TY - BOOK AU - Lukas Schulte PY - 2009 CY - Hamburg, Deutschland PB - Diplom.de SN - 9783836626088 TI - Ein legitimes Regime humanitärer Interventionen T2 - Die Chancen innerhalb der liberalen Theorie internationaler Beziehungen UR - https://m.diplom.de/document/226560 N2 - Inhaltsangabe:Einleitung: ‘The general problem is that intervention, even when it is justified, even when it is necessary to prevent terrible crimes, even when it poses no threat to regional or global stability, is an imperfect duty – a duty that does not belong to any particular agent. Somebody ought to intervene, but no specific state or society is morally bound to do so. And in many of these cases, no one does. People are indeed capable of watching and listening and doing nothing. The massacres go on, and every country that is able to stop them decides that it has more urgent tasks and conflicting priorities; the likely costs of intervention are too high’, Michael Walzer, Just and Unjust Wars. Ob Bosnien, Ruanda oder Srebrenica – allein die letzten Jahre des vergangenen Jahrhunderts zeigen, dass die internationale Staatengesellschaft bei schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Völkermord regelmäßig in der Rolle des Zuschauers verharrt. Im März 1998, vier Jahre nach dem Völkermord in Ruanda, entschuldigt sich der US-Präsident Clinton in Kigali für die Tatsache, ‘that we the United States and the world community did not do as much as we could have and should have done to try to limit what occurred.’ Für 800.000 Ruander, die Opfer des 100-tägigen Völkermords wurden, kam diese Einsicht jedoch zu spät. Sie warteten vergeblich darauf, dass die internationale Staatengesellschaft die Verantwortung für sie übernehmen würde. Humanitäre Interventionen werden oft mit dem Argument abgelehnt, dass sie in Angelegenheiten eingreifen, die im alleinigen Kompetenzbereich des Staates liegen. Eine absolute (westfälische) Souveränität wird jedoch sowohl von moralischer als inzwischen auch von völkerrechtlicher Seite nicht mehr akzeptiert. Bei schweren Verletzungen der Menschenrechte wie Völkermord verspielt eine Regierung ihr Recht auf Souveränität – die Verantwortung für den Schutz der potenziellen Opfer geht auf die internationale Gesellschaft über. Zwar existiert kein allgemeines Recht auf humanitäre Interventionen, der UN-Sicherheitsrat kann aber militärische Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta autorisieren, um einen Völkermord zu verhindern bzw. zu beenden. Die Autorisierung hängt davon ab, ob ein Veto-Staat Interessen hat, die gegen eine Intervention sprechen, und ob Staaten bereit sind, Eingreiftruppen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen. Ob die internationale Gesellschaft bei Völkermorden eingreift, ist also keine Frage der Moral […] KW - humanitäre, intervention, vereinte, nationen, völkerrecht, liberalismus, internationale, beziehungen LA - Deutsch ER -