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Bestimmungsgrößen des Emissionspreises eines am Neuen Markt zu platzierenden Unternehmens

©2001 Diplomarbeit 102 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Kleine und mittlere Unternehmen gelten wie große Unternehmen als treibende Kraft in der Wirtschaft. Bis März 1997 war es für die kleineren und mittleren Unternehmen allerdings schwer, für mögliche Innovationen Eigenkapital zu beschaffen, um am Markt bestehen zu können. Diese Unternehmen sind dann schon recht bald an die Grenzen ihrer Selbstfinanzierungskraft gestoßen. In dieser Situation hat dann nur der Verkauf, die Förderung durch staatliche Subventionen oder eben die Aufnahme von neuen Anteilseignern zur Auswahl gestanden. Neue Anteilseigner können durch Venture-Capital-Gesellschaften oder durch einen Börsengang aufgenommen werden.
Nachdem in den USA mit der NASDAQ ein Börsensegment für junge, innovative Wachstumsunternehmen schon seit Anfang der 70er Jahre erfolgreich war, hat man am 10. März 1997 an der deutschen Börse das Handelssegment Neuer Markt eröffnet. Die Deutsche Börse hat damit ein gleiches Segment wie in den USA geschaffen, an dem sich die jungen, innovativen Wachstumsunternehmen nun Eigenkapital beschaffen können.
Nachdem in den ersten neun Monaten nur 17 Unternehmen und im Jahr 1998 insgesamt 63 Unternehmen am Neuen Markt platziert waren, kam es in den Jahren 1999 und 2000 zu einem Boom, was zur Folge hatte, daß jeweils 139 Unternehmen in diesen Jahren den Weg an das Handelssegment gefunden haben. Dies war jedoch zwischenzeitlich mit z.T. starken Tiefs verbunden, so wie sich die Börsenlage im Jahr 2000 und bisher auch im Jahr 2001 dargestellt hat.
Um bessere und mehr Informationen über die Unternehmen zu erhalten, müssen immer mehr Bereiche des Börsenaspiranten transparent für Außenstehende durchleuchtet werden. Dabei kommt bestimmten Größen immer mehr Beachtung zu Gute, da schon der Emissionspreis eine entscheidende Rolle spielt.
In dieser schriftlichen Abfassung werden Größen vorgestellt, die die Bestimmung des Emissionspreises mit beeinflussen.
Bei der Darstellung handelt es sich vor allem um Größen, die den Emissionspreis im engeren und weiteren Sinne mitbestimmen. Zu den engeren Größen gehören mikro- und makroökonomische Faktoren, wobei die mikroökonomischen direkt mit dem Unternehmen zusammenhängen und die makroökonomischen vielmehr mit der gesamtwirtschaftlichen Lage.
Diesen Größen kommt inzwischen sehr viel Bedeutung zu, da es in der zuletzt schlechten Börsenphase immer wieder zu Verschiebungen und Absagen von Börsengängen gekommen ist. Gerade am Neuen Markt war dies seit Anfang 2000 immer wieder zu […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Der „Neue Markt“
2.1 Was ist der „Neue Markt“ und seine Entwicklung
2.2 Zulassungsbedingungen für Unternehmen, die eine Platzierung am „Neuen Markt“ anstreben
2.3 Die Beziehung des „Neuen Markt“ zur NASDAQ

3. Bestimmungsgrößen des Emissionspreises im engeren Sinne
3.1 Mikroökonomische Faktoren als Bestimmungsgröße
3.1.1 Das Ergebnis nach DVFA/SG
3.1.2 Die Finanzkommunikation
3.1.2.1 Die Pre-Marketing-Phase
3.1.2.2 Die Marketing-Phase
3.1.2.2.1 Roadshows
3.1.2.2.2 Analystenkonferenzen
3.1.2.3 Der Bekanntheitsgrad und die Attraktivität des Unternehmens
3.1.2.4 Die Publizität
3.1.2.5 Die Transparenz
3.1.3 Die Qualität des Managements
3.1.4 Altaktionäre als Zeichen für kurz- oder langfristige Investition
3.1.5 Das Marktumfeld und die Marktstellung des Produktes
3.1.6 Die Liquidität der Aktie
3.1.7 Die Wahl der Aktiengattung
3.1.8 Das Börsensegment
3.2 Makroökonomische Faktoren als Bestimmungsgröße
3.2.1 Die Rezession
3.2.1.1 In der Branche
3.2.1.2 Im Börsensegment Neuer Markt
3.2.2 Die Stagnation
3.2.2.1 In der Branche
3.2.2.2 Im Börsensegment Neuer Markt
3.2.3 Der Boom
3.2.3.1 In der Branche
3.2.3.2 Im Börsensegment Neuer Markt

4. Bestimmungsgrößen des Emissionspreises im weiteren Sinne
4.1 Die Methoden der Multiplikatorenverfahren
4.1.1 Das Kurs-Gewinn-Verhältnis und das PEG-Ratio
4.1.2 Das Kurs-Umsatz-Verhältnis
4.1.3 Das Kurs Cash-Flow-Verhältnis
4.2 Die Discounted Cash-Flow-Methode
4.2.1 Methoden zur Bestimmung des Cash-Flows
4.2.2 Der Entity-Ansatz
4.2.2.1 Der Adjusted Present Value-Ansatz
4.2.2.2 Der Weighted Average Cost of Capital
4.2.2.2.1 Das Capital Asset Pricing Model
4.2.2.2.2 Die Renditeforderung der Fremdkapitalgeber
4.2.3 Der Equity-Ansatz
4.2.4 Der Economic Value Added

5. Das Platzierungsverfahren
5.1 Das Festpreisverfahren
5.2 Das Bookbuilding-Verfahren
5.3 Das Auktionsverfahren

6. Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANGVERZEICHNIS

ANHANG

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Aufteilung der Börsengänge an den Neuen Markt vom 10. März 1997 bis 31. Juli 2001

Abbildung 2: Anforderungen der zwei Alternativen am NASDAQ National Market

Abbildung 3: Arbeitsschema, nach dem das DVFA/SG-Ergebnis errechnet wird

Abbildung 4: Arbeitsschema, bei dem das DVFA/SG-Ergebnis einer „Als-ob-AG“ für Neuemissionen ermittelt wird

Abbildung 5: Vergleich Festpreisverfahren und Bookbuilding-Verfahren

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Kleine und mittlere Unternehmen gelten wie große Unternehmen als treibende Kraft in der Wirtschaft. Bis März 1997 war es für die kleineren und mittleren Unternehmen allerdings schwer, für mögliche Innovationen Eigenkapital zu beschaffen, um am Markt bestehen zu können. Diese Unternehmen sind dann schon recht bald an die Grenzen ihrer Selbstfinanzierungskraft gestoßen. In dieser Situation hat dann nur der Verkauf, die Förderung durch staatliche Subventionen oder eben die Aufnahme von neuen Anteilseignern zur Auswahl gestanden. Neue Anteilseigner können durch Venture-Capital-Gesellschaften oder durch einen Börsengang aufgenommen werden.

Nachdem in den USA mit der NASDAQ ein Börsensegment für junge, innovative Wachstumsunternehmen schon seit Anfang der 70er Jahre erfolgreich war, hat man am 10. März 1997 an der deutschen Börse das Handelssegment Neuer Markt eröffnet.

Die Deutsche Börse hat damit ein gleiches Segment wie in den USA geschaffen, an dem sich die jungen, innovativen Wachstumsunternehmen nun Eigenkapital beschaffen können.

