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Investor Relations am Beispiel der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Daimler Benz AG

©1998 Diplomarbeit 110 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte bekommt die Informationspolitik der Unternehmen gegenüber der Financial Community einen immer größeren Stellenwert. Immer mehr Unternehmen sehen den Gang an die Börse als eine gute Möglichkeit, sich Eigenkapital zu beschaffen. Doch der Wettbewerb um das Kapital wird immer härter. Hier setzt Investor Relations an, indem es die Financial Community so gut wie möglich mit relevanten Informationen versorgt und so dem börsennotierten Unternehmen Vorteile bei den Investoren verschafft.
Bisher wurde die Investorenöffentlichkeit durch die Presseabteilung bzw. die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit mit relevanten Informationen aus dem Bereich der Finanzen des Unternehmens versorgt. Investor Relations tritt an diese Stelle und versucht, das Vertrauen der aktuellen und potentiellen Investoren zu verbessern. Investor Relations ist eine Mischung aus Finanzmarketing und Unternehmenskommunikation.
Im ersten Teil der Arbeit wird auf die theoretischen Grundlagen der Investor Relations eingegangen. Hier werden die generellen Ziele und Zielgruppen definiert und erklärt, das Investor Relations-Instrumentarium vorgestellt und das Investor Relations-Management beschrieben.
Im zweiten Teil sollen die theoretischen Grundlagen einen Praxisbezug erhalten. Aus diesem Grund wurden zwei sehr unterschiedliche Publikumsgesellschaften der gleichen Branche untersucht. Die Dr.Ing.h.c.F. Porsche AG steht hierbei für einen Sportwagenhersteller mit der Charakteristik einer Familien-AG. Die Daimler-Benz AG steht dagegen für einen weltweit agierenden Konzern; einen sogenannten Global Player. Die Daimler-Benz AG bilanziert nach US-GAAP, wendet das Shareholder Value-Modell an und ist weltweit an den wichtigsten Börsen notiert.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISV
ABBILDUNGSVERZEICHNISVI
TABELLENVERZEICHNISVII
1.EINLEITUNG1
2.INVESTOR RELATIONS3
2.1Allgemeine Begriffsklärung3
2.2Entwicklung der Investor Relations4
3.ZIELE DER INVESTOR RELATIONS-MASSNAHMEN8
3.1Erfüllung gesetzlicher Pflichten – Publizitätspflicht8
3.1.1Kapitalgesellschaften9
3.1.1.1Der Jahresabschluss10
3.1.1.2Der Anhang10
3.1.1.3Der Lagebericht11
3.1.2Großunternehmen i. S. d. PublG12
3.1.3Börsennotierte Gesellschaften12
3.1.3.1Börsenzulassungsprospekt12
3.1.3.2Zwischenbericht13
3.1.3.3Ad-hoc-Publizität13
3.1.4Form der Publizität14
3.1.5Exkurs: International Accounting Standards […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung theoretischer Teil

2 Investor Relations
2.1 Allgemeine Begriffsklärung
2.2 Entwicklung der Investor Relations

3 Ziele der Investor Relations-Massnahmen
3.1 Erfüllung gesetzlicher Pflichten - Publizitätspflicht
3.1.1 Kapitalgesellschaften
3.1.1.1 Der Jahresabschluß
3.1.1.2 Der Anhang
3.1.1.3 Der Lagebericht
3.1.2 Großunternehmen i. S. d. PublG
3.1.3 Börsennotierte Gesellschaften
3.1.3.1 Börsenzulassungsprospekt
3.1.3.2 Zwischenbericht
3.1.3.3 Ad-hoc-Publizität
3.1.4 Form der Publizität
3.1.5 Exkurs: International Accounting Standards (IAS) und General Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
3.2 Steigerung des Unternehmenswerts - Shareholder Value
3.2.1 Shareholder Value als Handlungsmaxime
3.2.2 Schutz vor Übernahmen
3.2.3 Aktionärsaktivismus
3.2.4 Langfristige Strategien für hohen Shareholder Value
3.3 Optimierung der Eigenkapitalfinanzierung
3.4 Unterstützung sonstiger Unternehmensziele

4 Zielgruppen der Investor Relations
4.1 Finanzanalysten
4.2 Institutionelle Anleger - Fondsmanager
4.3 Wirtschaftsjournalisten
4.4 Privatanleger
4.5 Sonstige Zielgruppen

5 Investor Relations-Instrumentarium
5.1 Unpersönliche Investor Relations-Instrumente
5.1.1 Der Geschäftsbericht
5.1.2 Verkürzter Geschäftsbericht - Kurzbericht
5.1.3 Zwischenberichte und Aktionärsbriefe
5.1.4 Finanzanzeigen
5.1.5 Pressemitteilungen
5.1.6 Investor Handbook
5.1.7 Neue Medien - Internet
5.2 Persönliche Investor Relations-Instrumente
5.2.1 Jahreshauptversammlung
5.2.2 Analystentreffen - Road Shows
5.2.3 Pressekonferenzen
5.2.4 Investor Relations-Foren
5.2.5 Aktionärsmesse
5.3 Grundsätze der Kommunikation mit der Financial Community
5.3.1 Grundsatz der Zielgruppenorientierung
5.3.2 Grundsatz der Gleichbehandlung
5.3.3 Grundsatz der Wesentlichkeit
5.3.4 Grundsatz der Kontinuität
5.3.5 Grundsatz der zeitlichen Nicht-Kommunikation
5.3.6 Grundsatz der Corporate Communications
5.4 Finanzbezogene Instrumente
5.4.1 Titelpolitik
5.4.1.1 Einteilung nach den Übertragungsbestimmungen
5.4.1.2 Einteilung nach dem Umfang der Rechte
5.4.1.3 Mitarbeiterbeteiligung
5.4.2 Emissionspolitik
5.4.2.1 Timing der Kapitalerhöhung
5.4.2.2 Emissionswege - Emissionsmethoden
5.4.2.3 Preisfindungsverfahren
5.4.3 Dividendenpolitik
5.4.4 Börsenpolitik
5.4.4.1 Handelssegment
5.4.4.2 Börsenplatz
5.4.4.3 Kurspflegemaßnahmen

6 Investor Relations-Management
6.1 Phasen der methodischen Investor Relations-Konzeption
6.1.1 Investor Relations-Marktforschung
6.1.2 Investor Relations-Planung
6.1.3 Bestimmung des Investor Relations-Programms
6.1.4 Investor Relations-Durchführung
6.1.5 Investor Relations-Erfolgskontrolle
6.2 Institutionalisierung der Investor Relations-Konzeption
6.2.1 Aufgabenbereich der IR-Stelle
6.2.2 Einbindung der Investor Relations-Stelle in die Gesamtorganisation
6.2.3 Anforderungsprofil des Investor Relations-Managers praktischer Teil

7 Investor Relations bei der Dr.Ing.h.c.F. Porsche AG
7.1 Kurzcharakterisierung
7.2 Ziele der Investor Relations-Maßnahmen
7.3 Investor Relations-Instrumentarium
7.3.1 Unpersönliche Investor Relations-Instrumente
7.3.2 Persönliche Investor Relations-Instrumente
7.3.3 Grundsätze der Kommunikation mit der Financial Community
7.3.4 Finanzbezogene Instrumente
7.4 Investor Relations-Management
7.4.1 Phasen der methodischen Investor Relations-Konzeption
7.4.2 Institutionalisierung der Investor Relations-Konzeption

