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Betriebliche Altersversorgung

Bei kleinen und mittleren Unternehmen

©2004 Diplomarbeit 103 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstandards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Die Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes vom 11.05.2001 hat Veränderungen sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Dadurch haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Neuerungen von besonderer Relevanz, da die meisten dieser Unternehmen im Gegensatz zu vielen Großunternehmen bis dahin gar keine Altersversorgung angeboten haben.
Doch die Unsicherheiten der Unternehmen auf diesem Gebiet sind groß. Sie müssen sich nun mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirtschaftliches Wissen verlangt.
Zugleich wird die Bevölkerung mit einer auf Grund der demographischen Entwicklung unvermeidbaren Niveausenkung der gesetzlichen Rente konfrontiert. Somit kommt der betrieblichen Altersversorgung die Aufgabe zu, einen zumindest teilweisen Ausgleich für die Reduzierung der gesetzlichen Rente zu schaffen.
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu geben und die verschiedenen Durchführungswege vergleichbar zu machen. Bei der Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten geht es vorrangig darum, welche Art der betrieblichen Altersversorgung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist.
Das Thema der betrieblichen Altersversorgung wird in erster Linie aus der Sicht der Unternehmen betrachtet. Dabei wird nur beiläufig auf die Belange der Arbeitnehmer eingegangen.
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden nachfolgend untersucht, um Arbeitgebern von kleinen und mittleren Unternehmen einen Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS5
II.ABBILDUNGSVERZEICHNIS6
0.EINLEITUNG7
0.1ZIELSETZUNG UND ABGRENZUNG DES THEMAS7
0.2METHODISCHE VORGEHENSWEISE UND AUFBAU8
0.3DEFINITION VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN9
1.GRUNDLAGEN ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG10
1.1HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER ALTERSVERSORGUNG10
1.2DIE DREI SÄULEN DER ALTERSSICHERUNG12
1.2.1Die gesetzliche Rentenversicherung14
1.2.2Die betriebliche […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

III Abbildungsverzeichnis

0 Einleitung
0.1 Zielsetzung und Abgrenzung des Themas
0.2 Methodische Vorgehensweise und Aufbau
0.3 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

1 Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung
1.1 Historische Entwicklung der Altersversorgung
1.2 Die drei Säulen der Alterssicherung
1.2.1 Die gesetzliche Rentenversicherung
1.2.2 Die betriebliche Altersversorgung
1.2.2.1 Die Leistungszusage
1.2.2.2 Die beitragsorientierte Leistungszusage
1.2.2.3 Die Beitragszusage mit Mindestleistungen
1.2.2.4 Entgeltumwandlung
1.2.3 Die private Altersvorsorge
1.3 Die Rentensituation in Deutschland
1.3.1 Demographische Entwicklung
1.3.2 Versorgungslücke
1.4 Neuregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge
1.4.1 Beitragszusage mit Mindestleistung
1.4.2 Entgeltumwandlung
1.4.2.1 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
1.4.2.2 Unverfallbarkeit – Fristen des Anspruchs
1.4.2.3 Unverfallbarkeit – Höhe des Anspruchs
1.4.3 Abfindung und Übernahme für Anwartschaften
1.4.4 Anpassungsprüfpflicht
1.4.5 Erweiterung der Durchführungswege
1.4.6 Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
1.4.6.1 Riester Förderung
1.4.6.2 Die vor- und nachgelagerte Besteuerung
1.4.6.3 Pauschalversteuerung

2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
2.1 Direktzusage (Pensionszusage)
2.1.1 Begriffsbestimmung
2.1.2 Bilanzielle Auswirkungen
2.1.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
2.1.4 Liquiditätseffekt
2.1.5 Risiken
2.1.6 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitgebers
2.1.7 Besteuerung beim Arbeitnehmer
2.1.8 Eignung für kleine und mittleren Unternehmen
2.2 Unterstützungskasse
2.2.1 Begriffsbestimmung
2.2.2 Bilanzielle Auswirkungen
2.2.2.1 Rückgedeckte Unterstützungskasse
2.2.2.2 Nicht rückgedeckte Unterstützungskasse
2.2.2.3 Steuerliche Vorschriften der Unterstützungskasse
2.2.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
2.2.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitgebers
2.2.5 Besteuerung beim Arbeitnehmer
2.2.6 Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
2.3 Direktversicherung
2.3.1 Begriffsbestimmung
2.3.2 Bilanzielle Auswirkungen
2.3.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
2.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitgebers
2.3.5 Besteuerung beim Arbeitnehmer
2.3.6 Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
2.4 Pensionskasse
2.4.1 Begriffsbestimmung
2.4.2 Bilanzielle Auswirkungen
2.4.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
2.4.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitgebers
2.4.5 Besteuerung beim Arbeitnehmer
2.4.6 Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
2.5 Pensionsfonds
2.5.1 Begriffsbestimmung
2.5.2 Bilanzielle Auswirkungen
2.5.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
2.5.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitgebers
2.5.5 Besteuerung beim Arbeitnehmer
2.5.6 Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
2.6 Insolvenzsicherung
2.7 Vergleich der Durchführungswege

