Die Entwicklung bei StockOption Programmen nach der Einführung des KonTraG's
Auswertung und Systematisierung anhand von 70 Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
©2001
Diplomarbeit
131 Seiten
Zusammenfassung
Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Titel Die Entwicklung bei Stock Option Programmen nach der Einführung des KonTraGs (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) bringt die Zielstellung und die damit verbundenen Ergebnisse dieser Studie auf den Punkt. Unter dem Aspekt der einhergehenden Gesetzesänderung mit der Einführung des KonTraGs im Mai 1998 wurde speziell für die Auflegung von Stock Option Modellen in der Form realer alleinstehender Bezugsrechte eine breite gesetzliche Basis geschaffen. Dies bedeutete eine Initialzündung für einen wahren Boom dieser variablen Vergütungsform in Deutschland.
Somit ist das Ergebnis dieser Diplomarbeit eine Situationsanalyse der differenten Entwicklungen und Tendenzen bei Stock Options als spezielle Form der Mitarbeitervergütung/ -beteiligung. Diese orientiert sich dabei an den wesentlichen Merkmalen eines SOP nach gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten.
Die gewonnenen Erkenntnisse stützen sich auf insgesamt 70 ausgewertete Stock Option Pläne, die nach einem anfänglich definierten und aussagekräftigen Verteilerschlüssel ausgewählt wurden. Unter allen anschließend recherchierten SOP wurden die gleichen charakteristischen Beurteilungskriterien festgelegt, um eine aussagekräftige Katalogisierung nach diesen Maßstäben vorzunehmen. Für eine transparente und vergleichende Darstellung der Ergebnisse wurde für jedes Beurteilungsmerkmal eine eigene Darstellungsmatrix entwickelt, in der jeweils alle Kernaussagen der einzelnen Beurteilungskriterien abschließend zusammengefaßt sind.
Da aber die gewonnenen Ergebnisse nur im Kontext der aktuellen Situation, besonders unter wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten, gewertet werden können, erläutert diese Ausarbeitung in einem vorgeschalteten theoretischen Teil das aktuelle praktische und theoretische Umfeld für Stock Option Programme in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird die derzeitige wirtschaftliche Bedeutung von SOP beschrieben, rechtliche Rahmendaten erläutert sowie eine Positionsanalyse zu anderen Formen der Mitarbeiterbeteiligung vollzogen. Mit den Hintergrundinformationen dieser Momentaufnahme werden anschließend die gewonnenen Ergebnisse ausführlich gewürdigt.
Zur Vervollständigung wurden die wichtigsten Kernaussagen dieser Situationsanalyse im Anhang grafisch aufbereitet. Somit ermöglicht man dem Betrachter einen schnellen Überblick der Entwicklungen und Tendenzen der letzten drei Jahre bei SOP in Deutschland.
Zusätzlich wurden die […]
Der Titel Die Entwicklung bei Stock Option Programmen nach der Einführung des KonTraGs (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) bringt die Zielstellung und die damit verbundenen Ergebnisse dieser Studie auf den Punkt. Unter dem Aspekt der einhergehenden Gesetzesänderung mit der Einführung des KonTraGs im Mai 1998 wurde speziell für die Auflegung von Stock Option Modellen in der Form realer alleinstehender Bezugsrechte eine breite gesetzliche Basis geschaffen. Dies bedeutete eine Initialzündung für einen wahren Boom dieser variablen Vergütungsform in Deutschland.
Somit ist das Ergebnis dieser Diplomarbeit eine Situationsanalyse der differenten Entwicklungen und Tendenzen bei Stock Options als spezielle Form der Mitarbeitervergütung/ -beteiligung. Diese orientiert sich dabei an den wesentlichen Merkmalen eines SOP nach gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten.
Die gewonnenen Erkenntnisse stützen sich auf insgesamt 70 ausgewertete Stock Option Pläne, die nach einem anfänglich definierten und aussagekräftigen Verteilerschlüssel ausgewählt wurden. Unter allen anschließend recherchierten SOP wurden die gleichen charakteristischen Beurteilungskriterien festgelegt, um eine aussagekräftige Katalogisierung nach diesen Maßstäben vorzunehmen. Für eine transparente und vergleichende Darstellung der Ergebnisse wurde für jedes Beurteilungsmerkmal eine eigene Darstellungsmatrix entwickelt, in der jeweils alle Kernaussagen der einzelnen Beurteilungskriterien abschließend zusammengefaßt sind.
Da aber die gewonnenen Ergebnisse nur im Kontext der aktuellen Situation, besonders unter wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten, gewertet werden können, erläutert diese Ausarbeitung in einem vorgeschalteten theoretischen Teil das aktuelle praktische und theoretische Umfeld für Stock Option Programme in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird die derzeitige wirtschaftliche Bedeutung von SOP beschrieben, rechtliche Rahmendaten erläutert sowie eine Positionsanalyse zu anderen Formen der Mitarbeiterbeteiligung vollzogen. Mit den Hintergrundinformationen dieser Momentaufnahme werden anschließend die gewonnenen Ergebnisse ausführlich gewürdigt.
Zur Vervollständigung wurden die wichtigsten Kernaussagen dieser Situationsanalyse im Anhang grafisch aufbereitet. Somit ermöglicht man dem Betrachter einen schnellen Überblick der Entwicklungen und Tendenzen der letzten drei Jahre bei SOP in Deutschland.
Zusätzlich wurden die […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 4681
Rattler, Thomas: Die Entwicklung bei StockOption Programmen nach der Einführung des
KonTraG's: Auswertung und Systematisierung anhand von 70
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen / Thomas Rattler -
Hamburg: Diplomica GmbH, 2001
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Stock Option Report 2001
Thomas Rattler ©
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14.11.2001
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
III
1
Vorwort
6
2
Grundlegung Begriffsbestimmung ,,Stock Option Programme"
7
3
Grundlegung gesamtwirtschaftliche und rechtliche Rahmendaten von
Stock
Option
Programmen
8
3.1
Gesamtwirtschaftliche
Rahmendaten
8
3.1.1
Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und Bedeutung von
Stock Options
8
3.1.2
Gesamtwirtschaftliche Motive zur Auflage von
Stock
Option
Programmen
10
3.2
Rechtliche
Rahmendaten
11
3.2.1
Gesellschaftsrechtliche
Aspekte 11
3.2.1.1
Auswirkungen des KonTraG's auf die Gestaltung von Stock Options
11
3.2.1.2 Rückkauf
eigener
Aktien 12
3.2.1.3 Genehmigtes
Kapital
13
3.2.1.4 Bedingtes
Kapital
14
3.2.2
Handels-/
Bilanzrechtliche
Aspekte
15
3.2.2.1 Bilanzierung
nach
HGB
16
3.2.2.1.1
Bilanzierung von Stock Options nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
(Rückkauf
eigener
Aktien)
17
3.2.2.1.2
Bilanzierung von Stock Options nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
(Bedingte
Kapitalerhöhung)
18
3.2.2.2 Bilanzierung
nach
IAS
20
3.2.2.3 Bilanzierung nach
US
GAAP
21
3.2.3
Steuerrechtliche
Aspekte 23
3.2.3.1
Besteuerung im Zeitpunkt der Optionsgewährung
24
3.2.3.2
Besteuerung im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübbarkeit
25
3.2.3.3
Besteuerung im Zeitpunkt der Optionsausübung
26
3.2.3.4
Besteuerung im Zeitpunkt des Verkaufs der bezogenen Aktien
26
3.2.4
Zivil-/
Arbeitsrechtliche
Aspekte
28
3.2.4.1 Rechtsgrundlagen
der
Arbeitnehmeransprüche
28
3.2.4.1.1
Betriebsvereinbarung
28
3.2.4.1.2
Tarifvertrag
29
3.2.4.1.3
Gesamtzusage und individuelle Vereinbarung
29
3.2.4.1.4
Betriebliche
Übung
30
3.2.4.2 Mitbestimmung
des
Betriebsrats 30
3.2.4.3 Gleichbehandlungsgrundsatz
31
3.2.4.4 Bindungs-
und
Verfallklauseln
32
4
Stock Option Programme als eine Form der Mitarbeiterbeteiligung
34
4.1
Zielstellungen
von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
34
4.2
Formen
der
Mitarbeiterbeteiligung
35
4.2.1
Mitarbeiter
Kapitalbeteiligung
36
4.2.2
Mitarbeiter
Erfolgsbeteiligung
38
4.3
Positionierung und Abgrenzung von Stock Option Programmen zu anderen
Formen
der
Mitarbeiterbeteiligung
39
4.4
Abgrenzung ,,echter" Stock Options zu anderen Formen der
Aktienoptionsprogramme 40
4.5
Ausgestaltung ,,echter" Stock Option Programme in der Praxis
43
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5
Beurteilungskriterien von Stock Option Programmen
45
5.1
Kreis
der
Bezugsberechtigten
45
5.2
Laufzeit
46
5.3
Bezugspreis/
Basispreis 47
5.4
Erfolgsziele
47
5.5
Erwerbszeitraum/
-fenster
48
5.6
Übertragbarkeit/
Handelbarkeit
48
5.7
Wartefristen/ Haltefristen 49
5.8
Ausübungszeitraum/
-fenster
49
6 Methodische
Merkmale
der
Studie
50
6.1
Definition des Verteilungsschlüssels für eine marktnahe Auswahl
50
6.2
Vorgehensweise bei der Evaluierung der 70 Stock Option Programme
51
6.3
Beschreibung
der
entwickelten
Auswertungsmatrix
52
7
Auswertungsergebnisse der definierten Beurteilungskriterien bei
70
Stock
Option
Programmen
54
7.1
Kreis der Bezugsberechtigten/ Absolute Beteiligung der einzelnen
Bezugsgruppen
54
7.2
Kreis der Bezugsberechtigten/ Prozentuale Beteiligung der Vorstände
56
7.3
Laufzeit/ Verteilung der Laufzeit der Optionen in Jahren
58
7.4
Bezugspreis/
Bestimmung
des
Bezugspreises
59
7.5
Bezugspreis/ Verteilung der beim Bezugspreis auftretenden
Kombinationsmodelle
61
7.6
Erfolgsziele/ Häufigkeit der einzelnen Formen von Ausübungshürden
63
7.7
Ausgabezeitraum/ Einmalige und mehrmalige Ausgabe im Vergleich
66
7.8
Übertragbarkeit/ Handelbarkeit bzw. Verfügbarkeit der Bezugsrechte
67
7.9
Wartefristen/ Haltefristen/ Formen unterschiedlicher
Sperrfristen 69
7.10
Ausübungszeitraum/ -fenster/ Definition fester Ausübungszeiträume/ -fenster
70
7.11
Bemerkenswerte Einzelfälle/ Optionale Bedienung der Bezugsrechte
72
7.12
Bemerkenswerte Einzelfälle/ Eigeninvestment als Voraussetzung
zur
Teilnahme
74
7.13
Zusammenfassung der Ergebnisse und Tendenzen
75
8 Schlußbemerkung
77
ANHANG
78
Grafische
Darstellungen
79
Grafische
Darstellung
der
Auswertungsergebnisse
82
Katalogisierte Zusammenstellung nach den einzelnen Auswertungsebenen
90
LITERATURVERZEICHNIS
ERKLÄRUNG GEMÄß § 31 ABS. 5 RAPO
CXXI
CXXV
Stock Option Report 2001
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14.11.2001
Abkürzungsverzeichnis
a. A.
andere Ansicht
a. F.
alte(r) Fassung
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AGP
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
APB
Accounting principles Board
ARB
Accounting Research Bulletin
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
Az.
