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Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten im Kreditvergabeprozess der Banken unter besonderer Berücksichtigung des Kreditratings nach Basel 2

©2001 Diplomarbeit 131 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Kaum ein bankaufsichtliches Projekt zuvor hat in der mittelständischen Wirtschaft soviel Aufsehen erregt wie das Baseler Konsultationspapier zur Neuregelung bankenrechtlicher Eigenkapitalanforderungen (Basel II) und es gibt wohl auch kein Thema, das bei Unternehmen so große Befürchtungen über einen drohenden Kreditnotstand ausgelöst hat. Grund genug, in dieser Arbeit den Kreditvergabeprozess der Banken einmal näher zu betrachten, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Mittelstandsfinanzierung zu untersuchen und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen zu entwickeln, mit deren Hilfe es gelingt, auch nach dem Inkrafttreten von Basel II noch Kredite zu günstigen Konditionen auszuhandeln.
Dazu soll zunächst der aktuelle Kreditvergabeprozess dargestellt und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung günstiger Kreditkonditionen aus heutiger Sicht aufgezeigt werden. Außerdem werden die Elemente der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung kurz erläutert und untersucht, ob und ggf. wie sie sich auf die Mittelstandsfinanzierung auswirken können.
Da die für kreditsuchende Unternehmen wesentlichste Neuregelung die Einführung von Kreditratings ist, von denen künftig die Frage abhängt, ob und zu welchen Konditionen Kredite an Unternehmen vergeben werden, richtet sich der Schwerpunkt dieser Arbeit auf die Entwicklung unternehmerischer Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich dieser neuen Ratingverfahren. Dabei wird ein Handlungskatalog entworfen, mit dessen Hilfe mittelständische Unternehmer die Teilbereiche ihrer Unternehmungen gezielt auf das Rating vorbereiten können, so dass sie dem Rating gelassen entgegenblicken können.
Die Arbeit richtet sich aber auch an solche Unternehmen, die aufgrund alternativer Finanzierungsmöglichkeiten mittelfristig zwar nicht geratet werden müssen, aber dennoch an den hier vorgestellten Management- und Analyseverfahren interessiert sein dürften. Mit ihnen gelangt der Unternehmer zu einem fundierten Einblick in die wirtschaftliche Lage seiner Unternehmung, der Voraussetzung für ein rechtzeitiges Erkennen und Bekämpfen möglicher Schwachstellen ist.
Die Arbeit ist damit gleichsam ein Aufruf an mittelständische Unternehmer, Management nicht nur als Bewältigung des Tagesgeschäfts zu verstehen, sondern sich intensiv mit bewährten Managementverfahren auseinanderzusetzen.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Verzeichnis der AbkürzungenIV
Einleitung1
1.Grundlagen3
1.1Der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen

Einleitung

1. Grundlagen
1.1. Der Kreditvergabeprozess der Banken
1.1.1 Begriffsklärungen Kredit und Kreditrisiko
1.1.2 Zielsetzungen der Kreditinstitute und der kreditsuchenden Unter-nehmen und deren Bedeutung für den Kreditvergabeprozess
1.1.3 Darstellung des Kreditvergabeprozesses
1.2 Normative Anforderungen an den Kreditvergabeprozess
1.2.1 Aktuelle rechtliche Restriktionen im Kreditgewerbe
1.2.2 Geplante Änderungen des Baseler Ausschusses für Bankenauf-sicht bezüglich der Neuregelung bankenrechtlicher Eigenkapital-anforderungen (Basel II)
1.2.2.1 Darstellung der drei wesentlichen Elemente von Basel II
1.2.2.2 Mögliche Auswirkungen von Basel II auf kreditsuchen-de Unternehmen
1.3 Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten in der aktuellen Kreditver-gabepraxis
1.3.1 Darstellung der Strukturen und Methoden des Risikomanage-ments der Banken als Grundlage für das Erkennen unternehme-rischer Gestaltungsmöglichkeiten
1.3.2 Überblick über die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen
1.3.3 Möglichkeiten der Risikominderung aus Sicht der Unternehmen

2. Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten im zukünftigen Kreditra-ting nach Basel II
2.1 Zur Notwendigkeit und Zielsetzung des zukünftigen Kreditratings
2.2 Abgrenzung der Ratingansätze des Baseler Ausschusses für Bankenauf-sicht
2.2.1 Der Standardansatz – externes Rating durch Ratingagenturen
2.2.1.1 Anforderungen an externe Ratingagenturen
2.2.1.2 Funktionsweise externer Ratings
2.2.2 Der IRB-Ansatz – bankinternes Rating durch Kreditinstitute
2.2.2.1 Anforderungen an bankinterne Ratingsysteme
2.2.2.2 Darstellung des internen Ratings am Beispiel des Kredit-ratingkonzeptes des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
2.2.3 Mögliche Auswirkungen der Ratingergebnisse auf das Kreditver-gabeverhalten der Banken
2.3 Die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen
2.3.1 Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Managementbeurtei-lung
2.3.1.1 Wertung des Managements durch das Kreditinstitut
2.3.1.2 Person des Managers
2.3.1.3 Unternehmensziele
2.3.1.4 Unternehmens- und Führungsgrundsätze
2.3.1.5 Unternehmensstrategie
2.3.1.6 Controlling
2.3.1.7 Organisationsgestaltung
2.3.1.8 Personalführung
2.3.1.9 Unternehmensnachfolge
2.3.2 Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Beurteilung von Bran-che und Markt
2.3.2.1 Markt- und Branchenentwicklung
2.3.2.2 Standort
2.3.2.3 Produktsortiment
2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Kun-denbeziehungen
2.3.3.1 Unternehmerische Informationspolitik
2.3.3.2 Gestaltung der Gesprächsführung mit dem Firmenkun-denbetreuer der Bank
2.3.4 Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Beurteilung der wirt-schaftlichen Verhältnisse anhand des Bilanzratings
2.3.4.1 Moderne Verfahren der Bilanzanalyse
2.3.4.2 Kennzahlen des Bilanzratings
2.3.4.3 Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten beim Bi-lanzrating
2.3.4.4 Auswirkungen der Rechnungslegung nach IAS bzw. US-GAAP auf das Bilanzrating
2.3.5 Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Beurteilung der weite-ren Unternehmensentwicklung
2.3.5.1 Professionelle Planungssysteme
2.3.5.2 Risikomanagement
2.4 Externes versus internes Rating – Vor- und Nachteile beider Ansätze

3. Zusammenfassung ...

Anhang I : Schematische Darstellung der neuen Baseler Eigenkapitalver-einbarung (Basel II)

Anhang II : ECAI-Anerkennungs-Kriterien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Anhang III : Allgemeine Pflichten von Ratingagenturen – Vorstellung der Ratinggrundsätze des Rating Cert e.V

Anhang IV : Die Ratingcodes der Agenturen Moody´s und Standard & Poor´s sowie deren Bedeutung

Anhang V : Darstellung des Ratingprozesses der EuroRatings AG

Anhang VI : Generally Accepted Rating Principles – Grundsätze ordnungsmä-ßigen Ratings

Anhang VII : Wertkettenanalyse

Anhang VIII : Verhaltensgitter (Managerial Grid) von Blake/Mouton

Anhang IX : Grundschema zur Ermittlung notwendiger Marktdaten für die Marktanalyse

Anhang X : Baukasten der Transparenzmodule

Anhang XI : Kennzahlen des Baetge-Bilanz-Rating®

Anhang XII : Wichtige Unterschiede zwischen HGB-Rechnungslegung und IAS- bzw. US-GAAP-Rechnungslegung

Anhang XIII : >Die vier Perspektiven der Balanced Scorecard

Anhang XIV : Entscheidungshilfe Rating

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Lebenslauf

Ehrenwörtliche Erklärung

Verzeichnis der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Der Bankensektor gilt aufgrund seiner gesamtwirtschaftlichen Bedeutung als besonders sensibler Wirtschaftszweig. Kritische Situationen bei einzelnen Banken werden auf den gesamten Sektor projiziert und können zu einer umfassenden Krise der Bankenlandschaft anwachsen[1]. Entsprechend kommt dem Vertrauensschutz im Bankensektor große Bedeutung zu und nationale wie internationale Kontrollinstanzen reagieren sensibel und mit Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen auf mögliche Gefährdungen der Finanzmarktstabilität. Dadurch erhoffen sich die Aufsichtsbehörden, Zusammenbrüche von Kreditinstituten, wie nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 1997/1998 in Asien, verhindern zu können[2].

Das sich die Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte auch auf die Finanzierungsbedingungen von Unternehmen aller Branchen auswirken können, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit seinem Konsultationspapier zur Neuregelung bankenrechtlicher Eigenkapitalanforderungen bewiesen. Kaum ein bankaufsichtliches Projekt zuvor hat in der mittelständischen Wirtschaft soviel Aufsehen erregt und es gibt wohl auch kein Thema, das bei den Unternehmern so große Befürchtungen über einen drohenden Kreditnotstand ausgelöst hat[3]. Grund genug, in dieser Arbeit einmal den Kreditvergabeprozess deutscher Banken näher zu betrachten, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf Unternehmen zu untersuchen und Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen zu entwickeln, mit deren Hilfe es gelingt, auch nach dem Inkrafttreten von Basel II noch Kredite zu günstigen Konditionen auszuhandeln.