3 Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung
3.1 Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland
3.2 Verbreitung der Durchführungswege bei kleinen und mittleren Unternehmen
3.2.1 Arbeitgeberfinanzierte Durchführungswege
3.2.2 Arbeitnehmerfinanzierte Durchführungswege

4 Fazit

IV Literaturverzeichnis

V Eidesstattliche Erklärung

II Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Die drei Säulen der Alterssicherung

Abb.2: Betriebliche Altersversorgung

Abb.3: Leistungszusagen

Abb.4: Altersaufbau 1950

Abb.5: Altersaufbau 2001

Abb.6: Altersaufbau 2050

Abb.7: Versorgungslücke

Abb.8: Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Abb.9: Prozentsatz Riester Förderung

Abb.10: Zulagen Riester Förderung

Abb.11: Direktzusage

Abb.12: Aufwandsbeeinflussung durch Direktzusage

Abb.13: Unterstützungskasse

Abb.14: Direktversicherung

Abb.15: Pensionskasse

Abb.16: Pensionsfonds

Abb.17: Insolvenzsicherungspflicht der Durchführungswege

Abb.18: Vergleich der Durchführungswege

Abb.19: Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Unternehmen

Abb.20: Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern

Abb.21: Genutzte Durchführungswege der AG-finanzierten bAV

Abb.22: Beurteilung der Durchführungswege für AG-finanzierte bAV

Abb.23: Genutzte Durchführungswege mit Entgeltumwandlung

Abb.24: Beurteilung der Durchführungswege für Entgeltumwandlung

0 Einleitung

Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstandards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Die Verabschiedung des Alters-vermögensgesetzes vom 11.05.2001 hat Veränderungen sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Dadurch haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Neuerungen von besonderer Relevanz, da die meisten dieser Unternehmen im Gegensatz zu vielen Großunternehmen bis dahin gar keine Altersversorgung angeboten haben.

Doch die Unsicherheiten der Unternehmen auf diesem Gebiet sind groß. Sie müssen sich nun mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirtschaftliches Wissen verlangt.

Zugleich wird die Bevölkerung mit einer auf Grund der demographischen Entwicklung unvermeidbaren Niveausenkung der gesetzlichen Rente konfrontiert. Somit kommt der betrieblichen Altersversorgung die Aufgabe zu, einen zumindest teilweisen Ausgleich für die Reduzierung der gesetzlichen Rente zu schaffen.

0.1 Zielsetzung und Abgrenzung des Themas

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu geben und die verschiedenen Durchführungswege vergleichbar zu machen. Bei der Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten geht es vorrangig darum, welche Art der betrieblichen Altersversorgung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist.

Das Thema der betrieblichen Altersversorgung wird in erster Linie aus der Sicht der Unternehmen betrachtet. Dabei wird nur beiläufig auf die Belange der Arbeitnehmer eingegangen.

Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden nachfolgend untersucht, um Arbeitgebern von kleinen und mittleren Unternehmen einen Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren.

0.2 Methodische Vorgehensweise und Aufbau

Diese Arbeit gliedert sich in 4 Kapitel.

Im Anschluss an die Einleitung werden in Kapitel 1 die Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung betrachtet. Diese beginnen mit der Entstehung und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Danach folgt eine Betrachtung der drei Säulen der Alterssicherung und ein Überblick über die aktuelle Rentensituation in Deutschland, welche aufzeigt, warum es aufgrund der demographischen Entwicklung zu Versorgungslücken kommt. Daraus folgen die Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung durch die Rentenreform 2001. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen zur betrieblichen Altersversorgung werden dabei dargelegt und veranschaulicht.

