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Aufsichtliche Anerkennung interner Kreditrisikomodelle

Status quo und Entwicklungsperspektiven

©2001 Diplomarbeit 69 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Angesichts der Dominanz von Kreditrisiken im Bankgeschäft und der sich daraus ergebenden Gefahrenpotentiale für die einzelne Bank und die Stabilität des Bankensystems steht die Kontrolle und Begrenzung der Kreditrisiken traditionell im Mittelpunkt des Interesses der Bankenaufsicht. Hierbei bediente sich die Bankenaufsicht bisher primär quantitativer Normen wie Eigenkapitalkoeffizienten und Vorschriften zur Vermeidung von Risikoballungen. Im Bewußtsein, daß diese Eigenkapitalvorschriften, die weltweit auf der sogenannten Basler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 basieren, inzwischen weit hinter den von den Banken entwickelten Methoden der Risikomessung und -steuerung zurückgeblieben sind, rückt zunehmend das Risikomanagement der Banken in den Mittelpunkt des bankaufsichtlichen Interesses.
Zentrale Frage ist hierbei, inwieweit finanzmathematische Methoden auch aus Sicht der Bankenaufsicht für die Berechnung des zur Absicherung der Kreditrisiken notwendigen Eigenkapitals eingesetzt werden können. Neben der Eigenkapitalallokation sollen diese Modelle nach Ansicht der Bankenaufsicht auch der risikogerechten Bepreisung der Kredite dienen. Hintergrund hierfür ist die Erkenntnis, daß zur Risikovorsorge für Verluste nicht nur die Vorhaltung von Eigenkapital, sondern auch ein angemessenes Verhältnis von Risiko und Erträgen notwendig ist.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden in Anlehnung an die historische Entwicklung nach einer Behandlung des Kreditrisikos die aktuellen bankaufsichtlichen Regelungen zur Ermittlung des Risikos dargestellt. Anschließend wird – mit Schwerpunkt auf interne Rating- und Kreditrisikomodelle – auf Verfahren zur Messung und Bewertung von Kreditrisiken und deren Anwendungsmöglichkeiten eingegangen. Schließlich wird die im Zuge der Umsetzung der „Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung“ zu erwartende aufsichtliche Zulassung interner Ratingmodelle und die in Zukunft denkbare Berücksichtigung von Kreditrisikomodellen diskutiert.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIII
TabellenverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
2.Kreditrisiko2
2.1Allgemeine Risikodefinition2
2.2Bankbetriebliche Definition des Kreditrisikos2
2.3Asymmetrien und Kreditrisiko4
3.Bankaufsichtliche Behandlung des Kreditrisikos5
3.1Aufgaben der Bankenaufsicht5
3.2Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Begrenzung des Kreditrisikos6
Geltende Regelungen6
3.2.2Mängel der aufsichtlichen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 4388
Schick, Steffen: Aufsichtliche Anerkennung interner Kreditrisikomodelle: Status quo und
Entwicklungsperspektiven / Steffen Schick - Hamburg: Diplomica GmbH, 2001
Zugl.: Hagen, Universität - Gesamthochschule, Diplom, 2001
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I
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung
1
2 Kreditrisiko
2
2.1 Allgemeine Risikodefinition
2
2.2 Bankbetriebliche Definition des Kreditrisikos
2
2.3 Asymmetrien und Kreditrisiko
4
3 Bankaufsichtliche Behandlung des Kreditrisikos
5
3.1 Aufgaben der Bankenaufsicht
5
3.2 Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Begrenzung des Kreditrisikos
6
3.2.1 Geltende Regelungen
6
3.2.2 Mängel der aufsichtlichen Regelungen
8
3.2.3 Reaktion der Banken
9
3.2.4 Regulierungsarbitrage aus Sicht der Bankenaufsicht
9
3.3 Ansätze zur Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften
10
4 Kreditrisikomanagement
12
4.1 Überblick über die Komponenten des Kreditrisikomanagements
12
4.2 Verfahren zur Messung von Kreditrisiken
13
4.2.1 Besonderheiten der Kreditrisikomessung
13
4.2.2 Komponenten eines Kreditrisiko-Modellierungsansatzes 14
4.2.3 Traditionelle Verfahren
16
4.2.4 Mathematisch-statistische Verfahren
17
4.2.5 Interne Ratingmodelle
18
4.2.5.1 Definition und Abgrenzung zu externen Ratings
18
4.2.5.2 Vorgehensweise bei der Ratingerstellung
19
4.2.5.3 Anwendung der internen Ratingmodelle
21