Zunächst soll dazu der aktuelle Kreditvergabeprozess mit seinen derzeit geltenden rechtlichen Restriktionen dargestellt und ein Überblick über einige unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung günstiger Kreditkonditionen aus heutiger Sicht aufgezeigt werden. Außerdem ist es notwendig, die Elemente der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung kurz zu erläutern. Die wesentliche, sich insbesondere auf kreditsuchende Unternehmen auswirkende Neuregelung in Basel II, ist die Einführung von Kreditratings, von deren Ergebnis künftig die Frage, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, abhängt[4]. So erscheint es sinnvoll, Notwendig-keit und Zielsetzung des Ratings zu begründen und die Ratingansätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht voneinander abzugrenzen, bevor die Auswirkungen des Ratings auf den Kreditvergabeprozess und die Kreditkonditionen erläutert werden.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit richtet sich auf unternehmerische Gestaltungs-möglichkeiten hinsichtlich der neuen Ratingverfahren. Dabei werden Kriterien ermittelt, die sich maßgeblich auf das Ratingergebnis auswirken und Möglichkeiten zur Beeinflussung entwickelt. Ziel ist es hierbei, einen Handlungskatalog zu entwerfen, mit dessen Hilfe mittelständische Unternehmer die Teilbereiche ihrer Unternehmung gezielt auf das Kreditrating vorbereiten können. Des weiteren soll dem Unternehmer durch fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Unternehmung Verhandlungsmacht im Kreditgespräch mit dem Firmenkundenbetreuer der Bank verschafft werden. Letztendlich dient dieser Einblick aber auch dem Erkennen möglicher Schwachstellen im Unternehmen, so dass diese rechtzeitig bekämpft werden können. Damit ist diese Arbeit auch für solche Unternehmen interessant, die aufgrund alternativer Finanzierungsformen mittelfristig zwar nicht geratet werden müssen, aber dennoch an den hier vorgestellten Management- und Analyseverfahren interessiert sein dürften.

Da die Diskussion um Basel II und dessen Folgen für die Kreditfinanzierung ausschließlich in Deutschland stattfindet[5], kommt in dieser Arbeit diesbezüglich auch nur Literatur aus deutschen Quellen zur Anwendung. In den USA verfügen die meisten Unternehmen ohnehin seit langem über ein externes Rating, außerdem spielt die Finanzierung über den Kapitalmarkt eine größere Rolle. Ähnlich ist das auch in Japan, wo es ebenfalls keine öffentliche Diskussion gibt. Erstaunlich ist auch das geringe Interesse in Italien und Frankreich, obwohl der Mittelstand dort, wie in Deutschland, eine große Rolle spielt und externe Ratings selten sind.

1. Grundlagen

1.1 Der Kreditvergabeprozess der Banken

1.1.1 Begriffsklärungen Kredit und Kreditrisiko

Das Wort Kredit kommt vom lateinischen „credere“ und bedeutet „glauben“ oder auch „Vertrauen haben“. Voraussetzung und Grundlage jedes Kredits ist das Vertrauen des Kreditgebers, des Gläubigers, zum Kreditnehmer, dem Schuldner. Der Begriff Kreditgeschäft wird im folgenden als das klassische Ausleihgeschäft der Banken an inländisch domizilierte Firmenkunden des privaten Rechts mit erwerbswirtschaftlichem Charakter verstanden. Im Ausland ansässige Firmen werden nicht berücksichtigt, da sich die Kreditpolitik am Binnenmarkt sehr stark von jener im Auslandsgeschäft unterscheidet.[6] Der Grund hierfür liegt darin, dass ein Kreditinstitut bei Auslandsgeschäften gegenüber Inlandsgeschäften zusätzlich politische Risiken und Transfer-Risiken eingeht. Nicht berücksichtigt werden ferner Kredite an öffentlich-rechtliche Körperschaften, da diese oftmals staatlich subventioniert sind und für den Fall der Zahlungsunfähigkeit meist staatliche Garantien vorliegen. Abzugrenzen sind ferner die Klein-, Sozial- und Konsumkredite, die Privatpersonen zu Konsumzwecken gewährt und in regelmäßigen, meist monatlichen Abzahlungsraten getilgt werden.[7]

Kennzeichnend für Kreditgeschäfte ist, dass der Kreditgeber eine Leistung in der Gegenwart vollbringt und damit zum Gläubiger wird, während der Kreditnehmer als Schuldner sich verpflichtet, die Gegenleistungen in der Zukunft zu erfüllen.[8] Für den Kreditgeber sind Kreditgeschäfte Investitionen, für die im allgemeinen gilt, dass die Einzahlungen unter Berücksichtigung des Zeitmoments größer als die Auszahlungen sein müssen. Kommerzielle Kredite sind immer öfter mit hohen Risiken verbunden, was bankenseitig eine sorgfältige Prüfung und Überwachung jedes Kreditengagements bedingt. Grundsätzlich resultiert das Risiko aus der Unsicherheit, unter der zukunftsgerichtete Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Folgenden soll daher unter Risiko die Möglichkeit einer negativen Abweichung der tatsächlichen Konsequenzen einer Entscheidung von den geplanten Konsequenzen verstanden werden.[9] Abbildung 1 zeigt Risiken, die sich aus bankbetrieblichen Tätigkeiten ergeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Einordnung des Kreditrisikos in die Bankrisiken[10]

Relevant im Rahmen dieser Arbeit ist das Kreditrisiko. Es wird üblicherweise in folgende Risiken untergliedert:[11]

- Verlustrisiko (auch Ausfallrisiko): Der Kreditbetrag inkl. Zinsen wird nicht oder nur teilweise zurückgezahlt.
- Liquiditätsrisiko: Die Zins- und Tilgungsbeträge werden nicht termingerecht zurückgezahlt.
- Besicherungsrisiko: Die dem Kredit zur Sicherung überlassenen Güter sind im Verwertungsfall wertgemindert.
- Zinsänderungsrisiko: Bei fest vereinbartem Kreditzins steigt das allgemeine Zinsniveau.
- Währungsrisiko: Der reale Rückzahlungsbetrag liegt auf Grund von Wechselkursveränderungen unter dem nominalen Betrag.
- Geldwertrisiko: Sachverhalt wie bei Währungsrisiko, Ursache hier aber eine inländische Inflation.

Verlust- und Liquiditätsrisiko zusammen bilden das Bonitätsrisiko.[12] Insbesondere in Zeiten des konjunkturellen Niedergangs oder der Stagnation ist dieses für Bankinstitute von großer Bedeutung, zumal es sich auch bei fundierter Bonitätsprüfung nie ganz vermeiden lässt.

1.1.2 Zielsetzungen der Kreditinstitute und der kreditsuchenden Unternehmen und deren Bedeutung für den Kreditvergabeprozess

Ein Ziel bezeichnet einen künftigen Zustand, der angestrebt wird.[13] Die Gesamtheit aller Ziele bildet das Zielsystem. Aufgabe der Bankpolitik ist es, „ ... diejenige Alternative aus den vorhandenen und sinnvoll realisierbaren auszuwählen, die eine bestmögliche Zielerreichung für den Bankbetrieb als Ganzes ... gewährleistet ...“[14] In der Literatur werden unterschiedliche Zielsysteme aufgeführt. Das könnte daran liegen, dass bisher keine repräsentativen Erhebungen über bankbetriebliche Zielsysteme vorhanden sind[15] oder dass unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Nachfolgende Abbildung gibt eine Übersicht über die in der Literatur aufgeführten Systeme[16].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Übersicht über bankbetriebliche Zielsysteme[17]

Aus den beschriebenen Zielsystemen lassen sich die möglichen bankbetrieblichen Informationsziele hinsichtlich der Bewertung kreditsuchender Unternehmen ableiten. So benötigen die Kreditinstitute Informationen über die Sicherheit der dem Unternehmen gewährten Kredite bzw. über die Wahrscheinlichkeit, mit der das Unternehmen seinen Tilgungs- und Zinszahlungsverpflichtungen nachkommen können wird.[18] Die Kreditinstitute sind daher bemüht, sich ein möglichst zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens zu machen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Kreditierung. Während der Geber kurzfristiger Kredite besonders an der gegenwärtigen Liquidität, dem Umsatz und der Vermögens- und Kapitalstruktur interessiert ist, sind für langfristige Kapitalgeber zusätzlich die Zukunftsaussichten, die nachhaltige Ertragskraft und die Rentabilität von Bedeutung.[19]

Die Fähigkeit, die Zinsen für Kredite aufzubringen und die vereinbarten Tilgungen hierfür leisten zu können, hängt wesentlich vom Unternehmensprozess und seiner Ablaufgeschwindigkeit ab.[20] Kreditinstitute können diesen Prozess z.B. aus der Gewinn- und Verlust-Rechnung ableiten, welche die im vergangenen Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen und Erträge enthält und weitgehend vom Ballast früherer Jahre befreit ist. Da die Bilanz selbst mit Vergangenheitsdaten überfrachtet und häufig stark durch die Bilanz-Politik des Unternehmens beeinflusst ist[21], bedarf es zum Erkennen einer gewissen Dynamik zwischen den Geschäftsjahren schon spezifischer Analyse-Instrumente, z.B. Kapitalflussrechnungen.

Während in der Vergangenheit hauptsächlich die wirtschaftliche Lage der kreditsuchenden Unternehmen analysiert wurde[22], werden heute zunehmend weitere Faktoren, wie Management, Branche, Kundenbeziehungen oder Unternehmensentwicklung in die Kreditvergabeentscheidung mit einbezogen.[23] Die Informationsziele der Kreditinstitute werden dabei auch maßgeblich von aktuellen Veränderungen auf der Ebene der nationalen und internationalen Bankenaufsicht beeinflusst.

