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Migration, wirtschaftliche Kooperation und kulturelle Integration

Das Problem der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei der EU-Osterweiterung am Beispiel Bayern - Tschechische Republik

©2001 Diplomarbeit 69 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Diplomarbeit Migration, wirtschaftliche Kooperation und kulturelle Integration; Das Problem der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei der EU-Osterweiterung am Beispiel der Grenzregion Bayern-Tschechische Republik ist während eines Praktikums bei einer deutschen Ländervertretung bei den europäischen Institutionen in Brüssel entstanden. Dabei konnte ich auf bestehende Kommunikationswege zurückgreifen, so dass die aktuellsten Diskussionen und Veröffentlichungen in die Arbeit Eingang gefunden haben.
Seit Beginn der Öffnung der Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts ist das Migrationspotential der ostmitteleuropäischen Länder in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Durch die bevorstehende EU-Osterweiterung bietet sich zwar einerseits eine einmalige Gelegenheit zur Integration der östlichen Nachbarn, andererseits sind Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Überschwemmung der hiesigen Arbeitsmärkte durch ”billige” Arbeitskräfte entstanden.
Die Ausgestaltung der Freizügigkeit ist also eine Schlüsselfrage der Osterweiterung. Ihre Lösung wird entscheiden, wie man später die EU-Osterweiterung beurteilen wird. Zum großen Teil hängen von der Frage der Freizügigkeit aber auch Stimmungslagen in der Bevölkerung ab, und damit meine ich nicht nur die bairische Bevölkerung.
Auch die Menschen auf der anderen Seite der Grenze, in der Tschechischen Republik, sind betroffen. Sie werden aber nach der Erweiterung mit den Menschen hierzulande nicht nur viel enger wirtschaftlich und politisch verwoben sein, sondern auch von Mensch zu Mensch vielmehr in Kontakt treten (müssen) als bisher. Ein wirkliches Aneinanderwachsen wird aber erst mit Einführung der Freizügigkeit eintreten.
In den Diskussionen und Studien die in Brüssel, Berlin oder München geführt und erarbeitet werden, wird meiner Meinung nach dieser soziologisch-kulturelle Aspekt des Aneinanderwachsens oft vergessen. So möchte ich in dieser Arbeit versuchen, neben den allgemeinen Erkenntnissen und Hypothesen zu den Auswirkungen der Osterweiterung, vor allem die spezifische Lage in der Tschechischen Republik zu untersuchen, um eben auch mögliche Stimmungslagen von der ”anderen Seite” zu beleuchten und einseitige Interpretationen zu verhindern. Dazu gehört auch eine Erläuterung der Probleme, die die Tschechen mit Migration haben. Schließlich wird oft vergessen, dass zu hohe Migration aus den mittelosteuropäischen Staaten durch wachsende politische, wirtschaftliche aber auch […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Vorrede

2. Aktuelle Situation: Die Tschechische Republik und der EU-Beitritt
2.1 Die Optionen zur Freizügigkeit
2.2 Die Verhandlungskriterien
2.3 Politische und wirtschaftliche Einschätzung

3. Migration
3.1 Grundlegende Ansätze zur Erklärung von Migration
3.2 Analyse der Prognoseergebnisse
3.3 Bisherige Migration
3.4 Wanderungstendenzen in der Tschechischen Republik

4. Wirtschaftliche Kooperation
4.1 Entwicklung der Grenzregionen
4.2 Stellung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
4.3 die Problematik des Pendelns

5. Conclusio

6. Bibliographie

1) Vorrede

Das Phänomen der Arbeitsmigration aus dem östlichen Europa nach Deutschland ist nicht neu. Wir müssen nur einen Blick in die Vergangenheit werfen: das enorme Wachstum der industriellen Städte Westeuropas während der industriellen Revolution z. B. war nicht zuletzt auf die Massenimmigration von Arbeitern aus den weniger entwickelten Gebieten Osteuropas zurückzuführen. Diese Arbeitskräfte kamen meistens aus bäuerlichem Umfeld. Sie wurden hauptsächlich durch die besseren Lohnmöglichkeiten angezogen.

Seit Beginn der Öffnung der Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts ist nun erneut das Migrationspotential dieser Länder in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Durch die bevorstehende EU-Osterweiterung bietet sich zwar einerseits eine einmalige Gelegenheit zur Integration unserer östlichen Nachbarn, andererseits sind Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Überschwemmung der hiesigen Arbeitsmärkte durch ”billige” Arbeitskräfte entstanden.

