Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern
					
	
		©1993
		Diplomarbeit
		
			
				120 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Inhaltsangabe:Problemstellung:	
Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bedeutete die komplette Übernahme des Institutionssystems der Bundesrepublik Deutschland. Was wie zu reformieren oder wie der Volksmund sagte abzuwickeln war, wurde im Einigungsvertrag festgelegt. Dessen Artikel 36 verlangte die Liquidierung des zentralisierten DDR-Rundfunks und die Gründung von Landesrundfunkanstalten.
Dieses Politikfeld gilt schon lange im Westen wegen der Macht der Publizistik als stark dem Einfluss der politischen Parteien ausgesetzt. Und weil die Medienpolitik eine der wenigen Domänen der Landespolitik ist, gilt dieser Bereich als Spielwiese der Landesfürsten. Der Einigungsvertrag wurde auf Seiten der DDR jedoch durch die Regierung Lothar de Maizières ausgehandelt und nicht durch die Landesregierungen der neuen Länder. Die Landtagswahlen fanden dort erst am 14. Oktober, knapp zwei Wochen nach dem Tag der Vereinigung, statt.
Das institutionelle Vakuum, welches zunächst die SED und schließlich die vornehmlich aus Geistlichen bestehende Regierung der DDR hinterlassen hatten, füllten die Parteien auf Grund ihres organisatorischen Vorsprungs schnell aus, da sie als einzige - das gilt insbesondere für die gewendeten Blockparteien - keine neuen Apparate zu implementieren brauchten. Haben die Parteien deshalb leichteres Spiel gehabt, die Diskussionen in Ostdeutschland während der Aufbauphase der neuen Rundfunkanstalten zu dominieren?
Wieso sich die Regierungen der neuen Länder nicht darauf einigen konnten, sich mit einem gemeinsamen Staatsvertrag für die billigste aller Lösungen zu entscheiden, nämlich aus dem ehemaligen DDR-Rundfunk eine gemeinsame Anstalt zu machen und eine Vielzahl von populären Formaten und Sendungen wie Ein Kessel Buntes, Elf 99 oder das Jugendradio DT64 zu erhalten, wird in der Diplomarbeit nachgezeichnet.
Dabei sind Tendenzen damaliger parteipolitischer Strukturen zu konstatieren, die etwa drei CDU-geführte Länder (Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) den MDR gründen ließen. Aber nicht nur. Landsmannschaftliche Konkurrenz spielte ebenso eine bedeutende Rolle, allem voran die Angst der neuen Länder vor dem Koloss Berlin und seiner im Westen bereits existierenden Rundfunkanstalt. Umstände, die das damals ebenfalls CDU-regierte Mecklenburg-Vorpommern in die Hände des als links geltenden NDR trieben.
Der durch die in Artikel 36 festgelegte Befristung entstandene Zeitdruck während der Neuordnung des ostdeutschen […]
	Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bedeutete die komplette Übernahme des Institutionssystems der Bundesrepublik Deutschland. Was wie zu reformieren oder wie der Volksmund sagte abzuwickeln war, wurde im Einigungsvertrag festgelegt. Dessen Artikel 36 verlangte die Liquidierung des zentralisierten DDR-Rundfunks und die Gründung von Landesrundfunkanstalten.
Dieses Politikfeld gilt schon lange im Westen wegen der Macht der Publizistik als stark dem Einfluss der politischen Parteien ausgesetzt. Und weil die Medienpolitik eine der wenigen Domänen der Landespolitik ist, gilt dieser Bereich als Spielwiese der Landesfürsten. Der Einigungsvertrag wurde auf Seiten der DDR jedoch durch die Regierung Lothar de Maizières ausgehandelt und nicht durch die Landesregierungen der neuen Länder. Die Landtagswahlen fanden dort erst am 14. Oktober, knapp zwei Wochen nach dem Tag der Vereinigung, statt.
Das institutionelle Vakuum, welches zunächst die SED und schließlich die vornehmlich aus Geistlichen bestehende Regierung der DDR hinterlassen hatten, füllten die Parteien auf Grund ihres organisatorischen Vorsprungs schnell aus, da sie als einzige - das gilt insbesondere für die gewendeten Blockparteien - keine neuen Apparate zu implementieren brauchten. Haben die Parteien deshalb leichteres Spiel gehabt, die Diskussionen in Ostdeutschland während der Aufbauphase der neuen Rundfunkanstalten zu dominieren?
Wieso sich die Regierungen der neuen Länder nicht darauf einigen konnten, sich mit einem gemeinsamen Staatsvertrag für die billigste aller Lösungen zu entscheiden, nämlich aus dem ehemaligen DDR-Rundfunk eine gemeinsame Anstalt zu machen und eine Vielzahl von populären Formaten und Sendungen wie Ein Kessel Buntes, Elf 99 oder das Jugendradio DT64 zu erhalten, wird in der Diplomarbeit nachgezeichnet.
Dabei sind Tendenzen damaliger parteipolitischer Strukturen zu konstatieren, die etwa drei CDU-geführte Länder (Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) den MDR gründen ließen. Aber nicht nur. Landsmannschaftliche Konkurrenz spielte ebenso eine bedeutende Rolle, allem voran die Angst der neuen Länder vor dem Koloss Berlin und seiner im Westen bereits existierenden Rundfunkanstalt. Umstände, die das damals ebenfalls CDU-regierte Mecklenburg-Vorpommern in die Hände des als links geltenden NDR trieben.
Der durch die in Artikel 36 festgelegte Befristung entstandene Zeitdruck während der Neuordnung des ostdeutschen […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
ID 3179 
Reetz, Axel: Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den Neuen Ländern / 
Axel Reetz - Hamburg: Diplomica GmbH, 2001  
Zugl.: Konstanz, Universität, Diplom, 1993
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, 
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von 
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der 
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, 
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung 
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen 
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik 
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich 
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des 
Urheberrechtes. 
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in 
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, 
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei 
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. 
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können 
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die 
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine 
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. 
Diplomica GmbH 
http://www.diplom.de, Hamburg 2001 
Printed in Germany 
INHALT 
A
BKÜRZUNGEN
 V 
I. E
INLEITUNG
1 
I.1. Untersuchungsfragen 
3 
I.2. Vorgehensweise 
4 
I.3. Aufbau der Arbeit 
5 
I.4. Rahmenbedingungen der Rundfunkpolitik 
6 
I.4.1. Länderhoheit 
6 
I.4.2. Rundfunkfreiheit 
7 
I.4.2.1. Anspruch der Meinungsfreiheit 
7 
I.4.2.2. Umsetzung in der Rundfunkgesetzgebung 
7 
II. D
IE 
R
UNDFUNKPOLITIK DER 
DDR
 9 
II.1. DDR-Rundfunk als dritte Anstalt? 
9 
II.2. Regionalisierung des DDR-Rundfunks 
10 
II.3. Kooperationsmodelle zwischen Ost und West 
10 
II.4. Einigungsvertrag statt Rundfunküberleitungsgesetz 
11 
III. D
IE RUNDFUNKPOLITISCHE 
N
EUORDNUNG
 13 
III.1. Der neue ZDF-Staatsvertrag 
13 
III.1.1. Die Ausdehnung des ZDF auf die neuen Länder 
13 
III.1.2. Querelen um die Gremienbesetzung 
14 
III.1.3. Resümee 
15 
III.2. Die Gründung des MDR 
16 
III.2.1. Die Entscheidung für eine Drei-Länder-Anstalt 
16 
III.2.2. Übernahme von Personal der Einrichtung 
17 
III.2.3. Ratifizierung des Staatsvertrages 
17 
III.2.3.1. Bedenken der thüringischen FDP 
17 
III.2.3.2. Verabschiedung des Staatsvertrags 
18 
III.2.4. Ist der MDR-Stattsvertrag verfassungswidrig? 
19 
III.2.5. Resümee 
20 
II 
III.3. Alternativen der nordostdeutschen Rundfunkpolitik 
21 
III.3.1. Die Empfehlungen des Regionalausschusses 
21 
III.3.2. Nordostdeutsche Lösung? 
22 
III.3.2.1. Der 3+1-Vorschlag 
23 
III.3.2.2. Übernahme von Mitarbeitern der Einrichtung 
24 
III.3.2.3. Rundfunkpolitik im Bundeskanzleramt 
24 
III.3.3. Das Chaos der nordostdeutschen Rundfunkpolitik 
25 
III.3.3.1. SPD-Fraktion kontra Landesregierung in Brandenburg 
25 
III.3.3.2. Koalitionszwist in Mecklenburg-Vorpommern 
26 
III.3.3.3. Die Akzeptanz von SFB und NDR 
27 
III.3.3.4. Die NOR-Einigung 
28 
III.3.3.4.1. Gegenstand der Kompromißlösung 
28 
III.3.3.4.2. Gomolka kontra Goldbeck 
28 
III.3.3.4.3. Reaktionen in Berlin und Brandenburg 
30 
III.3.3.5. Erneute Chance für den NOR? 
