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Das interne Rating gemäß des Konsultationspapiers des Basler Ausschusses

©2001 Diplomarbeit 70 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen.“
Mit diesem Zitat aus dem klassischen Drama „Wilhelm Tell“ startete der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BaKred), Jochen Sanio, am 17. Januar 2001 seine Rede anlässlich einer Veranstaltung der Landeszentralbank Hessen in Frankfurt. Den Laien mag es verwundern, warum Sanio mit solch geflügelten Worten ein auf den ersten Blick trockenes Thema einleitete, standen in der Rede doch die neuen Eigenkapitalrichtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Mittelpunkt, die am 16. Januar 2001 veröffentlicht wurden. Doch für die Finanzwelt bedeutet dieses neue Konsultationspapier - kurz auch einfach Basel II oder Basler Akkord genannt - ein Meilenstein in der Weiterentwicklung und Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.
Seit 1988, als der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seine ersten Eigenkapitalvorschriften präsentiert hatte, folgte eine rasante Entwicklung der Bankenbranche. Begriffe wie Internationalisierung, Deregulierung und Disintermeditation prägen diesen Strukturwandel der Kreditinstitute. Im Kern geht es dabei um den Trend zur Entstehung eines einzigen, weltumspannenden Finanzmarktes durch die Integration der einzelnen nationalen Märkte. Ebenso werden Grenzen zwischen bisher stark abgetrennten Marktsegmenten in der Finanzbranche abgebaut. Ein sich verschärfender Wettbewerb zwischen den Banken als auch eine enorme Vermehrung von innovativen Finanzprodukten hat das Risikopotential der Institute an Volumen und Komplexität erhöht. Die zunehmenden Fortschritte in der Informationstechnologie haben hierbei auch einen großen Einfluss auf diese Entwicklung.
Vom Wandel betroffen ist auch die Bankenaufsicht, denn bis in die 70er Jahre war die Aufsicht noch eine rein nationale Angelegenheit. Durch die Ausdehnung der Aktivitäten der Banken über die nationalen Grenzen hinaus und auch durch die Entstehung des europäischen Binnenmarktes wurde eine Vielzahl von bankenaufsichtlichen Regelungen nach und nach internationalisiert. Dabei hat die Bankenaufsicht insbesondere ein Interesse daran, die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Gefahrenherden an den internationalen Finanzmärkten durch Präventation zu minimieren und mögliche Krisen in ihrem Ausmaß zu begrenzen. Der Hauptaugenmerk bei der Aufsicht liegt vornehmlich auf der Eigenkapitalausstattung der Banken. Auch auf anderer Ebene kann die Bankenaufsicht sichere […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

1. Problemstellung und Gang der Untersuchung

2. Begriffsbestimmungen und Bezugsrahmen
2.1. Kreditrisiko und Rating
2.1.1. Kreditrisiko
2.1.2. Rating
2.2. Die neuen Eigenkapitalvereinbarungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
2.2.1 Basler Ausschuß für Bankenaufsicht
2.2.2. Überblick über die drei Säulen der neuen Eigenkapitalvereinbarung

3. Methoden des internen Rating nach dem Basler Akkord (IRB-Ansatz)
3.1. Einführung in den IRB-Ansatz
3.2. Fünf Kernelemente des IRB-Ansatzes
3.2.1. Klassifizierung der Kredite
3.2.2. Risikokomponenten
3.2.3. Risikogewichtung und Berechnung der risikogewichteten Aktiva
3.2.4. Mindestanforderungen im IRB-Ansatz
3.2.5. Aufsichtliche Überprüfungsverfahren
3.3. Besonderheiten bei Krediten an Privatkunden

4. Beurteilung des IRB-Ansatzes
4.1. Allgemeine Kritik am internen Rating durch Kreditinstitute
4.2. Kritik am IRB-Ansatz durch den Zentralen Kreditausschuß
4.2.1. allgemeine Kritik
4.2.2. Konsultationsfrist und Ermessensspielräume
4.2.3. Säule 1 / IRB-Ansatz
4.2.4. Säule 2 / aufsichtliche Überprüfung
4.2.5. Säule 3 / Marktdisziplin

5. Konsequenzen des IRB-Ansatzes
5.1. Aus Sicht der Kreditkunden
5.1.1. Anforderungen bei der Vorbereitung zum Rating
5.1.2. Kreditkonditionen und Kreditvergabeverhalten
5.1.3. Alternative Finanzierungsformen
5.2. Aus Sicht der Kreditinstitute
5.2.1. Implementierung von Ratingsystemen
5.2.2. Marktbereinigung bei den Banken
5.2.3. Strategische Aspekte
5.3. Vom Standpunkt der Bankenaufsicht
5.4. Volkswirtschaftliche Konsequenzen