Kapitel 2 geht sehr spezifisch auf die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein, die in ihrer Art und ihrer Eignung für die Unternehmen beschrieben werden. Weiter werden die Arten und Möglichkeiten der Insolvenzsicherung zu den Durchführungswegen betrachtet. Das Kapitel schließt mit einem tabellarischen Vergleich über Besonderheiten und Merkmale der Durchführungswege.

Kapitel 3 geht auf die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland ein, dabei werden speziell die Durchführungswege hinsichtlich ihrer Anwendung und Verteilung bei kleinen und mittleren Unternehmen veranschaulicht.

In Kapitel 4 werden schließlich die Merkmale der fünf Wege zur betrieblichen Alterssicherung gegenübergestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für kleine und mittlere Unternehmen bewertet.

0.3 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Die deutsche Wirtschaft wird durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geprägt. Sie schaffen 70% der Arbeitsplätze, stellen 80% der Ausbildungsplätze und erwirtschaften 45% des Bruttoinlandsprodukts.[1] Diese Unternehmen grenzen sich durch verschiedene Merkmale von Großunternehmen ab. Leider gibt es aber noch keine einheitliche Definition für den Wirtschaftsbereich der KMU. Die Auswahl der zur Abgrenzung von KMU herangezogenen Kriterien reicht von der Beschäftigtenzahl über den Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Bruttowertschöpfung, das Anlagevermögen bis hin zu einer Kombination von mehreren dieser Kriterien. Meistens jedoch werden KMU durch die Kategorien Personal, Umsatz oder die Bilanzsumme definiert.

Bis Ende 2004 definiert die Europäische Union KMU folgendermaßen:

Ein Unternehmen zählt zu kleinen und mittleren Unternehmen, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz bis zu 40 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis zu 27 Mio. Euro aufweist.[2]

Ab dem 01.01.2005 gilt eine neue KMU Definition:

Ein Unternehmen zählt zu kleinen und mittleren Unternehmen, wenn es bis zu 249 Mitarbeiter und einen Umsatz bis zu 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis zu 43 Mio. Euro aufweist.[3]

1 Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung mit ihren Durchführungswegen ist natürlich in das gesamte deutsche Rentensystem mit eingebunden. Daher folgt zuerst ein allgemeiner Überblick über die Grundlagen der Rente und der betrieblichen Altersversorgung im Allgemeinen. Damit wird gezeigt, warum dieses Thema gerade jetzt so aktuell und von Bedeutung ist.

1.1 Historische Entwicklung der Altersversorgung

Die Altersversorgung in Deutschland kann bereits auf eine lange Vergangenheit zurückblicken, denn Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Altersicherung. Die gesetzliche Rente dagegen existiert erst seit ungefähr 100 Jahren.

Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts haben mehrere große Unternehmen Versorgungswerke eingerichtet, um ihre Arbeitnehmer bei Invalidität, im Alter und ihre Familien bei Tod des Ernährers zu unterstützen[4]. Möglicherweise wurde die Gestaltung der gesetzlichen Alters- und Invaliditätssicherung durch die Betriebs-renten beeinflusst.

Als der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck zwei Jahre vor der Einführung die Statuen der Krupp’schen Pensionskasse erhalten hatte, bedankte er sich mit den Worten: „Ich verspreche mir eine Förderung der in Gang befindlichen legislativen Vorarbeiten, wenn dabei Einrichtungen, welche, wie die Ihre, bereits praktisch erprobt sind, zur Berücksichtigung herangezogen werden.“[5]

Die ersten gesetzlichen Renten sind daraufhin durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung eingeführt worden, die 1884 mit dem „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der gewerblichen Arbeit“ ihren Anfang machte. 1891 folgte dann das „Gesetz betreffend der Invalidität und Altersversorgung“ das bis heute, in angepasster Form, die stärkste Säule der Altersversorgung bildet.[6]

Das Ergebnis dieser Gesetze zeigte, dass grundlegende Prinzipien der betrieblichen Altersversorgung bei der Formulierung des Gesetzes wirklich „berücksichtigt“ worden sind, wie z.B. der Leistungskatalog mit den Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-renten und das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die Renten aus dem angesparten Kapital und den daraus erwirtschafteten Erträgen bezahlt werden. Der große Unterschied war die Zwangmitgliedschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Rechtsansprüche wuchsen. Die betriebliche Altersversorgung war im Unterschied dazu eine freiwillige soziale Leistung der Unternehmen.