Auch bei der Analyse der Unternehmensziele hinsichtlich der Kreditgewährung ist es notwendig, zunächst ein Zielsystem zu entwickeln. In der Marktwirtschaft muss es das oberste Ziel eines jeden Unternehmers sein, seine Unternehmensrentabilität in der Dimension zu erwirtschaften, dass das Unternehmen auf Dauer existenzfähig ist. Alle anderen Ziele sind letztlich diesem primären Ziel untergeordnet.[24] In gutgeleiteten Unternehmen ist man heute von der Notwendigkeit unternehmerischer Konzeptionen überzeugt, die konkrete Ziele beinhalten, die der Unternehmer erreichen möchte. Die Fixierung solcher Unternehmensziele erfolgt im Rahmen der Planung, nachdem der Markt mit seinen Möglichkeiten eingehend untersucht worden ist. Es ist sinnvoll, die Konzepte auf reale Durchführbarkeit hin zu untersuchen, wobei normalerweise zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen unterschieden wird. Kurz- und mittelfristige Ziele, die einem schnellen Wandel unterworfen sind, wird das Unternehmen entschlossen anstreben müssen, während langfristige Ziele gründliche Voruntersuchungen und sorgfältige Einstellungen verlangen.[25] Insbesondere längerfristige, aber auch kurzfristige Kredite bedeuten eine entscheidende Bindung an das Unternehmen. Der Kreditgeber muss deshalb die Überzeugung haben, dass das Unternehmen eine Zukunft hat. In diesem Zusammenhang sind die Unternehmensziele ein wichtiger Aspekt.

1.1.3 Darstellung des Kreditvergabeprozesses

Nachdem die entscheidenden Begriffe des Kreditvergabeprozesses definiert und die Zielsetzungen von Kreditgeber und –nehmer eingehend untersucht wurden, soll nun der Kreditvergabeprozess aus heutiger Sicht dargestellt werden. Wirtschaftlich betrachtet, ist der Kredit im Grunde eine Ware wie jede andere auch. Wie ein Kaufmann, der ein Produkt verkaufen will, muss auch das Kreditinstitut dafür sorgen, dass Qualität und Preis des Kreditangebots in Einklang miteinander stehen und dass durch eine gezielte Werbung die Aufmerksamkeit des Kunden auf das Produkt gelenkt wird.[26] Während das Wort „Kredit“ in traditionellen Kaufmannskreisen häufig einen eher negativen Klang hatte und er auch nur zögernd in Anspruch genommen wurde, sind Kredite heute völlig normale und allgemein übliche Finanzierungsmittel zur Realisierung wirtschaftlicher Vorhaben geworden.[27] Dieser Wandel in der Einstellung zum Thema Kredit führte dazu, dass der Kunde heute nicht mehr Antragsteller, sondern ein umworbener Partner der Kreditinstitute ist.[28] Dennoch wird es i.d.R. das kreditsuchende Unternehmen sein, welches sich bei einem Finanzierungsproblem an seine Hausbank wendet.

Nachdem sich das Unternehmen im Rahmen der möglichen Finanzierungsformen für die Aufnahme eines Bankkredits entschieden hat, findet als erstes Element des Kreditvergabeprozesses das Kreditgespräch statt. Hier werden individuell der Kreditzweck, die Kreditdauer, die bedarfsgerechte Kreditform und die Kreditsicherheiten besprochen.[29] Das Ergebnis dieses Kreditgespräches ist die Grundlage für die weitere Kreditbearbeitung seitens des Kreditinstituts. Für das kreditsuchende Unternehmen hat das Kreditgespräch damit eine zentrale Bedeutung hinsichtlich der Einflussnahme auf die Kreditvergabeentscheidung.

Im Anschluss an das Kreditgespräch bereitet das Kreditinstitut die Kreditentscheidung vor. Die Prüfung des Kreditfalls umfasst dabei die persönliche Kreditwürdigkeit des Unternehmers, die wirtschaftlichen Verhältnisse seines Unternehmens, die Prüfung der angebotenen Sicherheiten und abschließend die Beurteilung des Kreditwunsches nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten.[30] Der Bonitätsbeurteilung des Unternehmens kommt hierbei ein besonderer Stellenwert zu. Nach Beendigung aller Überprüfungen wird über den Kreditantrag entschieden, nach Abschluss der Kredit- und Sicherungsverträge der Kredit bereitgestellt und dieser ggf., insbesondere bei Groß- und Millionenkrediten, der Deutschen Bundesbank bzw. dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen angezeigt.[31]

1.2 Normative Anforderungen an den Kreditvergabeprozess

1.2.1 Aktuelle rechtliche Restriktionen im Kreditgewerbe

Wegen seiner überragenden Bedeutung für den Ablauf der gesamtwirtschaftlichen Prozesse bedarf der Kreditverkehr der staatlichen Aufsicht und besonderer gesetzlicher Regelungen. Als ein wichtiger Grund[32] zur Sonderstellung des Kreditgewerbes wird der Schutz der Einleger genannt. Da Banken ihre Geldanlagemöglichkeiten nicht nur vorgebildeten Wirtschaftssubjekten, sondern der gesamten Bevölkerung offerieren, wird eine Schutzbedürftigkeit der Einleger angenommen[33], denn von der überwiegenden Mehrheit der Einleger und Kunden von Banken kann weder erwartet werden, dass sie die sachlichen Voraussetzungen besitzen, sich Informationen über die Bonität von Kreditinstituten zu beschaffen und auszuwerten, noch über genügend Verhandlungsmacht, Bedingungen an ihre Einlagen und Zahlungen zu knüpfen.[34]

Als weiteren Grund, der eine Sonderbehandlung der Branche rechtfertigen soll, wird das Vorliegen von im Vergleich zu anderen Branchen relativ niedriger haftender Mittel bei Kreditinstituten genannt.[35] Dies hat zur Folge, dass den Gläubigern bereits Vermögensverluste drohen, wenn die Bank nur relativ geringe Anteile ihrer Aktiva verliert. Mit dem Zusammentreffen der beiden genannten Kriterien, Schutz des Publikumsverkehrs und niedrige Relation haftender Mittel zu Bilanzsumme bzw. Geschäftsvolumen, wird in der Literatur i.d.R. die Sonderstellung der Bankbranche in gewerbeaufsichtlicher bzw. gewerbepolizeilicher Hinsicht begründet.[36]

Eine weitere Besonderheit und damit Abgrenzungsmerkmal von Banken ist es, dass sie als einzige Branche Kredite „produzieren“ und damit den Finanzierungsspielraum von Unternehmen, öffentlichen und privaten Haushalten maßgeblich bestimmen.[37] An dieser Stelle tritt eine weitere Begründung für die Sonderstellung der Banken hinzu, denn sie nehmen auch eine überragende Position im nationalen Geldangebot ein.[38] Diese zentrale Stellung der Banken in der finanziellen Sphäre der Volkswirtschaft führt dazu, dass sich Störungen im Kreditgewerbe mehr als Störungen in jeder anderen Branche auf weite Wirtschaftszweige ausdehnen.[39]

Damit ist gezeigt, dass zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Banksektors und damit zum Schutz von Personengruppen, die keine Selbstschutzmöglichkeiten gegen die Auswirkungen von Funktionsstörungen im Bankgewerbe haben, der Einsatz von Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen erforderlich ist. Entsprechende Regulierungen aber auch Europarechtliche Harmonisierungsbemühungen auf dem Kreditsektor sind in eine Vielzahl nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen eingegangen[40]. Insbesondere auf das Kreditwesengesetz (KWG) und seinem Einfluss auf den Kreditvergabeprozess soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Der Gesetzgeber nennt in der Begründung des Entwurfes des KWG als Ziel des Gesetzes explizit die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Kreditapparates und nach Möglichkeit den Schutz der Gläubiger vor Verlusten.[41] So werden im KWG allgemeine Ordnungsvorschriften für die Struktur der Kreditinstitute aufgestellt und eine Aufsichtsbehörde installiert, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen soll und der Handlungsanweisungen für ihr Vorgehen in besonderen Situationen gegeben werden. Die Aufsichtsbehörde könnte somit als Vertreter aller Gläubiger angesehen werden.[42]

Im zweiten Abschnitt des KWG finden sich die Vorschriften für Kreditinstitute, die sich auch unmittelbar auf die kreditsuchenden Unternehmen auswirken können. So müssen Kreditinstitute nach § 10 KWG ein angemessenes haftendes Eigenkapital bereit halten und ihre Mittel gem. § 11 KWG so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. Die Angemessenheit aus § 10 Abs. 1 Satz 1 KWG wird durch den auf EU-Richtlinien aufbauenden § 2 GS I konkretisiert. Diese Norm beruht auf dem Akkord des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel I), wonach das Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital eines Instituts und seinen gewichteten Risikoaktiva 8 % täglich zum Geschäftsschluss nicht unterschreiten darf.[43] Die Höhe des bereitzuhaltenden haftenden Eigenkapitals verursacht den Banken entsprechende Kosten, die ggf. auf den Kreditnehmer umgelegt werden. Die §§ 13-16 KWG regulieren die Anzeigepflicht bestimmter Kredite.