Aktenzeichen
BAG
Bundesarbeitsgericht
BB
Der
Betriebsberater
BeschFG Beschäftigungsförderungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BStBl.
Bundessteuerblatt
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
DAI
Deutsches
Aktieninstitut
DAX
Deutscher
Aktienindex
DB
Der
Betrieb
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DBW
Die
Betriebswirtschaft
d.h.
das
heißt
Dr.
Doktor
DSR
Deutscher
Standardisierungsrat
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStRE
Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst
DStZ
Deutsche
Steuerzeitung
DVFA
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V.
EFG
Entscheidungen der Finanzgerichte
EfzG
Engeltfortzahlungsgesetz
Stock Option Report 2001
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14.11.2001
erw.
erweiterte
ErbStR
Erbschaftssteuerrichtlinie
EStH
Hinweisen zu den Einkommenssteuerrichtlinien
EStG
Einkommenssteuergesetz
EUR
Euro
FAS
Financial Accounting Standard
FASB
Financial Accounting Standards Board
FB
Finanzbetrieb
FG
Finanzgericht
Fn
Fußnote
GIZ
Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit mbH
HGB
Handelsgesetzbuch
h. M.
herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
HV
Hauptversammlung
IAS
International Accounting Standards
IASC
International Accounting Standards Committee
i.d.R.
in der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IPO
Initial Public Offering
IRC
Internal Revenue Code
ISO
Incentive Stock Option
IstR
Internationales
Steuerrecht
IT Informationstechnologie
i.V.m.
in Verbindung mit
LTI
Long Term Incentive
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KoR
Kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung
KStG
Körperschaftssteuergesetz
LStR
Lohnsteuerichtlinien
MAB
Mitarbeiterbeteiligung
mind.
Mindestens
Mio.
Millionen
NEMAX
Neuer Markt Index
nF
Nachfolgend
Nr./ No.
Nummer
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NQSO
Non Qualified Stock Option
OFD
Oberfinanzdirektion
ordentl.
ordentliche
p.a.
per
anno
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Prof.
Professor
Rdnr.
Randnummer
Rev.
Revision
rkr.
rechtskräftig
Rz.
Randzeichen
S. Seite
SAR
Stock Appreciation Rights
Sec.
Section
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
SOP
Stock
Option-Plan
SprAuG Sprecherausschußgesetz
Tz.
Textziffer
US-GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles
UmwStG Umwandlungssteuergesetz
vgl.
vergleiche
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WSV
Wandelschuldverschreibung
www.
world wide web
z.B.
zum
Beispiel
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzrecht
zit.
zitiert
zzgl.
zuzüglich
Stock Option Report 2001
Thomas Rattler ©
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1 Vorwort
Der Titel ,,Die Entwicklung bei Stock Option Programmen nach der Einführung des KonTraG's"
(Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) bringt die Zielstellung und die
damit verbundenen Ergebnisse dieser Studie auf den Punkt. Unter dem Aspekt der
einhergehenden Gesetzesänderung mit der Einführung des KonTraG's im Mai 1998 wurde speziell
für die Auflegung von Stock Option Modellen in der Form realer alleinstehender Bezugsrechte eine
breite gesetzliche Basis geschaffen. Dies bedeutete eine Initialzündung für einen wahren ,,Boom"
dieser variablen Vergütungsform in Deutschland.
Somit ist das Ergebnis dieser Diplomarbeit eine Situationsanalyse der differenten Entwicklungen
und Tendenzen bei Stock Options als spezielle Form der Mitarbeitervergütung/ -beteiligung. Diese
orientiert sich dabei an den wesentlichen Merkmalen eines SOP nach gesetzlichen und
wirtschaftlichen Aspekten.
Die gewonnenen Erkenntnisse stützen sich auf insgesamt 70 ausgewertete Stock Option Pläne,
die nach einem anfänglich definierten und aussagekräftigen Verteilerschlüssel ausgewählt wurden.
Unter allen anschließend recherchierten SOP wurden die gleichen charakteristischen
Beurteilungskriterien festgelegt, um eine aussagekräftige Katalogisierung nach diesen Maßstäben
vorzunehmen. Für eine transparente und vergleichende Darstellung der Ergebnisse wurde für
jedes Beurteilungsmerkmal eine eigene Darstellungsmatrix entwickelt, in der jeweils alle
Kernaussagen der einzelnen Beurteilungskriterien abschließend zusammengefaßt sind.
Da aber die gewonnenen Ergebnisse nur im Kontext der aktuellen Situation, besonders unter
wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten, gewertet werden können, erläutert diese Ausarbeitung
in einem vorgeschalteten theoretischen Teil das aktuelle praktische und theoretische Umfeld für
Stock Option Programme in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird die derzeitige
wirtschaftliche Bedeutung von SOP beschrieben, rechtliche Rahmendaten erläutert sowie eine
Positionsanalyse zu anderen Formen der Mitarbeiterbeteiligung vollzogen. Mit den
Hintergrundinformationen dieser Momentaufnahme werden anschließend die gewonnenen
Ergebnisse ausführlich gewürdigt.
Zur Vervollständigung wurden die wichtigsten Kernaussagen dieser Situationsanalyse im Anhang
grafisch aufbereitet. Somit ermöglicht man dem Betrachter einen schnellen Überblick der
Entwicklungen und Tendenzen der letzten drei Jahre bei SOP in Deutschland.
Zusätzlich wurden die wesentlichen Aussagen der einzelnen Beurteilungskriterien in einem
tabellarischen Katalog aufbereitet und dieser Studie beigefügt.
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2
Grundlegung Begriffsbestimmung ,,Stock Option
Programme"
Die Basis eines Stock Option Programms bildet ein Termingeschäft zwischen dem
optionsgewährenden Unternehmen (Stillhalter) und seinem Arbeitnehmer (Optionsberechtigter).
Hierbei erhalten Organe und Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, aber nicht die Pflicht,
nach Ablauf einer bestimmten Frist und dem Erreichen eines von vornherein definierten
Erfolgsziels, eine vorab festgelegte Anzahl von Aktien des arbeitgebenden Unternehmens oder
dessen (ausländischer) Muttergesellschaft zu einem bestimmten Ausübungspreis zu erwerben.
1
Ein charakteristisches Merkmal von Stock Option Programmen ist, daß die Bezugsrechte im
Regelfall sachlichen und zeitlichen Verfügungs- und Ausübungsbeschränkungen unterliegen. Die
Gewährung der Optionsrechte erfolgt meist unentgeltlich und stellt einen Teil des Arbeitsentgelts
für die von Mitarbeitern erbrachte oder zu erbringende Leistung dar.
2
Teilweise werden in der Praxis unter der Thematik ,,Stock Option Plans (SOP) für Arbeitnehmer"
sogenannte ,,echte" alleinstehende Optionsrechte (Naked Warrants), Optionen in Verbindung mit
einer Wandelschuldverschreibung oder Optionsanleihe sowie sogenannte ,,virtuelle" Optionsrechte
(Stock Appreciation Rights), bei denen im Ausübungsfall keine Aktien, sondern nur der Gegenwert
in Geld geliefert wird, zusammengefaßt.
3
Dieser begrifflichen Zusammenfassung folgt der Autor in dieser Studie nicht und vollzieht eine
sachliche Trennung der einzelnen Modelle.
Im Folgenden sind bei der begrifflichen Verwendung von SOP somit ausschließlich
Optionsprogramme in der Form von ,,nackten" Optionen (Naked Warrants) auf der Basis realer
alleinstehender Bezugsrechte gemeint. Die zwei weiteren möglichen Varianten eines
Aktienoptionsprogramms werden nur am Rande erwähnt und im weiteren vernachlässigt, da die
Entwicklungen bei diesen Modellen in keinem direkten Zusammenhang mit der Einführung des
KonTraG's stehen.
1
vgl. Langner, Sabine/ Bursee, Michael: Aktienoptionsprogramme als wertorientierte
Vergütungskomponente. In: Personal 2000, S .530-534, S. 530
2
vgl. Zinser, Thomas/ Schimpfky, Peter: Stock Option-eine innovative Form der Beteiligung von
Managern und Mitarbeitern. In: Guski, Hans-Günter/ Schneider, Hans J. (Hrsg.):
Mitarbeiterbeteiligung MAB. Loseblatt Darmstatt 1993, Stand Dezember 2000, Fach 3705, S. 4-5
3
vgl. Weber, Max: Formen und Ausgestaltung von Stock Options in der internationalen Praxis. In:
Achleitner, Ann-Kristin/ Wollmert, Peter (Hrsg.): Stock Options. Stuttgart 2000, S. 27-46, S. 30-33
Stock Option Report 2001
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3
Grundlegung gesamtwirtschaftliche und rechtliche
Rahmendaten von Stock Option Programmen
3.1 Gesamtwirtschaftliche
Rahmendaten
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche
Entwicklung und Bedeutung von Stock
Options
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Stock Option Programmen sind international ein fester
und weit verbreiteter variabler Vergütungsbestandteil für Führungskräfte von Aktiengesellschaften.
