Die Fremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der KWG-Novelle und der Beschlüsse des Baseler Ausschusses (BIZ)
Zusammenfassung
In den letzten zwei Jahren ist in der Presse immer wieder ein umstrittenes Thema zu finden. Hier liest man in den Schlagzeilen so etwas wie Geschäftsbanken ziehen sich aus der Kreditfinanzierung des Mittelstands zurück (Financial Times 27.04.00), die Kredite für den Mittelstand werden immer teurer Ratings und Eigenkapitalvorschriften gehen zu Lasten kleiner Arbeitgeber (FAZ 07.03.00) oder Firmenkundenkreditgeschäft als Wertfalle deutscher Banken (FAZ 09.09.99).
Alle diese Pressemitteilungen verschiedener Autoren wie Bankenvorstände, Politiker, Manager etc. resultieren von der 1998 vorgestellten, und im Juni 1999 schließlich herausgegebenem Konsultationspapier des Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Dieses Konsultationspapier, auch Baseler Akkord bezeichnet, beinhaltet diverse gesetzliche Neuregelungen des Bankenrechts in der Europäischen Gemeinschaft, welche in nationales Recht übernommen werden sollen.
Zur Zeit gelten in Deutschland noch die Gesetze basierend auf den ersten Baseler Akkord (Basel I). Diese Richtlinien gehen auf eine im Jahr 1988 in Basel zwischen den großen Industrienationen vereinbarte Regelung zurück und sind in Deutschland 1992 mit der Verabschiedung der vierten KWG-Novelle bindendes Recht geworden.
Grund für die Neuerung der Vorschriften für die Bankenwelt sind die Finanzkrisen in Asien und auch in Russland. Hier hat man erkannt, wie anfällig die Wirtschaft, und nicht nur die europäische Wirtschaft, sondern die gesamte Weltwirtschaft auf solche Krisen reagiert. Um dem entgegenwirken und solche Zusammenbrüche möglichst zu vermeiden, beschloss man, den Finanzmarkt weiter zu festigen, indem man eine höhere und besser angepasste Risikoabsicherung der einzelnen Bankgeschäfte vornimmt. Dies ist der Hintergrund des neuesten Baseler Konsultationspapier (Basel II oder Brüssel neu).
Nicht alles, dass in Basel II zur Regelung bestimmt ist, hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung des Mittelstands. Es beinhaltet teilweise Regelungen, welche die Finanzanlage privater und gewerblicher Anleger betrifft. Regelungen, die aber den gewerblichen Kunden, sprich in der Hauptsache gewerbliche Kreditnehmer betreffen, sind unter Fachleuten stark umstritten.
Da Kreditausfälle die Sicherheit von Einlagen und letztlich die Existenz einer Bank gefährden können, muss bei Kreditvergaben ein bestimmter Betrag an Eigenkapital unterlegt bzw. bereitgehalten […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
A Einleitung
B Hauptteil
1 Aktuelle Richtlinien im Kreditwesengesetz (KWG)
2 Vorschläge im Baseler Konsultationspapier
2.1 Mindestkapitalanforderungen / Eigenkapitalunterlegung
2.2 Aufsichtsrechtliche (Über-)Prüfungen
2.3 Offenlegungsvorschriften / Vorschriften über die Marktdisziplin
3 Das Rating
3.1 Die Stufen des Ratingverfahrens
3.2 Funktion des Rating
3.2.1 Bonitätsbeurteilung der Banken
3.2.2 Einstufung der Unternehmung und Anlass der Einstufung
3.2.3 Vorgehensweise bei der Bonitätsbeurteilung
4 Auswirkungen auf das Kreditgeschäft der Banken
4.1 Beeinflussung des Ratings auf die Kreditvergabe
4.2 Was bedeuten die aufsichtsrechtlichen Prüfungen für die Banken
4.3 Was bringen die Offenlegungspflichten
5 Auswirkungen der Problematik für den Mittelstand
5.1 Ratingauswirkungen bei KMU
5.1.1 Theoretische Bedeutung des externen Ratings auf den Mittelstand
5.1.2 Theoretische Bedeutung des internen Ratings auf den Mittelstand
5.1.3 Rating in der Praxis
5.2 Die Kreditvergabe beim Mittelstand
5.2.1 Aktueller Stand der Kreditvergabe deutscher Unternehmen
5.3 Vorgehensweise zum günstigeren Kredit
5.3.1 Rating als Marketinginstrument
6 Forderungen an Basel II und deren Umsetzung aus Wirtschaft und Politik
7 Alternativen der Mittelstandsfinanzierung
7.1 Eigenfinanzierung
7.2 Fremdfinanzierung
7.3 Mezzanine Finanzierung
C Fazit
Quellenverzeichnis
Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Informationsquellen zur Beurteilung der Unternehmensbonität
Abbildung 2: Das interne Rating im Kreditprozess
Abbildung 3: Stufen des Ratingverfahrens
Abbildung 4: Ratingskalierung nach Standard & Poor’s
Abbildung 5: Ausfallquoten und Kreditmargen
Abbildung 6: Rating verändert die Finanzierung
Abbildung 7: Rating und Zahlungsstörungen
Abbildung 8: Risikoprämien nach Ratingstufen
Abbildung 9: Kreditvergabe an Mittelständische Unternehmen
Abbildung 10: Unternehmensgründungen und –aufgaben in Deutschland
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren der Kapitalunterlegung nach Basel I
