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E-Government

Chance für Verwaltungsmodernisierung

©2001 Diplomarbeit 198 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die öffentliche Hand sieht sich heutzutage mit einem Zuwachs an Komplexität und einer hohen Veränderungsrate bei den wahrzunehmenden Aufgaben konfrontiert. Dies erfordert eine deutliche Intensivierung des Informationsaustausches zwischen der Verwaltung und den beteiligten Akteuren.
Eine Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen, ist die Einführung von Electronic Government (E-Government). In dieser Diplomarbeit werde ich aufzeigen, dass die öffentlichen Verwaltungen durch den Einsatz von elektronischen Kommunikationsmedien die Chance haben, Reformbemühungen zu unterstützen und zu beschleunigen.

Gang der Untersuchung:
Die Arbeit beginnt mit einem exemplarischen Überblick der bereits erfolgten Umsetzungen von E-Government-Lösungen auf internationaler und nationaler Ebene. Bevor nach dem ersten Einblick in die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten auf die einzelnen Beziehungen zwischen den Akteuren Verwaltung, Bürger, Politik und Wirtschaft eingegangen wird, werden die Rahmenbedingungen betrachtet. Hierzu zählen neben den rechtlichen Aspekten auch die Erwartungshaltungen der Akteure sowie die Besonderheiten im föderalen Deutschland. Auf die Verwaltung kommen bei der Umsetzung des E-Government Herausforderungen und Risiken zu. Diese werden – unter dem Blickwinkel des Neuen Steuerungsmodells – im vierten Kapitel anhand dreier Szenarien dargestellt. Für die strategische Ausrichtung des Modernisierungsprozesses wichtige Fragestellungen werden in Kapitel fünf aufgezeigt. Denkbare Strategien und Leitbilder, die den Entwicklungsprozess hin zur virtuellen Verwaltung begleiten, sind beispielhaft dargelegt.
Im Anhang werfe ich u.a. einen Rückblick auf das Projekt „R@thaus“. Der Grad der Zielerreichung wird evaluiert und die jeweiligen Änderungen werden anhand der einzelnen Arbeitspakete erörtert.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
TabellenverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
0.Hinführung zum Thema1
1.Praxisteil4
1.1Nationale Aktivitäten4
1.1.1Bund4
1.1.1.1Bundeswirtschaftsministerium4
1.1.1.2Bundesinnenministerium5
1.2.2Bundesländer7
1.2.3Kommunen11
1.2Internationale Aktivitäten13
1.2.1England14
1.2.2Australien14
1.2.3Österreich15
1.2.4Niederlande15
1.3Studien/Sicht der Beratungsgesellschaften17
1.3.1KPMG17
1.3.2PriceWaterhouseCoopers17
1.3.3Accenture18
1.3.4Siemens Business Services18
2.Rahmenbedingungen19
2.1Recht19
2.1.1Schriftlichkeits- und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 4188
Leiding, Jörn: E-Government: Chance für Verwaltungsmodernisierung / Jörn Leiding - Hamburg:
Diplomica GmbH, 2001
Zugl.: Bremen, Universität, Diplom, 2001
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Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...
I
Abbildungsverzeichnis...
III
Tabellenverzeichnis...
IV
Abkürzungsverzeichnis...
V
0 Hinführung zum Thema...
1
1 Praxisteil...
4
1.1 Nationale Aktivitäten...
4
1.1.1 Bund...
4
1.1.1.1 Bundeswirtschaftsministerium ...
4
1.1.1.2 Bundesinnenministerium ...
5
1.2.2 Bundesländer...
7
1.2.3 Kommunen...
11
1.2 Internationale Aktivitäten...
13
1.2.1 England...
14
1.2.2 Australien...
14
1.2.3 Österreich...
15
1.2.4 Niederlande...
15
1.3 Studien/Sicht der Beratungsgesellschaften...
17
1.3.1 KPMG...
17
1.3.2 PriceWaterhouseCoopers...
17
1.3.3 Accenture...
18
1.3.4 Siemens Business Services...
18
2 Rahmenbedingungen...
19
2.1 Recht...
19
2.1.1 Schriftlichkeits- und Unterschriftserfordernisse...
20
2.1.2 Digitale Signatur...
21
2.1.3 Datenschutz und Datensicherheit...
25
2.2 Erwartungen der Akteure...
26
2.2.1 Verwaltung...
26
2.2.2 Bürger/Wirtschaft...
27
2.2.3 Politik...
29
2.3 Zugang...
29
2.4 Besonderheiten in Deutschland...
31
3 Anwendungsfelder des E-Government...
33
3.1 Beziehung Verwaltung/Verwaltung...
37
3.1.1 Information...
39
3.1.2 Interaktion...
40
3.1.3 Transaktion...
43
3.2 Beziehung Verwaltung/Bürger...
44
3.2.1 Information...
46
3.2.1.1 Behördeninformationen...
47
3.2.1.2 Touristeninformationen...
50
3.2.2 Interaktion...
51
3.2.3 Transaktion...
52

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
II
3.3 Beziehung Verwaltung/Politik...
53
3.3.1 Information... 53
3.3.2 Interaktion... 55
3.3.3 Transaktion... 56
3.4 Beziehung Bürger/Politik... 57
3.4.1 Information... 58
3.4.2 Interaktion... 59
3.4.3 Transaktion... 61
3.5 Beziehung Verwaltung/Wirtschaft... 64
3.5.1 Information... 64
3.5.2 Interaktion... 65
3.5.3 Transaktion... 65
3.6 Portale/virtuelle Marktplätze... 68
4 Herausforderungen und Risiken für Modernisierung... 72
4.1 Szenario 1: heutige Situation... 73
4.2 Szenario 2: zukünftige Situation (fünf Jahre)... 74
4.2.1 Frontoffice/Backoffice... 74
4.2.2 Serviceläden/Call-Center... 75
4.2.3 Private Public Partnership... 78
4.2.4 Wirtschaftlichkeit... 79
4.3 Szenario 3: zukünftige Situation (langfristig)... 83
5 Entwicklungsstrategie/Leitbilder... 85
5.1 Vision/Strategie... 85
5.2 Leitbilder... 88
5.2.1 Leitbild E-Government... 88
5.2.2 Leitbild der aktivierenden Behörde... 90
6 Fazit... 91
Glossar... 94
Literaturverzeichnis... 101
Eidesstattliche Erklärung... 108
Anhang... A 1 ­ A 26
Angebot zur Diplomarbeit... B 1 ­ B 40
Projektprozess und ­erfahrung... C1 ­ C 10
CD-ROM... D

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Pilotprojekt I*net
S.6
Abb. 2 Schlüsselfaktoren für E-Government: Best Practice
S.13
Abb. 3 Ziele der britischen Regierung bis 2005
S.14
Abb. 4 Anwender und Transaktionen
S.22
Abb. 5 E-Government: Online ins Rathaus
S.27
Abb. 6 Was erwarten Bürgerinnen und Bürger
S.28
Abb. 7 Information via Internet
S.34
Abb. 8 Interaktion via Internet
S.34
Abb. 9 Transaktion via Internet
S.35
Abb. 10 Transaktionsvoraussetzungen
S.36
Abb. 11 Verteilung der Web-Angebote
S.36
Abb. 12 Intranet ­ Extranet ­ Internet
S.42
Abb. 13 Online-/Internet-Nutzung
S.45
Abb. 14 Behördenwegweiser
S.47
Abb. 15 Ratsinformationssystem Wiesbaden
S.55
Abb. 16 Elektronische Abstimmung oder Wahl
S.63
Abb. 17 Das örtliche Portal
S.69
Abb. 18 Portalkosten
S.70
Abb. 19 Szenario 1
S.73
Abb. 20 Situation: Umzug in eine neue Gemeinde
S.76
Abb. 21 Tatsächliche Gesamtkosten
S.79
Abb. 22 Fallzahlen der Verwaltung und ihrer Kunden
S.81
Abb. 23 Szenario 2
S.81
Abb. 24 Front- und Backoffice-System
S.82
Abb. 25 E-Government-System
S.82
Abb. 26 Szenario 3
S.83
Abb. 27 Entscheidungskriterien
S.86
Abb. 28 Leitbild Moderner Staat ­ Moderne Verwaltung
S.91

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
IV
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 E-Government-Entwicklung auf Länderebene
S.8
Tab. 2 Erwartungen der Akteure
S.26
Tab. 3 Anwendungen in den Kommunikationsebenen
Akteure: Verwaltung ­ Verwaltung
S.39
Tab. 4 Anwendungen in den Kommunikationsebenen
Akteure: Verwaltung ­ Bürger
S.46
Tab. 5 Anwendungen in den Kommunikationsebenen
Akteure: Verwaltung ­ Politik
S.53
Tab. 6 Anwendungen in den Kommunikationsebenen
Akteure: Bürger ­ Politik
S.58
Tab. 7 Anwendungen in den Kommunikationsebenen
Akteure: Verwaltung ­ Wirtschaft
S.64
Tab. 8 Voraussetzungen und Hürden für Szenario 2
S.74
Tab. 9 Nutzen für Bürger und Verwaltung
S.78

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
V
Abkürzungsverzeichnis
3D
dreidimensional
Abb.
Abbildung
Art.
Artikel
BaföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BDSG
Bundesdatenschutzgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BRD
Bundesrepublik Deutschland
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
DiFu
Deutsches Institut für Urbanistik
DV
Datenverarbeitung
EU
Europäische Union
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
i.d.R
in der Regel
IT
Informationstechnologie
IuK
Information und Kommunikation
KBSt
Koordinierungs- und Beratungsstelle
KFZ
Kraftfahrzeug
Mio
Millionen
Mrd.
Milliarden
o.ä.
oder ähnlich
öffentl.
öffentlich
PIN
Personal Identification Number
PPP
Privat Public Partnership
S.
Seite
SMS
Short Message Service
Tab.
Tabelle
u.a.
unter anderem
usw.
und so weiter
vgl.
vergleiche
VOB
Verdingungsordnung für Bauleistungen