Nachdem in den ersten neun Monaten nur 17 Unternehmen und im Jahr 1998 insgesamt 63 Unternehmen am Neuen Markt platziert waren, kam es in den Jahren 1999 und 2000 zu einem Boom, was zur Folge hatte, daß jeweils 139 Unternehmen in diesen Jahren den Weg an das Handelssegment gefunden haben. Dies war jedoch zwischenzeitlich mit z.T. starken Tiefs verbunden, so wie sich die Börsenlage im Jahr 2000 und bisher auch im Jahr 2001 dargestellt hat.

Um bessere und mehr Informationen über die Unternehmen zu erhalten, müssen immer mehr Bereiche des Börsenaspiranten transparent für Außenstehende durchleuchtet werden. Dabei kommt bestimmten Größen immer mehr Beachtung zu Gute, da schon der Emissionspreis eine entscheidende Rolle spielt.

In dieser schriftlichen Abfassung werden Größen vorgestellt, die die Bestimmung des Emissionspreises mit beeinflussen.

Bei der Darstellung handelt es sich vor allem um Größen, die den Emissionspreis im engeren und weiteren Sinne mitbestimmen. Zu den engeren Größen gehören mikro- und makroökonomische Faktoren, wobei die mikroökonomischen direkt mit dem Unternehmen zusammenhängen und die makroökonomischen vielmehr mit der gesamtwirtschaftlichen Lage.

Diesen Größen kommt inzwischen sehr viel Bedeutung zu, da es in der zuletzt schlechten Börsenphase immer wieder zu Verschiebungen und Absagen von Börsengängen gekommen ist. Gerade am Neuen Markt war dies seit Anfang 2000 immer wieder zu erkennen. Sie helfen den Emissionspreis so zu bestimmen, daß bei einer Verschiebung durch eine Rezessionsphase an der Börse möglichst keine oder jedenfalls keine hohe Abänderung dieses Preises notwendig wird.

Früher wurde für die Bestimmung des Emissionspreises vielmehr die reine Unternehmensbewertung herangezogen, was inzwischen undenkbar ist.

1.2 Gang der Untersuchung

Zunächst wird der Neue Markt und seine Entwicklung dargestellt. Daran schließen sich die Zulassungsbedingungen, die im Regelwerk Neuer Markt verankert sind, an. Kapitel 2 schließt mit der Beziehung zwischen Neuer Markt und der NASDAQ ab.

Der Hauptteil besteht aus zwei Kapiteln. In Kapitel 3 werden die mikro- und makroökonomischen Faktoren vorgestellt, die direkt mit dem Börsenaspiranten zusammenhängen bzw. gesamtwirtschaftlich auf das Unternehmen einwirken können und somit Größen sind, die auf die Bestimmung des Emissionspreises mit Einfluß haben.

Kapitel 4 und damit der zweite Teil des Hauptteils befaßt sich mit der Unternehmensbewertung, die im Zuge der Bestimmung des Emissionspreises durchgeführt wird.

In Kapitel 5 werden abschließend die drei Platzierungsverfahren vorgestellt, durch die der endgültige Emissionspreis bestimmt wird. Dabei ist zu beachten, daß es sich hierbei nicht um eine richtige Methode der Emissionspreisfindung handelt, sondern vielmehr kommt es hier zur endgültigen Bestimmung des Emissionspreises.

2. Der „Neue Markt“

Neben den herkömmlichen Handelssegmenten „Amtlicher Handel“, „Geregelter Markt“ und „Freiverkehr“ wurde am 10. März 1997 der „Neue Markt“ als ein weiteres Handelssegment am Börsenplatz Frankfurt von der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt.

2.1 Was ist der „Neue Markt“ und seine Entwicklung

Der Neue Markt stellt ein selbständiges Handelssegment der FWB dar, das vor allem jungen, innovativen Wachstumsunternehmen die Aufnahme von Risikokapital ermöglichet.[1]

Der Neue Markt wurde von der Deutschen Börse AG gegründet, um die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland[2] für kleinere und mittlere, deutsche und ausländische Wachstumsunternehmen zu erhöhen.

Hauptgrund für die Gründung war vor allem, daß es frühzeitig vergleichbare Marktsegmente an anderen internationalen Börsenplätzen gab, die sich durch regen Zuspruch etablierten und daß mit den Unternehmen Qiagen, Rofin Sinar und Pfeiffer Vacuum drei deutsche Unternehmen zuerst die Notierung an ausländischen Wachstumssegmenten angestrebt haben. Das erste Unternehmen am Neuen Markt war die aus der Telekommunikationsbranche stammende Mobilcom AG.[3]

Vergleichbare internationale Börsensegmente, welche schon vor dem Neue Markt existierten, waren u.a. die „NASDAQ“ in New York/USA, der „AIM“ in London/England der „EuroNM Belgium“ in Brüssel/Belgien sowie der „Nouveau Marché“ in Paris/Frankreich.[4]

Der Neue Markt soll vor allem eine attraktive Alternative zu den anderen internationalen Wachstumsbörsen darstellen und durch die international üblichen Transparenzstandards, wie z.B. in den USA und England, internationale Großinvestoren gewinnen.[5]

Mehr als vier Jahre nach der Einführung des Neuen Marktes und 352 (siehe dazu auch Anhang 1 und Anhang 2) jemals am Neuen Markt gelisteten Unternehmen muß die Akzeptanz durch Emittenten und Investoren als sehr hoch bezeichnet werden. Dies ist um so höher einzuschätzen, als die Aufnahme in den Neuen Markt nur mit zusätzlichen Anforderungen einhergeht.[6]

So muß ein Verzicht zur Aufnahme am Geregelten Markt erklärt werden, obwohl die Zulassung zum Neuen Markt über den öffentlich-rechtlichen Geregelten Markt erfolgt. Außerdem müssen erhöhte Vorschriften zu Publizität und Berichterstattung beachtet werden, die höher als die Anforderungen des Amtlichen Handels sind. Der Handel in diesem Börsensegment ist privatrechtlich organisiert, so daß kein Anspruch besteht, die Aktien zum Handel zuzulassen. Die Deutsche Börse AG kann also die Zulassung zum Handel am Neuen Markt ablehnen, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden.[7]

Die Zielgruppe des Neuen Marktes ist dadurch gekennzeichnet, daß die kleinen bis mittleren in- und ausländischen Unternehmen ein überdurchschnittliches Umsatz- und Gewinnwachstum in der Zukunft erwarten. Der Vergangenheit kommt hier nur eine Nebenrolle zu.[8]

Emittenten sind vor allem Unternehmen aus den Wachstumsbranchen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen:

- Informationstechnologie und Software
- Internetsoftware und Internetdienstleistungen
- Telekommunikation
- Medien und Entertainment und
- Biotechnologie.[9]

Zudem kommen noch Unternehmen aus traditionellen Bereichen dazu, die auf lange Sicht hin überdurchschnittliche Wachstumschancen haben werden.[10]

Im Jahr 1997 wurden 17 Unternehmen zum Neuen Markt zugelassen, die im Vergleich zu Aktienemissionen an anderen Handelssegmenten gute Kursentwicklungen verbuchten.[11] Am Ende des Jahres 1998 waren insgesamt 63 Unternehmen in diesem Handelssegment notiert und die Tendenz war, bis auf eine kleine Schwächephase, stark ansteigend. Verbunden war dies mit dem hohen Wirtschaftswachstum und die damit stark an den Neuen Markt drängenden jungen, innovativen Unternehmen, die dadurch benötigtes Eigenkapital zur Finanzierung ihres Wachstums bekamen.[12]

Das Jahr 1999 war das bisher erfolgreichste Jahr des Neuen Marktes. Während einer einmaligen Hausse im vierten Quartal 1999 wurde der während des Jahres noch normal ansteigende Index immer wieder zu neuen Höchstständen getrieben. Kurze Unterbrechungen der Hausse waren eher als Ausnahme anzusehen, bevor es weiter nach oben ging.