Tabelle 2: Risikoklassen nach Basel II am Beispiel der Notation von Standard & Poor’s
Tabelle 3: Kriterien der Bonitätsbeurteilung der Banken
Tabelle 4: Risikoeinstufung
Tabelle 5: Beispiel der Bewertung bei der Markt- und Branchenentwicklung
Tabelle 6: Unternehmensgrößen- und Umsatzstruktur nach Umsatzgrößenklassen
Tabelle 7: Beurteilung Bankgespräch
A Einleitung
In den letzten zwei Jahren ist in der Presse immer wieder ein umstrittenes Thema zu finden. Hier liest man in den Schlagzeilen so etwas wie „Geschäftsbanken ziehen sich aus der Kreditfinanzierung des Mittelstands zurück“ (Financial Times 27.04.00), „die Kredite für den Mittelstand werden immer teurer – Ratings und Eigenkapitalvorschriften gehen zu Lasten kleiner Arbeitgeber“ (FAZ 07.03.00) oder „Firmenkundenkreditgeschäft als Wertfalle deutscher Banken“ (FAZ 09.09.99).
Alle diese Pressemitteilungen verschiedener Autoren wie Bankenvorstände, Politiker, Manager etc. resultieren von der 1998 vorgestellten, und im Juni 1999 schließlich herausgegebenem Konsultationspapier des Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Dieses Konsultationspapier, auch „Baseler Akkord“ bezeichnet, beinhaltet diverse gesetzliche Neuregelungen des Bankenrechts in der Europäischen Gemeinschaft, welche in nationales Recht übernommen werden sollen.
Zur Zeit gelten in Deutschland noch die Gesetze basierend auf den ersten Baseler Akkord (Basel I). Diese Richtlinien gehen auf eine im Jahr 1988 in Basel zwischen den großen Industrienationen vereinbarte Regelung zurück und sind in Deutschland 1992 mit der Verabschiedung der vierten KWG-Novelle bindendes Recht geworden.
Grund für die Neuerung der Vorschriften für die Bankenwelt sind die Finanzkrisen in Asien und auch in Russland. Hier hat man erkannt, wie anfällig die Wirtschaft, und nicht nur die europäische Wirtschaft, sondern die gesamte Weltwirtschaft auf solche Krisen reagiert. Um dem entgegenwirken und solche Zusammenbrüche möglichst zu vermeiden, beschloss man, den Finanzmarkt weiter zu festigen, indem man eine höhere und besser angepasste Risikoabsicherung der einzelnen Bankgeschäfte vornimmt. Dies ist der Hintergrund des neuesten Baseler Konsultationspapier (Basel II oder Brüssel neu).
Nicht alles, dass in Basel II zur Regelung bestimmt ist, hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung des Mittelstands. Es beinhaltet teilweise Regelungen, welche die Finanzanlage privater und gewerblicher Anleger betrifft. Regelungen, die aber den gewerblichen Kunden, sprich in der Hauptsache gewerbliche Kreditnehmer betreffen, sind unter Fachleuten stark umstritten.
Da Kreditausfälle die Sicherheit von Einlagen und letztlich die Existenz einer Bank gefährden können, muss bei Kreditvergaben ein bestimmter Betrag an Eigenkapital unterlegt bzw. bereitgehalten werden (Eigenkapitalunterlegung). Diese Regelung dient der Stabilisierung des Bankensystems. In Deutschland ist die Unterlegung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank) im Grundsatz I des Kreditwesengesetzes (KWG) kodifiziert. Die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittelunterlegung erfolgt bislang insofern relativ pauschal, als die Kreditnehmer nur in wenige Klassen eingeordnet werden (im Wesentlichen: öffentliche Kreditnehmer, Kreditinstitute, alle übrigen Kunden).
Nach der zukünftigen Regelung des Baseler Komitees zur Reform der Eigenkapitalstandards für Kreditinstitute, sollen die Kreditnehmer sich einer Bonitätsprüfung durch ein sogenanntes Rating unterziehen, um entsprechend für die Kapitalunterlegung eingestuft werden zu können. Solche Ratings dienen zur Beurteilung der Bonität und Schuldendienstkapazität des Unternehmens, also dem Kreditnehmer. Sie spiegeln die Wahrscheinlichkeit der zeitgerechten und vollständigen Bezahlung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen eines Schuldners wider.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage eines externen Ratings (durch Ratingagenturen) oder eines internen Ratings (durch die Bank selbst) und was von Vorteil für das Unternehmen und deren Finanzierung ist. Dies ist vor allem von Bedeutung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht so kapitalstark sind wie Großunternehmen, die sich zudem ihre Finanzmittel am Kapitalmarkt direkt beschaffen können. Es kommen die Fragen auf, wie wirkt sich diese Klassifizierung auf den Kredit aus, welche Kosten stehen zukünftig einem Unternehmen gegenüber, welche Nachteile entstehen, welche Vorteile, mit welchen Banken kann man bessere Geschäfte machen, sind die kleinen und regionalen Banken überhaupt wettbewerbsfähig,...