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
VI
VOF
Verdingungsordnung für freiberufliche
Leistungen
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen
WWW
World Wide Web
z.B.
zum Beispiel
Hrsg.
Herausgeber
UB
Universitätsbibliothek
BMI
Bundesministerium des Innern

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
1
0 Hinführung zum Thema
Die öffentliche Hand sieht sich heutzutage mit einem Zuwachs an Komplexität und
einer hohen Veränderungsrate bei den wahrzunehmenden Aufgaben konfrontiert.
Dies erfordert eine deutliche Intensivierung des Informationsaustausches zwi-
schen der Verwaltung und den beteiligten Akteuren.
1
Eine Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen, ist die Einführung von
Electronic Government (E-Government). In dieser Diplomarbeit werde ich
aufzeigen, dass die öffentlichen Verwaltungen durch den Einsatz von
elektronischen Kommunikationsmedien die Chance haben, Reformbemühungen
zu unterstützen und zu beschleunigen. Die Arbeit beginnt mit einem
exemplarischen Überblick der bereits erfolgten Umsetzungen von E-Government-
Lösungen auf internationaler und nationaler Ebene. Bevor nach dem ersten
Einblick in die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten auf die einzelnen
Beziehungen zwischen den Akteuren Verwaltung, Bürger, Politik und Wirtschaft
eingegangen wird, werden die Rahmenbedingungen betrachtet. Hierzu zählen
neben den rechtlichen Aspekten auch die Erwartungshaltungen der Akteure sowie
die Besonderheiten im föderalen Deutschland. Auf die Verwaltung kommen bei
der Umsetzung des E-Government Herausforderungen und Risiken zu. Diese
werden ­ unter dem Blickwinkel des Neuen Steuerungsmodells ­ im vierten
Kapitel anhand dreier Szenarien dargestellt. Für die strategische Ausrichtung des
Modernisierungsprozesses wichtige Fragestellungen werden in Kapitel fünf
aufgezeigt. Denkbare Strategien und Leitbilder, die den Entwicklungsprozess hin
zur virtuellen Verwaltung begleiten, sind beispielhaft dargelegt.
Im Anhang werfe ich u.a. einen Rückblick auf das Projekt ,,R@thaus"
2
. Der Grad
der Zielerreichung wird evaluiert und die jeweiligen Änderungen werden anhand
der einzelnen Arbeitspakete erörtert.
1 vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) 1998: 23
2 Arbeitstitel der Diplomarbeit

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
2
Unter den Begriff E-Government lassen sich alle Aktivitäten zusammenfassen, die
mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmedien Geschäftsprozesse der
Verwaltung auch über Organisationsgrenzen hinweg vornehmen und
ermöglichen.
3
Mit der Reduzierung von Medienbrüchen nähert man sich einem
vollendeten E-Government an. Es handelt sich dabei um eine ganzheitliche
Sichtweise der Arbeitsvorgänge, Kommunikations- und Informationsressourcen,
bei der Außen- und Binnensicht der Verwaltung verschmelzen, wodurch die
organisatorischen Grenzen ins Schwimmen geraten.
4
Am Prozess des Electronic Government sind die Verwaltung, die Bürger, die
Unternehmen, die Politik und viele mehr beteiligt. Diese treten mit Hilfe von
elektronischen Medien in eine Kommunikationsbeziehung miteinander. Für alle
Beteiligten sollten daraus Optimierungen resultieren oder zumindest angestrebt
werden sei es in der Qualität der Leistung (z.B. für die Bürger) oder in der
Anpassung der Prozesse (z.B. verwaltungsintern oder im Verhältnis zwischen
Behörde und Unternehmen).
Es lassen sich vier Zielgruppenbereiche mit unterschiedlichen Kommunikations-
prozessen im E-Government unterscheiden:
1. Verwaltung und Bürger (Government-to-Citizen; G2C)
Bürger und Verwaltung treten bei Verwaltungsprozessen auf elektronischem
Wege in Kontakt. Der Kontakt kann von beiden aus erfolgen. Der Bürger einer
Stadt beantragt zum Beispiel seine Geburtsurkunde online über seinen
Computer. Die Behörde kann via E-Mail den Bürger auf das Ablaufen seiner
Ausweispapiere aufmerksam machen. Die Verwaltung sollte dabei ihre
Dienstleistungen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kunden/Bürger
orientieren. Hier bietet sich das Lebenslagenmodell
5
an, das für spezielle
Lebenssituationen - wie zum Beispiel Umzug - ein umfassendes Dienst-
leistungs- und Informationsangebot vorsieht.
3 vgl. Langkabel 2000: 6
4 vgl. Lenk, Traunmüller 1999: 123
5 siehe Anlage Seite A 2

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
3
2. Verwaltung und Wirtschaft (Government-to-Business; G2B)
Hierunter fallen elektronische Beschaffungsprozesse der Verwaltung auf der
einen Seite und Geschäftsbeziehungen wie Genehmigungsverfahren,
Umsatzsteuervoranmeldung oder Gewerbeanmeldungen auf der anderen
Seite. Entscheidend sind die Wechselwirkung und Synergien zwischen dem
wirtschaftlichen Handeln und den ökonomischen Impulsen sowie der
kommunalen Verwaltung.
6
Ein Beispiel hierfür ist, dass in 13 % der deutschen
Städte (größer als 50.000 Einwohner) entscheidende Impulse zum E-
Government von der Wirtschaft ausgingen.
7
3. Verwaltung und Verwaltung (Goverment-to-Government; G2G)
G2G erfasst den internen Geschäftsverkehr einer Verwaltung sowie die
Aktivitäten zwischen verschiedenen öffentlichen Verwaltungen. Die Kommu-
nikation ist stark an kommunalen Verwaltungsprozessen orientiert.
4. Verwaltung und Politik (Government-to-Adminstration; G2A)
Die Kommunikationsprozesse zwischen der Verwaltung und der Politik be-
ziehen sich auf den Bereich der Information. Die politischen Entscheidungs-
träger benötigen Daten als Grundlage für ihre Beschlüsse sowie deren
Vorbereitung, und die Verwaltung muss bezüglich der Umsetzung der
Beschlüsse mit den Gremien kommunizieren. Ein Beispiel hierfür sind Rats-
informationssysteme.
Kaum eine Kommunalverwaltung ist aber in der Lage, alle vier genannten
Zielgruppen gleichrangig und gleichzeitig über das Internet zu bedienen, da hierzu
vielfach die Ressourcen fehlen. Sie muss bei der Realisierung Schwerpunkte
setzen.
6 vgl. Friedrichs 2000: 7
7 vgl. Friedrichs 2000: 28

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
4
1 Praxisteil
1.1 Nationale Aktivitäten
Bei der Betrachtung der E-Government-Aktivitäten in der Bundesrepublik
Deutschland sind die drei Ebenen Bund, Bundesländer und Kommunen zu
unterscheiden. Sie differieren in ihren Zuständigkeitsbereichen, in ihren Aufgaben
und in ihrem Kontakt zum Bürger. Im Folgenden werden beispielhaft
E-Government-Ansätze der einzelnen Ebenen aufgezeigt.
1.1.1 Bund
Die Darstellung auf Bundesebene wird auf das Bundeswirtschaftsministerium
(Ausrichter des Wettbewerbs: Media@Komm) und das Bundesinnenministerium
als verantwortliches Ministerium zur zentralen Koordinierung von E-Government
beschränkt.
Trotz der Forderung einer Vielzahl von Verwaltungsstellen ist keine nationale
E-Government-Strategie vorhanden. Die Bundes-/Landesregierung(en) haben
noch keinen ,,Fahrplan" für die Umsetzung von E-Government erarbeitet. Es
bestehen auf Bundesebene lediglich Zieldefinitionen (BundOnline 2005).
1.1.1.1 Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium war für die Durchführung des Wettbewerbs
Media@Komm zuständig. Ziel war es die Nutzung digitaler Signaturen zu
erproben und zu fördern. Es haben 136 Städte teilgenommen. Aus der ersten
Runde gingen zehn Sieger hervor. Die zweite Runde haben die Städte Bremen,
Esslingen und Nürnberg gewonnen.
Auf Basis dieses Wettbewerbs wurde eine Begleitforschung
8
implementiert. Der
für das Difu verantwortliche Projektleiter Busso Grabow hat auf dem Kongress
KommOn in Hagen im November 2000 folgendes Zwischenfazit gezogen:
-
Geschäftsprozessanalysen und -optimierungen sind notwendig, aber
schwierig.
-
Viele Schnittstellen und Verknüpfungen erfordern komplexe Modernisierungen.
8 Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) geleistet, weitere Projektpartner sind das
Deutsche Institut für Normung (DIN), Hans-Bredow-Instiut für Medienforschung, TÜV Informationstechnik
GmbH.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
5
-
Change Management
9
mit adäquaten Organisationsformen ist notwendig.
-
Verbindung virtueller Rathäuser und virtueller Marktplätze erfordern erhebliche
Investitionen bei einem unbekannten Return on Investment.
-
Jede Stadt entwickelt ihre eigenen Formulare. Städte müssen in Zukunft bereit
sein, Standards zu nutzen und bei der Entwicklung von Standards
zusammenzuarbeiten.
-
Es ist eine noch stärkere Interessenbündelung und Koordinierung von
Aktivitäten notwendig: zwischen Öffentlichen und Privaten, zwischen den
Städten und Gemeinden, zwischen den politischen Ebenen, zwischen den
Fachdisziplinen.
Die drei Siegerprojekte werden im Anhang (Seite A 4-6) vorgestellt.
1.1.1.2 Bundesinnenministerium
In Zusammenarbeit mit CSC Ploenzke wurde 1998 das Pilotprojekt ,,I*net" als
behördeninternes Informationsportal aufgelegt. Es soll allen Mitarbeitern Zugang
zu Fach- und Management-Informationen bieten. Später sollen auch andere
staatliche Stellen und private Internetnutzer einen Zugang erhalten. Auf unterster
Ebene dient das System nicht nur als Informationspool, sondern auch als
hausinternes Informationssystem. Die zweite Ebene ist, wie in Abbildung 1
gezeigt, das eigentliche Intranet, das die einzelnen Fachbereiche des
Ministeriums strukturiert und allen Mitarbeitern in einer vereinfachten Darstellung
verfügbar macht. Auf Ebene drei (Extranet) werden ausgesuchte Informationen für
verschiedene Geschäftsbereiche integriert. In Ebene vier wird aus den einzelnen
Intranets der Ministerien ein Querschnitt gebildet, aus den Informationen, die für
alle von Interesse sind. Im Internet, der fünften Ebene, werden auf der Homepage
des Bundesministerium des Inneren, die für die Öffentlichkeit interessanten
Information veröffentlicht.
9 Der durch E-Government eingeleitete Veränderungsprozess muss über professionelle Projektmanagement-
strukturen gesteuert werden. Klassische Abstimmungsmechanismen sind wenig zielführend.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
6
Pilotprojekt I*net
INTERNET
Bereitstellung von Informationen
auf der Internet-Seite des BMI
INTRANET der Bundesregierung
Zusammenstellung von Informationen der
Bundesministerien über den Informationsverbund
Berlin -Bonn (IVBB)
EXTRANET des
Bundesinnen
-Ministeriums
und der Behörden des Geschäftsbereich
Integration verdichteter Informationen aus anderen
Intranets (BKA, Bundesverwaltungsamt)
INTRANET des
BundesInnen
-Ministeriums
Integration verdichteter Informationen aus anderen
Intranets (BKA, Bundesverwaltungsamt)
Fach-Informations-Systeme
z.B. Datenbanken der Abteilung
Zunehmend
Management der Informationen
Abnehmend
Umfang der Information
Architektur I-
Net
Abb. 1 Quelle: Sonderbeilage Village Talks von CSC Ploenzke
in: Die Woche 06/2000
Die Federführung für die Gestaltung von E-Government obliegt dem Bundes-
innenministerium. Die Bundeskanzler hat am 18.9.2000 einen 10-Punkte-Plan
verkündet, der Deutschland zur E-Society führen soll. Ein Ziel davon ist das
Vorhaben BundOnline 2005:
Die Bundesregierung will bis 2005 sämtliche öffentlichen Verwaltungen über eine
zentrale Web-Plattform erreichbar machen und alle geeigneten Verwaltungs-
leistungen des Bundes über das World Wide Web zur Verfügung stellen. Dazu
wird ein gemeinsames Portal des Bundes eingerichtet (www.bund.de)
10
, das u.a.
ein Anschriftenverzeichnis der Bundesbehörden beinhaltet und in dem über Links
einzelnen Dienststellen zu erreichen sind. Hinzu kommt die Erschließung aller
Internet-Angebote des Bundes über eine Suchmaschine und redaktionell
aufgearbeitete Kataloge.
Ziel ist es, das Portal sukzessive zu erweitern. Erste Dienstleistungen sind jetzt
schon im Netz verfügbar, monatlich werden neue hinzu kommen. Dies ist ein
ehrgeiziges Ziel, denn ca. 600 Bundesbehörden bieten einige tausend
Dienstleistungen an. Die Organisation übernimmt dabei die Koordinierungsstelle
10 Ausbaustufen von www.bund.de siehe Anhang Seite A 3