Dabei liegt der Ursprung von Stock Option Modellen in den USA, wo bereits ca. 99% der 500
größten US amerikanischen Unternehmen
1
einen Teil ihres variablen Vergütungssystems an den
Börsenkurs ihrer Aktie gekoppelt haben. In England sind dies ca. 30% der 500 größten
Unternehmen und in Frankreich belaufen sich die Schätzungen sogar auf ca. 95% aller
börsennotierten Unternehmen, die Teile ihrer Mitarbeiter zum Beispiel durch Stock Options variabel
vergüten.
2
Bei der Vielfalt variabler Vergütungssysteme in den USA besitzen hierbei Stock Option Modelle mit
36% den größten Anteil. Vor diesem Hintergrund bekommen die Vorstandsvorsitzenden der 105
bedeutendsten US amerikanischen Unternehmen durchschnittlich nur 31% ihrer Gesamtvergütung
als Festgehalt, der Rest erfolgt als variable Vergütung. Darüber hinaus entlohnen ca. 2000 weitere
US amerikanische Unternehmen, darunter vor allem Technologieunternehmen und junge ,,Start-
up's" ihre Mitarbeiter mit Stock Options.
3
Dieser Trend setzte nicht zuletzt mit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz
im Unternehmensbereich (KonTraG) auch in Deutschland ein, wo SOP eine immer wichtigere Rolle
im Personalmanagement deutscher Unternehmen spielen. Besonders bei Unternehmen des
,,Neuen Marktes" sind sie inzwischen ein fester Bestandteil der Planungen im Zuge eines
Börsengangs.
So gaben im Jahre 1999 73% der jungen Wachstumsunternehmen des Neuen Marktes und 50%
der Neuemittenten in den traditionellen Segmenten (Amtlicher Handel, Geregelter Markt) dem
Emissionsberater Blättchen & Partner die Auskunft, sich zur Einführung eines Stock Option-
Modells entschlossen zu haben (Grafik 1).
1
Grundsätzlich existieren bei der Ausgestaltung von Stock Options in der Praxis drei Basisvarianten:
Nackte Optionen, die Optionen in Verbindung mit einer Wandelschuldverschreibung oder
Optionsanleihe und sogenannte Stock Appreciation Rights (SAR). Wie schon erläutert begründen
SAR im Gegensatz zu SOP virtuelle Bezugsrechte, bei denen langfristige variable
1
vgl. Zinser, Th./ Schimpfky, P.: Stock Option. In: Schneider, H./ Guski, H.: MAB. Fach 3705, S. 2
2
vgl. Wollmert, Peter/ Mantzell, Judith: Bilanzierung von Stock Options nach internationalen
Grundsätzen (US GAAP und IAS). In: Achleitner, Ann-Kristin/ Wollmert, Peter (Hrsg.): Stock
Options. Stuttgart 2000, S. 133-152, S. 134
3
vgl. Wertorientierte Entlohnung von Mitarbeitern durch Stock Options; http://www.sey.de; Stand
22.05.1999
Stock Option Report 2001
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Vergütungsbestandteile an Erfolgshürden gekoppelt werden. Im Falle der Ausübung erhält der
Bezugsberechtigte allerdings keine Unternehmensanteile sondern einen Gegenwert in Geld.
Während in der Vergangenheit, vornehmlich SOP in Verbindung mit einer Wandelanleihe
eingesetzt wurden, hat seit 1998 der Anteil an ,,nackten" Optionen durch die Einführung des
KonTraG's, welches das rechtliche Problem bei der Begebung nackter Optionen beseitigt hat,
überproportional zugelegt (Grafik 2).
2
Die schon in der Kürze der Zeit erreichte Marktdurchdringung von Stock Options wird durch die
Studie vom Januar 2001 ,,Beteiligungssysteme für breite Mitarbeiterkreise" von Hewitt Associates
in Kooperation mit dem Deutschen Aktieninstitut (DAI) belegt. Bei der Auswertung von 616
Fragebögen verwiesen 273 Unternehmen auf insgesamt 356 bestehende
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, wovon Aktienoptionsprogramme mit ca. 42% den größten
Anteil in der Praxis haben (Grafik 3).
3
Natürlich fühlte sich durch diesen Boom auch unsere Regierung angeregt. Somit sprach sich im
Frühjahr 2000 Bundeskanzler Gerhard Schröder für diese Form der Entlohnung, anstatt pauschaler
Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmerschaft, aus. Allerdings bemerkte der Bundeskanzler auch,
daß für ihn steuervergünstigte SOP nur dann denkbar seien, wenn sie für alle Mitarbeiter gedacht
wären. Ferner unterließ er es auch, konkrete steuerliche Vergünstigungen zuzusichern.
4
Die geschilderte dynamische Entwicklung von SOP in deutschen Unternehmen wurde durch das
überraschende Ende der ,,bullischen" Börsenphase im Frühjahr 2000 teilweise gedämpft. Seitdem
werden die ,,bearischen" Märkte von Skepsis und Enttäuschungen beherrscht und viele der bereits
implementierten Programme verfehlen durch die aktuelle Börsensituation ihre ursprüngliche
Zielstellung. Während die Firmen der New Economy nach neuen Wegen und Formen der
Mitarbeiterbeteiligung suchen, stehen die Großunternehmen dem Ganzen eher tatenlos
gegenüber. Speziell bei Unternehmen der New Economy stellt sich die Frage nach möglichen
Alternativen der Mitarbeiterbeteiligung, um auf dem Human Capital Market konkurrenzfähig zu
bleiben. Diese können sich oftmals wegen einer dünnen Liquiditätsdecke und steigender
Investitionskosten für stetiges Wachstum bzw. Weiterentwicklung oder für Forschung (z.B. in der
Biotechnologie) keine Erhöhung der Fixgehälter erlauben. Die obligatorische Obstschale und
Freigetränke am Arbeitsplatz sind zwar förderlich für die Gesundheit und ein positives Arbeitsklima,
dennoch ist der Motor für übergebührliches Engagement die Aussicht auf Partizipation am
Unternehmenserfolg und am Aktienkurszuwachs.
Somit wird deutlich, daß in der aktuellen Situation nicht das Instrument an sich, sondern vielmehr
seine individuelle Ausgestaltung potenzielle Problemfelder bietet. Vor dem Hintergrund der
aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Situation gilt es nun die Ausgestaltungsmerkmale eines
SOP auf mögliche Schwachstellen im Vergleich zu den charakteristischen Parametern der bisher
konzipierten und implementierten SOP zu untersuchen, Tendenzen und Entwicklungen zu
1
vgl. Jasper, Thomas: Stock Options haben sich durchgesetzt. In: Going public 11/ 1999, S.122
2
vgl. ebenda, S. 123-124
3
vgl. von Rosen, Rüdiger: Beteiligungssysteme für breite Mitarbeiterkreise. In: Studien des
Deutschen Aktieninstituts; Hewitt Associates (Hrsg.). Heft 13, Frankfurt am Main, März 2001, S. 17
4
vgl. Stock Options Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen; http://www.sey.de: Stand
21.06.2000
Stock Option Report 2001
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erkennen, um dieses variable Vergütungsinstrument für die Zukunft und die Praxis weiter
optimieren zu können.
3.1.2 Gesamtwirtschaftliche Motive zur Auflage von Stock Option
Programmen
Vielseitig sind die Gründe bei der Auflage eines SOP in deutschen Akteingesellschaften. Oftmals
werden diese Programme zur Ergänzung des normalen Arbeitsentgeltes gewährt und dienen dabei
als zusätzliches Medium zur Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterakquisition sowie der
Mitarbeiterbindung
1
. Bei Unternehmen der New Economy liegt der Fokus auf dem Bereich
Mitarbeiterakquisition. Speziell in der Aufbau- und Wachstumsphase eines Unternehmens spielen
qualifizierte und kompetente Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Viele dieser Unternehmen haben aber
aufgrund ihrer Unternehmenssituation nicht die finanziellen Mittel, das marktübliche Gehaltsniveau
zu bieten und gewinnen somit durch dieses Modul an Attraktivität auf dem stark umkämpften
Human-Capital Market
2
. Zusätzlich können SOP eine erfolgreiche langfristige Bindung der
gewonnenen und bewährten Leistungsträger unterstützen
3
. Bei Unternehmen der Old Economy
orientieren sich die betriebswirtschaftlichen Zielstellungen häufig an weiteren Aspekten. Hier stellt
das Mitarbeiterbeteiligungsmodul als Team Incentive auf eine ganzheitliche Steigerung des
Unternehmenswerts durch eine Steigerung der Arbeitsleistung ab. Zusätzlich gibt die Auflage eines
so konzipierten Programms ein positives Signal an potentielle Investoren, daß sich die zukünftige
Unternehmenspolitik und -strategie an einer anhaltenden Steigerung des Shareholder Value
orientiert. Neben diesem Signal zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens dient das SOP
weiterhin zur Harmonisierung des Principal-Agent Konflikts, in dem die Interessen des
Managements an die Interessen eines Aktionärs gekoppelt werden.
4
Aus diesen Gründen kann die
Auflage eines SOP für jedes Unternehmen interessant sein, da es als potenzieller Arbeitgeber an
Attraktivität gewinnt und bei richtiger Ausgestaltung kein weiterer Personalaufwand verursacht
wird. Vielmehr wird der finanzielle Vorteil auf der Ebene des Arbeitnehmers wie Arbeitsentgelt
beurteilt und behandelt. Diese gesparten Investitionen im Personalbereich stehen somit dem
Unternehmenswachstum zur Verfügung. Die Kosten werden von den Aktionären getragen, da in
der Regel im Zuge eines SOP das Grundkapital erhöht, die Altaktionäre aber vom Bezug der
neuen Aktien ausgeschlossen werden. Somit unterliegen sie einer Kapitalverwässerung. Im
Gegenzug wird von Unternehmensseite versucht, diesem Effekt durch eine geeignete, individuelle
Ausgestaltung des SOP und dem Ziel einer ganzheitlichen Steigerung des Unternehmenswertes
entgegenzuwirken.