All dies sind Fragen stellen sich besonders Unternehmer kleinerer und mittlerer Unternehmungen, seitdem dieses Konsultationspapier auf den Tisch kam und in der Presse heftig diskutiert wird.
Im Folgenden soll auf diese Fragen und Probleme in Bezug auf die mittelständische Wirtschaft eingegangen, Hintergründe erläutert und erklärt, sowie die daraus resultierende Problematik behandelt werden.
B Hauptteil
1 Aktuelle Richtlinien im Kreditwesengesetz (KWG)
Die im nationalen Recht verankerten Grundlagen des Kreditwesengesetzes sind, wie eingangs kurz erwähnt, im Grundsatz I des KWG geregelt. Sie beruhen auf den Richtlinien des BIZ in Basel aus dem Jahre 1988 und wurden in Deutschland geltendes Recht im Jahre 1992 mit der Verabschiedung der vierten KWG-Novelle.
Bei diesen Regelungen geht es in erster Linie um finanzmarktpolitische Überlegungen. Zur Vermeidung einer Insolvenz sollen alle Risiken einer Bank in angemessener Weise mit Eigenkapital unterlegt sein. Eine adäquate Eigenkapitalausstattung schützt dabei nicht nur die kreditgewährende Bank, sondern sie stabilisiert das gesamte Bankensystem.
Aufsichtsrechtlich wird in Hinblick auf die Eigenkapitalunterlegung derzeit allerdings ein eher pauschaler quantitativer Ansatz verfolgt, wobei offenkundig ist, dass neben diesen quantitativen Komponenten (Risikokonzentration, Liquidität, Ertragslage) auch qualitative Faktoren (insbesondere die Qualität des Managements oder die des Controllingsystems) die Stabilität eines Kreditinstitutes beinträchtigen können[1].
Nach dem heutigen Regelwerk ist aber nur auf die Hauptrisiken einzugehen bzw. zu berücksichtigen. Diese Risiken sind die eher einfach zu quantifizierenden Markt- und Kreditrisiken. Alle anderen blieben bisher unberücksichtigt, was sich nun ändern soll.
Basel I liegt ein recht vereinfachtes Konzept zu Grunde, das zum einem für die Banken selbst zum Vorteil ist, da es einen geringen administrativen Aufwand darstellt und leicht zu verstehen, zum anderen durch die Bankenaufsicht einfach zu kontrollieren ist.
Das Konzept unterscheidet lediglich drei Gruppen von Kreditnehmer: Banken, Unternehmen und öffentliche Institutionen / staatliche Kreditnehmer.
Diese drei Gruppen werden von Banken in Hinblick auf die Kapitalunterlegung unterschiedlich behandelt, wie folgende Tabelle zeigt:
Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren der Kapitalunterlegung nach Basel I
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: BIZ 1) Zone A sind OECD-Länder 2) Zone B repräsentiert alle Nicht OECD-Länder
Die Gewichtung der Kreditnehmer und die daraus resultierende Eigenkapitalunterlegung macht sich stark bemerkbar bei der Vergabe der Kredite an entsprechende Kreditnehmer.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva (so also auch für die Kredite) von 8% festgelegt.
Zur Veranschaulichung folgendes Rechenbeispiel:
Es wird ein Kredit gewährt von 1.000.000 €.
Dies bedeutet eine Kapitalunterlegung bei der Gewährung an eine staatliche Institution von 0 €. Bei der Gewährung an eine Bank beträgt die Unterlegung 16.000 € (1.000.000 € *8% * 20% = 16.000 €) und bei einem Unternehmen 80.000 € (1.000.000 € * 8% *100% = 80.000 €)
Daran kann man schon erkennen, welche Bedeutung die Klassifizierung für die Vergabe von Krediten, und somit auf das knappe und teure Eigenkapital der kreditgewährenden Bank hat.
Anders ausgedrückt, kann eine Bank das 12,5fache ihres Eigenkapitals an Kredite für Unternehmen gewähren und das 62,5fache an andere Banken, und hat keinerlei Restriktionen bei den öffentlichen Haushalten.[2]
Anhand dieser Zahlen ist es kaum verwunderlich, dass Banken daran interessiert sind, bei einer bundesweit durchschnittlichen Zinsmarge in Höhe von 1%, Kredite zu vergeben mit möglichst geringer Eigenkapitalunterlegung und mit ausreichenden Sicherheiten, also hoher Bonität zur Sicherstellung der Kredittilgung.