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
7
moderner Staat, die Portalbetreuung erfolgt durch die KBSt
11
. Folgende
Dienstleistungen sind bereits realisiert:
-
Am 31.10.2000 hat das Statistische Bundesamt seine Online-Datenerhebung
und -bereitstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Seit einem halben Jahr bietet
es Unternehmen die Erfassung der Außenhandelsstatistik über das Internet
an. Ca. 2200 Unternehmen beteiligen sich hieran, damit werden rund 14 %
des deutschen Außenhandelsvolumes über dieses Verfahren erfasst.
-
Seit dem 1.11.2000 haben BaföG-Rückzahler die Möglichkeit, mit dem für sie
zuständigen Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt über das Internet zu
kommunizieren, Anträge auf vorzeitige Rückzahlung, Teilerlass etc. zu stellen.
-
Gemeinsam mit den Bundesländern arbeitet die Bundesregierung mit
Nachdruck daran, Steuererklärungen übers Internet möglich zu machen. Im
letzen Jahr haben ca. 160.000 Lohnsteuerpflichtige von dem komprimierten
Steuerklärungsverfahren Gebrauch gemacht (ELSTER). Seit Februar 2001
kann die Steuererklärung bundesweit ,,per Mausklick" an das Finanzamt
übermittelt werden.
12
1.1.2 Bundesländer
In den Ländern gibt es eine Fülle von Einzelprojekten, aber die Länderinitiativen
sind derzeit noch überwiegend auf den Aspekt der Infrastruktur ausgerichtet
(Intranet, Vernetzung). Es mangelt den Landesregierungen derzeit an Gesamt-
strategien und gezielten Maßnahmen zur Koordination und des Wissens-
austauschs auf Länderebene, was die Gefahr von Mehrfachentwicklungen in sich
birgt und Synergieeffekte verhindert.
Da die über die Infrastruktur hinausgehenden Entwicklungen auf Länderebene
vielfältig sind und in verschiedenste Richtungen gehen, werden einige
Schwerpunkte exemplarisch aufgezeigt. Weitere Beispiel sind im Anhang (ab
Seite A 7) zu finden.
11 Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationsmanagement
12 http://www.elster.de/

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
8
E-Government-Entwicklungen auf Länderebene
Baden-
Württemberg
-
Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter
Verwendung der digitalen Signatur
-
Zur Vorbereitung der Zulassung eines Kfz bieten die Zu-
lassungsbehörden in Baden-Württemberg die Reser-
vierung eines Wunschkennzeichens und die Abrufmöglich-
keit von den zu verwendenden Vordrucken.
-
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wird das ge-
samte, in gedruckter Form vorhandene, Landesrecht
elektronisch erfasst und im Volltext gegen eine Gebühr
angeboten. Darüber hinaus soll eine elektronische
Fassung der Verkündungsblätter des Landes kostenlos zur
Verfügung gestellt werden
-
Nutzer des gerichtlichen Mahnverfahrens haben schon seit
Jahren die Möglichkeit, die Anträge elektronisch ab-
zugeben.
Bayern
-
Aufbau des Bayernnetzes mit dem Hochschulnetz
-
Initiative Bayern-Online (Projektvolumen über 500 Mio. DM
-
,,Virtueller Marktplatz Bayern"
- Online Handelsregister (Regis-Star)
Berlin
-
Zentrales Portal zur Vermarktung des Standortes Berlin
über eine Betreibergesellschaft (PPP)
-
Jeder Bürger soll eine eigene Email-Adresse und
Homepage erhalten.
Brandenburg
-
Online-Handelsregister (Aureg)
-
Online-Umfragen
-
Bildungsserver
-
Simulierte Interwahlen für die Personalratswahl im Landes-
amt für Datenverarbeitung
-
Online-Angebote für Investoren
Bremen
-
15 Geschäftsvorfälle können online erledigt werden
-
Durchführung von Geschäftsprozessanalysen
-
Einführung einer Signatur-Chipkarte
-
Entwicklung des Online Services Computer Interface
(OSCI
TM
-Standard)
-
BremenOnlineServices bietet Beratungsleistungen für
andere Kommunen an

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
9
Hamburg
-
zentrales Portal www.hamburg.de (Betreibergesellschaft
als Public Private Partnership)
-
Stadtinformationssystem mit virtuellem Marktplatz
gekoppelt
-
Personalisierung und Regionalisierung der Informations-
und Serviceangebote
-
Ganzheitliche Darstellung der Information anhand von
Lebenslagen
Hessen
-
Verwaltungsinternes Kommunikationsnetz für Wort, Bild
und Sprachübermittlung
-
www.hessennet.de ­ zentrales Portal
-
realisiert ist Kfz-Zulassung durch Händler
-
in Kürze sollen folgende Funktionen realisiert sein:
§
Verfolgung von Bauanträgen
§
Recherchen in der örtlichen Bibliothek
§
Parlamentarische Informationssysteme
§
Verfolgung von Wahlergebnissen
Mecklenburg-
Vorpommern
-
Bürgerforen
-
Online-Marktplatz
-
Gewerbeflächendatenbank
-
Behördenwegweiser
Niedersachsen
-
7000 Beamte nutzen ihre Chipkarten, um digitale
Dokumente zu signieren.
-
Bereitstellung von Formularen, Gesetzen, Richtlinien,
Merkblättern, Statistiken u.ä.
-
Call-Center zur Unterstützung der Haushalts- und Kassen-
reform
-
Seit September 2000 stellen sich Mitglieder des Kabinetts
in unregelmäßigen Abständen für einen sogenannten
Bürgerchat zu ausgewählten Themen zur Verfügung.
-
Neue Gesetze werden im Netz vorgestellt. In Kürze sollen
in einem bestimmten Stadium des Gesetzgebungs-
verfahrens auch Bürgerforen im Netz angeboten werden.
Nordrhein-
Westfalen
-
Ausschöpfung von Synergiepotenzialen bei koordinierter
Implementierung von Stadtinformationssystemen in acht
Städten
-
Flächendeckende Behördenvernetzung (97%)
-
Online-Bewerbung für Lehrer möglich
-
Online-Handelsregister (Regis-Star)
-
Verbundprojekt ,,electronic Cities" (elCi)
-
Zentrales Portal mit Call-Center

