Die Osterweiterung der Europäischen Union
Aufbruch in ein neues Zeitalter oder Reise ins Ungewisse?
Zusammenfassung
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse mit der Osterweiterung der Europäischen Union. Dabei wird versucht diese bipolar zu betrachten. Aufgrund der großen Menge von Informationen zu diesem Thema und der forschungs-ökonomischen (quantitativen) Restriktionen bei der Volltext-Seitenanzahl (50) gibt die Arbeit einen umfassenden Überblick über die Thematik. Spezielle Betrachtungen (z.B. Türkei- u. Russlandfrage) werden nur angerissen. Dennoch gelingt es insbesondere die Kosten-Nutzen-Thematik zu fundamentieren. Neben einem historischen Abriss werden die Beitrittskriterien explizit vertieft und verschiedene Beitrittsszenarien analysiert.
Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich mit den Kosten und der Finanzierung der Erweiterung und diskutiert den gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Auswirkungen dieser.
Abschließend verdeutlicht das Ergebnis einer Auswertung von representativen Umfragen von Meinungsforschungsinstituten die momentane Einstellung der Bevölkerung in Ost und West.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
1.1Vorwort1
1.2Problemstellung2
1.3Gang der Untersuchung2
2.Die Ostpolitik der EU3
2.1Historie der EU3
2.2Ostpolitik der EU bis 19894
3.Das Erweiterungsvorhaben "Osteuropa"5
3.1Ausgangslage und die Assoziierungsabkommen5
3.2Die AGENDA 20007
3.3Beitrittsvoraussetzungen8
3.3.1Politische Beitrittskriterien8
3.3.2Ökonomische Beitrittskriterien9
3.3.2.1Strukturelle Konvergenz9
3.3.2.2Wettbewerbsfähigkeit9
3.3.2.3Monetäre Konvergenz10
3.3.3Institutioneller Reifegrad11
3.4Die Beitrittskandidaten12
3.4.1Die Beitrittsländer12
3.4.2Ungarn als Vertreter der Luxemburg-Gruppe14
3.4.3Rumänien als Vertreter der Helsinki-Gruppe15
3.4.4Die Erweiterung in Zahlen16
3.5Der Beitrittsprozess17
3.5.1Das Beitrittsverfahren17
3.5.2Die Beitrittsszenarien17
3.5.2.1Großer Konvoi18
3.5.2.2Kleine Konvois18
3.5.2.3Regatta18
3.6Beitrittshindernisse19
3.6.1Wirtschaftliche Probleme19
3.6.2Politischer Widerstand19
3.7Strategie der EU20
3.8Fazit22
4.Kosten und Finanzierung der Osterweiterung23
4.1Betrachtung der reinen Erweiterungskosten23
4.2Finanzrahmen der EU und Verwendung der Mittel26
4.3Finanzierung der Osterweiterung27
4.4Finanzielle Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsländer29
5.Gesamtwirtschaftlicher Nutzen und Auswirkungen der Erweiterung31
5.1Eingangsbetrachtung31
5.2Kosten einer […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Problemstellung
1.3 Gang der Untersuchung
2. Die Ostpolitik der EU
2.1 Historie der EU
2.2 Ostpolitik der EU bis
3. Das Erweiterungsvorhaben ‚Osteuropa‘
3.1 Ausgangslage und die Assoziierungsabkommen
3.2 Die AGENDA
3.3 Beitrittsvoraussetzungen
3.3.1 Politische Beitrittskriterien
3.3.2 Ökonomische Beitrittskriterien
3.3.2.1 Strukturelle Konvergenz
3.3.2.2 Wettbewerbsfähigkeit
3.3.2.3 Monetäre Konvergenz
3.3.3 Institutioneller Reifegrad
3.4 Die Beitrittskandidaten
3.4.1 Die Beitrittsländer
3.4.2 Ungarn als Vertreter der Luxemburg–Gruppe
3.4.3 Rumänien als Vertreter der Helsinki–Gruppe
3.4.4 Die Erweiterung in Zahlen
3.5 Der Beitrittsprozess
3.5.1 Das Beitrittsverfahren
3.5.2 Die Beitrittsszenarien
3.5.2.1 Großer Konvoi
3.5.2.2 Kleine Konvois
3.5.2.3 Regatta...
3.6 Beitrittshindernisse
3.6.1 Wirtschaftliche Probleme
3.6.2 Politischer Widerstand
3.7 Strategie der EU... 20 3.8 Fazit
4. Kosten und Finanzierung der Osterweiterung
4.1 Betrachtung der reinen Erweiterungskosten
4.2 Finanzrahmen der EU und Verwendung der Mittel
4.3 Finanzierung der Osterweiterung
4.4 Finanzielle Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsländer
5. Gesamtwirtschaftlicher Nutzen und Auswirkungen der Erweiterung
5.1 Eingangsbetrachtung
5.2 Kosten einer unterlassenen Osterweiterung
5.3 Die Wohlfahrtsgewinne der Erweiterung
5.4 Potentielle wirtschaftliche Vorteile
5.4.1 Ausländische Direktinvestitionen
5.4.2 Handelsgewinne. 36 5.5 Probleme und Risiken der Osterweiterung
5.5.1 Das Migrationsproblem
5.5.2 Der Problembereich Landwirtschaft
5.6 Auswirkungen auf die Gemeinschaft
5.6.1 Reformbedarf der EU
5.6.2 Das neue Kräfteverhältnis und der Gipfel von Nizza
6. Akzeptanz der Ost-Erweiterung in der Bevölkerung
6.1 Akzeptanz in der EU – Bevölkerung
6.2 Akzeptanz bei den Beitrittsvölkern
7. Schlussbetrachtung zur EU–Osterweiterung
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Anhang
Anhangverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Vorwort
Die Idee einer Einigung Europas ist so alt wie seine nationalstaatliche Ordnung. Bereits bei Rousseau und Kant tauchen gedankliche Ansätze diesbezüglich auf.[1] Victor Hugo sagte 1849 beim Weltfriedenskongress:
„Der Tag wird kommen (...), wo all Ihr Nationen des Kontinents, ohne Eure ruhmreiche Individualität einzubüßen, Euch eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die Große Europäische Bruderschaft begründen werdet.“[2]
Doch bis dahin sollte es noch ein langer Weg werden. Erst durch den politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch des Ostblockes am Ende des 20. Jahrhunderts wurde es möglich, den Weg eines geeinten Gesamteuropas tatsächlich zu begehen.
Seine Eröffnungsrede der Jahrestagung des ‚Vereins für Socialpolitik‘ im September 1999 begann Prof. Dr. Hans - Werner Sinn mit den Worten:
„Europa besteht nicht nur aus 15 Staaten! Prag und Warschau sind nicht weniger als europäische Städte zu bezeichnen als Rom, London oder Paris! Der Fall des ‚Eisernen Vorhangs‘ und die Beitrittsbegehren der osteuropäischen Staaten führen uns diese Wahrheit wieder vor Augen. In der Tat gibt es keinen vernünftigen Grund die Europäische Union auf die Länder des Westens zu beschränken. Auch Osteuropa gehört dazu!“[3]
So ist die Osterweiterung der Europäischen Union (EU), mit der sich die vorliegende Arbeit im Folgenden beschäftigen soll, eine der wichtigsten Herausforderungen der EU für das junge 21. Jahrhundert[4], welche in ihrer Tragweite die Bedeutung der sogenannten Süderweiterung weit übertrifft.[5] Mit ihr verbinden sich sowohl in den Beitrittsländern, als auch in den bisherigen EU–Ländern große Erwartungen und Hoffnungen, insbesondere von ökonomischen Vorteilen und mehr wirtschaftlichem Wohlstand.[6] Außerdem eröffnet die Integration Mittel- und Osteuropas (MOE) in die EU die historische Chance, in Europa dauerhaft Frieden und Demokratie zu schaffen und zu sichern.[7]
Jedoch rufen diese großen Ziele auch viele Ängste und Befürchtungen hervor – und zwar sowohl in den Beitrittsländern als auch in den EU – Ländern. Man liest sehr häufig, dass Pessimisten eine Zerreißprobe der EU aufgrund deren schnellen Expansion prognostizieren.[8] Die Osterweiterung der EU wird kommen; dies steht nicht mehr zur Disposition. Mit dem Gipfel von Luxemburg im Dezember 1997 leitete der Europäische Rat[9] (ER) einen Prozess ein, der die Erweiterung möglich machen wird.[10] Es existieren jedoch eine Reihe von Unklarheiten ‚wer‘‚ wann‘ und ‚wie‘ beitreten soll und in wie fern Theorie und Verwirklichung der Aufgabe tatsächlich von einander divergieren.
1.2 Problemstellung
Wie bereits im Vorwort angeklungen, ist die anstehende Osterweiterung der EU das ehrgeizigste und in dieser Dimension noch nie dagewesene Erweiterungsvorhaben der EU. Sowohl die Chancen als auch die Risiken einer solchen Unternehmung sind vielschichtig. Hauptsächlich sind es politische und wirtschaftliche Beweggründe, welche die Beitrittskandidaten enorme Anstrengungen unternehmen lassen, um in den Kreis der EU–Staaten aufgenommen zu werden. Ebenso vielschichtig sind die Beweggründe der EU. Dabei steht die Frage der Kosten und des Nutzen der Erweiterung mehr denn je im Mittelpunkt der Diskussion. Es wird für Außenstehende immer schwieriger, die Komplexität dieses Themas zu erfassen.[11] Man kann leicht den Eindruck gewinnen, dass Politiker in Deutschland als auch in der übrigen EU sehr einseitig argumentieren, wenn von Erweiterung die Rede ist.
Mit der vorliegenden Arbeit wird das Ziel verfolgt, über die Erweiterungsthematik zu informieren. Betrachtungsschwerpunkte bilden einerseits die Beitrittskandidaten, Beitrittsvoraussetzungen und -hindernisse. Auf der anderen Seite werden die Kosten- und Nutzenfrage sowie die Konsequenzen der EU–Erweiterung thematisiert.
Wegen des Umfanges des Themas und der quantitativen Restriktion der Diplomarbeit können nicht alle Aspekte der Erweiterung erörtert werden. So wird die Integrationsproblematik[12] nicht berücksichtigt. Die gesonderte Rolle der Türkei im Erweiterungsprozess kann daher nur angerissen werden.
1.3 Gang der Untersuchung
Nach den in Kapitel 1 erfolgten einleitenden Worten wird sich das zweite Kapitel in geraffter Form mit der Historie der EU beschäftigen und dabei insbesondere auf die bisherige ‚Ostpolitik‘ der EU bis 1989 eingehen. Dabei wird nur ein Überblick gegeben, um den Leser den direkten Einstieg in die Problematik zu erleichtern.
Kapitel 3 beinhaltet den deskriptiven Teil der Arbeit. Das Erweiterungsvorhaben ‚Osteuropa‘ wird umfassend beschrieben. Neben der Ausgangslage werden hier die Assoziierungsabkommen, die ‚AGENDA 2000‘ und die Beitrittsvoraussetzungen dargelegt sowie die Beitrittskandidaten vorgestellt. Genauere Betrachtung erfahren exemplarisch die Beitrittskandidaten Ungarn und Rumänien. Verschiedene Beitrittsszenarien und -hindernisse ergänzen das beschreibende Kapitel. Komplettiert und abgeschlossen wird es durch die Darlegung der Strategie der Union sowie einem Kapitelfazit.
Kapitel 4 und 5 runden den Hauptteil der vorliegenden Arbeit ab, indem Kosten und Nutzen der Osterweiterung der EU analytisch gegenüber gestellt werden. Während sich das vierte Kapitel mit den Fragen der Kosten und der Finanzierung beschäftigt und sich hierbei u. a. auf Nettokosten sowie Verwendung der Mittel konzentriert, beleuchtet das fünfte Kapitel den gesamtwirtschaftlichen Nutzen und mögliche Auswirkungen, einschließlich eventueller Risiken.