6. Zusammenfassung und Ausblick

LITERATURVERZEICHNIS

1. Problemstellung und Gang der Untersuchung

„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit,

Und neues Leben blüht aus den Ruinen.“

Mit diesem Zitat aus dem klassischen Drama „Wilhelm Tell“ startete der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BaKred), Jochen Sanio, am 17. Januar 2001 seine Rede anläßlich einer Veranstaltung der Landeszentralbank Hessen in Frankfurt.[1] Den Laien mag es verwundern, warum Sanio mit solch geflügelten Worten ein auf den ersten Blick trockenes Thema einleitete, standen in der Rede doch die neuen Eigenkapitalrichtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Mittelpunkt, die am 16. Januar 2001 veröffentlicht wurden. Doch für die Finanzwelt bedeutet dieses neue Konsultationspapier – kurz auch einfach Basel II oder Basler Akkord genannt – ein Meilenstein in der Weiterentwicklung und Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.

Seit 1988, als der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht seine ersten Eigenkapitalvorschriften präsentiert hatte, folgte eine rasante Entwicklung der Bankenbranche. Begriffe wie Internationalisierung, Deregulierung und Disintermeditation prägen diesen Strukturwandel der Kreditinstitute. Im Kern geht es dabei um den Trend zur Entstehung eines einzigen, weltumspannenden Finanzmarktes durch die Integration der einzelnen nationalen Märkte. Ebenso werden Grenzen zwischen bisher stark abgetrennten Marktsegmenten in der Finanzbranche abgebaut. Ein sich verschärfender Wettbewerb zwischen den Banken als auch eine enorme Vermehrung von innovativen Finanzprodukten hat das Risikopotential der Institute an Volumen und Komplexität erhöht. Die zunehmenden Fortschritte in der Informationstechnologie haben hierbei auch einen großen Einfluß auf diese Entwicklung.

Vom Wandel betroffen ist auch die Bankenaufsicht, denn bis in die 70er Jahre war die Aufsicht noch eine rein nationale Angelegenheit. Durch die Ausdehnung der Aktivitäten der Banken über die nationalen Grenzen hinaus und auch durch die Entstehung des europäischen Binnenmarktes wurde eine Vielzahl von bankenaufsichtlichen Regelungen nach und nach internationalisiert. Dabei hat die Bankenaufsicht insbesondere ein Interesse daran, die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Gefahrenherden an den internationalen Finanzmärkten durch Präventation zu minimieren und mögliche Krisen in ihrem Ausmaß zu begrenzen. Der Hauptaugenmerk bei der Aufsicht liegt vornehmlich auf der Eigenkapitalausstattung der Banken. Auch auf anderer Ebene kann die Bankenaufsicht sichere Rahmenbedingungen für eine stabile internationale Finanzwelt schaffen, z.B. durch die Förderung von Risikobewußtsein und Selbstdisziplin der Marktteilnehmer sowie durch eine erhöhte Transparenz. Der zentrale Faktor bei der Sicherung des globalen Finanzsystems ist allerdings die angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken. So hat der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht im Jahr 1988 mit seiner Eigenkapitalempfehlung einen internationalen Standard gesetzt, welcher dann in den folgenden Jahren in die Praxis umgesetzt wurde. Hauptgrund für die neue Regelung war die Gefahr, daß japanische Banken in großen Stile dabei waren, sich in der ganzen Welt einzukaufen. Dies gelang jedoch nicht, da Ende 1989 die Spekulationsblase in Tokio platzte. Die Basler Richtlinien sollen also das Weltfinanzsystem insbesondere vor spekulativer Expansion bewahren. Der Basler Ausschuß beschloß in seiner Empfehlung, daß die international tätigen Kreditinstitute zur Begrenzung ihres Kreditrisikos eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 8 % auf der nach dem Grad ihres Risikos gewichteten Aktiva vorhalten. Nur durch einen solchen erzwungenen Verzicht auf die Kreditschöpfung kann eine Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden. Die Basler Empfehlung von 1988 erwies sich als Markstein auf dem Gebiet des Bankenaufsichtsrechts, denn mit ihr konnte eine Harmonisierung der Eigenkapitalbestandteile der international agierenden Banken erreicht werden. Vereinfacht ausgedrückt wird nach den 1988er-Bestimmungen pauschal jeder Unternehmenskredit gleichermaßen mit 8 % Eigenkapital unterlegt, während bei Krediten an andere Banken eine Unterlegung von 1,6 % (20 % von der Bemessungsgrundlage 8 %) gilt. Bei Krediten an öffentliche Stellen ist kein Eigenkapital bereitzuhalten. Banken haben allgemein ein Interesse daran, möglichst wenig Eigenkapital zurücklegen zu müssen, da sie dieses Geld nicht weiterverleihen können. Die von der Aufsicht vorgeschriebene Eigenkapitalhinterlegung bedeutet also ein großer Kostenfaktor für die Bankenbranche.