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
10
Rheinland-Pfalz
-
Kompetenznetzwerk (DIZ);
-
rlp-Netz
-
elektronische Meldeverfahren
-
elektronisches Grundbuch
-
Mittelbewirtschaftungssystem
-
Personalverwaltungssystem
-
Elektronische Haushaltsaufstellung
-
Automatisierte Mahnverfahren
-
Geographische Informationssysteme
-
Ressortübergreifendes IT-Budget von 34 Mio. DM
Saarland
-
Online-Pressedienst
-
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
-
Organigramme der Behörden mit E-Mail und Tel.-Nummer
-
Online-Vorschlagswesen für Verbesserungsvorschläge
-
Digitale Grußkarten mit Landesmotiven
Sachsen
-
Umweltinformationssystem
-
regionales Absatzinformationssystem
-
High-Tech-Kooperationsbörse
-
Online-Atlas mit über 1000 Multimediafirmen
Sachsen-Anhalt
-
Newsletter über Verwaltungsmodernisierung
-
,,Info-Regio-Initiative" zur Bündelung der Aktivitäten im IT-
Einsatz
Schleswig-
Holstein
-
Umfassendes Portal mit Informationen zur Landesre-
gierung, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Technologie,
Bildung, Wissenschaft, Medien, Soziales, Umwelt, Sport,
Kultur, Veranstaltungen, Freizeit, Tourismus und Service.
-
Regionale Marktplätze vereinen Veranstaltungen, aktuelle
Nachrichten, Finanzen, kommunale Angebote, Tourismus
und Vereine.
-
Jeder Bürger des Landes Schleswig-Holstein kann eine
eigene E-Mail-Adresse erhalten.
Thüringen
-
Behördenwegweiser
-
Touristeninformationssystem
-
Wetterinformationssystem
Tab. 1
eigene Darstellung

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
11
1.1.3 Kommunen
Die fortschrittlichsten Entwicklung transaktionsbasierter E-Government-
Anwendungen finden sich auf der kommunalen Ebene. Als Beispiele sind hier
Bremen, Nürnberg, Esslingen und Mannheim zu nennen.
Die Bertelsmannstiftung hat mit ihrer Studie ,,Virtuelle Medien als Chance für die
der Zukunft" versucht, fundierte Aussagen zum Entwicklungsstand und zu den
Perspektiven von virtuellen Rathäusern in den Kommunen zu ermitteln. Dazu
wurde eine repräsentative telefonische Befragung der (Ober-)Bürgermeister in
den 190 deutschen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern durchgeführt. Nach
der Studie wird der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
von einer deutlichen Mehrheit (74 %) als sehr wichtige Aufgabe eingestuft. 74 %
der Städte haben mit der Umsetzung eines virtuellen Rathauses begonnen, 22 %
befinden sich in der Planungsphase und nur 4 % haben noch keine
Entscheidungen zum Thema getroffen. 55 % der Befragten gaben an, bereits zum
Zeitpunkt der Befragung 2/3 ihres Konzeptes umgesetzt zu haben. Chefsache ist
E-Government nur in 27 % der Fälle.
Als Hindernisse bei der Einführung von E-Government werden finanzielle
Engpässe (51 %), das Problem der digitalen Signatur (46 %) und die Gefahr des
,,digital divide"
13
(42 %) genannt.
Der Erfolg von zukünftigen E-Government-Strategien hängt nach der Studie maß-
geblich von der Managementkompetenz der Führungskräfte und der Qualifikation
der Mitarbeiter ab und nicht von der technologischen Infrastruktur.
Einen Einblick in die Aktivitäten auf kommunaler Ebene wird anhand zweier auf
diesem Gebiet als fortschrittlich geltenden Städte dargestellt:
13 Spaltung der Bevölkerung in einen informierten und in einen uninformierten Teil

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E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
12
Mannheim
14
:
In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut und der SAP AG wurde unter-
sucht, welche Dienstleistungen für den Bürger im Web sinnvoll abbildbar sind.
Anhand der Dimensionen Nutzen und technische Realisierbarkeit wurde eine
Bewertung durchgeführt. Als Ergebnis wurde für 34 Produkte eine hohe
Umsetzungspriorität gesehen. Im Anschluss an die Untersuchung werden in
einem Pilotprojekt drei dieser Produkte realisiert.
Über die Homepage der Stadt ist der Online-Bürgerservice zu erreichen.
Anwendungen im Online-Angebot sind u.a. die Bereiche Anwohnerparkausweis,
Kenntnisgabe-/Baugenehmigungsverfahren und Anmeldung zur Hundesteuer.
Informationen zu den Lebenssituationen Alltag, berufliches Leben, Lebens-
abschnitte und Wohnen sind ebenfalls online zur Verfügung stellt.
Hagen
15
:
Die Stadt Hagen hat ein virtuelles Rathaus in der ersten Ausbaustufe umgesetzt.
Grundlage des Projektes in Hagen waren organisatorische Vorarbeiten, die im
Zuge der Etablierung von Bürgerämtern schon Anfang der 90er Jahre gemacht
wurden. Damals wurden hundert unterschiedliche IT-Verfahren zusammen-
geführt. Auf dieser Grundlage wurde versucht, das Bürgeramtskonzept mit den
technischen Möglichkeiten im Internet nachzubilden. Nach einer zwei-jährigen
Konzipierungs- und Entwicklungsarbeit ist der erste Prototyp - virtuelles Rathaus -
zum Jahresende 1999 entstanden.
14 http://www.mannheim.de
15 http://www.stadt-hagen.de

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
13
1.2 Internationale Aktivitäten
Aktuellen Studien
16
zu Folge ist E-Government in vielen Ländern weiter fortge-
schritten als in Deutschland. Vor Allem im Vergleich zu Ländern wie USA, das VK
England oder Australien besteht ein Entwicklungsrückstand. Aus der Best-
practice-Studie des Cabinet Office, die vier Schlüsselfaktoren für E-Government
untersuchte, gingen folgende Nationen als Sieger hervor:
Nachfrage
Abstimmung mit Bürgern und
Wirtschaft
Angebot
E-Government
Change-
Management
Front
office
Back
office
Fähigkeit
Infrastrukturen schaffen
·
Singapur
·
VK England
·
USA
·
Australien
·
Kanada
·
Frankreich
·
USA
·
Finnland
·
Niederlande
·
Singapur
·
Schweden
·
Australien
·
UK
Schlüsselfaktoren für E-Government: Best Practice
Abb. 2 Quelle: Cabinet Office, Central IT-Unit (CITU), Information Age Government ­
Benchmarking Electronic Service Delivery, London, Juli 2000
Am weitesten fortgeschritten sind internetbasierte Transaktionsdienste im Bereich
des Steuerwesens. Die oberste Steuerbehörde in den USA, der Internal
Revenue Service, unterstützt bereits die elektronische Eingabe von
Steuererklärungen über eine gebührenfreie Telefonnummer mittels
Mehrfrequenztonwahl sowie über Vermittlungsstellen im Internet und eine eigene
Software. Es zeigt sich jedoch nur eine begrenzte Nutzungsbereitschaft von 10 %
in der Bevölkerung. Dem gegenüber nutzen 2,5 Millionen Unternehmen, die 1999
84 % des gesamten Unternehmenssteueraufkommens der USA repräsentierten,
dieses Verfahren.
16 z.B.: Andersen Consulting: "eGovernment Leadership"

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
14
1.2.1 England
Der britische Premierminister Tony Blair hat vor kurzem verkündet, dass es
Zielsetzung der Regierung sei, möglichst alle Dienstleistungen auf oberster
Behördenebene bis 2005 online zur Verfügung zu stellen. Damit wurde die
ursprüngliche Zielsetzung (Jahr 2008) unter dem Modernisierungsdruck revidiert.
In der folgenden Darstellung ist der Zeitplan aufgeführt:
Ziel der britischen Regierung bis 2005: sämtliche
Behördengänge
online
Information
Informationszugang zu allen Dienstleistungen 2005 weitgehend realisiert
25% aller Behördengänge können
über das Internet abgewickelt
werden
50% aller Behördengänge können über das
Internet abgewickelt werden
£ 1,7
Mrd
.
werden zur
Verfügung
gestellt, um
allen Bürgern
Computer-
zugang
zu
ermöglichen
100% aller Behördengänge können über das Internet abgewickelt werden
Interaktion
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Abb. 3 Quelle: Cabinet-Office United Kingdom: Modernizing Government
Ein weiteres strategisches Ziel ist die Vermeidung des ,,digital divide". Dazu sollen
landesweit Online Center und Zugangsterminals für das Internet in Bibliotheken
eingerichtet werden. Es ist in 2001 geplant, landesweit 600 Online-Center zu
etablieren, im Jahr 2002 sollen es 6000 sein (Finanzierungsvolumen: ca. 1,5 Mrd.
DM). Im Anhang (ab Seite A 14) werden der ,,Annual Report" von UK-Online und
,,Electronic Service Delivery" vom Cabinet Office kurz vorgestellt.
1.2.2 Australien
Die zentrale Position des E-Government im künftigen Handeln der Verwaltung ist
Mitte der neunziger Jahre deutlich erkannt worden. Die Aktivitäten umfassen die
Kommunikationsebenen Information, Interaktion sowie Transaktion mit Bürgern,
Wirtschaft und Verwaltung. Ein zentrales Portal im Word Wide Web verweist auf
alle Dienstleistungsangebote auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
1998 wurde ein strategischer Rahmenplan für die Informationswirtschaft
verabschiedet. Zu diesem zählen u.a.:

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
15
-
Business Entry Point (www.business.gov.au): spezielles Portal für Industrie
und Wirtschaft, das der Recherche nach Informationen über
Verwaltungsleistungen dient
-
Commonwealth Government Entry Point (www.fed.gov.au): Internetangebote
der Ministerien
-
Government Online Directory (http://gold.directory.gov.au): Verzeichnis aller
Mitarbeiter der Bundesverwaltung
1997 wurde die Commonwealth Services Delivery Agency gegründet. Diese in
Form eines Unternehmens geführte öffentliche Anstalt bündelt Aufgaben von fünf
Ministerien und zwölf Anstalten. Zur Zeit der Anfertigung dieser Arbeit heißt das
Unternehmen Centrelink
17
und bietet als virtuelle Organisation alle Dienst-
leistungen aus einer Hand an, wobei es vor allem auf vernetzte Arbeitsplätze in
den Außendienststellen, auf Call-Center und das Internet setzt.
1.2.3 Österreich:
Eine wegweisende Entwicklung stellt das unter http://www.help.gv.at/ im Web zu
erreichende landesweite Informations- und Verweissystem der Republik
Österreich dar. Neu an dem Service für interessierte Bürger ist die Verknüpfung
der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Die Bürgerinformationen sind
in 55 Lebenssachverhalte (z.B. Arbeit, Eheschließung, sexuelle Belästigung,
Umzug etc.) gegliedert. Die Darstellung der Beschreibungen ist sehr bürgernah
gestaltet.
1.2.4 Niederlande
1995 initiierte die niederländische Regierung das Projekt OL 2000
18
, um flächen-
deckend im ganzen Land neue Strukturen des Verwaltungszugangs zu schaffen.
Bürger sollen von einer zentralen Stelle aus öffentliche Leistungen innerhalb
eines bestimmten Bereichs (z.B. Bauen und Wohnen) oder für bestimmte
Zielgruppen (Senioren, Immigranten) erhalten können, unabhängig von den
Zuständigkeiten der entsprechenden Behörden. Die Aufbauorganisation der
Verwaltung wird bei diesem Konzept nicht angetastet, vielmehr setzt man auf
eine Vernetzung der verschiedenen Behörden und Einrichtungen. Die Front
17 http://www.centrelink.gov.au/
18 übersetzt: Behördenschalter 2000

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E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
16
Offices sind entweder als örtlich präsente ,,Serviceläden" oder als ,,virtuelle
Schalter" im Web ausgestaltet. Sie leiten als Anlaufstelle die Anliegen an die
einzelnen Back Offices der Leistungsanbieter weiter. Im Vordergrund stehen
zunächst drei Themenbereiche bzw. Lebenslagen: Leistungen für Behinderte und
alte Menschen, Information über Rechte und Pflichten und
Grundstücksinformation. Bis 2002 sollen weitere Modelle für
Wirtschaftsunternehmen, für Bau- und Wohnungswesen und für Gesundheits-
wesen entwickelt werden.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
17
1.3 Studien / Sicht der Beratungsgesellschaften
Nach der Betrachtung einiger nationaler und internationaler E-Government-
lösungen werden Studien und Sichtweisen von Beratungsgesellschaften und
Systemhäusern vorgestellt. Dies ist insofern interessant, da diese häufig am
Gestaltungs- und Umsetzungsprozess beteiligt sind. Ihre Dienstleistungs-
angebote spiegeln somit die Entwicklung im öffentlichen Sektor wider. Es wurden
telefonische Interviews geführt und das Informationsangebot auf den Web-Seiten
der Unternehmen ausgewertet. Die erwähnten Studien sind im Anhang
ausführlicher darstellt.
1.3.1 KPMG
KPMG hat zum Thema E-Government die Studie ,,Verwaltungen der Zukunft ­
Status quo und Perspektiven für eGovernment 2000" veröffentlicht. Demnach sei
es eine mögliche Zielrichtung, dem Bürger über das Internet Zugriff auf
Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. England, Finnland und Österreich seien
Vorreiter in Europa. Zukünftig sollen Bürger durch ein Portal Zugriff auf alle
Verwaltungsleistungen haben und alle Verwaltungsvorgänge auf einmal erledigen
können.
1.3.2 PriceWaterhouseCoopers (PWC)
Eine Umfrage von PWC im August 2000 in Zusammenarbeit mit dem Städte- und
Gemeindebund hat ergeben, dass unklare rechtliche Rahmenbedingungen und
vor allem finanzielle Probleme die Einführung von E-Government behindern. Die
Ergebnisse der Umfrage zeigen eine deutliche Lücke hinsichtlich der mit E-
Government verbundenen Erwartungen der kommunalen Verwaltungen und ihren
tatsächlichen Vorgehen beim Aufbau der Online-Behördendienste. Die
überwiegende Mehrheit der Kommunen ist davon überzeugt, dass die virtuelle
Verwaltung das Dienstleistungsangebot und die Arbeitsweise der öffentlichen
Hand drastisch verändern wird. Auch Bürgernähe und Transparenz der
Verwaltung würden deutlich verbessert. Ein umfassendes und langfristiges
Strategiekonzept zum Aufbau eines solchen Verwaltungs-Informations-Systems
fehle jedoch den meisten Kommunen. Nur zwölf Prozent der befragten Städte
verfügen nach eigenen Angaben über eine ausformulierte E-Government-
Strategie. 67 Prozent haben kein Finanzierungskonzept und lediglich elf Prozent

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
18
haben bis heute eine spezifische Personalplanung für ihre Internet-Aktivitäten
ausgearbeitet.
1.3.3 Accenture (früher Andersen Consulting)
Für die Studie ,,eGovernment Leadership" wurden die Regierungs-Websites von
20 Industriestaaten auf die Aspekte G2A, Bürgernähe und Serviceangebote
untersucht. Ziele waren die Identifikation des Umfangs der Implementierung von
E-Government, das Identifizieren der fortschrittlichsten Nationen im inter-
nationalen Vergleich und der zukünftigen Möglichkeiten des Internetangebotes
der Regierungen. Stichtag für die Untersuchung war der 1. März 2000.
In Deutschland besteht im Vergleich zu den führenden Nationen USA, Singapur,
Australien, Kanada und Frankreich erheblicher Nachholbedarf. Als
Hauptprobleme für die Abwicklung von Verwaltungsabläufen über das Internet
werden Datenschutzgründe und unsichere Rechtslage genannt. Des weiteren
werden hohe Investitionen in die erforderliche Computerausstattung befürchtet.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in den meisten Staaten das
E-Government-Potenzial nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft wird (selbst die
führenden nutzen nur 20 %). Aus Kostengesichtspunkten lassen sich durch die
formalisierten Verwaltungsabläufe über das Internet bis zu 800 DM einsparen,
wenn sie statt durch einen Beamten per Mausklick erledigt werden.
Das Thema ,,Beschaffung" im Bereich der öffentlichen Verwaltung sei derzeit
nach Meinung von Accenture eines der zentralen Themen. E-Government müsse
sich mit privatwirtschaftlichen Dienstleistungen messen lassen. Das heißt, die
Methoden des E-Commerce gelten als Vorbild für die Entwicklung des
E-Government.
1.3.4 Siemens Business Services (SBS)
SBS sieht als zukünftige Lösungsansätze für die Verwaltungen eine konsequente
Dienstleistungsorientierung der Verwaltungsprozesse, die Implementierung eines
Knowledge-Managements und ein umfassendes individuell zugeschnittenes
Dienstleistungsangebot für Bürger.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
19
2. Rahmenbedingungen
Die aus den Studien der Beratungsgesellschaften gewonnen Erkenntnisse und
die internationalen Beispiele lassen sich nicht direkt auf die Bundesrepublik
Deutschland übertragen. Es muss Rücksicht auf die spezifischen Rahmen-
bedingungen genommen werden. Die rechtlichen und die gesellschaftlichen
Gegebenheiten werden im Folgenden dargestellt.
2.1 Recht
Der Versuch, durch E-Government eine Behörde virtuell abzubilden, berührt eine
Vielzahl von Gesetzen. Bereits bei der Vergabe von Domain-Namen geht es um
Namensschutz, im gewerblichen Verkehr um Wettbewerbs- und Kartellrecht,
19
bei
der Veröffentlichung von Informationen um Urheberrechte, Grundrechte
20
und
Jugendschutzgesetze. Im öffentlichen Beschaffungswesen sind unter anderem
VOB, VOL, VOF und das BGB betroffen. Die Aspekte Sicherheit der Übermittlung
und Datenschutz werden unter anderem im Gesetz zur digitalen Signatur
geregelt. Im Bereich der Wahlen regelt zum Beispiel das Grundgesetz, dass
Bürger zur Wahlurne gehen müssen. Die Möglichkeit der Briefwahl ist nur unter
besonderen Umständen möglich und die Abgabe von Wahlstimmen über das
Internet ist gar nicht geregelt.
Viele spezialgesetzliche Regelungen verhindern die elektronische Antragstellung
und Bearbeitung. Grundanforderungen für die Abwicklung von Verwaltungslei-
stungen über das Internet sind vor allem Vertraulichkeit der Kommunikation,
Integrität der Daten, Authentizität, Sicherstellung der Rechtswirksamkeit des
Handelns im Internet, Aufklärungs-, Warn- und Schutzfunktion (lösbar durch
Abfragefenster und Pop-up, bei Verwendung von aktuellen Web-Browsern) und
das Erfordernis der Anwesenheit (Asylangelegenheiten, Kfz-Anmeldung usw.).
Das Erörtern sämtlicher rechtlichen Auswirkungen eines umfassenden E-Govern-
ments würde den Rahmen dieser Arbeit deutlich sprengen. Daher gehe ich nur
19 vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung 1998: 89 f
20 Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Der Staat ist Garant des Grundrechts auf freie Informations-
nachfrage und freies Informationsangebot.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
20
auf die Schriftlichkeits- und Unterschriftserfordernisse, die digitale Signatur, den
Datenschutz und die Datensicherheit ein.
2.1.1 Schriftlichkeits- und Unterschriftserfordernisse
Die Rechtsvorschrift der Schriftform ist das zentrale Element des Verwaltungs-
handelns. Es beinhaltet die Pflicht zum Aufzeichnen aller für den Entscheidungs-
prozess relevanten Informationen.
21
Für viele Anträge und Bescheide sind rechtsverbindliche Unterschriften des Aus-
stellers auf dem Original zwingend erforderlich, damit eine Urkunde mit Beweis-
funktion entsteht. Diese Beweiskraft
22
fehlt elektronischen Dokumenten.
23
Bisher wenden viele Kommunen einen ,,Kunstgriff" an, um andere Unterschrifts-
formen wie zum Beispiel die digitale Signatur umzusetzen. Die Städte Mannheim
und Nürnberg helfen sich zum Beispiel, indem sie elektronische Formulare im
Internet anbieten, ihre Rücksendung über das Netz akzeptieren, aber an
Sonderschaltern innerhalb der Behörde die Unterzeichnung des Formulars
verlangen. Durch die digitale Signatur können sich Bürger diesen Umweg
ersparen.
Auf Behördenseite erfordert das Verwaltungsverfahrensrecht bei elektronischer
Übermittlung des Verwaltungsaktes nicht unbedingt eine Unterschrift.
24
Eine
solche Übermittlung dürfte unter das Erlassen in anderer Weise im Sinne des
§ 37 2 VwVfG fallen. Daher ist das Problem der elektronischen Unterschrift bei
Verwaltungsakten im Allgemeinen von geringer Bedeutung.
25
Das Multimediagesetz
26
bildet den Rahmen für die Einführung der elektronischen
Unterschrift, aber die eigentliche Regelung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit
von Unterschriften bzw. digitaler Signaturen erfolgt in eigenständigen
21 vgl. Lenk, Traunmüller 1999: 149
22 Beweisrecht nach §§ 415 ff. Zivilprozessordnung
23 vgl. Reinermann (Hrsg.) 2000: 117
24 Eine Unterschrift unter einem Verwaltungsakt dient zum Nachweis, dass der Verwaltungsakt mit Wis sen und
Willen des hierfür in der Behörde Verantwortlichen erlassen worden ist. Dem Adressaten soll Gewissheit über
den Zeichnungsberechtigten innerhalb der Behörde gegeben werden. Der Adressat soll auch die Gewissheit
haben, dass ihm nicht ein Entwurf, sondern die endgültige Entscheidung vorliegt.
25 vgl. Landesinitiative media NRW 1999: 17
26 IuKDG