Von besonderem Interesse für die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten im Kreditvergabeprozess sind die Regelungen bezüglich der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG[44]. § 18 KWG verlangt von den Kreditinstituten, sich sowohl bei der Kreditgewährung als auch während der gesamten Kreditlaufzeit die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offen legen zu lassen. Bei Krediten an bilanzierungspflichtige Kreditnehmer geschieht dies vor allem durch die Vorlage von Jahresabschlüssen. Diese gesetzliche Regelung des § 18 KWG wurde durch eine Reihe von Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) konkretisiert.[45]

Damit Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse den Anforderungen des § 18 KWG genügen, müssen sie eine bestimmte Qualität aufweisen und zeitnah sein. Einzureichen sind mindestens die Unterlagen für ein Jahr, möglichst aber für drei Jahre.[46] Nur bei einwandfreier Bonität des Kunden ist auch das Vorliegen von Unterlagen für nur ein Jahr akzeptabel. Unternehmen sollten daher im Hinblick auf mögliche Kreditfinanzierungen in der Zukunft, ihre Unterlagen und Bilanzen so gestalten, dass sie einer Überprüfung der Kreditinstitute im Rahmen der Kreditprüfung auch unter Verwendung von wirtschaftlichen Daten der letzten drei Jahre standhalten.

1.2.2 Geplante Änderungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bezüglich der Neuregelung bankenrechtlicher Eigenkapitalanforderungen (Basel II)

1.2.2.1 Darstellung der drei wesentlichen Elemente von Basel II

Im Januar 2001 hat der Baseler Ausschuss, ein unabhängiges Gremium, das an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angelehnt ist, das zweite Konsultationspapier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung herausgegeben. Ursprünglich war für den Mai 2001 das Ende der Konsultationsfrist vorgesehen. Auf der Pressekonferenz des Baseler Ausschusses am 25. Juni 2001 wurde für Anfang 2002 die Präsentation eines vollständigen und kompletten Entwurfs angekündigt, an die sich eine erneute Diskussionsphase anschließen soll. Für Ende 2001 wird dann eine Verabschiedung der Neuen Baseler Eigenkapitalrichtlinie erwartet, die voraussichtlich im Januar 2005 in Kraft treten wird. Die anvisierte neue Regelung besteht aus drei tragenden Elementen („Säulen“):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Die drei Säulen des Baseler Konsultationspapiers[47]

Säule 1: Eigenmittelunterlegungsvorschriften

Die Mindestkapitalanforderungen beruhen wie bisher auf einer Mindesteigenkapitalquote von 8 %, bezogen auf die risikogewichteten Aktiva der Bank. Die risikogewichteten Aktiva ergeben sich aus der Summe aller risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko sowie dem 12,5fachen der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko.[48]

Eigenkapitalquote (min. 8 %) = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Neuerungen von Basel II betreffen die Messverfahren für das Kreditrisiko und das Operationelle Risiko, während die Messverfahren für das Marktrisiko und die Definition des regulatorischen Eigenkapitals erhalten bleiben. Das Kreditrisiko kann über einen Standardansatz auf der Grundlage externer Ratings oder über einen Ansatz auf der Basis interner Ratings (IRB-Ansatz) bestimmt werden.

Die Standardmethode basiert auf der Kreditbeurteilung (Rating) externer Bonitätsbeurteilungsinstitute (External Credit Assessment Institutions, ECAI) und nutzt durch die nationalen Aufsichtsbehörden vorgegebene Risikogewichte, die in Abhängigkeit einer externen Bonitätsbeurteilung (von AAA bis B- und „schlechter“), für Staaten, Banken und Unternehmen gelten.[49] Die Nutzung des Standardansatzes ist ohne Genehmigung der Aufsicht möglich, da keine speziellen Mindestanforderungen formuliert wurden.[50] Tendenziell wird er jedoch, da er als einfachster Ansatz gilt4, zu höheren Eigenkapitalanforderungen (im Vergleich zu den IRB-Ansätzen) bei Banken führen, die sich auf dieses Verfahren zur Bemessung des erforderlichen Eigenkapitals konzentrieren.

Die IRB-Ansätze basieren – wie es ihr Name schon sagt – auf den internen Ratings einer Bank. Sie nutzen individuell berechnete Risikogewichte und müssen speziellen Mindestanforderungen genügen, die die Bankenaufsicht determiniert bzw. noch zu determinieren hat.[51] Da sie tendenziell zu niedrigeren Eigenkapitalanforderungen führen[52], müssen sie zwingend durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die auf der Basis interner Ratings gewonnenen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermöglichen prinzipiell eine differenziertere Bonitätsgewichtung, die dem ökonomischen Risiko deutlich näher kommt als die Ergebnisse des Standardansatzes[53], ohne dass dabei das der Bankenaufsicht zwangsläufig innewohnende Vorsichtsprinzip (Kapitalanforderung > ökonomisches Risiko) verletzt wird. Aus heutiger Sicht ist jedoch noch völlig unklar, mit Hilfe welcher Musterportfolios, die zu Vergleichszwecken heranzuziehen sind, die Eigenkapitalunterlegung der einzelnen Bonitätsklassen festgelegt werden soll.

Eine Reihe weiterführender Inhalte des Baseler Papiers, die die erste Säule betreffen gilt es zudem zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Dazu zählen in erster Linie die Berücksichtigung und die Bewertung von Sicherheiten[54], das Konzept der Haircuts, die Kalibrierung der Risikogewichte oder die Granularitätsanpassung, die an dieser Stelle aber nicht näher diskutiert werden sollen.

Säule 2: Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren

Im Bereich des Überprüfungsverfahrens beinhalten die geplanten Änderungen vor allem die Befugniserweiterungen der nationalen Aufsichtsbehörden, die die von den Banken implementierten internen Verfahren zur Bewertung der Risiken beurteilen und sicherzustellen haben, dass die Banken die umfangreichen Anforderungen an die Offenlegung bei Anwendung des internen Ratingverfahrens fortlaufend erfüllen.[55] So ist eine ständige Überprüfung der Banken auf die Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen vorgesehen, wobei der Aufsichtsbehörde Möglichkeiten an die Hand gegeben werden sollen, um bei gegebenem Anlass frühzeitig eine Eigenkapitalquote von über 8 % festlegen zu können.[56]

Säule 3: Marktdisziplin

Die als dritte Säule einer neuen und effektiven Bankenaufsicht bezeichnete Marktdisziplin soll in der Weise gefördert werden, dass durch erweiterte Offenlegungspflichten hinsichtlich der Kapitalstruktur und des Risikoprofils des jeweiligen Kreditinstituts eine größere Transparenz geschaffen wird.[57] Die große Anzahl an Publikationsanforderungen wird von den Bankenvertretern jedoch als zu weitgehend angesehen und im Rahmen der Diskussion um den neuen Baseler Akkord als „Information Overkill“ bezeichnet. Das gilt z.B. für die Aufgliederung notleidender Kredite und entsprechender Wertberichtigungen nach Branchen sowie die Offenlegung tatsächlicher Ausfallraten für jede einzelne Ratingkategorie.[58] Durch die Verfügbarkeit aktueller Informationen soll aber der Anreiz für ein effizientes Risikomanagement der Banken und die Gewährleistung einer angemessenen Kapitalausstattung entstehen.[59] Damit ist die 3. Säule ein wesentlicher Bestandteil der neuen Eigenkapitalvereinbarung, da die Anerkennung interner Ansätze nur bei Erfüllung gesonderter Offenlegungsanforderungen erfolgt.

1.2.2.2 Mögliche Auswirkungen von Basel II auf kreditsuchende Unternehmen

Vermutlich werden bis Januar 2005 alle kreditbeantragenden Unternehmen bankinterne Ratings erhalten und die Prüfungen i.d.R. genauer erfolgen als bisher. Dies führt zu exakteren Methoden der Bonitätsevaluierung, zu mehr Risikotransparenz und in der Folge zu einer risikobewussteren Kalkulation der Risikoprämien. Für Kredite an Unternehmen mit sehr guter Bonität reduziert sich die Eigenkapitalbelastung (besser als A+: 20 %-Gewichtung), für Unternehmen mit schlechter Bonität hingegen erhöht sie sich (niedriger als B-: 150 %). Es ist zu vermuten, dass sich große Unternehmen mit guten Risiken besser Stellen und schlechtere Risiken eine Kreditverteuerung erfahren werden. Da bei kleineren Unternehmen häufig höhere Risiken unterstellt werden[60] (z.B. bei den „weichen Faktoren“, wie etwa dem Ausfall eines Managers) ist zu vermuten, dass für diese Gruppe von Unternehmen eine Verschlechterung der Finanzierungskonditionen eintreten wird.

1.3 Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten in der aktuellen Kreditvergabepraxis

1.3.1 Darstellung der Strukturen und Methoden des Risikomanagements der Banken als Grundlage für das Erkennen unternehmerischer Gestaltungsmöglichkeiten

Unter Risikomanagement (auch Risikopolitik) sollen alle Maßnahmen verstanden werden, „... die darauf gerichtet sind, etwaige Gefahren einer Erfolgsminderung zu identifizieren, den Eintritt von Risiken zu verhindern oder die Auswirkungen evidenter Risiken abzuschwächen.“[61] Im Rahmen der Kreditvergabeentscheidung ist die Kreditwürdigkeitsprüfung das wesentliche Element des bankbetrieblichen Risikomanagements. Sie soll Risiken, die dem Kreditgeber durch die Kreditgewährung entstehen, näherungsweise offen legen.[62] Dies geschieht, indem die Verhältnisse des Kreditbewerbers insoweit untersucht werden, als sie Rückschlüsse auf seine Bereitschaft und Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung der Tilgungs- und Verzinsungsverpflichtungen zulassen. Aufgrund des Ergebnisses der Kreditwürdigkeitsprüfung entscheidet der Kreditgeber, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen die Kreditgewährung unter Risikoaspekten vertretbar ist.[63] Die Kreditwürdigkeitsprüfung besteht aus der Prüfung der rechtlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden, seiner persönlichen Verhältnisse und seiner wirtschaftlichen Lage.[64]

Durch die Prüfung der rechtlichen Verhältnisse ist festzustellen, ob der Kreditbewerber rechtsfähig ist.[65] Soweit juristische Personen (wie Kapitalgesellschaften oder öffentliche Körperschaften) als Kreditnehmer auftreten, ist die Legitimation ihrer Vertreter zu prüfen.[66] Die gleiche Aufgabe stellt sich bei Personengruppen (Personengesellschaften) sowie Insolvenz- oder Erbmassen.