32 
III.3.3.5.1. Das Mikat-Gutachten 
32 
III.3.3.5.2. Brandenburger Gesetzesvorlage 
33 
III.3.3.6. Das Scheitern der NORA 
34 
III.3.3.6.1. Wachsender Widerstand in Berlin 
34 
III.3.3.6.2. Eklat in Schwerin 
35 
III.3.3.6.3. Das Hybrid-Modell 
36 
III.3.4. Resümee 
37 
III.3.5. Getrennte Wege der nordostdeutschen Rundfunkpolitik 
39 
III.3.5.1. NDR-Beitrittsverhandlungen 
39 
III.3.5.2. Die Gründung des ORB 
40 
III.3.5.2.1. Birthler kontra von Sell 
40 
III.3.5.2.2. Novellierung des brandenburgischen Rundfunkgesetzes 
41 
III.3.5.2.3. Die Verwaltungsratswahl 
42 
III.3.5.3. Die Zukunft des SFB als Hauptstadtsender 
42 
III.3.5.4. Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg 
43 
III.3.5.4.1. Öffentlich-rechtliche RIAS 2-Fortführung 
43 
III.3.5.4.2. Kooperation im dritten Fernsehprogramm 
44 
III.3.5.4.3. Kooperation im Hörfunk 
46 
III.3.5.4.4. Die Staatsvertragsverhandlungen 
48 
III.3.5.4.5. Verfassungsklage von SFB und ORB 
49 
III.3.6. Resümee 
51 
III 
III.4. Der Kampf um den Erhalt des Jugendradios DT64 
53 
III.4.1. Wird DT64 privatisiert? 
53 
III.4.2. Einfallsreiche Macher erhalten lebhaftes Echo 
54 
III.4.3. Ignoranz der Politik gegenüber DT64 
55 
III.4.4. Der "heisse DT64-Herbst" 
56 
III.4.5. Die spektakulären Aktionen der DT64-Fans 
57 
III.4.6. Die plötzliche MDR-Übernahme 
58 
III.4.7. Erhalt von DT64 als Frequenzokkupation? 
59 
III.4.8. Zwiespältige Zukunft von DT64 
60 
III.4.9. Resümee 
60 
III.5. Der nationale Hörfunk 
61 
III.5.1. Die Betroffenen Sender erarbeiten Erhaltungskonzepte 
61 
III.5.2. Erste Verhandlungsrunde 
62 
III.5.2.1. Das Engholm-Streibl-Papier 
62 
III.5.2.2. Reaktion der RIAS-Intendanz 
63 
III.5.2.3. Positionen von ARD und ZDF 
64 
III.5.2.4. Die Position des DLF 
64 
III.5.2.5. Das "Tohuwabohu" der Interessen 
65 
III.5.3. Zweite Verhandlungsrunde 
66 
III.5.3.1. Die Sender ergreifen die Initiative 
67 
III.5.3.2. Position des ZDF 
67 
III.5.4. Dritte Verhandlungsrunde 
68 
III.5.4.1. Fünf Modelle der Ministerpräsidenten 
68 
III.5.4.2. Reaktionen der Medienlandschaft 
68 
III.5.4.3. Das "PARKEN" von DS Kultur 
69 
III.5.4.4. Wird DS Kultur doch eingestellt? 
70 
III.5.5. Vierte Verhandlungsrunde 
70 
III.5.6. Fünfte Verhandlungsrunde 
71 
III.5.6.1. Sachsens DLF-"Coup" 
72 
III.5.6.2. Meinungsaustausch 
73 
III.5.6.3. SPD-Position 
73 
III.5.6.4. ARD und ZDF verständigen sich 
74 
III.5.6.5. Entscheidung in weiter Ferne 
75 
III.5.7. Sechste Verhandlungsrunde 
75 
III.5.7.1. Disput über Gremienorganisation 
75 
IV 
III.5.7.2. Nun doch weniger Programme? 
78 
III.5.8. Siebte Verhandlungsrunde 
78 
III.5.9. Resümee 
79 
IV. S
CHLUSSBETRACHTUNG
 82 
IV.1. Die Akteurskonstellation 
82 
IV.2. Welche Konzepte vertraten die Akteure? 
82 
IV.2.1. Auflösung im Osten - Erhalt im Westen 
83 
IV.2.1.1. Ostdeutsche Beweggründe 
83 
IV.2.1.2. Westdeutsche Beweggründe 
84 
IV.2.2. Zeitnot durch die Befristung 
84 
IV.3. Welche Konzepte setzten sich warum durch? 
85 
IV.3.1. Das Ost-West-Verhältnis 
86 
IV.3.2. Landsmannschaftliche Bindungen 
86 
IV.4. Parallelen zur westdeutschen Rundfunkpolitik 
87 
IV.4.1. Geforderte Innovation fand nicht statt 
87 
IV.4.2. Deutlicher Parteieneinfluss 
88 
IV.5. Resümee 
89 
P
ERSONENREGISTER
 i 
Q
UELLENVERZEICHNIS
 iii 
1. Literaturverzeichnis 
iii 
2. Zeitungen und Zeitschriften 
v 
3. Dokumentenverzeichnis 
v 
4. Interviewpartner 
vi 
A
NHANG
viii 
Anhang 1: Artikel 36 Einigungsvertrag 
viii 
Anhang 2: Engholm-Streibl-Papier 
ix 
Anhang 3: Empfehlungen der SvgMo 
x 
Anhang 4: Berliner Koalitionsvereinbarung 
xi 
Anhang 5: 18 Grundpositionen über den NOR 
xii 
Anhang 6: SPD Aufruf zur Rettung von DT64 
xiii 
V 
ABKÜRZUNGEN
AfP 
Archiv für Presserecht 
AKK 
Anstalt für Kabelkommunikation, Berlin 
ARD 
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 
der Bundesrepublik Deutschland 
BM Berliner 
Morgenpost 
BR Bayerischer 
Rundfunk 
BVerfG Bundesverfassungsgericht 
CDU 
Christlich Demokratische Union Deutschlands 
DDR 
Deutsche Demokratische Republik 
DFF Deutscher 
Fernsehfunk 
DLF Deutschlandfunk 
DÖV 
Die öffentliche Verwaltung 
dpa Deutsche 
Presseagentur 
DS Kultur 
Deutschlandsender Kultur (ehemals "Stimme der DDR") 
DT 64 
Zum Deutschlandtreffen der DDR-Jugend 1964 
 gegründeter 
Jugendsender 
DW Deutsche 
Welle 
epd 
Evangelischer Pressedienst Kirche und Rundfunk 
EVertr. Einigungsvertrag 
FAZ 
Frankfurter Allgemeine Zeitung 
F.D.P. 
Freie demokratische Partei (im Text FDP) 
FK Funk-Korrespondenz 
FR Frankfurter 
Rundschau 
GG Grundgesetz 
HR Hessischer 
Rundfunk 
KPPG 
Kabelpilotprojekt Gesetz (Berlin) 
LVZ Leipziger 
Volkszeitung 
MABB 
Medienanstalt Berlin Brandenburg 
MdB 
Mitglied des Deutschen Bundestages 
MDR Mitteldeutscher 
Rundfunk 
MW Mittelwelle 
ND Neues 
Deutschland 
NDR Norddeutscher 
Rundfunk 
NZ Neue 
Zeit 
VI 
ODR 
Ostdeutscher Rundfunk (später ORB) 
ORB 
Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg 
PDS 
Partei des demokratischen Sozialismus (vormals SED) 
PVS Politische 
Vierteljahresschrift 
RB Radio 
Bremen 
RBr 
Rundfunk Brandenburg (später ODR und ORB) 
RIAS (TV) 
Radio im amerikanischen Sektor (seit 1988 auch TV) 
SäZ Sächsische 
Zeitung 
SED 
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 
SFB 
Sender Freies Berlin 
SPD 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
SR Saarländischer 
Rundfunk 
StB 
Stenographischer Bericht: Legislaturperiode, Sitzung, Datum 
SvgMo Sachverständigengruppe 
Medienordnung 
SZ Süddeutsche 
Zeitung 
taz die 
tageszeitung 
Tsp Der 
Tagesspiegel 
UKW Ultra 
Kurzwelle 
WDR Westdeutscher 
Rundfunk 
Welt Die 
Welt 
ZDF 
Zweites Deutsches Fernsehen 
Zeit Die 
Zeit 
I. EINLEITUNG 
Der Umbruch im DDR-Rundfunk begann am 9. Oktober 1989 während der Großdemonstration 
im Stadtzentrums Leipzigs. Der Sender Leipzig hatte damals ein Wagnis begangen, indem immer 
wieder ein Aufruf des Gewandhausorchesterdirektors Kurt Masur zur Gewaltlosigkeit 
ausgestrahlt wurde (Müller 1990: 1). Trotzdem vollzog sich die Wende im Rundfunk der DDR 
insgesamt später als in der Politik, nämlich nicht vor, sondern nach dem 9. November. Nachdem 
sie jedoch geglückt war, nahmen sich die Funkhäuser in der folgenden Zeit einfach die schon 
immer gewünschte Freiheit von der Berliner Zentrale und weiteten ihr Programm aus. 