Auch nach Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung bauten viele Unternehmen ihre betriebliche Altersversorgung weiter aus. Viele Arbeiter mussten bei Ihren Unternehmen einen Eigenbeitrag für Ihre Altersversorgung leisten. Das „Statut der Pensionskasse der Beamten der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik“ von 1888 legte z.B. fest: “Jedes Mitglied der Pensionskasse hat von seinem festen Jahresgehalt bis zur Höhe von Mark 4500.- jedes Jahr vier Prozent zu entrichten.“ Das Unternehmen zahlte einen gleich hohen Beitrag dazu. Daran erkennt man deutlich, dass die durch die Riester-Reform eingeführten vier Prozent Eigenleistung zum Aufbau der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge gar nicht so neu sind.[7]

Durch die Steuerreform von 1934 wurden die Zuwendungen zu den Pensionskassen gesetzlich begrenzt. Diese Regelung brachte erstmals eine klare Trennung von Unterstützungs- und Pensionskassen. Damals entstanden aus vielen rechtlich unselbständigen Kassen Unterstützungskassen, die zum Teil heute noch existieren.

Mit der Rentenreform 1957 wurde das damalige Kapitaldeckungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung durch das sogenannte Umlageverfahren ersetzt. Dieses Verfahren beruht auf dem Prinzip des Generationenvertrags, bei dem die Aktiven die Rente der Inaktiven finanzieren.[8]

1980 hatten fast alle Beschäftigten westdeutscher industrieller Großunternehmen entweder bereits eine Zusage auf Betriebsrente, oder, wenn sie noch nicht lange genug dabei waren, diese zumindest in Aussicht. In mittleren Industriefirmen waren es erheblich weniger, für Mitarbeiter von Kleinbetrieben blieb die zusätzliche Leistung jedoch eine Ausnahme, das gilt bis heute.[9] Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes können seit vielen Jahren fest mit einer Zusatzversorgung rechnen. Im Dienstleistungsbereich wurde die Altersversorgung flächendeckend aus- und aufgebaut, andere Bereiche wie der Handel hielten sich zurück.

In Ostdeutschland wurde die betriebliche Altersversorgung zwar eingeführt, aber sie spielt dort nur eine untergeordnete Rolle. Seit der Wiedervereinigung stagniert die betriebliche Altersversorgung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. In der westdeutschen Industrie hat sich sogar die Zahl der Beschäftigten, die von dieser Zusatzleistung profitieren, mehr als halbiert. Der Hauptgrund dafür ist mit der Verschlechterung von steuer- und arbeitsrechtlichen Entwicklungen zu erklären, denn das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung von 1974 wurde mehrfach geändert, meistens zum Nachteil der Arbeitnehmer. Erst die letzte Rentenreform 2001 soll die betriebliche Altersversorgung wieder stärken.[10]

1.2 Die drei Säulen der Alterssicherung

Das Gesamtsystem der Altersicherung in Deutschland lässt sich in drei Gruppen einordnen, die als die drei Säulen der Alterssicherung bekannt sind.[11] Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule die private Altersversorgung. Diese verschiedenen Systeme der Alterssicherung unterscheiden sich dadurch, dass ihre Finanzierung auf unterschiedlichen Prinzipien beruht und ihre Leistungen auf unterschiedliche Weisen berechnet werden.[12]

Die Ziele dieser drei Säulen sind die gleichen, nämlich die Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Absicherung der biometrischen Risiken. Unter biometrischen Risiken werden die Altersrisiken Langlebigkeit, Invalidität und Tod verstanden. Diese Risiken werden durch Renten für den Bezieher oder die Hinterbliebenen, die bis zum Lebensende bezahlt werden, abgesichert.[13]

Die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung im öffentlichen Dienst machen in Deutschland etwa 82% des Alterseinkommens aus; 13% entfallen auf die private Vorsorge und etwa 5 % auf die betriebliche Altersversorgung.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Die drei Säulen der Alterssicherung

1.2.1 Die gesetzliche Rentenversicherung

Die erste und wichtigste Säule der Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese ist in erster Linie als Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte konzipiert. Weitere pflichtversicherte Personenkreise sind z.B.: Kindererziehende, Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Selbständige bestimmter Berufsgruppen und so genannte Selbständige mit einem Auftraggeber. Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, können auf Antrag der Pflichtversicherung beitreten. Die gesetzliche Renten-versicherung umfasst die Rentenversicherung der Arbeiter, die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung[15].