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
21
Rechtsvorschriften. In Deutschland schreiben zurzeit ca. 4000 Gesetze und
Verordnungen das Schriftformgebot explizit vor. Diese müssen zügig auf die
alternative Zulassung der digitalen Signatur überprüft und entsprechend
angepasst werden, um die rechtliche Verbindlichkeit von derart gesicherten Doku-
menten zu gewährleisten.
2.1.2 Digitale Signatur
Die Möglichkeit, dass eine E-Mail auf dem Weg zum Empfänger durch unbefugte
Dritte eingesehen oder verändert werden kann, verdeutlicht die Notwendigkeit der
sicheren Übermittlung im oben erläuterten Sinn von Daten im Internet. Das
Simple Mail Transfer Protocol (SMTP), auf dem der größte Teil des E-Mail-
Verkehrs im Internet beruht, sieht keine Mechanismen für die Feststellung der
Identität des Absenders vor. Hinter der digitalen Signatur
27
steckt die Idee eines
,,Siegels", das für den Empfänger elektronischer Daten die Identität des
Absenders (Authentizität) und die Unverfälschtheit der Daten (Integrität) sichert.
Das Signaturgesetz (SigG) ist in Art. 3 des Informations- und Kommunikations-
Dienste-Gesetz geregelt. Das SigG wurde bereits 1997 verabschiedet. Nach § 1
Abs.1 SigG gelten digitale Signaturen
28
als sicher. Die rechtliche Qualität und die
Beweisfunktion wurden aber nicht festgelegt. In Verbindung mit der Signatur-
verordnung (SigV vom 1.11.97) wurde nur der administrative Rahmen für die
Sicherheit von digitalen Signaturen geschaffen. Die USA verabschiedeten ein
entsprechendes Gesetz erst im Jahr 2000, wobei das Gesetz in den USA die
digitale Signatur und die eigenhändige Unterschrift vollkommen gleich stellt.
In Folge der Richtlinie 1999/93/EG des europäischen Parlamentes und des Rates
wurde am 15.02.2001 ein neues Signaturgesetz in Deutschland verabschiedet,
das im Mai 2001 in Kraft treten soll. Es regelt die notwendige Sicherheitsinfra-
struktur für elektronische Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleich-
gestellt werden (qualifizierte elektronische Signatur). Eine Novellierung der
Formvorschriften des Zivilrechtes (BGB §126) und der Verwaltungsverfahren
27 Eine digitale Signatur im Sinne des SigG ist ein, mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes, Siegel für
digitale Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüsselzertifikat
einer Zertifizierungsstelle versehen ist, den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten
erkennen lässt.
28 Digitale und elektronische Signatur werden in der Literatur weitgehend synonym verwendet.

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
22
werden folgen. In diesem Zusammenhang werden rund 400 Vorschriften
geändert. Die Änderung der Signaturverordnung soll im Spätsommer 2001
folgen.
29
Die Richtlinie stellt die Mindestanforderungen für eine Gleichstellung der elektro-
nischen Signatur mit der handschriftlichen Unterschrift und der Anerkennung als
Beweismittel vor Gericht auf. So wird auch die für amtliche Verfügungen, Zah-
lungsaufforderungen und vieles mehr nötige Zustellsicherheit erreicht, die bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen zwingend erforderlich ist. Es sind drei
Qualitätsstufen der digitalen Signatur möglich, die einfache Signatur, die
qualifizierte Signatur und die qualifizierte Signatur mit nachgewiesener Sicherheit
(Akkreditierung durch Trustcenter)
Die folgende Abbildung zeigt die Relevanz der digitalen Signatur für Bürger,
Unternehmen und Kommunen in Bezug auf die Häufigkeit ihrer Anwendung.
Anwender und Transaktionen
Bezahlung,
Bankfunktionen,
Reservierung/Buchung,
Ticketing, Kunden-
karte,...
Rechtsverbindliche
Kommunikation mit Bürgern
u. Unternehmen, verwaltungs-
interne Geschäftsprozesse
B2B/B2C-Kommunikation,
rechtsverbindlicher Geschäfts-
verkehr mit Kommunen und
Kammern, ...
Rechtsverbindliche
Kommunikation mit
den Ämtern und
Unternehmen
Nutzen durch Häufigkeit der Anwendung
Relevanz der digitalen Signatur
Bürger
Unternehmen
Kommunen
Abb. 4 Quelle: Referat 1 auf KommON-Tagung, 11.2000 in Hagen
Auf Seiten der elektronisch abzuwickelnden Zahlungsströme, wie zum Beispiel
Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte zwischen der öffentlichen Verwaltung
und den am Verwaltungsakt Beteiligten, ermöglicht die digitale Signatur neben
einem sicheren Zahlungsverkehr die klare Zuordnung und Legitimation des
Zahlenden.
29 http://www.bund.de/presse/data/PM150201.htm vom 19.02.2001

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
23
Eine notwendige Voraussetzung zur Einführung der digitalen Signatur ist der Auf-
bau einer Public-Key-Infrastruktur
30
. Ein in diesem Zusammenhang erforderliches
Trust-Center
31
hat die Aufgabe, die öffentlichen Schlüssel der Teilnehmer zu
zertifizieren. Die Grundlage bildet ein für jede Person einmaliges, nach
bestimmten mathematischen Regeln gebildetes Schlüsselpaar. Der geheime
private Schlüssel dient zur Erzeugung der digitalen Unterschrift. Dieser Schlüssel
ist nur dem Inhaber selbst bekannt und wird in der Regel auf einer Chipkarte ge-
speichert. Er kann in Kombination mit einer geheimen Identifikationsnummer
(PIN) eingesetzt werden. Jedem geheimen Schlüssel ist ein öffentlicher Schlüssel
zugeordnet. Mit diesem kann der Empfänger eines elektronischen Dokuments die
Personenechtheit und Datenunversehrtheit prüfen. Verschlüsselt der Sender das
Dokument mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers (meistens indirektüber
Trust-Center) kann sichergestellt werden, dass nur der Sender und der
Empfänger Zugriff auf das Dokument besitzen.
Erst durch diese Sicherheitskriterien werden Anwendungen wie elektronische
Bestellungen oder interaktive Anträge bei Behörden möglich. Die digitale Signatur
erfüllt somit eine Katalysatorwirkung für E-Government. Die Akzeptanz und
Verbreitung der digitalen Unterschrift wird im Wesentlichen von einer baldigen
Klärung des Beweiswertes eines elektronischen Dokuments und seiner
Gleichstellung mit der papiergebundenen Form abhängen.
Zum Jahreswechsel 2001/2002 werden die ec-Karten mit der Geld-Karten-
32
und
Signaturfunktion ausgestattet. Es findet also eine Distribution auf 35 - 40 Millionen
potenzielle Anwender statt.
33
30 Hierzu zählt u.a. die Verschlüsselungssoftware und ein Zertifikat, dass es ermöglicht sich im Internet
auszuweisen
31 Die Trust-Center spielen in dem Ablauf der Authentifizierung mit der digitalen Signatur eine entscheidende
Rolle. Neben der Erfüllung einer Vielzahl von Sicherheitsanforderungen muss ein korrekter Zeitstempel bereit
gestellt werden. Ein Trust-Center muss sich aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen der regelmäßigen
Überprüfung und Zertifizierung durch neutrale Stellen unterwerfen. Das Trust-Center identifiziert eine Person
und generiert ein Schlüsselpaar, das aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüssel besteht. Der
öffentliche Schlüssel verbleibt beim Trust-Center. Zum Unterschreiben dient der private Schlüssel.
32 Die elektronische Geld-Karte ersetzt das Bargeld. Bei diesem Prinzip wird das Konto des Inhabers im Voraus
mit dem Geldbetrag belastet, das er sich an entsprechenden Ladestationen (Banken, Sparkassen) auf die Karte
lädt. Die auf dem Chip gespeicherte Summe kann dann zum Einkaufen verwendet werden (pre-paid), sowohl
offline als auch online. Die ec- wie auch die Kunden-Karten der Banken und Sparkassen enthalten einen
spezifischen Chip, auf dem die Geldkartenfunktion integriert werden kann. Dieser Chip ermöglicht auch so
genannte Zusatzanwendungen wie elektronische Fahrscheine, Parkscheine oder auch Bonussysteme des
Handels.
33 Interview mit H. Kubicek am 30.01.01