Aber der Hauptanteil der Kredite ist den Unternehmen zuzurechnen, die generell mit 100% veranschlagt werden, auch bei Realkrediten wie dem Hypothekenkredit. Dem kommt noch hinzu, dass der größte Teil der Kreditvergabe den mittelständischen Unternehmen zuzuordnen ist, die nicht immer über eine hohe Bonität verfügen. Aus der Sicht der Banken, vor allem der international aktiven Großbanken wird daher schon seit geraumer Zeit der Ruf laut nach einer Änderung und Unterscheidung bei der Kreditvergabe in Abhängigkeit von der Bonität eines Schuldners, da bei der jetzigen Situation das Unternehmen mit hoher Bonität die gleichen Kreditkonditionen erhält, wie alle anderen Unternehmen, und somit die Risiken anderer über die Zinsmarge mitzahlt, während liquiditätsschwache Unternehmen davon profitieren.
Somit liegt eine Ungleichbehandlung von gut und weniger gut gewirtschafteten Unternehmen vor. Dies soll durch die Neukonzeption der Regelungen zukünftig anders sein.
2 Vorschläge im Baseler Konsultationspapier
Das im letzten Jahr vorgelegte Konsultationspapier Basel II des Baseler Ausschusses war ursprünglich nicht die Folge einer Unzufriedenheit der Banken und Kreditnehmer über das aktuelle Kreditsystem, sondern fand seinen Anlass in den Finanz- und Währungskrisen Ende der 90er Jahre in Russland und Südostasien, was teilweise fatale Auswirkungen auf den europäischen, also auch den deutschen Markt hatte, sowie auf dem internationalen Finanzmarkt.
Der kurz vor einem Zusammenbruch stehende Finanzmarkt scheuchte die Verantwortlichen des BIZ auf, die Märkte durch Vorschriften sicherer zu gestalten, um zukünftig solche Desaster zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten, beschloss man, die Kreditvergabe zu erschweren, d.h. die Vergabe näher an die mit dem Kredit verbundenen Risiken zu gestalten. Im Klartext hieße das für die Banken, die Eigenkapitalanforderungen risikonäher zu handhaben und die Kredite risikointensiver zu behandeln. Zwei Hauptansatzpunkte, dies zu bewerkstelligen, sind zum einen die Eigenkapitalunterlegung der Banken und zum anderen die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer.
Basel II als ausgegebenes Konsultationspapier der Bank für internationalen Zahlungsausgleich stellt zu diesem Sachverhalt drei Säulen auf:
- Mindestkapitalanforderungen / Eigenkapitalunterlegung
- Aufsichtsrechtliche (Über-)Prüfungen
- Offenlegungsvorschriften / Vorschriften über die Marktdisziplin
Das Konsultationspapier aus dem Jahre 1999 war zur Stellungsnahme zu den Baseler Vorschlägen durch das Bankgewerbe und Behörden bis zum 31.03.2000 befristet. Danach wurden und werden noch immer einige Punkte diskutiert und verändert, wie beispielsweise die Benutzung sowohl interner, anstatt nur externer Ratings; hierauf wird später eingegangen.
Das vorerst letzte Konsultationspapier mit allen Änderungen und Übereinkünften soll am 06.12.2000 beschlossen und Ende Januar veröffentlicht werden.
Wann nun diese Vorschriften in Kraft treten sollen, steht zum Zeitpunkt nicht definitiv fest, wird aber wohl im nächsten Papier beinhaltet sein. Zuerst hieß es Mitte 2001, dann wurde gefordert erst im Jahre 2005 umzustellen. Wie es momentan aussieht, einigte man sich auf Mitte des Jahres 2003.
Was verbirgt sich nun hinter diesen drei Säulen des Papiers? Dies wird im Folgendem veranschaulicht:
2.1 Mindestkapitalanforderungen / Eigenkapitalunterlegung
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung der Banken zur Risikoabsicherung der Kredite eine Eigenkapitalunterlegung in Höhe von 8% der Kreditsumme. Das heißt bei der zur Zeit noch gültigen Regelung, muss eine Bank bei der Kreditvergabe über z.B. 1.000.000 € an ein Unternehmen, dass generell mit 100% eingestuft wird, 80.000 € an Eigenkapital zur Absicherung hinterlegen.
Das Baseler Komitee sieht jedoch etwas anderes vor. Die allgemeine Regelung zur Kreditsicherung wurde im Zuge des Konsultationspapiers erheblich differenziert und verfeinert. Diese Differenzierung in Bonitätsklassen wird in Anlehnung und unter exemplarischer Verwendung der Symbole der international tätigen Rating Agentur von Standard & Poors’s dargestellt, wobei diese eine Aussage über die Bonität des Kreditnehmers und damit über die Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten treffen.