Diese Säule der Altersversorgung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag und ist seit 1957 nach dem Umlageverfahren organisiert. Bei diesem Verfahren werden die Renten der jeweiligen Rentengeneration von den Beiträgen der entsprechenden Arbeitnehmergeneration finanziert.[16]

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird zu etwa 75 Prozent aus Beitragszahlungen der Versicherten (einschließlich Arbeitgeberanteil) gedeckt. Die restlichen 25 Prozent sind Zuschüsse des Bundes.[17]

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit Rente an die Versicherten. Bei Tod des Versicherten leistet sie Zahlung an die Hinterbliebenen. Der Grundgedanke, den die Väter der Rentenreform von 1957 hatten, war ein Regelversicherungssystem. Das bedeutet, dass die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für sich alleine bereits ausreichen soll, um im Regelfall die wirtschaftliche Sicherung im Alter zu gewährleisten.[18]

Jedoch ist dieses System durch die demographische Entwicklung ins Wanken geraten. Die Hauptursache ist der Geburtenrückgang und die längere Lebensdauer der Menschen. Dies bedeutet, dass immer weniger Einzahlende für immer mehr Rentenbeziehende aufkommen müssen. Nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes mussten im letzten Jahr 2,5 Arbeitnehmer für einen Rentner aufkommen, bis 2040 verringert sich dieser Wert auf 1,3 Arbeitnehmer pro Rentner.[19] Um das System der Altersvorsorge zu stabilisieren, müsste sich das Verhältnis bei etwa 50 zu 50 einpendeln: 50% umlagenfinanzierte, gesetzliche Zahlungen, 50% betriebliche und privat organisierte, kapitalgedeckte Altersversorgung.[20] Aus diesem Grund wird die private und die betriebliche Altersversorgung notwendig und damit auch attraktiver.

1.2.2 Die betriebliche Altersversorgung

Als betriebliche Altersversorgung bezeichnet man alle Leistungen zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und/oder Invaliditätsversorgung, die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zugesagt werden.[21] Dabei sichern die Unternehmen ihre Beschäftigten und deren Angehörige ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung ab.[22]

Diese Leistungen können als einmalige Zahlungen oder als regelmäßige monatliche Zahlungen geleistet werden. Der Zweck der Zahlungen bleibt aber immer derselbe, er muss der Versorgung des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben dienen. Der Arbeitgeber kann dabei grundsätzlich frei entscheiden, welchen Durchführungsweg er wählen möchte, allerdings muss er seit dem 01.01.2002 den Arbeitnehmern eine der nachfolgenden Möglichkeiten anbieten, sofern eine betriebliche Altersversorgung verlangt wird.[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung liegt seit dem 01.01.2002 auch dann vor, wenn Entgeltansprüche in wertgleiche Altersversorgungsleistungen umgewandelt werden. Somit können zwei Arten unterschieden werden:

- die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung (zusätzlich zum Gehalt) durch:
- Leistungszusage
- beitragsorientierte Leistungszusage
- Beitragszusage mit Mindestleistungen
- die arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Nachfolgend werden diese vier Arten kurz erläutert und anhand eines Schaubilds verdeutlicht[24].

1.2.2.1 Die Leistungszusage

Eine Leistungszusage ist die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Betrag als monatliche bzw. jährliche Rente oder als einmalig zu zahlender Kapitalbetrag zu. Die Höhe der Versorgungsleistung richtet sich zumeist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Leistungen stehen bereits zum Zeitpunkt der Zusage fest.[25]

1.2.2.2 Die beitragsorientierte Leistungszusage

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage handelt es sich um die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf eine Versorgungs-leistung umzuwandeln.[26] Die Höhe der Leistung hängt also von den gezahlten Beiträgen ab.