So äußern besonders Wirtschaftsakteure in den Grenzregionen, die ohne Frage am meisten durch den Eintritt von Arbeitnehmern in den deutschen Arbeitmarkt nach der angestrebten Einführung der Personenfreizügigkeit betroffen sein werden, Sorgen. Eng mit der Personenfreizügigkeit verbunden ist schließlich auch der freie Wettbewerb von Dienstleistungen beiderseits der Grenze nach dem EU-Beitritt. Auch deswegen sieht sogar die Bundesregierung der Osterweiterung nicht nur positiv entgegen; so heißt es in einer Stellungnahme der Regierung auf die Frage nach möglichen Auswirkungen der Freizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt: ”Die Herstellung umfassender Freizügigkeit zum Zeitpunkt des Beitritts könnte vorübergehend zu Belastungen regionaler und sektorieller Arbeitsmärkte führen”.[1]

Wie oben bereits angedeutet, äußern aber vor allem Akteure in Wirtschaft und Politik der Grenzregionen Bedenken. So heißt es etwa in der von einer internationalen Arbeitsgruppe der Wirtschaftskammern (darunter auch die IHK und HWK Oberfrankens, der Oberpfalz und Niederbayerns) gemeinsam erarbeiteten Studie zur Erweiterung:

”Auf Grund des hohen Lohngefälles im Pro-Kopf-Einkommen und des damit verbundenen Lebensstandards zwischen EU-und MOEL-Ländern, das noch lange Zeit anhalten wird, werden hier die größten Verwerfungen, besonders auf den Arbeitsmärkten befürchtet.”[2]

Die Ausgestaltung der Freizügigkeit ist also eine Schlüsselfrage der Osterweiterung. Ihre Lösung wird entscheiden, wie man später die EU-Osterweiterung beurteilen wird. Zum großen Teil hängen von der Frage der Freizügigkeit aber auch Stimmungslagen in der Bevölkerung ab, und damit meine ich nicht nur die bairische Bevölkerung.

Auch die Menschen auf der anderen Seite der Grenze, in der Tschechischen Republik, sind betroffen. Sie werden aber nach der Erweiterung mit den Menschen hierzulande nicht nur viel enger wirtschaftlich und politisch verwoben sein, sondern auch von Mensch zu Mensch vielmehr in Kontakt treten (müssen) als bisher. Ein wirkliches Aneinanderwachsen wird aber erst mit Einführung der Freizügigkeit eintreten.

In den Diskussionen und Studien die in Brüssel, Berlin oder München geführt und erarbeitet werden, wird meiner Meinung nach dieser soziologisch-kulturelle Aspekt des Aneinanderwachsens oft vergessen. So möchte ich in dieser Arbeit versuchen, neben den allgemeinen Erkenntnissen und Hypothesen zu den Auswirkungen der Osterweiterung, vor allem die spezifische Lage in der Tschechischen Republik zu untersuchen, um eben auch mögliche Stimmungslagen von der ”anderen Seite” zu beleuchten und einseitige Interpretationen zu verhindern. Dazu gehört auch eine Erläuterung der Probleme, die die Tschechen mit Migration haben. Schließlich wird oft vergessen, daß zu hohe Migration aus den mittelosteuropäischen Staaten durch wachsende politische, wirtschaftliche aber auch kulturelle Kooperation und Integration in die Strukturen der EU verhindert werden kann.

Zu dem Thema der möglichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Arbeitsmarkt und auf die Wirtschaftakteure (besonders auch auf die kleinen und mittleren Unternehmen) bei Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt es eine große Zahl von Untersuchungen, Vorraussagen und Analysen.

Bei der Auswertung dieser Studien ergibt sich jedoch folgendes Problem: Einerseits besitzen die Analysen zumeist einen solch großen Umfang und sind so auf spezielle Fragestellungen zugeschnitten, daß man schwierig einen Überblick findet. Andererseits wagen einige dieser Untersuchungen wiederum einen solch generellen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Migrationspotentials Osteuropas, daß spezielle Eigenarten bestimmter Länder untergehen.

Daß besonders Bayern von der Osterweiterung und besonders der Freizügigkeit betroffen sein wird, steht außer Frage. Wir müssen aber auch bedenken, daß der Freistaat in Osteuropa auch in hohem Masse wirtschaftlich aktiv ist, wobei die Tschechische Republik aufgrund der langen, gemeinsamen Grenze eine Sonderrolle spielt.

Aber welche Auswirkungen hat nun die Einführung der Freizügigkeit auf die bayerisch-tschechische Grenzregion? Meine These ist, daß die Einführung der Freizügigkeit sich durch den verstärkten Austausch von Kapital und Wissen positiv auf die Europäische Union und besonders auf die Grenzregionen auswirken wird.[3] Denn offene Migration kann die Entwicklung der wirtschaftlichen Kooperation unterstützen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit verbessert wiederum die ökonomische Situation der Beitrittskandidaten (also auch Tschechiens) und vermindert zu starke Migrationsbewegungen. Diesen Zusammenhang zu verdeutlichen, ist das Ziel meiner Arbeit. Wenn diesem aber nun wirklich so ist, warum steht die Bundesregierung und auch die bayerische Staatsregierung der Einführung der Freizügigkeit so abwartend gegenüber[4] ?

Die Arbeit ist in drei Kapitel unterteilt: Zunächst soll einleitend geklärt werden, wie die tschechische Regierung und auch Akteure der europäischen Union die aktuelle Debatte zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung der Freizügikeit einschätzt. In diesem Zusammenhang sollen allgemein die Kriterien für die Beitrittskandidaten erläutert und die sozio-ökonomischen Anpassungen der Tschechischen Republik auf dem Weg zur EU verdeutlicht werden.