Die neuen Regelungen sehen folgende Gewichtung vor:
Tabelle 2: Risikoklassen nach Basel II am Beispiel der Notation von Standard & Poor’s
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Option1: Risikogewichtung auf der Basis der Einstufung des Heimatlandes
Option2: Risikogewichtung auf der Basis der Einstufung der individuellen Bank
Laut dieser Einstufung bedeutet dies beispielsweise für eine Triple-A-Adresse (AAA), dass dieser Kreditnehmer seinen Zahlungsver-pflichtungen jederzeit und ohne Eichschränkung nachkommen kann, somit von bester Bonität zeugt. Im Gegensatz einer besten Bonität, muss bei einem Kreditnehmer mit einem Rating von beispielsweise B- mit sicheren Zahlungsstörungen gerechnet werden.
Um die Kapitalunterlegung der Banken für die Kreditvergabe zu veranschaulichen, folgendes Rechenbeispiel:
Der Kredit soll über 1.000.000 € vergeben werden. Ein Unternehmen mit mittlerer Bonität, d.h. von A+ bis B-, würde mit 100% eingestuft, und die Bank müsste 8% der Kreditsumme hinterlegen, also 80.000 €. Dies würde keine Veränderung zur heutigen Situation für die Bank bedeuten.
Ein Unternehmen mit guter bis sehr guter Bonität (AAA bis AA--) würde nur noch mit 20% eingestuft, d.h. für die Bank eine Unterlegung von 16.000 € (1.000.000 € * 8% *20% = 16.000 €).
Dagegen bei einem Unternehmen mit schlechter Bonität unter B- müsste von der Bank statt der 80.000 € Eigenkapital in Höhe 120.000 € unterlegt werden.
Daran erkennt man bereits die deutliche Differenzierung der Kreditkunden durch die Einstufung des Ratings.
Der Ausschuss will eine Mindestanzahl von Ratingklassen vorschreiben. Während bei den angelsächsischen Agenturen 15 Klassen keine Seltenheit sind, ist eine Einteilung in Deutschland von sechs Klassen bei internen Ratings üblich. Diese sollen als Mindeststandard gefordert werden, den sogenannten „foundation approach“, die vier Stufen für die Kredite ohne und zwei Stufen für Kredite mit Leistungsstörungen aufweisen. Wobei eine weitere Unterteilung diskutiert wird. Diese komplexere Einstufung, dem „sophisticated approach“, sollen dann ähnlich den Externen um die 15 Stufen unterliegen, die aber laut Vorgabe alle von Unternehmen ausgefüllt werden müssten. Hierzu sind allerdings noch keine konkreten Beschlüsse bekannt.
Im Rahmen der Kapitalunterlegung trafen sich Vertreter der US- und der deutschen Bankenaufsicht am 22. Juni in Stockholm, um über die Einstufung und den Beleihungswert der Realkredite zu verhandeln. So sollen die Hypothekenkredite aufgrund seiner niedrigen Ausfallraten generell mit höchstens 50% gewichtet werden. In diesem Gespräch sollen die US-Vertreter die bislang in Deutschland und in der EU-Solvabilitätsrichtlinie gebräuchliche Gewichtung von 50% bei Beleihungen bis 60% des Beleihungswertes und mit 100% bei Beleihungen über 60% des Beleihungswertes grundsätzlich akzeptiert haben.[3] Die Ergebnisse bedürfen allerdings noch der Beschlussfassung und Zustimmung des Baseler Ausschusses. Wenn dies durchgesetzt werden kann, ist das ein positives Ergebnis für die Banken als auch die Unternehmen für die Sicherung und Weiternutzung der Realkredite.
Auch wird noch darüber diskutiert, wie Aktien oder Beteiligungen bzw. allgemein Equitycapital bei einem internen Rating zu bewerten sind. Die deutsche Aufsichtsbehörde plädiert dafür, es bei der Gewichtung von 100% zu belassen.
In diesem Zusammenhang sind auch die Kreditrisikominderungs-techniken zu erwähnen. Sie sollen wie der Ausdruck schon sagt, das Risiko mindern, und somit auch die erforderliche Eigenkapital-unterlegung. Hierzu stehen viele Überlegungen und Ansätze zur Diskussion, wie beispielsweise die „hair cuts“, die einen bestimmten Beleihungswert von Aktien oder Hypotheken ermitteln, die einen Teil des Kredites absichern und so zu einer anderen Gewichtung dieses Teils führen. Welche Möglichkeiten realisierbar wären, sind bisher nur andiskutiert. Genaueres wird sich in der zweiten Ausführung des Konsultationspapiers zeigen.[4]
Dies ist der eine Baustein der im Zusammenhang mit der Modifizierung der Eigenkapitalvorschriften zu verzeichnen ist: die Eigenkapital-unterlegung nach Risikogewichtung.
Der zweite Baustein, der dabei eine wichtige Rolle spielt, ist die Vorarbeit für die Durchführung dieser Regelung: Das Rating der Kreditnehmer.
