4.1 Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung ... 27
3.4.2 Kostenrechnungssysteme... 30
3.5
B
ESONDERHEITEN DER
H
OCHSCHULE ALS
O
RT DER
K
OSTENRECHNUNG
... 39
3.6
S
OFTWARE
-P
RODUKTE ZUR
U
NTERSTÜTZUNG DER
H
OCHSCHULKOSTENRECHNUNG
... 40
3.6.1 SAP R/3... 41
3.6.2 Mach Software M1... 43

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
IV
3.6.3 HISMBS und HISCOB... 44
4
BEISPIELE... 46
4.1
K
AMERALISTISCH BASIERTE
H
OCHSCHULKOSTENRECHNUNG
... 46
4.2
I
NTEGRIERTE
K
OSTENRECHNUNG AN DER
FH B
OCHUM
... 48
5
RESÜMEE UND FAZIT... 50
6
ANHANG... 51
6.1
K
OSTENARTENPLAN
(K
ONTENKLASSE
4000)... 51
6.2
K
OSTENSTELLENPLAN DER
FH W
ESTKÜSTE
... 53
7
LITERATURVERZEICHNIS ... 55
8
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 59
9
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ... 60

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
1
1
Einführung
1.1
Die aktuelle Situation der Hochschulen
,,'Macht die Kröten locker!' Streiks und Proteste der Studenten an
mehr als 100 Hochschulen." titelte der Spiegel
1
am 8. Dezember
1997 über die Studentendemonstrationen für bessere Studienbe-
dingungen an Deutschlands Hochschulen. Hunderttausende Stu-
dierende gingen teilweise gemeinsam mit Professorinnen und
Professoren gegen die erheblichen Einsparmaßnahmen an den
Hochschulen auf die Straßen. Mehr Geld wird gefordert, z.B. für
mehr Tutoren- und Professorenstellen und für den Bau und Aus-
bau der Hörsäle und Bibliotheken. Das Gegenteil ist z.Zt. der Fall.
Den deutschen Hochschulen wird in erheblichem Maße der Haus-
halt von den Länderparlamenten gekürzt. So wurde die Univer-
sität Hamburg 1995 verpflichtet, 28,5 Millionen DM durch Stel-
lenstreichungen einzusparen. ,,Das wären ungefähr zehn Prozent
des Personalhaushalts gewesen - eine undurchführbare Forde-
rung. Jetzt muß die Uni bis zum Jahre 2001 die Hälfte des Ko-
stenvolumens aller freiwerdenden Stellen einsparen, um das
Sparsoll erfüllen zu können."
2
Rund 1.8 Millionen (genau 1.808.131
3
) Studierende sind im lau-
fenden Wintersemester 1997/98 an über 330 deutschen Hoch-
schulen eingeschrieben. Aus einer Empfehlungen des Wissen-
schaftsrats
4
geht hervor, daß an den deutschen Hochschulen eine
Kapazität von gut 1 Mio. Studienplätze
5
vorhanden ist, d.h. auf
1
DER SPIEGEL (1997a), S. 36
2
DER SPIEGEL (1997a), S. 50
3
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse 24.11.1997
4
Empfehlung zum 27. Rahmenplan für den Hochschulbau, vgl. Hahlen (1997)
5
Hahlen (1997)