5
1
vgl. Zinser, Th./ Schimpfky, P.: Stock Option. In: Schneider, H./ Guski, H.: MAB. Fach 3705, S. 5-
6
2
vgl. Langner, S./ Bursee, M.: Aktienoptionsprogramme. In: Personal 2000, S. 530-531
3
vgl. von Rosen, Rüdiger/ Leven, Franz Josef: Mitarbeiterbeteiligung und Aktienoptionspläne in
Deutschland. In: Harrer, Herbert (Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne.
München 2000, S. 1-22, S. 1-2
4
vgl. Peuntner, Thomas: Stock Options und Stock Option Plans. In: Personal 1999, S. 220
5
vgl. Langner, S./ Bursee, M.: Aktienoptionsprogramme. In: Personal 2000, S. 530-531
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3.2 Rechtliche
Rahmendaten
Die geschilderte wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene steigende Bedeutung von
SOP hatte und hat enorme Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Bereiche der
Rechtswissenschaften. Überall, wo multiple dynamische Strömungen aus einer
betriebswirtschaftlichen Motivation heraus auf eine rechtliche Sphäre treffen, kommt es fast
automatisch zu rechtlichen Problemstellungen und anhaltenden Diskussionen zwischen
,,Machbarkeit" und ,,Einschränkungen". Im Folgenden soll somit kurz die aktuelle Situation von SOP
in Deutschland, besonders offene Problemstellungen, unter gesellschafts-, handels-, bilanz-,
steuer-, zivil- und arbeitsrechtlichen Aspekten geschildert werden, um später die Ergebnisse der
Studie im Kontext der aktuellen Situation besser beurteilen zu können.
3.2.1 Gesellschaftsrechtliche
Aspekte
3.2.1.1 Auswirkungen des KonTraG's auf die Gestaltung von Stock Options
Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene führte die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 06.03.1998 (verkündet am 30.04.1998) zu
einer entscheidenden Neuerung für SOP in Deutschland. Mit dieser Gesetzesänderung wurde die
Auflage eines Aktienoptionsprogramms deutlich erleichtert, in dem zum erstenmal für die
Bereitstellung, der zur Bedienung im Ausübungsfall notwendigen Aktien, eine solide rechtliche
Basis geschaffen wurde.
1
Somit stehen der Gesellschaft nunmehr im Falle einer Optionsausübung
als deren Stillhalter, daß heißt Anspruchsschuldner, grundsätzlich mehrere, individuell attraktive
Möglichkeiten zur Beschaffung der zu liefernden Aktien oder zur Sicherung der Verpflichtung auf
Bedienung offen. Wichtig bei der Entscheidung für oder gegen eine Variante sind hauptsächlich
situations- und unternehmensindividuelle Faktoren des SOP-auflegenden Unternehmens. Diese
sollten somit bereits bei der Planung und Strukturierung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
berücksichtigt werden.
2
Vor der Gesetzesänderung hatte der Vorstand die Wahl zwischen dem Rückkauf eigener Aktien
nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG, einer genehmigten Kapitalerhöhung im Sinne § 202 Abs. 1 AktG oder
der Ausgabe von Optionsrechten durch eine bedingte Kapitalerhöhung in Kombination mit einer
Wandel- oder Optionsanleihe nach § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG i.V.m. § 221 AktG.
3
Ungeklärt war dagegen die Möglichkeit sogenannte ,,Nackte" Optionen ohne Anleihenkombination
durch eine bedingte Kapitalerhöhung auszugeben.
4
1
vgl. Jäger, Axel: Aktienoptionspläne in Recht und Praxis eine Zwischenbilanz. In: DStR 1/ 99,
S. 28-34, S. 29-30
2
vgl. Zinser, Th./ Schimpfky, P.: Stock Option. In: Schneider, H./ Guski, H.: MAB. Fach 3705, S. 8-
12
3
vgl. Roschmann, Christian/ Erwe, Peter: Gesellschaftsrechtliche Aspekte. In: Harrer, Herbert
(Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne. München 2000, S. 43-63, S. 52-56
4
vgl. Rödl, Bernd/ Zinser, Thomas: Going Public, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2000, S. 235-236
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Diese Lücke schloß die Gesetzesänderung im Mai 1998, die sowohl einen Aktienrückkauf nach
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG als auch die Ausnutzung der Vorteile einer Beschaffung durch eine
bedingte Kapitalerhöhung nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG ermöglichte.
Inzwischen hat sich in der Praxis die Beschaffungsform einer bedingten Kapitalerhöhung nach
§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG als Regelfall durchgesetzt. Dennoch existieren nach dieser
Gesetzesänderung grundsätzlich drei Basisvarianten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen zur
Bedienung von SOP, die im Folgenden näher erläutert und verglichen werden.
1
3.2.1.2 Rückkauf eigener Aktien
Grundsätzlich hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft die Möglichkeit, beim Rückkauf eigener
Aktien auf zwei unterschiedliche Varianten zurückzugreifen.
Die erste, in der Praxis eher selten verwendete Methode der Aktienbeschaffung, ermöglicht der
Gesellschaft, die zu liefernden Aktien durch einen Rückkauf ausstehender Aktien nach § 71 Abs. 1
Nr. 2 AktG zu beschaffen, sofern diese an Arbeitnehmer des Unternehmens oder aber an im Sinne
des § 15 nF AktG verbundene Unternehmen übereignet werden. Weitere Voraussetzungen sind,
daß die zu diesem Zweck zurückzuerwerbenden Aktien voll eingezahlt sind und deren Nennbetrag
zusammen mit den sich bereits im Besitz der Gesellschaft befindlichen Aktien zehn Prozent des
Grundkapitals nicht übersteigt. Nachteilig wirkt sich bei dieser Variante die zeitliche
Verfügungsbeschränkung der auf diese Art und Weise erworbenen Aktien aus, da sie gemäß § 71
Abs. 3 Satz 2 AktG innerhalb eines Jahres nach Erwerb an die Bezugsberechtigten auszugeben
sind. Somit erscheint diese Ermächtigungsgrundlage nur bedingt geeignet.
2
Nach der Einführung des KonTraG's besteht beim Rückkauf eigener Aktien alternativ die
Möglichkeit, sich die Aktien nach dem mit § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG überschneidenden § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG zu beschaffen. Diese gesetzlichen Rückkaufsbestimmungen haben den Vorteil, daß der
Zweck des Rückkaufs nicht wie bei Nr. 2 zeitlich begrenzt wird. Somit eignet sich diese flexiblere
Lösung nicht nur zur Unterlegung klassischer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sondern auch für
Beteiligungsmodelle des Vorstands. Grundsätzlich ist die Ermächtigung zum Rückkauf eigener
Aktien gesetzlich nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auf maximal zehn Prozent des Grundkapitals
begrenzt.
3
Nach einem notwendigen Hauptversammlungsbeschluß als Ermächtigungsgrundlage
beginnt ein befristeter Zeitraum von 18 Monaten zu laufen, in dem die Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr.
8 AktG erworben werden müssen. Ein weiterer Vorteil gegenüber einer Beschaffung nach Nr. 2
liegt in der Tatsache, daß für die nachfolgende Ausgabe bei Ausübung der Option keine zeitliche
Befristung existiert und die Aktien demnach unbegrenzt gehalten werden können. Somit ist ein
1
vgl. Herzig, Norbert: Steuerliche und bilanzielle Probleme bei Stock Options und Stock
Appreciation Rights. In: DB 1999, S. 1-12, S. 1-2
2
vgl. Schanz, Michael: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
2000, S. 626-635, S. 629
3
vgl. von Einem, Christoph/ Pajunk, Axel: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Anforderungen an die
Ausgestaltung von Stock Option nach deutschem Recht und deren Ausstrahlungswirkung auf die
steuerliche und bilanzielle Behandlung. In: Achleitner, Ann-Kristin/ Wollmert, Peter (Hrsg.): Stock
Options. Stuttgart 2000, S. 85-112, S. 93-94
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Rückkauf eigener Aktien nach Nr. 8 des § 71 Abs. 1 AktG für SOP grundsätzlich eher geeignet als
nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. § 71 Abs. 3 Satz 2 AktG.
1
Insgesamt ist aber zu bemerken, daß trotz der Verbesserung durch den § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
beide Varianten mit zwei großen Nachteilen und auch Risiken verbunden sind, da sie sowohl
Liquidität des Unternehmens binden als auch die zu beschaffenden Aktien innerhalb eines festen
Zeitraums zu einem vorher nicht bekannten Börsenkurs beschafft werden müssen. Besonders
risikoreich kann dies für Aktiengesellschaften mit einer geringen Börsenstreuung der eigenen Aktie
sein, da unter Umständen der Börsenkurs erst durch die eigenen, notwendigen Rückkäufe in die
Höhe getrieben wird und die Optionen erst hierdurch ,,ins Geld" kommen. Trotz dieser erheblichen
Risiken für die Unternehmen verbleibt aber auch die positive Tatsache, dass die bei auf diese
Weise konzipierten SOP entstehenden Kosten wie z.B. Zinsen oder Kursverluste steuerlich als
Aufwand geltend gemacht werden können.
2
3.2.1.3 Genehmigtes
Kapital
Als zweite Variante neben dem Rückkauf eigener Aktien steht der Gesellschaft die Schaffung eines
genehmigten Kapitals nach § 202 nF AktG offen, um die Lieferverpflichtungen aus einem
Aktienoptionsprogramm abzusichern. Dieser Weg scheint aber für die Ausgabe an einen größeren
Kreis von Begünstigten nicht praktikabel. Dies gilt zum einen vor dem Hintergrund, daß der
Bezugsberechtigte seine Aktien nach der Ausübung der Option gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1 AktG
i.V.m § 189 und § 191 AktG erst erhalten kann
3
, wenn die Eintragung der durchgeführten
Kapitalerhöhung im Handelsregister vollzogen ist.
Zum anderen ist hierfür wiederum ein Ermächtigungsbeschluß durch die Hauptversammlung der
Aktiengesellschaft notwendig. Diese Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, Aktien auszugeben ist auf fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung
beschränkt. Dies wirkt sich in der Praxis nachteilig auf die Anwendungshäufigkeit dieser Methode
aus, da die Optionsrechte in diesem Zeitraum ausgeübt werden müssen, um nicht zu verfallen.