Doch trotz aller Erfolge der relativ schlichten 1988er-Regelungen kam schnell der Wunsch auf (u.a. auf Initiative der USA), die Richtlinien umfassend zu reformieren. Grund hierfür war zum einem, daß die Regulierungen teilweise für falsche Anreize sorgen. Die Banken gingen dazu über, vermehrt risikoarme Kredite an Unternehmen aus den Bilanzen zu entfernen, während schlechtere Risiken behalten wurden, damit das für die Institute teure Eigenkapital für ertragreichere Geschäfte genutzt werden kann (Kapitalarbitrage). Es wurde für die Banken ein großes Ärgernis, daß alle Kredite gleich behandelt werden und die identische Eigenkapitalunterlegung gilt, seien es Kredite an Kunden mit guter Bonität oder Kredite mit schlechterer Qualität. Die zweite Ursache war, daß die Eigenkapitalrichtlinien besonders US-Banken an ihrer weiteren Expansion hinderten. So fragten Unternehmen mit einer vorzüglichen Bonität vermehrt Kredite nach, um beispielsweise Aktienrückkäufe zu tätigen. Die Kreditinstitute würden diesem Wunsch gerne nachkommen, sind aber durch die Eigenkapitalrichtlinien in ihren Möglichkeiten begrenzt. Die Asienkrise im Jahr 1997, bei der bei den dortigen Banken faule Kredite in Billionen-Dollar-Höhe zu Tage traten, war eine weitere Ursache für die Reformforderungen.

Mit Basel II sollen diese Nachteile beseitigt werden. Kreditinstitute, die mit einer guten Risikostreuung und –steuerung ausgestattet sind, können hoffen, daß sie durch die neuen Regelungen ihren Handlungsspielraum erweitern können. Die neuen Vorschläge des Basler Ausschusses beinhalten beispielsweise Differenzierungen für Unternehmenskredite und bieten die Möglichkeit, die Eigenmittelunterlegung zu mindern. Die Risiken sollen nun individueller gemessen werden und danach entsprechend mit Eigenkapital unterlegt werden. Es gilt nun der generelle Grundsatz, daß für das Eingehen geringerer Risiken auch dementsprechend weniger Kapital bereitgehalten werden muß und umgekehrt. Zwar bleibt die Eigenkapitaldefinition mit 8 % unverändert, jedoch wird jetzt die Risikoaktiva auf anderen Wege ermittelt. Hierbei spielt das Rating als Analyseinstrument eine zentrale Rolle. Neben einem einfachen Standardverfahren, das mit den Rating-Urteilen von externen Rating-Agenturen arbeitet, sehen die Basler Richtlinien auch bankinterne Rating-Verfahren zur Beurteilung des Kreditrisikos vor. Somit tritt das individuelle Kreditrisiko als wesentlicher Faktor in den Mittelpunkt und löst das bisher sehr pauschale Verfahren ab. Das interne Rating, das die Möglichkeit von einem Basisverfahren sowie einer fortgeschrittenen Methode bietet, stellt den Kern des rund 500 Seiten umfassenden Basler Konsultationspapier dar. Die Methode des internen Rating bietet den Instituten bahnbrechende Möglichkeiten für Eigenkapitalentlastung und wird große Umwälzungen in der Bankenwelt auslösen. Der Basler Ausschuß betont jedoch, daß die Eigenkapitalanforderungen durch die Neuregelung im Durchschnitt insgesamt weder steigen noch sinken sollen, es werden allerdings individuelle Unterschiede zwischen den einzelnen Instituten auftreten. Nach der Planung des Ausschusses wurde die Beratungsfrist für Basel II Ende Mai 2001 abgeschlossen. Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der Banken und Verbände werden bis Ende 2001 in das Papier eingearbeitet und Basel II wird dann entsprechend verabschiedet. In Kraft treten sollen die neuen Eigenkapitalrichtlinien im Januar 2004, aber die Kreditinstitute werden schon 2001 mit den Vorbereitungen beginnen müssen, um die Richtlinien rechtzeitig umsetzen zu können.