In Form von soziologischen und ökonomischen Erklärungsansätzen soll dann das Problem Migration theoretisch umrissen werden. Anschließend sollen die verschiedenen Studien und Schätzungen zur Entwicklung des Migrationspotentials der mittelosteuropäischen Beitrittskandidaten kurz vorgestellt werden, wobei besonders auf die spezifische Situation Tschechiens eingegangen werden soll. Dabei wird es nicht nur um einen historischen Abriß der Wanderung in Tschechien gehen, sondern auch um mögliche Veränderungen der Einstellung der Tschechen zur Migration, auch im eigenen Land, seit Beginn des Reformprozesses.

Abschließend sollen am Fallbeispiel der bayerisch-böhmischen Grenzgebiete Problemfelder in der Regionalentwicklung aufgezeigt werden. Dann möchte ich anhand von Perspektiven für die mittelständische Wirtschaft Auswirkungen der Freizügigkeit auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung eingehen. Abschließend wird noch der Einfluß des Pendelns auf den bayerischen Arbeitsmarkt besprochen werden.

2) Aktuelle Situation: Tschechien und der EU-Beitritt

Die Tschechische Republik ist an einem möglichst schnellen EU-Beitritt interessiert und verfolgt als ”Arbeitstermin” zum EU-Beitritt das Jahr 2003[5]. Durch die nach der Ratifizierung der Beitrittsverträge benötigte Zeit zu einem möglichen Referendum, der Verabschiedung im Parlament und zur Implementierung aller Richtlinien stellt man sich eine Übergangszeit von zwei Jahren vor, die allerdings für alle Länder der ersten Beitrittsrunde gelten sollte.

Von dem im Sommer 2001 in Göteborg statt findenden Gipfel der EU-Regierungschefs erhoffte man sich eine endgültige Perspektive für den Abschluß der Verhandlungen und des Beitrittstermins. Diese Hoffnung wurde jedoch durch den Ausgang des irischen Referendums im Juni 2001 enttäuscht.

2.1 Die Optionen zur Freizügigkeit

Nach der Gründung der EU, bestimmte Art. 39 EWG-Vertrag die Beschränkung der Freizügigkeit. Dieser Artikel wurde aber bereits vorzeitig (1968) aufgehoben. Bis zur Vollendung des Binnenmarkts, blieb aber trotzdem noch eine Schutzklausel bis 1991 in Kraft. Übergangsregeln kamen beim Beitritt Griechenlands, 1981, Spaniens und Portugals 1986 zur Anwendung und waren Inhalt der Beitragsverträge. Diese damaligen Überlegungen fußten auf ähnlichen Erwartungen, wie diejenigen, mit denen wir beim derzeitigen Erweiterungsprozeß konfrontiert sind, wie etwa Einkommensgefälle, geographische Nähe usw. Die aktuelle Diskussion und die Forderung nach Übergangszeiten erinnert an die Süderweiterung, macht aber auch klar, daß im Aufbau der europäischen Union die Freizügigkeit von Waren und Kapital immer unproblematischer hergestellt wurde als die Freizügigkeit im Personenverkehr.

In Tschechien ist man heute skeptisch gegenüber zu langen Übergangszeiten zur Freizügigkeit wie im April von der Generaldirektion Erweiterung vorgeschlagen. In einer Informationsnote[6] im März 2001 hatte die Kommission fünf Optionen zur Diskussion gestellt:

-erstens die sofortige Freizügigkeit nach der Erweiterung, die aber im Papier im Prinzip sofort wieder verworfen wird.
-zweitens die Einführung von Sicherheitsklauseln, die jedem Staat erlauben würde, individuelle Regelungen zum Schutz seines Arbeitsmarktes zu errichten.
-drittens ein flexibles System von Übergangsfristen durch die Festlegung eines maximalen Zeitraumes.
-viertens Einführung eins Systems fester Quoten von Migranten.
-fünftens generelle Nichtanwendung der Freizügigkeit, was, wie die erste Option, implizit verworfen wird.

Wie bereits oben erwähnt, entschied sich die Generaldirektion Erweiterung im April 2001 zu Gunsten der dritten Option. Dieser Vorschlag, der übrigens auch von der deutschen Bundesregierung favorisiert wird, würde eine Spanne von fünf Jahren obligatorisch umfassen, in welcher die Nationalstaaten selber entscheiden könnten, wieviel Migranten aus den MOEL sie einlassen würden. Im Anschluß würde ein Zeitraum von zwei Jahren nachfolgen, in dem jeder Staat fakultativ entscheiden kann, ob er die Freizügigkeit sofort zulassen möchte, oder, falls die Arbeitsmärkte negativ reagieren sollten, dies lieber noch hinausschiebt.

Solch eine Regelung lehnt die tschechische Regierung grundsätzlich ab. Vielmehr sollte jeder EU-Staat selber entscheiden, wie er seine Fristen gegenüber den einzelnen, beitretenden Staaten gestalten möchte. Dies würde bedeuten, daß Option zwei der tschechischen Position am nächsten käme. Hier wird von den Tschechen auch das Beispiel der Süderweiterung angeführt, wo sich ja auch gezeigt habe, daß der Umfang der Übergangsfristen übertrieben hoch veranschlagt worden sei. Offenbar liegt im Thema der Freizügigkeit also noch viel Zündstoff für weitere Diskussionen.

