%0 Book %A Tanja Rother %D 2011 %C Hamburg, Deutschland %I Diplom.de %@ 9783842810914 %T Die besondere Haftung des Insolvenzverwalters nach den §§ 60, 61 Insolvenzordnung %R 10.3239/9783842810914 %U https://m.diplom.de/document/228366 %X Inhaltsangabe:Einleitung: Im Jahr 2009 haben rund 33.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz anmelden müssen, dies sind im Vergleich zum Vorjahr 11,6 Prozent mehr. Diese steigende Tendenz ist schon über die letzten Jahrzehnte zu beobachten; nur kurzzeitig unterbrochen durch konjunkturelle Erholungsphasen. Die Hauptursachen, die zu einer Insolvenz führen, liegen im Wesentlichen bei den betroffenen Unternehmen selbst. War es in der Vergangenheit hauptsächlich der Mittelstand, der von den Insolvenzen betroffen war, so mussten in den letzten Jahren zunehmend auch Großbetriebe sowie ganze Konzerne einen Insolvenzantrag stellen. Die Gründe liegen häufig in der mangelnden Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, dem wenig sparsamen Umgang mit Krediten oder öffentlichen Fördermitteln, dem unflexibles Handeln, in einem unzureichenden Debitoren- bzw. Inkassowesen und nicht zuletzt in der schlechten Zahlungsmoral der Kunden, die auch immer wieder dazu führt, dass Betriebe in finanzielle Schieflagen geraten. Weiterhin spielen risikobehaftete Unternehmensübernahmen eine immer größere Rolle, wie das aktuelle Beispiel der Übernahme der Versandhauskette Quelle durch den Karstadt-Konzern zeigt. All diese Einflussfaktoren verschärfen die Situation besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise und führen immer häufiger zu einer Insolvenzantragspflicht der betroffenen Unternehmen. Nach Eröffnung des Verfahrens übernimmt der dann eingesetzte Insolvenzverwalter eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe im Unternehmen. Er soll das betroffene Unternehmen möglichst mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus dieser Schieflage befreien und im Idealfall wieder in den Wirtschaftskreislauf einbinden. Seit der Neugestaltung der Insolvenzordnung aus dem Jahr 1999 ist das Insolvenzverfahren wesentlich sanierungsfreundlicher geworden und eröffnet dem Insolvenzverwalter weitgehende Gestaltungsspielräume zur Unternehmenssanierung. Der Insolvenzverwalter hält ab dem Eröffnungszeitpunkt des Verfahrens alle Fäden zur Zukunftsgestaltung des Unternehmens in seiner Hand und muss alle relevanten Entscheidungen sowohl auf rechtlicher und als auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene treffen. Dabei muss er die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten sowie Dritten, nicht unmittelbar am Verfahren Beteiligten, berücksichtigen. Das erreicht er nur, indem er die Insolvenzmasse zusammenhält und die Kosten der Betriebsfortführung und Verfahrensdurchführung so gering wie möglich […] %K haftung, insolvenz, unternehmensfortführung, gläubigerrechte, pflichten %G Deutsch