II
4.2.5.4 Aspekte zur aufsichtlichen Anerkennung interner
Ratingmodelle 22
4.2.6 Kreditrisikomodelle
23
4.2.6.1 Definition und alternative Modelleinteilungen
23
4.2.6.2 Vorgehensweise der Kreditrisikomodelle
26
4.3 Bewertung des Kreditrisikos
27
4.3.1 Konzept des Expected Loss und Unexpected Loss
27
4.3.2 Anwendungsfelder für Kreditrisikomodelle
30
4.3.2.1 Überblick über die Anwendungsfelder
30
4.3.2.2 Allokation des ökonomischen Eigenkapitals
31
4.3.2.3 Risikoadjustierte Performancemessung (RAPM)
33
5 Anwendung interner Kreditrisiko- und Ratingmodelle aus
bankaufsichtlicher
Perspektive 34
5.1 Einsatz von Kreditrisikomodellen
34
5.1.1 Vorteile der Kreditrisikomodelle
34
5.1.2 Voraussetzungen für die bankaufsichtliche Anerkennung von
Kreditrisikomodellen 35
5.2 Einsatz interner Ratingmodelle
39
5.2.1 Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung
39
5.2.2 Internal-Ratings-Based Approach (IRB-Ansatz)
41
5.2.2.1 Aufbau und Konzeption des IRB-Ansatzes
41
5.2.2.2 Berücksichtigung von Portfolioaspekten im IRB-
Ansatz 44
5.2.2.3 Mindestanforderungen an interne Ratingmodelle
45
6 Kritische Würdigung und weitere Entwicklungsperspektiven
48
6.1 Implikationen einer aufsichtlichen Anerkennung interner
Ratingmodelle 48
6.2 Konsequenzen einer aufsichtlichen Zulassung interner
Kreditrisikomodelle 50
6.3 Resümee
52

III
Literaturverzeichnis 53
Verzeichnis der verwendeten Gesetzestexte
59
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:
Der Prozeß des Risikomanagements
12
Abbildung 2:
Typische Verteilungen für Marktrisiken und Kreditrisiken
14
Abbildung 3:
Der Unexpected Loss
29
Abbildung 4:
Ermittlung des ökonomischen Kapitals
32
Abbildung 5:
Berechnung der Risikogewichte
43
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Kommerzielle Kreditrisikomodelle
25

IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb. Abbildung
BRW Benchmark-Risikogewichte
DBB Deutsche
Bundesbank
DM Default-Mode
EAD
Exposure at Default, Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt, Kreditäqui-
valent
EL Expected
Loss
EV Erwarteter
Verlust
FED Federal
Reserve
G(x)
Inverse von N(x)
IRB Internal
Ratings-based
Jg. Jahrgang
KWG Kreditwesengesetz
LGD
Loss Given Default, Verlust bei Ausfall
LS
Loss Severity, Verlustschwere
M Maturity,
Kreditrestlaufzeit
MTM Mark-to-Market
N(x)
Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung
PD
Probability of Default, Ausfallwahrscheinlichkeit
RAPM Risikoadjustierte
Performancemessung
RR
Recovery Rate, Rückflußrate
RW Risikogewichte
RWA Risikogewichtetes
Aktivum
S. Seite
UL Unexpected
Loss
UV Unerwarteter
Verlust
VaR Value-at-Risk
Vgl. Vergleiche
ZFGK
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen

1
1 Einleitung
,,Bis zum heutigen Tage sind überhöhte Kreditrisiken die weitaus häufigste
Ursache existenzbedrohender Schwierigkeiten von Banken und Auslöser
von Krisen ganzer Bankensysteme."
1
Angesichts der Dominanz von Kreditrisiken im Bankgeschäft und der sich
daraus ergebenden Gefahrenpotentiale für die einzelne Bank und die Stabi-
lität des Bankensystems steht die Kontrolle und Begrenzung der Kreditrisi-
ken traditionell im Mittelpunkt des Interesses der Bankenaufsicht. Hierbei
bediente sich die Bankenaufsicht bisher primär quantitativer Normen wie
Eigenkapitalkoeffizienten und Vorschriften zur Vermeidung von Risiko-
ballungen.
2
Im Bewußtsein, daß diese Eigenkapitalvorschriften, die weltweit
auf der sogenannten Basler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 basieren,
inzwischen weit hinter den von den Banken entwickelten Methoden der Ri-
sikomessung und -steuerung zurückgeblieben sind, rückt zunehmend das
Risikomanagement der Banken in den Mittelpunkt des bankaufsichtlichen
Interesses.
3
Zentrale Frage ist hierbei, inwieweit finanzmathematische Me-
thoden auch aus Sicht der Bankenaufsicht für die Berechnung des zur Ab-
sicherung der Kreditrisiken notwendigen Eigenkapitals eingesetzt werden
können.
4
Neben der Eigenkapitalallokation sollen diese Modelle nach An-
sicht der Bankenaufsicht auch der risikogerechten Bepreisung der Kredite
dienen.
5
Hintergrund hierfür ist die Erkenntnis, daß zur Risikovorsorge für
Verluste nicht nur die Vorhaltung von Eigenkapital, sondern auch ein an-
gemessenes Verhältnis von Risiko und Erträgen notwendig ist.
6
Im Rahmen dieser Untersuchung werden in Anlehnung an die historische
Entwicklung nach einer Behandlung des Kreditrisikos die aktuellen bank-
aufsichtlichen Regelungen zur Ermittlung des Risikos dargestellt. Anschlie-
ßend wird ­ mit Schwerpunkt auf interne Rating- und Kreditrisikomodelle ­
auf Verfahren zur Messung und Bewertung von Kreditrisiken und deren
Anwendungsmöglichkeiten eingegangen. Schließlich wird die im Zuge der
1
Artopoeus (1999 b) S. 142
2
Vgl. Artopoeus (1999 b) S. 142/144
3
Vgl. Artopoeus (1999 a) S. 4
4
Vgl. Artopoeus (1999 b) S. 146
5
Vgl. BIS (2000 b) S. 15
6
Vgl. Oehler/Unser (2001) S. 29

