TY - BOOK AU - Diana Horn PY - 2008 CY - Hamburg, Deutschland PB - Diplom.de SN - 9783836612173 TI - Die gemeinnützige GmbH vor dem Hintergrund des Steuer- und Gesellschaftsrechts DO - 10.3239/9783836612173 UR - https://m.diplom.de/document/225729 N2 - Inhaltsangabe:Einleitung: Der gemeinnützige Sektor entwickelt sich in der Bundesrepublik Deutschland mit einer hohen Dynamik und bildet somit einen gewichtigen wirtschaftlichen Faktor. Mit dem Begriff „gemeinnütziger Sektor“ werden allgemein Organisationen zwischen Wirtschaft und Staat bezeichnet, wobei der Sektor in Abgrenzung zu Staat und Wirtschaft auch „Dritter Sektor“ heißt. Ein weiterer in Literatur und allgemeinem Sprachgebrauch häufig verwendeter Begriff ist der des „Nonprofit-Sektor“, wobei für diesen eine allgemein anerkannte Definition noch aussteht. Er wird allgemein für Bereiche verwendet, die weder gewinnorientierte Unternehmen, noch öffentliche Behörden sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „gemeinnützig“ oft in einem weiten Sinn verwendet, um Organisationen zu kennzeichnen, die im Dienste der Allgemeinheit tätig werden. Aufgrund der Verbindung der Gemeinnützigkeit mit Steuervergünstigungen, muss im Steuerrecht der Begriff etwas enger definiert werden. Grundsätzlich werden die Steuervergünstigungen im gemeinnützigen Bereich damit gerechtfertigt, dass Aufgaben übernommen werden, die eigentlich im Bereich der Daseinsvorsorge vom Staat zu erfüllen wären. Zahlreiche Einrichtungen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, im Kultur- und Wissenschaftsbereich, aber auch im Sportbereich gehören dem gemeinnützigen Sektor an. Gemeinsam haben diese verschiedenen Organisationen, dass sie nicht Gewinne erwirtschaften möchten, sondern dass sie eine ideelle Zielsetzung verfolgen. Steuerlich verbindet sie aufgrund dessen eine weitgehende Steuerfreiheit. Nach der nur für das Steuerrecht bedeutsamen engen Definition müssen gemeinnützige Organisationen ihre Tätigkeit darauf ausrichten, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Für Organisationsformen die den Steuerstatus der Gemeinnützigkeit erlangen können, schreibt die Abgabenordnung (AO) vor, dass es sich um eine Körperschaft im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes handeln muss. Dazu gehören zunächst die Kapitalgesellschaften, insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), dann aber auch die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts wie Stiftungen oder Vereine. Um die Steuervergünstigungen als gemeinnützig anerkannte Organisationsform - gleichgültig welcher sich die Einrichtung bedient - zu erhalten, muss sich des weiteren aus der Satzung ergeben, welcher Zweck verfolgt wird, […] KW - gemeinnützigkeit, steuerrecht, rechtsformwahl, non-profit-organisationen LA - Deutsch ER -