Das „Szenario“ setzte sich anfangs im Jahr 2000 noch fort. Danach kam es jedoch zu einem starken Rückgang des Neuen Markt-Indexes, der nur durch kleine Erholungen unterbrochen wurde. Neuemissionen wurden auf einen späteren Zeitpunkt bzw. unbefristet verschoben und Emissionspreisspannen wurden herabgesetzt. Aktien fielen unter ihren Ausgabekurs und für Neuemissionen mußten teilweise neue Bewertungsmaßstäbe angesetzt werden. Als Gründe waren vor allem steigende Kapitalmarktzinsen zu nennen, die zu diesem Zeitpunkt die überhitzte Konjunkturlage bremsen sollten. Der Neue Markt-Index hat im Verlauf des Jahres 2000 den Konjunkturrückgang der Wirtschaft nur in etwa gezeigt.

Seit Anfang des Jahres bis zum 31. Juli 2001 hat sich dieser Trend weitestgehend fortgesetzt, wobei das Gegenreagieren der europäischen Zentralbank in Form von Senkung der Zinssätze inzwischen immer wieder für kleine Erholungsphasen sorgt. Gerade junge, innovative Unternehmen profitieren von der Senkung der Zinssätze, da es für sie günstiger wird, Fremdkapital aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, daß sich die Börsen in den kommenden Monaten wahrscheinlich erholen werden. Allgemein konnte man bisher davon ausgehen, daß erfahrungsgemäß erst ca. ein Jahr nach den Zinssenkungen sich die Börsen-Indizes wieder erholen und ansteigen. Ob dies allerdings auch für den Neuen Markt-Index gilt, der solch eine Schwächphase noch nicht mitgemacht hat, bleibt abzuwarten.

Abbildung 1: Aufteilung der Börsengänge an den Neuen Markt vom 10. März 1997 bis 31. Juli 2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsche Börse AG: Datenbank, Frankfurt am Main 31.07.2001, o.S.

2.2 Zulassungsbedingungen für Unternehmen, die eine Platzierung am „Neuen Markt“ anstreben

Zunächst entscheidet der Vorstand der Deutschen Börse AG, ob die Aktien eines Unternehmens zum Handel am Neuen Markt zugelassen werden. Dieser kann den Antrag auf Zulassung auch ablehnen, wenn bestimmte Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind.[13]

Zu den Antragsvoraussetzungen gehören die Zulassung der Aktien zum Geregelten Markt der FWB, die Zulassung der Aktien zum Neuen Markt nach Ablauf einer zweijährigen Frist, wenn sie vorher schon zum Amtlichen Handel, Geregelten Markt und im Freiverkehr an inländischen Börsen zugelassen waren und wenn durch den gleichen Antrag auf die Aufnahme der Aktien zum Geregelten Markt verzichtet wird.[14]

Beim Zulassungsverfahren selbst überprüft der Vorstand der Deutschen Börse AG, ob ein Unternehmen geeignet ist, um an den Neuen Markt zu gehen.[15]

Bei der Antragstellung zur Aufnahme eines Unternehmens in den Neuen Markt muß der Emittent ein Eigenkapital von 1,5 Millionen Euro nachweisen. Dieses Eigenkapital muß schon vor der Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von Aktien bestehen.[16]

Die zuzulassenden Aktien sind einem breiten Publikum in einem oder mehreren Staaten zugänglich zu machen. Es müssen sich mindestens 25 % der Aktien eines Unternehmens im Streubesitz befinden und bei der Zulassung von Aktien derselben Gattung ist bei einem Volumen von 100 Mio. auch ein Streubesitz von mind. 20% zulässig.[17]

Zum Handel am Neuen Markt sind ausschließlich Namensaktien zugelassen, wobei diese frei handelbar sein müssen.[18]

Bei der ersten Zulassung zum Neuen Markt muß die Emission mind. 100.000 Aktien und der Gesamtbetrag mind. 250.000,- Euro betragen. Die zu platzierenden Aktien sollen außerdem einen voraussichtlichen Kurswert von mind. 5 Mio. Euro haben.[19]

Altaktionäre müssen eine Haltepflicht von 6 Monaten einhalten, die auch Lock-up-Periode genannt wird. Das bedeutet, daß Altaktionäre nach dem Börsengang ihre Aktien sechs Monate nicht veräußern dürfen.[20]

Jedes Unternehmen am Neuen Markt muß zudem mind. zwei Designated Sponsor nachweisen, um die Liquidität des Marktes zu gewährleisten.[21]

Der Designated Sponsor wird auch Betreuer genannt und muß vom emittierenden Unternehmen vor Handelsbeginn der Deutschen Börse AG mitgeteilt werden.[22]

Er muß ein durch die FWB zugelassenes Unternehmen sein, wobei es sich in der Regel um Emissions- und Konsortialbanken sowie spezielle Wertpapierhandelshäuser und Maklerunternehmen handelt, die eine bestimmte Mindestliquidität garantieren.[23]

Der Deutschen Börse AG bleibt es vorbehalten, einem Designated Sponsor bei mehrmaliger Pflichtverletzung die Zulassung als Betreuer zu entziehen.[24]

Die Designated Sponsors nehmen zudem auch Investor Relations-Aufgaben für die Unternehmen wahr bzw. stehen diesen beratend zur Seite.[25]

Jeder Emittent ist zudem verpflichtet, den Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen anzuerkennen.[26]

Dieser stellt kein Gesetz dar, sondern vielmehr eine Empfehlung, wonach keine Ansprüche der Aktionäre gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können. Aktionäre des Neuen Marktes sollen durch den Übernahmekodex bei einem Übernahmeangebot geschützt werden, da das betroffene Unternehmen keine Abwehrmaßnahmen treffen darf, um den Erwerb der Aktien durch die Bieterseite zu verhindern. Dadurch soll der Aktionär den höchstmöglichen Betrag für seine Anteilsscheine erhalten.[27]

Ein emittierendes Unternehmen ist unmittelbar nach der Zulassung der Aktien zum Neuen Markt verpflichtet, für mind. ein Jahr im voraus einen Unternehmenskalender zu erstellen. Dieser soll Angaben über wichtige Veranstaltungen des Emittenten enthalten. Dazu gehören vor allem Zeit und Ort von Hauptversammlungen, Bilanzpressekonferenzen und Analystenveranstaltungen.[28]

Für die Zulassung selbst muß ein Emissionsprospekt, auch Verkaufsprospekt genannt, erstellt werden.[29]

Das Regelwerk für den Neuen Markt, das die Deutsche Börse AG herausgegeben hat, verlangt diesen Emissionsprospekt. Gleicher muß zusätzliche Informationen enthalten, die der Unternehmensbericht nicht erhält, aber sowohl für den Geregelten Markt als auch für den Neuen Markt erstellt werden müssen. Zu den Inhalten des Emissionsprospektes gehören u.a.:

- Angaben zu Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Prospektes verantwortlich sind
- Angaben über die Aktie, wie zum Beispiel Stückelung, Übertragung, Stimmrecht usw.
- Angaben über den Emittent, wie z.B. Rechtsform, Gegenstand der Unternehmung, Tag der Gründung usw.
- Angaben zu den Kapitalmaßnahmen, wie z.B. Nettoerlös der Emission, Zeitablauf usw.
- Genauere Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlust-Rechnungen, die drei Geschäftjahre vor dem Zulassungsantrag liegen müssen. Sie können nach International Accounting Standards (IAS) oder United States General Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erstellt werden.
- Angaben über die Geschäftstätigkeit, das Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen usw.
- Angaben über Risikofaktoren, wie z.B. Wettbewerbsbedingungen, auslaufende Schutzrechte, Rechtsstreitigkeiten, Preisentwicklungen usw..[30]