8 Investor Relations bei der Daimler-Benz AG
8.1 Kurzcharakterisierung
8.2 Ziele der Investor Relations-Maßnahmen
8.3 Investor Relations-Instrumentarium
8.3.1 Unpersönliche Investor Relations-Instrumente
8.3.2 Persönliche Investor Relations-Instrumente
8.3.3 Grundsätze der Kommunikation mit der Financial Community
8.3.4 Finanzbezogene Instrumente
8.4 Investor Relations-Management
8.4.1 Phasen der methodischen Investor Relations-Konzeption
8.4.2 Institutionalisierung der Investor Relations-Konzeption

9 Zusammenfassung und Ausblick

10 Anhang

11 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Umsatz an ausgewählten intern. Börsen

Abbildung 2: Struktur des Aktienbesitzes - 1995 in %

Abbildung 3: Kommunikationsbeziehungen mit der Financial Community

Abbildung 4: Empfehlung zur formalen Gestaltung des Geschäftsbericht

Abbildung 5: Bedeutende Konsortialführer in Deutschland nach Emissionsvolumen in Mio. DM

Abbildung 6: Phasen der methodischen IR-Konzeption

Abbildung 7: Varianten zur aufbauorganisatorischen Einbindung der IR-Stelle

Abbildung 8: Einbindung des IR-Managers in die Gesamtorganisation der Dr.Ing.h.c.F. Porsche AG

Abbildung 9: Einbindung des IR-Managers in die Gesamtorganisation der Daimler-Benz AG

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Seit wann ist in Ihrer Gesellschaft IR eine Stabsstelle?

Tabelle 2: Größenklassen der Kapitalgesellschaften (§267 HGB)

Tabelle 3: Aktionärsstruktur in Deutschland im Wandel der Zeit in %

Tabelle 4: Aktienbesitz privater Haushalte in Deutschland

Tabelle 5: langfristige Rating-Symbole

Tabelle 6: Erscheint der Geschäftsbericht auch in anderen Sprachen?

Tabelle 7: Nennt der Geschäftsbericht konkrete Ziele für das neue Geschäftsjahr?

Tabelle 8: Veröffentlichung eines elektronischen Geschäftsberichts?

Tabelle 9: Veröffentlichung einer Kurzfassung des Geschäftsberichts?

Tabelle 10: Wie halten Sie den ständigen Kontakt zu Finanzanalysten?

Tabelle 11: Zielgruppenorientierter Einsatz der Kommunikationsinstrumente

Tabelle 12: Informiert die IR-Abteilung auch die Presse?

Tabelle 13: Wem ist die IR-Abteilung zugeordnet?

1 Einleitung

Im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte bekommt die Informationspolitik der Unternehmen gegenüber der Financial Community einen immer größeren Stellenwert. Immer mehr Unternehmen sehen den Gang an die Börse als eine gute Möglichkeit, sich Eigenkapital zu beschaffen. Doch der Wettbewerb um das Kapital wird immer härter. Hier setzt Investor Relations an, indem es die Financial Community so gut wie möglich mit relevanten Informationen versorgt und so dem börsennotierten Unternehmen Vorteile bei den Investoren verschafft.

Bisher wurde die Investorenöffentlichkeit durch die Presseabteilung bzw. die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit mit relevanten Informationen aus dem Bereich der Finanzen des Unternehmens versorgt. Investor Relations tritt an diese Stelle und versucht, das Vertrauen der aktuellen und potentiellen Investoren zu verbessern. Investor Relations ist eine Mischung aus Finanzmarketing und Unternehmenskommunikation.

Im ersten Teil der Arbeit wird auf die theoretischen Grundlagen der Investor Relations eingegangen. Hier werden die generellen Ziele und Zielgruppen definiert und erklärt, das Investor Relations-Instrumentarium vorgestellt und das Investor Relations-Management beschrieben.

Im zweiten Teil sollen die theoretischen Grundlagen einen Praxisbezug erhalten. Aus diesem Grund wurden zwei sehr unterschiedliche Publikumsgesellschaften der gleichen Branche untersucht. Die Dr.Ing.h.c.F. Porsche AG steht hierbei für einen Sportwagenhersteller mit der Charakteristik einer Familien-AG. Die Daimler-Benz AG steht dagegen für einen weltweit agierenden Konzern; einen sogenannten Global Player. Die Daimler-Benz AG bilanziert nach US-GAAP, wendet das Shareholder Value-Modell an und ist weltweit an den wichtigsten Börsen notiert.

theoretischer Teil

2 Investor Relations

In der Finanzierungs- und Publizitätsliteratur finden sich zahlreiche Definitionen des Begriffs Investor Relations, die sich zum Teil unterscheiden. Aus diesem Grund wird im folgenden Kapitel zunächst eine Klärung des Begriffs Investor Relations vorgenommen. Anschließend wird die historische Entwicklung der Investor Relations dargestellt.

2.1 Allgemeine Begriffsklärung

Vor einigen Jahren noch spielte der anglo-amerikanische Begriff Investor Relations in der deutschen Finanzwelt im Vergleich zu heute nahezu keine Rolle. Investor Relations gibt es seit Unternehmen mit Kapitalgebern zusammenarbeiten. Der Begriff läßt sich vereinfacht mit «Kapitalgeberpflege» übersetzen. Im Rahmen dieser Arbeit soll auf die umfangreiche Definition für Investor Relations von Lingenfelder/Walz zurückgegriffen werden: „Investor Relations sind die Gesamtheit aller freiwillig getroffenen Maßnahmen von Unternehmen, die darauf abzielen, die Bereitstellung finanzieller Mittel durch unternehmensexterne Kapitalquellen langfristig sicherzustellen und die bei finanziellen Transaktionen typischerweise auftretenden Abschlußhemmnisse zu überwinden.“[1]

Bereits 1968 definiert Hartmann in seiner bei Volkswagen-USA verfaßten Dissertation Investor Relations als die „freiwilligen Bemühungen der obersten Geschäftsleitung, durch ein geplantes, langfristiges und kontinuierliches Programm von nach innen gerichteter Politik und nach außen zielender Handlungen das dauernde Vertrauen der Investor-Öffentlichkeit zu gewinnen und zu vermehren und den Beliebtheits- und Bekanntheitsgrad des Unternehmens erhöhen.“[2] Investor Relations ist also nicht nur Finanzmarketing sondern auch Unternehmenskommunikation zur Minimierung der Kapitalbeschaffungskosten in der Zukunft. Es kann zudem positive Effekte auf Absatz und Beschaffung eines Unternehmens haben und kann es unter Umständen durch hohe Aktienkurse vor Übernahmeversuchen schützen.

Im Rahmen von Investor Relations wird zwischen Creditor-Relations und Stockholder-Relations unterschieden. Bei den Creditor-Relations handelt es sich um Beziehungen des Unternehmens zu Fremdkapitalgebern. Da die Fremdkapitalgeber in der Regel sehr genau inspizieren, ist der Gestaltungsspielraum für die Unternehmen hier entsprechend gering. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit das Hauptaugenmerk auf die sog. Stockholder-Relations, also auf die Beziehungen zu den Eigenkapitalgebern, gelegt. Hier sind, wie im Verlauf dieser Arbeit gezeigt wird, eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben.