Diese Periode endete mit dem Abschluß des Einigungsvertrages (EVertr.). Dieser machte 
zunächst bewußt, daß die DDR bald aufhören würde zu existieren, und mit ihr der Ost-Berliner 
Rundfunk. Vielfältige Versuche, Modelle für eine Erhaltung zu finden, scheiterten ausnahmslos. 
Einhergehend mit dieser häufig als "Abwicklung" bezeichneten Auflösung der Einrichtung, die 
auf den 31. Dezember 1991 befristet wurde, entstand die neue Rundfunklandschaft. 
In vielen Diskussionen mit Mitarbeitern Sachsen Radios noch vor Ablauf der Auflösungsfrist im 
Spätsommer 1991, war die Trauer über das Ende des gerade erst aufgebauten Systems mit seinen 
Freiräumen nicht zu überhören. Viele Redakteure und leitende Angestellte hatten lange Jahre 
hindurch beim Sender Leipzig für mehr Autonomie von der Berliner Zentrale, ja mehr 
journalistische Freiheit schlechthin gekämpft und schließlich nach der gewonnenen Möglichkeit 
mit viel selbstlosem Einsatz den sächsischen Landessender aufgebaut und ihm unter Direktor 
Manfred Müller zu hoher Publikumsgunst verholfen. 
Noch bevor dieser Umbruch abgeschlossen war und eben auch bevor eine Diskussion über das 
künftige Rundfunksystem durch die Regierungen der neuen Länder geführt werden konnte, waren 
die Eckpunkte der Transformation des ostdeutschen Rundfunksystems von Bundesregierung und 
DDR-Regierung bereits festgelegt worden. Der Grund dafür lag nicht zuletzt in der Entscheidung 
der Volkskammer, die deutsche Vereinigung in Form eines Beitritts nach Artikel 23 Grundgesetz 
(GG) zu vollziehen. 
Die Regelungen des Artikels 36 EVertr.
1
 für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk waren trotzdem 
sehr umstritten. Häufig wurde kritisiert, der Prozeß des notwendigen Zusammenwachsens der 
beiden deutschen Staaten sei - hier wie in vielen anderen Fragen - ausschließlich an den 
Interessen der westdeutschen Seite orientiert, die nicht bereit war, ihren institutionellen Rahmen 
aufzugeben (Lehmbruch 1990: 463). Dies aber implizierte schon die Vereinigung durch den 
1
Artikel 36 EVertr.: siehe Anhang 1. 
2 
"Beitritt" der DDR zum GG. Wieviel Spielraum für Interpretationen konnte Artikel 36 unter 
diesen Umständen noch lassen? 
Der EVertr. wurde bekanntlich auf Seiten der DDR durch die Regierung Lothar de Maizières 
ausgehandelt und nicht durch die Landesregierungen der neuen Länder. Die Landtagswahlen 
fanden dort erst am 14. Oktober, knapp zwei Wochen nach dem Tag der Vereinigung, statt. 
Inwiefern also könnte Artikel 36 die Rundfunkordnung der neuen Länder präjudiziert haben? 
Der durch die Befristung entstandene Zeitdruck während der Neuordnung des ostdeutschen 
Rundfunks - für die gesamte Umbruchphase stand kaum mehr als ein Jahr zur Verfügung - 
bedeutete gleichzeitig, daß den Landesregierungen keine Möglichkeit zur Diskussion alternativer 
Rundfunkmodelle blieb als jenem öffentlich-rechtlichen, wie es auch im Westen besteht. Obwohl 
die Übernahme des dualen Rundfunksystems
2
 feststand, kam es wegen vieler 
Meinungsverschiedenheiten zu Verzögerungen der Verhandlungen. Was gab es eigentlich noch 
zu diskutieren? 
Rundfunk ist von großer Bedeutung für die persönliche Darstellung von Politikern und 
politischen Inhalten. Aus der westdeutschen Erfahrung ist hinreichend bekannt, daß die Parteien 
immer versucht haben, auf die Programmgestaltung und die Besetzung von Führungspositionen 
einzuwirken. Das institutionelle Vakuum, welches zunächst die SED und schließlich die 
vornehmlich aus Geistlichen bestehende Regierung der DDR hinterlassen hatten, füllten die 
Parteien auf Grund ihres organisatorischen Vorsprungs schnell aus, da sie als einzige - das gilt 
insbesondere für die "gewendeten" Blockparteien - keine neuen Apparate zu implementieren 
brauchten (Lehmbruch 1990: 470; 1993: 27). Haben die Parteien deshalb leichteres Spiel gehabt, 
die Diskussionen in Ostdeutschland während der Aufbauphase der neuen Rundfunkanstalten zu 
dominieren? 
Mit der Diplomarbeit "Transformation und Integration des Rundfunks im Prozeß der deutschen 
Einigung - Rundfunk in der DDR nach der Wende: Reform oder Zerschlagung?" von Susanne 
Hepperle, in welcher der Frage nachgegangen wurde, warum die ostdeutschen 
Rundfunkeinrichtungen aufgelöst wurden, ist der Zeitraum, beginnend mit der Wende in der 
DDR von 1989 bis hin zum EVertr., ausführlich dargelegt worden. Die vorliegende Arbeit will, 
diese Beschreibung fortsetzend, nun erkunden, wie, warum und von wem die Intentionen des den 
Rundfunkübergang regelnden Artikel 36 EVertr. durchgesetzt werden konnten: Warum hat sich 
die Rundfunklandschaft in den neuen Ländern so und nicht anders entwickelt? 
2
Das duale Rundfunksystem benennt das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten 
Rundfunkporgrammen. 
3 
I.1. U
NTERSUCHUNGSFRAGEN
Dieser Fragestellung gerecht zu werden bedarf einer Untersuchung der Vorgänge mit Hilfe 
folgender weiterführender Fragen: 
1. Welche Akteure waren am Prozeß des Aufbaus der neuen Rundfunklandschaft in den 
ostdeutschen Ländern beteiligt? Woran orientierte sich ihr Aktionsradius? 
2. Welche Konzepte vertraten die Akteure? Ist der Westen glaubwürdig aufgetreten und wurde er 
den eigenen normativen Prämissen gerecht? 
3. Wer hat sich schließlich auf Grund welcher Faktoren durchsetzen können? In welchem 
Verhältnis stehen Argumentation und Ziele zueinander? Welcher Rolle spielten lands-
mannschaftliche Motive? Welche Bedeutung hatte das Ost-West-Verhältnis? 
4. Welche Parallelen oder Gegensätze sind dabei im Vergleich zur westdeutschen Situation zu 
erkennen und welche Folgen hatte Artikel 36 EVertr.? Ist das Zusammenwachsen als Chance für 
Innovation genutzt worden? Hat die Parteipolitik in den neuen Ländern vergleichbaren Einfluß 
auf den Rundfunk gewonnen?
3
Anhand der Beantwortung dieser Fragen sollen folgende Hypothesen diskutiert werden: 
1. Die Parteien spielten deshalb bei der Neuordnung eine herausragende Rolle, weil sie das von 
der SED zurückgelassene institutionelle Vakuum (Lehmbruch 1991: 596) schnell zu besetzen 
wußten. 
2. Durch die Vielzahl der Aufgaben waren die ostdeutschen Landesregierungen gezwungen, der 
Rundfunkpolitik einen eher untergeordneten Stellenwert beizumessen. Dadurch gelang es dem 
Bundeskanzler, über die Partei Einfluß auf den Entscheidungsprozeß der mehrheitlich 
unionsregierten neuen Länder auszuüben. 