Das Regelwerk des Neuen Marktes ist erweitert worden. In ihm sind neue Ausschlußkriterien für Unternehmen enthalten, die unter einem Euro notieren. Diese sogenannten Penny Stocks und Unternehmen, deren Marktkapitalisierung weniger als 20 Mio. Euro beträgt, sollen vom Neuen Markt ausgeschlossen werden, wenn beide Kriterien an 30 Börsentagen hintereinander nicht erfüllt werden. Ist dies der Fall, so fängt eine 90 Handelstage dauernde Bewährungsfrist an zu laufen, in der die Aktie an mind. 15 Handelstagen hintereinander über einem Euro notieren und die Gesamtkapitalisierung an der Börse mehr als 20 Mio. Euro betragen muß. Kann das Unternehmen die beiden Kriterien nicht erfüllen, so muß es das Handelssegment Neuer Markt verlassen. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.[31]

Man möchte damit das geschrumpfte Vertrauen von Anlegern und Emittenten in den Neuen Markt wieder stärken. Weitere Maßnahmen werden in Erwägung gezogen. Die Maßnahmen des geänderten Regelwerks sollen ab dem 1. Oktober 2001 gelten, sodass frühestens im April 2002 die ersten Aktien aus dem Segment fallen können. Über den Termin scheint allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein, da das Unternehmen Foris AG gegen diese Regelung und den frühen Aufnahmetermin gerichtlich klagt.[32]

2.3 Die Beziehung des „Neuen Markt“ zur NASDAQ

Der amerikanische Aktienmarkt hat im Vergleich zu den anderen internationalen Börsenplätzen den Ruf, einer der strengstens regulierten zu sein.[33]

Bei der NASDAQ handelt es sich um die weltweit größte Börse für junge, innovative High-Tech- und Wachstumsunternehmen, die zudem vollcomputerisiert ist und eine gute Alternative für Unternehmen darstellt, die ihr Hauptgeschäft auf dem amerikanischen Markt ausrichten wollen. Die NASDAQ wurde bereits am 8. Februar 1971 gegründet.[34] Sie teilt sich heute in den „NASDAQ National Market“ und in den „NASDAQ Smallcap Market“ auf. Der NASDAQ National Market stellt ein Börsensegment dar, das vor allem auf etablierte Wachstumsunternehmen abzielt. Im NASDAQ Smallcap Market finden sich dagegen vor allem kleinere Wachstumsunternehmen, die sich noch am Anfang ihres Lebenszyklusses befinden.[35]

Für beide Börsensegmente ist eine Registrierung der Wertpapiere durch die Securities Exchange Commission nach dem Securities Exchange Act von 1934 unerläßlich.[36]

Für die NASDAQ National Market gibt es zwei Alternativen, in denen die Anforderungskriterien geregelt sind. Alternative 1 betrifft Unternehmen, die im operativen Geschäft Gewinne erzielen. Alternative 2 ist für Unternehmen verfasst worden, die noch keinen Gewinn erzielen, aber trotzdem eine gewisse Höhe an Marktkapitalisierung vorweisen können.[37] Die Alternativen werden in folgendem Schaubild dargestellt.

Für den NASDAQ Smallcap Market sind folgende Kriterien zu erfüllen:

- Bilanzsumme 4 Mio.US$ ohne Goodwill (ersatzweise Marktkapitalisierung von 50 Mio. US$ oder Gewinn nach Steuern von mind. 750.000,- US$)
- Public float (Aktienzahl) von mind. 100.000 Aktien
- Marktwert des Unternehmens: 1 Mio. US$
- Die Aktionärszahl muß mind. bei 300 liegen
- Der Mindestpreis pro Aktie liegt bei 3 US$
- Es sind zwei Market Maker zu benennen

Abbildung 2: Anforderungen der zwei Alternativen am NASDAQ National Market

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und

Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 70

Von der SEC sind zudem weitere Bedingungen für die Zulassung zur NASDAQ zu erfüllen. Speziell ausländische Unternehmen haben u.a. die Erstellung eines Registrations-Statements und die Bilanzierung nach US-GAAP nachzuweisen.[38]

Die NASDAQ in New York/USA hat also eine Art Vorreiterstatus gegenüber dem Neuen Markt in Deutschland. Letzterer wurde, wie in den Kapiteln 2.1 und 2.2 beschrieben, ebenfalls mit Zulassungsbedingungen versehen, die als eine Hürde angesehen werden müssen, um nicht jedem x-beliebigen Unternehmen den Zugang zu ermöglichen.

Der Neue Markt wurde vor allem geschaffen, um das Listing deutscher Unternehmen an ausländischen Börsen, vor allem der NASDAQ, zu vermeiden. Man stoppte mit der Schaffung des Neuen Marktes also den Kapitalabfluß ins Ausland und stärkte mit einem schnell wachsenden Börsensegment Neuer Markt den Börsenplatz Deutschland.[39]

Erstes deutsches Unternehmen an der NASDAQ war die New York Brokers Deutschland AG. Mit Pfeiffer Vacuum, LHS, Qiagen usw. folgten Unternehmen, die eine Notierung an beiden Handelssegmenten vollzogen.

3. Bestimmungsgrößen des Emissionspreises im engeren Sinne

Der Emissionspreis wird nicht, wie viele denken, nur durch die reine Unternehmensbewertung, wie sie in Kapitel vier vorgestellt wird, ermittelt. Vielmehr gibt es auch andere Größen, durch die ein Emissionspreis näher bestimmt werden kann.

3.1 Mikroökonomische Faktoren als Bestimmungsgröße

Bei der Mikroökonomie als Bestimmungsgröße für den Emissionspreis werden hier Faktoren aufgeführt, die direkt im Zusammenhang mit einer bestimmten wirtschaft-lichen Einheit zusammenhängen. Als wirtschaftliche Einheit sind hier die emittierenden Unternehmen zu sehen, deren Emissionspreis durch Größen bestimmt wird, die direkt mit dem Unternehmen zusammenhängen und Einfluß auf den Emissionspreis haben.

3.1.1 Das Ergebnis nach DVFA/SG

Beim Going-Public von Unternehmen ist es in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, daß die zukünftige Strategie des Emittenten mit in die Bewertung des Unternehmens einfließt. Für potentielle Investoren ist es von hoher Bedeutung, die Bewertung nachvollziehen zu können, da der Erfolg einer Neuemission sich erst nach Wochen, wenn nicht gar Monaten oder noch später zeigt.

Gerade für Unternehmen, die eine Notierung am Handelssegment Neuer Markt anstreben, ist es wichtig, potentiellen privaten und institutionellen Anlegern zu zeigen, wie sich das Ergebnis in der Zukunft entwickeln soll.