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
2
jedem eingerichteten Studienplatz studieren rechnerisch fast
zwei Studierende.
Die öffentlichen und privaten Hochschulen Deutschlands hatten
1995 Ausgaben in Höhe von 48,7 Mrd. DM. Den größten Teil der
Finanzmittel erhalten die Hochschulen von den Trägern (über-
wiegend die Ländern).
,,Im letzten Jahrzehnt haben die Hochschulen aber auch
ihre unmittelbaren Einnahmen stetig gesteigert. Ein
immer größer werdender Anteil der Ausgaben wird von
den Hochschulen über Verwaltungseinnahmen (z.B. aus
der Krankenbehandlung, aus dem Verkauf von Erzeug-
nissen, aus Veröffentlichungen) finanziert (1985: 26,1
%; 1995: 30,3 %). Die von den Hochschulen zusätzlich
zur Grundausstattung eingeworbenen Drittmittelein-
nahmen (z.B. Forschungsförderung der Deutschen For-
schungsgemeinschaft, des Bundes oder der Stiftungen)
entwickelten sich in den letzten Jahren relativ stabil. Ihr
Finanzierungsanteil lag 1995 bei 8,4 %."
6
Die deutschen Hochschulen haben sich zu Massenlehr- und For-
schungsanstalten entwickelt. Es zeigt sich, daß die bisherigen
Instrumente der Hochschulleitungen nicht mehr ausreichen, um
künftig die Qualität von Lehre, Studium und Forschung zu si-
chern. Deregulierung der Hochschulen und Stärkung der
Hochschulautonomie sind Schlagwörter, die immer häufiger
aus von Hochschulpolitikern zu hören sind. Im Gegenzug werden
die Hochschulen aufgefordert Instrumente zur Sicherung der
Qualität in Lehre und Forschung zu schaffen und nachzuweisen,
daß die ihr zur Verfügung gestellten Finanzmittel effizient und
effektiv einsetzen. Strategien zur Evaluation der Lehre und For-
schung wurden und werden bereits entwickelt und teilweise auch
6
Hahlen (1997)

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
3
angewendet. ,,Für ein differenziertes Controlling sind moderne
betriebswirtschaftliche Informations- und Steuerungssysteme
notwendig, die zeitnah entscheidungsrelevante Daten aggregie-
ren und eine innerhochschulische, aber auch hochschul-
übergreifende Vergleichbarkeit von Ausstattungs- und Leistungs-
daten ermöglichen."
7
1.2
Problemstellung
Aufgrund der oben beschriebenen Probleme der deutschen Hoch-
schulen werden viele Reformvorschläge von verschiedenen Sei-
ten gemacht. Die Globalisierung der Hochschulhaushalte, bei der
Mittel für die Hochschulen nicht mehr an Haushaltspläne gebun-
den sind, sondern als Globalsummen bewilligt werden. Die Hoch-
schulen entscheiden selbständig über die interne Budgetierung.
Mehr Eigenverantwortung der Hochschulen bedeutet dies auf der
einen Seite. Andererseits ist die Globalmittelzuweisung ein be-
liebtes Mittel für erhebliche Kürzungen der Haushaltsmittel.
Die Kostenrechnung für Hochschulen stellt demgegenüber ein
Instrumentarium für die Hochschulleitung zur Entscheidungsun-
terstützung zur Verfügung. Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung
der Möglichkeiten der Kostenrechnung für Hochschulen und de-
ren bereits vorhandene Modelle vorzustellen.
In dieser Arbeit wird nur die Einführung von Kostenrechnung in
Hochschulverwaltungen betrachtet. Außer Acht gelassen werden
die bereits seit langem im Einsatz befindlichen Kostenrechnungs-
verfahren z.B. in Universitätskliniken..
7
Appelrath (1995), S. 498

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
4
1.2.1
Vorgehensweise
In Kapitel 2 ,,Gegenwärtiges Haushalts- und Rechnungswesen der
Hochschulen" wird das traditionelle Hochschulrechnungswesen
bzw. -haushaltsverfahren ausführlich vorgestellt. Kapitel 3 gibt
einen Überblick zum einen über die Ziele und Aufgaben von Ko-
stenrechnung im allgemeinen, aber auch bezogen auf Hochschu-
len. Des weiteren werden drei gängige KLR-Software-
Anwendungen kurz vorgestellt. Kapitel 4 stellt zwei Möglichkeiten
der Kostenrechnung in Hochschulen dar.