In der Literatur wird teilweise immer noch Investor Relations mit Public Relations (PR) gleichgesetzt. Public Relations zielt auf eine systematische und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung der Beziehungen zwischen den Unternehmen und der Öffentlichkeit ab. Dabei wollen die Unternehmen Vertrauen und Verständnis für das unternehmerische Handeln gewinnen beziehungsweise ausbauen.[3] Während PR alle Bereiche des Unternehmens einschließt, und als Zielgruppe die gesamte Öffentlichkeit anzusehen ist, zielt IR schwerpunktmäßig auf die wirtschaftliche Situation und richtet sich gezielt an potentielle Kapitalgeber. Man kann Investor Relations als einen Teilbereich der Public Relations ansehen.[4] Der Unterschied wird bei der Betrachtung der jeweiligen Hauptzielgruppen deutlicher. Sind für PR die Hauptzielgruppe die Journalisten, für die in erster Linie eine Story wichtig ist, so besteht für IR die Hauptzielgruppe aus Analysten, für die Hintergründe und zukünftige Entwicklungen wichtig sind.[5]

2.2 Entwicklung der Investor Relations

Der Begriff Investor Relations stammt ursprünglich aus den Vereinigten Staaten. Dort hat General Electric bereits 1953 ein Kommunikationsprogramm speziell für private Investoren mit dem Titel «Investor Relations» entwickelt. Danach wurde es in den sechziger Jahren in den USA größtenteils als Marketinginstrument zum Puschen von Aktien mißbraucht. Investor Relations entwickelte sich in den USA vom Kommunizieren einiger weniger Public Relations-Angestellten mit der Financial Community hin zum gezielten Vermarkten der Aktien auf breiter Front.[6] Mittlerweile ist die Institutionalisierung von Investor Relations für börsengehandelte Gesellschaften in den USA selbstverständlich.[7]

Die erste belegte Fundstelle in Deutschland ist das bereits erwähnte Werk von Hanno Hartmann[8]. Dies erschien 1968 und zielte beinahe ausschließlich auf den US-Kapitalmarkt ab. Es war während eines Promotionsstipendiums von Volkswagen in den USA entstanden und bot aus diesem Grund wenig Möglichkeit zur Übertragung auf deutsche Verhältnisse.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Seit wann ist in Ihrer Gesellschaft IR eine Stabsstelle?

Quelle: Capital 10/97 S.68

Zu Beginn der achtziger Jahre verbesserten sich die Ertragsverhältnisse der deutschen Unternehmen zunehmend. Deutsche Aktien wurden höher bewertet, so daß sich die Attraktivität der Aktie als Finanzierungsinstrument wesentlich steigerte. Aufgrund Ihrer knappen Eigenkapitaldecke hatten deutsche Unternehmen Schwierigkeiten, mit dem zunehmenden Investitionsbedarf Schritt zu halten.[10] Darüber hinaus führten Deregulierungen und die fortschreitende Globalisierung der Kapitalmärkte zu einer stärker werdenden Konkurrenz um Kapital.[11] Während Investor Relations im deutschsprachigen Raum als Unternehmensaufgabe neu definiert wurde, beschäftigten sich US-Unternehmen schon seit mehr als 30 Jahren mit Investor Relations. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, daß Investor Relations in den meisten deutschen Unternehmen erst seit kurzem als Stabsstelle ausgebildet ist (vgl. Tabelle 1). Der IR-Aufwand in den USA wurde 1988 auf 5,4 Mrd. US-$ geschätzt. Für die Bundesrepublik wurde der Aufwand für Investor Relations 1989 auf ca. 100 Mio. DM geschätzt.[12] Seit Anfang der neunziger Jahre werden in Deutschland erstmals Aktionärsmessen organisiert, die es aber in den USA und in den europäischen Nachbarländern schon seit geraumer Zeit gibt. Im internationalen Vergleich rangiert Deutschland bezüglich Investor Relations nicht nur deutlich hinter den USA, sondern auch in Europa auf den hinteren Plätzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Umsatz an ausgewählten intern. Börsen

Quelle: Deutsche Börse AG

Großbritannien ist in Europa der mit Abstand am besten entwickelte Kapitalmarkt. Hier haben IR-Spezialisten einen sehr effektiven Markt sowohl für Unternehmen als auch für Anleger geschaffen.[13] Zu einem großen Teil hängt dies mit den Privatisierungen seit den achtziger Jahren zusammen. Britische Unternehmen halten engeren Kontakt zu ihren Aktionären. Das liegt unter anderem auch an der gesetzlichen Regelung, die es den Aktiengesellschaften in einem weiten Rahmen vorschreibt, ihre Aktionäre zu identifizieren. Deshalb betreiben britische Unternehmen jedes Jahr intensive Nachforschungen, um ihre Aktionäre zu eruieren, mit dem Effekt, daß die Unternehmen direkt mit ihren Investoren in Kontakt treten können und ihre IR-Maßnahmen exakt auf sie ausrichten können.[14]

Ähnlich wie Großbritannien verdankt auch Frankreich zum größten Teil seine Position auf dem europäischen Aktienmarkt den Privatisierungen der letzten Jahrzehnte. Außerdem wurden die Börsen Frankreichs für ausländische Anleger wesentlich leichter zugänglich gemacht.[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Struktur des Aktienbesitzes - 1995 in %

Quelle: Bundesbank

In Zeiten hoher Investitionsausgaben entdecken deutsche Unternehmen den Aktienmarkt als Mittel zur Finanzierung ihrer Vorhaben. Doch auch diese Art der Finanzierung wird immer schwieriger. Durch den internationaler werdenden Kapitalmarkt sehen sich auch deutsche Aktiengesellschaften zunehmend größerer Konkurrenz um Kapital ausgesetzt.[16] Zudem wird die Kreditvergabepraxis der deutschen Banken immer rigider. Am liebsten werden Kredite nur noch gegen Festgeld als Sicherheit ausgegeben.[17] Abbildung 2 verdeutlicht die nach Ländern unterteilten Unterschiede in der jeweiligen Aktionärsstruktur.

3 Ziele der Investor Relations-Massnahmen

„Unter einem Ziel wird ein angestrebter Zustand, eine erwünschte Wirkung verstanden. Ziele beschreiben also zukünftige Ereignisse, die durch bestimmte Maßnahmen oder Lösungen erreicht werden sollen.“[18]

Erstes Gebot der IR-Maßnahmen eines Unternehmens ist die Erfüllung der gesetzlichen Publizitätspflicht, die für alle Kapitalgesellschaften gilt.

Um übergeordnete Unternehmensziele der Aktiengesellschaften (AG) zu unterstützen, haben Investor Relations als Oberziel die Optimierung der Börsenbewertung der Gesellschaft. Diese Optimierung bedeutet eine Steigerung des Shareholder Value. Außerdem wird eine Optimierung der Eigenkapitalfinanzierung erreicht und es werden noch sonstige Unternehmensziele unterstützt.[19] IR soll die Transparenz des Unternehmens fördern und die Financial Community mit ausreichend Informationen versorgen, um im Wettbewerb um Kapital bestehen zu können.[20]

3.1 Erfüllung gesetzlicher Pflichten - Publizitätspflicht

Die Erfüllung der Publizitätspflicht ist kein Ziel der IR im eigentlichen Sinne, da man unter IR-Maßnahmen die freiwillige Bemühungen der Kommunikation mit der Financial Community bezeichnet. Jedoch kann eine Betrachtung der rechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung nicht außen vorgelassen werden, da hier wichtige Grundlagen für IR erstellt werden. So ist zum Beispiel der Jahresabschluß ein zentrales Instrument der IR. Auch hier können, wie später (Punkt 5.1.1) noch gezeigt wird, gestalterische Mittel (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) mit großem Effekt zum Einsatz gebracht werden.[21]