Hierfür wird das auf der Ertragswertmethode basierende DVFA/SG-Verfahren verwendet, das speziell auf die Bewertung von Unternehmen abgestimmt ist, die u.a. eine Erstemission anstreben.[40]

Das Ergebnis, das sich aus dem DVFA/SG-Verfahren ergibt, wird an den internationalen Finanzmärkten inzwischen auch schon als die Kennziffer anerkannt, die den Gewinn pro Aktie deutscher Unternehmen repräsentiert. Somit hat das Ergebnis

dieses Verfahrens für Investoren den größten Informationsgehalt[41] und kann bei Neuemissionen als eine der Größen betrachtet werden, die den Emissionspreis wesentlich mitbestimmen, da sie auch regelmäßig in Verkaufsprospekten und Analysen publiziert wird.[42]

Mit dem DVFA/SG-Verfahren werden Gewinnerwartungen unter Berücksichtigung der betrieblichen und finanzwirtschaftlichen Risiken, wie z.B. Spannen, Preise, Eigenkapitalausstattung, Finanzstruktur usw. errechnet. Vergangenheits- und Planzahlen müssen einem bestimmten Arbeitsschema angepaßt werden.[43]

Man geht bei der Ermittlung des Ergebnisses nach DVFA/SG vom handelsrechtlich verfügbaren Jahresüberschuß aus, der um

- außerordentliche,
- ungewöhnliche und
- dispositionsbedingte

Sondereinflüsse bereinigt wird.[44]

Der Jahresüberschuß ist also der Ertrag nach Steuern und ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens.[45]

Abbildung 3: Arbeitsschema, nach dem das DVFA/SG-Ergebnis errechnet wird

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen,

3.überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 269

Das Ergebnis nach DVFA/SG soll vor allem

- den Ergebnistrend eines Unternehmens im Zeitablauf aufzeigen,
- eine zuverlässige Ausgangsbasis darstellen, damit die zukünftige Entwicklung des Ergebnisses abgeschätzt werden kann und
- die Vergleichbarkeit des wirtschaftlichen Erfolgs mit anderen börsennotierten Unternehmen ermöglichen.[46]

Bisher wurde vor allem geschildert, was das DVFA/SG-Ergebnis ist und um welche Einflüsse der Jahresüberschuß bereinigt werden muß. Im folgenden Teil wird speziell auf die Besonderheiten bei Neuemissionen eingegangen.

Bei Neuemissionen treten Fragen auf, die durch das allgemeine Arbeitsschema nicht berücksichtigt wurden.[47]

Unter diesem Gesichtspunkt hat eine Arbeitsgemeinschaft der DVFA/SG eine spezielle Vorgehensweise für Erstemittenten entwickelt, die insbesondere auch auf die Emissionspreisfindung eingeht. Zunächst ist zu beachten, daß die Kosten des einmaligen Börsengangs inklusive der Umwandlungskosten ergebniserhöhend zu berücksichtigen sind. Kosten des einmaligen Börsengangs sind u.a. Kosten für die Gründungsprüfung, Notargebühren, Kosten für die Beratung (Rechtsanwälte, Steuerberater), Börsenzulassungsgebühren, Bankprovisionen, Kosten für das Finanzmarketing usw. Diese Kosten für die einmalige Emission zählen zu den Bereinigungskosten.[48]

Ertragseffekte, die sich aus dem Mittelzufluß des Börsengangs ergeben, müssen in Prognoserechnungen beachtet werden, sofern sie als sicher und quantifizierbar gelten. Prognosen basieren hierbei auf geplanten Mittelverwendungen, wie z.B. Investitionen, Schuldentilgung, Akquisitionen usw.[49]

Da die an die Börse strebenden Unternehmen oft noch nicht die Rechtsform einer Aktiengesellschaft besitzen und dies einen Vergleich mit bereits börsennotierten Unternehmen sehr stark erschwert, können die Jahresabschlüsse und Planungsrechnungen denen einer AG angepaßt werden, in dem man eine sog. „Als-ob-AG“ erstellt.

Speziell Kosten für den Rechtsformwechsel und die Börseneinführung sowie steuerliche Anpassungen sind zu beachten.[50]

Abbildung 4: Arbeitsschema, bei dem das DVFA/SG-Ergebnis einer „Als-ob-AG“ für Neuemissionen ermittelt wird

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen,

2. überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 275

Da im DVFA/SG-Verfahren das Ergebnis pro Aktie eines Unternehmens ermittelt wird, handelt es sich um eine der Größen, die zur Bestimmung des Emissionspreises herangezogen werden.

Vor allem die Basis, auf der eine Ergebnisreihe eines Unternehmens für die Vergangenheit und speziell für die Zukunft ermittelt wird, ist hier ausschlaggebend, da diese Ertragszahlen die informativsten für den potentiellen Anleger sind und auch international anerkannt werden.

3.1.2 Die Finanzkommunikation

Die Finanzkommunikation hat in den letzten Jahren bei der Vorbereitung eines Börsengangs immer mehr an Bedeutung gewonnen. Neben den beiden Marketing-Phasen, in denen das Unternehmen sich der Öffentlichkeit präsentiert um potentielle Investoren zu gewinnen, gibt es noch weitere Faktoren, die dazu beitragen sollen, daß die Nachfrage nach den zu platzierenden Aktien hoch ist.

Die Faktoren, die in Kapitel drei aufgeführt sind, dienen alle zusammen also auch der Bestimmung des Emissionspreises.

3.1.2.1 Die Pre-Marketing-Phase

In dieser Phase des Börsengangs soll das Interesse der Finanzöffentlichkeit bezüglich der Neuemission angeregt werden.[51]

Die konsortialführende Bank, auch Lead-Manager genannt, ist in dieser Phase bereits genauso ausgewählt, wie die begleitenden Emissionsbanken, die Co-Lead-Manager genannt werden. Das Interesse und der Bekanntheitsgrad soll dabei durch Pressekonferenzen, Research-Berichte, Anzeigenkampagnen usw. geweckt werden. Es wird also substantielle Arbeit geleistet, d.h. daß durch die Unternehmensstrukturierung eine Basis geschaffen wird.[52]

Der Emittent hat zu diesem Zeitpunkt den Wert des Unternehmens bereits ermittelt und weiß daher schon relativ genau, wie hoch der Preis an der Börse sein soll.

Die konsortialführende Bank und die begleitenden Banken werden dagegen zusammen eine sogenannte „Fair-Value-Ranch“ ermitteln. Hierbei handelt es sich um den theoretisch richtigen Preis, in dem neben der Unternehmensbewertung auch mikro- und makroökonomische Faktoren, die in Kapitel drei geschildert werden, enthalten sind.

Der Emissionspreis bzw. die Emissionsspanne wird durch die Absprache von Konsortialführer und dem Unternehmen festgelegt.

Ob dieser vorgegebene Emissionspreis dann auch der marktgerechte Emissionspreis ist, also der Preis der auch bezahlt wird, bleibt abzuwarten, denn der hängt von der Nachfrage ab und diese gilt es hier zu erhöhen.

Mit der Festlegung des Emissionspreises bzw. der Emissionsspanne wird auch die Equity Story fertiggestellt.[53]

Sie bildet die Grundlage, um die Marketing-Aktivitäten beim Going Public durchzuführen. Hierbei soll dem privaten oder institutionellen Investor das herausragende Element des Unternehmens präsentiert werden, um ihn zu überzeugen, warum er gerade in dieses an die Börse gehende Unternehmen investieren soll.[54]

In der Equity Story wird auf die Marktsituation inklusive der Entwicklung der Branche, auf Ziele und deren Strategien zur Verwirklichung näher eingegangen. Dazu kommt noch der Gegenstand der Unternehmung, die wichtigsten Geschäftsfelder, ob der Unternehmenserfolg von einem oder mehreren Produkten abhängt, die relativen Marktanteile der Firma, die Mitbewerber, die Qualität des Managements usw.[55]

Man muß also davon ausgehen, daß der Erfolg des Unternehmens von vielen Größen bestimmt wird und diese die Voraussetzung bilden, daß die Investoren Interesse zeigen, die Aktien zu zeichnen.

Somit stellt die Equity Story einen wesentlichen Bestandteil zwischen Pre-Marketing-Phase und Marketing-Phase dar, in der selbige dann den Investoren präsentiert wird.