Das vorletzte Kapitel ist eine empirische Sekundäranalyse, deren Grundlage aktuelle wissenschaftliche Forschungsumfragen zum Thema ‚Osterweiterung der EU‘ sind. Dabei wird die Meinung der Bevölkerung der Beitrittskandidaten zum einen, als auch die der Bevölkerung der EU–15 zum anderen anschaulich verdeutlicht. Auf den Ergebnissen der drei vorangegangen Kapitel fußend resümiert die Schlussbetrachtung die Konsequenzen und Schlussfolgerungen zur Osterweiterung.[13]
2. Die Ostpolitik der EU
2.1 Historie der EU
Schon im Vorwort wird deutlich, dass der Traum eines geeinigten Europas seit langem geträumt wird. Bereits im Jahre 1924 wurde die Paneuropa–Union gegründet, die den Grundgedanken des geeinigten Europas enthielt. Sie wurde jedoch im Vorfeld des Zweiten Weltkrieges ad absurdum geführt wurde.[14] Dennoch gingen die Bemühungen nach einem geeinten Europa weiter. Das dokumentiert die Forderung Winston Churchills 1946 in Zürich nach einer Gründung der ‚Vereinigten Staaten von Europa‘.[15] Elf Jahre nach Kriegsende erfolgte mit Unterzeichnung der ‚Römischen Verträge‘ am 25. März 1957 die Grundsteinlegung für eine spätere Europäische Union.[16] Die wesentlichen Vertragsbestandteile waren die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG), auch Euratom genannt, die am 1. Januar 1958 in Kraft traten.[17] Bereits 1952 war auf Veranlassung des französischen Außenministers Robert Schumann die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), oder auch Montanunion, gegründet worden.[18] Zu den Gründungsmitgliedern aller drei Institutionen gehörte neben fünf anderen Ländern[19] auch Deutschland. Während sich die EAG und EGKS in ihrer Tätigkeit jeweils auf einzelne Wirtschaftsbereiche beschränkte, befasste sich die EWG mit der umfassenden wirtschaftlichen Integration der Mitgliedstaaten. Demzufolge entwickelte sich die EWG zur wichtigsten der drei Gemeinschaften. 1965 wurden die jeweiligen Organe der drei Gemeinschaften durch einen sogenannten ‚Fusionsvertrag‘ zum Europäischen Parlament (EP) zusammengelegt.
1973 traten Dänemark, Irland und Großbritannien den Europäischen Gemeinschaften (EG) bei.[20] Der Beitritt Griechenlands fällt in das Jahr 1981. Im Jahre 1986 fand die zweite Süderweiterung der Gemeinschaften statt: Spanien und Portugal wurden Mitglieder. Mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Oktober 1990 wurden auch die fünf neuen Bundesländer in die Gemeinschaften integriert.[21] Am 7. Februar 1992 haben die Vertreter der bis dahin zwölf EG–Mitgliedsstaaten in der niederländischen Stadt Maastricht den ‚Vertrag über die EU‘[22] unterzeichnet. Dadurch wurden die drei Gemeinschaften maßgeblich reformiert und unter ein gemeinsames Dach, der EU, zusammengefasst. Die vorerst letzte Erweiterungsrunde endete mit dem Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland zum 1. Januar 1995.[23] Damit war die EU–15 Runde komplettiert.
2.2 Die Ostpolitik der EU bis 1989
Die wirtschaftliche Ausrichtung der EWG und später der EG in Bezug auf die Ostblockstaaten, einschließlich der DDR, war bis zum Fall des ‚Eisernen Vorhangs‘ auf minimale Aktivitäten beschränkt. Während der Zeit des ‚Kalten Krieges‘ existierten weder gegenseitige Anerkennung noch vertragliche Beziehungen zwischen der EG und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)[24] und dessen Mitgliedsstaaten. Lediglich mit dem blockfreien Jugoslawien und mit Rumänien hatte die EG vertragliche Beziehungen aufgebaut.[25] Politisch gesehen hatte die Europäische Gemeinschaft bis 1989 weder eine Ost - Ausrichtung noch eine Konzeption für eine gesamteuropäische Rolle der damaligen Zwölfergemeinschaft entwickelt.[26]
Mit Gründung des RGW im Jahr 1949 wurden alle unter sowjetischem Einfluss stehenden Ostblockstaaten in ein Wirtschaftssystem integriert. Dieses verfolgte das Ziel die sozialistischen Volkswirtschaften miteinander zu verflechten, um produktiver operieren zu können.[27] So waren es vor allem politische Gründe[28], die eine wirtschaftliche Annäherung der beiden europäischen Wirtschaftsblöcke verhinderten. Erst Mitte der achtziger Jahre konnte sich ein gewisser Ost- Westhandel etablieren. Hierbei ergaben sich aber insbesondere durch die nicht vorhandene Konvertibilität der Währungen der Mittel- und Osteuropäischen Länder (MOEL) weitere Probleme. So ist nicht überraschend, dass beispielsweise Bulgarien noch bis 1989 drei Viertel seines Außenhandels innerhalb des RGW durchführte.[29] In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre zeichnete sich jedoch ein Rückgang des Handels innerhalb der Wirtschaftsbeziehungen des RGW–Raumes ab.[30] Der Zusammenbruch des Transferrubelsystems führte zum Wegbrechen des Absatzmarktes des ehemaligen Haupthandelspartners aller übrigen Ostblockstaaten, der 1991 aufgelösten UdSSR, und bewirkte eine weitere Abnahme des Intra-RGW–Handels.[31] Durch die endgültigen Auflösung dieser Organisation gingen die traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fast vollständig verloren.[32] Aufgrund der maroden Volkswirtschaften waren Güter und Waren der Ostblockstaaten auf dem Weltmarkt ohne wirkliche Chance.
Erst nach der endgültigen politischen und wirtschaftlichen Wende in Osteuropa sollte es der EG bzw. EU möglich werden, einen tatsächlichen Kurswechsel vorzunehmen, um die Integration der MOEL in das Wirtschaftssystem Europas vorzubereiten. Wegbereiter waren 1989 / 90 bilaterale Handels- und Kooperationsabkommen, die als ‚Abkommen der ersten Generation‘ bezeichnet wurden, Rechtsgrundlage waren Artikel 193, 228 und 235 EGV nach denen die Gemeinschaft für die Handelspolitik mit Drittländern verantwortlich ist. Ab 1991 wurden umfassendere Abkommen geschlossen, die sogenannten Assoziierungsabkommen bzw. Europa–Abkommen, welche in nächsten Abschnitt vertiefend dargestellt werden sollen.
3. Das Erweiterungsvorhaben „Osteuropa“
3.1 Ausgangslage und die Assoziierungsabkommen
Die Einführung demokratischer und marktwirtschaftlicher Systeme eröffnete neue Wege der Zusammenarbeit. Die Gemeinschaft übernahm bei der Hilfe des Westens für die Reformstaaten eine führende Rolle. Auf dem Pariser Wirtschaftsgipfel im Juli 1989 wurde ihr die Aufgabe übertragen, die Hilfeleistungen der Gruppe der vierundzwanzig OECD–Staaten[33] zu koordinieren.[34] Es entstand das sogenannte PHARE–Programm[35] der EU. Das Programm ist das wichtigste Instrument der finanziellen und technischen Zusammenarbeit der EU für MOE und dient der Verwirklichung des nachfolgend beschriebenen Europa–Abkommens. Dies war 1989 zunächst für Polen und Ungarn bestimmt, den damals am weitesten fortgeschrittenen Reformstaaten.[36] Derzeit findet das PHARE–Programm für 13 MOE-Staaten Anwendung.[37] Die Zahlungen aus dem PHARE–Programm der letzten 10 Jahre sind exemplarisch für die 10 wichtigsten Reformstaaten im Anhang 1 zu finden.
Seit 1991 hat die EU mit zehn MOEL sogenannte Assoziierungsabkommen[38] geschlossen. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Visegrádstaaten[39] Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die Balkanstaaten Rumänien und Bulgarien, die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie um Slowenien. Die Tabelle im Anhang 2 listet die Assoziierungsabkommen der Länder noch einmal chronologisch auf. Das Ziel des Abkommens bestand in der Verwirklichung des Freihandels zwischen der EU und den einzelnen MOEL innerhalb von zehn Jahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die EU einseitig, Zölle und nicht tarifäre Handelshemmnisse schneller abzubauen.[40] Des Weiteren wurden spezielle Schutzmaßnahmen zugunsten bestimmter EU–Wirtschaftsbereiche[41] vereinbart.[42]
Ein 1995 von der Europäischen Kommission (EK) vorgelegtes Weißbuch[43] hilft den Partnerstaaten bei diesen komplexen und umfangreichen Aufgaben.[44] Im Rahmen der Europa–Abkommen stieg der Handel zwischen der EU und den Ländern Mitteleuropas rasch an. Es erfolgte eine Verlagerung von den Märkten des ehemaligen RGW auf die EU[45], welche bald zum wichtigsten Partner für die MOEL in den Punkten Handel und Investitionen wurde. Bereits 1994 war die EU der wichtigste Markt für Exporte aus der Region, da mehr als die Hälfte aller Ausfuhren in die Union gingen.[46] Dennoch waren die Assoziierungsabkommen in der Wissenschaft nicht unumstritten. So erfolgte die Öffnung der EU–Märkte nur zögerlich und unzureichend.[47] „Die Exportschwerpunkte der Reformstaaten kollidierten mit dem Protektionsschwerpunkten der EU, so dass in den Abkommen eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen vereinbart wurden: Kohle, Stahl, bestimmte chemische und Agrarerzeugnisse werden den ‚sensiblen Bereichen‘ zugeordnet, für die Handelserleichterungen nur im geringem Umfang gewährt werden.“[48] Diese Erzeugnisse stellten Anfang der neunziger Jahre allerdings einen maßgeblichen Bestandteil der Exporte der Reformländer in die EU dar.
Die Tabelle im Anhang 3 dokumentiert diese Aussage prozentual. Dies erklärt auch den deutlichen Handelsüberschuss zugunsten der EU im Vergleich zu allen zehn Bewerberländern Mitteleuropas, der im letzten Jahrzehnt stetig anstieg und sich 1998 auf ca. 22 Mrd. Euro belief.[49]
Es bleibt zusammenfassend über die Assoziierungsabkommen zu sagen, dass sie der erste Schritt in Richtung Osterweiterung waren und unmittelbar nach der politischen Wende in Osteuropa das handelswirtschaftliche Überleben dieser Länder zumindest teilweise gewährleisteten. Obgleich Kritiker stellenweise die Ansicht vertreten, dass die handelspolitische Bedeutung der Assoziierungsabkommen gering sei und deren Hauptzweck in einer Beschwichtigung der Bürger in den Reformländern darin bestanden habe, dass deren Regierungen einen europapolitischen Erfolg durch den Abschluss der Abkommen vorweisen konnten.[50]
3.2 Die AGENDA 2000
Am 16.7.1997 legte die EK dem EP das Dokument ‚AGENDA 2000‘ vor – ein detailliertes Strategiepapier für die Stärkung und Erweiterung der Union in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts.[51] Mit der ‚AGENDA 2000‘ präsentierte die Kommission einen ‚Konstruktionsplan‘, in dem Einzelheiten für den Ausbau des Europäischen Hauses nach Osten und Süden enthalten sind.[52] Er enthält eine Bestandsaufnahme der Gemeinschaftspolitik, eine Analyse der Beitrittsfähigkeit der Kandidatenländer sowie eine Darstellung der notwendigen Reformen und eine finanzielle Vorausschau bis 2006. In Bezug auf die Erweiterung der EU nimmt die EK auf der über 1.300 Seiten starken ‚AGENDA 2000‘ umfassend Stellung.[53] Es wird erläutert, in welcher Weise die Kommission die verschiedenen Beitrittsanträge geprüft hat, welche Hauptprobleme diese Anträge aufwerfen und welcher Zeitplan für die Eröffnung der Verhandlungen am realistischsten erscheint. Er beinhaltet die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Stellungnahmen sowie die Ansichten der EK über die Einleitung des Beitrittsverhandlungsprozesses.[54] Die Erkenntnisse und Empfehlungen stützen sich auf Kriterien, die vom ER in Kopenhagen im Juni 1993 festgelegt wurden und im folgenden Kapitel genauer dargelegt werden sollen.[55]
3.3 Beitrittsvoraussetzungen
Mit den Europa–Abkommen wurden die Absichten der assoziierten Länder anerkannt, Mitglieder zu werden. Dieses Ziel wurde in den einzelnen Mitgliedschaftsanträgen dieser Länder bestätigt. Eine Liste der genauen Zeitpunkte der Mitgliedschaftsanträge befindet sich im Anhang 4. Allerdings sind für den Beitritt diverse Voraussetzungen zu erfüllen, die im einzelnen dargelegt werden sollen.