2
Umsetzung der ,,Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung" zu erwartende
aufsichtliche Zulassung interner Ratingmodelle und die in Zukunft denkbare
Berücksichtigung von Kreditrisikomodellen diskutiert.
2 Kreditrisikos
2.1 Allgemeine
Risikodefinition
Nach Bitz
7
ist unter Risiko ,,die aus der Unsicherheit über zukünftige Ent-
wicklungen resultierende Gefahr, daß eine finanzwirtschaftliche Zielgröße
von einem Referenzwert negativ abweicht", zu verstehen. Während in der
Statistik die gesamte Bandbreite der möglichen Ausprägungen betrachtet
werden, zielt die hier verwendete Definition lediglich auf negative Abwei-
chungen der Zielgröße vom festgelegten Referenzwert.
8
2.2
Bankbetriebliche Definition des Kreditrisikos
Bezogen auf den Bankbetrieb kann das Risiko in Risiken des internen Lei-
stungsbereichs (technisch-organisatorische Risiken) und Risiken des exter-
nen Leistungsbereichs (liquiditätsmäßig-finanzielle Risiken) systematisiert
werden.
9
Während die erstgenannte Risikokategorie, die im wesentlichen
mit dem Begriff der operationalen Risiken gleichgesetzt werden kann, sich
auf den Betriebsbereich der Bank und damit auf das System der nichtmone-
tären Produktionsfaktoren bezieht, sind mit Risiken des externen Leistungs-
bereichs Risiken erfaßt, die sich aus der eigentlichen Geschäftstätigkeit von
Banken ergeben.
10
Die Risiken im externen Leistungsbereich können nach
Liquiditätsrisiken (d.h. eine negative Beeinflussung der Zahlungsfähigkeit
der Bank), Marktpreisrisiken (d.h. die Gefahr von Verlusten durch
Veränderungen von Marktpreisen) und Adressen-Ausfall-Risiken
systematisiert werden. Das Adressen-Ausfall-Risiko bezieht sich auf die
7
Vgl. Bitz (1993) S.642
8
Vgl. Oehler/Unser (2001) S. 13
9
Vgl. Schierenbeck (1999) Band II S. 4
10
Vgl. Bröker (2001) S. 10

3
Gefahr, daß Forderungen der Bank aufgrund von Zahlungsunwilligkeit oder
­unfähigkeit des Schuldners nicht oder nur teilweise beglichen werden. In
Ergänzung dieser Definition, die sich letztlich nur auf die Insolvenz des
Schuldners bezieht,
11
umfaßt die Systematisierung des Kreditrisikos durch
Rolfes
12
neben dem Ausfallrisiko (Übergehen eines Kreditnehmers in die
,,Default-Klasse") auch das Bonitätsrisiko, das sich durch Wanderungs-
bewegungen innerhalb der Solvenzklassen infolge von Bonitätsver-
schlechterungen manifestiert. Das Länderrisiko, als spezielle Form des
Risikos eines Forderungsausfalls gegenüber ausländischen Schuldnern
13
,
wird in dieser Betrachtung unter das Adressen-Ausfall-Risiko subsumiert.
Zusammenfassend läßt sich das Kreditrisiko als die mögliche negative
Wertänderung eines Finanzmarktinstrumentes aufgrund einer akuten Zah-
lungsunfähigkeit des Schuldners (Ausfallrisiko) oder einer Veränderung
seiner Bonität (Spread-Risiko bzw. Ratingänderungsrisiko) definieren.
14
Die Risikoanalyse darf sich jedoch nicht auf die Diagnose der aus den ver-
schiedenen Krediten resultierenden Einzelrisiken beschränken. Vielmehr
müssen die zwischen den Einzelrisiken bestehenden Zusammenhänge be-
rücksichtigt werden. Um das Risiko der aus der Gesamtheit jeweils indivi-
duell risikobehafteter Einzelkredite resultierenden Gesamtposition zu unter-
suchen, ist eine Ermittlung der Korrelationen notwendig.
15
Die Korrelatio-
nen geben das Ausmaß des Zusammenhangs des Eintritts mehrerer Einzel-
ereignisse in Abhängigkeit von den Umweltzuständen an.
16
Durch das Zu-
sammentreffen verschiedener Einzelrisiken können sich neben dem Fall,
daß dies aufgrund von Unabhängigkeit der Ereignisse keine Auswirkungen
auf das Gesamtrisiko hat, das Gesamtrisiko mindernde Diversifikationsef-
fekte als auch risikoerhöhende Kumulationseffekte ergeben.
17
Das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko wird in ein durch Diversifikation redu-
11
Vgl. Bröker (2001) S. 12
12
Vgl. Rolfes (1999) S. 332
13
Vgl. Bröker (2001) S. 13
14
Vgl. Wahrenburg/Niethen (2000 a) S. 492/494
15
Vgl. Gebhardt (1993) S. 649
16
Vgl. Oehler/Unser (2001) S. 298
17
Vgl. Becker (2001) S. 30