2.2 Die Kriterien zum Beitritt

Was die Einschätzung der bisherigen Fortschritte zur Anpassung an die Europäische Union angeht, so fertigt die Europäische Kommission seit 1998 für jeden Beitrittskandidaten jährliche Berichte an[7]. Diese Berichte sollen dem Europäischen Rat als ”Grundlage zum Treffen von Entscheidungen bei der Leitung der Beitrittsverhandlungen oder deren Ausdehnung auf andere Bewerber” dienen.[8]

Um einen Blick von der tschechischen Seite auf die Verhandlungen zu bekommen, lohnt sich außerdem eine Auswertung aktueller Stellungnahmen des dortigen Außenministeriums zu den Beitrittsverhandlungen, welche im Rahmen des ”Nationalen Programms für die Vorbereitung der Tschechischen Republik für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union”[9] veröffentlicht werden.

Bei beiden Dokumenten geht es erstens um die Überprüfung der so genannten Kopenhagener Kriterien. Diese politischen Kriterien wurden auf der Kopenhagener Konferenz 1993 festgelegt und müssen von den an einem Beitritt interessierten Länder erfüllt werden. Es handelt sich bei den vier Kriterien um grundlegende rechtsstaatliche Eckpunkte: die Stabilität der Institutionen als Garant für Demokratie, das Recht der Verfassung, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten.

Zweitens hat die Kommission eine Reihe von ökonomischen Anforderungen definiert. Hier wird evaluiert, ob bzw. wie gut die Marktwirtschaft in dem jeweiligen Staat funktioniert.

An dritter Stelle ist die Bewertung der Umsetzung des so genannten gemeinsamen Besitzstandes (”acquis communitaire”) zu nennen. Dieser besteht aus 29 Teilgebieten, welche alle wichtigen Bereiche der gemeinsamen Gesetzgebung umfassen. Darunter sind auch die Kapitel Freizügigkeit für Personen und Dienstleistungen zu finden.

2.3 Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Lage

Im Report der Kommission für das Jahr 2000 wird für die Tschechische Republik hinsichtlich der Kopenhagener Kriterien festgestellt, daß diese weitest gehend erfüllt seien. Anstrengungen müssten noch bei der Koordination der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament unternommen werden. Außerdem wird die zu langsam durchgeführte Reform des Rechtssystems und der Administration kritisiert. Insuffizienzen gäbe es außerdem bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität.

Die wirtschaftlichen Kriterien betreffend wird eine positive Entwicklung konstatiert.

Allgemein besitzen die Beitrittskandidaten der ersten Runde[10] die höchsten Einkommen aller MOEL. Die Tschechische Republik verfüge über eine funktionierende Marktwirtschaft. Kritisiert wird hier hauptsächlich nur noch die mangelnde Transparenz des Finanzsektors, was die Wirtschaftspolitik negativ beeinflusse. Auch gibt es einen Nachholbedarf bei der Privatisierung staatlicher Großbetriebe. Von tschechischer Seite wird betont, daß bereits mehr als drei viertel des BSP durch den privaten Sektor erbracht wird, und nur 6 bis 7% der Preise unter staatliche Kontrolle fallen würden.[11]

Das Land hat außerdem bereits einen hohen Grad an Handelsintegration mit der EU erreicht: 69% aller tschechischer Exporte und 64% der Importe würden mit der Union abgewickelt.[12]

Die Fähigkeit mit Wettbewerbsdruck und Marktkräften innerhalb der Union nach dem Beitritt fertig zu werden, wird als gegeben betrachtet.

Dabei wird sowohl die hoch entwickelte Infrastruktur hervorgehoben, als auch das Angebot gutausgebildeter Arbeitskräfte. Der Freisetzung vieler Personen bei der Umstrukturierung in Landwirtschaft und Großindustrie begegnet die Regierung seit 1999 mit Beschäftigungsplänen, um die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu verbessern.

Allgemein sind wohl mit diesen beiden Faktoren die hohen festen Investitionen von 30% (anteilig des BSP) und die hohe Direktinvestitionsquote von 9,2% des BSP des Jahres 1999 zu erklären. Dabei wird hervorgehoben, daß frühere Investitionen im privaten als auch öffentlichen Sektor jetzt beginnen würden, Früchte zu tragen.[13]

Hier wird besonders das Gewicht der kleinen und mittleren Unternehmen[14] hervorgehoben. Diese würden 56% der Arbeitskraft absorbieren und 53% des BSP produzieren, was einen positiven Trend darstellen würde. Allgemein wird aber eine Stärkung des unternehmerischen Umfelds für KMU gefordert.

Die Bedeutung der 29 Kapitel des ”acquis” besteht, wie bereits angedeutet vor allem darin, daß die Kandidaten den Rechtsstand der Union bereits vor dem Beitritt in nationales Recht eingliedern, und was nocht wichtiger ist, die neuen Normen bei sich auch umsetzen. Dies wird als ”Vorbedingung zur Bildung gegenseitigen Vertrauens für die zukünftige Mitgliedschaft”[15] angesehen.

Im folgenden möchte ich nur auf den aktuellen Stand bei den Kapiteln zur Freizügigkeit 2 und 3 eingehen, die im Kontext besonders interessieren.[16]

Bei der Personenfreizügigkeit wird konstatiert, daß es noch große Lücken bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen gäbe. Der Report 2000 fordert hier, wie auch bei dem Problem der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Beschleunigung der Flexibilität der tschechischen Seite. Dies betrifft auch die Klärung von offenen Fragen in der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und Sozialabsicherung für arbeitende Migranten. In einem Gesetz zur Beschäftigung wurde immerhin erreicht, daß Ausländer länger als drei Jahre in Tschechien arbeiten dürfen, ohne eine zwölf monatige Pause einlegen zu müssen.