Offenheit für die Beitrittswünsche anderer europäischer Länder war von Anfang an ein Grundprinzip der Gemeinschaft. Im Artikel O[56] des EGV heißt es:
„Jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet, kann Mitglied in der Union werden. (...)“[57]
Die Beitrittskriterien wurden im Zuge des Vorhabens der Osterweiterung über diesen Artikel hinaus wesentlich präzisiert.
3.3.1 Politische Beitrittskriterien
Obgleich der Artikel O sehr allgemein gehalten ist, deckt er die hauptsächlichen politischen Kriterien ab. In Hinblick auf die besondere Situation der MOE–Partnerstaaten inmitten des Reformprozesses konkretisierte der ER von Kopenhagen im Juni 1993 die Beitrittsbedingungen durch Festlegung weiterer politischer und wirtschaftlicher Kriterien. Hierbei wurde neben der Stabilität der Institutionen, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten gefordert.[58]
„Trotz einer enormen Erblast von mehr als 40 Jahren totalitärer Diktaturen, Nachkriegsterror, Kriegsverheerungen und oft auch autoritären Vorkriegsregimen erfüllen alle Reformstaaten Osteuropas die demokratiepolitischen Kriterien.“[59]
Zwar sind überall Unzulänglichkeiten anzumerken[60], etwa in der gelegentlich mangelhaften zivil-parlamentarischen Kontrolle von Armee und Geheimdiensten, im unvollständigen Minderheitenschutz oder bezüglich eines ineffizienten, überforderten und zum Teil korrupten Justizapperates. Jedoch ist der Gesamteindruck, vor allem angesichts wiederholter, nach parlamentarischen Gepflogenheiten erfolgter, Machtwechsel der Regierungen in den Reformstaaten positiv.[61]
3.3.2 Ökonomische Beitrittskriterien
Aus wirtschaftlicher Sicht gesehen, verlangen die ‚Kopenhagener Kriterien‘ von den Beitrittskandidaten, dass diese Staaten über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügen sowie über die Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.[62] Doch auch hier ist eine genauere Betrachtung dieser Vorgaben sinnvoll.
3.3.2.1 Strukturelle Konvergenz
Die Forderung nach einer funktionstüchtigen Marktwirtschaft ist sehr allgemein formuliert. Daher wurde es notwendig, die Wirtschaftskraft der Reformstaaten durch aussagekräftigere Kenngrößen bewerten zu können – der strukturellen Konvergenz.
Die Erweiterung der EU prägt die Wirtschaftsentwicklung nachhaltig. Die Aussicht auf die EU–Mitgliedschaft ist zum Orientierungspunkt für Reformanstrengungen geworden und hat einen Prozess der umfassenden wirtschaftlichen Modernisierung durch zunehmende Integration mit Anpassung an die EU ausgelöst.[63] Diese zielgerichtete Wirtschaftsentwicklung wird als ‚Strukturelle Konvergenz‘ diskutiert und analysiert. Daher steht die Frage im Mittelpunkt, wie stark die Wirtschaftsstrukturen der einzelnen Länder bereits zur EU ‚konvergieren‘ bzw. wie groß der Abstand noch ist. Mit Hilfe eines Indikators wird die strukturelle (oder reale) Annäherung der Beitrittskandidaten an die EU ermittelt.[64] Die EK hat dazu den sogenannten ‚Fortschrittsbericht‘ verfasst, der einen jährlichen Abgleich der Reformstaaten und zusätzlich ein ‚Ranking‘ der jeweiligen Entwicklungsstände ausweist.[65] Neben der EU haben auch andere Institute der Wirtschaft ein ähnliches Bewertungssystem entwickelt.[66] Während die EK die strukturelle Konvergenz nicht quantifiziert, veranschaulicht ein Indikator der Deutsche Bank Research die Unterschiede anhand verschiedener Variablen. Neben Realwirtschaft, Wachstumsdynamik sowie Institutionen und Außenwirtschaft werden Geld- und Fiskalpolitik genauer untersucht. Einen Überblick über diese Daten des Jahres 2000 sowie eine Prognose für das Jahr 2001 vermitteln die Tabellen im Anhang 6.
3.3.2.2 Wettbewerbsfähigkeit
Unstrittig wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftssektoren in den Reformstaaten als ein elementares ökonomisches Beitrittskriterium erachtet. Der wirtschaftliche Entwicklungsstand der Reformländer wird jedoch von den Gegnern einer raschen Osterweiterung als zu gering für die Mitgliedschaft in der EU bewertet.[67] Obwohl die Reformstaaten seit Beginn des Übergangsprozesses bemerkenswerte Fortschritte erzielt haben, zeigt sich ein sehr differenziertes Bild. Nach Auffassung der Kommission können bisher acht Reformländer[68] als funktionsfähige Marktwirtschaften betrachtet werden.[69] Ein unmittelbar darauf fußendes Kriterium ist die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. Dies setzt voraus, dass die wichtigsten Teile der Volkswirtschaften der beitrittswilligen Länder ein Minimum an Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben. Die Bewertung dieses Kriteriums ist schwierig. Einerseits muss eine umfassende Betrachtung unter Berücksichtigung einer erheblichen Anzahl von Faktoren angestellt werden, andererseits sind künftige Entwicklungen abzuschätzen.[70]
Eine zentrale Frage besteht darin, ob die Unternehmen über die erforderliche Anpassungsfähigkeit verfügen und deren Umfeld eine weitere Anpassung begünstigt. Im Anhang 7 werden die Kriterien der Wettbewerbsfähigkeit im Detail aufgezeigt. Die teilweise vorhandene Wettbewerbsfähigkeit der Reformstaaten in einzelnen Bereichen der Wirtschaft war bisher vor allem das Ergebnis niedriger Wechselkurse und demzufolge niedriger Löhne.[71] Die tatsächlichen Wettbewerbsfähigkeit kann daher schnell fehlinterpretiert werden.[72] Derzeit wird von Seiten der EK noch nicht eine Marktwirtschaft der MOEL als im Binnemarkt der EU konkurrenzfähig eingestuft.[73]
Die Kommission bescheinigte nur Malta und Zypern, die allerdings auch mit anderen Vorzeichen an die EU–Bewerbung herantraten, dass sie bereits gegenwärtig die wirtschaftlichen Kriterien in vollem Umfang erfüllen.[74] Die für einen Beitritt zur EU notwendige Wettbewerbsfähigkeit hängt von einer bereits begonnenen Modernisierung der Volkswirtschaften der MOEL ab, die nicht allein marktgesteuert verlaufen kann und wird.
3.3.2.3 Monetäre Konvergenz
Obwohl die monetären Konvergenzen nicht unmittelbar als direkte Beitrittsbedingungen formuliert wurden, sind sie bereits in der Prä-Beitrittsphase als Indikator sehr wichtig. So sind gerade die hohen Inflationsraten enorme Schwachstellen der Reformwirtschaften.[75] Langfristig werden die Staaten MOE auch zu den Teilnehmern der Europäischen Währungsunion (EWU) zählen und den Euro als nationale Währung einführen. Vor einem Beitritt zur EWU müssen die MOEL die im Vertrag von Maastricht aufgestellten Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der EWU erfüllen, die klare Aufnahmebedingungen bezüglich der Preis- und Wechselkursstabilität, Zinsen und der Finanzlage der öffentlichen Hand vorgeben.[76] –
Derzeit würden die EWU–Konvergenzkriterien von keinem der Beitrittskandidaten vollständig erfüllt werden. Das ist auch auf den starken Ölpreisanstieg seit Anfang 1999 sowie die negativen Auswirkungen der Russlandkrise auf die monetäre und fiskalische Stabilität in Mittel- und Osteuropa zurückzuführen.[77] Ein hypothetischer Test auf der Grundlage von Daten und Prognosen für 1999, 2000 und 2001 zeigt jedoch, dass sich die Beitrittsländer den Maastricht–Grenzwerten von relativ unterschiedlichen Ausgangspunkten annähern.
„Mit Blick auf die EWU–Kriterien lassen sich drei verschiedene Fälle unterscheiden: Estland, Lettland, Bulgarien und Litauen kommen der Erfüllung der Maastricht–Kriterien dank straffer Geldpolitik und rigider Wechselkurssysteme bereits sehr nahe; Slowenien und Tschechien werden wohl das Ziel mit flexiblen Wechselkurssystemen und unter Beibehaltung einer eigenständigen Geldpolitik erreichen. In Ungarn, Polen, Slowakei und Rumänien besteht noch erheblicher Nachholbedarf bezüglich der Stabilitätskriterien. Wichtige geld- bzw. wechselkurs-politische Entscheidungen stehen noch aus.“[78]
So hat die EK vor kurzem die Beitrittskandidaten vor einer möglichen Finanzkrise gewarnt. Diese könnte daruf beruhen, dass es wegen des hohen Kapitalbedarfs zu einem beträchtlichen Leistungsbilanzdefizit und damit zu einer weiter steigenden Auslandsverschuldung kommen kann.[79]
Auch wenn es für die Beitrittskandidaten zur Zeit noch nicht um eine Erfüllung von EWU– Konvergenzkriterien gehen kann, sondern darum den Stabilisierungskurs fortzuführen, soll die im Anhang 8 befindliche Tabelle dazu dienen, einen Eindruck der Jahre 1999, 2000 und 2001[80] der Ist–Situation zu vermitteln.
3.3.3 Institutioneller Reifegrad
Ein entscheidendes Kriterium, welches auch auf den Kopenhagener Gipfel zurückführt, ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die Ziele der Gemeinschaft mitzutragen und den gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis Communautaire (AC))[81] zu übernehmen. Dazu muss der institutionelle Reifegrad der Reformstaaten gewisse Anforderungen erfüllen. Bedenkt man, dass die heutigen MOEL ohne Ausnahme vor gut zehn Jahren aus sozialistischen, z. T. diktatorischen Regimen hervorgegangen sind, ist dies recht problematisch. Allerdings waren auch Griechenland, Portugal und Spanien ca. 10 Jahre vor ihrer Aufnahme 1981 bzw. 1986 in die damalige EG totalitäre Staaten bzw. Militärdiktaturen.[82] Mittlerweile werden diese Länder ohne Abstriche zu den freien und demokratischen Länder dieser Welt gezählt.
„In ihrem Weißbuch zur Heranführung der Reformstaaten an den Binnenmarkt der EU lässt die EK keinen Zweifel daran aufkommen, dass nach ihren Vorstellungen die Reformländer nicht nur das binnenmarktrelevante EU–Recht, sondern im Falle der Vollmitgliedschaft das EU–Regelwerk im Ganzen zu übernehmen haben.“[83]
Gleichzeitig wird bezüglich der Übernahme von Teilen des Rechtssystems zwischen dringend und weniger dringend zu übernehmenden Elementen des AC unterschieden.[84] So nimmt die Aushandlung von Übergangsfristen bei der Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften auch in den Beitrittsverhandlungen einen breiten Raum ein.[85] Dennoch bemühen sich die Beitrittsländer, die hohen Standards der EU zu übernehmen und die für die Umsetzung notwendigen, administrativen und regulativen Strukturen aufzubauen. Bedenkt man, dass diese Standards das hohe Wohlstandsniveau der EU reflektieren und über vierzig Jahre gewachsen sind, überraschen die Schwierigkeiten der Osteuropäer nicht.[86]
Seit dem 31. März 1998 überprüft und verhandelt die EU mit den Beitrittskandidaten mittels eines sogenannten ‚Screenings‘ in allen relevanten Bereichen.[87] Es wird systematisch überprüft, inwieweit die Kandidatenländer den gemeinsamen Besitzstand bereits übernommen haben und welche Probleme noch bestehen. Die EU hat den AC in einunddreißig Kapitel aufgesplittet. Sämtliche Kapitel werden mit jedem Beitrittsland einzeln verhandelt. Den derzeitigen Stand der Verhandlungen zeigt die Übersicht im Anhang 9.