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
24
Die digitale Unterschrift läuft wie folgt ab:
Bürger verwenden zur Signatur eine Chipkarte
34
. Die im Dokument enthaltenen
Informationen werden mit dem privaten Schlüssel (Authentifizierung des Senders)
elektronisch verplombt. Zur Erzeugung digitaler Signaturen wird ein
kryptographischer Mechanismus, eine sogenannte Hash-Funktion benötigt. Diese
wird dazu genutzt, das zu signierende Dokument auf den Hashwert (,,digitaler
Fingerabdruck") zu reduzieren. Signiert wird dann nicht die Nachricht selbst,
sondern ihr Hashwert; das Ergebnis stellt die digitale Signatur dar. Diese wird
automatisch an das Originaldokument angehängt und anschließend mit dem
Originaldokument elektronisch an den Empfänger übermittelt. Der Absender
verschickt die mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers chiffrierten
unterschriebenen Daten, zusammen mit einem Zertifikat, das ihn elektronisch
ausweist (öffentl. Schlüssel und Signatur des Trust-Centers).
Die Prüfung beim Empfänger der Nachricht erfolgt in umgekehrter Reihenfolge:
Der signierte Hashwert wird mit dem angehängten öffentlichen Schlüssel des
Absenders ,,entschlüsselt" (dechiffriert). Das Resultat ist der Hashwert des
Originaldokumentes. Gleichzeitig wird vom Empfänger mit der Hashfunktion auch
der Hashwert des mitgeschickten Dokuments, auf den sich die digitale Signatur
beziehen soll, berechnet. Gelingt dies, wird der zweite Hashwert nun mit dem aus
der Signatur dechiffrierten Hashwert verglichen: Stimmen die Resultate überein,
ist das digitale Dokument authentisch.
35
Die für den Nutzer entstehenden Kosten belaufen sich bei der Deutschen Post
AG auf 120, ­ DM für Chipkarte, Kartenleser und Software, sowie einer jährlichen
Gebühr von 50, ­ DM.
36
34 Die Chipkarte als Speichermedium enthält den privaten und öffentlichen Schlüssel, das Zertifikat, die PIN
und die Bezeichnung der Signiertechnik
35 vgl. Reinermann (Hrsg.) 2000: 119
36 vgl. Reinermann (Hrsg.) 2000: 223

Jörn Leiding
E-Government ­ Chance für Verwaltungsmodernisierung
25
2.1.3 Datenschutz und Datensicherheit
Beim Datenschutz werden nicht die Daten geschützt, sondern die Interessen, die
einzelne an Daten reklamieren. Hierunter fällt u.a. der gewollte oder verhinderte
Datenaustausch. Ziel des Bundesdatenschutzgesetzes ,,ist es, den einzelnen
davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen
Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird."
37
Sicherheit bei der
Übermittlung der sensiblen Daten bietet hier eine Verschlüsselung und die
digitale Signatur.
Je mehr Prozesse innerhalb der Verwaltung nur noch elektronisch abgewickelt
werden, desto wichtiger wird die Datensicherheit. Ist schon das Formular am
Online-Schalter eingegangen, existiert bei einem Datenverlust innerhalb der
Verwaltung keine Möglichkeit mehr, den Auftrag zu rekonstruieren. Die Behörde
hat die ankommenden Daten besonders zu schützen, da für diese, bis auf die
beschriebenen Abweichungen, die selben Vorschriften wie für die in Papierform
vorhandenen Daten gelten. Das heißt, die Bearbeitungsvorgänge eindeutig
nachvollziehbar sein müssen und der Zeitpunkt des Datentransfers sowie
Urheber und Empfänger müssen von den Beteiligten nachträglich identifizierbar
sein (eine Art Eingangsstempel). Auch die gesetzlichen Archivierungspflichten
müssen für die elektronischen Daten eingehalten werden. Datensicherheit in der
Form von Datenbackups ist somit zwingend erforderlich.
Der klassische Begriff der Datensicherheit umfasst auf der technischen Ebene
den Schutz von IT-Systemen und Informationen vor dem Verlust der
Verfügbarkeit und ,,protokollarischer Ebene" die Gewährleistung von
Vertraulichkeit, Zurechenbarkeit und Integrität.
38
Einen Großteil sichern
kryptographische Mechanismen wie zum Beispiel die digitale Signatur.
39
37 §1 Abs.1 BDSG 1990
38 vgl. Eisen, Goswin 2000: 18
39 vgl. Reinermann (Hrsg.) 2000: 132

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2.2 Erwartungen der Akteure
Neben den rechtlichen sind auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu
beachten, damit sich E-Government durchsetzten kann. Damit es zu einer breiten
Akzeptanz in Bevölkerung, Verwaltung und Politik kommt, muss das
Leistungsspektrum den Erwartungshaltungen der Nachfrager entsprechen. Diese
können u.a. sein:
Erwartungen der Akteure
Verwaltung
- Fachämter von Besuchern entlasten
- Schwellenängste bei Bürgern reduzieren
- ,,Schlechten Ruf" der Verwaltung ändern
- Breit angelegte Befragung der Nutzer nach ihren Bedürfnissen
Bürger /
Wirtschaft
- Vollständigkeit, Aktualität, Sicherheit des Angebotes
- Verständlichkeit, optimale Benutzerführung
- Verfügbarkeit rund um die Uhr
- deutlich schnellere und einfachere Abwicklung von
Verwaltungsgeschäften; kurze Wege
- an Lebenslagen orientierter Zugang
- Gewährleistung der Anonymität bei Informationssystemen
- Antragsverfolgungsmöglichkeiten
- ,,Was-Wäre-Wenn-Rechnung"
- Transparenz und Partizipation
- schnelle Genehmigungsverfahren
Politik
- Qualitätssteigerung von Entscheidungen
- Schnelle Meinungs- und Stimmungsabfragen
- Kontrollmöglichkeiten von Kontrakten
Tab. 2
eigene Darstellung
Im Folgenden wird näher auf die Erwartungen der einzelnen Akteure
eingegangen:
2.2.1 Verwaltung
Die Akzeptanz von E-Government innerhalb der Verwaltung hängt von ihren
Mitarbeitern ab. Ihnen muss die Angst genommen werden, dass die neue Form
der Verwaltungsleistung zu Rationalisierung führt und so ihre Stellen gefährdet.
Die Umstrukturierungen sollen zu einer Erhöhung der Servicequalität gegenüber
Bürgern bzw. Kunden führen, wobei die Mitarbeiter gleichzeitig von
Routinearbeiten entlastet werden können. In diesen Prozess der Veränderung
von Verwaltungsabläufen müssen die Mitarbeiter aktiv mit ihren Erfahrungen und

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27
ihrem Wissen einbezogen werden, damit dem ,,Neuen" Vertrauen entgegen
gebracht wird. Außerdem setzt Mitdenken immer auch Mitwissen voraus.
Durch E-Government bietet sich die Möglichkeit zur Imagepflege, da der oft
bemängelte schlechte Ruf der Verwaltung häufig auf unzureichende Informatio-
nen über die Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
zurückzuführen ist. Diese kann durch die neuen Informationsmöglichkeiten, zum
Beispiel Bürgerinformationssysteme, geändert werden. Das dadurch neu
entstehende gegenseitiges Verständnis hilft beiden Seiten.
Die folgende Abbildung zeigt, dass öffentliche Verwaltungen einen Hauptnutzen
im Bürgerservice sehen, da ein Online-, Melde-, Antrags- und Auskunftswesen im
Wesentlichen die Wege zur Behörde reduziert:
Abb. 5 Quelle: IT-Services Nr.12/00 Seite 17
2.2.2 Bürger/Wirtschaft
Eine Studie aus Berlin
40
zeigt, dass die befragten Bürger durch E-Government
Zeitersparnisse und kurze Wege erwarten. Ein hohes Interesse liegt auch in der
Unabhängigkeit von Öffnungszeiten. Aus ihrer Sicht ist eine Erhöhung der
Servicequalität wünschenswert, wobei ein effektiver Schutz der persönlichen
40 vgl. Masser 2000

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28
Daten gewährleistet sein muss. Es wird eine intelligente Behörde gewünscht, die
den Veränderungen der Gesellschaft
41
Rechnung trägt. Hierzu zählt die
zunehmende Entörtlichung und der damit verbundene Wunsch, von einem
beliebigen Ort aus und rund um die Uhr mit der Verwaltung interagieren zu
können.
Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger?
Nach einer Studie des BAT Freizeitforschungsinstitutes (1998)
würde fast jeder zweite Bundesbürger (46%)
künftig gerne Behördengänge am Computerbildschirm erledigen.
Eine empirische Studie aus Berlin (1998) ermittelte:
-- 68% der Bevölkerung stehen dem verstärkten Einsatz
von Online-Medien in der öffentlichen Verwaltung
positiv gegenüber
-- 53% der Bevölkerung sehen Weg- und Zeitersparnis als
große Vorteile an
-- 32 % der Bevölkerung begrüßen die Unabhängigkeit von
Öffnungszeiten
-- 15% der Bevölkerung versprechen sich bessere
Informationsmöglichkeiten
Abb. 6 Quelle: Masser 2000
Sichtbare Nutzen für den Bürger, die zur Akzeptanz beitragen, sind zum Beispiel
die Online-Abwicklung eines Behördenganges, beispielsweise einer Umzugs-
mitteilung in ein HTML-Formular, in dem der Bürger auf einer einheitlichen,
selbsterklärenden Oberfläche nur einige Felder ausfüllen muss. Erwähnenswert
ist hier der für Bürger besonders positive Wegfall langer Wartezeiten vor dem
Einwohnermeldeamt.
Bei Unternehmen, wie zum Beispiel Kfz-Händler, die häufig mit Behördenin
Kontakt treten vervielfachen sich diese Nutzen.
Für Wirtschaft und Bürger gilt gleichermaßen, dass sie aktuelle, vollständige und
leicht verständliche Informationen schnell verfügbar haben wollen. Sie erwarten
eine höhere Transparenz in Bezug auf das Verwaltungshandeln, sei es bei öffent-
lichen Ausschreibungen oder bei der Ablehnung eines Wohngeldantrages.
41
Die Kommunikationsbedürfnisse der Nutzer können regional oder nach Lebenssituationen variieren. Dieses
kann historisch, wirtschaftlich oder mentalitätsbedingt sein.