Ursprünglich war im Entwurf des Konsultationspapiers vorgesehen, dass jeder Kreditnehmer sich einem sogenannten externen Rating unterziehen muss/soll, um entsprechende Kredite zu erhalten. Von dieser Verpflichtung des externen Ratings ist das Baseler Komitee auf Protest der deutschen Wirtschaft und Bankenwelt abgekommen, sodass nun auch interne, von der Bank erstellte Ratings, zugelassen werden.
Weitere Ausführungen folgen in späteren Kapitel.
2.2 Aufsichtsrechtliche (Über-)Prüfungen
In dieser zweiten Säule des von der BIZ vorgelegten Konsultationspapiers geht es vor allem um die Kontrolle und Einhaltung der Vorschriften, insbesondere auch der Eigenkapitalunterlegung durch die Banken, dem sogenannten Superevisory Review Process (SRP). Dies bedeutet, die Bankenaufsicht überprüft die Richtigkeit sowie die Einhaltung der Eigenkapitalunterlegung, auch der korrekten Einschätzung der Risikoverhältnisse. In diesem Zusammenhang stellt die Aufsichtsbehörde fest, welche Risiken für Bank als auch für den Kreditnehmer eine Rolle spielen.
Die Bankenaufsicht kann bezüglich ihrer Feststellung das Kreditinstitut anweisen, die Unterlegung gegebenenfalls zu erhöhen, um höhere oder noch nicht berücksichtigte Risiken besser abzusichern.
Weiteres wurde diesbezüglich vom Komitee bisher nicht konkretisiert. Dies unterliegt noch der detaillierten Ausarbeitung und Gestaltung der Durchführung und Durchsetzung. Näheres wird wohl bei der nächsten Veröffentlichung weiter ausgebaut und für die Einführung ausformuliert sein. An dieser Stelle kann deshalb die aufsichtsrechtliche Prüfung nicht weiter konkretisiert werden. Wie sich dies weiter entwickelt, ob eine vorgeschlagene Fusion von Bankenaufsicht (Bakred) und Bundesbank durchgeführt wird, und ob es zu einer europäischen Bankenaufsicht kommt, oder eine wie von Deutschland gewünschte nationale Aufsicht weiterbesteht, bleibt abzuwarten.
2.3 Offenlegungsvorschriften / Vorschriften über die Marktdisziplin
Genauso wenig konkretisiert sind die zukünftigen Offenlegungs-vorschriften der Banken. Grundgedanke ist eine Verschärfung dieser Pflichten hinsichtlich Eigenkapital, Risikostruktur und Geschäftssparten.
Da in der Diskussion um die Beeinträchtigung der KMU Hauptaugenmerk der Kreditvergabe auf der Bonitätsprüfung, sprich das Rating, liegt, wird dieser Aspekt im Folgenden ausführlich betrachtet.
3 Das Rating
Ähnlich einer Benotung wird bei einem Rating die Ableitung einer Risiko-Kennzahl angestrebt, nach der (potenzielle) Schuldner klassifiziert werden. Sowohl das Verfahren als auch das Resultat wird als Rating bezeichnet[5].
Es werden also diverse Untersuchungen zu einem Unternehmen durchgeführt, die das Unternehmen durch eine Risiko- und Bonitätseinstufung in eine Sicherheitsklasse einteilt, an der man erkennen kann bzw. soll, ob dieses Unternehmen seinen Zins- und Tilgungsverpflichtung bei einer Kreditvergabe jederzeit nachkommen kann.
Bei einem bereits mehrere Jahre bestehenden Rating System können ex-post den Klassifizierungen Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden, welche zu einer Eingruppierung des Kreditnehmers in eine bestimmte Rating-Kategorie führt, um die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Engagements zu prognostizieren. Wichtig hierbei ist das Wort der Prognose. Rating zielt nicht darauf ab, Vergangenheitsdaten zu recherchieren und zu hoffen, dass diese genauso weiterverlaufen. Rating hat als Ziel, eine höchstgenaue Einschätzung der zukünftigen Entwicklung eines Unternehmens herbeizuführen, zwar unter Berücksichtigung der Ex-post-Daten, aber vor allem auf Basis zukünftiger Planungen und Engagements, der Marktsituation, der Ertragsentwicklungen, des Produkts, des technologischen Stands, der Wettbewerbssituation und dementsprechend zukünftig absehbarer Risiken. Die Qualität des Managements spielt heute eine entscheidende Rolle. Es wird eine Abschätzung der Chancen und Risiken einer Investition vorgenommen. Bei der Kreditvergabe geht es nicht darum, zu wissen, wie gut oder schlecht die Unternehmung vor einigen Jahren war, es geht ausschließlich darum, welche Entwicklung das Unternehmen nehmen wird.
Die Ratings sind meist Scoring-Modelle durch statistische Verfahren unterstützt, um durch Offenlegung von Risikostrukturen zur Erhöhung der Transparenz auf dem Kapitalmarkt beizutragen.