3.4 Die Beitrittskandidaten
3.4.1 Die Beitrittsländer
Wie aus der Tabelle im Anhang 4 ersichtlich ist, stellten die Bewerberländer ihren Mitgliedsantrag aus unterschiedlichsten Gründen und zu verschiedenen Zeitpunkten. Dagegen sollten die anstehenden Verhandlungen zeitversetzt in zwei Gruppen erfolgen.
Die Beitrittsverhandlungen wurden offiziell am 31. März 1998 in Brüssel mit sechs Ländern eröffnet: Estland, Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien und Zypern.[88] Auf den Verhandlungsbeginn mit Zypern hatte sich die Europäische Rat schon seit längerem verständigt. Bezüglich der fünf MOE–Staaten bestätigte er auf seiner Luxemburger Tagung im Dezember 1997 die in der ‚AGENDA 2000‘ dargelegte Fassung der EK.[89]
Diese Länder, die auch Luxemburg–Gruppe genannt werden, erfüllen die politischen Kriterien von Kopenhagen, eine Grundbedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Bezüglich der übrigen Kriterien sind sie so weit fortgeschritten, dass sie auf mittlere Sicht alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen können.
Der ER von Helsinki hat im Dezember 1999 mit seinem Beschluss über die Verhandlungsaufnahme mit weiteren Beitrittskandidaten eine neue Etappe im Erweiterungsprozess eingeleitet.[90] Am 15. Februar 2000 wurden offiziell Beitrittsverhandlungen mit sechs weiteren Beitrittskandidaten, die auch als Helsinki–Gruppe bezeichnet werden, eröffnet: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta[91], Rumänien und die Slowakischen Republik.[92] Diese Länder, ausgenommen Malta, sind wirtschaftlich noch nicht auf dem Niveau der Luxemburg–Gruppe. Das bestätigt sich in fast allen zu verhandelnden Kapiteln des AC. Für den tatsächlichen Beitritt bedeutete das nicht das starre Vorhandensein von zwei Gruppen, sondern ein ‚Offenbleiben‘ des Beitrittsprozess unter gleichen Bedingungen für alle Kandidaten.[93] So war es beispielsweise für Malta aufgrund sehr guter Ergebnisse möglich, in die Luxemburg–Gruppe zu wechseln. Eine Übersicht über die geographische Lage der Beitrittskandidaten in Europa bietet die Karte im Anhang 10.
Ein Kandidat nimmt jedoch schon längere Zeit eine Sonderstellung ein: die Türkei. Mit ihr wurde bereits 1963 ein Assoziierungsabkommen geschlossen, auf dessen Grundlage sich enge und vielfältige Beziehungen entwickelten. 1987 stellte die Türkei den Mitgliedschaftsantrag.[94] Die Prüfung der EK ergab jedoch, dass eine Aufnahme der Türkei in die Gemeinschaft grundsätzlich in Frage kommt, der gesamte Reformprozess jedoch noch nicht weit genug fortgeschritten war, um in Beitrittsverhandlungen einzutreten.[95]
Auf dem Luxemburger Gipfel im Dezember 1997 kamen die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten überein, die Türkei in den Gesamtprozess der Erweiterung mit einzubeziehen. Die Regierung in Ankara sah dies anders und blieb den Verhandlungen fern. Dennoch steht der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen nach wie vor die unzureichende politische und wirtschaftliche Vorbereitung der Türkei im Wege. So erfüllen insbesondere die Praktiken im Bereich Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten nicht die von der EU für alle Beitrittskandidaten aufgestellten Bedingungen.[96] Aus forschungs–ökonomischen Gründen ist es hier nicht möglich, weiter auf diesen sehr interessanten Spezialfall einzugehen.[97] In den folgenden zwei Abschnitten soll jeweils ein Vertreter der Luxemburg–Gruppe bzw. Helsinki–Gruppe exemplarisch näher untersucht werden.
3.4.2 Ungarn als Vertreter der Luxemburg–Gruppe
Ungarn hat seinen Antrag auf Beitritt zur EU am 31. März 1994 eingereicht. In dem Zeitraum von den Anfängen der politischen Wende Ende der achtziger Jahre bis heute hat Ungarn, das in Westeuropa oft als der ‚Pionier‘ unter den Reformländern angesehen wird,[98] einen positiven Prozess der Umgestaltung durchlebt, der für viele andere MOEL beispielgebend sein sollte. Es ist gegenwärtig mit Abstand das erfolgreichste Transformationsland.[99]
Die ungarischen Institutionen funktionieren ordnungsgemäß. Die unterschiedlichen Gewalten respektieren die Grenzen ihrer Zuständigkeiten und arbeiten einwandfrei zusammen. Die Wahlen verlaufen frei und fair und führten 1990 und 1994 zu einem Machtwechsel. Im Land gibt es zudem keine größeren Probleme mit der Wahrung von Grundrechten.[100] Somit gelang es Ungarn die politischen Kriterien der EK zu erfüllen.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten befindet sich Ungarn auf einem Spitzenplatz im Bewerberfeld um die EU–Mitgliedschaft. Nach einem Rückgang des BIP um etwa 20 % zwischen 1989 und 1993 gelang seit 1994 eine Wiederaufleben des Wachstums (+1,5 % 1995; +1 % 1996). Dies war begleitet von einem Trend zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen, der Zahlungsbilanz und der Inflation. Ungarn zählt 10,2 Mio. Einwohner. Das BIP pro Kopf entspricht 37 % des EU–Durchschnitts. Der Agrarsektor beschäftigt 8 % der Erwerbsbevölkerung. Der Handel mit der Union hat sich seit 1989 beträchtlich entwickelt und repräsentiert heute weit über 60 % des Außenhandels Ungarns.[101] Die wirtschaftlichen Kriterien des ER von Kopenhagen erfüllt Ungarn damit beispielhaft. Die EK bescheinigt Ungarn eine funktionierende Marktwirtschaft und bestätigt ihm, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften mittelfristig standhalten zu können.[102] Die Spitzenposition in Osteuropa bezüglich Verflechtung mit der EU auf Unternehmensebene nimmt Ungarn genauso ein wie die intensivste Außenhandelsverflechtung mit der EU und den höchsten Direktinvestitionen pro Kopf.[103] Es muss jedoch kritisch angemerkt werden, dass die Investitionen vor allem im westlichen Teil Ungarns getätigt werden und sich der Osten des Landes Richtung Ukraine in einem eher ärmlichen Zustand befindet.[104] In Bezug auf die institutionellen Anpassungen an EU–Standards liegt Ungarn an zweiter Stelle hinter Slowenien. Es hat zu allen bisher möglichen neunundzwanzig Kapiteln des AC Verhandlungen aufgenommen und elf bisher erfolgreich abgeschlossen. Bis Ende 2001 möchte Ungarn die Verhandlungen beenden. Für die Erreichbarkeit dieses Ziels spricht, dass in Ungarn ein breiter parteiübergreifender Konsens für den EU–Beitritts herrscht und die Übertragung von EU–Regelungen bisher weitgehend unproblematisch verlief.[105] Allerdings könnte sich Konfliktpotential in noch strittigen Kapiteln wie Freier Personenverkehr sowie Justiz und Inneres ergeben. Erhebliche Differenzen zwischen Ungarn und der EK bestehen auch noch im Bereich Landwirtschaft. Dennoch wird Ungarn zu den ersten Reformländern gehören, die der Union schon 2004 bzw. 2005 beitreten könnten.[106]
3.4.3 Rumänien als Vertreter der Helsinki–Gruppe
Rumänien als Vertreter der Helsiniki–Gruppe hat seinen Antrag auf Beitritt zur EU am 22. Juni 1995 eingereicht. Neben Bulgarien ist Rumänien allerdings ein Beitrittskandidat mit besonders vielschichtigen Problemen.
Politisch gesehen erfüllt Rumänien die Anforderungen der Kopenhagener Kriterien. Es verfügt über demokratische Institutionen und freie Wahlen, die im November 1996 einen Machtwechsel ermöglichten.[107] Was die Wahrung der Grundrechte betrifft, so verbleiben einige Mängel insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung, der Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz und des Schutzes der Grundfreiheiten hinsichtlich der Tätigkeit der Polizei, der Geheimdienste und im Rahmen des Strafverfahrens.[108]
Wirtschaftlich gestaltet sich die Lage komplizierter. Nachdem das Land seit Mitte der neunziger Jahre erhebliche Wachstumsrückgänge hinnehmen musste, hielt der Abwärtstrend auch 1999 mit -3,2 % weiter an.[109] Die Rezession erstreckte sich in dem Jahr auf fast alle Wirtschaftssektoren. Kapitalmangel, hohe Kreditzinsen und schlechte Absatzaussichten beschränken die Investitionstätigkeit auf ein Minimum.[110] Das Haushaltsdefizit weitete sich auf 4,3 % des BIP aus, die Geldpolitik war weiterhin expansiv. Infolge dessen kletterte die Inflation auf jahresdurchschnittlich rund 55 %.[111] Aufgrund seiner seit Jahren unzureichenden Reformpolitik bildet Rumänien wirtschaftlich gesehen das Schlusslicht unter den Beitrittskandidaten. Es zählt 22,6 Mio. Einwohner, damit ist es nach Polen nicht nur flächenmäßig das zweitgrößte MOEL, das BIP pro Kopf beträgt jedoch nur 24 % des EU–Durchschnitts. Der Agrarsektor beschäftigt mehr als ein Drittel der Erwerbsbevölkerung und sichert 20% der Wertschöpfung; der Handel mit der EU repräsentiert 55 % der Ausfuhren und 52 % der Einfuhren.[112] Nach Einschätzung der EK würde Rumänien ernste Schwierigkeiten haben, mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.[113] Eine ähnlich schwierige Situation existiert in Bezug auf die Verhandlungen mit der EK. Rumänien hat bisher nur neun relativ unproblematische Kapitel des AC mit der EU verhandelt, fünf davon vorläufig abgeschlossen.[114] Was die Gesamtheit der grundlegenden Elemente des Binnenmarktes einschließlich des Wettbewerbs betrifft, entspricht die rumänische Gesetzgebung nur teilweise dem AC. Substantielle Fortschritte mahnt die EK insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Steuerwesen, Zoll, Industrie, Umwelt, Energie, Strukturpolitik, Beschäftigung und Soziales sowie beim Verkehrssektor an.[115] Außerdem benötigt Rumäniens Landwirtschaft eine elementare Reform; dabei müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um die zum Teil ‚mittelalterlichen‘ Zustände zu beseitigen.[116] Angesicht der dargestellten Probleme verwundert es nicht, dass ein möglicher Beitrittstermin von Seiten der EK nicht vor 2008 geplant ist.
3.4.4 Die Erweiterung in Zahlen
Die jeweiligen Vertreter der beiden Gruppen haben verdeutlicht, wie unterschiedlich der individuelle Entwicklungsstand der MOEL ist. Was es jedoch tatsächlich heißt, in einer EU der 27 zu leben, wird für viele durch das Führen von Beitrittsverhandlungen nur unzureichend klar. Wenn es zum Beitritt aller Kandidaten kommt, wird sich die EU territoriell um fast ein Drittel vergrößern. Die Bevölkerungszahl der EU würde um 105 Mio. Menschen anwachsen, d. h. um 28 %.[117] Die Wirtschaftskraft der EU würde durch die Aufnahme der zehn MOE–Staaten allerdings nur eine Vergrößerung von 637 Mrd. US–Dollar erfahren, das entspricht ca. 9 % ausgedrückt in Kaufparitäten.[118] Die beiden Tabellen im Anhang 11 und 12 vermitteln diese Zahlen für alle Beitritts–MOEL separat und geben einen präziseren Überblick der ‚Erweiterung in Zahlen‘. Wie die Beitritte der MOEL im Detail verlaufen sollen und welche Szenarien dafür bereits von der EK entwickelt wurden, sollen die nun folgenden Abschnitte verdeutlichen.