Die in dieser Arbeit umfassende Untersuchung beschäftigt sich vor allem mit dem Schwerpunkt der neuen Basler Richtlinien, dem internen Rating. Hierbei werden anfangs zentrale Begriffe wie Kreditrisiko, Rating oder der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht erläutert. Im Hauptteil folgt dann eine detaillierte Beschreibung der Methoden des internen Rating. Hierbei wird einerseits ein Schwerpunkt auf die Berechnung der Risikoaktiva gelegt, andererseits wird ebenso auf die umfangreichen Mindestanforderungen in diesem Prozeß eingegangen. Im nächsten Kapitel wird der interne Rating-Ansatz einer kritischen Analyse unterworfen, wobei auch geprüft wird, inwieweit Banken in der Lage sind, ein geeignetes Rating-Urteil zu erstellen. Eine genaue Untersuchung von einzelnen Bestandteilen der Verfahren des internen Ratings folgt hieran. Die sich durch die zuvor beschriebene Kritik möglicherweise ergebenden Konsequenzen werden dann im abschließenden Kapitel erläutert. Dabei wird Bezug genommen auf die Institutionen, die in starken Maße von Basel II betroffen sein werden. Ein kurzer Blick auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen rundet die Analyse ab. Im Schlußteil folgt eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf die künftige Entwicklung.

2. Begriffsbestimmungen und Bezugsrahmen

2.1. Kreditrisiko und Rating

2.1.1. Kreditrisiko

In vielfältiger Weise treten bei den Kreditinstituten Risiken auf, die den Gewinn der Banken verringern können oder sogar einen Verlust verursachen können. Daher spricht man auch von Erfolgsrisiken, die in der Literatur unterschiedlich systematisiert werden.

Büschgen differenziert zwischen dem (Markt-) Preisrisiko und Adressenausfallrisiko (Kontrahentenrisiko) und untergliedert diese weiter nach unterschiedlichen Risikoursachen:

Abbildung 1: Übersicht der bankbetrieblichen Erfolgsrisiken:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Büschgen (1998), S. 920

Das Kreditrisiko steht im engen Bezug zu den Basler Konsultationspapieren, denn die Eigenkapitalrichtlinien sollen die Kreditrisiken begrenzen. Büschgen unterscheidet zwischen dem Kreditrisiko im weiteren Sinne (i.w.S.) und im engeren Sinne (i.e.S.). Zum Kreditrisiko i.w.S. wird das allgemeine Bonitätsrisiko gezählt. Hierunter versteht man das Risiko des Ausfalls eines Schuldners, verursacht durch einzelwirtschaftliche Insolvenz. Das Bonitätsrisiko ist also die Gefahr, daß der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in der erwarteten Höhe nachkommt. Dieser mögliche Ausfall ist allerdings nicht beschränkt auf den Kreditbereich, sondern erstreckt sich auf alle Geschäfte einer Bank, bei denen ein Kreditinstitut Forderungen gegenüber Dritten eingeht. Dazu gehören u.a. Schuldverschreibungen sowie bedingte und unbedingte Termingeschäfte.

Das Kreditrisiko i.e.S. entspricht dem Bonitätsrisiko, allerdings liegt hier der Fokus ausschließlich im Kreditgeschäft. Jede Kreditart ist mit diesem Risiko behaftet, auch spezielle Formen wie Leasing oder Factoring. Ebenso hundertprozentig besicherte Kredite sind dem Kreditrisiko ausgesetzt, da bei einem Kreditausfall die Gefahr einer mangelhaften Verwertbarkeit der Sicherheiten droht. Aufgrund der enormen Bedeutung des Kreditgeschäftes in Deutschland kann das Kreditrisiko i.e.S. als das „klassische“ Bankrisiko angesehen werden. Bei jeder Kreditvergabeentscheidung steht dieses Risiko im Mittelpunkt der Betrachtung.[2]

2.1.2. Rating

Abgeleitet vom englischen Verb „to rate“ kann man Rating allgemein als Beurteilung bzw. Bewertung übersetzen. Rating im Rahmen einer Leistungsbeurteilung wird in vielen Bereichen angewandt, so erhalten z.B. Dienstleistungen wie Hotels und Restaurants, Immobilienobjekte oder Wertpapieranlagen ein Rating.[3]

Im Kreditbereich definiert man Rating als eine Bonitätseinstufung, die meist von einer Rating-Agentur ermittelt und an Hand von Symbolen oder Kennzahlen in einer Skala verdichtet wird. Das Kreditrating (engl. Credit Rating) nimmt Bezug auf Ausfallrisiken und berücksichtigt nicht Liquiditäts- und allgemeine Marktrisiken.[4] Die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und fristgerechten Tilgung seiner Schulden und Zinsen wird vom Rating ermittelt. Außerdem wird eine Prognose über die Dimension möglicher Forderungsausfälle aus Gläubigersicht vorgenommen, was man auch als Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit bezeichnet.