Von besonderer Wichtigkeit ist die Klärung der persönlichen Vertrauenswürdigkeit des Kreditbewerbers. Dabei stellt sich hier die Aufgabe, aus dem Vergangenheitsverhalten des Kreditbewerbers (bei Unternehmen der Mitglieder der Geschäftsleitung) Hinweise auf die Persönlichkeitsstruktur zu gewinnen, um beurteilen zu können, ob von dieser Seite her die Erfüllung der dem Kreditnehmer obliegenden Verpflichtungen gewährleistet ist.

Zu den Sachverhalten, die in diesem Zusammenhang festzustellen sind, gehört z.B., ob der Kreditbewerber seine Zahlungs- und sonstigen vertraglichen (insbesondere wechsel- und scheckrechtlichen) Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber und Dritten bisher ordnungsgemäß erfüllt hat, ob und unter welchen Begleitumständen in der Vergangenheit gegen ihn ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde, und wie es um seine geschäftliche oder berufliche Qualifikation bestellt ist. Aber auch die Lebensgewohnheiten und die allgemeinen charakterlichen Eigenschaften liefern Anhaltspunkte für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit.[67] Als Quellen für die Gewinnung dieser und anderer Informationen kommen der Kreditbewerber selbst oder von ihm benannte Personen in Betracht, ferner seine Bankverbindungen und Geschäftspartner sowie schließlich Auskunfteien (SCHUFA, CREFO etc.).

Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines kreditbegehrenden Unternehmens ist als die entscheidende Prüfung anzusehen, da sie Sachverhalte aufzudecken sucht, die während der Laufzeit des Kredites zur Insolvenz des Unternehmens führen und ihm dadurch die fristgerechte und vollständige Erfüllung der Tilgungs- und Verzinsungsverpflichtungen unmöglich machen könnte. Die Insolvenzgefahr kann der Unternehmung aus der erfolgswirtschaftlichen Sphäre (durch Überschuldung) und aus dem finanzwirtschaftlichen Bereich (durch Illiquidität) erwachsen.[68]

Dem Kreditgeber kommt es nicht auf die Solvenz des Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Kreditprüfung, sondern während der Dauer der gesamten Kreditbeziehung an, so dass er die wirtschaftlichen Verhältnisse zukunftsbezogen prüfen wird. Die Analyse der gegenwärtigen und vergangenen Situation ist nur insoweit sinnvoll (allerdings auch unentbehrlich), als daraus Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung gezogen werden können.[69]

Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage zielt also auf die Erfolgssituation und die Liquidationslage ab. Dazu bedarf es zunächst einer Analyse der Vermögenslage, denn der Umfang des Vermögens und die Art der einzelnen Vermögensteile sind für die Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen mitbestimmend, und die Dauer, für die das Kapital noch in ihnen gebunden ist, ist eine wichtige Bestimmungsgröße der Liquiditätslage.[70]

Ein weiterer Gegenstand der Analyse ist die Kapitalstruktur, die unter dem Aspekt sowohl der Überschuldungs- wie der Illiquiditätsgefahr aufschlussreich ist. Hinweise auf diese Risiken vermag auch die kombinierte Betrachtung bestimmter Vermögens- und Kapitalteile zu liefern. Notwendig für derartige Untersuchungen sind mehr oder minder weitgehende Einblicke in das Rechnungswesen sowie darüber hinaus ergänzende Auskünfte des kreditsuchenden Unternehmens. Als Informationsquelle kommt dabei das gesamte Rechnungswesen des Kreditsuchenden in Betracht. Besonders aufschlussreich sind Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, (wobei es sich möglichst um für steuerliche oder interne Zwecke erstellte Rechnungswerke handeln sollte), die letzten Geschäftsberichte, ein Status, in dem Vermögen und Schulden zu Zeitwerten angesetzt werden, ein Inventar, die Statistik der Auftragsentwicklung und des Auftragsbestandes, der Investitions- und Finanzplan sowie Finanzflussrechnungen.[71]

Weitere Aufschlüsse über die gesamtwirtschaftliche Lage und die Zukunftsaussichten liefern z.B. Betriebsvergleiche, Marktanalysen und Branchenberichte. Aus diesen und anderen Unterlagen lassen sich Größen und Kennzahlen entwickeln, die (kombiniert angewendet) eine Zustandsanalyse ermöglichen.[72] Die Zustandsanalyse wird dann zu einer prognostischen Analyse weiterentwickelt, wobei sich z.B. die zukünftige Liquiditätsentwicklung mittels des Finanzplans näherungsweise vorbestimmen lässt. Um die künftige Erfolgssituation abzuschätzen, extrapoliert man die Erfolgsentwicklung der Vergangenheit, wobei die voraussichtlichen künftigen Einflussgrößen (unter Verwendung von Markt- und Preisprognosen, der Produktionsprogramm- und Investitionsplanung und ähnlichem) zu berücksichtigen sind.[73]

1.3.2 Überblick über die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen

Auch für das kreditsuchende Unternehmen ist ein Kreditmanagement notwendig, um im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung so positiv beurteilt zu werden, dass der Kredit zu günstigen Konditionen gewährt wird. Im Hinblick auf das soeben dargestellte Risikomanagement der Banken, in dem insbesondere die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden geprüft werden, sollen nun einzelne Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht der Unternehmen aufgezeigt werden.

Die rechtliche Fähigkeit als Kreditnehmer auftreten zu können ergibt sich bei natürlichen Personen aus ihrer Geschäftsfähigkeit und bei juristischen Personen aus der Legitimation ihrer Vertreter. Hier bestehen keine Gestaltungsspielräume, es handelt sich lediglich um rechtliche Restriktionen. Häufig wird von Privatbanken jedoch ein größeres Risiko bei kleineren Einzelunternehmen und Personengesellschaften angenommen[74], so dass die Wahl der Rechtsform in diesem Zusammenhang eine Gestaltungsmöglichkeit zur besseren Bonitätseinstufung darstellen kann.

Eine Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit stützt sich auf das Verhalten des Kreditnehmers, bzw., bei juristischen Personen, auf das Verhalten seiner Vertreter. Da hier insbesondere das Vergangenheitsverhalten überprüft wird, sollten sich die betroffenen Personen bereits zu Zeiten, in denen noch keine Kreditfinanzierungen geplant sind, auf die entsprechenden Überprüfungen einstellen. So sind besonders die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Dritter zeitgerecht zu erfüllen. Sollte gegen den Kreditsuchenden in der Vergangenheit einmal ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet worden sein, so muss er sich über die Begleitumstände im Klaren sein, um beim Kreditgespräch sicher auftreten zu können. Da auch die geschäftliche und berufliche Qualifikation bei der persönlichen Kreditwürdigkeit eine Rolle spielt,[75] ist es ratsam, entsprechende Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Nachweise vorweisen zu können. Schon der Besuch kurzer Seminare kann den Eindruck vermitteln, dass sich der Kreditnehmer den aktuellen fachlichen und marktlichen Anforderungen stellt. Die persönlichen Lebensgewohnheiten des Kreditbewerbers sollten sich ebenfalls im Rahmen seiner Einkunftsklasse bewegen, außergewöhnlich hohe Lebenshaltungskosten zumindest nicht öffentlich publik werden. Schließlich ist es empfehlenswert, Vorstrafen zu vermeiden, die von der Bank ggf. als persönliche Charakterschwäche ausgelegt werden könnten.

Besonderes Augenmerk ist auf die Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu richten, die insbesondere auf eine Analyse der Vermögenslage und der Kapitalstruktur abzielt. Das Vermögen einer Unternehmung wird in seiner Grobstruktur durch den Anteil von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt. Übliche Kennzahlen[76] der Vermögensstruktur sind:

Anlagenintensität (Ausnutzungskoeffizient) =Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenx 100 %

Anlagenintensität (Anlageninvestition) =Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenx 100 %

Es ist bezüglich der Kreditwürdigkeitsprüfung ein niedriges Anlagevermögen anzustreben, da es ein Kennzeichen für betriebliche Flexibilität ist, d.h. Unternehmen mit kleinem Anlagevermögen können sich Beschäftigungsschwankungen leichter anpassen, da einerseits weniger Kapital langfristig gebunden ist und sie andererseits auch geringere fixe Kosten aufweisen. Das wiederum ermöglicht schnellere Produktionsumstellungen und lässt einen Beschäftigungsrückgang weniger stark auf den Erfolg durchschlagen. Wenn das kreditsuchende Unternehmen ein niedriges Anlagevermögen vorweist sollte es aber auch darauf achten, dass dieses niedrige Anlagevermögen nicht auf alten und bereits abgeschriebenen Anlagen beruht und das Kreditinstitut deshalb am Anschluss des Unternehmens an den technischen Fortschritt zweifelt.