3.5 Der Beitrittsprozess
3.5.1 Das Beitrittsverfahren
Die Möglichkeit des Beitritts nach Artikel O EGV bzw. 49 EUV für alle europäischen Länder, die dies wollen und die alle Beitrittsvoraussetzungen erfüllen, erscheint recht einfach. In der Umsetzung ist das tatsächliche Beitrittsverfahren weitaus vielschichtiger.
„In der Praxis wirken die Unionsorgane, die gemäß Art. 49 über das ‚ob‘ des Beitritts entscheiden und die Mitgliedsstaaten, die mit den Bewerberländern die konkreten Modalitäten bis hin zur Beitrittsakte verhandeln, im engem Zusammenspiel, wobei die Unionsorgane mit ihren administrativen Unterbau deutlich an Gewicht gewonnen haben.“[119]
In einem komplizierten Verfahren durchläuft jeder Antragsteller einen Weg der Europäischen Institutionen, den hier im Detail zu erklären, zu weit führen würde. Anhang 14 zeigt das Verfahren in einer vereinfachten Darstellung. Doch selbst nach erfolgreichem Durchlaufen des Beitrittsprozesses können sich noch erhebliche Risiken aus den Parlaments und Volksabstimmungen ergeben. Die Erfahrung hat mehrfach gezeigt, dass die Meinung der Bevölkerung wesentlich zum Gelingen oder Scheitern eines Beitritts beitragen kann.[120]
Auch aus diesem Grund wird die vorliegende Arbeit die Einstellung der Bevölkerung zur Erweiterung in Kapitel 6 separat betrachten.
3.5.2 Die Beitrittsszenarien
Obwohl zwischen der EU und den MOEL Einigkeit darüber herrscht, dass die Reformländer in Zukunft vollwertige Mitglieder einer ‚Union der 27‘ sein sollen, besteht noch weitgehende Unklarheit über den genauen Zeitpunkt des Beitritts. Am Rande der monatlichen Außenministertagung vom 9. April 2001 in Luxemburg wurde allerdings bekannt, dass schon beim nächsten ER in Göteborg am 15. / 16. Juni 2001 die ersten Beitrittstermine der laufenden Osterweiterung genannt werden könnten.[121] Die EU hat neben dem bewährten Beitrittsprotokoll verschiedene Beitrittsszenarien entwickelt, welche die optimale Beitrittsreihenfolge nach dem aktuellen Entwicklungsstand zu differenzieren versucht.
„Grundsätzlich hat die Frage nach dem Zeitpunkt der EU–Erweiterung drei Dimensionen: Welche Bewerberländer treten in welcher Reihenfolge oder welchen Gruppierungen zu welchem Zeitpunkt der EU bei ?“[122]
Wegen der vielfältigen Unwägbarkeiten auf dem Weg in die EU sind von Deutsche Bank Re-search drei verschiedene Beitrittsszenarien konzipiert worden. Die EU selber hat noch keine zeitlichen Vorgaben für die Aufnahme der Beitrittskandidaten gemacht. Dennoch können die Szenarien als relevant gelten, da ein Reihe institutioneller, politischer und ökonomischer Faktoren existieren, die sie unterstützen.[123]
3.5.2.1 Szenario I: Großer Konvoi
Eine große Gruppe von acht Bewerberstaaten tritt gleichzeitig zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt, etwa 2005 / 2006, bei. Zu dieser großen Gruppe gehören Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Lediglich Bulgarien und Rumänien ziehen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach. Die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt nach Schätzungen von Deutsche Bank Research bei 60 %.[124] Die Graphik im Anhang 15 verdeutlicht den Beitrittsverlauf nach Szenario 1 genauer.
3.5.2.2 Szenario II: Kleine Konvois
Eine erste Beitrittsgruppe eilt hier den anderen Bewerberstaaten zu einem frühen Zeitpunkt
voraus. Die erste Gruppe setzt sich zusammen aus den Staaten, die gemäß ihrer Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien führen. Aus heutiger Sicht sind dies Estland, Slowenien, Tschechien und Ungarn.[125] Eine Tausch zwischen Polen und Estland ist dabei durchaus möglich. Die verbleibenden Beitrittsstaaten Lettland, Litauen, Slowakei folgen mit geringem Abstand. Bulgarien und Rumänien treten zu einem späterem Punkt bei. Anhang 16 enthält die dazu gehörige Graphik. Da dieses Szenario mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind, liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei lediglich etwa 20 %.[126] Kommt es zu der Bildung kleiner Gruppen, dürfte die erste Gruppe im Jahr 2004 und die zweite Gruppe im Jahr 2006 in die EU aufgenommen werden. Mit einem Beitritt von Bulgarien und Rumänien ist kaum vor 2008 zu rechnen.[127]
3.5.2.3 Szenario III: Regatta
Die Beitrittsstaaten werden einzeln gemäß dem Zeitpunkt der jeweiligen Erfüllung der Beitrittskriterien in die EU aufgenommen. Dem derzeitigen Stand der Verhandlungen folgend, könnten Slowenien und Ungarn 2003 beitreten, Estland und Tschechien darauf folgend 2004, Polen und die Slowakei 2005 sowie Litauen und Lettland 2006. Bulgarien und Rumänien würden wiederum erst ab 2008 beitreten können.[128] Einen graphischen Überblick über dieses Szenario vermittelt Anhang 17. Terminliche Kumulierungen bei den Beitritten sind auch in diesem Szenario nicht auszuschließen, beruhen jedoch allein darauf, dass einzelne Staaten zeitgleich den Aufnahmeprozess abschließen. Auch dieses Szenario wird von Seiten der Deutsche Bank Research mit 20 % bewertet. Eine abschließende Graphik bezüglich der Thematik Beitrittsszenarien verdeutlicht im Anhang 18 die zunehmende Wahrscheinlichkeit der EU–Beitritte mit fortschreitender Zeitlinie.
3.6 Beitrittshindernisse
3.6.1 Wirtschaftliche Probleme
Die vorangegangen Abschnitte haben verdeutlicht, warum die MOEL heute und in naher Zukunft nur mit großer Anstrengung und massiver Hilfe seitens der EU ihre wirtschaftlichen Probleme bewältigen können. Die Untersuchung der Beitrittskriterien hat gezeigt, dass gerade hier immer noch enormer Nachholbedarf besteht. Die wirtschaftliche Situation einiger Reformstaaten der Helsinki–Gruppe, insbesondere Bulgarien und Rumänien, gibt auch absoluten Erweiterungsbefürwortern zu denken. Sollte es nicht gelingen, mittelfristig alle wichtigen AC–Kapitel und wesentliche wirtschaftliche Kriterien, z. B. reale Wettbewerbsfähigkeit im EU–Binnenmarkt, zu erfüllen, könnten erhebliche Beitrittsverzögerungen entstehen. Die EWU–Thematik erschwert dies zusätzlich, da sie bei einem möglichen Beitritt nach dem bisher praktizierten Beitrittsverfahren auch zur Teilnahme hieran verpflichtet wären.[129] Dies aber für fast alle MOEL aufgrund ihrer monetären Situation kaum darstellbar wäre.[130]
Gefahr geht auch immer noch von dem wirtschaftlich instabilen Russland aus. Obwohl die Handelsverflechtungen mit Russland nach der ausgeprägten Westorientierung der vergangenen Jahre nur noch gering ist[131], waren insbesondere die Schwarzmeeranreiner und die Baltischen Staaten stark von der sogenannten Russlandkrise 1998 betroffen.[132] Auch wenn die wirtschaftliche Ausrichtung der Reform–MOEL mehr und mehr Richtung EU fokusiert wird, könnte eine weitere wirtschaftliche Eskalation in Russland einige MOEL derart in ökonomische Mitleidenschaft ziehen, dass der Beitritt dieser ‚Krisenkandidaten‘ nicht unbedingt verhindert, aber unter Umständen längerfristig verzögert werden.
3.6.2 Politischer Widerstand
Wie die Analyse der EK bezüglich der politischen Kriterien ergeben hat, herrschen in allen Reformstaaten MOE Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor.[133] Letztlich kann man durchweg von einer immer noch mehrheitlichen wenn auch abnehmenden Zustimmung in den MOEL bezüglich der Osterweiterung sprechen.[134] Dennoch gab und gibt es in den MOEL nationalistische Tendenzen. So existierte in der Slowakei bis zu einem Regierungswechsel 1998 eine autokratisch–repressive Regierung, die zuweilen starke Anti-EU–Ansichten vertrat.[135] Auch aus Rumänien hört man seit den letzten Wahlen, mehr und mehr nationalistische, Anti-EU dominierte Meinungen.
Eine ebenso ernst zunehmende politische Renitenz kommt jedoch aus der EU selbst. Gerade in den jetzigen Nettoempfängerländern der EU–15 Spanien, Portugal und Griechenland regt sich Widerstand. Die ärmeren EU–Mitglieder fürchten, dass die ihnen bisher aus den Gemeinschaftskassen zufließenden Mittel in die MOE–Reformländer umverteilt werden könnten.[136] Der Grund läge in dem Absinken des Pro-Kopf-BIP der EU durch die Beitritte der MOEL.[137] Daher könnten die bisher begünstigten Südländer und -regionen der EU aus der Ziel 1–Förderung der gemeinschaftlichen regional- und Strukturpolitik herausfallen.[138] Spanien obstruierte monatelang wichtige Entscheidungen hinsichtlich der ‚AGENDA 2000‘ und drohte bei wichtigen Entscheidungen, z. B. um die Neuverteilung der Strukturzahlungen, mit seinem Veto.[139] Griechenland und Portugal versuchten, die Verhandlungsrunden der Beitrittskandidaten möglichst groß zu gestalten, um dadurch verbesserte Chancen zu erlangen und damit die Gespräche und ihren Abschluss hinauszuzögern.[140] Damit hofften die Südländer, ihren eigenen finanziellen Interessen als bisherige Empfängerländer besser Rechnung tragen zu können. Eine genaue Entscheidung über die Neuordnung bzw. Neuverteilung der Strukturfonds ist bisweilen noch nicht gefallen. Die Nettozahlerländer haben jedoch bereits eindeutig bekundet, dass sie ihre Zahlungen nach der Aufnahme neuer Mitglieder nicht erhöhen werden.[141]
3.7. Strategie der EU
Wie eben dargestellt, bestehen auch innerhalb der EU Divergenzen bei speziellen Sachthemen. Die Erweiterungsthematik bleibt dennoch das Hauptanliegen der EU.
Im Verlauf dieser Arbeit wurden bereits intensiv die wesentlichen Kernelemente der Strategie der EU bezüglich der Osterweiterung dargestellt. Die Vorstellung der Assoziierungsabkommen gehören ebenso dazu wie die ‚AGENDA 2000‘ oder auch das ‚Screening‘ der notwendigen Beitrittsvoraussetzungen. Dieser Abschnitt soll nun nachträglich einige der wichtigsten Programme der EU aufzeigen, die für die Erweiterung zusätzlich von Seiten der EK geschaffen wurde, um den Beitritt der MOEL zu vereinfachen.