4
Darüber hinaus ist beim genehmigten Kapital das Bezugsrecht der Altaktionäre nicht wie bei
bedingtem Kapital ,,per se" ausgeschlossen, so daß insbesondere die Vorschriften des § 186 Abs.
3 und Abs. 4 AktG sowie die übrigen Anforderungen an den Ausschluß der Bezugsrechte gelten.
Dies kann in der Praxis eine zusätzliche Hürde bei der Implementierung eines SOP bedeuten.
5
1
vgl. Schanz, M.: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, In: NZA 2000, S. 629
2
vgl. Seibert, Ulrich: Stock Options für Führungskräfte. In: Pellens, Bernhard (Hrsg.):
Unternehmenswertorientierte Entlohnungssysteme. Stuttgart 1998, S. 29-52, S. 35-36
3
vgl. v. Einem, Ch./ Pajunk, A.: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Anforderungen. In: Achleitner, A./
Wollmert, P.: SOP, S. 95
4
vgl. Roschmann, Ch./ Erwe, P.: Gesellschaftsrechtliche Aspekte. In: Harrer, H.:
Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne, S. 54
5
vgl. Schanz, M.: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. In: NZA 2000, S. 630
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3.2.1.4 Bedingtes
Kapital
Der Regelfall in der Praxis ist die Beschaffung der Aktien nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG nF anhand
einer bedingten Kapitalerhöhung für die Gewährung von Aktienbezugsrechten an Arbeitnehmer
sowie an Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Charakteristisch für eine bedingte Kapitalerhöhung ist der Beschluß über die Erhöhung des
Grundkapitals, die nur soweit durchgeführt werden soll, wie von einem Bezugsrecht im Rahmen
eines SOP im Sinne des § 192 Abs. 1 AktG Gebrauch gemacht wird.
1
Diese verbreitete Variante läßt eine Kapitalerhöhung bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu und
kann schon im Zeitpunkt der Programmauflegung die für den Ausübungsfall notwendigen Aktien
sichern und gewährleisten.
2
Vorteil dieser Form der Kapitalerhöhung gegenüber der Bedienung
durch ein genehmigtes Kapital ist, daß für die Ausübung keine zeitliche Reglementierung in der
Form einer festen Jahresfrist existiert. Inwieweit auch der Aufsichtsrat, neben den Mitarbeitern und
dem Vorstand im Rahmen eines solchen Mitarbeiterprogramms begünstigt werden kann, hängt
davon ab, ob die Formulierung des § 192 Abs. 2 Nr.3 AktG ,,soll nur zu folgenden Zwecken
beschlossen werden", abschließend ist. Dies wird zwar von der Mehrheit bejaht, aber ist
letztendlich immer noch umstritten.
3
Ein weiteres Merkmal der bedingten Kapitalerhöhung als Basis für ein SOP ist der Ausschluß des
Bezugsrechts für die Altaktionäre, ohne daß dies nochmals gesetzlich geregelt werden muß. Somit
ist ein Bericht des Vorstands zum Ausschluß der Bezugsrechte nach § 186 Abs. 4 Nr. 2 AktG nicht
zwingend vorgeschrieben. Dennoch wird dieser der Hauptversammlung für die Schaffung eines
bedingten Kapitals von Fall zu Fall eine plausible Begründung liefern müssen, damit diese dem
Vorschlag zustimmt. Dies wird nur dann der Fall sein, wenn die Altaktionäre die Erwartungen des
Vorstands teilen, daß der für sie eintretende Kapitalverwässerungseffekt durch geplante und später
erzielbare Kurssteigerungen zumindest kompensiert wird.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei der Beschlußfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals
gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zur Wahrung eines zeitlichen Spielraums die Form eines
Ermächtigungsbeschlusses mit einer erforderlichen 3/4 Mehrheit nach 193 Abs. 1 AktG. Somit muß
die Gewährung der Optionsrechte in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der
Hauptversammlung erfolgen.
4
Der Ermächtigungsbeschluß hat gegenüber dem
Zustimmungsbeschluß daher den Vorteil, daß die Verwaltung des SOP hinsichtlich des ,,ob" und
des ,,Zeitpunkts der Auflegung" des Aktienoptionsprogramms flexibler ist, da keine
kalendermäßigen Vorgaben zu den Eckpunkten des SOP notwendig sind, sondern bestimmbare
1
vgl. Roschmann, Ch./ Erwe, P.: Gesellschaftsrechtliche Aspekte. In: Harrer, H.:
Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne, S. 57
2
vgl. Rödl, B./ Zinser, Th.: Going Public, S. 235-236
3
vgl. Hüffer, Uwe: Becksche Kurzkommentare; Bd. 53, Aktiengesetz. § 192 AktG Rdnr. 8 nF.
Neubearbeitete Aufl., München 1999
4
vgl. v. Einem, Ch./ Pajunk, A.: Zivil- und gesellschaftsrechtliche Anforderungen. In: Achleitner, A./
Wollmert, P.: SOP, S. 92-93
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Zeitangaben ausreichen.
1
Dieser Flexibilität in der Umsetzung und Implementierung eines SOP
und der damit verbundenen potenziellen Befangenheit der begünstigten Organe muß die
Regelungen der wesentlichen Eckdaten des Optionsrechts im Hauptversammlungsbeschluß
folgen. Somit kommen den Aktionären weitreichende Informations- und Mitbestimmungsrechte
nicht nur hinsichtlich der Kapitalerhöhung, sondern auch bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung
zu. Aus den vorgenannten Gründen müssen die wesentlichen Eckdaten der Bezugsrechte (Zweck,
Kreis der Bezugsberechtigten, Ausgabebetrag der Aktien, Aufteilung auf Vorstände und
Arbeitnehmer, Erfolgsziele, Erwerbs- und Ausübungszeiträume sowie eine Wartezeit für die
Ausübung) im Beschluß der Hauptversammlung gemäß §192 Abs. 2 AktG i.V.m. § 193 Abs. 2
AktG festgelegt werden.
2
Neben diesen im Hauptversammlungsbeschluß geforderten Eckpunkten
ist es notwendig, daß eine Reihe weiterer Festlegungen, z.B. zu Fragen der technischen
Abwicklung von Zeichnung und Ausübung, der Anpassung an zwischenzeitliche
Kapitalerhöhungen, der Beschränkung der Übertragbarkeit von Optionen und Regelungen für das
Ausscheiden des Begünstigten getroffen werden.
3
Diese zum Teil gesetzlich geforderten Inhalte charakterisieren somit aussagekräftige Merkmale
eines SOP und bilden einen Großteil der im praktischen Teil genau definierten und ausgewerteten
Beurteilungskriterien.
3.2.2 Handels-/ Bilanzrechtliche Aspekte
Auf der Basis der gesetzlichen Erleichterung mit Einführung des KonTraG's und der damit
verbunden dynamisch wachsenden Bedeutung von SOP stellt sich immer häufiger die Frage nach
der bilanziellen Behandlung von Stock Option Programmen.
Speziell die Unternehmen des Neuen Marktes sind auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der
Deutschen Börse AG zur doppelten Buchführung, daß bedeutet einerseits nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und andererseits entweder nach den US-Generelly Accepted
Accounting Principles (US-GAAP) oder den International Accounting Standards (IAS), verpflichtet.
Somit reicht eine rein deutsche Bestandsaufnahme nach HGB in diesem Fall nicht aus.
4
Es ist
daher sinnvoll, sich kurz mit der langjährigen Bilanzierungspraxis in den USA und der
Einschätzung des Sachverhalts durch das International Accounting Standards Comittee (IASC)
vertraut zu machen, da auch in Deutschland, gestützt auf die Einführung des § 292 a HGB im Zuge
des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes, internationale Bestimmungen zunehmend an
Bedeutung gewinnen werden.
In den USA wurde für die bilanzielle Erfassung von SOP bereits 1972 mit der Accounting Principles
Board (APB) No. 25, Accounting for Stock Issued to Employees, eine eindeutige Regelung
1
vgl. Schanz, M.: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. In: NZA 2000, S. 630
2
vgl. Roschmann, Ch./ Erwe, P.: Gesellschaftsrechtliche Aspekte. In: Harrer, H.:
Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne, S. 57-58
3
vgl. ebenda, S. 54
4
vgl. Deutsche Börse AG: Angaben aus der Rechnungslegung des Emittenten. In: Regelwerk
Neuer Markt; Frankfurt, Abschnitt 4.1.9, Stand 21.05.01
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geschaffen und im Oktober 1995 durch das Statement of Financial Accounting Standards (SFAS)
No. 123, Accounting for Stock-Based Compensations, ergänzt.
Dagegen ist in Deutschland die Frage der bilanziellen Behandlung nach HGB letztendlich noch
nicht geregelt, so daß bis zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) bestehen.
1
Trotzdem zeichnen sich, nicht zuletzt durch das Positionspapier
,,Bilanzierung von Aktienoptionsplänen und ähnlichen Entlohnungsformen" des Deutschen
Standardisierungsrates (DSR), Tendenzen für eine zukünftige bilanzielle Handhabung von SOP in
Deutschland ab.
2
3.2.2.1 Bilanzierung nach HGB
In der andauernden Diskussion im Fachskriptum ist weitestgehend umstritten, ob und wenn ja, auf
welche Weise die Durchführung eines Aktienoptionsplans in der Handelsbilanz abgebildet werden
kann und soll oder muß. Bei dieser Fragestellung haben sich inzwischen die Art der
Kapitalbeschaffung sowie die Form des Hauptversammlungsbeschlusses als wesentliche
Diskussionsansätze herauskristallisiert.
3
Die auf der Basis des KonTraG's neu kreierten Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten für SOP nach
§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (bedingte Kapitalerhöhung) und nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (Rückkauf
eigener Aktien) müssen von den weiteren Formen, z.B. durch eine genehmigte Kapitalerhöhung,
getrennt beurteilt werden. Zusätzlich ist es von Bedeutung, ob Aktienoptionspläne lösgelöst oder in
Verbindung mit einer Wandel- und Optionsanleihe aufgelegt werden.