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29
2.2.3 Politik
Die meist ehrenamtlichen politischen Entscheidungsträger erwarten durch E-
Government eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen der Verwaltung
und ihnen. So kann die Qualität der Entscheidungen verbessert werden, bei
gleichzeitiger Reduzierung des hierfür nötigen Zeitaufwandes. Der Kontakt zu den
Wählern kann durch Meinungs- und Stimmungsabfragen leicht intensiviert
werden.
2.3 Zugang
Eine zentrale Frage ist die des Zugangs zum Internet und somit zum E-
Government. In der heutigen Wissensgesellschaft ist der Zugang zu
Informationen Macht und in einer Demokratie verbietet sich der Ausschluss des
Zugangs, da dies zu einem Machtgefälle führen würde.
Die Verbreitung und aktive Nutzung des Internet wird wesentlich von Unter-
nehmen und einem technikbegeisterten Teil der Bevölkerung vorangetrieben. Die
damit verbundene Gefahr des ,,Digital Divide" in der Gesellschaft wird offen-
sichtlich, bei der einem signifikanten Teil der Bevölkerung der Zugang und die
Nutzung des Internet aus unterschiedlichen Gründen verschlossen bleibt. Die
Anbieter von Internet-Infrastrukturkomponenten (Hardware, Software,
Dienstleitungen) reduzieren zwar ihre Preise, um auf diese Weise neue
Benutzergruppen zu erreichen, aber in absehbarer Zukunft wird ein
Ungleichgewicht bei der Nutzung von Internet-Zugängen innerhalb der
Bevölkerung nicht zu vermeiden sein.
Die Verbreitung der Internetnutzer in Deutschland betrug im Mai 2000 34 %.
Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf Rang neun. Schweden
liegt mit 65 % auf Rang eins.
42
In Deutschland wächst die Gefahr einer Digitalen
Spaltung der Gesellschaft trotz der derzeit vorhandenen Projekte und Programme
zur Förderung der Informationsgesellschaft. Das geht aus einer umfassenden
Studie hervor, die von der Unternehmensberatung Booz-Allen & Hamilton im
42 ermittelt von Booz-Allen & Hamilton in der Studie ,,Digitale Spaltung", August 2000.

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30
Auftrag der Initiative D21
43
erarbeitet wurde. Den Berechnungen zufolge werden
im Jahr 2003 über 20 Millionen Menschen in Deutschland noch keinen Zugang
zum Internet haben oder keinen Vorteil in der Nutzung sehen. Damit würde ein
Viertel der Bevölkerung einen deutlichen Qualifikationsnachteil in der Ausbildung
und bei Bewerbungen haben. Dieser Bevölkerungsgruppe drohe außerdem der
Ausschluss von vielen Dienstleistungen, die zukünftig nur noch im Internet
angeboten werden.
Zur Verwirklichung des gleichberechtigten und flächendeckenden Zugangs sind
allerdings hohe Investitionen in die technische Aufrüstung von Schulen, Ver-
waltung und Privathaushalten sowie in die Bereitstellung von sicheren und
schnellen Datenverbindungen notwendig. Hier ist die Politiker gefordert: Sie muss
entscheiden, ob diese hohen Investitionen gewollt und finanzierbar sind. Sie hat
dabei zu bedenken, dass diese Investitionen ein entscheidender Standortfaktor
für die künftige wirtschaftliche Entwicklung sind.
Durch ein erhöhtes Angebot an Online-Dienstleistungen kann der öffentliche
Sektor in Zusammenarbeit mit Unternehmen helfen, Kompetenzen und
Fähigkeiten im privatwirtschaftlichen Sektor zu entwickeln und anzusiedeln, denn
die Akzeptanz und Nutzung ist zentral von der Medienkompetenz abhängig.
Neben der technischen Basis müssen aber noch weitere Voraussetzungen für
einen Zugang geschaffen werden. Es sind auch kognitive und subjektive
Zugangsbarrieren zu überwinden. Vertrauen, Zuverlässigkeit und Schaffung von
Medienkompetenz sind hier zu nennen. Die drei Aufgaben des Staates umfassen
also die Sicherung des Zugangs zum Internet, die Vermittlung von
Medienkompetenz und den Erhalt des Zugangs.
Die Bereitstellung der Technik und die Vermittlung des notwendigen Wissens
genügen jedoch nicht: Innerhalb der Verwaltung muss die Bereitschaft zu Inno-
vationen vorhanden sein. Zusätzlich ist es nötig die Abläufe und Prozesse den
neuen technischen Möglichkeiten wirklich anzupassen. Der dazu notwendige
43 Die Initiative D21 ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen zur Förderung der
Informationsgesellschaft in Deutschland.

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31
Kulturwandel auf Seiten des Staates ist mit den Verwaltungsreformprojekten
vielerorts bereits eingeleitet.
Des weiteren ist die konsequente Bereitstellung von Informationen für die
Öffentlichkeit als Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zu nennen.
Heute dominiert noch die Vorstellung, dass nur für die Öffentlichkeit bestimmt
sei, was explizit dafür ausgewiesen wird. Zukünftig muss sich dies umkehren,
wenn die Chancen von E-Government konsequent genutzt werden sollen. Heute
ist schon ein schleichender Übergang zum Öffentlichkeitsprinzip zu erkennen.
Um für alle einen Zugang zu Leistungen der öffentlichen Hand zu gewährleisten,
ist eine Pluralisierung der Zugangswege unabdingbar. Die Verwaltung muss her-
kömmlich (Besuch im realen Rathaus), via Internet, per Fax, per Briefpost, per
Telefon über Call-Center oder öffentliche Kioske erreichbar sein.
2.4 Besonderheiten in Deutschland
Die im ersten Kapitel gezeigten internationalen Beispiele können nicht direkt auf
die Bundesrepublik Deutschland übertragen werden. Zu den Besonderheiten, die
dieses verhindern, zählen das föderale Verfassungsgefüge in Deutschland, hohe
Anforderungen an den Datenschutz und ein starkes Verwaltungsverfahrens-
gesetz.
Die Eigenständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen auf Grund unserer
föderalen und somit dezentralen Verwaltungsstruktur und die Eigenständigkeit
der kommunalen Selbstverwaltung ermöglichen es nicht, die zum Teil
verfassungsrechtlich
festgeschriebenen Vorgaben zentral via Internet
anzubieten.
44
Von virtuellen Verwaltungen wird aber erwartet, dass sie keine
Rücksicht auf bestehende Zuständigkeiten nehmen. Um Sollbruchstellen
zwischen den drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen zu verhindern, bedarf
es einer starken Kooperation. So kann es bei Gewährleistung der
Eigenständigkeit zu einer nutzerfreundlichen Durchlässigkeit zwischen den
Verwaltungsebenen kommen.
44 Otto Schily, Bundesminister des Innern am 05.02.2001 auf der Messe ,,effizienter Staat" in Berlin

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In Deutschland geht der Trend zurzeit dahin, die Handlungsspielräume der
Länder zu erhöhen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Der Bund
wird bis 2005 trotzdem ein zentrales Portal www.bund.de für die Verwaltungen
schaffen. Auf der anderen Seite haben alle Bundesländer, wie bereits unter
Punkt eins festgestellt, eigene Portale. Es stellt sich hierbei die Frage, ob der
Bürger das Bundesportal nutzt, wenn er das Portal der Kommune oder des
Landes kennt. Außerdem ist der Kontakt der Bürger mit Bundesbehörden sehr
gering.

Jörn Leiding
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33
3. Anwendungsfelder des E-Government
Wie bereits erklärt, umfasst E-Government alle Aktivitäten, die mit Hilfe elektroni-
scher Kommunikationsmedien Geschäftsprozesse der Verwaltung abbilden.
Dabei stellt sich für Verwaltungen die Frage, welche Geschäftsprozesse abge-
bildet werden können (u.a. rechtliche Rahmenbedingungen), und ob es sinnvoll
ist, all diese über das Internet Bürgern bzw. Kunden anzubieten (u.a.
gesellschaftliche Rahmenbedingungen).
Entscheidend bei der Entwicklung von Informationssystemen ist also nicht die
Ausnutzung der technischen Möglichkeiten, sondern ein problemorientierter Auf-
bau der E-Government-Struktur. Im Mittelpunkt der Betrachtung müssen die
Informationsprobleme und -bedürfnisse
45
der Kunden stehen.
Gewünscht werden häufig Auskünfte oder Handlungsempfehlungen ohne Rück-
sicht auf die Zuständigkeiten, da diese häufig nicht bekannt sind. Auch eine
Unterscheidung zwischen Verwaltung und Politik ist selten. Hier bietet sich eine
Chance, Transparenz in bezug auf die Verarbeitungsvorgänge zu schaffen, zum
Beispiel durch zentrale Anlauf- und Ansprechpunkte.
Die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Realisierung der elektronischen
Kommunikation zwischen natürlichen und juristischen Personen erschwert für die
Verwaltung die zielgruppenorientierte Ausrichtung und Aufbereitung ihres
Informations- und Dienstleistungsangebotes.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema E-Government
werden die drei Ebenen der Kommunikation - Information, Interaktion und Trans-
aktion - unterschieden.
45
Probleme oder Anliegen untergliedern sich nach Lenk in Verfahrensanliegen (Abwehranliegen,
Leistungsanliegen, Partizipationsanliegen), Kontrollanliegen und Informationsanliegen. Diesen
Anliegen muss mit der entsprechenden Information begegnet werden. (Lenk 1990: 2)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2001
ISBN (eBook)
9783832441883
ISBN (Paperback)
9783838641881
DOI
10.3239/9783832441883
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Bremen – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2001 (Juni)
Note
1,5
Schlagworte
projektmanagement service portale service-läden
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Titel: E-Government
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