Der ER von Essen bestimmte bereits Ende 1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung der MOEL auf die EU–Mitgliedschaft. Diese Strategie stütze sich auf drei wesentliche Bestandteile: die Umsetzung der Europa–Abkommen, das PHARE–Programm zur finanziellen Unterstützung sowie einen ‚strukturellen Dialog‘, der alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten zusammenbringen sollte, um Fragen von gemeinsamen Interesse zu diskutieren.[142] Im Zuge der ‚AGENDA 2000‘ beschloss der ER von Luxemburg 1997 eine Intensivierung dieser Strategie. Hauptteil waren die sogenannten Beitrittspartnerschaften. Die Beitrittspartnerschaft jedes Landes legt kurz- und mittelfristige Prioritäten fest und weist auf die wichtigsten Instrumente und zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen hin, deren Nutzen zum tatsächlichen Erreichen der Ziele maximiert werden sollte.[143] Bereits im Mai 1995 bildete die Veröffentlichung eines Weißbuches für die Vorbereitung der MOEL auf die Integration in den Binnenmarkt den Auftakt zur Ko-Steuerung des Anpassungsprozesses in den MOEL durch die EU.[144] In gewisser Hinsicht war das Weißbuch eine Art Vorläufer der Beitrittspartnerschaften, das versuchte, die Anpassungsanstrengungen und Hilfsangebote besser aufeinander abzustimmen.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des ER von Berlin im März 1999 wurde die sogenannte Vorbeitrittshilfe ab dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Dazu wurden neben dem finanziell aufgestockten PHARE–Programm zusätzlich zwei weitere Vorbeitrittsinstrumente geschaffen: ISPA, ein Infrastrukturprogramm und SAPARD, welches die Anpassung der Reformlandwirtschaften an die EU–Normen unterstützt.[145] Seit der Veröffentlichung der Stellungnahmen der EK zu den Fortschritten der Beitrittskandidaten legt die EK dem ER regelmäßige Berichte zu den weiteren Fortschritten vor.[146] Die Fortschrittsberichte, die von einer sogenannten ‚Task–Force‘ der EK erstellt werden, werden üblicherweise als ‚Monitoring‘ der Beitrittskandidaten bezeichnet.[147]
Die ‚Partnerschaften‘ wurden im Mai 1998 als wichtigstes Instrument für den institutionellen Auf- und Ausbau gestartet, um den Beitrittskandidaten bei ihrer Entwicklung moderner und effizienter Verwaltungen mit den erforderlichen Strukturen, Humanressorcen und Managementfähigkeiten zur Umsetzung des AC nach den gleichen Standards wie in den Mitgliedsstaaten behilflich zu sein.[148] Für den Programmzeitraum 1998 und 1999 konzentrierten sich die Partnerschaften auf vier prioritäre Bereiche: Landwirtschaft, Umwelt, Finanzen sowie Justiz und Inneres. Bei ihnen handelte es sich um kurzfristige Sektoren, die bei den Beitrittspartnerschaften festgelegt wurden. Die Partnerschaften erstreckten sich ebenfalls auf Projekte, die die beitrittswilligen Länder auf die Einführung der Strukturfonds vorbereiteten. Nach und nach wird dieser Partnerschaftsprozess auf alle Bereiche des AC ausgedehnt und dauert bis dato an.[149]
3.8. Fazit
In dem zurück liegendem Kapitel 3 wurde dem Leser ein Überblick über die verschiedensten Facetten des Erweiterungsvorhaben ‚Osteuropa‘ gegeben. Jedoch kann dies nur als Zusammenfassung angesehen werden, da die Thematik im Detail Dimensionen, auch bedingt durch die komplizierten Verfahrensweisen und Protokolle der EU–Bürokratie, annimmt, welche schon aus forschungs–ökonomischen Gründen nicht realisierbar gewesen wäre. Dennoch wurden wesentliche Elemente der Erweiterung herausgearbeitet. Neben der Vorstellung der Assoziierungsabkommen und der ‚AGENDA 2000‘ wurden insbesondere die Beitrittsvoraussetzungen der MOEL verdeutlicht. Es wurde sichtbar, dass alle Reformkandidaten die politischen Beitrittskriterien des Kopenhagener ER erfüllen, es aber gerade bei den wirtschaftlichen und institutionellen Beitrittskriterien zwischen den Beitrittsländern enorme Unterschiede gibt. Das haben die beiden näher vorgestellten Kandidaten der Luxemburg– und der Helsinki–Gruppe, Ungarn und Rumänien, verdeutlicht. Gerade diese beiden unterscheiden sich in wirtschaftlicher Hinsicht enorm. Betrachtet man rückblickend alle Reform–MOEL auch in Bezug auf Fläche und Bevölkerung, wird schnell klar, welcher Jahrhundertaufgabe sich die EU – 15 und ihre Beitrittsaspiranten stellen.
Es steht jedoch fest, dass die Erweiterung kommen wird. Wann und wie lässt sich trotz diverser Szenarien nicht antizipieren. Die EU hält sich hier noch bedeckt.[150] Dazu gehören eben nicht nur die massiven wirtschaftlichen Probleme der MOEL, die durch eine vierzigjährige kommunistische Erblast entstanden sind und nicht so einfach nach zehn Jahren der politischen und wirtschaftlichen Wende beseitigt werden können, sondern eben auch der innere Widerstand in der EU. Man hat gesehen, dass es gerade die Angst vor Umverteilung ist, welche die heutigen ärmeren und deshalb subventionierten Länder der EU–15 Länder dazu veranlassen, eine schnelle Erweiterungspolitik zu behindern.
Des Weiteren bestehen Befürchtungen der westeuropäischen Bevölkerung, die EU könnte diese Erweiterungsrunde finanziell nicht verkraften. Immer wieder hört man in den Medien die Aussage, dass dies alles eigentlich schon lange nicht mehr bezahlbar sei. Viele dieser Aussagen sind jedoch recht pauschal und oberflächlich, da z. B. viele Erweiterungsgegner in Deutschland nur die primären Kosten erwähnen, dabei aber gesamtwirtschaftliche Vorteile und Wohlfahrtsgewinne oft verschweigen. Durch dieses Halbwissen in der Bevölkerung entstehen nur allzu oft Missverständnisse.
Der sich hieran anschließende zweite Hauptteil der vorliegenden Diplomarbeit, wird diese beiden Komponenten, Kosten (Kapitel 4) und Nutzen (Kapitel 5) der EU–Osterweiterung, kritisch gegenüberstellen, um so ein objektiveres Bild der tatsächlichen Situation zu vermitteln. Dabei soll auch das Problemfeld der Migration intensiver untersucht werden.
4. Kosten und Finanzierung der Osterweiterung
Bei der Finanzierung der Osterweiterung eröffnet sich ein Ausgangsproblem: Seine Hauptnutznießer, die Beitrittsstaaten, sind nicht liquide. Dieser Fakt stellt die EU politisch vor brisante Probleme, die zumindest vorläufig im Rahmen der ‚AGENDA 2000‘ und des Berliner ER im März 1999 entschärft werden konnte.[151] Dabei standen sich die Interessen der Nettozahler und der Nettoempfänger gegenüber. Wie bereits angeklungen, befürchten die Südländer der EU–15, dass die Osterweiterung durch sinkende Transferleistungen in ihre Länder finanziert würde. Auf der anderen Seite wollen die nördlichen Nettozahler, wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien, steigende Mitgliedsbeiträge angesichts leerer Staatskassen und Spar-zwänge im Zeichen der Maastrichter Konvergenzkriterien um jeden Preis verhindern.[152]
Trotz dieses Zwistes müssen bei einer Aufnahme neuer Mitglieder in den nächsten Jahren enorme Summen von Seiten der EU bereitgestellt werden, um die Integration der MOEL erfolgreich zu gewährleisten.
4.1 Betrachtung der reinen Erweiterungskosten
Schon seit 1990 erhalten die MOEL Hilfen der EU. Alle vorgestellten Unterstützungsprogramme haben die EU in den letzten Jahren enorme Summen gekostet. Allein im Rahmen des PHARE–Programms stellte sie den MOEL beispielsweise in den Jahren 1990 – 1999 ca.7,0 Mrd. Euro zur Verfügung.[153] Da sich die Osterweiterung bereits in ihrer Vorbereitungsphase auf einen zweistelligen Mrd. Euro Betrag beläuft und damit die Dimension der Aufgabe auch finanziell ankündigt, ist eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten unbedingt notwendig. Nicht ohne Grund kommentierte auch der für Erweiterung zuständige EU–Kommissar Günther Verheugen etwas salopp: „Es geht um Geld, um sehr viel Geld.“[154]
Zu Beginn der Debatte lagen Schätzungen vor, wonach die Osterweiterung als unkalkulierbares Risiko erschien.[155] Dank der beschlossenen Reformen im Rahmen der ‚AGENDA 2000‘ in der Agrar- und vor allem in der Strukturpolitik sind die finanziellen Auswirkungen überschaubarer geworden.
Im Laufe der letzten Jahre haben sich deshalb die Schätzungen über die Osterweiterung (Integration der MOEL in die Agrarpolitik und Strukturfonds) trotz unterschiedlicher Berechnungsmethoden[156] etwas angenähert. Die Prognosen der EK fallen dabei optimistischer aus als die auf anspruchsvolleren Modellberechnungen beruhenden Ergebnisse unabhängiger Wissenschaftler, doch bewegen sie sich in ähnlichen Größenordnungen.[157] Es gibt jedoch auch hier auf beiden Seiten ‚Hardliner‘, die nur ihr Kostenmodell als das einzig akzeptable postulieren, obgleich sie eine definitive Kostenaussage dennoch verwehren. Diese sollen hier nicht weiterführend dargestellt werden. Im weiteren Verlauf soll in erster Linie das von der EK vorgestellte Kostenszenario unter kritischen Betrachtungspunkten dargelegt werden.
Die in der mittelfristigen Finanzplanung der EU vorgesehenen Kosten der Osterweiterung belaufen sich von 2000 bis 2006 einschließlich der Vorbereitungshilfen auf ca. 80 Mrd. Euro, d. h. 11 % der Gesamtausgaben der EU, also jährlich auf etwa 16 Mrd. Euro. Dabei erfolgt die Kostenanalyse auf der Grundlage des Beitritts der fünf aussichtsreichsten Kandidaten, ergo der Luxemburg–Gruppe. Die Ausgaben für den Beitritt im engeren Sinne bis zum Jahr 2002 werden mit etwa 58 Mrd. Euro veranschlagt.[158] Die Vorbereitungshilfe (Modernisierung der Landwirtschaft, Strukturhilfen und PHARE–Programm) beträgt in der gesamten Periode für alle zehn MOE–Beitrittskandidaten ca. 22 Mrd. Euro.[159] Da die Transferzahlungen erst im Zuge der Erweiterung schrittweise angehoben werden, und dadurch ein Durchschnittswert schwer zur ermitteln ist, wird sich im weiteren Verlauf der Arbeit die Beurteilung der jährlichen Kosten auf das Jahr 2006 konzentrieren.
Demnach werden die finanziellen Verpflichtungen für die neuen Beitrittsländer im Jahr 2006 ca. 16,8 Mrd. Euro betragen.[160] Die Kosten der Erweiterung werden von der EU allerdings nicht in den Beträgen für Verpflichtungen angegeben, wie es bei den bisherigen Erweiterungen üblich war, sondern in der neu geschaffenen Rubrik ‚Für mögliche neue Mitgliedstaaten nach dem Beitritt vorbehaltene Mittel für Zahlungen‘, die sich im Jahr 2006 auf 14,22 Mrd. Euro belaufen sollen.[161] Dies entspricht 0,154 % des BIP der EU–15. Berücksichtigt man den Anstieg der Eigenmittel der EU[162], dann betragen die bereinigten Kosten der Erweiterung 2006 ca. 10,48 Mrd. Euro, d. h. 0,113 % des BSP der EU–15.[163]
Alternative Berechnungsmethoden von unabhängigen Wissenschaftlern kommen in der Regel zu etwas höheren Ergebnissen. Baldwin ermittelt die Kosten der Erweiterung auf Grundlage eines ‚machtpolitischen Modells‘, welches die Stimme eines EU–Landes bei Entscheidungsprozessen gewichtet.[164] Der Beitritt von fünf MOEL in der ersten Runde wird hier ähnlich den Schätzungen der EU mit 0,111 % des BSP der EU–15 ermittelt. Interessanter Weise ergaben die Berechnungen, die eine Stimmengewichtung pro Kopf der Bevölkerung zugrunde legten, einen höheren Betrag von 0,210 des BSP der Union.[165]
Eine andere Berechnungsmethode wurde von Breuss entwickelt. Sie beruht auf einem ökometrischen Modell der EU–Ausgaben, das die grundlegenden Strukturmerkmale der jeweiligen Volkswirtschaften als maßgeblich für die EU–Ausgabenpolitik ansieht.[166] Analysiert man die Zusammenhänge zwischen Strukturdaten und Ausgaben einzelner Länder können die Ausgaben der zukünftigen Zahlungsströme für die neuen Mitgliedsländer geschätzt werden.[167] Auf dieser Grundlage berechneten Keuschnigg und Kohler die Kosten der Osterweiterung mit ca. 0,214 % des BIP der EU–15 für einen Beitritt von fünf MOEL, als auch für eine Erweiterung um zehn MOEL mit 0,373 bis 0,4 % des BIP deutlich höher.[168] Mit einer erweiterten Methode, die nicht davon beeinflusst wird, ob die Berechnung auf der Grundlage realer Daten der Vergangenheit oder auf geschätzten Daten der Zukunft basiert, wurden die Ergebnisse etwas präzisiert. Sie belaufen sich für die erste Erweiterungsrunde auf 0,162 %[169] bzw. 0,182 % des BIP[170] und für die zweite Runde analog auf 0,321 % bzw. 0,370 % des BIP der EU–15. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Berechnungen werden noch einmal in tabellarischer Form im Anhang 19 zusammengefasst.