Die Kapitalstruktur bildet Art und Zusammensetzung des Kapitals ab. Entscheidend ist dabei der Anteil von Eigen- und Fremdkapital, der den Verschuldungsgrad kennzeichnet und durch folgende Kennzahlen ausgedrückt werden kann:[77]

Verschuldungsgrad = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eigenkapitalquote = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fremdkapitalquote = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verschuldungskoeffizient = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Bewertung dieser Kennzahlen wurden in der Kreditvergabepraxis der Banken bisher hauptsächlich Bilanzwerte und erst in jüngster Zeit auch Marktwerte zugrunde gelegt.[78] Die Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich sehr gering, was auf das rasche Wachstum der Volkswirtschaft nach dem 2. Weltkrieg und auf die Einflussmöglichkeiten der Banken zurückzuführen ist.[79]

Für die Ermittlung der Kapitalstrukturkennzahlen ist also das Eigenkapital zu bestimmen, wobei sich diverse Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen ergeben. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, Pensionsrückstellungen zum Eigenkapital zu rechnen. Sie sind juristisch betrachtet zwar Fremdkapital, stehen dem Unternehmen aber so langfristig zur Verfügung, dass sie wirtschaftlich wie Eigenkapital betrachtet werden können. Des weiteren ist die Fristigkeit des Kapitals ein wichtiges Kriterium der Kapitalstruktur. Es können kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten voneinander unterschieden werden. Die Relation dieser Kennzahlen kann zur Beurteilung des Risikos des Kapitalentzugs herangezogen werden. Je höher der Anteil des langfristigen Kapitals, desto geringer ist dieses Risiko. Da die tatsächliche Fristigkeit des Kapitals für den externen Bankanalysten teilweise nicht erkennbar ist, bieten sich dem Unternehmen hier weitere Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Unternehmer z.B. durch Offenlegung von Prolongationszusagen den Anteil des langfristigen Kapitals erhöhen. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Offenlegung vorhandener stiller Reserven anzusprechen, die die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv beeinflussen kann.

Allgemein gilt, dass das Unternehmen die für die Bonitätsbeurteilung relevanten Kennzahlen rechtzeitig vor Beginn der Kreditverhandlungen aufbereitet. Das gleiche gilt für alle anderen erforderlichen Unterlagen, insbesondere für die Rechenwerke, wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Verschuldungsstatus, Investitions- und Finanzplanung, Finanzflussrechnung etc. Je offener das Unternehmen dabei an das Kreditinstitut herantritt, desto schneller wird die Bank von der Ehrlichkeit und Vollständigkeit überzeugt sein und weitere Nachforschungen unterlassen. Professionell aufbereitete Unterlagen tragen zudem dazu bei, das Bild eines modernen Managements zu vermitteln. Es ist den Unternehmen also anzuraten, bereits selbst eine vorausschauende Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen, um Schwachpunkte und Probleme des Unternehmens rechtzeitig aufzudecken und ggf. noch korrigieren zu können. Das Wissen um das eigene Unternehmen stärkt zudem die Verhandlungsmacht und die Überzeugungskraft, wenn es in die Kreditverhandlungen geht.

1.3.3 Möglichkeiten der Risikominderung aus Sicht der Unternehmen

Da die Kreditwürdigkeitsprüfung nur eine vorbeugende Maßnahme der Kreditinstitute zur Abwehr der Kreditrisiken ist und die Tilgungs- und Verzinsungszahlungen dadurch keineswegs gewährleistet werden, besteht das Bedürfnis nach ergänzenden Vorkehrungen zur Sicherstellung der Forderungen.[80] Diese Aufgabe erfüllen die Kreditsicherheiten, durch die der Kreditgeber zusätzlich zu der Rückzahlungs- und Verzinsungsforderung weitere Ansprüche gegen den Kreditnehmer oder Dritten erwirbt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nach, so können diese zusätzlichen Rechte geltend gemacht werden. Die Kreditpraxis sieht eine Vielzahl solcher Kreditsicherheiten vor, so dass sich daraus auch aus Unternehmenssicht erhebliche Handlungsspielräume ergeben.

Grundsätzlich wird zwischen schuldrechtlichen und sachrechtlichen Kreditsicherheiten unterschieden. Daran anknüpfend spricht man auch von Personal- und Realsicherheiten.[81] Außerdem werden von den Kreditinstituten häufig Kreditversicherungen angeboten. Zu den Personalsicherheiten gehören die Bürgschaft, die Garantie und die Wechselsicherung. Die Realsicherheiten umfassen den Eigentumsvorbehalt, die Verpfändung, die Sicherungsübereignung, die Forderungszession sowie die Hypothek und die Grundschuld als grundpfandrechtliche Sicherheiten.[82] Inwieweit das kreditsuchende Unternehmen von diesen Sicherheiten Gebrauch machen kann wird jedoch nicht allein von ihrer Rechtsnatur, sondern auch von wirtschaftlichen Gegebenheiten bestimmt. So ist bei Personalsicherheiten die Kreditwürdigkeit der beteiligten Personen erforderlich, während die Brauchbarkeit von Realsicherheiten vom Wert und der Wertbeständigkeit der zu belastenden Objekte abhängt.[83]

2. Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten im zukünftigen Kreditrating nach Basel II

2.1 Zur Notwendigkeit und Zielsetzung des zukünftigen Kreditratings

„Angesichts globalisierter Finanzmärkte gibt es keine Alternative zu international abgestimmten Regeln.“[84] Der Baseler Ausschuss hat es sich zum Ziel gesetzt, weltweit anerkannte Maßstäbe zur Sicherung des Finanzsektors zu erarbeiten. Er leitet seine Zielsetzung dabei aus der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Bankensektors als besonders sensiblen Wirtschaftszweig ab, denn oftmals löst die Schieflage eines Instituts Kettenreaktionen bei anderen Instituten und den Anlegern aus. Es besteht ein breiter Konsens[85] darüber, dass die derzeit geltenden Regelungen der Baseler Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahre 1988 keine zeitgemäße und risikogerechte Ausgestaltung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen mehr darstellt. Daher wurde nach Berücksichtigung vielfältiger Anregungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, das zweite Konsultationspapier zu einer neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung vorgelegt.

[...]


[1] Vgl. Varnhold, Burkhard: Modernes Kreditrisikomanagement, Zürich, 1997, S. 20 ff.

[2] Vgl. Steiner, Manfred; Starbatty, Nikolaus: Kritische Aspekte der Neuen Baseler Eigenkapital-vereinbarung, in: FB, 2001, S. 417 ff.

[3] Vgl. Meister, Edgar: Die Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, Rede bei der Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion „Wandel in der Mittelstandsfinanzierung – Was erwartet der Mittelstand?“, München, 23. März 2001

[1] Vgl. IKB Deutsche Industriebank AG: Vor neuen Herausforderungen: Rating für den Mittelstand, von Klaus Frick, Düsseldorf, o.J.

[2] Vgl. Wanner, C.; Fromm, T.; Kölling, M.: Basel II beschäftigt vor allem Deutschland, in: FTD vom 31.05.01

[1] Vgl. Kilgus, Ernst: Bank-Management in Theorie und Praxis, 2. überarbeitete Auflage, Bern und Stuttgart 1985, S. 200

[2] Vgl. Albisetti, Emilio: Bankgeschäfte, 4. Auflage, Zürich 1990, S. 128

[3] Vgl. Hagenmüller, Karl Friedrich: Der Bankbetrieb, Bd. II, 4. Aufl., Wiesbaden 1978, S. 15

[1] Vgl. Büschgen, Hans Egon: Bankbetriebslehre: Bankgeschäfte und Bankmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden, 1991, S. 643

[2] Vgl. beispielhaft Hagenmüller, Karl Friedrich: Bankbetrieb und Bankpolitik, Wiesbaden, 1959, S. 270 ff; Döhring, Jens: Das Gesamtrisiko einer Bank unter besonderer Berücksichtigung formaler Risikoverbundeffekte, o.O., o.J.; Kopp, Ulla-Christiane: Quantitatives Risikomanagement in Banken, Wiesbaden, 1993, S. 7 ff.

[3] Vgl. Wächtershäuser, Manfred: Kreditrisiko und Kreditentscheidung im Bankbetrieb: Zur Ökono-misierung des Kreditentscheidungsprozesses im Bankbetrieb, Wiesbaden, 1971, S. 70 ff; Hartmann, Bernhard: Kreditprüfung und Kreditüberwachung, Stuttgart, 1965, S. 10; Strack, Heinz: Beurteilung des Kreditrisikos: Erweiterung der traditionellen Kreditbewertung durch prognoseorientierte Entscheidungshilfen, 2. Aufl., Berlin, 1977, S. 23; Büschgen, Hans Egon, a.a.O., S. 695

[1] Vgl. beispielhaft Büschgen, Hans Egon, a.a.O., S. 695

[2] Zu den verschiedenen Zielkomponenten, wie Inhalt, zeitliche Dimension und Ausmaß, vgl. beispielhaft Heinen, Edmund: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 9. Aufl., Wiesbaden, 1986, S. 98 ff.