3.1.2.2 Die Marketing-Phase

Die Marketing-Phase baut auf der Pre-Marketing-Phase auf und fängt i.d.R. damit an, daß die Emissionspreisspanne bekannt gegeben wird.[56]

In dieser Phase sollen private Anleger, institutionelle Investoren, Finanzanalysten, Anlageberater, Wirtschaftsjournalisten sowie die Mitarbeiter des Unternehmens durch bestimmte Maßnahmen angesprochen werden, um ihr Interesse zu wecken.[57] Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Verkaufsprospekte, die den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, Imagebroschüren, Darstellung von Finanzzahlen und wie sich z.B. das Ergebnis (DVFA/SG-Ergebnis) in den folgenden Jahren entwickeln könnte.[58]

In der Marketing-Phase wird auch die Bookbuilding-Phase bekanntgegeben, also die Zeit, in der Aktien des emittierenden Unternehmens gezeichnet werden können. Das ist auch die Zeit, in der sogenannte Roadshows und auch Analystenkonferenzen durchgeführt werden.

3.1.2.2.1 Roadshows

Bei Roadshows werden Investor Relations-Aktivitäten wahrgenommen, in dem Einzelgespräche und Unternehmenspräsentationen durch die Konsortialbank und das Unternehmen selbst durchgeführt werden.[59]

Hierbei sollen nicht nur potentielle, sondern vor allem auch institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland angesprochen werden.

Vor allem Vorstände haben hier die Möglichkeit, anspruchsvolle Kurzpräsentationen durchzuführen.[60]

Zudem werden Präsentationsmappen für die möglichen Investoren erstellt, in denen Analystenergebnisse und Verkaufsangebote (Verkaufsprospekte) über das Unternehmen enthalten sind.[61]

3.1.2.2.2 Analystenkonferenzen

Die Standardpräsentationen haben eine Dauer von 25-45 Minuten und sind nur für Analysten und für institutionelle Anleger, die in die engere Auswahl gekommen sind.[62]

Vorstände müssen in diesen Konferenzen eine Basis aufbauen, deren Grundlage gesammelte Daten und Argumente ist. Durch die Planung einer Abfolge der Rede können die Vorstände gut vorbereitet und zeitlich abgesichert frei formulieren und anhand von Grafiken individuell Informationen darstellen. In diesen Konferenzen werden die Unternehmen sprachlich und grafisch so dargestellt, daß man damit näher auf die Belange des speziell eingegrenzten Investorenkreises eingeht und damit wertvolle Überzeugungsarbeit leistet.[63]

Auf der Pre-Marketing-Phase und Marketing-Phase basiert das in Kapitel fünf dargestellte Bookbuilding-Verfahren, das sich danach nahtlos anfügt.

3.1.2.3 Der Bekanntheitsgrad und die Attraktivität des Unternehmens

Unternehmen, die eine Notierung an der Börse anstreben, sind erst unter bestimmten Voraussetzungen für einen Investor attraktiv.

Gerade Unternehmen, die an dem Handelssegment Neuer Markt eine Notierung anstreben, müssen jung, innovativ, schnell wachsend und mit einem guten Konzept ausgestattet sein, das positive Umsatz- und Ergebnisreihen prognostiziert. Die Umsatz- und Ergebniszahlen, die für die Zukunft dargestellt werden, sind dabei die attraktivsten, um den Anlegern aufzuzeigen, wie die Entwicklung in der Zukunft aussehen soll.

In der derzeitigen Phase der Rezession am Handelssegment Neuer Markt muß man davon ausgehen, daß fast nur Börsenaspiranten Erfolg haben werden, die schon einen Gewinn ausweisen, kurz vor dem Break-even-Point, der sog. Gewinnschwelle, stehen oder ein nachhaltiges Konzept haben, wie sie diese möglichst schnell erreichen wollen.

Um dies dem möglichen, breiten Investorenkreis zu vermitteln, bedarf es der Finanzkommunikation, um alle positiven Eigenschaften der Öffentlichkeit rechtzeitig mitzuteilen. Dies kann auch schon vor der Phase des Going Public geschehen.

Der Bekanntheitsgrad des Unternehmens kann für ein Unternehmen auch ein bestimmtes Image zur Folge haben. Dieses Image kann sowohl ein gutes als auch ein schlechtes sein. So sollte das Unternehmen bemüht sein, ein möglichst positives Image zu haben, um bei einem Börsengang schon Sympathien zu besitzen, die sich in der Zeichnung von Aktien niederschlagen.

So kann der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens auch Garant für den Absatzerfolg sein.

Sowohl Bekanntheitsgrad als auch die Attraktivität des Unternehmens müssen in der Finanzkommunikation als Faktoren genannt werden, die den Emissionspreis dahingehend mitbestimmen, als daß Aktien zu einer Art „Selbstläufer“ werden können. Damit ist gemeint, daß eine hohe Nachfrage ein sog. Overpricing mit sich ziehen könnte und damit der Emisionserlös größer ausfallen kann. Allerdings ist auch der gegenteilige Fall möglich.

Attraktivität und Bekanntheitsgrad des Unternehmens durch die Finanzkommunikation zu erhöhen, kann bei einem positiven Effekt somit auch zur einer Mitbestimmung des Emissionspreises führen.

3.1.2.4 Die Publizität

Unternehmen, die den Gang an die Börse anstreben, müssen das Hemmnis „Publizität“ ablegen, da ohne Publizität das Going Public des Unternehmens scheitert.[64]

So muß hohe Bereitschaft vorausgesetzt werden, um einen ständigen Dialog zwischen dem Unternehmen, den Investoren und der restlichen Finanzöffentlichkeit zu gewährleisten.[65]

Zu den Publizitätsvorschriften gehören u.a. die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, das Abhalten von Hauptversammlungen oder auch Ad-hoc-Mitteilungen.[66]

Bei Ad-hoc-Mitteilungen handelt es sich um Tatsachen, die aus dem Tätigkeitsbereich des Emittenten stammen und der breiten Öffentlichkeit bis zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung unbekannt waren. Es soll sich dabei um eine Tatsache handeln, die den Kurs um +/- 5% beeinflussen kann. Dieser Informationsvorsprung durch einzelne Anleger soll durch die sofortige Veröffentlichung vermieden werden.[67]

Das Bundesaufsichtsamt kann allerdings das Unternehmen von der Pflicht zur Veröffentlichung befreien, wenn damit das berechtigte Interesse des Emittenten, z.B. Zahlungsschwierigkeiten, geschädigt wird.[68]

3.1.2.5 Die Transparenz

Ein wirklich transparenter Unternehmensaufbau ist nur bei einer kleinen Zahl von Unternehmen vorzufinden.

Bei solch einem Aufbau ist es notwendig, Unternehmenssphäre und Gesellschaftersphäre zu unterscheiden und die Transparenz in regelmäßigen Abständen einer kritischen Analyse zu unterziehen.[69]

Um die Transparenz zu wahren, muß sich im Eigentum der Gesellschafter befindliches betriebsnotwendiges Vermögen in das Eigentum der Gesellschaft zurücküberführt werden. Ist dies nicht möglich, z.B. wenn ein Betriebsgrundstück Eigentum des Gesellschafters ist, so müssen alle Verknüpfungen transparent dargestellt werden.[70]

Ist ein Beteiligungsaufbau, z.B. in Form einer ausländischen Tochtergesellschaft, für die Anleger intransparent, so muß er in einer für den Investor klar verständlichen Form dargestellt werden.[71]

Die Transparenz ist an Wichtigkeit nicht zu unterschätzen. Ist für potentielle Investoren, Finanzanalysten usw. das Unternehmen nicht transparent genug, so werden sie es vermeiden, Aktien bei der Emission zu zeichnen oder sie werden zumindest das Volumen an Aktien bei der Zeichnung verringern.