3. Das Ende des DDR-Rundfunks bzw. der Einrichtung nach Artikel 36 EVertr. lag im Vorfeld 
der deutschen Einheit. Die Volkskammer führte noch unter Ministerpräsident Hans Modrow die 
Rundfunkfreiheit ein; später folgte unter Ministerpräsident Lothar de Maizière eine vorauseilende 
Anpassung an das westdeutsche System. 
4. Durch die ultimative Verpflichtung des Artikels 36 EVertr. zur Auflösung der DDR-
Rundfunkeinrichtungen und zur Gründung von Landesrundfunkanstalten wurden die rund-
funkpolitischen Entscheidungen der neuen Länder nicht präjudiziert. 
5. Die Länder lassen sich grundsätzlich ungern eindeutig zugewiesene Kompetenzen streitig 
machen. Die politischen Entscheidungen wurden daher desto problematischer, je mehr neben den 
Ländern noch andere Akteure eingeschaltet waren. 
3
Vgl. bei 2., Frage zwei und 4., Frage drei auch Hoffmann-Riem 1991: 473. 
4 
6. Die Rundfunkanstalten hatten zu jeder Zeit einen äußerst geringen Einfluß auf die politischen 
Entscheidungen. Dies änderte sich nur in Fällen, wo Ministerpräsidenten sich zu Anwälten 
solcher Interessen machten. 
7. Die Rundfunkpolitik war stark geprägt von Macht- und Standortpolitik. 
8. Die Tatsache, daß die Vereinigung Deutschlands auf Grund von Artikel 23 GG erfolgte, den 
institutionellen Rahmen der Bundesrepublik also nicht anfocht, ermöglicht die Wahrung 
wenigstens eines Teiles der in den letzten 40 Jahren entstandenen politische und gesellschaftliche 
Homogenität des westdeutschen Staates (Lehmbruch 1990: 463ff.). Der Vereinigungsprozeß ist 
deshalb im Rundfunkbereich einfacher zu verkraften (Seibel 1991: 203), weil die Rückwirkungen 
auf die westdeutschen Rundfunkanstalten verschwindend gering sind. 
I.2. V
ORGEHENSWEISE
Da über den Aufbau des neuen Rundfunksystems in Ostdeutschland erst wenig Literatur 
erschienen ist, konzentriert sich die Diplomarbeit auf die Analyse von Originaldokumenten, der 
Fach- und Tagespresse sowie auf Gespräche mit an den Entscheidungsprozessen direkt 
Beteiligten. Die wichtigsten Dokumente sind als Anlage beigefügt, werden jedoch im Text 
entsprechend zitiert. 
Die Transformation des Rundfunksystems der ehemaligen DDR erfolgte in vier Phasen, deren 
erste drei bereits in der vorangegangenen Arbeit von Susanne Hepperle behandelt wurden: 
1. Die Wende-Phase: Zwischen Oktober 1989 und Juli 1990 vollzog sich die Wende auch in den 
Rundfunkeinrichtungen der DDR. 
2. Die Autonomie-Phase: Nach dem 1. Juli 1990 wurde das vormals zentralistische System den 
Grenzen der wiedererstehenden Länder entsprechend und im Hinblick auf einen künftigen 
gesamtdeutschen Staat dezentralisiert. Hier wurde die Grundlage für die Neuordnung des 
Rundfunks in den neuen Ländern den Prinzipien des westdeutschen Föderalismus entsprechend 
geschaffen. 
3. Die Lenkungs-Phase: Nach Vollendung der deutschen Einheit und dem Inkrafttreten des 
EVertr. am 3. Oktober 1990 wurden die Sender der früheren DDR zur Einrichtung nach Artikel 
36 EVertr. zusammengefaßt (künftig nur noch Einrichtung). und mit der darauffolgenden Wahl 
Rudolf Mühlfenzls zum Rundfunkbeauftragten wieder verstärkter staatlicher Lenkung 
unterworfen. 
4. Die Integrations-Phase: Seit dem 1. Januar 1992 werden die 1991 gegründeten Landes-
rundfunkanstalten aufgebaut. 
Um zu erklären, warum die Entwicklung den beobachteten Verlauf genommen hat und in 
Konsequenz die eingangs aufgeworfenen Fragen beantworten zu können, geht es zunächst einmal 
5 
nur um die Erläuterung dessen, was zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem Frühjahr 1993 
geschehen ist. Wolfgang Seibel beschreibt die sich der Wissenschaft stellende Aufgabe wie folgt: 
"Das Anknüpfen an theoretischen Interpretationsmustern oder 'Schulen' erscheint 
im Hinblick auf die Erforschung des Prozesses der deutschen Einigung (...) zur 
Zeit wenigstens in forschungstaktischer Hinsicht einigermaßen riskant (...) 
insofern wird auch die verwaltungswissenschaftliche Forschung in nächster Zeit 
das Schwergewicht eher auf hypothesengenerierende als auf hypothesentestende 
Verfahren legen müssen." (Seibel 1990: 3) 
Die Bedeutung dieser dokumentarischen Forschung muß daher unter den gegebenen Umständen 
hoch eingeschätzt werden. Weil der Erklärungswert bloßer Deskription, so Seibel weiter, von 
vornherein aber begrenzt sei, muß weitergehende Forschung die Identifikation abhängiger und 
unabhängiger Variablen zum Ziel haben, Ursachen und Zusammenhänge aufdecken (Seibel 1990: 
4f.). Dies soll die Beantwortung der im Vorfeld gestellten Untersuchungsfragen leisten. 
I.3. A
UFBAU DER 
A
RBEIT
Eingangs wird die Länderhoheit über den Rundfunk erklärt. Damit einher geht eine Darstellung 
des Widerspruchs zwischen dem Gebot der Staatsfreiheit und der Verpflichtung der Parteien, die 
via ihrer Mandatsträger die politische Macht innehaben, der BVerfG-Rechtsprechung genügende 
Rundfunkgesetze zu erlassen. Beide Aspekte sind bedeutende Bewertungsmaßstäbe für die 
Beantwortung der Fragestellung, weil sie Ursache der Art und Weise sind, wie Rundfunkpolitik 
vonstatten geht. Danach folgt ein kleiner Überblick über die Autonomie- und die Lenkungsphase, 
die wichtige Grundlagen für das Verständnis der Ereignisse nach Vollendung der deutschen 
Einheit sind. 
Im Hauptteil der Arbeit erfolgt eine genauere Darstellung der Herausbildung neuer, föde-
ralistischer Strukturen. Gegenstand sind also die politischen Entscheidungen, die Verhandlungen 
im Vorfeld der Gründungen, nicht die Zustände innerhalb der neuen Anstalten. Insofern genügt es 
nicht, nur ein Beispiel darzustellen. Grundlegende Entwicklungsmuster können nur durch eine 
Erläuterung aller wichtigen Beispiele erfolgen. Die Zielsetzung einer solchen Darstellung ist die 
Falsifizierung der Hypothesen anhand der folgenden Klassifikation der politisch-administrativen 
Prozesse: 
1. Die Gründung des MDR und die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages erfolgten aus-
schließlich durch Verhandlungen zwischen Ländern. 
2. Sowohl Landesregierungen als auch die betroffenen Rundfunkanstalten berieten gemeinsam in 
den schließlich gescheiterten Verhandlungen über die Gründung der NORA, einschließlich der 
komplizierten Kooperationsverhandlungen von SFB und ORB und der Einigung der Länder über 
6 
die Vergrößerung des NDR. Auch der Sonderfall DT64 wird in diesem Rahmen erläutert, weil 
der Erhalt des Jugendradios keine alleinige Entscheidung der Politik war. 
3. Die Verhandlungen über die Bildung des nationalen Hörfunks und die Fusion der DW mit 
RIAS TV führten die Länder, westdeutsche Rundfunkanstalten und die Bundesregierung. 
Die genannten Beispiele werden in dieser Reihenfolge behandelt. Jedes Kapitel endet mit einem 
Teilresümee, welches die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfaßt, um die abschließende 
Zusammenfassung und Bewertung unter Berücksichtigung der Eingangsfragen übersichtlicher zu 
gestalten. 
Ohne namentliche Erwähnung der Entscheidungsträger im Text würde die folgende Darstellung 
noch unübersichtlicher als sie ohnehin schon ist. Zur Orientierung befindet sich darum am Ende 
der Arbeit ein Personenregister, in welchem die mehrfach genannten Amtsinhaber in 
alphabetischer Reihenfolge, einschließlich ihrer Funktionen während des behandelten Zeitraumes, 
aufgeführt sind. 