Bei der Publizitätspflicht wird zum Einen nach der Größe der Unternehmen unterschieden, und zum Anderen, ob sie börsennotiert sind. Gesetzliche Publizitätspflichten erzwingen von den Unternehmen die Bekanntmachung von standardisierten Unternehmensinformationen. Begründet wird die Publizitätspflicht mit dem Informationsinteresse von aktuellen und potentiellen Vertragspartnern des Unternehmens, Anteilseignern, Fremdkapitalgebern, Arbeitnehmern, Kunden und Lieferanten und der Öffentlichkeit.[22]

3.1.1 Kapitalgesellschaften

Neben der allgemeinen Pflicht für alle Unternehmen zur Eintragung in das Handelsregister besteht nach dem Handelsrecht für Kapitalgesellschaften eine sog. Publizitätspflicht

(§§ 325-329 HGB). Sie sind verpflichtet, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang und Lagebericht zu veröffentlichen. Für Aktiengesellschaften sind außerdem noch Prüfungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluß zu publizieren[23]. Im Umfang der Veröffentlichungspflicht sind Einschränkungen für kleine Kapitalgesellschaften vorgenommen worden. So dürfen sie z.B. den Anhang entsprechend § 236f. HGB kürzen.

Die Einteilung der Größe eines Unternehmens (§ 267 HGB) wird entsprechend den aus Tabelle 2 zu entnehmenden drei Größenklassen vorgenommen. Hierbei müssen mindestens zwei der für die entsprechende Unternehmensgröße in der folgenden Übersicht aufgeführten Merkmale zutreffen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Größenklassen der Kapitalgesellschaften (§267 HGB)

Quelle: Der Verfasser

3.1.1.1 Der Jahresabschluß

Der Jahresabschluß (Jahresbilanz und GuV) wird für Aktiengesellschaften nach § 172 AktG[24] grundsätzlich von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses unterliegt eingehenden, im HGB festgelegten Vorschriften (§§ 266, 275 HGB). Ohne vorherige Prüfung durch einen oder mehrere Abschlußprüfer kann der Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften, die nicht Kleine im Sinne des § 267 HGB sind, nicht festgestellt werden (§ 316 HGB). Ein ohne Prüfung festgestellter Jahresabschluß wäre nichtig (§ 256 AktG). Der Jahresabschluß wird nun zum Handelsregister eingereicht und in den Gesellschaftsblättern bekanntgemacht (§§ 325, 328 HGB)[25].

3.1.1.2 Der Anhang

Die Aufgabe des Anhangs ist die Verbesserung des Erkenntniswerts des Jahresabschlusses mittels zusätzlicher Angaben[26]. Stellvertretend seien hier einige genannt:[27]

- die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen dargestellt werden;
- Grundlagen für die Umrechnung der - ggf. im Jahresabschluß enthaltenen - fremden Währungen in DM müssen aufgeführt werden;
- die Begründung und Erläuterung der Durchbrechung der Gliederungs- und Bilanzkontinuität müssen enthalten sein.

Für Aktiengesellschaften werden über die im HGB vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Einzelangaben gefordert. Dazu gehören nach § 160 AktG z.B. die Berichterstattung über:

- Bestand und Zugang an Vorratsaktien. Das sind Aktien, die ein Dritter im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gesellschaft oder eines unabhängigen übernimmt, und die er auf Abruf der Gesellschaft überläßt. Der Dritte haftet auf die volle Einlage, hat aber vor Übernahme der Aktien auf eigene Rechnung kein Stimmrecht;
- eigene Aktien der Gesellschaft;
- das Bestehen einer wechselseitigen Beteiligung unter Angabe des Unternehmens;
- Zahl und Nennbetrag der Aktien jeder Gattung;
- das genehmigte Kapital[28];
- bestehende Genußrechte. Genußrechte gewähren keinerlei aktienrechtliche Mitgliedschaftsrechte, sondern Gläubigerrechte am Reingewinn und/oder Liquidationserlös.
- das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft. Es ist anzugeben, wem die Beteiligung gehört, ob sie 25% übersteigt oder ob sie eine Mehrheitsbeteiligung ist[29].

3.1.1.3 Der Lagebericht

Der Lagebericht soll über den Geschäftsverlauf, die Lage und die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft informieren (§ 289 HGB). Er bezieht sich demnach auf folgende Bereiche:[30]

- auf den Geschäftsablauf im Berichtsjahr,
- auf die Lage des Unternehmens,
- auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ende des Geschäftsjahres eingetreten sind,
- auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens,
- auf den Bereich Forschung und Entwicklung,
- auf bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft.

3.1.2 Großunternehmen i. S. d. PublG

Großunternehmen sind nach § 1 PublG solche, die für an drei aufeinanderfolgenden Abschlußstichtagen jeweils mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllen:

- Bilanzsumme > 125 Mio. DM,

- Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag > 250 Mio. DM

- in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag > 5.000 Arbeitnehmer.

Große Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können bei entsprechenden Angaben in der Anlage zur Bilanz[31] auf die Veröffentlichung einer GuV und Gewinnverwendungsrechnung verzichten (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5 PublG) und müssen nach § 5 Abs. 2 PublG keinen Anhang und Lagebericht erstellen.

Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Großunternehmen (§ 11 PublG) haben wie große Kapitalgesellschaften gem. § 15 PublG Konzernabschluß und Konzernlagebericht zu erstellen.

3.1.3 Börsennotierte Gesellschaften

Wertpapiere werden in Deutschland von börsennotierten Gesellschaften einem breiten, nicht bekannten Publikum angeboten. Desweiteren können die aktuellen Eigentümer der Wertpapiere diese auf dem freien Markt an Dritte veräußern. Zur Rechenschaftslegung gegenüber den aktuellen Anlegern und um allen aktuellen und potentiellen Anlegern die Möglichkeit zu geben, sich vorab mit Bilanz- und/oder Finanzanalysen über Rendite-Risiko-Aussichten zu informieren, haben die Emittenten börsennotierter Wertpapiere zusätzliche Publizitätspflichten zum Anlegerschutz zu beachten.

3.1.3.1 Börsenzulassungsprospekt

Mit dem Gang an die Börse, dem sog. «Going Public», ist ein Börsenzulassungsprospekt oder Verkaufsprospekt zu publizieren.[32] Dieser hat Angaben über den Emittenten, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den letzten Jahren sowie seine wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und über Art und Ausgabemodalitäten der Wertpapiere zu enthalten.[33] Er soll allen potentiellen Anlegern die Möglichkeit geben, sich vor der Kaufentscheidung über die Rendite-Risiko-Aussichten zu informieren.[34]

3.1.3.2 Zwischenbericht

Nach der Börsenzulassung ist neben den sonstigen, für große Kapitalgesellschaften geltenden Publizitätspflichten, nach § 44 BörsG für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres auf der Basis des Einzel- oder Konzernabschlusses ein Zwischenbericht zu veröffentlichen. Der Zwischenbericht muß innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums publiziert[35] werden und mindestens die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor bzw. nach Steuern sowie ergänzenden Erläuterungen über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit enthalten.