4
zierbares (systematisches) Risiko und ein durch Streuung nicht verringerba-
res (unsystematisches oder ideosynkratisches) Risiko unterteilt.
18
Hierbei ist allerdings zu beachten, daß bezogen auf das Portfolio eine Risi-
kokonzentration (Kumulation) nicht nur durch eine Häufung einzelner Kre-
dite mit ähnlicher Risikostruktur, sondern auch schon allein durch hohe Ein-
zelkredite entstehen kann. Im übrigen ist ein gewisses Maß an Konzentra-
tion unvermeidlich, wenn eine konsequente Geschäftsstrategie nach Kun-
dengruppen, Märkten und Produkten umgesetzt wird.
19
2.3
Asymmetrien und Kreditrisiko
Angesichts dieser sehr ,,banktechnisch" geprägten Diskussion des Kredit-
risikobegriffs darf jedoch nicht vergessen werden, daß die Kreditinstitute
selbst auch als Schuldner auftreten. Schließlich basiert auf diesem Aspekt
und den damit verbundenen Risiken eine wesentliche Argumentation für die
Notwendigkeit einer staatlichen Bankenaufsicht.
20
Hieraus entsteht die Not-
wendigkeit, das Kreditrisiko aus einer allgemeineren Perspektive der ,,neue-
ren Finanzierungstheorie" zu diskutieren. Neben den primären Gläubigerri-
siken, die aus der Unsicherheit resultieren, daß die Erlöse aus kreditierten
Investitionen nicht zur Bedienung der Gläubigeransprüche ausreichen und
es infolgedessen zu einem Verlust kommt, ergeben sich aus den Besonder-
heiten einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung weitere Risiken, die auf
Asymmetrien zurückzuführen sind.
Durch die Delegation der Verfügungsrechte über die bereitgestellten Kredit-
mittel durch den Gläubiger an den Schuldner ist die Gestaltungskompetenz
asymmetrisch verteilt, was dem Schuldner im allgemeinen einen mehr oder
weniger großen Informationsvorsprung verschafft (sogenannte asymme-
trische Informationen). Daneben sind Gläubiger und Schuldner unterschied-
lich vom Erfolg einer bestimmten Investition betroffen. Während der
Schuldner unbegrenzt sowohl an Gewinn als auch Verlust einer Investition
18
Vgl. Oehler/Unser (2001) S. 298
19
Vgl. Franzetti (2001) S. 186