4
Gegenstand dieser Studie
sind aber vornehmlich SOP auf der Basis des KonTraG's, so daß im Folgenden die aktuelle
Situation der beiden neu geschaffenen Auflegungsmöglichkeiten zusammengefaßt wird.
Auch der ,,Deutsche Standardisierungsrat (DSR)" hat sich im Sommer 2000 zur andauernden
Diskussion hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von SOP durch ein Positionspapier zur
,,Bilanzierung von Aktienoptionen und ähnlichen Entlohnungsformen" zu Wort gemeldet. Dieses
Positionspapier stellt eine Vorstufe zu einer Standardisierung der Konzernrechnungslegung dar.
Allerdings wird in dem Positionspapier ausdrücklich festgestellt, daß ,,nach deutschem Recht auch
im Einzelabschluß eine Regelungslücke" bestehe.
5
1
vgl. Wollmert, P./ Mantzell, J.: Bilanzierung von SOP. In: Achleitner, A./ Wollmert, P.: SOP, S.
135
2
vgl. Arbeitsgruppe Stock Option: Positionspapier Bilanzierung von Aktienoptionsplänen und
ähnlichen Entlohnungsformen. Deutscher Standardisierungsrat (DSR), 2000
3
vgl. Haarmann, Wilhelm: Bilanzierungsfragen bei der Vergütung durch Stock Options in
Deutschland. In: Achleitner, Ann-Kristin/ Wollmert, Peter (Hrsg.): Stock Options. Stuttgart 2000, S.
113-132, S. 114-115
4
vgl. Sigloch, Jochen/ Egner, Thomas: Bilanzierung von Aktienoptionen und ähnlichen
Entlohnungsformen. In: BB 2000, S. 1878-1883, S. 1879
5
vgl. Arbeitsgruppe Stock Option: Positionspapier. Deutscher Standardisierungsrat (DSR), 2000
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Mit dieser Initiative des DSR ist zunächst in der Frage einer abschließenden Beurteilung der
bilanziellen Erfassung nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen der erste Schritt gemacht.
Da allerdings dessen Äußerungen und Vorschläge in der Praxis eher auf Zurückhaltung stießen,
was die zahlreichen, zum Teil zustimmenden, zum Teil ablehnenden Stellungnahmen belegen,
bleibt die Frage der Rechtssicherheit in der Bilanzierung von SOP bis dato weiterhin ungeklärt.
3.2.2.1.1
Bilanzierung von Stock Options nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
(Rückkauf eigener Aktien)
Bei dieser Variante werden die Optionsrechte im Ausübungsfall durch das Unternehmen mit bereits
emittierten Aktien bedient. Somit geht das Unternehmen auf betrieblicher Ebene ein
Stillhaltergeschäft ein, welches mit dem Unternehmensvermögen gedeckt sein muß. Da aber im
Gewährungszeitpunkt auf Unternehmensebene die Unsicherheit besteht, ob und wann die
Optionen ausgeübt werden, ist eine Rückstellung für zukünftige ungewisse Verbindlichkeiten zu
bilden. Die aus der Lieferverpflichtung notwendigen Aktien können vor oder mit der Optionszusage
sowie während der Laufzeit der Bezugsrechte zurückgekauft werden. Für den Fall, daß Optionen
nicht an den Vorstand ausgegeben werden, ist eine Rücklage für eigene Anteile in der Bilanz zu
bilden. Auf der Aktivseite müssen die Aktien selbst nach § 266 Abs. 2 HGB als ,,eigene Anteile" im
Umlaufvermögen aktiviert werden. Im Zuge der Ausübung müssen die eigenen Anteile aus dem
Umlaufvermögen ausgebucht sowie die Rückstellungen aufgelöst werden.
1
In der aktuellen Diskussion, zur Erfassung der aus einem SOP resultierenden Kosten als
Personalaufwand, enthält das Positionspapierspapier des DSR zwei verschiedene Vorschläge.
Grundsätzlich sollen demnach zukünftig, hinsichtlich der als Gegenleistung für Arbeitsleistung
gewährten Optionsrechte de lege ferenda, die gleichen Bilanzierungsgrundsätze wie für
Aktienoptionen nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG Anwendung finden. Diese Vorgehensweise würde es
erforderlich machen, daß der Rückkauf der eigenen Aktien zum Zweck der Bedienung eines SOP
erfolgsneutral als Kapitalherabsetzung und eine spätere Wiederausgabe entsprechend als
Kapitalerhöhung verbucht wird. Dieser Vorschlag setzt eine Neufassung der handelsrechtlichen
Bilanzierungsregeln für eigene Anteile voraus. Setzt sich die Auffassung zu der notwendigen
Änderung des Handelsrechts nicht durch, ist der aus der Optionsgewährung entstehende
Personalaufwand mit der Differenz zwischen dem Rückkaufskurs der eigenen Anteile und dem
Bezugspreis zu bemessen. Sind die eigenen Aktien noch nicht im Besitz der Gesellschaft, ist es
von Unternehmensseite erforderlich eine Rückstellung in Höhe des zeitanteiligen Gesamtwerts
(Innerer Wert plus Zeitwert) zu bilden.
2
1
vgl. Adam-Müller, Axel/ Wangler, Clemens: Das Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock Options
des Deutschen Standardisierungsrates: Implikationen für Bilanzierung und Besteuerung. In: KoR 1/
2001, S. 1-12, S. 6-7
2
vgl. Arbeitsgruppe Stock Option: Positionspapier. Deutscher Standardisierungsrat (DSR), 2000,
Tz. 14-16
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Neben diesen Vorschlägen bleibt das Positionspapier aber wesentlichen Fragen, sowohl zum
Erfassungszeitpunkt des Personalaufwands als auch zur notwendigen Gegenbuchung des
Aufwands schuldig. Dies verursachte in der Praxis schon intensive Diskussionen.
1
3.2.2.1.2
Bilanzierung von Stock Options nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
(Bedingte
Kapitalerhöhung)
Unter Anwendung und Beurteilung der aktuellen Situation existiert bei der Beschaffung der zur
Bedienung notwendigen Aktien nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG aktuell ein Wahlrecht hinsichtlich der
Bilanzierung als aufwandswirksamer Personalaufwand. Dies wird dadurch begründet, daß mit dem
Verzicht der Altgesellschafter auf ihr Bezugsrecht eine Einlage im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4
HGB vorliegt, die mit dem Wert der Option zu bewerten ist.
2
Werden im Anschluß diese Optionen
an die Arbeitnehmer ausgegeben, so entsteht Personalaufwand, da Aktivmittel in Form eingelegter
Bezugsrechte aus der Gesellschaft abfließen. Die zwei notwendigen Buchungssätze, die in der
Praxis zeitverzögert ablaufen, können in dem einen Buchungssatz ,,Personalaufwand an
Kapitalrücklagen" zusammengefaßt werden. Dies ergibt auf den ersten Blick eine sehr
ungewöhnliche und nach manchen Stimmen in der Literatur
3
nicht in das deutsche
Rechnungslegungs- und Aktienrecht passende Konstellation.
In diesem Zusammenhang sehen die Gegner der bilanziellen Erfassung in der rein
gesellschaftsrechtlich begründeten Argumentation für eine bilanzielle Erfassung noch keine
ausreichende Grundlage für eine handels- und steuerrechtliche Behandlung von SOP in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz.
Demgegenüber vertritt die Arbeitsgruppe des DSR die Auffassung, daß eine bilanzielle Erfassung
von SOP nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG im Personalaufwand sowie in den Kapitalrücklagen
notwendig ist, da die Gewährung der Optionen als Gegenleistung für zu erbringende
Arbeitsleistung gesehen werden muß.
Im Zeitpunkt der Optionsgewährung liegt nach dem Positionspapier ein schwebendes Geschäft
ohne Buchung vor, wobei der Personalaufwand pro rata temporis auf den Leistungszeitraum zu
verteilen ist. Unter dem Leistungszeitraum wird dabei die Zeit zwischen der Gewährung der Option
und der ersten Ausübungsmöglichkeit verstanden.
4
1
vgl. Adam-Müller, A./ Wangler, C.: Positionspapier DSR: Implikationen. In: KoR 1 2001, S. 10
2
vgl. Esterer, Fritz/ Härteis, Lothar: Die Bilanzierung von Stock Options in der Handels- und
Steuerbilanz. In: DB 1999, S. 2073 2076, S. 2073
3
vgl. Pellens, Bernhard/ Crasselt, Nils: Bilanzierung von Stock Options. In: DB 1998, S. 217-223,
S. 222-223
4
vgl. Adam-Müller, A./ Wangler, C.: Positionspapier DSR: Implikationen. In: KoR 1/ 2001, S. 6
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Die endgültige Bewertung im Zeitpunkt der Optionsgewährung für eine Einstellung in die
Kapitalrücklagen soll zum Gesamtwert, bestehend aus innerem Wert und Zeitwert der Option,
erfolgen. Diese macht den Einsatz finanzwirtschaftlicher Optionsbewertungsmodelle erforderlich.
Der im Falle der Ausübung vereinnahmte Bezugspreis ist dann entsprechend der Aufteilung auf
den Nennwert, das darüber erzielte Agio in das gezeichnete Kapital und in die Kapitalrücklagen
nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Mit diesem Vorschlag entscheidet sich die
Arbeitsgruppe des DSR für die Erfassung von SOP sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als
auch in der Bilanz.
1
Ob sich diese Auffassung zu allgemein gültigen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
entwickeln wird, bleibt bis zur öffentlichen Bekanntmachung durch das Bundesministerium der
Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB fraglich.
2
Somit muß abschließend die weitere Entwicklung
abgewartet werden. Bis dahin existiert weiterhin das Wahlrecht, SOP als Personalaufwand
anzusetzen.
1
vgl. Herzig, N.: Steuerliche und bilanzielle Probleme. In: DB 1999, S. 6-7
2
vgl. Adam-Müller, A./ Wangler, C.: Positionspapier DSR: Implikationen. In: KoR 1/ 2001, S. 5
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3.2.2.2 Bilanzierung nach IAS
Im Januar 1998 genehmigte der Board des International Accounting Standards Comittee die
umfangreiche Neufassung des IAS Nr. 19 ,,Leistungen an Arbeitnehmer" (employee benefits).