Die bisher vorgestellten Kostenanalysen fußten immer auf der Annahme, dass der Beitritt der zehn Beitrittskandidaten mindestens in zwei Gruppen a fünf MOEL erfolgen würde. Dies scheint durchaus vernünftig, sind doch Estland, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn wirtschaftlich tatsächlich am besten geeignet, um als erste den Beitritt zur EU zu vollziehen. Die vorliegende Arbeit hat bereits in Kapitel 3 darüber informiert, dass jedoch weitere Beitrittsszenarien möglich sind. So könnte durchaus ein Gruppenbeitritt von acht MOEL kostenpolitisch sinnvoll sein. Neben der Slowakei könnten die beiden anderen Balten–Staaten das eben genannte Quintett ergänzen. Auch hierzu existieren Kostenkalkulationen. Addiert man zu den projektierten Beitrittskosten für 2005 und 2006 noch die geschätzten Kosten für die restlichen Länder, dann würden die Kosten für die acht MOEL in Jahre 2005 bei 9,2 (statt 7,78) und 2006 bei 12,4 (statt 10,5) Mrd. Euro liegen.[171] Den höheren Aufwendungen ständen Einsparungen von 9,2 Mrd. Euro durch einen verspäteten Beitritt entgegen, so dass ein Einsparungspotential von rund 7 Mrd. Euro bestände.[172] Dieses Geld könnte zumindest zu einem gewissen Teil zur Aufstockung der Vorbeitrittshilfen genutzt werden, um die Integration der Beitretenden bereits im Vorfeld zu optimieren, was nachträglich wieder Kostenvorteile bringen würde.
Es sei abschließend zu der Thematik hier nochmals darauf hingewiesen, dass zu den Kosten der Osterweiterung in der Fachliteratur trotz Annäherungstendenzen sehr unterschiedliche Schätzungen existieren. Skeptiker bevorzugen Maximal-, Befürworter Minimalschätzungen. Die Höhe der Kosten hängt jedoch stark von der unmittelbaren Auswahl der Beitrittsländer, vom Beitrittszeitpunkt, von vielen differenzierten Übergangs- und Aufnahmemodalitäten und von der tatsächlichen Entwicklung der Wirtschaften in den MOEL ab. Die EK ist sich dessen durchaus bewusst und setzt sich auch mit anderen Gutachten zu diesem Thema kritisch auseinander. Letztendlich nimmt aber niemand für sich in Anspruch, die genauen Kosten der Osterweiterung hundertprozentig vorher sagen zu können. Diese können erst nach dem tatsächlichen Vollzug der Erweiterung beziffert werden.
4.2 Finanzrahmen der EU und Mittelverwendung
Die im vorherigen Abschnitt vorgestellten Kosten bedeuten für die EU–15 und deren Mitgliedsstaaten hohe finanzielle Anforderungen. In der Einleitung zu Kapitel 4 wurde schon darauf hingewiesen, dass im Rahmen der ‚AGENDA 2000‘ ein Konsens über den Finanzrahmen gefunden werden konnte.
Der Gesamthaushalt der EU wird aus Einnahmen, den sogenannten ‚Eigenmitteln‘, finanziert, die aus Zöllen, Agrarabschöpfungen und einigen Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Die Obergrenze der EU–Eigenmittel beträgt 1,27 % des gesamten BSP der bisherigen EU–15.[173] Der entsprechende Jahreshaushalt wird sowohl vom EP als auch dem ER beschlossen. Im Jahr 1999 konkretisierte der ER von Berlin diese Planung für die Ausgaben der EU im Zeitraum 2000 – 2006 in Form einer finanziellen Vorausschau.[174] In diesem Dokument wurde die Integration der MOEL aus der ersten Beitrittsgruppe finanziell berücksichtigt. Daher spricht man auch von einem Finanzrahmen der EU–21.
Der Finanzrahmen ist in acht Rubriken unterteilt, wobei die Rubriken sieben und acht auf die Erweiterung entfallen. Die Mittel für Verpflichtungen erreichen bis zum Jahr 2006 insgesamt 704 Mrd. Euro, so dass die Mittel für den Beitritt und die Mittel für die Vorbereitung insgesamt ca. 11 % der Gesamtausgaben der EU betragen.[175] Von den 58 Mrd. Euro für den Beitritt insgesamt, werden laut Rubrik 8 des Finanzrahmens ca. 12 Mrd. Euro für Landwirtschaft, ca. 40 Mrd. Euro für die Strukturpolitik und der Restbetrag für Administration und innere Politik verwendet. Der vollständige Finanzrahmen der EU–21 für den Zeitraum 2000 – 2006 befindet sich im Anhang 20. Daraus wird auch ersichtlich, dass im Rahmen der Vorbereitungshilfe das PHARE–Programm den größten Ausgabenposten bildet.
Im Fall eines Beitritts erhalten die Länder die entsprechenden Mittel aus den dafür vorgesehenen Haushaltsposten, wogegen die Mittel der Vorbereitungshilfe dann auf die restlichen Kandidatenländer aufgeteilt werden.[176] Ein weiteres Prinzip der Ausgabepolitik, nämlich das Verbot einer Umschichtung zwischen den Rubriken für die EU–15 und den MOEL, war Bestandteil der Konsenslösung der EU–15.[177] Damit hat man die Befürchtungen einiger Mitgliedstaaten berücksichtigt, die Mittel könnten zu ihren Lasten für die Osterweiterung umgeschichtet werden. Aufgrund dieser Restriktion ist es zweifelhaft, ob die vorhandenen Finanzmittel tatsächlich in vollem Umfang ausgeschöpft werden können.[178] Im folgenden Abschnitt soll separat auf die Finanzierung eingegangen werden.
4.3 Finanzierung der Osterweiterung
Die Finanzierung der Osterweiterung lässt sich anhand der mittelfristigen Finanzplanung der EU nachvollziehen. Die EK sah sich zu enormen Mittelkürzungen gezwungen, da der Mitgliederkonsens, der auf dem ER–Gipfel von Berlin getroffen wurde, Nettozahler nicht noch stärker zu belasten, eine strikte Einhaltung dieser Vereinbarung implizierte.
Die EK musste den Finanzierungsplan 2000 – 2006 anpassen. Es ist allerdings überraschend, dass die EK von einer EU–15 ausgeht, d. h. eine Erweiterung der Beitrittsländer nicht berücksichtigt, sondern nur auf die Vorbereitungshilfen zum Beitritt abstellt.[179] Im Anhang 21 befindet sich zum Vergleich die finanzielle Vorausschau der EU–15. Bei einem tatsächlichen Beitritt würde diese jedoch hinfällig werden. Daher ist die Verwendung des Finanzrahmens der EU–15 auch von unabhängigen Experten als ‚stimmig-rechnen‘ bezeichnet worden.[180]
Die Finanzierungsmodalitäten werden durch einen Vergleich der Daten des Jahres 1999 mit denjenigen von 2006 deutlich. Die Mittelkürzungen werden durch den direkten Vergleich entsprechender früherer EU–Projektionen recht schnell sichtbar. Die EK geht in ihren neuen Berechnungen von einem realen Wirtschaftswachstum der EU–15 von 2,5 % und der MOEL von 4 % aus.[181] Die im Anhang 22 befindliche Tabelle verdeutlicht die zum Teil drastischen Einsparplanungen der EK. Zunächst ist erkennbar, dass die EU den finanzpolitischen Spielraum dadurch erweiterte, dass sie die Gesamtausgaben der EU–15[182] im Jahr 2006 gegenüber den Ausgaben von 1999 von ca. 96,4 Mrd. Euro auf die geplanten 89,6 Mrd. Euro reduzierte. Dagegen zeigten vorherige Projektionen der EU einen Anstieg der Ausgaben im Zeitraum 1999 – 2006 von 96,4 auf 104,6 Mrd. Euro. Rechnet man die veranschlagten Kosten der Erweiterung hinzu, dann erreichen die Mittel der Zahlungen insgesamt ca. 103,8 Mrd. Euro für 2006, d. h. die zusätzlichen Kosten der Erweiterung werden weitgehend durch Einsparungen der Mittel für die EU–15 erreicht.[183]
[...]
[1] Vgl. Internetquelle 1, S. 1.
[2] Ebenda.
[3] Sinn, Hans-Werner (1999), S. 9.
[4] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 5.
[5] Vgl. Wagener, Hans-Jürgen (1998), S. 11.
[6] Vgl. Hausmann, Hannelore (2000), S. 1.
[7] Vgl. ebenda.
[8] Vgl. ebenda.
[9] Notiz: Treffen der Staats-und Regierungschefs der Mitglieder der EU. Vgl. Glossar der EU (2000), S. 26.
[10] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 6.
[11] Anmerkung : Im Kapitel 6 werden Umfragen verdeutlichen, dass die Bevölkerung in Bezug auf die Osterweiterung eine sehr differenzierte Meinung vertritt.
[12] Notiz: Föderalismus vS. FunktionalismuS.
[13] Anmerkung: Aufgrund der enormen Materialmenge zum Thema werden Meldungen, Erkenntnisse oder ähnliches die Thematik betreffend nach dem 20.03.2001 nur noch in Ausnahmefällen be- rücksichtigt.
[14] Vgl. Gatzke, Hans-W (1990), Band 9; S. 333.
[15] Vgl. Internetquelle 3, S. 2.
[16] Vgl. Pleticha, Heinrich (1993), Band 12; S. 100.
[17] Vgl. ebenda
[18] Vgl. Internetquelle 2, S. 1.
[19] Notiz: Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande.
[20] Vgl. Internetquelle 2, S. 2.
[21] Anmerkung: Hier gelten bis heute zahlreiche Ausnahmeregelungen, die in ähnlicher Form auf die ausstehende Erweiterung nach Osten Anwendung finden werden.
[22] Notiz: ‚Maastrichter Vertrag‘ oder ‚Unionsvertrag‘.
[23] Vgl. Internetquelle 2, S. 2.
[24] Anmerkung: 1949 unter der Führung der UdSSR gegründeter Wirtschaftsrat der Ostblockstaa- ten; Gegenstück zur EG.
[25] Anmerkung: 1970 das präferentielle Handels- und Kooperationsabkommen mit Jugoslawien und 1980 das allgemeine Handelsabkommen mit Rumänien.
[26] Vgl. Lippert, Barbara (2000), S. 107.
[27] Vgl. Mehling, Franz (1991), S. 1160.
[28] Anmerkung: So bestand ein Handelsembargo der Westeuropäer auf Technologieprodukte.
[29] Vgl. Eickhof, Norbert (o. J.), S. 11.
[30] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 1.
[31] Vgl. ebenda.
[32] Vgl. Eickhof, Norbert (o. J.), S. 11.
[33] Notiz: OECD : O rganisation for E conomic C ooperation and D evelopment.
[34] Vgl. Internetquelle 3, S. 4.
[35] Notiz: PHARE : P oland H ungary A id for the R econstruction of E conomy.