5
beteiligt ist, ist die ,,Erfolgsvergütung" des Gläubigers auf die fest verein-
barte Leistungsrate (Zinsen und Tilgung) nach oben begrenzt. Da er jedoch
Verluste mittragen muß, sind Risiken und Chancen zwischen Gläubiger und
Schuldner asymmetrisch verteilt. Diese asymmetrische Betroffenheit schafft
für den Schuldner ein Anreizpotential, sich nach Kreditvergabe gläubiger-
schädigend zu verhalten (sogenanntes Moral-Hazard-Risiko).
21
Die Proble-
matik der Asymmetrien in einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung wird nach-
folgend im Rahmen der Aufgaben der Bankenaufsicht nochmals themati-
siert.
3
Bankaufsichtliche Behandlung des Kreditrisikos
3.1
Aufgaben der Bankenaufsicht
Die Notwendigkeit einer staatlichen Beaufsichtigung der Banken wird ge-
wöhnlich mit dem Erfordernis des Schutzes der Anleger und der Funktions-
fähigkeit des Bankensystems begründet.
22
Eine modernere Argumentation
23
stellt auf Marktversagen ab, das z.B. auf asymmetrische Informationen zu-
rückzuführen ist. Bankgläubiger können im allgemeinen nicht die Solidität
einer Bank bewerten. Hinzu kommt, daß aufgrund der niedrigen Eigenkapi-
talquote bei Banken besondere Anreize bestehen, den Wert des Eigenkapi-
tals als Residualanspruch gegenüber den fixen Ansprüchen der Fremdkapi-
talgeber durch eine Erhöhung des Unternehmensrisikos zu verbessern
(Moral-Hazard-Risiko).
24
Diese Problematik spielt auch bei der Bankrun-
Mechanik, also dem raschen Abzug aller Einlagen durch die Einleger, eine
wichtige Rolle. Burghof bezeichnet die Vermeidung eines Bankruns als
zentrales Argument für die Existenz der Bankenaufsicht. Während ein Run
auf eine einzelne Bank keine besondere Gefahr für die Volkswirtschaft dar-
stellt, ist ein allgemeiner Bankrun eine ökonomische Gefahr.
25
Insofern steht
nicht der Schutz eines einzelnen Instituts, sondern der Schutz des Banken-
20
Vgl. Rudolph (1996) S. 20
21
Vgl. Bitz/Peters (1992) S. 15-17 und 32
22
Vgl. Waschbusch (2000) S. 10, Büschgen (1998) S. 272
23
Vgl. Büschgen (1998) S. 272, vgl. auch Santos (2000) S. 12
24
Vgl. Burghof (1996) S. 32/33
25
Vgl. Burghof (1996) S. 21

6
systems insgesamt im Vordergrund. Ein Run auf eine einzelne Bank, der in
der wirtschaftlichen Situation eines Instituts begründet ist, dokumentiert
lediglich die als positiv zu wertende Auslese durch den Wettbewerb, da die
Risikopolitik dieser Bank offensichtlich nicht den Erwartungen der Anleger
entsprochen hat.
26
In diesem Zusammenhang ist allerdings zu sehen, daß die Krise einer ein-
zelnen Bank über Interbanken-Exposures zu einer ,,Ansteckung" anderer
Banken führen kann (Contagion effect).
27
Aufgabe der Bankenaufsicht ist
daher auch, der einen allgemeinen Bankrun auslösenden Ansteckungsgefahr
zu begegnen oder, mit anderen Worten, das systemische Risiko zu begren-
zen.
28
Vor dem Hintergrund der besonderen Vertrauensempfindlichkeit der Bank-
gläubiger ist die Bankenaufsicht, damit dieses Vertrauen durch vermehrte
Insolvenzen einzelner Banken nicht verhindert wird, letztlich gezwungen,
auch auf die Risikopolitik der einzelnen Institute einzuwirken.
3.2
Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Begrenzung des Kreditrisikos
3.2.1 Geltende
Regelungen
Um sicherzustellen, daß die Kreditinstitute ihren eingegangenen Verpflich-
tungen jederzeit nachkommen können, schreibt §10 KWG vor, daß diese
über ,,angemessene Eigenmittel" verfügen müssen. Diese werden als Ver-
lustdeckungspotential betrachtet, das als Maßzahl dienen soll, inwieweit
eine Bank in der Lage ist, mögliche Verluste aus eigener Kraft abzufan-
gen.
29
Im folgenden werden für das von der Bankenaufsicht geforderte
Verlustdeckungspotential synonym die Begriffe ,,regulatorisches Eigenka-
pital" oder ,,regulatorische Eigenmittel" verwendet, um es von dem Begriff
26
Vgl. Büschgen (1998) S. 273, Burghof (1996) S. 21
27
Vgl. Franzetti (2001) S. 186
28
Vgl. Burghof (1996) S. 24
29
Vgl. Bitz/Matzke/Bigus (1999) S. 31