1
In
diesem Standard werden fünf verschiedene Leistungen an Arbeitnehmer unterschieden, unter
anderen sogenannte Kapitalbeteiligungsleistungen (equity compensation benefits),
2
die auch
Aktienbezugsrechte für Arbeitnehmer beinhalten. Dennoch enthält auch diese Neuauflage des
Standards ausdrücklich keine Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von
Kapitalbeteiligungsleistungen wie z.B. SOP. Somit bleibt ihre spezielle Behandlung in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen Vorgaben zu Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden auch hier offen.
3
Der Grund für diese Entscheidung liegt in dem
vorliegenden Mangel eines internationalen Konsens für den Ansatz und die Bewertung der
resultierenden Kosten und Verpflichtungen. Im Ergebnis besitzt der Arbeitgeber bezüglich Ausweis
und Bewertung von SOP ein Wahlrecht, Personalaufwand auszuweisen.
4
Allerdings sind gemäß IAS Nr. 1 in den Fällen, in denen keine spezifischen Regelungen bestehen,
bei Aufstellung des IAS-Abschlusses Normen anzuwenden, die zu einer aussagekräftigen
Berichterstattung führen und somit auf Regelungen zu vergleichbaren Fällen, wie z.B. dem IAS
Framework oder Verlautbarungen anderer Standard ,,Setter" (z.B. FASB) zurückgreifen.
Im Postionspapier ,,Accounting for Share-Based Payments" der G 4+1 Group vom Juli 2000 wurde
diese Regelungslücke erneut aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. Inhaltlich schlug dieses
Dokument eine bilanzielle Erfassung der Aktienoptionen im Eigenkapital mit einer
ergebniswirksamen Gegenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Als
Bewertungszeitpunkt ist in diesem Fall der Ablauf der Haltefrist (vesting period) anzunehmen, der
für Aktienoptionen dem Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung entspricht.
5
Im Gegenzug zu den vorgenannten fehlenden Regelungen eines Bilanzansatzes nach IAS schreibt
der Standard Nr. 19 bestimmte Angaben über derartige Kapitalbeteiligungsleistungen im Anhang
des Jahresabschlusses vor. So müssen im Anhang neben der allgemeinen Beschreibung des
Aktienoptionsplans (Haltefrist, Laufzeit, Erfolgsziele) Angaben über Zahl und
Bestandsveränderungen der Optionen im Unternehmen sowie Ausübungsbedingungen der
1
vgl. IAS Nr. 19, Anhang 3 Tz. 1. In: International Accounting Standards Comittee (Hrsg.),
International Accounting Standards 1998, Deutsche Fassung, Stuttgart 1999, S.769
2
vgl. IAS Nr. 19, Tz. 4. In: KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.): International
Accounting Standards, Deutsche Fassung, Stuttgart 1999, S. 131
3
vgl. IAS Nr. 19, Anhang 2 ,,Kapitalbeteiligungsleistungen". In: International Accounting Standards
Comittee (Hrsg.), International Accounting Standards 1998, Deutsche Fassung, Stuttgart 1999
4
vgl. Eisolt, Dirk: Bilanzierung von Stock Options nach US-GAAP und IAS. In: IStR 24/ 1999, S.
759-764, S. 763
5
vgl. Discussion Paper of the G4+1 Group (International Accounting Standards Committee
(IASC)): Accounting for Share-Based Payment, London 2000, Question 6, Chapter 5
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Bezugsrechte beinhaltet sein. Zusätzlich ist der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der Optionen
am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres sowie bei Ausgabe der Optionen anzugeben.
1
3.2.2.3 Bilanzierung nach US GAAP
Für eine variable Vergütung der Arbeitnehmer durch Stock Options existieren in dessen
Ursprungsland, anders als in Deutschland, bereits seit 1953 die ersten Bilanzierungsvorschriften
für aktienorientierte Vergütungsprogramme. Dennoch blieb die Frage der bilanziellen Behandlung
von Stock Option weiterhin umstritten, obwohl für diese lange Zeit die Accounting Principles Board
(APB) Opinion No. 25 ,,Accounting for Stock Issued to Employees" Anwendung fanden. Jedoch
reichten dessen Vorschriften für die innovative Weiterentwicklung des Vergütungsinstruments in
neuerer Zeit nicht mehr aus. Nach langen Diskussionen kam im Oktober 1995 schließlich das
Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) No. 123 ,,Accounting for Stock-Based
Compensation" hinzu, das von Unternehmensseite seitdem gleichberechtigt angewendet werden
kann.
2
Gemäß APB Opinion No. 25 und auch SFAS No. 123 begründet die Gewährung von
Aktienoptionen eine Vergütung für die von den Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen
(Compensatory SOP). Diese müssen in ihrer bilanziellen Behandlung von den sogenannten
,,Noncompensatory SOP" unterschieden werden, die auf Grund ihrer Ausgestaltung objektiv andere
Zielstellungen, wie zum Beispiel die Durchführung einer Kapitalerhöhung oder die Streuung des
Aktienbesitzes unter den Mitarbeitern, verfolgen.
3
In dieser Ausarbeitung wird nur die bilanzielle
Behandlung von ,,Compensatory SOP" weiter betrachtet, die bei ihrer Zusage gegenüber den
Bezugsberechtigten Entlohnungscharakter besitzen.
Wie schon erläutert haben Unternehmen in den USA bezüglich der Bilanzierung und der
Bewertung von ,,Compensatory SOP" ein Wahlrecht zwischen APB No. 25 und SFAS No. 123.
Dabei unterscheiden sich die beiden Regelungen insbesondere in der Bestimmung der Höhe des
Personalaufwands durch die Wahl unterschiedlicher Bewertungsmethoden. Bei der APB Opinion
No. 25 (Tz.10) wird der Personalaufwand nach der sogenannten ,,Intrinsic Value Based Method"
unabhängig von zukünftigen Einflüssen als Differenz zwischen Markt- und Wandlungspreis am Tag
der Optionsgewährung ermittelt. Im Gegenzug wird beim Verfahren nach FAS No. 123 auf die
Differenz von Wandlungspreis und ,,Fair Value" abgestellt, der den Gesamtwert der Option (innerer
Wert plus Laufzeitwert) wiedergibt.
Demgegenüber besteht in der Frage der Verteilung des ermittelten Personalaufwands auf die
Jahre, in denen die Arbeitnehmer ihre Gegenleistung erbringen, bei beiden Methoden
grundsätzlich kein Unterschied.
4
1
vgl. Wollmert, P./ Mantzell, J.: Bilanzierung von SOP. In: Achleitner, A./ Wollmert, P.: SOP, S.
147
2
vgl. Kunzi, Daniel/ Hasbargen, Ulrike: Gestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsprogrammen
nach US-GAAP. In: DB 2000, S. 285-288, S. 285
3
vgl. Wollmert, P./ Mantzell, J.: Bilanzierung von SOP. In: Achleitner, A./ Wollmert, P.: SOP, S.
136
4
vgl. Eisolt, D.: Bilanzierung von SOP. In: IStR 24/ 1999, S. 761
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Das vorhandene Wahlrecht nach US-GAAP ist besonders für SOP in der Ausgestaltung als Fixed
Option Plans interessant, da bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ein Ausweis des
Personalaufwands der Höhe nach vermieden werden kann.
Für ,,Fixed Plans" ist charakteristisch, daß sowohl der Bezugspreis als auch die Anzahl der
zugeteilten Optionen bereits im Ausgabezeitpunkt der Optionen feststehen. Hier kann bei einer
Rechnungslegung nach APB No. 25 eine neutrale Darstellung des Personalaufwands erreicht
werden, wenn im Aktienoptionsplan auf ein Erfolgsziel verzichtet wird und die Bezugsrechtsanzahl
sowie der Ausübungspreis im Zusagezeitpunkt bedingungsfrei sind. Für diese Gestaltungsform hat
sich in der Praxis die Bezeichnung als ,,Premium Price Modell" etabliert. Nach APB No. 25
entstehen Personalaufwand und Einkünfte, wenn die Anzahl der Aktien, die der Arbeitnehmer
kaufen darf, festgelegt und der Optionspreis fixiert wird. Ist der Optionspreis zu diesem Zeitpunkt
der Marktpreis, entsteht kein Unterschiedsbetrag und folglich weder Personalaufwand noch
Einkünfte.
1
Nicht nur speziell in diesem Fall, sondern generell, sind umfangreiche Angaben über
implementierte SOP in den Notes des Unternehmens notwendig, um auch bilanziell nicht in
Erscheinung tretende Vorgänge für Außenstehende nachvollziehbar zu kommunizieren.
2
1
vgl. Kunzi, D./ Hasbargen, U.: Gestaltungsmöglichkeiten. In: DB 2000, S. 286
2
vgl. Eisolt, D.: Bilanzierung von SOP. In: IStR/ 24 1999, S. 762
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3.2.3 Steuerrechtliche
Aspekte
Einleitend ist festzustellen, daß die steuerliche Behandlung von SOP in Deutschland seit kurzem
zum Teil höchstrichterlich geklärt ist und somit in dieser Frage im Gegensatz zu den bilanziellen
Rahmendaten nur noch bedingt Rechtsunsicherheit herrscht.
Grundsätzlich gilt, daß alles, was der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entgelt für seine
Tätigkeit erhält, als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit der Einkommenssteuer nach § 19
Abs. 1 EStG unterliegt. Die Einkommenssteuer entsteht für das Kalenderjahr, in dem der Barlohn
oder die Sachbezüge beim Arbeitnehmer als Einnahme nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zufließen.
Dementsprechend muß der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt nach §
38 Abs. 1 EStG abführen. Da aber ein Optionsrecht über seine Laufzeit überproportionale
Gewinnchancen für einen Begünstigten beinhaltet, stellt sich in der Praxis die Frage, ,,was" der
Arbeitnehmer ,,wann" zu versteuern hat.
1
Dabei lieferte die Frage nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt von Stock Options derzeit
den zentralen Diskussionsinhalt für die steuerliche Kontroverse in Deutschland.
2
Dies wiegt um so
schwerer, da gerade die steuerliche Auswirkung auf Seiten der Arbeitnehmer ein entscheidendes
Kriterium für die Attraktivität eines Aktienoptionsprogramms ist.