[36] Vgl. Internetquelle 3, S. 4.
[37] Anmerkung: Neben den assoziierten 10 Staaten auch Albanien, Bosnien-Herzegowina und Maze- donien.
[38] Notiz: Auch Europaabkommen genannt.
[39] Anmerkung: Nach dem Unterzeichnungsort des Abkommens, Visegrád, werden Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei seitdem häufig als Visegradstaaten bezeichnet. Vgl. Achten, Peter (1996), S. 3.
[40] Vgl. Eickhof, Norbert (o. J.), S. 10.
[41] Notiz: Dazu zählen Landwirtschaft, die Stahlindustrie sowie die Textil- und Bekleidungsindustrie.
[42] Vgl. Eickhof, Norbert (o. J.), S. 10.
[43] „Die von der Kommission veröffentlichten Weißbücher enthalten Vorschläge für gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten Bereich. Als Beispiel seien, die Weißbücher zur Vollendung des Binnenmarktes, zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung genannt.“ Glossar der EU (2000), S. 71.
[44] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 6.
[45] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 8.
[46] Vgl. ebenda.
[47] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 4.
[48] Achten, Peter (1996), S. 4.
[49] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 17.
[50] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 6.
[51] Vgl. Internetquelle 3, S. 6.
[52] Vgl. ebenda.
[53] Vgl. Europäische Kommission (1997), S. 1.
[54] Vgl. ebenda.
[55] Anmerkung: Weitere Informationen zur ‚AGENDA 2000‘:http://europa.eu.int/comm/agenda2000.
[56] Notiz: Künftig Artikel 49 des Vertrages der EU von Amsterdam; vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 9.
[57] Europäische Kommission (1998), S. 3.
[58] Notiz: Im Anhang 5 befindet sich der vollständige Wortlaut der Kopenhagener Kriterien.
[59] Rothacher, Albrecht (1998), S. 247.
[60] Anmerkung: Dies gelingt unschwer auch in den gegenwärtigen Mitgliedstaaten der Union selbst.
[61] Vgl. Rothacher, Albrecht (1998), S. 248.
[62] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 5.
[63] Vgl. Deutsche Bank Research (2000b), S. 18.
[64] Vgl. ebenda, S. 10.
[65] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 18.
[66] Anmerkung: z. B. die Deutsche Bank Research, auf deren Daten im Verlauf auch weiterhin zu gegriffen werden soll.
[67] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 17.
[68] Notiz: Tschechien, Polen, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Slowakei und Zypern.
[69] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 29.
[70] Vgl. ebenda., S. 9.
[71] Vgl. Internetquelle 4, S. 14.
[72] Anmerkung: Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde (1994) betragen in den Reformländern im Vergleich zum EU-Durchschnitt (16,41 USD) lediglich ein Zehntel. Selbst zwischen Portugal als dem EU-Land mit den niedrigsten Arbeitskosten (4,71 USD) und Ungarn als Reformland mit den höchsten Arbeitskosten (2,75 USD) bestehen beträchtliche Unterschiede. Die Arbeitskosten pro Stunde geben allerdings erst in Kombination mit der Arbeitsproduktivität Aufschluss über das relevante tatsächliche Niveau der Produktionskosten. Groben Schätzungen zufolge lag das Produktivitätsniveau zu Beginn der neunziger Jahre etwa bei der Hälfte des Niveaus westlicher Industrieländer. Vgl. Achten, Peter (1996), S. 52 ff.
[73] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 29.
[74] Vgl. Lippert, Barbara (o.J), S. 37.
[75] Vgl. Deutsche Bank Research (2000b), S. 3.
[76] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 15.
[77] Vgl. ebenda, S. 50.
[78] Ebenda, S. 51.
[79] Vgl. Handelsblatt vom 19.4.2001, S. 7.
[80] Anmerkung: 2001 bezieht sich auf erwartete Daten.
[81] „Der gemeinsame Besitzstand ist das gemeinsame Fundament aus Rechten und Pflichten, die für alle Mitgliedsstaaten im Rahmen der Europäischen Union verbindlich sind. Dieser Besitzstand entwickelt sich ständig weiter und umfasst - den Inhalt, die Grundsätze und die politischen Ziele der Verträge; - die in Anwendung der Verträge erlassenen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs; - die im Rahmen der Union angenommen Erklärungen und Entschließungen; - die Rechtsakte der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; - die in den Bereichen Justiz und Inneres vereinbarten Rechtsakte; - die von der Gemeinschaft geschlossenen internationalen Abkommen und die Abkommen, die die Mitgliedsstaaten untereinander in Bereichen schließen, die unter die Tätigkeit der Union fallen.“ ; Glossar der EU (2000), S. 33.
[82] Vgl. Achten , Peter (1996), S. 60.
[83] Ebenda, S. 68.
[84] Vgl. ebenda.
[85] Vgl. ebenda.
[86] Vgl. Deutsche Bank Research (2000b), S. 11.
[87] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 9.
[88] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 13.
[89] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 8.
[90] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2000), S. 2.
[91] Anmerkung: Malta, das seinen Antrag auf Mitgliedschaft aufgrund eines Regierungswechsels 1996 eingefroren hatte, griff ihn im Oktober 1998 wieder auf.
[92] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 13.
[93] Vgl. ebenda.
[94] Vgl. Anhang 2 u. Anhang 4.
[95] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 11.
[96] Vgl. Europäische Kommission (1998), S. 11.
[97] Anmerkung: Für weiter gehende Informationen bezüglich Türkei und Europäische Union: www.europarl.eu.int/enlargement/briefing/index3_de.htm.
[98] Vgl. Donges, Jürgen (1998), S. 28.
[99] Vgl. Bundesministerium für Finanzen (2000), S. 19.
[100] Vgl. Internetquelle 5, S. 7ff.
[101] Vgl. ebenda.
[102] Vgl. ebenda.
[103] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 47.
[104] Vgl. n-tv-Auslandsreport vom 7.3.2001 (17.00-18.15 Uhr).
[105] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 46.
[106] Vgl. hierzu Abschnitt 3.5 (Beitrittsszenarien).
[107] Vgl. Internetquelle 6, S. 9 ff.
[108] Vgl. ebenda.
[109] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 40.
[110] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2000), S. 24.
[111] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 40.
[112] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 47.
[113] Vgl. ebenda.
[114] Vgl. ebenda, S. 39.
[115] Vgl. Internetquelle 6, S. 12ff.
[116] Anmerkung: Die ‚fatale‘ Bedeutung der Landwirtschaft in den MOEL zeigt Anhang 10.
[117] Vgl. Internetquelle 7, S. 2.
[118] Vgl. Inotai, András (1998), S. 14.
[119] Lippert, Barbara (2000), S. 149.
[120] Anmerkung: Die Aufnahme Norwegens in die EU ist bereits zweimal an einem negativen Votum der Bevölkerung gescheitert.
[121] Vgl. Tagesspiegel vom 10.4.2001, S. 5.
[122] Deutsche Bank Research (2000a), S. 1.
[123] Vgl. Deutsche Bank Research (2000a), S. 1.
[124] Vgl. ebenda, S. 2.
[125] Vgl. ebenda.
[126] Vgl. ebenda.
[127] Vgl. Deutsche Bank Research (2001), S. 3.
[128] Vgl. Deutsche Bank Research (2001), S. 3.
[129] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 15.
[130] Vgl. Anhang 8.
[131] Anmerkung: So gingen etwa 70 % der Warenexporte Ungarn 1997 in den EU-Bereich, nach Russland und den übrigen Ländern der GUS gingen dagegen nur noch rund 7 %. Im Jahr 1988 waren die Exportanteile noch etwa gleich groß gewesen. Vgl. Internetquelle 8, S. 1.
[132] Vgl. ebenda.
[133] Vgl. Anhang 6.
[134] Anmerkung: Kapitel 6 dieser Arbeit wird sich genauer mit der Thematik befassen.
[135] Vgl. Rothacher, Albrecht (1998), S. 247.
[136] Vgl. Hudalla, Anneke (1999), S. 15.
[137] Vgl. Franke, Siegfried (1998), S. 39.
[138] Vgl. ebenda.
[139] Vgl. Hudalla, Anneke (1999), S. 15.
[140] Vgl. ebenda, S. 21.
[141] Vgl. ebenda, S. 15.
[142] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 16.
[143] Vgl. ebenda, S. 18.
[144] Vgl. Lippert, Barbara (2000), S. 143.
[145] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 20.
[146] Anmerkung: Berichte erhält man auf der Seite: www.europarl.eu.int/enlargement/briefingS.
[147] Vgl. Lippert, Barbara (o. J.), S. 39.
[148] Vgl. Europäische Kommission (o. J.), S. 21.
[149] Vgl. ebenda.
[150] Anmerkung: Man erwartet dazu auf dem nächsten ER in Göteborg im Juni 2001 eine Aussage der EU.
[151] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 9.
[152] Vgl. Achten, Peter (1996), S. 178.
[153] Vgl. Internetquelle 9, S. 4 oder auch Anhang 1.
[154] Handelsblatt vom 31.10.2000, S. 53.
[155] Vgl. Quaisser, Wolfgang (2000), S. 58.
[156] Anmerkung: Die Schätzungen schwankten in den letzten Jahren allerdings enorm, je nachdem welche Annahmen etwa über die zu erwartenden Wachstumsraten, Wechselkurse oder die Preis- und Produktionsentwicklung zu Grunde gelegt wurden. Vgl. Internetquelle 9.
[157] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. viii.
[158] Vgl. ebenda, S. 10.
[159] Anmerkung: Grundlage dieser Zahlen ist die Annahme eines jährlichen Wachstum des BSP der EU–15 von 2,5 %, einen jährlichen BSP–Deflator von 2 % (reales Wachstum damit 2%) und ein jährliches Wirtschaftswachstum der MOEL von 4 %. Vgl. ebenda.
[160] Vgl. ebenda.
[161] Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 17.
[162] Anmerkung: Darunter sind die Beiträge der MOEL, zum EU–Budget von ca. 3,74 Mrd. Euro zu verstehen.
[163] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 11.
[164] Vgl. Baldwin, Richard (1997), S. 42 ff.
[165] Vgl. Baldwin, Richard (1997), S. 42 ff.
[166] Vgl. Breuss, Fritz (1995), S. 27 ff.
[167] Vgl. ebenda.
[168] Vgl. Keuschnigg, Christian u. Kohler, Wilhelm (1999), S. 19 ff.
[169] Anmerkung: Basierend auf realen Daten MOEL 1995 und EU 1997.
[170] Anmerkung: Basierend auf Projektionen der Daten MOEL 2000 und EU 1997.
[171] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 12.
[172] Vgl. ebenda.
[173] Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 16.
[174] Vgl. ebenda, S. 17.
[175] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 12.
[176] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 12.
[177] Anmerkung: Laut dem ER von Berlin ist eine Umschichtung zwischen der Rubrik Vorbereitung und Erweiterung nicht direkt möglich. Erfolgt der Beitritt der fünf MOEL fristgerecht, werden die verbleibenden Mittel ausschließlich für die Vorbereitung der restlichen fünf Kandidaten verwen- det. Verzögert sich der Beitritt, werden die Mittel für den Beitritt eingespart und die Vorberei- tungsmittel auf alle Kandidatenländer aufgeteilt.
[178] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 16.
[179] Vgl. Europäische Kommission (2000), S. 17.
[180] Vgl. Keuschnigg, Christian u. Kohler, Wilhelm (1999), S. 21.
[181] Vgl. Quaisser, Wolfgang (1999), S. 16.
[182] Notiz: Mittel der Zahlungen.
[183] Vgl. Keuschnigg, Christian u. Kohler, Wilhelm (1999), S. 21.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2001
- ISBN (eBook)
- 9783832447380
- ISBN (Paperback)
- 9783838647388
- DOI
- 10.3239/9783832447380
- Dateigröße
- 1.2 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Berufsakademie Berlin – Wirtschaft
- Erscheinungsdatum
- 2001 (November)
- Note
- 1,7
- Schlagworte
- osterweiterung europäische union osteuropa