Aus Gründen der Homogenität der behandelten Materie wird auf eine Darstellung der 
Privatisierungen von RIAS 2, der Defa und des Berliner Rundfunks verzichtet, ebenso auf den 
Bereich der Zulassung neuer Privatanbieter und damit der Einführung des dualen 
Rundfunksystems. Eine Erläuterung des parteipolitischen Einflusses in den ostdeutschen 
Rundfunkanstalten muß genauso unterbleiben. Sie würde den Rahmen der Arbeit sprengen und 
könnte Gegenstand einer eigenständigen Untersuchung sein. 
Dazu zählt nur eingeschränkt die Frage der Verfassungskonformität der Staatsverträge und 
Rundfunkgesetze in den neuen Ländern. Auch hier ist zwar eine detaillierte Erklärung unter der 
Fragestellung nicht subsumierbar, da es sich um ein rundfunkrechtliches also juristisches Problem 
handelt. Daß diese Frage jedoch Gegenstand der Diskussion war, wird kurz aufgezeigt, 
schließlich ist dies das herausragendste Ergebnissen der hier darzustellenden Entscheidungen. 
I.4. R
AHMENBEDINGUNGEN DER 
R
UNDFUNKPOLITIK
I.4.1. LÄNDERHOHEIT 
Vor dem ersten Rundfunkurteil des BVerfG war die Länderzuständigkeit über den Rundfunk 
strittig, weil Art. 73 Nr. 7 dem Bunde zumindest die Regelungskompetenz für das 
Fernmeldewesen zuweist, dem viele Juristen auch den Rundfunk zuordneten. Das BVerfG stellte 
1961 jedoch fest, daß Rundfunk auch ein kulturelles Phänomen sei. Nach herrschender Meinung 
besitzen die Länder deshalb auf Grund ihrer Kulturhoheit nach Artikel 30 und 70 GG über die 
allgemeine Zuständigkeitsvermutung die Kompetenz für die Organisation des Rundfunks 
7 
(Herrmann 1975: 279). "Es besteht kein Zweifel daran, daß der Rundfunk als kulturelles 
Phänomen Länderangelegenheit ist." (Ellwein 1988:149f.). 
I.4.2. RUNDFUNKFREIHEIT 
I.4.2.1. ANSPRUCH DER MEINUNGSFREIHEIT 
Artikel 5 GG schreibt die individuelle Meinungs- und Informationsfreiheit fest. Da Rundfunk 
nach Auffassung des BVerfG Voraussetzung für öffentliche Meinungsbildung ist, bedarf es zur 
Gewährleistung der Grundrechte aus Artikel 5 GG eines Rundfunks frei von staatlicher Macht, in 
dem alle "gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen und die Freiheit der Berichterstattung 
unangetastet bleibt" (BVerfGE 12, 205). Das ist die sogenannte innenpluralistische Variante der 
Rundfunkfreiheit, das heißt Integration der Meinungsvielfalt in einer Runfunkeinrichtung, wie sie 
in Form von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Idealfall umgesetzt wird. 
I.4.2.2. UMSETZUNG IN DER RUNDFUNKGESETZGEBUNG 
Der Staat soll nun als Träger politischer Macht die Staatsunabhängigkeit dieser als 
"Machtinstrument allerersten Ranges" geltenden Institution Rundfunk sichern (Prodoehl 1989: 
280). Es ist also die fiktive Konstruktion eines Staates, welcher darum besorgt ist, auf einen 
wesentlichen Faktor seiner eigenen Funktionsfähigkeit keinen Einfluß auszuüben. Diese 
Hoffnung beruht auf dem Mythos, der Staat könne eine von Partikularinteressen und 
Gruppenauseinandersetzungen enthobene überparteiliche und gesellschaftsintegrierende Funktion 
wahrnehmen. Nur durch diese Prämisse kann der scheinbare Gegensatz gelöst werden, nach dem 
der Rundfunk einerseits eine staatliche Aufgabe ist, gleichzeitg aber dessen Kontrolle enthoben 
sein soll. 
Dieser Widerspruch liegt jedoch noch tiefer: Wenn nämlich der Rundfunk vor staatlichem 
Einfluß geschützt werden muß, impliziert diese Annahme zugleich, daß bei einer staatlichen 
Kontrolle eine parteiliche Instrumentalisierung droht. Die Konstruktion des BVerfG beruht also 
auf einer in sich unlogischen Auffassung vom Staat: Die Freiheit von staatlicher 
Interessenabhängigkeit soll durch eben diesen geschützt werden. Als Gestalter einer 
Rundfunkordnung bringt das Gericht dem Staat Vertrauen entgegen, welches es ihm als 
Veranstalter von Programmen verweigert. "Der Staat erscheint als parteilich und überparteilich, 
einseitig und neutral in einer Person"
(Prodoehl 1989: 281f.).
Dieser der Rechtsprechung des 
BVerfG implizite Widerspruch findet sich in der Beurteilung der Rolle der Parteien wieder. 
8 
Rundfunkräte sollen Sorge dafür tragen, daß die Vielfalt der vorhandenen Meinungen im 
Rundfunk zur Geltung kommt und das Programm dem staatlichen Zugriff vorenthalten bleibt. Die 
Tätigkeit politischer Parteien ist ansonsten jedoch notwendig mit bestimmten Interessen und der 
Beeinflussung der öffentlichen Meinung verknüpft. Sie sind im politischen System der 
Bundesrepublik nicht nur wichtige Träger politischer Macht, sondern deshalb auch Hauptakteure 
der Politikformulierung. Die Aufgaben von Parteien und Rundfunkräten unterscheiden sich also 
ganz grundsätzlich voneinander. Dennoch sollen diese Parteien als staatliche Funktionsträger die 
gesetzlichen Grundlagen für einen freien Rundfunk in Form einer Aufgabenzuweisung an die 
Rundfunkräte schaffen. Sie sollen also gerade wenn es um ein so wichtiges Medium wie den 
Rundfunk geht, von ihren sonstigen Funktionsinteressen absehen (Prodoehl 1989: 282). 
9 
II. DIE RUNDFUNKPOLITIK DER DDR 
II.1. DDR-R
UNDFUNK ALS DRITTE 
A
NSTALT
Nach der Volkskammerwahl am 18. März 1990 wurden die Weichen in Richtung deutscher 
Einheit schnell gestellt. Zwar versuchte der damalige Generalintendant des Deutschen 
Fernsehfunks (DFF),
4
 Hans Bentzien, die Etablierung des Senders als dritte Fernsehanstalt im 
zukünftigen Rundfunksystem des vereinten Deutschlands durchzusetzen. Doch dagegen stellten 
sich alle maßgeblichen politischen Kräfte sowie die westdeutschen Rundfunkanstalten. Nach der 
Abberufung Bentziens und der Einsetzung Michael Albrechts im Juni wurde diese Strategie 
deshalb nicht fortgesetzt (Hepperle 1991: 50ff.). 
Zum 1. Juli 1990 war der Weg zur Deutschen Einheit durch die Wirtschafts- und Währungsunion 
endgültig festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt herrschte Einigkeit darüber, daß die von den neuen 
Ländern zu bildenden Landesrundfunkanstalten Mitglieder der ARD werden. So forderte der 
stellvertretende Intendant des Rundfunks der DDR,
5
 Wernfried Maltusch, die Auflösung des 
zentralen Rundfunks, die Gründung zweier Anstalten und den Beitritt Mecklenburg-
Vorpommerns zum NDR einschließlich der gemeinschaftlichen ARD-Integration (Rundfunk der 
DDR 1990: 69ff.). 
Nur der WDR entwickelte ein ähnliches Konzept zur Neuordnung der Rundfunkstruktur in den 
neuen Ländern, das die Gründung eines Ostdeutschen Rundfunks vorsah, der zwar nicht identisch 
mit dem DFF gewesen wäre, dies aber wohl nur de jure und nicht de facto. Gegen dieses 
"Konzentrationsmodell" sprachen deshalb die gleichen Argumente wie gegen eine ARD-
Aufnahme des DFF.
6
 Solche Überlegungen widersprachen der unbedingten Zerschlagung des 
DDR Rundfunks und der Föderalisierung. Die Gründung zweier Anstalten hätte dagegen diese 
Nachteile nicht, und trotzdem wären alle Häuser finanzierbar (Facius 1990: 34). 
Kurz nach seinem Amtsantritt fusionierte der Rundfunkbeauftragte die beiden Fernsehprogramme 
des DFF zur "DFF-Länderkette" und stellte damit eine Frequenzkette frei, über die ab Dezember 
die ARD verbreitet wurde. Das ZDF erhielt etwa zur selben Zeit eine nahezu flächendeckende, 
bisher ungenutzte Frequenzkette (epd 15, 27.02.1991). Beides geschah im ausdrücklichen 
Einverständnis mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten. 