Die Aktienmarktteilnehmer sollen zwischen den Jahresabschlüssen durch den Zwischenbericht frühzeitig über Entwicklungstrend und wirtschaftliche Lage unterrichtet werden. Dadurch können sie sich ein Urteil über die zu erwartende Aktienrendite bilden.[36]

3.1.3.3 Ad-hoc-Publizität

Gemäß § 44a BörsG sind börsennotierte Gesellschaften zusätzlich der Ad-hoc-Publizitätspflicht gem. § 15 WpHG unterworfen. Hiernach sind alle, im Tätigkeitsbereich des Managements angefallenen und den Anlegern nicht bekannten Tatsachen, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsablauf zu erheblichen Aktienkursänderungen führen können oder, im Fall zugelassener Schuldverschreibungen, die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen beeinträchtigen können, unverzüglich zu veröffentlichen.[37]

Die Ad-hoc-Publizität soll die Aktienmarktteilnehmer vor den Risiken eines Insidergeschäfts (§§ 12ff. WpHG) schützen[38]. Eine negative Auswirkung des Insiderhandelsverbots auf den Informationsfluß am Kapitalmarkt soll eine verschärfte Ad-hoc-Publizitätspflicht verhindern.[39]

Ein Insider ist jemand, der Kenntnis von nicht öffentlich bekannt gemachten Tatsachen hat, die, bei bekanntwerden einen erheblichen Einfluß auf das betroffene Wertpapier ausüben kann (sog. Insidertatsache).[40] Einem Insider ist es verboten, unter Ausnutzung seiner Kenntnis die von dieser Insidertatsache betroffenen Wertpapiere zu veräußern oder zu kaufen (sog. Insidergeschäft).[41]

3.1.4 Form der Publizität

„Als Publizitätsformen sind die Register-, Bundesanzeiger- und Börsenpflichtblattpublizität zu unterscheiden.“[42]

Die Registerpublizität gilt für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Diese haben die zu publizierenden Unterlagen zum Handelsregister einzureichen und im Bundesanzeiger auf die Hinterlegung hinzuweisen. Jedem Interessenten ist die Einsichtnahme und das Kopieren der hinterlegten Unterlagen erlaubt.

Die Bundesanzeigerpublizität verpflichtet große Kapitalgesellschaften und publizitätspflichtige Unternehmen i. S. d. PublG zur Veröffentlichung sämtlicher Unterlagen (ohne Beteiligungsliste) im Bundesanzeiger. Zulassungsprospekt und Zwischenbericht sind im Bundesanzeiger, einem Börsenpflichtblatt oder als Druckschrift zu veröffentlichen (§ 61 Abs. 1 BörsZulV). Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsachen, die Ausgabe neuer Aktien, Aktionäre mit einem Anteil von mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals usw. sind in mindestens einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen (§ 70 Abs. 1 BörsZulV).[43]

Neben diesen im Gesetz vorgesehenen «Mindestvoraussetzung» zur Veröffentlichung gibt es eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten, die unter Punkt 4.1.1 besprochen werden.

3.1.5 Exkurs: International Accounting Standards (IAS) und General Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

Da - vor allem für Finanzanalysten - eine bestmögliche Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zur Investitionsentscheidung dringend erforderlich ist, wird hier ein «kurzer Abstecher» in die International Accounting Standards (IAS) und die US-amerikanischen General Accepted Accounting Principles (US-GAAP) gemacht.[44] Ein Vergleich zwischen HGB, US-GAAP und IAS ist im Anhang - Anlage 1 dargestellt.

Durch die zunehmende Globalisierung der Finanzmärkte und die dadurch auch auf internationalem Finanzparkett nach Investoren suchenden «Global Players»[45] wird ein international anerkannter Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandard unumgänglich.[46] Die Unternehmen können selbst von institutionellen Anlegern kaum erwarten, daß sie sich in jeder landesspezifischen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsregelung perfekt auskennen. Der Gefahr einer durch diese Unkenntnis möglichen Benachteiligung möchte sich keine Unternehmung aussetzen.[47] Auf der anderen Seite fordern institutionelle Investoren und Finanzanalysten mehr Durchsichtigkeit in diesem Bereich. Dieser Forderung will ein internationaler Kreis von Sachverständigen im Rahmen des IAS gerecht werden.[48]

Dem erhöhten Aufwand, nach deutschem und internationalem Recht zu bilanzieren, wirkt das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz[49] entgegen. Unternehmen, die wegen ihrer Aktivitäten an internationalen Kapitalmärkten einen Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften aufstellen müssen, sind nach diesem Gesetz befreit, parallel einen Konzernabschluß nach deutschen Bestimmungen aufzustellen.[50]

Zur weitergehenden Vertiefung in dieses Thema wird hier auf die einschlägige Literatur verwiesen werden.[51]

3.2 Steigerung des Unternehmenswerts - Shareholder Value

Über den Aspekt des Shareholder Value könnte eine eigene, viele Seiten starke Arbeit verfaßt werden. Da Shareholder Value jedoch unmittelbar mit Investor Relations zusammenhängt, und IR-Maßnahmen auch auf den Shareholder Value wirken, soll dieser hier kurz umrissen werden.[52]

Für den Shareholder Value-Ansatz finden sich zwei Interpretationen. Zum einen ist der Shareholder Value als Finanzgröße das Produkt aus aktuellem Aktienkurs und der Anzahl der Aktien. Er drückt also den momentanen Marktwert des Unternehmens aus. Durch Aktienrückkäufe zum Beispiel (max. 10% nach dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz) könnte das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der unternehmenseigenen Aktien verändert und somit der Aktienkurs kurzfristig gesteigert werden. Dies würde jedoch nicht dem eigentlichen Prinzip des Shareholder Value entsprechen.[53]

Das Prinzip des Shareholder Value als Handlungsmaxime trägt im Gegensatz dazu anderen Gesichtspunkten als dem reinen Unternehmenswert Rechnung. Er stellt die Interessen einer Wertsteigerung des Unternehmens in den Vordergrund. Dem Shareholder Value gegenüber steht der Stakeholder - Value. Dieser Begriff beinhaltet einen Ausgleich zwischen allen am Unternehmen interessierten Gruppen (wie z.B. Mitarbeiter, Management, Eigentümer, Kunden, Lieferanten, Staat und Gesellschaft).[54]

3.2.1 Shareholder Value als Handlungsmaxime

Für die Unternehmen zeichnet sich seit den neunziger Jahren eine Neuausrichtung des strategischen Denkens ab. Die Eigner des Unternehmens melden ihr Interesse an. Zwar werden auch in Zukunft Marktanteile und die erwirtschafteten Gewinne eine wichtige Rolle spielen. Die Kapitalgeber werden aber zunehmend darauf pochen, daß sich der Erfolg des Unternehmens im Markt auch auf den Wert des Unternehmens niederschlägt.[55]

Das Shareholder Value Konzept trägt der Tatsache Rechnung, daß der Wettbewerb um Kapital immer schärfer wird und die Märkte Fehlleitungen von Kapital - z.B. in Unternehmen, die falsche Produkte herstellen bzw. zu kostspielige Verwaltungen haben - gnadenlos bestrafen.[56]

Die Aktionäre sollen von der gesunden Entwicklung der Unternehmen profitieren und ihre Risikobereitschaft höher als bei risikofreien Anlagen verzinst bekommen. Der Aktionär rückt also stärker in den Mittelpunkt unternehmerischer Überlegungen.[57]