1.2.2.3 Die Beitragszusage mit Mindestleistungen

Diese Form der Finanzierung ist als neue Zusageart mit der letzten Reform des Betriebsrentenrechts eingeführt worden. Der Arbeitgeber sagt dabei seinem Mitarbeiter einen festgelegten Finanzierungsbetrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu. Nicht zugesagt dagegen wird eine bestimmte Höhe der Versorgungsleistungen. Die Höhe der gezahlten Rente ergibt sich aus der Summe der Beiträge sowie der aus diesen erwirtschafteten Erträgen, also Zinsen und Überschüssen. Im Versorgungsfall steht dem Arbeitnehmer als Mindestleistung die Summe der Beiträge zur Verfügung, die nicht zur Absicherung von biometrischen Risiken verbraucht worden sind.[27]

1.2.2.4 Entgeltumwandlung

Werden künftige Entgeltansprüche, wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, so spricht man von Entgeltumwandlung.[28] Die Arbeitnehmer verzichten dabei auf dieses Geld und der Arbeitgeber zahlt es in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ein. Bei der Entgeldumwandlung können Arbeitnehmer aber auch monatliche Eigenbeiträge, die vom Lohn abgezogen werden, zur betrieblichen Altersversorgung beisteuern.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3: Leistungszusagen

Quelle: Kerschbaumer / Pereng, 2002, Die neue betriebliche Altersvorsorge, S. 20

1.2.3 Die private Altersvorsorge

Der Begriff „private Altersvorsorge“ ist relativ weit gefasst. Im Grunde genommen fallen alle Arten der Vorsorge darunter, die der einzelne für seinen ganz privaten Vermögensaufbau leistet. Wichtig dabei ist das Ziel: Die Einkünfte im Alter zu verbessern.[29] Dies bedeutet jedoch nicht ein bestimmtes Vermögen anzusparen, sondern die Absicherung des Lebensstandards. Welches Vermögen diesem Ziel entspricht, ergibt sich erst im Laufe der Jahre.[30]

Diese Art der Vorsorge kann jede mögliche Form annehmen. Das Bündel Banknoten unter der Matratze gehört ebenso dazu wie die Lebens- oder Rentenversicherung, Immobilien oder Aktien. Welche dieser Formen der Bürger sich auswählt überlässt der Gesetzgeber jedem selbst. Er beschränkt sich lediglich darauf, die gesetzliche Rentenversicherung und die staatlich geförderte Riester Rente zu gestalten und für die unterschiedlichen Formen der privaten Vorsorge allenfalls rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu setzen. Sinn und Zweck der privaten Altersvorsorge ist es, Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, der Riester Förderung oder der betrieblichen Altersversorgung zu ergänzen, falls die Altersrente für den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht ausreichen sollte.[31]

Verschiedene Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge sind:

- Bank- oder Kapitalmarktprodukte,

z.B. Sparpläne, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Fonds

- Versicherungsprodukte

z.B. Formen von Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen

- Immobilien

z.B. vermietete Immobilien, selbstgenutzte Immobilien[32]

Laut einer im Jahr 2000 durchgeführten Untersuchung des Emnid Instituts hat man herausgefunden, dass Lebensversicherungen und Immobilien die wichtigsten Instrumente zur privaten Alterssicherung in Deutschland sind. Knapp ein Drittel der Bundesbürger setzt bei der Alterssicherung direkt auf privates Wohneigentum. Weitere 42,5% streben den Immobilienbesitz auf lange Sicht über den Abschluss von Bausparverträgen an. Die Lebensversicherung gilt auch als eine sichere Form der Altersvorsorge. Mit einem Anteil von 71% sind Lebensversicherungen am weitesten verbreitet.[33]

1.3 Die Rentensituation in Deutschland

Das System der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland wird durch das Umlageverfahren geregelt. Bei diesem Verfahren leisten die Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag zur Rentenversicherung, der durch einen ebenso hohen Beitrag des Arbeitgebers ergänzt wird. Dabei werden jedoch nicht die monatlichen Beiträge angespart, um sie im Alter in Teilbeträgen zurückzubekommen. Die Beiträge werden fast zeitgleich für die monatlichen Rentenzahlungen verbraucht. Die Rente für diejenigen, die zur Zeit Beiträge entrichten, soll dann die nächste Generation aufbringen. In diesem Zusammenhang spricht man deswegen von einem „Generationenvertrag“.[34] Dieses Umlageverfahren, das durch die Rentenreform 1957 eingeführt worden ist, funktioniert aber nur, wenn das beitragspflichtige Einkommen stabil bleibt und eine große Zahl von Beitragszahlern für einen erheblich kleineren Teil von Beitragsempfängern aufkommen muss.[35]