Es gibt auf dem Markt verschiedene Ratingverfahren, in ihrer Art der Untersuchung, in der Art der Benutzung und Verwertung der gewonnenen Daten. Manche Ratings beziehen sich ausschließlich auf Vergangenheitsdaten; manche untersuchen die gesamte Laufzeit eines Engagements, manche auf die Daten eines Jahres. Auch die Feststellung der Ist-Situation oder ausschließlich eine Prognose für die Zukunft, vor allem bei sehr jungen Unternehmen, ist möglich. Zur Vergleichbarkeit der einzelnen Ratings spielt also der Zeithorizont eine wichtige Rolle. Die Analyse der Vergangenheitswerte über die Ist-Situation bis hin zur Risiko-Prognose beruht meist auf einer nachvollziehbaren systematischen Vorgehensweise, in oft ähnlich aufgebauten Verfahren.
In diesem Zusammenhang wurde heftig über die in Basel II vorgeschriebenen externen Ratings diskutiert. Das im Dezember erscheinende voraussichtliche Abschlusspapier, dass das zweite Konsultationspapier verabschiedet, soll diesbezüglich eine Änderung beinhalten. Demzufolge soll der Forderung von amerikanischer Seite, ein externes Rating verpflichtend einzuführen, nicht entsprochen werden, sondern dem Einspruch der deutschen Seite, auch interne, d.h. bankinterne Ratings zuzulassen.
„Die Ursachen für diese sehr unterschiedlichen Standpunkte liegen auf der Hand: Während in den USA mittlerweile etwa 8.000 Unternehmen einem externen Ratingsprozess durchlaufen haben, beträgt die Zahl in Deutschland knapp 100, wovon vermutlich überdies ein Drittel dem Bankensektor zuzurechnen ist.“[6] In den USA ist es also schon seit mehreren Jahren Gang und Gebe, dass sich Unternehmen einem externen Rating unterziehen. Es ist also kein Wunder, dass sich die USA für ein solches externes Rating einsetzen, nicht nur wegen der ausgesprochenen guten Erfahrung, sondern da sie über die bekanntesten und größten Ratingagenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch IBCA verfügen, auf die die Amerikaner vertrauen. Dagegen gibt es in Deutschland neben den Niederlassungen oben genannter, mittlerweile zahlreiche kleinere und sehr junge Agenturen. Auch größere deutsche Agenturen haben sich im Markt herausgebildet, an denen hauptsächlich Banken beteiligt sind. Diese großen und bekannten Agenturen haben oft nur staatliche Emittenten und Großunternehmen als Kunden. Darin sehen die zahlreichen Neugründungen in Deutschland ihre Chance, da sie sich hauptsächlich dem Mittelstand zugesprochen haben. Und dies nicht ohne Grund, da 99% aller deutschen Unternehmen der kleinen und mittelständischen Betrieben zuzuordnen sind, was über 3 Mio. Unternehmungen bedeutet, und somit ein großes Potenzial für die Agenturen vorliegt.
Ein externes Rating wird ausschließlich auf Wunsch des zu beurteilenden Kunden durchgeführt, es werden keine Ratings ohne entsprechenden Auftrag erstellt. Hierbei wird nach Abschluss dem Auftraggeber das Ergebnis vorgestellt, welches er akzeptieren oder ablehnen kann. Im letzteren Fall wird üblicherweise das Rating nicht veröffentlicht[7]. Dies ist mehr oder weniger die Geschäftspolitik externer Ratingagenturen. Bei einem internen Rating der Banken bedarf es keines besonderen Auftrages, da der Antrag auf Kreditvergabe hierzu berechtigt.
Diese Einsicht des Baseler Komitees, bankinterne Ratings zuzulassen und als gleichberechtigt neben den externen anzuerkennen, kommt den KMU sehr zu gute. Nicht jedes Unternehmen kann sich dem sehr zeitintensivem, aufwendigem und vor allem auch sehr teurem Rating unterziehen.
Darüber hinaus wird in Frage gestellt, warum ein internes Rating nicht den gleichen Stellenwert einnehmen soll, wie ein externes Rating. Auch die Banken verfügen mittlerweile über sehr gute und ausgefeilte Risikoanalysesysteme, die immer weiter erweitert werden. Außerdem beschäftigt sich das Baseler Komitee auch damit, einen entsprechenden Mindeststandard für die Bonitätsprüfung festzulegen sowie allgemein gültige Analysesysteme vorzuschreiben, die nachprüfbar, vergleichbar, wettbewerbsneutral und international anerkannt sind. Erfüllt eine Ratingagentur und eine Bank diese Anforderungen, gibt es wohl kaum einen Grund, diese nicht gleichzustellen.
Das bankinterne Rating kann darüber hinaus ein weiteres „Plus“ für sich verbuchen. Wo externe Agenturen in ein fremdes Unternehmen kommen und ihre Analysen starten, hat die ansässige Bank meist mehrjährige Erfahrungen und Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen und Kontakte zum Management. Diese Erfahrungen und persönlichen Beziehungen zwischen Bank und Unternehmen kann eine Ratingagentur in der kurzen Zeit (im Durchschnitt über einen Zeitraum von 2-3 Monaten, aber auch Analysen über 3-4 Tage wurden schon verzeichnet) der Untersuchung kaum aufbauen und somit nur vom ersten Eindruck und anderen Vergleichserfahrungen sich ein Urteil bilden.