Für die Kapitalgeber spielen naturgemäß die aktuelle Leistungsfähigkeit ebenso wie die zukünftige Profitabilität und das Wachstum des Unternehmens eine entscheidende Rolle.[58] Besonders institutionelle Anleger prüfen sehr gründlich Fragen nach der erwirtschafteten Rendite, nach der Tendenz der Erträge oder ob sich das Potential der Unternehmung bereits im Aktienkurs widerspiegelt.[59] Der beste Indikator für die Wertschaffung ist die Aktienrendite. Sie mißt die Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Eigentümer.[60]

Noch einen Schritt weiter geht die Kennzahl MVA (Market Value Added). Sie zeigt „die Differenz zwischen dem Betrag, den Aktionäre und Banken im Laufe der Zeit insgesamt in das Unternehmen hineingesteckt haben und was sie zum gegenwärtigen Aktienkurs herausholen können.“[61] Der MVA kann positiv oder negativ sein. Er stellt über den Aktienkurs dar, was Investoren von der künftigen Geschäftspolitik halten. Erwartet die Financial Community höhere Gewinne, steigt der Kurs. Als Kennzahl zur Unternehmenssteuerung ist MVA jedoch nicht geeignet: Er läßt sich nur für börsennotierte Unternehmen ermitteln und schwankt mit dem Börsenkurs.[62]

Aus diesem Grund kommt eine zweite Kennzahl hinzu: der EVA (Economic Value Added).[63] EVA ist die Differenz zwischen Geschäftsergebnis und Kapitalkosten[64] und zeigt somit klar, wieviel Wert eine Investition oder ein Projekt tatsächlich schafft.[65] Ist EVA positiv, konnte die betriebliche Tätigkeit die gesamten Finanzierungskosten des betrieblichen Vermögens decken. Ist EVA dagegen negativ, konnten die Finanzierungskosten nicht gedeckt werden.[66]

Das Verhältnis von MVA und EVA wird mit einem Zitat von L. Walbert treffend beschrieben: „EVA measures a company´s success over the past year, while MVA is forward-looking, reflecting the market´s assessment of a company´s prospects.“[67]

Erfahrungen haben gezeigt, daß zwischen Gewinnen, die im Rechnungswesen ermittelt werden und dem Vermögen der Eigentümer kein direkter Zusammenhang besteht. Shareholder Value weist als Ansatz zur Erfolgsmessung gegenüber buchhalterischen und strategischen Erfolgsmaßstäben folgende wesentliche Vorteile auf:

- langfristige Projektbeobachtung im Gegensatz zu buchhalterischer Periodenbetrachtung;
- durch Heranziehung des freien-cash-flow-Konzepts[68] wird die Finanzierbarkeit strategischer Pläne berücksichtigt;
- der Shareholder Value-Ansatz ist nicht so leicht manipulierbar wie der buchhalterische Ansatz (wegen des Unterschieds zwischen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften);
- anhand des Shareholder Value-Ansatzes wird verstärkt versucht, die investitions- und kapitalmarkttheoretischen Aspekte und Methoden der strategischen Unternehmensführung zu verbinden.[69]

3.2.2 Schutz vor Übernahmen

Ein weiterer positiver Effekt eines hohen Shareholder Value ist der Schutz vor feindlichen Unternehmensübernahmen (raidings, hostile takeover). Bei einem sog. raiding will sich ein Interessent gegen den Willen der Leitung der angegriffenen Zielgesellschaft die Kontrolle über diese verschaffen.[70] Aus Sicht der Investor Relations ist eine solche Übernahme aber nicht unbedingt als «feindlich» zu betrachten. Meist kommt der Investor in den Genuß beträchtlicher Kurssteigerungen, weil beim Aufkauf der Aktien die Börse im allgemeinen höher bewertet wird als vorher.[71] Gegen feindliche Übernahmen gibt es langfristig nur den Schutz durch einen hohen Shareholder Value, d.h. eine mit Hilfe von Investor Relations herbeigeführte hohe Börsenbewertung.

3.2.3 Aktionärsaktivismus

Wichtig im Sinne des Shareholder Value ist außerdem die Vermeidung von sog. Aktionärs­aktivismus. Mit Aktionärsaktivisten oder auch shareholder activists werden Aktionäre (meist Großaktionäre) bezeichnet, die nicht mit den Ideen und Zielen «ihrer» Gesellschaft konform gehen und dies offen kundtun. Wenn in der Vergangenheit institutionelle Anleger nicht mit dem Geschäftsergebnis oder der Unternehmensleitung zufrieden waren, verkauften sie eher ihre Anteile, als sich für die Berücksichtigung ihrer Interessen stark zu machen. In Zukunft werden sich die Großaktionäre nicht mehr so schnell aus den Kapitalgesellschaften zurückziehen. Dies hängt zum einen daran, daß die von den Großaktionären gehaltenen Aktienpakete mittlerweile so groß sind, daß sie sich ohne Verluste nicht abstoßen lassen würden. Zum anderen zwingt der Performancedruck viele Fondsmanager dazu, repräsentative Titel zu kaufen, um dem Marktindex nicht hinterherlaufen zu müssen.[72] Für institutionelle Anleger mit großen Aktienpaketen dürfte es sich also eher empfehlen, die bisherigen Aktien zu halten und Druck auf die Unternehmensführung auszuüben.

An der Spitze der shareholder activists steht der größte öffentliche US-amerikanische Pensionsfonds Calpers mit einem betreuten Vermögen von mehr als 113 Milliarden US-Dollar. Er veröffentlicht jährlich eine schwarze Liste mit Aktiengesellschaften, die an den Börsen hinterherhinken und erarbeitet momentan einen Katalog mit Forderungen an deutsche Aktiengesellschaften.[73]

3.2.4 Langfristige Strategien für hohen Shareholder Value

In der öffentlichen Debatte wird Shareholder Value von den einen verteufelt, von den anderen als die neueste Errungenschaft zur Unternehmensführung und -steuerung gepriesen. Sicherlich hat der Gedanke des Shareholder Value, renditeorientiertes Verhalten zu praktizieren, seine betriebswirtschaftlichen Vorteile: Es wird nur in rentable Projekte investiert und die Gefahr umgangen, viel Geld in einer unrentablen Investition zu verlieren. Doch muß dies immer unter der Prämisse der Nachhaltigkeit erfolgen.[74] Kurzfristig einen hohen Shareholder Value aufzubauen, bringt dem Unternehmen und der Gesellschaft nichts. Ziel sollte es sein, Shareholder Value und Stakeholder Value miteinander zu verbinden.[75]

Es darf nicht verkannt werden, daß ein nachhaltig hoher Shareholder Value mit schlechten Produkten, ausgebeuteten und daher unzufriedenen Mitarbeitern und einer verärgerten Standortgemeinde nicht zu realisieren ist. Es braucht die Unterstützung aller Gruppen, um dauerhaft unternehmerischen Wert zu schaffen. Studien belegen, daß die Stakeholder bei wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen besser fahren als bei anderen.[76]

3.3 Optimierung der Eigenkapitalfinanzierung

Das Ziel der um Finanzmittel bemühten Unternehmen ist, die erforderlichen Finanzmittel überhaupt bzw. möglichst günstig zu beschaffen.[77]

Investor Relations führt zu einer kostengünstigen sowie sicheren Eigenkapitalfinanzierung. Wirtschaftstheoretisch formuliert, bewirkt IR eine „Reduzierung der Risikoprämie, die am Kapitalmarkt gezahlt wird.“[78] Die Theorie geht davon aus, daß die Anleger für ein höheres Risiko auch eine höhere Rendite verlangen. Je weniger Informationen über ein Unternehmen verfügbar sind, desto höher ist das Risiko und damit auch die Risikoprämie, die der Anleger gegenüber risikolosen Anlagen (z.B. Sparbuch) verlangt.[79]