Die tschechische Seite betont hier, daß ihrer Ansicht nach die Tschechische Republik ein äußerst liberales Aufenthaltsregime für Ausländer besitzt. Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird besonders auf bilaterale Abkommen zwischen Tschechien und osteuropäischen Staaten hingewiesen. Außerdem wird auf die Einrichtung eines neuen Informationssystems der Arbeitsämter verwiesen, was freie Stellen landesweit erfassen kann, und an das transnationale EURES-system angeschlossen werden soll.

Bei der Freizügigkeit für Dienstleistungen wird festgestellt, daß die tschechische Republik in Form einer Verbesserung des Gesetzes zur Vergabe von Handelsgenehmigungen günstigere Rahmenbedingungen für Handelsunternehmen, eigenständigen Erwerb und das Angebot von Diensten geschaffen hat. Es wird aber kritisiert, daß noch weitere Gesetzesinitiativen notwendig sind, um eine klarere, offizielle Unterscheidung zwischen Herstellung und Beschaffung von Dienstleistungen zu erreichen. Im derzeitigen geltenden tschechischen Recht wird unter dem Begriff ”Unternehmen” (podníkaní) auch der Begriff der Dienstleistungen geführt. Es wird nicht unterschieden zwischen Geschäftsunternehmen und Aktivitäten von selbstbeschäftigten Personen. Hinzu kommt, daß es beim Gründungsrecht und Angebot von Dienstleistungen noch große Hürden für ausländische Unternehmer gibt, die in Tschechien tätig werden wollen.

Das tschechische Außenministerium betont, daß mittelfristig diese Unvereinbarkeiten zu geltendem EU-Recht beseitigt werden sollen. Mit einer Gesetzesänderung im Januar 2000 hätte man aber vor allem bereits den Aspekt der Kompetenz des Unternehmers als Voraussetzung für den Betrieb eines Unternehmens verstärkt. Dieser Punkt ist von besonderem Interesse für das deutsche Handwerk, was ja in diesem Sinne strenge Vorraussetzungen von deutschen Anbietern fordert.

Schließlich wird von der Kommission auch hier die mangelnde Effizienz und Transparenz des Finanz- und Versicherungswesens kritisiert.

Abschließend kann man sagen, daß sich ein durchaus positives Bild hinsichtlich der ”EU-fähigkeit” Tschechiens ergibt. Nach Ansicht der Tschechen liegen die Schwierigkeiten sowieso oft nicht am mangelnden Bemühen von tschechischer Seite, sondern an mangelnder Vorgabe klarer Positionen aus Brüssel.

3) Migration

Das folgende Kapitel soll nun zuerst die wichtigsten Theorien zur Migration aufzeigen, um dem Leser einen Einblick in die Materie zu verschaffen, und um ihm das weitere Verständnis der Prognoseanalyse zur zukünftigen Migration zu vereinfachen. Anschließend soll ein Blick auf die bisher erfolgte Migration wiederum besonders aus der Tschechischen Republik nach Deutschland geworfen werden. Abschließend möchte ich Entwicklungen und Einstellungen in der Tschechischen Republik hinsichtlich der Ein- und Auswanderung fokussieren.

Doch bevor ich auf die Theorie eingehe, möchte ich zuerst einen kurzen Blick auf die bisherige Migrationspolitik der Bundesrepublik allgemein werfen: denn in Deutschland sind die Folgen der Immigration aus anderen Staaten bereits seit längerem zu beobachten. Die Bundesrepublik war im Wirtschaftswunder der späten 50er und 60er Jahre besonders auf Arbeitskräfte aus anderen Staaten angewiesen. Zunächst war ein striktes Gastarbeitersystem geplant. Der Gastarbeiter sollte wirklich als Gast behandelt werden. Er sollte sich beschränkte Zeit in Deutschland aufhalten und ein rein auf Arbeit ausgerichtetes Dasein führen.[17]

Doch es zeigte sich ab Beginn der 70er Jahre, daß die Gäste, die zuerst meist aus südlichen Ländern herzlich willkommen geheißen worden waren, sich oft auf einen längeren Aufenthalt einrichteten. Die ökonomisch ausgerichtete Einwanderungspolitik verwandelte sich langsam in eine Politik sozialer Belange. Es setzte ein andauernder Nachzug von Angehörigen ein, der zu einem zunehmenden Konfliktpotential in der Gesellschaft führte.

Dabei ist zu beachten, daß einige Länder (bes. die Schweiz) durch die Ausgabe von kurzfristigen Arbeitsgenehmigungen die Anzahl von Gastarbeitern konjunkturzyklisch dosierten. In Konjunkturflauten wurden weniger Genehmigungen erteilt. Damit wurde die Arbeitslosigkeit auf niedrigem Niveau gehalten.[18] Seit den 80er Jahren beginnt dieses ökonomische Werkzeug aber an Bedeutung zu verlieren, da trotz Rezession eine quantitativ hohe Einwanderung statt findet. Der neueste Vorschlag einer kleineren, deutschen, politischen Partei die Einwanderung von der Konjunktur abhängig zu machen ist also nicht neu.

