TY - BOOK AU - Markus Bergauer PY - 2012 CY - Hamburg, Deutschland PB - Diplom.de SN - 9783842833845 TI - Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung nach Maßgabe des § 18 TVöD DO - 10.3239/9783842833845 UR - https://m.diplom.de/document/229252 N2 - Inhaltsangabe:Einleitung: Ausgangssituation: Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 01.10.2005 bildeten der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) bzw. der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) die tariflichen Grundlagen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Die Vorgängertarifverträge orientierten sich bei der finanziellen Ausgestaltung der Bezüge am Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG) als einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. In Anlehnung an dieses Prinzip war die Bezahlung ausschließlich von der Eingruppierung (vgl. § 22 BAT/BAT-O), der Betriebszugehörigkeit (automatisierter Stufenaufstieg innerhalb einer Vergütungs-/Lohngruppe im zweijährigen Rhythmus um jeweils eine Altersstufe bis zum Erreichen des letzten Stufenbetrages) sowie den Familienverhältnissen (Ortszuschlag bzw. Sozialzuschlag) abhängig. Demzufolge hatte die individuelle Leistung dem Grunde nach keinen Einfluss auf die Vergütung. Da das vormalige Tarifrecht zu kompliziert und unübersichtlich geworden ist, einigten sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes (Bund, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie die Gewerkschaft ver.di und die gewerkschaftliche Spitzenorganisation dbb tarifunion) in der Potsdamer Prozessvereinbarung vom 09.01.2003 auf ein einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter. Des Weiteren stand die Stärkung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes im Vordergrund. Die Aufgaben- und Leistungsorientierung stellt in diesem Zusammenhang ein wesentliches Reformziel dar. Für den Bund und die VKA vollzog sich der Wandel in ein neues, modernes Tarifrecht zum 13.09.2005 durch den Abschluss des TVöD. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) war an den abschließenden Tarifverhandlungen zum TVöD nicht mehr beteiligt. Somit findet der TVöD auf die Tarifbeschäftigten der Länder keine Anwendung. Mit der Einführung des TVöD-V kam es zu einem Systemwechsel hin zu einer erfahrungsorientierten Bemessung des Tabellenentgelts mit Leistungskomponenten. Die leistungsorientierte Bezahlung wurde durch den Stufenaufstieg und das Leistungsentgelt realisiert. Beide Instrumente bestehen unabhängig voneinander und dienen unterschiedlichen Zielen. Während das […] KW - leistungsorientierte, bezahlung, leistungsentgelt, systematische, leistungsbewertung, zielvereinbarung, dienstvereinbarung LA - Deutsch ER -