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
5
2
Gegenwärtiges Haushalts- und Rechnungswe-
sen der Hochschulen
2.1
Finanzierungsquellen der Hochschulen
Die Mittel, mit denen die Hochschulen ihre Aufgaben verwirkli-
chen können stammen zum Großteil aus staatlichen Quellen. Un-
gefähr 90%
8
machen die im Staatshaushalt eingesetzten Mittel
aus. Eine stetig real wachsende Finanzierungsquelle sind die
Drittmittel, die aus Sonderprogrammen, Zentralmitteln etc. ge-
speist werden.
In der aktuellen Hochschuldebatte scheint sich zunehmend eine
weitere Finanzierungsquelle für die Hochschulen aufzutun, die
Studiengebühren. Bei einem Blick ins Ausland (z.B. USA) kann
man sehen, daß sich Studiengebühren grundsätzlich zur Hoch-
schul(mit)finanzierung eignen. In Deutschland allerdings haben
diese keine große Tradition
9
. In die Kategorie der Studienge-
bühren gehören z.B. die Ende der 60er Jahre abgeschafften Hö-
rergelder.
2.1.1
Die Trägerfinanzierung
Die Finanzierung der Hochschulen erfolgt überwiegen aus den
öffentlichen Haushalten der Länder. Darüber hinaus existieren
eine Vielzahl von Hochschulen in privater Trägerschaft; größten-
teils stehen diese in kirchlicher Trägerschaft. Diese Hochschulen
werden hauptsächlich von dem entsprechenden Träger und zu-
sätzlich über Studiengebühren finanziert.
8
Behrens, Thomas (1996), S. 13
9
Vgl. Behrens, Thomas (1996), S. 13

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
6
Im Zuge der Finanznöte der öffentlichen Haushalte, sind die
deutschen Hochschulen gezwungen, teilweise massive Einspa-
rungen in ihren Haushalten vorzunehmen. Die Hochschulrekto-
renkonferenz (HRK) hat sich bereits mehrfach sorgenvoll über
eine ausreichende Finanzierung der deutschen Hochschulen ge-
äußert und Bund und Länder aufgefordert entsprechende Maß-
nahmen zu ergreifen, damit die wissenschaftliche Leistungsfähig-
keit Deutschlands erhalten bleibt.
10
2.1.2
Drittmittel
Die Drittmittel zur Finanzierung der deutschen Hochschulen sind
im Zeitraum von 1970 bis 1985 von 650,6 Mio. DM auf 2,1 Mrd.
DM nominal gesteigert worden
11
.
Eine verbindliche Definition des Begriffs der Drittmittel ist im
HRG nicht zu finden. Lediglich eine Negativumschreibung, die be-
sagt, daß Drittmittel als nicht der Hochschule zur Verfügung ste-
hende Haushaltsmittel bezeichnet werden, ist in §25 Abs. 1 HRG
zu finden. Auch in den Landeshochschulgesetzen ist eine solche
Definition nicht zu finden. Der Wissenschaftsrat definiert Dritt-
mittel als solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und
Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses zusätz-
lich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von
öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden
12
.
10
Vgl. Priorität für Wissenschaft und Forschung in den Haushalten von Bund
und Ländern, Entschließung des 170. Plenums der HRK vom 12. Juli 1993,
abgedruckt in: HRK (Hrsg.), Arbeitsbericht 1993, S.75-76; vgl. auch Forde-
rungen der Hochschulen an die neue Bundesregierung (Informationsdienst der
HRK vom 11.10.1994)
11
Vgl. Behrens, Thomas (1996), S. 14
12
Wissenschaftsrat (1993), S. 8; vgl. auch Bundesministerium für Forschung
und Technologie (Hrsg.), Bundesbericht Forschung 1993, S.55-125