Die Finanzkommunikation hat also die Aufgabe, das Unternehmen der Öffentlichkeit möglichst transparent darzustellen.

Allgemein ist die Finanzkommunikation als ein Gebilde anzusehen, das der Öffentlichkeit, vor allem potentiellen Investoren sowie Finanzanalysten usw., nicht nur Information über das Unternehmen bereitstellen soll, sondern vielmehr sollen diese Leute auch als Käufer für die zu platzierenden Aktien gewonnen werden.

Ohne eine gute Finanzkommunikation läßt sich prinzipiell eine gute Aktienplatzierung nicht durchführen.

3.1.3 Die Qualität des Managements

Für Investoren, die in eine Firma investieren möchten, ist es sehr ratsam, das Führungsteam genauer zu betrachten.[72]

Gerade für angelsächsische Investoren ist die Managementqualität sehr wichtig. So wird die Managementqualität auch als entscheidendes Merkmal der Börsenfähigkeit angesehen. Die Qualifikation des Managements, die Kompetenz der Führungskräfte und die Zuverlässigkeit der Schlüsselpersonen spielen in einem emittierenden Unternehmen hierbei die entscheidende Rolle und vor allem ob es eine erfolgreiche Börseneinführung wird.[73]

So kommt dem Management von jungen, schnell wachsenden Unternehmen, wie sie vor allem am Neuen Markt zu finden sind, hohe Bedeutung zu. Wichtig ist, daß das Management das Wachstum der Gesellschaft, wie z.B. neue Geschäftsfelder, ständig unter Kontrolle hat. Das Führungsteam muß hierbei unprofitable Bereiche möglichst schnell erkennen und gegenreagieren.[74] Dies bedeutet, daß der bestimmte Bereich verkauft oder so umstrukturiert wird, so daß er wieder profitabel arbeitet. Alles andere kann bei den jungen, mit wenig Kapital ausgestatteten Unternehmen zum Ruin führen, da ansonsten Kapital vernichtet wird bzw. die profitablen Bereiche nicht genug Geld erhalten, um weiter zu wachsen.[75]

Das Management muß, um qualitativ gut abzuschneiden, drei Eigenschaften besitzen und diese umsetzen.

Zum einen ist dies Aggressivität bezüglich des Kampfes um Marktanteile und einem Vorsprung gegenüber anderen Wettbewerbern.

Die zweite Eigenschaft ist konsequentes Handeln, auch wenn die Entscheidung schwer fällt, z.B. ein Produkt nicht mehr herzustellen, das man selber eingeführt hat.

Als dritte Eigenschaft ist vorausschauendes Handeln zu erwähnen. Dies ist überaus notwendig, um Trends möglichst früh zu erkennen und in den darauffolgenden Monaten nicht den Anschluß gegenüber der Konkurrenz zu verlieren.[76]

Die Qualität des Managements läßt sich vor allem auch daran erkennen, ob die Umsatz- und Ergebnisreihe realistisch ist oder eher auf Phantasien basiert. Dazu kommt noch das Rechnungswesen, wo die geplante Kalkulation mit den tatsächlich angefallenen Kosten verglichen werden kann. Hieraus läßt sich erkennen, wie gut das Management arbeitet.

Vor allem in und vor schlechten Konjunkturphasen zeigt sich, wie gut ein Management die Prognosen für die Zukunft des Unternehmens aufzeigen kann.

Bei der Qualität des Managements ist also zu sagen, daß die Umsatz- und Ergebnisreihen von entscheidender Bedeutung sind.

Das Management nimmt eine Bestimmungsgröße ein, die den Emissionpreis mit beeinflussen kann. So wird ein gutes kompetentes Management, das evtl. auch mit dem Unternehmen gewachsen ist, im Emissionspreis mit einfließen.

3.1.4 Altaktionäre als Zeichen für kurz- oder langfristige Investition

Emissionen, bei denen nur weniger als 25% der Anteile am Gesamtvolumen beim Börsengang platziert werden, haben es schwer, Investoren zu finden.[77] Dies ist nur am Geregelten Markt und am Neuen Markt möglich. So sind die Gründe, warum es schwer werden wird, Investoren zu finden, darin zu suchen, daß Altaktionäre bzw. die Unternehmerfamilie die absolute Stimmenmehrheit besitzen und auch nicht gewillt sind, den neuen Aktionären eine qualifizierte Minderheit einzuräumen.[78]

Die potentiellen Anleger und auch Finanzanalysten werden das Vorgehen bezüglich der Emission eines so geringen Aktienvolumens als negativ werten, zumal ein gewisses Risiko mit einer niedrigen Marktakzeptanz verbunden ist.[79]

Das hängt auch damit zusammen, daß die neuen Aktionäre das Ziel verfolgen, den Einfluß durch unerwünschte oder unkontrollierbare Mehrheiten zu beschränken, um die Unternehmensentwicklung nicht zu gefährden.

Durch die geringere Anzahl zu emittierender Aktien ergibt sich damit auch ein geringerer Emissionserlös.[80]

Das bedeutet schließlich auch eine geringere Liquidität der Unternehmensteile, was wiederum zur Folge hat, daß bei potentiellen Investoren und da vor allem bei den institutionellen eine Skepsis herrscht, die sich in einem geringeren Emissionspreis niederschlägt.[81]

Somit sollten die Aktionäre darauf achten, daß genügend Aktien des Unternehmens an der Börse gezeichnet werden können, um eine erfolgreiche Börseneinführung und ein langfristiges Engagement der Investoren nicht zu verhindern.

Um bei den Investoren Vertrauen zu gewinnen ist es auch üblich, daß die Altaktionäre ihre Lock-up-Perioden, die sechs Monate betragen müssen, freiwillig verlängern. Innerhalb der Lock-up-Periode dürfen die Altaktionäre ihre Aktien nicht veräußern. Damit wollen sie den potentiellen Investoren zeigen, daß sie selber von ihrem Unternehmen überzeugt sind und nicht bei einer guten Möglichkeit die Aktien an der Börse wieder veräußern. Man möchte somit langfristige Investoren gewinnen.

Die Altaktionäre stellen somit beim Börsengang eine Größe dar, die beim Börsengang unbedingt beachtet werden muß, da auch durch sie der Emissionspreis einen Auf- bzw. Abschlag erfahren kann.

3.1.5 Das Marktumfeld und die Marktstellung des Produktes

Das Marktumfeld eines Unternehmens und die Marktstellung seiner Produkte sind beim Going Public von enormer Wichtigkeit. So beurteilen externe Analysten im Vorfeld und auch während des Börsengangs die Produktpolitik, die derzeitige Marktstellung und auch mögliche Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens. Hierfür sind u.a. umfangreiche Informationen über die Branche, ihr Wachstum, die Wettbewerbssituation und selbstverständlich auch über die Produkte notwendig. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte bedeutet das, daß die Unternehmen mit in- und ausländischen Wettbewerbern verglichen werden müssen - gerade auch unter dem Gesichtpunkt, daß die Unternehmen, die an den Neuen Markt in Deutschland gehen, mit der Konkurrenz aus anderen internationalen Wachstumssegmenten, wie z.B. der NASDAQ in New York oder dem AIM in London, konfrontiert werden.