[3] Vgl. Eilenberger, Guido: Bankbetriebswirtschaftslehre: Grundlagen, internationale Bankleistungen, Bank-Management, 4. Aufl., München, 1990, S. 341

[4] Vgl. Eilenberger, Guido, a.a.O., S. 351

[5] In Anlehnung an: Eilenberger, Guido, a.a.O., S. 352 ff.; Hagenmüller, Karl Friedrich: Der Bankbetrieb, Bd. II, 4. Aufl., Wiesbaden, 1978, S. 287 ff.; Köllhofer, Dietrich; Sprissler, Wolfgang: Informationswesen und Kontrolle im Bankbetrieb, in: Obst, Georg; Hinter, Otto: Geld-, Bank- und Börsenwesen – ein Handbuch, 38. Aufl., Stuttgart, 1988, S. 809 f.

[1] Die Übersicht zeigt die Dominanz des Gewinns bei der bankbetrieblichen Zielsetzung. Auffallend ist das Fehlen des Sicherheitsziels bei Eilenberger und Köllhofer. Das Einbeziehen der Sicherheit als Zielgröße erscheint aber sinnvoll, da jede bankbetriebswirtschaftliche Tätigkeit durch eine Vielzahl von Risiken bedroht wird. Durch sie erfährt das Gewinnstreben eine Begrenzung.

[2] Vgl. Gräfer, Horst: Bilanzanalyse: Eine Einführung mit Aufgaben und Lösungen, 6. Aufl., Berlin, 1994, S. 25 f.

[1] Gräfer, Horst, a.a.O., S. 26

[2] Vgl. Meyer, Claus: Kunden-Bilanz-Analyse der Kreditinstitute: Eine Einführung in die Jahresabschluss-Analyse und in die Analyse-Praxis der Kreditinstitute, Stuttgart, 1989, S. 9

[3] Ebd., S. 9

[4] Vgl. Stockinger, Josef: Bonitätsanalyse von Banken, Wien, 1991, S. 11 f.

[5] Vgl. Fuhrmann, Bernhard J.: Innovationsorientierte Kreditprüfung bei produzierenden Industrieunternehmen durch Kreditinstitute, München, 1992, S. 18 ff.

[1] Vgl. Kremer, Eduard (u.a.): Kredite an Unternehmen: Kreditentscheidung unter dynamischen Aspekten, 3. Aufl., Stuttgart, 1992, S. 121

[2] Vgl. Mag, Wolfgang: Planung und Kontrolle, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 4. Aufl., 1999, S. 16 ff.

[1] Vgl. Falter, Manuel; Hermanns, Fritz: Die Praxis des Kreditgeschäfts bei Sparkassen und anderen Kreditinstituten, 10. Aufl., Stuttgart, 1980, S. 33

[2] Vgl. Rödl, Helmut; Winkels, Alexander: Kreditmanagement in der Unternehmenspraxis, Stuttgart, 1083, S. 1 ff.

[3] Vgl. Weibel, Peter F.: Die Bonitätsbeurteilung im Kreditgeschäft der Banken: Mit empirischen Untersuchungen im Konsum- und Kommerzkreditgeschäft über die Aussagefähigkeit von Bonitätsbeurteilungskriterien, 2. Aufl., Bern und Stuttgart, 1978, S. 75

[4] Falter, Manuel; Hermanns, Fritz, a.a.O., S. 166 f.

[5] Vgl. Everding, Stefan: Früherkennung von Kreditbetrug mit Hilfe bankmäßiger Kreditwürdigkeitsprüfungen, Hamburg, 1996, S. 93 ff.

[1] Vgl. Bähre, Inge Lore; Schneider, Manfred: KWG-Kommentar: Kreditwesengesetz mit den wichtigsten Ausführungsverordnungen, 3. Aufl., München, 1986, S. 176 ff.

[2] Durch die Regulierung und Aufsicht wird die Gewerbefreiheit eingeschränkt, was einer Begründung bedarf.

[3] Vgl. etwa Stützel, Wolfgang: Banken, Kapital und Kredit in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts, in: Strukturwandlungen einer wachsenden Wirtschaft, 2. Bd. Der Verhandlungen auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Lucern 1962, Berlin, 1964, S. 527 ff; Heinrich, Peter: Die Handels- und Gewerbefreiheit im Bankgewerbe, Bern und Stuttgart, 1973, S. 121 ff.; Krümmel, Hans-Jacob: Bankpolitische Normen und ihre Wirkung auf das Bankgeschäft, in: Kredit und Kapital, 8. Jg., 1975, S. 524 ff.

[4] Ebenda

[1] Vgl. Ackermand, Mathias: Finanzinnovationen am Euromarkt: Bankenstrategie und Bankenaufsicht, Frankfurt a.M., 1990, S. 128

[2] Vgl. Stützel, Wolfgang, a.a.O.; Krümmel, Hans-Jacob, a.a.O.

[3] Vgl. Müller, Werner A.: Bankenaufsicht und Gläubigerschutz: Eine Analyse von Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften für Kreditinstitute, Baden-Baden, 1981, S. 39

[4] Unklar und unbegründet bleibt, warum diese Funktion der Banken und die damit verbundenen Auswirkungen von unterschiedlichen Autoren allein unter dem Blickwinkel der Geld- und Währungspolitik gesehen wird, vgl. Stützel, Wolfgang, a.a.O.; Möschel, Wernhard: Das Wirtschaftsrecht der Banken: Die währungs-, bankaufsichts-, kartell- und EWG-rechtliche Sonderstellung der Kreditinstitute, Frankfurt a.M., 1972

[5] Vgl. Radwan, Alexander: Der Mittelstand kann aufatmen: Basel II erleichtert flexible Kreditvergabe, in: Union in Europa, Heft 02/2001, S. 6 f.

[1] Vgl. Weber, Manfred: Basel – Brüssel – Washington – Genf: Bankenpolitik im Spannungsfeld internationaler Entscheidungsprozesse, in: Die Bank, 2001, S. 250 ff.

[2] Vgl. BT-Drucksache 3/1114, S. 20.

[3] Müller, Werner A., a.a.O., S. 17 f.

[4] Vgl. Krämer-Eis, H.: Ratings; Basel II und die Finanzierungskosten von KMU, in: KfW-Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik, Nr. 16/2000, S. 21

[1] Vgl. Walter, Karl-Friedrich: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG: Eine systematische Darstellung, in: DStR, 2001, S. 906 ff,; Deppe, Bernd; Kraemer, Markus: KWG § 18 –Expertensystem unterstützt Institut und Kreditkunden, in: Betriebswirtschaftliche Blätter, 50. Jg., 2001, S. 379 ff.

[2] Zuletzt wurde diese Auslegung im Schreiben 9/98 vom 7. Juli 1998 zusammengefasst und seither durch drei weitere Rundschreiben konkretisiert. Danach muss grundsätzlich zwischen prüfungspflichtigen und nicht prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen unterschieden werden.

[3] siehe BAKred 9/98 Ziff. III. 1. a.

[1] Vgl. auch Anhang I: Schematische Darstellung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung

[1] Vgl. Füser, Karsten: Scoring und Rating im Kontext von Basel II, URL: http://www.ernst-young.de/ profil/wp/rating/rating.cfm am 06.10.2001

[2] Vgl. Boos, Karl-Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Basel II: Externes und internes Rating, in: Die Bank, 2001, S. 346 ff.

[3] Ein Kritikpunkt am Standardansatz ist die Tatsache, dass nicht beurteilte Unternehmen, d.h. Gesellschaften ohne externes Rating, mit einem Risikogewicht von 100 % versehen werden, wohingegen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unterhalb von B ein Risikogewicht von 150 % erfahren. Da in der Bundesrepublik Deutschland nur einige hundert Unternehmen über ein externes Rating verfügen, darf davon ausgegangen werden, dass die bestehende Ratinglücke zur Folge hat, dass die Mehrzahl der Kreditnehmer (wie bisher nach den Regelungen des GS I auch) unverändert mit einem Bonitätsgewicht von 100 % versehen würde. Des weiteren entstehen durch das externe Rating Kosten i.H.v. 30 TDM bis 100 TDM, die für Klein- und Mittelständische Unternehmen eine enorme zusätzliche Belastung darstellen.

[4] Vgl. Füser, Karsten: a.a.O.

[1] Vgl. Kütter, Georg; Loch, Friedemann; Thelen-Pischke, Hiltrud: Das zweite Konsultationspapier zur Überarbeitung der Baseler Eigenkapitalübereinkunft, in: Kreditwesen, 2001, S. 183 ff.

[2] Vgl. Rating im Kontext von Basel II - Basel II: Kreditvergabe auf neuer Basis, URL: http://www.ernst-young.de/profil/wp(rating/rating.cfm am 06.10.2001, o.V.

[3] Vgl. Ahnert, Sascha; Olschok, Michael: Ratings und Risiko-Pricing: Folgen von Basel II für Banken und Mittelstandsfinanzierung, in: Kreditpraxis, Heft 03/2001, S. 6 ff.

[4] Im Baseler Konsultationspapier wird unter dem Stichwort „Credit Risk Mitigration“ die Anerkennung risikoreduzierender Sachverhalte zur Kreditrisikominderung (Kreditderivate, Garantien und Netting Vereinbarungen) diskutiert.

[1] Vgl. Boos, Karl-Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Basel II: Bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren, in: Die Bank, 2001, S. 646 ff.