Die Verknüpfung von Immigration mit wirtschaftlicher Lage kann hier nämlich bereits auch in einen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen gestellt werden, die seit Mitte der 90er Jahre ein bestimmtes Kontingent von Arbeitnehmern aus Tschechien und Polen bestimmen. Diese dürfen im grenznahen Bereich Arbeit aufnehmen. Dabei handelt es sich um Pendler, wobei die Frage, ob es sich bei Pendlern um wirkliche Migranten handelt, später noch geklärt werden soll. Das Ausmaß dieser Pendlerkontingente wird je nach der konjunkturellen Lage der deutschen Grenzregionen kontrolliert.[19]

Aus diesem kurzen Überblick der bisherigen Entwicklung der Ausländerpolitik kann man erstens schließen, daß Ausländer zuerst nach Deutschland gekommen sind, um für beschränkte Zeit zu arbeiten, sich später dann aber entschlossen, hier langfristig zu leben. Zweitens konnte die Politik nicht verhindern, daß die Angehörigen der Arbeiter im Laufe der Zeit nachfolgten, was wiederum die Tendenz zu einer festen Ansiedlung bekräftigte. Spätestens hier wurde ”Integration” zu einem Schlagwort. Drittens mußte, als Folge dieser Tatsache, der Arbeitsmarkt die Migranten auch in Zeiten der Rezession unterbringen.

3.1. Grundlegende Ansätze zur Erklärung von Migration

Die Soziologie hat primär vier Unterscheidungskriterien zur Analyse von Migration entwickelt: bei räumlichen Kriterien geht es hauptsächlich um die Frage, in welchen Entfernungen Migration statt findet. Niederlassungsfreiheit etwa herrscht nur innerhalb eines Landes bzw. innerhalb der EU vor, während Migranten aus Nicht-EU-Ländern, so also auch Tschechen, mannigfaltigen Beschränkungen unterworfen sind. Besonders sind hier klein- und großräumige Migrationsbewegungen zu unterscheiden. Vor allem der Ausschlag zu großräumigen Wanderungen ist mit wirtschaftlichen Faktoren verknüpft, während kleinräumige Wanderungen oft nur als lebenszyklisch bedingt dargestellt werden.[20]

Außerdem sind zeitliche Kriterien zu beachten: man unterscheidet hier zwischen temporärer und permanenter Wanderung. Das zeitliche Kriterium ist jedoch schwer zu fassen, da eine Rückwanderung stets möglich bleibt. Hier wäre das Problem der Pendler einzuordnen, die ja einen Großteil der temporären Migration zwischen Bayern und Tschechien ausmachen. Wenn man mit dem Begriff der Migration einen Aufenthaltsstatus von mindestens einem Jahr verbindet, ist es aber fraglich, ob es sich bei solch zeitlich begrenzten Aufenthalten, wirklich um Migration handelt. Hillmann[21] bietet hier den Begriff der Mobilität bzw. Zirkularität, an.

Oft findet Migration aufgrund von sozialen Netzwerken, also familial-verwandtschaftlichen Strukturen, statt. Die darauf bezogenen sozialen Kriterien unterscheiden Individual- und Gruppenwanderung. Man kann empirisch nachweisen, daß individuelle Wanderung oft dorthin erfolgt, wo schon Landsmänner ansässig sind, da somit die Kosten der Informationsbeschaffung minimiert werden können. Damit würde auch Individualwanderung zu einer Art Gruppenprozess werden, da Wanderung über Netzwerke organisiert wird. Auch der Aspekt der Rücküberweisung von erarbeitetem Lohn ist hier ein wichtiger Aspekt, da dieser oft zum wirtschaftlichen Aufschwung der Herkunftsregion beiträgt.

Schließlich sind Wanderungsgründe zu betrachten. Man unterscheidet freiwillige und unfreiwillige Wanderung, wobei Arbeitsmigration durchaus als durch die wirtschaftliche Lage erzwungen und damit unfreiwillig erfolgen kann.

Weiterhin kennt die Soziologie die Unterscheidung zwischen Push- und Pull-Faktoren als Erklärungsmuster für Migration. Wenn im Auswanderungskontext negative Rahmenbedingungen vorherrschen, scheint es für den Akteur positiv, auszuwandern (push). Falls den Einwanderungskontext positive Aspekte besetzen und diese eine Anziehungskraft besitzen, spricht man hingegen von pull-Faktoren. Niedrige Löhne könnten etwa in der Tschechischen Republik den push-Faktor ausmachen, während hohe Löhne in Bayern den pull-Effekt auslösen könnten.[22]

Die ökonomische Theorie zur Migration vergleicht Wanderungen von Personen mit den Gesetzen zu Waren- und Kapitalflüssen: die so genannte klassische Außenhandelstheorie geht von der Immobilität der Arbeitskräfte aus. Durch unbeschränkte Handelsbeziehungen wird sich jedes Land auf die Produktion von den Gütern spezialisieren, die ihm am erfolgversprechensten scheint, da es sie im Vergleich mit den anderen Ländern kostengünstiger produzieren kann. Die durch die Liberalisierung der Märkte (Wegfall von Handelshemnissen) zwischen verschiedenen Staaten erreichte Erhöhung der wirtschaftlichen Verknüpfungen, und als Folge davon die wachsende wirtschaftliche Prosperität, ersetzt nach der Theorie jegliche Migration: Migration wird demnach überflüssig.