Wenn ein Unternehmen eine Notierung am Neuen Markt anstrebt, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, daß es in einem Markt mit einer hohen Marktattraktivität tätig sein muß. Vielmehr kommt es auf das Verhältnis von Marktattraktivität und der Wettbewerbsposition an. Bei Unternehmen, die eine möglichst kurze Zeitspanne zwischen Markteintritt und -stabilisierung haben, kann es zu einer nachhaltigen Gewinnschöpfung kommen. Das gilt vor allem für Unternehmen junger, dynamischer Märkte, die einen Unsicherheitsfaktor vorweisen.[82]

Bei der Analysierung des Marktumfeldes werden auch globale Entwicklungen berücksichtigt, die das Potential und den Wert des Emittenten beeinflussen können. Damit sind politische und wirtschaftliche Dinge ebenso gemeint wie Bevölkerungsveränderung, Öffnung von Grenzen nach Osteuropa, Steuer- und Umweltgesetze usw. Aber auch makroökonomische Größen wie Bruttosozialprodukt, Arbeitslosenquote und Inflationsrate müssen beachtet werden.[83]

Zum Marktumfeld gehört ohne Zweifel auch die Situation am Kapitalmarkt. So läßt sich das Platzierungsrisiko einer Erstemission vom Zinsniveau beeinflussen. Fallende Zinsen führen dazu, daß festverzinsliche Wertpapiere usw. wegen schlechteren Renditen für den Anleger nicht mehr so interessant sind. In den meisten Fällen erfolgt deshalb eine Umschichtung auf Aktien. Bei einem steigenden Zinsniveau wird das Szenario dagegen in die andere Richtung laufen.

[...]


[1] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S. 351

[2] Vgl. ebd., S. 351

[3] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Mittelstand und Neuer Markt: Von erfolgreichen Börsen- praktikern lernen, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1999, S. 26

[4] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S.51 und S.52

[5] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 52

[6] Vgl. ebd., S. 52

[7] Vgl. ebd., S. 53

[8] Vgl. ebd., S. 53

[9] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S. 353

[10] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 54

[11] Vgl. Hohla, Martin: Going Public von jungen Technologieunternehmen, 1. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 98

[12] Vgl. ebd., S. 99

[13] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt, 9. April 2001, S. 3

[14] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt, 9. April 2001, S. 6

[15] Vgl. Hohla, Martin: Going Public von jungen Technologieunternehmen, 1. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 103

[16] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt, 9. April 2001, S. 7

[17] Vgl. ebd., S. 8

[18] Vgl. ebd., S. 7

[19] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt, 9. April 2001, S. 8

[20] Vgl. ebd., S. 34

[21] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis der Börsengangs, München 2000, S. 363

[22] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 9

[23] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 10

[24] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 56

[25] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 10

[26] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt, 9. April 2001, S. 34

[27] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 57

[28] Vgl. Gruppe Deutsche Börse: Regelwerk Neuer Markt: 9. April 2001, S. 33

[29] Vgl. Korts, Sebastian; Korts, Petra: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft: Leitfaden für das Going Public von Unternehmen, 1. Auflage, Köln 2000

[30] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 59 und S. 60

[31] Vgl. Heeg, Thiemo: Billigaktien droht der Ausschluß, in Süddeutsche Zeitung: Wirtschaftsteil, München, Nr. 166 vom 21./22. Juli 2001, S. 21

[32] Vgl. Heeg, Thiemo: Billigaktien droht der Ausschluß, in Süddeutsche Zeitung: Wirtschaftsteil, München, Nr. 166 vom 21./22. Juli 2001, S. 21

[33] Vgl. Hohla, Martin: Going Public von jungen Technologieunternehmen, 1. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 105

[34] Vgl. Hohla, Martin: Going Public von jungen Technologieunternehmen, 1. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 107

[35] Vgl. Hohla, Martin: Going Public von jungen Technologieunternehmen, 1. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 109

[36] Vgl. ebd., S. 110

[37] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 69

[38] Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 71

[39] Vgl. Löhr, Andreas: Börsengang, Stuttgart 2000, S. 76

[40] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 136

[41] Vgl. Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen, 2. überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 263

[42] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S.212

[43] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 136

[44] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt, 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 146

[45] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S. 212

[46] Vgl. Wieselhuber, Norbert: Börseneinführung mit Erfolg: Voraussetzungen, Maßnahmen und Konzepte, 2. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 381

[47] Vgl. Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen, 2. überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 273

[48] Vgl. ebd., S. 273 und S.274

[49] Vgl. ebd., S. 274

[50] Vgl. Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen, 2. überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 274

[51] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacuillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 222

[52] Vgl. Korts, Sebastian; Korts, Petra: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft: Leitfaden für das Going Public von Unternehmen, 1. Auflage, Köln 2000, S. 154

[53] Vgl. Korts, Sebastian; Korts, Petra: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft: Leitfaden für das Going Public von Unternehmen, 1. Auflage, Köln 2000, S. 154

[54] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Mittelstand und Neuer Markt: Von erfolgreichen Börsenpraktikern lernen, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1999, S. 169

[55] Vgl. ebd., S. 169 [56] Vgl. Korts, Sebastian; Korts, Petra: Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft: Leitfaden für das Going Public von Unternehmen, 1. Auflage, Köln 2000, S. 155

[57] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 216

[58] Vgl. ebd., S. 221

[59] Vgl. Korts, Sebastian; Korts, Petra: Der Weg zu börsennotierten Aktiengesellschaft: Leitfaden für das Going Public von Unternehmen, 1. Auflage, Köln 2000, S. 154

[60] Vgl. Wieselhuber, Norbert: Börseneinführung mit Erfolg: Voraussetzungen, Maßnahmen und Konzepte, 2. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 421

[61] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 1999, S. 222

[62] Vgl. Wieselhuber, Norbert: Börseneinführung mit Erfolg: Voraussetzungen, Maßnahmen und Konzepte, 2. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 419

[63] Vgl. ebd., S. 420

[64] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt, 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 33

[65] Vgl. ebd., S.33

[66] Vgl. Blättchen, Wolfgang; Jacquillat, Bertrand: Börseneinführung: Theorie und Praxis, Frankfurt am Main, S. 222

[67] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt, 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S.104

[68] Vgl. ebd., S. 104

[69] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 146

[70] Vgl. ebd., S. 146

[71] Vgl. ebd., S. 146

[72] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 30

[73] Vgl. Zacharias, Erwin: Börseneinführung mittelständischer Unternehmen, 2. überarbeitete und wesentliche erweiterte Auflage, Bielefeld 2000, S. 247

[74] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 30

[75] Vgl. ebd., S. 31

[76] Vgl. Beike, Rolf; Köttner, Andre; Schlütz, Johannes: Neuer Markt und NASDAQ: Erfolgreich an den Wachstumsbörsen, Stuttgart 2000, S. 31

[77] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt, 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 74

[78] Vgl. ebd., S. 74

[79] Vgl. Koch, Wolfgang; Wegmann, Jürgen: Praktikerhandbuch Börseneinführung: Ablauf des Börsengangs mittelständischer Unternehmen – mit Erfahrungsberichten vom Neuen Markt, 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 75

[80] Vgl. Wieselhuber, Norbert: Börseneinführung mit Erfolg: Voraussetzungne, Maßnahmen und Konzepte, 2. Auflage, Wiesbaden 2001, 43

[81] Vgl. ebd., S. 44

[82] vgl. Wieselhuber, Norbert: Börseneinführung mit Erfolg: Voraussetzungen, Maßnahmen und Konzepte, 1.Auflage, Wiesbaden 1996, S. 114

[83] Vgl. Schanz, Kay-Michael: Börseneinführung: Recht und Praxis des Börsengangs, München 2000, S. 240

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832448011
ISBN (Paperback)
9783838648019
DOI
10.3239/9783832448011
Dateigröße
2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mainz – Betriebswirtschaft III
Erscheinungsdatum
2001 (Dezember)
Note
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Schlagworte
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