7
,,ökonomisches Kapital", d.h. dem Kapital, das nach Einschätzung der Ban-
ken für die eingegangenen Risiken vorhanden sein muß
30
, abzugrenzen.
31
Dem Verlustdeckungspotential wird das Verlustentstehungspotential, das
mittels dem Grundsatz I
32
ermittelt wird, gegenübergestellt. Im Grundsatz I
werden zum einen Ausfallrisiken durch Ausfall eines Geschäftspartners und
dessen Gegenleistung (z.B. aus Krediten), sowie als Marktrisiken bezeich-
nete Änderungen von Marktpreisen aus dem Handelsbereich der Banken
erfaßt.
Der derzeit gültige Grundsatz I geht auf die Empfehlungen des Basler Aus-
schusses für Bankenaufsicht aus 1988
33
zurück. Obwohl sich der Basler
Akkord zunächst nur an international tätige Banken richtete, hat er sich
mittlerweile zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken
entwic??kelt.
34
Anhand des Grundsatz I wird ermittelt, ob Banken und
Finanzdienstleistungsinstitute über ein aus Sicht der Bankenaufsicht
ausreichendes Eigenkapital verfügen.
35
Die Höhe der unter den Grundsatz I
fallenden Risiken werden im wesentlichen anhand von je nach
Kundenklasse (Staaten, Kreditinstitute, Sonstige), der Besicherung des
Kredites sowie dem Sitz des Kunden unterschiedlichen Bonitätsgewichten
ermittelt und müssen mit mindestens 8% Eigenkapital, dessen konkrete
Zusammensetzung hier nicht näher erläutert wird, unterlegt werden.
36
Hierbei wird in den einzelnen Risikoklassen pauschal von
Ausfallwahrscheinlichkeiten zwischen 8% und 0% ausgegangen und ein
risikomäßig breitgestreutes Kreditportfolio unterstellt, in dem sich
Risikoüber- und -unterzeichnungen einzelner Positionen im wesentlichen
ausgleichen.
37
Während die Verwendung von internen Risikomodellen für
Marktrisiken aufsichtsrechtlich zwischenzeitlich erlaubt ist, wurden diese
30
Vgl. DBB (1998 b) S. 70 Fußnote 4
31
Vgl. Oehler/Unser (2001) S. 339
32
Grundsatz I der Grundsätze über Eigenkapital und Liquidität der Kreditinstitute
33
Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmes-
sung und Eigenkapital-Anforderungen, Juli 1988 (auch Basler Akkord genannt)
34
Vgl. DBB (2001) S. 16
35
Vgl. DBB (1998 a) S. 67
36
Vgl. Becker (2001) S. 8
37
Vgl. DBB (1998 a) S. 68

8
für den Hauptrisikoblock der Banken, die Kreditrisiken, bisher nicht
zugelassen.
38
3.2.2
Mängel der aufsichtlichen Regelungen
Der Basler Akkord von 1988 und damit die darauf aufbauenden Vorschrif-
ten des Grundsatz I sind in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden,
da die seitens der Bankenaufsicht vorgesehene standardisierte Berechnung
der Kreditrisiken die ökonomischen Risiken der (Kredit-) Institute nur sehr
grob und daher ungenau wiedergeben.
39
Die vorgegebene Eigenkapitalrate
entbehrt einer ökonomischen Begründung.
40
Daneben spiegelt die grobe
Kategorisierung der Kreditnehmer und damit zusammenhängend die Fest-
legung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Bonitätsgewichte nicht die dem
Kreditengagement zugrundeliegende Risikosituation wider. So wird z.B. für
einen Unternehmenskredit an einen Schuldner mit AAA-Rating der gleiche
Risikogehalt unterstellt, wie für eine Forderung an ein Unternehmen, das
mit ,,speculative-grade" eingestuft wird. Zudem bleibt bisher unberück-
sichtigt, ob es sich um Nachrangdarlehen handelt
41
, die ceteris paribus einen
höheren Risikogehalt aufweisen dürften.
Ein weiterer Mangel ist, daß die Kreditrisiken lediglich aufaddiert werden
42
und so der Grad der Portfoliodiversifikation im Grundsatz I keine Berück-
sichtigung findet.
43
Im übrigen sind hier auch die Großkreditvorschriften
nach §§ 13/13 a KWG nicht hilfreich, da diese lediglich zu einer Zerfällung
des Risikos, d.h. zu einer Zerlegung des Gesamtengagements der Bank in
viele kleine Einzelengagements führen. Dies bringt nur dann eine Risikore-
duzierung, falls die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Einzelkredite jeweils
voneinander unabhängig sind.
44
38
Vgl. DBB (1998 b) S. 76
39
Vgl. DBB (2001) S. 16
40
Vgl. Santos (2000) S. 18
41
Vgl. Bröker (2000) S. 374/375
42
Vgl. Bröker (2000) S.377
43
Vgl. Rudolph (1996) S.145
44
Vgl. Bitz/Matzke/Bigus (1999) S. 126 und 132