Die Wirtschaftstheorie behauptet hingegen, daß regionale Ungleichheiten der Arbeitsmarktchancen und Arbeitskräfte zu einem Abfluß von Arbeitssuchenden von Gebieten mit geringen Chancen und großer Arbeitslosigkeit in Gebiete, in denen höhere Löhne, also bessere Chancen, und geringere Arbeitslosigkeit vorliegen, führen. Die Wanderung erfolgt demnach aus rein rationalen, ökonomischen Überlegungen. Dabei erhöht sich die Wohlfahrt, je vernetzter der Markt ist. Dieser Effekt ist darauf zurückzuführen, daß die Arbeitskräfte dahin gehen könnten, wo ihre Produktivität, und damit auch ihr unterstellter Lohn, am größten wäre. Dies geschieht aber freilich nur bis sich Grenzproduktivitäten und Grenzlöhne im beobachteten Raum angeglichen haben.

Hinsichtlich der Entwicklung auf dem EU-Binnenmarkt kann man feststellen, daß die Sogwirkung anderer, besser ausgestatteter, nationaler Arbeitsmärkte minimal bleibt. Schlecht ausgebildete Arbeitnehmer, die den Großteil der Suchenden bilden, finden in keinem Land ausreichend Arbeitsmöglichkeiten zu besseren Löhnen als in ihrem Heimatstaat.

So kann auch die von den ökonomischen Theorien angenommene völlige Bereitschaft zur Mobilität von Arbeitslosen durchaus angezweifelt werden. Studien aus den USA zeigen, daß nur wenig mehr Arbeitslose zu einer Wanderung in wirtschaftlich prosperierendere Gegenden bereit wären als Nichtarbeitslose.[23] Soziologische Erklärungsmuster kritisieren deshalb auch die ökonomische Theorie, da kulturelle und soziale Bindungen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Dazu gehören vor allem Aspekte wie Familie und Sprache. Hierbei muß man bedenken, daß im Kontext Bayern-Tschechien solche Unterschiede weitaus schwerer ins Gewicht fallen würden als in den überall englischsprachigen Vereinigten Staaten.

Außerdem ergibt sich bei der Entscheidungsfindung eines potentiellen Migranten das Problem des Zugangs zu vernünftigen Informationen über den Einwanderungskontext. Bei internationaler Migration kann die Lage im Zielland, aufgrund von großer Entfernung oder mangelnder Sprachkenntnisse, nur schwer objektiv beurteilt werden. Deshalb rücken bei großräumigen Wanderungsbewegungen subjektiv wahrgenommene Chancen in den Vordergrund, wobei Massenmedien durchaus ihren Einfluß ausüben können.[24] Diese Werterwartungstheorie (”value-expectancy-approach”) steht im Zusammenhang mit den sogenannten ”myth-maps”; also Vorstellungen, die den Einwanderungskontext idealisiert verklären.[25]

Einen interessanten, aber freilich sehr abstrakten Erklärungsansatz für die Entstehung von Migration, bietet die makro-soziologische Theorie von Hoffmann-Nowotny. Hier wird Mobilität als Veränderung der Position auf ”gegebenen Statuslinien” definiert.[26] Migration ist die Mobilität, die dann entsteht, wenn es einem Akteur nicht gelingt, seine Position durch ökonomische Entwicklung zu verbessern, bzw. sein Machtdefizit gegenüber anderen gesellschaftlichen Akteuren abzubauen. Durch Migration können damit strukturelle Spannungen im Auswanderungskontext gelöst werden, gleichzeitig können aber im Einwanderungskontext Probleme entstehen, da nicht gesagt ist, daß sich der Akteur hier besser zurechtfindet. Solche Spannungen könnten z.B. in Arbeitslosigkeit oder niedrigen Löhnen begründet sein. Migration würde also zum gesellschaftlichen Spannungsabbau führen.[27]

Fraglich ist hier aber, ob langfristig die Emigration etwa von gut ausgebildeten Fachkräften nicht zu erneuten Spannungen im Herkunftskontext führen könnte. Im Emigrationsstaat muß man sich dann fragen, ob die Kosten eines Fehlens von gut ausgebildeten Personen dann nicht größer werden als die Kosten für eine mögliche Anreizbildung zum Verbleiben im Herkunftsland dieser Personen.

Die Tschechische Republik verfügt über ein Potential von sehr gut ausgebildeten Personen, die sich die Frage nach Emigration sicherlich stellen werden. Dies entspricht der soziologischen Erkenntnis, daß Migrationsbewegungen äußerst selektive Prozesse sind; das heißt, daß Migranten oft eine bessere Bildung besitzen als ihre sesshaft bleibenden Nachbarn.[28]

Wie oben angesprochen kann ein Fehlen von gut ausgebildeten Personen vor allem im Emigrationskontext zu erneuten Spannungen führen. Daß es neben rationalen, positiven Effekten wie dem Wohlfahrtsgewinn, Spannungen auch im Einwanderungskontext gibt, zeigt die immer wieder auftretende Xenophobie in Deutschland.