Das Kreditrating hat seinen Ursprung in den USA, denn für den dortigen rasanten Ausbau des Eisenbahnnetzes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert waren erhebliche Kapitalmengen erforderlich und es entstand ein großer anonymer Kapitalmarkt für Eisenbahnanleihen. Für den einzelnen Anleger waren Informationen und Bonitätseinstufungen hierzu auf eigene Faust schwer ermittelbar, was zu einer ersten kommentierten und dokumentierten Bewertung von Eisenbahnanleihen durch die H.V. & H.W. Poor Company führte. In den USA entstanden somit die ersten Rating-Agenturen (z.B. Gründung der John Moody & Company im Jahr 1900). Durch steigenden Bedarf an Fremdkapital und gesetzliche Bestimmungen erfuhren die Rating-Agenturen in den USA eine zunehmende Bedeutung.[5]

Als Rating bezeichnet man sowohl den Prozeß als auch das eigentliche Ergebnis der Kreditrisiko-Einschätzung. Das Resultat des Rating-Prozesses wird in einer abschließenden Kennzahl – vergleichbar mit einer Schulnote - ausgedrückt, die mit Hilfe von quantitativen und qualitativen Faktoren entwickelt wird. Das Rating unterscheidet sich von den in Deutschland bisher traditionell angewandten Kreditwürdigkeitsprüfungen insbesondere durch die qualitativen Gesichtspunkte (z.B. Qualität des Managements) und zukünftige Faktoren.[6]

Wenn das Rating-Ergebnis feststeht, werden die Kreditnehmer in bestimmte Rating-Klassen eingruppiert. Diese werden durch bestimmte Buchstabenkombinationen beschrieben, um eine rasche Verständlichkeit für den Außenstehenden zu ermöglichen. So verwendet z.B. die amerikanische Rating-Agentur Standard & Poor`s Kennzahlen beginnend bei „AAA“, was für eine sehr hohe Qualität des Engagements spricht, während „D“ eine äußerst negative Bewertung kennzeichnet.[7] Der Basler Ausschuß hat bei der Entwicklung des internen Rating-Ansatzes die Methoden der externen Rating-Agenturen zum Vorbild genommen.

Tabelle 1: Rating-Klassen der 3 führenden externen Rating-Agenturen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Due Finance Wirtschaftsberatungs GmbH, http://www.duefinance.de, 22.02.2001

Beim Rating-Prozeß werden bestimmte Kriterien bewertet und mittels Gewichtungen miteinander aggregiert. Dabei ist es wichtig, daß das Verfahren transparent ist, daß die Beurteilungen in regelmäßigen Abständen erfolgen und daß die Bewertungskriterien nachvollziehbar sind.[8]

Im Zusammenhang mit Basel II sind vor allem folgende Bewertungskriterien beim Rating-Prozeß bedeutend:

- Vergangene und potentielle Fähigkeit des Kreditnehmers, Erträge zu erwirtschaften
- Grad der Fremdfinanzierung
- Position des Unternehmens innerhalb der Branche
- Kapitalstruktur
- Qualität und Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer
- Qualifikation des Managements

Anhand dieser und weiterer Parameter wird das Rating erstellt. Dabei muß die Datenbasis auf einem ausreichend langem Zeitraum basieren.[9]

Zwei unterschiedliche Rating-Verfahren kommen in der Praxis zur Anwendung. Zum einen werden externe Ratings angewandt, die von einer unabhängigen Rating-Agentur erstellt werden. Die bekanntesten internationalen externen Anbieter sind hierbei Moddy`s, Standard & Poor`s und Fitch IBCA. Diese werden von den Unternehmen, die eine Bewertung anstreben, beauftragt. In der Regel werden die Rating-Ergebnisse veröffentlicht, welche den Unternehmen bei einem positiven Rating-Urteil die Fremdkapital-Aufnahme erleichtern. Ein gutes Rating signalisiert den Fremdkapital-Gebern eine hohe Kreditwürdigkeit und führt zu einer Reduzierung der Finanzierungskosten.

