TY - BOOK AU - Thomas Drapinski PY - 2009 CY - Hamburg, Deutschland PB - Diplom.de SN - 9783836629362 TI - §253 HGB-E Zugangs- und Folgebewertung; §254 HGB-E Bildung von Bewertungseinheiten T2 - Eine Untersuchung der Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog) auf die Rechnungslegung im Handelsgesetzbuch DO - 10.3239/9783836629362 UR - https://m.diplom.de/document/226773 N2 - Inhaltsangabe:Einleitung: In der hier vorliegenden Arbeit wird die Auswirkung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch untersucht. Mit Einführung des BilMoG soll eine Harmonisierung zwischen dem deutschen Bilanzrecht und den internationalen Richtlinien erfolgen. Am 8. November 2007 legte dazu das Bundesministerium der Justiz nach mehrmaliger Verschiebung den Referentenentwurf (Ref-E) zum BilMoG vor. Ein halbes Jahr später am 21. Mai 2008 folgte der überarbeitete Regierungsentwurf (Reg-E). Das Handelsgesetzbuch (HGB) gehört neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu den ältesten Gesetzesbüchern Deutschlands. Es ist aufgrund seiner Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) streng prinzipienorientiert und bildet eine lange Tradition des Handelsrechts. Mit dem BilMoG folgt die größte Reform des Bilanzrechts seit über 25 Jahren. Dem BilMoG liegen vier EG – Richtlinien zugrunde. Diese Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rates müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Strukturelle Änderungen für das HGB ergeben sich durch den Erlass der Fair - Value - Richtlinie von 27.10.2001 und der Modernisierungsrichtlinie vom 17.07.2003. Infolge dieser Veränderungen wird das deutsch Handelsrecht an die internationale Rechnungslegung angepasst. Das HGB erfährt dabei einen Wandel vom Gläubigerschutz hin zu einer Informationsfunktion für den Investor und Anleger. Zielsetzung des BilMoG ist unter anderem die Deregulierung der Handelsbilanz. Kleine Einzelkaufleute, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Genossenschaften müssen nur noch eine Einnahme – Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vorlegen, wenn nach § 241a Abs. 1 Handelsgesetzbuch-Entwurf (HGB-E) ein Jahresüberschuss von bis zu 50.000,- Euro und Umsatzerlöse in Höhe von bis zu 500.000,- Euro an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ausgewiesen werden. Eine Inventar-, Buchführungs- und Jahresabschlussaufstellungspflicht wird dadurch überflüssig. Infolge dessen entstehen große Kosteneinsparungen für diese Gruppen. Der tiefste Eingriff erfolgt aber in der Bewertung durch die Modifizierung des dritten Buches der Handelsbilanz, die alle Kaufleute gleichermaßen betrifft. Die vorliegende Arbeit behandelt das Thema ‘§ 253 Zugangs- und Folgebewertung HGB-E’ und ‘§ 254 Bewertungseinheiten HGB-E’. Inhaltlich ist die Arbeit in zwei Teile gegliedert, die derselben Zielsetzung folgen. Das Ziel ist […] KW - vermögensgegenstände, zeitwert, stichtagbewertung, finanzinstrumente, erfüllungsbetrag LA - Deutsch ER -