4
Nach der Wende war das Fernsehen der DDR wieder in DFF umbenannt worden. 
5
Mit dem Begriff Rundfunk war in der DDR fälschlicherweise immer nur der Hörfunk gemeint. In der 
Fachterminologie ist Rundfunk der Oberbegriff für Hörfunk und Fernsehen. 
6
Facius sah einen Nachteil darin, daß die Anstalt die größte in der ARD geworden wäre und damit den Anteil 
der Westsender am Gemeinschaftsprogramm der ARD verringert hätte. Das überzeugt nicht, schließlich sind 
kleinere Sender in der Summe ebenso stark im ARD-Programm vertreten. 
10 
II.2. R
EGIONALISIERUNG DES 
DDR-R
UNDFUNKS
Dieser Entwicklung folgend wandelte Michael Albrecht den DFF formal in eine öffentlich-
rechtliche Anstalt um, die dem Gebot der Staatsferne Rechnung trug und die im Westen üblichen 
Aufsichtgremien erhielt. Gleichzeitg wurden in jedem der den DFF und den Rundfunk der DDR 
tragenden Länder Regionalsender, die sogenannten Landessender, errichtet, die im Frühjahr von 
den Direktoren der Regionalsender in Zusammenarbeit mit Maltusch vorbereitet worden waren. 
Die Landessender erhielten zunächst die Frequenzen des vormaligen Hörfunk-Kulturporgrammes 
DDR 2, das seinerseits mit dem Deutschlandsender
7
 zu DS Kultur fusioniert wurde. Der Berliner 
Rundfunk und DT64 blieben erhalten (Hepperle 1991: 55ff.). Die Einrichtung der 
Landesfunkhausdirektionen sei zwar eine Präjudizierung von Entscheidungen, die eigentlich den 
neuen Ländern zustünden, doch sie entsprächen den Wünschen der Bevölkerung, rechtfertigte 
sich die Intendanz (Maltusch 1990: 78). 
Das Ziel der Umgestaltung des DFF und des Rundfunks der DDR blieb in den Augen anderer 
Beteiligter die Bildung einer Mehrländeranstalt durch einen Staatsvertrag der Länder der 
ehemaligen DDR und die mögliche Aufnahme in die ARD (Schulzendorf 1990: 86). Der 
Strategie der Intendanz folgend, vertraten die meisten Rundfunkschaffenden jedoch die Idee, die 
Landessender zu Keimzellen mehrerer Anstalten zu machen. 
"Mit der Neukonstituierung der Länder ist eine rechtliche Ordnung der 
Rundfunklandschaft zu einer aktuellen Tagesaufgabe der Politik geworden. Der 
Einigungsvertrag bietet Rundfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR als ein 
Erbgut für den Aufbau öffentlich-rechtlicher Anstalten an." (Müller 1990: 1) 
II.3. K
OOPERATIONSMODELLE ZWISCHEN 
O
ST UND 
W
EST
Derweil knüpften die Landessender schnell Kontakte zu westdeutschen Anstalten, die ihre Partner 
im Osten finanziell unterstützten und viele Gemeinschaftssendungen veranstalteten. Während der 
WDR vor allem mit Antenne Brandenburg kooperierte, unterhielt der HR Kontakte zu dem 
thüringischen Landessender und der BR mit Sachsen Radio.
8
 Schon in dieser Phase versuchte der 
NDR, in Mecklenburg-Vorpommern Fuß zu fassen, indem er dem Landessender ein 
Mantelprogramm anbot. 
7
Das bereits in den 20er Jahren gegründete Programm hatte zwischenzeitlich jahrzehntelang "Stimme der DDR" 
geheißen. 
8
In diesem Falle kam es zur Berufung des technischen Direktors des BR, Frank Müller-Römer, zum 
Rundfunkbeauftragten der sächsischen Staatskanzlei. In dieser Funktion erarbeitete er zwei Gesetzentwürfe für 
eine eigene sächsische Landesrundfunkanstalt. 
11 
In allen Fällen, wo die Länder gemeinsame Grenzen haben, verbanden die westdeutschen 
Anstalten mit ihren Aktivitäten auch die Möglichkeit eines künftigen Zusammenschlusses, 
während umgekehrt die Länder des Ostens in der Regel hofften, durch ein Höchstmaß an 
Zusammenarbeit eine eigene Anstalt finanzieren zu können. Lediglich der SFB verweigerte sich 
einer möglichen Kooperation mit dem Berliner Rundfunk mit der Argumentation, man werde erst 
nach einem Staatsvertrag mit einem brandenburgischen Sender fusionieren, der seinereits vorher 
den Berliner Rundfunk integriert haben könne. Intendant Günther von Lojewski stellte sich 
selbstbewußt auf den Standpunkt, daß es nach dem 3. Oktober 1990 nur noch eine Berliner 
Anstalt geben werde, und das sei der SFB. Damit verweigerte er sich der Auffassung des damals 
noch im Amt befindlichen rot-grünen Senats unter Walter Momper, der gemeinsame Aktivitäten 
mit Ost-Berliner Sendern forderte (Hepperle 1991: 64ff.). 
II.4. E
INIGUNGSVERTRAG STATT 
R
UNDFUNKÜBERLEITUNGSGESETZ
Im Juni 1990 legte das Medienministerium der DDR unter Gottfried Müller (CDU) einen ersten 
Gesetzentwurf für den Rundfunk vor (Kresse 1992: 19). Ein Anlaß war die bis dahin 
unzureichende Festschreibung der Rundfunkfreiheit, deren einzige Grundlage verschiedene 
Volkskammerbeschlüsse aus der Zeit der Wende waren. Ein weiterer Antrieb war der Wunsch 
nach schnellstmöglicher Zulassung privater Anbieter (Hepperle 1991: 76). Der Entwurf 
beinhaltete auch die Einführung föderaler Strukturen, da längst klar war, daß ein DDR-eigenes 
Rundfunkgesetz höchstens noch den Übergang würde regeln können. Da der Ministerrat in 
diesem Gesetz jedoch als oberste Aufsichtsbehörde vorgesehen war, wurde es als zu staatsnah 
kritisiert, weshalb sich die SPD dazu veranlaßt sah, am 5. Juli einen Gegenentwurf vorzulegen, in 
welchem die Rundfunkeinrichtungen als Ostdeutscher Hör- und Fernsehfunk (OHFF) bis zur 
Gründung neuer Anstalten die Rundfunkversorgung sicherstellen sollten. Durch diese Umstände 
verzögerte sich die Verabschiedung bis nach der Sommerpause (Kresse 1992: 20). 
Mit der Geschwindigkeit der inzwischen näherrücktenden deutschen Einheit konnte das 
Medienministerium nicht mithalten werden. Da bis zum Zeitpunkt der Ausarbeitung noch immer 
kein Gesetz des DDR-Parlamentes hierfür vorlag, beschloß das Bundesinneministerium, die 
Rundfunküberleitung im EVertr. zu regeln. Darüber erzielten die Delegationen beider deutscher 
Staaten im August Einigkeit. Die Chefs der westdeutschen Staatskanzleien entwarfen schließlich 
den Artikel 36 (Kresse 1992: 21).
9
 Der Volkskammer, die den Reformbemühungen eine Chance 
geben wollte, wurde die Regelungskompetenz damit entzogen und der Exekutive beider deutscher 
Staaten übertragen (Hepperle 1991: 77ff.). 
9
Der erste Entwurf sah noch eine Auflösung der DDR-Rundfunkeinrichtungen ohne Befristung vor. 
12 
Es gab zunächst Bedenken im Hinblick auf die Länderkompetenz, die neue Rundfunkstruktur 
genau festzuschreiben. Das Medienministerium der DDR wollte viel erhalten, der Bund das 
"Propagandasystem des SED-Regimes" zerschlagen. Das Ziel der Bundesregierung war deshalb 
die Verhinderung alter SED-Seilschaften im Rundfunk. Die Ordnung der Zukunft sollte 
"entsprechend (...) westdeutschen Gepflogenheiten" staatsunabhängig sein, entweder indem die 
neuen Länder die Rundfunkeinrichtungen durch einen gemeinsamen Staatsvertrag weiterzuführen 
oder durch Neugründungen zu ersetzen hätten (Schäuble 1991: 198f.). Dennoch beklagte die 
PDS, daß mit dieser Überleitung frühzeitig Tatsachen geschaffen würden (Rundfunk der DDR 
1990: 74). 
Die Volkskammer nahm das Rundfunküberleitungsgesetz schließlich wenige Tage vor dem 3. 