1.3.1 Demographische Entwicklung

Aufgrund von ökonomischen und demographischen Prozessen kommt es jedoch zu einer bedrohlichen Veränderung der Relation von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern. Deswegen sieht sich die gesetzliche Rentenversicherung mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert.[36] Die Folge davon ist, dass das System der Alterssicherung immer weniger in der Lage ist, den heute noch jüngeren Menschen oder gar deren Kinder eine Alterssicherung zu verschaffen, die auch nur einigermaßen dem entspricht was sie ein Arbeitsleben lang in die gesetzliche Kasse einzahlen mussten.[37]

Der Hauptgrund dafür liegt in der Veränderung der Altersstruktur. Weil die Menschen in Deutschland immer weniger Kinder zur Welt bringen und zugleich die Lebenserwartung steigt, stehen immer weniger Beschäftigte einer wachsenden Zahl von Ruheständlern gegenüber.[38] Dadurch hat sich z.B. die durchschnittliche Rentenlaufzeit von 1960 bis 1999 von knapp zehn auf sechzehn Jahre verlängert.[39] Um die steigende Lebenserwartung zu veranschaulichen, ist zu erwähnen, dass 1950 nur 600 000 Deutsche älter als 80 Jahre waren, heute aber liegt die Zahl der über 80 Jährigen bereits bei 3,5 Millionen.[40]

Laut den Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird bis zum Jahre 2050 die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre und ein Drittel 60 Jahre oder älter sein[41] (siehe Abb.6).

Zusätzlich wird die Situation noch dadurch belastet, dass immer weniger Berufstätige bis zum Beginn des normalen Rentenalters arbeiten und Beiträge zahlen. Tatsächlich ist dies nur noch bei jedem vierten Beschäftigten der Fall. 33% aller Beschäftigten nutzen die Möglichkeit von Vorruhestand und flexibler Altersgrenze und kommen deshalb als Beitragszahler nicht in Betracht. 23% fallen wegen Arbeitslosigkeit als Beitragszahler aus und 20% erreichen wegen vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht die normale Pensionsgrenze.[42]

Eine weitere Gefahr stellt die abnehmende Erwerbstätigkeitsquote dar. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahl bedeutet nichts anderes als einen Ausfall weiterer Beitragszahler. Zudem steht eine immer kürzere Lebensarbeitszeit einer steigenden Zahl von Teilzeitarbeitsplätzen gegenüber. Ein weiteres Problem entstand durch die Eingliederung der älteren Arbeitnehmer und Rentner aus den neuen Bundesländern infolge der Verpflichtungen aus dem Einigungsvertrag.[43] Durch das Angleichen des Rentenniveaus in den neuen Bundesländern und die angestiegene Zahl der Rentenempfänger entstand ein weiteres Defizit in der Rentenkasse.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.4: Altersaufbau 1950 Abb.5.: Altersaufbau 2001 Abb.6: Altersaufbau 2050

Quelle: www.destatis.de/basis/d/bevoe/bev_pyr3.htm Quelle: www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoegra2.htm Quelle: www.destatis.de/basis/d/bevoe/bev_pyr4.htm

1.3.2 Versorgungslücke

Das gesetzliche Rentensystem ist durch diese Belastungen nur aus dem Grund noch nicht zusammengebrochen, da in der Vergangenheit die Leistungen mehrfach verringert und die Beiträge kontinuierlich angehoben worden sind.

Am 11.05.2001 stimmte schließlich der Bundesrat der Rentenreform der Bundesregierung zu. Diese beinhaltet eine sukzessive Absenkung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Stabilisierung der Beitragsätze. Die Absicht dieses Schrittes ist es, der älteren Generation dauerhaft ein noch ausreichendes Einkommensniveau zu sichern und die zahlenmäßig schwindende Generation der Beitragszahler vor steigenden Beitragsbelastungen zu bewahren.[44] Das Planziel dieser Rentenreform ist, das Rentenniveau des „Eckrentners“ bis 2030 nicht unter 67% des letzten Nettoeinkommens zu senken und die Beitragsätze bei maximal 22% des Bruttolohns zu stabilisieren.[45]