In der Regel hat eine offene und aktive Finanzpublizität auch positive Auswirkungen auf die Fremdkapitalfinanzierung. Dies läßt sich auf eine bessere Einschätzung der Bonität des Unternehmens zurückführen. Die Kapitalkosten ergeben sich aus allen Aufwendungen, die im Rahmen der Kapitalbeschaffung anfallen. Sie können in Form von Zins-, Tilgungs- und Dividendenzahlungen oder als Aufwendungen für die Informations- und Sicherungsrechte auftreten.[80]

Eine mit Hilfe von Investor Relations erzielte optimale Börsenbewertung senkt die Eigenkapitalkosten: Soll anhand von neu emittierter Aktien an der Börse neues Eigenkapital akquiriert werden, so kann davon ausgegangen werden, daß sich der Kurs der neuen Aktien an den alten Aktien orientiert. Je höher der Preis der jungen Aktien, desto höher ist das dem Unternehmen zufließende Agio.[81]

Weiterhin hilft Investor Relations, die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten zu senken. Renditeforderungen der Investoren richten sich nach der zukünftig zu erwartenden Aktienrendite, die hinsichtlich ihrer Höhe und Kontinuität unsicher sind. Die Aktionäre lassen sich also ihr Risiko zusätzlich verzinsen und erwarten deshalb eine Rendite über der marktüblichen Rendite für risikofreie Anlagen.[82] Investor Relations vermindert die Unsicherheit der Investoren und das Risikoempfinden aus folgendem Grund: Eine aktive und offene Finanzpublizität vermindert das Risiko von Fehleinschätzungen der Kurs- und Unternehmensentwicklung.[83]

Für die Sicherstellung der externen Eigenkapitalbeschaffung durch Neuemissionen sind sowohl die Höhe als auch die Stabilität der Börsenbewertung von großer Bedeutung:

- Hohe Aktienkurse erleichtern die Eigenkapitalbeschaffung, indem Wandel- oder Optionsanleihen herausgegeben werden.
- Eine stabile Börsenentwicklung erleichtert die Planung und erhöht die Flexibilität künftiger Kapitalerhöhungen durch Neuemissionen. Beispielsweise besteht die Gefahr, daß bei Kursschwankungen die Aktien im geplanten Zeitpunkt der Neuemission unterbewertet sind.

Des weiteren hängt die Sicherstellung künftiger Eigenkapitalbeschaffungen stark vom Vertrauen der Investoren in die Gesellschaft ab.[84] Investor Relations trägt dazu bei, daß die Investoren auch bei vorübergehendem schlechtem Geschäftsgang ihr Engagement beibehalten. Es ist durchaus vorstellbar, daß Aktionäre, die in der Vergangenheit «gut gepflegt» wurden, einem Sanierungskonzept zustimmen, auch wenn es Opfer von ihnen verlangt.[85]

[...]


[1] Lingenfelder, M. & Walz, H.: Investor Relations als Element des Finanzmarketings, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Heft 9, 1988, S. 467.

[2] Hartmann, H. K.: Die große Publikumsgesellschaft und ihre Investor Relations, Diss. Berlin 1968, S. 70.

[3] Vgl. Borghs, H.: Einordnung der Öffentlichkeitsarbeit in die Unternehmenskultur, in: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, 5. Aufl., Frankfurt am Main, 1994, S. 63 f.

[4] Vgl. Krystek, U. & Müller, M.: Investor Relations, in: Der Betrieb, 46. Jg., 1993, S. 1786.

[5] Vgl. Gaulke, J.: Investor Relations als Schlüssel zum Erfolg, in: Gablers Magazin, 8/97, S. 22.

[6] Vgl. Marcus, B. & Wallace, S.: Competing in the New Capital Markets, New York 1991, S. 3f.

[7] Vgl. Aplleman, M. J.: Rediscovering Investor Relations, in: Financial Executive, 9/84, S. 10.

[8] Hartmann, H. K.: Die große Publikumsgesellschaft und ihre Investor Relations, Diss. Berlin 1968.

[9] Vgl. Dürr, M.: Investor Relations: Handbuch für Finanzmarketing und Unternehmenskommunikation, 2. Aufl. München, Wien 1994, S. 2

[10] Vgl. o. V.: Wachstum managen, in: vision&money 10/97, S. 16 ff.

[11] Vgl. Ries, H.: Professionalisierung schreitet voran, in: vision&money 6/97, S. 70.

[12] Vgl. Paul, W.: Investor Relations Management - demonstriert am Beispiel der BASF, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 47. Jg., Heft 1, S. 924.

[13] Vgl. Lake, D. & Graham, J.: Investor Relations, London 1990, S. 64f.

[14] Vgl. Lake, D. & Graham, J, a.a.O., S. 65.

[15] Vgl. Lake, D. & Graham, J. a.a.O., S. 70f.

[16] Vgl. o. V.: Wettlauf um Kapital 4/98, in: vision&money 4/98, S. 30 ff.

[17] Vgl. Dürr, M., a.a.O., S. 5f.

[18] Schmidt, G.: Methode und Technik der Organisation, 10. Aufl., Gießen 1994, S. 281.

[19] Vgl. Drill, M.: Investor Relations, Diss. Bern, Stuttgart, Wien 1995, S. 56.; Dürr, M.: Investor Relations, 2. Aufl., München, Wien 1995, S. 22.

[20] Vgl. o. V.: Erst der Anfang des Booms, in: vision&money 10/97, S. 40 ff.

[21] Vgl. o. V.: 200 Bilanzen im Test, in: Capital 10/97, S. 60ff.

[22] Vgl. Pellens, B.: Publizität, in: Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre, Band 6 Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, Stuttgart 1995, Sp. 1590

[23] Vgl. o. V.: Stichwort Publizität, in: Gablers Wirtschaftslexikon, 12. Auflage 1988, Band L-P, S. 1111.

[24] Da sich die vorliegende Arbeit Aufgrund des gestellten Themas mit Aktiengesellschaften befaßt, werden hier nur die speziellen Regelungen für diese betrachtet.

[25] Vgl. Punkt 2.1.4 Form der Publizität

[26] Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18. Aufl. München 1993, S. 1184ff.

[27] Vgl. hierzu §§ 284f. HGB

[28] §§ 202ff. AktG

[29] hier sei auf die Mitteilungspflicht nach § 20 AktG verwiesen.

[30] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S. 1188ff.

[31] nach § 5 Abs. 5 PublG: Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden, Zahl der Beschäftigten.

[32] Pflicht nur für ein Going Public an dem amtlich geregelten Markt

[33] Vgl. Steiner, M.: Börsenzulassungsprospekt, in: Lexikon des Rechnungswesens, 8. Aufl., hrsg. Busse von Colbe, W., München 1994, S. 121-123.

[34] Vgl. o. V. Den Börsengang managen, in: vison&money 4/98, S. 8 f.

[35] § 61 Abs. 1 BörsZulV

[36] Vgl. Köster, H.: Grundsätze ordnungsmäßiger Zwischenberichterstattung börsennotierter Aktiengesellschaften, hrsg. von: Baetge, Düsseldorf 1992, S. 8ff.

[37] Vgl. Pellens, B.: Ad-hoc-Publizitätspflicht des Managements börsennotierter Unternehmen nach § 44a BörsG, in: AG 1991, S. 62-69.