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
7
2.1.3
Körperschaftsvermögen
13
Das Körperschaftsvermögen spielt in Deutschland im Hinblick auf
die Gesamthaushalte der Hochschulen nur eine untergeordnete
Rolle. Nur sehr wenige Hochschulneugründungen verfügen über
erwähnenswertes Körperschaftsvermögen. ,,In neuerer Zeit ist
jedoch eine Tendenz auch jüngerer Hochschulen zur Bildung von
Körperschaftsvermögen erkennbar, um Stiftungen, Nachlässe
etc. für Hochschulzwecke nutzbar zu machen."
14
Bedeutung für
die Hochschulen haben allerdings nur die Erträge aus dem Kör-
perschaftsvermögen, weil das Vermögen an sich unangetastet
bleiben muß. Andererseits hat die Hochschule eine größere Dis-
positionsbefugnis über die Erträge des Körperschaftsvermögens,
da es sich um das Vermögen der Hochschule handelt. Die ,,ge-
setzliche Zweckbindung beschränkt sich auf die Verwendung für
Zwecke der Hochschule"
15
. Die Verwaltung des Körperschafts-
vermögens muß streng getrennt vom Landesvermögen erfolgen.
2.1.4
Studiengebühren
Gerade in der letzten Zeit gelangen Studiengebühren für Stu-
dentinnen und Studenten immer öfter in die öffentliche Diskussi-
on. Sie sollen die z.Zt. stark belasteten Hochschulhaushalte ein
wenig entlasten und die Studierenden an der Finanzierung der
Hochschulen beteiligen. Allerdings ist jeglicher Versuch das The-
ma Studiengebühren zur Beschlußfassung zu bringen am Wider-
stand der Hochschulrektoren und der Länderminister gescheitert.
Das Thema wird allerdings immer häufiger von Bildungspolitikern
in immer kürzeren Abständen zur Sprache gebracht. So tritt der
Berliner Wissenschaftssenator Radunski, trotz und gerade wegen
13
Vgl. Behrens (1996), S. 16
14
ders. (1996), S. 16
15
ders. (1996), S. 16

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
8
der Studentendemonstrationen für bessere Studienbedingungen
im November/Dezember 1997, vehement für Studiengebühren
ein. Es scheint, daß auf längere Sicht gesehen, die Studierenden
an den Bildungskosten beteiligt werden sollen. Das hat allerdings
zur Konsequenz, daß diese verstärkt auf die Qualität der Lehre
Wert legen werden und eine Verbesserung der Studienbedingun-
gen erwarten. Die Beteiligung der Studierenden an den Ausbil-
dungskosten können aus genannten Gründen zu einem ver-
stärkten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Professoren
führen. Einzig die privaten Hochschulen in Deutschland werden
bisher mit Hilfe von Studiengebühren finanziert.
2.2
Besonderheiten des Hochschulhaushaltsrechts
Wissenschaftliche Hochschulen gehören als Subsystem des öf-
fentlichen Bildungswesens in Deutschland dem tertiären Bereich
an und nehmen einen Teil der von Bund, Ländern und Gemein-
den zu sichernden Grundversorgung wahr.
16
Rechtlich sind Hoch-
schulen staatliche Einrichtungen unter der Rechtsaufsicht der
Länder und werden hauptsächlich aus öffentlichen Haushalten
finanziert.
Die Finanzierung der deutschen Hochschulen ist, mit Ausnahme
der Bundeswehrhochschulen, Ländersache. Da die Mittel für die
Hochschulen aus öffentlichen Haushalten kommen, gelten für die
Hochschulhaushalte die jeweiligen Haushaltsvorschriften der
Länder, wie für andere öffentliche Einrichtungen auch.
Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) regelt auf Grundlage des
Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz (GG) die Einheitlichkeit der Haus-
haltsordnungen des Bundes und der Länder, mit dem Ziel der
Rechtseinheitlichkeit und somit der Vergleichbarkeit der öffentli-
16
vgl. dazu Seidenschwarz (1992), S. 12