Ebenso existieren interne Ratings, bei denen ein Kreditinstitut einen Kreditkunden mit einem hausinternen Verfahren ratet, um die Kreditwürdigkeit bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit zu beurteilen. Im Gegensatz zu den externen Verfahren werden die internen Rating-Ergebnisse (bisher) nicht veröffentlicht. Neben der Bonitätseinschätzung des Kunden verwenden die Kreditinstitute die Verfahren auch zur Kalkulation ihrer Risikokosten (Standardrisikokosten).[10] Durch das Inkrafttreten von Basel II werden die internen Ratings künftig eine zunehmende Bedeutung erhalten und mehr Transparenz aufweisen.

Da ein Rating immer auch subjektive Faktoren beinhaltet sowie nach divergierenden Methoden entsteht, können die Rating-Ergebnisse eines Unternehmens, das von zwei verschiedenen Rating-Agenturen bewertet wird, unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Rating-Urteil immer als eine Meinung zu interpretieren und hat daher keinen endgültigen Anspruch.[11]

2.2. Die neuen Eigenkapitalvereinbarungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht

2.2.1. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht

Im Jahr 1974 gründeten die Zentralbank-Präsidenten der sog. G10-Industrieländer[12] in Basel „The Basel Comitee on Banking Supervision“, also den Basler Ausschuß für Bankenaufsicht. Zweck dieses Ausschusses ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Bankenaufsichten. Ursache für die Gründung des Ausschusses waren vor allem die Erfahrungen aus den Zusammenbruch des deutschen Bankhauses Herstatt und der Franklin National Bank in New York.[13] Im Komitee sind hochrangige Vertreter der Bankenaufsichten und der Zentralbanken der G10-Länder vertreten. Dem Ausschuß als Vorsitzender steht zur Zeit William J. McDonough vor, der auch gleichzeitig Chief Executive Officer (CEO) der Federal Reserve Bank Of New York ist.[14]

Das Komitee tritt alle 3 Monate in Basel zusammen und bietet ein Diskussionsforum für diverse Problemfelder der Bankenaufsicht, mit dem Ziel eine effektive Aufsicht für Bankaktivitäten weltweit zu etablieren. Ein erstes Papier hierüber wurde 1983 unter dem Namen „The Basel Concordat“ veröffentlicht. Außerdem wurden vom Basler Ausschuß die Aufsichtsstandards zur Verbesserung der internationalen finanziellen Stabilität sukzessive angehoben und verbessert.

Nach dem „Basel Concordat“ wurden viele Veröffentlichungen mit verschiedenen Prinzipien für die Bankenaufsicht publiziert. Das wichtigste Papier war hierbei bisher die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (heute auch kurz Basel I genannt), die von den international tätigen Banken in den G10-Ländern verlangt, daß sie im Verhältnis zu einem Korb von Aktiva mindestens 8 % Eigenkapital halten. Hauptursache für diese Vereinbarung waren u.a. die Besorgnisse der Zentralbank-Präsidenten, daß aufgrund eines wachsenden Verdrängungswettbewerbes zwischen den Banken das Eigenkapital dieser auf einen äußerst tiefen Stand gefallen war (z.B. in Japan).[15]

Die vom Komitee verabschiedeten Prinzipien können als strategische Richtlinien interpretiert werden, an denen sich die nationalen Bankenaufsichten orientieren. Der Ausschuß spricht also kein Recht, sondern kann nur Empfehlungen aussprechen in der Erwartung, daß diese in nationales Recht umgesetzt werden.[16]

Der Ausschuß tagt in Basel im Haus der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und erhält von dieser organisatorischen Support, wie z.B. die Bereitstellung eines Sekretariats. Die BIZ wurde im Jahr 1930 gegründet und ist ein zwischenstaatliches Institut in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, deren Aktionäre aus den Notenbanken aller wichtigen westlichen Industrieländer bestehen. Ursprüngliches Motiv für die Gründung der BIZ war die Abwicklung der deutschen Reparationszahlungen im Kontext mit dem Vertrag von Versailles. Dies geriet jedoch später in den Hintergrund und die BIZ entwickelte sich zu einem Kooperationsforum der Zentralbanken, so werden z.B. regelmäßige Treffen mit den Spitzen der Notenbanken in Basel durchgeführt. Weitere Aufgaben sind die Förderung internationaler Finanzoperationen, Unterstützung der Zentralbanken bei ihren finanziellen Transaktionen, Durchführung von umfangreichen statistischen Erhebungen und wirtschaftlichen Untersuchungen sowie die Übernahme von Treuhandschaften bei internationalen Finanzabkommen.[17]