Oktober mit überwältigender Mehrheit an, es gab allerdings im Text kaum noch Divergenzen 
zum entsprechenden Artikel 36 EVertr. (Kresse 1992: 22). 
13 
III. DIE RUNDFUNKPOLITISCHE NEUORDNUNG 
III.1. D
ER NEUE 
ZDF-S
TAATSVERTRAG
III.1.1. DIE AUSDEHNUNG DES ZDF AUF DIE NEUEN LÄNDER 
Sofort nach ihrer Wahl wandte sich ZDF-Intendant Dieter Stolte mit persönlichen Schreiben an 
die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, um ihnen den Beitritt zum ZDF-Staatsvertrag 
nahezulegen (Interview Krone); dafür sollte nach Vorstellung der Intendanz der Fernsehrat um je 
einen Vertreter der fünf Länder und vier weitere Gruppenvertreter aus Kunst und Wissenschaft 
als Ausgleich für das stärker werdende Gewicht der Politik aufgestockt werden (epd 80, 
10.10.1990). Stolte wollte so verhindern, daß eine grundsätzliche Neuregelung zu einer 
"Verschlimmbesserung" führt. Mit ihren Plänen einer "kleinen Lösung" unter Einschluß einiger 
kleiner Anpassungen im Programmauftrag (Interview Krone) stieß die Leitung des ZDF 
allerdings nicht nur bei den Verbänden, die bisher über kein direktes Entsendungsrecht verfügten, 
sondern auch in der Politik auf wenig Gegenliebe: So sprach sich schon im Oktober 1990 der 
SPD-Medienpolitiker Peter Glotz für eine Novellierung des ZDF-Staatsvertrages mit dem Ziel 
der Zurückdrängung des politischen Einflusses aus. 40 der 66 Fernsehratsmitglieder wurden bis 
dato von den Landesregierungen bestimmt. Die Ministerpräsidenten wollten ebenso Änderungen, 
wenn überhaupt, dann gleich umfassend durchführen, zumal durch die deutsche Einheit sämtliche 
rundfunkpolitischen Staatsverträge revisionsbedürftig geworden waren. Lediglich die bayerische 
Staatskanzlei wandte sich entschieden gegen Vorhaben, die Beteiligung der neuen Länder zu 
nutzen, um angebliche Süd- oder Rechtslastigkeiten auszugleichen (epd 81, 13.10.1990) und 
unterstützte damit die ZDF-Intendanz. 
Im selben Monat stellten die von der Ministerpräsidentenkonferenz beauftragten Amtsinhaber 
Bayerns und Schleswig-Holsteins, Max Streibl und Björn Engholm, ihr Konsenspapier
10
 vor, 
welches die Erweiterung des ZDF-Sendegebietes um die neuen Länder beinhaltete (FK 42, 
19.10.1990). Die Chefs der Staatskanzleien wurden mit der Prüfung und Vorbereitung für 
folgende Regelung beauftragt: 
"1. Befristete Übergangsregelungen für den Beitritt der neuen Bundesländer zum 
ZDF-Staatsvertrag; Neufassung des ZDF-Staatsvertrages spätestens bis zum 31. 
Dezember 1992." (Engholm-Streibl-Papier, FK 42, 19.10.1990) 
10
 Sogenanntes 
"Engholm-Streibl-Papier": siehe Anhang 2. 
14 
Das Engholm-Streibl-Papier schien unter den Amtskollegen in bezug auf diesen Punkt 
mehrheitsfähig zu sein. (FK 50, 13.12.1990). Das ZDF wurde wie dargestellt im Einverständnis 
mit den Ministerpräsidenten der neuen Länder im Dezember auf bisher ungenutzten Frequenzen 
ausgestrahlt (epd 15, 27.02.1991). 
III.1.2. QUERELEN UM DIE GREMIENBESETZUNG 
Daraufhin begannen die langwierigen ZDF-Staatsvertragsverhandlungen, welche zunächst mit 
einem Ministerpräsidentenbeschluß endeten, der den Streit um die Besetzung der ZDF-Gremien 
jedoch nicht beendete. Da nämlich trotz einer Mehrheit SPD-regierter Länder der CDU/CSU-
Freundeskreis des Fernsehrates nach wie vor dominierte, wollte die SPD wenigstens die 
gesellschaftlichen Gruppen stärker repräsentiert sehen (epd 50, 29.06.1991). Die SPD machte 
aber keinen Hehl daraus, die Verhältnisse in den Anstalten jenen in den Ländern anpassen zu 
wollen. Im Grunde gehe es, so der niedersächsische Regierungssprecher, um das Knacken der 
konservativen Mehrheit (BM 11.07.1991). Karl-Heinz Klär, Chef der rheinland-pfälzischen 
Staatskanzlei, erklärte, die SPD hätte die konservative Mehrheit im ZDF-Fernsehrat sogar 
toleriert, wenn wenigstens im Verwaltungsrat entsprechende Konzessionen gemacht worden 
wären. Otto Wiesheu
11
 verteidigte jedoch den Status Quo und erklärte in Stellvertretung Streibls
12
grundsätzliches Mißfallen an den parteitaktischen Überlegungen der SPD (FR 12.07.1991) und 
damit eine ablehnende Haltung Bayerns. Bei diesen Auseinandersetzungen war das ZDF selbst 
eher Zuschauer denn handlungsbefugt (Interview Krone). 
Der Grund für diesen Boykott einer Übereinkunft lag in der Gefahr für Bayern, bei einer 
Vergrößerung des Verwaltungsrates auf 13 Mitglieder und einer gleichzeitig veränderten 
Zusammensetzung, keinen Vertreter mehr entsenden zu können. Die CSU hatte ferner die Sorge, 
daß Otto Graf Lambsdorff als Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat künftig den Ausschlag 
geben könnte, wenn die Regierungschefs sich auf eine Parität wenigstens in diesem Gremium 
einigten, wie von der SPD als Kompromiß angeboten (FR 05.08.1991).
13
 Mit dieser 
Verweigerung fiel Bayern sogar hinter die Vereinbarungen auf Fachebene zurück. Die Ausrede, 
es ginge nur um die Aufnahme der neuen Länder, ist insofern "oberfaul" (epd 54, 13.07.1991). 
Die Länder waren nun gezwungen, die Verhandlungen über den ZDF-Staatsvertrag im Paket mit 
den restlichen Rundfunkstaatsverträgen auf den 31. August zu vertagen (BM 31.07.1991). Dann 
wurde jedoch ein neuer Kompromiß für die ZDF-Verhandlungen vorgelegt (epd 68, 31.08.1991). 
Dabei standen zwei Modelle für die Neuordnung des Verwaltungsrates zur Diskussion. Eines sah 
11
Seit Juni 1991 ist Wiesheu bayerischer Vertreter im ZDF-Fernsehrat. 
12
Wegen eines Besuchs aus China erschien Streibl nicht persönlich. 
13
In diesem Gremium saß schon in den siebziger Jahren Hans-Dietrich Genscher für den Bund, der damals ein 
Verhältnis von 5:4 für die sozialliberale Koalition ermöglichte. 
15 
die Wahl des Bundesvertreters auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Fernsehrat vor, das 
zweite gewährte ihr das Recht, über das Mandat selbst zu bestimmen. Ministerpräsident Rudolf 
Scharping rühmte sich später, Rheinland-Pfalz habe den parteipolitischen Einfluß im neuen ZDF-
Fernsehrat zurückgedrängt (SWF-Journal 01.12.1991), obwohl man sich auf das direkte 
Entsendungsrecht für den Bund geeinigt hatte (§21 b ZDF-Staatsvertrag). 
III.1.3. RESÜMEE 
Das ZDF hatte Erfolg mit dem Wunsch nach Ausdehnung auf die neuen Länder, und noch bevor 
dies durch einen Staatsvertrag der 16 Regierungen besiegelt werden konnte, wurde es gleich der 
ARD in Ostdeutschland ausgestrahlt. Und dies, obwohl Mühlfenzls rechtlicher Auftrag, nämlich 
die Auflösung des DDR-Rundfunks, die Entscheidung zur Schaltung der ARD auf die DFF 1-
Frequenzen eigentlich nicht erlaubte. Das gilt ebenso für die unzulässigerweise als 
Betriebsversuch bezeichnete Aufschaltung des ZDF. Beide Verstöße wurden durch die 
nachträgliche Zustimmung der Ministerpräsidenten nicht geheilt. 