9
3.2.3
Reaktion der Banken
Vor dem Hintergrund dieser pauschalen regulatorischen Vorschriften ent-
wickelten sich durch die zunehmende Marktgängigkeit von Krediten (z.B.
durch Verbriefung), dem Einsatz innovativer Finanzprodukte sowie die in-
terne Verwendung von Kreditrisikomodellen durch Kreditinstitute Anreize
zur sogenannten Regulierungsarbitrage (Regulatory Capital Arbitrage).
45
Antrieb für die Regulierungsarbitrage ist ein Unterschied zwischen dem
durch die regulatorischen Eigenkapitalvorschriften verkörperten und dem
tatsächlich von den Banken wahrgenommenen (ökonomischen) Risiko der
zugrundeliegenden Transaktion.
46
Hierbei werden für bestimmte Finanzpro-
dukte die aufsichtsrechtlich vorzuhaltenden Eigenmittel substantiell redu-
ziert ohne oder mit nur geringer Veränderung des aus den Finanzprodukten
resultierenden ökonomischen Risikos.
47
Zum Beispiel werden Kredite durch
Sekurisation (Verbriefung) verkauft oder Risiken vom Anlagenbuch in das
Handelsbuch übertragen, um so die modellbasierten geringeren Eigenkapi-
tal-Anforderungen für Marktrisiken zu nutzen.
48
Praktiker argumentieren, daß nur die Regulierungsarbitrage den Banken
ermöglicht, im Geschäft mit Schuldnern sehr guter Bonität marktgerechte
Konditionen zu stellen.
49
Ohne die Regulierungsarbitrage würden die ,,un-
begründet hohen" Eigenkapital-Anforderungen die Erträge aus diesen Ge-
schäften so stark reduzieren, daß diese ökonomisch uninteressant wären.
50
In diesem Sinne ist die Regulierungsarbitrage im Interesse der Banken, da
sie ihnen ermöglicht, die Höhe des von der Bankenaufsicht geforderten re-
gulatorischen Kapitals an das ökonomische Kapital anzupassen. Letztlich ist
sie als Teil der internen Risikosteuerung der Kreditinstitute anzusehen.
3.2.4
Regulierungsarbitrage aus Sicht der Bankenaufsicht
Aus Sicht der Bankenaufsicht ist diese Vorgehensweise problematisch, da
z.B durch den Verkauf von Krediten mit geringem Risiko das durchschnitt-
45
Vgl. Jackson/Perraudin (2000) S. 3
46
Vgl. Jones (2000) S. 37
47
Vgl. Jones (2000) S. 36
48
Vgl. FED Task Force (1998) S. 2 und 45
49
Vgl. Mingo (2000) S. 18 f
50
Vgl. FED Task Force (1998) S. 46

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832443887
ISBN (Paperback)
9783838643885
DOI
10.3239/9783832443887
Dateigröße
685 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2001 (August)
Note
2,0
Schlagworte
bankaufsicht basel kreditrisikomodelle rating
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Titel: Aufsichtliche Anerkennung interner Kreditrisikomodelle
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