Auch wenn sehr enge Beziehungen zwischen dem Basler Ausschuß für Bankenaufsicht und der BIZ bestehen, so arbeitet der Ausschuß unabhängig von der BIZ an der Ausarbeitung der Grundsätze.[18]

2.2.2. Überblick über die drei Säulen der neuen Eigenkapitalvereinbarung

Das am 16. Januar 2001 präsentierte Konsultationspapier zur Basler Eigenkapitalvereinbarung umfaßt ca. 500 Seiten. Zur besseren Übersicht wurde Basel II in drei verschiedene Abschnitte (Säulen) unterteilt:

- 1. Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirements)
- 2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process)
- 3. Säule: Marktdisziplin (Market Discipline)[19]

Abbildung 2: Das „Drei-Säulen-Konzept“ des Basler Bankenausschusses:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Paul, Universität Bochum, Turmbau zu Basel – Zum Rating von Ratings (2000), http://www.ruhr-uni-bochum.de/fin-kred/dl/Antritt.PDF, 13.02.2001

Die drei Säulen sind dabei nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern ergänzen und verstärken sich gegenseitig, um ein solides Finanzsystem zu gewährleisten. Der Basler Ausschuß erwartet, daß alle drei Säulen konsequent von den Kreditinstituten eingesetzt werden und wird gemeinsam mit den Bankenaufsichten für eine Umsetzung aller Gesichtspunkte des Konsultationspapiers sorgen.

Die erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen

Wie bereits oben angedeutet, bleibt die Mindesteigenkapitalquote von 8 % im Verhältnis zum risikogewichteten Aktiva auch bei Basel II erhalten. Neu sind allerdings die Verfahren zur Messung des Risikos, so erfolgt beim Kreditrisiko eine detailliertere Vorgehensweise als dies bei Basel I der Fall war. Während die Messung des Marktrisikos in unveränderter Weise erfolgt, schlägt der Basler Ausschuß als zusätzliche dritte Risikogröße das operationelle Risiko vor.

Für die Berechnung des Kreditrisikos sind zwei verschiedene Verfahren vorgesehen: eine Standardmethode sowie ein Ansatz, der auf einem internen Rating basiert (IRB-Ansatz). Beim IRB-Ansatz wird noch weiter differenziert zwischen einer Basisversion (foundation approach) und einer fortgeschrittenen Methode (advanced approach). Der IRB-Ansatz wird im 3. Kapital näher erläutert.

Die Standardmethode ist angelehnt an die Konzeption von Basel I, bietet jedoch eine risikogerechtere Betrachtungsweise. Dabei hat das Kreditinstitut allen Aktiva und außerbilanziellen Positionen Risikogewichte zuzuordnen und summiert dann die risikogewichteten Werte. Bei einem Risikogewicht von 100 % hat die Bank die risikogewichtete Aktiva zum vollen Wert bei der Berechnung zu berücksichtigen, dies entspricht dann einer Eigenkapitalquote von 8 %. Beträgt das Risikogewicht hingegen nur 20 %, so verringert sich die Quote um ein Fünftel auf 1,6 %. Im Gegensatz zu Basel I ist es neu, daß sich die einzelnen Risikogewichte durch Ratings externer Bonitätsbeurteilungsinstitute ergeben. Haben Unternehmen als Kreditnehmer ein erstklassiges Rating von AA- oder höher, kommen diese in den Genuß einer 20 % Privilegierung. Bewegt sich die Beurteilung im Rahmen von A+ bis A-, so gilt ein Risikogewicht von 50 %. Die bisher in Basel I angewandte Regelung von 100 % kommt dann zum Zuge, wenn ein Unternehmen im Bereich von BBB+ bis BB- geratet wurde. Die 100 % sind auch auf alle Unternehmen anzuwenden, die gar nicht geratet wurden. Kreditnehmer, die B- oder schlechter eingestuft sind, sollen eine 150%ige Anrechnung erhalten. Im Standardansatz werden nun auch Sicherheiten, die das Kreditrisiko mindern, differenzierter berücksichtigt, als dies bei Basel I der Fall war. Sicherheiten, Kreditderivate und Netting-Vereinbarungen werden im Prozeß des „Credit Risk Mitigation“ anerkannt, wenn bestimmte Mindestanforderungen und Offenlegungspflichten seitens der Kreditinstitute erfüllt werden.