Als „Eckrentner“ gilt der sogenannte Standardverdiener, der 45 Jahre lang immer genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer und dafür die entsprechenden Rentenbeiträge zahlt.[46] Teilt man seine Rentenansprüche durch das Nettogehalt, so ergibt sich das Rentenniveau.[47] Das Problem bei dieser Berechnung ist, dass es in Deutschland unter allen Arbeitnehmern nur ein paar hundert Eckrentner gibt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Immer mehr Menschen, z.B. Studierende, beginnen spät mit der Arbeit oder begeben sich frühzeitig in den Vorruhestand. Der Erwerbsausfall werdender Mütter und Hausfrauen ist ein weiterer Faktor. Im Durchschnitt zahlen Männer nämlich nur 40 Jahre und Frauen knapp 26 Jahre in die Rentenkasse ein.[48] Das Rentenniveau liegt deswegen bei solchen Fällen deutlich unter 67%. Experten gehen davon aus, dass es bis 2035 auf durchschnittlich 35 – 40% des letzten Nettoeinkommens sinkt.

[...]


[1] vgl. Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: Politik für den Mittelstand, S. 3, aus: www.bundesregierung.de

[2] vgl. Institut für Mittelstandsforschung, 2003, KMU Definition, aus: www.ifm.uni-mannheim.de

[3] vgl. Institut für Mittelstandsforschung, 2003, KMU Definition, aus: www.ifm.uni-mannheim.de

[4] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 10, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[5] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 10, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[6] vgl. Rehahn / Reichel / Schöttler, 1997, Gesetzliche und Private Altersvorsorge, S. 8

[7] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 11, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[8] vgl. dtv Lexikon, 1990, Band 15, S. 141

[9] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 14, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[10] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 15, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[11] vgl. Kerschbaumer / Pereng, 2002, Die neue betriebliche Altersvorsorge, S. 14ff.

[12] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 11

[13] vgl. Kerschbaumer / Pereng, 2002, Die neue betriebliche Altersvorsorge, S. 15

[14] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S.34

[15] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 12, 13

[16] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S.35

[17] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S.35

[18] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 12, 13

[19] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 25

[20] vgl. GDV, Die betriebliche Altersversorgung, aus: www.gdv.de

[21] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 19-22

[22] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 14

[23] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 19-21

[24] vgl. Kerschbaumer / Pereng, 2002, Die neue betriebliche Altersvorsorge, S. 20

[25] vgl. GDV, Die betriebliche Altersversorgung, aus: www.gdv.de

[26] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 37

[27] vgl. GDV, Die betriebliche Altersversorgung, aus: www.gdv.de

[28] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 37

[29] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 20

[30] vgl. Schmitz, 2003, Private Altersvorsorge, S. 40

[31] vgl. Stiftung Warentest, 2003, Private Altersvorsorge, S. 21

[32] vgl. Bürger, 2002, Altersvorsorge leicht gemacht, S. 22

[33] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 36

[34] vgl. Rehahn / Reichel / Schöttler, 1997, Gesetzliche und Private Altersvorsorge, S. 8

[35] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 7, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[36] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 25

[37] vgl. Frankfurter Institut, Stiftung Marktwirtschaft und Politik, 1997, S. 8, 9

[38] vgl. Sauga, „Langer Abschied“, 08/2004, aus: der Spiegel, S. 38

[39] vgl. Rehahn / Reichel / Schöttler, 1997, Gesetzliche und Private Altersvorsorge, S. 7

[40] vgl. Knapp / Ulmer, 2002, Ohne Rentensorgen in den Ruhestand, S. 20

[41] vgl. Statistisches Bundesamt, 2003, Pressemitteilung, aus: www.destatis.de

[42] vgl. Knapp / Ulmer, 2002, Ohne Rentensorgen in den Ruhestand, S. 20, 21

[43] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 26

[44] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 26

[45] vgl. Schmidt / Kunert, 2003, Neue Wege der betrieblichen Altersversorgung, S. 28

[46] vgl. Murrhardter Zeitung Nr. 43, 2004, Standartrentner

[47] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 8, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

[48] vgl. Aba, 2002, Die Betriebsrente, S. 8, aus www.infonetz-altersvorsorge.de

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783832440657
ISBN (Paperback)
9783838640655
DOI
10.3239/9783832440657
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Aalen – BWL für kleine und mittlere Unternehmen
Erscheinungsdatum
2005 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
altersvorsorge rente
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Titel: Betriebliche Altersversorgung
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