[38] Vgl. Schander, A.: Der Finanzanalyst als Informationsmediär und Investorenvertreter, in: Blick durch die Wirtschaft vom 16.10.97, S. 5.

[39] Vgl. Becker, J.: Das neue Wertpapierhandelsgesetz: Textausgabe mit Erläuterungen, Berlin 1995, S. 45 ff.

[40] Vgl. Drosten, M.: Der PR-Schock, in: Absatzwirtschaft 9/94, S. 18 f.

[41] Vgl. § 12 ff. WpHG

[42] Pellens, B.: Publizität, in: Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre, Band 6 Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, Stuttgart 1995, Sp. 1595

[43] Vgl. Pellens a.a.O., Sp. 1595f.

[44] Vgl. Spaul, B.: International Accounting Standards (IAS), in: Corporate Governance, Institute of Chartered Accountants in England and Wales (Hrsg.), S. 3.

[45] z.B.: Daimler-Benz seit 1995

[46] Vgl. Frey, L.: Transparenz und mittelständische Unternehmen, in: vision&money, 12/96, S. 53ff.

[47] Vgl. Strenger, C.: Investor Relations: Gestiegener Informationsanspruch, in: Die Bank 8/96, S. 468.

[48] Vgl. Born, K.: Rechnungslegung international: Konzernabschluß nach IAS, US-GAAP, HGB und EG-Richtlinien, Stuttgart 1997, S. 3ff.

[49] am 13. Februar 1998 vom Bundestag im Rahmen des 3. Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet; Vgl. o. V.: Waigel: Die neuen Finanzmarktgesetze entlasten Unternehmen, in: F. A. Z. v. 14.2.1998, S. 13.

[50] Vgl. o. V.: Waigel: Die neuen Finanzmarktgesetze entlasten Unternehmen, in: F.A.Z. vom 14.2.1998 S. 13.

[51] Ordelheide: Kapitalmarktorientierte Bilanzierungsregeln für den Geschäftswert: HGB, IAS, US-GAAP; v. Auer: International harmonisierte Rechnungslegungsstandards aus Sicht der Aktionäre: Vergleich v. EG-Richtlinien, US-GAAP und IAS; Institut für Wirtschaftsprüfung in Deutschland e.V.: Rechnungslegung nach IAS: praktischer Leitfaden für die Aufstellung IAS-konformer Jahres- und Konzernabschlüsse in Deutschland

[52] Zur Vertiefung des Ansatzes des Shareholder Value wird auf die zahllose, zu diesem Thema erschienene Literatur verwiesen.

[53] Vgl. Maier, G.: Der große Bluff, in: Die Zeit v. 07.05.1998, S. 36.

[54] Vgl. Müller, M.: Shareholder Value: Den Dialog mit dem Anleger suchen, in: Bank Magazin, 11/96, S. 25.

[55] Vgl. Gomez, P.: Publizität, in: Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre, Band 6 Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, Stuttgart 1995, Sp. 1721.

[56] Vgl. Schumacher, O.: Shareholder Value: Kein Wunder-Rezept, aber mehr als ein Modewort, in: Die Zeit v. 6.9.1997, S. 31.

[57] Vgl. financial news network: http://www.fnet.de

[58] Vgl. o. V.: Die Unternehmen entdecken endlich die Interessen der Aktionäre, in: Das Wirtschaftsstudium, 7/96,
S. 607.

[59] Vgl. Grünewälder, O.: Shareholder-Value-Konzept/IAS: Auswirkungen auf die deutsche Unternehmenskultur, in: Die Aktiengesellschaft 10/96, S. 447f.

[60] Vgl. Tietmeyer, H.: Finanzmärkte - Entwicklungen und Konsequenzen, Vortag anläßlich der WinConference 1997 in Montreux, Deutsche Bundesbank 1997.

[61] Vgl. o. V.: 210 Unternehmen im Shareholder Value-Test, in: Capital 11/97, S. 60.

[62] Vgl. Bacidore u.a.: The Search for the Best Financial Performance Measur, in: Financial Analysts Journal, 5/6 1997, S. 11 ff.

[63] zur Vertiefung dieses Themas wird auf Stephan Hostettler Das Konzept des Economic Added Value (EVA): Darstellung und Anwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften, Bern, Stuttgart, Wien 1997, verwiesen.

[64] Beispiel: Bei einem Geschäftsvermögen von 100 Mio. DM und einem Kapitalkostensatz von 10% betragen die Kapitalkosten 10 Mio. DM.

[65] Vgl. o. V.: 210 Unternehmen im Shareholder Value-Test, in: Capital 11/97, S. 60f.

[66] Hostettler, S.: Das Konzept des Economic Added Value (EVA): Darstellung und Anwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften, Bern, Stuttgart, Wien 1997, S. 19f.

[67] Walbert, L.: America´s best wealth creators, in: Fortune, 27.12.1993, S. 76.

[68] freier-cash-flow = cash-flow-Steuerzahlungen-Ersatz- u. Erweiterungsinvestitionen des AV-Erhöhung d. langfr. UV

[69] Vgl. o.V.: Shareholder Value, in: Bilanz & Buchhaltung, 2/98, S. 63ff.

[70] Vgl. Noppeney, C.: Management zwischen Stake- und Shareholder, in: Gablers Magazin, 9/97, S. 14.

[71] Vgl. Drill a.a.O., S. 66.

[72] Vgl. Bühner, R.: Unternehmerische Führung mit Shareholder Value, in: Bühner, R. (Hrsg.): Der Shareholder Value-Report, Landsberg / Lech 1994, S. 9-76.

[73] Vgl. Müller, M.: Das Kapital macht Druck, in: Die Zeit v. 24.10.97, S. 36.

[74] Vgl. o. V. Die Unternehmen entdecken endlich wieder die Interessen der Aktionäre, in: Das Wirtschaftsstudium 7/96, S. 607 f.

[75] Vgl. Ackermann, J.: Wieviel Gewinn für wen?, http://www.nzz.ch/online/02_dossiers/shareholder/share140195.htm.

[76] Vgl. o.V.: Verteufelter Shareholder Value, http://www.nzz.ch/online/02_dossiers/shareholder/share240896.htm.

[77] Vgl. Süchting, J.: Finanzmanagement, 6. Aufl., Wiesbaden 1995, S. 249.

[78] Vgl. Gaulke, J.: a.a.O., S. 22.

[79] Vgl. Perridon, J. & Steiner, M.: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 9. Aufl. München, S. 99 ff.

[80] Vgl. o. V.: Ratings Performance 1996, Standard & Poor´s International Ratings Ltd.

[81] Vgl. Süchting, J., a.a.O., S. 10ff.

[82] Vgl. Perridon, J. & Steiner, M.: a.a.O., S. 101 f.

[83] Vgl. Link, R.: Aktienmarketing in deutschen Publikumsgesellschaften, Wiesbaden 1991, S. 135ff.

[84] Vgl. Kühner, M.: Die Pflege der Beziehungen zu den Aktionären, in: Arbeitskreis Unternehmensfinanzierung, Nürnberg, 1971, S. 78.

[85] Vgl. Link, R.: a.a.O., S. 135f

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
1998
ISBN (eBook)
9783832446444
ISBN (Paperback)
9783838646442
DOI
10.3239/9783832446444
Dateigröße
762 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen – unbekannt
Erscheinungsdatum
2001 (Oktober)
Note
1,5
Schlagworte
porsche investor relations daimler-benz
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Titel: Investor Relations am Beispiel der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Daimler Benz AG
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