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder externen Ereignissen auftreten können. Beispiele hierfür: Computerausfälle, Betrug oder mangelhafte Dokumentation. Dieses Risiko wurde in der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des operationellen Risikos hat der Basler Ausschuß dieses nun entsprechend miteinbezogen, auch wenn die Berechnungsmethoden noch nicht endgültig geregelt sind. Zur Quantifizierung dieser Risiken werden verschiedene Ansätze vorgeschlagen, von einem einfachen Indikatormodell bis hin zu bankinternen Modellen. Nähere Einzelheiten zur Regelung des operationellen Risikos werden noch vom Ausschuß geklärt und es werden Vorschläge hierzu von den Kreditinstituten erwartet. Allerdings ist damit zu rechnen, daß das operationelle Risiko ca. 20 % der gesamten Eigenkapitalanforderungen ausmachen wird.[20]

Abbildung 3: Übersicht über die erste Säule der Basler Eigenkapitalvereinbarung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wilkens / Entrop / Völker: Strukturen und Methoden von Basel II, in ZfGK 04/2001, S. 188, modifiziert

Die zweite Säule: Überprüfung durch die Bankenaufsicht

Als Ergänzung zur ersten Säule werden die Überprüfungen der Banken durch die Bankenaufsicht erheblich ausgeweitet. Die Bankenaufsichten haben dabei sicherzustellen, daß die Kreditinstitute zuverlässige interne Verfahren anwenden, um das Eigenkapital adäquat zu berechnen. Ebenso kontrolliert die Aufsicht, ob die in der dritten Säule genannten Offenlegungspflichten jederzeit eingehalten werden. Näher erläutert wird die zweite Säule im Kapitel 3.2.5. in dieser Arbeit.[21]

Die dritte Säule: Marktdisziplin

Dieser Abschnitt beinhaltet Regeln für Offenlegungsanforderungen der Banken. Durch diese Transparenz sollen Marktteilnehmer einen Einblick erhalten, ob die Eigenkapitalausstattung und Risikolage eines Kreditinstitutes angemessen ist. Die zu veröffentlichenden Informationen werden zwischen Offenlegungspflichten und –empfehlungen in verschiedenen Teilgebieten unterschieden, z.B. die Methoden der Risikobewertung.[22] Von den Offenlegungsvorschriften müssen die Banken Gebrauch machen, wenn sie bestimmte Arten der Eigenkapitalberechnung anwenden. Überwiegend im halbjährlichen Rhythmus haben die Banken ihre Angaben zu den Transparenz-Vorschriften bekannt zu geben. Ähnlich einer Ad-Hoc-Publizität müssen Banken die sich im Zusammenhang mit der Marktdisziplin ergebenden Änderungen unmittelbar veröffentlichen.[23]

[...]


[1] vgl. Sanio (2001), o.S.

[2] vgl. Büschgen (1998), S. 919 - 929

[3] vgl. Munsch / Weiß (2000), S. 11 - 15

[4] vgl. Becker / Peppmeier (2000), S. 131

[5] vgl. Serfling / Badack / Jeiter (1996), S. 634

[6] vgl. Price Waterhouse Coopers (2001), S. 6

[7] vgl. Munsch / Weiß (2000), S. 11 - 15

[8] vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (1999), S. 24

[9] vgl. Price Waterhouse Coopers (2001), S. 6 - 8

[10] vgl. Munsch / Weiß (2000), S. 60

[11] vgl. Kütter (2001), o.S.

[12] Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich

[13] vgl. Bank for International Settlements (2001a), S. 2

[14] vgl. Basel Committee on Banking Supervision, (2001a), S.7

[15] vgl. Bank for International Settlements (2001a), S. 2 – 4

[16] vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2001a), S. 7

[17] vgl. Bank for International Settlements (2001b), o.S.

[18] vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2001a), S. 8

[19] vgl. Kütter / Loch / Thelen-Pischke (2001), S. 183

[20] vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2001a), S. 3 – 5

[21] vgl. Kütter / Loch / Thelen-Pischke (2001), S. 184

[22] vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2001a), S. 6

[23] vgl. Kütter / Loch / Thelen-Pischke (2001), S. 185

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832443702
ISBN (Paperback)
9783838643700
DOI
10.3239/9783832443702
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Mainz – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2001 (August)
Note
2,0
Schlagworte
basel eigenkapitalrichtlinien mittelstand rating
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