[2] Die geplante Entwicklung der Überprüfungsverfahren von der quantitativen zur qualitativen Aufsicht ist kritisch zu betrachten. So sagt die European Banking Federation (EBF), dass individuelle Kapitalzuschläge im Einzelfall zwar gerechtfertigt sein können, von einem regelmäßigen Gebrauch aber abzusehen ist. Außerdem erscheint es fraglich, ob das BAKred heute bereits den fachlichen und personellen Anforderungen einer solchen Aufsicht gewachsen ist. Vor dem Hintergrund des in den Baseler Papieren skizzierten Aufgabenpakets, dass die Prüfung der Arbeits- und Ablauforganisation des gesamten Kreditgeschäfts beinhaltet, darf davon ausgegangen werden, dass die Aufsichtsbehörden zur Erfüllung Ihrer Pflichten deutlich mehr und hoch qualifizierte Mitarbeiter benötigen, als sie heute zur Verfügung haben. Die fehlende Homogenität der Ratingsysteme der verschiedenen Banken sowie die Bedeutung subjektiver Risikofaktoren und der kaufmännischen Beurteilung bei internen Einstufungen können dabei zu einem weiteren erheblichen Hindernis werden.

[3] Vgl. Thelen-Pischke, Hiltrud: Das zweite Konsultationspapier zur Überarbeitung der Baseler Eigenkapitalübereinkunft, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, II/2001

[1] Vgl. Boos, Karl-Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Basel II: Marktdisziplin durch erweiterte Offenlegung, in: Die Bank, 2001, S. 795 ff.

[2] Vgl. Füser, Karsten: Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften – Herausforderung für die Spezialbanken, URL: http://www.ernst-young.de/profil/wp/rating/rating.cfm am 06.10.2001

[3] Vgl. Heinke, Eberhard: Basel II und seine Auswirkungen auf den Mittelstand, in: Die Kreditfinanzierung des Mittelstandes nach Basel II: Symposium der LZB NRW am 04.04.2001 in Düsseldorf, S. 19 ff.

[1] Büschgen, Hans Egon, a.a.O., S. 132 f

[2] Vgl. Bönkhoff, Franz Josef: Die Kreditwürdigkeitsprüfung – zugleich ein Beitrag zur Prüfung von Plänen und Prognosen, Düsseldorf, 1983, S. 13 ff.

[3] Vgl. Heno, Rudolf: Kreditwürdigkeitsprüfung mit Hilfe von Verfahren der Mustererkennung, Stuttgart, 1983, S. 13 ff.

[4] Vgl. Hiebler, Franz: Die Praxis der Kreditgewährung: Mit Erläuterungsbeispielen und einer Kreditinventur, 4. Aufl., Wiesbaden, 1979, S. 15 ff.

[5] Die rechtliche Fähigkeit als Kreditnehmer auftreten zu können wird zuweilen als Kreditfähigkeit bezeichnet. Unter Kreditwürdigkeit wird dann nur das Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Kreditaufnahme verstanden.

[1] Die Befugnis, Unternehmen zu vertreten und zu verpflichten, hängt von deren Rechtsform und ggf. auch von vertraglichen Vereinbarungen ab. Gesetzlich vertretungsberechtigt ist bei Unternehmen in der Rechtsform des Einzelkaufmanns dieser Kaufmann, bei offenen Handelsgesellschaften jeder Gesellschafter (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, indem er z.B. die Vertretungsbefugnis für bestimmte Gesellschafter ausschließt oder die Vertretung der Gesellschaft nur durch mehrere Gesellschafter gemeinsam erlaubt). Für Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sind nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) vertretungsberechtigt (§§ 164 und 170 HGB, § 278 Abs. 3 AktG). Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden von ihren Geschäftsführern (§§ 35 ff. GmbHG), Aktiengesellschaften und Genossenschaften durch ihren Vorstand (§ 78 AktG, § 24 GenG) vertreten. Die Vertretung öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist in den Gesetzen, durch die sie errichtet werden, von Fall zu Fall geregelt.

[2] Vgl. Wittgen, Robert: Moderner Kreditverkehr, München, 1970, S. 53 ff.

[1] Wenn das Vermögen infolge von Verlusten kleiner geworden ist als die Verbindlichkeiten und daher zu deren Rückzahlung nicht mehr ausreicht, so dass die Gläubiger nicht oder nur teilweise befriedigt werden können, spricht man von Überschuldung. Illiquidität liegt vor, wenn die Unternehmung, auch ohne überschuldet zu sein, mangels ausreichender Geldmittel ihre Verbindlichkeiten nicht fristgerecht tilgen kann.

[2] Vgl. u.a. Dinkelmann, Reto: Kriterien und Instrumente zur Risikofrüherkennung im Firmenkunden-geschäft der Banken, Zürich, 1995, S. 28 ff.

[3] Da das Vermögen eine wesentliche Grundlage der Kreditsicherung ist, muss seine Eignung für diesen Zweck ebenfalls untersucht werden.

[1] Die Betriebswirtschaftslehre hat ein sehr reichhaltiges unternehmensanalytisches Instrumentarium entwickelt. Es für Kreditwürdigkeitsprüfungen voll zu nutzen, ist jedoch wegen des damit verbundenen Aufwandes nur in Einzelfällen vertretbar. Wie Eingehend die Prüfung jeweils vorgenommen wird, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Dabei kommt es besonders auf die Höhe des Kreditbetrags an, denn ein hoher Kredit bedeutet auch ein großes Risiko. Dem Streben nach möglichst eingehender Prüfung wird damit genügt, indem der Prüfvorgang weitgehend schematisiert wird.

[2] Vgl. Müller-Ganz, Jörg Thomas: Kennzahlen zur Bonitätsbeurteilung von Klein- und Mittelunternehmen im Quervergleich, Bamberg, 1992, S. 233 ff.

[3] Vgl. Dicken, Andre Jacues: Kreditwürdigkeitsprüfung: Kreditwürdigkeitsprüfung auf der Basis des betrieblichen Leistungsvermögens, Hamburg, 1997, S. 21 ff.

[1] Vgl. Everling, Oliver: Maßarbeit beim Rating im Mittelstand, URL: http://everling.de/2000/ Newsletters/2001_11_newsletter.htm am 11.09.2001

[2] Wittgen, Robert, a.a.O., S. 27

[1] Vgl. Perridon, Louis; Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. Aufl., München, 1999, S. 542

[2] Vgl. Radke, Magnus: Die große betriebswirtschaftliche Formelsammlung, 6. Aufl., Landsberg/Lech, 1982, S. 170, 174 f.

[1] Vgl. Horchelhahn, Frank; Ruckh, Roland: Kreditrating – Marterinstrument oder Heilsbringer?, Volksbank Stuttgart (Hrsg.), 2001

[2] Vgl. Finsterer, Hans; Gulder, Marcus: Basel II verlangt Alternativen: Private Equity und Mezzanine-Mittel für den Mittelstand, in: Kreditpraxis, Heft 4/2001, S. 10 ff.

[1] Vgl. Amann, Klaus: Finanzwirtschaft: Finanzierung, Investition, Finanzplanung, Stuttgart, 1993, S. 52 ff.

[1] Vgl. Rudolph, Bernd: Die Kreditvergabeentscheidung der Banken: Der Einfluss von Zinsen und Sicherheiten auf die Kreditgewährung, Opladen, 1974, S. 86 ff.

[2] Vgl. Busse, Franz-Josef: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 4. Aufl., München, 1996, S. 103 ff.

[3] Vgl. Däumler, Klaus-Dieter: Betriebliche Finanzwirtschaft: Mit Fragen und Aufgaben, Antworten und Lösungen, Tests und Tabellen, 6. Aufl., Herne, 1993, S. 99 ff.

[4] Dieser Aussage des Herrn Sanio, Präsident des BAKred, kann der Verf. nur zustimmen, wenn die Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus politischer, ökonomischer und mathematischer Sicht nachvollziehbar sind und damit die Risiken, insbesondere die Kreditrisiken bzw. Adressausfallrisiken, quantifizierbar und beherrschbar bleiben bzw. (zukünftig) werden.

[1] Vgl. Wilkens, Marco; Entrop, Oliver; Völker, Jörg: Strukturen und Methoden von Basel II: Grundlegende Veränderungen der Bankenaufsicht, in: Kreditwesen, 2001, S. 187 ff.

[2] Eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung – so wichtig diese auch ist – kann die Solvenz einer Bank und die Stabilität eines Bankensystems alleine aber nicht gewährleisten. Entscheidend ist letztlich das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen.

[3] Vgl. Ströer, Claudia: Internes Rating: Basel II stellt Weichen, in: Kreditpraxis, Heft 02/2001, S. 4 ff.

[4] Wobei häufig genutzte bzw. zu lesende Formulierungen in diesem Kontext lauten: „Im Durchschnitt soll das heute geltende Niveau beibehalten werden.“ oder „Abhängig von der individuellen Risikosituation wird dies bei einigen Banken zu einer Erhöhung, bei anderen Banken zu einer Senkung der Eigenkapitalanforderungen führen.“. Die Bemessung der Mindestkapitalanforderungen ist also auf eine Durchschnittsbetrachtung hinsichtlich der Risikoverteilung im Banksektor abgestellt und wird daher möglicherweise den individuellen Verhältnissen einzelner Institute nicht gerecht.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832448660
ISBN (Paperback)
9783838648668
DOI
10.3239/9783832448660
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg – Wirtschafts- und Organisationswissenschaften
Erscheinungsdatum
2001 (Dezember)
Note
1,3
Schlagworte
rating management-strategien basel kreditwirtschaft kreditrating
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Titel: Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten im Kreditvergabeprozess der Banken unter besonderer Berücksichtigung des Kreditratings nach Basel 2
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