Die in diesem Zusammenhang entwickelte Theorie des ”Brain-Drain”, also dem volkswirtschaftlichen Verlust durch den Wegzug bzw. dem Verlust von Wohlfahrt durch die Emigration von hoch Qualifizierten, bietet hier interessante Aspekte bei der Beurteilung von Arbeitnehmerfreizügigkeit und wird zu einem späteren Zeitpunkt noch genauer untersucht werden.[29]

3.2 Analyse der Prognoseergebnisse

Grundsätzlich kann man bei den Prognosen zur künftigen Migration zwei Arten von Erhebungen unterscheiden: erstens makroökonomisch-mathematische Schätzungen, die als Datenbasis meist auf Kennzahlen von Wanderungsbewegungen der Vergangenheit und den Vergleich von ökonomischen Werten der EU-Länder und der MOEL zurückgreifen.

Die zweite Gruppe von Erhebungen bezieht sich auf Befragungen, welche etwa durch Versendung von Fragebögen in die betreffenden Länder durchgeführt worden sind. Bei der Auswahl wurde freilich beachtet, daß es sich um ausgewählte und repräsentative Personengruppen aus den betreffenden Ländern handelte. Es sollte den Leser so nicht verwundern, daß die unterschiedlichen Studien mit ihren verschiedenen Erhebungsarten und aufgestellten Parametern zu recht unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind.

Studien des ”makroökonomischen” Ansatzes ziehen neben mathematischen Betrachtungen als Vergleichsmoment besonders die neuere Entwicklung der Wanderungsbewegungen von Südeuropäern gen Norden heran.

[...]


[1] Vgl. Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage der Abgeordneten Hintze, Stübgen u.a. zur Erweiterung der EU, Drucksache 14/5232, Berlin, 2001,S. 44

[2] Vgl. HWK Niederbayern-Oberpfalz, Controlling zur EU-Osterweiterung, Bayreuth/Regensburg, 2000, S. 7

[3] Ich werde außerdem neben Tschechien auch Polen als vergleichbaren Transformationsstaat des öfteren nennen, um tschechische Besonderheiten aufzuzeigen.

[4] Zu Beginn der Diskussion wurden Übergangszeiten von über zehn Jahren gefordert.

[5] Die Informationen stammen aus einem Intervieuv mit Frau Körnerova, stellv. Sekretärin der Mission der Tschechischen Republik bei der Europäischen Union in Brüssel vom 18.4.2001

[6] Siehe Europäische Kommission, The free movement of workers in the context of EU-enlargement (information note),MD 99/01, Brüssel 2001

[7] Siehe europa.eu.int/enlargment: Europäische Kommission, Regular Reports from the Commission on the Czech Republic`s progress towards accession, Brüssel, 1998, 1999, 2000

[8] Siehe 2000 Regular Report, S.5

[9] Siehe www.mzv.cz: National program for the preparation of the Czech Republic for Membership of the EU, Version des verwendeten Dokuments: 19.4. 2001

[10] Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

[11] Siehe National program etc., S. 18

[12] Siehe 2000 Regular Report, S. 36

[13] Siehe 2000 Regular Report, S. 35

[14] Im weiteren wird die Abkürzung KMU gebraucht.

[15] Siehe 2000 Regular Report, S. 39

[16] Zur Einschätzung der Regionalpolitik, des Verkehrs und der KMU gehe ich unter Kapitel 6. ein.

[17] Siehe Jahn, Andreas, in: Migration in Europa, Wolter, A. (Hrsg.), Baden-Baden, 1999, S.96

[18] Vgl. Höpflinger, Francois, Bevölkerungssoziologie, München, 1997, S. 120

[19] Siehe Kapitel 4.3.

[20] Siehe Höpflinger, Francois, Bevölkerungssoziologie, S. 99

[21] Siehe Hillmann, Felicitas, Der neue europäische Wanderungsraum, in: Bach, M. (Hrsg.),Die Europäisierung nationaler Gesellschaften, Sonderheft 40/2000 zur Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Wiesbaden, 2000, S. 376

[22] Hierbei sind aber intervenierende Variabeln und soziale und individuelle Faktoren zu beachten, wie etwa Grenzziehungen oder familiäre Netzwerke zu beachten, die die Wanderung beeinflussen könnten. Vgl. Höpflinger, 1997, S. 124

[23] Vgl. Albrecht, Günther, Soziologie der geographischen Mobilität, Stuttgart, 1972, S. 70

[24] Anders ließe sich etwa die anhaltende Begeisterung nicht nur von Deutschen und Tschechien für die USA nicht erklären.

[25] Vgl. Höpflinger, 1997, S. 129

[26] Siehe Hoffmann-Nowotny, H..-J., Migration, Stuttgart, 1970, S. 98

[27] Ebenda, S. 101

[28] Höpflinger, 1997, S. 130

[29] Siehe Kapitel 4.2.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832446352
ISBN (Paperback)
9783838646350
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Passau – Soziologie
Note
1,0
Schlagworte
grenzregionen
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Titel: Migration, wirtschaftliche Kooperation und kulturelle Integration
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