Abbildung 1: Informationsquellen zur Beurteilung der Unternehmensbonität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Sicherlich liegt der kreditvergebenden Bank mehr als der auf Entgelt-Basis arbeitenden Ratingagentur an einer sachgerechten und intensiven Analyse, da es letztlich um das Geld der Bank geht und dem Nachkommen der Zahlungsverpflichtungen derer gegenüber. Aus diesem Grund haben die Banken ein reges Interesse daran, auch ohne aufsichtsrechtliche Regelungen ein aktuelles und detailliertes Analysesystem anwenden zu können, um ihre Risiken zu minimieren. Auch ohne die gesetzlichen Regelungen benutzen Banken heute schon eigene Ratingverfahren, um ihre Kunden besser einschätzen zu können. Die Banken sind der Meinung, dass diese Monitoring-Systeme auf deren Aufgabe, Größe, Komplexität und Marktaktivitäten und folglich deren Kundenstruktur abgestimmt sein müssen. So nimmt der Kreditgenerierungs- und Überwachungsprozess eine große Rolle im internen Rating ein, welches in den Bereichen der Kreditgenehmigung, Portfolio-Monitoring und –Steuerung sowie beim Management Reporting genutzt wird. (Siehe dazu Abbildung 2)
Externe wie auch interne Ratings unterliegen einer permanenten Überprüfung in regelmäßigen Abständen, um eine Aktualität zu gewährleisten. Auch Stichprobenanalysen und der Auswertung von Kreditausfällen dienen zur Kontrolle der Genauigkeit des Ratings. Werden Abweichungen festgestellt, muss gegebenenfalls eine Anpassung des Rating-Verfahrens erfolgen, um eine immer höhere Genauigkeit zu erreichen. Somit ist ein Verfahren wohl niemals ausgereift und unterliegt einem immer währenden Lern- und Verbesserungsprozess.
Abbildung 2: Das interne Rating im Kreditprozess[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.1 Die Stufen des Ratingverfahrens
Bei allen Ratingagenturen oder auch bei den Banken, sind die Vorgehensweisen bei der Untersuchung einer Unternehmung alle sehr ähnlich. Im Folgenden soll an Hand eines Schaubildes (Abbildung 3) und entsprechender Erläuterung dessen vorgestellt werden, welcher Weg in einer bestimmten zeitlichen Abfolge von den bewertenden Unternehmen vorgegangen wird.
Abbildung 3: Stufen des Ratingverfahrens[9]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ausgangspunkt ist der Mandant. Er muss in seinen Unternehmensplanungen Aktivitäten enthalten haben, die ihm Anlass geben, sich raten zu lassen. Ein Rating ist nur möglich, wenn entsprechend „adäquate Informationen vorhanden sind, um sich eine zuverlässige Meinung zu bilden, und nachdem brauchbare quantitative, qualitative und rechtliche Analysen durchgeführt“[10] werden können.
[...]
[1] IHK Mittelstandsforum, Vortrag Prof. Dr. Schlotthauer vom 20.10.2000 in Frankfurt
[2] vgl. Tippelkirch v. Dr., Alexander, Unternehmensfinanzierung auf dem Prüfstand: Auswirkungen des Baseler Akkords, Rede vom 20.06.2000
[3] vgl. Verband öffentlicher Banken, Neue Eigenkapitalvorschriften, VÖB-Aktuelles III/000, Online im Internet: URL:http://www.voeb.de/News/aktuelles.htm, Stand 04.09.2000
[4] vgl. Verband öffentlicher Banken, Neue Eigenkapitalvorschriften, VÖB-Aktuelles III/000, Online im Internet: URL:http://www.voeb.de/News/aktuelles.htm, Stand 04.09.2000
[5] vgl. Krämer-Eis Dr., Helmut, KfW-Bank KfW Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik ’00,
[6] vgl. Tippelskirch v. Dr., A., Vorstand IKB Dt. Industriebank AG Redev. 20.06.2000
[7] vgl. Standard & Poor’s, Was ist Rating (Internetausgabe 2000), Seite 1
[8] vgl. Krämer-Eis Dr., Helmut, KfW Beiträge 2000
[9] vgl. Standard & Poor’s, Was ist Rating Online im Internet, URL:http://www.standardandpoors.com/ratings/frankfurt/was.htm, Stand 07.09.2000
[10] vgl. Standard & Poor’s Rating Services Frankfurt, 2000
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2000
- ISBN (eBook)
- 9783832432959
- ISBN (Paperback)
- 9783838632957
- DOI
- 10.3239/9783832432959
- Dateigröße
- 923 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen – Betriebswirtschaft I
- Erscheinungsdatum
- 2001 (April)
- Note
- 2,0
- Schlagworte
- mittelstand rating unternehmensfinanzierung