Wahrscheinlich war diese Entscheidung aber wegen der finanziellen Lage des DFF und der 
vermuteten zukünftigen Bedeutung der ARD weise, "vielleicht gar die einzig richtige" 
(Hoffmann-Riem 1991: 480). Es darf nicht unterschätzt werden, daß die Ministerpräsidenten 
Prioritäten setzen mußten. Das bestätigte der Amtsinhaber Brandenburgs, Manfred Stolpe, nach 
einer Konferenz mit seinen Amtskollegen am 20. Dezember 1990: Wirtschaftliche und soziale 
Probleme hätten Vorrang vor medienpolitischen Fragen gehabt (Kopetz 1991: 100). Zu 
rechtfertigen war lediglich die Frage, warum trotz steigender Gebühren plötzlich weniger 
Programme - die dafür aber im Übermaß - vorhanden waren. 
Die befürchteten Schwierigkeiten im Zuge einer Neufassung des Staatsvertrages, wie etwa ein 
verstärkter Einfluß der Politik, trat entgegen den Erwartungen der ZDF-Intendanz nicht ein. Trotz 
heftiger Auseinandersetzung durch den Anspruch auf Einfluß in den Gremien gab es keine 
grundlegenden Probleme, obwohl nicht einmal ein Zeitdruck durch bevorstehende Auflösung, 
wie beim DFF, oder den dringenden Wunsch nach schnellstmöglicher Ausstrahlung bestand. Das 
ZDF sendete in den neuen Ländern bereits. 
16 
III.2. D
IE 
G
RÜNDUNG DES 
MDR 
III.2.1. DIE ENTSCHEIDUNG FÜR EINE DREI-LÄNDER-ANSTALT 
Nachdem die SPD die Landtagswahl in Hessen am 20. Januar 1991 gewonnen hatte und mit den 
Grünen eine Koalitionsregierung bildete, beendeten die Thüringer postwendend die 
Zusammenarbeit mit dem HR und wandten sich den ostdeutschen Nachbarn zu (Welt 
28.01.1991). Bereits im Januar fand ein Treffen aller der CDU angehörenden Ministerpräsidenten 
der neuen Länder im Kanzleramt statt, an dem neben Helmut Kohl auch Rudolf Mühlfenzl und 
der medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Neumann, teilnahmen. 
In dieser Runde wurde die Neuauflage des Mitteldeutschen Rundfunks
14
 vereinbart (FR 
01.02.1991). Im Vorfeld hatten die Regierungschefs noch einmal ein gemeinsames drittes 
Fernsehprogramm aller neuen Länder, das sogenannte O3-Konzept, abgelehnt. Man wolle jeden 
Gedanken an einen Erhalt der geschlossenen DDR-Identität verhindern (epd 8, 02.02.1991). Daß 
es bei dieser Entscheidung einen deutlichen Einfluß des Bundeskanzlers gegeben haben könnte, 
bestreiten heute nicht einmal leitende Mitarbeiter des MDR (Interview Burmester). Die 
Medienkommission der SPD unter dem Vorsitz von Björn Engholm kritisierte die Beratung der 
Medienpolitik im Kanzleramt; einen Rückfall hinter die Grundsätze des BVerfG bei der 
Gesetzgebung in den neuen Ländern werde man nicht tolerieren und im Falle einer 
Verabschiedung von verfassungswidrigen Rundfunkgesetzen vor einer Klage nicht 
zurückschrecken (FK 6, 06.02.1991). 
Nach dem Willen der CDU-Fraktionen der drei beteiligten Länder sollte die Organisation der 
geplanten Anstalt in Anlehnung an andere ARD-Anstalten eingerichtet werden. Im Widerspruch 
dazu steht die Meldung, der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf habe vorgeschlagen, 
bei dieser Gelegenheit die ARD-übliche Intendanz durch ein Direktorenkollegium, ähnlich wie 
bei RB, zu ersetzen (FR 08.02.1991). Der Vorsitz könne zwischen den Direktoren der drei 
Landesfunkhäuser rotieren (FR 12.02.1991). Daß von diesem Vorschlag in der Presse später nie 
wieder die Rede war, kann vermutlich auf den Anpassungsdruck an die ARD-Strukturen 
zurückgeführt werden (Interview Burmester). 
Die Ministerpräsidenten vereinbarten weiter, daß nach Unterzeichnung des MDR-Staatsvertrages 
zum 1. Juli ein Gründungsintendant gewählt und diesem ein Beirat zur Seite gestellt werde, die 
14
Die 1924 gegründete "Mitteldeutsche Rundfunk AG, MIRAG" war von den Nationalsozialisten wieder 
eingestellt worden (Müller 1991:3). Der Name des Senders blieb wegen der Rücksichtnahme auf die östlichen 
Nachbarn Deutschlands umstritten: Der Mitteldeutsche Rundfunk möge hoffentlich nur ein Arbeitstitel sein: 
"Östlich liegt nichts mehr!" (epd 15, 27.02.1991). Wegen des Rückgriffes auf die historische MIRAG wird es 
vermutlich trotzdem bei "MDR" bleiben (SZ 14.02.1991). 
17 
den organisatorischen Aufbau der Anstalt vornehmen sollen, damit die Programmausstrahlung 
pünktlich zum 1. Januar 1992 beginnen könne. Personal der Landessender solle prinzipiell 
weiterbeschäftigt werden, werde aber auf seine Vergangenheit überprüft (Interview Burmester). 
III.2.2. ÜBERNAHME VON PERSONAL DER EINRICHTUNG 
Der Vorsitzende der sächsischen CDU-Landtagsfraktion, Goliasch, sprach sich später dafür, den 
MDR mit völlig neuen Strukturen - möglichst wenigen personellen und organisatorischen 
Übernahmen von den Landessendern im "Crash-Kurs" zu etablieren. Die Stellen sollten 
bundesweit ausgeschrieben werden, da die Politik besonderen Wert auf Bewerbungen aus den 
Altländern lege (dpa 13.02.1991). Weiter führte er aus, es gehe nicht an, daß eine Redaktion zu 
90% aus PDS-Leuten bestehe (LVZ 14.02.1991). Die Direktoren der sächsischen und 
thüringischen Landessender, Manfred Müller und Hilmar Süß sowie der thüringische 
Landtagspräsident Gottfried Müller
15
 empörten sich über ein derartiges Vorgehen. Manfred 
Müller bezeichnete den Gedanken gar als unverschämt, man müsse sich dem Erbe stellen und 
berücksichtigen, daß einige der belasteten Mitarbeiter sich nach der Wende bewährt hätten (dpa 
13.02.1991). 
III.2.3. RATIFIZIERUNG DES STAATSVERTRAGES 
III.2.3.1. BEDENKEN DER THÜRINGISCHEN FDP 
Die schwersten Bedenken gegen die Mehrländeranstalt kamen aus Thüringen, wo man die Gefahr 
einer Dominanz Sachsen Radios fürchtete (FR 12.02.1991). Über die Ratifizierung des 
Staatsvertrages kam es deshalb zum Koalitionsstreit; der FDP-Fraktionsvorsitzende Andreas 
Kniepert verlangte Nachbesserungen bei der Möglichkeit zur Auseinanderschaltung für 
Regionalprogramme:  "Der MDR darf nicht der Sender Leipzig werden, eingedenk schlechter 
Erfahrungen, und er darf auch kein großsächsischer Rundfunk werden." (StB Thüringen, 
Legislaturperiode 1, Sitzung 21, am 07.06.1991: 1074) Die FDP habe den Entwurf leider erst sehr 
spät zur Kenntnis nehmen können, jetzt sei ein negatives Votum bei der Ratifizierung nicht 
auszuschließen. Ministerpräsident Joseph Duchac wies die Vorwürfe als haltlos zurück, sie 
entsprängen Profilierungsversuchen (epd 40, 25.05.1991). 
Der MDR-Staatsvertrag wurde schließlich am 30. Mai in Erfurt unterzeichnet. Die Thüringer 
Liberalen stimmten zu, nachdem vier Notationen aufgenommen, jedoch nicht schriftlich im Text 
15
Das CDU-Mitglied war vormalig DDR-Medienminister im Kabinett Lothar de Maizières. 
Details
- Seiten
 - Erscheinungsform
 - Originalausgabe
 - Erscheinungsjahr
 - 1993
 - ISBN (eBook)
 - 9783832431792
 - ISBN (Paperback)
 - 9783838631790
 - Dateigröße
 - 9 MB
 - Sprache
 - Deutsch
 - Institution / Hochschule
 - Universität Konstanz – Politik- und Verwaltungswissenschaft
 - Note
 - 2,0
 - Schlagworte
 - einigungsvertrag rundfunkanstalten rundfunkpolitik öffentlich-rechtlicher rundfunk deutschen einigung
 - Produktsicherheit
 - Diplom.de