Bisher war in diesem Zusammenhang ungeklärt, ob der geldwerte Vorteil durch die Option bereits
im Zeitpunkt der Optionsgewährung (Anfangsbesteuerung) durch das Unternehmen, oder erst der
spätere tatsächlich realisierte Kursvorteil bei Optionsausübung (Endbesteuerung) durch den
Mitarbeiter als Arbeitsentgelt im Sinne des § 19 EStG zu behandeln ist. Die bis vor kurzem
ungelöste Problematik bei der Definition des Besteuerungszeitpunkts resultierte grundsätzlich aus
dem Dualismus der Einkunftsermittlung im deutschen Steuerrecht, also der Unterscheidung
zwischen Privat- und Erwerbsphäre.
3
Darüber hinaus wurden neuerdings noch zwei weitere Besteuerungszeitpunkte zur Diskussion
gestellt. Der Schwerpunkt der aktuellen Diskussion im Schrifttum verlegte sich nun mehr auf den
Besteuerungszeitpunkt, an dem der Begünstigte erstmals die tatsächliche Verfügungsmacht über
das ihm gewährte Optionsrecht erlangt. Dies ist der Zeitpunkt, der zwischen der
Anfangsbesteuerung und der Endbesteuerung liegt und oft mit dem Ablauf der Haltefrist verbunden
wird. Eher am Rande der aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung verläuft die Diskussion
einer Besteuerung im Zeitpunkt des Verkaufs der durch die Optionen bezogen Aktien.
4
Die offenkundige Rechtsunsicherheit in der Frage des maßgeblichen Besteuerungszeitpunktes
zeigten alleine mindestens sechs anhängige Revisionsversfahren beim BFH, nachdem sich zuvor
1
vgl. Herzig, N.: Steuerliche und bilanzielle Probleme. In: DB 1999, S. 2-3
2
vgl. Vater, Hendrik: Besteuerung von Stock Options. In: FB 2000, S. 767-770, S. 767
3
vgl. Vater, Hendrik: Der Besteuerungszeitpunkt von Stock Options. In: FB 2000, S 440-448, S.
441
4
vgl. Portner, Rosemarie: Besteuerung des Arbeitnehmers als Optionsinhaber bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten. In: FB 2001, S. 289 297, S. 291
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deutschlandweit bereits zahlreiche Finanzgerichte mit der Problematik auseinander zu setzen
hatten.
1
Einige Stimmen im Fachskriptum diskutieren über die These des Besteuerungszeitpunktes als der
ausschlaggebende Faktor für die Vorteilhaftigkeit eines SOP und seine Irrelevanz.
2
Sie verweisen
dabei auf die Ergebnisse unterschiedlicher mathematischer Bewertungsergebnisse, die keine
besonderen Rückschlüsse auf die Vorteilhaftigkeit eines bestimmten Besteuerungszeitpunktes
zulassen.
Bis dato hatte der BFH in einem ergangenen Beschluß angedeutet, daß er einer Besteuerung im
Zeitpunkt der Optionsgewährung (Anfangsbesteuerung) eher ablehnend entgegenstehen wird. Zu
den beiden weiteren potentiellen Besteuerungszeitpunkten wurden keine Äußerungen getätigt.
3
Die Problematik beim Besteuerungszeitpunkt liegt immer in der Frage, ab welchem Zeitpunkt die
gewährte Mitarbeiteroption ein eigenständiges, handelbares und bewertbares Gut darstellt und
somit der geldwerte Vorteil für den Begünstigten beziffert werden kann. Zur transparenteren
Gestaltung der aktuellen Diskussion um die Kernproblematik, werden im Folgenden die vier
möglichen Besteuerungszeitpunkte in ihrer zeitlichen Reihenfolge näher betrachtet.
Besteuerungszeitpunkte in ihrer chronologischen Reihenfolge
3.2.3.1 Besteuerung im Zeitpunkt der Optionsgewährung
Vor allem in der neueren Literatur
4
wird vermehrt die Meinung vertreten, daß unter Einhaltung
bestimmter Voraussetzungen, Stock Options bereits im Zeitpunkt der Optionsgewährung zu
versteuern sind.
5
Die Vertreter dieses Besteuerungszeitpunktes begründen ihre Auffassung mit der
Annahme, daß eine Bewertung der Option bereits zu diesem Zeitpunkt möglich ist, da nicht nur
eine vage Gewinnchance für die Zukunft besteht. Somit muß das Optionsrecht schon ab diesem
Zeitpunkt als eigenständiges Wirtschaftsgut beurteilt werden. Bereits mit der Gewährung der
Optionsrechte erhält der Begünstigte die Verfügungsmacht über seine Optionen und eventuelle
1
vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 7.6.1999 2 K 3337/98. In: DStRE 2000, S. 185; nicht rkr., Rev.
eingelegt: Az des BFH: VI R 105/99, EFG 1999, S. 825
2
vgl. Eschbach, Werner: Stock Options Irrelevanz des Besteuerungszeitpunkts? In: DStR 45/ 99,
S. 1869-1872, S. 1872
3
vgl. BFH - Beschluß vom 23.7.1999 VI B 116/99, BStBl. II 1999 S. 684
4
vgl. Jacobs, Otto H./ Portner, Rosemarie: Die steuerliche Behandlung von Stock Option-Plans in
Deutschland. In: Achleitner, Ann-Kristin/ Wollmert, Peter (Hrsg.): Stock Options. Stuttgart 2000, S.
173-211, S. 184-186
5
vgl. Haas, Werner/ Pötschmann, Hermann: Ausgabe von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und
deren lohnsteuerliche Behandlung. In: DB 1998, S. 2138-2141, S. 2141
Besteuerung bei
Optionsgewährung
,,Anfangsbesteuerung"
Besteuerung bei
tatsächlicher
Optionsausübbarkeit
Besteuerung bei
Optionsausübung
,,Endbesteuerung"
Besteuerung bei
Verkauf der bezogenen
Aktien
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gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen der Verfügbarkeit haben keinen negativen
Einfluß auf die wirtschaftliche Selbständigkeit.
1
Der Vorteil für den Begünstigten liegt bei dieser Variante in der Steuerfreiheit potentieller
Kursgewinne während oder nach der Optionslaufzeit, die keinen Arbeitslohn darstellen, da sie im
Privatvermögen des Begünstigten entstehen. Der deutschen Einkommensteuer unterliegt bei
Einräumung nur der Optionswert, wenn die zusätzliche gesetzliche Frist für Spekulationsgewinne
von derzeit einem Jahr nach § 22 Abs. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG eingehalten wird.
2
Während dieser
Frist dürfen weder die Optionsrechte noch die daraus erworbenen Aktien veräußert werden, um
einer steuerlichen Erfassung des Kursgewinns nach § 22 Abs. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG zu
entgehen. Eine Besteuerung nach § 17 EStG (Beteiligung mindestens ein Prozent) oder nach § 21
Abs. 1 Nr. 1 UmwStG (einbringungsgeborene Anteile) wird in der Regel nicht vorkommen.
3
3.2.3.2 Besteuerung im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübbarkeit
Bei diesem zweiten Ansatz wird der steuerliche Zugriff an den ersten potentiellen Zeitpunkt einer
Optionsausübung gekoppelt, der in der Regel in direktem Zusammenhang mit dem Ablauf der
Haltefrist (,,vesting period") gesetzt wird.
4
Dies geht auch konform mit ständiger Rechtssprechung
des BFH
5
, daß ein Zufluß eines Geldwertes auch dann schon anzunehmen ist, wenn der
Steuerpflichtige lediglich die Dispositionsmöglichkeit über den zugewendeten Vorteil erhält.
6
Nicht
nur nach Rechtssprechung, sondern auch nach der Finanzverwaltung
7
ist der Zufluß von
Einnahmen anzunehmen, wenn entweder der Leistungserfolg eingetreten ist oder die Möglichkeit
besteht, den Leistungserfolg herbeizuführen. Diese Voraussetzungen werden somit zum erstenmal
im Ablaufzeitpunkt der Haltefrist erreicht.
8
Mehrere unterschiedliche Äußerungen und Entwicklungen rücken diesen Besteuerungszeitpunkt
immer weiter in den Vordergrund. Die anhaltende Diskussion im Fachschrifttum wird zum Beispiel
durch eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden Württemberg genährt.
9
Auch unter dem
Gesichtspunkt der Internationalisierung gewinnt diese Methode an Akzeptanz, so hat zum Beispiel
jüngst die schwedische Finanzverwaltung angeregt, bei der Besteuerung von Stock Options
zukünftig nach dieser Methode vorzugehen.
10
1
vgl. Vater, H.: Besteuerungszeitpunkt. In: FB 2000, S. 442
2
vgl. Herzig, N.: Steuerliche und bilanzielle Probleme. In: DB 1999, S. 5-6
3
vgl. Rödl, B./ Zinser, Th.: Going Public, S. 8
4
vgl. Kroschel, Jörg: Zum Zeitpunkt der Besteuerung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen. In: BB
2000, S. 176-181, S. 179
5
vgl. BFH-Urteil vom 21.11.1989, IX R 170/85, BStBl. II 1990, S. 310
6
vgl. ebenda, S. 310
7
vgl. EStR 116, Zufluß von Einnahmen und Abfluß von Ausgaben und Hinweise 116 (ESTH-
116), § 11
8
vgl. Portner, R.: Besteuerung des Arbeitnehmers. In: FB 2001, S. 291
9
vgl. FG Baden-Württemberg vom 24.06.1999, 10K 464/96, Rev. eingelegt (Az. Des BFH VI R
129/99), EFG 2000, S. 64-65
10
vgl. Vater, H.: Besteuerungszeitpunkt. In: FB 2000, S. 442
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2001
- ISBN (eBook)
- 9783832446819
- ISBN (Paperback)
- 9783838646817
- DOI
- 10.3239/9783832446819
- Dateigröße
- 1.1 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg – Betriebswirtschaft
- Erscheinungsdatum
- 2001 (November)
- Note
- 1,0
- Schlagworte
- aktienoptionen mitarbeitervergütung mitarbeiterbeteiligung stock option programme stockoptions
- Produktsicherheit
- Diplom.de