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Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK),
der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach §161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach §161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung©2006 Studienarbeit