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
9
chen Haushalte
17
. Der Bund hat entsprechend §1 HGrG sein
Haushaltsrecht mit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die
Länder mit den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (LHO) die
ihrigen erlassen. Allerdings konnten sich die Länder nicht auf ei-
ne vollständige Einheitlichkeit der LHO und der BHO einigen und
somit ist zwar die Paragraphenfolge identisch, einige Abweichun-
gen ergeben sich aufgrund von Alternativmöglichkeiten im HGrG.
Das hat zur Konsequenz, daß es in einigen Bundesländern lan-
desspezifische Besonderheiten
18
der Haushaltsordnungen gibt,
die sich auch auf das Haushaltswesen der Hochschulen auswir-
ken. Die Haushaltsordnungen enthalten ,,grundlegende(n) Vor-
schriften für die Aufstellung und Ausführung der Haushaltspläne,
der Kassen- und Buchführung, der Rechnungslegung und Rech-
nungsprüfung."
19
Art. 91a GG schreibt die Zusammenarbeit des Bundes mit den
Ländern zum Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschul-
kliniken vor und bildet die Rechtsgrundlage des Hochschul-
bauförderungsgesetzes (HBFG). Das HBFG regelt neben dem
Aus- und Neubau von Hochschulen auch die Finanzierung von
Großgeräten. Der Bund hat aufgrund des Art 75 Satz 1 Nr. 1a GG
(Rahmengesetzgebung des Bundes) das Hochschulrahmenge-
setz (HRG) erlassen, das allerdings keine wesentlichen Regelun-
gen zum Hochschulfinanzwesen beinhaltet.
Da kein besonderes Haushaltsrecht für den Hochschulbereich
existiert, muß auf die z.T. unterschiedlichen Landeshaushaltsord-
nungen (LHO) zurückgegriffen werden. Vereinzelt (Bspw. Bre-
men, Sachsen-Anhalt) sind haushaltsrechtliche Regelungen in die
Landeshochschulgesetze aufgenommen worden, die allerdings
nur den Rechtscharakter von Spezialvorschriften haben.
17
vgl. dazu Behrens (1996), S. 18
18
z.B. gibt es unterschiedliche Regelungen zur Übertragbarkeit von Haus-
haltsmitteln
19
Behrens (1996), S. 19

,,Einführung einer Hochschulkostenrechnung"
10
Schlußendlich sei noch auf die Hochschulverfassungen verwiesen,
die als Grundordnungen teilweise auch haushaltsrechtliche Re-
gelungen der Hochschulen enthalten. Die Hochschulverfassungen
basieren auf den Landeshochschulgesetzen und müssen von den
Wissenschaftsministerien genehmigt werden.
Die Haushaltspläne werden durch das Haushaltsgesetz festge-
stellt und sind die rechtliche Grundlage für die veranschlagten
Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Planstellen und Verpflich-
tungsermächtigungen.
Grundsätzlich gelten die vielzähligen Haushaltsgrundsätze (bspw.
Jährlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Vorherigkeit
etc.) auch für den Hochschulbereich. Allerdings ergeben sich aus
dem HGrG, den Haushaltsordnungen und Spezialvorschriften des
Hochschulrechts einige Durchbrechungen und Veränderungen. So
gelten für Drittmitteleinnahmen, daß diese für bestimmte, auch
mehrjährige, Projekte zur Verfügung gestellt werden. Am Jahres-
ende nicht ausgegebene Mittel können in diesem Falle auf das
Folgejahr übertragen werden, was zu einer Durchbrechung des
Grundsatzes der Jährlichkeit führt. Zusätzlich wird im Hochschul-
bereich von der gesetzlichen Ausnahme Gebrauch gemacht, ver-
schiedene Titelgruppen vom Grundsatz der Jährlichkeit
20
aus-
zunehmen, wenn durch die Verteilung der Mittel auf mehrere
Jahre eine sparsamere Bewirtschaftung der Mittel gefördert wird.
Demgegenüber sind die in einigen Ländern und Hochschulen an-
gewendeten Doppelhaushalte keine Durchbrechung des Jährlich-
keitsprinzips, da in diesem Fall zwei Haushaltspläne gleichzeitig
durch ein Gesetz verabschiedet werden. Gerade im Hochschul-
bereich führen die stringenten Vorgaben der Haushaltsgrundsät-
ze zu gewissen Problemen. So beginnt ein Haushaltsjahr zum 1.
Januar, wogegen ein akademisches Jahr am 1. Oktober beginnt.
Beim Wechsel des Haushaltsjahres befinden sich die Hochschulen

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1997
ISBN (eBook)
9783832448738
ISBN (Paperback)
9783838648736
DOI
10.3239/9783832448738
Dateigröße
951 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin – unbekannt
Erscheinungsdatum
2002 (Januar)
Note
2,0
Schlagworte
kosten- leistungsrechnung universitäten hochschulen klar hochschulkostenrechnung
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Titel: Hochschulkostenrechnung
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